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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Rohr zur Führung von Gas und/oder Flüssigkeit,
insbesondere an einer Brennkraftmaschine.
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Bei
einer Vielzahl technischer Anwendungen ist es erforderlich, ein
Gas oder eine Flüssigkeit
von einem ersten Bauteil zu einem zweiten Bauteil zu transportieren.
Insbesondere bei Brennkraftmaschinen, zumindest wenn sie in einem
Kraftfahrzeug angeordnet sind, können
im Betrieb Relativbewegungen, wie z.B. Vibrationen, Schwingungen
und thermische Ausdehnungseffekte, zwischen den mit Hilfe des Rohrs
miteinander verbundenen Bauteilen auftreten. Damit es hierbei nicht
zu einer Zerstörung
des Rohrs kommt, muss das Rohr entsprechend flexibel ausgestaltet
sein. Beispielsweise kann das Rohr als Wellschlauch oder als Faltenbalg
ausgebildet sein, um die erforderliche Flexibilität aufzuweisen.
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich darüber hinaus dann, wenn das Rohr
außerdem
druckstabil sein muss, also wenn zwischen Rohrinnenseite und Rohraußenseite
eine Druckdifferenz herrscht. Hier treffen somit entgegengesetzt
wirkende Materialanforderungen aufeinander, da zur Erzielung einer
Druckstabilität
ein mög lichst
steifes Material benötigt
wird, während
zur Erzielung der gewünschten
Flexibilität
ein möglichst
biegeweiches Material erforderlich ist.
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Zur
Herstellung eines derartigen Faltenbalgs werden somit vergleichsweise
teurere, gummiähnliche
Werkstoffe benötigt,
wodurch herkömmliche Rohre
dieser Art vergleichsweise teuer sind.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
ein Rohr der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform
anzugeben, die insbesondere besonders preiswert herstellbar ist.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem durch die Gegenstände
der unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, das Rohr aus zwei
miteinander verbundenen Körpern,
nämlich
aus einem Stützkörper und aus
einer Haut, aufzubauen, wobei der Stützkörper an sich aus einem steifen
ersten Kunststoff besteht, jedoch so geformt ist, das der Stützkörper die
gewünschte
Flexibilität
besitzt, und wobei die Haut den Stützkörper für die gewünschte Strömungsführung entsprechend den jeweiligen
Anforderungen hinreichend abdichtet.
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Für die Haut
wird dabei gezielt ein zweiter Kunststoff verwendet, der hinreichend
flexibel ist, um den Relativbewegun gen, welche der Stützkörper aufgrund
seiner Formgebung ermöglicht,
folgen zu können.
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Durch
den erfindungsgemäßen Vorschlag wird
eine funktionale Trennung erreicht, bei welcher der Stützkörper für die erforderliche
Druckstabilität des
Rohr sorgt, während
die Haut die jeweils gewünschte
Dichtigkeit des Rohrs bewirkt.
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Durch
die Auftrennung der beiden Funktionen auf zwei verschiedene Körper, können die
beiden Körper
hinsichtlich ihrer Werkstoffe für
die jeweils zugemessene Funktion optimiert werden.
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Die
funktionale Trennung ermöglicht
es außerdem,
die Haut mit einer relativ kleinen Materialstärke auszugestalten, wodurch
weniger zweiter Kunststoff benötigt
wird. Dies ergibt einen zusätzlichen
Kostenvorteil, da der zur Herstellung der flexiblen Haut benötigte zweite
Kunststoff in der Regel vergleichsweise teuer ist. Beispielsweise
kann für
die Haut im Grunde der selbe Kunststoff verwendet werden, mit dem
herkömmlichen
Faltenbalge hergestellt werden.
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Von
besonderem Vorteil ist dabei eine Ausführungsform, bei welcher der
eine Körper
an den anderen Körper
angespritzt wird. Hierdurch ergibt sich eine besonders preiswerte
und automatisierte Herstellung des Rohrs.
