DE10214079A1 - Bewegungs- und tonerfassungsgestützte Web-Cam- und Bandbreiten-Steuerung - Google Patents
Bewegungs- und tonerfassungsgestützte Web-Cam- und Bandbreiten-SteuerungInfo
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Abstract
Diese Patentschrift betrifft ein Video- bzw. Audio-Bearbeitungssystem zur Übertragung einer Videoaufnahme über ein Netzwerk. Das System umfasst einen Videoeingabemechanismus, einen Bewegungserkennungsmechanismus sowie einen Web-Cam-Mechanismus. Der Videoeingabemechanismus ist zum Empfang einer ersten Videoaufnahme und einer zweiten Videoaufnahme konfiguriert. Der Bewegungserkennungsmechanismus ist zum Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme sowie des Weiteren zur Erzeugung eines Bewegungssensorsignals konfiguriert, falls der Vergleich der Aufnahmen eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt. Der Web-Cam-Mechanismus ist so konfiguriert, dass eine zweite Videoaufnahme übertragen wird, sobald das Bewegungsmeldersignal von einem Bewegungserkennungsmechanismus empfangen wird. Die Patentschrift beschreibt des Weiteren ein Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme zwecks Übertragung über ein Netzwerk. Bei diesem Verfahren wird eine Videoaufnahme empfangen, mit einer Referenzaufnahme zwecks Bestimmung einer etwaigen Abweichung von einem Grenzwert verglichen und übertragen, falls eine Abweichung von einem Grenzwert festgestellt wird, oder gelöscht, falls dies nicht der Fall ist.
Description
Diese Patentanmeldung betrifft den Gegenstand der US-Patentschrift mit
der Seriennummer 09/437,931, die am 10. November 1999 eingereicht wurde und den
folgenden Titel trägt: "Verfahren und Vorrichtungen zur Bewegungserkennung im Bereich
der diskreten Kosinus-Transformation."
Die vorliegende Erfindung betrifft Multimediageräte im allgemeinen
und insbesondere Video- und Audiogeräte, die an einen Computer angeschlossen werden.
Videokameras, die an einen Computer angeschlossen werden,
einschließlich Videokameras, die mit dem Internet verbunden werden, entsprechen dem
heutigen Stand der Technik. Bei den herkömmlichen mit dem Internet verbundenen
Videokameras handelt es sich um webbasierte (World Wide Web oder "Web")
Videokameras. Herkömmliche Web-Videokamerasysteme sind so konfiguriert, dass sie als
Web-Cam betrieben werden können. Ein Web-Cam-System verfügt über einen Videosender
und einen Video-Viewer. Der Videosender erzeugt ein Videoclip oder einen Videostream.
Der Videosender erhält (oder "schnappt sich") in schneller Abfolge Videoaufnahmen und
lädt (z. B. stellt) sie auf einen Web-Server, wo sie in einer Datei abgelegt werden.
Herkömmliche Web-Videokamerasysteme beinhalten des weiteren einen Video-Viewer. Der
Video-Viewer lädt die gespeicherte Videoaufnahme von der Datei auf dem Web-Server
herunter. Ein herkömmlicher Video-Viewer lädt die gespeicherten Videoaufnahmen von der
Datei auf dem Web-Server in einem vom Web-Browser des Video-Viewers festgelegten
Intervall herunter.
Herkömmliche Web-Cam-Systeme weisen zahlreiche Nachteile auf. Ein
Problem mit herkömmlichen Web-Cam-Systemen besteht darin, dass laufend
Videoaufnahmen auf den Web-Server hinaufgeladen werden, obwohl lange Zeit keine - oder
überhaupt keine - Videoaufnahmen von den Video-Viewern heruntergeladen werden. Ein
weiteres Problem besteht darin, dass herkömmliche Web-Cam-Systeme laufend
Videoaufnahmen hinaufladen, obwohl sich die einzelnen Videoaufnahmen nicht voneinander
unterscheiden. Umgekehrt lädt der Video-Viewer, mit dem die Videoaufnahmen
heruntergeladen werden, denselben Inhalt immer wieder herunter. In allen oben
beschriebenen Fällen ist es ersichtlich, dass herkömmliche Web-Videokameras mit
herkömmlichen Web-Cam-Systemen Ressourcen wie z. B. Netzwerkbandbreite,
Rechnersystemressourcen sowie Strom bei der Übertragung von Videoaufnahmen
verschwenden, die nicht abgefragt werden oder bei denen sich die einzelnen Videobilder
nicht voneinander unterscheiden.
Web-Videokameras können ebenfalls in herkömmlichen Peer-to-Peer-
Videokonferenzsystemen eingesetzt werden. Bei herkömmlichen Peer-to-Peer-
Videokonferenzsystemen kommunizieren zwei Computer, beide jeweils mit einer Web-
Videokamera ausgestattet, über eine direkte Netzwerk-Verbindung direkt miteinander. Jede
Web-Videokamera sendet Videoaufnahmen über die direkte Netzwerkverbindung von ihrem
Computer zum anderen Computer. Ein wesentliches Problem bei herkömmlichen Peer-to-
Peer-Videosystemen besteht darin, dass die Hin- und Herübertragung der Videoaufnahmen
zwischen den beiden Computern viel Bandbreite erforderlich macht. Darüber hinaus
übertragen herkömmliche Peer-to-Peer-Systeme, ähnlich wie herkömmliche Web-Cam-
Systeme, laufend Videoaufnahmen, selbst wenn sich die übertragenen Videoaufnahmen nicht
voneinander unterscheiden. Ein weiteres Problem besteht auch darin, dass die
Bandbreitenkapazität u. U. von der Netzwerkverbindung (z. B. bei einer 56 Kbps-
Modemverbindung) stark eingeschränkt werden kann, so dass die unnötige Übertragung von
Videoaufnahmen zum Verlust von Videoaufnahmen und/oder verminderter Videoqualität
führen kann. Aus diesem Grund reduzieren die üblichen Web-Videokameras, die in
herkömmlichen Peer-to-Peer-Videosystemen verwendet werden - ähnlich den Web-
Videokameras, die in herkömmliche Web-Cam-Systemen eingesetzt werden - bei der
Übertragung von Videoaufnahmen auch unnötig die beschränkte Netzwerkbandbreite und
verschwenden undverbrauchen unnötig Rechnersystemressourcen und Strom.
Aus diesem Grund ist ein Videokamerasystem und ein Verfahren zur
Übertragung von Videoaufnahmen zum Empfang durch einen Computer gefragt, bei dem
nicht unnötig laufend Netzwerk- und Rechnerressourcen sowie Strom verschwendet bzw.
verbraucht werden.
Die vorliegende Erfindung umfasst ein Video- und
Audiobearbeitungssystem zur Übertragung einer oder mehrerer Videoaufnahme(n) und/oder
einer oder mehrerer Audioaufnahme(n) über ein Netzwerk. Zur Vereinfachung wird das
System lediglich anhand eines Videobearbeitungssystems beschrieben, und die hier
beschriebenen Prinzipien treffen ebenfalls auf die Audiobearbeitung zu, so dass die
Beschreibung des Videobearbeitungssystems ebenfalls die Audiobearbeitung mit einschließt.
Das Videobearbeitungssystem beinhaltet einen
Videoeingabemechanismus, einen Bewegungserkennungsmechanismus sowie einen Web-
Cam-Mechanismus. Der Videoeingabemechanismus ist zum Empfang einer ersten
Videoaufnahme und einer zweiten Videoaufnahme konfiguriert. Bei einer Darstellung der
Videoaufnahmen dient z. B. die erste Videoaufnahme als Referenzvideoaufnahme.
Der Bewegungserkennungsmechanismus ist so konfiguriert, dass die
erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme verglichen wird. Der
Bewegungserkennungsmechanismus ist ebenfalls so konfiguriert, dass ein
Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, falls ein Vergleich der zwei Aufnahmen eine
Abweichung von einem bestimmten Grenzwert ergibt (z. B. falls der Grenzwert unter- bzw.
überschritten wird). Bei diesem Grenzwert kann es sich um eine beliebige Variable handeln,
die einen Vergleich zwischen der ersten Videoaufnahme und der zweiten Videoaufnahme
ermöglicht. Der Grenzwert kann auf einen vorbestimmten Wert gesetzt werden. Der Web-
Cam-Mechanismus ist so konfiguriert, dass die Videoaufnahme, die nicht die
Referenzvideoaufnahme darstellt, z. B. die zweite Videoaufnahme, an ein Netzwerk gesendet
wird, sobald der Web-Cam-Mechanismus das Bewegungsmeldersignal vom
Bewegungserkennungsmechanismus empfängt.
Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zur
Bearbeitung einer oder mehrerer Videoaufnahmen zur Übertragung über ein Netzwerk. Das
Verfahren beinhaltet den Empfang einer Videoaufnahme von einem Videoeingang. Bei
diesem Videoeingang kann es sich beispielsweise um eine Videokamera handeln, die in
Echtzeit Videoaufnahmen aufzeichnet, oder aber um eine Videoquelle, auf der
Videoaufnahmen gespeichert sind, z. B. ein Speichergerät oder Speicher. Bei diesem
Verfahren wird die empfangene Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme
verglichen. Die Referenzvideoaufnahme kann abgespeichert sein oder vor der empfangenen
Videoaufnahme erhalten werden.
