DE10212449A1 - Träger für eine elektrische Schaltung, insbesondere für einen elektrischen Schalter - Google Patents
Träger für eine elektrische Schaltung, insbesondere für einen elektrischen SchalterInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine elektrische Schaltungsanordnung (3) mit elektrischen und/oder elektronischen Bauelementen (4). Die Bauelemente (4) sind auf einem Trägersubstrat (5) angeordnet. Auf dem Trägersubstrat (5) befinden sich weiter die Leiterbahnen (6) zur elektrischen Verbindung der Bauelemente (4). Das Trägersubstrat (5) besteht aus einem Metallteil (7). Auf eine Oberfläche (8) des Metallteils (7), und zwar insbesondere auf die den Bauelementen (4) sowie den Leiterbahnen (6) zugewandte Oberfläche (8), ist eine elektrisch isolierende Beschichtung (9) aufgebracht. Wenigstens ein Bauelement (4) und/oder wenigstens eine Leiterbahn (6) befindet sich auf der Beschichtung (9).
Description
- Die Erfindung betrifft eine elektrische Schaltungsanordnung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Auf einer Platine angeordnete elektrische Schaltungen besitzen einen weiten Einsatzbereich, beispielsweise in Steuergeräten, Elektrohaushaltsgeräten oder Elektrowerkzeugen. Insbesondere sind solche Schaltungen, die zur Ansteuerung eines Elektromotors in einem Elektrowerkzeug dienen, mit der Platine im Gehäuse des Schalters für das Elektrowerkzeug angeordnet.
- Eine derartige elektrische Schaltungsanordnung besteht aus elektrischen und/oder elektronischen Bauelementen. Die Bauelemente sind auf einem Trägersubstrat angeordnet, wobei sich die Leitungsbahnen zur elektrischen Verbindung der Bauelemente ebenfalls auf dem Trägersubstrat befinden. Ein Schalter für ein Elektrowerkzeug, und zwar für ein Akku- Elektrowerkzeug, in dessen Gehäuse das Trägersubstrat der Ansteuerschaltung untergebracht ist, ist beispielsweise in der DE 41 14 854 A1 gezeigt. Das Trägersubstrat besteht aus einer Leiterplatte, beispielsweise in Hartpapier- oder FR4-Technik, oder auch aus einer Keramikplatte.
- Während des Betriebs der elektrischen Schaltungsanordnung wird Wärme in den Bauelementen erzeugt. Diese Verlustwärme muß abgeführt werden, was über die Leiterplatte und einen Kühlkörper geschieht, um thermische Beschädigungen der Bauelemente und dadurch eine Zerstörung der Schaltungsanordnung zu verhindern. Es hat sich herausgestellt, daß bei Schaltungsanordnungen mit höherer Verlustwärme, die Leiterplatten die effektive Abfuhr der Wärme begrenzen. Insbesondere bei elektrischen Schaltern für Elektrowerkzeuge mit großer Leistung, bei denen eine Schaltungsanordnung zur Drehzahlsteuerung, zur Drehmomentabschaltung o. dgl. im Gehäuse des Schalters angeordnet ist, haben sich entsprechende Beeinträchtigen bis hin zum vorzeitigem Ausfall des Schalters ergeben. Vor allem ist dieses Problem bei Akku-Elektrowerkzeugen relevant, wo hohe Ströme durch den Schalter fließen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Schaltungsanordnung mit einer verbesserten Wärmeabfuhr zu schaffen. Insbesondere soll ein elektrischer Schalter, der beispielsweise in einem Elektrowerkzeug mit hoher Leistung eingesetzt wird, in dieser Hinsicht verbessert werden.
- Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen elektrischen Schaltungsanordnung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Bei der erfindungsgemäßen Schaltungsanordnung besteht das Trägersubstrat aus einem Metallteil. Auf eine Oberfläche des Metallteils, und zwar insbesondere auf die den Bauelementen sowie den Leiterbahnen zugewandte Oberfläche, ist eine elektrisch isolierende Beschichtung aufgebracht. Wenigstens ein Bauelement und/oder wenigstens eine Leiterbahn befinden sich auf der Beschichtung. Eine derartige Schaltungsanordnung gestattet eine besonders effiziente Abfuhr der in den Bauelementen erzeugten Verlustwärme. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Bevorzugterweise besteht das Metallteil aus Aluminium oder einer Aluminium-Legierung, beispielsweise aus einer AlMg3-Legierung. Als elektrisch isolierende Beschichtung bietet sich eine Eloxalschicht an, die insbesondere eine Dicke von ca. 30 bis 50 µm besitzt. Eine solche Eloxalschicht weist sowohl eine gute Wärmeleitfähigkeit als auch eine gute elektrische Isolierung auf und eignet sich daher besonders für die erfindungsgemäße Schaltungsanordnung.
