DE10216251A1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents

Chirurgisches Instrument

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DE10216251A1
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Tsunenori Takei
Yukio Taniguchi
Yoshie Tominaga
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Takei Tsunenori Nagano Jp
Hoya Corp
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Asahi Kogaku Kogyo Co Ltd
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Abstract

Ein chirurgisches Instrument umfasst einen langgestreckten Körper, dessen distales Ende ausgebildet ist, einen Knochenzapfen in einen Knochenkanal zu treiben. Der langgestreckte Körper hat eine Führungsbohrung, die vorzugsweise entlang seiner Längsachse ausgebildet ist und mit einer an dem distalen Ende angeordneten Frontöffnung in Verbindung steht. Die Führungsbohrung ist so ausgebildet, dass ein Führungsdraht in sie eingesetzt und aus der Frontöffnung ausgefahren werden kann. Der Führungsdraht dient dazu, den Knochenzapfen zum distalen Ende des Instrumentes hin zuführen und den Knochenzapfen dort zu halten, während er in den Knochenkanal getrieben wird.

Description

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument, insbesondere ein Instrument, mit dem ein Knochenzapfen in ein in einem Knochen ausgebildetes Loch getrie­ ben wird, um ein Band an dem Knochen zu befestigen.
Künstliche Materialien wie künstliche Bänder (Ligamente) und Verstärkungsma­ schen oder organische Materialien wie Patellasehne, Kniesehnenmuskel und Fascia lata werden für Rekonstruktionen des vorderen Kreuzbandes eingesetzt. In den frühen Stadien der Rekonstruktionschirurgie wurde das Rekonstruktionsband beispielsweise mittels eines Ankerbolzens an dem Knochen befestigt. Heutzutage wird das künstliche Band am Knochen befestigt, indem es in ein im Knochen ausgebildetes Loch oder einen Knochenkanal eingesetzt und dann mit einem Knochensplitter oder -span, einer Eingreifschraube oder einem Innenknopf ver­ schlossen wird. Solche Verfahren zum Befestigen von Bändern liefern jedoch keine stabile Verbindung zwischen Band und Knochen. Vielmehr neigt eine solche Verbindung dazu, sich zu lösen.
Kürzlich wurde ein neues Verfahren zur Bandbefestigung entwickelt, das für eine stabilere Verbindung zwischen Band und Knochen sorgt, indem das Rekonstrukti­ onsband mittels eines Knochenzapfens in den Bohrkanal eingesetzt wird. Die Japanische Patentanmeldung H9-10245 offenbart Beispiele solcher Knochen­ zapfen, die aus biokompatiblem Material wie einer Calciumphosphatverbindung hergestellt sind und die Form eines Hohlzylinders haben, der eine längs seiner Mittelachse verlaufende Bohrung hat.
Der Knochenzapfen wird mittels eines Treibinstrumentes in den Knochenkanal getrieben. Da der Knochenzapfen im lebenden Körper in den Knochen getrieben wird, z. B. innerhalb des Kniegelenks, kann der Knochenzapfen während der chirurgischen Behandlung, wenn überhaupt, nur schwer in richtiger Lage zur korrekten Instrumentenstellung gehalten werden, was wiederum zu einer ziemlich langen Operationszeit führt.
Es ist also Aufgabe der Erfindung, ein chirurgisches Instrument anzugeben, das das Einstecken des Knochenzapfens in den Knochen erleichtert.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch das chirurgische Instrument mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Ferner ist eine Kombination aus chirurgischem Instrument und Führungsdraht mit den Merkmalen des Anspruchs 11 vorgesehen. Vorteilhafte Weiterbildungen sind jeweils in den Unteransprüchen angegeben. Die Erfindung hat den Vorteil, dass mit dem erfindungsgemäßen chirurgischen Instrument der Knochenzapfen, während er in den Knochenkanal getrieben wird, einfach in der richtigen Instrumentenstellung gehalten werden kann und so der Chirurg die Operation sanft durchführen kann.
