DE10305847B3 - Sortiereinrichtung für flache Sendungen - Google Patents

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Abstract

Die Sortiereinrichtung besitzt Sendungspufferspeicher (1) mit in einer Förderschleife umlaufenden, an Beladestationen (7) vorbei bewegten Speichertaschen (10). Unterhalb von geraden Übergabeabschnitten der Förderschleifen befinden sich in einer Transportbahn bewegte, umlaufende, oben offene Sendungsbehälter (12) als Sortierendstellen. In die Sendungsbehälter (12) werden die Sendungen (11) entsprechend ihrer gelesenen Zieladressen durch steuerbares Öffnen der jweiligen Speichertasche (10) zu dem Zeitpunkt, bei dem sich diese Tasche in entsprecchender Position oberhalb des zugeordneten Sendungsbehälters (12) befindet, entladen. Die Transportgeschwindigkeiten der Sendungsfufferspeicher (1) und der Sendungsbehälter (12) sowie die Längen der über der Transportbahn für die Sendungsbehälter (12) angeordneten Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher (1) sind so festgelegt, dass in der Zeitspanne, in der eine Speichertasche (10) einen Übergabeabschnitt eines Sendungspufferspeichers (1) durchläuft, sich jeder Sendungsbehälter (12) unter dieser Speichertasche (10) hindurchbewegt hat.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sortiereinrichtung für flache Sendungen mit mindestens einer Eingabestation, jeweils eine Sendungsvereinzelungseinrichtung und eine nachfolgende Transporteinrichtung zum Transport der vereinzelten Sendungen an Prozessgeräten, wie z.B. Leser, Barcodedrucker, vorbei zu jeweils einer Beladestation eines Sendungspufferspeichers aufweisend, wobei der Sendungspufferspeicher aus mehreren in einer Förderschleife umlaufenden, an den Beladestationen vorbei bewegten Speichertaschen besteht, welche in den Beladestationen mit den Sendungen beladen werden.
  • Zur Sortierung von flachen Sendungen, wie Briefen, Postkarten, Großbriefen und dergleichen entsprechend den auf ihrer Oberfläche angegebenen Verteilinformationen ist es bekannt, diese Sendungen in spezielle taschenförmige Behälter aufzunehmen, zu transportieren und gesteuert abzugeben.
  • So ist aus EP 0 608 161 A1 eine Sortiervorrichtung bekannt, bei welcher flache Gegenstände mittels einer kanalförmigen, örtlich festen Zuführvorrichtung von außen seitlich in Speichertaschen transportiert werden. Diese in einer geschlossenen Schleife umlaufenden Speichertaschen werden an der Zuführvorrichtung horizontal vorbeibewegt und die Sendungen fallen dann durch gezieltes Öffnen von Klappen gemäß der Sortiervorschrift in darunter befindliche Sortierbehälter. Zum sicheren Einschleusen der Sendungen in die bewegten Speichertaschen müssen entweder die Sendungen in der Zuführvorrichtung eine sehr hohe Transportgeschwindigkeit aufweisen, was beim Abbremsen der Sendungen im Behälter zu Beschädigungen führen kann, oder die Geschwindigkeit der Speichertaschen ist sehr niedrig bzw. die Behälter stehen während der Einschleusung still, was eine Durchsatzreduzierung der Maschine bedeutet.
  • Zum Ordnen in eine bestimmte Reihenfolge wurde eine Lösung bekannt ( EP 820 818 A1 ), die einen Zwischenspeicher benutzt, der aus in einer Förderschleife mit mindestens zwei halbkreisförmigen Förderabschnitten an einer Fördereinrichtung umlaufenden Speichertaschen besteht, die jeweils eine Sendung aufnehmen und diese auf Befehl in die eigentliche Ablage wieder abgeben können. Dabei werden zunächst alle zu ordnenden Sendungen in beliebiger Reihenfolge in den Speichertaschen des Zwischenspeichers untergebracht. Sodann werden die Sendungen so aus den Speichertaschen des Zwischenspeichers entnommen und in die Ablagen überführt, dass sie sich in letzteren in der herzustellenden Ordnung befinden. Die oben offenen Ablagen befinden sich entlang der geraden Abschnitte der Fördereinrichtung unterhalb der Speichertaschen.
