DE10219682A1 - Displayverpackung - Google Patents

Displayverpackung

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Displayverpackung (1), insbesondere aus Wellpappe, für eine Mehrzahl von Verpackungsgegenständen (11), wobei die Displayverpackung (1) ein Bodenteil (9) und/oder Seitenwände (3) aufweist, die sich jeweils in einer Längsrichtung erstrecken, so dass die Verpackungsgegenstände (11) in der Längsrichtung hintereinander angeordnet werden können. DOLLAR A Dadurch, dass das Bodenteil (9) und/oder zumindest eine der Seitenwände (3) an der Innenseite eine Vielzahl von Erhebungen (5) aufweist, die in der Längsrichtung voneinander beabstandet angeordnet sind, kann ein unbeabsichtigtes Nachrutschen bei Entnahme eines der Verpackungsgegenstände (11) aus der Displayverpackung (1) vermieden werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Displayverpackung, insbesondere aus Wellpappe, für eine Mehrzahl von Verpackungsgegenständen, wobei die Displayverpackung ein Bodenteil und/oder zwei einander gegenüberliegende Seitenwände aufweist, die sich jeweils in einer Längsrichtung erstrecken, so dass die Verpackungsgegenstände in der Längsrichtung hintereinander angeordnet werden können. Die Erfindung betrifft ferner einen Zuschnitt für eine Displayverpackung sowie eine Anordnung mit einer Displayverpackung und mit einem Verpackungsgegenstand. Auch der Zuschnitt besteht insbesondere aus Wellpappe.
  • Displayverpackungen der genannten Art werden vielfach in Verkaufsregalen von Einzelhandelsgeschäften aufgestellt. Insbesondere sind die Displayverpackungen oben offen. Wenn Kunden einen oder mehrere der in der Displayverpackung angeordneten Verpackungsgegenstände herausnehmen, kann es vorkommen, dass die verbliebenen Verpackungsgegenstände nachrutschen oder umfallen. Das resultierende Erscheinungsbild wird dann als unordentlich empfunden. Außerdem wird es dem Personal dadurch erschwert, den Füllstand der Displayverpackungen zu erkennen und bei Bedarf für Nachschub zu sorgen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die genannten Nachteile zu vermeiden.
  • Die Aufgabe wird durch eine Displayverpackung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 oder 3, einen Zuschnitt mit den Merkmalen des Patentanspruchs 2 oder 4 und durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 11 oder 14 gelöst. Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Es wird vorgeschlagen, dass zumindest eine der Seitenwände der Displayverpackung an der zu der anderen Seitenwand weisenden Oberfläche und/oder das Bodenteil an seiner Oberseite eine Vielzahl von Erhebungen aufweist, die in der Längsrichtung voneinander beabstandet angeordnet sind. Sind die Verpackungsgegenstände entlang der Längserstreckung der Seitenwand bzw. in Längsrichtung des Bodenteils hintereinander angeordnet, helfen die Erhebungen ein unerwünschtes Nachrutschen der Verpackungsgegenstände zu vermeiden, da die Erhebungen einen Widerstand darstellen.
  • Wenn die Erhebungen am Bodenteil angeordnet sind, wird auf besonders zuverlässige Weise ein Nachrutschen der Verpackungsgegenstände verhindert, da die Verpackungsgegenstände bereits durch ihr Gewicht gegen das Bodenteil drücken und der durch die Erhebungen gebildete Widerstand wirksam wird, z. B. indem äußere Bereiche der Verpackungsgegenstände in die Zwischenräume der Erhebungen eingreifen. Insbesondere für Verpackungen, die zwei oder mehrere Reihen Verpackungsgegenstände aufnehmen sollen, sind Erhebungen zumindest auch am Bodenteil vorteilhaft.
