DE10209961A1 - Mikrowellenantenne - Google Patents

Mikrowellenantenne

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    • H01Q23/00Antennas with active circuits or circuit elements integrated within them or attached to them

Abstract

Es wird eine Mikrowellenantenne mit einem Substrat (11), mindestens einer resonanten Metallisierungsstruktur (1) und mindestens einem ersten und einem zweiten Zuführungspunkt (3, 4, 6, 7) zur Einkopplung von abzustrahlender HF-Leistung beschrieben, die insbesondere zur Oberflächenmontage auf einer gedruckten Schaltungsplatine (20) geeignet ist. Die Zuführungspunkte (3, 4, 6, 7) sind dabei so angeordnet, dass für unterschiedliche Positionen der Antenne (10) auf einer Schaltungsplatine (20) jeweils ein Zuführungspunkt auswählbar ist, bei dem die elektrischen Eigenschaften der Antenne (10) im Wesentlichen unverändert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Mikrowellenantenne mit einem Substrat und mindestens einer resonanten Metallisierungsstruktur, insbesondere zur Oberflächenmontage auf einer gedruckten Schaltungsplatine (PCB). Die Erfindung betrifft weiterhin eine solche Schaltungsplatine sowie ein mobiles Telekommunikationsgerät mit einer solchen Mikrowellenantenne.
  • In der mobilen Telekommunikation werden zur Übertragung von Informationen elektromagnetische Wellen im Mikrowellenbereich verwendet. Beispiele hierfür sind die GSM-Mobiltelefonstandards in den Frequenzbereichen von 890 bis 960 MHz (GSM900), von 1710 bis 1880 MHz (GSM1800 oder DCS), sowie von 1850 bis 1990 MHz (GSM1900 oder PCS), weiterhin das UMTS-Band (1885 bis 2200 MHz), der DECT Standard für Schnurlostelefone im Frequenzbereich von 1880 bis 1900 MHz, sowie der Bluetooth-Standard im Frequenzbereich von 2400 bis 2480 MHz, der dazu dient, Daten zwischen zum Beispiel Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten wie zum Beispiel Computern, anderen Mobiltelefonen, usw. auszutauschen.
  • Die Antennen strahlen dabei elektromagnetische Energie bei der Ausbildung einer elektromagnetischen Resonanz ab. Dies erfordert, dass die Länge der Antenne mindestens gleich einem Viertel der Wellenlänge der ausgesendeten Strahlung ist. Mit Luft als Dielektrikum (εr = 1) ergibt sich für eine Frequenz von 1000 MHz demnach eine notwendige Antennenlänge von 75 mm.
  • Um die Größe der Antenne bei gegebener Wellenlänge der ausgesendeten Strahlung zu minimieren, kann als Grundbaustein der Antenne ein Dielektrikum mit einer Dielektrizitätskonstanten εr > 1 verwendet werden. Dies führt zu einer Verkürzung der Wellenlänge der Strahlung im Dielektrikum um einen Faktor 1/√εr. Eine auf der Grundlage eines solchen Dielektrikums konzipierte Antenne wird daher in ihrer Größe ebenfalls um diesen Faktor kleiner.
  • Eine Antenne dieser Art umfasst einen Block (Substrat) aus dielektrischem Material. Auf die Oberflächen dieses Substrates sind je nach gewünschtem Betriebsfrequenzband oder -bändern eine oder mehrere resonante Metallisierungsstrukturen aufgebracht. Die Werte der Resonanzfrequenzen sind von den Dimensionen der aufgedruckten Metallisierungsstruktur und dem Wert der Dielektrizitätskonstanten des Substrates abhängig. Dabei sinken die Werte der einzelnen Resonanzfrequenzen mit zunehmender Länge der Metallisierungsstrukturen sowie mit zunehmenden Werten der Dielektrizitätskonstante. Solche Antennen werden auch als "Printed Wire Antenna" (PWA) oder "Dielectric Block Antenna" (DBA) bezeichnet und sind zum Beispiel in der DE 100 49 844.2 und der DE 100 49 845.0 offenbart.
  • Ein besonderer Vorteil dieser Antennen besteht darin, dass sie durch Oberflächenmontage (SMD-Technik), das heißt durch flaches Auflöten und Kontaktieren - ggf. zusammen mit anderen Bauteilen - direkt auf eine Schaltungsplatine (PCB - printed circuit board) aufgebracht werden können, ohne dass zusätzliche Halterungen (Stifte) zum Zuführen der elektromagnetischen Leistung erforderlich sind.
