DE10391056B4 - Zusatzgerät-Steuerschnittstelle - Google Patents

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Abstract

Schnittstelle zwischen einem Master- und einem Slavegerät, mit einer bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung zum Übertragen von Befehlen und zugehörigen Daten vom Master- zum Slavegerät, wobei die bitserielle, bidirektionale Signalleitung ferner andere Signale überträgt, zu denen ein Rücksetzsignal, ein Interruptsignal und ein Lernsequenzsignal zum Spezifizieren der Dauer einer Bitzeit für vom Slave- zum Mastergerät übertragene Daten gehören.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft allgemein elektronische Vorrichtungen, wie Mobilterminals, einschließlich Zellentelefone und persönlichen Kommunikationsgeräte, und Zusatzeinheiten für Mobilterminals, genauer gesagt, Hardware und Software betreffend eine Mobilterminal/Zusatzgerät-Schnittstelle.
  • HINTERGRUND
  • Moderne Mobilterminals, wie Zellentelefone und persönliche Kommunikationseinrichtungen, sind typischerweise mit einer Schnittstelle zum Anschließen externer Zusatzgeräte konzipiert. Diese Zusatzgeräte erweitern die Funktionsfähigkeit des Mobilterminals, und/oder sie sorgen für andere nützliche Funktionen. Zu Beispielen von Zusatzgeräten gehören Batterieladeeinrichtungen, Headsets und "Handfreiheits"-Adapter (die es ermöglichen, ein Mobilterminal zu verwenden, ohne dass es in der Hand zu halten ist).
  • Wie erkennbar, hat einhergehend mit der Kompliziertheit von Mobilterminals und ihren Zusatzgeräten auch die Kompliziertheit der benötigten Mobilterminal/Zusatzgerät-Schnittstelle zugenommen. Zum Beispiel muss die Schnittstelle typischerweise die Übertragung von Daten zwischen dem Mobilterminal und dem Zusatzgerät bewerkstelligen.
  • Es ist wünschenswert, dass die Mobilterminal/Zusatzgerät-Schnittstelle körperlich und elektrisch robust ist, sie Datenübertragungsvorgänge mit niedriger Fehlerrate handhaben kann und sie dennoch billig und von minimaler Kompliziertheit ist. Eine andere wichtige Überlegung ist der Energieverbrauch der Mobilterminal/Zusatzgerät-Schnittstelle. Wie bei allen batteriebetriebenen Geräten ist die Minimierung des Energieverbrauchs ein wichtiges Ziel.
  • Wenn herkömmliche Zusatzgeräte-Schnittstellen verwendet werden, ist es problematisch, dass das Mobilterminal bestimmte spezifizierte Zusatzgeräte erkennt. Probleme wurden auch bei der Verwendung von Zusatzgeräte-Erkennungsschemas beobachtet, die auf Basis eines Analog-Digital-Wandlers (ADC) arbeiten. Ferner existiert beim Erkennungsschema auf ACD-Basis nur eine eingeschränkte Anzahl von Zusatzgeräten, die erkannt werden kann (zumindest durch die Genauigkeit der Analogspannung begrenzt, die zum Repräsentieren eines vorgegebenen Hilfszusatzgeräts erzeugt wird, sowie durch die Wandlungsgenauigkeit des ADC im Mobilterminal).
  • Vor der Erfindung wurden alle vorstehend genannten verschie denen und etwas in Konflikt stehenden Erfordernisse und Ziele bei einer Schaltung nicht realisiert, die eine Mobilterminal/Zusatzgerät-Schnittstelle bildet, und die vorstehend genannten Probleme haben keine zufriedenstellende Lösung erfahren.
  • In der US-Patentanmeldung US 5 832 207 A wird eine Schnittstelle zur bidirektionalen Daten- und Befehlsübertragung zwischen zwei elektronischen Modulen offenbart, von denen eines als Master und das andere als Slave betrieben wird. Die Befehle umfassen unter anderem einen Rücksetz- bzw. Neustart-Befehl und einen Interrupt-Befehl, um die Datenübertragung zu steuern. Die Datenkommunikation erfolgt in einer zeitmultiplexten, synchronisierten Weise.
  • In WO 99/53621 A1 ist ein Verfahren und ein System beschrieben, um ein drahtloses Kommunikationsgerät und ein externes Zusatzgerät miteinander zu verbinden. Das System enthält einen Anschlussdetektor, um ein Anschließen des externen Zusatzgeräts an das drahtlose Kommunikationsgerät zu erfassen.
  • Desweiteren ist in WO 00/46932 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung offenbart, um sowohl Sprach- als auch Steuerdaten zwischen einer Kommunikationsvorrichtung und einer externen Zusatzvorrichtung über einen Datenbus zu kommunizieren. Das Verfahren sieht vor, dass eine Bitsequenz gebildet wird, die in einer sich wiederholenden Sequenz in einem ersten und einem zweiten Zeitschlitz übertragen wird. Sprachdaten werden in dem ersten Zeitschlitz und Steuerdaten in dem zweiten Zeitschlitz übertragen. Das initiale, in dem zweiten Zeitschlitz übertragene Bit ist ein Taktbit, das zwischen einem hohen und einem niedrigen Wert bei aufeinander folgenden zweiten Zeitschlitzen alterniert.
  • Während die obige Beschreibung in Zusammenhang mit Mobilterminals steht, ist zu beachten, dass dieselben oder ähnliche Probleme auch bei anderen Einrichtungstypen bestehen können.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Durch die derzeit bevorzugten Ausführungsformen dieser Lehren werden die vorstehenden und andere Probleme überwunden, und es werden andere Vorteile erzielt.
  • Eine Zusatzgerät-Steuerschnittstelle (ACI = Accessory Control Interface) beinhaltet ein Schnittstellenprotokoll und einen für die Zusatzgeräteanwendung spezifischen integrierten Schaltkreis (ASIC = Application Specific Integration Circuit), die gemeinsam für die Fähigkeit sorgen, den Betrieb von mit einem Mobilterminal verwendeten Zusatzgeräten zu identifizieren, zu genehmigen und zu steuern. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist der ACI-ASIC im Zusatzgerät installiert, und er kommuniziert über einen Eingangs/Ausgangs-Port und einen zugehörigen Verbinder mit der Schaltung im Mobilterminal.
