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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Separieren von Vollblut in Leukozyten depletiertes Erythrozytenkonzentrat
und Plasma sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
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Bei der Vollblutseparation wird von
Blutspendern abgenommenes Vollblut in die einzelnen Blutkomponenten
separiert. Hierbei handelt es sich um Erythrozytenkonzentrate oder
Plasmafraktionen.
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Zur Auftrennung von Vollblut benötigt man heute
entweder speziell eingerichtete Herstellungsräume, Hochleistungszentrifugen,
Bluttrenngeräte, wie
Plasmafilter sowie speziell geschultes Personal oder aber man setzt
Plasmaseparatoren zur direkten Gewinnung einzelner oder kombinierter
Blutkomponenten ein.
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In Folge der gestiegenen Qualitätsanforderungen
bzw. gesetzlicher Regelungen und der inzwischen entwickelten Hochleistungsblutseparatoren
ist es einem Transfusionsmediziner oder kleineren Kliniken praktisch
unmöglich
geworden, auf diese Weise Blutprodukte herzustellen und derart produzierte Blutprodukte
im Markt anzubieten. Sinnvoll wäre
es deshalb, eine einfache Trennung von Blutkomponenten auch in diesem
Bereich zu ermöglichen,
ohne den hohen Qualitätsstandard
zu verlassen. Des weiteren wäre
es sinnvoll, solche Blutprodukte auch ohne hohen technischen und
somit teuren Aufwand auf dieser Basis herzustellen.
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Aus der
DE 33 02 383 A1 ist ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Gewinnung von Blutplasma bekannt,
wobei in vivo Vollblut einem Patienten entnommen wird, das im Anschluß in einem
Plasmafilter in ein Erythrozyten-Konzentrat und eine Plasmafraktion
aufgeteilt wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung wird
das Erythrozyten-Konzentrat durch das Plasmafilter unter erneuter
Abtrennung einer weiteren Plasmafraktion zum Patienten zurückgeführt.
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Es wird zwar eine Doppelfraktionierung
von Plasma durchgeführt,
das Erythrozyten-Konzentrat wird jedoch dem Blutspender unmittelbar
ohne Zwischenlagerung wieder zurückgegeben.
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Die
EP
349 188 beschreibt ein Verfahren zum Separieren von Blut
in Blutkomponenten, sowie eine Separatoreinheit zur Gewinnung dieser
Blutkomponenten. Nach diesem Verfahren wird Blut aus einem Vollblutbehälter zunächst durch
ein Filter geleitet, das sowohl Leukozyten als auch Blutplättchen entfernt.
Im Anschluß daran
wird das filtrierte Blut in einem Primärbeutel gesammelt, der dann
einer Zentrifugation zur Auftrennung des Bluts in eine Plasmafraktion
und einem Erythrozyten-Konzentrat unterzogen wird. Das Plasma wird
hierbei über
eine Plasmaleitung in einen weiteren Plasmabeutel geleitet.
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Wie bereits vorstehend erläutert, ist
dieses Verfahren aufgrund des Einsatzes einer Zentrifuge technisch
aufwendig. Außerdem
kann das Plasma nicht vollständig
getrennt werden, da ansonsten die Gefahr der Vermischung mit Erythrozyten
stattfinden kann.
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Die
US
5,527,472 beschreibt ebenfalls ein geschlossenes System
zur Trennung von Vollblutbestandteilen mittels Zentrifugation. Bei
diesem Verfahren findet zunächst
in einem ersten Beutel die Zentrifugation unter Auftrennung in Plasma
und ein Erythrozyten-Konzentrat statt, das dann mit einer Substitutionslösung vermischt
wird. Dieses Gemisch wird im Anschluß daran in einem Leukozyten
entfernenden Filter von Leukozyten entfernt, so daß ein Erythrozyten-Konzentrat
mit Substituatlösung
erhalten wird, das jedoch noch einen hohen Anteil an Plasma enthält.