Bei diesem Verfahren wird bestimmt, ob sich bei einem Vergleich der
empfangenen Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung vom
Grenzwert ergibt. Dieser Vergleich der empfangenen Videoaufnahme mit der
Referenzvideoaufnahme kann durchgeführt werden, um zu bestimmen, ob Bewegungen
festgestellt wurden. Der Grenzwert kann dazu verwendet werden, um zu bestimmen, ob ev.
festgestellte Bewegungen ausreichend sind, um die Übertragung der empfangenen
Videoaufnahme zu rechtfertigen. Sollte der Vergleich eine Abweichung vom Grenzwert
ergeben, wird die Videoaufnahme übertragen, und falls sich keine Abweichung vom
Grenzwert ergibt, wird die Videoaufnahme gelöscht. Bei einer Abweichung vom Grenzwert
sowie einer Übertragung der empfangenen Videoaufnahme kann die empfangene
Videoaufnahme als neue Referenzaufnahme definiert werden.
Das Videobearbeitungssystem und -verfahren dieser Erfindung zeichnet
sich durch eine Reihe von Vorteilen und Vorzügen aus. Beispielsweise werden bei diesem
Videobearbeitungssystem und -verfahren in vorteilhafter Weise Rechnersystemressourcen
bei der Bearbeitung, Speicherung, und Übertragung von Videoaufnahmen eingespart, die
einer bestimmten Schwellenbedingung gerecht werden, womit angezeigt wird, dass
genügend (oder alternativ dazu ungenügend) Bewegungen zwischen zwei Videoaufnahmen
festgestellt wurden.
Darüber hinaus reduziert das beschriebene Videobearbeitungssystem
und -verfahren in vorteilhafter Weise die benötigte Netzwerkbandbreite, da lediglich
bestimmte Videoaufnahmen, die sich von anderen Videoaufnahmen unterscheiden, über das
Netzwerk gesendet werden. Des weiteren findet diese vorliegende Erfindung
vorteilhafterweise Anwendung bei Web-Cam-Systemen, die Bilder von einem
Benutzersystem zu einem Web-Cam-Server oder Peer-to-Peer-Benutzersystemen senden, die
direkte Verbindungen ermöglichen.
Ein weiterer Vorteil dieser vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
dieses System Flexibilität bei der Festlegung von Parametern in der Form eines Grenzwerts
oder mehrerer Grenzwerte bietet, so dass Aufnahmen aktualisiert und übertragen bzw.
gelöscht werden, je nachdem, ob Abweichungen von diesem Grenzwert festgestellt wurden
oder nicht. Sowohl die Überschreitung wie auch die Unterschreitung des Grenzwerts kann als
soige Abweichung definiert werden. Diese Flexibilität ermöglicht in vorteilhafter Weise die
maßgeschneiderte Konfigurierung eines Systems zur Maximierung der System- sowie
Netzwerkressourcen, je nachdem, wie viel Bandbreite zur Verfügung steht.
Diese Leistungsmerkmale und Vorteile sind in der Spezifikation nicht
immer detailliert beschrieben, und es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass viele weitere
Leistungsmerkmale und Vorteile für Fachleute mit durchschnittlicher Fachkenntnis bei
Betrachtung bzw. Durchsicht der Zeichnungen, Spezifikation sowie Ansprüche offensichtlich
sind. Darüber hinaus sei erwähnt, dass die in dieser Spezifikation verwendeten Ausdrücke in
erster Linie im Hinblick auf die Lesbarkeit des Textes und zu Zwecken der
Veranschaulichung und nicht spezifisch zur Abgrenzung oder Umschreibung des
Erfindungsgegenstands gewählt wurden.
Die Abbildungen zeigen Darstellungen von Bestandteilen und
Leistungsmerkmalen dieser vorliegenden Erfindung(en) und sind lediglich zur
Veranschaulichung gedacht. Die Abbildungen werden in der nachstehenden detaillierten
Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen ausführlicher erörtert,
wobei:
Abb. 1 ein funktionales Blockdiagramm eines
Videokommunikationssystems gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung
zeigt,
Abb. 2 ein Blockdiagramm eines Benutzer-Videocomputersystems
gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung zeigt,
Abb. 3 ein Blockdiagramm des Inhalts eines Speichersystems
eines Benutzer-Videocomputersystems gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden
Erfindung zeigt,
Abb. 4 ein Blockdiagramm eines Videobearbeitungssystems
gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung zeigt,
Abb. 5 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Bearbeitung von
Videoaufnahmen gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung zeigt, sowie
Abb. 6 ein Ablaufdiagramm eines Verfahren zum Vergleich von
Videoaufnahmen gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung zeigt.
In der nachstehenden Beschreibung wird im Detail auf eine Reihe von
Darstellungen dieser vorliegenden Erfindung(en) Bezug genommen, von denen einige
beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen veranschaulicht werden. Es sei darauf
hingewiesen, dass nach Möglichkeit ähnliche oder die gleichen Referenznummern in den
Abbildungen verwendet werden und dass ähnliche oder gleiche Referenznummern auf
ähnliche oder gleiche Funktionalitäten hindeuten. Fachleute werden anhand der
nachstehenden detaillierten Beschreibung bald erkennen, dass alternative Darstellungen der
in dieser Patentanmeldung beschriebenen Strukturen und Verfahren verwendet werden
können, ohne dabei von den in dieser Patenanmeldung beschriebenen Prinzipien der
Erfindung(en) abzuweichen. Beispielsweise umfasst das beschriebene
Videobearbeitungssystem auch ein Audiobearbeitungssystem. Zur Vereinfachung der
Beschreibung wird lediglich von Video gesprochen, und es sei ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die hier beschriebenen Prinzipien auch im Audiobereich Anwendung
finden, so dass alle Bezugnahmen auf Video als Bezugnahmen auf Video, Audio sowie eine
Kombination von Video und Audio zu verstehen sind.
Abb. 1 zeigt ein funktionales Blockdiagramm eines
Videokommunikationssystems 110 gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung.
Das Videokommunikationssystem 110 beinhaltet ein Kommunikationsmedium 115 (generell
ein Netzwerk), ein erstes Benutzer-Videocomputersystem 120a und ein zweites Peer-
Videocomputersystem 120b auf. Das erste und das zweite Benutzer-Videocomputersystem
120a, 120b sind kommunikativ 125a, 125b über das Kommunikationsmedium 115 gekoppelt.
Bei diesem Kommunikationsmedium 115 kann es sich um ein herkömmliches
Kommunikationsmedium handeln, beispielsweise ein Netzwerk wie z. B. das Internet, ein
Intranet oder aber ein anderes WAN oder LAN. Bei diesem Kommunikationsmedium 115
kann es sich um eine direkte Peer-to-Peer-Verbindung wie z. B. eine Telefonverbindung oder
ein Peer-to-Peer-Netzwerk oder eine Kombination eines WANs, LANs und/oder eines Peer-
to-Peer-Netzwerkes handeln.
Jedes Benutzer-Videocomputersystem 120a, 120b verfügt über einen
Rechner 135a, 135b (generell 135) bzw. ein Videogerät 145a, 145b (generell 145). Bei jedem
Benutzer-Videocomputersystem 120a, 120b ist der Rechner 135a, 135b kommunikativ mit
seinem dazugehörigen Videogerät 145a, 145b über eine physische Verbindung (z. B. Draht-
oder Kabelverbindung) oder über eine drahtlose Verbindung, beispielsweise eine
Funkfrequenz- oder Infrarot-Verbindung, gekoppelt.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Rechner
135a, 135b um einen herkömmlichen Rechner, beispielsweise einen PC oder eine
Arbeitsstation handelt. Des weiteren kann es sich bei dem Videogerät 145a, 145b um ein
herkömmliches Videogerät handeln, mit dem ein Videoausgabesignal bereitgestellt werden
kann, beispielsweise um eine digitale Kamera, eine Videokamera, eine webbasierte Kamera,
ein DVD-System, ein CD-ROM-System, ein VHS-System oder ein Super-8-System. Bei dem
Videoausgabesignal kann es sich um ein Live-Videosignal oder um ein Streaming-
Videosignal handeln. In beiden Fällen kann das Videoausgabesignal als Videoclip betrachtet
werden, das eine Videoaufnahme oder mehrere Videoaufnahmen umfasst. Jede
Videoaufnahme kann individuell von anderen Videoaufnahmen getrennt werden.
