DE10222879A1 - Messung niedriger Wafer-Temperaturen - Google Patents

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Abstract

Um auf einfache und kostengünstige Weise eine auf Pyrometern basierende Temperaturmessung vorzusehen, die eine genaue Temperaturmessung auch bei geringen Temperaturen ermöglicht, gibt die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung und ein Verfahren zum thermischen Behandeln von Substraten an, bei der bzw. bei dem das Substrat mit wenigstens einer ersten und wenigstens einer zweiten Strahlung bestrahlt wird, vorgegebene Wellenlängen der ersten Strahlung zwischen einer ersten Strahlungsquelle und dem Substrat absorbiert werden, eine vom Substrat kommende Strahlung an der vorgegebenen Wellenlänge mit einem Strahlungsdetektor, der auf derselben Seite wie eine zweite Strahlungsquelle angeordnet ist, gemessen wird, die von der zweiten Strahlungsquelle ausgehende zweite Strahlung moduliert wird und die von der zweiten Strahlungsquelle ausgehende zweite Strahlung ermittelt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum thermischen Behandeln von Substraten, insbesondere Halbleiterwafern.
  • Computerchips sowie andere elektronische Bauteilen werden auf Halbleiterscheiben, sogenannten Wafern, gefertigt, die während des Fertigungsablaufes thermischen Prozessen unterworfen werden. Diese thermischen Prozesse verlangen einen definierten Temperaturverlauf des Wafers bei definierter Atmosphäre, im Vakuum oder definiertem Unter- oder Überdruck.
  • Zur Temperaturbehandlung von Wafern treten Schnellheizanlagen, auch RTP-Anlagen (Rapid Thermal Processing Anlagen) genannt, immer mehr in den Vordergrund. Mit ihnen ist eine schnelle sowie wohldefinierte thermische Behandlung von Wafern unter vorgegebenen Prozeßbedingungen möglich. RTP-Anlagen erlauben eine Erwärmung des zu behandelnden Wafers, abhängig vom Wafermaterial auf bis zu 1700°C und mehr innerhalb weniger Sekunden. Gesteuertes bzw. geregeltes und damit kontrolliertes Aufheizen des Wafers nach vorgegebenen Temperatur-Zeit-Kurven mit Heizraten von bis zu 300°C/s können mit heutigen Anlagen bei Silüziumwafern mit 300mm Durchmesser erreicht werden. Höhere Heizraten von bis zu 500°C/s können im open-loop-Betrieb erzielt werden, oder bei Wafern mit kleinerem Durchmesser. RTP-Anlagen kommen insbesondere bei der Herstellung von dielektrischen Schichten (z.B. SiO2-Schicht welche durch Oxidation auf einem Siliziumwafer hergestellt wird, Siliziumnitridschichten, Siliziumoxinitridschichten), Implant-Anneal-Prozessen (zur Aktivierung von Fremdatomen im Halbleiterwafer), Prozessen zum Annealing von dielektrischen Schichten, Prozesse zur Bildung Ohmscher Kontakte, Flash-Anneal-Prozessen (z.B. zur Aktivierung von flach dotierten Zonen), Silizidierungsprozessen (z.B. Ti-, Co-, Ni-Silizid), BPSG-Reflow-Prozessen oder Prozessen bei denen selektive Reaktionen im Oberflächenbereich des Wafers erfolgen wie z.B. selektive Oxidation eines Gate-Dielektrikums welches sich unter einer Metallschicht befindet, um nur einige Prozesse zu nennen. Ferner kann mittels moderner RTP-Anlagen die räumliche Verteilung von Fremdatomen, von Gitterfehlstellen, von Sauerstoff und von Sauerstoffprezipitate gezielt beeinflußt werden. Ein wesentlicher Vorteil der RTP-Anlagen ist, daß in der Regel aufgrund der verkürzten Prozeßzeit bei der Prozessierung der Wafer diese einzeln prozessiert werden, wobei jeder Wafer den gleichen Prozeß mit sehr hoher Reproduzierbarkeit durchläuft. Dies reduziert vorteilhaft die thermische Belastung des Wafers. Ferner eröffnen die RTP-Anlagen aufgrund der Möglichkeit des schnellen Heizens und des schnellen Kühlens die Erzeugung neuer Wafer- bzw. Bauteileeigenschaften, die mit herkömmlichen Ofenprozessen nicht erzielbar sind.
  • Um ein Substrat, wie z.B. einen Halbleiterwafer aus Silizium, Temperaturänderungen von bis zu einigen hundert Grad pro Sekunde unterwerten zu können, wird der Wafer in einer Schnellheizanlage, wie sie beispielsweise aus der auf die Anmelderin zurückgehenden DE-A-199 05 524 bekannt ist, mit Strahlung von Lampen, vorzugsweise Halogenlampen geheizt. Die bekannte Schnellheizanlage weist eine für die Lampenstrahlung im wesentlichen transparente Prozesskammer (vorzugsweise aus Quarzglas) zur Aufnahme eines Substrats auf. Oberhalb und unterhalb der Prozesskammer sind Heizlampen angeordnet, die elektromagnetische Strahlung zum thermischen Behandeln des Substrats erzeugen. Die Heizlampen und die Prozesskammer sind können von einer weiteren Kammer (Reflektorkammer) umgeben sein, die reflektierende Innenwände aufweisen kann, um die von den Heizlampen erzeugte elektromagnetische Strahlung zu reflektieren.
  • Eine aus Quarzglas bestehende Prozesskammer ist für das Spektrum der elektromagnetischen Strahlung, das durch die Heizlampen erzeugt wird, im Wesentlichen durchsichtig. Die Prozesskammer besitzt Zu- und Abflüsse für Prozessgase, durch die eine geeignete Gasatmosphäre während der thermischen Behandlung des Substrats innerhalb der Prozesskammer erzeugt werden kann. Bei geeigneter Dimensionierung der Prozeßkammer läßt sich auch ein Unter- bzw. ein Überdruck in der Kammer erzeugen.
  • Zur Messung der Wafertemperatur werden bevorzugt Strahlungsdetektoren wie Pyrometer vorgesehen, welche die Wärmestrahlung des Wafers messen. Aus der gemessenen Wärmestrahlung des Wafers kann auf dessen Temperatur geschlossen werden. Um vom Wafer emittierte Strahlung, sowie am Wafer reflektierte und durch den Wafer hindurchgehende Strahlung zu unterscheiden, wird die Strahlung der Heizlampen moduliert. Durch diese Modulation kann die vom Substrat emittierte Strahlung von der am Substrat reflektierten und hindurchgehenden Strahlung der Heizlampen unterschieden werden. Ferner lässt sich aufgrund der Modulation die Reflektivität und Transmissivität und daraus die Emissivität des Wafers bestimmen, was für eine Temperaturbestimmung des Wafers aufgrund der von ihm ausgehenden Strahlung notwendig ist. Einzelheiten der Modulation und des Temperaturbestimmungsverfahrens ergeben sich aus der schon genannten DE-A-199 05 524 oder der US-A-5,154,512.
  • Die pyrometerbasierte Temperaturmessung besitzt jedoch das Problem, dass in der Prozess- bzw. der Reflektorkammer ein starkes Strahlungsfeld herrscht, das eine Unterscheidung der vom Wafer emittierten Strahlung von der von den Heizlampen emittierten Hintergrundstrahlung erschwert. Die vom Wafer emittierte und vom Strahlungsdetektor zu messende Temperaturstrahlung kann von der Hintergrundstrahlung der Heizlampen überlagert werden. Hierdurch ergibt sich ein sehr ungünstiges Signal (vom Wafer emittierte Strahlung) zu Hintergrund (von den Heizlampen emittierte Hintergrundstrahlung)-Verhältnis. Diese Problem erhöht sich insbesondere bei geringen Wafertemperaturen, da die vom Wafer emittierte Strahlung mit sinkender Temperatur rasch abnimmt. Bei geringen Wafertemperaturen verringert sich daher auch das Signal-Hintergrund-Verhältnis. Unterhalb von ungefähr zwischen 400° und 500° Celsius emittiert der Wafer nur eine sehr geringe Strahlung und darüber hinaus ist er unterhalb dieser Temperatur im Falle eines Siliziumwafers für die Heizstrahlung transparenter, so dass sich das Signal-Hintergrund-Verhältnis nochmals verschlechtert. Für Temperaturen kleiner als 400° Celsius ist es daher in der Regel mit der konventionellen Art und Weise nicht mehr möglich, die Wafertemperatur mit einem Pyrometer zu bestimmen.
