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Die Erfindung betrifft ein optoelektronisches Bauelement
mit einem optoelektronischen Chip und einem Chipträger sowie
mit einem Gehäuse.
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Bauelemente der eingangs genannten
Art sind beispielsweise bekannt aus der Druckschrift WO 99/07023.
Bei diesen Bauelementen ist ein optoelektronischer Chip auf einem
Chipträger
befestigt. Der Chip und Teile des Chipträgers sind von einem Gehäuse umgeben
und in dieses Gehäuse
eingebettet. Das Gehäuse
kann beispielsweise mittels Umspritzen gefertigt werden. Der Chipträger weist
einen Bereich auf, auf dem der optoelektronische Chip befestigt
ist. Darüber
hinaus weist der Chipträger
Anschlüsse
auf, die von dem den Chip tragenden Bereich nach außen aus
dem Gehäuse
herausgeführt sind.
Dort bilden die Anschlüsse
im allgemeinen Lötflächen, mit
deren Hilfe das Bauelement auf einer Platine festgelötet werden
kann.
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Bauelemente der genannten Art werden
beispielsweise als Leuchtdioden zunehmend als bevorzugte Leuchtquellen
in der Industrie, in der Automobiltechnik, in der Telekommunikation
und ferner auch in anderen Bereichen eingesetzt. Damit steigen auch die
Anforderungen an die mechanische Belastbarkeit und die Zuverlässigkeit
der Bauelemente stark an. Insbesondere sind die mechanischen Anforderungen bei
der thermomechanischen Belastbarkeit hoch.
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Die Zuverlässigkeit eines solchen Bauelements
kann mit einer Kennzahl erfaßt
werden, die die Einheit Parts-per-Million (ppm) hat. Dabei wird
ermittelt, wie viele Bauteile von einer Million Stück eine Auswahlerscheinung
zeigen. Es werden inzwischen Ausfallraten nahe bei 0 ppm gefordert.
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Die bekannten Bauteile der eingangs
genannten Art haben den Nachteil, daß sie hinsichtlich der Zuverlässigkeit
die gewünschte
Auswahlrate nicht erreichen können.
Eine charakteristische Schwäche
besteht darin, daß die
Verbindung zwischen dem optoelektronischen Chip und dem Chipträger zu häufig beschädigt wird
oder ganz aufreißt. Die
Ursache hierfür
liegt darin, daß bei
einer Temperaturbelastung des Bauelements, wie sie beispielsweise
beim Festlöten
der Anschlüsse
auf einer Platine auftreten, die unterschiedlichen thermomechanischen
Eigenschaften der verwendeten Materialien zu Tage treten. Beispielsweise
ist es üblich,
bei der Fertigung der Bauelemente Materialien mit stark unterschiedlichen
thermischen Ausdehnungskoeffizienten zu verwenden. Darüber hinaus
unterscheiden sich die Materialien, beispielsweise des Chipträgers und des
Gehäuses
hinsichtlich ihres Elastizitätsmoduls. Bei
einer thermischen Belastung entstehen aufgrund dieser Materialunterschiede
starke mechanische Kräfte,
die die einzelnen Materialkomponenten verformen oder auch gegeneinander
verschieben bzw. scheren können.
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Dies führt dazu, daß die Bauelemente
nach dem Löten
häufig
ausfallen, wobei als Ursache häufig eine
Lösung
der elektrischen oder der mechanischen Verbindung zwischen dem Chipträger und
dem Chip ausgemacht werden kann. Der Ausfall des Bauelements äußert sich
darin, daß schon
geringe Erwärmungen
des Bauelements zu einem geöffneten
elektrischen Kontakt zwischen dem Chip und dem Chipträger führen. Darüber hinaus
ist schon bei kleinen mechanischen Einwirkungen von außen ein
Wackelkontakt erkennbar.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Bauelement der eingangs genannten Art anzugeben,
dessen Zuverlässigkeit
erhöht
ist.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
ein Bauelement nach Patentanspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
des Bauelements sind den weiteren Patentansprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung basiert auf dem Grundgedanken,
daß eine
möglichst
symmetrische Gestaltung des Bauelementes angestrebt wird, um die
bei Temperaturbelastung auftretenden Kräfte, insbesondere die Kräfte, die
zwischen dem optoelektronischen Chip und dem Chipträger wirken,
zu minimieren. Insbesondere wird dies versucht durch eine punktsymmetrische
Gestaltung des Bauelements. Dabei wird der Effekt genutzt, daß es bei
einer punktsymmetrischen Gestaltung eines Körpers zu jedem Punkt des Körpers, auf
den eine thermomechanische Kraft wirkt, einen dazu spiegelsymmetrischen
Punkt desselben Körpers
gibt, auf den eine betragsmäßig gleiche,
jedoch in die entgegengesetzte Richtung wirkende Kraft wirkt. Dementsprechend
existiert in dem Körper
ein Punkt, an dem sich alle wirkenden Kräfte im wesentlich gegenseitig
kompensieren. Dies ist der Punkt, zu dem der Körper punktsymmetrisch ist.
