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Die
Erfindung betrifft eine mehrlagige Vliesanordnung, insbesondere
für absorptive
Hygieneartikel, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw.
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 4. Die Erfindung betrifft ferner
ein Verfahren zur Herstellung einer Vliesanordnung nach Patentanspruch
20 bzw. Patentanspruch 21.
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Vliesanordnungen
der eingangs genannten Art kommen beispielsweise, jedoch keineswegs
ausschließlich,
für Hygieneartikel,
wie beispielsweise für Slipeinlagen,
Windeln oder Inkontinenzeinlagen, zum Einsatz. Solche Vliesanordnungen
bestehen dabei aus mehreren Lagen funktioneller Gewebe bzw. Vliese
und besitzen im allgemein die Aufgabe, bei möglichst geringem Eigengewicht
und bei möglichst
geringer Dicke eine möglichst
große
Flüssigkeitsmenge aufnehmen
zu können.
Dabei soll gleichzeitig gewährleistet
sein, dass auch bei hoher Flüssigkeitsaufnahme
kein Wiederaustritt der Flüssigkeit
erfolgt, möglichst
auch dann nicht, wenn Druck auf die Vliesanordnung ausgeübt wird.
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Die üblicherweise
als Absorptionsschicht in gattungsgemäßen Vliesanordnungen eingesetzten Faservliese
wie beispielsweise hydrophile Airlaid-Vliese, benötigen Flächengewichte
bis über 200g/m2 um die geforderte Aufnahme- und Speicherfähigkeit
für Flüssigkeiten
zu erfüllen.
Dies führt
zu relativ dicken Hygieneprodukten, die einen verminderten Tragekomfort
aufweisen.
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Aus
dem Stand der Technik ist es ferner bekannt, in gattungsgemäße Vliesanordnungen
sogenannte Superabsorberpolymere, wie beispielsweise vernetzte Polyelektrolyte
bzw. gelbildende Polyacrylsäureester
einzubetten. Aufgrund ihrer extremen Quellfähigkeit bei Flüssigkeitskontakt
sind die Superabsorberpolymere besonders geeignet, die im Hygienebereich
bestehenden hohen Anforderungen an die spezifische Flüssigkeitsaufnahme
zu erfüllen.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Produkten wird das Superabsorberpolymer
jedoch zumeist in eine Schicht bzw. Lage der Vliesanordnung eingebettet,
was im allgemeinen durch Einblasen von Superabsorberpolymer-Pulver
in das Grundmaterial der entsprechenden Vliesschicht erfolgt. Damit
ist jedoch oft eine unzureichende Verankerung der Superabsorberpolymer-Partikel
in der Vliesschicht und damit unerwünschtes Ausstauben von Superabsorberpolymer-Partikeln
aus der Vliesschicht verbunden.
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In
der Druckschrift WO 00/39379 A2 ist zur Lösung dieses Problems vorgeschlagen
worden, durch Einblasen und Anlagern eines erhitzten SAP/NaHCO3-Gemisches in den Meltblownfaserprozess
für eine
bessere Verankerung der Superabsorberpolymer-Partikel im Meltblown-Vlies
zu sorgen. Nachteilig ist dabei jedoch die aufwändige technische Realisierung
sowie die zu starke Anbindung der Superabsorberpolymer-Partikel
an die Vliesfasern, was die freie Oberfläche der Partikel reduziert
und damit die Absorptionsfähigkeit
des Superabsorberpolymers vermindert.
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Neben
der geforderten hohen Flüssigkeitsaufnahme,
die beispielsweise mittels der beschriebenen Superabsorberpolymere
realisiert werden kann, ist es bei den genannten Hygieneartikeln
jedoch auch erwünscht,
dass die Hygieneartikel wegen des direkten Hautkontakts hautfreundlich
sind und einen hohen Tragekomfort aufweisen. Auch geht der Trend
inzwischen zu wasserdampfoffenen, d.h. atmungsaktiven Produkten,
mit denen der Tragekomfort wesentlich verbessert werden kann. Andererseits
sollten derartige Hygieneprodukte auch bei Feuchtigkeitsaufnahme
sich nicht nur keinesfalls nass anfühlen, sondern es soll auch – trotz
der gewünschten
Atmungsaktivität – möglichst
kein Feuchtigkeitsaustritt beispielsweise an den Rändern und
insbesondere auf der Rückseite
des Produkts erfolgen.
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Zur
Erzielung der Wasserundurchlässigkeit auf
der Rückseite
gattungsgemäßer Hygieneprodukte
kommen bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vliesanordnungen
häufig
PE-Filme zum Einsatz, die teilweise mikroporös ausgestaltet sind, um eine
gewisse Atmungsaktivität
zu gewährleisten. Durch
dieses folienartige Material wird jedoch der gewünschte textile Charakter, bzw.
der wünschenswerte
weiche Griff an der Materialoberfläche deutlich verschlechtert.
Diese nachteilige Eigenschaft weisen insbesondere die aus dem Stand
der Technik bekannten mikroporösen
PE-Filme auf, welche zur Erreichung der Wasserdampfdurchlässigkeit
oft mit hohen Füllstoffanteilen,
beispielsweise mit CaCO3 angereichert sind.
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Mit
diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vliesanordnung bzw. ein Verfahren zur Herstellung einer Vliesanordnung
zu schaffen, womit die genannten Nachteile überwunden werden. Insbesondere
soll sich die Vliesanordnung für
kostengünstig
zu fertigende Hygieneprodukte mit hohem Tragekomfort, hoher Saugfähigkeit
und hoher Auslaufsicherheit eignen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vliesanordnung nach der Lehre des Patentanspruchs
1 bzw. nach der Lehre des Patentanspruchs 4 und durch ein Herstellungsverfahren
für eine
Vliesanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 20 bzw. mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 21 gelöst.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Vliesanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung
ist in zunächst
an sich bekannter Weise als mehrlagiger Verbund aufgebaut, wobei
der mehrlagige Verbund zumindest eine Trägerlage und eine Decklage umfasst.
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Erfindungsgemäß umfasst
die Vliesanordnung jedoch zunächst
einen aus Heißschmelzkleber bestehenden
Film. Dabei dient dieser Hotmelt-Film entweder als Träger für partikelförmiges Superabsorberpolymer,
wobei das Superabsorberpolymer selektiv bzw. bereichsweise auf der
Oberfläche
des Heißschmelzklebers
angeordnet ist, oder der Hotmelt-Film bildet selbst bereits die
Trägerlage
der Vliesanordnung.
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Dank
der Abdichtungswirkung des unmittelbar auf die Trägerlage
aufgebrachten und selektiv mit Superabsorberpolymer beschichteten,
bzw. selbst die Trägerlage
bildenden Heißschmelz-Klebefilms kann
auf die nach dem Stand der Technik oftmals verwendete PE-Folie auf
der Rückseite
der Vliesanordnung verzichtet werden, ohne dass dadurch Funktionseinbußen bezüglich Flüssigkeitsaufnahme oder
Flüssigkeitsdichtigkeit
der Vliesanordnung gemacht werden müssten.
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Da
der Heißschmelz-Klebefilm
auch äußerst dünn gehalten
werden kann, werden bei Verwendung eines Trägervlieses die mechanischen
Eigenschaften sowie der wünschenswerte
weiche Griff an der Materialoberfläche des Trägervlieses praktisch nicht beeinflusst
oder verändert.