  • Zur Verbesserung des Signal-Hintergrund-Verhältnisses bei pyrometerbasierter Temperaturmessung in RTP-Anlagen, wird in der DE-A-40 12 614 vorgeschlagen, die Prozesskammer aus einem OH-haltigen Quarzmaterial herzustellen. Ein solches Quarzmaterial hat die Eigenschaft, infrarotes Licht im Wellenlängenbereich zwischen 2,7 μm und 2,8 μm zu absorbieren. Somit wird der in der Prozesskammer befindliche Wafer von einer Strahlung geheizt, deren Spektrum zwischen 2,7 μm und 2,8 μm eine Lücke aufweist. In der Quarzkammer ist ein Sichtfenster vorgesehen, das in dem genannten Wellenlängenbereich durchsichtig ist, und durch das ein Pyrometer auf den Wafer gerichtet ist. Das Pyrometer misst nun von dem Wafer ausgehende Infrarotstrahlung der Wellenlänge 2,7 μm. Da die von den Heizlampen ausgehende Strahlung im Wellenlängenbereich von 2,7 μm nicht in die Prozesskammer eindringen kann, misst das Pyrometer nur vom Wafer emittierte Temperaturstrahlung. Mit diesem Verfahren läßt sich die Strahlungsintensität des Wafers sehr gut ermitteln und somit die Strahlungstemperatur. Weicht allerdings die Emissivität des Wafers wesentlich von 1 ab, was die übliche Praxis darstellt, so ist zur Ermittlung der Wafertemperatur eine Emissivitätskorrektur erforderlich, bzw. es muß eine Kalibration bezüglich der absoluten Wafertemperatur erfolgen.
  • Bei genannten Verfahren läßt sich somit die Temperaturstrahlung des Wafers sehr gut ermitteln. Jedoch ist es in der Praxis für die Temperaturbestimmung des Wafers auch notwendig, dessen Reflektivität und Transmissivität bei der Wellenlänge 2,7 μm zu kennen. Dies reduziert den Aufwand etwaiger Kalibrationsverfahren.
  • Das aus der DE-A-199 05 524 bekannte Verfahren zur Bestimmung der Reflektivität, Transmissivität und der daraus resultierenden Emissivität, das eine charakteristische Modulation verwendet, um reflektierte und durch den Wafer hindurchgehende Strahlung zu messen, kann bei Temperaturen unter 400° bis 500° nur mit sehr hohem apparativen Aufwand realisiert werden, da bei diesen Temperaturen das Signal-zu-Hintergrundverhältnis sehr klein ist.
  • Erfindungsgemäß liegt der vorliegenden Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, auf einfache und kostengünstige Weise eine auf Pyrometern basierende Temperaturmessung von Substraten vorzusehen, die eine exakte Temperaturmessung auch bei niedrigen Temperaturen ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum thermischen Behandeln von Substraten, insbesondere Halbleiterwafern gelöst, die wenigstens eine erste und wenigstens eine zweite Strahlungsquelle zum Heizen wenigstens eines Substrats, wenigstens eine transparente Abschirmung zwischen der ersten Strahlungsquelle und dem Substrat, die vorgegebene Wellenlängenbereiche der Strahlung wenigstens der ersten Stahlungsquelle reduziert, wenigstens einen auf der Seite der zweiten Strahlungsquelle angeordneten, auf das Substrat gerichteten Strahlungsdetektor, der eine Strahlung wenigstens teilweise innerhalb vorgegebener Wellenlängenbereiche misst, eine Einrichtung zum Modulieren der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden Strahlung und eine Einrichtung zum Bestimmen der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden Strahlung aufweist. Die Erfindung sieht somit eine von den ersten Strahlungsquellen ausgehende Filterung bestimmter Wellenlängenbereiche vor, die im Messbereich eines auf den Wafer gerichteten Strahlungsdetektors liegen oder innerhalb derer der Messbereich eines auf den Wafer gerichteten Strahlungsdetektors liegt. Hierdurch kann das Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis der Substratstrahlung zur Hintergrundstrahlung der Lampen erheblich verbessert werden. Darüber hinaus werden wenigstens die nicht gefilterten, auf der Seite des Strahlungsdetektors liegenden Lampen moduliert und die von ihnen ausgehende Strahlung bestimmt, wodurch sich die Reflektivität des Wafers ermitteln lässt, was wiederum (wenn die Transmissivität des Wafers auf der Meßwellenlänge bzw. dem Meßwellenlängenbereich vernachlässigt werden kann) einen Rückschluß auf die Emissivität des Wafers im Bereich der Messwellenlänge des Pyrometers erlaubt. Anhand der Emissivität und der vom Wafer emittierten Strahlung lässt sich nun die Temperatur des Wafers bestimmen. Wichtig für die Temperaturbestimmung ist, dass die hemisphärische Reflektivität und Emissivität ermittelt wird, was z.B. durch ein geeignet gewähltes Blickfeld des Pyrometers erzielt wird. Für übliche Halbleiterwafer sollte der Öffnungswinkel des Pyrometers in einer Ebene wenigstens zwischen 15° und 180° liegen, das Blickfeld kann aber auch größer gewählt werden. Dies kann z.B. durch eine geeignete Optik realisiert werden. Je größer das Blickfeld innerhalb wenigstens einer Blickfeldebene ist, desto genauer entspricht die Messung den hemisphärischen Größen, d.h. den in einem Raumwinkel von 2π durch Emission und/oder Reflektion abgestrahlten Strahlungsbeiträgen. Hierdurch werden Störeinflüsse wie z.B. Oberflächenrauhigkeit des Wafers oder ungenaues Positionieren des Wafers in der Prozesskammer relativ zum Pyrometer minimiert bzw. beseitigt. Für Si-Wafer sollte der Öffnungswinkel etwa 30° betragen. Allerdings hängt dieser Öffnungswinkel von der Oberflächenrauhigkeit ab.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung der Filterung der ersten Strahlungsquelle durch die transparente Abschirmung wird die Heizung des Wafers, wenn diese vorwiegend über die erste Strahlungsquelle erfolgt, und die Messung der vom Wafer emittierten Strahlung mittels des auf der Seite der zweiten Strahlungsquelle angeordneten Strahlungsdetektors weitgehend entkoppelt und das Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis entscheidend verbessert, so daß tiefere Temperaturen des Wafer, bei denen der Wafer weniger abstrahlt, wie beispielsweise im Bereich von 300°C bis 400°C noch sicher gemessen werden können.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Strahlungsquellen auf entgegengesetzten Seiten des Substrats angeordnet, um eine Trennung der gefilterten und ungefilterten Strahlung zu erreichen. Dabei sind insbesondere die zweiten Strahlungsquellen nur auf der Seite des Substrats angeordnet, auf die der Strahlungsdetektor gerichtet ist, um am Pyrometer (Strahlungsdetektor) im Wesentlichen nur vom Wafer emittierte und an ihm reflektierte Strahlung zu messen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Einrichtung zum Regeln der ersten Strahlungsquellen vorgesehen, die in Abhängigkeit von der pyrometerbasierten Temperaturbestimmung des Wafers geregelt werden, um den Wafer einem bestimmten Temperaturverlauf zu unterwerfen. Vorteilhafterweise ist ferner eine Einrichtung zum Steuern der zweiten Strahlungsquellen vorgesehen, so dass sie konstant betrieben oder eventuell auch nach bestimmten Setzpunkte (Sollpunkten oder vordefinierten Kurven) gesteuert werden kann. Somit werden bevorzugt ausschließlich die ersten, gefilterten Strahlungsquellen für die Temperaturregelung des Wafers verwendet. Hierdurch werden Sprünge oder schnelle Fluktuationen der Intensität der reflektierten Lampenstrahlung, die im Bereich der Messwellenlänge des Pyrometers liegt, verhindert, was die Temperaturbestimmung erleichtert, da an die Dynamik des Temperaturmesssystem, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung der Emissivität geringere Anforderungen zu stellen sind.