  • Ist zumindest eine der Seitenwände mit den Erhebungen versehen, können die Abmessungen der Displayverpackung und der Verpackungsgegenstände so aufeinander abgestimmt sein, dass zumindest einer der Verpackungsgegenstände breiter ist als der Abstand zwischen den höchsten Stellen der Erhebungen und der gegenüberliegenden Seitenwand. Auf diese Weise kann das Nachrutschen mit großer Zuverlässigkeit vermieden werden. Insbesondere greift der Verpackungsgegenstand in einen der Zwischenräume zwischen den höchsten Stellen der Erhebungen an der Oberfläche der Seitenwand ein und/oder drückt die Erhebung nieder, so dass er aufgrund von Reibung festgehalten wird. Es wird bevorzugt, dass der Verpackungsgegenstand nur geringfügig breiter ist und/oder dass die Seitenwand und/oder die Erhebungen nachgiebig sind, so dass der Verpackungsgegenstand durch Überwinden des durch die Erhebungen aufgebrachten Widerstandes in Längsrichtung bewegt bzw. entnommen werden kann.
  • Die Erhebungen können beispielsweise punktförmig sein oder jede beliebige andere Form haben. Es wird jedoch bevorzugt, dass sich zumindest eine, vorzugsweise alle, der Erhebungen linear und quer zu der Längsrichtung erstrecken. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass einer der Verpackungsgegenstände unter Umgehung einer der Erhebungen nachrutscht.
  • Die Erhebungen werden fest mit dem Bodenteil verbunden und/oder mit dem Teil verbunden, aus dem die Seitenwand der Verpackung gebildet werden soll. Dadurch vereinfacht sich der Arbeitsaufwand bei der Herstellung erheblich gegenüber Verpackungen, die mit einem zusätzlichen, separaten Teil versehen werden, um ein Nachrutschen der Verpackungsgegenstände zu verhindern. Z. B. wird eine Welle aus Papiermaterial bei der Herstellung eines Zuschnitts mit einer Unterlage verbunden, insbesondere verklebt, und bildet zusammen mit der Unterlage das Bodenteil und/oder die Seitenwand. Die Welle bleibt offen und liegt an der Innenseite, an der später die Verpackungsgegenstände angeordnet werden.
  • Nicht nur bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform wird bevorzugt, die Erhebungen durch eine Lage aus gewelltem Material zu bilden, insbesondere aus einer Welle Papiermaterial. Eine solche Ausführungsform kann besonders einfach und kostengünstig hergestellt werden, insbesondere wenn der Zuschnitt für die Displayverpackung eine durchgehende Lage aus dem gewellten Material aufweist, die sich von einer Seitenwand über ein Bodenteil oder ein anderes Verbindungsteil zu der anderen Seitenwand erstreckt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Figuren schematisch dargestellt sind. Gleiche Bezugsziffern in den einzelnen Figuren bezeichnen dabei gleiche oder funktionsgleiche Elemente. Im Einzelnen zeigen:
  • Fig. 1 eine Displayverpackung mit einer Mehrzahl von darin befindlichen Verpackungsgegenständen in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 2 einen bevorzugten Aufbau einer Wand oder eines Bodens der Displayverpackung im Querschnitt,
  • Fig. 3 einen Zuschnitt, aus dem die in Fig. 1 dargestellte Displayverpackung herstellbar ist, und
  • Fig. 4 eine Detaildarstellung der Anordnung nach Fig. 1.
  • Fig. 1 zeigt eine Displayverpackung 1 mit einer Mehrzahl von Verpackungsgegenständen 11, die auf einem Bodenteil 9 der Displayverpackung 1 stehend zwischen zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden 3 der Displayverpackung 1 angeordnet sind.
  • Die Displayverpackung 1 ist oben offen und hat an den Innenseiten der beiden Seitenwände 3 sowie an der Oberseite des Bodenteils 9 eine Vielzahl von Erhebungen 5, auf die noch näher eingegangen wird.