Vorzugsweise ist dann in diesem Symmetriepunkt das Bauelement anzuordnen.
Die vorstehenden Betrachtungen gelten insbesondere für den Körper, der
das Bauelement umgibt.
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Hinsichtlich des Chipträgers sind ähnliche Überlegungen
angestellt worden. Jedoch ist hier aufgrund der bahnförmig verlaufenden
Anschlüsse
zunächst
im wesentlichen auf die Längsmittelachsen der
Anschlüsse
des Chipträgers
zu achten. Die Kräfte,
die zwischen dem Chipträger
und dem umgebenden Gehäuse
wirken, wirken nämlich
hauptsächlich entlang
der Längsmittelachsen
der Anschlüsse.
Hierzu sei angemerkt, daß es
beispielsweise vorkommen kann, daß beim Löten der Anschlüsse diese
einer hohen Temperatur ausgesetzt sind, welche auch auf das Gehäuse übertragen
wird. Nach dem Löten
kühlen
die Anschlüsse
des Chipträgers
wesentlich schneller ab als das Gehäuse, was unter anderem auf
die bessere Wärmeleitfähigkeit
der Anschlüsse und
auch auf deren thermischen Kontakt zu Leiterbahnen auf einer Leiterplatte
zurückgeführt werden kann.
Es entsteht somit ein Temperaturunterschied, der zu einer Scherbeanspruchung
zwischen den Anschlüssen
und dem umgebenden Körper
führt.
Eine solche Scherbeanspruchung kann reprä sentiert werden durch eine
Kraft, die entlang der Längsmittelachse
des jeweiligen Anschlusses wirkt. Es ist also gemäß der Erfindung
auch darauf zu achten, daß neben dem
Gehäuse
auch die Längsmittelachsen
der Anschlüsse
des Chipträgers
die notwendige Symmetrie aufweisen, um zu einer Kompensation der
Kräfte
zu gelangen.
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Es wird ein optoelektronisches Bauelement angegeben,
das einen optoelektronischen Chip enthält. Es ist ferner ein Chipträger vorgesehen
mit einem zentralen Bereich, auf dem der Chip befestigt ist. Darüber hinaus
weist der Chipträger
Anschlüsse auf,
die vom zentralen Bereich des Chipträgers ausgehend im wesentlichen
in einer Ebene nach außen verlaufen.
Der optoelektronische Chip und Teile des Chipträgers sind von einem Körper umhüllt. Die
Anordnung des Chips, die Formgebung des Körpers und die Formgebung des
Chipträgers
sind nun so gewählt,
daß die
Projektion des Körpers
sowie der Längsmittelachsen
der Anschlüsse
auf die Kontaktebene zwischen Chip und Chipkörper jeweils punktsymmetrisch
zur Projektion des Mittelpunktes des Chips sind.
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Es wird darauf hingewiesen, daß zur Vereinfachung
in diesem Text die Formulierung „punktsymmetrisch zum Mittelpunkt" synonym verwendet
wird zur Formulierung „punktsymmetrisch
zur Projektion des Mittelpunktes".
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Durch die symmetrische Gestaltung
des Bauelements kann es erreicht werden, daß auftretende thermomechanische
Kräfte
sich gegenseitig kompensieren und dadurch die Gefahr eines Ausfalls
des Bauelementes vermindert werden kann.