- Das Metallteil kann jedoch auch aus einem sonstigen gut wärmeleitfähigen Metall, wie Kupfer, Stahl o. dgl., oder einer Metall-Legierung bestehen. Das Metallteil ist zweckmäßigerweise als Platte ausgebildet, wobei deren Dicke beispielsweise mindestens 2 mm beträgt. Für die elektrisch isolierende Beschichtung bietet sich eine Keramikschicht an. Das Keramikmaterial, bei dem es sich insbesondere um eine Keramikpaste handelt, kann auf die Oberfläche des Metallteils aufgedruckt, aufgewalzt, aufgesprüht o. dgl. werden. Falls erforderlich kann anschließend diese Schicht eingebrannt werden. Auch eine Polymerschicht, wie eine Epoxyd-Schicht o. dgl., kommt als elektrisch isolierende Beschichtung in Frage. Das Polymermaterial, bei dem es sich insbesondere um ein Polymerharz handelt, kann auf die Oberfläche des Metallteils aufgedruckt, aufgespritzt, aufgewalzt o. dgl. werden. Falls erforderlich wird diese Schicht anschließend ausgehärtet. Schließlich ist möglich, für die elektrisch isolierende Beschichtung eine Folie, insbesondere eine Kunststoff-Folie, zu verwenden. Das Folienmaterial kann auf die Oberfläche des Metallteils aufgeklebt, auflaminiert o. dgl. werden. Die genannten Beschichtungen zeichnen sich durch einfache Herstellung aus. Zudem ist es mit einer derartigen elektrisch isolierenden Beschichtung möglich, für Gleichstromanwendungen eine elektrische Durchschlagfestigkeit von mindestens 400 V und für Wechselstromanwendungen eine elektrische Durchschlagsfestigkeit von mindestens 2 kV zu erreichen.
- In einer Einzelteile einsparenden Weiterbildung ist das Metallteil selbst in der Art eines Kühlkörpers ausgestaltet. Es können dann Kühlrippen an der der elektrisch isolierenden Beschichtung abgewandten Oberfläche angebracht sein. Ein solches Metallteil kann aus einem Strangpreßkörper hergestellt sein.
- Für die einfache Herstellung der Leiterbahnen auf der elektrisch isolierenden Beschichtung bietet sich die Dickschicht-Technik an. Hierzu bestehen die Leiterbahnen aus Kupfer, Silber-Palladium o. dgl., wobei die Paste, wie die Kupferpaste, Silber-Palladium-Paste o. dgl. entsprechend dem Layout für die Leiterbahnen auf die Beschichtung aufgebracht wird. Ebenso können gedruckte Widerstände mittels einer Widerstandspaste auf die Beschichtung aufgebracht werden. Anschließend werden die Leiterbahnen und/oder die gedruckten Widerstände eingebrannt. Das Auflöten der Bauelemente auf die elektrisch isolierende Beschichtung kann im Vakuum erfolgen.
- Oft handelt es sich wenigstens bei einem Bauelement der erfindungsgemäßen Schaltungsanordnung um einen Leistungshalbleiter, womit eine erhöhte Verlustwärme entsteht. In einem solchen Fall kann die Beschichtung eine Aussparung aufweisen, derart daß der Leistungshalbleiter auf dem Metallteil direkt befestigt ist, was wiederum die Wärmeabfuhr verbessert. Um einen Wärmestau am Leistungshalbleiter selbst zu vermeiden, bietet es sich gegebenenfalls weiterhin an, den Leistungshalbleiter als ungehäusten Chip auszugestalten, wobei dieser eine Bondverbindung zur Leiterbahn auf der Beschichtung besitzt. Selbstverständlich kann, wenn es die Verlustwärme gestattet, der Leistungshalbleiter auch auf der Beschichtung befestigt sein.