Dies kommt einerseits einer optimalen Verarbeitungsfähigkeit
der Vliesanordnung bei der Herstellung von Hygieneartikeln entgegen,
und verbessert andererseits den Tragekomfort derartiger Hygieneartikel
erheblich. Zudem erfolgt der Auftrag des Heißschmelzklebers auf das Trägervlies im
heißen
Zustand, so dass auf diese Weise eine flächige, innige Verbindung zwischen
dem Heißschmelz-Klebefilm
und dem Trägervlies
erzielt wird.
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Beim
Trägervlies
handelt es sich in diesem Fall bevorzugt um Spinn-, Nadel-, oder
Mikrofaservliese (Meltblown) bzw. wasservernadelte Vliese aus Polypropylen,
Polyäthylenterephtalat
oder Polyäthylen,
besonders bevorzugt um Spinnvliese aus Polypropylen bzw. niedrig-
oder hochdichtem Polyäthylen.
Das Flächengewicht
des Trägervlieses
liegt bei der Verwendung eines solchen Spinnvlieses bevorzugt im
Bereich von 8 bis 80 g/m2. Auch diese geringen
Flächengewichte
tragen zum gewünschten
möglichst
dünnen
Endprodukt bei und ermöglichen
im Gegensatz zum Stand der Technik besonders weiche, grifffreundliche
Hygieneprodukte mit hohem Tragekomfort.
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Wird
der Heißschmelz-Klebefilm
ohne zusätzliche
Trägerlage
verarbeitet – bildet
der Heißschmelz-Klebefilm
mit anderen Worten selbst die Trägerlage – so führt dies
aufgrund völligen
Wegfalls von Trägervliesen
o. dergl. insbesondere zu äußerst günstigen
Herstellungskosten für
die Vliesanordnung, ohne dass hierdurch Flüssigkeitsaufnahme oder Flüssigkeitsdichtigkeit
der Vliesanordnung beeinträchtigt
würden.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Vliesanordnung Superabsorberpolymer
enthält,
also eine besonders hohe Flüssigkeitsaufnahme
ermöglicht.
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Wird
für den
Heißschmelzkleber,
wie dies gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen ist, sog. Kontakt-Hotmelt verwendet, so
kann die Heißschmelzkleber-Schicht
sogar noch die weitere Aufgabe übernehmen,
beim Tragen des Hygieneprodukts durch Anhaften an der Innenseite
der Kleidung das Verrutschen des Hygieneprodukts zu verhindern.
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Eine
Anordnung von Superabsorberpolymer-Partikeln auf der Oberfläche des
Heißschmelzklebers
ermöglicht
einerseits eine äußerst sichere Einbindung
der Superabsorberpolymer-Partikel, so dass das Problem des unerwünschten
Ausstaubens von Superabsorberpolymer-Partikeln eliminiert wird. Gleichzeitig
steht die Oberfläche
der so auf dem Heißschmelz-Klebefilm
haftenden Superabsorberpolymer-Partikel im Unterschied zum Stand
der Technik fast vollständig
für die
Absorption von Flüssigkeit
zur Verfügung.
Dabei liegt ein besonderer Vorteil der Einbettung bzw. Anhaftung
des SAP-Pulvers am Heißschmelzkleber
darin, dass die Vliesanordnung auch nach der Aufnahme großer Mengen
von Flüssigkeiten
in sich stabil bleibt und sogar bei Verletzungen einer Deckschicht
praktisch kein Austritt von SAP-Gel erfolgt.
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Zusätzlich jedoch
ermöglicht
eine bereichsweise, selektive Anordnung der Superabsorberpolymer-Partikel
auf dem Heißschmelz-Klebefilm
eine äußerst vorteilhafte
Steuerung der Flüssigkeitsaufnahme
bei Hygieneprodukten, die aus der Vliesanordnung hergestellt sind.
Denn die Superabsorberpolymer-Partikel lassen sich auf der Oberfläche des Heißschmelz-Klebefilms beispielsweise
so anordnen, dass die größte Menge
an Superabsorberpolymer in denjenigen Bereichen des Hygieneartikels
zu liegen kommt, in denen erfahrungsgemäß die größte Menge an Flüssigkeit
anfällt
und aufzunehmen ist.
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Ausgangsmaterial
und Materialeigenschaften von Heißschmelzkleber bzw. Trägervlies
sind dabei zunächst
einmal unerheblich für
die Verwirklichung der Erfindung, solange sich die gewünschte Verankerungswirkung
für die
Superabsorberpolymer-Partikel bzw. der Ersatz der Trägerlage
durch den Hotmelt-Film erreichen lässt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind jedoch die für
die Trägerlage
und/oder für
den Heißschmelzkleber
verwendeten Materialien hydrophob.
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Dies
führt dazu,
dass das Austreten von Flüssigkeit
auf der Rückseite
von Hygieneprodukten, die aus der Vliesanordnung hergestellt sind,
zusätzlich
erheblich erschwert oder unterbunden wird. Denn einerseits bildet
der Heißschmelz-Klebefilm
unabhängig
vom für
den Heißschmelzkleber
verwendeten Material bereits eine wirksame Flüssigkeitsbarriere, ein Verhalten,
das andererseits durch die Verwendung eines hydrophoben Materials
für den
Heißschmelzkleber
und/oder für
die Trägerlage
noch verstärkt
wird. Bei besonders hohe Anforderungen an die Dichtigkeit von Hygieneprodukten
kann, wie dies eine weitere Ausführungsform
der Erfindung vorsieht, für
den Heißschmelzkleber
ein Material verwendet werden, das dampfdicht ist.
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Versuche
haben gezeigt, dass eine Vliesanordnung mit besonders vorteilhaften
Eigenschaften dann erhalten wird, wenn als Material für den Heißschmelz-Klebefilm Äthylvinylacetate,
Polyamide, Polyvinylalkohole oder Polyurethane eingesetzt werden,
wie dies auch eine weitere Ausführungsform
der Erfindung vorsieht.
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Hygieneprodukte
mit besonders guten Tragekomfort lassen sich aus der Vliesanordnung
dann herstellen, wie dies gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen ist, wenn der Heißschmelz-Klebefilm diffusionsoffen, d.h. wasserdampfdurchlässig ist.
Auf diese Weise wird nach der Beschichtung des Trägermaterials
mit dem Heißschmelz-Klebefilm
eine Materialbahn erhalten, die zwar einerseits zuverlässig das
Ein- bzw. Durchdringen von Flüssigkeiten
und Nässe
verhindert, andererseits jedoch den Wegtransport der dampfförmigen Körperfeuchte
und deren Abgabe an die Umgebungsluft ermöglicht.
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Es
hat sich gezeigt, wie dies auch gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung vorgesehen ist, dass ein diffusionsoffener Heißschmelz-Klebefilm
insbesondere dann erhalten wird, wenn das Material für den Heißschmelz-Klebefilm
hydrophile Bestandteile und eine von den hydrophilen Bestandteilen
herrührenden
Oberflächenspannung von ≤ 20mN/m aufweist.