  • Unter Verwendung des ACI-ASIC ist das Mobilterminal in die Lage versetzt, zu erkennen, wann ein Zusatzgerät eingesteckt oder weggenommen wird. Vorzugsweise wird durch den ACI-ASIC eine Mobilterminal-Interruptsignalleitung aktiviert, um einen Interrupt für den Datenprozessor des Mobilterminals auszuführen. Wenn z. B. das Mobilterminal in einer Handfreiheits(HF)-Station platziert wird, wird es automatisch in den HF-Modus geschaltet. Wenn das Mobilterminal aus der HF-Station herausgenommen wird, wird es automatisch aus dem HF-Modus zurück in den normalen Betriebsmodus geschaltet. Der ACI-ASIC ermöglicht es der Schnittstelle, verschiedene Zusatzgerätetypen mittels Parametern zu identifizieren, die als digitale Daten innerhalb eines Speichers des ACI-ASIC abgespeichert sind und unter Verwendung eines seriellen Datenbusses an das Mobilterminal übertragen werden.
  • Ein wichtiges Merkmal der Erfindung ist die realisierte Energieeinsparung, da nach dem Erzielen einer Erkennung eines eingesetzten Geräts (das Mobilterminal und das Zusatzgerät werden körperlich und elektrisch miteinander verbunden) anschließende Kommunikationsvorgänge mit einer Rate ausgeführt werden können, die durch den Schlaftakt des Mobilterminals mit niedriger Geschwindigkeit (z. B. 32 kHz) eingestellt ist. Der Schlaftakt ist ein solcher, der dazu verwendet wird, das Mobilterminal periodisch einem Interrupt zu unterziehen, um einen Leerlauf-Betriebsmodus niedriger Leistung zu verlassen. Diese Technik sorgt für beträchtliche Einsparung des Energieverbrauchs eines Mobilterminals (und des Zusatzgeräts).
  • Ein anderes wichtiges Merkmal besteht darin, dass der ACI-ASIC über einen einfachen und billigen Ortsoszillator, der als RC-Oszillator, im Gegensatz zu einem Quarzoszillator, realisiert ist, verfügt oder mit einem solchen verbunden ist. Dies ist durch die Toleranz der Schnittstelle hinsichtlich des möglicherweise großen Frequenzbereichs (z. B. 20 kHz bis 60 kHz, nominell ungefähr 27 kHz) und die Ungenauigkeit des RC-Hilfsoszillators (± 50 %) möglich. Der RC-Oszillator kann in den ACI-ASIC integriert sein, um dadurch beträchtliche Einsparungen an Kosten und Schaltungsfläche zu realisieren, und um auch die Zuverlässigkeit und Testbarkeit des Zusatzgeräts und der Zusatzgeräte-Schnittstelle zu ver bessern.
  • Ein weiterer Vorteil, der unter Verwendung der Erfindung ermöglicht ist, ist die Fähigkeit, neue Zusatzgeräte zu konzipieren und anzubieten, selbst für diejenigen Mobilterminals, die bereits in Benutzung sind. Dies ist möglich, da das Zusatzgerät das Mobilterminal aufgrund des Vorliegens eines nichtflüchtigen Speichers innerhalb des ACI-ASIC über seine relevanten Merkmale informieren kann, wobei der Speicher Merkmalsdaten speichert, die über die Schnittstelle vom Mobilterminal lesbar sind.
  • Wie es unten dargelegt wird, ist durch die Erfindung eine Schnittstelle zwischen einem Master- und einem Slavegerät geschaffen. Die Schnittstelle verfügt über eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung zum Übertragen von Befehlen und zugehörigen Daten vom Master- zum Slavegerät und zum Übertragen eines Rücksetzsignals, eines Interruptsignals und eines Lernsequenzsignals zum Spezifizieren der Dauer einer Bitzeit für vom Slave- zum Mastergerät übertragene Daten. Die bitserielle, bidirektionale Signalleitung zeigt ferner dem Mastergerät einen Zusatzgerät-Anschluss/Trenn-Zustand an.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform ist das Mastergerät ein Mobilterminal oder enthält ein solches. Das Mobilterminal führt eine Abtastung der vom Slave- zum Mastergerät übertragenen Daten synchron mit seinem Schlaftakt aus. Die Schnittstelle verfügt, im Zusatzgerät, über einen Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip und einen auf dem Chip vorhandenen RC-Oszillator, der ein Taktsignal für den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip erzeugt. Die Bitzeit ist ein Mehrfaches des Taktsignals, und das Mobilterminal verwendet die Abtastung der vom Slavegerät übertragenen Daten entsprechend der spezifizierten Bitzeitdauer.
  • Das Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip verfügt ferner über einen auf dem Chip vorhandenen nichtflüchtigen Speicher zum Speichern zumindest zusatzgerätebezogener Merkmalsdaten, die vom Mobilterminal auf einen Speicherlesebefehl hin lesbar sind, wie er von ihm über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip gesendet wird.
  • Der Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip verfügt ferner über eine auf dem Chip vorhandene Berechtigungs-Abfrage/Antwort-Funktion, die auf einen BerechtigungsAbfragebefehl hin und zugehörige Abfragedaten, wie sie vom Mobilterminal an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung gesendet werden, aufgerufen wird. Die Berechtigungsergebnisdaten werden anschließend vom Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung auf einen Berechtigungsergebnisbefehl hin, wie er vom Mobilterminal an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip gesendet wird, an das Mobilterminal gesendet.
  • Während hier ein Mastergerät in Zusammenhang mit einem Mobilterminal, wie einem mobilen Sprachterminal wie einem Zellentelefon beschrieben ist, gilt die Erfindung auch für persönliche, digitale Assistenten (PDAs) sowie andere in der Hand gehaltene oder auf andere Weise tragbare Geräte, die mit externen Einrichtungen, Geräten und/oder Zusatzgeräten über eine Schnittstelle in Verbindung treten sollen. Infolgedessen sollen nachfolgend der Begriff "Mobilterminal" und auch der Begriff "Mastergerät" so interpretiert werden, dass sie eine große Anzahl von Einrichtungstypen, sowohl tragbaren als auch nicht tragbaren, beinhalten, zu denen Zellentelefone, persönliche Kommunikationseinrichtungen, persönliche Organizer, persönliche digitale Assistenten (PDAs), E-Mail- Terminals, PCs, Laptopcomputer, Notebookcomputer, Workstations, elektronische Heimgeräte, einschließlich Spielekonsolen und Fernsehmonitoren, sowie andere Geräte gehören, die über eine Schnittstelle mit externen Einrichtungen, Geräten und/oder Zusatzgeräten verbunden werden können, ohne dass eine Beschränkung hierauf bestünde.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorstehenden und andere Gesichtspunkte dieser Lehren werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungsfiguren gelesen wird, besser erkennbar.
