DE10330758A1 - Rohling zur Herstellung zahntechnischer Formteile und Verfahren zur Herstellung des Formteils - Google Patents

Rohling zur Herstellung zahntechnischer Formteile und Verfahren zur Herstellung des Formteils Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Rohling zur Herstellung zahntechnischer Formteile, umfassend einen Rohlingskörper (1) aus Zahnrestaurationsmaterial, aus welchem mittels eines Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) das Formteil durch Materialabtragung herausarbeitbar ist. Um eine zuverlässige Überprüfung oder Erkennung der Werkzeugbestückung bzw. des Typs und Abnutzungszustands des eingesetzten Werkzeugs einer Bearbeitungsmaschine für den Rohling zu ermöglichen, weist der Rohling mindestens eine Lehre (4, 5) auf, die in ihrer Geometrie so ausgebildet ist, dass das für die Bearbeitung vorhandene Werkzeug anhand seiner Außenkontur mittels der Lehre erkennbar ist. DOLLAR A Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung zahntechnischer Formteile mit einem Rohlingskörper aus Zahnrestaurationsmaterial, aus welchem das gesamte Formteil in einer Bearbeitungsvorrichtung durch Materialabtragung mittels eines Werkzeugs herausarbeitbar ist. Um eine zuverlässige Überprüfung oder Erkennung der Werkzeugbestückung bzw. des Typs und Abnutzungszustands des eingesetzten Werkzeugs einer Bearbeitungsmaschine für den Rohling zu ermöglichen, wird das für die Bearbeitung ausgewählte Werkzeug vor dessen Einsatz mithilfe mindestens einer am Rohling angebrachten Lehre auf seine Außenkontur hin überprüft.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Rohling gemäß des Oberbegriffs des Anspruchs 1, der zur Herstellung zahntechnischer Formteile dient, sowie ein Verfahren zur Herstellung des Formteils.
  • Aus der EP 0 160 797 ist ein Rohling zur Herstellung zahntechnischer Formteile bekannt, wobei der Rohling in einen Halter und einen Rohlingskörper aus unterschiedlichen Materialien aufgeteilt ist. An dem Halter kann eine Referenzfläche so ausgebildet sein, dass Steuerinformationen für die Bearbeitung abgeleitet werden können, die von den Rohlingseigenschaften abhängen.
  • Aus der DE 196 12 699 ist ein weiterer Rohling zur Herstellung zahntechnischer Formteile bekannt. Auch hier ist eine Typerkennung des Rohling durch geometrische Gestaltung der Außenkontur des Rohlings offenbart.
  • Aus der EP 0 455 854 ist ein Rohling bekannt, aus dem zum einen der dem Patienten zu verabreichende Passkörper und zum anderen ein zusätzlicher Halte- oder Stützkörper herausgearbeitet werden kann. In den Passkörper wird dabei eine Ausnehmung eingearbeitet, die so ausgebildet ist, dass sie auf den Halte- oder Stützkörper aufsetzbar ist.
  • Die Lage der dem Verschleiß unterworfenen Werkzeuge zur Bearbeitung des Rohlings wird dadurch justiert, dass die Werkzeuge an definierte Referenzflächen des Rohlings herangefahren werden. Diese Referenzflächen können sich wie in der EP 0 160 797 gezeigt am Halter befinden oder können sich, wie in der DE 196 12 699 gezeigt, am Rohlingskörper oder an einem eigenen Referenzkörper befinden, der am Rohling an mehr oder weniger beliebiger Stellen angebracht wird.
  • Die im Stand der Technik vorgesehenen Referenzflächen sind lediglich zu Justagezwecken des Werkzeugs im Bezug auf den Rohling geeignet.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine zuverlässige Überprüfung oder Erkennung der Werkzeugbestückung und/oder des Typs und Abnutzungszustands des eingesetzten Werkzeugs einer Bearbeitungsmaschine für den Rohling zu ermöglichen. Insbesondere bei Schleifmaschinen mit gleichzeitig im Einsatz befindlichen unterschiedlichen Typen von Werkzeugen sollen Fehlbestückungen erkannt werden.