- Die erfindungsgemäße Schaltungsanordnung läßt sich besonders vorteilhaft bei einem elektrischen Schalter einsetzen. Ein solcher Schalter findet vor allem in Elektrowerkzeugen, wie in einem mit Gleichspannung betriebenen Akku-Elektrowerkzeug oder einem mit Wechselspannung betriebenen Elektrowerkzeug Verwendung. Der Schalter besitzt ein Gehäuse, in dem das Trägersubstrat angeordnet ist. Ebensogut kann das Trägersubstrat an einer Seite des Gehäuses, insbesondere als Gehäuseteil und/oder seitlicher Abschluß für das Gehäuse, angeordnet sein, womit das Trägersubstrat gleichzeitig als Träger für die Bauelemente und als Bestandteil des Gehäuses dient. Weiterhin kann das Trägersubstrat gleichzeitig als Kühlkörper dienen, indem die der Beschichtung abgewandte Oberfläche des Metallteils als Kühlkörper aus dem Gehäuse herausragt. Ein solches Multifunktionsteil vereinfacht den Schalter und spart Kosten.
- Dient das Trägersubstrat gleichzeitig als Gehäuseteil, so bietet es sich an, dieses nichtplan und/oder räumlich in der Art eines Sockels auszugestalten. Damit ist eine einfache Handhabe bei der Montage des Schalters gewährleistet. Zur Komplettierung des Gehäuses ist ein weiteres Gehäuseteil, das insbesondere aus Kunststoff besteht, in der Art eines Deckels aufgesetzt. Durch entsprechende Ausgestaltung kann der Deckel abdichtend auf den Sockel aufgesetzt sein, womit eine verbesserte Staubdichtheit des Schalters erzielt wird.
- Bei solchen elektrischen Schaltern für Elektrowerkzeuge ist häufig der Leistungshalbleiter, wie ein MOS-FET, ein Triac, ein Thyristor, eine Freilaufdiode o. dgl., zur Zuführung des elektrischen Stroms für den Elektromotor im Gehäuse angeordnet. In diesem Fall ist es zweckmäßig, wenigstens eine Aussparung in der Beschichtung vorzusehen, derart daß der Leistungshalbleiter auf dem Metallteil direkt befestigt ist. Das Befestigen des Leistungshalbleiters kann wiederum durch Auflöten auf das Metallteil erfolgen. Damit gelingt eine wirksame Wärmeabfuhr aus dem Schalterinneren, was die Lebensdauer des Schalters erhöht. Zusätzlich kann eine Widerstandsbahn für ein Potentiometer auf der Beschichtung mittels einer einbrennbaren Widerstandspaste aufgebracht sein.
- Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß eine verbesserte Wärmeabfuhr aus der Schaltungsanordnung gegeben ist. Dadurch arbeitet die Schaltungsanordnung betriebssicherer. Es kommt zu weniger vorzeitigen Ausfällen und die Lebensdauer der Schaltungsanordnung wird verlängert.
- Wird die erfindungsgemäße elektrische Schaltungsanordnung für einen elektrischen Schalter verwendet, so ist dieser für den Betrieb mit hoher Leistung geeignet. Insbesondere kann die Schaltungsanordnung im Gehäuse des elektrischen Schalters auch bei den Leistungen angeordnet werden, wo bisher die Schaltungsanordnung separat vom Schalter im Elektrowerkzeug, beispielsweise im Kühlluftstrom für den Elektromotor anzuordnen war.
- Außerdem sind mit der Erfindung Kosteneinsparungen zu realisieren, da kein separater Kühlkörper notwendig ist. Wegen des Verzichts auf einen separaten Kühlkörper verringert sich auch die Baugröße der Schaltungsanordnung. Die Schaltungsanordnung läßt sich dann auch in engen Einbauräumen, wie beispielsweise in einem schmalen Handgriff eines Elektrowerkzeugs unterbringen.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
- Fig. 1 einen elektrischen Schalter in Seitenansicht,
- Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie 2-2 in Fig. 1,
- Fig. 3 einen Schnitt wie in Fig. 2 gemäß einer weiteren Ausgestaltung,
- Fig. 4 eine Draufsicht auf das Trägersubstrat gemäß Fig. 3 als Einzelteil,
- Fig. 5 einen Schnitt wie in Fig. 2 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel und
- Fig. 6 einen Schnitt wie in Fig. 2 entsprechend einem noch weiteren Ausführungsbeispiel.