  • 1 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform des Zusatzgerät-Steuerschnittstelle(ACI)-ASIC, der gemäß der Erfindung aufgebaut ist;
  • 2 ist ein Blockdiagramm, das den ACI-ASIC der 1 im in einem beispielhaften Zusatzgerät (einem Headset mit Lautsprecher und einem Mikrophon) installierten Zustand sowie die Verbindung zwischen dem ACI-ASIC und einem Mobilterminal, das einen Grundband-ASIC enthält, zeigt;
  • 3 zeigt Signalverlaufsdiagramme zum Veranschaulichen des Formats eines einzelnen logischen Bits 1 und eines logischen Bits 0 (3A), des Übertragungsformats eines Bytes (8 Bits) in bitseriellem Format (3B), des Formats zweier Datenbursts (aktiver Modus), die durch eine Mobilterminal-Schlafmodusperiode getrennt sind (3C), eines Rücksetzimpulses (3D), einer Lernsequenz (3E) und eines Interrupts (3F);
  • 4 veranschaulicht einen beispielhaften Signalverlauf, wie er auf der in der 2 dargestellten bitseriellen Datenleitung ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Zusatzgerät in das Mobilterminal eingeführt oder an ihm angebracht wird, bis zum Zeitpunkt erscheinen würde, zu dem es vom Mobilterminal weggenommen oder abgetrennt wird;
  • 5 veranschaulicht eine grundlegende Befehlsdatensequenz sowie das Format des anfänglichen Befehlsbytes der Sequenz; und
  • 6 ist ein Signalverlaufsdiagramm, das ebenfalls einen Interruptkomparator veranschaulicht, wie er mit einem Pull-up-Widerstand verwendet wird, der schaltbar mit der bitseriellen Datenleitung verbunden ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die 1 zeigt ein Blockdiagramm einer (nicht beschränkenden) Ausführungsform des Zusatzgerät-Steuerschnittstelle(ACI)-ASIC 10, der gemäß der Erfindung aufgebaut ist. Der ACI-ASIC 10 verfügt über einen Steuerlogikblock 12, einen I/O-Port-Steuerregister- und Datenregisterblock (I/O-Block) 14, einen Berechtigungsprüfblock 16, einen nichtflüchtigen Speicher 18 (z. B. 32 Bytes) mit Lese/Schreib(R/W)-Funktion mit Passwortspeicherabschnitt 18A und normalem R/W-Abschnitt 18B. Der Speicher könnte ein EEPROM oder ein anderer Typ eines geeigneten Speicherbauteils oder von Speicherbauteilen sein. Ein Taktgeber, der vorzugsweise als billiger, auf dem Chip vorhandener Widerstands-Kondensator(RC)-Oszillator 19 (Frequenzbereich ungefähr 20 kHz bis ungefähr 60 kHz) ausgebildet ist, ist ebenfalls vorhanden. Das Ausgangssignal des RC-Oszillators 19 speist den Steuerlogikblock 12 und bildet so das Mastertimingsignal für den Betrieb des ACI-ASIC 10, und es dient auch zum Steuern des Timings bitserieller Daten, die über den Kommunikationsport 10A laufen (vorzugswei se eine Signalleitung, die mit asynchronem, bitseriellem Format arbeitet, wie es unten detaillierter beschrieben ist). Es ist auch eine Anzahl programmierbarer I/O-Leitungen 10B (z. B. vier oder acht, abhängig von der Ausführungsform) zum Steuern der Schaltungsanordnung innerhalb des Zusatzgeräts vorhanden, in dem der ACI-ASIC 10 installiert ist (wenn als Ausgangsleitungen programmiert), oder zum Lesen des Hintergrundstatus und anderer Signale (wenn als Eingangsleitungen programmiert).
  • Der Berechtigungsprüfblock 16 führt einen Berechtigungsprüfalgorithmus aus, vorzugsweise einen Abfrage-Antwort-Algorithmustyp, und er kann dazu verwendet werden, zu klären, dass ein vorgegebenes Zusatzgerät ein berechtigtes Zusatzgerät ist und kein solches, das von einer unberechtigten dritten Partei bereitgestellt wird.
  • Es kann z. B. auf das US-Patent Nr. 5,991,407 mit demselben Rechtsnachfolger hinsichtlich einer Beschreibung eines Typs eines Berechtigungsprüf-Abfrage/Antwort-Systems, wie es in einem Funktelefonnetz verwendet wird, Bezug genommen werden. Hinsichtlich des Berechtigungsprüfblocks 16 können auch andere oder ähnliche Typen von Berechtigungsprüf-Abfrage/Antwort-Systemen realisiert werden.
  • Es wird nun auch auf die 2 Bezug genommen, in der der ACI-ASIC 10 innerhalb eines Zusatzgeräts 20 installiert dargestellt ist, bei diesem nicht beschränkenden Beispiel einem Headset-Zusatzgerät mit einem linken und einem rechten Audiowandler (Miniaturlautsprecher) 22 und 24 sowie einem Mikrophon 26. Die Verbindung zum Hilfsgerät erfolgt über einen Hilfsgeräteverbinder 40, wobei die Hälfte des Verbinders 40 im Mobilterminal 30 installiert ist und die andere Hälfte, die passende Hälfte, im Hilfsgerät 20 installiert oder mit diesem verbunden ist. Zum Aufnehmen der erforderlichen ana logen und digitalen Signalleitungen zwischen dem Mobilterminal 30 und dem Zusatzgerät 20 kann ein mehradriges Kabel 42 verwendet werden. Alle diese Signalleitungen stehen über eine Schnittstelle mit einer geeigneten Schaltungsanordnung im Mobilterminal 30 in Verbindung, die der Zweckdienlichkeit halber als Grundband-ASIC 32 dargestellt ist. Die Einzelheiten der Schaltung, die die Audiowandler 22, 24 ansteuert und die das Audiosignal vom Mikrophon 26 empfängt, ist für ein Verständnis der Erfindung nicht relevant.