  • Vorteilhafterweise sind die Strahlungsquellen Heizlampen, insbesondere Halogenlampen und oder Bogenlampen. Die Strahlungsquellen können aber auch Blitzlampen und/oder Laser umfassen. Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung wird die transparente Abschirmung, die vorgegebene Wellenlängen der Lampenstrahlung bzw. der Strahlung der Strahlungsquellen absorbiert, durch die Kolben der Heizlampen bzw. das Gehäuse der Strahlungsquelle gebildet. Hierdurch kann auf einfache und kostengünstige Weise die gewünschte Filterfunktion erreicht werden. Insbesondere kann durch einen einfachen Austausch der Heizlampen bei bestehenden lampenbasierten RTP-Systemen eine Nachrüstung erfolgen.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist die transparente Abschirmung eine zwischen den ersten Strahlungsquellen und dem Substrat liegende Prozesskammerwand, die den vorgegebenen Wellenlängenbereich absorbiert. Die absorbierende Prozesskammerwand ist auf der vom Pyrometer abgewandten Seite des Substrats angeordnet , so dass sichergestellt wird, dass auf die vom Strahlungsdetektor abgewandte Seite des Substrats keine Strahlung aus dem vorgegebenen Wellenlängenbereich fällt.
  • Vorteilhafterweise weist die transparente Abschirmung wenigstens eine Filterschicht zur Absorption der vorgegebenen Wellenlängen auf, die gemäß einer Ausführungsform räumlich von einem weiteren transparenten Material, wie beispielsweise einer Prozesskammerwand aus Quarzglas, getrennt sein kann. Vorzugsweise weist die transparente Abschirmung OH-angereichertes Quarzglas auf, das vorzugsweise Wellenlängen zwischen 2,7 μm und 2,8 μm absorbiert. Um ein Überhitzen der transparenten Abschirmung, die vorgegebene Wellenlängen absorbiert, zu vermeiden, ist eine Einrichtung zum Kühlen derselben vorgesehen. Vorzugsweise weist die Kühleinrichtung ein Kühlgas oder eine Kühlflüssigkeit auf.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die transparente Abschirmung eine mit einem Fluid gefüllte oder eine ein Fluid durchströmende Vorrichtung umfassen, bei der die Abschirm- oder Filterwirkung im wesentlichen durch das Fluid bewirkt wird, oder das Fluid zusätzlich eine Abschirm- oder Filterwirkung erzielt. Das Fluid kann aber auch rein zur Kühlung der Abschirmung dienen. Das Fluid kann gasförmig oder flüssig sein, wobei im Falle einer Flüssigkeit diese aus einer reinen Flüssigkeit, einem Gemisch von Flüssigkeiten oder einer Lösung bestehen kann. Vorteilhaft wird in diesem Falle die Abschirmung durch eine doppelwandige transparente Platte gebildet, die aus Quarz und/oder OH-angereichertem Quarz bestehen kann, und die von einer Flüssigkeit durchströmt wird. Über die Flüssigkeit läßt sich zusätzlich die Temperatur der Abschirmung steuern oder regeln, so daß diese auf einer möglichst niedrigen Temperatur gehalten werden kann, um die Eigenstrahlung der Abschirmung zu minimieren. Wird als Fluid ein Flüssigkeitsgemisch aus sich nichtmischenden Flüssigkeiten gewählt, wie beispielsweise eine Emulsion in der in Öl Wasser bis zur Löslichkeitsgrenze bei einer vorgegebenen Temperatur des Öls gelöst wird, so läßt sich zusätzlich die Transparenz der Abschirmung über die Temperatur steuern, indem bei Unterschreitung der vorgegebenen Temperatur aufgrund der Löslichkeitsgrenze das Wasser tröpfchenartig- bzw. nebelartig ausfällt und das Flüssigkeitsgemisch opak werden läßt. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Wafer schnell abgekühlt werden soll. Mittels einer solchen Abschirmung läßt sich neben der Temperatur der Abschirmung zusätzlich die Transparenz der Abschirmung über einen breiten Wellenlängenbereich von mehreren Mikrometern steuern.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Strahlungsdetektor ein Pyrometer. Vorzugsweise ist das Substrat ein beschichteter Halbleiterwafer, insbesondere mit einer CO- und/oder Ti-Beschichtung und/oder Ni-Beschichtung. Um eine separate Transmissivität zur Bestimmung der Emissivität überflüssig zu machen, weist der Wafer vorzugsweise eine geringe Transmissivität auf. Vorzugsweise liegt die Transmissivität des Substrats unter 0,15.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist ein zweiter auf das Substrat gerichteter Strahlungsdetektor vorgesehen, der vorzugsweise derart angeordnet ist, dass er eine Transmissivitätsmessung ermöglicht, um die Emissivität des Substrats noch genauer bestimmen zu können. Bei einer Ausführungsform der Erfindung misst der zweite Strahlungsdetektor Strahlung außerhalb der vorgegebenen Wellenlängen, um nicht absorbierte und modulierte Strahlung der Strahlungsquellen messen zu können. Dabei misst der zweite Strahlungsdetektor vorzugsweise Strahlung unterhalb und oberhalb der vorgegebenen Wellenlängen, um über eine Interpolation, vorzugsweise eine lineare Interpolation, eine Transmissivität des Substrats im Bereich der vorgegebenen, absorbierten Wellenlänge bestimmen zu können.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Erfindung, die insbesondere dann eingesetzt wird, wenn die Kolben der Heizlampen die Filterfunktion beinhalten, ist der zweite Strahlungsdetektor auf die der zweiten Strahlungsquelle abgewandten Seite des Substrats gerichtet und misst Strahlung mit der vorgegebenen Wellenlänge. Hierdurch kann von den zweiten Heizlampen ausgehende Strahlung, die durch den Wafer hindurchgeht, direkt für eine Transmissivitätsbestimmung verwendet werden.
  • Bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen wird das Substrat (im allgemeinen können es auch mehrere Substrate sein, die bevorzugt stapelförmig übereinander oder im wesentlichen in einer Ebene nebeneinander zum Heizen in der Prozeßkammer angeordnet sind) bei niederen Temperaturen im wesentlichen durch die erste Strahlungsquelle beheizt. Die zweite Strahlungs quelle dient dabei im wesentlichen zur Ermittlung der optischen Eigenschaften des Substrats wie der Emissivität der Reflektivität und eventuell der Transmissivität, ihr Beitrag zum Heizen des Wafers beträgt bei den niederen Temperaturen weniger als 50%, um wie oben dargestellt ein verbessertes Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis der Meßanordnung mit dem Strahlungsdetektor zu erzielen. Vorzugsweise ist bei niederen Temperaturen der Beitrag der zweiten Strahlungsquelle weniger als 25% der Strahlungsleistung der ersten Strahlungsquelle. Unter niedere Temperaturen sind Temperaturen zu verstehen, bei denen das Substrat selbst wenig Eigenstrahlung abstrahlt oder auch teilweise transparent für die Heizstrahlung ist. Für reine Siliziumwafer werden Temperaturen unterhalb von 600°C als niedere Temperaturen bezeichnet, da unterhalb dieser Temperatur das Substrat für die Heizstrahlung (wenn diese durch Halogenlampen erzeugt wird) transparent wird und die Wafereigenstrahlung aufgrund der mit der Temperatur stark abnehmenden Emissivität sich stark reduziert. Bei Temperaturen über 600°C wird Silizium opak und die Emissivität erreicht einen nahezu über das Wellenlängenspektrum der Halogenlampen konstanten Wert von etwa 0,7 wodurch die vom Wafer abgestrahlte Strahlung im wesentlichen nur noch von der Temperatur bestimmt wird.
  • Die vorliegende Erfindung erlaubt nun abhängig von der Wafertemperatur das Verhältnis der Strahlungen der ersten und zweiten Strahlungsquelle so zu steuern oder zu regeln, daß ein vorgegebenes Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis für die Meßanordnung mittels des Strahlungsdetektors nicht unterschritten wird und somit z.B. für Siliziumwafer über den gesamten Temperaturbereich von ca. 250°C bis 600°C eine zuverlässige Temperaturmessung bei maximaler Aufheizrate des Wafers ermöglicht wird. Dabei kann der Strahlungsbeitrag der zweiten Strahlungsquelle am Gesamtstrahlungsbeitrag abhängig von der Wafertemperatur von ca. 1 % bei etwa 200°C des Wafers bis zu 50% bei etwa 600°C des Wafers betragen. Die Steuerung oder Regelung erlaubt ferner, daß der Beitrag der zweiten Strahlungsquelle 50% übersteigt und der Wafer ausschließlich durch die zweite Strahlungsquelle geheizt wird. Dies kann insbesondere bei Temperaturen über 600°C von Vorteil sein, insbesondere bei strukturierten Wafern, um ein schonendes schnelles Aufheizen strukturierter Wafer z.B. von der Rückseite des Wafers zu ermöglichen, so daß selbst bei Aufheizraten von 300°C/s die auf dem Wafer befindlichen Strukturen nicht zerstört werden.
