Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war also, den Stand der Technik
zu bereichern und kosmetische oder dermatologische selbstschäumende und/oder
schaumförmige
Zubereitungen zur Verfügung
zu stellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweisen.
Es
war überraschend
und für
den Fachmann nicht vorauszusehen, daß die Verwendung einer oder mehrerer
UV-Filtersubstanzen zur Schaumverstärkung selbstschäumender,
schaumförmiger,
nachschäumender
oder schäumbarer
kosmetischer und dermatologischer Zubereitungen den Nachteilen des
Standes der Technik abhelfen.
Unter „selbstschäumend", „schaumförmig", „nachschäumend" bzw. „schäumbar" ist im Sinne der
vorliegenden Erfindung zu verstehen, daß die Gasbläschen (beliebig) verteilt in
einer (oder mehreren) flüssigen Phase(n)
vorliegen, wobei die Zubereitungen makroskopisch nicht notwendigerweise
das Aussehen eines Schaumes haben müssen. Kosmeti sche oder dermatologische
Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung (im folgenden
der Einfachheit halber auch als Schäume bezeichnet) können z.
B. makroskopisch sichtbar dispergierte Systeme aus in Flüssigkeiten
dispergierten Gasen darstellen. Der Schaumcharakter kann aber beispielsweise
auch erst unter einem (Licht-) Mikroskop sichtbar werden. Darüber hinaus
sind Schäume gemäß der vorliegenden
Erfindung – insbesondere
dann, wenn die Gasbläschen
zu klein sind, um unter einem Lichtmikroskop erkannt zu werden – auch an
der starken Volumenzunahme des Systems erkennbar.
Durch
die Erfindung wird erstmalig ein gehaltvoller, kompakter Cremeschaum
(„Mousse") zugänglich, der
sich über
eine lange Lagerdauer sowie durch eine außerordentlich hohe Stabilität und ein
kompaktes Erscheinungsbild auszeichnet. Erfindungsgemäße Zusammensetzungen
entwickeln sich bereits während
ihrer Herstellung – beispielsweise
während
des Rührens
oder bei der Homogenisierung – zu
feinblasigen Schäumen.
Erfindungsgemäß sind feinblasige,
reichhaltige Schäume
von hervorragender kosmetischer Eleganz erhältlich. Weiterhin sind erfindungsgemäß besonders
gut hautverträgliche
Zubereitungen erhältlich,
wobei wertvolle Inhaltsstoffe besonders gut auf der Haut verteilt
werden können.
Die
Qualität
von Schäumen,
welche polare Ölen
enthalten, ist gegenüber
der von Schäumen,
welche nur unpolare Öle
enthalten, schlechter: Der Schaum ist weicher, grobblasiger und
weniger stabil (vergleiche 1).
Überraschenderweise
ist die Schaumqualität
von Schäumen
enthaltend polare Öle
deutlich besser, wenn zusätzlich
zu dem polaren Öl
noch mindestens eine UV-Filtersubstanz eingesetzt wird: Der Schaum
wird kompakt, feinblasig, stabil und cremig (siehe 2).
Gegenstand
der Erfindung ist daher ferner die
die Verwendung einer oder
mehrerer UV-Filtersubstanzen zur Schaumverstärkung selbstschäumender, schaumförmiger,
nachschäumender
oder schäumbarer
kosmetischer und dermatologischer Zubereitungen, welche mindestens
eine polare Ölkomponente
enthalten.
Mit „Schaumverstärkung" ist darüberhinaus
gemeint, daß die
Stabilität
der aufgeschäumten
Zubereitungen (die „Schaumstabilität") gegenüber ansonsten
gleichen Zubereitungen, welche keine erfindungsgemäßen UV-Filtersubstanzen
enthalten, deutlich verbessert wird, d. h. durch die erfindungsgemäße Verwendung wird
ein Brechen der Schäume
zeitlich verzögert.
Ferner
ist unter „Schaumverstärkung" im Sinne der vorliegenden
Erfindung zu verstehen, daß auch die
kosmetischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Schäume im Vergleich zu Zubereitungen,
welche keine erfindungsgemäßen UV-Filtersubstanzen
enthalten, deutlich verbessert werden: So erhält man durch die erfindungsgemäße Verwendung
reichhaltige, feste Schäume
(„Schaum-Cremes"), welche trotz ihrer
Kompaktheit und Reichhaltigkeit leicht verteilbar sind und schnell
einziehen.
Insbesondere
ist unter „Schaumverstärkung" im Sinne der vorliegenden
Erfindung zu verstehen, daß die
Blasengröße der erfindungsgemäßen Schäume im Vergleich
zu Zubereitungen, welche keine erfindungsgemäßen UV-Filtersubstanzen enthalten,
kleiner ist. Demgegenüber
ist die Anzahl die Blasen im gleichen Volumen erhöht.
Mit „Blasen" sind im Sinne der
vorliegenden Erfindung die Gasbläschen
gemeint, unter „Blasengröße" ist dementsprechend
der Durchmesser der Gasbläschen
zu verstehen.
Dieser
Effekt kann sehr gut anhand einer mikroskopischen Schaumuntersuchung
verdeutlicht werden. Ziel dieser Untersuchung ist die mikroskopische
Bestimmung der Anzahl und der Größe der Blasen
in kosmetischen Produkten.
Eine
mikroskopischen Schaumuntersuchung läßt sich beispielsweise wie
folgt bei einer konstanten Temperatur von 21 °C durchführen:
- • Von der
zu untersuchenden kosmetischen Zubereitung wird an drei verschiedenen
Stellen (z. B. oben, Mitte, unten) aus dem Behälter jeweils eine Probe mittels
Spatel entnommen (entsprechend drei Proben pro Zubereitung). (Aerosolschäume werden
in ein Reservoir oder auf Zellstoff gesprüht und die Proben aus dem Reservoir
gezogen.)
- • Einwaage
von 9 mg ± 0,5
mg auf Objektträgern
- • Abdeckung
der Probe mit einem Abdeckglas
- • Vor
der eigentlichen Aufnahme wird auf den Objektträger mit Abdeckglas für 15 sec
ein Gewicht von 20 g gelegt.
- • Anschließend werden
von jeder Probe drei Bilder aufgenommen, wobei die untersuchte Fläche 6,22
mm × 4,66
mm = 28,11 mm2 beträgt. Dazu wird das Mikroskop
auf 125fache Vergrößerung eingestellt
und die Probe im Durchlicht beleuchtet (Digitalkamera Polaroid DMC
und Bildanalyse-Programm KS400).
Vorteilhafte
Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung haben eine mittlere
Blasengröße von 0,005
bis 0,5 mm2, vorteilhaft von 0,005 bis 0,2
mm2, besonders voteilhaft von 0,005 bis
0,1 mm2 sowie eine Blasenanzahl von 100
bis 4000, vorteilhaft von 500 bis 3000, besonders vorteilhaft von
1000 bis 3000, jeweils bezogen auf den untersuchten Bildausschnitt
(s.o.).