  • Nachteilig bei diesen Antennen ist allerdings die Tatsache, dass ihre elektrischen Eigenschaften von den Eigenschaften der Umgebung, wie zum Beispiel der Art eines umgebenden Kunststoffgehäuses und dessen Abstand von der Antenne beeinflusst werden und auch von dem Ort abhängig sind, an dem sie auf die Schaltungsplatine aufgelötet werden. Wenn die Antenne zum Beispiel für eine Montage an der rechten oberen Ecke der Schaltungsplatine dimensioniert ist, führt eine Montage an einer anderen Stelle zu erheblichen Änderungen ihres Eingangsverhaltens zum Beispiel in Form einer Verschiebung der Mittenfrequenz, was wiederum eine Änderung des Abstrahlverhaltens zur Folge hat.
  • Eine Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, besteht deshalb darin, eine Mikrowellenantenne zu schaffen, deren elektrische Eigenschaften zumindest weitgehend unabhängig davon sind, an welcher Stelle, insbesondere an welcher Ecke einer Schaltungsplatine sie montiert wird.
  • Es soll auch eine Mikrowellenantenne geschaffen werden, deren elektrische Eigenschaften zumindest weitgehend unabhängig von der Art und dem Abstand eines umgebenden Gehäuses sind.
  • Weiterhin soll eine solche Mikrowellenantenne geschaffen werden, die auch als Dual- oder Mehrband-Antenne für die eingangs genannten Frequenzbereiche der mobilen Telekommunikation geeignet ist.
  • Schließlich soll auch eine solche Mikrowellenantenne geschaffen werden, deren Herstellungskosten wesentlich geringer sind als bei vergleichbaren bekannten Mikrowellenantennen.
  • Gelöst wird die Aufgabe gemäß Anspruch 1 mit einer Mikrowellenantenne mit einem Substrat, mindestens einer resonanten Metallisierungsstruktur und mindestens einem ersten und einem zweiten Zuführungspunkt zur Einkopplung von abzustrahlender HF- Leistung, wobei die Zuführungspunkte so angeordnet sind, dass für unterschiedliche Positionen der Antenne auf einer Schaltungsplatine jeweils ein Zuführungspunkt auswählbar ist, bei dem die elektrischen Eigenschaften der Antenne zumindest im wesentlichen unverändert sind.
  • Ein besonderer Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass sie auf Antennen für alle der eingangs genannten Frequenzbereiche und auch für Dual- und Mehrbandantennen anwendbar ist.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
  • Mit den Ausführungen gemäß den Ansprüchen 2, 3 und 4 bleiben die elektrischen Eigenschaften der Antenne bei einer Veränderung ihrer Position in besonders hohem Maße unverändert.
  • Die Ausführung gemäß Anspruch 5 hat den Vorteil, dass die Antenne auch in eingebautem Zustand im Hinblick auf ihre Resonanzfrequenzen abstimmbar ist. Dies betrifft in besonderem Maße die Ausführung gemäß Anspruch 7, wenn bei dieser die Metallisierungsstruktur auf der betreffenden Schaltungsplatine aufliegt und somit nach der Montage der Antenne nicht mehr zugänglich ist.
  • Die Ausführung gemäß Anspruch 7 hat den Vorteil, dass sich erhebliche Kosteneinsparungen bei der Herstellung ergeben, da das Substrat nur auf einer Seite mit einer Metallisierungsstruktur bedruckt (oder geätzt) werden muss. Eine weitere Kosteneinsparung ergibt sich dann, wenn die Antenne so auf der Schaltungsplatine montiert wird, dass die die Metallisierungsstruktur tragende Hauptfläche des Substrates auf der Schaltungsplatine aufliegt, da in diesem Fall keine Zuführungsstifte, sondern nur Lötpunkte zur Kontaktierung der Metallisierungsstruktur erforderlich sind.
  • Mit den Ausführungen gemäß den Ansprüchen 6 und 8 lassen sich schließlich besonders gute Antenneneigenschaften in den eingangs genannten Frequenzbereichen im Hinblick auf die Ausprägung der Resonanzfrequenzen erzielen.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
  • Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der Antenne;
  • Fig. 2 schematisch eine Schaltungsplatine mit einer erfindungsgemäßen Antenne an verschiedenen Stellen;
  • Fig. 3 eine Darstellung des Verlaufes der S11-Parameter der Antenne gemäß der ersten Ausführungsform;
  • Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der Antenne; und
  • Fig. 5 eine Darstellung des Verlaufes der S11-Parameter der Antenne gemäß der zweiten Ausführungsform.
