DE10237356A1 - Verfahren und Anordnung zum Bestellen und/oder Einkaufen von Waren - Google Patents

Verfahren und Anordnung zum Bestellen und/oder Einkaufen von Waren Download PDF

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    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q30/00Commerce
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Abstract

Zum automatisierten Bestellen und/oder Einkaufen von Waren wird gemäß der Erfindung DOLLAR A a) ein erstes Warensortiment vorgesehen, das in wenigstens einem Verkaufsraum anbietbar oder ausstellbar ist oder angeboten oder ausgestellt wird, DOLLAR A b) ein von dem ersten Warensortiment wenigstens teilweise verschiedenes Warensortiment vorgesehen, DOLLAR A c) ein Bestellsystem vorgesehen, in dem Daten zu den Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment gespeichert und abrufbar sind und über das bei Vorliegen einer Zugangsberechtigung Waren bestellbar sind, DOLLAR A d) in dem wenigstens einen Verkaufsraum wenigstens ein Terminal mit wenigstens einer Eingabeeinheit und wenigstens einer Anzeigeeinheit vorgesehen, das mit dem Bestellsystem über ein Netzwerk, insbesondere das Internet, und/oder Verbindungsleitungen verbindbar ist oder verbunden ist oder wird, DOLLAR A e) wobei bei Eingabe eines ersten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Kundenzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals ausschließlich Waren aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und das Bestellsystem bestellbar sind oder bestellt werden DOLLAR A f) und wobei bei Eingabe eines zweiten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Händlerzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und über das Bestellsystem bestellbar sind oder bestellt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatisierten Bestellen und/oder Einkaufen von Waren.
  • Zum automatisierten Bestellen oder Einkaufen von Waren sind Verfahren bekannt, bei denen über ein Computerterminal über das Internet, insbesondere das World Wide Web (WWW), aus einem auf dem Bildschirm angezeigten Warensortiment (virtueller Warenladen) einzelne Waren ausgewählt und zum Versand nach Hause bestellt werden können. Diese Art des Einkaufens wird auch als E-Commerce oder Online-Shopping, die über Homepages oder Internetseiten oder -portale realisierten virtuellen Warengeschäfte werden auch als sogenannte Online-Shops bezeichnet.
  • Aus WO 01/71447 A2 ist eine Anordnung zur automatisierten Online-Warenbestellung bekannt, bei der Waren im Original mit einer Sicherung vor manuellem Zugriff in einem Schaukasten, hinter einem Schaufenster oder in einer Vitrine präsentiert sind. In der Nähe dieser präsentierten Waren mit direktem Blickkontakt für einen Kunden ist ein Dateneingabegerät angeordnet, das über ein Kommunikationssystem mit wenigstens einem Bestell- und/oder Versandcomputer verbunden ist, der mit auf die präsentierten waren bezogenen Daten und Befehlen versehen ist und zu deren Verknüpfung mit in das Dateneingabegerät eingegeben Kundendaten ausgebildet und derart programmiert ist, dass eine Zuordnung der Kundendaten zu einer oder mehreren der präsentierten Waren erfolgt und zum Versand ausgebbar ist.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein System, insbesondere ein Verfahren und eine Anordnung, zum automatischen oder automatisierten Bestellen von Waren anzugeben, bei dem Online-Einkaufen über einen virtuellen Shop und konventionelles Offline-Einkaufen in einem realen Shop kombinierbar sind.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs B.
  • Das Verfahren gemäß Anspruch 1 ist zum automatisierten oder von Automaten unterstützten Bestellen und/oder Einkaufen von Waren oder Produkten geeignet und bestimmt und weist die folgenden Merkmale auf:
    • a) es ist oder wird ein erstes Warensortiment (oder: Auswahl von Waren) vorgesehen, das in wenigstens einem Verkaufsraum anbietbar oder ausstellbar ist oder angeboten oder ausgestellt wird,
    • b) es ist oder wird ein von dem ersten Warensortiment wenigstens teilweise verschiedenes zweites Warensortiment vorgesehen,
    • c) es ist oder wird ein Bestellsystem vorgesehen, in dem Daten zu den Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment gespeichert (oder: hinterlegt) und abrufbar (oder: ausgebbar) sind und über das bei Vorliegen einer Zugangsberechtigung Waren bestellbar (oder: zum Kauf auswählbar) sind,
    • d) es ist oder wird in dem wenigstens einen Verkaufsraum wenigstens ein Terminal mit wenigstens einer Eingabeeinheit und wenigstens einer Anzeigeeinheit vorgesehen, das mit dem Bestellsystem über ein Netzwerk, insbesondere das Internet, und/oder Verbindungsleitungen verbindbar ist oder verbunden ist oder wird,
    • e) bei Eingabe eines ersten Zugangsberechtigungscodes (oder: Benutzercode, Identifikationscode, Authentifizierungscode, User ID), insbesondere einer Kundenzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals sind oder werden ausschließlich Waren aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und das Bestellsystem bestellbar bzw. bestellt,
    • f) bei Eingabe eines zweiten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Händlerzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals sind oder werden bestellt Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und über das Bestellsystem bestellbar bzw. bestellt.