Abb. 2 zeigt ein Blockdiagramm eines Benutzer-
Videocomputersystems gemäß einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung. Zur
Vereinfachung und Veranschaulichung wird lediglich das erste Benutzer-
Videocomputersystem 120a beschrieben, und es sei darauf hingewiesen, dass die
beschriebenen Konzepte und Prinzipien ebenfalls gleichermaßen auf das zweite Benutzer-
Videocomputersystem 120b zutreffen. Das erste Benutzer-Videocomputersystem beinhaltet
eine Bearbeitungseinheit 210, einen Speicher 220, ein oder mehrere Eingabe/Ausgabegeräte
(E/A-Geräte) 230, ein Netzwerkgerät 240, ein Speichergerät 250, einen Videoeingang bzw.
-ausgang (Video-E/A) 260 sowie einen Systembus 270. Über den Systembus 270 werden die
Bearbeitungseinheit 210, der Speicher 220, ein E/A-Gerät oder mehrere E/A-Geräte 230, das
Netzwerkgerät 240, das Speichergerät 250 sowie der Video-E/A 260 miteinander gekoppelt.
Bei der Bearbeitungseinheit 210 handelt es sich um eine herkömmliche
Bearbeitungseinheit, beispielsweise um einen Intel-Prozessor wie z. B. den Intel Pentium®-
Prozessor, einen Motorola-Prozessor wie z. B. den Motorola PowerPC®-Prozessor oder einen
Sun Microsystems-Prozessor wie z. B. den Sun Microsystems SPARC®-Prozessor. Es sei
erneut darauf hingewiesen, dass diese Bearbeitungseinheiten lediglich beispielhafterweise
aufgeführt werden und dass jede beliebige herkömmliche Bearbeitungseinheit (z. B. ein
ARM-Prozessor, Mips-Prozessor usw.) verwendet werden kann. Die Bearbeitungseinheit
210 kann so konfiguriert werden, dass Operationen des Rechnersystems 120a, z. B. Lesen aus
dem bzw. Schreiben in den Speicher 220 oder aus bzw. in das Speichergerät 250 sowie die
Ausführung des Programmcodes der Anwendungssoftware möglich sind. Bei dem Speicher
220 handelt es sich um einen herkömmlichen Speicher, beispielsweise ein dynamisches
RAM oder ein statisches RAM. Der Speicher 220 kann so konfiguriert werden, dass der
Programmcode der Softwareanwendung sowie Daten, die während des Betriebs des
Rechnersystems 120a verwendet werden, gespeichert werden.
Zu den E/A-Geräten 230 gehören herkömmliche E/A-Geräte,
beispielsweise eine Tastatur, ein Zeigegerät, ein Scanner oder ein Drucker. Die E/A-Geräte
230 können zur Eingabe von Daten in oder zur Ausgabe von Daten aus dem Rechnersystem
120a konfiguriert werden. Bei dem Netzwerkgerät 240 handelt es sich um ein herkömmliches
Netzwerkgerät, beispielsweise eine Netzwerkschnittstellenkarte oder ein Modem. Das
Netzwerkgerät 240 kann so konfiguriert werden, dass es mit einem oder mehreren anderen
Computersystemen, z. B. dem Rechnersystem 120b, über das Kommunikationsmedium 115
kommuniziert. Bei dem Speichergerät 250 handelt es sich um ein herkömmliches
Speichergerät, beispielsweise ein Magnetplattenlaufwerk, ein Bandlaufwerk, ein CD-R- oder
ein CD-RW-Gerät oder ein Flash-Speichergerät. Das Speichergerät 250 kann so konfiguriert
werden, dass lang- oder kurzfristige Daten zwecks Abruf zu einem späteren Zeitpunkt
gespeichert werden.
Bei der Video-E/A 260 handelt es sich um eine herkömmliche Video-
E/A, die beispielsweise ein Teil eines Videogeräts 145 sein kann oder eine Eingabe/Ausgabe-
Verbindung zwischen dem Videogerät 145 und dem Rest des Rechnersystems 120a
ermöglichen kann. Das Videoeingabegerät 260 kann so konfiguriert werden, dass
Videoaufnahmen gemacht oder aufgezeichnet werden. Bei dem Systembus 270 handelt es
sich um einen herkömmlichen Systembus, beispielsweise um einen Peripheral Component
Interconnect-Bus ("PCI-Bus"), einen Industry Standard Architecture-Bus ("ISA-Bus") oder
um einen Video Electronics Standards Association-Bus ("VESA-Bus"). Es sei erneut darauf
hingewiesen, dass die oben erwähnten Systembusse lediglich beispielhafterweise genannt
werden und dass jeder beliebige herkömmliche Systembus u. U. verwendet werden kann. Der
Systembus 270 kann so konfiguriert werden, dass die Bestandteile des Rechnersystems 120a
miteinander kommunizieren können, entweder direkt oder indirekt über die
Bearbeitungseinheit 210.
Abb. 3 zeigt ein Blockdiagramm des Inhalts des Speichers 220
eines Benutzer-Videocomputersystems, z. B. 120a, gemäß einer Darstellung dieser
vorliegenden Erfindung. Der Speicher 220 beinhaltet ein Betriebssystem 310, eine oder
mehrere Gerätetreiber 320 sowie ein Videobearbeitungssystem 330. Bei dem Betriebssystem
310 handelt es sich um ein herkömmliches Betriebssystem, beispielsweise um ein Microsoft
Windows™-basiertes Betriebssystem, ein Apple SystemOS-Betriebssystem, ein Sun
Microsystems Solaris™-basiertes Betriebssystem oder ein Palm PalmOS-Betriebssystem. Es
sei erneut darauf hingewiesen, dass es sich hierbei lediglich um Beispiele von
Betriebssystemen handelt und dass u. U. jedes beliebige herkömmliche Betriebssystem (z. B.
ein Nucleus-Betriebssystem, ein MicroItron-Betriebssystem usw.) verwendet werden kann.
Das Betriebssystem 310 kann so konfiguriert werden, dass grundlegende Aufgaben des
Rechnersystems, einschließlich der Austausch von Nachrichten, ausgeführt werden können.
Das Betriebssystem 310 arbeitet ebenfalls über den Systembus 270 mit Komponenten wie
z. B. der Bearbeitungseinheit 210 zusammen. Bei dem Gerätetreiber 320 handelt es sich um
einen herkömmlichen Gerätetreiber, beispielsweise um einen Videokamera-Gerätetreiber.
Der Gerätetreiber 320 kann so konfiguriert werden, dass sein Betrieb mit dem
Betriebssystem 310 und dem Videobearbeitungssystem 330 sichergestellt ist.
Das Videobearbeitungssystem 330 kann auf Ebene der Software,
Hardware, oder einer Kombination von Software und Hardware konfiguriert werden. Der
Softwareteil des Videobearbeitungssystems 330 befindet sich während des Betriebs im
Speicher 220 und kann so konfiguriert werden, dass eine Reihe von Funktionen,
einschließlich die Analyse von Videoaufnahmen zur Bestimmung, ob sie über das
Kommunikationsmedium 115 übertragen werden sollen, ausgeführt werden. Erneut sei
darauf hingewiesen, dass das beschriebene Videobearbeitungssystem 330 auch die
Videobearbeitung, Audiobearbeitung oder eine Kombination von Video- und
Audiobearbeitung beinhalten kann. Was die Audiobearbeitung anbelangt, analysiert das
Videobearbeitungssystem 330 Audioaufnahmen, um festzustellen, ob diese über das
Kommunikationsmedium 115 gesendet werden sollen. Im Rahmen dieser Analyse wird eine
empfangene Audioaufnahme mit einer Referenzaudioaufnahme verglichen und bestimmt, ob
ein bestimmter Grenzwert überschritten wird. Der Begriff "Audioaufnahme" umfasst dabei
sowohl individuelle Audioaufnahmen oder eine Audioaufnahme mit einer Videoaufnahme.
Dabei kann es sich bei der Audioaufnahme beispielsweise um einen Audioclip (oder eine
Audiokomponente) handeln, der bzw. die einen bestimmten Zeitpunkt oder eine bestimmte
Zeitspanne festhält.
Abb. 4 zeigt ein Blockdiagramm des Videobearbeitungssystems
330 gemäß einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung. Das Videobearbeitungssystem
330 interagiert mit einem Benutzer 420 des Benutzer-Videocomputersystems, z. B. 120a. Das
Videobearbeitungssystem 330 ist mit dem Videogerät 145, dem Speicher 220 sowie dem
Speichergerät 250 gekoppelt. Das Videobearbeitungssystem 330 enthält einen
Videoeingabemechanismus 430, einen Bewegungserkennungsmechanismus 440, einen
Schnittstellenmechanismus 450 sowie eine Web-Cam-(Anwendungs)-Mechanismus 460. Der
Videoeingabemechanismus 430, der Bewegungserkennungsmechanismus 440, der
Schnittstellenmechanismus 450 sowie die Web-Cam-Anwendung 460 können auf Ebene der
Software, Hardware oder einer Kombination von Software und Hardware konfiguriert
werden.