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Auch dieses Verfahren ist technisch
aufwendig, wobei im Erythrozyten-Konzentrat
ein hoher Anteil von Blutplasma zurückbleibt.
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Infolgedessen liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein technisch einfaches Verfahren zum Separieren
von Vollblut vorzusehen, bei dem möglichst wenig Plasma in Erythrozyten-Konzentrat
verbleibt und das unmittelbar am Spenderort durchgeführt werden
kann.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch
die Merkmale des Anspruchs 1.
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Weiterhin wird diese Aufgabe unter
Einsatz der Vorrichtung gemäß Anspruch
7 gelöst.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
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Das erfindungsgemäße Verfahren setzt ein bei
einer Vollblutfraktion, die mindestens 30 Min. zwischengelagert
wurde. Diese Maßnahme
hat sich als wesentlich herausgestellt, da unmittelbar einem Spender
entnommenes Blut wesentlich schlechter von Leukozyten in einem Leukozytenfilter
befreit werden kann. Erst nach einer Lagerung von etwa 30 Minuten
oder mehr ist der Leukozytenabtrenngrad erheblich besser und somit
zufriedenstellend.
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Nachstehend wird derart zwischengelagertes
Vollblut als „gelagert" bezeichnet.
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Gemäß einer ersten Ausführungsform
erfolgt die Leukozytenabtrennung unmittelbar hinter dem vollblutenthaltenden
Beutel, somit stromauf des Plasmafilters.
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Andererseits ist der Ort dieser Leukozytenabtrennung
nicht kritisch und kann auch stromab des Filters, demzufolge unmittelbar
vor dem Beutel liegen, der das endgültige Erythrozyten-Konzentrat aufnimmt
(2. Ausführungsform).
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Die Vollblutfraktion wird nach dieser
Zwischenlagerzeit durch ein Filter geleitet, mit dem sowohl Mikroaggregate
als auch Leukozyten und Thrombozyten entfernt werden. Solche Filter
sind dafür
bekannt, daß sie
99,9% und mehr Leukozyten aus Vollblut entfernen, so daß das Vollblut
praktisch von Leukozyten depletiert ist.
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In einem weiteren Schritt wird gemäß der ersten
Ausführungsform
ein derart von Leukozyten/Thrombozyten depletiertes Vollblut mittels
eines Plasmafilters in ein erstes Erythrozytenkonzentrat und eine
erste zellfreie Plasmafraktion mittels einer mikroporösen Membran
aufgetrennt, die die Blutzellen zurückhält, jedoch sämtliche
flüssige
Bestandteile (Plasma) durchläßt.
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Bei diesem Separationsschritt wird
der Hämatokrit,
also der Volumenanteil der Erythrozyten am Vollblut auf wenigstens
50% angehoben. Infolgedessen werden je nach Provenienz üblicherweise
ca. 10 bis 20 Vol.-% des Vollbluts als Plasma am Plasmaausgang des
Plasmafilters entnommen.
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Die Plasmafiltration in dieser Stufe
erfolgt mittels Schwerkraft, wobei der hydrostatische Druck max.
1,5 m Ws (0,15 bar) zwischen dem Ausgang des Vollblutbeutels und
dem Eingang des Plasmafilters beträgt. Vorzugsweise beträgt der Eingangsdruck
zwischen Blutbeutel und Plasmafilter etwa 0,7 – 1 m Ws (Wassersäule) (entsprechend
0,07 – 0,1 bar).
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Diese relativ mäßige Druckdifferenz gewährleistet,
daß keine
Hämolyse
der Erythrozyten an der Membran stattfindet.
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Die zum Einsatz kommenden Plasmafilter haben üblicherweise
kapillare Membranen und weisen eine Membranoberfläche von
0,1 – 0,5
m2 auf.
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Übliche
Membranmaterialien sind Polymere vom EVA, PVA-Typ, Zellulosederivate,
Polyolefine (Polypropylen), PAN, PA, Polyester, Polysulfone und dergleichen.