  • Die beschriebenen Antennen 10 sind von ihrem Grundtyp sogenannte "Printed Wire Antenna" (PWA) oder "Dielectric Block Antenna" (DBA), bei denen mindestens eine resonante Metallisierungsstruktur 1 auf ein Substrat 11 aufgebracht ist. Prinzipiell handelt es sich bei diesen Antennen somit um Drahtantennen, die im Gegensatz zu Mikrostreifenleitungs-Antennen keine ein Bezugspotential bildende metallische Fläche auf der Rückseite des Substrates 11 aufweisen.
  • Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen weisen ein Substrat 11 aus einem im wesentlichen quaderförmigen Block auf, dessen Höhe etwa um einen Faktor 3 bis 10 kleiner ist, als dessen Länge oder Breite. Davon ausgehend soll in der folgenden Beschreibung die in der Darstellung der Fig. 1 und 4 obere (große) Fläche des Substrates 11 als obere Hauptfläche, die auf einer Schaltungsplatine 20 aufliegende Fläche als untere Hauptfläche und die demgegenüber senkrechten Flächen als Seitenflächen bezeichnet werden.
  • Anstelle eines quaderförmigen Substrates können jedoch auch andere geometrische Formen wie zum Beispiel eine Zylinderform gewählt werden, auf die eine entsprechende resonante Metallisierungsstruktur mit zum Beispiel spiralförmigem Verlauf aufgebracht ist.
  • Die Substrate können durch Einbetten eines keramischen Pulvers in eine Polymermatrix hergestellt werden und haben eine Dielektrizitätszahl von εr > 1 und/oder eine Permeabilitätszahl von µr > 1.
  • Im einzelnen umfasst die erste Ausführungsform der Antenne 10 gemäß Fig. 1 ein quaderförmiges dielektrisches Substrat 11 mit einer Länge von etwa 10,5 mm, einer Breite von etwa 2,4 mm und einer Höhe von 1 mm. Das Substratmaterial hat eine Dielektrizitätskonstante εr von etwa 21,5.
  • Auf die untere Hauptfläche des Substrates 11 ist eine erste resonante Metallisierungsstruktur 1 (gestrichelt angedeutet) aufgebracht, die über einen ersten Anschlusspunkt 2 (Lötpunkt) mit einem Massepotential verbunden ist. Die Metallisierungsstruktur 1 kann durch eine oder mehrere einzelne Metallisierungen in Form von Leiterbahnen mit gegebenenfalls auch unterschiedlicher Breite gebildet sein. Sie verläuft bei der dargestellten ersten Ausführungsform im wesentlichen mäanderförmig über die gesamte Länge des Substrates und hat eine elektrisch wirksame Länge L' von L/√εr, wobei L die Wellenlänge des Signals im freien Raum ist. Die Metallisierungsstruktur wird so bemessen, dass ihre Länge etwa der Hälfte der Wellenlänge entspricht, mit der die Antenne elektromagnetische Leistung abstrahlen soll. Zum Beispiel ergibt sich für die Anwendung der Antenne im Bluetooth-Standard, der in einem Frequenzbereich zwischen 2400 und 2483,5 MHz arbeitet, eine Wellenlänge L von etwa 12,5 cm im freien Raum. Bei einer Dielektrizitätskonstante εr des Substrates von 21,5 verkürzt sich die halbe Wellenlänge 0,5 L' und damit die erforderliche geometrische Länge der Metallisierungsstruktur 1 auf etwa 13,48 mm.
  • Die resonante Metallisierungsstruktur 1 könnte auch in das Substrat 11 eingebettet sein.
  • Zusätzlich zu der resonanten Metallisierungsstruktur 1 befinden sich auf der unteren Hauptfläche des Substrates 11 mindestens zwei weitere Metallisierungsstrukturen, die als Zuführungspunkte 3, 4 zur kapazitiven Einspeisung der abzustrahlenden HF-Leistung dienen.