Die Erfindung sieht ein chirurgisches Instrument vor, das ein langgestrecktes Element (Körper) enthält, dessen distales Ende ausgebildet ist, einen Knochen­ zapfen in einen Knochenkanal zu drücken und zu treiben. Das langgestreckte Element hat zudem eine Führungsbohrung, die vorzugsweise entlang der Längs­ achse des Elementes ausgebildet ist und in Verbindung mit einer Frontöffnung steht, die am distalen Ende ausgebildet ist. Die Führungsbohrung ist so ausgebil­ det, dass ein Führungsdraht, der in Ausführungsformen der Erfindung ein Zube­ hörteil des chirurgischen Instrumentes sein kann, darin eingeführt und aus der Frontöffnung ausgefahren, d. h. herausgeschoben werden kann. Der Führungs­ draht, der aus der Frontöffnung herausragt, kann verwendet werden, den Kno­ chenzapfen zum distalen Ende des chirurgischen Instrumentes hin zu führen und ihn dort zu halten, während er in den Knochenkanal getrieben wird.
Optional enthält das distale Ende eine Vertiefung, die gegebenenfalls als konkave Fläche ausgebildet ist. Eine solche Vertiefung trägt zur stabilen Aufnahme des Knochenzapfens am distalen Ende des Instrumentes während der Operation bei.
In obigem Fall kann die Frontöffnung in der Vertiefung ausgebildet sein, so dass der Knochenzapfen von der Vertiefung aufgenommen wird, indem er längs des Führungsdrahtes wandert.
In einigen Ausführungsformen der Erfindung ist ein proximaler Endteil der Füh­ rungsbohrung gegen die Längsachse des langgestreckten Elementes geneigt und bildet eine seitliche Öffnung an der Außenfläche des Elementes, so dass der Führungsdraht über diese seitliche Öffnung in die Führungsbohrung eingeführt werden kann. Vorzugsweise ist der proximale Teil des Führungsloches gegenüber der Längsachse des langgestreckten Elementes in spitzem Winkel geneigt, so dass der aus der seitlichen Öffnung herausstehende Führungsdraht sich nicht zum distalen Ende des langgestreckten Elementes hin neigt und dadurch die Operation behindert.
Die Führungsbohrung und/oder der Führungsdraht können mit einem Überzug zum Herabsetzen der Reibung zwischen Führungsbohrung und Führungsdraht versehen werden, so dass sich der Führungsdraht glatt durch die Führungsboh­ rung bewegt.
Das langgestreckte Element kann einen Griffteil umfassen, der eine Außenfläche mit kleinen Erhebungen und Vertiefungen hat, die verhindern, dass die Hand des Chirurgen über das langgestreckte Element abgleitet.
In einigen Ausführungsformen der Erfindung umfasst das langgestreckte Element einen Körper und einen lösbaren Teil, der das distale Ende des Elementes um­ fasst und lösbar an dem Körper angebracht ist. In solchen Ausführungsformen kann der lösbare Teil des langgestreckten Elementes beispielsweise in Abhängig­ keit der Operationsart gewechselt werden, so dass ein Teil zur Verfügung steht, dessen distales Ende die für die betreffende Operation am bestehen geeignete Form und/oder Größe hat.
Der Führungsdraht kann einen Draht, der von der seitlichen Öffnung aus in die Führungsbohrung eingeführt und aus der Frontöffnung ausgefahren, d. h. heraus­ geschoben werden kann, sowie einen Anschlag umfassen, der an dem Draht befestigt ist, um letzteren daran zu hindern, durch die Führungsbohrung zu treten.
In einigen Fällen hat der Anschlag eine solche Form, dass er nicht in die Füh­ rungsbohrung eingeführt werden kann. Beispielsweise ist der Anschlag eine Kugel, deren Durchmesser größer als der Durchmesser der seitlichen Öffnung ist.
Die Erfindung wird im Folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines chirurgischen Instrumentes als Ausfüh­ rungsbeispiel,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Knochenzapfens, der mit dem in Fig. 1 gezeigten Instrument in einen Knochenkanal zu treiben ist,
Fig. 3 einen Querschnitt des Einführteils und des Andruckelementes des Instrumentes nach Fig. 1 längs der Linie A-A,
Fig. 4 einen Querschnitt des Andruckelementes längs dessen Mittelachse,
Fig. 5 einen Querschnitt des Einführteils und des Andruckelementes für ein anderes Ausführungsbeispiel des Instrumentes,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Führungsdrahtes, der zusammen mit dem Instrument nach Fig. 1 verwendet wird,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Rekonstruktionsbandes als Beispiel, und
Fig. 8 bis 19 das mit dem Instrument nach Fig. 1 durchgeführte chirurgische Verfahren zur Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes.