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Die
hydrophilen Bestandteile sorgen dafür, dass der Heißschmelz-Klebefilm die gewünschten Durchlasseigenschaften
für Wassermoleküle, d.h.
für Wasserdampf
erhält,
wobei jedoch gleichzeitig die Dichtigkeit gegenüber Flüssigkeiten erhalten bleibt. Dabei
hat es sich erwiesen, dass sich besonders vorteilhafte Eigenschaften
einer Vliesanordnung insbesondere dann einstellen, wenn für die hydrophilen Bestandteile
des Heißschmelz-Klebefilms
Elastomere auf Basis von Polytetramethylenoxid, Comonomere von Polypropylenoxid
und Polyehtylenoxid oder hydrophile Polymerweichmacher verwendet
werden. Vor allem letztere zeichnen sich dadurch aus, dass sie besonders
kostengünstig
sind.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass sich bereits durch
das Prinzip der Ausbildung einer flüssigkeitsdichten Schicht in
Form von Hotmelt flüssigkeitsdichte
Lagen von fast beliebiger Stärke erzeugen
lassen. Bevorzugt jedoch liegt das Auftragsgewicht der Heißschmelzkleberbeschichtung
je nach Anwendungsfall zwischen 5 bis 50 g/m2.
Der auf diese Weise erzeugte Heißschmelz-Klebefilm ermöglicht die
gewünschte
Feuchtigkeitssperre, ist jedoch gleichzeitig so dünn, dass
bei Verwendung eines Trägervlieses
der weiche Griff an der Materialoberfläche des Trägervlieses praktisch nicht
beeinträchtigt
wird. Zudem ist der so erzeugte Heißschmelz-Klebefilm sogar nicht
unerheblich dünner als
die gemäß Stand
der Technik eingesetzten PE-Filme, was nicht nur die Grifffreundlichkeit
der Hygieneprodukte verbessert, sondern auch zum wünschenswerten
geringen Flächengewicht
der Vliesanordnung beiträgt.
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Ein
weiterer besonderer Vorteil der durch einen Heißschmelz-Klebefilm gebildeten
Lage der Vliesanordnung liegt darin, dass der Heißschmelz-Klebefilm bei Verwendung
eines Trägervlieses
nicht nur einen innigen Verbund mit dem Trägervlies eingeht, sondern darüber hinaus
auch noch zur Aufgabe der Kaschierung bzw. Verklebung mit der Decklage
herangezogen werden kann. Letzteres gilt auch dann, wenn der Hotmeltfilm
die Aufgabe der Trägerschicht mit übernimmt.
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Die
Decklage umfasst dabei gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ein hydrophiles Mikrofaservlies, was der raschen und
gründlichen
Feuchtigkeitsaufnahme durch die Decklage hindurch entgegenkommt.
Denn das so unmittelbar an die Erfassungsschicht, Absorptionsschicht
oder an das Superabsorberpolymer der Vliesanordnung angrenzende
hydrophile Mikrofaservlies sorgt beim Flüssigkeitseintritt aufgrund
seiner starken Dochtwirkung für
eine schnelle und großflächige Verteilung der
aufgenommenen Flüssigkeit,
so dass bei Flüssigkeitseintritt
ein möglichst
großer
Flächenbereich
der Erfassungsschicht, Absorptionsschicht oder des Superabsorberpolymers
der Vliesanordnung benetzt bzw. aktiviert wird.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung besteht die Decklage aus einem sogenannten SM-Verbund,
der eine Lage hydrophiles Spinnvlies, hergestellt beispielsweise
aus Polypropylen oder Polyäthylen,
mit einem bevorzugten Flächengewicht
von 8 bis 80 g/m2, und eine Lage hydrophiles Meltblown, beispielsweise
aus Polypropylen, mit einem bevorzugten Flächengewicht von 10 bis 100
g/m2 umfasst. Dabei übernimmt das Meltblown wiederum
die Aufgabe der raschen und großflächigen Verteilung
und ggf. auch Speicherung eindringender Flüssigkeit. Die mit dem Meltblown
verbundene Spinnvlies-Decklage erfüllt hier insbesondere mechanische
und dekorative Aufgaben und eignet sich außerdem besonders gut für den direkten Hautkontakt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist darüber
hinaus das Deckvlies bzw. die Oberfläche einer auf dem Heißschmelz-Klebefilm
angeordneten mehrschichtigen Decklage zudem durch öl- wachs-
oder fetthaltige Avivagen besonders hautfreundlich ausgestattet.
Dies ist bei dem dort vorhandenen direkten Hautkontakt insbesondere
für Hygieneartikel
wie beispielsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, für Slipeinlagen vorteilhaft.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind zunächst überstehende Ränder der
Trägerlage
oder der Decklage der Vliesanordnung um die Kanten der Vliesanordnung
umgeschlagen und bilden so zumindest bereichsweise einen Randumschlag
um die Außenkanten
eines aus der Vliesanordnung hergestellten Hygieneprodukts. Auf
diese Weise wird die Vliesanordnung des Hygieneprodukts einerseits
mechanisch stabilisiert und die einzelnen Lagen der Vliesanordnung
werden zusätzlich
aneinander fixiert bzw. miteinander verbunden, was die Handhabung
des aus der Vliesanordnung hergestellten Produkts erleichtert und
verbessert.
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Insbesondere
bei Umschlag der Trägerlage wird
auf diese Weise das Ausdringen von Flüssigkeit durch die hydrophobe
Trägerlage
auch an den Rändern
des Hygieneprodukts wirksam verhindert. Dies gilt insbesondere im
Unterschied zum Stand der Technik, bei dem stattdessen häufig die
hydrophile Decklage um die Ränder
des Hygieneprodukts umgeschlagen wird, was zwar ebenfalls die Handhabung
des Produkts verbessert, jedoch für sich genommen keinen wesentlichen
Beitrag zur Sicherheit gegen Flüssigkeitsaustritt
leistet. Zusammen mit dem selektiv aufgebrachten Superabsorberpolymer
bildet bei der vorliegenden Erfindung jedoch auch ein Umschlagen
der Decklage einen wirkungsvollen Schutz gegen Auslaufen. Dies liegt
darin begründet,
dass die umgeschlagene Decklage hierbei insbesondere die auch für den Auslaufschutz
wichtige Aufgabe übernimmt,
die einzelnen Lagen der Vliesanordnung sicher zusammenzuhalten,
während
das seitliche Auslaufen dadurch unterbunden wird, dass in den Randbereichen
der Vliesanordnung gar kein Superabsorberpolymer vorhanden ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird für
das Superabsorberpolymer ein Naturprodukt, insbesondere aus der
gemahlenen Frucht des Johannisbrotbaumes verwendet. Aus den Kernen
der Frucht des Johannisbrotbaumes lässt sich ein anderweitig bereits
vielfach technologisch genutztes Verdickungsmittel, das Carubin
extrahieren. Es enthält
Polysaccharide, Eiweißstoffe
sowie Flavonoide. Dabei ist Carubin fünf mal so quellfähig wie
Stärke
und kommt bereits als Bindemittel und Stabilisator in einer Vielzahl
von Lebensmittelprodukten zum Einsatz. Die extrem hohe Quellfähigkeit
prädestiniert
das Carubin auch für
den Einsatz als superabsorptionsfähiges Material in einer Vliesanordnung.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer absorptionsfähigen Vliesanordnung
nach der Lehre von Patentanspruch 20 bzw. 21. Das erfindungsgemäße Verfahren
umfasst die nachfolgend beschriebenen Verfahrensschritte.
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Zunächst wird
in einem ersten Verfahrensschritt ein Hotmeltfilm auf eine Trägerlage
aufgebracht. Anschließend
wird in einem weiteren Verfahrensschritt Superabsorberpolymer in
Pulverform unmittelbar auf den noch schmelzklebrigen Hotmeltfilm selektiv
bzw. nur in bestimmten Flächenbereichen des
Hotmeltfilms aufgebracht.