  • Von größerem Interesse für die Lehren der Erfindung ist die Schnittstelle zur bitseriellen, bidirektionalen Datensignalleitung 10A. In dieser Schnittstelle ist ein Widerstand R enthalten, der zwischen die Signalleitung 10A und die Schaltungsmasse geschaltet ist, und im Mobilterminal 10 ist ein. geeigneter Pullup-Widerstand (RPU) installiert. Zum Beispiel kann R ein Widerstand von 56 kOhm sein, und RPU kann im Bereich von ungefähr 100 k bis ungefähr 120 kOhm liegen. R und RPU bilden gemeinsam ein Widerstands-Spannungsteilernetzwerk. Wenn der angeschlossene Zustand vorliegt, wie dargestellt, beeinflusst das Vorliegen des Widerstands R den Pegel der Signalleitung 10A, wodurch die Erkennung des Vorliegens des Zusatzgeräts 20 durch das Mobilterminal 30 ermöglicht ist. Es ist auch das Abtrennen des Zusatzgeräts erkennbar. Es wird auch auf die 4 Bezug genommen, die den Einsteckzustand des Zusatzgeräts zeigt, das den ACI-ASIC 10 und die zugehörige Schaltungsanordnung (Punkt A) zeigt, die RPU in Reihe mit R platziert, wodurch die Datensignalleitung 10A vom Pegel V1 auf einen niedrigen Pegel V2 heruntergezogen wird, wobei die Erkennungsschwelle VTHRESH· (z. B. VTHRESH· = 0,74 Vcc) geschnitten wird.
  • Es wird nun neben 4 auch auf die 6 Bezug genommen, gemäß der die Datensignalleitung 10A an Punkten B, C, F und G durch einen starken Pullup-Widerstand (Rstrong, z. B. 4,7 k) durch das Mastergerät hochgezogen wird. Dieser Modus kann als "Datenleitung reserviert" bezeichnet werden. In diesem Modus können das Mobilterminal 30 und der ACI-ASIC 10 dadurch kommunizieren, dass sie die Datensignalleitung 10A auf Niedrig ziehen. An Punkten D und H wird die Datensignalleitung freigegeben, und sie nimmt den Pegel V2 ein (der sich aus der Wirkung des Widerstandsteilers RPU und R ergibt). Am Punkt I wird das Zusatzgerät 20 abgetrennt, und RPU arbeitet so, dass er den Pegel der Datensignalleitung 10A auf V1 (z. B. Vcc) hochzieht.
  • Die 6 zeigt auch einen Interruptkomparator 32A und einen Schalter, der zum selektiven Koppeln oder Entkoppeln von Rstrong auf die Datensignalleitung 10A verwendet wird. Der Komparator 32A arbeitet so, dass er die auf der Datensignalleitung auftretende Spannung mit der Spannung VTHRESH vergleicht.
  • Wie es in der 3A dargestellt ist, kann eine einzelne Bitzeit T im Bereich von ungefähr 500 Mikrosekunden bis ungefähr 1500 Mikrosekunden liegen, was von der Frequenz des RC-Oszillators abhängt. Genauer gesagt, arbeitet bei einer derzeit bevorzugten, jedoch nicht beschränkenden Ausführungsform der Erfindung die Steuerlogik 12 mit 30 Taktzyklen vom RC-Oszillator 19, um die Bitzeit zu erzeugen. Wenn die untere Frequenz zu 20 kHz angenommen wird, beträgt ein Taktzyklus 50 Mikrosekunden, und eine Bitzeit T beträgt 30·50 Mikrosekunden oder 1500 Mikrosekunden. Wenn die höhere Frequenz zu 60 kHz angenommen wird, beträgt ein Taktzyklus 16,6 Mikrosekunden und eine Bitzeit T beträgt 30·16,6 Mikrosekunden oder 498 Mikrosekunden.
  • Jede Bitzeit wird vom Steuerlogikblock 12 so gesteuert, dass sie mit einem positiven Übergang beginnt und zu einem Zeitpunkt nach einem negativen Übergang endet. Wenn der negative Übergang erfolgt, definiert dies, ob das Bit den Wert logisch Eins (ein später Übergang nach negativ) oder logisch Null (ein früher Übergang nach negativ) ist. Wie es in der 3B dargestellt ist, die einen Byterahmen darstellt, ist es durch Abtasten des Signalverlaufs bei T/2 möglich, zu erkennen, ob ein Bit vom Wert logisch Eins oder logisch Null übertragen wird, da der Übergang nach negativ so angeordnet ist, dass er entweder vor oder nach T/2 auftritt.
  • Andere Signalübergangsperioden signalisieren vorzugsweise andere Ereignisse. Zum Beispiel signalisiert, wie es in der 3B dargestellt ist, das Halten der Signalleitung 10A auf dem niedrigen Pegel für die Periode Treset (Punkte B und E in der 4) einen Zustand mit warmem Rücksetzen (nicht mit einem Einschalten der Spannung).
  • Die Datensignalleitung 10A ist auch so gesteuert, dass sie eine Lernsequenz signalisiert, wie es in der 3E dargestellt ist. Die Lernsequenz spezifiziert die Dauer von T für eine andauernde Datenübertragung. Die Datenübertragung beginnt immer mit dem Senden von logisch Eins, wodurch die Bitzeit T spezifiziert wird. Diese Sequenz wird nach einem Rücksetzvorgang und zu Beginn einer Antwort vom ACI-ASIC 10 gesendet (Punkt B in der 4). Eine niedrige Startimpulsperiode (S) startet jede Byteübertragung zur Synchronisation, und sie ist größer als eine gewisse Minimalperiode (z. B. 50 Mikrosekunden). Der Start des Byteimpulses wird immer durch den Sender des Bytes erzeugt.
  • Die Datensignalleitung 10A wird auch so gesteuert, dass sie einen Interrupt vom ACI-ASIC 10 erzeugt, wie es in der 3F dargestellt ist. Wenn angenommen wird, dass der freie Zustand der Datensignalleitung logisch Null entspricht, erzeugt der ACI-ASIC 10 dann einen Hochziehimpuls der Dauer Tint, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: ein In terrupt-Optionsbit ist in eines der Steuerregister 14 eingetragen; die Datensignalleitung 10A war für die Periode Tinten frei (z. B. für 200 interne Taktzyklen, wie sie vom RC-Oszillator 19 erzeugt werden); und der Zustand des ASIC-Stifts wurde in eines der Datenregister 14 geladen.
