DE10206755B4 - Sicherheitsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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Abstract

Sicherheitsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Sitz (1) für einen Insassen des Fahrzeuges, einen in einer Unfallsituation aufblasbaren Airbag (9), um Schutz für den Insassen des Sitzes zu gewähren, wobei der Airbag (9) ein erstes Betriebsverhalten und ein zweites, weniger aggressives Betriebsverhalten aufweist, und einen Sicherheitsgurt (6) zum Gebrauch durch den Insassen des Sitzes, wobei der Sicherheitsgurt (6) mit einem zwischen einem ELR-Betriebsmodus und einem ALR-Betriebsmodus umschaltbaren Gurtaufroller (7) ausgestattet ist, wobei erste Einrichtungen (10) zur Feststellung, ob der Gurtaufroller (7) in dem ALR-Modus ist, und zweite Einrichtungen (4, 5, 14) zur Feststellung, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb eines ersten Grenzwertes liegt, vorhanden sind, und wobei die ersten und zweiten Einrichtungen mit Vorrichtungen (17) in Verbindung stehen, welche das Entfaltungsverhalten des Airbags während einer Unfallsituation steuern, so dass, wenn der Gurtaufroller (7) in dem ALR-Betriebsmodus ist und wenn die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb des ersten...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, und betrifft insbesondere eine Sicherheitsvorrichtung, die in Verbindung mit einem Sitz in dem Fahrzeug vorgesehen ist, wobei vor dem Sitz ein Airbag angeordnet ist, um Schutz für den Insassen auf dem Sitz zu bieten, und wobei auf dem Sitz ein Kindersicherheitssitz angeordnet sein kann.
  • Ein grosser Anteil von Kraftfahrzeugen, so wie Kraftwagen, ist mit Airbags ausgerüstet, um die Insassen des Fahrzeuges im Falle eines möglichen Unfalles zu schützen. Es ist üblich vor dem Vordersitz eines Fahrzeuges einen Airbag in das Armaturenbrett des Fahrzeuges einzubauen, so dass der Airbag, wenn er auf eine erfasste Unfallsituation anspricht und aufgeblasen wird, vor dem Insassen des Sitzes angeordnet ist.
  • Wenn ein Kindersitz auf dem Vordersitz befestigt ist, sollte das Aufblasen des Airbags, wenn der Kindersitz ein rückwärts ausgerichteter Kindersitz ist, abgeschaltet sein und sollte mindestens, wenn der Kindersitz ein vorwärts ausgerichteter Kindersitz ist, mit einem weniger aggressiven Verhalten als normal aufgeblasen werden. Der Grund dafür liegt darin, dass falls der Airbag aufgeblasen wird, wenn ein rückwärts ausgerichteter Kindersitz auf dem Fahrzeugsitz angeordnet ist, der Airbag, der gerade aufgeblasen wird, mit der Rückenlehne des Kindersitzes in Eingriff kommen und demzufolge den rückwärts ausgerichteten Kindersitz zum hinteren Teil des Fahrzeuges bewegen wird, so wie sich der Airbag aufbläst. In einigen Fällen kann der Insasse des Kindersitzes, durch diese plötzliche Bewegung des Sitzes, aus dem Kindersitz herausgeschleudert werden oder kann sogar noch aus dem hinteren Fenster des Fahrzeuges geschleudert werden. Wenn der Kindersitz vorwärts ausgerichtet ist, wird das Gesicht des Insassen des Kindersitzes tatsächlich ziemlich nahe an dem Armaturenbrett sein, in dem der Airbag aufbewahrt wird. Wenn der Airbag mit einem aggressiven Verhalten aus dem Armaturenbrett herausschnellt, könnte er den Insassen des Kindersitzes körperlich treffen und verletzen.
