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Die
Erfindung betrifft eine Banknotenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren
für das
Erkennen von gefälschten
Banknoten.
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Banknotenbearbeitungsmaschinen
werden dazu verwendet Banknoten hinsichtlich ihrer Eigenschaften,
wie Echtheit, Zustand, Art der Banknote usw., zu überprüfen. In
Abhängigkeit
vom Ergebnis der Überprüfung können die
Banknoten beispielsweise akzeptiert, sortiert, gespeichert, zerstört usw.
werden. Dabei kommt der Erkennung von gefälschten Banknoten eine besondere
Bedeutung zu. Zur Erkennung von Banknoten und zur Unterscheidung
der echten Banknoten von Fälschungen
ist es üblich,
anhand von echten Banknoten Kriterien oder Vergleichsdaten abzuleiten,
die eine Erkennung der einzelnen Banknote hinsichtlich Währung und
Denomination sowie deren Echtheit erlauben. Sind für bestimmte
Banknoten, d. h. eine bestimmte Denomination einer bestimmten Währung, Fälschungen
bekannt geworden, so werden auch diese Fälschungen für die Ableitung der Vergleichsdaten
verwendet. Dazu werden die echten Banknoten und Fälschungen
mit einer Banknotenbearbeitungsmaschine bearbeitet, um Daten der
Sensoren der Banknotenbearbeitungsmaschine für die echten Banknoten und
Fälschungen
zu erzeugen. Aus den Daten der Sensoren werden dann, in teilweise
sehr aufwendigen Bearbeitungsschritten, Vergleichsdaten für die Erkennung der
Banknoten und die Überprüfung ihrer
Echtheit abgeleitet.
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Es
hat sich jedoch gezeigt, daß sich
insbesondere bei der Beurteilung der Echtheit von Banknoten besondere
Probleme ergeben können,
falls zusätzlich
zu den bei der Erzeugung der Vergleichsdaten berücksichtigen Fälschungen
neuartige Fälschungen
auftauchen. In diesen Fällen
kann es vorkommen, daß die
neuartigen Fälschungen
nicht erkannt werden und somit als echte Banknoten beurteilt werden.
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Selbstverständlich ist
es in den geschilderten Fällen
möglich,
erneut Vergleichsdaten abzuleiten, wobei neben den echten Banknoten
und bisher bekannten Fälschungen
auch die neuartigen Fälschungen
berücksichtigt
werden. Ein derartiges Vorgehen weist jedoch den Nachteil auf, daß die gesamten
Vergleichsdaten zumindest für
die betroffene Art von Banknoten, d. h. die betroffene Denomination
einer bestimmten Währung,
abgeleitet werden müssen. Zudem
müssen
zumindest die Vergleichsdaten für die
bestimmte Art von Banknoten in den Banknotenbearbeitungsmaschinen
ausgetauscht werden. Dabei kann es zu Inkompatibilitätsproblemen
mit den Vergleichsdaten der anderen Arten von Banknoten kommen.
Um dies sicher vermeiden zu können,
werden daher üblicher
Weise die gesamten Vergleichsdaten neu erzeugt, um in den Banknotenbearbeitungsmaschinen
die bisher verwendeten Vergleichsdaten zu ersetzen. Dabei entsteht
jedoch erheblicher Aufwand, da große Datenvolumina zu bewältigen sind.
Wegen des geschilderten erheblichen Aufwands ergibt sich bei der
bekannten Vorgehensweise zudem das Problem, daß neuartige Fälschungen nicht
bereits kurz nach ihrem Auftreten berücksichtigt werden können, da
bereits die Ableitung und Erzeugung der Vergleichsdaten einen erheblichen
Zeitraum in Anspruch nimmt.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Banknotenbearbeitungsmaschine
und ein Verfahren für
das Erkennen von gefälschten
Banknoten anzugeben, bei denen neuartige Fälschungen mit geringem Aufwand
sicher und bereits relativ kurze Zeit nach dem Auftreten der neuartigen
Fälschungen erkannt
werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Banknotenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren für das Erkennen
von gefälschten
Banknoten, mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 6 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Banknotenbearbeitungsmaschine
und dem erfindungsgemäßen Verfahren
für das
Erkennen von gefälschten
Banknoten wird davon ausgegangen, die zu überprüfenden Banknoten mit Vergleichsdaten,
die von echten Banknoten und bekannten Fälschungen abgeleitet sind,
zu verglichen, wobei zusätzliche
Vergleichsdaten für
neuartige Fälschungen
verwendet werden, und die zu überprüfenden Banknoten
sowohl mit den Vergleichsdaten, als auch mit den zusätzlichen
Vergleichsdaten für
neuartige Fälschungen
verglichen werden, um festzustellen, ob eine gefälschte Banknote vorliegt.