Vorteilhafte
UV-Filtersubstanzen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die
im folgenden genannten, welche in der Wasser- und/oder der Ölphase vorliegen
können.
Die
erfindungsgemäßen Zubereitungen
können
vorteilhaft auch in Form von sogenannten ölfreien kosmetischen oder dermatologischen
Emulsionen vorliegen, welche eine Wasserphase und mindestens eine
bei Raumtemperatur flüssige
UV-Filtersubstanz als weitere Phase enthalten.
Besonders
vorteilhafte bei Raumtemperatur flüssige UV-Filtersubstanzen im
Sinne der vorliegenden Erfindung sind, 2-Ethylhexyl-2-cyano-3,3-diphenylacrylat
(INCI: Octocrylene) und Ester der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure(2-ethylhexyl)ester
(2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat,
INCI: Octyl Methoxycinnamate) und 4-Methoxyzimtsäureisopenrylester (Isopenryl-4-methoxycinnamat,
INCI: Isoamyl p-Methoxycinnamate), 3-(4-(2,2-bis Ethoxycarbonylvinyl)-phenoxy)propenyl)-methoxysiloxan/Dimethylsiloxan – Copolymer welches
beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Parsol® SLX
bei Hoffmann La Roche erhältlich
ist.
Vorteilhafte
UV-A-Filtersubstanzen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Dibenzoylmethanderivate,
insbesondere das 4-(tert.-Butyl)-4'-methoxydibenzoylmethan (CAS-Nr. 70356-09-1),
welches von Givaudan unter der Marke Parsol® 1789
und von Merck unter der Handelsbezeichnung Eusolex® 9020
verkauft wird.
Weitere
vorteilhafte UV-A-Filtersubstanzen im Sinne der vorliegenden Erfindung
sind Hydroxybenzophenone, welche sich durch die folgende Strukturformel
auszeichnen:
worin
R
1 und
R
2 unabhängig
voneinander Wasserstoff, C
1-C
20-Alkyl,
C
3-C
10-Cycloalkyl
oder C
3-C
10-Cycloalkenyl bedeuten, wobei die Substituenten
R
1 und R
2 gemeinsam
mit dem Stickstoffatom, an das sie gebunden sind, einen 5- oder
6-Ring bilden können
und R
3 einen C
1-C
20-Alkyl Rest bedeutet.
Ein
besonders vorteilhaftes Hydroxybenzophenon im Sinne der vorliegenden
Erfindung ist das 2-(4'-Diethylamino-2'-hydoxybenzoyl)-benzoesäurehexylester
(auch: Aminobenzophenon), welches sich durch folgende Struktur auszeichnet:
und unter dem Uvinul A Plus
bei der Fa. BASF erhältlich
ist.
Erfindungsgemäß bevorzugt
ist ferner das 2,4-bis-[5-1(dimethylpropyl)benzoxazol-2-yl-(4-phenyl)-imino]-6-(2-ethylhexyl)-imino-1,3,5-triazin
mit der CAS Nr. 288254-16-0, welches sich durch die Strukturformel
auszeichnet
und bei 3V Sigma unter der Handelsbezeichnung Uvasorb
® K2A
erhältlich
ist.
Das
2,4-bis-[5-1(dimethylpropyl)benzoxazol-2-yl-(4-phenyl)-imino]-6-(2-ethylhexyl)-imino-1,3,5-triazin liegt
vorteilhaft in gelöster
Form in den erfindungsgemäßen kosmetischen
Zubereitungen vor. Es kann ggf. aber auch von Vorteil sein, wenn
das 2,4-bis-[5-1(dimethylpropyl)benzoxazol-2-yl-(4-phenyl)-imino]-6-(2-ethylhexyl)-imino-1,3,5-triazin
in pigmentärer,
d. h. ungelöster
Form – beispielsweise
in Partikelgrößen von
10 nm bis zu 300 nm – vorliegt.
Die
Gesamtmenge an 2,4-bis-[5-1(dimethylpropyl)benzoxazol-2-yl-(4-phenyl)-imino]-6-(2-ethylhexyl)-imino-1,3,5-triazin
in den fertigen kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungen
wird vorteilhaft aus dem Bereich 0 ,01 Gew.-% bis 20 Gew.-%, vorzugsweise
von 0,1 bis 10 Gew.-% gewählt,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen.
Vorteilhafte
weitere UV-Filtersubstanzen im Sinne der vorliegenden Erfindung
sind sulfonierte, wasserlösliche
UV-Filter, wie z. B.:
- • Phenylen-1,4-bis-(2-benzimidazyl)-3,3'-5,5'-tetrasulfonsäure und
ihre Salze, besonders die entsprechenden Natrium-, Kalium- oder
Triethanolammonium-Salze, i nsbesondere das Phenylen-1,4-bis-(2-benzimidazyl)-3,3'-5,5'-tetrasulfonsäure-bis-natriumsalz
mit der INCI-Bezeichnung Bisimidazylate (CAS-Nr.: 180898-37-7),
welches beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Neo Heliopan
AP bei Haarmann & Reimer
erhältlich
ist;
- • Salze
der 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure, wie ihr Natrium-, Kalium-
oder ihr Triethanolammonium-Salz sowie die Sulfonsäure selbst
mit der INCI Bezeichnung Phenylbenzimidazole Sulfonsäure (CAS.-Nr.
27503-81-7), welches beispielsweise unter der Handelsbezeichnung
Eusolex 232 bei Merck oder unter Neo Heliopan Hydro bei Haarmann & Reimer erhältlich ist;
- • 1,4-di(2-oxo-10-Sulfo-3-bornylidenmethyl)-Benzol
(auch: 3,3'-(1,4-Phenylendimethylene)-bis-(7,7-dimethyl-2-oxo-bicyclo-[2.2.1]hept-1-ylmethan
Sulfonsäure)
und dessen Salze (besonders die entprechenden 10-Sulfato-verbindungen,
insbesondere das entsprechende Natrium-, Kalium- oder Triethanolammonium-Salz),
das auch als Benzol-1,4-di(2-oxo-3-bornylidenmethyl-10-sulfonsäure) bezeichnet
wird. Benzol-1,4-di(2-oxo-3-bornylidenmethyl-10-sulfonsäure) hat
die INCI-Bezeichnung Terephtalidene Dicampher Sulfonsäure (CAS.-Nr.:
90457-82-2) und ist beispielsweise unter dem Handelsnamen Mexoryl
SX von der Fa. Chimex erhältlich;
- • Sulfonsäure-Derivate
des 3-Benzylidencamphers, wie z. B. 4-(2-Oxo-3-bornylidenmethyl)benzolsulfonsäure, 2-Methyl-5-(2-oxo-3-bornylidenmethyl)sulfonsäure und
deren Salze.