- In Fig. 1 ist ein elektrischer Schalter 1 zu sehen, der für ein Elektrowerkzeug, und zwar insbesondere für ein mit Gleichspannung betriebenes Akku-Elektrowerkzeug zu verwenden ist. Der Schalter 1 besitzt ein Gehäuse 2, ein in der Art eines Drückers ausgebildetes, am Gehäuse 2 beweglich angeordnetes Betätigungsorgan 16 für die manuelle Betätigung des Elektrowerkzeugs durch den Benutzer, ein in der Art eines Umschalthebels ausgebildetes Betätigungselement 17 zur Umschaltung des Rechts-Links-Laufs für das Elektrowerkzeug sowie am Gehäuse 2 angeordnete Anschlußklemmen 18 zur elektrischen Verbindung mit dem Akku. Selbstverständlich kann ein solcher Schalter 1 bei entsprechender Ausgestaltung, was nachfolgend noch näher verdeutlicht wird, auch für ein mit Wechselspannung betriebenes Elektrowerkzeug verwendet werden.
- Wie weiter in Fig. 2 schematisch dargestellt ist, ist im Gehäuse 2 eine elektrische Schaltungsanordnung 3 zur Steuerung der Drehzahl des Elektromotors im Elektrowerkzeug angeordnet. Die Schaltungsanordnung 3 kann auch eine Drehmomentabschaltung des Elektromotors, die beispielsweise für Schraubarbeiten mit dem Elektrowerkzeug verwendbar ist, oder eine sonstige Funktionalität des Elektrowerkzeugs beinhalten. Die Schaltungsanordnung 3 enthält damit zumindest einen Teil der Steuerelektronik für den Elektromotor des Elektrowerkzeugs. Das Gehäuse 2 nimmt in bekannter Weise noch weitere Teile des Schalters 1 auf, wie das Kontaktsystem o. dgl., was jedoch nicht weiter gezeigt ist.
- Die Schaltungsanordnung 3 weist elektrische und/oder elektronische Bauelemente 4 auf, die auf einem Trägersubstrat 5 angeordnet sind. Auf dem Trägersubstrat 5 befinden sich weiterhin die zu den Bauelementen 4 o. dgl. führenden, und deren elektrische Verbindung herstellenden Leiterbahnen 6, was auch näher aus Fig. 4 ersichtlich ist. Erfindungsgemäß besteht das Trägersubstrat 5 aus einem Metallteil 7. Auf eine Oberfläche 8 des Metallteils 7, und zwar insbesondere auf die den Bauelementen 4 sowie den Leiterbahnen 6 zugewandte Oberfläche 8, ist eine elektrisch isolierende, also nichtleitende Beschichtung 9 aufgebracht. Auf der Beschichtung 9 befindet sich wenigstens ein Bauelement 4 und/oder wenigstens eine Leiterbahn 6 der Schaltungsanordnung 3. Bevorzugterweise sind die meisten der Bauelemente 4, gegebenenfalls bis auf noch nachfolgend erläuterte Ausnahmen, sowie sämtliche Leiterbahnen 6 auf der Beschichtung 9 angeordnet, womit die Bauelemente 4 und die Leiterbahnen 6 aufgrund der elektrischen Isolation durch die Beschichtung 9 ohne elektrischen Kontakt zum Metallteil 7 sind.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung besteht das Metallteil 7 aus Aluminium oder auch aus einer Aluminium-Legierung. Als besonders geeignet hat sich hierfür beispielsweise eine AlMg3-Legierung erwiesen. Die elektrisch isolierende Beschichtung 9 besteht dann aus einer Eloxalschicht an der Oberfläche 8 des Aluminium-Metallteils 7. Zweckmäßigerweise besitzt die Eloxalschicht eine Dicke von ca. 30 bis 50 µm, derart daß einerseits eine gute Wärmeleitfähigkeit von den Bauelementen 4 zum Metallteil 7 und andererseits dennoch eine gute elektrische Isolierung zum Metallteil 7 gegeben ist.
- Das Metallteil 7 kann auch aus Kupfer, Stahl oder einem sonstigen gut wärmeleitfähigen Metall oder einer Metall-Legierung bestehen. Weiter kann die elektrisch isolierende Beschichtung 9 aus einer Keramikschicht bestehen. Zur Herstellung der Keramikschicht läßt sich eine Keramikpaste als Keramikmaterial verwenden, die auf die Oberfläche 8 des Metallteils 7 aufgedruckt, aufgewalzt, aufgesprüht oder in sonstige Weise aufgebracht ist. Falls notwendig kann dann anschließend die aufgebrachte Keramikpaste in die Oberfläche 8 eingebrannt werden. Ebenfalls geeignet ist eine Polymerschicht, beispielsweise eine Epoxyd-Schicht, für die Beschichtung 9. Das Polymermaterial kann beispielsweise als ungehärtetes Polymerharz auf die Oberfläche 8 des Metallteils 7 aufgedruckt, aufgespritzt, aufgewalzt oder in sonstiger Weise aufgebracht werden. Gegebenenfalls kann dann anschließend das Polymermaterial in bekannter Weise ausgehärtet werden. Ebenso kann eine Folie, wie eine Kunststoff-Folie, als Beschichtung 9 dienen. Das Folienmaterial wird dann auf die Oberfläche 8 des Metallteils 7 aufgeklebt, auflaminiert oder in sonstiger Weise aufgebracht.