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In
einem weiteren Verfahrensschritt wird sodann eine Decklage auf Hotmeltfilm
und Superabsorberpolymer-Pulver aufgebracht. Schließlich erfolgen in
einem weiteren Verfahrensschritt ein Zuschnitt der Vliesanordnung
sowie die Verbindung der verschiedenen Lagen der Vliesanordnung
miteinander.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
lassen sich hochabsorptionsfähige
Vliesanordnungen mit besonders vorteilhaften Nutzeigenschaften kostengünstig fertigen.
Dies hängt
zunächst
einmal damit zusammen, dass der Hotmeltfilm bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
mehrere verschiedene Funktionen gleichzeitig erfüllt.
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So
bildet der Hotmeltfilm einerseits eine Barriere für Flüssigkeiten
und ermöglicht
so, für
die Trägerschicht
anstelle der im Stand der Technik häufig eingesetzten Kunststofffolien
die besonders hautfreundlichen und griffsympathischen Mikrofaservliese
zu verwenden.
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Weiterhin
dient der Hotmeltfilm auch der Verankerung der aufgebrachten Superabsorberpolymer-Partikel.
Dies führt
im Vergleich zum eingangs beschriebenen Stand der Technik zu mechanisch
besonders stabilen und belastbaren Vliesanordnungen, die nicht zum
Ausstauben von Superabsorberpolymer-Pulver neigen und auch keine
Tendenz zum Auslaufen nach der Absorption großer Mengen von Flüssigkeiten
aufweisen. Schließlich
kann der Hotmeltfilm auch noch die Aufgabe der Verklebung der einzelnen
Materiallagen untereinander erfüllen,
wobei durch das Eindringen des Heißschmelzklebers zwischen die
an der Oberfläche
der einzelne Materiallagen gelegenen Fasern sogar noch eine weitere Stabilisierung
des Verbundes erzielt werden kann.
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Überdies
lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren Vliesanordnungen
mit besonders vorteilhaften Nutzeigenschaften für den Einsatz in Hygieneprodukten
herstellen. Dies hängt
mit dem selektiven Aufbringen des Superabsorberpolymer-Pulvers auf
den noch schmelzflüssigen
bzw. schmelzklebrigen Hotmeltfilm zusammen. Denn auf diese Weise
kann der größte Teil
des Superabsorberpolymer-Pulvers auf diejenigen Flächenbereiche
der Vliesanordnung aufgebracht werden, in denen erfahrungsgemäß die größte Flüssigkeitsmenge
anfällt bzw.
absorbiert werden muss.
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Außerdem können auf
diese Weise beispielsweise die Randbereiche eines Hygieneprodukts
weitgehend frei vom Auftrag von Superabsorberpolymer-Pulver gehalten
werden, so dass in diesen Bereichen auch keine Speicherung von nennenswerten
Flüssigkeitsmengen
erfolgt. Vielmehr wird die anfallende Flüssigkeit damit in die Mitte
des Absorptionsbereichs geleitet und dort gespeichert. Diese Gestaltung
trägt zusätzlich zur
Auslaufsicherheit des Produkts bei. Da auf diese Weise etwa überstehende
Randbereiche des Hygieneprodukts ebenfalls kein Superabsorberpolymer
enthalten, kann das Material dieser Randbereiche nach dem Abschneiden
im Gegensatz zum Stand der Technik vollkommen problemlos recycelt
werden.
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Ein
weiteres erfindungsgemäßes Verfahren zur
Herstellung einer absorptionsfähigen
Vliesanordnung umfasst in einem ersten Verfahrensschritt das Aufbringen
von zumindest einer Lage Hotmeltfilm auf ein Trennpapier. In einem
weiteren Verfahrensschritt wird sodann eine Decklage auf den Hotmeltfilm
aufgebracht. Schließlich
erfolgt in einem weiteren Verfahrensschritt Zuschnitt und Verbindung
der Lagen der Vliesanordnung untereinander.
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Dieses
Herstellungsverfahren besitzt insbesondere den Vorteil, dass sich
hochwertige absorptionsfähige
Vliesanordnungen damit äußerst kostengünstig fertigen
lassen, da der Hotmeltfilm hier auch noch die Aufgabe der Trägerschicht
unter Wegfall ansonsten zusätzlich
notwendiger Schichten übernimmt.
Wird zudem für
den Hotmeltfilm ein Kontakt-Hotmelt
verwendet, so kann ein und derselbe Hotmeltfilm zudem auch noch
die Aufgabe der Haftstreifen übernehmen,
die am fertigen Hygieneprodukt das Verrutschen des Hygieneprodukts
durch Anhaften an der Innenseite der Kleidung verhindern.
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Eine
solche Vliesanordnung mit einem Hotmeltfilm als Trägerschicht
kann als Bestandteil einer weiteren Lage, oder aber als unmittelbar
auf den noch schmelzklebrigen Hotmeltfilm aufgebrachte Auflage Superabsorberpolymer
enthalten, um die Absorptionseigenschaften eines daraus hergestellten
Hygieneprodukts zu verbessern. Das Superabsorberpolymer ist dabei
bevorzugt partikelförmig
und wird besonders bevorzugt selektiv lediglich bereichsweise auf
dem Hotmeltfilm angeordnet.
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Dabei
ist es für
die Erfindung zunächst
einmal nicht wesentlich, auf welche Weise das selektive Aufbringen
der Superabsorberpolymer-Partikel
auf die Schmelze des Hotmeltfilms erfolgt, solange sich die vorgesehene
ungleichförmige
Verteilung der Superabsorberpolymer- Partikel bei den erforderlichen kurzen
Taktzeiten bzw. hohen Durchlaufgeschwindigkeiten realisieren lässt.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erfolgt jedoch das selektive Aufbringen der Superabsorberpolymer-Partikel durch eine
Druckwalze, insbesondere eine Gravurwalze. Diese im Prinzip den
Druckverfahren entlehnte Vorgehensweise ist äußerst vorteilhaft insofern, als
sich damit fast beliebig hohe Durchlaufgeschwindigkeiten – üblich sind
hier Geschwindigkeiten bis nahezu 300 Meter/min – bzw. fast beliebig kurze
Taktzeiten erreichen lassen.
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Dabei
werden die der gewünschten
Verteilung des Superabsorberpolymer-Pulvers entsprechenden Vertiefungen
der Gravurwalze aus einem Reservoir mit Superabsorberpolymer-Pulver
gefüllt, wobei überschüssige Mengen
an Pulver von einer Rakel abgestreift und rückgeführt werden. Das in der Gravur
verbleibende Superabsorberpolymer-Pulver wird sodann mittelbar oder
unmittelbar in der gewünschten
Flächenverteilung
auf den noch klebrigen Hotmeltfilm übertragen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung erfolgt das selektive Aufbringen von Superabsorberpolymer-Partikeln
durch elektrostatisches Sprühen.
Auch auf diese Weise lassen sich beliebige Flächenverteilungen des Superabsorberpolymer-Pulvers
beim Auftrag auf den Hotmeltfilm erzielen.
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Die
Erfindung wird verwirklicht unabhängig davon, welche Art von
Decklage auf dem Hotmeltfilm angeordnet wird. Im einfachsten Fall
kann die Decklage beispielsweise aus einem hydrophilen Faservlies
bestehen, das bereits für
eine gute Flüssigkeitsaufnahme
und Flüssigkeitsverteilung
sorgt. Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt
die Decklage jedoch in Form eines hydrophilen SM-Verbundes aus Spinnvlies und Meltblown vor.