  • Die 5 veranschaulicht eine grundlegende Befehlsdatensequenz sowie das Format des anfänglichen Befehlsbytes der Sequenz. Die Anzahl der auf das Befehlsbyte folgenden Datenbytes ist eine Funktion des Befehls. Beim Befehlsbyteformat spezifizieren die ersten Sequenzbits eine Adresse, an der im Speicher 18 zu lesen/zu schreiben ist, und wenn der Zustand des Befehlsauswahlbits ein erster Zustand ist (das Lese/Schreib-Bit spezifiziert Lesen oder Schreiben), während die ersten sechs Bits einen Befehl spezifizieren, wenn sich der Zustand des Befehlsauswahlbits im anderen Zustand befindet. Zu beispielhaften Befehlen gehören, ohne dass jedoch eine Beschränkung hierauf erforderlich wäre: BerechtigungsAbfrage, Berechtigungsantwort, Lesen/Schreiben eines Interruptoption-I/O-Registers 14A, Lesen/Schreiben eines Datenrichtung-I/O-Registers 14B, Lesen/Schreiben eines Port-I/O-Registers 14C und Lesen eines Latch-I/O-Portregisters 14D. Dem Berechtigungsabfragebefehl (Schreiben) folgen sechs Datenbytes (derzeit ist ein 48-Bit-Abfragewort für Eingabe in den Berechtigungsprüfblock 16 bevorzugt), während dem Berechtigungsantwortbefehl drei Datenbytes folgen (derzeit ist ein 24-Bit-Antwortwort für Ausgabe aus dem Berechtigungsprüfblock 16 bevorzugt). Den R/W-I/O-Registerbefehlen folgt jeweils ein einzelnes Byte, da diese Register, bei der aktuellen Ausführungsform, eine Breite von einem Byte aufweisen. Für einen I/O-Register-Schreibvorgang hat das Datenbyte das Mobilterminal 30 als Quelle. Für einen Lesezugriff eines I/O-Registers 14 sendet das Mobilterminal 30 auf der Datensignalleitung 10A das geeignete Befehlsbyte zum Spezifizieren des I/O-Registers, aus dem zu lesen ist, und der ACI- ASIC 10 reagiert durch das Byte, das aus der spezifizierten I/O-Registerstelle gelesen wird, auf der Datensignalleitung 10A. Dem zurückgelieferten Datenbyte geht die Lernsequenz (siehe die 3E) voran, die die Bitzeit T spezifiziert. Es ist zu beachten, dass auch zum Lesen aus dem EEPROM 18 dem vom ACI-ASIC 10 zurückgelieferten ersten Byte die Lernsequenz vorangeht und dass die spezifizierte Bitzeit T für die Bits des ersten zurückgelieferten Datenbytes und alle anderen für diesen Lesevorgang zurückgelieferten Datenbytes gilt. Dieselbe Lernsequenzoperation wird für das erste zurückgelieferte Byte des Berechtigungsantwortbefehls verwendet, und das Bittiming gilt auch für die folgenden zwei Bytes der Berechtigungsantwort-Rückinformation von drei Bytes. Auf diese Weise wird der Steuerlogikblock 12 dazu in die Lage versetzt, die Datenbit-Leselogik des Mobilterminals 10 über die Dauer der Bitzeit T für die anhängige Datenübertragung zu informieren, und die Datenbit-Leselogik wird in die Lage versetzt, das T/2-Timing für die Abtastung der Datensignalleitung 10A entsprechend einzustellen, um dadurch ein genaues Lesen der übertragenen Bits zu gewährleisten.
  • Wenn für einen vorgebenen I/O-Stift 10B ein Eingabemodus programmiert ist, kann der Schnittzustand aus dem I/O-Datenregister 14C gelesen werden. Vorzugsweise ist für die I/O-Stifte ein interner Pullup-Widerstand vorhanden. Wenn das Interrupt-Freigabesignal vom Interruptoptionsregister 14A gesetzt wird und für den I/O-Eingabestift eine Zustandsänderung auftritt, erzeugt der ACI-ASIC 10 den Interruptimpuls für die Datensignalleitung 10A (siehe die 3F). Wenn im Interruptoptionsregister 14A ein Verzögerungs-Aktivierbit eingetragen ist und am I/O-Stift eine Zustandsänderung auftritt, führt stattdessen der ACI-ASIC 10 einen Latchvorgang für die I/O-Stifteingabezustände in das Latch-I/O-Portregister 14D nach einer Verzögerung (vorzugsweise ungefähr 20 Millisekunden) aus, und er erzeugt dann den Interruptimpuls für die Datensignalleitung 10A. Dieser Betriebsmodus ist z. B. zum Entprellen von Schalterkontakt-Schließvorgängen am Zusatzgerät 20 von Nutzen.
  • Es ist zu beachten, dass sich in der 3C zwischen zwei Modi mit aktiver Datenübertragung ein Schlafmodus des Mobilterminals befindet. Jede aktive Periode kann ein Befehlsbyte (Lesen oder Schreiben) und mindestens ein Datenbyte enthalten. Das Bittiming im ACI-ASIC 10 beträgt vorzugsweise 30 Taktzyklen des RC-Oszillators 19, was unter Verwendung des Timings des Schlaftakts (z. B. 32 kHz) des Mobilterminals 30 gelesen werden kann. Zu Beginn eines Kommunikationsvorgangs sendet das Mobilterminal 30 auf der Datensignalleitung 10A einen Rücksetzimpuls (3D) an den ACI-ASIC 10, und dieser antwortet mit der 1-Bit-Lernsequenz (3E), wodurch das Mobilterminal 30 sein Bitempfangstiming anpassen kann (auf Grundlage des Schlaftakts von 32 kHz). Angesichts dieser adaptiven Anordnung für bitserielles Timing zwischen dem Mobilterminal 30 und dem ACI-ASIC 10 ist erkennbar, dass zwischen dem Mobilterminal 30 und der Anzahl möglicher Zusatzgeräte 20, mit denen es arbeiten kann, keine engen Timingtoleranzen erforderlich sind.