  • Um das Einschleusen der Sendungen in die Speichertaschen zu verbessern, wurde gemäß WO 97/10904 der Endabschnitt des Transportmittels der Zuführeinrichtung so schwenkbar ausgeführt, dass während der Einschleusung der jeweiligen Sendung dieser Endabschnitt mit im wesentlichen gleicher Richtung und Geschwindigkeit wie die bewegte Speichertasche mitgeschwenkt wird und nach Einschleusung wieder zurückgeschwenkt wird.
  • Der Durchsatz dieser Sortiervorrichtungen ist durch den Durchsatz der umlaufenden Speichertaschen begrenzt. Eine Durchsatzsteigerung kann theoretisch nur durch Erhöhung der Geschwindigkeit und/oder Verringerung der Teilung des Transportsystems der Speichertaschen erreicht werden. Dies ist aber wie geschildert (Einschuss in die Speichertaschen) nur sehr begrenzt möglich.
  • Bekannt wurde auch eine Sortiereinrichtung ( EP 0 949 015 A2 ) mit mehreren Eingabeeinheiten, mindestens einem Sendungspufferspeicher mit kontinuierlich umlaufenden Speichertaschen, Sendungsbehältern als Sortierendstellen, die aus dem untersten Sendungspufferspeicher gefüllt werden und mit einer Ein- und Ausschleusevorrichtung für Sendungsbehälter. Dabei ist es möglich, mit weniger Sortierendstellen auszukommen als Sortierziele vorhanden sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sortiereinrichtung mit umlaufenden Speichertaschen, die gesteuert Sendungen gemäß der gelesenen Zieladressen an Sortierendstellen abgeben, zu schaffen, die einen höheren Durchsatz aufweist und mit der der Aufwand zum automatischen Wechseln der Sendungsbehälter und zum Messen ihrer Füllstände verringert werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Dabei kann die Sortiereinrichtung mehrere Sendungspufferspeicher mit jeweils in einer Förderschleife kontinuierlich umlaufenden, hintereinander angeordneten und an einer oder zwei Beladestationen vorbei bewegten Speichertaschen besitzen. Unterhalb von den geraden Übergabeabschnitten der Förderschleifen des oder der Sendungspufferspeicher befinden sich in einer Transportbahn bewegte, kontinuierlich umlaufende, oben offene Sendungsbehälter als den Zieladressen oder Zieladressengruppen zugeordnete Sortierendstellen. In die Sendungsbehälter werden die Sendungen entsprechend ihrer gelesenen Zieladressen durch steuerbares Öffnen der jeweiligen Speichertasche zu dem Zeitpunkt, bei dem sich diese Tasche in entsprechender Position oberhalb des zugeordneten Sendungsbehälters befindet, entladen. Die Behältertransportbahn weist mindestens eine Eisschleusevorrichtung für leere Sendungsbehälter und mindestens eine Ausschleusevorrichtung für gefüllte Sendungsbehälter auf. Die Transportgeschwindigkeiten der Sendungspufferspeicher und der Sendungsbehälter sowie die Längen der über der Transportbahn für die Sendungsbehälter zum Beladen der Sendungsbehälter angeordneten Übergabeabschnitte der Umlaufbahnen der Sendungspufferspeicher sind so festgelegt, dass in der Zeitspanne, in der eine Speichertasche einen Übergabeabschnitt eines Sendungspufferspeichers durchläuft, sich jeder Sendungsbehälter unter dieser Speichertasche hindurchbewegt hat. Durch das neue Prinzip:
    – Die Sendungsbehälter werden zu den Sendungen transportiert – ist es möglich, ohne Erhöhung der Transportgeschwindigkeiten durch Parallelisierung bei flexibler Anordnung den Durchsatz zu steigern. Es ist damit möglich, die Geschwindigkeit der Speichertaschen wesentlich zu reduzieren, wodurch die zur Verfügung stehende Zeit zum Lesen der Zieladressen bis zum Erreichen des ersten Übergabeabschnittes erhöht wird.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargelegt.
  • So ist es vorteilhaft, zur Verbesserung der Stapelqualität die Speichertaschen zur Aufnahme der Sendungen in stehender Position entgegen der Transportrichtung der Sendungsbehälter zu neigen.
  • Ebenso ist es vorteilhaft, die umlaufenden Sendungsbehälter in der gleichen Richtung zu neigen, so dass ein geneigter Boden mit einer oder zwei Vorzugsstapelkanten entsteht.