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In einer Ausführungsform des Bauelements kann
der Körper
aus einem transparenten Material bestehen. Dies hat den Vorteil,
daß das
in dem Chip erzeugte Licht unmittelbar durch den Körper ausgekoppelt
werden kann.
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In einer anderen Ausführungsform
des Bauelements umfaßt
der Körper
ein Gehäuse,
das mit einer Vertiefung versehen ist. In der Vertiefung ist eine transparente
Füllung
angeordnet. Der Chip ist in diese Füllung eingebettet. Die Projektion
der Füllung
auf die Ebene ist punktsymmetrisch zum Mittelpunkt des Chips.
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Diese Ausführungsform des Bauelements hat
den Vorteil, daß das
transparente Material nur dort verwendet wird, wo es auch gebraucht
wird, nämlich
in der unmittelbaren Umgebung des Chips. Der Rest des Körpers kann
als Gehäuse
ausgebildet sein, welches nicht notwendigerweise transparent zu sein
braucht und für
das folglich eine Vielzahl von geeigneten Materialien zur Verfügung steht,
welche beispielsweise hinsichtlich Gewicht, mechanische Festigkeit,
Verarbeitbarkeit usw. ausgewählt
werden kann.
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Für
den Fall, daß der
Körper
aus zwei verschiedenen Materialien besteht, ist es sehr wichtig, daß sowohl
das Gehäuse
als auch die Füllung
jeweils punktsymmetrisch geformt sind. Insbesondere ist es wichtig,
daß der
Chip im Symmetriepunkt von Füllung und
Gehäuse
angeordnet ist. Dadurch kann es erreicht werden, daß bei einer
thermisch verursachten Verformung der Füllung in dem Gehäuse eine
mechanische Belastung des Chips so weit wie möglich vermieden werden kann,
da sich die Kräfte,
die aufgrund der Verformung der Füllung auf den Chip wirken,
aufgrund der Punktsymmetrie der Füllung bzw. aufgrund der Punktsymmetrie
der Projektion der Füllung
auf die Ebene kompensieren können.
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Mit der Gestaltung des Körpers aus
zwei Bestandteilen entsteht am Boden der Vertiefung eine Kontaktfläche zwischen
der Füllung
und dem Gehäuse.
Je nach Bauart des Bauelements kann diese Kontaktfläche relativ
groß sein,
nämlich
dann, wenn der Chipträger
mit seiner gesamten Oberfläche
Kontakt zur Füllung
hat. In diesem Fall entstehen Kontaktflächen zwischen Füllung und
Gehäuse überall dort,
wo der Boden der Vertiefung nicht von dem Chipträger bedeckt ist.
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In einer anderen Ausführungsform,
wo die Technik des sog. "Overmold" angewendet wird,
ist der Chipträger
zu großen
Teilen ganz in das Gehäuse eingebettet
und der Kontakt zwischen der Füllung und
dem Boden der Vertiefung findet fast über die gesamte Fläche des
Bodens der Vertiefung statt.
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In beiden Fällen ist es vorteilhaft, wenn
die Projektion der Kontaktflächen
zwischen der Füllung und
dem Boden der Vertiefung auf die Ebene wieder punktsymmetrisch zum
Mittelpunkt des Chips ist. Dadurch kann es erreicht werden, daß die zwischen dem
Boden der Vertiefung und der Füllung
wirkenden Scherkräfte
sich gegenseitig möglichst
gut kompensieren.
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In einer anderen Ausführungsform
des Bauelements wird der Chipträger
so gestaltet, daß nicht nur
die Längsmittelachsen
der Anschlüsse
sondern der gesamte Chipträger
so gestaltet ist, daß dessen Projektion
auf die Ebene punktsymmetrisch zum Mittelpunkt des Chips ist.
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Diese Ausführungsform hat den Vorteil,
daß eine
noch bessere Kompensation der wirkenden Kräfte erzielt werden kann.
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In einer anderen Ausführungsform
des Bauelements sind weitere, vom Chipträger getrennte Anschlüsse vorgesehen,
die zur Kontaktierung des Chips von der Oberseite her dienen. Auch
diese Anschlüsse
sind vorteilhafterweise so gestaltet, daß ihre Längsmittelachsen oder auch die
Anschlüsse selbst
in der Projektion auf die Ebene betrachtet punktsymmetrisch sind
zum Mittelpunkt des Chips.