Vorteilhafte
UV-Filtersubstanzen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind ferner
sogenannte Breitbandfilter, d.h. Filtersubstanzen, die sowohl UV-A-
als auch UV-B-Strahlung absorbieren.
Vorteilhafte
Breitbandfilter oder UV-B-Filtersubstanzen sind beispielsweise Triazinderivate,
wie z. B.
- • Dioctylbutylamidotriazon
(INCI: Diethylhexyl Butamido Triazone), welches unter der Handelsbezeichnung UVASORB
HEB bei Sigma 3V erhältlich
ist;
- • 4,4',4''-(1,3,5-Triazin-2,4,6-triyltriimino)-tris-benzoësäure-tris(2-ethylhexylester),
auch:
2,4,6-Tris-[anilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)]-1,3,5-triazin (INCI: Octyl
Triazone), welches von der BASF Aktiengesellschaft unter der Warenbezeichnung
UVINUL® T
150 vertrieben wird.
Auch
Bis-Resorcinyltriazinderivate sind vorteilhafte UV-Filtersubstanzen
im Sinne der vorliegenden Erfindung. Sie zeichnen sich durch die
folgende Strukturformel aus:
wobei
R
1, R
2 und R
3 unabhängig
voneinander gewählt
werden aus der Gruppe der verzweigten und unverzweigten Alkylgruppen
mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen bzw. ein einzelnes Wasserstoffatom
darstellen. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt ist das 2,4-Bis-{[4-(2-Efhyl-hexyloxy)-2-hydroxy]-phenyl}-6-(4-methoxyphenyl)-1,3,5-triazin
(INCI: Bis-Ethylhexyloxylphenol Methoxyphenyl Triazin), welches
unter der Handelsbezeichnung Tinosorb
® S
bei der CIBA-Chemikalien GmbH erhältlich ist. Ein weiteres bevorzugtes
Bis-Resorcinyltriazinderivat ist das 2-[4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl]-5-(octyloxy)phenol
(CAS Nr.: 2725-22-6).
Die
Gesamtmenge an einem oder mehreren Bis-Resorcinyltriazinderivaten
in den fertigen kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungen
wird vorteilhaft aus dem Bereich 0,01 Gew.-% bis 20 Gew.-%, vorzugsweise
von 0,1 bis 10 Gew.-% gewählt,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen.
Ein
vorteilhafter Breitbandfilter im Sinne der vorliegenden Erfindung
ist auch das 2,2'-Methylen-bis-(6-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)-phenol),
welches unter der Handelsbezeichnung Tinosorb® M
bei der CIBA-Chemikalien GmbH erhältlich ist.
Vorteilhafter
Breitbandfilter im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ferner das
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-methyl-6-[2-methyl-3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy]disiloxanyl]propyl]-phenol
(CAS-Nr.: 155633-54-8) mit der INCI-Bezeichnung Drometrizole Trisiloxane.
Die
weiteren UV-Filtersubstanzen können öllöslich oder
wasserlöslich
sein. Vorteilhafte öllösliche Filtersubstanzen
sind z. B.:
- • 3-Benzylidencampher-Derivate,
vorzugsweise 3-(4-Methylbenzyliden)campher, 3-Benzylidencampher;
- • 4-Aminobenzoesäure-Derivate,
vorzugsweise 4-(Dimethylamino)-benzoesäure(2-ethylhexyl)ester, 4-(Dimethylamino)benzoesäureamylester;
- • 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)-1,3,5-triazin;
- • Ester
der Benzalmalonsäure,
vorzugsweise 4-Methoxybenzalmalonsäuredi(2-ethylhexyl)ester;
- • Ester
der Zimtsäure,
vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure(2-ethylhexyl)ester,
4-Methoxyzimtsäureisopentylester;
- • Derivate
des Benzophenons, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-methoxy-4'-methylbenzophenon,
2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon
sowie
- • an
Polymere gebundene UV-Filter.
Besonders
vorteilhafte UV-Filtersubstanzen sind:
- • Phenylen-1,4-bis-(2-benzimidazyl)-3,3'-5,5'-tetrasulfonsäure-bis-natriumsalz
(INCI: Bisimidazylate, Handelsname: Neoheliopan AP),
- • Dioctylbutylamidotriazon
(INCI: Diethylhexyl Butamido Triazone, Handelsname: Uvasorb HEB),
- • 2,4-bis-[5-1(dimethylpropyl)benzoxazol-2-yl-(4-phenyl)-imino]-6-(2-ethylhexyl)-imino-1,3,5-triazin (Handelsname:
Uvasorb K2A),
- • 2-(4'-Diethylamino-2'-hydoxybenzoyl)-benzoesäurehexylester
(auch: Aminobenzophenon) (INCI: Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl
Benzoat, Handelsname: Uvinul A plus),
- • (3Z)-1,7,7-trirriethyl-3-(4-methylbenzylidene)bicyclo[2.2.1]heptan-2-one
(INCI: 4-Methylbenzylidene Campher,
Handelsname: Eusolex 6300),
- • 2-Ethylhexyl-2-cyano-3,3-diphenylacrylat
(INCI: Octocrylene, Handelsname: Uvinul N-539),
- • Benzol-1,4-di(2-oxo-3-bornylidenmethyl-10-sulfonsäure) (INCI:
Terephtalidene Dicampher Sulfonsäure, Handelsname:
Mexoryl SX),
- • 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-methyl-6-[2-methyl-3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy]disiloxanyl]propyl]-phenol
(INCI: Drometrizole Trisiloxane, Handelsname: Mexoryl XL).
Ganz
besonders vorteilhafte UV-Filtersubstanzen im Sinne der vorliegenden
Erfindung sind:
- • 2,4,6-Tris-[anilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)]-1,3,5-triazin
(INCI: Octyl Triazon, Handelsname: Uvinul T150),
- • 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat
(INCI: Octyl Methoxycinnamat, Handelsname: Parsol MCX),
- • 4-(tert.-Butyl)-4'-methoxydibenzoylmethan
(INCI: Butylmethoxydibenzoylmethan, Handelsname: Parsol 1789),
- • 2,4-Bis-{[4-(2-Ethyl-hexyloxy)-2-hydroxy]-phenyl}-6-(4-methoxyphenyl)-1,3,5-triazin
(INCI: Bis-Ethylhexyloxylphenol Methoxyphenyl Triazin, Handelsname:
Tinosorb S),
- • Salze
der 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure, wie ihr Natrium-, Kalium-
oder ihr Triethanolammonium-Salz sowie die Sulfonsäure selbst
mit der INCI Bezeichnung Phenylbenzimidazole Sulfonsäure (Handelsname:
Eusolex 232).