  • Kann bei bestimmten Sendungen die Zieladresse bis zum Erreichen des ersten Übergabeabschnittes nicht gelesen werden, durchlaufen diese Speichertaschen vorteilhaft eine festgelegte Anzahl von Übergabeabschnitten und wenn in dieser Zeit die Zieladressen noch nicht gelesen werden konnten, werden diese Sendungen in einen Sendungsbehälter für nicht gelesene Sendungen geschleust.
  • Vorteilhaft ist es, wenn die direkt unterhalb der Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher entlang transportierten Sendungsbehälter jeweils die gleiche Transportrichtung wie die Speichertaschen aufweisen. Dadurch kann das Einstapeln sauber und definiert erfolgen.
  • Um besonders hohe Durchsätze zu erreichen, sind in vorteilhafter Weiterbildung mehrere Sendungspufferspeicher, deren Förderschleifen jeweils zwei gerade Übergabeabschnitte und zwei halbkreisförmige Abschnitte mit den Beladestationen aufweisen, nebeneinander angeordnet. Die Transportbahn für die umlaufenden Sendungsbehälter ist unterhalb der Sendungspufferspeicher mäanderförmig so geführt, dass die direkt unterhalb der Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher entlang transportierten Sendungsbehälter jeweils die gleiche Transportrichtung wie die Speichertaschen aufweisen.
  • In einer günstigen Ausführung sind die Speichertaschen seitlich offen und werden mit den offenen Seiten seitlich an den Endabschnitten der Transporteinrichtungen vorbei geführt. Dadurch kann die Transportrichtung aus der Eingabestation und die Sendungsorientierung bis in die Speichertasche beibehalten werden.
  • Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die Transportbahn für die Sendungsbehälter mindestens zwei im festen Abstand nebeneinander verlaufende schmale Fingerbänder aufweist und zum Ein- und Ausschleusen der Sendungsbehälter in die oder aus der Transportbahn gesteuert anhebbare Transportrollen seitlich von der Transportbahn und zwischen den Fingerbändern angeordnet sind. Die größte Richtungskomponente beim Ein- oder Ausschleusen verläuft dabei senkrecht zur Transportrichtung der Transportbahn. Dadurch kann das Ein- und Ausschleusen der Sendungsbehälter aufwandsarm realisiert werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind entlang der Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher ansteuerbare stationäre Aktoren zum Öffnen der Speichertaschen angeordnet. Am Ende der Übergabeabschnitte ist jeweils ein Schließelement vorgesehen.
  • Um die Höhe der Sendungsstapel in den Sendungsbehältern vorteilhaft zu ermitteln, ist über der Transportbahn der Behälter nach den Übergabeabschnitten und vor der Vorrichtung zum Ein- und Ausschleusen der Sendungsbehälter aus der Transportbahn eine Sensoranordnung zur Ermittlung der Stapelhöhe angeordnet. Im Gegensatz dazu musste bisher an jeder Endstelle ein entsprechender Sensor angeordnet werden oder eine Berechnung der Stapelhöhe mittels der gemessenen Dicken der Einzelsendungen erfolgen.
  • Anschließend wird die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Dabei zeigen
  • 1 eine schematische Draufsicht auf eine Sortiereinrichtung mit 3 Sendungspufferspeichern;
  • 2 eine schematische seitliche Darstellung der Speichertaschen über den Sendungsbehältern;
  • 3 eine schematische Darstellung einer Ein- und Ausschleusevorrichtung für Sendungsbehälter (Ansicht von unten).