Bevorzugt sind Polysulfone oder Polypropylen.
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Übliche
Porengrößen liegen
zwischen 0,03 und 0,4 μm
je nach Abhängigkeit
der eingesetzten Membran. Wesentlich an der Porengröße ist lediglich,
daß die
zellulären
Bestandteile des Bluts von der Membran bei der Plasmafiltration
zurückgehalten werden.
Einsetzbare Filter sind beispielsweise Plasmafilter der Firma Dideco
der Bezeichnung „HEMAPLEX".
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Vorteilhafterweise werden solche
Plasmafilter bereits mit einer sterilen, pyrogenfreien Kochsalzlösung gefüllt eingesetzt
und sind somit mit Vollblut benetzbar, insbesondere wenn sie aus
einem hydrophoben Material bestehen.
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Derartige Filter weisen ein Gehäuse auf,
das durch die semipermeable Membran in zwei Kammern geteilt ist,
nämlich
eine Erythrozyten führende
Kammer mit einem ersten Anschluß und
einem zweiten Anschluß sowie
eine plasmaführende
Kammer mit einem Plasmaauslaß.
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Am zweiten Anschluß der Erythrozytenkammer
(Auslaß gemäß der ersten
Erythrozyten-Anreicherung) wird das auf mindestens 50% Hämatokrit angereicherte
Erythrozyten-Konzentrat in einem ersten Erythrozyten-Konzentratbeutel
aufgefangen.
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Der Beutel zum Auffangen des ersten
Erythrozyten-Konzentrats ist dabei üblicherweise etwas unterhalb
des Plasmafilters angeordnet, üblicherweise
ca. 0,1 – 0,2
m Ws.
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Insgesamt beträgt die Druckdifferenz zwischen
dem Ausgang der Vollblut-Konserve
und dem Eingang des Beutels für
das erste Erythrozytenkonzentrat vorzugsweise zwischen 1 und 1,2
m Ws.
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Der Beutel zum Auffangen des zellfreien Plasmas
ist ebenfalls nach dem Gesetz der Schwerkraft unterhalb des Filters
angeordnet, üblicherweise bis
zu 1 m Ws, vorzugsweise zwischen 0,75 – 0,9 m Ws.
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Dieser gesamte hydrostatische Druck
ca. 1,8 – 2
m Ws. reicht zu einer wirksamen Separation von Plasma aus, ohne
daß eine
Hämolyse-Gefahr
bestehen würde.
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Um möglichst wenig Plasma im endgültigen Erythrozytenkonzentrat
zu erhalten, wird dieses erneut einer Plasmafiltration mit dem gleichen
Abtrennsystem unterzogen, d.h. es wird der gleiche Plasmafilter
jedoch mit umgekehrter Flußrichtung
durchflossen, wobei die gleiche Anschlußleitung mit dem gleichen Blutbeutel
eingesetzt werden. Infolgedessen strömt das erste Erythrozytenkonzentrat
aus dem nunmehr oberhalb (gravimetrisch gesehen) des Plasmafilters
angeordneten Beutel, wobei die Aufhängehöhe etwa derjenigen der Vollblutkonserve
entspricht, d.h. der hydrostatische Druck auf den Plasmafilter entspricht
demjenigen der ersten Auftrennung von Vollblut. Infolgedessen wird
am ersten Anschluß (Einlaß in der
ersten Stufe) ein zweites Erythrozytenkonzentrat aufgefangen, dessen
Hämatokritwert
mindestens 70% beträgt.
Durch diesen zweiten Separationsvorgang wird also ein Erythrozyten-Konzentrat erhalten,
bei dem ¾ des
ursprünglich
vorhandenen Plasmas und mehr aus dem Vollblut separiert worden ist.
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Auch dieser zweite Beutel wird ähnlich wie der
erste Beutel gravimetrisch unterhalb des Plasmafilters bei dieser
zweiten Konzentrierung angeordnet, wobei die Höhenverhältnisse derjenigen der ersten Konzentrierung
der Erythrozyten bzw. der Separation des Plasmas entsprechen.
