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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlagen,
welche geeignet sind zur Verwendung in Transportfahrzeugen, beweglichen
Stromerzeugungsanlagen oder als stationäre Stromerzeugungsanlagen,
und die Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage,
die freies Wasser in einer oder mehreren Brennstoffzellen der Anlage
minimiert und freies Wasser innerhalb der unterstützenden
Systeme der Anlage eliminiert, so dass die Anlage während des
Abschaltens, Anfahrens und des Betriebs in stationärem Zustand
bei Umgebungstemperaturen unterhalb des Gefrierpunkts frosttolerant
ist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlagen sind
bekannt und werden üblicherweise
verwendet, um elektrische Energie aus reduzierenden Fluid- und Prozessoxidationsmittel-Reaktantenströmungen zu erzeugen,
um elektrische Einrichtungen, z.B. Einrichtungen an Bord von Raumfahrzeugen,
anzutreiben. In solchen Stromerzeugungsanlagen ist typischerweise
eine Vielzahl von planaren Brennstoffzellen in einem Stapel arrangiert,
umgeben von einer elektrisch isolierenden Rahmenstruktur, welche
Verzweigungssysteme zum Leiten der Strömung von reduzierenden, Oxidationsmittel-,
Kühlmittel-
und Produkt-Fluiden
definiert. Jede einzelne Zelle umfasst im allgemeinen eine Anodenelektrode
und eine Kathodenelektrode, welche durch einen Elektrolyten getrennt
sind. Ein reduzierendes Fluid, z.B. Wasserstoff, wird zur Anodenelektrode geliefert,
und ein Oxidationsmittel, z.B. Sauerstoff oder Luft, wird zur Kathodenelektrode
geliefert. In einer Zelle, welche eine Protonenaustauschmembran
("PEM") als Elektrolyten
verwendet, reagiert Wasserstoff elektrochemisch an einer Oberfläche der
Anodenelektrode und erzeugt Wasserstoffionen und Elektronen. Die
Elektronen werden durch einen externen Lastkreis geleitet und dann
zur Kathodenelektrode zurückgeleitet, während die
Wasserstoffionen durch den Elektrolyten zur Kathodenelektrode gelangen,
wo sie mit dem Oxidationsmittel und den Elektronen reagieren zur Erzeugung
von Wasser und Freisetzung von Wärmeenergie.
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Obwohl
sie wichtige Vorteile haben, ist bekannt, dass PEM-Zellen auch beträchtliche
Einschränkungen
haben, insbesondere bezogen auf den Transport von flüssigem Wasser
zu, durch und von der PEM weg. Die Verwendung solcher PEM-Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlagen zum
Betrieb eines Transportfahrzeugs führt zu zusätzlichen Problemen, welche
mit dem Wassermanagement verbunden sind, z.B. das Verhindern von mechanischen
Schäden,
wenn von der Brennstoffzelle erzeugtes Wasser und/oder jegliches
Wasserkühlmittelfluid
friert, und das rapide Schmelzen von gefrorenem Wasser während des
Anfahrens, nachdem das Brennstoffzellen-angetriebene Fahrzeug bei
Bedingungen unterhalb des Gefrierpunkts abgeschaltet wurde.
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Dementsprechend
besteht ein Bedürfnis nach
einer Stromerzeugungsanlage, welche bei Bedingungen unterhalb des
Gefrierpunkts abgeschaltet werden kann, welche keine mechanischen
Schäden infolge
des Frierens erleidet und welche schnell angefahren werden kann,
ohne das Erfordernis, größere Mengen
an Wasser zu schmelzen.
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Beschreibung
der Erfindung
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Die
Erfindung ist eine Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem
Volumen an freiem Wasser, so dass eine oder mehrere Brennstoffzellen
und unterstützende
Systeme der Anlage frosttolerant während des Abschal tens, Anfahrens
und Betrieb in stationärem
Zustand der Anlage bei Umgebungstemperaturen unterhalb des Gefrierpunkts
von Wasser sind.
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Die
Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage umfasst mindestens eine Brennstoffzelle
zum Erzeugen elektrischen Stroms aus reduzierendem Fluid- und Prozessoxidationsmittel-Reaktantenströmungen,
ein Kühlmittelsystem
einschließlich
einer Kühlerplatte,
welche in Wärmetauschverhältnis mit
der Brennstoffzelle angebracht ist, das ein Frostschutz-Kühlmittel
durch die Kühlungsplatte
leitet, um Wärme
von der Brennstoffzelle zu entfernen, durch einen Kühlmittelspeicher
in Fluidverbindung mit der Kühlerplatte,
welcher das Kühlmittel
speichert, und eine Kühlmittel-Zirkulationsleitung
leitet, welche das Frostschutz-Kühlmittel
zum Strömen
von Kühlmittelspeicher,
durch einen Kühlmittelwärmetauscher, durch
die Kühlerplatte
und zurück
zum Kühlmittelspeicher
leitet; einen Brennstoffzellen-Wasserkollektor in Fluidverbindung
zwischen der Brennstoffzelle und dem Kühlmittelspeicher, welcher überschüssiges,
von der Brennstoffzelle entferntes Wasser zum Kühlmittelspeicher oder zu einem
Abfluss leitet; ein Wasserdampf-Transfersystem, welches in Fluidverbindung
mit dem Kühlmittelakkumulator
befestigt ist, welches das Frostschutz-Kühlmittel vom Akkumulator aufnimmt
und Wasserdampf aus dem Frostschutz-Kühlmittel entfernt; und ein
Brennstoffzellen-Anfahr-System, welches in Fluidverbindung zwischen
dem Kühlmittelspeicher
und der Brennstoffzelle angeordnet ist, und einen Anfahr-Wärmetauscher aufweist,
welcher das Frostschutz-Kühlmittel
erwärmt,
ein Anfahr-Ventil und eine Anfahr-Leitung, welche zwischen dem Anfahr-Wärmetauscher
und der Brennstoffzelle angebracht ist, um selektiv das erwärmte Frostschutz-Kühlmittel
vom Anfahr-Wärmetauscher
durch die Kühlerplatte
leitet, um die Brennstoffzelle zu erwärmen. In einer alternativen Ausführungsform
umfasst die Brennstoffzelle ebenfalls ein Brennstoff-Aufbereitungssystem,
welches in Fluidverbindung mit dem Wasserdampf-Transfersystem verbunden
ist und mit der Brennstoffzelle, welche den Wasserdampf beim Aufbereiten
eines Kohlenwasserstoffbrennstoffs für die Brennstoffzelle nutzt,
wobei der Anfahr-Wärmetauscher
im Wärmetauscherverhältnis mit
dem Brennstoff-Aufbereitungssystem verbunden ist.
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Während des
Betriebs und nach dem Abschalten der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
wird das meiste aus der Brennstoffzelle entfernte überschüssige Wasser
nicht durch die Brennstoffzelle als ein Kühlmittel zurückgeführt, sondern
wird durch den Brennstoffzellen-Wasserkollektor in den Kühlmittelspeicher
geleitet, um sich mit dem Frostschutz-Kühlmittel zu mischen, oder von
dem Wasserkollektor zum Ablassen in die Umgebung durch den Ablauf.