Im Folgenden wird ein chirurgisches Instrument als Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines chirurgischen Instrumentes oder Treibinstru­ mentes 1, das ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt. Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht eines Knochenzapfens 10, der mit dem in Fig. 1 gezeigten chirurgi­ schen Instrument 1 in ein in einem Knochen ausgebildetes Loch oder einen Knochenkanal zu treiben ist.
Der Knochenzapfen 10 soll zusammen mit einem künstlichen Band so in einen Knochenkanal getrieben werden, dass das Band an dem Knochen fixiert wird, wie später erläutert wird.
Der Knochenzapfen 10 hat im Wesentlichen zylindrische Form mit einem abge­ rundeten proximalen Ende 10a und einem distalen Ende 10b, das im Wesentli­ chen konisch geformt ist, wobei seine Spitze abgeschnitten ist. Längs der Mittel­ achse des Knochenzapfens 10 ist ein Durchgangsloch 11 ausgebildet. An der Außenfläche des Knochenzapfens 10 sind mehrere umlaufende Nuten 12 in einem Abstand voneinander angeordnet, vorzugsweise in konstantem Abstand längs der Mittelachse.
Der Knochenzapfen 10 besteht vorzugsweise aus einem Material mit Biokompati­ bilität. Beispiele für solche Materialien sind Calciumphosphatverbindungen, Titan, Titanlegierung, nichtrostender Stahl, Tonerde (Aluminiumoxid), Zirkonerde (Zirko­ niumdioxid), Poly-Milchsäure und Polydioxan. Beispiele für Calciumphosphatver­ bindungen sind Tricalciumphosphat, Teracalciumphosphat und Apatite wie Hy­ droxylapatit und Fluorapatit.
Das in Fig. 1 gezeigte chirurgische Instrument dient dazu, den Knochenzapfen 10 in den Knochenkanal zu treiben. Das Instrument 1 hat einen stangenförmigen, langgestreckten Körper 2 und ein an dem distalen Ende des Körpers 2 ange­ brachtes Andruckelement 3, mit dem auf den Knochenzapfen 10 gedrückt wird, um diesen in den Knochenkanal zu treiben.
Proximalseitig ist der Körper 2 als Griffteil 22 ausgebildet, der eine Außenfläche mit kleinen Erhebungen und Vertiefungen hat, die verhindern, dass die den Griff­ teil 22 haltenden Hände abgleiten. Distalseitig ist der Körper 2 als Einführteil 21 ausgebildet, der in den Körper des Patienten eingeführt werden soll.
Der Körper 2 des chirurgischen Instrumentes 1 kann aus einem Metall bestehen, beispielsweise aus rostfreiem Stahl oder anderen Eisenlegierungen, Kupfer, Aluminium, Titan und deren Legierungen. Der Körper 2 kann ebenso aus einem Harz bestehen, z. B. ABS-Harz, Polycarbonat, Polymethylmethacrylat, Polyacetal, Polyphenylensulfid-Harz und Fluorharz.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt des Einführteils 21 und des an dessen distalem Ende angebrachten Andruckelementes 3 längs deren Mittelachse A. Eine erste Führungsbohrung 4 zum Führen eines Führungsdrahtes, der später beschrieben wird, ist längs der Mittelachse A des Einführteils 21 ausgebildet.
Das Andruckelement 3 ist mit seinem proximalen Ende in die erste Führungsboh­ rung 4 geschraubt und so an dem distalen Ende des Einführteils 21 montiert. Eine zweite Führungsbohrung 35 ist durch das Andruckelement 3 längs dessen Mitte­ lachse gebohrt. Ist das Andruckelement 3 an dem Einführteil 21 montiert, so steht die zweite Führungsbohrung 35 in Verbindung mit der ersten Führungsbohrung 4.
Vorzugsweise bilden die Innenumfangsflächen des ersten und des zweiten Füh­ rungsloches 4, 35 eine einzige zusammenhängende Bohrung, wenn das Andruck­ element 3 an dem Einführteil 21 angebracht ist, mit einer glatten Fläche ohne Stufen dazwischen, so dass sich der Führungsdraht 5 glatt zwischen der ersten und der zweiten Führungsbohrung 4, 35 bewegen kann.