  • Es ist ganz normal, einen Kindersitz auf einem gewöhnlichen Sitz in einem Kraftfahrzeug zu sichern, indem der Sitzgurt verwendet wird, der auf einem Gurtaufrollmechanismus in dem Fahrzeug zum Gebrauch für einen normalen Insassen auf dem normalen Sitz vorgesehen ist. Ein normaler Gurtaufroller, der als ein ELR (Emergency Locking Retractor, im Notfall sperrender Gurtaufroller) bezeichnet werden kann, arbeitet derart, dass der Gurt ohne Widerstand von der Gurtwelle herausgezogen und auf die Gurtwelle des Gurtaufrollers wieder aufgewickelt werden kann, es sei denn, eine Notfallsituation wurde erfasst – beispielsweise durch Erfassung einer festgelegten Beschleunigung des Fahrzeuges oder einer festgelegten Herausziehgeschwindigkeit des Gurtes aus dem Gurtaufroller – und in diesem Fall sperrt der Gurtaufroller, um zu verhindern, dass weiterer Sicherheitsgurt ausgezogen werden kann. Jedoch sind heutzutage viele Gurtaufroller mit einem zweiten Betriebsmodus versehen – dem sogenannten ALR (Automatic Locking Retractor) automatisch sperrenden Gurtaufroller Modus.
  • Ein Gurtaufroller, welcher den ALR-Modus beinhaltet, kann auf dieselbe Weise funktionieren wie ein ELR-Gurtaufroller, bis fast der gesamte Sicherheitsgurt herausgezogen ist, und dann wird sich der Betriebsmodus ändern, so dass, wenn der Sicherheitsgurt einmal positioniert ist, der Gurt so blockiert wird, daß nichts mehr aus dem Gurtaufroller herausgezogen werden, allerdings auf den Gurtaufroller wieder aufgerollt werden kann. Einige Arten der ALR-Gurtaufroller können mit einem manuell zu betätigenden Schalter versehen sein, um von dem ELR-Modus zu dem ALR-Modus zu wechseln. Wenn ein Sicherheitsgurt verwendet wird, um einen Kindersitz anzuordnen, insbesondere einen rückwärts ausgerichteten Kindersitz, sollte tatsächlich das gesamte Gurtband von der Gurtwelle des Gurtaufrollers herausgezogen werden, so dass wenn die geeignete Art von ALR-Gurtaufroller verwendet wird, der Gurtaufroller in den automatisch sperrenden Modus geht. Demzufolge, wenn erst einmal das Gurtband, welches das Kind in der Position sichert, in der gewünschten Stellung angeordnet wurde, sperrt der Gurtaufroller wirkungsvoll, um zu verhindern, dass weiteres Gurtband herausgezogen wird. Als Alternative kann der Gurtaufroller manuell in den ALR-Modus geschaltet werden, wenn der Kindersitz in Stellung gebracht worden ist. Es könnte angemessen sein, manuell auf den ALR-Modus umzuschalten, wenn ein vorwärts ausgerichteter Kindersitz in der Position befestigt wird.
  • Es wurde vorgeschlagen (vergleiche DE 144 17 064 A1 , ein Steuerungssignal von einem ALR-Gurtaufroller für einen Fahrzeugsitz zu verwenden, wenn er in dem automatisch sperrenden Modus ist, um das Betriebsverhalten des Airbags, der dem Sitz zugeordnet ist, zu unterdrücken oder zu steuern. Demzufolge, wenn ein Kindersitz auf dem Fahrzeugsitz befestigt ist, und der Sicherheitsgurt fast vollständig aus dem Gurtaufroller herausgezogen ist, wird der Airbag in einer Unfallsituation nicht aufgeblasen, oder er wird nicht vollständig aufgeblasen, wodurch das Risiko vermindert wird, dass der Airbag selbst Verletzungen an dem Insassen des Kindersitzes verursacht.
  • Wenn jedoch ein Erwachsener den Sitz benutzt, der mit der Airbaganordnung nach DE 44 17 064 A1 ausgestattet ist, der so gross ist, dass der Sicherheitsgurt weit genug aus dem Gurtaufroller herausgezogen ist, um den Gurtaufroller in den automatisch sperrenden Modus zu schalten, oder wenn der Gurtaufroller aus irgendeinem anderen Grund in dem automatisch sperrenden Modus sein sollte, dann wird das Betriebsverhalten des Airbags so gesteuert werden, dass der Airbag in einer Unfallsituation nicht aufgeblasen, oder nicht vollständig aufgeblasen wird. Dies ist absolut unerwünscht, da der Airbag dann nicht den angemessenen Schutz für den Insassen den Sitzes bietet.
