DE10393574T5 - Die elektromagnetische Störung einschliessendes Transceivermodul - Google Patents

Die elektromagnetische Störung einschliessendes Transceivermodul Download PDF

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Abstract

Elektronisches Modul, umfassend
einen elektrisch leitenden unteren Gehäuseabschnitt;
einen elektrisch leitenden oberen Gehäuseabschnitt;
eine gedruckte Schaltplatte ("PCB"), die sich in einem Hohlraum befindet, der durch den oberen und den unteren Gehäuseabschnitt gebildet wird, wenn die Gehäuseabschnitte miteinander verbunden sind, wobei die PCB elektronische Bauelemente und einen Rand-Steckverbinder enthält, der sich zumindest teilweise durch ein Ende des elektronischen Moduls erstreckt, das durch den oberen und den unteren Gehäuseabschnitt definiert ist; und
ein Mittel zum elektrischen Verbinden des oberen und des unteren Gehäuseabschnitts und zum Verkleinern der Fläche der Ausstrahlung einer elektromagnetischen Störung ("EMI") am Ende des elektronischen Moduls nächst dem Rand-Steckverbinder.

Description

  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen anschließbare elektrische oder optische Module. Genauer betrifft die vorliegende Erfindung eine anschließbare Modulgestaltung, die die Ausstrahlung der elektromagnetischen Störung verringert.
  • 2. Verwandte Technologie
  • Faseroptik wird zunehmend zum Übertragen von Stimm- und Datensignalen verwendet. Als Übertragungsmedium stellt Licht gegenüber herkömmlichen elektrischen Kommunikationstechniken eine Anzahl von Vorteilen bereit. Zum Beispiel gestatten Lichtsignale äußerst hohe Übertragungsraten und sehr hohe Bandbreitenfähigkeiten. Außerdem sind Lichtsignale gegenüber elektromagnetischen Störungen, die andernfalls elektrische Signale stören würden, beständig. Licht stellt auch ein sichereres Signal bereit, da es nicht gestattet, dass Teile des Signals aus dem faseroptischen Kabel entweichen, wie dies bei elektrischen Signalen in Systemen auf Drahtbasis vorkommen kann. Licht kann auch ohne den Signalverlust, der typischerweise mit elektrischen Signalen auf Kupferdraht verbunden ist, über größere Entfernungen übertragen werden.
  • Obwohl optische Kommunikationen eine Anzahl von Vorteilen bereitstellen, stellt die Verwendung von Licht als Übertragungsmedium eine Anzahl von Herausforderungen für die Ausführung. Im Besonderen müssen die Daten, die durch ein Lichtsignal getragen werden, in ein elektrisches Format umgewandelt werden, wenn sie durch eine Vorrichtung wie etwa einen Netzwerkschalter empfangen werden. Umgekehrt müssen die Daten von einem elektronischen Signal in ein Lichtsignal umgewandelt werden, wenn sie zum optischen Netzwerk übertragen werden. Eine Anzahl von Protokollen einschließlich des ANSI-Fibre-Channel(FC)-Protokolls definiert die Umwandlung von elektrischen Signalen in optische Signale und die Übertragung dieser optischen Signale. Das FC-Protokoll wird typischerweise unter Verwendung eines Transceivermoduls an beiden Enden eines faseroptischen Kabels ausgeführt. Jedes Transceivermodul enthält typischerweise einen Lasersenderschaltkreis, der fähig ist, elektrische Signale in optische Signale umzuwandeln, und einen optischen Empfänger, der fähig ist, empfangene optische Signale in elektrische Signale zurückzuwandeln.
  • Typischerweise ist ein Transceivermodul über einen kompatiblen Verbindungsanschluss elektrisch mit einer Wirtsvorrichtung wie etwa einem Wirtscomputer, einer Schaltnabe, einem Netzwerkrouter, einem Schaltkasten, einem Computer-Ein-/Ausgang und dergleichen verbunden. Darüber hinaus ist es in manchen Anwendungen wünschenswert, die physische Größe des Transceivermoduls zu verkleinern, um die Anschlussdichte zu erhöhen und daher innerhalb eines gegebenen physischen Raums eine höhere Anzahl von Netzwerkverbindungen unterzubringen. Zusätzlich ist es in vielen Anwendungen wünschenswert, dass das Modul bei laufendem Betrieb anschließbar ist, was ein Einsetzen des Moduls in das Wirtssystem und ein Entfernen daraus ohne Entfernen der elektrischen Leistung gestattet. Um viele dieser Aufgaben zu erfüllen, wurden internationale und Industriestandards eingeführt, die die physische Größe und Form von optischen Transceivermodulen definieren, um die Kompatibilität zwischen unterschiedlichen Herstellern sicherzustellen. Zum Beispiel hat im Jahr 2000 eine Gruppe von optischen Herstellern einen Satz von Standards für optische Transceivermodule entwickelt, der als das "Small Form factor Pluggable ("SFP") Transceiver Multi-Source Agreement ("MSA") bezeichnet wird und hierin verweisend aufgenommen ist. Zusätzlich zu den Einzelheiten der elektrischen Schnittstelle definiert dieser Standard die physische Größe und Form für die SFP-Transceivermodule und den entsprechenden Wirtsanschluss, um die Betriebsfähigkeit zwischen den Produkten unterschiedlicher Hersteller sicherzustellen. Es gab mehrere nachfolgende Standards und Vorschläge für neue Standards einschließlich des XFP-MSA für eine serielle elektrische Schnittstelle verwendende Module mit 10 Gigabit pro Sekunde, die auch die Formfaktoren und Verbindungsstandards für anschließbare optoelektronische Module beinhalten, wie etwa die hierein verweisend aufgenommene veröffentlichte Entwurfsversion 0,92 (XFP MSA).