Das proximale Ende der ersten Führungsbohrung 4 ist in einem Winkel θ gegen die Mittelachse A des Einführteils 21 geneigt und bildet eine Öffnung 23 an der Außenfläche des Einführteils 21. Der Winkel θ ist vorzugsweise ein spitzer Winkel im Bereich von 5° bis 75°, vorzugsweise 12° bis 60°, noch besser 20° bis 45°.
Wie später beschrieben, wird der Führungsdraht 5 so in die Führungsbohrung 4 eingeführt, dass eines seiner Enden aus der Öffnung 23 heraussteht. Wegen des oben erläuterten spitzen Winkels des Endes der ersten Führungsbohrung 4 ge­ genüber der Mittelachse A ist das aus der Öffnung 23 herausstehende Ende des Führungsdrahtes 5 nicht zum distalen Ende des Einführteils 21 hin geneigt, so dass es weder die Sicht des Chirurgen stört noch die Bedienung behindert.
Die erste und die zweite Führungsbohrung 4, 35 haben jeweils einen Innen­ durchmesser, der vorzugsweise zwischen 1,0 und 5,0 mm und noch besser zwi­ schen 2,0 und 2,5 mm liegt. Die Innendurchmesser der beiden Führungsbohrun­ gen 4 und 35 sind jedoch nicht auf die vorstehend genannten Abmessungen beschränkt.
Die Innenflächen der Führungsbohrungen 4, 35 sowie die Fläche des Führungs­ drahtes 5 können mit Materialien behandelt und überzogen sein, die die Reibung herabsetzen. Beispiele für solche Materialien sind fluorhaltiges Ethylen-Propylen- Kopolymer wie Polytetrafluorethylen.
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt des Andruckelementes 3 längs dessen Mittelachse. An der Außenfläche des proximalseitigen Teils des Andruckelementes 3 ist ein Außengewinde 31 ausgebildet. Das Andruckelement 3 ist über eine Schraubver­ bindung zwischen dem Außengewinde 31 mit einem an der Innenfläche der ersten Führungsbohrung 4 ausgebildeten Innengewinde an dem distalen Ende des Einführteils 21 befestigt. Das Andruckelement 3 kann jedoch auch mittels anderer geeigneter Mittel lösbar montiert werden. Beispielsweise kann das proximale Ende des Andruckelementes 3 als Alternative zu einer Schraubverbindung in die Füh­ rungsbohrung 4 eingepasst sein. Auch kann das Andruckelement 3 nichtlösbar befestigt oder einstückig mit dem Einführteil 21 ausgebildet sein.
Der distale Teil 32 des Andruckelementes 3 hat einen größeren Durchmesser als der proximale Teil, und an seinem distalen Ende ist eine Vertiefung 33 mit einer konkaven Fläche 34 ausgebildet. Die konkave Fläche 34 ist so geformt, dass das abgerundete proximale Ende 10a des Knochenzapfens 10 während des Ein­ treibvorgangs stabil in der richtigen Stellung in ihr aufgenommen ist.
Die zweite Führungsbohrung 35 ist durch das Andruckelement 3 vom proximalen Ende zur Vertiefung 33 hin durchgebohrt. Die Vertiefung 33 steht so in Verbin­ dung mit der ersten Führungsbohrung 4 des Körpers 2, wenn das Andruckelement 3 an das distale Ende des Einführteils 21 montiert ist.
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt des Einführteils 21 und des Andruckelementes 3 gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das in Fig. 5 gezeigte Andruckelement 3 hat denselben Durchmesser wie der Einführteil 21. Das An­ druckelement 3 ist an dem Einführteil 21 montiert, indem dessen distales Ende in die zweite Führungsbohrung 35 des Andruckelementes 3 geschraubt ist. Form und Größe des Andruckelementes 3, d. h. dessen distaler Teil 32, können so in weiten Grenzen variiert werden, und der Durchmesser des Andruckelementes 3, d. h. des distalen Teils 32, kann auch der gleiche wie der des Einführteils 21 sein.
Vorzugsweise sind mehrere Andruckelemente 3 vorgesehen, die jeweils unter­ schiedliche Form und Größe für den distalen Teil 32 haben, und der Chirurg wählt je nach Art der Operation das am besten geeignete Element aus und montiert es an dem Einführteil 21.