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Von
Bedeutung ist eine Ausführungsform, bei
welcher beide Körper
als Spritzgussteile ausgebildet sind und innerhalb eines einzigen
Spritzgusswerkzeuges mit Hilfe von zwei aufeinander folgenden Spritzgussschüssen erzeugt
werden. Mit dem zweiten Schuss wird somit gleichzeitig das Rohr
ausgebildet. Da Spritzgussteile besonders preiswert herstellbar
sind, kann auch das erfindungsgemäße Rohr auf diese Weise günstig hergestellt
werden.
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Bevorzugt
wird eine Ausführungsform,
bei welcher die Haut, den Stützkörper zumindest
im Bereich eines flexiblen Längsabschnitts
von innen und/oder von außen
vollständig
umhüllt.
Bei dieser Bauform bildet die Haut eine mehr oder weniger Gas- bzw.
Flüssigkeitsdichte
Innen- bzw. Außenhülle, die sich
am Stützkörper abstützt. Bei
dieser Bauweise kann eine gewünschte,
mehr oder weniger wirksame Abdichtung des Rohrs relativ einfach
erreicht werden.
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Ein
weiterer Vorteil des Spritzgießens
der beiden Körper
wird darin gesehen, dass es dadurch besonders einfach möglich ist,
am Rohr zusätzliche Anschlüsse durch
eine entsprechende Ausformung des Stützkörper und/oder der Haut herzustellen.
Darüber hinaus können
am Stützkörper unabhängig von der
Haut zusätzliche
Dichtungen angespritzt werden, wobei sich hierzu der zweite Kunststoff
in besondere Weise eignet, so dass es insbesondere möglich ist, die
genannten Dichtungen gleichzeitig, also im gleichen Spritzgussschuss
mit der Haut zu erzeugen.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus
den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand
der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in' anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche
oder ähnliche
Bauteile beziehen.
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Es
zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine perspektivische Ansicht
auf ein erfindungsgemäßes Rohr,
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2 eine Seitenansicht auf
das Rohr gemäß 1,
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3 einen Längsschnitt
durch das Rohr entsprechend den Schnittlinien III in 2,
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4 einen Querschnitt durch
das Rohr entsprechend den Schnittlinien IV in 2,
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5 eine Detailansicht auf
das Detail V in 3,
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6 eine Seitenansicht wie
in 2, jedoch bei einer
anderen Ausführungsform,
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7 eine perspektivische Ansicht
auf einen Teilbereich im Längsschnitt
des Rohrs aus 6.
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Entsprechend
den 1 bis 3 weist ein erfindungsgemäßes Rohr 1 einen
Stützkörper 2 und
eine Haut 3 auf. Das Rohr 1 dient zur Führung von
Gas und kann dementsprechend gasdicht ausgestaltet werden. Ebenso
kann das Rohr 1 flüssigkeitsdicht ausgebildet
sein, so dass es auch zur Führung
von Flüssigkeiten
geeignet ist. Bei bestimmten Anwendungen muss das Rohr 1 nicht
vollständig
gasdicht sein, so dass eine gewisse Gasdurchlässigkeit erwünscht sein
kann, beispielsweise um Druckimpulse durch die Rohrwandung nach
außen
austreten zu lassen. Hierdurch kann das Rohr 1 z.B. gegenüber Luftschall
als Dämpfer
dienen. Das Rohr 1 besitzt zwei Enden 4 und 5,
an denen das Rohr 1 an entsprechende Stutzen oder Anschlüssen von
Bauteilen angeschlossen werden kann, die mit Hilfe des Rohrs 1 zur Übertragung
eines Gases oder einer Flüssigkeit miteinander
verbunden werden sollen.
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Der
Stützkörper 2 besteht
aus einem ersten Kunststoff, der relativ steif ist. Beispielsweise
ist der erste Kunststoff PP (Polypropylen). Erfindungsgemäß ist der
Stützkörper 2 mit
einer Aussparung 6 oder mit mehreren Aussparungen 6 ausgestattet.