  • Darstellung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale in den kennzeichnenden Teilen der unabhängigen Ansprüche gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen durch die jeweiligen Unteransprüche gekennzeichnet sind.
  • Der Vorteil eines Rohlings zur Herstellung zahntechnischer Formteile, umfassend einen Rohlingskörper aus Zahnrestaurationsmaterial, aus dem wiederum mittels eines Werkzeugs das Formteil durch Materialabtragung herausarbeitbar ist, wobei der Rohling mindestens eine Lehre aufweist, die in ihrer Geometrie so ausgebildet ist, dass das für die Bearbeitung vorhandene Werkzeug anhand seiner Außenkontur mittels der mindestens einen Lehre erkennbar ist, besteht darin, dass hierdurch die Bearbeitung mit einem vorgesehenen, besonders geeigneten Werkzeug sicher gestellt werden kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Rohling aus Keramik, Metall, Kunststoff oder einem sonstigen formstabilen Material besteht. Insbesondere bei Schleifmaschinen mit gleichzeitig im Einsatz befindlichen unterschiedlichen Typen von Werkzeugen können so Fehlbestückungen erkannt werden. Als Bearbeitungsverfahren kommen beispielsweise Schleifen oder Fräsen in Betracht.
  • Vorteilhafterweise ist die Lehre einer idealen Außenkontur eines ersten Werkzeugs zugeordnet, da auf diesem Wege das zur Lehre korrespondierende Werkzeug erkennbar ist. Darüber hinaus ist anhand der selben Lehre ein weiteres Werkzeug mit einer anderen idealen Außenkontur als vom ersten Werkzeug unterscheidbar erkennbar. Auf diesem Weg kann nicht nur das zur Lehre korrespondierende Werkzeug ausgewählt werden, sondern darüber hinaus können unterschiedliche Werkzeuge unterschieden werden.
  • Eine vorteilhafte Gestalt einer solchen Lehre kann eine Ausnehmung sein, in die die ideale Außenkontur des ersten Werkzeugs eingreift. Ein solcher Eingriff kann beispielsweise eine auf die Ausnehmung und das Werkzeug ausgelegte Passung sein.
  • Vorteilhafterweise weist die Lehre eine Ausnehmung auf, die einer der idealen Außenkontur eines ersten zylinderförmigen Werkzeugs eines ersten Durchmessers d1 entspricht, wobei deren Durchmesser kleiner ist als die ideale Außenkontur eines zweiten zylinderförmigen Werkzeugs mit einem zweiten Durchmesser d2. Auf diesem Wege können mindestens zwei Werkzeuge von gleicher Geometrie aber unterschiedlichen Abmaßen voneinander unterschieden werden.
  • Eine andere vorteilhafte Gestalt einer solchen Ausnehmung, die als Lehre dient, weist eine der idealen Außen kontur eines ersten, sich verjüngenden Werkzeugs entsprechende sich ebenfalls verjüngende Ausnehmung auf, wobei sich die Ausnehmung auf einen Durchmesser verjüngt, der kleiner ist als der kleinste Durchmesser der idealen Außenkontur eines zweiten zylindrischen Werkzeugs. Auf diesem Weg können auch Werkzeuge unterschiedlicher Geometrie voneinander unterschieden werden. Dieses Prinzip ist selbstverständlich auch auf beliebige weitere Werkzeugformen übertragbar und beispielsweise für Werkzeuge möglich, die einen Radius an deren Ende aufweisen.