  • Wie aus 1 ersichtlich, sind 3 Sendungspufferspeicher 1 nebeneinander angeordnet. Jeder Sendungspufferspeicher 1 besteht aus in einer Förderschleife kontinuierlich umlaufenden hintereinander angeordneten, gesteuert nach unten mittels Öffnungsmechanismus entladbare Speichertaschen zur Aufnahme der Sendungen in stehender Position. Jede Förderschleife besitzt zwei gerade Übergabeabschnitte und zwischen ihnen zwei halbkreisförmige Abschnitte. Die Speichertaschen sind nach außen seitlich offen, und an jedem halbkreisförmigen Abschnitt einer Förderschleife befindet sich eine Beladestation 7, in der Sendungen einzeln durch die seitlichen Öffnungen in die leeren Speichertaschen transportiert werden. Die Beladestationen 7 erhalten die Sendungen jeweils einzeln nacheinander von einer Eingabeeinheit 2, in welcher die Sendungen aus Sendungsstapeln mittels einer Sendungsvereinzelungsvorrichtung 3 vereinzelt, in einer Ausrichtstrecke 4 ausgerichtet und dann an Prozessgeräten, wie z.B. einem Adressleser 5 oder einem Barcodedrucker 6 zum Aufbringen eines Identifikationscodes, vorbei mit Hilfe einer Transporteinrichtung 8 zur Beladestation 7 transportiert werden. An jedem halbkreisförmigen Abschnitt der Förderschleifen der Sendungspufferspeicher 1 werden Sendungen in die Speichertaschen eingeschleust, d.h. die Anlage besitzt 6 Eingabeeinheiten 2 und Beladestationen 7. Unterhalb der umlaufenden Speichertaschen werden oben offene Sendungsbehälter als Sortierendstellen ebenfalls kontinuierlich umlaufend auf einer Transportbahn 9 bewegt. Dies erfolgt so, dass die Sendungsbehälter direkt unter allen geraden Übergabeabschnitten der Sendungspufferspeicher 1 mit der gleichen Förderrichtung wie die Speichertaschen transportiert werden, d.h. die Transportbahn verläuft hier mäanderförmig. Die Transportgeschwindigkeit der Sendungsbehälter ist dabei so festgelegt, dass unter jeder Speichertasche während ihres Durchlaufens eines Übergabeabschnittes jeder Sendungsbehälter hindurchbewegt wird. Die Geschwindigkeit der Speichertaschen ist deshalb also relativ gering (z.B. 0,1 m/s) gegenüber den Sendungsbehältern (z.B. 1 m/s), was sich günstig auf einen sicheren Betrieb der Eingabeeinheiten und der Beladestationen auswirkt. Infolge der dargestellten Parallelisierung der Eingabeprozesse mehrerer Sendungspufferspeicher 1, was beim Stand der Technik mit stationären Endstellen in dem Maße nicht möglich ist, kann der Durchsatz der Sortiereinrichtung gesteigert werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine längeren Sendungslaufstrecken nach dem Adressleser notwendig sind, um die benötigte Zeit zum Ermitteln der Adresse zur Verfügung zu stellen. Nimmt man an, dass der Durchmesser der halbkreisförmigen Abschnitte der Förderschleifen der Sendungspufferspeicher 1 2 m beträgt, so ständen nach dem Beladen der Speichertasche bis zu deren Eintritt in den geraden Übergabeabschnitt ca. 15 s zur Verfügung. Der prinzipielle Aufbau des Sendungspufferspeichers 1 mit den umlaufenden Speichertaschen 10 und das Entladen der Sendungen 11 liegend in die Sendungsbehälter 12 ist in 2 dargestellt. Die Bewegungsrichtung der Speichertaschen 10 und der Sendungsbehälter 12 ist durch die Pfeile gekennzeichnet. Um den Füllstand der Sendungsbehälter 12 zu messen und auf dieser Grundlage zu ermitteln, wann der gefüllte Sendungsbehälter 12 ausgeschleust und gegen einen leeren Sendungsbehälter 12 ausgetauscht werden muss, befindet sich über der Transportbahn nach den Sendungspufferspeichern 1 und vor einer Ein- und Ausschleusevorrichtung 16 eine Sensoranordnung 14 zur Messung der Stapelhöhe, z.B. als Lasersensor. Ist die maximale Stapelhöhe noch nicht erreicht, so durchläuft der betreffende Sendungsbehälter 12 einen weiteren Umlauf. Ist sie erreicht oder überschritten, so erfolgt die Ausschleusung.
  • Der prinzipielle Aufbau der Ein- und Ausschleusevorrichtung 16 ist in 3 dargestellt.
  • Die zum besseren Entladen in Bewegungsrichtung nach hinten geneigten Speichertaschen 10 des Sendungspufferspeichers 1 laufen im Vergleich zu den Sendungsbehältern 12 mit relativ langsamer Geschwindigkeit um. Die Anzahl der notwendigen Speichertaschen 10 bestimmt sich aus dem Durchsatz der Sendungsvereinzelungseinrichtung 3 und der Zeit für einen vollständigen Behälterumlauf plus evtl. notwendiger Prozesszeiten für die Ermittlung des Sortierzieles. Damit ist sichergestellt, dass jede Sendung 11 so lange im Sendungspufferspeicher 1 gehalten wird, bis der gemäß Zieladresse und Sortierplan zugeordnete Sendungsbehälter 12 die Speichertasche 10 passiert.