Bei der ersten Ausführungsform
gemäß den 1 bis 5 ist der Stützkörper 2 mit
mehreren derartiger Aussparungen 6 versehen, während bei
der Variante gemäß 6 und 7 nur eine solche Aussparung 6 vorgesehen
ist. Jede Aussparung 6 durchdringt den Stützkörper 2 quer
zur Längsrichtung
des Rohrs 1. Die Längsrichtung
ist in den Fig. mit 7 bezeichnet.
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Die
Anordnung, Gestaltung und Verteilung der Aussparungen 6 erfolgt
gezielt so, dass sich entlang des Stützkörpers 2 zumindest
ein Längsabschnitt 8 ausbildet,
der in den Fig. durch eine geschweifte Klammer gekennzeichnet ist
und im folgenden als flexibler Längsabschnitt 8 bezeichnet
wird. In diesem flexiblen Längsabschnitt 8 ist
der Stützkörper 2 durch
die gewählte
Verteilung und Dimensionierung der Aussparungen 6 flexibel,
d.h. das Rohr 1 kann im flexiblen Längsabschnitt 8 reversibel
gekrümmt
und/oder bezüglich
einer quer zur Längsrichtung 7 verlaufenden
Achse gebogen werden. Desweiteren kann das Rohr 1 bei den
hier gezeigten Ausführungsformen
zusätzlich
in seiner Längsrichtung 7 reversibel
gestaucht und auseinander gezogen werden. Von entscheidener Bedeutung
ist hierbei, dass der Stützkörper 2,
insbesondere auch im flexiblen Längsabschnitt 8,
einen im wesentlichen formstabilen Querschnitt besitzt, so dass
der Stützkörper 2 auch
im flexiblen Längsabschnitt 8 Druckkräfte abstützen kann,
die im bestimmungsgemäßen Gebrauch
des Rohrs 1 an einer Rohrinnenseite und/oder an einer Rohraußenseite
angreifen. Der Stützkörper 2 besitzt
somit eine druckstabile Struktur, die es dem Rohr 1 ermöglicht,
Fluide zu transportieren, in denen relativ zur Umgebung des Rohrs 1 ein Überdruck
oder ein Unterdruck herrscht.
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Die
vorstehende Formulierung „im
wesentlichen formstabiler Querschnitt" deutet darauf hin, dass geringfügige Querschnittsänderungen
beim zulässigen
Biegen oder Krümmen
des Rohrs 1 unvermeidbar sind. Der druckstabile Querschnitt
behält
insoweit seine Form, dass sich beim Krümmen oder Biegen des Rohrs 1 kein
merklicher Anstieg im Durchströmungswiderstand
ergibt.
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Im
Unterschied dazu besteht die Haut 3 aus einem zweiten Kunststoff,
der relativ biegeweich ist. Beispielsweise wird für den zweiten
Kunststoff TPE (thermoplastische Elastomere) verwendet. Die Begriffe „relativ
steif" und „relativ
biegeweich" sollen
im vorliegenden Zusammenhang lediglich zum Ausdruck bringen, dass
der erste Kunststoff steifer ist als der zweite Kunststoff bzw.
dass der zweite Kunststoff biegeweicher ist als der erste Kunststoff.
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Die
Haut 3 ist erfindungsgemäß am Stützkörper 2 so angebracht
bzw. angeordnet, dass sie die wenigstens eine Ausnehmung 6 des
Stützkörpers 2 verschließt bzw.
vollständig
ausfüllt.
Sofern es sich beim zweiten Kunststoff um einen dichten Kunststoff handelt,
werden die Ausnehmungen dadurch dicht verschlossen. Gleichzeitig
erfolgt die Anordnung der Haut 3 am Stützkörper 2 so, dass die
Haut 3 Druckkräfte
auf den Stützkörper 2 übertragen
kann. Derartige Druckkräfte
können – wie oben
erwähnt – im Gebrauch
des Rohrs 1 an der Rohrinnenseite bzw. an der Rohraußenseite
auftreten, wodurch sie im Bereich der wenigstens einen Ausnehmung 6 an
der Haut 3 angreifen. Der zweite Kunststoff ist so gewählt, dass
die Haut 3 im flexiblen Längsabschnitt 8 zum
einen die Flexibilität
des Stützkörpers 2 nicht
behindert. Zum anderen ist die Haut 3 durch die Werkstoffwahl
soweit dehnbar, dass er gerade im Bereich der wenigsten einen Aussparung 6 den
Bewegungen und Verformungen des Stützkörpers 2 im flexiblen Längsabschnitt 8 folgen
kann, ohne dass dabei die jeweils gewünschte Dichtwirkung der Haut 3 verloren geht.