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Hierdurch
lassen sich besonders absorptionsfähige Vliesanordnungen erhalten,
da das Meltblown aufgrund seiner starken Kapillar- bzw. Dochtwirkung
eingedrungene Flüssigkeiten
rasch über eine
große
Fläche
verteilen kann, wodurch rasch ein großer Flächenbereich beispielsweise
des Superabsorberpolymer-Pulvers benetzt bzw. aktiviert wird. Das
Spinnvlies übernimmt
dabei insbesondere die Aufgabe der mechanischen Stabilisierung und
Begrenzung des Meltblown an der Materialoberfläche.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung werden in einem zusätzlichen Verfahrensschritt überstehend
angeordnete Randbereiche der Trägerlage
oder der Decklage um die korrespondierenden Randbereiche der anderen
Lagen der Vliesanordnung herumgefaltet und bilden so einen Randumschlag
des aus der Vliesanordnung hergestellten Hygieneprodukts.
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Auf
diese Weise lässt
sich die das Hygieneprodukt bildende Vliesanordnung einerseits mechanisch
stabilisieren und es werden die einzelnen Lagen der Vliesanordnung
zusätzlich
aneinander fixiert bzw. miteinander verbunden. Dadurch wird die
Handhabung des aus der Vliesanordnung hergestellten Produkts verbessert
und erleichtert. Andererseits wird insbesondere durch den Umschlag
der hydrophoben Trägerlage
auf diese Weise das Ausdringen von Flüssigkeit auch an den Rändern des
Hygieneprodukts sicher unterbunden.
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Für die Erfindung
ist es nicht erheblich, auf welche Weise die mechanische Verbindung
der Lagen der Vliesanordnung erfolgt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Verbindung der Lagen der Vliesanordnung jedoch durch
Kalandrieren, was insbesondere den Vorteil hat, in-Line mit voller
Bahngeschwindigkeit durchgeführt
werden zu können.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht vor, dass in weiteren Verfahrensschritten auf der Rückseite
der Träger schicht
ein Auftrag von Heißschmelz-Kontaktkleber sowie
von Trennpapier, beispielsweise Silikonpapier, erfolgt. Auf diese
Weise kann das zuvor hergestellte Hygieneprodukt mit dem zur Fixierung
des Hygieneprodukts bei der Anwendung notwendigen Klebestreifen
versehen werden, und der Klebestreifen kann gleichzeitig die notwendige
Schutzabdeckung erhalten.
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Es
ist für
das Wesen der Erfindung ferner nicht ausschlaggebend, wie die betriebstechnische Umsetzung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt. So kann das erfindungsgemäße Verfahren beispielsweise
diskontinuierlich bzw. Off-Line durchgeführt werden. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden jedoch sämtliche Verfahrensschritte
im getakteten bzw. kontinuierlichen Inline-Verfahren durchgeführt. Auf
diese Weise lässt
sich ein besonders hoher Durchsatz bei gleichzeitig hoher Reproduzierbarkeit
der Qualitätsparameter
der Vliesanordnung erzielen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand lediglich Ausführungsbeispiele
darstellender Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigt:
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1 in nicht maßstabsgetreuer,
schematischer seitlicher Schnittdarstellung die prinzipielle Funktionsweise
einer Vliesanordnung gemäß dem Stand
der Technik;
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2 in einer 1 entsprechenden Darstellung den prinzipiellen
Aufbau und die prinzipielle Funktionsweise einer Vliesanordnung
gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3 in einer 1 und 2 entsprechenden Darstellung
prinzipiellen Aufbau und Funktionsweise einer Vliesanordnung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 in einer 1 bis 3 entsprechenden Darstellung
den prinzipiellen Aufbau einer Vliesanordnung gemäß einer
alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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5 in einer 1 bis 4 entsprechenden Darstellung
den prinzipiellen Aufbau einer Vliesanordnung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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6 in einer 1 bis 5 entsprechenden Darstellung
ein Ausführungsbeispiel
einer Vliesanordnung;
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7 in einer 1 bis 6 entsprechenden Darstellung
ein Ausführungsbeispiel
einer Vliesanordnung mit Meltblown als Decklage;
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8 in einer 1 bis 7 entsprechenden Darstellung
ein Ausführungsbeispiel
einer Vliesanordnung mit einem Dryblend aus Superabsorberpolymer
und Hotmelt;
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9 in einer 1 bis 8 entsprechenden Darstellung
ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Vliesanordnung mit Meltblown als Decklage und Hotmelt als
Trägerlage;
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10 in einer 1 bis 9 entsprechenden Darstellung
ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Vliesanordnung mit Spunbound als Decklage und Hotmelt als
Trägerlage;
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11 in einer 1 bis 10 entsprechenden Darstellung
eine alternative Vliesanordnung mit Hotmelt als Trägerlage;
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12 in einer 1 bis 11 entsprechenden Darstellung
eine weitere Vliesanordnung mit Hotmelt als Trägerlage; und
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13 in einer 1 bis 12 entsprechenden Darstellung
eine Vliesanordnung mit Kontakt-Hotmelt als Trägerlage.
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In 1 ist in schematischer Darstellung
der Querschnitt einer mehrlagigen Vliesanordnung dargestellt, wie
sie im Prinzip aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Man
erkennt zunächst
die zeichnungsbezogen unten angeordnete Trägerschicht 1, die
gemäß dem Stand
der Technik im Allgemeinen aus einer ggf. mikroporösen Polyäthylenfolie
besteht. Unmittelbar auf der Trägerschicht 1 ist
ein Absorptionskern 2 angeordnet, der aus einem hochabsorptionsfähigen Material,
beispielsweise aus einer superabsorberpolymerhaltigen Materiallage
besteht. Oberhalb des Absorptionskerns 2 wiederum befindet
sich die Erfassungsschicht 3, die der raschen Absorption
sowie der Flüssigkeitsverteilung
innerhalb der Ebene der Vliesanordnung dient. Die Erfassungsschicht 3 besteht im
Allgemeinen aus einem Stapelfaservlies oder Meltblown. Ferner umfasst
die Vliesanordnung die Deckschicht 4, die im Allgemeinen
in Form eines flüssigkeitsdurchlässigen,
hydrophilen Spinnvlieses vorliegt.
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Man
erkennt in 1 außerdem das
Prinzip der Flüssigkeitsaufnahme
sowie der Flüssigkeitsverteilung
und -speicherung in der Vliesanordnung. Der mit Bezugsziffer 5 bezeichnete
Pfeil steht für
eine auf die Deckschicht 4 aufgebrachte Flüssigkeitsmenge, die
aufgrund des offenporigen Charakters der Deckschicht 4 sowie
aufgrund der starken Kapillar- bzw. Dochtwirkung der Erfassungsschicht 3 sofort
durch die Deckschicht 4 hindurch gesaugt und zunächst von
der Erfassungsschicht 3 aufgesogen wird. Ebenso aufgrund
der starken Dochtwirkung wird die aufgesogene Flüssigkeitsmenge 5 innerhalb
der Fläche der
Erfassungsschicht 3 zeichnungsbezogen horizontal verteilt,
was die mit Bezugsziffer 6 bezeichneten Pfeile verdeutlichen.
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Im
Anschluss an die horizontale Verteilung 6 der eingedrungenen
Flüssigkeit 5 wird
diese von der Erfassungsschicht 3 an die Absorptionsschicht 2 weitergegeben,
was die mit Bezugsziffer 7 bezeichneten Pfeile andeuten.