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In einer anderen Ausführungsform
des Bauelements sind Mittel zur Verankerung des Chipträgers in
dem Körper
vorgesehen. Solche Mittel zur Verankerung können beispielsweise aus dem
Chipträger
geformte Widerhaken, in den Chipträger geformte Löcher oder
auch beispielsweise in den Chipträger geformte Tiefenprägungen sein.
Die Löcher und
die Widerhaken sorgen für
eine gute Durchdringung des Körpers
mit dem Chipträger,
wie sie beispielsweise beim Umspritzen des Chipträgers mit dem
Körper
entstehen kann. Diese Mittel zur Verankerung des Chipträgers können unsymmetrisch
im Sinne der oben stehenden Betrachtungen angeordnet sein. D.h.,
daß die
Mittel zur Verankerung des Chipträgers bezüglich ihrer Positionen keine
Punktsymmetrie zum Mittelpunkt des Chips aufweisen müssen.
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Jedoch ist es gemäß einer anderen Ausführungsform
vorteilhaft, auch diese Mittel zur Verankerung des Chipträgers punktsymmetrisch
zum Mittelpunkt des Chips im Sinne der oben genannten Ausführungen
anzuordnen.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform
des Bauelements sind die Mittel zur Verankerung des Chipträgers zwar
nicht symmetrisch, jedoch gleichmäßig über den Chipträger verteilt,
um zu verhindern, daß eine
Hälfte
des Chipträgers
gut in dem Körper verankert
ist, während
die andere Hälfte,
beispielsweise die gegenüberliegende
Hälfte
des Chipträgers glatt
in dem Körper
läuft.
Dies hätte
dann den Nachteil, daß unsymmetrische
Scherkräfte
zwischen dem Körper
und dem Chipträger
auftreten könnten.
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In einer anderen Ausführungsform
des Bauelements ist es vorgesehen, daß jeder Anschluß auf der
Unterseite des Körpers
eine Lötfläche aufweist. Dies
hat zum einen den Vorteil, daß das
Bauelement mittels Oberflächenmontage
auf einer Platine montiert werden kann. Zum anderen hat dies den
Vorteil, daß die
Symmetrie des Chipträgers
gut ausgenutzt werden kann, da eine optimale Kompensation der wirkenden
thermomechanischen Kräfte
gerade dann stattfindet, wenn das Aufheizen des Chipträgers von allen
Anschlüssen
her hinreichend gleichzeitig erfolgt.
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Es wird darüber hinaus noch eine Anordnung mit
dem Bauelement angegeben, bei der die Lötflächen des Chipträgers mit
den leitenden Flächen
einer Leiterplatte verlötet
sind.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand
von Ausführungsbeispielen
und den dazugehörigen
Figuren näher
erläutert:
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1 zeigt
ein Bauelement in einem schematischen Querschnitt.
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2 zeigt
die Projektion auf die Ebene für ein
Gehäuse,
einen Chip und eine Füllung.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
des Bauelements eine Projektion des Chipträgers auf die Ebene.
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4 zeigt
die Projektion eines Chipträgers auf
die Ebene für
ein weiteres Ausführungsbeispiel.
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5 zeigt
eine weitere Projektion eines beispielhaften Chipträgers auf
die Ebene.
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Hinsichtlich der Figuren ist zu beachten,
daß gleiche
Bezugszeichen Elemente bezeichnen, die einander gleichen, oder die
wenigstens gleiche oder ähnliche
Funktionen erfüllen.
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1 zeigt
ein Bauelement mit einem optoelektronischen Chip 1, der
auf einem Chipträger 2 befestigt
ist. Der optoelektronische Chip 1 kann beispielsweise eine
Leuchtdiode oder aber auch eine Laserdiode sein. Der optoelektronische
Chip 1 kann vertikal oder auch lateral abstrahlen. Im zweiten
Fall ist das Gehäuse 11 so
gebildet, daß die
Innenseiten der Vertiefung 12 einen Reflektor für das vom
Chip 1 abgestrahlte Licht bilden.
