DE10246207B4 - Mikrodialysesonde mit spiralförmiger Leitung - Google Patents

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Abstract

Mikrodialysesonde mit einem Sondenkörper und einer Sondennadel zum Einführen in ein Gewebe, die eine Zuleitung und eine Ableitung für eine Perfusionslösung und eine Dialysemembran umfasst, wobei
a) die Ableitung der Perfusionslösung von einem Hohlkanal (4) gebildet ist, der an einem äußeren Umfang der Sondennadel (1) zumindest teilweise spiralförmig um die Sondennadel (1) verläuft und
b) die Zuleitung der Perfusionslösung von einem Hohlkanal (4) gebildet ist, der am äußeren Umfang der Sondennadel (1) neben dem Hohlkanal (4) für die Ableitung zumindest teilweise spiralförmig um die Sondennadel (1) verläuft.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mikrodialysesonde, insbesondere eine Mikrodialysesonde zur Konzentrationsmessung eines gelösten Stoffes in einem Gewebe.
  • Mikrodialysesonden weisen im Allgemeinen einen Sondenkörper und eine Injektionsnadel als Sondennadel zum Einführen beispielsweise in ein menschliches oder tierisches Gewebe auf, wobei die Sondennadel vollständig von dem Gewebe umgeben ist. Die Sondennadel umfasst eine Zuleitung und eine Ableitung für eine Perfusionslösung. Ferner ist in einem Bereich der Leitung der Perfusionslösung eine Dialysemembran angeordnet, die mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in Kontakt tritt. Zwischen dem Umgebungsmilieu und der Perfusionslösung kommt es entlang der Membranfläche zum Konzentrationsausgleich von in dem Gewebe gelösten permeablen Stoffen.
  • Eine herkömmliche Mikrodialysesonde weist beispielsweise einen koaxialen Aufbau auf. Dabei sind zwei Hohlzylinder ineinander angeordnet, wobei der innere Hohlzylinder als Zuleitung für die Perfusionslösung dient, die in einem Übergangsbereich an einem distalen Endbereich der Sondennadel in den Bereich zwischen dem Innenzylinder und dem Außenzylinder übergeleitet und in diesem ringförmigen Kanal zurückgeleitet wird. Die Dialysemembran kann zum Beispiel in einem vorderen Bereich bei der Umkehrung der Perfusionslösung angeordnet sein oder aber sie kann teilweise den äußeren Hohlzylinder bilden. Derartige Mikrodialysesonden haben den Nachteil, dass die Perfusionslösung nur über eine kleine Membranfläche und höchstens über die Länge der Sondennadel mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in Kontakt kommt, bzw. dass eine Membranhohlfaser als Außenzylinder dem Druck des Gewebes ausgesetzt ist und die Ableitung daher blockiert werden kann. Ferner verbleibt bei einer kurzen Sondennadel oftmals nicht ausreichend Zeit, um einen vollständigen Konzentrationsausgleich eintreten zu lassen. Eine lange Sondennadel ist dagegen für einen Anwender unangenehm. Bei einer geraden Zurückführung der Perfusionslösung kommt es vor, dass die Flussgeschwindigkeit zu hoch ist, um den gewünschten Konzentrationsausgleich vollständig zu ermöglichen.
  • Ferner sind aus der DE 199 37 099 A1 Mikrodialysesonden bekannt, bei welchen die Zu- und Ableitung für eine Perfusionslösung nebeneinander angeordnet sind. Hierfür werden beispielsweise zwei nebeneinander angebrachte Röhren mit einem Überströmbereich für die Perfusionslösung vorgesehen. Es ist auch möglich, innerhalb einer Mikrodialysemembran in Form einer Hohlfaser eine Stützstruktur anzubringen, welche die Hohlfaser in verschiedene Hohlkanäle unterteilt, wobei ebenfalls eine Überströmmöglichkeit zwischen den Kanälen vorgesehen ist. Auch hier ergibt sich ein gerader Verlauf der Zu- bzw. Ableitung, so dass ein Konzentrationsausgleich unter Umständen nicht in optimaler Weise erfolgt.