  • In der DE 198 14 678 A1 ist vorgeschlagen, zur Erfassung einer auf einem Sitz sitzenden Person beziehungsweise zur Feststellung, ob auf dem Sitz ein Kindersitz angeordnet ist, einen Sitzzustandsensor in Verbindung mit einem Abstandsensor anzuordnen, wobei ebenfalls am Gurtaufroller überwacht wird, ob sich der Gurtaufroller im ALR- oder ELR-Status befindet. Wird das Vorhandensein eines Kindersitzes auf einem Sitz des Kraftfahrzeuges festgestellt, so wird das Aufblasen des Airbags ganz abgeschaltet beziehungsweise verhindert. In allen anderen Fällen wird das Aufblasverhalten des Airbags in Abhängigkeit von der jeweils festgestellten Sitzposition des Fahrzeuginsassen gesteuert.
  • Die in der DE 695 32 971 T2 beschriebene Sicherheitsausrüstung für ein Fahrzeug umfasst eine Sitzbelegungserkennungseinrichtung, ein Gurtanlegeerfassungsmittel, ein Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel, einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor sowie eine Gasgeneratorsteuerung für den Airbag. Auch hierbei verhindert die Gasgeneratorsteuerung ein Aufblasen des Airbags, wenn das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel erfasst, dass ein Kinderrückhaltesystem auf dem Sitz befestigt ist. Dies gilt auch dann, wenn eine Verzögerung des Fahrzeuges aufgrund einer abrupten Temporeduzierung einen vorgegebenen Richtwert erreicht. Dabei erfolgt eine entsprechende Steuerung des Aufblasverhaltens des Airbags in allen Fällen, in denen kein Kindersitz eingesetzt ist, in Abhängigkeit von entsprechend vorgegebenen Geschwindigkeitsrichtwerten.
  • Aus der DE 698 34 433 T2 ergibt sich schließlich noch ein mit einer ALR-ELR-Umschaltung ausgerüsteter Gurtaufroller, der zusätzlich mit einer Kraftbegrenzungseinrichtung (Energiemanagementmechanismus) versehen ist. Das Zusammenwirken eines derart ausgebildeten Gurtaufrollers mit einem Airbag ist allerdings nicht angesprochen.
  • Die vorliegende Erfindung soll eine verbesserte Sicherheitsvorrichtung schaffen.
  • Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird eine Sicherheitsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug geschaffen, umfassend einen Sitz für einen Insassen des Fahrzeuges, einen Airbag, der so ausgestaltet ist, dass er in einer Unfallsituation aufgeblasen werden kann, um Schutz für den Insassen des Sitzes zu gewähren, wobei der Airbag ein erstes Betriebsverhalten und ein zweites, weniger aggressives Betriebsverhalten aufweist, einen Sicherheitsgurt zum Gebrauch durch den Insassen des Sitzes, wobei der Sicherheitsgurt mit einem Gurtaufroller ausgestattet ist, der zwischen einem ELR-Betriebsmodus und einem ALR-Betriebsmodus wechseln kann, wobei erste Einrichtungen vorgesehen sind, um festzustellen, ob der Gurtaufroller in dem ALR-Betriebsmodus ist, und zweite Einrichtungen, um festzustellen, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz unterhalb eines ersten Grenzwertes liegt, wobei die ersten und zweiten Einrichtungen mit Vorrichtungen in Verbindung stehen, welche das Entfaltungsverhalten des Airbags während einer Unfallsituation steuern, so dass, wenn der Gurtaufroller in dem ALR-Betriebsmodus und wenn die Rückhaltekraft auf den Sitz geringer als der erste Grenzwert ist, der Airbag mit dem zweiten, weniger aggressiven Betriebsverhalten entfaltet wird.
  • In einer Ausführungsform wird der Airbag in dem zweiten Betriebsverhalten überhaupt nicht aufgeblasen. In einer alternativen Ausführungsform wird der Airbag bei dem zweiten Betriebsverhalten, verglichen mit dem ersten Betriebsverhalten, nur teilweise aufgeblasen. Bei dem zweiten Betriebsverhalten wird der Airbag, verglichen mit dem ersten Betriebsverhalten, relativ langsam aufgeblasen.
  • In einer Ausführungsform liegt der erste Grenzwert bei ungefähr 60 kg.
  • Vorteilhaft sind Einrichtungen vorgesehen, um festzustellen, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz unterhalb eines zweites Grenzwertes liegt, welcher niedriger ist, als der erste Grenzwert, und um zu bewirken, dass die Einrichtungen, die das Entfaltungsverhalten des Airbags steuern, bewirken, dass der Airbag sich in dem zweiten, weniger aggressiven Betriebsverhalten entfaltet, wenn die Rückhaltekraft auf den Sitz unterhalb des zweiten Grenzwertes liegt.