Innerhalb der Absorptionsschicht 2 wird die Flüssigkeitsmenge 5 durch
Aktivierung, Expansion und Gelbildung des in der Absorpti onsschicht 2 enthaltenen
Superabsorberpolymers schließlich
aufgenommen und als Gel gebunden, was die eine Expansion des Superabsorberpolymers andeutenden
Pfeile 8 versinnbildlichen.
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Wie
eingangs beschrieben, weist dieser aus dem Stand der Technik bekannte
Aufbau der Vliesanordnung diverse Nachteile auf, von denen hier
insbesondere der mangelnde Tragekomfort solchermaßen aufgebauter
Hygieneprodukte bzw. die mangelnde Grifffreundlichkeit der die Trägerschicht
darstellenden Polyäthylenfolie 1,
der komplizierte Aufbau, der mangelnde Zusammenhalt der einzelnen
Schichten und die mangelnde Verankerung des Superabsorberpolymers 8 innerhalb
der Absorptionsschicht 2 nochmals genannt werden sollen.
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Außerdem nachteilig
ist die Neigung der in 1 dargestellten
Vliesanordnung zum seitlichen Flüssigkeitsaustritt.
Dies hängt
einerseits damit zusammen, dass bei der in 1 dargestellten Vliesanordnung keine
seitlichen Barrieremaßnahmen
getroffen sind, die den seitlichen Flüssigkeitsaustritt verhindern
können.
Andererseits hängt
die Neigung zum Flüssigkeitsaustritt
aber auch damit zusammen, dass sämtliche
Lagen der Vliesanordnung gemäß 1 einen homogenen Aufbau
aufweisen, weshalb zentral eintretende Flüssigkeit 5 auch zu
den Seiten der Vliesanordnung geleitet wird, wo sie ggf. austreten
kann.
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Diese
Nachteile werden durch die in 2 dargestellte,
eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verkörpernde
Vliesanordnung eliminiert. Die Vliesanordnung gemäß 2 besitzt ebenfalls eine
Trägerschicht 9.
Zunächst
einmal liegt im Unterschied zum Stand der Technik die Trägerschicht 9 gemäß 2 jedoch nun ebenso wie
die Deckschicht 4 in Form eines atmungsaktiven Faservlieses
vor, was insbesondere bereits den Tragekomfort und den "Look-and-Feel" dergestalt aufgebauter
Hygieneprodukte erheblich verbessert.
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Ferner
wird die erforderliche Flüssigkeitsdichtigkeit
bei der Vliesanordnung gemäß 2 durch eine unmittelbar
auf der Trägerschicht 9 aufge brachte,
flüssigkeitsdichte
Membran 10 gewährleistet,
die in Form einer Heißschmelzkleber-Schicht 10 vorliegt.
Als Ausgangsmaterialien für
die Hotmeltschicht 10 haben sich Produkte der Firma Wetzel, Herford,
bewährt,
die unter den Handelsnamen Pergitex 99932 bzw. Pergitex 23535 bekannt
sind. Der Auftrag der Hotmeltschicht 10 erfolgt vorzugsweise mit
einer Vorhang-Schlitzdüse,
wobei sich hierzu insbesondere Curtain Coating-Düsen der Firma Inatec, Langenfeld
als geeignet erwiesen haben.
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Unmittelbar
auf die Hotmelt-Schicht 10 wiederum ist Superabsorberpolymer 8 in
Form von fein verteilten Pulverpartikeln aufgebracht. Damit ist
insbesondere der Vorteil verbunden, dass das Superabsorberpolymer 8 über den
Hotmeltfilm 10 mit der Trägerschicht 9 verbunden
bzw. räumlich
verankert ist, was ganz beträchtlich
zur mechanischen Stabilität, Auslaufsicherheit
und damit Gebrauchstauglichkeit eines so aufgebauten Hygieneprodukts
beiträgt.
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Zeichnungsbezogen
oberhalb des Hotmeltfilms 9 bzw. des Superabsorberpolymers 10 ist
wieder eine Erfassungsschicht 3 angeordnet, die der schnellen
Aufsaugung und flächigen
Verteilung 6 einer auf die Vliesanordnung aufgebrachten
Flüssigkeitsmenge 5 dient.
Daran anschließend
wird die Flüssigkeitsmenge 5 durch
Aktivierung, Expansion und Gelbildung der Superabsorberpolymerkügelchen 8 in
der Vliesanordnung gemäß 2 gebunden, was die eine
Expansion des Superabsorberpolymers 8 versinnbildlichenden
Dreifachpfeile darstellen.
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Zudem
ist jedoch das Superabsorberpolymer-Pulver 8 bei der Vliesanordnung
gemäß 2 lediglich bereichsweise
auf die Hotmelt-Schicht 10 aufgebracht,
so dass sich im mittleren Bereich der Vliesanordnung eine höhere Konzentration
an Superabsorberpolymer 8 als in den Randbereichen ergibt.
Dies bedeutet mit anderen Worten, dass das Superabsorberpolymer 8 bei
der Vliesanordnung gemäß 2 primär in denjenigen Bereichen des
Hygieneprodukts angeordnet ist, in denen erfahrungsgemäß die größte Menge
an Flüssigkeit 5 anfällt und aufgenommen
werden muss. Bereits aus diesem Grund ist auch die nommen werden
muss. Bereits aus diesem Grund ist auch die seitliche Auslaufneigung
eines gemäß 2 gestalteten Hygieneprodukts
erheblich verringert, da in den Rand- bzw. Kantenbereichen des Hygieneprodukts
kaum Flüssigkeit 5 aufgenommen
und gespeichert wird. Vielmehr wird die Flüssigkeitsmenge in demjenigen
zentralen Bereich des Hygieneprodukts zusammengezogen, in dem zuvor
der selektive Auftrag des Superabsorberpolymer-Pulvers 8 erfolgte.
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Außerdem führt der
selektive Auftrag des Superabsorberpolymer-Pulvers 8 auf den Hotmeltfilm 10 dazu,
dass Schnittabfälle
des Meltblown-Vlieses 3, die beim Zuschnitt der Vliesanordnung
anfallen, problemlos recycelt werden können, da sie kein Superabsorberpolymer-Pulver 8 enthalten.
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Die
Decklage 3, 4 der Vliesanordnung gemäß 2 kann vorzugsweise aus
einem sogenannten SM-Verbund bestehen, der beispielsweise als ein aus
Spinnvlies 4 und Meltblown 3 bestehendes Halbzeug
vorliegt. In diesem Zusammenhang kommt ein weiterer Vorteil der
Vliesanordnung gemäß 2 zum Tragen, der mit der
Mehrfachfunktion des Hotmeltfilms 10 zusammenhängt. Denn
der Hotmeltfilm 10 dient sowohl der Erzeugung der flüssigkeitsdichten
Lage 10 der Vliesanordnung als auch der gegenseitigen Verankerung
von Trägerschicht 9,
Superabsorberpolymer 8 und SM-Decklage 3, 4.
Dadurch ermöglicht
diese Verankerung der verschiedenen Lagen der Vliesanordnung untereinander
die Herstellung mechanisch besonders belastbarer und damit besonders
hochwertiger Hygieneprodukte.