  • Hinsichtlich Funktelefonbetriebs mit einem Schlaftakt kann auf die folgenden beispielhaften US-Patente 5,870,683; 5,758,278; 5,752,201 und 5,471,655, die durch Bezugnahme hier eingeschlossen werden, insoweit kein Konflikt mit den Lehren der Erfindung besteht, die denselben Rechtsnachfolger haben, Bezug genommen werden.
  • Der Speicher 18 speichert vorzugsweise Daten, die die Merkmale des Zusatzgeräts 20 beschreiben. Als ein Beispiel kann, wenn das Headset-Zusatzgerät angenommen wird, eine einzeilige Anzeige mit 15 Zeichen und vier vom Benutzer bedienbaren Schaltern oder Tasten, wie Antwort/Anruf, lauter und leiser, vorliegen. Zu anderen gespeicherten Parametern können Audioparameter wie Ein/Aus der Echoaufhebung, Verstärkungen und Entzerrungen gehören. Diese ganze Information kann zwischen dem Zusatzgerät 20 und dem Mobilterminal 30 kommuniziert werden, was es ermöglicht, das Mobilterminal 30 für eine große Anzahl von Zusatzgeräten zu konfigurieren und mit solchen zu betreiben, einschließlich Zusatzgeräten, die zum Verkauf gegeben werden, nachdem das Mobilterminal 30 in Betrieb genommen wurde.
  • Die Verwendung der einzelnen bitseriellen Datenleitung 10A führt auch zu einem Vorteil, der sich aus der Nutzung der Erfindung ergibt, da diese eine Signalleitung zum bidirektionalen Übertragen von Daten zwischen dem Mobilterminal 30 und dem den ACI-ASIC 10 enthaltenden Zusatzgerät 20 und auch zur Erkennung des Anschließens und Abtrennens eines Zusatzgeräts sowie zur Anpassung des Bittimings, für Rücksetz- und Interruptsignalgabe verwendet werden kann.
  • Während im vorliegenden Zusammenhang beschrieben wurde, dass das Zusatzgerät 20 und der ACI-ASIC 10 mit dem Mobilterminal 30 verbunden sind, ist zu beachten, dass das ACI-ASIC 10 über eine Schnittstelle mit anderen Gerätetypen verbunden werden könnte, wie einem tragbaren Computer, einem Funkrufgerät oder einem PDA oder elektronischen Heimgeräten (einschließlich einer Spielkonsole), oder bei jedem Gerätetyp, der mit einem ansteckbaren Zusatzgerät verwendet werden kann. Bei jeder dieser Ausführungsform kann das steuernde Gerät einfach als Mastergerät bezeichnet werden, und der ACI-ASIC 10 und das zugehörige Zusatzgerät können als Slavegerät bezeichnet werden.
  • Die Lehren der Erfindung sollen in ihrem Umfang auch nicht durch irgendwelche der speziellen Frequenzen, Zeitperioden, Bitanzahlen, Byteanzahlen, Befehlstypen, Anzahl von Signal leitungen oder Registern usw., wie sie oben als Beispiele erörtert wurden, beschränkt sein. Auch besteht für die ACI-Einrichtung keine Einschränkung auf eine Realisierung als ASIC, da jeder geeignete Typ einer Ausführungsform eines integrierten Schaltkreises mit einzelnem Chip oder mehreren Chips verwendet werden kann. Außerdem können die verschiedenen Blöcke mit einer Anzahl geeigneter Arten realisiert werden. Zum Beispiel könnte die Steuerlogik 12 als kombinierte Logikschaltkreise, oder als Zustandsmaschine oder als geeignet programmierter Mikroprozessorkern realisiert sein. Der Oszillator 19 könnte unter Verwendung diskreter Widerstands- und Kondensatorkomponenten realisiert sein, oder er könnte unter Verwendung eines Quarzes oder eines Resonators mit jedem geeigneten Frequenzsignalgenerator realisiert sein.
  • Demgemäß sollen, während die vorstehende Beschreibung in Zusammenhang mit derzeit bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung erfolgte, diese derzeit bevorzugten Ausführungsformen nicht so gelesen werden, dass sie den Schutzumfang oder die Praktisierung der Erfindung nur auf diese Ausführungsformen einschränken.

Claims (42)

  1. Schnittstelle zwischen einem Master- und einem Slavegerät, mit einer bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung zum Übertragen von Befehlen und zugehörigen Daten vom Master- zum Slavegerät, wobei die bitserielle, bidirektionale Signalleitung ferner andere Signale überträgt, zu denen ein Rücksetzsignal, ein Interruptsignal und ein Lernsequenzsignal zum Spezifizieren der Dauer einer Bitzeit für vom Slave- zum Mastergerät übertragene Daten gehören.
  2. Schnittstelle nach Anspruch 1, bei der das Mastergerät aus einem persönlichen, digitalen Assistenten besteht.
  3. Schnittstelle nach Anspruch 1, bei der das Mastergerät aus einem Mobilterminal besteht.
  4. Schnittstelle nach Anspruch 3, bei der das Mobilterminal die vom Slave- zum Mastergerät übertragenen Daten mit einer Rate abtastet, die durch den Schlaftakt des Mobilterminals gebildet ist.
  5. Schnittstelle nach Anspruch 1, die im Slavegerät Folgendes aufweist: einen Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip und einen Oszillator, der ein Taktsignal an diesen liefert, wobei die Bitzeit ein Mehrfaches des Taktsignals ist und wobei das Mastergerät die Abtastung der vom Slavegerät übertragenen Daten entsprechend der spezifizierten Dauer der Bitzeit anpasst.
  6. Schnittstelle nach Anspruch 1, die im Slavegerät Folgendes aufweist: einen Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip und einen nichtflüchtigen Speicher zum Speichern von Merkmalsdaten in Zusammenhang mit dem Slavegerät, die vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Leitung auf einen Speicherlesebefehl hin lesbar sind, wie er vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Leitung an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip gesendet wird.
  7. Schnittstelle nach Anspruch 1, die im Slavegerät Folgendes aufweist: einen Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip und eine Berechtigungs-Abfrage/Antwort-Funktion, die auf einen Berechtigungsabfragebefehl und zugehörige Abfragedaten abgerufen wird, wie sie vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Leitung an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip gesendet werden, wobei Berechtigungsergebnisdaten durch den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung auf einen Berechtigungsergebnisbefehl hin an das Mastergerät gesendet werden, wie er von diesem über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip gesendet wird.