  • Vorteilhafterweise ist die Lehre als eine Nut oder eine Bohrung ausgebildet, da diese besonders einfach herstellbar sind.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Lehre so ausgebildet ist, dass beim Anfahren des der Lehre zugeordneten Werkzeugs an die Lehre der Istzustand der Abmaße des jeweils zugeordneten Werkzeugs feststellbar ist, sodaß hieraus der Abnutzungsgrad des Werkzeugs beurteilt und z.B. eine bestimmte Mindestwerkzeugqualität vorgegeben werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, so eine zuverlässige Überprüfung oder Erkennung der Werkzeugbestückung bzw. des Typs und Abnutzungszustands des eingesetzten Werkzeugs einer Bearbeitungsmaschine für den Rohling zu ermöglichen.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn der Rohling einen Halteansatz zur Halterung und/oder Positionierung des Rohlingskörpers in einer Bearbeitungsvorrichtung umfasst und wenn die Lehre an dem Halteansatz angebracht ist, da hierdurch die Funktion der Lehre während des gesamten Bearbeitungsvorgangs erhalten bleibt und die korrespondierenden Werkzeuge immer wieder überprüft werden können.
  • Werden auf diese Weise Werkzeuge von schlechter Qualität, sowie Fehlbestückungen erkannt, kann beispielsweise ein Werkzeugbruch während der Bearbeitung verhindert werden.
  • Alternativ kann mindestens eine Lehre am Halteansatz oder dem Rohlingskörper oder an einem Referenzteil angebracht werden, wodurch fertigungstechnische Besonderheiten berücksichtigt werden können. Darüber hinaus können auch jeweils mindestens eine Lehre an mindestens zwei der bezeichneten Stellen angebracht werden.
  • Wenn die Lehre als Universallehre für einzusetzende Werkzeuge ausgebildet ist, können vorteilhafterweise mit einer einzigen Lehre diverse Werkzeuggeometrien überprüft werden. Als Universallehre wird im vorliegenden Fall eine Lehre bezeichnet, mit deren Hilfe die geometrische Gestalt mehrerer Werkzeuge mit Hilfe einer einzigen Lehre überprüft werden kann. Dies erfordert, dass sich die Formgeometrie selbst aus mehreren einzelnen Formgeometrien zusammensetzt, von welchen eine jede mit der Werkzeuggeometrie des ihr entsprechenden Werkzeugs korrespondiert. Hierdurch kann nicht nur eine umfangreichere Werkzeugbestückung mit Hilfe einer einzigen Lehre überprüft werden, sondern es kann auch der Abnutzungsgrad einer Vielzahl und ggf. sogar aller Werkzeuge mit Hilfe nur einer einzigen Lehre überprüft werden. Hierdurch können Fehlbestückungen bei einem besonders geringen Aufwand erkannt werden. Statt einer Universallehre können auch mehrere Universallehren gleicher oder unterschiedlicher geometrischer Gestalt Verwendung finden, beispielsweise wenn fertigungstechnische oder steuerungstechnische Gründe dies nahe legen, um z.B. ein schnelleres Anfahren des Werkzeugs an den Rohling zu ermöglichen.
  • Gemäß einer Weiterbildung sind mehrere Lehren zur Charakterisierung eines einzigen Werkzeugs angebracht, wodurch dieses einzige Werkzeug hinsichtlich mehr als nur einem Parameter auf seinen Zustand hin und insbesondere auf seine Abweichung von einem idealen Zustand hin überprüft werden kann.
  • Der Vorteil eines Verfahrens zur Herstellung zahntechnischer Formteile mit einem Rohlingskörper aus Zahnrestaurationsmaterial, aus welchem das gesamte Formteil in einer Bearbeitungsvorrichtung durch Materialabtragung mittels eines Werkzeugs herausarbeitbar ist und das für die. Bearbeitung ausgewählte Werkzeug vor dessen Einsatz mit Hilfe mindestens einer am Rohling angebrachten Lehre auf seine Außenkontur hin überprüft wird, ist, dass auf diesem Wege sichergestellt werden kann, dass immer die für die Bearbeitung vorgesehenen Werkzeuge zum Einsatz kommen, Dabei werden die tatsächlich erfassten Werte mit der idealen Außenkontur vergleichen.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn das der Lehre zugeordnete Werkzeug an die Lehre angefahren wird und der Istzustand der Abmaße des zugeordneten Werkzeugs festgestellt wird, da auf diesem Wege jedesmal Informationen über den augenblicklich herrschenden Werkzeugzustand ermittelt werden können, wenn die Lehre/n angefahren wird. Dies kann auch mehrmals während einer Bearbeitungssequenz geschehen. So lässt sich der optimale Zustand und damit eine hohe Qualität des Formkörpers sicherstellen.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn der Grad der Abweichung des Ist-Zustands des Werkzeugs von der idealen Außenkontur des Werkzeugs bestimmt wird und wenn diese Abweichung in die Steuerung der Bearbeitung des Rohlings einfließt. Hierfür kann beispielsweise ein Parameter gebildet werden. In einem solchen Fall kann ein Werkzeug, dessen ungeeigneter Zustand erkannt wurde, aus dem Bearbeitungsprozess ausgeschlossen werden und neue oder andere Werkzeuge in einem besseren Zustand können diese Aufgabe mit übernehmen.