  • Aus der DE 27 34 248 A1 ist eine tragbare künstliche Niere bekannt, die einen in einem Körpergewebe einführbaren Filterkatheter zur Dialyse aufweist. Für den Filterkatheter ist eine Stützkonstruktion mit Rippen vorgesehen, die parallel zur Längsachse oder schraubenförmig gebunden verlaufen können. Der Stützkörper stützt eine semipermeable Membran. Ein Zuleitungskanal verläuft zentral durch den Katheter bis zum schraubenförmig ausgebildeten Hohlraum zwischen den Rippen. Eine Perfusionslösung wird so durch die in Längsrichtung ausgebildete Zuleitung zu einer spiralförmig ausgebildeten Ableitung, dem schraubenförmigen Hohlraum geführt.
  • Aus der DE 27 37 922 A1 ist ein als Katheter ausgebildeter Dialysator zur Messung der Glykosekonzentration im Blut bekannt. Der Dialysekatheter ist mit einer Dialysemembran versehen, die von gewindeartig oder parallel zur Längsachse verlaufenden Rippen eines Grundkörpers abgestützt wird. Der Dialysekatheter ist im wesentlichen entsprechend dem Filterkatheter DE 27 34 248 A1 ausgebildet.
  • Die DE 197 14 572 C1 beschreibt einen Mikrodialysekatheter, bei dem eine Stützstruktur eine Wendelrippe zur Ausbildung eines wendelförmigem Kanals umfasst. Der wendelförmige Kanal bildet entweder die Zuleitung oder die Ableitung für eine Spüllösung, wobei die jeweils andere Leitung als in Längsrichtung ausgebildeter Kanal koaxial zu dem wendelförmigen Kanal ausgebildet ist.
  • Die WO 99/59655 A1 beschreibt ein Dialysegerät, bei dem eine Dialysesonde eine Dialysemembran in Form einer Hohlfaser umfasst. Die Sonde besteht aus einem Stützkörper mit einem in Längsrichtung ausgerichteten Eingangs- und Ausgangskanal. Eine Membranhohlfaser ist spiralförmig um den Stützkörper gebunden und bildet die Zuleitung für die Dialyselösung. Die Rückführung, d.h. die Ableitung der Lösung erfolgt koaxial in Längsrichtung zu der spiralförmigen Zuleitung.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Mikrodialysesonde vorzusehen, die für einen Anwender angenehm zu tragen und einfach herzustellen ist, die einen für einen Konzentrationsausgleich optimierten Strömungsverlauf einer Perfusionslösung und eine verbesserte Anordnung der Dialysefläche aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung wird durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Demnach ist bei einer Mikrodialysesonde mit einem Sondenkörper und einer Sondennadel zum Einführen in ein Gewebe, die eine Zu- und eine Ableitung für eine Perfusionslösung und eine Dialysemembran umfasst. Zu- und Ableitung der Perfusionslösung sind als Hohlkanäle gebildet, die an einem äußeren Umfang der Sondennadel zumindest teilweise spiralförmig, bzw. wendelförmig, um die Sondennadel verlaufen. Vorzugsweise erstrecken sich die spiralförmigen Teile eines jeden Hohlkanals von einem distalen Endbereich der Sondennadel mit der Nadelspitze bis zum Sondenkörper, aus dem die Sondennadel austritt.
  • Vorzugsweise sind beide Hohlkanäle an ihrer nach außen von der Sondennadel gerichteten Oberfläche mit einer Dialysemembran versehen. Auf diese Weise kann ein Konzentrationsausgleich über die gesamte Länge der spiralförmig verlaufenden Hohlkanäle erfolgen. Im Vergleich zum Stand der Technik mit geraden Leitungen wird durch die Spiralform des Kanals die Gesamtlänge der Zu- und Ableitung der Perfusionslösung wesentlich erhöht, obwohl die Länge der Nadel unverändert bleibt. Dadurch wird die Verweilzeit der Perfusionslösung innerhalb des Gewebes beachtlich verlängert und ihre Kontaktfläche mit dem Umgebungsmilieu wesentlich vergrößert.