Vorteilhaft
enthalten die Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindund
die die UV-Filtersubstanzen
in einer Gesamtmenge von z. B. 0,1 Gew.-% bis 30 Gew.-%, vorzugsweise
0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1,0 bis 15,0 Gew.-%, jeweils bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen.
Besonders
vorteilhafte Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung enthalten
ein Emulgatorsystem, welches aus
- A. mindestens
einem Emulgator A, gewählt
aus der Gruppe der ganz-, teil- oder nicht neutralisierten, verzweigten
und/oder unverzweigten, gesättigten
und/oder ungesättigten
Fettsäuren
mit einer Kettenlänge von
10 bis 40 Kohlenstoffatomen,
- B. mindestens einem Emulgator B, gewählt aus der Gruppe der polyethoxylierten
Fettsäureester
mit einer Kettenlänge
von 10 bis 40 Kohlenstoffatomen und mit einem Ethoxylierungsgrad
von 5 bis 100 und
- C. mindestens einem Coemulgator C, gewählt aus der Gruppe der gesättigten
und/oder ungesättigten,
verzweigten und/oder unverzweigten Fettalkohole mit einer Kettenlänge von
10 bis 40 Kohlenstoffatomen besteht.
Der
oder die Emulgatoren A werden vorzugsweise gewählt aus der Gruppe der Fettsäuren, welche ganz
oder teilweise mit üblichen
Alkalien (wie z. B. Natrium- und/oder Kaliumhydroxid, Natrium- und/oder
Kaliumcarbonat sowie Mono- und/oder Triethanolamin) neutralisiert
sind. Besonders vorteilhaft sind beispielsweise Stearinsäure und
Stearate, Isostearinsäure
und Isostearate, Palmitinsäure
und Palmitate sowie Myristinsäure
und Myristate.
Der
oder die Emulgatoren B werden vorzugsweise gewählt aus der folgenden Gruppe:
PEG-9-Stearat, PEG-8-Distearat, PEG-20-Stearat, PEG-8 Stearat, PEG-8-Oleat,
PEG-25-Glyceryltrioleat, PEG-40-Sorbitanlanolat, PEG-15-Glycerylricinoleat,
PEG-20-Glycerylstearat,
PEG-20-Glycerylisostearat, PEG-20-Glyceryloleat, PEG-20-Stearat,
PEG-20-Methylglucosesesquistearat, PEG-30-Glycerylisostearat, PEG-20-Glyceryllaurat,
PEG-30-Stearat, PEG-30-Glycerylstearat, PEG-40-Stearat, PEG-30-Glyceryllaurat,
PEG-50-Stearat, PEG-100-Stearat, PEG-150-Laurat. Besonders vorteilhaft
sind beispielsweise polyethoxylierte Stearinsäureester.
Der
oder die Coemulgatoren C werden erfindungsgemäß vorzugsweise aus der folgenden
Gruppe gewählt:
Behenylalkohol (C22H45OH),
Cetearylalkohol [eine Mischung aus Cetylalkohol (C16H33OH) und Stearylalkohol (C18H37OH)], Lanolinalkohole (Wollwachsalkohole,
die die unverseifbare Alkoholfraktion des Wollwachses darstellen,
die nach der Verseifung von Wollwachs erhalten wird). Besonders
bevorzugt sind Cetyl- und Cetylstearylalkohol.
Es
ist erfindungsgemäß vorteilhaft,
die Gewichtsverhältnisse
von Emulgator A zu Emulgator B zu Coemulgator C (A : B : C) wie
a : b : c zu wählen,
wobei a, b und c unabhängig
voneinander rationale Zahlen von 1 bis 5, bevorzugt von 1 bis 3
darstellen können.
Insbesondere bevorzugt ist ein Gewichtsverhältnis von etwa 1 : 1 : 1.
Es
ist vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung, die Gesamtmenge
der Emulgatoren A und B und des Coemulgators C aus dem Bereich von
2 bis 20 Gew.-%, vorteilhaft von 5 bis 15 Gew.-%, insbesondere von
7 bis 13 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung,
zu wählen.
Es
ist gegebenenfalls vorteilhaft, wenngleich nicht notwendig, wenn
die Formulierungen gemäß der vorliegenden
Erfindung weitere Emulgatoren enthalten. Vorzugsweise sind solche
Emulgatoren zu verwenden, welche zur Herstellung von W/O-Emulsionen
geeignet sind, wobei diese sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen
miteinander vorliegen können.
Bevorzugt
werden der oder die weiteren Emulgatoren im Sinne der vorliegenden
Erfindung aus der Gruppe der hydrophilen Emulgatoren gewählt. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt sind Mono-, Di-, Trifettsäureestern des Sorbitans.
Die
Gesamtmenge der weiteren Emulgatoren wird erfindungsgemäß vorteilhaft
kleiner als 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung,
gewählt.
Die
Liste der genannten weiteren Emulgatoren, die im Sinne der vorliegenden
Erfindung eingesetzt werden können,
soll selbstverständlich
nicht limitierend sein.
Besonders
vorteilhafte Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind
frei von Mono- oder Diglycerylfettsäureestern. Insbesondere bevorzugt
sind erfindungsgemäße Zubereitungen,
welche kein Glycerylstearat, Glycerylisostearat, Glyceryldiisostearat,
Glyceryloleat, Glycerylpalmitat; Glycerylmyristat, Glyceryllanolat
und/oder Glyceryllaurat enthalten.
Die Ölphase der
erfindungsgemäßen Zubereitungen
wird vorteilhaft gewählt
aus der Gruppe der polaren Lipide mit einer Polarität ≤ 35 mN/m Besonders
vorteilhafte Lipide im Sinne der vorliegenden Erfindung sind alle
nativen Lipide, wie z. B. Olivenöl,
Sonnenblumenöl,
Sojaöl,
Erdnußöl, Rapsöl, Mandelöl, Palmöl, Kokosöl, Rizinusöl, Weizenkeimöl, Traubenkernöl, Distelöl, Nachtkerzenöl, Macadamianußöl, Maiskeimöl, Avocadoöl und dergleichen
sowie die im folgenden aufgelisteten.
Es
ist ganz besonders vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung,
eine oder mehrere UV-Filtersubstanzen zur Schaumverstärkung selbstschäumender,
schaumförmiger,
nachschäumender
oder schäumbarer
kosmetischer und dermatologischer Zubereitungen zu verwenden, welche
Butylene Glycol Caprylate/Caprate, C12-15 Alkyl Benzoate und/oder
Di-C12/13 Alkyl Tartrate enthalten.
Von
den Kohlenwasserstoffen sind insbesondere Paraffinöl sowie
weitere hydrierte Polyolefine wie hydriertes Polyisobutene, Squalan
und Squalen vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwenden.
Die
Gehalt der Lipide wird vorteilhaft kleiner als 50 Gew.-% gewählt, bevorzugt
zwischen 1 und 40 Gew.-%, insbesondere bevorzugt zwischen 5 und
15 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der schäumbaren
Zubereitung.