  • Es ist auch denkbar, die Rüstzeiten dadurch zu verringern, dass erst dann ein Werkzeugwechsel vorgeschlagen wird, wenn der Bearbeitungsprozess auch mit keinem anderem der noch im Prozess befindlichen Werkzeuge mehr zu Ende gebracht werden kann. Die sich aus dem Vergleich ergebenden Informationen können somit zur werkzeugzustandsspezifischen Steuerung des Bearbeitungsprozesses verwendet werden.
  • Insgesamt ist hervorzuheben, dass die Lehren an beliebiger Stelle angebracht werden können und vorteilhafterweise nicht nur der Auswahl des Werkzeugs dienen, indem sie die Negativform des zur Bearbeitung vorgesehenen Werkzeugs in dessen Idealzustand abbilden, sondern dass sie auch der Bestimmung des Verschleißzustands des Werkzeugs dienen. Die genaue Lage der Lehre ist jedoch innerhalb der Bearbeitungsvorrichtung bekannt oder wird von dieser bestimmt.
  • Darüber hinaus kann die Lehre so ausgebildet sein, dass die Erkennung von dem Material angepassten Werkzeugen möglich ist.
  • Dies kann beispielsweise über die Geometrie oder über einen bestimmten Bearbeitungswiderstand bei der Benutzung des Werkzeugs in der bekannten Geometrie der Lehre mit einem bekannten Bearbeitungsaufwand erfolgen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt die:
  • 1a einen ersten Rohling zur Herstellung zahntechnischer Formteile mit einer Lehre an einem Halter eines Rohlingskörpers in perspektivischer Darstellung, die
  • 1b eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rohlings mit einer Lehre am Rohlingskörper in perspektivischer Darstellung, die
  • 1c einen weiteren Rohling mit mindestens einer Lehre an einer am Rohling angebrachten Referenzfläche in perspektivischer Darstellung, die
  • 2a den Rohling aus 1a im Längsschnitt, die
  • 2b den Rohling aus 1b im Längsschnitt, die
  • 2c den Rohling aus 1c im Längsschnitt, die
  • 3a ein Bearbeitungswerkzeug in Form eines diamantbeschichteten Schleifers mit Zylinderform mit einem ersten Durchmesser, die
  • 3b ein Bearbeitungswerkzeug in Form eines diamantbeschichteten Schleifers mit Zylinderform mit einem zweiten Durchmesser, die
  • 3c ein Bearbeitungswerkzeug in Form eines diamantbeschichteten Schleifers mit einer spitz zulaufenden Kegelspitze, die
  • 3d ein Bearbeitungswerkzeug in Form eines diamantbeschichteten Schleifers mit einer Verjüngung und einer abgerundeten Kegelspitze, die
  • 3e ein Bearbeitungswerkzeug, in Form einer diamantbeschichtete Schleifscheibe, die
  • 4a eine Lehre, mittels welcher das Bearbeitungswerkzeug gemäß 3a überprüft wird, die
  • 4b die Lehre aus 4a, mittels welcher das Bearbeitungswerkzeug gemäß 3b überprüft wird, die
  • 4c eine Lehre, mittels welcher das Bearbeitungswerkzeug gemäß 3c überprüft wird, die
  • 4d eine Lehre, mittels welcher das Bearbeitungswerkzeug gemäß 3d überprüft wird, die
  • 4e eine Lehre, mittels welcher das Bearbeitungswerkzeug gemäß 3e überprüft wird, die
  • 4f eine Lehre, mittels welcher die Abnutzung des Bearbeitungswerkzeugs gemäß 3c überprüft wird, die
  • 5 eine Lehre, welche als Universallehre ausgebildet ist zur Überprüfung mehrerer Werkzeuge mit unterschiedlichen Konturen, die
  • 6 eine weitere Gestalt einer als Universallehre geeigneten Lehre und die
  • 7a, 7b die Verschleißmessung eines Zylinderschleifers bzw. eines Kegelschleifers.