  • Vorzugsweise liegt der zweite Grenzwert bei ungefähr 35 kg.
  • In einer Ausführungsform werden ein Ausgang der ersten Einrichtungen, welche feststellen, ob der Gurtaufroller in dem ALR-Betriebsmodus ist, und der Ausgang von den zweiten Einrichtungen, die feststellen, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz unterhalb eines ersten Grenzwertes liegt, an ein UND-Schaltelement weitergeleitet, dessen Ausgang an ein ODER-Schaltelement weitergeleitet wird, wobei ein zweiter Eingang in das ODER-Schaltelement der Ausgang der Einrichtungen ist, die feststellen, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz unterhalb des zweiten Grenzwertes liegt, wobei der Ausgang des ODER-Schaltelementes an die Einrichtungen weitergeleitet wird, welche das Entfaltungsverhalten des Airbags steuern.
  • Die ersten und die zweiten Grenzwerte können festgelegte Grenzwerte sein, aber in einigen Ausführungsbeispielen können die Grenzwerte variabel sein.
  • Damit die Erfindung besser verstanden werden kann und damit deren weitere Merkmale besser erkannt werden können, wird die Erfindung nun beispielhaft mit Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung, welche teilweise eine schematische Darstellung und teilweise ein Blockdiagramm ist, beschrieben.
  • Ein Fahrzeug, in welches ein Sicherheitssystem in Übereinstimmung mit der Erfindung eingebaut ist, ist mit einem herkömmlichen Sitz 1 versehen, der über eine Rückenlehne 2 und eine Sitzfläche 3 verfügt. Der Sitz ist auf dem Boden des Fahrzeuges mittels gewichtserfassender Elemente 4 befestigt. Diese Elemente können piezoresistive Elemente sein, wie Dehnungsmessgeräte, obwohl jegliche Elemente verwendet werden können, die in der Lage sind, ein Ausgangssignal zu produzieren, das dem gesamten Gewicht des Sitzes und des Insassen auf dem Sitz entspricht (oder dem Gewicht des Sitzes und jeglicher Rückhaltekraft, die auf den Sitz einwirkt, entspricht). Die gewichtserfassenden Elemente werden mit einer gewichtsberechnenden Vorrichtung 5 verbunden, die so ausgelegt ist, das Gewicht des Insassen auf dem Sitz, oder die Grössenordnung jeglicher Rückhaltekraft, die auf den Sitz einwirkt, zu berechnen.
  • Der Sitz 1 ist mit einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt 6 herkömmlicher Ausgestaltung ausgestattet, welcher einen am Boden befestigten Gurtaufroller 7 umfasst, der ein ALR-Gurtaufroller ist, welcher in den automatisch sperrenden Modus übergeht, sobald mindestens eine festgelegte Sicherheitsgurtlänge aus dem Gurtaufroller 7 herausgezogen wurde, oder welcher manuell auf den ALR-Modus eingestellt werden kann.
  • Der dargestellte Sitz 1 ist ein Vordersitz des Fahrzeuges und ist demzufolge so angeordnet, dass sich das Armaturenbrett 8 des Fahrzeuges genau vor dem Sitz befindet. Ein Airbag 9 mit einem dazugehörigen Aufblasgenerator ist innerhalb des Armaturenbrettes befestigt.
  • Der Gurtaufroller 7 ist mit einem Sensor 10, der so ausgestaltet ist, dass er erfasst, ob der Gurtaufroller in dem automatisch sperrenden Modus ist, und mit einem Logik-Schaltelement 11 versehen, das ein Ausgangssignal erzeugt, wenn der automatisch sperrende Modus erfasst wurde. Das Ausgangssignal wird zu einem Eingang eines UND-Schaltelementes 13 übertragen, dessen anderer Eingang durch den Ausgang eines Gewichtsumwandlers 14 gespeist wird, welcher ein Signal von der gewichtsberechnenden Vorrichtung 5 empfängt und welcher einen Ausgang zur Verfügung stellt, wenn das erfasste Gewicht oder die Rückhaltekraft unterhalb einer vorbestimmten Grenze M1 liegt, beispielsweise 60 kg, welches der maximalen Belastung entspricht, die in Kombination von dem Kindersitz, dem Kind und der von dem Sicherheitsgurt erzeugten Rückhaltekraft entstehen kann. Der Ausgang des UND-Schaltelementes 13 ist als ein Eingang eines ODER-Schaltelementes 15 angeschlossen, wobei dessen zweiter Eingang mit dem Ausgang eines zweiten Gewichtsumwandlers 16 verbunden ist, welcher ebenfalls einen Eingang aufweist, der an dem Ausgang der gewichtberechnenden Vorrichtung 5 angeschlossen ist und welcher einen Ausgang zur Verfügung stellt, wenn das erfasste Gewicht unterhalb einer vorbestimmten Grenze M2 liegt, welche niedriger als M1 ist und welche demzufolge 35 kg betragen kann, was das maximale Gewicht des Kindersitzes und des Kindes darstellt. Der Aus gang des ODER-Schaltelementes 16 wird an eine Steuereinheit 17 übertragen, welche die Entfaltung des Airbags 9 steuert.