Die Anbindung und/oder die Anbringung der Haut 3 am Stützkörper 2 erfolgt
so, dass die gewünschte
Druckkraftübertragung
von der Haut 3 auf den Stützkörper 2 ermöglicht wird.
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Bei
der in den 1 bis 5 gezeigten ersten Ausführungsform
ist die Haut 3 so gestaltet, dass sie den Stützkörper 2 im
Bereich des flexiblen Längsabschnitts 8 außen, also
an der Rohraußenseite
vollständig
umhüllt.
Diese Variante eignet sich in besonderer Weise für Anwendungen, bei denen im
Rohr 1 ein Unterdruck herrscht. Die Druckdifferenz presst die
Haut 3 dabei von außen
gegen den Stützkörper 2, was
die Dichtwirkung unterstützt.
Gleichzeitig werden dabei Befestigungen, die zwischen den Körpern 2, 3 vorgesehen
sein können,
z.B. eine Adhäsionsverbindung,
bei dieser Anordnung nicht belastet. Bei einem Rohr 1,
in dem im Betrieb ein Überdruck herrscht,
ist es daher zweckmäßig, die
Haut 3 im Inneren des Stützkörpers 2 anzuordnen,
und zwar so, dass die Haut 3 den flexiblen Längsabschnitt
nunmehr von Innen, also an der Rohrinnenseite vollständig umhüllt. Der
herrschende Überdruck
presst dann die Haut 3 nach außen gegen den Stützkörper 2. Grundsätzlich sind
auch Ausführungsformen
möglich, bei
denen die Haut 3 so am Stützkörper 2 angebracht
wird, dass der Stützkörper 2 im
flexiblen Längsabschnitt 8 sowohl
innen als auch außen
von der Haut 3 vollständig
umhüllt
ist.
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Da
die Haut 3 die daran angreifenden Druckkräfte über eine
insgesamt relativ große
Auflagefläche
oder Verbindungsfläche
auf den Stützkörper 2 übertragen
kann, kann die Haut 3 mit einer vergleichsweise geringen
Materialstärke
hergestellt, werden. Insbesondere ist die Wandstärke der Haut 3 etwa
halb so groß wie
die Wandstärke
des Stützkörpers 2.
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Bei
der in den 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform
wird die Flexibilität
des Stützabschnitts 2 im
flexiblen Längsabschnitt 8 dadurch
erreicht, dass der Stützkörper 2,
der durch die Anordnung der Aussparungen 6 im flexiblen
Längsabschnitt 8 noch
verbleibt, ein Skelett bildet, das quasi kardanisch beweglich oder
biegsam oder flexibel ist. Der Begriff „kardanisch" bezieht sich im
vorliegenden Fall auf die im flexiblen Längsabschnitt geschaffene Beweglichkeit,
die zwei bevorzugte Biegeachsen besitzt, um welche das Rohr 1 krümmbar oder
biegbar ist, wobei diese beiden Biegeachse senkrecht zueinander
und senkrecht zur Längsachse 7 des
Rohrs 1 verlaufen. Dies entspricht im übertragene Sinne einem Kardangelenk,
das zwei senkrecht zueinander und senkrecht zu einer Drehachse verlaufenden
Gelenkachsen besitzt.