  • Gemäß Fig. 1 sind dies ein erster Zuführungspunkt 3 sowie ein zweiter Zuführungspunkt 4, die im Bereich des ersten Anschlusspunktes 2 an gegenüberliegenden Rändern der unteren Hauptfläche des Substrates 11 symmetrisch zur Längsachse des Substrates 11 angeordnet sind. Die Zuführungspunkte 3, 4 haben dabei aus fertigungstechnischen Gründen vorzugsweise einen Abstand von etwa 200 µm vom Rand des Substrates 11. Die Zuführungspunkte 3, 4 werden ebenso wie der erste Anschlusspunkt 2 auf entsprechende Kontaktpunkte einer Schaltungsplatine 20 gelötet.
  • Da sich somit drei Lötpunkte (2, 3, 4) im Bereich eines längsseitigen Endes des Substrates 11 befinden, sind zur Verbesserung der mechanischen Belastbarkeit zum Beispiel im Falle einer Biegung der Schaltungsplatine 20 und zur Sicherstellung eines zuverlässigen Kontaktes weitere Lötpunkte 5 vorgesehen, die aus mechanischen Gründen im Bereich des gegenüberliegenden längsseitigen Endes des Substrates 11 auf der unteren Hauptfläche angeordnet sind.
  • Fig. 2 zeigt schematisch eine Schaltungsplatine 20, die die für ein mobiles Telekommunikationsgerät typischen Abmessungen von zum Beispiel 90 × 35 mm2 aufweist. Eine Antenne 10 wird dabei üblicherweise an einer der vier Ecken einer solchen Schaltungsplatine 20 befestigt. In Fig. 2 ist an der oberen linken und rechten Ecke jeweils eine Antenne 10 dargestellt, um zwei der möglichen Einbaupositionen zu verdeutlichen.
  • Weiterhin ist in Fig. 2 zu erkennen, dass der erste Anschlusspunkt 2 für die resonante Metallisierungsstruktur 1 jeweils auf eine erste Leiterbahn 21 bzw. 22 (Masseanschluss) gelötet wird. Die kapazitive Einspeisung der abzustrahlenden HF-Leistung erfolgt über eine zweite bzw. dritte Leiterbahn 23; 24. Entscheidend dafür, dass die elektrischen Eigenschaften der Antenne 10 unabhängig von ihrer Positionierung an einer der Ecken der Platine 20 ist, ist die jeweils geeignete Auswahl des Zuführungspunktes 3, 4 für diese Einspeisung.
  • Wie in der Fig. 2 zu erkennen ist, wird bei einer Positionierung der Antenne 10 in der linken oberen Ecke der erste Zuführungspunkt 3 gewählt und auf die erste Leiterbahn 23 gelötet, während bei einer Positionierung der Antenne 10 an der rechten oberen Ecke der zweite Zuführungspunkt 4 mit der zweiten Leiterbahn 24 kontaktiert wird. Der jeweils nicht verwendete Zuführungspunkt 4; 3 bleibt frei und befindet sich somit auf schwimmendem Potential.
  • Bei einer Positionierung der Antenne 10 an der in Fig. 2 linken unteren bzw. rechten unteren Ecke gilt spiegelsymmetrisch das gleiche.
  • Für die beiden in Fig. 2 gezeigten Positionen der Antenne 10 wurden Messungen der S11-Parameter durchgeführt und miteinander verglichen. Das Ergebnis dieser Messungen ist in Fig. 3 gezeigt. Die gestrichelte Linie I zeigt den Verlauf der S11-Parameter der Antenne 10 in der linken oberen Ecke der Schaltungsplatine, während sich für die Positionierung der Antenne 10 in der rechten oberen Ecke die S11-Parameter gemäß der durchgezogenen Linie II ergaben. Die in der Fig. 2 erkennbare Differenz der beiden Resonanzfrequenzen von etwa 2 MHz wurde durch die Tatsache verursacht, dass die beiden Positionen nicht ganz exakt reproduzierbar waren.
  • Zur Realisierung einer Dual- oder Mehrbandantenne können auch zwei oder mehr resonante Metallisierungsstrukturen 1 auf das Substrat 11 aufgebracht oder in dieses eingebettet werden.
  • Weiterhin hat sich überraschend gezeigt, dass es zur Erzielung der gewünschten elektrischen Eigenschaften der Antenne 10 ausreichend ist, die resonante Metallisierungsstruktur 1 vollständig auf nur eine der Hauptflächen des Substrates 11 aufzubringen, insbesondere wenn sie den gezeigten mäanderförmigen Verlauf (oder einen anderen geeigneten Verlauf) hat. Wenn auf dieser Hauptfläche auch die Zuführungs- und Anschlusspunkte 3, 4; 2 liegen, ergibt sich der entscheidende Vorteil, dass die Herstellungskosten der Antenne wesentlich vermindert werden können, da das Substrat 11 nicht mehr dreidimensional bedruckt werden muss, um die üblicherweise auf mehrere Flächen verteilten Metallisierungsstrukturen 1 aufzubringen.