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Ein
weiterer Vorteil der Vliesanordnung gemäß 2 liegt darin, dass die vorzugsweise
als hydrophobes Vlies ausgeführte
Trägerschicht 9 um
die Kanten der Vliesanordnung bzw. um die Kanten eines so aufgebauten
Hygieneprodukts herumgeführt ist
und sich damit ein zusätzlicher
wirksamer Auslaufschutz an den Kanten des Produkts ergibt.
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3 zeigt Aufbau und Funktionsweise
einer Vliesanordnung gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung.
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Man
erkennt einen Aufbau der Vliesanordnung, der demjenigen der Vliesanordnung
gemäß 2 weitgehend gleicht. Der
Unterschied zu der Vliesanordnung gemäß 2 liegt darin, dass bei der Vliesanordnung
gemäß 3 die Decklage lediglich
durch eine einzige Schicht eines hydrophilen Meltblown 3 gebildet
ist. Dies dient einerseits der wünschenswerten
geringen Gesamtstärke
der Vliesanordnung bzw. des dergestalt aufgebauten Hygieneprodukts.
Andererseits sind mit der Herstellung der Vliesanordnung gemäß 3 weniger Arbeitsschritte
verbunden, was zu einer kostengünstigen
Herstellbarkeit und einem dementsprechend günstigen Preispunkt eines so
aufgebauten Hygieneprodukts führt.
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4 zeigt den prinzipiellen
Aufbau einer alternativen Ausführungsform
der Vliesanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung. Man erkennt den Lagenaufbau der Vliesanordnung gemäß 4, der weitestgehend dem
Lagenaufbau der Vliesanordnung gemäß 2 entspricht. Insbesondere gilt dies,
zeichnungsbezogen von unten nach oben betrachtet, für die Abfolge
von Trägervlies 9,
Hotmeltfilm 10, selektiver Superabsorberpolymerauflage 8 sowie
der aus einem SM-Verbund bestehenden Decklage 3, 4.
Im Unterschied zu der Vliesanordnung gemäß 2 ist bei der Vliesanordnung gemäß 4 nicht das Trägervlies 9,
sondern die Spunbound-Schicht 4 der SM-Decklage 3, 4 um
die Kanten der Vliesanordnung herumgeführt.
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Gleiches
gilt auch für
den Unterschied zwischen der Vliesanordnung gemäß 5 und der Vliesanordnung gemäß 3. Auch bei diesen beiden
Vliesanordnungen liegt jeweils der gleiche Lagenaufbau vor. Auch
die Vliesanordnung gemäß 5 verzichtet wie die Vliesanordnung
gemäß 3 zu Gunsten einer kostengünstigen
Herstellbarkeit und einen geringeren Schichtdicke auf eine Decklage 4 aus
Spunbound. Vielmehr wird bei der Vliesanordnung gemäß 5 ebenso wie bei der Vliesanordnung
gemäß 3 die Decklage durch die
Meltblown-Schicht 3 selbst
gebildet. Bei der Vliesanordnung gemäß 5 bildet die Meltblown-Schicht 3 ferner
auch die seitliche Begrenzung der Vliesanordnung bzw. des Hygieneprodukts,
indem die Meltblown-Schicht 3 an den Kanten des Produkts
um die weiteren Lagen der Vliesanordnung, nämlich Hotmelt 10 mit
Superabsorberpolymer 8 sowie Trägervlies 9, herumgeführt ist.
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Obwohl
die Spunbound-Lage 4 der SM-Decklage 3, 4 (4) bzw. die Meltblown-Schicht 3 (5) jeweils hydrophil, also
nicht wie das Trägervlies 9 hydrophob
ist, kann bei den Vliesanordnungen gemäß
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4 und 5 bzw. bei dergestalt aufgebauten Hygieneprodukten
dennoch ein guter und wirksamer Auslaufschutz auch an den Kanten
des Produkts erzielt werden. Dies hängt insbesondere damit zusammen,
dass der Auftrag des Superabsorberpolymers 8 selektiv erfolgt,
was in 4 und 5 dadurch versinnbildlicht
wird, dass Superabsorberpolymer-Partikel 8 nur
im mittleren Bereich der Fläche
der Vliesanordnung angeordnet sind, nicht jedoch im kantennahen Randbereich
der Vliesanordnung bzw. des Hygieneprodukts.
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Die
Verbesserung des Zusammenhalts sämtlicher
Lagen der Vliesanordnung bzw. des Hygieneprodukts durch die seitlich
herumgeführte
Decklage 4 oder 3 (4 und 5) bzw. Trägerlage 9 (2 und 3) ist natürlich unabhängig davon gegeben, ob die
hydrophile Decklage 4 bzw. 3 oder die hydrophobe
Trägerlage 9 die
Schichten der Vliesanordnung umgreift.
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Die 6 bis 13 zeigen weitere Ausführungsformen
von Vliesanordnungen bzw. Hygieneprodukten in ebenfalls schematischer
und nichtmaßstäblicher
Darstellung, wobei die Darstellung der 6 bis 13 jedoch
weniger abstrahierend als die Darstellung der 1 bis 5 gewählt wurde
und sich daher der tatsächlichen
Ausführung
jeweiliger Hygieneprodukte annähert.
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6 zeigt eine Vliesanordnung
bzw. ein Hygieneprodukt, das wiederum Trägervlies 9, Hotmelt-Schicht 10 mit
Superabsorberpolymer-Partikeln 8 sowie
Meltblown-Erfassungsschicht 3 und Spunbound-Deckschicht 4 umfasst.
Dabei ist das Trägervlies 9 um
die seitlichen Kanten des Hygieneprodukts herumgeführt. Dieser
seitliche Umschlag des Trägervlieses 9 führt zusammen
mit dem selektiven Auftrag des Superabsorberpolymers 8 sowie
zusammen mit der nicht die ganze Breite des Produkts bedeckenden
Meltblown-Erfassungsschicht 3, welche zu einem ebensolchen
Einzug 11 der Spunbound-Deckschicht 4 führt, zu
einem äußerst wirksamen
Auslaufschutz an den seitlichen Kanten des Produkts. Zudem lässt sich
auf diese Weise ein Hygieneprodukt erhalten, das aufgrund des innigen
Verbunds der Lagen miteinander eine hohe Anwendungsfreundlichkeit
und besonders gute Stabilität
bei der Handhabung im trockenen wie im feuchten Zustand besitzt.
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Zusätzlich ist
die Vliesanordnung bzw. das Hygieneprodukt gemäß 6 mit einem punkt- oder streifenförmigen Haftschmelzkleberauftrag 12 auf der
Rückseite
des Trägervlieses
versehen. Der dort angeordnete Haftschmelzkleber 12 dient
der Fixierung des Hygieneprodukts auf der Innenfläche der Kleidung
während
des Tragens des Hygieneprodukts. Zum Schutz des Haftschmelzkleberauftrags 12 ist
auf der außenliegenden
Seite des Haftschmelzklebers 12 noch ein Trennpapier 13,
beispielsweise ein Silikonpapier, angeordnet.
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Einen
prinzipiell ähnlichen
Aufbau wie die Vliesanordnung bzw. das Hygieneprodukt gemäß 6 besitzen auch die Vliesanordnungen
bzw. Hygieneprodukte gemäß 7 und 8. Der wesentliche Unterschied zwischen
den Vliesanordnungen gemäß 7 bzw. 8 und der Vliesanordnung gemäß 6 ist ähnlich gelagert wie der Unterschied
zwischen den Vliesanordnungen gemäß den 5 und 4 bzw. der
Unterschied zwischen den Vliesanordnungen gemäß in 2 und 3.