  • Die spiralförmigen Hohlkanäle verlaufen in einer bevorzugten Ausführungsform nebeneinander. Die beiden Hohlkanäle für die Zu- und die Ableitung gehen in einem Umkehrbereich am distalen Endbereich der Sondennadel ineinander über. Dabei ist vorzugsweise sowohl an der von der Sondennadel nach außen gerichteten Oberfläche der spiralförmigen Zuleitung als auch der spiralförmigen Ableitung eine Dialysemembran vorgesehen. Grundsätzlich ist es möglich, die Dialysemembran nur in Teilbereichen der Sondennadel vorzusehen. Es ist jedoch vorteilhaft, die Dialysemembran über die gesamte Länge der Hohlkanäle anzuordnen.
  • Die Dialysemembran kann zum Beispiel eine Hohlfaser sein, welche zugleich den Hohlkanal für die Ableitung, bzw. auch die Zuleitung bildet. Die Verwendung einer Membranhohlfaser hat den Vorteil, dass innerhalb des Gewebes keine Übergänge zwischen dem Membranmaterial und dem Nadelmaterial notwendig sind. Vorzugsweise wird sowohl die Zuleitung als auch die Ableitung von einer einzigen Membranhohlfaser gebildet, die in einem distalen Endbereich der Sondenspitze eine Umkehrung erfährt.
  • Zur Ausbildung der Sondennadel kann ein langgestreckter Stützkörper oder ein Rahmen verwendet werden, an dem die Membranfaser in erfindungsgemäßer Weise angeordnet wird. Die Zuleitung verläuft spiralförmig um den Außenbereich der Sondennadel, bzw. des Stützkörpers zum distalen Endbereich der Nadel. An dem Endbereich erfahrt die Hohlfasermembran eine Umkehrung und verläuft in Zwischenräumen des Zuführungskanals spiralförmig zurück zum Sondengehäuse und bildet dadurch die Ableitung der Perfusionsflüssigkeit. Vorzugsweise wird die Sondennadel hierfür von einem zylinderförmigen Stützkörper gebildet, der auf seiner äußeren Umfangsfläche wenigstens eine nach außen offene Aussparung in Form einer Vertiefung aufweist, die zumindest abschnittsweise, vorzugsweise aber über die gesamte Länge dieses Stützkörpers, spiralförmig um den Stützkörper verläuft. Eine Membranhohlfaser kann bei einem derart ausgebildeten Stützkörper in die Vertiefung eingebettet werden. Vorzugsweise sind hierfür die Vertiefungen ebenso tief ausgebildet wie der Außendurchmesser der Membranhohlfaser ist. Dadurch schließt die Membranhohlfaser mit der Oberfläche des Stützkörpers ab und wird nicht einem vom Gewebe ausgeübten Druck ausgesetzt. Es ist jedoch auch möglich, die Vertiefungen weniger tief auszubilden, so dass ein Teil der Membranhohlfaser über die Umfangsoberfläche des Stützkörpers hervorsteht, wodurch die Dialyseoberfläche vergrößert werden kann.