Der Videoeingabemechanismus 430 wird mit dem Videogerät 145, dem
Speicher 220, dem Speichergerät 250, dem Bewegungserkennungsmechanismus 440, dem
Schnittstellenmechanismus 450 sowie der Web-Cam-Anwendung 460 gekoppelt. Zusätzlich
zum Videoeingabemechanismus 430 wird der Bewegungserkennungsmechanismus 440 mit
dem Schnittstellenmechanismus 450 und der Web-Cam-Anwendung 460 gekoppelt. Der
Schnittstellenmechanismus 450 wird ebenfalls mit dem Videogerät 145 und der Web-Cam-
Anwendung 460 gekoppelt und weist eine Schnittstelle für den Benutzer 420 auf. Darüber
hinaus wird die Web-Cam-Anwendung 460 mit einem Netzwerk (z. B. dem
Kommunikationsmedium 125), z. B. über das Netzwerkgerät 240, verbunden und ebenfalls
mit dem Speicher 220 und dem Speichergerät 250 gekoppelt.
Der Videoeingabemechanismus 430 wird so konfiguriert, dass eine oder
mehrere Video- bzw. Audioaufnahmen vom Videogerät 145, vom Speicher 220, und/oder
vom Speichergerät 250 empfangen werden. Der Videoeingabemechanismus wird ebenfalls so
konfiguriert, dass eine bestimmte Videoaufnahme aufgezeichnet und zwecks kurz- oder
langfristiger Speicherung zum Speicher 220 oder zum Speichergerät 250 gesendet wird. Alle
empfangenen und/oder aufgezeichneten Videoaufnahmen können direkt zur Web-Cam-
Anwendung 460 zwecks Übertragung über das Netzwerk 125 gesendet werden.
Der Bewegungserkennungsmechanismus 440 ist so konfiguriert, dass
sein Betrieb mit dem Videoeingabemechanismus 430 und der Web-Cam-Anwendung 460
sichergestellt ist. Insbesondere ist der Bewegungserkennungsmechanismus 440 so
konfiguriert, dass eine vom Videoeingabemechanismus 430 empfangene Videoaufnahme und
mit einer Referenzvideoaufnahme verglichen wird. Der Vergleich der empfangenen
Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme zeigt, ob innerhalb der empfangenen
Videoaufnahme Bewegungen im Hinblick auf die Referenzvideoaufnahme festgestellt
wurden.
Es sei darauf hingewiesen, dass in einer Darstellung [dieser
vorliegenden Erfindung] die Referenzvideoaufnahme z. B. vorher in einem Teil des Speichers
220, des Speichergeräts 250 oder eines Computerregisters gespeichert und von dort wieder
abgerufen wird. In einer weiteren Darstellung handelt es sich bei der Referenzvideoaufnahme
beispielsweise um eine oder mehrere Videoaufnahmen, die in zufälligen Intervallen über eine
Zeitspanne hinweg aktualisiert werden, falls eine oder mehrere Videoaufnahme(n) vom
Videogerät 145 empfangen werden. In einer weiteren Darstellung [dieser vorliegenden
Erfindung] wird die Referenzvideoaufnahme beispielsweise bei Eintritt eines zuvor
bestimmten Ereignisses oder mehrerer soiger Ereignisse in regelmäßigen periodischen
Intervallen oder laufend zu einem Zeitpunkt aktualisiert, zu dem jede Videoaufnahme, die
vom Videoeingabemechanismus 430 vom Videogerät 145 empfangen wird, als aktualisierte
Referenzvideoaufnahme gespeichert wird. Es sei des weiteren angemerkt, dass die
Referenzvideoaufnahme beispielsweise in einem Teil des Speichers 220, des Speichergeräts
250 oder eines Computerregisters gespeichert wird.
Der Bewegungserkennungsmechanismus 440 ist des weiteren so
konfiguriert, dass ein Grenzwert gespeichert werden kann. Der Grenzwert kann ebenfalls
beispielsweise in einem Teil des Speichers 220, des Speichergeräts 250 oder eines
Computerregisters gespeichert werden. Der Grenzwert umfasst einen oder mehrere zuvor
festgelegte Parameter (oder Werte), die in einem oder mehreren Vergleichsverfahren (oder
Vergleichstechniken) im Zusammenhang mit Videoaufnahmen zur Anwendung kommen.
Allgemein kann gesagt werden, dass, sollte im Rahmen des Vergleichs der empfangenen
Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme der Grenzwert überschritten werden, der
Bewegungserkennungsmechanismus so konfiguriert ist, dass ein Bewegungsmeldersignal
erzeugt wird, das zur Web-Cam-Anwendung 460 und/oder zum Videoeingang 430 gesendet
werden kann. Weitere Darstellungen der Vergleichsverfahren oder -techniken sind weiter
unten beschrieben.
Der Bewegungserkennungsmechanismus 440 kann ebenfalls so
konfiguriert werden, dass Audioveränderungen erkannt werden. Hörbare Veränderungen
können beispielsweise mit Hilfe eines Klangdruckwellensensors oder eines Frequenzsensors
erkannt werden. Audioveränderungen umfassen Geräusche, hörbare Bewegungen und
ähnliches mehr. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass der Begriff "Video" sich auch auf den
Audiobereich erstreckt, so dass die Beschreibung des Vergleichs von Videoaufnahmen auch
den Vergleich von Audioaufnahmen mit einschließt.
Der Web-Cam-Anwendungsmechanismus 460 ist so konfiguriert, dass
die Übertragung von Videoaufnahmen zum Netzwerk gesteuert werden kann. Insbesondere
stellt die Web-Cam-Anwendung 460 den Grenzwert bereit, der vom
Bewegungserkennungsmechanismus 440 verwendet wird, oder legt denselben fest. Die Web-
Cam-Anwendung kann diesen Grenzwert im Speicher 220 oder in einem Computerregister
ablegen, der dann dem Bewegungserkennungsmechanismus 440 zugewiesen wird. Der Web-
Cam-Anwendungsmechanismus 460 ist ebenfalls so konfiguriert, dass ein
Bewegungsmeldersignal vom Bewegungserkennungsmechanismus 440 empfangen wird.
Der Web-Cam-Mechanismus 460 kann ebenfalls so konfiguriert werden,
dass ein Anfragesignal um Videoaufnahmen über das Netzwerk 125 von einem anderen
Benutzer-Video-Computersystem, z. B. 120b, empfangen wird. Dabei beinhaltet die Anfrage
eine Anfrage um Übersendung einer Videoaufnahme vom Videobearbeitungssystem 330. Die
Anfrage kann ebenfalls weitere Informationen von diesem zweiten Benutzer-
Videocomputersystem, z. B. 120b, enthalten, beispielsweise einen Wert, auf den der
Grenzwert gesetzt werden soll, die Quelle, von der das Video überspielt werden soll, sowie
eine bestimmte Technik, die bei der Bewegungserkennung eingesetzt werden soll. Einige
dieser Techniken sind weiter unten beispielhaft beschrieben.
In einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] ist die Web-Cam-
Anwendung ebenfalls so konfiguriert, dass ein Überspiel-Videosignal erzeugt wird, das an
den Videoeingabemechanismus 430 gesendet wird. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen,
dass die Web-Cam-Anwendung 460 ebenfalls so konfiguriert werden kann, dass der
Bewegungserkennungsmechanismus 440 deaktiviert wird und Live-Videos oder gespeicherte
Videos direkt zum Netzwerk gesendet werden.
Der Schnittstellenmechanismus 450 umfasst eine Anwendungs-
Benutzerschnittstelle, die es dem Benutzer 420 eines Benutzer-Videocomputersystems, z. B.
120a, ermöglicht, mit einer Komponente oder mehreren Komponenten des
Videobearbeitungssystems 330 sowie dem Videogerät 145 zu interagieren. In einer
Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] kann es sich bei dem Schnittstellenmechanismus
450 um eine anwendungsspezifische oder maßgeschneiderte Schnittstelle handeln, die im
Betriebssystem 310 und/oder in einer Internet-Schnittstelle, beispielsweise einem Web-
Browser, integriert sein kann.
Der Schnittstellenmechanismus 450 kann so konfiguriert werden, dass
einem Benutzer ermöglicht wird, die Web-Cam-Anwendung 460 zu personalisieren. Der
Schnittstellenmechanismus 450 kann beispielsweise so konfiguriert werden, dass ein zuvor
festgelegter Grenzwert für den Bewegungserkennungsmechanismus oder eine Videobild-
Wiederholrate empfangen wird, die die Übertragung einer aktualisierten Videoaufnahme
durch die Web-Cam-Anwendung in zuvor festgelegten Intervallen ermöglicht, unabhängig
davon, ob vom Bewegungserkennungsmechanismus 440 Bewegungen im Hinblick auf den
Grenzwert erkannt werden oder nicht. Als weiteres Beispiel kann der
Schnittstellenmechanismus 450 einem Benutzer ebenfalls ermöglichen, eine Anweisung an
die Web-Cam-Anwendung 460 zwecks Deaktivierung des
Bewegungserkennungsmechanismus 450 zu senden.