  • Ausführungsbeispiel
  • Der Rohling aus 1a umfasst einen Rohlingskörper 1, der aus einem in der Zahntechnik üblichen Material, z.B. Keramikmaterial, besteht, aber auch aus einem anderen beliebigen formstabilen Material wie Metall oder Kunststoff bestehen kann und aus dem durch Materialabtragung das Formteil gefertigt werden wird. Der Rohlingskörper 1 ist in seinem Querschnitt zweckmäßigerweise kreis- oder rechteckförmig. An einem stirnseitigen Ende des Rohlingskörpers 1 schließt sich in bekannter Weise ein Halter 2 an, dessen Form zylindrisch ist.
  • Der Halter 2 kann aus einem identischen oder einem anderen Material wie der Rohlingskörper 1 bestehen, wobei im Falle unterschiedlichen Materials der Rohlingskörper 1 auf dem Halter 2 zu befestigen ist, beispielsweise durch Kleben. Der Halteansatz 2 weist hierfür im vorliegenden Beispiel einen kreiszylindrischen Flansch 2a mit einem Durchmesser auf, die hinreichend ist, um eine sichere Befestigung am Rohlingskörper 1 zu ermöglichen, und einen Aufnahmeschaft 2b zur Befestigung in der Bearbeitungsvorrichtung. Der Aufnahmeschaft 2b ist so bemessen, dass er in eine vorbestimmte Aufnahme der Bearbeitungsmaschine passt.
  • In den 1a1c ist eine Vertiefung 5 mit Lehrencharakter, angebracht. Derartige Vertiefungen können einzeln, oder in noch größerer Zahl an verschiedenen Stellen des Rohling angebracht werden. Diese Vertiefungen dienen aufgrund ihres Lehrencharakters der Auswahl und der Beurteilung der einzelnen Werkzeuge, indem mit Hilfe der Vertiefungen 5 spezifische Daten des Werkzeugs, wie z.B. Abmaße, Verschleiß und Lagenbestimmung ermittelt werden.
  • Der in den 2a2c dargestellte Rohling ist jeweils vergleichbar mit dem Rohling aus den 1a1c aufgebaut. In der Darstellung in 2a sind an den Rohling zwei Lehren 4,5 in Form von Vertiefungen mit Lehrencharakter am Flansch 2a des Halters 2 angebracht. Im vorliegenden Fall haben die Lehren eine Nut- und Bohrungsform 4, 5. In 2b wird ein Rohling gezeigt, der zwei Lehren 4, 5 am Rohlingskörper 1 aufweist. Der Rohling aus 2c ist ebenfalls vergleichbar dem Rohling aus 1c aufgebaut und umfasst ein Passteil 6, das im vorliegenden Fall auf dem Rohlingskörper 1 gegenüber dem Halter 2 angebracht ist. Das Passteil 6 kann aus demselben Material wie der Rohlingskörper sein und kann auf der Achse 7 des Halters liegen und kann selbst zur Größen- und Lagenbestimmung des Bearbeitungswerkzeuges dienen. Alternativ sind auch beliebige andere Lagen des Passteils 6 denkbar, so lange es dem Bearbeitungsprozess nicht hinderlich ist. Es kann darüber hinaus die dargestellte zylindrische Form haben oder eine andere. Auf dem Passteil 6 sind zwei Lehren 4, 5 in Form von Vertiefungen angebracht, die hier dargestellt die Form einer Nut 4 und Bohrung 5 aufweisen.