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Durch
die Verwendung von zusätzlichen
Vergleichsdaten für
neuartige Fälschungen
kann erreicht werden, daß Fälschungen
auch dann sicher erkannt werden können, wenn diese bei der ursprünglichen Erzeugung
der verwendeten Vergleichsdaten nicht berücksichtigt werden konnten,
da die Merkmale, über
welche die neuartigen Fälschungen
erkannt werden können,
in den zusätzlichen
Vergleichsdaten enthalten sind. Aufgrund der Trennung der Vergleichsdaten
und der zusätzlichen
Vergleichsdaten ist es zudem möglich
kurzfristig zu reagieren und für jede
neuartige Fälschung
sofort zusätzliche
Vergleichsdaten zur Verfügung
zu stellen, so daß kurzfristig
auf neuartige Fälschungen
reagiert werden kann.
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Weitere
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der
nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand einer Figur.
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Die
Figur zeigt eine schematische Darstellung eines prinzipiellen Aufbaus
einer Banknotenbearbeitungsmaschine für die Erkennung von gefälschten
Banknoten.
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Die
Banknotenbearbeitungsmaschine 10 weist ein Eingabefach 20 für die Eingabe
von zu bearbeitenden Banknoten 21 auf, in welches ein Vereinzeler 22 eingreift.
Der Vereinzeler 22 erfaßt jeweils eine der zu bearbeitenden
Banknoten 21 und übergibt
die einzelne Banknote einem Transportsystem 23, welches
die einzelne Banknote durch eine Sensoreinrichtung 30 transportiert.
In der Sensoreinrichtung 30 werden Merkmale jeder einzelnen
Banknote erfaßt,
die beispielsweise für
die Beurteilung der Echtheit, der Art (Währung, Denomination), des Zustands
usw. der Banknote relevant sind. Derartige Merkmale können beispielsweise
mechanisch, akustisch, optisch, elektrisch und/oder magnetisch erfaßt werden.
Bekannte Echtheitsmerkmale umfassen beispielsweise Druckfarben mit
besonderen optischen und/oder magnetischen Eigenschaften, metallische oder
magnetische Sicherheitsfäden,
die Verwendung von aufhellerfreiem Banknotenpapier, in einem elektrischen
Schaltkreis enthaltene Informationen usw. Die Art der Banknote wird
z. B. durch ihre Größe, Druckmuster,
Farben usw. festgelegt, wohingegen der Zustand der Banknote beispielsweise
aus dem optischen Erscheinungsbild (Verschmutzung) abgeleitet werden
kann. Die Merkmale werden von der Sensoreinrichtung 30 erfaßt und entsprechende
Daten der Sensoreinrichtung 30 an eine Steuereinrichtung 40 übergeben.
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Von
der Steuereinrichtung 40 werden die Daten der erfaßten Merkmale
mit Vergleichsdaten verglichen, welche die Erkennung von echten
bzw. gefälschten
und/ oder fälschungsverdächtigen
Banknoten, die Art der Banknoten, den Zustand der Banknoten usw.
ermöglichen.
Die Vergleichsdaten sowie für den
Betrieb der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 erforderliche
Programme liegen als Software vor und sind in der Steuereinrichtung 40 bzw.
einem der Steuereinrichtung 40 zugeordneten, nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeichert. Der nichtflüchtige Speicher 41 kann
z. B. von einem EEPROM oder einem Flash-Speicher gebildet werden.
Weiterhin kann ein nicht darge stellter Arbeitsspeicher mit der Steuereinrichtung 40 verbunden
sein, der von der Steuereinrichtung 40 für die Ausführung der
Software verwendet wird.
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Die
im nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeicherten Vergleichsdaten werden für jede Art
von Banknote erzeugt, also insbesondere für jede Denomination der Währungen,
die mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 bearbeitet
werden sollen. Die Vergleichsdaten werden erzeugt, indem eine Anzahl echter
Banknoten jeder Denomination und Währung mittels der Sensoreinrichtung 30 oder
einer ähnlich aufgebauten,
anderen Sensoreinrichtung abgetastet werden und dabei die oben beschriebenen
Merkmale erfaßt
und entsprechende Daten erzeugt werden. Zusätzlich werden – falls
bekannt – in
gleicher Weise Fälschungen
der jeweiligen Denomination und Währung bearbeitet und dabei
besonders als Fälschungen
gekennzeichnet. Aus den Daten der echten Banknoten sowie der Fälschungen
werden für
jede Denomination jeder Währung
Vergleichsdaten erzeugt, die geeignet sind, die jeweilige Denomination und
Währung
zu erkennen sowie deren Echtheit zu überprüfen. Es können auch getrennt Vergleichsdaten
für die
Erkennung, d. h. Feststellung von Denomination und Währung, und Überprüfung der
Echtheit erzeugt werden, so daß Vergleichsdaten
zur Erkennung und separat Vergleichsdaten zur Echtheitsprüfung zur
Verfügung
stehen. Um bei der späteren
Bearbeitung von Banknoten unabhängig
von der jeweiligen Lage der einzelnen Banknoten zu sein, werden die
Vergleichsdaten üblicher
Weise für
alle vier möglichen
Lagen der Banknoten erzeugt. Die entsprechenden Vergleichsdaten
werden in gleicher Weise für
alle Denominationen aller Währungen
erzeugt, die überprüft werden
sollen.