- Wie gefunden wurde, läßt sich in dieser Art und Weise die Beschichtung 9 für Gleichstromanwendungen so ausgestalten, daß eine elektrische Durchschlagfestigkeit von mindestens 400 V erreicht wird. Für Wechselstromanwendungen wird die Beschichtung 9 in einer solchen Dicke hergestellt, daß eine elektrische Durchschlagfestigkeit von mindestens 2000 V erzielt wird. Diese Mindest-Durchschlagfestigkeiten können vor allem dann notwendig sein, wenn die Schaltungsanordnung 3 in einem elektrischen Schalter 1 eines Elektrowerkzeugs angeordnet ist.
- Das Metallteil 7 kann eine beliebige, beispielsweise der Befestigung 15 im Gehäuse 2 angepaßte Form aufweisen. Häufig wird das Metallteil 7 als Platte ausgebildet sein, was anhand der Fig. 2 näher zu sehen ist. Zweckmäßigerweise beträgt die Dicke der Platte mindestens 2 mm, um eine gute Wärmeabfuhr zu gewährleisten. Weiter kann das Metallteil 7 auch in der Art eines Kühlkörpers ausgestaltet sein. In diesem Fall besitzt das Metallteil 7 Kühlrippen 10 an der der elektrisch isolierenden Beschichtung 9 abgewandten Oberfläche 8', wie in Fig. 3 gezeigt ist. Um die Ausbildung als Kühlkörper zu vereinfachen, kann das Metallteil 7 aus einem Strangpreßkörper hergestellt sein.
- Es bietet sich an, daß die Leiterbahnen 6 auf der elektrisch isolierenden Beschichtung 9 aus Kupfer, Silber-Palladium o. dgl. hergestellt werden. Hierfür kann dieses Material als entsprechende Paste, nämlich als Kupferpaste, Silber-Palladium-Paste o. dgl., auf die Beschichtung 9 in der Art einer Dickschicht-Technik aufgebracht werden. Das Aufbringen der Paste erfolgt entsprechend der für die Leiterbahnen 6 erforderlichen Struktur, beispielsweise durch Drucken. Anschließend wird die Paste dann, soweit notwendig, noch in die Beschichtung 9 eingebrannt. Ebenso können die elektrischen Widerstände mittels einer Widerstandspaste aufgedruckt und in die Beschichtung 9 eingebrannt werden. Dies ist anhand der Widerstandsbahn 14 in Fig. 4 zu sehen. Das Auflöten der Bauelemente 4 auf die elektrisch isolierende Beschichtung 9 erfolgt bevorzugterweise im Vakuum. Bei diesen Bauelementen kann es sich selbstverständlich auch um SMD-Bauelemente 19 handeln, wie ebenfalls in Fig. 4 zu sehen ist.
- Wie weiter in Fig. 4 gezeigt ist, handelt es sich bei wenigstens einem der Bauelemente um einen Leistungshalbleiter 11, 12. Die Beschichtung 9 weist im Bereich des Leistungshalbleiters 11, 12 auf dem Trägersubstrat 5 eine Aussparung 13 auf. Der Leistungshalbleiter 11, 12 ist in der Aussparung 13 auf dem Metallteil 7 direkt befestigt, was beispielsweise durch Auflöten erfolgen kann. Da bei Elektrowerkzeugen im Leistungshalbleiter 11, 12 eine vergleichsweise große Verlustwärme entsteht, ist durch diese Maßnahme dafür gesorgt, daß die Verlustwärme effektiv abgeführt werden kann. Falls die Wärmeabfuhr ausreichend ist, kann der Leistungshalbleiter 11, 12 selbstverständlich auch auf der Beschichtung 9 befestigt sein. Zur weiteren Effektivitätssteigerung der Wärmeabfuhr kann der Leistungshalbleiter 11, 12 als ungehäuster Chip ausgestaltet sein, der beispielsweise eine Bondverbindung zu den entsprechenden Leiterbahnen 6 auf der Beschichtung 9 besitzt, was jedoch nicht weiter gezeigt ist.