  • Es ist auch möglich, über einen zylinderförmigen Stützkörper mit einer spiralförmigen Aussparung für die Zu- bzw. Ableitung eine Dialysemembran in Form einer Hohlfaser überzustülpen, welche annähernd den gleichen Innendurchmesser aufweist wie der Außendurchmesser des Stützkörpers. Dabei sollten wenigstens die Bereiche des Stützkörpers mit der Aussparung von der Hohlfasermembran bedeckt werden. Die Hohlfasermembran kann zum Beispiel auf den Umfangsoberflächen des Stützkörpers zwischen den Vertiefungen befestigt werden. Hierfür kann zum Beispiel ein Haftmittel oder ein Klebemittel verwendet werden. Der Zwischenraum zwischen der übergestülpten Hohlfaser und der Aussparung bildet dann den Hohlkanal zumindest für die Zuleitung der Perfusionslösung, vorzugsweise aber auch für die Ableitung der Perfusionslösung. Ist die Membranhohlfaser in einem Bereich der Spitze geschlossen ausgebildet, das heißt bildet sie eine Art Membransocke, dann entstehen auch bei dieser Ausführungsform keinerlei Übergänge zwischen dem Membranmaterial und dem Sondennadelmaterial innerhalb des Gewebes.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform einer Mikrodialysesonde nach der vorliegenden Erfindung wird um einen zylinderförmigen Stützkörper mit einer spiralförmig verlaufenden Aussparung, bzw. Vertiefungen eine Dialysemembran in Form einer Membranschicht, bzw. eines Membranblattes, um den äußeren Umfang des Stützkörpers gewickelt. Die Stoßkanten der Membranschicht werden dabei dicht abgeschlossen und die Membranschicht wird in den Zwischenbereichen der Aussparung auf der Umfangsoberfläche des Stützkörpers befestigt. Dabei entstehen wiederum zwischen der Membranschicht und der Aussparung die Hohlkanäle für die Ab- bzw. Zuleitung der Perfusionslösung. Bei den letzten beiden beschriebenen Ausführungsformen entspricht die Dialysefläche der Breite einer Aussparung mal der Länge der spiralförmig umlaufenden Vertiefung. Die Perfusionslösung kann über die gesamte Länge der Sondennadel innerhalb des Gewebes mit dem Umgebungsmilieu in Kontakt treten.
  • Insgesamt ist beim Anbringen der Dialysemembran darauf zu achten, dass diese in einer feuchten Umgebung aufquillt und dadurch ihre Oberfläche vergrößert. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn die Membran über größere Flächen befestigt oder ihr Durchmesser auf den Durchmesser des Stützkörpers abgestimmt werden muss.
  • In einer Ausführungsform, in der sowohl die Zuleitung als auch die Ableitung spiralförmig um die Sondennadel verläuft, bilden diese eine Art Doppelhelix. Die Steigung der Spirale ist dabei auf eine gewünschte Strömungsgeschwindigkeit, bzw. eine gewünschte Verweildauer der Perfusionslösung innerhalb des Gewebes, abzustimmen. Ein Stützkörper, der die Sondennadel bildet, kann zum Beispiel aus verschiedenen Kunststoffen wie zum Beispiel flüssigkristallinen Polymeren, Polybutylenterephthalat (PBT), oder auch aus PE oder PET gebildet werden. Derartige Materialien können zum Beispiel durch Spritzguss verarbeitet werden. Vertiefungen für die Zu- bzw. Ableitung können dabei bereits bei der Herstellung eines zylindrischen Formlings für den Stützkörper in dem Formling ausgebildet sein oder nachträglich durch Weiterverarbeitung wie Fräsen, Schneiden oder Ätzen in diesem vorgesehen werden. Der Bereich, der den distalen Endbereich eines derartigen zylinderförmigen Stützkörpers, bzw. eines Rahmens bildet, wird dabei im Allgemeinen schräg zugeschnitten, um eine Spitze zum Einführen in ein Gewebe zu bilden. Vorzugsweise wird der distale Endbereich des Stützkörpers in einer Weise geschliffen, dass für einen Anwender wenig Schmerzen entstehen und das Umgebungsmilieu wenig verändert wird, wie es z. B. in der Patentanmeldung mit dem Titel „Injektionsnadelspitze" beschrieben ist, die auf die Anmelderin zurückgeht und den gleichen Anmeldetag wie die vorliegende Anmeldung aufweist.