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Der Chipträger 2 kann beispielsweise
aus einem Leiterrahmen (Leadframe) gefertigt sein. Dies hat den
Vorteil, daß eine große Stückzahl von
Bauelementen einfach und billig hergestellt werden kann. Der Chipträger 2 besteht
in diesem Fall aus einem sehr dünnen
leitfähigen
Blech, aus dem eine bestimmte Form herausgestanzt worden ist. Beispielsweise
kommt es in Betracht, eine Eisen-Nickel-Legierung als Material für den Chipträger 2 zu
verwenden.
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Der Chip 1 und der mittlere
Teil des Chipträgers 2 sind
umhüllt
von einem Körper 5,
der zusammengesetzt ist aus einem Gehäuse 11 und einer transparenten
Füllung 13.
Die transparente Füllung 13 besteht
aus einem Material, das für
die von dem Chip 1 emittierte Strahlung durchlässig ist.
Es kommt beispielsweise in Betracht, für die Füllung 13 ein Harz zu
verwenden.
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Das Gehäuse 11 dient vorzugsweise
der mechanischen Stabilisierung des Bauelements. Es kann beispielsweise
aus einem Thermoplasten bestehen.
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Hinsichtlich der Fertigung des Bauelements nach 1 kann es vorgesehen sein,
entsprechend der sog. "Premold"-Technik einem ersten
Schritt den Chipträger 2 mit
dem Gehäuse 11 zu
umspritzen. Zweiter Schritt ist, den Chip 1 und einen Draht
in eine Öffnung
(Kavität)
des Gehäuses 11 zu
montieren. In einem dritten Schritt wird dann die Füllung 13 in
einer Vertiefung 12 des Gehäuses eingefüllt.
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Die in 1 konkret
gezeigte Ausführungsform
des Bauelements sieht von der Verwendung der sog. "Overmold"-Technik ab. Dies
bedeutet, daß die Oberseite
des Chipträgers 2 im
Bereich der Vertiefung 12 nicht mit Material des Gehäuses 11 bedeckt ist.
Dies hat zur Folge, daß ein
unmittelbarer Kontakt zwischen der Füllung 13 und dem Boden
des Gehäuses 11 nur
an den von Chipträger 2 freien
Stellen des Gehäusebodens
gegeben ist. Gemäß einer
anderen möglichen
Ausführungsform
würde man
die "Overmold"-Technik anwenden,
wo auch die Oberseite des Chipträgers 2 über große Flächen von
Material des Gehäuses 11 bedeckt
wäre. In
diesem Fall ergäbe sich
eine größere Kontaktfläche zwischen
der Füllung 13 und
dem Boden der Vertiefung 12 (vgl. Bezugszeichen Nr. 14
in den 3, 4 und 5).
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Die in den hier genannten Beispielen
gezeigten Bauelemente sind alle ohne die "Overmold"-Technik hergestellt worden.
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Auf der Unterseite des Gehäuses 11 bilden Anschlüsse 41, 42 des
Chipträgers 2 Lötflächen 16, die
mit leitenden Flächen 18 einer
Leiterplatte 17 verlötet
sind.
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Es ist noch darauf hinzuweisen, daß die Kontaktfläche zwischen
dem Chip 1 und dem Chipträger 2 sowie die Teile
der Anschlüsse 41, 42,
die innerhalb des Körpers 5 liegen,
einer einzigen Ebene 9 liegen. Dies ist jedoch nicht zwingend,
es wäre
vielmehr vorstellbar, daß der
zentrale Bereich (vgl. Bezugszeichen 3 in den 3, 4, 5)
gegenüber
dem innerhalb des Körpers 5 verlaufenden
Abschnitt der Anschlüsse 41, 42 erhöht oder
vertieft ist. In jedem Fall ist die Bezugsebene, hinsichtlich der
das Kriterium der Punktsymmetrie zu erfüllen ist, die Kontaktebene zwischen
dem Chip 1 und dem Chipträger 2.
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Die Befestigung der Anschlüsse 42, 41 auf leitenden
Flächen 18 der
Leiterplatte 17 erfolgt mittels Lot 20.
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2 zeigt
eine Projektion des Körpers 5 auf die
Kontaktebene zwischen Chip 1 und Chipträger 2. Es ist zu erkennen,
daß sowohl
das Gehäuse 11 als auch
die transparente Füllung 13 hinsichtlich
ihrer äußeren Umrisse
punktsymmetrisch sind zum Mittelpunkt 8 des Chips 1.