  • Die Anordnung gemäß Anspruch 8 ist zum automatisierten Bestellen und/oder Einkaufen von Waren geeignet und vorzugsweise auch bestimmt und weist die folgenden Merkmale auf:
    • a) ein erstes Warensortiment, das in wenigstens einem Verkaufsraum anbietbar oder angeboten oder ausstellbar oder ausgestellt ist,
    • b) ein von dem ersten Warensortiment wenigstens teilweise verschiedenes zweites Warensortiment,
    • c) ein Bestellsystem, in dem Daten zu den Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment gespeichert und abrufbar sind und über das bei Vorliegen einer Zugangsberechtigung Waren bestellbar sind,
    • d) wenigstens ein Terminal in dem wenigstens einen Verkaufsraum mit wenigstens einer Eingabeeinheit und wenigstens einer Anzeigeeinheit, wobei das Terminal mit dem Bestellsystem überein Netzwerk, insbesondere das Internet, und/oder Verbindungsleitungen verbindbar oder verbunden ist,
    • e) bei Eingabe eines ersten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Kundenzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals sind ausschließlich Waren aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und das Bestellsystem bestellbar,
    • f) bei Eingabe eines zweiten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Händlerzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals sind Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und über das Bestealsystem bestellbar
  • Die Erfindung beruht auf dem ersten Gedankenschritt, einen Online-Shop einerseits und einen konventionellen Offline-Shop oder Geschäft oder Point-Of-Sale (POS) andererseits miteinander zu integrieren und damit die Stärken von E-Commerce (Online-Shopping) mit den Vorteilen des stationären Handels (offline-Shop) zu kombinieren.
  • Die Erfindung beruht ferner auf dem zweiten Gedankenschritt, zwei voneinander wenigstens teilweise verschiedene Warensortimente vorzusehen, nämlich ein erstes Warensortiment für den Verkaufsraum oder zum Verkauf durch den Händler und ein zweites Warensortiment, das über ein Terminal in dem Verkaufsraum online bei einem online-Bestellsystem oder einem On-line-Anbieter oder online-Shop zu bestellen.
  • Die Erfindung beruht schließlich auf dem dritten Gedankenschritt, unterschiedliche Zugriffsberechtigungen oder Zugangsberechtigungen oder Nutzerberechtigungen für das Bestellsystem zu verteilen, nämlich eine erste Zugangsberechtigung, mit der nur Waren aus dem zweiten Warensortiment bestellt werden können und eine zweite Zugangsberechtigung, mit der Waren aus beiden Warensortimenten, also auch dem ersten, für den Verkaufsraum vorgesehenen Warensortiment bestellt werden können. Die erste Zugangsberechtigung wird üblicherweise an Kunden oder potentielle Käufer der Waren vergeben, die zu dem Händler oder Verkaufsraum kommen und bei dem Online-Bestellsystem registriert sind, während die zweite Zugangsberechtigung üblicherweise an den Händler oder Verkäufer im Verkaufsraum vergeben wird, der bei dem Online-Bestellsystem registriert ist.
  • Dieses System gemäß der Erfindung hat insbesondere die folgenden Vorteile:
    Der Kunde kann in dem Verkaufsraum oder Geschäft des Händlers die Waren des ersten Warensortiments in Augenschein nehmen, sich von dem Händler fachkundig beraten lassen und die beim Händler vorrätigen oder vom Händler gekauften Waren aus dem ersten Warensortiment entweder gleich mitnehmen oder sich vom Händler an eine Lieferadresse oder nach Hause schicken oder versenden lassen. Ferner kann der Kunde durch Anmeldung oder Login über seinen Kundenzugangsberechtigungscode auch Waren aus dem ergänzenden zweiten Warensortiment online bestellen über das Terminal beim Händler. Der Kunde bekommt also das gesamte Warenangebot oder Warensortiment beispielsweise eines Herstellers oder Anbieters angeboten, entweder vom Händler oder online.