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Anhand
der von der Steuereinrichtung 40 durchgeführten Überwachung
bzw. Überprüfung der jeweiligen
Banknote werden im Transportsystem 23 angeordnete Weichen 24, 26 angesteuert,
um beispielsweise gefälschte
und/oder fälschungsverdächtige Banknoten
in einem Ausgabefach 25 abzulegen, wohingegen als echt
eingestufte Banknoten in einem anderen Ausgabefach 27 abgelegt
werden können. Das
Transportsystem 23 kann darüber hinaus fortgesetzt sein,
so daß die
Banknoten einer weiteren Bearbeitung 28 zugeführt werden
können,
z. B. weiteren Ausgabefächern,
einem Safe oder einer Kassette, einem Schredder usw.
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Zur
Steuerung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 durch einen
Bediener ist eine Ein-/Ausgabeeinrichtung 45 mit der Steuereinrichtung 40 verbunden,
um beispielsweise bestimmte Bearbeitungsmodi auswählen zu
können,
beziehungsweise den Bediener über
die Bearbeitung der Banknoten 21 zu informieren.
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Die
exemplarisch beschriebene Banknotenbearbeitungsmaschine 10 kann
dazu verwendet werden, Banknoten zu zählen, prüfen, sortieren usw. Ebenso
ist es denkbar, daß die
Banknotenbearbeitungsmaschine 10 einen automatischen Schalter
bildet, der beispielsweise für
die Einzahlung von Banknoten verwendet werden kann. Die Banknotenbearbeitungsmaschine 10 kann
aber auch Bestandteil eines Verkaufsautomaten sein.
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Bei
der Herstellung oder Konfiguration der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 kann
es vorgesehen sein, daß die
erforderliche Software, insbesondere die Vergleichsdaten, bereits
vorab in dem nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeichert wird. Zusätzlich ist eine Schnittstelle 42 vorhanden,
welche es erlaubt die im nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeicherte Software bzw. die Vergleichsdaten
ganz oder teilweise zu ersetzen und/oder um zusätzliche Be standteile zu ergänzen. Dazu
kann die Schnittstelle 42z. B. als Modem, Netzwerkanschluß, Internetanschluß, als parallele,
serielle oder USB-Schnittstelle,
oder auch als Leseeinrichtung für
eine optischen oder magnetischen Speicher usw. ausgestaltet sein.
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Werden
neuartige Fälschungen
entdeckt, werden die neuartigen Fälschungen in der oben beschriebenen
Weise mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 oder einer
der Sensoreinrichtung 30 entsprechenden Sensoreinrichtung
bearbeitet und die Daten der Merkmale der neuartigen Fälschung werden
erzeugt. Aus den Daten werden zusätzliche Vergleichsdaten für die neuartige
Fälschung
abgeleitet. Dazu eignen sich Abweichungen der neuartigen Fälschung
von echten Banknoten besonders. Die Abweichungen können von
einer Bedienperson erkannt und ausgewählt werden, beispielsweise
weil die Abweichungen der neuartigen Fälschung sichtbar sind. Es ist
jedoch auch möglich,
daß die
oben beschriebenen Daten bzw. Vergleichsdaten der echten Banknoten
verwendet werden. In diesem Fall werden die von der Sensoreinrichtung 30 stammenden
Daten der neuartigen Fälschung
mit den Daten bzw. Vergleichsdaten der echten Banknoten verglichen, wobei
der Vergleich von der Bedienperson oder automatisch, z. B. durch
die Steuereinrichtung 40, vorgenommen werden kann. Aus
den derart gewonnenen Abweichungen werden Vergleichsdaten für die neuartige
Fälschung
abgeleitet und erzeugt. Wie oben beschrieben, kann es vorgesehen
sein, daß Vergleichsdaten
für jede
der vier möglichen
Lagen der Banknote, d. h. neuartige Fälschung, abgeleitet und erzeugt
werden, damit die Erkennung der neuartigen Fälschung später unabhängig von der jeweiligen Lage
erfolgen kann.
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Die
Vergleichsdaten der neuartigen Fälschungen
können
dann an beliebig viele Banknotenbearbeitungsmaschinen 10 verteilt, über die
Schnittstelle 42 geladen und in den nichtflüchtigen
Speicher 41 gespeichert werden.