  • Sind die erste und zweite Strahlungsquelle jeweils auf verschiedenen Seiten des Substrats angeordnet, so läßt sich vorteilhaft das Substrat abhängig von seiner Temperatur und von seinen optischen Eigenschaften beidseitig aufheizen, so daß ein vorgegebenes Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis der Meßanordnung zur Bestimmung der Substrattemperatur nicht unterschritten wird. Damit wird selbst bei niedrigen Temperaturen ein sicheres Aufheizen des Substrats mit maximalen Aufheizraten gewährleistet, wobei es auch möglich ist, die Aufheizrate an Hand des noch zulässigen Signal-zu-Hintergund-Verhältnisses zu regeln. Damit ist sichergestellt, daß insbesondere im Bereich niedriger Temperaturen die Meßanordnung mittels des Strahlungsdetektors selbst bei hohen Aufheizraten des Substrats zuverlässig arbeitet und das Substrat mit zunehmender Temperatur zunehmend von beiden Seiten beheizt wird. Die genannten Vorteile und Möglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden insbesondere durch die Modulation der zweiten Strahlungsquelle zum Heizen des Substrats erzielt. Es ist ferner auch möglich eine zweite Einrichtung zum Modulieren der ersten Strahlungsquelle vorzusehen. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn wie oben bereits beschrieben zusätzlich die Transmissivität ermittelt werden soll. Alternativ oder zusätzlich zur oben beschriebenen Transmissivitätsmessung kann die erste Strahlungsquelle mittels einer in der Modulationsart, der Modulationsfrequenz oder der Modulationsphase im Vergleich zur zweiten Strahlungsquelle unterschiedlichen Modulation moduliert sein. Diese von der zweiten Strahlungsquelle unterschiedliche Modulation kann mittels eines weiteren Strahlungsdetektors bei wenigstens teilweise transparentem Substrat auf der dem ersten Strahlungsquelle gegenüberliegenden Seite des Substrats gemessen werden. Bei Kenntnis der Modulation der ersten Strahlungsquelle kann dann die Transmissivität des Substrats ermittelt werden. Die Modulation der ersten Strahlungsquelle kann analog zur zweiten Strahlungsquelle ermittelt werden, d.h. entweder direkt über Messung der von der Strahlungsquelle emittierten Strahlung oder über elektrische Parameter wie Strom oder Spannung der Strahlungsquelle und ein Model der Strahlungsquelle welches diese Parameter mit der abgestrahlten Strahlung in Beziehung setzt.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch durch ein Verfahren zur thermischen Behandlung von Substraten, insbesondere Halbleiterwafern, mit folgenden Verfahrensschritten gelöst: Bestrahlen des Substrats mit wenigstens einer ersten und wenigstens einer zweiten Strahlung zum Heizen des Substrats, Absorbieren vorgegebener Wellenlängen der ersten Strahlung zwischen einer ersten Strahlungsquelle und dem Substrat, Messen einer vom Substrat kommenden Strahlung an den vorgegebenen Wellenlängen mit einem Strahlungsdetektor, der auf derselben Seite wie eine zweite Strahlungsquelle angeordnet ist, Modulieren der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden zweiten Strahlung und Ermitteln der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden zweiten Strahlung. Durch dieses Verfahren werden die schon im Bezug auf die Vorrichtung genannten Vorteile, nämlich die Verbesserung eines Signal-Hintergrund-Verhältnisses durch die Absorption vorgegebener Wellenlängen der ersten Strahlung, sowie die Bestimmung der Emissivität des Wafers durch die Modulation der zweiten Strahlung ermöglicht.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine schematische Schnittdarstellung durch eine Schnellheizanlage gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine schematische Schnittdarstellung durch eine Schnellheizanlage gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine graphische Darstellung des Verhältnisses zwischen Transmissivität und Reflektivität für bestimmte Wafer;
  • 4 eine Temperaturmesskurve für einen mit Kobalt beschichteten Wafer, der thermisch behandelt wird;
  • 5 eine graphische Darstellung für die Bestimmung des Messbereiches für eine Transmissivitätsmessung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung näher erläutert.
  • 1 zeigt im Querschnitt ein Schnellheizsystem 1 zum schnellen Heizen von Halbleiterwafern gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Eine Prozeßkammer 2, die einen Halbleiterwafer 3 aufnimmt, wird durch eine obere transparente Platte 4 und eine untere transparente Platte 5, vorzugsweise Quarzplatten, gebildet. In der Prozesskammer 2 ist der zu prozessierende Wafer 3 auf einer Haltevorrichtung 6 abgelegt. Nicht eingezeichnet sind Zu- und Abflüsse für Prozeßgase, durch die eine für den Prozeß geeignete Gasatmosphäre hergestellt werden kann.
  • Oberhalb und/oder unterhalb der Prozeßkammer 2 sind Heizvorrichtungen, in der Form von Lampenbänken 7 und 8 angebracht. Die Platten 4 und 5 liegen zwischen dem Wafer 3 und den Lampenbänken 7 und 8 und haben somit die Wirkung einer transparenten Abschirmung zur Bildung einer geschlossenen Prozesskammer. Die gesamte Anordnung ist von einer äußeren Ofenkammer 9 umschlossen, die auch die Seitenwände der Prozeßkammer 2 bildet und deren Wände wenigstens abschnittsweise verspiegelt sein können. Die Lampenbänke 7 und 8 weisen jeweils eine Vielzahl parallel angeordneter stabförmiger Wolfram-Halogenlampen 10 und 11 auf. Alternativ können aber auch andere Lampen wie z.B. „Punktlampen" verwendet werden, wobei unter einer „Punktlampe" eine Lampe verstanden werden soll, deren Filamentlänge kleiner als der Durchmesser des Lampenkolbens ist, wobei solche Lampen innerhalb des Schnellheizsystems mit im wesentlichen senkrechtem und/oder waagrechtem Filament betrieben werden können. Ferner können die Lampen (Stablampen und/oder „Punktlampen") wenigstens teilweise von Reflektoren umgeben sein. Natürlich lassen sich die Lampen (Stablampen und/oder „Punktlampen") bezüglich der Lage des Filaments relative zum Halbleiterwafer 3 unter einem beliebigen Winkel anordnen. Mit der von den Lampen emittierten elektromagnetischen Strahlung wird der Wafer 3 geheizt. Bei der Ausführungsform gemäß 1 weisen die Lampenkolben der Heizlampen 10 der oberen Lampenbank 7 Lampenkolben auf, die vorgegebene Wellenlängen der Lampenstrahlung absorbieren. Bei der derzeit bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Lampenkolben aus OH-angereichertem Quarzglas hergestellt und sie absorbieren Wellenlängen im Bereich zwischen 2,7 μm und 2,8 μm. Hierdurch wird erreicht, dass von der oberen Lampenbank stammende Strahlung im Bereich zwischen 2,7 bis 2,8 μm im Spektrum eine Lücke aufweist. Die Lampenkolben der Lampen 11 der unteren Lampenbank 8 sind im wesentlichen für das gesamte Spektrum der elektromagnetischen Strahlung der Lampen durchlässig, so dass das gesamte Spektrum auf den Wafer 3 in der Prozesskammer 2 fällt. Es lassen sich auch andere Gläser mit einer Filterwirkung auswählen, wie z.B. PyrexR, welches eine Filterwirkung im Bereich von 2,95 Mikrometer aufweist.
  • Die Strahlung der Lampen 11 der unteren Lampenbank wird durch eine nicht näher dargestellte Modulationseinheit mit einem charakteristischen Parameter moduliert, wie es beispielsweise aus der schon genannten DE-A-199 05 524 bekannt ist, die insofern zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemacht wird, um Wiederholungen zu vermeiden.