Falls
die Lipidphase öllösliche UV-Filtersubstanzen
enthält,
ist es vorteilhaft den Gehalt der Lipidphase kleiner als 80 Gew.-%
zu wählen,
bevorzugt zwischen 1 und 40 Gew.-%, insbesondere bevorzugt zwischen
5 und 30 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der schäumbaren
Zubereitung.
Es
kann gegebenenfalls vorteilhaft sein, wenngleich es nicht zwingend
ist, wenn die Ölphase
der Zubereitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung auch unpolare
Lipide enthält.
Die
erfindungsgemäßen kosmetischen
und/oder dermatologischen Zubereitungen können wie üblich zusammengesetzt sein.
Besonders vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Zubereitungen
zur Pflege der Haut: sie können
dem kosmetischen und/oder dermatologischen Lichtschutz, ferner zur
Behandlung der Haut und/oder der Haare und als Schminkprodukt in
der dekorativen Kosmetik dienen. Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht in After-Sun-Produkten.
Entsprechend
ihrem Aufbau können
kosmetische oder topische dermatologische Zusammensetzungen im Sinne
der vorliegenden Erfindung, beispielsweise verwendet werden als
Hautschutzcrème,
Tages- oder Nachtcrème
usw. Es ist gegebenenfalls möglich
und vorteilhaft, die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen als Grundlage
für pharmazeutische
Formulierungen zu verwenden.
Ebenso
wie Emulsionen von flüssiger
und fester Konsistenz als kosmetische Reinigungslotionen bzw. Reinigungscremes
Verwendung finden, können
auch die erfindungsgemäßen Zubereitungen „Reinigungsschäume" darstellen, welche
beispielsweise zum Entfernen von Schminken und/oder Make-up oder
als milder Waschschaum- ggf. auch für unreine Hauf- verwendet werden
k önnen.
Derartige Reinigungsschäume
können vorteilhaft
ferner als sogenannte „rinse
off" Präparate angewendet
werden, welche nach der Anwendung von der Haut abgespült werden
Die
erfindungsgemäßen kosmetischen
und/oder dermatologischen Zubereitungen können auch vorteilhaft in Form
eines Schaums zur Pflege des Haars bzw. der Kopfhaut vorliegen,
insbesondere eines Schaums zum Einlegender Haare, eines Schaums,
der beim Fönen
der Haare verwendet wird, eines Frisier- und Behandlungsschaums.
Es
ist auch vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung, kosmetische
und dermatologische Zubereitungen zu erstellen, deren hauptsächlicher
Zweck nicht der Schutz vor Sonnenlicht ist, die aber dennoch einen
Gehalt an UV-Schutzsubstanzen enthalten. So werden z. B. in Tagescrèmes oder
Makeup-Produkten gewöhnlich
UV-A- bzw. UV-B-Fil tersubstanzen eingearbeitet. Auch stellen UV-Schutzsubstanzen,
ebenso wie Antioxidantien und, gewünschtenfalls, Konservierungsstoffe,
einen wirksamen Schutz der Zubereitungen selbst gegen Verderb dar.
Günstig
sind ferner kosmetische und dermatologische Zubereitungen, die in
der Form eines Sonnenschutzmittels vorliegen.
Zur
Anwendung werden die erfindungsgemäßen kosmetischen und dermatologischen
Zubereitungen in der für
Kosmetika üblichen
Weise auf die Haut und/oder die Haare in ausreichender Menge aufgebracht.
Die
kosmetischen oder dermatologischen Mittel gemäß der Erfindung können beispielsweise
aus Aerosolbehältern
entnommen und dabei aufgeschäumt
werden. Erfindungsgemäße Aerosolbehälter sind
Sprühvorrichtungen
mit einer Füllung
aus den flüssigen
bzw. breiartigen Stoffen, die unter dem Druck eines Treibmittels
stehen (Druckgas- oder Aerosolpackungen). Deratige Behälter können mit
Ventilen sehr unterschiedlicher Bauart ausgestattet sein, die die
Entnahme des Inhalts als Schaum ermöglichen.
Ferner
vorteilhaft können
die Zubereitungen gemäß der vorliegenden
Erfindung aus Treibgas-freien, mechanisch zu bedienenden Pumpzerstäubern (Pumpspendern)
entnommen werden. Insbesondere vorteilhaft im Sinne der vorliegenden
Erfindung sind Pumpsysteme, welche ohne Druckgas, aber mit einem
Filter, der spezielle Verwirbelungen bewirkt, arbeiten.
Die
kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungen gemäß der Erfindung
können
ferner vorzugsweise beispielsweise aus Zweikammeraerosolbehältern entnommen
und auf die Haut aufgetragen werden. Erfindungsgemäß vorteilhafte
Packmittel sind Behältnisse,
in denen sich eine Kammer mit einer Füllung aus den flüssigen bzw.
breiartigen Zubereitungen unter dem Druck eines in einer zweiten
Kammer befindlichen stehenden Primärtreibmittels befindet. Derartige
Behälter
können
mit Ventilen sehr unterschiedlicher Bauart ausgestattet sein, die
die Entnahme des Inhalts der ersten Kammer als Emulsion oder Gel
in jeder Lage – auch
mit dem Ventil nach unten – ermöglichen.
Eine
vorteilhafte Ausführungsform
sind BiCan®-Aerosolbehälter, bei
denen das Produkt in einem flexiblen Beutel aus Metall oder Kunststoff
innerhalb der Dose eingeschlossen ist.
Erfindungsgemäße nachschäumende Zusammensetzungen
stellen ungeschäumt,
also unmittelbar nach dem Austreten aus einem Aerosolbehälter, Zwei-
oder Mehrphasensysteme – in
der Regel Emulsionen – dar.
Sie können
bereits durch leichtes Verreiben, beispielsweise in den Händen oder
beim Auftragen und Verreiben auf der Haut, aber auch durch Rühren oder
sonstige Aufschäumvorgänge zu Schäumen gestaltet
werden.
Es
hat sich darüber
hinaus in überraschender
Weise herausgestellt, daß bei
der Verwendung von (Sekundär-)
Treibmitteln, besonders vorteilhaft von in der gegebenenfalls vorhandenen Ölphase löslichen
Treibmitteln, also beispielsweise üblichen Propan-Butan-Gemischen, die erfindungsgemäßen Zubereitungen
nicht einfach als Aerosoltröpfchen
versprüht
werden, sondern sich zu feinblasigen, reichhaltigen Schäumen entwickeln,
sobald solche mit solchen (Sekundär-) Treibmitteln beladenen
Systeme Druckentspannung erfahren.
Bei
Verwendung von Kohlenwasserstoffen oder deren Gemischen mit 4 oder
5 Kohlenstoffatomen, insbesondere Isobutan, n-Pentan und Isopentan,
als (Sekundär-)
Treibmittel kann man das selbständige
Aufschäumen
nach dem Austritt aus der Druckverpackung zeitlich verzögern.