Die Abb. 5 und 6 veranschaulichen weiter den Betrieb des
Videobearbeitungssystems 330 dieser Erfindung. Die Abb. 5 zeigt ein Ablaufdiagramm
eines Verfahrens zur Bearbeitung von Videoaufnahmen gemäss einer Darstellung dieser
vorliegenden Erfindung. Bei Beginn 510 des Betriebs des Videobearbeitungssystems 330
wird eine Videoaufnahme über den Videoeingabemechanismus 430 empfangen, z. B. vom
Videogerät 145, vom Speicher 220 und/oder vom Speichergerät 250.
Falls bei Beginn 510 des Verfahrens keine Videoaufnahme als
Referenzvideoaufnahme definiert wurde, signalisiert die Web-Cam-Anwendung 460 dem
Videoeingabemechanismus 430, die Videoaufnahme aufzuzeichnen, und diese wird dann als
ursprüngliche Referenzvideoaufnahme im Speicher 220 oder in einem Computerregister
abgelegt. Sollte bereits eine Referenzvideoaufnahme vorliegen, nimmt der
Videoeingabemechanismus 430 die Videoaufnahme in Empfang und leitet dieselbe an den
Bewegungserkennungsmechanismus 440 zur Bearbeitung weiter, entweder direkt oder über
die Web-Cam-Anwendung 460.
Der Bewegungserkennungsmechanismus 440 nimmt die Videoaufnahme
in Empfang und führt eine Bestimmung 520 durch, ob innerhalb der Videoaufnahme
Bewegungen festgestellt werden, indem diese Videoaufnahme mit der
Referenzvideoaufnahme verglichen wird. Sollten keine Bewegungen 520 erkannt werden,
wartet das Verfahren im Wartezustand beim Beginn 510 auf die nächste Videoaufnahme,
alternativ dazu könnte das Verfahren beim Ende 560 angelangen. Sollte im Rahmen des
Vergleichs der empfangenen Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine
Bewegung 520 festgestellt werden, bestimmt der Bewegungserkennungsmechanismus, ob die
Bewegungen einen bestimmten Grenzwert überschreiten. Falls diese Bewegungen nicht den
Grenzwert der Videoaufnahme überschreiten, kann diese vernichtet (oder gelöscht) werden.
Falls die Bewegungen den Grenzwert übersteigen, erzeugt der
Bewegungserkennungsmechanismus 440 ein Bewegungsmeldersignal, das zur Web-Cam-
Anwendung 460 und/oder zum Videoeingabemechanismus 430 übertragen wird. Sollte die
Web-Cam-Anwendung 460 das Bewegungsmeldersignal empfangen, wird ein Video-
Überspielsignal erzeugt, das zum Videoeingabemechanismus 430 gesendet wird. Alternativ
dazu, falls der Videoeingabemechanismus 430 so konfiguriert wird, dass das
Bewegungsmeldersignal empfangen wird, kann dieser ein internes Video-Überspielsignal
erzeugen. Das Video-Überspielsignal veranlasst den Videoeingabemechanismus 430 zum
Überspielen 530 der empfangenen Videoaufnahme.
Der Videoeingabemechanismus 430 kann die Ablage 540 der
überspielten Videoaufnahme in einem Zwischenspeicher wie z. B. einem Cache-Speicher
oder Register oder im Speicher 220 oder im Speichergerät 250 veranlassen. Der
Videoeingabemechanismus 430 könnte ebenfalls die überspielte Videoaufnahme direkt an
die Web-Cam-Anwendung 460 weiterleiten. Sobald die überspielte Videoaufnahme zur
Web-Cam-Anwendung 460 gesendet wird, wird die Übertragung 550 der überspielten
Videoaufnahme zum Netzwerk 115 durchgeführt. Das überspielte Video kann auf einem
weiteren Benutzer-Computersystem, z. B. 120b, über einen Web-Host-Server, wo die
überspielte Videoaufnahme gespeichert wird, oder direkt über eine Peer-to-Peer-Verbindung
empfangen werden. Das Videobearbeitungssystem 330 setzt das Verfahren zum Start 510
zurück, oder das Verfahren wird beim Ende 560 abgeschlossen.
Abb. 6 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Vergleich
von Videoaufnahmen gemäss einer Darstellung dieser vorliegenden Erfindung. In einer
Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] kann das Verfahren über den
Bewegungserkennungsmechanismus 440 abgewickelt werden. Das Verfahren startet am
Beginn 610 und führt die Bestimmung 620 eines Grenzwertes oder mehrerer Grenzwerte
(oder Parameter) durch. Bei dem Grenzwert kann es sich beispielsweise um einen Höchst-
bzw. Mindestwert einer prozentmäßigen Veränderung in der Schattierung eines Bereichs
einer Videoaufnahme oder um eine binäre Veränderung (z. B. 0 bedeutet einen hellen (oder
weißen) Bereich und 01 einen dunklen (oder schwarzen) Bereich) eines Bereichs einer
Videoaufnahme handeln. Der Grenzwert kann in einem Teil des Speichers 220 oder in einem
dem Videobearbeitungssystem 330 zugehörigen Register gespeichert werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Grenzwerten für Audio
beispielsweise um eine Dezibeldifferenz, Frequenzdifferenz oder Klangdruckpegeldifferenz
handeln kann. Der Grenzwert kann beispielsweise von der Web-Cam-Anwendung 460
bereitgestellt werden und könnte vorher vom Benutzer 420 oder einem Benutzer an einem
anderen Computersystem, z. B. 120b, definiert werden. Der Grenzwert kann wieder in einem
Teil des Speichers 220 oder in einem dem Videobearbeitungssystem 330 zugehörigen
Register gespeichert werden.
Im darauffolgenden Schritt des Verfahrens 630 wird eine
Bewegungserkennungstechnik eingesetzt, um festzustellen, ob im Verlauf einer
Videoaufnahme zwischen der Referenzvideoaufnahme und der empfangenen Videoaufnahme
Bewegung stattgefunden hat. In einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] können
Bewegungen durch eine oder mit Hilfe einer Vergleichstechnik (oder einem
Vergleichsverfahren) wie z. B. einer Bildpunkt-Vergleichstechnik, einer Aufnahmebereich-
Technik oder einer sogenannten, Blob-Technik erkannt werden. Alle diese Techniken seien
lediglich als Beispiele genannt, und andere Techniken können im Rahmen des Vergleichs
von Videoaufnahmen zwecks Feststellung von Bewegungen eingesetzt werden. Analog dazu
können andere Systeme und Verfahren zur Bewegungserkennung benutzt werden. Die US-
Patentschrift mit der Seriennummer 09/437,931 z. B. beschreibt Darstellungen für Systeme
und Verfahren zur Bewegungserkennung, die bei einem erfindungsgemäßen
Videokamerasystem 330 zur Anwendung kommen können. Auf die relevanten Teile dieser
Patentanmeldung wird hiermit verwiesen, und die entsprechenden Abschnitte stellen einen
wesentlichen Bestandteil dieser vorliegenden Patentanmeldung dar.
Nachstehend seien alle der beispielhaft genannten Techniken kurz
beschrieben: bei der Bildpunkt-Vergleichstechnik wird ein oder mehrere Bildpunkte der
empfangenen Videoaufnahme mit einem oder mehreren ähnlich gelagerten Bildpunkt der
Referenzvideoaufnahme verglichen. Insbesondere werden die Bildpunkte miteinander
verglichen, um festzustellen, ob Unterschiede zwischen den Werten bestehen, z. B. ein heller
Bildpunkt mit einem Binärwert 0 im Gegensatz zur einem dunklen Bildpunkt mit einem
Binärwert 1. Bei der Aufnahmebereich-Technik wird zumindest ein Teil der empfangenen
Videoaufnahme mit zumindest einem Teil eines ähnlich positionierten Bereichs der
Referenzvideoaufnahme verglichen, um festzustellen, ob sich die Werte eines oder mehrerer
Videobildparameter voneinander unterscheiden, z. B. Kontrast, Farbton oder Helligkeit.
Bei der Blob-Vergleichstechnik wird bzw. werden zumindest einem Teil
der empfangenen Videoaufnahme ein Videoaufnahmewert oder mehrere
Videoaufnahmewerte zugewiesen, die auf Parameter basieren, mit deren Hilfe dieser Teil der
empfangenen Videoaufnahme beschrieben wird, z. B. ein Farbwert entlang eines Spektrums.
Analog dazu kann zumindest einem Teil der Referenzvideoaufnahme ein Referenzwert
zugewiesen werden, mit dessen Hilfe ein ähnlicher Bereich der Referenzvideoaufnahme
beschrieben wird. Die beiden Werte können daraufhin miteinander verglichen werden.
In einer Darstellung [dieser vorliegenden Erfindung] können im Rahmen
des Vergleichs bei jeder Technik eine oder mehrere berechnete Differenzen zwischen
Videoaufnahmewerten für die entsprechende gewählte Technik identifiziert werden. Sollte
der Vergleich eine Wertdifferenz oder mehrere Wertdifferenzen ergeben, nimmt der
Bewegungserkennungsmechanismus 440 die Bestimmung 640 vor, ob die Wertdifferenz den
Grenzwert überschreitet. Falls die Wertdifferenz den Grenzwert nicht übersteigt oder nicht
größer als der Grenzwert ist oder falls keine Wertdifferenz vorliegt, kann der
Bewegungserkennungsmechanismus 440 so konfiguriert werden, dass der
Videoeingabemechanismus 430 die Videoaufnahme vernichtet oder löscht und zum Start 610
zurückkehrt, wo er den Empfang der nächsten Videoaufnahme abwartet.