Daher weisen sowohl das Kühlmittelsystem, das
Wasserdampf-Transfersystem,
das Brennstoffzellen-Anfahr-System als auch das Brennstoff-Aufbereitungssystem
das Frostschutz-Kühlmittel
auf, so dass sie kein freies Wasser haben, welches frieren könnte und
die Anlage während
des Betriebs und/oder Abschaltens der Anlage bei Umgebungsbedingungen,
welche unterhalb des Gefrierpunkts von Wasser sind, schädigen könnte. Beim
Anfahren der Anlage würde
freies Wasser innerhalb poröser
Komponenten der Brennstoffzelle, welches getaut werden müsste, durch
das erwärmte
Frostschutz-Kühlmittel erwärmt, welches
vom Anfahr-Wärmetauscher
durch das Anfahr-Ventil und die Anfahr-Leitung und durch die Kühlerplatte
geleitet wird. Außerdem
wird Wasserdampf, welcher beim Anfahren der Anlage bei Bedingungen
unterhalb des Gefrierpunkts benötigt
wird, von flüssigem
Frostschutz-Kühlmittel
innerhalb des Wasserdampf-Transfersystems in das Brennstoff-Aufbereitungssystem
transferiert. Folglich bietet die Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
mit einem reduzierten Volumen an freiem Wasser der vorliegenden
Erfindung das Anfahren, den Betrieb im stationären Zustand und das Abschalten
der Anlage bei Umgebungsbedingungen unterhalb des Gefrierpunkts,
wobei kein freies Wasser innerhalb des Kühlmittelsystems, des Wasserdampf-Transfersystems, des
Anfahr-Systems oder des Brennstoff-Aufbereitungssystems der Anlage
ist. Das durch den Wasserkollektor entfernte Wasser kann in die
Umgebung geleitet werden, kann in den Kühlmittelspeicher abgeleitet
werden oder kann einem Brennstoff-Aufbereitungssystem zum Aufbereiten
eines Kohlenwasserstoffbrennstoffs reduzierendem von Fluid zugeführt werden,
abhängig
von den Anforderungen des Systems und von Umweltgesichtspunkten.
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Das
Frostschutz-Kühlmittel
ist ein Frostschutz mit geringem Dampfdruck mit einem Partialdruck
des Frostschutzmittels über
einer Lösung
des Frostschutz- Kühlmittels
und Wasser bei einer Betriebstemperatur der Zelle, welcher weniger
als 0,005 mm Hg beträgt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage ebenfalls einen
Brenner umfassen, welcher einen Anodenabgasstrom, welcher aus der
Brennstoffzelle kommt, aufnimmt und verbrennt, um jeglichen unverbrauchten
Brennstoff aus der Brennstoffzelle zu verbrennen, und der verbrannte
Anodenabgasstrom wird dann zu einer Vorrichtung mit direkter Massen- und
Wärmeübertragung
geleitet, welche im Massenübertragungsverhältnis mit
dem Prozessoxidationsmittelstrom verbunden ist, bevor der Oxidationsmittelstrom
in die Brennstoffzelle eintritt, um Wasser und Wärme vom verbrannten Anodenabgasstrom
zu dem Prozessoxidationsmittelstrom zu übertragen. In einer solchen
Ausführungsform
kann der Anfahr-Wärmetauscher
im Wärmetauschverhältnis mit
dem Brenner angeordnet sein. In einer zusätzlichen Ausführungsform
kann der Brenner im Wärmetauschverhältnis mit dem
Wasserdampf-Transfersystem angeordnet sein, um den Transfer von
Wasserdampf aus dem Frostschutz-Kühlmittel zu verbessern. Die
Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage kann auch so betrieben werden,
dass das Frostschutz-Kühlmittel
bei einem Druck gehalten wird, welcher geringer ist als ein Druck
der Reaktantenströmungen,
um ein Zurückhalten
des Frostschutzes zu unterstützen
und die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass das Frostschutz-Kühlmittel
Katalysatoren der Zelle vergiften könnte. In einer alternativen
Ausführungsform
kann die Brennstoffzelle poröse
Wassertransportplatten aufweisen, welche auch als Reaktantenströmungsfelder
der Brennstoffzelle dienen können.
Durch die Brennstoffzelle erzeugtes Wasser kann dann durch die porösen Wassertransportplatten
in und durch den Brennstoffzellen-Wasserkollektor zu einem Ablauf, zum
Kühlmittelspeicher
oder zu einem Brennstoff-Aufbereitungssystem geleitet werden. In
einer weiteren Ausführungsform
kann die Brennstoffzelle keine Wassertransportplatte haben, sondern
stattdessen gelangt Brennstoffzellenwasser und jegliches Wasser
innerhalb der Reaktantenströmungen
als Wasserdampf und als mitgeschleppte Wassertröpfchen in den Kathoden- und
Anodenabgasströmungen
hinaus. In einer solchen Ausführungsform
werden die Abgasströmungen
durch den Brenner geleitet, um nicht verbrannten Brennstoff zu verbrennen, und
die verbrannte Anlagenabgasströmung
wird dann durch einen luft- oder wassergekühlten Wasserrückgewinnungs-Kondensator
geleitet, und das kondensierte Wasser wird dann zum Kühlmittelspeicher
geleitet.
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Dementsprechend
ist es ein allgemeines Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
mit reduziertem Volumen an freiem Wasser bereitzustellen, welche
die Nachteile im Stand der Technik behebt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist eine schematische
Darstellung einer ersten Ausführungsform
einer Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten Volumen
an freiem Wasser, ausgebildet gemäß der vorliegenden Erfindung.
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2 ist eine schematische
Darstellung einer zweiten Ausführungsform
einer Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten Volumen
an freiem Wasser.
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3 ist eine schematische
Darstellung einer dritten Ausführungsform
einer Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten Volumen
an freiem Wasser.
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4 ist eine schematische
Darstellung einer vierten Ausführungsform
einer Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten Volumen
an freiem Wasser.
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5 ist eine schematische
Darstellung einer fünften
Ausführungsform
einer Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten Volumen
an freiem Wasser.
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Beste Art(en) der Ausführung der
Erfindung
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Es
wird detailliert auf die Zeichnungen Bezug genommen. Eine erste
Ausführungsform
einer Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten
Volumen an freiem Wasser ist in
1 gezeigt
und wird im allgemeinen mit dem Bezugszeichen
10 bezeichnet.
Für die
vorliegenden Zwecke versteht es sich, dass der Ausdruck "freies Wasser" Wasser beschreiben
soll, welches so gut wie kein Frostschutzmittel im Wasser hat, so
dass der Gefrierpunkt des "freien
Wassers" nicht auf
unterhalb 0°C reduziert
ist. Die erste Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
10 umfasst eine Brennstoffzelle
12.
Die Brennstoffzelle
12 umfasst eine Membranelektrodenanordnung
14 (z.B.
ein Anodenkatalysator und ein Kathodenkatalysator, welche auf entgegengesetzten
Seiten einer Protonenaustauschmembran angeordnet sind, wie im Stand der
Technik bekannt), ein Anodenströmungsfeld
16 und
ein Kathodenströmungsfeld
18,
welche auf entgegengesetzten Seiten der Membranelektrodenanordnung
14 definiert
sind. Wie aus der Technik bekannt, kann die Brennstoffzelle
12 mit
anderen im wesentlichen identischen Brennstoffzellen (nicht gezeigt)
kombiniert werden, um eine Zellenstapelanordnung zu bilden, einschließlich Verzweigungssystemen,
zum Leiten der Reaktantenströmungen
durch den Stapel. Eine Oxidationsmittel-Versorgungsleitung
20 leitet
einen Prozessoxidationsmittelstrom, z.B. Luft (in
1 mit "Luft" bezeichnet),
durch eine Einlasskammer
22 einer Vorrichtung zur direkten Massen-
und Wärmeübertragung
24 und
in einen Oxidationsmitteleinlass
26, welcher wiederum den Oxidationsmittelstrom
in das Kathodenströmungsfeld
18 der
Brennstoffzelle
12 leitet. Eine Kathodenabgasleitung
28 leitet
den Oxidationsmittelstrom als einen Kathodenabgasstrom von der Brennstoffzelle
12 in einen
Brenner
30, und eine Anlagenabgasleitung
32 leitet
den verbrannten Kathodenabgasstrom in eine Abgaskammer
34 der
Vorrichtung mit direkter Masse und Wärmeübertragung
24 zum
Hinausströmen
aus der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
10 in einem
Systemabgas
36 (in
1 als "Systemabgas" bezeichnet). Die
Vorrichtung zur direkten Massen- und Wärmeübertragung
24 kann
von dem im US-Patent
Nr.