  • Der Airbag 9 wird ein normales Betriebsverhalten, mit dem der Airbag in einer Unfallsituation entfaltet wird, aufweisen, um einen normalen Insassen des Sitzes zu schützen. Der Airbag wird auch ein abgeändertes, weniger aggressives Betriebsverhalten aufweisen, bei dem der Airbag, im Vergleich zu dem normalen Betriebsverhalten, nur teilweise aufgeblasen wird, oder mit einer langsameren Aufblasrate, als bei dem normalen Betriebsverhalten, aufgeblasen wird, oder bei dem der Airbag überhaupt nicht aufgeblasen wird.
  • Wenn der Gurtaufroller 7 in dem ALR-Modus ist und wenn die Rückhaltekraft auf den Sitz 1 weniger als M1 beträgt, welche in diesem Beispiel 60 kg ist, wird der Airbag nur das abgeänderte Betriebsverhalten aufweisen. Diese Bedingungen werden vorliegen, wenn ein Kindersitz, wie der Kindersitz 18, in dem sich ein Kind 19 befindet, auf dem Sitz 1 positioniert ist, da der Gurtaufroller in dem ALR-Modus sein wird, entweder wegen der Sicherheitsgurtlänge, die herausgezogen wurde, oder weil der Gurtaufroller so geschaltet wurde, dass er in diesem Modus ist, und das Gewicht des Sitzes und des Kindes weniger als 35 kg betragen wird, und die zusätzliche Rückhaltekraft, die auf den Kindersitz durch die Wirkung des Sicherheitsgurtes 6 und den zugeordneten Gurtaufroller aufgebracht wird, bis zu 25 kg betragen wird. Demzufolge wird der Airbag bei einem Unfall mit einem auf dem Sitz vorhandenen Kindersitz nur das abgeänderte Betriebsverhalten aufweisen.
  • Wenn ein Kindersitz auf dem Sitz 1 angeordnet ist, und aus irgendeinem Grund der Gurtaufroller nicht in dem ALR-Modus ist, vorausgesetzt, dass das erfasste Gewicht weniger als M2 ist, in dem gegebenen Beispiel 35 kg, dann wird der Airbag wiederum, in einer Unfallsituation nur den geänderten Betrieb erbringen, da der Ausgang des ODER-Schaltelementes 16 bewirken wird, dass die Airbag-Steuerung 17 den Betrieb des Airbags in dieser Weise abändern wird.