  • Die Sondennadel der Mikrodialysesonde kann selbststechend ausgebildet werden. Es ist jedoch auch möglich, eine Einführhilfe für die Sondennadel zu verwenden. Dies ist vor allem vorteilhaft, wenn weite Bereiche der Membran ungeschützt auf der Oberfläche des Stützkörpers angeordnet sind.
  • Grundsätzlich ist es gemäß der Erfindung auch möglich, mehrere spiralförmige Zuleitungen und/oder Ableitungen nebeneinander um den Außenumfang der Sondennadel vorzusehen.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausführung einer Mikrodialysesonde verlängert sich der Weg, über den die Perfusionslösung mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in Kontakt tritt, ohne dass hierfür die Sondennadel verlängert werden muss. Umgekehrt ist es möglich, eine gleiche Leitungslänge bei kürzerer Ausführung der Sondennadel zu erzeugen. Für einen Anwender wird dadurch das Tragen einer Mikrodialysesonde angenehmer. Indem im Vergleich zu einer Ableitung, welche den ganzen Durchmesser der Sondennadel ausfüllt, die erfindungsgemäßen Leitungen einen vergleichsweise kleinen Durchmesser haben, wird das Verhältnis von Fläche zu Volumen verbessert, so dass mehr Perfusionsflüssigkeit mit einer Außenfläche der Dialysemembran und damit mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes in Kontakt treten kann.
  • Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, welches nicht einschränkend zu verstehen ist, anhand von Figuren erläutert. Die Mikrodialysesonde der 2 ist als solche nicht Gegenstand der Ansprüche. An ihr werden jedoch Merkmale beschrieben, die in Kombination mit dem beanspruchten Gegenstand vorteilhaft sind. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sondennadel mit einer spiralförmigen Zu- und Ableitung und
  • 2: eine perspektivische Ansicht einer nicht anspruchsgemäßen Ausführungsform mit einer spiralförmigen Ableitung und einer gerade verlaufenden Zuleitung.
  • In 1 ist ein zylinderförmiger Stützkörper (1) bzw. ein Rahmen dargestellt, der eine Sondennadel für eine Mikrodialysesonde bildet. In einem Anfangsbereich des Stützkörpers, der in einen Sondenkörper eingesetzt wird, beginnt eine Aussparung, bzw. Vertiefung (3), die zunächst in Längsrichtung des Stützkörpers (1) an dessen Außenoberfläche verläuft. In einem mittleren Bereich (4) des Stützkörpers geht die Vertiefung (3) in einen spiralförmigen Verlauf über. Der spiralförmige Verlauf erstreckt sich bis vor einen distalen Endbereich (2) des Stützkörpers (1) und bildet bis dort die Vertiefung für eine Zuleitung einer Perfusionslösung. Vor dem distalen Endbereich (2) erfährt die Vertiefung (3) eine Umkehrung (5) und verläuft von dort spiralförmig zwischen dem ersten Spiralverlauf für die Zuleitung hindurch zurück zu dem Anfangsbereich des Stützkörpers 1 und bildet somit die Vertiefung für die Ableitung der Perfusionsflüssigkeit. Auf diese Weise entstehen zwei ineinander verschränkte Spiralverläufe, das heißt eine Art Doppelhelix.