  • Zur Messung der Wafertemperatur ist ein Pyrometer 13 als Temperaturmessvorrichtung vorgesehen, der auf der Seite der unteren Lampenbank angeordnet ist und auf die zu der unteren Lampenbank 8 weisende Seite des Wafers gerichtet ist. Der Messbereich des (Pyrometers 13 liegt in einem Wellenlängenbereich, der in der Lücke der Strahlung der oberen Lampenbank liegt. Beispielsweise misst das Pyrometer 13 Strahlung mit Wellenlängen von 2,7 μm. Somit misst das Pyrometer 13 im Wesentlichen nur Strahlung, die vom Wafer 3 emittiert wird oder Strahlung, die von den zweiten ungefilterten Lampen 11 der unteren Lampenbank 8 ausgeht und am Wafer reflektiert wird. Dadurch, dass die Strahlung der zweiten Lampen 11 eine Modulation aufweist, kann die vom Wafer emittierte Strahlung, die diese Modulation nicht aufweist, von der reflektierten Lampenstrahlung unterschieden werden. Neben der Waferstrahlung fällt nur Strahlung der ungefilterten Lampen 11 der unteren Lampenbank 8 in den Messbereich des Pyrometers, so dass sich ein verbessertes Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis gegenüber dem bekannten System ergibt, bei dem auch Strahlung der oberen Lampenbank mit Wellenlängen, die in den Messbereich des Pyrometers fallen, in dieses gelangt, insbesondere dann, wenn die untere Lampenbank schwächer angesteuert wird als die obere, so dass die obere Lampenbank im wesentlichen zum Heizen des Wafers und die untere im wesentlichen zum Messen der In-Situ-Reflektivität des Wafers dient.
  • Neben dem Pyrometer 13, das auf den Wafer gerichtet ist, ist ein sogenanntes Lampenpyrometer vorgesehen, das auf wenigstens eine der ungefilterten und modulierten Lampen 11 der unteren Lampenbank 8 gerichtet ist, um dessen Strahlungsintensität zu bestimmen. Aufgrund der ermittelten Strahlungsintensität der Lampen 11, sowie der am Pyrometer 13 gemessenen Intensität der von den zweiten Lampen 11 stammenden Strahlung, die am Wafer 3 reflektiert wird – und aufgrund der Modulation von der Waferstrahlung unterschieden werden kann – lässt sich die Reflektivität des Wafers ermitteln. Die Reflektivität wiederum lässt einen Rückschluss auf die Emissivität des Wafers zu, die für die Temperaturbestimmung des Wafers erforderlich ist, da die gemessene Waferstrahlung allein ohne Kenntnis der Emissivität noch keinen Rückschluss auf die Temperatur des Wafers zulässt.
  • Ein weiterer Faktor für die Bestimmung der Emissivität ist die Transmissivität, d.h. die Durchlässigkeit des Wafers im Bereich der gemessenen Wellenlänge. Bei Halbleiterwafern, die von Natur aus eine sehr geringe Transmissivität aufweisen, wie beispielsweise hochdotierte Wafer mit einer Metallschicht, muss die Transmissivität nicht separat bestimmt werden, da diese vernachlässigbar ist. Gegebenenfalls lässt sich eine Konstante für die Emissivitätsbestimmung (Emissivität = 1 – Transmissivität – Reflektivität) einsetzen, so dass eine ausreichend genaue Emissivitätsbestimmung allein durch die Ermittlung der Reflektivität möglich ist.
  • Alternativ kann allerdings auch die Transmissivität des Wafers gemessen werden. Zu diesem Zweck kann ein nicht dargestelltes zweites Pyrometer vorgesehen sein, das beispielsweise auf die von der unteren Lampenbank abgewandte Seite des Wafers gerichtet ist und ebenfalls Strahlung im Bereich von 2,7 μm misst. Da die obere Lampenbank aufgrund der Filterfunktion der Lampenkolben in diesem Wellenlängenbereich keine Strahlung emittiert, fällt neben der eigentlichen Waferstrahlung nur die Strahlung der ungefilterten Lampen 11 der unteren Lampenbank in das Pyrometer, die durch den Wafer hindurchgegangen ist. Diese weist wiederum eine Modulation auf, die eine Unterscheidung zu der Waferstrahlung ermöglicht. Da die Strahlungsintensität der ungefilterten Lampen 11 der unteren Lampenbank 8 bekannt ist, lässt sich nun die Transmissivität des Wafers bestimmen.
  • Natürlich kann auch ein geringer Anteil der von den ungefilterten Lampen 11 der unteren Lampenbank 8 stammenden Strahlung durch Mehrfachreflektion an den verspiegelten Ofenkammerwänden und der Oberseite des Wafers in das Pyrometer fallen. Diese Strahlung ist jedoch vernachlässigbar, und kann bei einer anfänglichen Kalibration des Systems berücksichtigt werden.
  • Nach Kenntnis der Reflektivität und der Transmissivität lässt sich nunmehr die Emissivität des Wafers 3 genau bestimmen. Anhand der vom Wafer emittierten Strahlung, die entweder durch das Pyrometer 13 oder das nicht dargestellte obere Pyrometer ermittelt werden kann, lässt sich die Temperatur des Wafers sehr genau bestimmen. Dies gilt insbesondere auch bei geringen Wafertemperaturen (für Wafer aus Silizium, Temperaturen unter 450°C) , bei denen die Eigenstrahlung des Wafers 3 gering ist, und zwar aufgrund des verbesserten Signal-zu-Hintergrund-Verhältnisses zwischen der Waferstrahlung und der Lampenstrahlung.
  • Anhand der bekannten Temperatur können nun die Heizvorrichtungen geregelt werden. Bei der derzeit bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden für die Regelung ausschließlich die gefilterten Lampen 10 der oberen Lampenbank 7 und gegebenenfalls gefilterte Lampen der unteren Lampen bank 8 verwendet. Die ungefilterten Lampen 11 der unteren Lampenbank 8 werden entweder konstant betrieben oder auf bestimmte Setzpunkte gesteuert. Hierdurch werden Sprünge in der Intensität der Lampenstrahlung, die für die Reflektivitäts- und gegebenenfalls Transmissivitätsmessung des Wafers verwendet wird, verhindert. Somit steht für die Reflektivitäts- bzw. Transmissivitätsmessung stets eine bekannte, im wesentlichen konstante Lampenstrahlung zur Verfügung, was eine verbesserte Temperaturbestimmung für den Wafer ermöglicht.
  • In 2 ist eine Schnellheizanlage gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Sie besteht aus einer äußeren Kammer 20, die eine Metallkammer oder Stahlkammer mit beliebigem geometrischen Querschnitt sein kann. Sowohl rechteckige als auch runde Kammern sind möglich. Vorzugsweise ist die Kammerinnenwand mittels einer hochreflektiven Schicht teilweise oder vollständig verspiegelt. Die Kammerwand verfügt über eine kleine Öffnung 21, die das Austreten einer zu messenden Strahlung aus dem Kammerinneren erlaubt. Durch diese Öffnung fällt die zu messende Strahlung entweder direkt in ein dahinter befindliches und in der Figur nicht gezeigtes Strahlungsmeßgerät, vorzugsweise ein Pyrometer, oder es wird über eine Leiteranordnung wie beispielsweise optische Fasern zu diesem geführt.
  • In oder an der Kammerdecke sowie in oder am Kammerboden sind jeweils Heizungsvorrichtungen in der Form einer oberen Lampenbank 27 und einer unteren Lampenbank 28 vorgesehen. Vorzugsweise weisen die Lampenbänke 27, 28 Lampen 29 bzw. 30 auf, die auch im sichtbaren Licht strahlen können. Insbesondere weisen die Lampenbänke jeweils mehrere Wolfram-Halogen-Lampen 29 bzw. 30 als Heizlampen auf. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel sind alle Lampenkolben der Lampen 29, 30 aus einem im Wesentlichen für das gesamte Strahlungsspektrum der Lampen transparenten Material. Dabei kann es sich um stabförmige Lampen handeln als auch um beliebig angeordnete punktförmige Lampen. Es ist auch möglich, die untere Lampenbank 28 mit stabförmigen Lampen zu bestücken und die obere Lampenbank 27 mit punktförmigen Lampen oder umgekehrt. Es sind auch beide Lampenarten innerhalb einer Lampenbank 27, 28 möglich. Falls beide Lampenbänke 27, 28 aus stabförmigen Lampen bestehen, so sind Anordnungen möglich, bei denen die Stablampen der oberen Lampenbank 27 parallel zu den Stablampen der unteren Lampenbank 28 angeordnet sind oder Anordnungen, bei denen die Stablampen der oberen Lampenbank 27 gegenüber den Stablampen der unteren Lampenbank gekreuzt sind, vorzugsweise im rechten Winkel.