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Die
kardanische Flexibilität
im flexiblen Längsabschnitt 8 wird
bei der hier gezeigten Ausführungsform
dadurch erreicht, dass der Stützkörper 2 im
flexiblen Längsabschnitt 8 mehrere
Ringe 9 aufweist, die in der Längsrichtung 7 des
Rohrs 1 nebeneinander angeordnet sind und die außerdem koaxial zur
Längsrichtung 7 ausgerichtet
sind. Desweiteren sind jeweils zwei benachbarte Ringe 9 über zwei
Stege 10 miteinander verbunden. Die derselben Ringpaarung
zugeordneten Stege 10 liegen sich dabei diametral gegenüber und
erzeugen dadurch einen sich in Längsrichtung 7 erstreckenden
Abstand zwischen den benachbarten Ringen 9. Durch diese
Beabstandung, entstehen die Aussparungen 6.
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Besonders
wichtig für
die Erzeugung der gewünschten
Beweglichkeit ist außerdem,
dass jeweils bei drei in Längsrichtung 7 aufeinander
folgenden Ringen 9 die beiden Stege 10, durch
die der jeweils mittlere Ring 9 mit dem einen benachbarten
Ring 9 verbunden ist, um 90° um die Längsachse 7 gegenüber den
beiden Stegen 10 gedreht angeordnet ist, durch die der
jeweilige mittlere Ring 9 mit dem anderen benachbarten
Ring 9 verbunden ist. Die in Längsrichtung 7 aufeinander
folgenden Stegpaare sind somit jeweils zueinander um 90° versetzt.
Aufgrund der Elastizität
des an sich steifen ersten Kunststoff ermöglicht jeder einzelne Ring 9 eine
relativ kleine elastische Biegeverformung, wobei über die
Anzahl der Ringe 9 innerhalb des flexiblen Längsabschnitts 8 eine
vergleichsweise große
flexible Verformbarkeit für
den Stützkörper 2 somit
für das
Rohr 1 erzielbar ist. Desweiteren ermöglicht die hier gezeigte spezielle
Ausgestaltung des Stützkörpers 2 auch
die elastische Aufnahme von Stauchungen und Streckungen parallel
zur Längsrichtung 7.
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Eine
Besonderheit wird bei dieser Ausführungsform noch darin gesehen,
dass der Stützkörper 2 im
flexiblen Längsabschnitt 8 einen
vergleichsweise großen
Widerstand gegen Drehmomentbelastungen zeigt. Diese Eigenschaft
kann für
bestimmte Anwendungsformen von Vorteil sein.
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Wie
den 1 bis 5 entnehmbar ist, folgt die Haut 3 der
Kontur des Stützkörpers 2.
Hierdurch kann über
die gesamte Erstreckung der Haut 3 die erwünschte relativ
niedrige Materialstärke
beibehalten werden. Wie insbesondere aus den 3 und 5 hervorgeht,
kann die von außen
aufgebrachte Haut 3 zweckmäßig so angeordnet werden, dass
sie von außen
von soweit in die Aussparungen 6 hineinragt, dass eine
Innenseite 11 des Stützkörpers 2 im
wesentlichen bündig
mit einer Innenseite 12 der Haut 3 abschließt. Hierdurch
lässt sich
im Rohr 1 eine im wesentlichen glatte Innenkontur generieren,
was den Durchströmungswiderstand
des Rohrs 1 erheblich reduziert. Dies ist ein gravierender
Vorteil gegenüber herkömmlichen
Rohren, die beispielsweise als Faltenbalg oder Wellschlauch ausgebildet
sind.
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Alternativ
ist auch eine Ausführungsform möglich, bei
welcher die Haut 3 aus einer Vielzahl von Teilkörpern besteht,
die jeweils die einzelnen Aussparungen 6 separat verschließen. Der
Fertigungsaufwand zur Erzielung einer bleibenden und hinreichenden
Abdichtung ist jedoch erheblich größer als bei der hier gezeigten
einstückigen
oder einteiligen Bauweise der Haut 3.
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Im
Unterschied zu der Variante gemäß den 1 bis 5 zeigt die Ausführungsform der 6 und 7 einen
Stützkörper 2,
der nur eine einzige Ausnehmung 6 aufweist, die sich im
flexiblen Längsabschnitt 8 spiralförmig erstreckt.