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Zur Aufbewahrung eines derart gewonnenen Erythrozytenkonzentrats
ist vorteilhaft in dem zweiten Konzentratbeutel eine Substituatlösung (Additivlösung) vorgesehen,
wie sie üblicherweise
Erythrozytenkonzentraten zugesetzt wird. Es handelt sich dabei um
wässrige
Lösungen,
die Natriumchlorid, Adenin, Glukose (SAG-Lösung) enthalten, die gegebenenfalls
mit Mannit (SAG-M)
vermischt sind. Derartige Lösungen
sind – wie
festgestellt – als
Additivsysteme für
die Speicherung von Erythrozytenkonzentraten bekannt.
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Erfindungsgemäß wird die gemäß dem zweiten
Konzentrierungschritt gewonnene Lösung auf einen Hämatokrit
eingestellt, der gleich oder größer 70%
ist.
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Die Verbindung mit Additivlösung führt dann zu
einem Blutsystem mit einem üblichen
Hämatokrit (40%
und mehr).
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Das gesamte Abtrennsystem ist in
sich steril abgeschlossen, so daß ein zellfreies Plasmaprodukt und
ein Erythrozytenkonzentrat hergestellt werden, die den Qualitätsvorgaben
des Paul Ehrlich-Institutes in Deutschland für solche Produkte genügen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren wird folgendermaßen durchgeführt: Ca.
ein halber Liter Spenderblut wird mindestens eine halbe Stunde in
einem Blutbeutel gelagert. Im Anschluß daran unterzieht man dieses
Spenderblut als Vollblut der erfindungsgemäßen Plasmaseparation unter
Herstellung eines Erythrozytenkonzentrats, das allenfalls ¼ des ursprünglich vorliegenden
Plasma enthält.
Um die Blutkonserve möglichst
ohne Nebenwirkungsgefahr (Schüttelfrost,
Fieber oder Schock) einem Patienten verabreichen zu können, wird
das erhaltene Erythrozytenkonzentrat zuvor von Leukozyten / Thrombozyten
sowie Mikroaggregaten filtriert. Dies geschieht – wie vorstehend erläutert – entweder
unmittelbar stromab der Vollblutkonserve oder aber vor dem Einlaß des endgültigen Erythrozytenkonzentrat-Beutels.
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Die Behandlungstemperatur entspricht
in etwa der Raumtemperatur. Üblicherweise
wird zwischengelagertes Blut mit der Temperatur eingesetzt, die
sich unmittelbar nach der Zwischenlagerungszeit ergibt. Diese kann
auch zwischen 23 und 29°C
liegen.
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Der Hämatokrit des Vollbluts schwankt
in Abhängigkeit
von seiner Herkunft (Mann / Frau) und liegt üblicherweise zwischen 36 und
41%.
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Die Laufzeit, innerhalb der die erste
Plasmafiltration stattfindet, hängt
ab vom Filtrationsdruck und liegt üblicherweise zwischen 15 Minuten
und 45 Minuten, vorteilhafterweise etwa bei einer halben Stunde.
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Es stellen sich nach der ersten Filtration
Hämatrokritwerte
oberhalb 50%, vorteilhafterweise oberhalb 52 – 57% ein.
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Nach der ersten Plasmaseparation
wird der das erste Erythrozytenkonzentrat enthaltene Beutel, der
unterhalb des Plasmafilters hängt,
in einer Position aufgehängt,
die oberhalb des Plasmafilters ist, so daß unter Drehung des Beutels
das erste Erythrozytenkonzentrat in umgekehrter Richtung durch den Plasmafilter
zurückfließt.
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Die zweite Separationszeit ist gewöhnlich kürzer als
die erste und beträgt
etwa 20 – 40
Minuten, üblicherweise
um 20 Minuten.
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Ausgangs des Plasmafilters stellen
sich in der zweiten Stufe Hämatokritwerte
oberhalb 70%, teilweise oberhalb 73% ein.