Durch
das Verdampfen des Sekundärtreibmittels
im applizierten Kosmetikprodukt wird der Haut ferner Wärme entzogen
und ein angenehmer Kühleffekt
erlangt. Solche nachschäumenden
Zubereitungen werden daher ebenfalls als vorteilhafte Verkörperungen
der vorliegenden Erfindung mit eigenständiger erfinderischer Tätigkeit
angesehen.
Als
Druckgasbehälter
kommen im Sinne der vorliegenden Erfindung vor allem zylindrische
Gefäße aus Metall
(Aluminium, Weißblech,
Inhalt < 1000 mL),
geschütztem
bzw. nicht-splitterndem Glas oder Kunststoff (Inhalt < 220 mL) bzw. splitterndem
Glas oder Kunststoff (Inhalt < 150
mL) in Frage, bei deren Auswahl Druck- und Bruchfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit,
leichte Füllbarkeit,
ggf. Sterilisierbarkeit usw., aber auch ästhetische Gesichtspunkte,
Handlichkeit, Bedruckbarkeit etc. eine Rolle spielen. Der maximale
zulässige
Betriebsdruck von Sprüh-Dosen
aus Metall bei 50 °C
ist 12 bar und das maximale Füllvolumen
bei dieser Temperatur ca. 90 % des Gesamtvolumens. Für Glas- und Kunststoffdosen
gelten niedrigere, von der Behältergröße und dem
Treibmittel (ob verflüssigtes,
verdichtetes oder gelöstes
Gas) abhängige
Werte für
den Betriebsdruck.
Besonders
vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Dosen aus Weißblech,
Aluminium und Glas. Aus Korrosionsschutzgründen können Metalldosen innen lackiert
sein (silber- oder goldlackiert), wozu alle handelsüblichen
Innenschutzlacke geeignet sind. Bevorzugt im Sinne der vorliegenden
Erfindung sind Polyester-, Epoxyphenol- sowie Polyamidimidlacke.
Auch Folienkaschierungen aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP)
und/oder Polyethylenterephthalat (PET) im Innern der Dosen sind
vorteilhaft, insbesondere für
Dosen aus Weißblech.
Die
Druckgasbehälter
sind üblicherweise
ein- oder zwei-, meist aber dreiteilig zylindrisch, konisch oder anders
geformt. Werden Kunststoffe als Sprüh-Behältermaterial verwendet, so
sollten diese Chemikalien- und Sterilisationstemperatur-beständig, gasdicht,
schlagfest und gegen Innendrücke über 12 bar
stabil sein. Prinzipiell für
Sprüh-Behälter-Zwecke geeignet sind
Polyacetale und Polyamide.
Der
innere Aufbau der Sprüh-Dosen
sowie die Ventilkonstruktion sind je nach Verwendungs-Zweck und
der physikalischen Beschaffenheit des Inhalts – z. B. ob als Zwei- oder als
Dreiphasensystem – sehr
variantenreich und können
vom Fachmann durch einfaches Ausprobieren ohnen erfinderisches Zutun
ermittelt werden. Für
geeignete Ausführungsformen
sei auf das „Aerosol
Technologie Handbuch der Aersosol-Verpackung" hingewiesen (Wolfgang Tauscher, Melcher
Verlag GmbH Heidelberg/München,
1996).
Erfindungsgemäß vorteilhafte
Ventile können
mit oder ohne Steigrohr ausgebildet sein. Die Einzelteile, aus welchen
erfindungsgemäße Ventile üblicherweise
aufgebaut sind, bestehen vorzugsweise aus den folgenden Materialien:
Teller: | Weißblech:
blank, gold- bzw. klarlackiert, folienkaschiert (PE, PP oder PET)
Aluminium: blank, silber- oder goldlackiert, verschiedene Lackvarianten, Stoner-Mudge-Ausführung |
Dichtung: | Gaskets,
folienkaschiert aus PE oder PP) Innen- und Aussendichtungen, natürliche bzw.
synthetische Elastomere bzw. thermoplastische (Sleeve-z. B. aus Perbunan,
Buna, Neopren, Butyl, CLB, LDPE, Viton, EPDM, Chlorbutyl, Brombutyl
und/oder diversen Compounds |
Kegelel: | PA,
POM, Messing sowie diversen Sondermaterialen,
Standardbohrungen
(z. B.: 0,25 bis 0,70 mm oder 2 × 0,45 bis 2 × 1,00 mm),
verschiedene Schaftdurchmesser |
Feder: | Metall,
besonders bevorzugt V2A, rostfreier Stahl;
Kunststoff und auch
Elastomer |
Gehäuse: | Standard
und Impact
VPH-Bohrungen, RPT-Bohrungen oder geschlitzt für Überkopf-Anwendungen
Materialien: z. B. Polyacetal, PA, PE, POM und dergleichen mehr |
Steigrohr: | Kunststoff
(Polymer Resin), z.B. PE, PP, PA oder polycarbonat |
Vorteilhafte
Sprühköpfe im Sinne
der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Schaumköpfe für die aufrechte
Anwendung (Dose senkrecht halten) oder Schaumköpfe für die Überkopf-Anwendung mit einem oder
mehreren Kanälen.
Als
Treibmittel sind die üblichen "klassischen" leichtflüchtigen,
verflüssigten
Treibgase, wie beispielsweise Dimethylether (DME) und/oder lineare
oder verzweigtkettige Kohlenwasserstoffe mit zwei bis fünf Kohlenstoffatomen
(wie insbesondere Ethan, Propan, Butan, Isobutan und/oder Pentan)
geeignet, die allein oder in Mischung miteinander eingesetzt werden
können.
Auch
Druckluft sowie weitere unter Druck befindliche Gase wie Luft, Sauerstoff,
Stickstoff, Wasserstoff, Helium, Krypton, Xenon, Radon, Argon, Lachgas
(N2O) und Kohlendioxid (CO2)
sind vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung als Treibgase
(sowohl einzeln als in beliebigen Mischungen miteinander) zu verwenden.
Natürlich weiß der Fachmann,
daß es
weitere an sich nichttoxische Treibgase gibt, die grundsätzlich für die Verwirklichung
der vorliegenden Erfindung in Form von Aerosolpräparaten geeignet wären, auf
die aber dennoch wegen bedenklicher Wirkung auf die Umwelt oder
sonstiger Begleitumstände
verzichtet werden sollte, insbesondere halogenierte (mit Fluor,
Clor, Brom, Iod und/oder Astat substituierte) Kohlenwasserstoffe
wie beispielsweise Fluorkohlenwasserstoffe und Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW).
Die
genannten Gase können
im Sinne der vorliegenden Erfindung jeweils einzeln oder in beliebigen Mischungen
zueinander verwendet werden.