US 6 274 259 beschriebenen
Typ sein, welches am 14.8.2001 Grasso et al. erteilt wurde. Ein Oxidationsmittelgebläse
38 kann
auf der Oxidationsmittel-Versorgungsleitung
20 positioniert
sein, um Druck der Oxidationsmittelströmung, die in die Vorrichtung
zur direkten Wärme-
und Massenübertragung
24 und
das Kathodenströmungsfeld
18 geleitet wird,
zu erhöhen.
Al ternativ kann das Oxidationsmittelgebläse zwischen der Vorrichtung
zur direkten Massen- und Wärmeübertragung
24 und
dem Oxidationsmitteleinlass
26 positioniert sein.
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Ein
reduzierendes Fluid, z.B. Wasserstoffgas, wird von einer Brennstoffversorgung 40 durch einen
Einlass 42 für
reduzierendes Fluid in das Anodenströmungsfeld 16 geleitet.
Eine Anodenabgasleitung 44 leitet das aus dem Anodenströmungsfeld strömende reduzierende
Fluid als einen Anodenabgasstrom in den Brenner 30, in
welchem unverbrauchtes reduzierendes Fluid verbrannt wird und anschließend in
die Anlagen-Abgasleitung 32 zu dem Kathodenabgasstrom als
ein Anlagenabgasstrom geleitet wird und anschließend in die Vorrichtung zur direkten
Massen- und Wärmeübertragung 24.
Die Brennstoffzelle 12 kann auch eine Anodenwiederverwertungsleitung 46 aufweisen,
die zwischen der Anodenabgasleitung 44 und dem Einlass
für reduzierendes
Fluig 42 angebracht ist, und kann ein Anodenwiederverwertungsgebläse 48 aufweisen,
welches an der Leitung 46 angebracht ist zur selektiven
Wiederverwertung eines Teils des Anodenabgasstroms zurück in das
Anoden-Kathodenströmungsfeld 16. Außerdem kann
die Brennstoffzelle eine Kathodenwiederverwertungsleitung 50 aufweisen,
welche zwischen der Kathodenabgasleitung 28 und dem Oxidationsmitteleinlass 26 angebracht
ist, mit einem Kathodenabgasgebläse 52,
welches an der Leitung 50 angebracht ist, um selektiv einen
Teil des Kathodenabgasstroms zurück
in das Kathodenströmungsfeld 18 wiederzuverwerten.
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Die
erste Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 10 mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser kann auch ein Anodenströmungsfeld 16 einschließlich einer
ersten porösen Wassertransportplatte
aufweisen, die ein erstes Wasserströmungsfeld 55 definiert,
und kann ebenfalls ein Kathodenströmungsfeld 18 einschließlich einer
zweiten porösen
Wassertransportplatte aufweisen, welche ein zweites Wasserströmungsfeld 56 definiert, wie
in 1 gezeigt. Brennstoffzellen,
welche solche Wassertransportplatten aufweisen, sind in den US-Patenten
5 503 944 und 5 700 595 beschrieben. Die ersten und zweiten Wasserströmungsfelder 54, 56 bieten
ein Mittel zum Entfernen überschüssigen Wassers
aus der Brennstoffzelle 10.
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Ein
erster Brennstoffzellen-Wasserablass 58 leitet Wasser von
dem ersten Wasserströmungsfeld 54 in
einen Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60, und ein zweiter
Brenntoffzellen-Wasserablass 62 leitet Wasser von dem zweiten
Wasserströmungsfeld 56 in den
Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60. Der Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60 leitet
das Wasser von den Wasserströmungsfeldern 54, 56 in
einen Kühlmittelspeicher 64,
welcher sowohl das vom Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60 gelieferte
Brennstoffzellenwasser als auch ein Frostschutz-Kühlmittel speichert.
Ein Ablass für überschüssiges Brennstoffzellenwasser
(in 1 als "Ablass" bezeichnet) und ein
Wasserablassventil 68 sind auch an dem Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60 angebracht,
um selektiv überschüssiges Wasser
abzulassen. Die relative Menge an in dem Kühlmittelspeicher 64 vom
Wasserkollektor 60 abgelassener Wassermenge kann mit den
Umgebungstemperaturbedingungen variieren. Falls die Umgebungstemperatur
oberhalb des Gefrierpunkts ist, kann der gesamte Auslass vom Wasserkollektor 60 zum
Wasserablass 68 geleitet und in die Umgebung abgelassen
werden. Falls andererseits die Umgebungstemperatur unterhalb des
Gefrierpunkts ist, kann das gesamte vom Wasserkollektor 60 abgelassene
Wasser zum Kühlmittelspeicher 64 geleitet
werden. Der Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60 kann
ein Verzweigungssystem und/oder Leitungssystem sein, welches Brennstoffzellenwasser
und/oder Wasserdampf und mitgeschleppte Wassertröpfchen sammelt, welche die
Brennstoffzelle 12 verlassen un leitet das Wasser in den
Kühlmittelspeicher 64.
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Es
versteht sich, dass die erste Ausführungsform der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 10 mit
einem reduzierten Volumen an freiem Wasser Wasser von der Brennstoffzelle 12 in
den Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60 und Kühlmittelspeicher 64 durch
andere aus der Technik bekannte Einrichtungen als das erste und
zweite Wasserströmungsfeld 54, 56 leiten
kann. Wie unten in Bezug auf eine alternative Ausführungsform
beschrieben, kann das Brennstoffzellenwasser beispielsweise einfach
die Brennstoffzelle in der Kathoden- und Anoden-Abgasströmung als
Wasserdampf und mitgeschleppte Wassertröpfchen verlassen und danach
in einem Kondensator kondensiert werden, aus welchem das flüssige Wasser
zum Brennstoffzellen-Wasserkol lektor 60 und Kühlmittelspeicher 64 geleitet
wird. Die erste Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Wasservolumen 10 umfasst
auch ein Kühlmittelsystem 70 mit
dem Kühlmittelspeicher 64,
einer Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72,
welches das mit Wasser gemischte Frostschutz-Kühlmittel vom Speicher durch
eine Kühlmittelpumpe 74 durch
einen Kühlmittelwärmetauscher 76,
welcher durch ein Gebläse 78 (ähnlich dem
in der Technik bekannten Automobilkühler), in und durch eine abgedichtete
Kühlerplatte 80,
welche in Wärmetauschbeziehung
mit der Brennstoffzelle 12 angebracht ist, und zurück in den
Kühlmittelspeicher 64 leitet.
Das Charakterisieren der Kühlerplatte
als "abgedichtete
Kühlerplatte" bedeutet, dass die
Kühlerplatte 80 erlaubt,
dass Frostschutz-Kühlmittel
durch die Platte 80 strömt,
aber die Platte 80 erlaubt nicht, dass Frostschutz-Kühlmittel
von der Platte 80 in benachbarte Brennstoffzellenkomponenten,
z.B. in das erste oder zweite Wasserströmungsfeld 54, 56,
etc., fließt.
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Wie
in 1 gezeigt, kann die
Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72 Unterbereiche
aufweisen, z.B. eine Speicherablass-Leitung 82, welche
zwischen dem Kühlmittelspeicher
und der Kühlmittelpumpe 74 angeordnet
ist; eine Kühlmittelwärmetauscher-Zuführleitung 83,
welche zwischen der Kühlmittelpumpe 74 und
dem Kühlmittelwärmetauscher 76 angeordnet ist;
eine Kühlerplatten-Zuführleitung 84,
welche zwischen dem Kühlmittelwärmetauscher 76 und
der Kühlerplatte 80 angeordnet
ist; und eine Kühlerplatten-Auslassleitung 88,
welche zwischen der Kühlerplatte 80 und
dem Kühlmittelspeicher 64 angeordnet ist.