Zusätzlich
dazu erfüllen
die Elemente Gehäuse 11 und
Füllung 13 noch
darüber
hinausgehende Symmetriebedingungen. Sie sind nämlich symmetrisch zu den beiden
Achsen 101, 102, die aufeinander senkrecht stehen.
Dadurch wird die Symmetrie von Gehäuse 11 und Füllung 13 weiter erhöht, was
die Gefahr von Ausfällen
des Bauelements weiter reduzieren kann.
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3 zeigt
eine Projektion des Chipträgers 2 auf
die Kontaktebene zwischen Chip 1 und Chipträger 2.
Es ist hier darauf hingewiesen, daß die Anschlüsse 41, 42 noch
nicht am Rand des Gehäuses 11 nach
unten und auf der Unterseite des Gehäuses 11 nach innen
gebogen sind, so wie in 1 dargestellt.
Vielmehr sind die Anschlüsse 41, 42 geradlinig aus
dem Gehäuse 11 herausgeführt. 3 ist zu entnehmen, daß die Längsmittelachsen 61, 62 der
Anschlüsse 41, 42 punktsymmetrisch
zum Mittelpunkt 8 des Chips 1 sind. Darüber hinaus
ist der gesamte Chipträger 2 punktsymmetrisch
zum Mittelpunkt 8 gestaltet. 3 ist
auch zu entnehmen, daß der Chipträger einen
zentralen Bereich 3 aufweist, auf dem der Chip 1 befestigt
ist. Der Chipträger 2 weist darüber hinaus
Anschlüsse 41, 42 auf,
die der elektrischen Kontaktierung des Chips 1 dienen und
die sich vom zentralen Bereich 3 ausgehend nach außen in einer
Ebene erstrecken.
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3 ist
desweiteren zu entnehmen, daß auch
der Chipträger 2 noch
weitere Symmetrien aufweist. Er ist insbesondere symmetrisch zu
den beiden senkrecht aufeinanderstehenden Achsen 101, 102,
wobei die Achsen 101, 102 dieselben Achsen 101, 102 sind,
hinsichtlich derer das Gehäuse 11 und die
Füllung 13 symmetrisch
sind.
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In 3 sind
ferner noch die entlang der Anschlüsse 41, 42 wirkenden
Kräfte
durch zwei dicke schwarze Pfeile repräsentiert, für den Fall, daß diese Kräfte auf
das Löten
der Anschlüsse 41, 42 zurückzuführen sind.
Es ist erkennbar, daß die
Kräfte
in entgegengesetzte Richtungen weisen und betragsmäßig gleich
groß sind.
Daher kompensieren sich diese Kräfte
zumindest im Symmetriepunkt 8.
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3 ist
darüber
hinaus die Form der Kontaktflächen 14 zwischen
der Füllung 13 und
dem Boden der Vertiefung 12 zu entnehmen. Aufgrund der symmetrischen
Gestaltung der Füllung 13 und
des Gehäuses 11 sowie
des Chipträgers 2 sowie
aufgrund der Tatsache, daß bei
dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
auf die "Overmold"-Technik verzichtet
worden ist, ergibt sich die Symmetrieeigenschaft für die Kontaktflächen 14 automatisch,
da sie das komplementär
zur Fläche
des Chipträgers 2 darstellen,
wobei die Fläche
des Chipträgers 2 und
die Fläche
der Kontaktflächen 14 zusammen
die Fläche
des Bodens der Vertiefung 12 ergeben, welche für sich wieder
die geforderte Symmetrie aufweist.
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In dem anderen Fall, wo aufgrund
der teilweisen Bedeckung des Chipträgers 2 mit dem Material des
Gehäuses 11 keine
automatische Symmetrie mehr für
die Kontaktflächen 14 eingestellt
ist, müßte durch
geeignete Maßnahmen
hierfür
noch gesorgt werden.
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4 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Gestaltung
des Chipträgers 2.
Der Chipträger 2 ist
in einer Art geformt, wie es an ein Andreaskreuz erinnert. Auch
hier sind wieder sämtliche
Symmetriebedingungen aus 3 erfüllt. Der
Chipträger 2 ist sowohl
punktsymmetrisch zum Mittelpunkt 8 als auch achsensymmetrisch
zu den Achsen 101, 102. Im Unterschied zu 3 weist der Chipträger 2 anstelle von
zwei Anschlüssen 41, 42 vier
Anschlüsse 41, 42, 43, 44 auf.