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Dieses zweite Erythrozytenkonzentrat
wird zur Konservierung und auch zur Einstellung für einen Patienten
auf einen Hämatokrit
mit Hilfe einer Additivlösung
eingestellt (SAG oder SAG-M), wobei der eingestellte Hämatokrit
etwa 40 – 45%
beträgt.
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Als Material für Beutel / Leitungen kommen die üblichen
in der Medizintechnik eingesetzten Polymeren (PE, PP etc.) in Frage,
die einerseits flexibel und verschiebbar, andererseits gut zu sterilisieren und
optisch klar sind.
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Die Beispiele erläutern die Erfindung. Es zeigen
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1 einen
ersten schematischen Aufbau der Plasmaseparationsanordnung zur Herstellung des
ersten Erythrozytenkonzentrats und
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2 einen
weiteren schematischen Aufbau der Anordnung gemäß 1 zur Herstellung des zweiten Erythrozytenkonzentrats.
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In 1 ist
mit 10 eine Anordnung zur Trennung von Vollblut in Plasma und Erythrozyten-Konzentrat
gezeigt. Sie weist einen Vollblutbeutel 12 auf, der üblicherweise
einem halben Liter Vollblut aufnimmt. Dieses Vollblut ist mit einer
Antikoagulanz-Lösung
versetzt, beispielsweise einer ACD oder CBD Lösung. Es handelt sich hier
um übliche
Lösungen auf
der Basis von Glucose, Trinatriumzitrat und Zitronensäure, die
in einer solchen Menge vorgelegt werden, daß eine Koagulation von Blut
innerhalb des Trennsystems unterbleibt.
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An den Vollblutbeutel 10 ist
an dessen Auslaß 14 eine
erste flexible Leitung 16 angeschlossen, deren anderes
Ende 18 mit einem Leukozyten/Trombozyten und Mikroaggregate
entfernenden Filter 20 verbunden ist. Vom Ausgang 22 des
Filters 20 geht eine zweite Leitung 24ab, die
mit dem ersten Anschluß 26 eines
Plasmafilters 28 verbunden ist. Dieser Plasmafilter 28 ist
durch eine Membran 30 in eine Blutkammer 32 und
eine Plasmakammer 34 geteilt. Gegenüber dem ersten Anschluß 26,
der in die Blutkammer 32 mündet, befindet sich ein zweiter
Anschluß 36 an
der Blutkammer, während
von der Plasmakammer 34 ein Plasmaanschluß 38 abgeht.
Vom zweiten Anschluß 36 geht
eine dritte Leitung 40 ab, die mit einem zweiten Blutbeutel 42 zur
Aufnahme eines ersten Erythrozyten-Konzentrats verbunden ist.
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Die jeweiligen Leitungen 16, 24 und 40 verfügen über Klemmen 44, 46 und 48,
mit denen die flexiblen Leitungen geöffnet bzw. geschlossen werden können, üblicherweise
Rollklemmen.
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Vom Plasmaanschluß 38 geht eine vierte Leitung 50 als
Plasmaleitung ab, die ebenfalls mit einer Klemme 52 abgeklemmt
werden kann. Das Ende der vierten Leitung 50 mündet in
einen Plasmabeutel 54.
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Stromauf der Klemme 52 verzweigt
sich die vierte Leitung 50 an einem Verzweigungspunkt 55 in eine
Abzweigleitung 56, in die ebenfalls eine Klemme 58 zum
Abklemmen der Abzweigleitung eingeschaltet ist. Die Abzweigleitung 56 selbst
ist an ihrem Ende mit einem Auffangbeutel 60 verbunden,
der – wie nachstehend
erläutert – eine Füllösung für das Plasmafilter 28 aufnehmen
soll.
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Diese Abzweigleitung 56 muß nicht
notwendigerweise von der Leitung 50 abzweigen. Sie kann vielmehr
auch direkt mit dem Plasmaanschluß 38 verbunden sein.