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Das
Kühlmittelsystem 70 kann
eine Drucksteuerungseinrichtung zum Steuern eines Druckes des Frostschutz-Kühlmittels
aufweisen, das durch das Kühlmittelsystem 60 zirkuliert,
damit der Druck geringer ist als ein Druck der Prozessoxidationsmittel-
und reduzierenden Fluid-Reaktantenströme, welche durch das Anodenströmungsfeld 16 und
Kathodenströmungsfeld 18 strömen, z.B.
ein Kühlmittel-Drucksteuerungsventil 90,
welches an der Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72 zwischen
der Kühlmittelpumpe 74 und
der Kühlerplatte 80,
z.B. auf der Kühlerplatten-Zuführleitung 84 angeordnet
ist. Das Kühlmitteldruckventil 90 kann
jedes in der Technik bekanntes Ventil sein, welches mit der Kühlmittelpumpe 74 koordiniert
werden kann, um den Strom von Frostschutz-Kühlmittel,
der durch das Ventil 90 strömt, einzuschränken, um
den spezifischen Druck des Frostschutz-Kühlmittels innerhalb der Kühlerplatte 80 aufrechtzuerhalten.
Auf bekannte Weise kann das Kühlmittel-Druckkontrollventil 90 von
Hand, automatisch oder beispielsweise elektromechanisch eingestellt werden,
abhängig
von einem Referenzdruck des Prozessoxidationsmittelstroms innerhalb
des Kathodenströmungsfelds 18 und/oder
des reduzierenden Fluidstroms innerhalb des Anodenströmungsfelds 16,
um die Strömung
durch das Ventil 90 einzuschränken, so dass die Strömung von
Frostschutz-Kühlmittel,
welches in die Kühlmittelpumpe 74 aus
der Kühlerplatte 80 und
der Kühlerplattenablass-Leitung 88 gezogen
wird, bei einem niedrigeren Druck ist als der Druck des Prozessoxidationsmittel-
und/oder reduzierenden Fluidstroms innerhalb des Kathodenströmungsfelds 18 bzw.
des Anodenströmungsfelds 16.
Zusätzliche
Drucksteuerungseinrichtungen für
diese Zwecke können
sämtliche
bekannte Mechanismen umfassen, welche den Druck einer flüssigen Strömung auf
unterhalb eines Referenzdrucks einer gasförmigen Strömung senken können, wie
es im US-Patent 5 700 595 offenbart ist, welches am 23.12.1997 Reiser
erteilt wurde.
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Die
erste Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser 10 weist auch ein Wasserdampf-Transfersystem 92 auf,
welches in Fluidverbindung mit dem Kühlmittelspeicher 64 angeordnet ist,
welcher das Frostschutz-Kühlmittel
vom Speicher 64 aufnimmt, um Wasserdampf aus dem Frostschutz-Kühlmittel
heraus zu übertragen.
Durch Übertragen
des Wasserdampfes aus dem Frostschutz-Kühlmittel kann das Frostschutz-Kühlmittel bei
einer optimalen Konzentration gehalten werden, um eine gewünschte Gefrierpunkterniedrigung
des Frostschutz-Kühlmittels
zu erreichen. Außerdem kann
der entzogene Wasserdampf andere Systeme der Stromerzeugungsanlage
genutzt werden, wie unten beschrieben. Das Wasserdampf-Transfersystem 92 umfasst
eine Wasserentziehungseinrichtung 94, um dem Frostschutz-Kühlmittel
Wasser zu entziehen; eine Kühlmittel-Versorgungsleitung 96,
welche zwischen dem Kühlmittelspeicher 64 und
der Wasserentziehungseinrichtung 94 angeordnet ist, welche das
Frostschutz-Kühlmittel
zur Entziehungseinrichtung 94 leitet; eine Wasserent lüftung 98,
welche abgetrenntes Wasser aus der Wasserentziehungseinrichtung 94 leitet;
und eine Kühlmittelrückführleitung 100,
welche zwischen der Wasserentziehungseinrichtung 94 und
dem Kühlmittelsystem 70 angeordnet
ist, sowie bei der Speicherauslassleitung 82 benachbart
einer Ansaugseite der Kühlmittelpumpe 74. Die
Frostschutz-Kühlmittel-Versorgungsleitung 96 kann
direkt am Kühlmittelspeicher 64 angebracht sein,
oder wie in 1 gezeigt,
indirekt in Fluidverbindung mit einem Kühlmittelsystem Umlenkventil 101 verbunden
sein, welches an der Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72 angebracht
ist, z.B. ein Standard-Drei-Wege-Ventil, welches selektiv einen
Teil des Frostschutz-Kühlmittels
zum Zirkulieren des Kühlmittelsystems 70 leitet
und einen Teil des Frostschutz-Kühlmittels
zum Zirkulieren durch das Wasserdampf-Transfersystem 92 leitet.
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Die
Wasserentfernungseinrichtung 94 kann jegliche einer Auswahl
an bekannten Einrichtungen sein, die in der Lage sind, Wasser aus
einer Lösung oder
aus einer Mischung von Wasser und dem Frostschutz-Kühlmittel
zu entfernen. Beispielsweise kann die Wasserentfernungseinrichtung 94 eine
Kontaktsättigungsvorrichtung
sein, z.B. ein gepacktes Bett, welches eine Luftlieferung durch
eine Wasserentfernungsluftleitung 102 und ein Wasserentfernungsluftgebläse 104 aufnimmt,
wie schematisch in 1 dargestellt.
Außerdem
kann die Wasserentfernungseinrichtung 94 aus einem Brenner
bestehen, welcher das Frostschutz-Kühlmittel direkt erhitzt, um
Wasserdampf aus dem Frostschutz-Kühlmittel
zu entfernen (in 1 nicht
gezeigt). Die Wasserentfernungseinrichtung 94 kann auch
aus einem Brenner bestehen, welcher in direktem Wärmetauschverhältnis mit
einer Kontaktsättigungsvorrichtung
steht, oder die Wasserentfernungseinrichtung 4 kann einen
Wärmetauscher umfassen,
welcher Wärme
durch ein Fluid überträgt, z.B.
erwärmtes
Frostschutz-Kühlmittel,
an eine Kontaktsättigungseinrichtung überträgt, um das
Entfernen von Wasser aus dem Frostschutz-Kühlmittel weiter zu unterstützen.
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Die
erste Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten
Volumen an freiem Wasser 10 umfasst ebenfalls eine Anfahr-System-Einrichtung 106 zum
Erwärmen des
Frostschutz-Kühlmittels
und zum Leiten des erwärmten
Frostschutz-Kühlmittels
zur Brennstoffzelle 12.
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Das
Anfahr-System 106 ist in Fluidverbindung zwischen dem Kühlmittelspeicher 64 und
der Brennstoffzelle 12 angebracht. Das Anfahr-System umfasst
einen Anfahr-Wärmetauscher 108,
welcher in Wärmetauschverhältnis mit
dem Brenner 30 zum Wärmen
des Frostschutz-Kühlmittels
ist; eine Frostschutz-Kühlmittel-Heizleitung 110,
verbunden zwischen dem Anfahr-Wärmetauscher 108 und
dem Kühlmittelspeicher 64,
oder (wie in 1 gezeigt) das
Kühlmittelsystem-Umlenkventil 101,
welches Frostschutz-Kühlmittel
zum Wärmetauscher 108 leitet;
eine Anfahr-Leitung 112 in Fluidverbindung zwischen dem
Anfahr-Wärmetauscher 108 und
der Kühlerplatte 80,
welche das erwärmte
Frostschutz-Kühlmittel
zum Strömen
durch die Kühlerplatte 80 leitet; und
ein Anfahr-Ventil 114, angebracht an der Anfahr-Leitung 112,
welches gesteuert oder gewählt werden
kann, um sämtliches
oder einen Teil des erwärmten
Frostschutz-Kühlmittels
zum Strömen
von der Anfahr-Leitung 112 durch eine erste Verlängerung 116 der
Anfahr-Leitung 112 leitet, in die Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72 des
Kühlmittels 72 stromabwärts von
der Kühlmittelpumpe 74,
wie in 1 gezeigt, bei
der Kühlerplatten-Zuführleitung 84,
so dass das erwärmte
Frostschutzmittel durch die Kühlerplatte 80 strömen kann,
um die Brennstoffzelle 12 während des Anfahr-Verfahrens
zu erwärmen,
nachdem die Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 10 in Umgebungsbedingungen
unterhalb des Gefrierpunkts von Wasser abgeschaltet worden ist.