- Wie bereits ausgeführt, ist das Trägersubstrat 5 im Gehäuse 2 des elektrischen Schalters 1 angeordnet. Zweckmäßigerweise befindet sich, wie in Fig. 2 dargestellt ist, das Trägersubstrat 5 an einer Seite des Gehäuses 2. Die der Beschichtung 9 abgewandte Oberfläche 8' des Metallteils 7 kann auch als Kühlkörper, insbesondere mit Kühlrippen 10 aus dem Gehäuse 2 herausragen, wie anhand der Fig. 3 zu erkennen ist. Gemäß einer in Fig. 5 oder 6 gezeigten weiteren Ausgestaltung kann das Trägersubstrat 5 selbst als ein Gehäuseteil ausgebildet sein. Dieses Gehäuseteil dient dann als seitlicher Abschluß für das Gehäuse 2, so daß die entsprechende Seitenwand im Gehäuse 2 entfällt. Entsprechend der Gestaltung des Gehäuses 2 kann das als Gehäuseteil dienende Trägersubstrat 5 räumlich und somit nichtplan in der Art eines Sockels 20 ausgestaltet sein. Zur Komplettierung des Gehäuses 2 ist gemäß Fig. 5 ein weiteres Gehäuseteil in der Art eines Deckels 21 aufgesetzt, womit eine besonders einfache Montage des Schalters 1 erzielt wird. Der Deckel 21 kann in üblicher Weise aus Kunststoff bestehen, während der Sockel 20 aus dem Metallteil 7 besteht. Wie weiter in Fig. 6 gezeigt ist, kann durch eine entsprechende Gestaltung mittels einer Nut- und Federverbindung 22 eine einfache Abdichtung zwischen dem Sockel 20 und dem Deckel 21 erreicht werden. Selbstverständlich kann zwischen dem Sockel 20 und dem Deckel 21 auch noch eine zusätzliche Dichtung angeordnet sein, was jedoch nicht weiter gezeigt ist.
- Handelt es sich um einen elektrischen Schalter 1 für ein Akku-Elektrowerkzeug mit einer hohen Leistung, so fließen dementsprechend hohe Ströme in der Leistungselektronik, was wiederum eine große Wärmeentwicklung nach sich zieht. Mit Hilfe der Erfindung läßt sich neben der Steuerelektronik auch die Leistungselektronik in der elektrischen Schaltungsanordnung 3 auf dem Trägersubstrat 5 im Gehäuse 2 unterbringen. Die Leistungselektronik in der Schaltungsanordnung 3 enthält wenigstens einen Leistungshalbleiter, wie einen MOS-FET 11 zur Stromzuführung entsprechend der eingestellten Drehzahl zum Elektromotor und/oder eine Freilaufdiode 12. Zwar lassen sich der MOS-FET 11 sowie die Freilaufdiode 12 auch auf der Beschichtung 9 anordnen, wie in Fig. 2 zu sehen ist. Bevorzugt ist in diesem Fall jedoch, daß die Beschichtung 9 wenigstens eine Aussparung 13 aufweist, derart daß der Leistungshalbleiter 11, 12 auf dem Metallteil 7 direkt befestigt ist, was in Fig. 3 und 4 näher dargestellt ist. Dies wird dadurch ermöglicht, weil der MOS-FET 11 und die Freilaufdiode 12 ein gemeinsames Potential in der Schaltungsanordnung 3 besitzen. Die aufgrund der hohen fließenden elektrischen Ströme große Wärmeentwicklung der beiden Leistungshalbleiter 11, 12 wird dann ohne weiteren Wärmewiderstand direkt auf das Trägersubstrat 5 abgeleitet. Vorteilhafterweise sind vom Trägersubstrat 5 zum eigentlichen Kontaktsystem im Schalter 1 nur noch wenige, und zwar drei elektrische Verbindungsstellen erforderlich, was den Montageaufwand für den Schalter 1 erheblich reduziert. Die Befestigung der Leistungshalbleiter 11, 12 auf dem Metallteil 7 erfolgt zweckmäßigerweise durch Auflöten.