Das gesamte Andruckelement 3 oder ein die konkave Fläche 34 umfassender Teil desselben können beispielsweise aus den gleichen Materialien bestehen, wie dies oben für den Körper 2 beschrieben wurde. Vorzugsweise besteht das gesamte Andruckelement 3 oder der vorstehend genannte Teil desselben aus Polyte­ trafluorethylen oder Siliconharz, um eine ernsthafte Beschädigung des Knochen­ zapfens 10 zu verhindern.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht des Führungsdrahtes 5, der mit dem in Fig. 1 gezeigten chirurgischen Instrument 1 verwendet wird, um den Knochenzapfen in den Knochenkanal zu treiben.
Der Führungsdraht 5 umfasst einen Draht 51 und einen Anschlag 52, der an einer vorbestimmten Stelle des Drahtes 51 befestigt ist. Der Draht 51 kann ein Einzel­ draht oder ein Drahtbündel sein und aus Metall bestehen, z. B. aus rostfreiem Stahl oder einer Titanlegierung. Der Draht 51 kann 400 bis 1000 mm (L0), vor­ zugsweise 500 bis 800 mm (L0) lang sein und einen Durchmesser von 0,1 bis 2,0 mm haben.
Der Anschlag 52 kann in unterschiedlichen Formen ausgebildet sein, z. B. in Form einer Halbkugel, einer Scheibe oder einer Stange. Im vorliegenden Ausführungs­ beispiel hat der Anschlag Kugelform. Der Durchmesser des kugeligen Anschlags 52 ist größer als der Durchmesser der in dem Einführteil 21 des Körpers 2 ausge­ bildeten ersten Führungsbohrung 4, so dass der Anschlag 52 nicht in die erste Führungsbohrung 4 gelangt.
Der Anschlag 52 kann beispielsweise durch Presspassung, Verstemmen, Schweißen oder Kleben an einer Stelle des Drahtes 51 befestigt sein, für die vorzugsweise L1 = 0,1 × L0 ~ 0,9 × L0 und noch besser L1 = 0,6 × L0 ~ 0,8 × L0 gilt, worin L0 die Gesamtlänge des Drahtes 51 und L1 den Abstand vom proximalen Ende des Drahtes 51 zu der Stelle bezeichnet, an der der Anschlag 52 befestigt ist. Die Stelle, an der der Anschlag 52 befestigt ist, ist jedoch nicht auf die oben genannte beschränkt. Ist der Anschlag beispielsweise an einer Stelle befestigt, die L1 = 0,5 × L0 genügt, so hängt der aus der Öffnung 23 herausstehende Teil des Drahtes 51 von dem chirurgischen Instrument herab und stört so nicht die Sicht des Chirurgen.
Der Anschlag 52 kann aus denselben Materialien bestehen, wie dies oben für den Körper 2 beschrieben wurde. Der Anschlag 52 besteht vorzugsweise aus Fluor­ harz wie Polytetrafluorethylen, Siliconharz oder Keramik einschließlich Calciump­ hosphatverbindungen wie Hydroxyapatit (HAp).
Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die Fig. 7 bis 19 ein Beispiel für ein chirurgisches Verfahren zur Rekonstruktion eines vorderen Kreuzbandes mittels des chirurgischen Instrumentes nach Fig. 1 beschrieben.
  • 1. Zunächst wird ein Rekonstruktionsband 7 bereitgestellt, das eine Fascia lata 71 und ein Verstärkungsnetz (Verstärkungsmasche) 72, z. B. Leeds-Keio- Verstärkungsnetz, umfasst, wie Fig. 7 zeigt. Ein Draht wird durch eines der Enden des Rekonstruktionsbandes angeordnet und dann zu einem Doppeldraht 73 geknickt. Der Doppeldraht 73 ist etwa 250 mm lang.
  • 2. Dann wird, wie in Fig. 8 gezeigt, ein Bohrführungsdraht 8 in das Schienbein oder die Tibia 14 mittels einer Tibiabohrführung gebohrt. In diesem Schritt ist der Bohrführungsdraht 8 gegenüber der Gelenkfläche in einem Winkel von 60° ge­ neigt und weist vom Schienbein auf eine Stelle auf der Mittelachse des Knochen­ marks in das Gelenk hinein.
  • 3. Dann wird ein kanülenförmiger Bohrer 74 an dem Bohrführungsdraht 8 ange­ bracht, um in dem Schienbein 14, wie in Fig. 9 gezeigt, einen Knochenkanal zu bohren, dessen Durchmesser 10 mm beträgt.