Für die hier
vorliegenden Zwecke wird klargestellt, dass das Beschreiben des
Anfahr-Ventils als "selektiv erwärmtes Frostschutzmittel
vom Anfahr-Wärmetauscher durch
die Kühlerplatte
leitend" bedeutet,
dass das Anfahr-Ventil 114 gesteuert werden kann durch
manuelle, mechanische oder andere in der Technik bekannte Steuervorrichtungen,
um das gesamte oder ein Teil des Frostschutz-Kühlmittels über eine
erwünschte
Zeitdauer zum Strömen
durch die Kühlerplatte 80 zur
Brennstoffzelle 12 zu leiten.
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Wie
aus 1 ersichtlich, wenn
das Anfahr-Ventil 114 das erwärmte Frostschutz-Kühlmittel nicht
in das Kühlmittelsystem 70 zum
Erwärmen
der Brennstoffzelle leitet, dann leitet das Anfahr-Ventil 114 (z.B.
ein Standard-Drei-Wege-Ventil)
das erwärmte
Frostschutz-Kühlmittel
in das Wasserdampf-Transfersystem 92, z.B. in die Wasserentfernungseinrichtung 94 durch
die Frostschutz-Kühlmittel-Versorgungsleitung 96.
Es wird vorausgesehen, dass das Anfahr-Ventil 114 einen
Teil des erwärmten Frostschutzmittelkühlmittels
zu sowohl dem Kühlmittelsystem 70 als
auch dem Wasserdampf-Transfersystem 92 unter
bestimmten Betriebsbedingungen leiten kann. Der Anfahr-Wärmetauscher 108 kann
eliminiert werden, und die erwärmte
Frostschutzmittellösung
von der Kühlerplatte 80 kann
von der Kühlerplattenauslassleitung 88 zum
Kühlmittelspeicher 64, zur
Wasserenfernungseinrichtung 94 über die Kühlmittelpumpe 74,
zur Anfahr-Leitung 112 und zum Anfahr-Ventil 114 strömen.
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Bei
Verwendung einer ersten Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser 10 nach Strömen des erwärmten Frostschutz-Kühlmittels durch
das Kühlmittelsystem 70,
um jegliches gefrorenes Wasser innerhalb der Brennstoffzelle 12 geströmt ist,
leitet das Anfahr-Ventil 114 anschließend selektiv das erwärmte Frostschutz-Kühlmittel zum Strömen in und
durch das Wasserdampf-Transfersystem 92 während eines
Betriebs im stationären
Zustand der Stromerzeugungsanlage 10, so dass ein Teil
des Brennstoffzellenwassers, gemischt mit dem Frostschutz-Kühlmittel im Kühlmittelspeicher 64,
entfernt werden kann, um die Frostschutz-Kühlmittel-Konzentration auf
einem erwünschten
Niveau zu erhalten zum optimalen Frostschutz der Stromerzeugungsanlage 10.
Wenn sich die Umgebungsbedingungen ändern, kann überschüssiges Wasser
akkumulieren und über
den Wasserablass 66 aus der Anlage 10 abgelassen
werden.
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Das
Frostschutz-Kühlmittel
ist ein Frostschutzmittel mit niedrigem Dampfdruck, welches einen
Partialdruck des Frostschutzmittels über der Lösung aus Frostschutz-Kühlmittel
und Wasser bei einer Betriebstemperatur der Zelle hat, welcher weniger
als 0,005 mm Hg ist. Ein exemplarisches Frostschutz-Kühlmittel
ist gewählt
aus der Gruppe, die aus einer Alkantriol-Lösung und Polyethylenglycol
besteht. Ein weiteres exemplarisches Frostschutz-Kühlmittel
ist gewählt
aus der Gruppe, die aus Glycerin, Butantriol, Pentantriol, Polyethylenglycol
und Mischungen daraus besteht.
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Eine
zweite Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser ist in 2 gezeigt
und wird all gemein durch das Bezugszeichen 120 bezeichnet. Aus
Gründen
der Einfachheit sind jene Komponenten der zweiten Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 120,
die identisch mit Komponenten der ersten Ausführungsform 10 sind, mit
dem gleichen Bezugszeichen in 2 wie
in 1 bezeichnet. Die
zweite Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 120 umfasst
ein Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 zum Konvertieren
eines Kohlenwasserstoffbrennstoffs zu einem reduzierenden Fluidbrennstoff,
welcher für eine
Brennstoffzelle geeignet ist, wie beispielsweise offenbart als "fuel processing component
means" im o.g. US-Patent
6 274 259, wie auch im US-Patent 6 007 931, welches am 28.12.1999
an Fuller et al. erteilt wurde. Wie aus der Technik bekannt, nimmt
die Brennstoffaufbereitungseinrichtung, welche in dieser Darstellung
einen autothermen Reformer umfasst, einen Kohlenwasserstoffbrennstoff,
z.B. Benzin etc. aus einer Brennstoffpumpe 124 und Brennstoffzuführleitung 126 und
deren ersten Verlängerung 127 auf,
und nimmt auch eine Luftversorgung von einer Brennstoff-Aufbereitungsverlängerung 128 der
Wasserentfernungs-Luftversorgungsleitung 102 auf. Das Brennstoff-Aufbereitungssystem
nimmt ebenfalls Wasserdampf in Form von Dampf auf, welcher von einem
zweiten Wasserdampf-Transfersystem 121 durch eine Wasserdampf-Zuführleitung 130 gelangt. Überschüssiger Wasserdampf
kann aus dem zweiten Wasserdampf-Transfersystem 121 durch
einen Wasserdampfablass 131 geleitet werden, welcher beispielsweise
an der Wasserdampf-Zuführleitung 130 angebracht
ist. Wie bekannt, bereitet das Brennstoff-Aufbereitungssystem den
Kohlenwasserstoffbrennstoff durch Anwendung von Wärme (beispielsweise
durch einen Reformer, Shift-Konverter und selektiven Oxidierer,
wie in der Technik bekannt) und Wasserdampf auf den Brennstoff zu
einem reduzierenden Fluid auf, welches dann vom Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 in
dem Einlass für
reduzierendes Fluid 42 geleitet wird, um zum Anodenströmungsfeld 16 der
Brennstoffzelle 12 geleitet zu werden.
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In
der zweiten Ausführungsform 120 der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
der vorliegenden Erfindung umfasst das zweite Wasserdampf-Transfersystem 121 eine
zweite Wasserentfernungsvorrichtung 132, welche einen Wasserentfernungsbrenner 134 hat,
welcher Luft von der Wasserentfernungs luft-Zuführleitung 102 und
Gebläse 104 aufnimmt,
welcher Brennstoff von der Brennstoffzuführleitung 126 aufnimmt
und welcher ebenfalls den Anodenabgasstrom, welcher aus der Brennstoffzelle 12 geleitet
wird, in der Anodenabgasleitung 44 aufnehmen kann. Der
verbrannte Anodenabgasstrom strömt
aus dem Wasserentfernungsbrenner 134 in einer Leitung 136 für verbrannten
Anodenabgasstrom zur Mischung mit dem Kathodenabgasstrom, um zum
Anlagenabgasstrom in der Anlagenabgasleitung 32 zu werden.