- Selbstverständlich kann auch bei einem Schalter 1 für ein netzbetriebenes Elektrowerkzeug, falls es die Wärmeentwicklung erfordert, der Leistungshalbleiter 11 in einer Aussparung 13 direkt auf dem Metallteil 7 befestigt sein. Da in diesem Fall das Elektrowerkzeug an Wechselspannung betrieben wird, handelt es sich bei dem Leistungshalbleiter 11 zur Stromzuführung entsprechend der Drehzahl des Elektromotors um einen Triac oder einen Thyristor.
- Schließlich befindet sich noch eine Widerstandsbahn 14 für ein Potentiometer auf der Beschichtung 9, wobei das Potentiometer mit Hilfe des in Fig. 1 gezeigten Betätigungsorgans 16 durch den Benutzer verstellt wird. Dadurch wird von der Widerstandsbahn 14 ein Sollsignal erzeugt, das der vom Benutzer über die Verstellung des Betätigungsorgans 16 gewählten Drehzahl des Elektromotors entspricht. Die Widerstandsbahn 14 ist beispielsweise mittels einer einbrennbaren Widerstandspaste auf der Beschichtung 9 aufgebracht.
- Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsbeispiele einer Schaltungsanordnung 3 im Gehäuse 2 des elektrischen Schalters 1 beschränkt. Genausogut kann diese Schaltungsanordnung 3 auch an sonstiger zweckmäßiger Stelle im Elektrowerkzeug an sich angeordnet sein. Die Erfindung umfaßt auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. So kann die Erfindung nicht nur für elektrische Schalter und Elektrowerkzeuge Verwendung finden, sondern kann vielmehr auch bei Schaltungsanordnungen auf Trägersubstraten für Steuergeräte, Elektrohaushaltsgeräte, Elektrogartengeräte, Werkzeugmaschinen o. dgl. eingesetzt werden. Bezugszeichen-Liste 1 elektrischer Schalter
2 Gehäuse
3 elektrische Schaltungsanordnung
4 Bauelement
5 Trägersubstrat
6 Leiterbahn
7 Metallteil
8, 8' Oberfläche (von Metallteil)
9 (isolierende) Beschichtung (auf Metallteil)
10 Kühlrippen
11 MOS-FET/Leistungshalbleiter
12 Freilaufdiode/Leistungshalbleiter
13 Aussparung
14 Widerstandsbahn
15 Befestigung (von Metallteil)
16 Betätigungsorgan
17 Betätigungselement
18 Anschlußklemmen
19 SMD-Bauelement
20 Sockel
21 Deckel
22 Nut- und Federverbindung
Claims (14)
1. Elektrische Schaltungsanordnung mit elektrischen und/oder elektronischen
Bauelementen (4), mit Leiterbahnen (6) zur elektrischen Verbindung der Bauelemente (4)
o. dgl. und mit einem Trägersubstrat (5), wobei die Bauelemente (4) sowie die Leiterbahnen
(6) auf dem Trägersubstrat (5) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das
Trägersubstrat (5) aus einem Metallteil (7) besteht, daß auf eine Oberfläche des Metallteils
(7), insbesondere die den Bauelementen (4) sowie den Leiterbahnen (6) zugewandte
Oberfläche (8), eine elektrisch isolierende Beschichtung (9) aufgebracht ist, und daß
wenigstens ein Bauelement (4) und/oder wenigstens eine Leiterbahn (6) sich auf der
Beschichtung (9) befindet.
2. Elektrische Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Metallteil (7) aus Aluminium oder einer Aluminium-Legierung, beispielsweise aus einer
AlMg3-Legierung, besteht, und daß vorzugsweise die elektrisch isolierende Beschichtung
(9) aus einer Eloxalschicht besteht, die insbesondere eine Dicke von ca. 30 bis 50 µm
besitzt, derart daß diese Eloxalschicht eine gute Wärmeleitfähigkeit und eine gute
elektrische Isolierung aufweist.
3. Elektrische Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Metallteil (7) aus einem gut wärmeleitfähigen Metall, wie Kupfer, Stahl o. dgl., oder
einer Metall-Legierung besteht.
4. Elektrische Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrisch isolierende Beschichtung (9) aus einer Keramikschicht
besteht, wobei vorzugsweise das Keramikmaterial, insbesondere als Keramikpaste, auf die
Oberfläche (8) des Metallteils (7) aufgedruckt, aufgewalzt, aufgesprüht o. dgl. und
gegebenenfalls eingebrannt ist.
5. Elektrische Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrisch isolierende Beschichtung (9) aus einer Polymerschicht,
wie einer Epoxyd-Schicht o. dgl., besteht, wobei vorzugsweise das Polymermaterial,
insbesondere als Polymerharz, auf die Oberfläche (8) des Metallteils (7) aufgedruckt,
aufgespritzt, aufgewalzt o. dgl. und gegebenenfalls ausgehärtet ist.