Automatisch besitzt der im flexiblen Längsabschnitt 8 verbleibende
Rest des Stützkörpers 2 dann
ebenfalls eine Spiralform. Der im flexiblen Längsabschnitt 8 spiralförmige Stützkörper 2 besitzt
aufgrund seiner Spiralform automatisch eine dreidimensionale Flexibilität, wobei
hierzu zusätzlich auch
Drehmomente flexibel aufgenommen werden können. Die Haut 3 ist
wieder so geformt und angebracht, dass er die spiralförmige Aussparung 6 vollständig ausfüllt und
insbesondere dicht verschließt. Im
vorliegenden Fall ist die Haut 3 ebenfalls spiralförmig aufgebaut,
was besonders deutlich aus 7 hervorgeht.
Alternativ ist es auch möglich,
die Haut 3 wieder so zu gestalten, dass sie zumindest innerhalb des
flexiblen Längsabschnitts 8 den
Stützkörper 2, also
hier die Windungen der Spirale innen und/oder außen vollständig umhüllt.
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Obwohl
hier für
den Stützkörper 2 und
die Haut 3 jeweils nur eine Einfach-Spirale gezeigt ist, können die
Körper 2, 3 im
flexiblen Längsabschnitt 8 auch
nach Art einer Doppel-Spirale
oder Mehrfach-Spirale ausgeformt sein.
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Um
das Rohr 1 möglichst
preiswert herzustellen zu können,
ist wenigstens einer der Körper 2, 3 als
Spritzgussteil konzipiert, das zweckmäßig an den anderen Körper 2, 3 angespritzt
wird. Dabei ist die Variante, bei welcher die Haut 3 an
den zuvor hergestellten Stützkörper 2 angespritzt
wird, preiswerter realisierbar.
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Durch
das Anspritzen des einen Körpers 2, 3 an
den anderen Körper 2, 3 können besonders
einfach formschlüssige
Verbindungen zwischen den beiden Körpern 2, 3 erreicht
werden. Darüber
hinaus können
auch stoffschlüssige
Anbindungen zwischen den beiden Körpern 2, 3 durch
das Anspritzen erzeugt, werden. Beispielsweise kann der nachträglich angespritzte
Kunststoff die Oberfläche
des zuvor hergestellten Kunststoffkörpers 2, 3 an-
oder aufschmelzen, wodurch sich eine Fusionsverbindung zwischen den
beiden Körpern 2, 3 ausbildet.
Eine derartige stoffschlüssige
Anbindung ist besonders fest und dicht und kann insbesondere nicht
zerstörungsfrei aufgehoben
werden. Desweiteren ist es grundsätzlich auch möglich, die
Kunststoffe so aufeinander abzustimmen, dass sich nach dem Anspritzen
eine adhäsive
Wirkung zwischen den beiden Kunststoffen ausbildet, wodurch sich
ebenfalls eine effektive Fixierung der beiden Körper 2, 3 aneinander
ergibt.
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Für die Haut 3 und
für den
Stützkörper 2 wird jeweils
eine einteilige Ausführungsform
bevorzugt, was die Herstellung vereinfacht und preiswerter gestaltet.
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Die
Herstellung des Rohrs 1 erfolgt erfindungsgemäß wie folgt:
Mittels
eines ersten Spritzgussschusses wird einer der Körper 2, 3,
vorzugsweise der Stützkörper 2,
hergestellt. Mit einem nachfolgenden zweiten Spritzgussschuss wird
dann der andere Körper 2, 3,
also zweckmäßig die
Haut 3, direkt am zuvor hergestellten Körper 2, 3 hergestellt.
Besonders vorteilhaft ist dabei eine Weiterbildung, bei welcher
kein Werkzeugwechsel durchgeführt
werden muss. D.h. die beiden Spritzgussschüsse werden im gleichen Spritzgusswerkzeug,
durchgeführt,
das eine variable Form besitzt, die zwischen den Spritzgussschüssen verändert werden
kann.