  • 4. Wie in Fig. 10 gezeigt, wird ein Draht 6 bereitgestellt, der an seinem einen Ende eine Schlaufe 61 hat. Das andere Ende des Drahtes 6 ohne Schlaufe wird durch den Knochenkanal des Schienbeins 14 in das Kniegelenk eingeführt und mit einer Zange 65 aus dem vorne und zur Mitte hin gelegenen Zugang herausgezogen.
  • 5. Wie in Fig. 11 gezeigt, wird dann das Knie in einem Winkel von 100° bis 120° gebeugt und mit einem Bildverstärker ein genaues Bild des Kniegelenkes aufge­ nommen. Während der Beobachtung des mit dem Bildverstärker erhaltenen Bildes wird der Bohrführungsdraht 8 von dem vorne und zur Mitte hin gelegenen Zugang so in das Kniegelenk eingeführt, dass die Spitze des Bohrführungsdrahtes 8 senkrecht gegenüber der Blumensaat-Linie 16 angeordnet ist, und zwar an einer Stelle, die 5 mm vom Schnittpunkt der Blumensaat-Linie 16 und dem hinteren Ende des Oberschenkelknochens abliegt. Der Bohrführungsdraht 8 dringt dann durch den Oberschenkelknochen 15, den vierköpfigen Oberschenkelmuskel und das subkutane Gewebe, bis die Spitze aus der Vorderseite des Schenkels her­ aussteht.
  • 6. Der kanülenförmige Bohrer 74 wird dann, wie in Fig. 12 gezeigt, an dem Bohr­ führungsdraht 8 montiert. Mit dem kanülenförmigen Bohrer 74 wird in dem Ober­ schenkelknochen 15 ein Knochenkanal gebohrt, der 30 mm lang und 10 mm im Durchmesser ist, während der Oberschenkelknochen 15 mit dem Bildverstärker überwacht wird.
  • 7. Wie in Fig. 13 gezeigt, wird der Führungsdraht 5 über die Öffnung 23 durch die erste und die zweite Führungsbohrung 4, 35 des chirurgischen Instrumentes 1 eingeführt. Das distale Ende des Führungsdrahtes 5, das aus der zweiten Füh­ rungsbohrung 35 des Andruckelementes hervorsteht, wird weiter durch die Durch­ gangsbohrung 11 des Knochenzapfens 10 so eingeführt, dass der Knochenzap­ fen 10 längs des Führungsdrahtes 5 auf das Instrument 1 zu wandert und mit seinem abgerundeten proximalen Ende 10a gegen die konkave Fläche 34 des Andruckelementes 3 stößt.
  • 8. Anschließend werden die Enden des Doppeldrahtes 73 des Rekonstruktions­ bandes 7 (vgl. Fig. 7) mit der Schlaufe 61 des Drahtes 6 (vgl. Fig. 11) verbunden. Der Draht 6 wird dann so gezogen, dass die Enden des Doppeldrahtes 73 durch den in dem Schienbein 14 ausgebildeten Knochenkanal eingeführt und aus dem vorne und zur Mitte hin gelegenen Zugang herausgezogen werden. Dann werden die Enden des Doppeldrahtes 73 an einem an dem Ende des Bohrführungsdrah­ tes 8 vorgesehenen Schlitz befestigt. Die Spitze des Führungsdrahtes 5, die durch die erste und die zweite Führungsbohrung 4, 35 des chirurgischen Instrumentes 1 geführt ist, wird ebenfalls an dem am Ende des Bohrführungsdrahtes 8 vorgese­ henen Schlitz befestigt.
Wie in Fig. 14 gezeigt, wird dann der Bohrführungsdraht 8 in die mit dem Pfeil B angegebene Richtung gezogen, so dass beide an dem Schlitz des Bohrführungs­ drahtes 8 befestigte Drähte 5 und 73 nach Durchtritt durch den Oberschenkelkno­ chenkanal, den vierköpfigen Oberschenkelmuskel und das subkutane Gewebe aus dem Schenkel herausgezogen werden.
  • 1. Wie in Fig. 15 gezeigt, wird dann der Doppeldraht 73 in die Richtung des Pfeils B gezogen, um das Rekonstruktionsband 7 in den Oberschenkelknochenkanal zu ziehen. Die Position des Doppeldrahtes 73 wird mit dem Bildverstärker überwacht, um so die Bestätigung zu bekommen, dass das Band 7 über eine ausreichende Länge in den Knochenkanal eingeführt ist.