  • Zwischen den Lampenbänken 27 und 28 ist ein zu behandelndes Substrat 33 angeordnet, wie z. B. ein scheibenförmiger Halbleiterwafer, bevorzugt aus Silicium. Der Wafer 33 kann unbeschichtet, beschichtet und/oder implantiert sein. Vorteilhafterweise werden beschichtete Wafer verwendet. Dabei werden Wafer mit einer Co- oder Ti-Schicht oder einer Kombination davon bevorzugt, da deren Transmissionskoeffizient (Transmissivität) bei Temperaturen von 350°C kleiner ist als 0,15. Der scheibenförmige Wafer 33 ist mit seiner Oberseite 35 sowie mit seiner Unterseite 36 parallel zu den Lampenbänken 27 und 28 angeordnet.
  • Zwischen der oberen Lampenbank 27 und der Oberseite 35 des Wafers 33 ist eine plattenförmige transparente Abschirmung 38 angeordnet. In gleicher Weise ist zwischen der Unterseite 36 des Substrates 33 und der unteren Lampenbank 28 eine transparente Abschirmung 39 vorgesehen. Die Abschirmungen 38 und 39 überspannen die komplette Kammer 20, so daß sich eine Dreiteilung des Innenvolumens der Kammer 20 ergibt. Insbesondere wird durch die Abschirmungen 38 und 39 eine Prozeßkammer 42 im Inneren der Kammer 20 gebildet, in der sich das Substrat 33 befindet. In der inneren Prozeßkammer 42 kann eine dem gewünschten Prozeß zuträgliche Prozeßatmosphäre mit zum Teil aggressiven Gasen und unter hohen oder niedrigen Drücken gebildet werden, ohne die Lampen 29, 30 der Lampenbänke 27 und 28 oder die verspiegelte Innenwand der Kammer 20 zu beeinträchtigen oder zu kontaminieren. Hierfür sind entsprechende Gaszu- und abflüsse vorgesehen, die jedoch in 2 nicht gezeigt sind.
  • Die obere Abschirmung 38 ist zur Absorption vorgegebener Wellenlängen oder Wellenlängenbereiche aus dem Spektrum der von der oberen Lampenbank 27 emittierten Heizstrahlung ausgebildet, so daß die Oberseite des Substrats 33 von einer Heizstrahlung geheizt wird, die ein Wellenlängenspektrum mit wenigstens einer Lücke aufweist. Man kann eine solche Absorbtionswirkung durch entsprechende Filter in Form von einer oder mehreren Beschichtungen der Abschirmung 38 oder einer oder mehrerer Filterfolien erreichen, die auf einem transparenten Grundmaterial, d.h. einer transparenten Grundplatte aufgebracht sind. Vorzugsweise wird für das transparente Grundmaterial Quarzglas verwendet.
  • Im Falle des Einsatzes von Filterfolien müssen diese Folien nicht notwendigerweise auf der transparenten Grundplatte angebracht sein oder in direkten Kontakt mit dieser stehen. Vielmehr können die Filterfolien räumlich von der transparenten Grundplatte getrennt sein und sich näher an der oberen Lampenbank 27 als an der transparenten Grundplatte befinden. Auch eine solche räumlich getrennte Anordnung von Filterfolien und transparenter Grundplatte wird nachfolgend als Abschirmung 38 bezeichnet.
  • Mittels solcher Beschichtungen und Folien ist es möglich, vorgegebene Wellenlängenbereiche aus dem Spektrum der Heizstrahlung zu entfernen. Dabei kann es sich um einen oder mehrere Wellenlängenintervalle und/oder diskrete einzelne Wellenlängen handeln.
  • Bei der bevorzugten und in 2 dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist die plattenförmige transparente Abschirmung 38 aus mit OH-angereichertem Quarzglas hergestellt. Dieses Quarzglas hat die Eigenschaft, infrarotes Licht im Wellenlängenbereich zwischen 2,7 μm und 2,8 μm zu absorbieren, wodurch eine Lücke im Wellenlängenspektrum der Heizstrahlung in diesem Intervall entsteht. Schwierigkeiten, die mit der Beschichtung von Quarzplatten und der Halterung von Filterfolien auftreten können, werden durch den Einsatz einer OH-angereicherten Quarzplatte umgangen.
  • Da durch die Absorption eines Teils der Heizstrahlung die Abschirmung 38 erwärmt wird, kann eine Kühlung derselben notwendig sein, da eine warme Abschirmung 38 selbst thermische Strahlung emittiert, die den gewünschten Temperaturverlauf des Substrates 33 beeinträchtigen kann.
  • Zur Kühlung der Abschirmungen 38 und sowie gegebenenfalls der Abschirmung 39 kann ein Kühlgas vorgesehen werden, das außerhalb der Prozeßkammer 42 über die Abschirmungen strömt. Es ist aber auch möglich, das Kühlgas durch entsprechende Kühlleitungen strömen zu lassen, die sich im Inneren der Abschirmungen 38, 39 befinden. In einem solchen Falle ist auch der Einsatz einer Kühlflüssigkeit wie z.B. eines Öls möglich. Besteht die Abschirmung 38 beispielsweise aus einer transparenten Grundplatte mit einer oder mehreren räumlich davon getrennten Filterfolien, so kann das Kühlmedium zwischen den Folien und der transparenten Grundplatte strömen.
  • 'Während Teile mit vorgegebenen Wellenlängen aus der von der Lampenbank 27 erzeugten Heizstrahlung von der Abschirmung 38 entfernt werden, ist die untere Abschirmung 39 für diese Wellenlängen transparent. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine Platte aus gewöhnlichem Quarzglas.
  • Im Betrieb der Anlage wird primär von der oberen Lampenbank 27 die Heizstrahlung emittiert, mit der der Wafer 33 auf eine vorgegebene Temperatur geheizt wird. Diese Heizstrahlung besteht aus einem Spektrum verschiedener Wellenlängen. In 2 sind qualitativ zwei Strahlen für zwei verschiedene Wellenlängen dieser Heizstrahlung dargestellt, und zwar Strahl 44, der einen Lichtstrahl mit der Wellenlänge 2,7 μm darstellt und Strahl 45, der einen Lichtstrahl mit der Wellenlänge 2,3 μm darstellt.
  • Licht mit der Wellenlänge 2,7 μm wird von der Abschirmung 38, die aus einer mit OH-angereicherten Quarzplatte besteht, absorbiert, d.h. der Strahl 44 kann die Abschirmung 38 nicht durchdringen und wird von ihr verschluckt. Die Wellenlänge des Strahles 45 dagegen befindet sich außerhalb des Absorptionsbereiches der Abschirmung 38 und durchdringt diese. Gemäß der Zeich nung durchdringt er auch die untere Abschirmung 38 und wird an der verspiegelten Innenwand der äußeren Kammer 20 reflektiert, durchdringt abermals die Abschirmung 39 und trifft auf den Wafer 33. Da der Wafer 33 selber hochreflektiv ist, wird am Wafer 33 nur ein Teil des Strahles 45 absorbiert und der Rest reflektiert. Dies ist übrigens einender Gründe, weswegen die Heizstrahlung so intensiv sein muß. Wie man der Zeichnung entnehmen kann, sind mehrfache Wiederholungen der Reflektionen möglich, bei denen stets ein Teil des Strahls vom Wafer absorbiert wird. Schließlich fällt der Strahl 45 auf die Öffnung 21 in der Kammer 20 und gelangt zum Strahlungsdetektor.
  • Die Lampen 30 der unteren Lampenbank 28 werden so angesteuert, daß sie schwächer strahlen als die Lampen 29 der oberen Lampenbank 27. Ferner wird die Strahlung der Lampen 30 schwach moduliert. Das Strahlungsspektrum der Lampenbank 28 hat vorteilhafterweise das gleiche Strahlungsspektrum wie das der Lampenbank 27. Von der Abschirmung 39 wird die modulierte Strahlung der Lampenbank 28 ungehindert durchgelassen. Auch hier ist ein Strahl 49 mit der Wellenlänge 2,7 μm und ein Strahl 48 für die Wellenlänge 2,3 μm eingezeichnet. Beide Strahlen passieren die Abschirmung 39 ungehindert, werden vom Substrat 33 teilweise reflektiert und treffen in der Regel nach mehrfacher Reflexion zwischen Wafer und Kammerwand auf die Öffnung 21 in der äußeren Kammer 20.