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Schließlich geht vom ersten Anschluß des Plasmafilters 26 eine
fünfte
Leitung 62 ab, in die ebenfalls eine Klemme 64 eingeschaltet
ist. Das andere Ende der fünften
Leitung 62 ist dabei mit einem dritten Blutbeutel 66 verbunden,
der das zweite, endgültige
Erythrozyten-Konzentrat aufnimmt.
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Dieser dritte Beutel 66 weist
bereits eine fertige sterile Blutverdünnungs-Lösung als Additiv-Lösung, beispielsweise
eine SAG-Lösung
auf.
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In 1 ist
der Plasmafilter 28 hochkant angeordnet, d. h. der erste
Anschluß 26 liegt
unterhalb des zweiten Anschlusses 36, d. h. es erfolgt
eine Strömung
gegen die Schwerkraft, wenn Blut vom Anschluß 26 durch die Blutkammer 32 zum
zweiten Anschluß 36 geführt wird,
andererseits in Richtung der Schwerkraft, wenn die Strömungsrichtung
sich umkehrt, also von Anschluß 36 zum
Anschluß 26 geführt wird.
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Wie aus 1 ersichtlich ist, ist die gesamte Anordnung 10 in
sich geschlossen und steril vorgefertigt, d. h. sie ist steril.
Es befinden sich im Beutel 12 eine Antikogulanz-Lösung, im
Plasmafilter 28 eine Primer-Lösung in Form einer Kochsalzlösung und
im dritten Blutbeutel 66 eine Additiv-Lösung. Sämtliche Klemmen 44, 46, 48, 52, 58 und 64 sind
geschlossen.
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Die Anordnung 10 gemäß 1 wird folgendermaßen betrieben:
Vollblut
wird über
eine nicht gezeigte Entnahmeleitung dem Vollblutbeutel 12 zugeführt, der
anschließend
verschlossen bzw. geschweißt
wird. Dieses Vollblut wird mindestens 30 Minuten zwischengelagert,
um die Abtrennung der Leukozyten zu verbessern.
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Im Anschluß daran werden zunächst die Klemmen 44 und 46 geöffnet, so
daß das
Vollblut durch den Filter 20 strömen kann. Dieses Vollblut gelangt
bei geöffneter
Klemme 58 in die Blutkammer 32 und verdrängt zunächst die
Kochsalzlösung
durch die Poren der Membran 30 in die Plasmakammer 34. Der
hydrostatische Druck, der sich durch den Abstand a vor dem Vollblutbeutel 12 zum
Einlaß 26 des Plasmafilter 28 ergibt,
drückt
Plasma bei geöffneter Klemme 58 durch
die Poren der Membran 30 und somit die Primer-Lösung aus
dem Plasmaanschluß 38 durch
die Leitung 50 zum Abzweig 55, die Leitung 56 und
daran in den Auffangbeutel 60, der so dimensioniert ist,
daß er
die gesamte Primer-Lösung
auffangen kann. Sobald gelblich gefärbtes Plasma am Abzweig 55 erscheint,
wird die Klemme 58 geschlossen und die Plasmaklemme 52 geöffnet, so
daß Plasma in
den Plasmabeutel 54 laufen kann. Zugleich wird die Klemme 48 der
dritten Leitung 40 geöffnet,
so daß Erythrozyten-Konzentrat
in den ersten Erythrozyten-Konzentratbeutel
fließen
kann.
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Die Filtration dauert so lange, bis
der Vollblutbeutel 12 leer ist. Dabei befindet sich dann
erstes Erythrozyten-Konzentrat im zweiten Blutbeutel 42, der
mit dem Abstand b unterhalb des Plasmafilters 28 angeordnet
ist, während
zellfreies Plasma im Plasmabeutel 64 vorliegt, der mit
dem Abstand c unterhalb des Plasmafilters 28 angeordnet
ist.