  • Wie in Fig. 3 dargestellt, hat der Zuschnitt 22 für die Displayverpackung 1 ein Bodenteil 9 und zwei Seitenlaschen 3, aus denen die in Fig. 1 mit demselben Bezugszeichen 3 bezeichneten Seitenwände gefertigt werden. Mit Pfeilen und dem Bezugszeichen L ist eine Längsrichtung der Seitenlaschen 3 dargestellt. Die Seitenlaschen 3 sind über Knicklinien 21, die beispielsweise gerillt und/oder geritzt und/oder teilweise durchgeschnitten sind, mit dem Bodenteil 9 verbunden.
  • An dem in Längsrichtung L hinteren Ende des Zuschnitts 22 befinden sich Endlaschen 15, 16, die nach dem Knicken und Aufrichten der beiden Seitenlaschen 3, so dass die Seitenlaschen 3 einander gegenüberstehen, zu einer Rückwand verklebt werden können. Die Endlaschen 15, 16 sind über eine Knicklinie 20 mit den beiden Seitenlaschen 3 bzw. mit dem Bodenteil 9 verbunden.
  • An dem in Längsrichtung L vorderen Ende des Zuschnitts 22 befinden sich Endlaschen 17, 18, die in entsprechender Weise zu einer Vorderwand verklebt werden können. Die Endlaschen 17, 18 sind über eine Knicklinie 19 mit den beiden Seitenlaschen 3 bzw. mit dem Bodenteil 9 verbunden.
  • Die Knicklinien 19, 20 können auf dieselbe Weise gebildet werden wie die Knicklinien 21.
  • Wie durch eine Vielzahl in Fig. 3 in horizontaler Richtung verlaufender Linien dargestellt, weist der Zuschnitt 22 an der in Fig. 3 sichtbaren Oberseite eine Vielzahl von Erhebungen 5 auf, die durch eine durchgehende, sich über die Seitenlaschen 3 und das Bodenteil 9 erstreckende Welle aus Papier gebildet sind. Zwischen den Erhebungen 5 befinden sich Wellenböden 4.
  • Die Welle ist an der Oberseite offen (offene Welle), d. h. nicht von einer ebenen Decklage abgedeckt (siehe dazu auch Beschreibung der Fig. 2). Die Welle kann sich, anders als in Fig. 3 dargestellt, auch über eine oder mehrere der Endlaschen 15, 16, 17, 18 erstrecken. Die in Fig. 3 sichtbare Oberseite bildet die Innenseite der fertigen Displayverpackung.
  • In dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht der Zuschnitt 22 aus Wellpappe. Fig. 2 zeigt den vierlagigen Aufbau der Seitenwände 3 und des Bodenteils 9. Die Außenseite wird durch eine glatte Decklage 8 gebildet. Zwischen der Decklage 8 und einer weiteren glatten Lage 8 befindet sich eine Welle 7. Die Innenseite wird, wie bereits anhand von Fig. 3 beschrieben, von einer weiteren offenen Welle 7 gebildet. Alle vier Lagen bestehen aus Papier, wobei unterschiedliche Papiersorten verwendet werden können. Insbesondere kann die Decklage 8 aus gestrichenem Papier bestehen. Die Wellendicken der Wellen 7 können gleich oder unterschiedlich groß sein. Insbesondere wird der Abstand der Erhebungen der offenen Welle 7 bzw. die Breite der Wellenböden 4 bzw. Wellentäler auf die Abmessungen des Verpackungsgutes abgestimmt. Bevorzugtermaßen sind die Wellenböden so breit, dass ein Teil oder Bereich des Verpackungsgutes in die Täler bzw. die Vertiefungen zwischen den Erhebungen der offenen Welle 7 eingreifen kann.