  • Wesentlich bei allen Rohlingen ist, dass die Lage der Lehre 4, 5 in der Bearbeitungseinrichtung bekannt oder zumindest eindeutig feststellbar ist. Dies kann beispielsweise durch Vermessung geschehen.
  • 3 zeigt Bearbeitungswerkzeuge, wie sie zur Bearbeitung des Rohlingskörpers 1 Verwendung finden. Die 3a und 3b zeigen einen diamantbeschichteten zylindrischen Schleifer oder Fräser, wobei der Schleifer 11 aus 3a einen ersten Durchmesser d1 und der Schleifer 12 aus 3b einen zweiten Durchmesser d2 aufweist. Derart gestaltete Schleifer dienen in erster Linie zum Bearbeiten von Innenvolumina mit senkrechten Wänden.
  • Die 3c und 3d zeigen jeweils einen sich zur Spitze hin verjüngenden diamantbeschichteten Schleifer 13, 14. In 3c weist das Ende des Schleifers 13 einen Winkel α = 45° auf. In 3d verläuft das Ende des Schleifers 14 konisch und schließt am äußersten Ende mit einer Rundung mit dem Radius R ab. Derart gestaltete Schleifer dienen in erster Linie zum Bearbeiten von Okklusionsflächen mit Fissuren, aber auch für Innenvolumen mit nicht senkrechten Wänden.
  • Die 3e zeigt eine diamantbeschichtete Schleifscheibe 15, die sowohl zum Abtrennen und Schruppen als auch zur Bearbeitung auf Endmaß eingesetzt wird. Die Kanten der Schleifscheibe weisen einen Radius der einen Durchmesser d5 und eine Breite b auf.
  • 4 zeigt die Bearbeitungswerkzeuge aus 3 im Eingriff mit einer Lehre. Die 4a und 4b zeigen einen diamantbeschichteten zylindrischen Schleifer 11, 12, wobei der Schleifer 11 um den Betrag t1 in die als Bohrung gestaltete Lehre 5 eindringt und wobei der Schleifer 12 aufgrund seines größeren Durchmessers nicht in der Lage ist, in die Lehre 5 einzudringen. Die Eindringtiefe t2 ist hier gleich Null, woraus sich bestimmen lässt, dass das Werkzeug 12 vorliegt.
  • Die 4c und 4d zeigen jeweils einen sich zur Spitze hin verjüngenden diamantbeschichteten Schleifer 13, 14 beim Eindringen in die als Bohrung gestaltete Lehre 5. Aus dem in den 4c und 4d dargestellten Eindringen um den Betrag t3 in 4c und um den Betrag t4 in 4d ergeben sich neben der Feststellung der idealen Außenkontur und damit der Festlegung des Typs des Werkzeugs auch zusätzliche Informationen über den Abnutzungszustand und über die Eignung des betreffenden Werkzeugs zum Durchführen der angezielten Bearbeitung.
  • Die 4e zeigt eine diamantbeschichtete Schleifscheibe 15, wobei die Schleifscheibe 15 aus 3e in die als Nut 4 gestaltete Lehre im Rohlingskörper 1 einzudringen beginnt. Aus diesem Eindringmoment ergibt sich z.B. die Information, ob die Schleifscheibe zu dick und damit ungeeignet für den angezielten Schleifvorgang ist.
  • In 4f ist eine Lehre 5 gezeigt, die zur Verschleißerkennung der Werkzeugspitze dient. Die Lehre weist einen konischen Öffnungsbereich 5.1 auf, der in einen Bodenbereich 5.2 übergeht. Dazwischen liegt ein zylindrischer Bereich 5.3. Das neue Werkzeug 13 dringt mit seiner Kontur derart in die Lehre 5 ein, dass nur die Spitze den Boden 5.2 berührt. Ist die Spitze wie bei dem Werkzeug 13' abgenutzt, so ist die Eindringtiefe der Kontur bis zum Erreichen des Bodens 5.2. bzw. bis zur Anlage an die Seitenwände der Öffnung 5.1 größer als beim neuen Werkzeug 13. Aus diesem Maß kann daher auf den Verschleiß geschlossen werden.