  • Wenn außerdem die Antenne 10 so auf der Schaltungsplatine 20 montiert wird, dass die die Metallisierungsstrukturen 1, 2, 3, 4 tragende Hauptfläche die untere Hauptfläche ist, sind auch keine Zuführungsstifte (sondern nur Lötpunkte) zur Kontaktierung der Metallisierungsstrukturen erforderlich.
  • Fig. 4 zeigt eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Antenne 10, wobei gleiche oder einander entsprechende Teile mit gleichen Bezugsziffern wie in Fig. 1 bezeichnet sind.
  • Auch diese Antenne 10 umfasst ein Substrat 11, auf dessen in der Darstellung untere Hauptfläche eine resonante Metallisierungsstruktur 1 aufgebracht ist. Diese Metallisierungsstruktur 1 ist wiederum über einen ersten Anschlusspunkt 2 mit einem Massepotential einer Schaltungsplatine (nicht dargestellt) verbunden und wird kapazitiv über Zuführungspunkte gespeist. Neben einem ersten und einem zweiten Zuführungspunkt 3, 4, die denen der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1 entsprechen, sind bei dieser zweiten Ausführungsform zusätzlich ein dritter und ein vierter Zuführungspunkt 6, 7 vorgesehen, die symmetrisch zur Querachse des Substrates zu dem ersten bzw. zweiten Zuführungspunkt 3, 4 angeordnet sind.
  • Weiterhin weist diese Antenne 10 einen zweiten Anschlusspunkt 8 auf, der an dem ersten Anschlusspunkt 2 gegenüberliegenden Ende der Metallisierungsstruktur 1 angeordnet und mit einer Leiterbahn 9 auf der Schaltungsplatine (nicht dargestellt) verbunden ist.
  • Bei dieser Leiterbahn 9 handelt es sich um eine Abstimmleitung, mit der die Resonanzfrequenz der Metallisierungsstruktur 1 in eingebautem Zustand der Antenne 10 abgestimmt werden kann, indem zum Beispiel deren Länge mit einem Laserstrahl verkürzt wird. Die Antenne 10 ist somit in eingebautem Zustand abstimmbar, obwohl die Metallisierungsstruktur 1 auf der unteren Hauptfläche des Substrates 11 in diesem Zustand nicht mehr zugänglich ist.
  • In Fig. 5 ist das Eingangsverhalten der Antenne 10 in Form ihrer S11-Parameter für zwei unterschiedliche Längen dieser Leiterbahn 9 dargestellt. Die gestrichelte Linie I zeigt den Verlauf der S11-Parameter bei einer Länge der Leiterbahn 9 von etwa 3 mm, während die durchgezogene Linie II diesen Verlauf nach einer Verkürzung der Leiterbahn 9 auf etwa 2 mm darstellt. Die Verläufe zeigen deutlich, dass sich die Resonanzfrequenz der Antenne 10 dabei von etwa 2,4 GHz auf etwa 2,45 GHz verschiebt.
  • Weiterhin hat diese Ausführungsform den Vorteil, dass aufgrund der symmetrischen Anordnung von vier Zuführungspunkten 3, 4, 6, 7 die Antenne 10 gegebenenfalls auch in einer um 180 Grad in der Darstellungsebene gedrehten Stellung auf einer Schaltungsplatine 20 montiert werden kann. Dadurch ist zum Beispiel bei der Massenfertigung eine optische Kontrolle der richtigen Positionierung der Antenne 10 auf der Schaltungsplatine 20 überflüssig, so dass Zeit und Kosten eingespart werden können.
  • Im Hinblick auf die Positionierung der Antenne 10 gilt darüber hinaus das gleiche wie für die erste Ausführungsform und die Beschreibung in Bezug auf das Fig. 2. Die nicht verwendeten Zuführungspunkte bleiben auch bei dieser Ausführungsform frei.
  • Schließlich weist diese zweite Ausführungsform eine alternative Metallisierungsstruktur 1 auf, die sich im wesentlichen geradlinig entlang der Länge des Substrates 11 etwa in der Mitte der (unteren) Hauptfläche erstreckt. Entlang dieser Metallisierungsstruktur 1 sind zwei Lötpunkte 5 vorgesehen, die wiederum zur zusätzlichen mechanischen Fixierung der Antenne 10 auf der Schaltungsplatine 20 dienen.