Der Wasserentfernungsbrenner 134 ist im Wärmetauschverhältnis mit
einem Boiler 138 angeordnet, welcher das Frostschutz-Kühlmittel
von einer zweiten Frostschutz-Kühlmittel-Versorgungsleitung 140 aufnimmt, welche
in Fluidverbindung zwischen dem Boiler 138 und dem Kühlmittelspeicher 64 verbunden
ist, beispielsweise durch das Kühlmittelsystem-Umlenkventil 101,
wie in 2 gezeigt. Ein
Dampfseparator 142 ist in Fluidverbindung mit dem Boiler 138 angeordnet, er
trennt den gesiedeten Wasserdampf als Dampf von dem im Boiler 138 erhitzten
Frostschutz-Kühlmittel,
und der Dampf wird vom Dampfseparator 142 durch die Wasserdampf-Zuführleitung 130 in
das Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 geleitet, um dort
das Brennstoffaufbereiten zu unterstützen.
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In
der zweiten Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser 120 umfasst außerdem ein zweites Anfahr-System 144 einen
zweiten Anfahr-Wärmetauscher 146,
welcher im Wärmetauschverhältnis mit
dem Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 angeordnet ist;
eine zweite Frostschutz-Kühlmittel-Heizleitung 148,
welche in Fluidverbindung mit dem Kühlmittelspeicher 64 angeordnet
ist, z.B. durch den Boiler 138, leitet das erwärmte Frostschutz-Kühlmittel
in ein zweites Anfahr-Ventil 150 und
durch eine Verlängerung 152 der
zweiten Frostschutz-Kühlmittel-Heizleitung 148 in
den zweiten Anfahr-Wärmetauscher 146;
und eine zweite Anfahr-Leitung, welche mit dem zweiten Anfahr-Wärmetauscher 146 verbunden
ist, leitet das erwärmte
Frostschutz-Kühlmittel zum
Strömen
in die Kühlerplatte 80,
um die Brennstoffzelle 12 während eines Anfahr-Vorgangs
zu erwärmen.
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Das
zweite Anfahr-Ventil 150 kann selektiv sämtliches
oder ein Teil des Frostschutz-Kühlmittels zum
Strömen
in den zweiten Anfahr-Wärmetauscher 146 leiten,
oder es kann gesteuert werden, um sämtliches oder ein Teil des
Frostschutz-Kühlmittels
zum Strömen
durch eine Kühlmittelsystem-Zuführleitung 156 zu
leiten, welche zwischen dem zweiten Anfahr-Ventil und dem Kühlmittelsystem 70 angeordnet ist,
beispielsweise an der Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72 angebracht.
Nachdem die Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 120 einen
stationären Betriebszustand
erreicht hat, kann sämtliches
Frostschutz-Kühlmittel,
welches das Wasserdampf-Transfersystem 121 verlässt, zurück in das
Kühlmittelsystem 70 geleitet
werden. In einem derartigen Zustand der Stromerzeugungsanlage 120 wird
ein erstes Ablassventil 158, welches an der zweiten Anfahr-Leitung 154 angebracht
ist, gesteuert, um jegliches Rückfließen des
Frostschutz-Kühlmittels
vom Kühlmittelsystem
in die zweite Anfahr-Leitung 154 zu verhindern, um einen
Zerfall des Frostschutz-Kühlmittels
im zweiten Anfahr-Wärmetauscher 146 zu
vermeiden; ein Ablassventil 160, welches an der Anfahr-Leitung 154 zwischen
dem ersten Ablassventil 158 und dem zweiten Anfahr-Wärmetauscher 146 angeordnet
ist, wird gesteuert, um Luft einzulassen, um das Ablassen des Frostschutz-Kühlmittels zu unterstützen; ein
zweites Ablassventil 162, welches an einer Ablass-Leitung 164 in
Fluidverbindung zwischen dem zweiten Anfahr-Wärmetauscher 146 und dem
Kühlmittelspeicher 64 angebracht
ist, wird gesteuert, um ein Ablassen des Frostschutz-Kühlmittels durch
das zweite Ablassventil 162 zurück in das Kühlmittelsystem 70,
z.B. den Kühlmittelspeicher 64, zu
ermöglichen.
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Die
zweite Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser 120 erreicht eine Betriebseffizienz durch
Integrieren des zweiten Anfahr-Wärmetauschers 146 des
zweiten Anfahr-Systems 144 mit der beträchtlichen durch das Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 erzeugten
Wärme,
wie auch durch Nutzen zusätzlicher
Wärme,
welche durch den Wasserentfernungsbrenner 134 und den Boiler 138 im zweiten
Wasserdampf-Transfersystem 121 erzeugt wird. Zusätzliche
Effizienz wird erreicht durch Verbrennen des Anodenabgasstroms innerhalb
des Wasserentfernungsbrenners 134 des zweiten Wasserdampf-Entfernungssystems,
anstatt eine separate Verbrennungseinrichtung zu verwenden.
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Eine
dritte Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser ist in 3 gezeigt
und im allgemeinen durch das Bezugszeichen 170 bezeichnet.
Aus Gründen
der Zweckmäßigkeit
werden die Komponenten der dritten Ausführungsform der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 170,
welche mit Komponenten der ersten und zweiten Ausführungsform 10, 120 identisch
sind, mit den gleichen Bezugszeichen in 3 wie in 1, 2 bezeichnet. Die dritte
Ausführungsform
der Brennstoftzellen-Stromerzeugungsanlage der vorliegenden Erfindung 170 ist
sehr ähnlich
der zweiten Ausführungsform 120,
außer
dass ein drittes Wasserdampf-Transfersystem 172 einen
Kontaktsättiger 174 im
Wärmetauschverhältnis mit
einem zweiten Wasserentfernungsbrenner 176 als eine dritte
Wasserentfernungseinrichtung 178 nutzt. Der Kontaktsättiger 174 nimmt
das Frostschutz-Kühlmittel
von einer dritten Frostschutz-Kühlmittel-Versorgungsleitung 180 auf,
welche in Fluidverbindung mit dem Kühlmittelspeicher angeordnet
ist, z.B. an dem Kühlsystem-Umlenkventil 101.
Eine Brenner-Umgehungsleitung 182, welche an der Wasserentfernungs-Luftversorgungsleitung 102 angeordnet
ist, leitet Luft zum Strömen
in den Kontaktsättiger 174,
so dass vom Gebläse
durchgedrückte
Luft Wasserdampf aus dem Frostschutz-Kühlmittel im Kontaktsättiger 174 entfernt,
und die mit Wasserdampf gesättigte
Luft wird vom Kontaktsättiger 174 durch
eine zweite Wasserdampfzuführleitung 182 in
das Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 geleitet. Nachdem
Wasser aus dem Frostschutz-Kühlmittel
im Kontaktsättiger
entfernt wurde, wird das Frostschutz-Kühlmittel zurück zum Kühlsystem 70 durch
eine zweite Kühlmittelsystem-Zuführleitung 184 zurückgeleitet,
welche zwischen dem Kontaktsättiger 174 und
einer Ansaugseite der Kühlmittelpumpe 174 angebracht
ist, z.B. an der Speicherauslassleitung 82.
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In
der dritten Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 170 umfasst
ferner ein drittes Anfahr-System 186 ein drittes Anfahr-Ventil 188,
angebracht an einer dritten Frostschutz-Kühlmittel-Heizleitung 189,
welche in Fluidverbindung zwischen dem Kühlmittelspeicher und einem
dritten Anfahr-Wärmetauscher 187 verbunden ist,
der im Wärmetauschverhältnis mit
dem Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 ist. Wie in 3 gezeigt, kann das dritte
Anfahrventil 188 an der dritten Frostschutz-Kühlmittel-Zuführleitung 180 stromaufwärts vom
Kontaktsättiger 174 angebracht
sein, so dass das Ventil 188 selektiv sämtliches oder ein Teil des
Frostschutz-Kühlmittels
zum direkten Strömen zum
dritten Anfahr-Wärmetauscher 187 für ein Anfahr-Verfahren
leiten kann, oder das Ventil 188 kann sämtliches oder ein Teil des
Frostschutz-Kühlmittels für den Betrieb
im stationären
Zustand in den Kontaktsättiger 174 leiten.