Vorteilhaft
im Sinne der vorliegenden Erfindung wird der Volumenanteil an Treibgas
aus dem Bereich von 0,1 bis 30 Vol.-%, bezogen auf das Gesamtvolumen
aus Füllgut
und Treibgas gewählt
(entsprechend einem Volumenanteil von 70 bis 99,9 Vol.-% Füllgut).
Besonders
bevorzugtes Treibgas im Sinne der vorliegenden Erfindung ist Kohlendioxid.
Insbesondere vorteilhaft sind aus erfindungsgemäßen Zubereitungen erhältliche
Schäume,
welche Kohlendioxid als einen oder den Wirkstoff enthalten.
Besonders
vorteilhafte, feincremige und reichhaltige Schäume sind erhältlich,
wenn die erfindungsgemäßen Zubereitungen
mit Hilfe von linearen oder verzweigtkettigen, halogenierten oder
nicht-halogenierten Kohlenwasserstoffen aufgeschäumt werden. Ganz besonders
vorteilhafte Schäume
sind durch Aufschäumen der
erfindungsgemäßen Zubereitungen
mit Kohlendioxid, Sauerstoff, Druckluft, Helium, Krypton, Xenon,
Radon, Argon und/oder Stickstoff (sowohl einzeln als in beliebigen
Mischungen miteinander) erhältlich.
Die
kosmetischen und dermatologischen Zubereitungen gemäß der Erfindung
können
kosmetische Hilfsstoffe enthalten, wie sie üblicherweise in solchen Zubereitungen
verwendet werden, z. B. Konservierungsmittel, Konservierungshelfer,
Komplexbildner, Bakterizide, Parfüme, Substanzen zum Verhindern
oder Steigern des Schäumens,
Farbstoffe, Pigmente, die eine färbende
Wirkung haben, Verdickungsmittel, anfeuchtende und/oder feuchhaltende
Substanzen, Füllstoffe,
die das Hautgefühl
verbessern, Fette, Öle,
Wachse oder andere übliche
Bestandteile einer kosmetischen oder dermatologischen Formulierung
wie Alkohole, Polyole, Polymere, Schaumstabilisatoren, Elektrolyte,
organische Lösungsmittel
oder Silikonderivate.
Vorteilhafte
Konservierungsmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise
Formaldehydabspalter (wie z. B. DMDM Hydantoin, welches beispielsweise
unter der Handelsbezeichnung GlydantTM von
der Fa. Lonza erhältlich
ist), Iodopropylbutylcarbamate (z. B. die unter den Handelsbezeichnungen
Glycacil-L, Glycacil-S von der Fa. Lonza erhältlichen und/oder Dekaben LMB
von Jan Dekker), Parabene (d. h. p-Hydroxybenzoesäurealkylester,
wie Methyl-, Ethyl-, Propyl- und/oder Butylparaben), Phenoxyethanol,
Ethanol, Benzoesäure
und dergleichen mehr. Üblicherweise
umfaßt
das Konservierungssystem erfindungsgemäß ferner vorteilhaft auch Konservierungshelfer,
wie beispielsweise Ethylhexylglycerin, Glycine Soja etc.
Vorteilhafte
Komplexbildner im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise
EDTA, [S,S]-Ethylendiamindisuccinat (EDDS), welches beispielsweise
unter der Handelsbezeichnung Octaquest von der Fa. Octel erhältlich ist,
Pentanatrium-Ethylendiamintetramethylenphosphonat, welches z. B.
unter dem Handelsnamen Dequest 2046 von der Fa. Monsanto erhältlich ist
und/oder Iminodibersteinsäure,
welche u. a. von der Fa. Bayer AG unter den Handelsnamen Iminodisuccinat
VP OC 370 (ca. 30% ige Lösung)
und Baypure CX 100 fest erhältlich
ist.
Besonders
vorteilhafte Zubereitungen werden ferner erhalten, wenn als Zusatz-
oder Wirkstoffe Antioxidantien eingesetzt werden. Erfindungsgemäß enthalten
die Zubereitungen vorteilhaft eines oder mehrere Antioxidantien.
Als günstige,
aber dennoch fakultativ zu verwendende Antioxidantien können alle
für kosmetische
und/oder dermatologische Anwendungen geeigneten oder gebräuchlichen
Antioxidantien verwendet werden.
Besonders
vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung können wasserlösliche Antioxidantien
eingesetzt werden, wie beispielsweise Vitamine, z. B. Ascorbinsäure und
deren Derivate.
Bevorzugte
Antioxidantien sind ferner Vitamin E und dessen Derivate sowie Vitamin
A und dessen Derivate.
Die
Menge der Antioxidantien (eine oder mehrere Verbindungen) in den
Zubereitungen beträgt
vorzugsweise 0,001 bis 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 20
Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zubereitung.
Sofern
Vitamin E und/oder dessen Derivate das oder die Antioxidantien darstellen,
ist vorteilhaft, deren jeweilige Konzentrationen aus dem Bereich
von 0,001 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung,
zu wählen.
Sofern
Vitamin A bzw. Vitamin-A-Derivate, bzw. Carotine bzw. deren Derivate
das oder die Antioxidantien darstellen, ist vorteilhaft, deren jeweilige
Konzentrationen aus dem Bereich von 0,001 bis 10 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Formulierung, zu wählen.
Es
ist insbesondere vorteilhaft, wenn die kosmetischen Zubereitungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung kosmetische oder dermatologische Wirkstoffe enthalten,
wobei bevorzugte Wirkstoffe Antioxidantien sind, welche die Haut
vor oxidativer Beanspruchung schützen
können.
Weitere
vorteilhafte Wirkstoffe im Sinne der vorliegenden Erfindung sind
natürliche
Wirkstoffe und/oder deren Derivate, wie z. B. alpha-Liponsäure, Phytoen,
D-Biotin, Coenzym Q10, alpha-Glucosylrutin, Carnitin, Carnosin,
natürliche
und/oder synthetische Isoflavonoide, Kreatin, Kreatinin, Taurin
und/oder β-Alanin sowie
8-Hexadecen-1,16-dicarbonsäure
(Dioic acid, CAS-Nummer 20701-68-2; vorläufige INCI-Bezeichnung Octadecendioic
acid) und/oder Licochalcon A, welches sich durch die folgende Strukturformel
auszeichnet:
Licocalchon
kann vorteilhaft auch als Bestandteil von pflanzlichen Extrakten,
insbesondere von wäßrigen Radix
Glycyrrhizae inflatae, eingesetzt werden.