In bezug auf eine alternative Darstellung [dieser vorliegenden
Erfindung] sei darauf hingewiesen, dass das System so konfiguriert werden könnte, dass bei
Überschreiten des Grenzwerts u. a. ein Vergleich durchgeführt wird, so dass, sollte ein
Grenzwert nicht erreicht werden, die Videoaufnahmen aktualisiert werden, und sollten sie
erreicht werden, die Videoaufnahmen gelöscht werden. Das System kann also so konfiguriert
werden, dass jede Abweichung von einem Grenzwert zu einer Aktualisierung einer
Aufnahme oder zur Löschung einer Aufnahme führt.
Sollte der Bewegungserkennungsmechanismus 440 zur Feststellung 640
gelangen, dass die eine Wertdifferenz oder mehrere Wertdifferenzen den Grenzwert
überschreitet (überschreiten) oder größer als der Grenzwert ist (sind), erzeugt der
Bewegungserkennungsmechanismus 440 ein Bewegungsmeldersignal. Das
Videobearbeitungssystem 330 nimmt daraufhin den Ersatz 650 der Referenzaufnahme im
Speicher 220 oder im Register mit der empfangenen Aufnahme vor, so dass die gerade erst
empfangene Aufnahme nunmehr als Referenzaufnahme fungiert. Das Verfahren ist damit
abgeschlossen, und das Videobearbeitungssystem 330 durchläuft dann das Verfahren, das
oben unter Bezugnahme auf Abb. 5 beschrieben ist.
Das Video- bzw. Audiobearbeitungssystem und -verfahren dieser
Erfindung bietet eine Reihe von Vorteilen und Vorzügen. Beispielsweise werden bei diesem
Videobearbeitungssystem und -verfahren in vorteilhafter Weise Rechnersystemressourcen
bei der Bearbeitung, Speicherung, und Übertragung von Videoaufnahmen eingespart, die
einer bestimmten Schwellenbedingung gerecht werden, womit angezeigt wird, dass
Bewegungen zwischen zwei Videoaufnahmen stattgefunden haben.
Darüber hinaus wird bei diesem Videobearbeitungssystem und
-verfahren in vorteilhafter Weise die benötigte Netzwerkbandbreite reduziert, da lediglich
bestimmte Videoaufnahmen, die sich von anderen Videoaufnahmen unterscheiden, über das
Netzwerk gesendet werden. Des weiteren findet diese vorliegende Erfindung
vorteilhafterweise Anwendung bei Web-Cam-Systemen, die Bilder von einem
Benutzersystem zu einem Web-Cam-Server oder zu Peer-to-Peer Benutzersystemen senden,
die direkte Verbindungen ermöglichen. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass alle
Bezugnahmen auf Videoelemente auch Audioelemente einschließen, die gemäss den hier
beschriebenen Prinzipien bearbeitet werden können.
Ein weiterer Vorteil dieser vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
dieses System Flexibilität bei der Festlegung von Parametern in der Form einer oder
mehrerer Grenzwerte bietet, so dass Aufnahmen aktualisiert und übertragen bzw. gelöscht
werden, je nachdem, ob Abweichungen von diesem Grenzwert festgestellt wurden oder nicht.
Sowohl die Überschreitung als auch die Unterschreitung des Grenzwerts kann als
Abweichung definiert werden. Diese Flexibilität ermöglicht in vorteilhafter Weise die
maßgeschneiderte Konfigurierung eines Systems zur Maximierung der System- sowie
Netzwerkressourcen, je nachdem, wie viel Bandbreite zur Verfügung steht.
Bei der Lektüre bzw. Durchsicht dieser Patentschrift sind für Fachleute
weitere alternative Methoden und Konzepte für ein erfindungsgemäßes
Videobearbeitungssystem und -verfahren denkbar. Aus diesem Grunde soll darauf
hingewiesen werden, dass, obgleich in dieser Patentschrift bestimmte Darstellungen und
Anwendungsbereiche dieser vorliegenden Erfindung veranschaulicht und beschrieben
werden, diese Erfindung nicht auf die genaue Konstruktion und genaue Komponenten, die
hier beschrieben werden, beschränkt ist, sowie dass zahlreiche Änderungen, Abänderungen
und Variationen, die Fachleuten offensichtlich sind, im Hinblick auf die Gestaltung, den
Betrieb und den Einzelheiten des erfindungsgemäßen Verfahrens und der Vorrichtungen
vorgenommen werden können, ohne von dem in den nachstehenden Ansprüchen festgelegten
Sinn und Umfang der Erfindung abzuweichen.
Claims (75)
1. Videobearbeitungssystem zur Übertragung einer Videoaufnahme über ein
Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System die folgenden Elemente aufweist:
einen Videoeingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine erste Videoaufnahme und eine zweite Videoaufnahme empfangen werden,
einen Bewegungserkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme verglichen wird, sowie so konfiguriert, dass ein Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, falls dieser eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie
einen Web-Cam-Mechanismus, der so konfiguriert ist, dass die zweite Videoaufnahme übertragen wird, sobald das Bewegungsmeldersignal empfangen wurde.
einen Videoeingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine erste Videoaufnahme und eine zweite Videoaufnahme empfangen werden,
einen Bewegungserkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die erste Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme verglichen wird, sowie so konfiguriert, dass ein Bewegungsmeldersignal erzeugt wird, falls dieser eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie
einen Web-Cam-Mechanismus, der so konfiguriert ist, dass die zweite Videoaufnahme übertragen wird, sobald das Bewegungsmeldersignal empfangen wurde.
2. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Abweichung vom Grenzwert den Eintritt einer Bewegung in der zweiten
Videoaufnahme im Vergleich mit der ersten Videoaufnahme anzeigt.
3. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus ein Videoaufnahme-
Überspielsignal erzeugt, sobald das Bewegungsmeldersignal empfangen wird.
4. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
der Videoeingabemechanismus die zweite Videoaufnahme überspielt, sobald das
Videoaufnahme-Überspielsignal empfangen wird.
5. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungserkennungsmechanismus die erste
Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme vergleicht, wobei entweder eine Bildpunkt-
Vergleichstechnik, eine Blob-Vergleichstechnik oder ein Aufnahmebereich-
Vergleichstechnik eingesetzt wird.
6. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus den Grenzwert für den
Bewegungserkennungsmechanismus festlegt.
7. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren eine Schnittstelle aufweist, die so
konfiguriert ist, dass Benutzereingaben entgegengenommen werden und die Eingaben
entweder einen Grenzwert, eine Videoaufnahme-Vergleichstechnik zum Vergleich der ersten
Videoaufnahme mit der zweiten Videoaufnahme oder eine Videoaufnahme-Eingaberate für
das Videobearbeitungssystem darstellen.
8. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Videoeingabemechanismus entweder über eine zur
Erzeugung von Videoaufnahmen konfigurierte Videokamera, einen Speicher (Speichergerät)
mit einem Videoclip oder einen Speicher mit einem Videoclip verfügt.
9. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus die zweite Videoaufnahme
entweder zu einem Web-Host oder zu einem Peer-User-System sendet.
10. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Web-Cam-Mechanismus des weiteren so konfiguriert ist,
dass eine Anfrage um Übersendung einer Videoaufnahme von einem Peer-User-System
empfangen werden kann und dass der Web-Cam-Mechanismus so konfiguriert ist, dass eine
Antwort auf die Anfrage in Reaktion auf die zweite Videoaufnahme möglich ist, sollte eine
Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
11. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungserkennungsmechanismus einen
Audioerkennungsmechanismus umfasst.
12. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
der Audioerkennungsmechanismus so konfiguriert ist, dass eine erste Audioaufnahme mit
einer zweiten Audioaufnahme verglichen wird
13. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Videobearbeitungssystem zumindest eines der folgenden
Merkmale aufweist:
der Videoeingabemechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass eine erste Audioaufnahme und eine zweiten Audioaufnahme empfangen werden,
der Bewegungserkennungsmechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass die erste Audioaufnahme und die zweite Audioaufnahme miteinander verglichen werden, und so konfiguriert ist, dass ein Audioerkennungssignal erzeugt wird, sollte im Rahmen des Vergleichs eine Abweichung von einem Audiogrenzwert festgestellt werden, sowie
der Web-Cam-Mechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass die zweite Audioaufnahme gesendet wird, sobald das Audioerkennungssignal empfangen wird.
der Videoeingabemechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass eine erste Audioaufnahme und eine zweiten Audioaufnahme empfangen werden,
der Bewegungserkennungsmechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass die erste Audioaufnahme und die zweite Audioaufnahme miteinander verglichen werden, und so konfiguriert ist, dass ein Audioerkennungssignal erzeugt wird, sollte im Rahmen des Vergleichs eine Abweichung von einem Audiogrenzwert festgestellt werden, sowie
der Web-Cam-Mechanismus ist des weiteren so konfiguriert, dass die zweite Audioaufnahme gesendet wird, sobald das Audioerkennungssignal empfangen wird.