  • 5 zeigt eine einzige als Universallehre gestaltete zylindrische Aussparung 5' für die in 3a3d dargestellten Werkzeuge 11–14. Aus der jeweiligen tatsächlichen Eindringtiefe t1', t2', t3', t4' ergeben sich Informationen über den Zustand des jeweiligen Werkzeugs und damit über die Geeignetheit des Werkzeugs für die angezielte Bearbeitung.
  • 6 zeigt eine weitere einzige als Universallehre gestaltete Aussparung 5''. Diese Aussparung umfasst eine Bohrung 16 mit dem Durchmesser d2 und der zugegehörigen möglichen Eindringtiefe t2 und eine mit dem Durchmesser d1 und der zugehörigen möglichen Eindringtiefe t1. Darüber hinaus weist die Aussparung eine Abschrägung 17 um den Winkel β und eine weitere Abschrägung 18 um den Winkel α zur Prüfung korrespondierender Werkzeuge auf. Alternativ kann statt eines oder mehrerer Winkel auch eine oder mehrere Rundungen mit dem zu den entsprechend korrespondierenden Werkzeugen passenden Radien R (vgl. Bild 3d) vorgesehen sein. Aus der jeweiligen tatsächlichen Eindringtiefe ergibt sich die Information über den Zustand des jeweiligen Werkzeugs und damit über die Eignung des Werkzeugs für die angestrebte Bearbeitung.
  • In den 7a, 7b ist gezeigt, auf welche Art und Weise eine Verschleißmessung vorgenommen werden kann. Das Werkzeug 11 ist mit einer Beschichtung 19 versehen, in welcher die eigentlichen Schneidkanten vorgesehen sind, beispielsweise eine Diamantbeschichtung eines Schleifstiftes. Diese Beschichtung 19 weist eine ideale Außenkontur 20 auf, die durch die gestrichelte Linien angedeutet ist. Aufgrund des während der Bearbeitung auftretenden Verschleißes verfügt das Werkzeug 11 jedoch über eine tatsächliche Außenkontur 21, welche von der idealen Außenkontur 20 abweicht.
  • Im Bereich der stirnseitigen Bearbeitungsfläche ist zwischen der idealen Außenkontur 20 und der tatsächlichen Außenkontur 21 ein Verschleiß der Beschichtung 19 um einen Betrag α festzustellen, der bei einer ursprünglichen Beschichtungsdicke von 50 bis 60 μm durchaus 40 bis 50 μm betragen kann. Durch Messung der Eindringtiefe des Werkzeuges 11 in die Lehre 5 lässt sich der Verschleiß der vorderen Bearbeitungsfläche feststellen.
  • In 7b ist eine Lehre 5 dargestellt, wie sie zur Verschleißmessung eines beschichteten Kegelschleifers verwendet werden kann. Der Kegelschleifer trägt eine Beschichtung 19, welche wiederum über eine ideale und eine tatsächliche Außenkontur 20, 21 verfügt. Dank der Bohrung 16 wird zunächst der Durchmesser des verwendeten Werkzeuges 13 erkannt und aufgrund einer Anschlagfläche 22 mit einer zentralen Bohrung 23 wird der Verschleiß αd des Kegelmantels bestimmt. Der Verschleiß αs der Kegelspitze lässt sich gemäß 7a ermitteln, kann jedoch bei vorliegen gewisser Erfahrungswerte auch aus einer Messung gemäß 7b vorgenommen werden. Bei der Vermessung einer Kegelspitze, aber auch eines Kugelschleifers, kann für jeden Durchmesser eine eigene Lehre vorgesehen sein, wobei jeweils die Verschleißmessung über die Messung der Eindringtiefe in die Lehre erfolgt.