  • Die erfindungsgemäßen Antennen 10 sind somit ohne Änderung ihrer Abmessungen, ihrer Metallisierungsstrukturen oder ihrer Anschlüsse zur Anwendung auf gedruckten Schaltungsplatinen mit unterschiedlichen Layouts geeignet. Damit ergibt sich insbesondere im Falle mehrerer resonanter Metallisierungsstrukturen für verschiedene Frequenzbänder der eingangs genannten Art eine universelle Anwendbarkeit für unterschiedliche Geräte der mobilen Telekommunikation.
  • Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass im Falle einer Dual- oder Mehrbandantenne mit einer Mehrzahl von Metallisierungsstrukturen 1 für jede solche Metallisierungsstruktur 1 eine zur Abstimmung von deren Resonanzfrequenz dienende Leiterbahn 9 auf der Schaltungsplatine 20 vorgesehen sein kann.
  • Weiterhin kann natürlich auch eine Substratantenne, die nicht mit den beschriebenen symmetrisch angeordneten Zuführungspunkten 3, 4, 6, 7 versehen ist, oder deren Metallisierungsstruktur(en) sich über mehrere Flächen des Substrates 11 erstrecken, mit einer auf der betreffenden Schaltungsplatine 20 angeordneten Leiterbahn 9 verbunden werden, mit der die Resonanzfrequenz der betreffenden Metallisierungsstruktur 1 durch Veränderung der Länge der Leiterbahn 9 abgestimmt werden kann. Die Abstimmbarkeit mit Hilfe einer solchen Leiterbahn 9 ist somit nicht auf solche Antennen beschränkt, die symmetrische Zuführungspunkte aufweisen oder deren Metallisierungsstruktur sich nur auf einer Hauptfläche erstreckt.

Claims (10)

1. Mikrowellenantenne mit einem Substrat (11), mindestens einer resonanten Metallisierungsstruktur (1) und mindestens einem ersten und einem zweiten Zuführungspunkt (3, 4, 6, 7) zur Einkopplung von abzustrahlender HF-Leistung, wobei die Zuführungspunkte so angeordnet sind, dass für unterschiedliche Positionen der Antenne (10) auf einer Schaltungsplatine (20) jeweils ein Zuführungspunkt auswählbar ist, bei dem die elektrischen Eigenschaften der Antenne (10) zumindest im wesentlichen unverändert sind.
2. Mikrowellenantenne nach Anspruch 1, bei der die Zuführungspunkte (3, 4, 6, 7) im Bereich des Randes einer Hauptfläche des Substrates (11) symmetrisch zu einer Längs- und/oder Querachse des Substrates (11) angeordnet sind.
3. Mikrowellenantenne nach Anspruch 1, bei der die abzustrahlende HF-Leistung kapazitiv über die Zuführungspunkte (3, 4, 6, 7) in die mindestens eine Metallisierungsstruktur (1) eingekoppelt wird.
4. Mikrowellenantenne nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Metallisierungsstruktur (1) über einen ersten Anschlusspunkt (2) mit einem Massepotential einer Schaltungsplatine (20) verbunden ist.
5. Mikrowellenantenne nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Metallisierungsstruktur (1) über einen zweiten Anschlusspunkt (8) mit einer Leiterbahn (9) auf einer Schaltungsplatine (20) verbunden ist, deren Länge zur Abstimmung einer Resonanzfrequenz der eingebauten Antenne (10) veränderbar ist.
6. Mikrowellenantenne nach Anspruch 5. bei der der erste und der zweite Anschlusspunkt (2, 8) an gegenüberliegenden Enden der mindestens einen Metallisierungsstruktur (1) liegen.
7. Mikrowellenantenne nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Metallisierungsstruktur (1) und die Zuführungs- und Anschlusspunkte (3, 4, 6, 7; 2, 8) auf einer Hauptfläche des Substrates (11) liegen.
8. Mikrowellenantenne nach Anspruch 1, bei der die mindestens eine Metallisierungsstruktur (1) im wesentlichen mäanderförmig verläuft.
9. Gedruckte Schaltungsplatine, insbesondere zur Oberflächenmontage von elektronischen Bauelementen, mit einer Mikrowellenantenne (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
10. Telekommunikationsgerät mit einer Mikrowellenantenne (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
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