  • Die Speichertaschen 10 sind so ausgebildet, dass sie mit den vereinzelten Sendungen 11 von der Seite her beschickt werden können, und dass sie die jeweilige Sendung 11 nach Betätigen einer Klappenkonstruktion 13 als Taschenboden nach unten schwerkraftgetrieben in den auf drei beabstandeten Fingerbändern 17 vorbeilaufenden Sendungsbehälter 12 abgeben können. Die Klappen sind bei dieser Klappenkonstruktion 13 mit einem Hebel gewisser Längenausdehnung ausgestattet, so dass ein zeitgesteuertes Betätigen, z.B. je nach vorher ermittelter Sendungseigenschaft (z.B. Dicke) erfolgen und der Auslösezeitpunkt im Sinne einer optimalen Stapelqualität leicht variiert werden kann. Ort und Anzahl ortsfester Aktoren 15 zum Öffnen der Speichertaschen 10 (z.B. Hubmagnete) ist so festgelegt, dass ein zeitgerechtes Auslösen jeder Speichertasche 10 in Kombination mit jedem vorbeilaufenden Sendungsbehälter 12 sichergestellt ist.
  • Folgende weitere Ausführungsvarianten sind möglich bzw. vorteilhaft:
    – Die Sendungsbehälter 12 können auch geneigt transportiert werden, so dass ein geneigter Boden mit einer oder zwei Vorzugsstapelkante(n) entsteht. Entsprechend kann auch der Sendungspufferspeicher 1 geneigt sein.
  • In der Ein- und Ausschleusevorrichtung 16 für Sendungsbehälter 12 befinden sich zwischen den einzelnen Fingerbändern 17 der Transportbahn 9 und seitlich von der Transportbahn 9 schräg angestellte, angetriebene Rollen 18, welche über eine geeignete Aktorik (z.B. pneumatisch oder elektrisch angesteuerte Hebel) zeitgesteuert über die Finger der Fingerbänder 17 angehoben und abgesenkt werden können, so dass sie den in diesem Moment über den Rollen 18 befindlichen Sendungsbehälter 12, unter Beibehaltung der Transportgeschwindigkeitskomponente der Fingerbänder 17, über die Fingerbänder 17 anheben, quer zu den Fingerbändern 17 bewegen und damit in den Strom einschleusen (Leerbehälter) oder aus dem Strom ausschleusen (Vollbehälter). Zur Erhöhung der Prozesssicherheit können noch zusätzliche mechanische Führungseinrichtungen eingesetzt werden.
  • Um genügend Zeit zum Ausschleusen auch benachbarter Sendungsbehälter 12 zur Verfügung zu haben sowie die Ausräumzeit zu verkürzen, sind zwei Ein- und Ausschleusevorrichtungen 16 vorgesehen. Die ausgeschleusten gefüllten Sendungsbehälter 12 gelangen schließlich über eine Speicherstrecke an Etikettiermodule 19, wo sie zur Identifizierung und Kennzeichnung (Adressbereich) mit entsprechend bedruckten Etiketten versehen werden.

Claims (10)

  1. Sortiereinrichtung für flache Sendungen – mit einer oder mehreren Eingabeeinheiten (2), jeweils eine Sendungsvereinzelungseinrichtung (3) und eine nachfolgende Transporteinrichtung (8) zum Transport der vereinzelten Sendungen (11) an Prozessgeräten (5, 6) vorbei zu jeweils einer Beladestation (7) eines Sendungspufferspeichers (1) aufweisend, – wobei jeder Sendungspufferspeicher (1) aus mehreren in einer Förderschleife kontinuierlich umlaufenden, hintereinander angeordneten und an einer oder mehreren Beladestationen (7) vorbei bewegten Speichertaschen (10) besteht, – wobei in den Beladestationen (7) leere Speichertaschen (10) mit den einzelnen Sendungen (11) beladen werden, – und mit unterhalb von geraden Übergabeabschnitten der Förderschleifen des oder der Sendungspufferspeicher (1) auf einer Transportbahn (9) bewegten, ebenfalls kontinuierlich umlaufenden, oben offenen Sendungsbehältern (12) als den Zieladressen oder Zieladressengruppen zugeordneten Sortierendstellen, in welche die Sendungen (11) entsprechend ihrer gelesenen Zieladressen durch steuerbares Öffnen der jeweiligen Speichertasche (10) zu dem Zeitpunkt, bei dem sich diese Speichertasche (10) in entsprechender Position oberhalb des zugeordneten Sendungsbehälters (12) befindet, nach unten in eine liegende Position entladbar sind, – wobei die Behältertransportbahn (9) mindestens eine Einschleusevorrichtung (16) für leere Sendungsbehälter (12) und mindestens eine Ausschleusevorrichtung (16) für gefüllte Sendungsbehälter (12) aufweist, – und wobei die Transportgeschwindigkeiten der Sendungspufferspeicher (1) und der Sendungsbehälter (12) sowie die Längen der über der Transportbahn (9) für die Sendungsbehälter (12) zum Beladen der Sendungsbehälter (12) angeordneten Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher (1) so festgelegt sind, dass in der Zeitspanne, in der eine Speichertasche (10) einen Übergabeabschnitt eines Sendungspufferspeichers (1) durchläuft, sich jeder Sendungsbehälter (12) unter dieser Speichertasche (10) hindurchbewegt.