Dies bedeutet mit anderen Worten, dass auch die Vliesanordnungen
gemäß 7 und 8 zu Gunsten einer kostengünstigen
Herstellbarkeit sowie zu Gunsten geringer Schichtdicken auf eine
separate Spunbound-Decklage 4 verzichten, wodurch jeweils
die Meltblown-Schicht 3 der Vliesanordnungen gemäß 7 und 8 gleichzeitig die Aufgaben von Deckschicht 4 und
Erfassungsschicht 3 übernimmt.
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Ein
weiterer Unterschied zwischen den Vliesanordnungen gemäß 7 bzw. 8 und der Vliesanordnung gemäß 6 liegt darin, dass nicht
nur das Trägervlies 9,
sondern auch die auf dem Trägervlies 9 angeordnete
Hotmeltschicht 10 um die Außenkanten des Produkts herumgefaltet
wurde. Dies führt trotz
des Verzichts auf die separate Deckschicht 4 zu einem guten
Auslaufschutz an den Kanten der Vliesanordnung.
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Der
Unterschied zwischen den Vliesanordnungen gemäß 8 und 7 liegt
darin, dass bei der Vliesanordnung gemäß 8 auf der Hotmeltschicht 10 nicht
lediglich wie in 7 ein
Auftrag von Superabsorberpolymer-Pulver 8 erfolgte, sondern dass
bei der Herstellung der Vliesanordnung gemäß 8 auf die Hotmeltschicht 10 ein
Dryblend aus Superabsorberpolymer-Pulver 8 und Hotmelt-Pulver 14 aufgetragen
wurde. Dies hat sich als besonders vorteilhaft für eine sichere Verfahrensführung des
Superabsorberpolymer-Auftrags auf die Hotmeltschicht 10 erwiesen.
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Alternative
Ausführungsformen
von Vliesanordnungen sind in den 9 bis 13 dargestellt. Diese zeichnen
sich insbesondere dadurch aus, dass auf ein Trägervlies 9 komplett
verzichtet wurde, wodurch die Trägerlage
nur noch durch den Hotmeltfilm 10 selbst gebildet wird.
Auch dies führt
zum Wegfall von ansonsten notwendigen Herstellungsverfahrensschritten
sowie zum Wegfall des Trägervlieses 9 und reduziert
so vorteilhaft sowohl die Herstellungskosten als auch die Dicke
des so hergestellten Hygieneprodukts.
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Die
Ausführungsformen
gemäß 9 und 10 ähneln
in ihrem vereinfachten Aufbau ohne Separierung von Deckschicht 4 und
Erfassungsschicht 3 den Ausführungsformen insbesondere gemäß 3, 7 oder 8.
Im Unter schied zu den Ausführungsformen gemäß 3, 7 oder 8 ist
bei den Ausführungsformen
gemäß 9 und 10 jedoch nicht das hier gar nicht vorhandene
Trägervlies 9,
sondern vielmehr die jeweilige Deckschicht 3 bzw. 4 um
die seitlichen Kanten des Produkts herumgefaltet. In dieser Beziehung entsprechen
die Ausführungsformen
gemäß 9 und 10 im Wesentlichen der schematischen
Darstellung gemäß 5.
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Der
Unterschied zwischen der Ausführungsform
gemäß 9 und der Ausführungsform
gemäß 10 besteht darin, dass bei
der Vliesanordnung gemäß 9 die Deckschicht durch
die hier etwas stärkere,
hydrophile Meltblown-Lage 3 gebildet wird, die an der Oberfläche zur
Verbesserung der Oberflächenstabilität zusätzlich thermisch
gebunden sein kann. Hingegen besteht bei der Vliesanordnung gemäß 10 die Deckschicht lediglich
aus dem hydrophilen Spinnvlies 4, was zu einer ganz besonders geringen
Dicke eines so aufgebauten Hygieneprodukts führt.
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Rückseitig
sind die Vliesanordnungen gemäß 9 und 10 wiederum mit einem punkt- bzw. streifenförmigen Haftschmelzkleberauftrag 12 versehen,
der dafür
sorgt, dass das jeweilige Hygieneprodukt beim Tragen nicht verrutschen
kann. Zum Schutz des Haftschmelzklebers 12 ist auf der
außenliegenden
Seite des Haftschmelzkleber-Auftrags 12 wieder eine Lage
Trennpapier 13, beispielsweise Silikonpapier, angeordnet.
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Bei
den Vliesanordnungen gemäß 11 bzw. 12 ist wiederum die Spunbound-Schicht 4 der SM-Decklage 3, 4 um
die seitlichen Kanten des Produkts herumgefaltet, um einen guten
Zusammenhalt der verschiedenen Lagen zu erreichen und zudem für wirksamen
Auslaufschutz an den Kanten des Produkts zu sorgen. Letzterem dient
ebenfalls der selektive Auftrag des Superabsorberpolymers 8 lediglich im
mittleren Flächenbereich
der Vliesanordnung sowie der seitliche Einzug 11 der Meltblown-Erfassungsschicht 3.
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Bei
der Vliesanordnung gemäß 13 sind zur weiteren Vereinfachung
des Aufbaus auch noch die Punkte bzw. Streifen des Haftschmelzkleber-Auftrags 12 gemäß 9 und 10 entfallen. Die Aufgabe der Haftschmelz-Klebestreifen 12 wird
bei der Ausführungsform
gemäß 13 ebenfalls durch ein und denselben
Hotmelt-Auftrag 10 erfüllt,
der gleichzeitig auch noch die Trägerschicht bildet und die Verankerung
des Superabsorberpolymers 8 in der Vliesanordnung übernimmt.
Zu diesem Zweck besteht die Hotmelt-Schicht 10 bei der
Ausführungsform
gemäß 13 aus einem Kontakt-Hotmelt 10,
dessen Oberfläche
auch im abgekühlten
Zustand eine gewisse Klebrigkeit aufweist. Die rückwärtige Oberfläche der Kontakt-Hotmeltschicht 10 wird
auch bei der Ausführungsform
gemäß 13 durch ein Trennpapier
abgedeckt, das vor dem Gebrauch eines dementsprechenden Hygieneprodukts
abgezogen wird.
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Die
Vliesanordnung gemäß 13 erfüllt somit einerseits höchste Ansprüche an spezifische Feuchtigkeitsaufnahme
sowie Auslaufsicherheit bei geringem Gewicht und äußerst geringer
Dicke, ist anderseits jedoch nahezu konkurrenzlos günstig herstellbar,
da die Vliesanordnung gemäß 13 nur aus einem Minimum
an verschiedenen Lagen besteht.
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Im
Ergebnis wird damit deutlich, dass sich dank der erfindungsgemäßen Vliesanordnung
und dank der erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung von Vliesanordnungen wichtige Eigenschaften wie
Dicke, Wasserdampfdurchlässigkeit,
Flüssigkeitsdichtigkeit,
Flüssigkeitsaufnahme,
mechanische Beanspruchbarkeit und Tragekomfort von hochabsorptionsfähigen Hygieneartikeln,
insbesondere von Slipeinlagen oder Windeln, entscheidend verbessern lassen.
Dabei werden die Herstellungskosten solcher Vliesanordnungen dank
der Erfindung trotz verbesserter Produkteigenschaften nicht erhöht, sondern können, insbesondere
dank der erfindungsgemäßen Verfahren,
teilweise sogar erheblich reduziert werden.