  • Ein Detail der in Fig. 1 gezeigten Anordnung wird nun anhand von Fig. 4 beschrieben. Die Figur zeigt einen Teil eines der Verpackungsgegenstände 11, nämlich einen Teil eines Deckels 10, der einen überstehenden Rand mit einem Randwulst 12 hat. Der Deckel 10 verschließt einen Behälter 13, der das eigentliche Verkaufsprodukt enthält. Mit dem vorstehenden Randwulst 12, der vorzugsweise den gesamten Deckelrand umläuft, kann der Verpackungsgegenstand 11 in die offenen, wellenartigen Vertiefungen 4 zwischen den Erhebungen eingreifen.
  • Wie in Fig. 4 dargestellt, sind die Dicke des Randwulstes 12 und der Abstand der Erhebungen bzw. die Breite der wellenartigen Vertiefungen (Wellentäler) etwa gleich groß. Auf diese Weise ist ein Nachrutschen des Verpackungsgegenstandes 11 nahezu ausgeschlossen, insbesondere wenn der Verpackungsgegenstand auf dem Boden 9 steht.
  • Displayverpackungen mit innenliegender offener Welle sind nicht nur für die in Fig. 1 und Fig. 4 dargestellte Art von Verpackungsgegenständen geeignet. Beispielsweise können flache Packungen, die vielfach z. B. für in Scheiben geschnittene Käse- oder Wurstwaren verwendet werden, in den Displayverpackungen zum Verkauf angeboten werden. Dabei können die flachen Packungen hintereinander angeordnet sein, wobei zumindest ein Teil der Packungen aneinander anliegt und daher nicht die Ränder aller Packungen in die Vertiefungen zwischen den Erhebungen eingreifen. Dennoch reicht dies aus, ein Nachrutschen zu verhindern.
  • Bei einer Variante der in Fig. 1 dargestellten Anordnung stehen die Verpackungsgegenstände in zwei nebeneinander liegenden Reihen, jeweils hintereinander angeordnet in der Verpackung. Dabei verhindern die Erhebungen am Boden wirksam ein Nachrutschen, und eine Auflösung der Anordnung in zwei Reihen. Die Erhebungen an den Seitenwänden tragen ebenfalls dazu bei und Verhindern das Umfallen von Verpackungsgegenständen, insbesondere wenn aus der benachbarten Reihe ein Verpackungsgegenstand entnommen wird. Bezugszeichen 1 Displaykarton
    3 Seitenwand, Seitenlasche
    4 Wellenboden
    5 Erhebung
    7 Welle
    8 glatte Lage
    9 Bodenteil
    10 Deckel
    11 Verpackungsgegenstand
    12 Randwulst
    13 Behälter
    15-18 Endlasche
    21 Knicklinie
    22 Zuschnitt
    L Längsrichtung

Claims (14)

1. Displayverpackung (1), insbesondere aus Wellpappe, für eine Mehrzahl von Verpackungsgegenständen (11), wobei die Displayverpackung (1) ein Bodenteil (9) aufweist, das sich in einer Längsrichtung (L) erstreckt, so dass die Verpackungsgegenstände (11) auf dem Bodenteil (9) stehend hintereinander in der Längsrichtung angeordnet werden können, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (9) an seiner zu den Verpackungsgegenständen (11) weisenden Oberfläche eine Vielzahl von Erhebungen (5) aufweist, die in der Längsrichtung (L) voneinander beabstandet angeordnet sind und die fest mit dem Bodenteil (9) verbunden sind.
2. Zuschnitt (22), insbesondere aus Wellpappe, für eine Displayverpackung (1), insbesondere nach Anspruch 1, mit einem Bodenteil (9), das sich in einer Längsrichtung (L) erstreckt, und mit weiteren Teilen (3, 15, 16, 17, 18), aus denen alle für die Fertigung der Verpackung erforderlichen Außenwände gebildet werden können, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (9) an seiner Oberseite eine Vielzahl von Erhebungen (5) aufweist, die in der Längsrichtung (L) voneinander beabstandet sind und die fest mit dem Bodenteil (9) verbunden sind.