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Bei
der in den 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform
weist das Rohr 1 an seinen Enden 4, 5 jeweils
einen Endabschnitt 13 bzw. 14 auf. Diese Endabschnitte 13, 14 sind
hier jeweils ein Bestandteil des Stützkörpers 2, der außerhalb
des flexiblen Längsabschnitt 8 liegt.
Die Endabschnitte 13, 14 sind dabei jeweils durch
einen umfangsmäßig geschlossenen
Abschnitt 15 bzw. 16 des Stützkörpers 2 gebildet.
Die beiden Endabschnitte 13, 14 des Rohrs 1 können auch
als Anschlüsse
ausgebildet sein, mit deren Hilfe das Rohr 1 an dafür vorgesehene
Bauteile anschließbar
ist, um diese Bauteile über
das Rohr 1 miteinander gasführend bzw. fluidführend miteinander
zu verbinden. Diese Anschlüsse
bzw. Endabschnitte 13, 14 können dann mit entsprechenden Befestigungsmitteln,
insbesondere Flansche oder dergleichen ausgestattet sein. Hierdurch
ergibt sich ein besonders hoher Integrationsgrad für den Stützkörper 2 bzw.
für das
Rohr 1, ohne dass dabei die Herstellungskosten wesentlich
erhöht
werden, da im Spritz gussverfahren ohne weiteres komplexe Formen
gespritzt werden können.
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Zwischen
den beiden als Anschlüssen
ausgebildeten Endabschnitten 13, 14 besitzt das
Rohr 1 dann den flexiblen Längsabschnitt 8. Bei
anderen Ausführungsformen
des Rohrs 1 ist es grundsätzlich auch möglich, zwischen
den Endabschnitten 13, 14 des Rohrs 1 zwei
oder mehr derartige flexible Längsabschnitte 8 auszubilden,
wobei dann zwischen in Längsrichtung 7 aufeinander
folgenden flexiblen Längsabschnitten 8 im
Stützkörper 2 ein
umfangsmäßig geschlossener
Abschnitt ausgebildet ist. Auf diese Weise ist es möglich, auch
ein relativ komplex geformtes Rohr 1 lokal flexibel auszugestalten,
wodurch eine optimale Anpassung des Rohrs 1 an den jeweiligen
Anwendungsfall möglich
ist.
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Sofern
ein derartiger Anschluss mit einer Dichtung versehen werden muss,
kann diese Dichtung zweckmäßig aus
dem zweiten Kunststoff hergestellt werden, so dass es insbesondere
möglich
ist, diese Dichtung am jeweiligen Anschluss zusammen mit der Haut 3 an
den Stützkörper 2 anzuspritzen. Diese
Dichtung muss dabei keine direkte körperliche Verbindung mit der
Haut 3 besitzen.
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Bei
der in den 6 und 7 gezeigten Ausführungsform
ist der eine Endabschnitt 14 wieder durch einen umfangsmäßig geschlossenen
Abschnitt 15 des Stützkörpers 2 gebildet.
Im Unterschied dazu ist der andere Endabschnitt 13 bei
dieser Ausführungsform
an der Haut 3 ausgebildet, so dass ein um fangsmäßig geschlossener
Abschnitt 20 beim Rohr 1 gemäß den 6 und 7 ein
Bestandteil der Haut 3 ist. Auch eine derartige Ausführungsform
kann vorteilhaft sein, beispielsweise dann, wenn das Rohr 1 an diesem
Endabschnitt 13 auf einen an sich steifen Stutzen aufgesteckt
werden muss. Beispielsweise kann an diesem Endabschnitt 13 an
der Innenseite der Haut 3 eine Dichtungsanordnung 17,
bestehend aus zwei ringförmigen
Radialdichtungen 18 angeformt werden. Desweiteren können an
diesem Endabschnitt 13 beispielsweise zwei umlaufende Kragen 19 ausgeformt
werden, in bzw. zwischen denen z.B. eine Schelle positionierbar
ist, mit deren Hilfe der jeweilige Endabschnitt 13, z.B.
an einem Stutzen festlegbar ist. Auf diese Weise sind zusätzliche
Komponenten, wie z.B. die Kragen 19 und die Dichtungen 18 integral
an der Haut 3 ausgebildet bzw. ausgeformt.