  • Der Händler kann nun bei diesem System entscheiden oder auswählen, welche Waren aus dem Warensortiment eines Anbieters, insbesondere Herstellers oder Zwischenhändlers, er selbst in seinem Verkaufsraum führen und anbieten will und welche nicht. Die im Verkaufsraum zu führenden Waren werden als erstes Warensortiment festgelegt und die restlichen Waren als zweites Warensortiment. Das zweite Warensortiment kann eventuell auch einen Teil der im Verkaufsraum befindlichen Waren enthalten, insbesondere wenn der Händler diese nicht auf Lager oder vorrätig halten will. Der Händler kann also Waren des Anbieters, nach denen auch eine Kundennachfrage besteht oder bestehen könnte, die der Händler aber nicht führt oder nicht führen will, sei es wegen der begrenzten Lager- oder Verkaufsraumkapazität, sei es wegen der Vorfinanzierung oder geringen Stück- oder Bestellzahlen oder aus welchen Gründen auch immer, dem Kunden über die online-Bestellung an dem Terminal in seinem Geschäft verfügbar machen. Die physische Präsenz von Produkte oder Waren in einem Verkaufsraum bei einem Händler wird also durch ein erweitertes Online-Angebot am POS ergänzt.
  • Der Händler kann aber auch, da ihm seine Händlerzugangsberechtigung die Bestellung von Waren sowohl aus dem ersten als auch aus dem zweiten Warensortiment erlaubt, für einen Kunden nach einer Beratung oder einem Verkaufsgespräch die gewünschten Waren aus beiden Warensortimenten online bestellen durch ein Login am Terminal unter seiner Händlerzugangsberechtigung und dem Kunden nach Hause oder an seine Lieferadresse schicken lassen.
  • Da die Kundenzugangsberechtigung eine Bestellung von Waren aus dem ersten Warensortiment beim Händler nicht erlaubt, wird der Kunde bezüglich der Waren des ersten Warensortiments an den Händler gebunden. Die Zugangsberechtigungen an Kunden und Händler werden durch entsprechende vorherige Registrierungen von Daten und Zuordnung der Berechtigungscodes im Bestellsystem vergeben.
  • Der Begriff Code ist in allen Ausführungsformen weit zu verstehen und kann neben typischen Codes wie Benutzername und Kennwort auch andere Codes wie andere Benutzerdaten oder eine Spracherkennung oder Erkennung anderer körperspezifischer Merkmale umfassen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Verfahrens und der Anordnung gemäß der Erfindung ergeben sich aus den vom Anspruch 1 bzw. 8 jeweils abhängigen Ansprüchen.
  • In einer Ausführungsform können das erste Warensortiment und das zweite Warensortiment vollständig disjunkte Mengen sein, d.h. keine gemeinsamen Waren aufweisen. Es ist aber auch eine teilweise Überschneidung oder nichtleere Schnittmenge möglich.
  • Vorzugsweise werden die über das Bestellsystem bestellten Waren an eine zu dem jeweiligen Zugangsberechtigungscode hinterlegte Lieferadresse geliefert oder versandt. Es ist aber auch möglich, die Waren an einem bestimmten Abholort bereitzustellen, an dem der Besteller die Waren selbst abholt.
  • Die über das Bestellsystem jeweils abhängig von der eingegebenen Zugangsberechtigung bestellbaren Waren und/oder Informationen über solche Waren werden im Allgemeinen auf der Anzeigeeinheit des Terminals angezeigt, insbesondere auf zugehörigen Anzeigefeldern und/oder mittels einer Menüführung. Ein Händler bekäme also Waren und Wareninformationen aus beiden Warensortimenten, ein Kunde nur Waren oder Wareninformationen aus dem ersten Warensortiment zu sehen.