  • In den Verlauf der Aussparung, bzw. der Vertiefung (3) kann dann zum Beispiel eine Membranhohlfaser eingesetzt werden, die dem Verlauf der Vertiefung folgt, das heißt von einem Anfangsbereich des Stützkörpers (1) entlang der Vertiefung (3) durch den Bereich (4) über die Umlenkung (5) bis zum distalen Endbereich (2) des Stützkörpers (1) und zurück durch den Spiralbereich (4) bis zum Anfangsbereich des Stützkörpers (1). Ferner ist es möglich, wie oben beschrieben eine Membranhohlfaser mit einem Innendurchmesser, der annähernd dem Außendurchmesser des Stützkörpers (1) entspricht, über den Stützkörper (1) zu stülpen und in den Zwischenräumen der Oberfläche zwischen den Vertiefungen (3) zu befestigen, wobei die Zu- und die Ableitung durch die von der Membran verschlossenen Vertiefung gebildet wird. Letztlich ist es ebenfalls wie oben beschrieben möglich, eine Membranschicht bzw. ein Membranblatt um den Stützkörper (1) zu wickeln und an einer Nahtstelle zu verbinden. Der Stützkörper (1) mit der an ihm angebrachten Dialysemembran bildet dann als Gesamtheit die Sondennadel und wird in einen Sondenkörper eingesetzt, von dem aus die Perfusionslösung in die Zu- bzw. Ableitung ein- bzw. ausgeleitet wird.
  • In 2 ist eine nicht anspruchsgemäße Ausführungsform einer Mikrodialysesonde mit einem zylinderförmigen Stützkörper (1) gezeigt, der ebenfalls eine spiralförmig verlaufende Aussparung, bzw. Vertiefung (3) auf seiner Außenoberfläche aufweist. Diese Vertiefung ist für die Ableitung der Perfusionslösung vorgesehen. Als Zuleitung der Perfusionslösung ist in einem Mittelbereich des Stützkörpers (1) entlang der Längsachse des Stützkörpers ein gerade verlaufender Hohlkanal (6) vorgesehen, der von einem Anfangsbereich des Stützkörpers 1 bis kurz vor den distalen Endbereich (2), des Stützkörpers verläuft. Kurz vor dem Endbereich (2) wird der Hohlkanal (6) in Richtung der Außenumfangsfläche des Stützkörpers (1) umgelenkt, so dass er aus der Außenumfangsfläche austritt und die Umkehrung (5) bildet. Die Austrittsöffnung des geraden Hohlkanals mündet in der spiralförmig verlaufenden Vertiefung (3). Dadurch kann ein durchgehender Hohlkanal zum einen die Zuleitung von einem Anfangsbereich des Stützkörpers bis zu dessen distalen Endbereich (2) und zum anderen die außen spiralförmig verlaufende Ableitung zurück zum Anfangsbereich des Stützkörpers (1) bilden.
  • In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist über den Stützkörper (1) eine an der Spitze (1) verschlossene Membranhohlfaser (7), in Form einer Membransocke, angeordnet. Die Membranhohlfaser weist einen Innendurchmesser auf, der geringfügig größer als der Außendurchmesser des Stützkörpers (1) ist. Die Membranhohlfaser (7) wird in den Zwischenbereichen (8) zwischen dem Spiralverlauf der Vertiefung an dem Stützkörper (1) befestigt, wodurch sich zwischen der Membranhohlfaser und dem Stützkörper ein Hohlkanal für die Ableitung der Perfusionslösung bildet. Der Stützkörper (1) ist in dem gezeigten Beispiel vollständig von der Dialysemembran umschlossen. Beim Einführen einer derartigen Sondennadel kommen keine Übergangsstellen zwischen dem Membranmaterial und dem Material des Stützkörpers innerhalb des Gewebes vor.
  • Die Sondennadel aus Stützkörper (1) und Membranhohlfaser (7) wird an einen Sondenkörper (9) angeschlossen, aus dem die Zuleitung mit Perfusionslösung versorgt wird und in den die Perfusionslösung nach dem Konzentrationsausgleich über die Ableitung zurückgeleitet wird.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Stützkörper für die Sondenspitze zu wählen, der keine Vertiefungen zur Ausbildung der Leitungen bzw. zur Aufnahme einer Membranhohlfaser vorsieht. Um einen solchen glatten zylinderförmigen Stützkörper kann eine Hohlfasermembran spiralförmig gewickelt werden und in gewissen Abständen an diesen durch ein Haftmittel befestigt werden. Innerhalb des Gewebes muss bei einer derartigen Sondennadel der Druck der Perfusionslösung innerhalb den Leitungen so groß sein, dass er dem Außendruck der durch das Gewebe ausgeübt wird, standhält und daher die Leitung nicht verschlossen wird.