14. Videobearbeitungssystem gemäss einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
15. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
das Bewegungsmeldersignal ein Audioerkennungssignal umfasst.
16. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme zwecks
Übertragung über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Verfahren die
folgenden Schritte umfasst:
Empfang einer ersten Videoaufnahme,
Vergleich der empfangenen ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme,
Feststellung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt,
Übertragung der ersten Videoaufnahme, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden, sowie
Löschung der ersten Videoaufnahme, sollte keine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
Empfang einer ersten Videoaufnahme,
Vergleich der empfangenen ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme,
Feststellung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt,
Übertragung der ersten Videoaufnahme, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden, sowie
Löschung der ersten Videoaufnahme, sollte keine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
17. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss
Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass des weiteren die erste Videoaufnahme
empfangen wird, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
18. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss
Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme zur
Referenzvideoaufnahme wird, sollte eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt werden.
19. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem
der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass während des Vergleichsschrittes des
weiteren entweder eine Bildpunkt-Vergleichstechnik, eine Blob-Vergleichstechnik oder eine
Aufnahmebereich-Vergleichstechnik zum Einsatz kommt.
20. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufiahme gemäss einem
der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme entweder
von einer zur Erzeugung von Videoaufnahmen konfigurierten Videokamera, einem
Speicher(gerät) mit einem Videoclip oder einem Speicher mit einem Videoclip empfangen
wird.
21. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem
der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an einen
Host übertragen wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
22. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem
der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an ein Peer-
User-System übertragen wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
23. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem
der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass des weiteren eine Anfrage zwecks
Übersendung einer Videoaufnahme von einem Peer-User-System erhalten wird.
24. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss
Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Antwort an das Peer-User-
System die erste Videoaufnahme gesendet wird, falls eine Abweichung vom Grenzwert
festgestellt wird.
25. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss
Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Peer-User-System über einen Web-Browser
verfügt, der so konfiguriert ist, dass ein Grenzwert bereitgestellt wird.
26. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem
der Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine
Audioaufnahme umfasst.
27. Verfahren zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss
Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines
Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines
Klangdruckpegels betrifft.
28. Videobearbeitungssystem, so konfiguriert, dass eine bestimmte
Videoaufnahme über ein Netzwerk gesendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass dieses
System die folgenden Elemente umfasst:
ein Medium zum Empfang einer ersten Videoaufnahme,
ein Medium zum Vergleich der ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme, im Rahmen dessen bestimmt wird, ob zwischen der ersten Videoaufnahme und der Referenzvideoaufnahme Bewegungen stattgefunden haben,
ein Medium zur Bestimmung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie
ein Medium zur Übertragung der ersten Videoaufnahme zum Netzwerk, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
ein Medium zum Empfang einer ersten Videoaufnahme,
ein Medium zum Vergleich der ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme, im Rahmen dessen bestimmt wird, ob zwischen der ersten Videoaufnahme und der Referenzvideoaufnahme Bewegungen stattgefunden haben,
ein Medium zur Bestimmung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme mit der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt, sowie
ein Medium zur Übertragung der ersten Videoaufnahme zum Netzwerk, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
29. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass
dieses System des weiteren ein Medium aufweist, mit dem die erste Videoaufnahme
überspielt wird, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
30. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass
die überspielte erste Videoaufnahme zur Referenzvideoaufnahme wird.
31. Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, dass das Vergleichsmedium des weiteren ein Medium zur Identifizierung
eines ersten Bildpunktgruppenwerts in der erste Videoaufnahme und eines zweiten
Bildpunktgruppenwerts in der Referenzaufnahme sowie ein Medium zur Bestimmung einer
Veränderung zwischen dem ersten Bildpunktgruppenwert und dem zweiten
Bildpunktgruppenwert aufweist.
32. Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren ein Medium zur Erzeugung von
Videoaufnahmen aufweist.
33. Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, dass das Vergleichsmittel einen Bewegungsmelder aufweist.
34. Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, dass das Bestimmungsmedium zumindest entweder einen Bewegungsmelder
oder eine Web-Cam-Anwendung aufweist.
35. Videobearbeitungssystem gemäss einem der Ansprüche 28 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren ein Mittel zum Empfang einer Anfrage um
Übersendung einer Videoaufnahme vom einem Peer-User-System aufweist.
36. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass
dieses System des weiteren ein Medium aufweist, mit dem, in Reaktion auf die Anfrage, eine
Antwort erzeugt wird und die erste Videoaufnahme übersendet wird, sollte eine Abweichung
vom Grenzwert festgestellt werden.
37. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 35 oder 36, dadurch
gekennzeichnet, dass im Rahmen der Anfrage der Grenzwert bereitgestellt wird.
38. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 35, 36 oder 37, dadurch
gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine Audioaufnahme umfasst.
39. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass
die Bewegungserkennung im Vergleichsmedium auch Audioerkennung mit einschließt.
40. Videobearbeitungssystem gemäss Anspruch 38 oder 39, dadurch
gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines Helligkeitwerts, eines
Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines Klangdruckpegels betrifft.
41. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen über ein
Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
Empfang einer Videoaufnahme mit einem ersten Wert von einem Videoeingang,
Abruf einer Referenzvideoaufnahme mit einem zweiten Wert aus einem Speicher,
Abruf eines Grenzwerts aus dem Speicher,
Vergleich des ersten Werts mit dem zweiten Wert zur Bestimmung eines Differenzwerts,
Überspielung der Videoaufnahme im Speicher, sollte der Differenzwert eine Abweichung vom Grenzwert ergeben,
Übertragung der überspielten Videoaufnahme zum Netzwerk,
Ersatz der Referenzvideoaufnahme mit der überspielten Videoaufnahme, so dass die überspielte Videoaufnahme zur neuen Referenzvideoaufnahme wird, sowie
Löschung der Videoaufnahme, sollte der Differenzwert keine Abweichung vom Grenzwert ergeben.
Empfang einer Videoaufnahme mit einem ersten Wert von einem Videoeingang,
Abruf einer Referenzvideoaufnahme mit einem zweiten Wert aus einem Speicher,
Abruf eines Grenzwerts aus dem Speicher,
Vergleich des ersten Werts mit dem zweiten Wert zur Bestimmung eines Differenzwerts,
Überspielung der Videoaufnahme im Speicher, sollte der Differenzwert eine Abweichung vom Grenzwert ergeben,
Übertragung der überspielten Videoaufnahme zum Netzwerk,
Ersatz der Referenzvideoaufnahme mit der überspielten Videoaufnahme, so dass die überspielte Videoaufnahme zur neuen Referenzvideoaufnahme wird, sowie
Löschung der Videoaufnahme, sollte der Differenzwert keine Abweichung vom Grenzwert ergeben.
42. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
41, dadurch gekennzeichnet, das im Rahmen dieses Verfahrens des weiteren der Grenzwert
von einem Web-Browser empfangen und im Speicher abgelagert wird.
43. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass der Videoeingang entweder eine Videokamera,
einen Speicher mit einer Videoaufnahme, ein [sic.] und ein Speichergerät mit einer
Videoaufnahme aufweist.
44. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufnahmebereich zumindest einen
Bildpunkt umfasst.
45. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 41 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine
Audioaufnahme umfasst.
46. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 41 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass entweder eine Überschreitung oder eine
Unterschreitung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert betrachtet wird.
47. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
45, dadurch gekennzeichnet, dass die Audioaufnahme ein Audiosignal umfasst.
48. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
45, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines
Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines
Klangdruckpegels betrifft.
49. Verfahren zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 41 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass auch eine Einstellung des Grenzwerts als
Abweichung vom Grenzwert betrachtet wird.