3. Displayverpackung (1), insbesondere aus Wellpappe, für eine Mehrzahl von Verpackungsgegenständen (11), wobei die Displayverpackung (1) zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (3) aufweist, die sich jeweils in einer Längsrichtung (L) erstrecken, so dass die Verpackungsgegenstände (11) zwischen den Seitenwänden (3) in der jeweiligen Längsrichtung hintereinander angeordnet werden können, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Seitenwände (3) an der zu der anderen Seitenwand (3) weisenden Oberfläche eine Vielzahl von Erhebungen (5) aufweist, die in der Längsrichtung (L) voneinander beabstandet angeordnet sind und die fest mit der Seitenwand (3) verbunden sind.
4. Zuschnitt (22), insbesondere aus Wellpappe, für eine Displayverpackung (1), insbesondere für eine Displayverpackung nach Anspruch 3, mit zwei Laschen (3), wobei der Zuschnitt (22) derart gefertigt ist, dass die Laschen (3) bei fertiger Displayverpackung (1) einander gegenüberliegende Seitenwände der Displayverpackung (1) bilden, die sich jeweils in einer Längsrichtung (L) erstrecken, so dass eine Mehrzahl von Verpackungsgegenständen (11) zwischen den Seitenwänden in der jeweiligen Längsrichtung hintereinander angeordnet werden können, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Laschen (3) an der Oberfläche, die bei fertiger Displayverpackung (1) zu der anderen Seitenwand weist, eine Vielzahl von Erhebungen (5) aufweist, die in der Längsrichtung (L) voneinander beabstandet angeordnet sind und die fest mit der Lasche (3) verbunden sind.
5. Displayverpackung nach Anspruch 3 oder Zuschnitt nach Anspruch 4, mit einem Bodenteil (9), über das die Seitenwände bzw. Laschen (3) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (9) Erhebungen aufweist, die fest mit diesem verbunden sind.
6. Displayverpackung oder Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine, vorzugsweise alle, der Erhebungen (5) sich linear und quer zu der Längsrichtung (L) erstrecken.
7. Displayverpackung oder Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen einer Vielzahl der Erhebungen (5) gleich groß ist.
8. Displayverpackung oder Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (5) durch eine Lage (7) aus gewelltem Material gebildet sind, insbesondere durch eine Welle aus Papiermaterial.
9. Displayverpackung oder Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Lage (7) aus gewelltem Material durchgehend von der einen Seitenwand bzw. Lasche (3) über ein Zwischenteil, insbesondere über ein Bodenteil (9), zu der anderen Seitenwand bzw. Lasche (3) erstreckt.
10. Displayverpackung oder Zuschnitt nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erhebungen (5) in senkrechter Richtung zu der Längsrichtung (L) erstrecken.
11. Anordnung mit einer Displayverpackung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und mit zumindest einem Verpackungsgegenstand (11), wobei der Verpackungsgegenstand (11) an der Oberfläche mit den Erhebungen (5) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungsgegenstand (11) an seinem Außenumfang einen Eingriffsbereich (12) aufweist, der in einen Zwischenraum zwischen zwei der Erhebungen (5) eingreift.
12. Anordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriffsbereich (12) ein Vorsprung ist, der durch einen Randwulst an einer Deckelöffnung des Verpackungsgegenstandes (11)gebildet ist.
13. Anordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungsgegenstand flach ist und der Eingriffsbereich von einem umlaufenden Rand der Verpackungsgegenstände gebildet ist.
14. Anordnung mit einer Displayverpackung (1) nach Anspruch 3 oder nach einem vorhergehenden, von Anspruch 3 abhängigen Anspruch und mit zumindest einem der Verpackungsgegenstände (11), wobei der Verpackungsgegenstand (11) zwischen den Seitenwänden (3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungsgegenstand (11) breiter ist als der Abstand zwischen den höchsten Stellen der Erhebungen (5) und der gegenüberliegenden Seitenwand (3).
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