Zusätzlich
ist noch der Verlauf der Längsmittelachsen 61, 62, 63, 64 dargestellt.
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4 zeigt
darüber
hinaus auch die Position von Verankerungsmitteln 15, die
der Verankerung des Chipträgers 2 in
dem Körper 5 dienen.
Es ist 4 zu entnehmen,
daß die
Verankerungsmittel 15 zwar einigermaßen gleichmäßig über den Chipträger 2 verteilt
sind, insbesondere ist darauf geachtet worden, daß keiner
der durch die beiden senkrecht zueinander stehenden Symmetrieachsen 101, 102 gebildeten
Quadranten frei von einem Verankerungsmittel 15 ist. Jedoch
ist 4 auch zu entnehmen, daß die Position
der Verankerungsmittel 15 nicht die Symmetrie der übrigen hier
dargestellten Komponenten aufweisen. Dies ist auch zur Erreichung
des erfindungsgemäßen Zweckes
nicht notwendig, so daß die Verankerungsmittel 15 ohne
Berücksichtigung
einer bestimmten Symmetrie nur ausgerichtet auf etwaige noch andere
vorliegende Erfordernisse angeordnet werden können.
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Es ist darüber hinaus 4 noch zu entnehmen, daß weitere
Anschlüsse 48, 49 vorgesehen sind,
die den zum Chipträger 2 notwendigen
Gegenpol zur Kontaktierung des Chips 1 bilden. Auch die Anschlüsse 48, 49 sind
wieder sowohl punktsymmetrisch zum Mittelpunkt 8 als auch
achsensymmetrisch zu den Achsen 101, 102 ausgebildet.
Die Anordnung der Anschlüsse 41, 42, 43, 44, 48, 49 dergestalt,
daß sie
neben der Punktsymmetrie noch die doppelte Achsensymmetrie aufweisen,
hat den Effekt, daß sich
die in 4 wieder als
dicke schwarze Pfeile repräsentierten
Zugkräfte,
die zwischen dem Chipträger 2 und
dem Körper 5 respektive
zwischen den Anschlüssen 48, 49 und
dem Körper 5 wirken,
hinsichtlich Translation als auch hinsichtlich eines Drehmomentes
gegenseitig kompensieren. Dies bedeutet, daß der Ort des Chips 1 im
Belastungsfall sowohl weitgehend frei von translatorischen Kräften als
auch weitgehend frei von Drehmomenten ist.
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Demgegenüber zeigt 5 ein weiteres Beispiel für eine Ausgestaltung
des Chipträgers 2,
wo jedoch keine doppelte Achsensymmetrie des Chipträgers 2 gegeben
ist. Vielmehr ist es gemäß 5 vorgesehen, daß der Chipträger 2,
also ein zentraler Bereich 3 zusammen mit den Anschlüssen 41, 42 nur eine
Punktsymmetrie zum Mittelpunkt 8 aufweist. Dementsprechend
können
sich hier zwar auch die entlang der Längsmittelachsen 61, 62 wirkenden Zugkräfte kompensieren,
jedoch wäre
es denkbar, daß beispielsweise
bei thermisch erweichtem Körper 5 ein
Drehmoment auf den Chip 1 wirkt. Dies ist jedoch bis zu
einem gewissen Grade unschädlich,
so daß im
Rahmen dieser Erfindung durchaus auch Chipträger zugelassen sein sollen,
die nicht die doppelte Achsensymmetrie wie in den 3 und 4 aufweisen.
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5 ist
zudem noch zu entnehmen, daß ein weiterer
Anschluß 48 zur
Kontaktierung der Oberseite des Chips 1 vorgesehen sein
kann, der nicht die aufgeführten
Symmetriebedingungen erfüllt.
Dies ist auch nicht zum Erreichen des erfinderischen Zwecks notwendig,
so daß es
sich bei 5 um ein vollwertiges
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung handelt.
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Es wird noch auf den Bonddraht 19 hingewiesen,
der den Anschluß 48 mit
der Oberseite des Chips 1 verbindet.