  8. Schnittstelle nach Anspruch 1, bei der die bitserielle, bidirektionale Signalleitung ferner einen Slavegerät-Anschluss/Trenn-Zustand an das Mastergerät überträgt.
  9. Schnittstellenschaltung zum Verbinden eines Slavegeräts mit einem Mastergerät, die eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung unterstützt, die Befehle und zugehörige Daten vom Master- zum Slavegerät überträgt, wobei diese bitserielle, bidirektionale Signalleitung ferner andere Signale überträgt, zu denen ein Rücksetzsignal, ein Interruptsignal und ein Lernsequenzsignal zum Spezifizieren der Dauer der Bitzeit von Daten gehören, die vom Slave- an das Mastergerät übertragen werden.
  10. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 9, die innerhalb des Slavegeräts angeordnet ist und einen Oszillator zum Erzeugen eines Taktsignals aufweist, wobei die Bitzeitdauer ein Mehrfaches der Taktsignalperiode ist, und wobei das Mastergerät die bitserielle, bidirektionale Signalleitung entsprechend der spezifizierten Bitzeitdauer abtastet.
  11. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 9, die innerhalb des Slavegeräts angeordnet ist und einen nichtflüchtigen Speicher zum Speichern von das Slavegerät betreffenden Merkmalsdaten aufweist, der vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung auf einen Lesebefehl hin lesbar ist, wie er vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung an die Schnittstellenschaltung gesendet wird.
  12. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 9, die innerhalb des Slavegeräts angeordnet ist und eine Berechtigungs-Abfrage/Antwort-Funktion beinhaltet, die auf einen Berechtigungsabfragebefehl und zugehörige Abfragedaten hin abgerufen wird, wie sie vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung empfangen werden, und wobei Berechtigungsergebnisdaten über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung auf den Empfang eines Berechtigungsergebnisbefehls vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung an das Mastergerät gesendet werden.
  13. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 9, bei der die bitserielle, bidirektionale Signalleitung ferner einen Slavegerät-Anschluss/Trenn-Zustand an das Mastergerät überträgt.
  14. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 9, bei der das Mastergerät ein Mobilterminal ist.
  15. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 14, bei der das Mobilterminal die bitserielle, bidirektionale Signalleitung mit einer Rate abtastet, die durch den Schlaftakt des Mobilterminals gegeben ist.
  16. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 9, bei der das Mastergerät ein persönlicher, digitaler Assistent ist.
  17. Schnittstellenschaltung zum Verbinden eines Slavegeräts mit einem Mastergerät, die im Slavegerät angeordnet ist und eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung unterstützt, die Befehle und zugehörige Daten vom Master- in das Slavegerät überträgt, und die ferner andere Signale überträgt, zu denen ein Lernsequenzsignal zum Spezifizieren der Bitzeitdauer für vom Slave- an das Mastergerät übertragene Daten gehört.
  18. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 17, die einen Oszillator zum Erzeugen eines Taktsignals aufweist, wobei die Bitzeitdauer ein Mehrfaches der Taktsignalperiode ist, und wobei das Mastergerät die bitserielle, bidirektionale Signalleitung entsprechend der spezifizierten Bitzeitdauer abtastet.
  19. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 18, bei der eine logische Null und eine logische Eins durch das Vorliegen oder Fehlen eines Übergangs unterschieden werden, wie er auf der bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung an einem vorbestimmten Punkt in der spezifizierten Bitzeitdauer auftritt.
  20. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 19, bei der die spezifizierte Bitzeitdauer durch T gegeben ist und der vorbestimmte Punkt bei ungefähr T/2 liegt.
  21. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 17, die mindestens ein Register enthält, das über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung vom Master- gerät lesbar ist.
  22. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 17, die mindestens ein Register aufweist, in das das Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung schreiben kann.
  23. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 17, die mindestens eine Speicherstelle enthält, die vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung lesbar ist.
  24. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 17, die mindestens eine Speicherstelle enthält, in die das Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Leitung schreiben kann.
  25. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 17, die einen Berechtigungsprüfblock aufweist, der durch Befehle vom Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung adressierbar ist und der auf mindestens einen Befehl mit Antwortdaten reagiert, die über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung an das Mastergerät gesendet werden.
  26. Schnittstellenschaltung nach Anspruch 17, bei der zu den anderen Signalen ferner ein Rücksetzsignal und ein Interruptsignal gehören.
  27. Verfahren für Kommunikation zwischen einem Master- und einem Slavegerät, umfassend: – Verbinden des Slavegeräts mit dem Mastergerät über eine Schnittstelle, die eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung enthält; – Senden eines Rücksetzsignals vom Master- an das Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung; – Senden eines Lernsequenzsignals an das Master- gerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung, um die Bitzeitdauer für zwischen dem Master- und dem Slavegerät übertragene Daten zu spezifizieren; und – Kommunizieren von Daten und/oder Befehlen zwischen dem Master- und dem Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, bei dem es zur Kommunikation gehört, dass das Mastergerät die bitserielle, bidirektionale Signalleitung entsprechend der spezifizierten Bitzeitdauer abtastet.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, bei dem eine logische Null und eine logische Eins durch das Vorliegen oder Fehlen eines Übergangs unterschieden werden, wie er auf der bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung an einem vorbestimmten Punkt innerhalb der spezifizierten Bitzeitdauer auftritt.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, bei dem die spezifizierte Bitzeitdauer durch T gegeben ist und der vorbestimmte Zeitpunkt bei ungefähr T/2 liegt.
  31. Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip, umfassend: eine Steuerlogik; eine Vielzahl von I/O Leitungen, die an die Steuerlogik zum Steuern des Betriebs der Steuerlogik gekoppelt sind; eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung, die an die Steuerlogik gekoppelt sind, um Befehle und zugehörige Daten zwischen dem Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip und einem anderen Gerät zu übertragen, wobei die bitserielle, bidirektionale Signalleitung ferner andere Daten überträgt, wobei die anderen Daten ein Rücksetzsignal, ein Interruptsignal und ein Lernsequenzsignal zum Spezifizieren der Dauer einer Bitzeit für die übertragenen anderen Daten umfasst; einen Oszillator, der an die Steuerlogik gekoppelt ist, um ein Taktsignal bereitzustellen; einen nichtflüchtigen Speicher, der an die Steuerlogik gekoppelt ist, um die anderen gerätebezogenen Daten zu speichern.