  • Die Vernetzung des Anbieters und eines dort befindlichen elektronischen Bestellsystems und/oder Versand- oder Logistik-Systems zur Bearbeitung der Bestellungen und Auslieferung der bestellten Waren sowie eines vom Kunden oder Händler benutzten Terminals geschieht vorzugsweise über das Internet, insbesondere über das Worldwide Web (WWW). Insbesondere in dieser Ausführungsform ist es möglich, dass sich der Endkunde oder der Händler an irgendeinem beliebigen, ans Internet angeschlossenen Computer oder Terminal beim Bestellsystem oder Anbieter oder Hersteller der Waren mit der Zugangsberechtigung einloggen kann und die vorgenannten Bestellmöglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommt. Zumindest die erste Zugangsberechtigung und vorzugsweise auch die zweite Zugangsberechtigung für das Bestellsystem berechtigt dann auch zu einem Zugang über andere Terminals als nur das oder die Terminal(s) im Verkaufsraum über die oder andere Verbindungsleitungen oder das oder andere Netzwerke.
  • Alternativ ist es auch möglich, dass zumindest die zweite, ggf. auch die erste, Zugangsberechtigung für das Bestellsystem nur einen Zugang von dem Terminal im Verkaufsraum aus ermöglicht oder gestattet. Zur Authentifizierung beim Login kann dazu zusätzlich eine Web-Terminal-Nummer. des Terminals im Verkaufsraum oder beim Händler verwendet werden, um nur das am POS befindliche Terminal zur Bestellung zu berechtigen.
  • In einer besonderen Weiterbildung wird bei dem bei Vorliegen der ersten Zugangsberechtigung eine Auswahl von Verkaufsräumen oder Händlern und/oder Adressen von Verkaufsräumen oder Händlern, insbesondere in der geographischen Nähe einer für die erste Zugangsberechtigung hinterlegten Adresse, auf der Anzeigeeinheit des Terminals angezeigt wird und bei Vorliegen der zweiten Zugangsberechtigung nur der Verkaufsraum, in dem sich das Terminal befindet oder ein zugehöriger Händler und/oder eine Adresse des Verkaufsraumes oder Händlers angezeigt wird.
  • Insbesondere wird also beim Login eines registrierten Kunden ein nach einem bestimmten Zuordnungsverfahren bestimmter Heimat-Händler des Kunden als nächstliegender Händler zu dem Standort des Kunden angezeigt sowie eine Auswahl weiterer alternativer Händler, die ebenfalls in der Nähe des Kunden ihren Standort haben. Beim Login des Händlers dagegen wird nur seine eigene Händlerbezeichnung und -adresse oder sein Standort angezeigt, nicht jedoch der Standort oder die Unternehmensbezeichnung der anderen Händler.
  • In einer besonderen Ausgestaltung sind oder werden Waren aus dem ersten Warensortiment wenigstens teilweise vor manuellem Zugriff gesichert hinter wenigstens einer transparenten Trennwand oder Trennscheibe in dem Verkaufsraum angeordnet. Dies ist bei zerbrechlichen oder wertvollen Waren vorteilhaft.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen weiter erläutert.
  • Mit dem Vertriebskonzept und System wird es einem bei einem Anbieter oder Hersteller der Waren über eine Anmeldung registrierten Kunden oder Endkunden ermöglicht, bei einem Händler oder Fachhändler, der ein Sortiment der Waren des Anbieters oder Herstellers führt, online über ein bei dem Händler befindliches Terminal Waren des Anbieters zu bestellen, die im beim Händler vorhandenen Sortiment nicht enthalten sind. Der Kunde kann sich dazu an dem beim Fachhändler befindlichen Terminal unter seinen durch vorhergehende Anmeldung beim Anbieter oder Hersteller auf dessen Homepage oder elektronischem Bestellsystem oder Bestellrechner oder Provider registrierten Identifikationsdaten, üblicherweise Benutzername und Kennwort, einloggen. Der Kunde bekommt dann auf dem Bildschirm des Terminals einen Teil oder sämtliche Waren des Anbieters zur Bestellung an gezeigt, üblicherweise über eine Menüführung, um eine größere Zahl von Waren anzeigen zu können, und kann diese angezeigten Waren dann auch online bestellen nach Art des E-Commerce oder Online-Shoppings.
  • Die bestellten Waren bekommt der Kunde dann vom Anbieter oder einem von diesem beauftragten Spediteur nach Hause an den angegebenen Kundenstandort (Kundenadresse) geliefert. Dazu wird nach der Bestellung in einer Datenbank eine Zuordnung der registrierten Daten der bestellenden, eingeloggten Person zu den Daten der ausgewählten Waren vorgenommen und an ein vorzugsweise ebenfalls rechnergestütztes Logistik- und/oder Versandsystem weitergegeben.