Wie bei der zweiten Ausführungsform 120 erreicht
die dritte Ausführungsform der
Brennstoffzellen- Stromerzeugungsanlage 170 der vorliegenden
Erfindung eine Betriebseffizienz durch Integrieren des dritten Anfahr-Wärmetauschers 187 mit
dem Brennstoff-Aufbereitungssystem 122, und die dritte
Ausführungsform
verwendet ein drittes Wasserdampf-Transfersystem 172, welches keinen
Dampf erzeugt.
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Eine
vierte Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit reduziertem Volumen
an freiem Wasser ist in 4 gezeigt
und allgemein durch das Bezugszeichen 190 bezeichnet. Aus
Gründen
der Zweckmäßigkeit
werden jene Komponenten der vierten Ausführungsform der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 190,
welche identisch mit den Komponenten der ersten, zweiten oder dritten
Ausführungsform 10, 120 bzw. 170 sind, mit
den gleichen Bezugszeichen in 4 wie
in den 1 bis 3 bezeichnet. Die vierte
Ausführungsform der
Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage der vorliegenden Erfindung 190 verwendet
den Brenner 30 nur zur Verbrennung des Anodenabgasstroms
wie bei der ersten Ausführungsform 10,
und der Brenner 30 leitet den verbrannten Anodenabgasstrom
und den erwärmten
Kathodenabgasstrom vom Brenner 30 in die Anlagenabgasleitung 32,
durch welche der Anlagenabgasstrom zur Vorrichtung für direkte
Massen- und Wärmeübertragung 24 gelangt.
Um daher das Frostschutz-Kühlmittel
für ein
Anfahr-Verfahren zu erwärmen,
umfasst die vierte Ausführungsform 190 ein
viertes Anfahr-System 192, bei welchem ein vierter Anfahr-Wärmetauscher 194 im
Wärmetauschverhältnis mit
dem Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 integriert ist und
welcher Frostschutz-direkt aus dem Kühlmittelspeicher 64 durch
eine vierte Frostschutz-Kühlmittel-Heizleitung 196 aufnimmt,
welche in Fluidverbindung zwischen dem vierten Anfahr-Wärmetauscher 194 und
dem Kühlmittelspeicher 64 verbunden
ist, z.B. beim Kühlmittelsystem-Umlenkventil 101.
In der vierten Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungs anlage 190 leitet die
Brennstoffpumpe 124 einen Kohlenwasserstoffbrennstoff durch
eine Brennstoffaufbereitungs-Brennstoffzuführleitung 198, um
das Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 zu versorgen.
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Das
vierte Anfahr-System umfasst 192 umfasst ebenfalls ein
viertes Anfahr-Ventil 200,
welches in Fluidverbindung zwischen dem vierten Anfahr-Wärmetauscher 194 und
einem vierten Wasserdampf-Entfernungssystem 202 und der
Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72 angebracht
ist. Wie in 4 gezeigt,
leitet eine vierte Anfahr-Leitung 204 das erwärmte Frostschutz-Kühlmittel
vom vierten Wärmetauscher 194 zum
vierten Anfahr-Ventil 200; eine Verlängerung 206 der vierten
Anfahr-Leitung 204 leitet das erwärmte Frostschutz-Kühlmittel
vom vierten Anfahr-Ventil 200 zur Kühlmittel-Zirkulationsleitung 72 stromabwärts von
dem Kühlmittelwärmetauscher 76, z.B.
bei der Kühlerplatten-Zuführleitung 84;
und eine vierte Frostschutz-Kühlmittel-Versorgungsleitung 208 leitet
das Frostschutz-Kühlmittel
vom vierten Anfahr-Ventil zum vierten Wasserdampf-Transfersystem 202.
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Das
vierte Wasserdampf-Transfersystem 202 kann jegliche Wasserentfernungseinrichtungen aufweisen,
z.B. den Kontaktsättiger 174,
welcher von dem Wasserentfernungsluftgebläse 104 durch die Wasserentfernungs-Luftzuführleitung 102 geblasene Luft
aufnimmt. Die Luft entfernt Wasserdampf aus dem erwärmten Frostschutzmittel,
welches durch den Kontaktsättiger 174 strömt, und
die mit Wasserdampf gesättigte
Luft wird durch die zweite Wasserdampf-Zuführleitung 182 in
das Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 geleitet. Wie bei
der dritten Ausführungsform 170 wird,
nachdem die Luft Wasserdampf aus dem erwärmten Frostschutzmittel innerhalb
des Kontaktsättigers 174 entfernt
hat, das Frostschutz-Kühlmittel
zurück
zum Kühlmittelsystem 70 durch
eine vierte Kühlmittelsystem-Zuführleitung 212 geleitet,
welche zwischen dem vierten Kontaktsättiger 174 und einer
Ansaugseite der Kühlmittelpumpe 174 angebracht
ist, z.B. an der Speicherauslassleitung 82.
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Während eines
Anfahr-Vorgangs der vierten Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 190 leitet das
vierte Anfahr-Ventil selektiv sämtliches
oder ein Teil des Frostschutz-Kühlmittels,
welches durch den vier ten Anfahr-Wärmetauscher 194 geströmt ist,
zum Strömen
durch die Verlängerung 206 der
vierten Anfahr-Leitung 204 in die Kühlerplatten-Zuführleitung 84 und
dann in die Kühlerplatte 80,
um die Brennstoffzelle 12 zu erwärmen. Nachdem die Brennstoffzelle 12 eine
gewünschte Betriebstemperatur
erreicht hat, leitet das vierte Anfahr-Ventil anschließend das
erwärmte
Frostschutz-Kühlmittel
zum Strömen
in das vierte Wasserdampf-Transfersystem 202 zum Betrieb
im stationären
Zustand der vierten Ausführungsform 190 der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
mit reduziertem Volumen an freiem Wasser. Die vierte Ausführungsform 194 erreicht
Effizienz durch Integrieren des vierten Anfahr-Wärmetauschers 194 mit
dem Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 und indem es keinen
Brenner in dem vierten Wasserdampf-Übertragungssystem 202 aufweist.
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Eine
fünfte
Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten
Volumen an frischem Wasser ist in 5 gezeigt und
wird im allgemeinen durch das Bezugszeichen 210 bezeichnet.
Aus Gründen
der Zweckmäßigkeit werden
jene Komponenten der fünften
Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 210, welche
identisch mit Komponenten der ersten, zweiten, dritten oder vierten
Ausführungsform 10, 120, 170 bzw. 190 sind,
mit dem gleichen Bezugszeichen in 5 wie
in 1 bis 4 gekennzeichnet. Die vierte Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage der vorliegenden Erfindung 210 umfasst
ein Kühlungssystem 70,
welches das gleiche wie die Kühlungssysteme
der vorher beschriebenen Ausführungsformen
ist und jegliche der beschriebenen Wasserdampftransfer- und Anfahr-Systeme
aufweisen kann, z.B. das vierte Wasserdampf-Transfersystem 202 und
das vierte Anfahr-System 192, wie oben beschrieben und
schematisch in 4 dargestellt.
Was die fünfte
Ausführungsform 210 hauptsächlich von
den oben beschriebenen Ausführungsformen
unterscheidet, ist, dass eine zweite Brennstoffzelle 212 gezeigt
ist, bei welcher das erste und zweite Wasserströmungsfeld 54, 56 der
vorher beschriebenen Ausführungsformen
nicht umfasst ist. Stattdessen umfasst die zweite Brennstoffzelle 212 eine
zweite Membranelektrodenanordnung 214 mit einem zweiten
Anodenströmungsfeld 216 und
einem zweiten Kathodenströmungsfeld 218 auf
entgegengesetzten Seiten der Membranelektrodenanordnung 214.