  • 2. Anschließend wird der Führungsdraht 5 in Richtung des in Fig. 16 gezeigten Pfeils B gezogen. Da der an dem Führungsdraht 5 befestigte Anschlag 52 einen größeren Durchmesser als die Öffnung 23 des Instrumentes 1 hat, stößt der Anschlag 52 im Bereich um die Öffnung 23 herum an dem Instrument 1 an, wenn der Führungsdraht 5 gezogen wird. Infolgedessen rückt das chirurgische Instru­ ment 1 zusammen mit dem Führungsdraht 5 in das Knie und zum Knochenkanal hin vor. Während dieses Vorrückens nimmt das chirurgische Instrument 1 das proximale Ende des Knochenzapfens 10 an der Vertiefung 33 des Andruckele­ mentes 3 auf, da der Führungsdraht 5 des Andruckelementes 3, der aus der zweiten Führungsbohrung 35 des Andruckelementes 3 herausragt, durch die Durchgangsbohrung 11 des Knochenzapfens 10 geführt ist und letzteren zur konkaven Fläche 34 der Vertiefung 33 hin führt. Mit Ziehen des Drahtes 5 hält so das Instrument 1 sicher das proximale Ende 10a des Knochenzapfens 10 und drückt auf dieses mit dem Andruckelement 3, wodurch der Knochenzapfen 10 in das Knie befördert wird. Der Führungsdraht 5 hält das distale Ende 10b des Knochenzapfens 10 zum Knochenkanal hin gerichtet und stellt so sicher, dass der Knochenzapfen 10 sanft in den Knochenkanal eingeführt wird.
  • 3. Wie in Fig. 16 gezeigt, wird der Führungsdraht 5 gezogen, bis die Spitze des Knochenzapfens 10 zur Blumensaat-Linie 16 gelangt. Dann wird mit einem Ham­ mer 17 auf das proximale Ende des Instrumentes 1 geschlagen, während stark an dem Führungsdraht 5 gezogen wird, um den Knochenzapfen 10 in den Ober­ schenkelknochenkanal zu treiben. Die Lage des Knochenzapfens 10 wird mit dem Bildverstärker überwacht. Der Knochenzapfen 10 wird so lange in den Ober­ schenkelknochenkanal getrieben, bis sein proximales Ende die Blumensaat-Linie 16 erreicht.
  • 4. Dann wird das Verstärkungsnetz 72 von Hand in die in Fig. 17 mit dem Pfeil C angegebene Richtung gezogen, um zu prüfen, ob der Knochenzapfen 10 stabil an dem Oberschenkelknochenkanal fixiert ist. Wird bestätigt, dass der Knochenzap­ fen 10 stabil fixiert ist, so wird das Kniegelenk in einem Winkel von etwa 40° gebeugt und das Verstärkungsnetz 72 des Rekonstruktionsbandes 7 in schräger Richtung gezogen, wie in Fig. 17 gezeigt ist, so dass der nächste Knochenzapfen 10 eingesetzt werden kann.
Dann wird der nächste Knochenzapfen 10 mittels des chirurgischen Instrumentes 1, des Führungsdrahtes 5 und des Hammers 17 in den Schienbeinknochenkanal getrieben, und zwar in gleicher Weise, wie der vorige Knochenzapfen 10 in den Oberschenkelknochenkanal getrieben wurde. Während der Operation wird die Lage des Knochenzapfens 10 mit dem Bildverstärker so überwacht, dass der Knochenzapfen 10 nicht in das Kniegelenk vorsteht.
  • 1. Nachdem der Knochenzapfen 10 in den Schienbeinknochenkanal getrieben ist, wird der Doppeldraht 73 des Rekonstruktionsbandes 7 herausgezogen und aus dem Knie entfernt, wie Fig. 18 zeigt.
  • 2. Anschließend wird das Rekonstruktionsband 7, wie in Fig. 19 gezeigt, so gebogen, dass es den Eingang 9 des Schienbeinknochenkanals bedeckt und dann beispielsweise mittels einer Klammer 13 am Knochenkortex des Schien­ beins 14 fixiert. Das über die Klammer 13 hinausgehende Band 7 wird dann abgeschnitten und entfernt.