  • Vom warmen Wafer 33 wird ebenfalls Strahlung emittiert. In 2 ist die Waferstrahlung gestrichelt dargestellt, wobei Strahl 51 einen Strahl der Wellenlänge 2,7 μm und Strahl 52 einen Strahl der Wellenlänge 2,3 μm symbolisiert.
  • In 2 sind die entsprechenden Signal-Hintergrundverhältnisse für eine Messung des Pyrometers bei 2,3 μm und bei 2,7 μm angedeutet. Erwartungsgemäß ist das Signal-Hintergrundverhältnis für Strahlung der Wellenlänge 2,7 μm enorm verbessert gegenüber dem Signal-Hintergrundverhältnis für Strahlung der Wellenlänge 2,3 μm, da bei letzterer ein erheblicher Anteil aus der Heizstrahlung der oberen Lampenbank resultiert und die vom Wafer emittierte Strahlung bei dieser Wellenlänge verdeckt wird.
  • Für eine Temperaturbestimmung des Wafers wird daher ein Pyrometer verwendet, das Strahlung mit einer Wellenlänge von 2,7 μm misst. Bei dieser Wellenlänge ergibt sich ein gutes Signal-zu-Hintergrund-Verhältnis zwischen der Waferstrahlung und der am Wafer reflektierten Strahlung, da ausschließlich Strahlung von der unteren Lampenbank 28 mit dieser Wellenlänge auf das Pyrometer fällt. Aufgrund der Modulation der Lampenstrahlung der unteren Lampenbank, lässt sich die Waferstrahlung in der oben beschriebenen Art und Weise leicht von der am Wafer reflektierten Strahlung trennen. Die Strahlungsintensität der Lampen der unteren Lampenbank wird, wie oben beschrieben, mittels eines Pyrometers oder auf eine andere Art, wie beispielsweise einer Messung der durch die Lampen verbrauchten elektrischen Leistung, bestimmt. Somit lässt sich wieder in der oben beschriebenen Art und Weise die Reflektivität des Wafers und daraus seine Emissivität bestimmen. Anhand der Emissivität und der Waferstrahlung kann nunmehr die Temperatur des Wafers bestimmt werden.
  • Als besonders vorteilhaft erweist sich der Einsatz der Erfindung bei der Herstellung und Prozessierung von Wafern, die mit einer Co- oder Ti-Schicht versehen sind. Da CoSi2 ein guter elektrischer Leiter ist, werden Silizium-Wafer mit Co beschichtet und geheizt, um elektrische Kontakte aus CoSi2 herzustellen. Die Bildung von CoSi2 findet im Temperaturbereich zwischen 400°C und 500°C statt, d.h. zur definierten Temperaturführung des Wafers ist die Kontrolle seiner Temperatur auch unterhalb von 400°C nötig.
  • Mit der beschriebenen Erfindung werden die spezifischen Eigenschaften von Kobalt ausgenutzt. Zu diesen gehört eine hohe Reflektivität der Oberfläche. Wie der 3 zu entnehmen ist, verfügt ein mit Kobalt beschichteter Wafer über eine Transmissivität, die so gering und im Wesentlichen konstant ist, daß gesonderte Bestimmung nicht notwendig ist. In 3 ist die Transmissivität eines Wafers über der Reflektivität aufgetragen. Zusätzlich sind als gestrichelte Linien die Linien konstanter Emissivität in das Diagramm eingezeichnet. Diese sind von links nach rechts abnehmend, da Transmission, Reflektivität und Emissivität addiert zu jedem Zeitpunkt 1 ergeben. In das Diagramm sind die Transmissionswerte bei unterschiedlichen Reflektivitäten für verschiedene Wafer eingetragen: Einmal für einen unbeschichteten Siliziumwafer bzw. Kalibrationswafer, einen beschichteten Wafer und einen mit Kobalt beschichteten Wafer. Die Transmissionszahlen des unbeschichteten Wafers sind überwiegend größer als 0,15, während die des beschichteten und des mit Kobalt beschichteten Wafers durchweg kleiner sind als 0,15. Die mit Kobalt beschichten Wafer sind somit für die obige erfindungsgemäße Temperaturkontrolle besonders geeignet, da eine gesonderte Bestimmung der Transmissivität nicht notwendig ist.
  • Allgemein können die Wafer mit einem Metall beschichtet sein.
  • In 4 ist der Temperaturverlauf eines mit Kobalt beschichteten Wafers in willkürlichen Zeiteinheiten gezeigt, der in einer Schnellheizanlage gemäß 2 thermisch behandelt wurde. Die Temperatur wächst auf 450°C an, um eine gewisse Zeit bei diesem Wert zu verbleiben und anschließend wieder abzusinken. Der Temperaturverlauf wurde einmal mit Temperaturfühlern überwacht, die in direktem Kontakt mit dem Wafer standen (Kurve A) und einmal mittels einer Pyrometers (Kurve B), wobei das obige Verfahren eingesetzt wurde. Bemerkenswert ist die hervorragende Koinzidenz des vom Pyrometer detektierten Temperaturverlaufes mit dem von dem Temperaturfühlern gemessenen Temperaturverlauf. Beide Kurven sind fast deckungsgleich, selbst für Temperaturen unterhalb von 300°C. Zu Beginn zeigt das Pyrometer zwar leichte Schwankungen, doch mit Einsetzen des Heizprozesses verschwinden diese und die Pyrometerkurve korrespondiert mit der Temperaturfühlerkurve. Eine kurzzeitige Spitze der Pyrometerkurve beim Abkühlungsprozess ist auf einen Lampentest zurückzuführen.
  • In der Praxis kommen jedoch auch Wafer vor, deren Transmittivität über 0,15 liegt. In 3 wäre der unbeschichtete Kalibrationswafer ein solcher Fall. Da die Summe aus Transmittivität, Emissivität und Reflektivität stets gleich 1 ist, kann man sich behelfen, indem man zusätzlich zu dem obigen Verfahren eine parallele Transmissionsmessung für den Wafer durchführt, die man zusammen mit der gemessenen Reflektivität zur Bestimmung der Emissivität und der Wafertemperatur verwendet.
  • Zu diesem Zweck ist wie beim ersten Ausführungsbeispiel ein weiteres Pyrometer notwendig, das durch eine entsprechende Öffnung in der Kammer 20 oberhalb der oberen Lampenbank 27 auf den Wafer 33 gerichtet ist.
  • In 5 ist als Linie C die Transmission der OH-angereicherten oberen Quarzplatte 4 eingezeichnet. Wie man deutlich sieht, ist die Transmission dieser Quarzplatte für Wellenlängen zwischen 2,7 μm und 2,8 μm gleich Null, d.h. die Platte ist für diese Wellenlängen undurchsichtig. In diesem Wellenlängenbereich befindet sich aber die Wellenlänge, für die der untere Strahlungsdetektor die Waferreflektivität zur Emissivitätsbestimmung mißt. Um zur Temperaturbestimmung Emissivität und Transmittivität zu verknüpfen, müßte strenggenommen die Transmittivität des Wafers bei eben dieser Wellenlänge bestimmt werden. Das ist jedoch wegen der Undurchlässigkeit der oberen Quarzplatte 38 für Licht dieser Wellenlänge nicht möglich.
  • Aus diesem Grunde wird die Transmission von Licht anderer Wellenlängen gemessen und die gesuchte Transmission aus diesen Daten extrapoliert. Zu diesem Zweck wird dem oberen Pyrometer ein Filter vorgeschaltet, das einen wellenlängenabhängigen Verlauf der Transmission hat, wie ihn die Kurve D in 5 zeigt. Im Bereich der optischen Undurchsichtigkeit der Quarzplatte 4 hat dieses Filter seine größte Transparenz. Gegen kleinere sowie größere Lichtwellenlängen hin nimmt die Durchsichtigkeit des Filters ab.
  • Auf diese Weise werden aus dem Wellenlängenspektrum links und rechts des Absorptionsbereiches der Quarzplatte 38 zwei Bereiche mit Wellenlängen ausgeschnitten, die trotz OH-angereicherter Quarzplatte 38 und Filter das Pyrometer oberhalb der Lampenbank 27 erreichen können. Praktischerweise wählt man den Verlauf der Transmissionskurve für das Filter so, daß die von der Filter-Kurve und der Quarz-Kurve eingefaßten Flächen an den Flanken des Absorptionsbereiches für das Quarz ungefähr gleich groß sind.