  • Die beim Händler käuflich erwerbbaren Waren aus dem Sortiment werden dagegen für den Kunden nicht online bestellbar gemacht, sondern müssen beim Händler in konventioneller Weise bezogen werden oder können vom Händler für den Kunden bestellt werden, so dass sie dem Kunden ebenfalls zugeschickt werden. Bei dem Sortiment, das der Händler vorrätig hat, muss die Bestellung also immer über den Händler laufen, während bei dem komplementären Sortiment, das der Händler nicht vorrätig hat, die Bestellung direkt beim Anbieter erfolgt.
  • Ferner kann sich auch der beim Anbieter oder Hersteller der Waren über eine Anmeldung oder vertraglich registrierte Vertragshändler ebenfalls über seine Händler-ID einloggen. Der Händler erhält nun, im Unterschied zum Endkunden, sowohl das bei ihm in seinem Geschäft, dem Point-of-Sale (POS), vorhandene Warensortiment als auch das darüber hinausgehende übrige Warensortiment des Anbieters oder Herstellers angezeigt und kann Informationen über sämtliche dieser Waren bekommen oder sämtliche Waren auch bestellen zum Versand zum Kunden oder auch wahlweise zum Versand zum Händler, damit es der Kunde später beim Händler abholen kann.
  • Das Terminal ist üblicherweise auf Basis eines Personalcomputers oder Rechners mit Prozessor(en), Speicher, Laufwerken, Netzwerkkarte etc. und Bildschirm aufgebaut.
  • Der konstruktive Aufbau der Anordnung, insbesondere die Ausbildung ud Anordnung des Terminals sowie der Präsentationseinrichtungen für die Wa ren, kann beispielsweise auch gemäß der eingangs erwähnten WO 01/71447 A2 erfolgen.
  • Der Verkaufsraum kann in allen Ausführungsformen ein Geschäft eines Händlers, insbesondere ein Fachgeschäft für diese Waren, oder auch ein Kiosk oder anderer Verkaufsbereich in einem öffentlichen Bereich, beispielsweise in einem Bahnhof oder einem Flughafen, sein.
  • Die Waren können beispielsweise Spielwaren und/oder Modelle sein, jedoch ist das System prinzipiell für alle über Verkaufsräume vertreibbaren oder vertriebenen Waren geeignet.

Claims (15)

  1. Verfahren zum automatisierten Bestellen und/oder Einkaufen von Waren, bei dem a) ein erstes Warensortiment vorgesehen ist oder wird, das in wenigstens einem Verkaufsraum anbietbar oder ausstellbar ist oder angeboten oder ausgestellt wird, b) ein von dem ersten Warensortiment wenigstens teilweise verschiedenes zweites Warensortiment vorgesehen ist oder wird, c) ein Bestellsystem vorgesehen ist oder wird, in dem Daten zu den Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment gespeichert und abrufbar sind und über das bei Vorliegen einer Zugangsberechtigung Waren bestellbar sind, d) in dem wenigstens einen Verkaufsraum wenigstens ein Terminal mit wenigstens einer Eingabeeinheit und wenigstens einer Anzeigeeinheit vorgesehen ist oder wird, das mit dem Bestellsystem über ein Netzwerk, insbesondere das Internet, und/oder Verbindungsleitungen verbindbar ist oder verbunden ist oder wird, e) bei Eingabe eines ersten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Kundenzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals ausschließlich Waren aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und das Bestellsystem bestellbar sind oder bestellt werden, f) bei Eingabe eines zweiten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Händlerzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und über das Bestellsystem bestellbar sind oder bestellt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das erste Warensortiment und das zweite Warensortiment keine gemeinsamen Waren aufweisen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem die über das Bestellsystem bestellten Waren an eine zu dem jeweiligen Zugangsberechtigungscode hinterlegte Lieferadresse geliefert oder versandt werden.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die oder Informationen über die Waren, die über das Bestellsystem jeweils abhängig von der eingegebenen Zugangsberechtigung bestellbar sind, auf der Anzeigeeinheit des Terminals anzeigbar sind oder angezeigt werden.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem zumindest die zweite Zugangsberechtigung für das Bestellsystem nur zu einem Zugang von dem Terminal im Verkaufsraum aus berechtigt.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem zumindest die erste Zugangsberechtigung und vorzugsweise auch die zweite Zugangsberechtigung für das Bestellsystem auch zu einem Zugang über andere Terminals über die oder andere Verbindungsleitungen oder das oder andere Netzwerke berechtigt.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem bei Vorliegen der ersten Zugangsberechtigung eine Auswahl von Verkaufsräumen oder Händlern und/oder Adressen von Verkaufsräumen oder Händlern, insbesondere in der geographischen Nähe einer für die erste Zugangsberechtigung hinterlegten Adresse, auf der Anzeigeeinheit des Terminals angezeigt wird und bei Vorliegen der zweiten Zugangsberechtigung nur der Verkaufsraum, in dem sich das Terminal befindet oder ein zugehöriger Händler und/oder eine Adresse des Verkaufsraumes oder Händlers angezeigt wird.