  2. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der die Speichertaschen (10) zur Aufnahme der Sendungen (11) in stehender Position entgegen der Transportrichtung der Sendungsbehälter (12) geneigt sind.
  3. Sortiereinrichtung nach Anspruch 2, bei der die Sendungsbehälter (12) in der gleichen Richtung geneigt sind wie die Speichertaschen (10).
  4. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der die Speichertaschen (10) so ansteuerbar sind, dass bei noch nicht gelesener Zieladresse zu dem Zeitpunkt, zu dem die Speichertasche (10) mit dieser Sendung (11) das erste Mal in einen Übergabeabschnitt eintritt, diese Speichertasche (10) eine festgelegte Anzahl von Übergabeabschnitten durchläuft, bis sie geöffnet werden soll und wenn dann die Zieladresse noch nicht gelesen werden konnte, die Sendung (11) dieser Speichertasche (10) in einen Sendungsbehälter (12) für nicht gelesene Sendungen (11) geschleust wird.
  5. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der die direkt unterhalb der Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher (1) entlang transportierten Sendungsbehälter (12) jeweils die gleiche Transportrichtung wie die Speichertaschen (10) aufweisen.
  6. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der mehrere Sendungspufferspeicher (1), deren Förderschleifen jeweils zwei gerade Übergabeabschnitte und zwei halbkreisförmige Abschnitte mit den Beladestationen (7) aufweisen, nebeneinander angeordnet sind und die Transportbahn (9) für die umlaufenden Sendungsbehälter (12) unterhalb der Sendungspufferspeicher (1) mäanderförmig so geführt ist, dass die direkt unterhalb der Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher (1) entlang transportierten Sendungsbehälter (12) jeweils die gleiche Transportrichtung wie die Speichertaschen (10) aufweisen.
  7. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der zum Beladen der Speichertaschen (10) in den Beladestationen (7) die seitlich offenen Speichertaschen (10) mit den offenen Seiten seitlich an den Endabschnitten der Transporteinrichtungen (8) vorbei geführt sind.
  8. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der die Transportbahn (9) für die Sendungsbehälter (12) mindestens zwei im festen Abstand nebeneinander verlaufende schmale gekoppelte Fingerbänder (17) aufweist, und zum Ein- und Ausschleusen der Sendungsbehälter (12) in die oder aus der Transportbahn (9) gesteuert anhebbare und absenkbare Transportrollen (18) seitlich von der Transportbahn (9) und zwischen den Fingerbändern (17) angeordnet sind, wobei die größte Richtungskomponente beim Ein- oder Ausschleusen senkrecht zur Transportrichtung der Transportbahn (9) verläuft.
  9. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der entlang der Übergabeabschnitte der Sendungspufferspeicher (1) ansteuerbare stationäre Aktoren (15) zum Öffnen der Speichertaschen (10) angeordnet sind und am Ende der Übergabeabschnitte jeweils ein Schließelement vorgesehen ist.
  10. Sortiereinrichtung nach Anspruch 1, bei der über der Transportbahn (9) der Sendungsbehälter (12) nach den Übergabeabschnitten und vor der Vorrichtung (16) zum Ein- und Ausschleusen der Sendungsbehälter (12) aus der Transportbahn (9) eine Sensoranordnung (14) zur Ermittlung der Stapelhöhe angeordnet ist.
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