  • Hat man es mit einem Wafer zu tun, dessen Transmissionszahl sich nur schwach oder angenähert linear mit der Wellenlänge ändert, wie beispielsweise die in 5 eingezeichnete Linie E für die Transmissivität eines Beispielswafers, so kann man die Transmission durch den Wafer für eine Wellenlänge aus dem Bereich links des Absorptionsbereiches des Quarzes messen sowie die Transmission durch den Wafer für eine Wellenlänge aus dem Bereich rechts des Absorptionsbereiches des Quarzes. Da sich die Transmission des Wafers nur schwach oder angenähert linear mit der Wellenlänge ändert, läßt sich die Transmission für die gesuchte Wellenlänge aus dem Absorptionsbereich des Quarzes über eine Mittelwertbildung oder Approximation bestimmen. Durch Verknüpfung dieser Transmissionsmessung mit der oben beschriebenen Messung der Reflektivität des Wafers kann man nun die Emissivität bestimmen, und zwar auch bei Wafern, deren Transmissionsgrad größer als 0,15 ist. Dies ermöglicht somit eine zuverlässige Temperaturkontrolle in Bereichen unterhalb 400°C bis zu ungefähr 300°C.
  • Für die obige Transmissionsmessung ist es notwendig, dass die Lampen der unteren Lampenbank derart moduliert werden, dass sich die Strahlung der Lampen der jeweiligen oberen und unteren Lampenbank unterscheiden lassen. Wenn eine derartige Unterscheidung durch entsprechende Modulation vorgesehen ist, ist es auch möglich, für die Transmissionsmessung einen Strahlungsdetektor, wie beispielsweise ein Pyrometer zu verwenden, das unterhalb der unteren Lampenbank 28 angeordnet ist. Dieses kann dann in der obigen Art und Weise von der oberen Lampenbank ausgehende Strahlung, die wiederum moduliert ist, und sich somit von der Waferstrahlung und der Strahlung der unteren Lampenbank unterscheidet, messen. Die durch Mehrfachreflektion auf den Pyrometer fallende Strahlung kann entweder bei einer Kalibration des Systems berücksichtigt werden, oder sie wird bei der Transmissivitätsbestimmung vernachlässigt.
  • Bevorzugt wird jedoch das erste Beispiel für die Transmissivitätsmessung, da wie beim ersten Ausführungsbeispiel die obere Lampenbank für die Temperaturregelung der Wafer eingesetzt wird, während die untere Lampenbank konstant gehalten oder auf bestimmte Setzpunkte (oder auch Sollwerte oder Sollkurven) gesteuert wird. Hierdurch ergibt sich für die Reflektions- und Transmissionsmessung eine im wesentlichen gleichbleibende bzw. sich in bekannter Weise ändernde Intensität der Lampenstrahlung. Bei den Lampen, die für die Temperaturregelung eingesetzt werden, kann sich die Intensität der Lampenstrahlung hingegen rasch ändern, sodass Intensitätssprünge entstehen, die die Reflektions- und Transmissionsmessung beeinträchtigen können, falls diese Intensitätssprünge vom Pyrometer detektiert werden, was durch die Erfindung weitgehendst vermieden wird.
  • Obwohl die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie nicht auf die konkreten Ausführungsbeispiele beschränkt. Beispielsweise kann für die Bestimmung der Strahlungsintensität der Lampen statt eines Lampenpyrometers eine geeignete andere Messeinrichtung, wie beispielsweise eine Einrichtung, die anhand der verbrauchten elektrischen Leistung der Lampen die Intensität berechnet, eingesetzt werden. Darüber hinaus können einzelne Merkmale der oben beschriebenen Ausführungsformen in jeder kompatiblen Art und Weise ausgetauscht oder beliebig miteinander kombiniert werden.

Claims (36)

  1. Vorrichtung zum thermischen Behandeln von Substraten, insbesondere Halbleiterwafern, mit wenigstens einer ersten und wenigstens einer zweiten Strahlungsquelle zum Heizen eines Substrats, wenigstens einer transparenten Abschirmung zwischen der ersten Strahlungsquelle und dem Substrat, die vorgegebene Wellenlängenbereiche der Strahlung wenigstens der ersten Strahlungsquelle reduziert, wenigstens einen auf der Seite der zweiten Strahlungsquelle angeordneten, auf das Substrat gerichteten Strahlungsdetektor, der eine Strahlung wenigstens teilweise innerhalb der vorgegebenen Wellenlängenbereiche misst, eine Einrichtung zum Modulieren wenigstens der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden Strahlung, und eine Einrichtung zum Bestimmen der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden Strahlung.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Strahlungsquellen auf entgegengesetzten Seiten des Substrats angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Regeln der ersten Strahlungsquellen.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Steuern der zweiten Strahlungsquellen.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquellen Heizlampen sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Abschirmung durch die Kolben der Heizlampen gebildet wird.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Abschirmung eine zwischen den ersten Strahlungsquellen und dem Substrat liegende Prozesskammerwand ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Abschirmung wenigstens eine Filterschicht zur Absorption der vorgegebenen Wellenlängen aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterschicht räumlich von einem weiteren transparenten Material getrennt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Abschirmung OH-angereichertes Quarzglas aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente Abschirmung Wellenlängen zwischen 2,7 μm und 2,8 μm absorbiert.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Kühlen der transparenten Abschirmung.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühleinrichtung ein Kühlgas oder eine Kühlflüssigkeit aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlungsdetektor ein Pyrometer ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat ein beschichteter Halbleiterwafer ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung eine CO- und/oder Ti-Beschichtung aufweist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat eine Transmissivität von kleiner 0,15 aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen zweiten auf das Substrat gerichteten Strahlungsdetektor.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Strahlungsdetektor Strahlung außerhalb der vorgegebenen Wellenlängen misst.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Strahlungsdetektor Strahlung unterhalb und oberhalb der vorgegebenen Wellenlängen misst.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Strahlungsdetektor auf die den zweiten Strahlungsquellen abgewandte Seite des Substrats gerichtet ist und Strahlung mit den vorgegebenen Wellenlängen misst.
  22. Verfahren zum thermischen Behandeln von Substraten, insbesondere Halbleiterwafern, mit folgenden Verfahrensschritten: – Bestrahlen des Substrats mit wenigstens einer ersten und wenigstens einer zweiten Strahlung zum Heizen des Substrats, Absorbieren vorgegebener Wellenlängen der ersten Strahlung zwischen der ersten Strahlungsquelle und dem Substrat, – Messen einer vom Substrat kommenden Strahlung an den vorgegebenen Wellenlängen mit einem Strahlungsdetektor, der auf derselben Seite wie eine zweite Strahlungsquelle angeordnet ist, – Modulieren der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden zweiten Strahlung, – Ermitteln der von der zweiten Strahlungsquelle ausgehenden zweiten Strahlung.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Strahlung von entgegengesetzten Seiten auf das Substrat gerichtet sind.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Strahlungsquelle geregelt wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Strahlung gesteuert wird.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlung durch Heizlampen erzeugt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebenen Wellenlängen der ersten Strahlung durch die Kolben der ersten Heizlampen absorbiert werden.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebenen Wellenlängen der ersten Strahlung durch eine zwischen der ersten Strahlungsquelle und dem Substrat liegenden Prozesskammerwand absorbiert wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass Wellenlängen der ersten Strahlung zwischen 2,7μm und 2,8μm absorbiert werden.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass ein die vorgegebenen Wellenlängen absorbierendes Element gekühlt wird.
  31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Element mit einem Kühlgas oder einer Kühlflüssigkeit gekühlt wird.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Substrat kommende Strahlung mit einem Pyrometer gemessen wird.
  33. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass eine vom Substrat kommende Strahlung mit einem weiteren Strahlungsdetektor gemessen wird.
  34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Strahlungsdetektor Strahlung außerhalb der vorgegebenen Wellenlängen misst.
  35. Verfahren nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Strahlungsdetektor Strahlung unterhalb und oberhalb der vorgegebenen Wellenlängen misst.
  36. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Strahlungsdetektor auf die der zweiten Strahlungsquelle abgewandten Seite des Substrats gerichtet wird und Strahlung mit der vorgegebenen Wellenlänge misst.
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