6. Elektrische Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrisch isolierende Beschichtung (9) aus einer Folie,
insbesondere einer Kunststoff-Folie, besteht, wobei vorzugsweise das Folienmaterial auf die
Oberfläche (8) des Metallteils (7) aufgeklebt, auflaminiert o. dgl. ist.
7. Elektrische Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrisch isolierende Beschichtung (9) für
Gleichstromanwendungen eine elektrische Durchschlagfestigkeit von mindestens 400 V und
für Wechselstromanwendungen eine elektrische Durchschlagsfestigkeit von mindestens
2000 V aufweist.
8. Elektrische Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Metallteil (7) als Platte ausgebildet ist, wobei deren Dicke
beispielsweise mindestens 2 mm beträgt.
9. Elektrische Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Metallteil (7) in der Art eines Kühlkörpers, insbesondere mit
Kühlrippen (10) an der der elektrisch isolierenden Beschichtung (9) abgewandten
Oberfläche (8'), ausgestaltet ist, und daß vorzugsweise das Metallteil (7) aus einem
Strangpreßkörper hergestellt ist.
10. Elektrische Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leiterbahnen (6) auf der elektrisch isolierenden Beschichtung (9)
aus Kupfer, Silber-Palladium o. dgl. bestehen, daß vorzugsweise die Leiterbahnen und/oder
die gedruckten Widerstände (14) als entsprechende Paste, wie Kupferpaste, Silber-
Palladium-Paste, Widerstandspaste o. dgl., in der Art einer Dickschicht-Technik auf die
Beschichtung (9) aufgebracht sowie gegebenenfalls anschließend eingebrannt werden, und
daß weiter vorzugsweise das Auflöten der Bauelemente (4) auf die elektrisch isolierende
Beschichtung (9) im Vakuum erfolgt.
11. Elektrische Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei wenigstens einem Bauelement um einen Leistungshalbleiter
(11, 12) handelt, daß vorzugsweise die Beschichtung (9) eine Aussparung (13) aufweist,
derart daß der Leistungshalbleiter (11, 12) auf dem Metallteil (7) direkt befestigt ist, oder
der Leistungshalbleiter (11, 12) auf der Beschichtung (9) befestigt ist, und daß noch weiter
vorzugsweise der Leistungshalbleiter (11, 12) als ungehäuster Chip ausgestaltet ist, der
insbesondere eine Bondverbindung zur Leiterbahn (6) auf der Beschichtung besitzt.
12. Elektrischer Schalter, insbesondere für ein Elektrowerkzeug, wie ein mit
Gleichspannung betriebenes Akku-Elektrowerkzeug oder ein mit Wechselspannung
betriebenes Elektrowerkzeug, mit einem Gehäuse (2), und mit einer elektrischen
Schaltungsanordnung (3) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägersubstrat (5) im Gehäuse (2) und/oder an einer Seite des
Gehäuses (2), insbesondere als Gehäuseteil und/oder seitlicher Abschluß für das Gehäuse
(2), angeordnet ist, vorzugsweise derart daß die der Beschichtung (9) abgewandte
Oberfläche (8') des Metallteils (7) als Kühlkörper aus dem Gehäuse (2) herausragt.
13. Elektrischer Schalter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das als
Gehäuseteil dienende Trägersubstrat (5) nichtplan und/oder räumlich in der Art eines
Sockels (20) ausgestaltet ist, vorzugsweise derart daß ein weiteres Gehäuseteil, das
insbesondere aus Kunststoff besteht, zur Komplettierung des Gehäuses (2) in der Art eines
Deckels (21), insbesondere abdichtend, aufgesetzt ist.
14. Elektrischer Schalter nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaltungsanordnung (3) wenigstens einen Leistungshalbleiter, wie einen MOS-FET (11),
einen Triac, einen Thyristor, eine Freilaufdiode (12) o. dgl., enthält, daß vorzugsweise die
Beschichtung (9) wenigstens eine Aussparung (13) aufweist, derart daß der
Leistungshalbleiter (11, 12) auf dem Metallteil (7) direkt befestigt, insbesondere aufgelötet
ist, und daß weiter vorzugsweise eine Widerstandsbahn (14) für ein Potentiometer auf der
Beschichtung (9), beispielsweise mittels einer einbrennbaren Widerstandspaste, aufgebracht
ist.
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