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In 2 in
die Anordnung 10 in der zweiten Separationsstufe dargestellt,
wobei der zweite Blutbeutel 42, der das erste Erythrozyten-Konzentrat
enthält,
gedreht und in eine Position oberhalb des Plasmafilters 28 angeordnet
ist, üblicherweise
mit dem gleichen Abstand a wie der Vollblutbeutel 12 zum Plasmafilter 28.
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Zusätzlich ist in 2 eine weitere Ausführungsform der Anordnung des
Leukozytenfilters 20 dargestellt, der nunmehr nicht in
der ersten Leitung 16, sondern vielmehr in der vierten
Leitung 62 stromab der Klemme 64 angeordnet ist.
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Dabei sind beide Anordnungen des
Leukozytenfilters gleichwertig.
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In der zweiten Separationsstufe wird
zunächst
die Zuführungsleitung 16 mit
Hilfe der Klemme 46 geschlossen. Zugleich wird die fünfte Leitung 62 mit
Hilfe der Klemme 64 geöffnet.
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Wie aus 2 ersichtlich ist, befindet sich der
zweite Erythrozyten-Beutel n etwa mit dem gleichen Abstand b wie
der erste Erythrozyten-Beutel 42 in der ersten Separationsstufe
unterhalb des Plasmafilters 28.
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Es erfolgt nunmehr erneut eine Plasma-Separation
in Gegenrichtung von dem Anschluß 36 zum Anschluß 26 und
von dort durch die Leitung 62 in den Beutel 66.
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Sobald das System leer gelaufen ist,
werden der Plasma-Beutel 54 und der das zweite Erythrozyten-Konzentrat
enthaltene Beutel 66 abgeschweißt und der weiteren Verwendung
zugeführt.
Der Rest wird verworfen.
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In einer weiteren Ausführungsform
lassen sich die manuell betätigbaren
Klemmen auch durch elektrisch betätigte Klemmen ersetzen, die
vorbestimmt aktiviert so werden, wie dies vorstehend erläutert ist.
Dabei läßt sich über einen Strömungssensor
das Ende der Strömung
durch die Blutbeutel 12 bzw. 42 im zweiten Separationsschritt
detektieren. Hierdurch lassen sich die darauf folgenden Aktionen, wie
vorstehend erläutert,
auslösen.
Am Ende des ersten Separationsvorgangs kann der Beutel 42 von der
unteren Position in die obere Position befördert werden, wobei zugleich
die Klemmen in der oben beschriebenen Weise betätigt werden. Infolgedessen läßt sich
die gesamte Anordnung 10 auch vollautomatisch betreiben.
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Beispiel 1
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552 g Vollblut (Hämatokrit 40,8%), das 30 Minuten
nach Abnahme von einem Spender gelagert worden ist, werden bei 26°C der Plasma-Separation unterzogen.
Zuvor tritt dieses Vollblut durch einen Leukofilter (LST1 der Firma
Maco Pharma) und wird dort zu mehr als 99,9% von Leukozyten/Trombozyten befreit.
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Als Plasmafilter wird ein Hemaplex
BT900/C der Firma Dideco eingesetzt.
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Die Laufzeit beträgt 30 Minuten bis die erste Phase
der Separation beendet ist. Es wird ein Hämatokrit von 56,6 für die erste
Phase erzielt.
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Der Abstand a beträgt 40 cm
(= 0,4 m WS), b = 10 cm und c = 85 cm.
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Im Anschluß daran wird der Beutel, der
die erste Erythrozyten-Konzentratlösung enthält gedreht, und es beginnt
die zweite Phase. Diese ist nach 20 Minuten abgeschlossen. Es wird
ein Hämatokrit
von 72,1% erhalten. Durch Zugabe von Additivlösung (313 g) wird der Hämatokrit
auf 41,4% in der zweiten Erythrozyten-Konzentratlösung eingestellt.
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Nettogewicht Plasma Erythrozyten-Konzentrat
je 224/226 g.
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Die bakterielle Untersuchung des
Produkts ergab Sterilität.