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Darüber hinaus
ist es grundsätzlich
möglich, am
Stützkörper 2 an
einer geeigneter Stelle, insbesondere in Längsrichtung 7 vom
flexiblen Längsabschnitt 8 beabstandet,
zumindest einen weiteren seitlichen Anschluss integral auszuformen.
Beispielsweise kann über
einen derartigen Anschluss oder Abzweig bei einem Rohr 1,
das in einem Saugtrakt einer Brennkraftmaschine zum ein Einsatz
kommt, Frischluft für
einen Fahrzeuginnenraum abgezweigt werden. Sofern ein derartiger
seitlichen Anschluss ebenfalls mit einer Dichtung ausgestattet werden
soll, kann diese Dichtung zweckmäßig wieder
mit Hilfe des zweiten Kunststoffes hergestellt werden, wobei dies
insbesondere gleichzeitig mit dem Anspritzen der Haut 3 realisiert
wird.
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Das
erfindungsgemäße Rohr 1 eignet
sich in besonderer Weise für
die Verwendung an einer Brennkraftmaschine, die in einem Kraftfahrzeug
angeordnet ist. Dort kann das Rohr 1 zur Übertragung von
Frischluft verwendet werden, so dass das Rohr 1 im Saugtrakt
der Brennkraftmaschine angeordnet ist. Beim Rohr 1 handelt
es sich dann um ein Saugrohr. Die Flexibilität des Rohrs 1 im flexiblen
Längsabschnitt 8 ermöglicht dabei
Relativbewegungen zwischen den über
das Rohr 1 miteinander verbundenen Komponenten des Saugtrakts.
Die im Betrieb des Fahrzeugs auftretenden Vibrationen, Schwingungen, Stöße, können vom
Rohr 1 flexibel aufgenommen werden. Insoweit ermöglicht das
Rohr 1 auch eine Entkopplung von Körperschall. Desweiteren lässt sich
das erfindungsgemäße Rohr 1 besonders
preiswert herstellen, da nur eine geringe Menge des zweiten Kunststoffs
benötigt
wird. Der zweite Kunststoff ist vergleichsweise teuer, da er in
der Regel als Lebensdauerteil ausgelegt ist und dabei aufgrund der
in einem Motorraum herrschenden rauhen Umgebungsbedingungen eine
dauerhafte Kraftstoff-, Öl- und
Temperaturbeständigkeit
aufweisen und dabei gleichzeitig für eine lange Lebenszeit seine
Biegeelastizität
und Flexibilität
gewährleisten
muss. Desweiteren kann das erfindungsgemäße Rohr 1 die im Saugtrakt
im Betrieb der Brennkraftmaschine auftretenden Unterdrücke sicher
abstützen.
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Falls
das Rohr 1 gasdicht bzw. flüssigkeitsdicht sein soll, wird
der zweite Kunststoff für
die Haut 3 entsprechend gewählt. Ein dichtes Rohr 1 wird
beispielsweise auf der Rein seite des Saugtrakts benötigt. Falls
es auf eine hochwertige Dichtigkeit nicht ankommt, kann die Haut 3 auch
mehr oder weniger gasdurchlässig
ausgestaltet werden. Hierzu eignet sich beispielsweise die Verwendung
eines entsprechenden gasdurchlässigen
zweiten Kunststoffs und/oder eine entsprechende Perforation der
Haut 3. Ein gasdurchlässiges
Rohr 1 kann beispielsweise auf der Rohseite des Saugtrakt
zu Anwendung kommen. Die Gasdurchlässigkeit ermöglicht dabei
insbesondere den Durchtritt von Druckimpulsen durch die Rohrwandung,
wodurch eine Bedämpfung
von Luftschall ermöglicht
wird. Beispielsweise wird das Rohr 1 außen mit einer Schaumstoffschicht
umhüllt.