Claims (22)

1. Chirurgisches Instrument mit einem langgestreckten Körper, der ein distales Ende, das ausgebildet ist, einen Knochenzapfen in einen Knochenkanal zu treiben, eine an dem distalen Ende ausgebildete Frontöffnung und eine mit der Frontöffnung in Verbindung stehende Führungsbohrung hat, die so aus­ gebildet ist, dass ein Führungsdraht in die Führungsbohrung einführbar und aus der Frontöffnung ausfahrbar ist, um den Knochenzapfen zum distalen Ende des Körpers hin zu führen.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungs­ bohrung entlang der Längsachse des Körpers ausgebildet ist.
3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende eine Vertiefung zum Aufnehmen des Knochenzapfens umfasst.
4. Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung als konkave Fläche ausgebildet ist.
5. Instrument nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontöffnung in der Vertiefung ausgebildet ist.
6. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das proximale Ende der Führungsbohrung gegen die Längs­ achse des Körpers in einem spitzen Winkel geneigt ist und so eine seitliche Öffnung an der Außenfläche des Körpers bildet.
7. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Führungsbohrung mit einem Überzug zum Herabsetzen der Reibung zwischen Führungsdraht und Führungsbohrung versehen ist.
8. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Körper einen Griffteil mit einer mit kleinen Erhebungen und Vertiefungen versehenen Außenfläche hat.
9. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der langgestreckte Körper einen Körperabschnitt und einen an dem Körperabschnitt lösbar angebrachten Teil hat, der das distale Ende des langgestreckten Körpers umfasst.
10. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Führungsdraht durch eine in dem Knochenzapfen aus­ gebildete Durchgangsbohrung einführbar ist, um den Knochenzapfen zum distalen Ende des langgestreckten Körpers hin zu führen.
11. Kombination aus chirurgischem Instrument und Führungsdraht, wobei das Instrument eine Außenfläche, ein distales Ende, das ausgebildet ist, einen Knochenzapfen in einen Knochenkanal zu treiben, eine an dem dista­ len Ende ausgebildete Frontöffnung, eine an der Außenfläche ausgebildete seitliche Öffnung und eine mit der Frontöffnung und der seitlichen Öffnung in Verbindung stehende Führungsbohrung umfasst und der Führungsdraht einen Draht, der über die seitliche Öffnung in die Führungsbohrung einführbar und aus der Frontöffnung ausfahrbar ist, und einen Anschlag umfasst, der an dem Draht befestigt ist, um den Durchtritt des Drahtes durch die Führungsbohrung zu verhindern.
12. Kombination nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der An­ schlag eine derartige Form hat, dass er nicht in die Führungsbohrung ein­ führbar ist.
13. Kombination nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der An­ schlag eine Kugel ist, deren Durchmesser größer als der Durchmesser der seitlichen Öffnung ist.
14. Kombination nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeich­ net, dass der Draht mit einem Überzug zum Herabsetzen der Reibung zwi­ schen Draht und Führungsbohrung versehen ist.
15. Kombination nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeich­ net, dass das distale Ende des Instrumentes eine Vertiefung zum Aufneh­ men des proximalen Endes des Knochenzapfens umfasst.
16. Kombination nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertie­ fung als konkave Fläche ausgebildet ist.
17. Kombination nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontöffnung in der Vertiefung ausgebildet ist.
18. Kombination nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeich­ net, dass das Instrument eine langgestreckte Form hat und das proximale Ende der Führungsbohrung gegenüber der Längsachse dieser langge­ streckten Form in einem spitzen Winkel geneigt ist und so die seitliche Öff­ nung bildet.
19. Kombination nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeich­ net, dass die Führungsbohrung mit einem Überzug zum Herabsetzen der Reibung zwischen Führungsbohrung und Führungsdraht versehen ist.
20. Kombination nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeich­ net, dass das Instrument einen Griffteil mit einer mit kleinen Erhebungen und Vertiefungen versehenen Außenfläche hat.
21. Kombination nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeich­ net, dass das Instrument einen Körper und einen an dem Körper lösbar an­ gebrachten Teil hat, der das distale Ende des Instrumentes umfasst.
22. Kombination nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeich­ net, dass der Draht durch eine in dem Knochenzapfen ausgebildete Durch­ gangsbohrung einführbar ist, um den Knochenzapfen zum distalen Ende des Instrumentes hin zu führen.
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