  8. Anordnung zum automatisierten Bestellen und/oder Einkaufen von Waren, bei der a) ein erstes Warensortiment vorgesehen ist, das in wenigstens einem Verkaufsraum anbietbar oder angeboten oder ausstellbar oder ausgestellt ist, b) ein von dem ersten Warensortiment wenigstens teilweise verschiedenes zweites Warensortiment vorgesehen ist, c) ein Bestellsystem vorgesehen ist, in dem Daten zu den Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensor timent gespeichert und abrufbar sind und über das bei Vorliegen einer Zugangsberechtigung Waren bestellbar sind, d) in dem wenigstens einen Verkaufsraum wenigstens ein Terminal mit wenigstens einer Eingabeeinheit und wenigstens einer Anzeigeeinheit vorgesehen ist, das mit dem Bestellsystem über ein Netzwerk, insbesondere das Internet, und/oder Verbindungsleitungen verbindbar oder verbunden ist, e) bei Eingabe eines ersten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Kundenzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals ausschließlich Waren aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und das Bestellsystem bestellbar sind, f) bei Eingabe eines zweiten Zugangsberechtigungscodes, insbesondere einer Händlerzugangsberechtigung, an der Eingabeeinheit des Terminals Waren sowohl aus dem ersten Warensortiment als auch aus dem zweiten Warensortiment über das Terminal und über das Bestellsystem bestellbar sind.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, bei der das erste Warensortiment und das zweite Warensortiment keine gemeinsamen Waren aufweisen.
  10. Anordnung nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, bei der die über das Bestellsystem bestellten Waren in einem Lager vorrätig oder fertigbar sind und an eine zu dem jeweiligen Zugangsberechtigungscode hinterlegte Lieferadresse lieferbar oder versendbar sind.
  11. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10, bei der die über das Bestellsystem jeweils abhängig von der eingegebenen Zugangsberechtigung bestellbaren Waren auf der Anzeigeeinheit des Terminals anzeigbar sind oder angezeigt werden.
  12. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 11, bei der zumindest die zweite Zugangsberechtigung für das Bestellsystem nur zu einem Zugang von dem Terminal im Verkaufsraum aus berechtigt.
  13. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 12, bei der zumindest die erste Zugangsberechtigung und vorzugsweise auch die zweite Zugangsberechtigung für das Bestellsystem auch zu einem Zugang über andere Terminals über die oder andere Verbindungsleitungen oder das oder andere Netzwerke berechtigt.
  14. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 13, bei der bei Vorliegen der ersten Zugangsberechtigung eine Auswahl von Verkaufsräumen oder Händlern und/oder Adressen von Verkaufsräumen oder Händlern, insbesondere in der geographischen Nähe einer für die erste Zugangsberechtigung hinterlegten Adresse, auf der Anzeigeeinheit des Terminals anzeigbar ist oder angezeigt wird und bei Vorliegen der zweiten Zugangsberechtigung nur der Verkaufsraum, in dem sich das Terminal befindet oder ein zugehöriger Händler und/oder eine Adresse des Verkaufsraumes oder Händlers anzeigbar ist oder angezeigt wird.
  15. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 14, bei der Waren aus dem ersten Warensortiment wenigstens teilweise vor manuellem Zugriff gesichert hinter wenigstens einer transparenten Trennwand oder Trennscheibe in dem Verkaufsraum angeordnet sind.
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