  • Eine typische erwachsene Person hat ein Gewicht von über 60 kg, und ein grosser Erwachsener sogar ein noch grösseres Gewicht. Wenn sich ein Erwachsener, der ein grösseres Gewicht als M1 aufweist, in diesem Beispiel 60 kg, auf dem Sitz befindet, und der Gurtaufroller aus irgendeinem Grund in dem ALR-Modus ist, dann wird der Airbag 9 in einer Unfallsituation mit dem normalen Betriebsverhalten entfaltet werden. Wenn sich eine kleine erwachsene Person, die ein Gewicht zwischen 35 und 60 kg aufweisen kann, auf dem Sitz befindet, würde diese den ALR-Modus sehr wahrscheinlich nicht zufällig aktivieren, und demzufolge würde der Airbag weiterhin in einer Unfallsituation mit dem normalen Betriebsverhalten entfaltet werden. Demzufolge kann durch die Erfassung, ob der Gurtaufroller in dem ALR-Betriebsmodus ist, und auch durch die Erfassung des Gewichtes oder der Rückhaltekraft, die auf den Sitz aufgebracht wird, die Entfaltung des Airbags in einer Unfallsituation so gesteuert werden, dass der Airbag entsprechend, unter Berücksichtigung des Insassentyps auf dem Sitz, entfaltet werden kann. Es wäre nicht angemessen, einfach nur das Gewicht des Insassen zu erfassen, um das Betriebsverhalten des Airbags zu bestimmen, da die gesamte Beladung, die ein Kind in einem Kindersitz aufbringt, der stramm festgezogen ist, eine Last von bis zu 60 kg ausmachen kann, was wiederum dem Gewicht eines kleinen Erwachsenen entspricht. Wenn sich in dem angeführten Beispiel irgend jemand auf dem Sitz befindet, der ein Gewicht von mindestens 35 kg und bis zu 60 kg aufweist, und sich auf dem Sitz befindet, ohne dass der ALR-Modus aktiviert ist, oder wenn sich irgend jemand mit einem Gewicht von über 60 kg auf dem Sitz befindet, unabhängig ob der ALR aktiviert ist, oder nicht, dann wird der Airbag in einer Unfallsituation mit dem normalen Betriebsverhalten entfaltet werden.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (8)

  1. Sicherheitsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Sitz (1) für einen Insassen des Fahrzeuges, einen in einer Unfallsituation aufblasbaren Airbag (9), um Schutz für den Insassen des Sitzes zu gewähren, wobei der Airbag (9) ein erstes Betriebsverhalten und ein zweites, weniger aggressives Betriebsverhalten aufweist, und einen Sicherheitsgurt (6) zum Gebrauch durch den Insassen des Sitzes, wobei der Sicherheitsgurt (6) mit einem zwischen einem ELR-Betriebsmodus und einem ALR-Betriebsmodus umschaltbaren Gurtaufroller (7) ausgestattet ist, wobei erste Einrichtungen (10) zur Feststellung, ob der Gurtaufroller (7) in dem ALR-Modus ist, und zweite Einrichtungen (4, 5, 14) zur Feststellung, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb eines ersten Grenzwertes liegt, vorhanden sind, und wobei die ersten und zweiten Einrichtungen mit Vorrichtungen (17) in Verbindung stehen, welche das Entfaltungsverhalten des Airbags während einer Unfallsituation steuern, so dass, wenn der Gurtaufroller (7) in dem ALR-Betriebsmodus ist und wenn die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb des ersten Grenzwertes liegt, der Airbag (9) mit dem zweiten, weniger aggressiven Betriebsverhalten entfaltet wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Airbag (9) bei dem zweiten Betriebsverhalten nicht aufgeblasen wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Airbag (9) bei dem zweiten Betriebsverhalten, im Vergleich zu dem ersten Betriebsverhalten, nur teilweise aufgeblasen wird.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Airbag (9) bei dem zweiten Betriebsverhalten, im Vergleich zu dem ersten Betriebsverhalten, nur relativ langsam aufgeblasen wird.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der erste festgelegte Grenzwert bei ungefähr 60 kg liegt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei Einrichtungen (5, 16) zur Feststellung vorgesehen sind, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb eines zweiten Grenzwertes liegt, welcher niedriger als der erste Grenzwert ist, und um zu bewirken, dass die das Entfaltungsverhalten des Airbags (9) steuernden Vorrichtungen (17) bewirken, dass der Airbag (9) mit dem zweiten, weniger aggressiven Betriebsverhalten entfaltet wird, wenn die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb des zweiten Grenzwertes liegt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der zweite Grenzwert ungefähr bei 35 kg liegt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, wobei ein Ausgang von den ersten Einrichtungen (10), welche feststellen, ob der Gurtaufroller (7) in dem ALR-Modus ist, und der Ausgang von den zweiten Einrichtungen (5, 14), die feststellen, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb eines ersten Grenzwertes liegt, an ein UND-Schaltelement (13) weitergeleitet werden, dessen Ausgang an ein ODER-Schaltelement (15) weitergeleitet wird, und wobei ein zweiter Eingang in das ODER-Schaltelement (15) der Ausgang der Einrichtungen (5, 16) ist, die feststellen, ob die Rückhaltekraft auf den Sitz (1) unterhalb des zweiten Grenzwertes liegt, wobei der Ausgang des ODER-Schaltelementes (15) zu den das Entfaltungsverhalten des Airbags steuernden Vorrichtungen (17) übertragen wird.
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