  • Zum Verlegen einer Dialysemembran in der beschriebenen spiralförmig gebogenen Weise kann beispielsweise ein Verfahren verwendet werden, bei dem zunächst die Dialysemembran an einem Formgebungsmittel anliegt und dann durch Biegen, bzw. Formen des Formgebungsmittels in eine vorbestimmte Form gebracht wird. Anschließend wird ein Haftmittel, bzw. ein Verbindungsmittel, wie etwa ein Kitt oder ein Kleber, zumindest teilweise an einer Biegestelle der Dialysemembran angebracht, so dass die Membran in der vorbestimmten Form gehalten wird. Nach dem Anbringen des Haftmittels wird das Formgebungsmittel von der Dialysemembran entfernt. Das Formgebungsmittel kann ein Filament sein, das durch die Hohlfasermembran gezogen wird. Die Form wird durch den Spiralverlauf der erfindungsgemäßen Mikrodialysemembran vorgegeben.
  • Die Erfindung wurde beispielhaft anhand einer Ausführungsform beschrieben, wobei die dargestellte Ausführungsform den Umfang der Erfindung nicht einschränken soll und Abwandlungen und Weiterbildungen als zur Erfindung gehörend angesehen werden sollen.
  • 1
    Stützkörper
    2
    Distaler Endbereich
    3
    Vertiefung
    4
    Spiralbereich
    5
    Umkehrung
    6
    Gerader Hohlkanal
    7
    Membranhohlfaser
    8
    Zwischenbereich
    9
    Sondenkörper

Claims (7)

  1. Mikrodialysesonde mit einem Sondenkörper und einer Sondennadel zum Einführen in ein Gewebe, die eine Zuleitung und eine Ableitung für eine Perfusionslösung und eine Dialysemembran umfasst, wobei a) die Ableitung der Perfusionslösung von einem Hohlkanal (4) gebildet ist, der an einem äußeren Umfang der Sondennadel (1) zumindest teilweise spiralförmig um die Sondennadel (1) verläuft und b) die Zuleitung der Perfusionslösung von einem Hohlkanal (4) gebildet ist, der am äußeren Umfang der Sondennadel (1) neben dem Hohlkanal (4) für die Ableitung zumindest teilweise spiralförmig um die Sondennadel (1) verläuft.
  2. Mikrodialysesonde nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Dialysemembran (7) wenigstens teilweise an einer von der Sondennadel (1) nach außen gerichteten Oberfläche des teilweise spiralförmigen Hohlkanals (4) für die Zu- und/oder Ableitung vorgesehen ist.
  3. Mikrodialysesonde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dialysemembran (7) eine Hohlfaser ist, welche den Hohlkanal (4) für die Zuleitung und die Ableitung bildet.
  4. Mikrodialysesonde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkanal (4) für die Zu- und die Ableitung von einer einzigen Dialysemembran (7) in Form einer Hohlfaser gebildet ist, die in einem distalen Endbereich (2) der Sondenspitze eine Umkehrung (5) erfährt.
  5. Mikrodialysesonde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sondennadel (1) von einem zylinderförmigen Stützkörper gebildet wird, der auf seiner äußeren Umfangsfläche wenigstens eine nach außen offene Aussparung (3) aufweist, die, zumindest abschnittsweise, spiralförmig um den Stützkörper verläuft.
  6. Mikrodialysesonde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dialysemembran (7) in Form einer Hohlfaser zumindest in dem Bereich mit der Aussparung (3) über den Stützkörper (1) gestülpt ist.
  7. Mikrodialysesonde nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dialysemembran in Form einer Membranschicht zumindest in dem Bereich mit der Aussparung (3) um den äußeren Umfang des Stützkörpers (1) gewickelt ist.
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