Claims (14)

  1. Rohling zur Herstellung zahntechnischer Formteile, umfassend einen Rohlingskörper (1) aus Zahnrestaurationsmaterial, aus welchem mittels eines Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) das Formteil durch Materialabtragung herausarbeitbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling mindestens eine Lehre (4, 5) aufweist, die in ihrer Geometrie so ausgebildet ist, dass das für die Bearbeitung ausgewählte Werkzeug (11, 12, 13, 14, 15) anhand seiner Außenkontur mittels der Lehre (4, 5) erkennbar ist.
  2. Rohling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehre (4, 5) einer idealen Außenkontur eines ersten Werkzeugs (11) zugeordnet ist, und dass anhand der Lehre (4, 5) ein weiteres Werkzeug (12, 13, 14, 15) mit einer anderen idealen Außenkontur als unterscheidbar erkennbar ist.
  3. Rohling nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehre (4, 5) eine Ausnehmung (5) aufweist, in welche die ideale Außenkontur des ersten Werkzeugs (11) eingreift.
  4. Rohling nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehre (4, 5) eine der idealen Außenkontur eines ersten zylinderförmigen Werkzeugs (11) mit einem ersten Durchmesser (d1) entsprechende Ausnehmung (5) aufweist, deren Durchmesser kleiner ist als die ideale Außenkontur eines zweiten zylinderförmigen Werkzeugs (12) mit einem zweiten Durchmesser (d2).
  5. Rohling nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehre (4, 5) eine der idealen Außenkontur eines sich verjüngenden ersten Werkzeugs (13, 14) entsprechende sich verjüngende Ausnehmung aufweist und dass die Ausnehmung sich auf einen Durchmesser verjüngt, der kleiner ist als der kleinste Durchmesser (d1, d2) der idealen Außenkontur eines zweiten zylindrischen Werkzeugs (11, 12).
  6. Rohling nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung als Nut (4) oder Bohrung (5) ausgebildet ist.
  7. Rohling nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehre (4, 5) so ausgebildet ist, dass beim Anfahren des der Lehre (4, 5) zugeordneten Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) an die Lehre (4, 5) der Istzustand der Abmaße des jeweils zugeordneten Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) feststellbar ist.
  8. Rohling nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling einen Halteansatz (2, 2a, 2b) zur Halterung und/oder Positionierung des Rohlingskörpers (1) in einer Bearbeitungsvorrichtung umfasst und dass die Lehre (4, 5) an dem Halteansatz angebracht ist.
  9. Rohling nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lehre (4, 5) am Halteansatz (2) und/oder an dem Rohlingskörper (1) und/oder an einem Referenzteil (6) angebracht ist.
  10. Rohling nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lehre (4, 5) als Universallehre für einzusetzende Werkzeuge (11, 12, 13, 14, 15) ausgebildet ist.
  11. Rohling nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lehren (4, 5) zur Bestimmung eines Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) angebracht sind.
  12. Verfahren zur Herstellung zahntechnischer Formteile mit einem Rohlingskörper (1) aus Zahnrestaurationsmaterial, aus welchem das gesamte Formteil in einer Bearbeitungsvorrichtung durch Materialabtragung mittels eines Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) herausarbeitbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das für die Bearbeitung ausgewählte Werkzeug (11, 12, 13, 14, 15) vor dessen Einsatz mit Hilfe einer mittels mindestens einer am Rohling angebrachten Lehre (4, 5) auf seine Außenkontur hin überprüft wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das der Lehre (4, 5) zugeordnete Werkzeug (11, 12, 13, 14, 15) an die Lehre (4, 5) angefahren wird und der Istzustand der Abmaße des zugeordneten Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) bestimmt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Grad der Abweichung des Ist-Zustands des Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) von der idealen Außenkontur des Werkzeugs (11, 12, 13, 14, 15) bestimmt wird und dass diese Abweichung in die Steuerung der Bearbeitung des Rohlings einfließt.
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