50. System zur Bearbeitung zumindest entweder einer Videoaufnahme oder einer
Audioaufnahme zwecks Übertragung über ein Netzwerk, wobei dieses System die folgenden
Elemente umfasst:
einen Eingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine Aufnahme empfangen wird, wobei die Aufnahme zumindest entweder eine Videoaufnahme oder eine Audioaufnahme umfasst,
einen Erkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die empfangene Aufnahme mit einer Referenzaufnahme verglichen wird, wobei es sich bei der Referenzaufnahme um eine Referenzvideoaufnahme handelt, falls es sich bei der empfangenen Aufnahme um eine Videoaufnahme handelt, oder aber eine Referenzaudioaufnahme, falls es sich bei der empfangenen Aufnahme um eine Audioaufnahme handelt, und wobei der Sensormechanismus des weiteren so konfiguriert ist, dass eine Erkennungssignal erzeugt wird, sollte der Vergleich zwischen der Referenzaufnahme und der empfangenen Aufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergeben, sowie
eine Web-Cam-Anwendung, die so konfiguriert ist, dass die empfangene Aufnahme zum Netzwerk gesendet wird, sobald das Erkennungssignal gesendet wird, und so konfiguriert ist, dass bestimmt wird, ob die Referenzaufnahme durch eine neue Referenzauthahme ersetzt werden soll.
einen Eingabemechanismus, der so konfiguriert ist, dass eine Aufnahme empfangen wird, wobei die Aufnahme zumindest entweder eine Videoaufnahme oder eine Audioaufnahme umfasst,
einen Erkennungsmechanismus, der so konfiguriert ist, dass die empfangene Aufnahme mit einer Referenzaufnahme verglichen wird, wobei es sich bei der Referenzaufnahme um eine Referenzvideoaufnahme handelt, falls es sich bei der empfangenen Aufnahme um eine Videoaufnahme handelt, oder aber eine Referenzaudioaufnahme, falls es sich bei der empfangenen Aufnahme um eine Audioaufnahme handelt, und wobei der Sensormechanismus des weiteren so konfiguriert ist, dass eine Erkennungssignal erzeugt wird, sollte der Vergleich zwischen der Referenzaufnahme und der empfangenen Aufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergeben, sowie
eine Web-Cam-Anwendung, die so konfiguriert ist, dass die empfangene Aufnahme zum Netzwerk gesendet wird, sobald das Erkennungssignal gesendet wird, und so konfiguriert ist, dass bestimmt wird, ob die Referenzaufnahme durch eine neue Referenzauthahme ersetzt werden soll.
51. System gemäss Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abweichung
vom Grenzwert bedeutet, dass der Grenzwert entweder über- oder unterschritten wird.
52. System gemäss Anspruch 50 oder 51, dadurch gekennzeichnet, dass der
Sensormechanismus die empfangene Aufnahme mit der Referenzaufnahme vergleicht, wobei
entweder eine Bildpunkt-Vergleichstechnik, eine Blob-Vergleichstechnik oder eine
Aufnahmebereich-Vergleichstechnik verwendet wird, falls eine Aufnahme empfangen wird,
die eine Videoaufnahme umfasst.
53. System gemäss Anspruch 50, 51 oder 52, dadurch gekennzeichnet, dass der
Sensormechanismus die empfangene Aufnahme mit der Referenzauthahme vergleicht, wobei
entweder ein Unterschied im Dezibelpegel, ein Unterschied im Frequenzpegel oder ein
Unterschied im Klangdruckpegel, falls eine Aufnahme empfangen wird, die eine
Audioaufnahme umfasst, bestimmt wird.
54. System gemäss einem der Ansprüche 50 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass
auch eine Einstellung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert gilt.
55. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme zwecks
Übertragung über ein Netzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System die folgenden
Elemente umfasst:
ein Empfangsmedium zum Empfang einer ersten Videoaufnahme,
ein Vergleichsmedium zum Vergleich der empfangenen ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme,
ein Medium zur Bestimmung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme und der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt,
ein Übertragungsmedium zur Übertragung der ersten Videoaufnahme, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird, sowie
ein Medium zum Löschen der ersten Videoaufnahme, falls keine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
ein Empfangsmedium zum Empfang einer ersten Videoaufnahme,
ein Vergleichsmedium zum Vergleich der empfangenen ersten Videoaufnahme mit einer Referenzvideoaufnahme,
ein Medium zur Bestimmung, ob der Vergleich der ersten Videoaufnahme und der Referenzvideoaufnahme eine Abweichung von einem Grenzwert ergibt,
ein Übertragungsmedium zur Übertragung der ersten Videoaufnahme, falls eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird, sowie
ein Medium zum Löschen der ersten Videoaufnahme, falls keine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
56. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch
55, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren Medien umfasst, mit denen die
erste Videoaufnahme überspielt wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt
wird.
57. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch
55 oder 56, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme zur
Referenzvideoaufnahme wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
58. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der
Ansprüche 55 bis 57, dadurch gekennzeichnet, dass das Vergleichsmedium zum Vergleich
des weiteren so konfiguriert ist, dass Pixels, sogenannte "Blobs" oder Aufnahmebereiche
verglichen werden.
59. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der
Ansprüche 55 bis 58, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme entweder von
einer zur Erzeugung von Videoaufnahmen konfigurierten Videokamera, einem
Speicher(gerät) mit einem Videoclip oder einem Speicher mit einem Videoclip empfangen
wird.
60. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der
Ansprüche 55 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an einen Host
gesendet wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
61. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der
Ansprüche 55 bis 60, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Videoaufnahme an ein Peer-
User-System gesendet wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
62. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der
Ansprüche 55 bis 61, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System darüber hinaus ein
Empfangsmedium zum Empfang einer Anfrage zwecks Übersendung einer Videoaufnahme
von einem Peer-User-System aufweist.
63. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch
62, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Antwort an das Peer-User-System die erste
Videoaufnahme übersendet wird, sobald eine Abweichung vom Grenzwert festgestellt wird.
64. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch
62 oder 63, dadurch gekennzeichnet, dass das Peer-User-System über einen Web-Browser
verfügt, der dahingehend konfiguriert wurde, einen Grenzwert bereitzustellen.
65. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss einem der
Ansprüche 55 bis 64, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine
Audioaufnahme umfasst.
66. System zur Bearbeitung einer bestimmten Videoaufnahme gemäss Anspruch
65, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines
Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines
Klangdruckpegels betrifft.
67. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen über ein Netzwerk,
dadurch gekennzeichnet, dass bei diesem Verfahren die folgenden Elemente eingesetzt
werden:
ein Empfangsmedium zum Empfang einer Videoaufnahme mit einem ersten Wert von einem Videoeingang,
eine Abrufmedium zum Abruf einer Referenzvideoaufnahme mit einem zweiten Wert aus einem Speicher,
ein Abrufmedium zum Abruf eines Grenzwerts aus einem Speicher,
ein Vergleichsmedium zum Vergleich des ersten Werts mit dem zweiten Wert zwecks Bestimmung eines Differenzwerts,
ein Überspielmedium zum Überspielen der Videoaufnahme im Speicher, sobald eine Abweichung des Differenzwerts vom Grenzwert festgestellt wird,
ein Übertragungsmedium zur Übertragung der überspielten Videoaufnahme zum Netzwerk,
ein Medium zum Ersatz der Referenzvideoaufnahme durch die überspielte Videoaufnahme, so dass die überspielte Videoaufnahme zur neuen Referenzvideoaufnahme wird, sowie
ein Löschungsmedium zum Löschen der Videoaufnahme, sollte der Differenzwert nicht vom Grenzwert abweichen.
ein Empfangsmedium zum Empfang einer Videoaufnahme mit einem ersten Wert von einem Videoeingang,
eine Abrufmedium zum Abruf einer Referenzvideoaufnahme mit einem zweiten Wert aus einem Speicher,
ein Abrufmedium zum Abruf eines Grenzwerts aus einem Speicher,
ein Vergleichsmedium zum Vergleich des ersten Werts mit dem zweiten Wert zwecks Bestimmung eines Differenzwerts,
ein Überspielmedium zum Überspielen der Videoaufnahme im Speicher, sobald eine Abweichung des Differenzwerts vom Grenzwert festgestellt wird,
ein Übertragungsmedium zur Übertragung der überspielten Videoaufnahme zum Netzwerk,
ein Medium zum Ersatz der Referenzvideoaufnahme durch die überspielte Videoaufnahme, so dass die überspielte Videoaufnahme zur neuen Referenzvideoaufnahme wird, sowie
ein Löschungsmedium zum Löschen der Videoaufnahme, sollte der Differenzwert nicht vom Grenzwert abweichen.
68. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
67, dadurch gekennzeichnet, dass dieses System des weiteren ein Empfangsmedium zum
Empfang des Grenzwerts von einem Web-Browser und zur Speicherung des Grenzwerts im
Speicher aufweist.
69. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
67 oder 68, dadurch gekennzeichnet, dass der Videoeingang entweder eine Videokamera,
einen Speicher mit einer Videoaufnahme oder ein Speichergerät mit einer Videoaufnahme
aufweist.
70. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 67 bis 69, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aufnahmebereich zumindest einen
Bildpunkt umfasst.
71. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 67 bis 70, dadurch gekennzeichnet, dass jede Videoaufnahme eine
Audioaufnahme umfasst.
72. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 67 bis 71, dadurch gekennzeichnet, dass im Löschungsmedium entweder die
Überschreitung oder die Unterschreitung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert
betrachtet wird.
73. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
71, dadurch gekennzeichnet, dass die Audioaufnahme ein Audiosignal umfasst.
74. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss Anspruch
71 oder 72, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert entweder eine Veränderung eines
Helligkeitwerts, eines Binärwerts, eines Dezibelpegels, eines Frequenzpegels oder eines
Klangdruckpegels betrifft.
75. System zur selektiven Übertragung von Videoaufnahmen gemäss einem der
Ansprüche 67 bis 74, dadurch gekennzeichnet, dass im Löschungsmedium auch eine
Einstellung des Grenzwerts als Abweichung vom Grenzwert gilt.
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