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Bei
der Bearbeitung von Banknoten 21 mit der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 werden
die zu bearbeitenden Banknoten 21 danach sowohl mit den
bereits im nichtflüchtigen
Speicher 41 vorhandenen Vergleichsdaten, als auch mit den über die Schnittstelle 42 nachträglich geladenen
zusätzlichen Vergleichsdaten
der neuartigen Fälschungen
verglichen. Werden anhand der Vergleichsdaten für die neuartigen Fälschungen
Banknoten als Fälschungen erkannt,
werden diese entsprechend der üblichen Vorgehensweise
als Fälschungen
gekennzeichnet und entsprechend behandelt, z. B. in dem Ausgabefach 25 abgelegt.
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Aus
der obigen Beschreibung wird offensichtlich, daß für jede neuartige Fälschung
Vergleichsdaten aus der jeweiligen neuartigen Fälschung abgeleitet, erzeugt
und den Banknotenbearbeitungsmaschinen zur Verfügung gestellt werden müssen. Es
ist aber auch möglich,
mehrere neuartige Fälschungen
gleichzeitig zu berücksichtigen
und für diese
gemeinsame zusätzliche
Vergleichsdaten zu erzeugen. Dabei ist es besonders vorteilhaft
neuartige Fälschungen
zu gemeinsamen zusätzlichen
Vergleichsdaten zusammenzufassen, die Banknoten einer bestimmten
Art betreffen, d. h. neuartige Fälschungen
von Banknoten einer bestimmten Währung und
Denomination, z. B. 50 EUR Banknoten.
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Die Überprüfung der
Banknoten kann effektiver durchgeführt werden, wenn in der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 durch
die Steuereinrichtung 40 zuerst ermittelt wird, um welche
Art von Banknote es sich handelt, d. h. welcher Währung die
Banknote angehört
und welche Denomination sie aufweist. Wurde bereits bei der Überprüfung der
Echtheit der Banknote mit den ursprünglich im nichtflüchtigen Speicher 41 vorhandenen
Vergleichsdaten festgestellt, daß es sich um eine Fälschung
handelt, kann eine weitere Überprüfung entfallen.
Ansonsten wird anschließend
gezielt überprüft, ob zu
der ermittelten Art von Banknote (Währung, Denomination) zusätzliche
Vergleichsdaten für
neuartige Fälschungen
vorliegen. Liegen keine Vergleichsdaten vor, kann die Überprüfung beendet
werden. Im Falle des Vorliegens von Vergleichsdaten für eine oder
mehrere neuartige Fälschungen
können
die entsprechenden Vergleichsdaten mit den Daten der Sensoreinrichtung 30 für die jeweilige
Banknote verglichen werden, um festzustellen, ob die jeweilige Banknote
gefälscht
ist.
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Es
ist aber auch möglich,
daß zuerst
eine Überprüfung der
Daten der Sensoreinrichtung 30 der jeweiligen Banknote
mit der oder den zusätzlichen Vergleichsdaten
für neuartige
Fälschungen
erfolgt und anschließend
die Überprüfung mit
den ursprüngliche
vorhanden Vergleichsdaten.
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Neben
der beschriebenen Ausführungsform ist
eine Vielzahl von Abwandlungen möglich.
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Beispielsweise
können
die Banknoten bei ihrer Bearbeitung in der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 vom
Transportsystem 23 entlang ihrer langen oder kurzen Kanten
transportiert werden. Es ist offensichtlich, daß je nach Auslegung des Transportsystems 23 entsprechende
Vergleichsdaten zur Verfügung
gestellt werden müssen,
da die Vergleichsdaten von der Transportrichtung der Banknoten abhängen.
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Bei
einer anderen Abwandlung der beschriebenen Ausführungsform kann es vorgesehen
sein, daß die
Steuereinrichtung 40, der nichtflüchtige Speicher 41,
die Sensoreinrichtung 30 usw. nicht wie dargestellt direkt
miteinander verbunden sind, sondern über einen oder mehrere Datenbusse.
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Eine
weitere Abwandlung kann darin bestehen, daß für die Sensoreinrichtung 30 eine
separate Steuereinrichtung und/oder ein separater nichtflüchtiger
Speicher vorgesehen ist, welche die Überprüfung der Banknoten durchführt und
das Ergebnis der Überprüfung der
Banknoten an die Steuereinrichtung 40 weiterleitet, damit
diese in oben beschriebener Weise die Steuerung der Banknotenbearbeitungsmaschine 10 vornehmen
kann. In diesem Fall kann es vorgesehen sein, daß Software getrennt für die Steuereinrichtung 40 und
die separate Steuereinrichtung zur Verfügung gestellt und geladen wird.
Ebenso kann die Software für
beide Steuereinrichtungen zusammen zur Verfügung gestellt und geladen werden.