Es
ist erfindungsgemäß vorteilhaft,
wenn die kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungen 0,001
bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 5 Gew.-%, ganz besonders 0,01
bis 2 Gew.-% an einem Extrakt aus Radix Glycyrrhizae inflatae enthalten,
jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
Ganz
besonders vorteilhaft ist es, von einem Extrakt auszugehen, der
unter der Bezeichnung Polyol Soluble Licorice Extract PU (INCI-Bezeichnung
Glycyrrhiza Inflata) von der Firma Maruzen zu erhalten ist. Der Extrakt
aus Radix Glycyrrhizae inflatae enthält einen Anteil von ca. 25
% Licochalcone A.
Erfindungsgemäße Rezepturen,
welche z. B. bekannte Antifaltenwirkstoffe wie Flavonglycoside (insbesondere α-Glycosylrutin),
Coenzym Q10, Vitamin E und/oder Derivate und dergleichen enthalten,
eignen sich insbesondere vorteilhaft zur Prophylaxe und Behandlung
kosmetischer oder dermatologischer Hautveränderungen, wie sie z. B. bei
der Hautalterung auftreten (wie beispielsweise Trockenheit, Rauhigkeit
und Ausbildung von Trockenheitsfältchen,
Juckreiz, verminderte Rückfettung
(z. B. nach dem Waschen), sichtbare Gefäßerweiterungen (Teleangiektasien,
Cuperosis), Schlaffheit und Ausbildung von Falten und Fältchen,
lokale Hyper-, Hypo- und Fehlpigmentierungen (z. B. Altersflecken),
vergrößerte Anfälligkeit
gegenüber
mechanischem Stress (z. B. Rissigkeit) und dergleichen). Weiterhin
vorteilhaft eignen sie sich gegen das Erscheinungsbild der trockenen
bzw. rauhen Haut.
Die
Wasserphase der Zubereitungen gemäß der vorliegenden Erfindung
kann vorteilhaft übliche
kosmetische Hilfsstoffe enthalten, wie beispielsweise Alkohole,
insbesondere solche niedriger C-Zahl, vorzugsweise Ethanol und/oder
Isopropanol, Diole oder Polyole niedriger C-Zahl sowie deren Ether,
vorzugsweise Propylenglykol, Glycerin, Butylenglykol, Ethylenglykol,
Ethylenglykolmonoethyl- oder -monobutylether, Propylenglykolmonomethyl,
-monoethyl- oder -monobutylether, Diethylenglykolmonomethyl- oder
-monoethylether und analoge Produkte, Polymere, Schaumstabilisatoren,
Elektrolyte sowie insbesondere ein oder mehrere Verdickungsmittel,
welches oder welche vorteilhaft gewählt werden können aus
der Gruppe Siliciumdioxid, Aluminiumsilikate, Polysaccharide bzw.
deren Derivate, z. B. Hyaluronsäure,
Xanthangummi, Hydroxypropylmethylcellulose, besonders vorteilhaft
aus der Gruppe der Polyacrylate, bevorzugt ein Polyacrylat aus der
Gruppe der sogenannten Carbopole [von der Fa. Bf. Goodrich], beispielsweise
Carbo pole der Typen 980, 981, 1382, 2984, 5984, ETD 2020, ETD 2050,
Ultrez 10, jeweils einzeln oder in Kombination.
Die
Zubereitungen gemäß der vorliegenden
Erfindung können
ferner vorteilhaft auch Selbstbräunungssubstanzen
enthalten, wie beispielsweise Dihydroxyaceton und/oder Melaninderivate
in Konzentrationen von 1 Gew.-% bis zu 8 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zubereitung.
Ferner
vorteilhaft können
die Zubereitungen gemäß der vorliegenden
Erfindung auch Repellentien zum Schutz vor Mücken, Zecken und Spinnen und
dergleichen enthalten. Vorteilhaft sind z. B. N,N-Diethyl-3-methylbenzamid
(Handelsbezeichnung: Metadelphene, „DEET"), Dimethylphtalat (Handelsbezeichnung: Palatinol
M, DMP) sowie insbesondere 3-(N-n-Butyl-N-acetyl-amino)-propionsäureethylester
(unter dem Handelsnamen Insekt Repellent® 3535
bei der Fa. Merck erhältlich).
Die Repellentien können
sowohl einzeln als auch in Kombination eingesetzt werden.
Als
Moisturizer werden Stoffe oder Stoffgemische bezeichnet, welche
kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungen die Eigenschaft
verleihen, nach dem Auftragen bzw. Verteilen auf der Hautoberfläche die
Feuchtigkeitsabgabe der Hornschicht (auch transepidermal water loss
(TEWL) genannt) zu reduzieren und/oder die Hydratation der Hornschicht
positiv zu beeinflussen.
Vorteilhafte
Moisturizer im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise
Glycerin, Milchsäure und/oder
Lactate, insbesondere Natriumlactat, Butylenglykol, Propylenglykol,
Methylpropandiol, Biosaccaride Gum-1, Glycine Soja, Ethylhexyloxyglycerin,
Pyrrolidoncarbonsäure
und Harnstoff. Ferner ist es insbesondere von Vorteil, polymere
Moisturizer aus der Gruppe der wasserlöslichen und/oder in Wasser
quellbaren und/oder mit Hilfe von Wasser gelierbaren Polysaccharide
zu verwenden. Insbesondere vorteilhaft sind beispielsweise Hyaluronsäure, Chitosan
und/oder ein fucosereiches Polysaccharid, welches in den Chemical
Abstracts unter der Registraturnummer 178463-23-5 abgelegt und z.
B. unter der Bezeichnung Fucogel®1000
von der Gesellschaft SOLABIA S.A. erhältlich ist. Moisturizer können vorteilhaft
auch als Antifaltenwirkstoffe zur Prophylaxe und Behandlung kosmetischer
oder dermatologischer Hautveränderungen,
wie sie z. B. bei der Hautalterung auftreten, verwendet werden.
Die
erfindungsgemäßen kosmetischen
oder dermatologischen Zubereitungen können ferner vorteilhaft, wenngleich
nicht zwingend, Füllstoffe
enthalten, welche z. B. die sensorischen und kosmetischen Eigenschaften
der Formulierungen weiter verbessern und beispielsweise ein samtiges
oder seidiges Hautgefühl
hervorrufen oder verstärken.
Vorteilhafte Füllstoffe
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind Stärke und Stärkederivate (wie z. B. Tapiocastärke, Distärkephosphat,
Aluminium- bzw. Natrium-Stärke
Octenylsuccinat und dergleichen), Pigmente, die weder hauptsächlich UV-Filter-
noch färbende
Wirkung haben (wie z. B. Bornitrid etc.) und/oder Aerosile® (CAS-Nr.
7631-86-9).
Die
nachfolgenden Beispiele sollen die vorliegende Erfindung verdeutlichen,
ohne sie einzuschränken. Alle
Mengenangaben, Anteile und Prozentanteile sind, soweit nicht anders
angegeben, auf das Gewicht und die Gesamtmenge bzw. auf das Gesamtgewicht
der Zubereitungen bezogen.