Das zweite Anodenströmungsfeld 216 nimmt
einen Brennstoff aus reduzierendem Fluid vom Einlass 42 für reduzierendes
Fluid auf und leitet diesen zum Strömen benachbart zur zweiten
Membranelektrodenanordnung 214, und das zweite Kathodenströmungsfeld 218 nimmt
den Prozessoxidationsmittelstrom vom Oxidationsmitteleinlass 26 auf
und leitet ihn zum Strömen
benachbart zur zweiten Membranelektrodenanordnung 214.
Der Anodenabgasstrom strömt
dann vom zweiten Anodenströmungsfeld 216 durch
die Anodenabgasleitung 44 in den Brenner 30, während der
Kathodenabgasstrom vom zweiten Kathodenströmungsfeld 218 durch
die Kathodenabgasleitung 28 in den Brenner 30 strömt. In dieser
fünften Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 210 verlassen
der verbrannte Anodenabgasstrom und der erwärmte Kathodenabgasstrom den
Brenner 30 als Anlagenabgasstrom in einer zweiten Anlagenabgasleitung 220,
welche den Anlagenabgasstrom in eine Wasserkondensationsvorrichtung 224 zum
Kondensieren und Entfernen des Wassers aus dem Anlagenabgasstrom,
z.B. mit bekannten luft- oder flüssigkeitsgefüllten Kondensatoren
und Schwerkraft-Sammlern, wie in der Technik bekannt. Eine entfernte
Ablassleitung 224 für
entferntes Wasser leitet kondensiertes Wasser aus dem Wasserkondensator 222 in
den Brennstoffzellen-Wasserkollektor 60, und der Kollektor 60 leitet das
entfernte Brennstoffzellenwasser in den Kühlmittelspeicher 64.
Da der Wasserkondensator 222 Wasser aus dem Anlagenabgasstrom
entfernt, wäre
die Vorrichtung zur direkten Massen- und Wärmeübertragung 24 der
ersten, zweiten, dritten und vierten Ausführungsformen 10, 120, 170, 190 in
den meisten Betriebsumgebungen erforderlich, aber könnte in
der fünften
Ausführungsform 210 für ein bestimmtes
Betriebserfordernis der Anlage 210 umfasst sein. Ein zweites
Systemabgas 226 leitet die Pflanzenabgasströmung vom
Wasserkondensator 222.
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Die
fünfte
Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten
Volumen an freiem Wasser 210 erreicht die Effizienz der
vorliegenden Erfindung für
Brennstoffzellen, welche nicht eine oder mehrere poröse Wasserströmungsfelder
innerhalb der Zellen verwenden. Weil die zweite Brennstoffzelle 212 keine
porösen
Wasserströmungsfelder 54, 56 benachbart
zum zweiten Anoden- bzw. Kathodenströmungsfeld 216, 218 hat, entströmt Wasser,
welches während
des Betriebs der zweiten Brennstoffzelle 212 erzeugt wird,
und sämtliches
Wasser innerhalb der Prozessoxidationsmittel- und reduzierendes
Fluid-Reaktantenstroms aus dem zweiten Anodenströmungsfeld 216 und
aus dem zweiten Kathodenströmungsfeld 218 als
Wasserdampf bzw. mitgeschleppte Flüssigkeitströpfchen, welche kondensiert
bzw. vom Anlagenabgasstrom innerhalb des Wasserkondensators 22 getrennt
werden. Der Betrieb sämtlicher
beschriebener Anfahr-Wasserdampftransfer- und Kühlungssysteme, z.B. des vierten
Anfahr-Systems 192, des vierten Wasserdampf-Transfersystems 202 und
des Kühlungssystems 70 funktionieren
in der fünften
Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten
Volumen an freiem Wasser 210.
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Während die
Anlage abgeschaltet ist, enthalten das Kühlungssystem 70, das
Anfahr-System 192, das Wasserdampf-Transfersystem 202 und
das Brennstoff-Aufbereitungssystem 122 kein freies Wasser,
welches bei Umgebungsbedingungen unterhalb des Gefrierpunkts von
Wasser einfrieren könnte. Wie
oben in Bezug auf die vierte Ausführungsform der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 190 beschrieben,
verwendet die fünfte
Ausführungsform 210 den
vierten Anfahr-Wärmetauscher 194 und
das vierte Anfahr-Ventil 200, um erwärmtes Frostschutz-Kühlmittel
in und durch die abgedichtete Kühlerplatte 80 während eines
Anfahr-Vorgangs zu leiten, bis die zweite Brennstoffzelle 212 eine
erwünschte
Temperatur erreicht hat. Dann wird das vierte Anfahr-Ventil 200 gesteuert,
um erwärmtes Frostschutzkühlmittel
vom vierten Anfahr-Wärmetauscher 194 zu
dem vierten Wasserdampf-Transfersystem 202 während des
Betriebs im stationären
Zustand der fünften
Ausführungsform
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 212 zu leiten.
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Während des
Betriebs im stationären
Zustand kann der Wasserkollektor auch direkt in das Brennstoff-Aufbereitungssystem 121 ableiten,
wie bekannt. Alternativ kann der Wasserkollektor zu einer Brennstoffaufbereitungs-Zuführwasserpumpe
(nicht gezeigt) ableiten, welche Wasser für das Brennstoff-Aufbereitungssystem
zuführt,
wie bekannt, womit die Wasserdampf-Transfersysteme 121, 172 und 202 umgangen
werden. Die Brennstoffaufbereitungs-Zuführwasserpumpe
kann auch so konfiguriert sein, dass sie beim Abschalten in den
Kühlmittelspeicher 64 abläuft.
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Während die
vorliegende Erfindung in Bezug auf die o.g. fünf Ausführungsformen der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
mit einem reduzierten Volumen an freiem Wasser 10, 120, 170, 190, 210 beschrieben
und dargestellt wurde, versteht es sich, dass die Erfindung sich
nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen
beschränkt.
Beispielsweise sind die fünf
Ausführungsformen
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage 10, 120, 170, 190, 210 oben
hauptsächlich
in Bezug auf Brennstoffzellen 12, 212 mit einer
Protonenaustauschmembran ("PEM")-Elektrolytenanordnung 14, 214 beschrieben.
Die Ausführungsformen
der Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage mit einem reduzierten
Volumen an freiem Wasser 10 kann sich jedoch auch auf eine
Brennstoffzelle mit anderen Elektrolyten beziehen.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Die
Erfindung reduziert das Volumen an freiem Wasser in einer Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage,
so dass unterstützende
Systeme der Anlage frosttolerant sind. Die Brennstoffzellen-Stromerzeugungsanlage
(10) umfasst ein Kühlsystem
(70) mit einer abgedichteten Kühlerplatte, welches ein Frostschutz-Kühlmittel
im Wärmtausch mit
einer Brennstoffzelle zirkuliert und Brennstoffzellenwasser sammelt;
ein Wasserdampf-Transfersystem (92), welches Wasserdampf
vom Frostschutz-Kühlmittel
entfernt, um die Frostschutzkonzentration zu steuern; und ein Anfahr-System
(106) mit einem Anfahr-Wärmetauscher (108)
und einem Anfahr-Ventil (114), welches selektiv erwärmtes Frostschutz-Kühlmittel
in die Kühlerplatte
(80) für
ein Anfahr-Verfahren leitet. Die Anlage kann auch ein Brennstoff-Aufbereitungssystem
umfassen, welches den entfernten Wasserdampf nutzt und im Wärmetauschverhältnis mit
dem Anfahr-Wärmetauscher
ist. Das Frostschutz-Kühlmittel
ist eine Lösung
mit niedrigem Dampfdruck, z.B. ein Alkantriol oder Polyethylenglycol.