  32. Mastergerät, umfassend: eine Schnittstelle um an ein Slavegerät zu koppeln, wobei die Schnittstelle eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung umfasst; wobei ein Rücksetzsignal von dem Mastergerät an das Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung gesendet wird; und ein Lernsequenzsignal an das Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung gesendet wird, um eine Dauer einer Bitzeit für Daten, die zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät übertragen werden, zu spezifizieren; wobei mindestens eine von Daten und Befehlen zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung kommuniziert werden und die Schnittstelle einen Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip mit einem Oszillator umfasst, der ein Taktsignal an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip liefert, wobei die Bitzeit ein Mehrfaches des Taktsignals ist und wobei das Mastergerät die Abtastung der vom Slavegerät übertragenen Daten entsprechend der spezifizierten Dauer der Bitzeit anpasst.
  33. Mastergerät nach Anspruch 32, wobei das Mastergerät die bitserielle, bidirektionale Signalleitung entsprechend der spezifizierten Bitzeitdauer abtastet.
  34. Mastergerät nach Anspruch 33, wobei eine logische Null und eine logische Eins durch das Vorliegen oder Fehlen eines Übergangs unterschieden werden, wie er auf der bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung an einem vorbestimmten Punkt in der spezifizierten Bitzeitdauer auftritt.
  35. Mastergerät nach Anspruch 34, wobei die spezifizierte Bitzeitdauer durch T gegeben ist und der vorbestimmte Punkt bei ungefähr T/2 liegt.
  36. Mastergerät nach Anspruch 32, wobei das Mastergerät aus einem Mobilterminal besteht.
  37. Mastergerät nach Anspruch 32, wobei das Mastergerät aus der Gruppe ausgewählt ist, die ein Zellentelefon, einen PC, einen persönlichen Organizer, einen persönlichen digitalen Assistenten, ein E-Mail-Terminal, ein Laptopcomputer, ein Notebookcomputer, eine Workstation und ein elektronisches Heimgerät beinhaltet.
  38. Slavegerät, umfassend: eine Schnittstelle, um an ein Mastergerät zu koppeln, wobei die Schnittstelle eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung umfasst; wobei ein Rücksetzsignal von dem Mastergerät an das Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung gesendet wird; und ein Lernsequenzsignal an das Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung gesendet wird, um eine Dauer einer Bitzeit für Daten, die zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät übertragen werden, zu spezifizieren; wobei mindestens einer von Daten und Befehlen zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung kommuniziert werden und die Schnittstelle einen Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip mit einem Oszillator umfasst, der ein Taktsignal an den Zusatzgerät-Steuerschnittstelle-Chip liefert, wobei die Bitzeit ein Mehrfaches des Taktsignals ist und wobei das Mastergerät die Abtastung der vom Slavegerät übertragenen Daten entsprechend der spezifizierten Dauer der Bitzeit anpasst.
  39. Slavegerät nach Anspruch 38, das ein Zusatzgerät ausgewählt aus der Gruppe umfasst, die eine Batterieladeeinrichtungen, ein Headset und eine „Handfreiheits"-Adapter enthält.
  40. Mastergerät zur Kopplung an ein Slavegerät durch eine Schnittstelle, wobei die Schnittstelle eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung zum Übertragen von Befehlen und zugehörigen Daten von dem Mastergerät an das Slavegerät umfasst, wobei die bitserielle, bidirektional Signalleitung ferner andere Signal überträgt, wobie die anderen Signale ein Rücksetzsignal, ein Interruptsignal und ein Lernsequenzsignal zum Spezifizieren einer Dauer einer Bitzeit für Daten, die zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät übertragen werden, wobei die Schnittstelle einen Widerstand R, der zwischen der bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung und einer Schaltungsmasse geschaltet ist, und einen Pullup-Widerstand RPU umfasst, der in dem Mastergerät installiert ist, wobei R und RPU gemeinsam einen Widerstands-Spannungsteilernetzwerk bilden.
  41. Slavegerät zur Kopplung an ein Mastergerät durch eine Schnittstelle, wobei die Schnittstelle eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung zum Übertragen von Befehlen und zugehörigen Daten von dem Mastergerät an das Slavegerät umfasst, wobei die bitserielle, bidirektional Signalleitung ferner andere Signal überträgt, wobie die anderen Signale ein Rücksetzsignal, ein Interruptsignal und ein Lernsequenzsignal zum Spezifizieren einer Dauer einer Bitzeit für Daten, die zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät übertragen werden, wobei die Schnittstelle einen Widerstand R, der zwischen der bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung und einer Schaltungsmasse geschaltet ist, und einen Pullup-Widerstand RPU umfasst, der in dem Mastergerät installiert ist, wobei R und RPU gemeinsam einen Widerstands-Spannungsteilernetzwerk bilden.
  42. Mastergerät, umfassend: eine Schnittstelle um an ein Slavegerät zu koppeln, wobei die Schnittstelle eine bitserielle, bidirektionale Signalleitung umfasst; wobei ein Rücksetzsignal von dem Mastergerät an das Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung gesendet wird; und ein Lernsequenzsignal an das Mastergerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung gesendet wird, um eine Dauer einer Bitzeit für Daten, die zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät übertragen werden, zu spezifizieren, wobei mindestens eine von Daten und Befehlen zwischen dem Mastergerät und dem Slavegerät über die bitserielle, bidirektionale Signalleitung kommuniziert werden; und die Schnittstelle einen Widerstand R, der zwischen der bitseriellen, bidirektionalen Signalleitung und einer Schaltungsmasse geschaltet ist, und einen Pullup-Widerstand RPU umfasst, der in dem Mastergerät installiert ist, wobei R und RPU gemeinsam einen Widerstands-Spannungsteilernetzwerk bilden, wobei das Vorliegen des Widerstands R die bitserielle, bidirektionale Signalleitung beeinflusst, um eine Erfassung eines Slavegerät-Anschluss/Trenn-Zustands zu ermöglichen.
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