  • Mit dem Zunehmen der optischen Übertragungsgeschwindigkeit, die durch elektronische Module bereitgestellt wird, entstehen zusätzliche Probleme. Zum Beispiel strahlen elektronische Vorrichtungen und Bauelemente, die mit Hochfrequenzen tätig sind, typischerweise Signale aus, die als elektromagnetische Störung bekannt sind. Diese als "EMI" bezeichnete elektromagnetische Störung ist ein elektrisches Rauschen in der Form einer elektromagnetischen Welle. Die Erscheinung ist unerwünscht, da die EMI den richtigen Betrieb anderer elektrischer Bauelemente stören kann. Optische Transceiverbaugruppen, insbesondere jene, die mit hohen Übertragungsgeschwindigkeiten tätig sind, sind für das Ausstrahlen der EMI besonders anfällig. Im Besonderen leistet die physische Gestaltung bestehender Transceivermodule eine schlechte Arbeit zum Einschließen der EMI, besonders, wenn die erzeugende Geschwindigkeit des Moduls ansteigt. Zum Beispiel, wie in 7A bis 8C gezeigt ist, enthält ein Transceivermodul 8 typischerweise ein Gehäuse 5, das eine gedruckte Schaltplatte 10 und zugehörige elektrische und optische Bauelemente beinhaltet. Doch das Gehäuse 5 schließt die gedruckte Schaltplatte 10 nicht vollständig ein. Statt dessen ist ein Abschnitt der gedruckten Schaltplatte 10 als ein Rand-Steckverbinder 12 ausgebildet. Der Rand-Steckverbinder 12 enthält eine Anzahl von Hochgeschwindigkeits-Leiterzügen zum Kommunizieren von Signalen zu und von den elektrischen Kontakten am Rand-Steckverbinder 12. Beim Betrieb ist der Rand-Steckverbinder 12 dazu fähig, sich mit einem entsprechenden Wirtsanschluss 702, der an einer Wirtsleiterplatte 700 angeordnet ist, elektrisch und physisch zu verbinden.
  • Damit der Rand-Steckverbinder 12 außerhalb des Moduls frei liegt, muss das Modulgehäuse 5 somit eine Öffnung bereitstellen, die in 6B mit 20 gezeigt ist. Insofern, als das Gehäuse 5 typischerweise aus einem leitenden Material aufgebaut ist, umfasst die Öffnung 20 darüber hinaus typischerweise einen Mindestfreiraumbereich (dessen diagonale Abmessung in 6B als "X" dargestellt ist), damit es zu keiner Störung mit den Hochgeschwindigkeits-Leiterzügen am Rand-Steckverbinderabschnitt der Schaltplatte 10 kommt. Unglücklicherweise gestattet diese Öffnung 20 auch die Ausstrahlung eines unannehmbaren Ausmaßes an EMI; die Ausstrahlung ist insbesondere problematisch, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit zunimmt.
  • Daher besteht in der Industrie ein Bedarf an einem anschließbaren Modul wie etwa einem optoelektronischen Transceivermodul, das so gestaltet ist, dass es die Ausstrahlung der EMI auf ein Mindestmaß verringert. Vorzugsweise könnte die Modulgestaltung in Umgebungen verwendet werden, die Hochfrequenzdatensignalübertragungen aufweisen. Darüber hinaus sollte die Modulgestaltung die Datensignalunversehrtheit oder die Geschwindigkeitseigenschaften des Moduls nicht beeinflussen. Zusätzlich sollte das elektronische Modul in einer Weise ausgeführt sein, die bestehende Standardformfak toren erfüllt. Vorzugsweise sollte das Modul die Fähigkeit, Wärme von den Bauelementen im Inneren des Moduls richtig abzuleiten, bewahren.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Kurz zusammengefasst zielen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf ein optisches Transceivermodul zur Verwendung in optischen Kommunikationsnetzen ab. Der vorliegende optische Transceiver hält sich vorzugsweise an den Small-Form-factor-Pluggable("SFP")-Standard und ist besonders zur Verwendung mit Hochgeschwindigkeits- und Hochfrequenzsystemen gestaltet. Im Besonderen ist der optische Transceiver der vorliegenden Erfindung so gestaltet, dass er die Ausstrahlung der elektromagnetischen Störung ("EMI") von Teilen des Transceivers während des Betriebs wesentlich verringert und dadurch Probleme, die mit einer derartigen Störung verbunden sind, verhindert.
  • In einer Ausführungsform enthält das vorliegende optische Transceivermodul ein Gehäuse, umfassend einen oberen und einen unteren Abschnitt, das eine gedruckte Schaltplatte ("PCB") beinhaltet. Die PCB enthält eine Vielfalt von elektronischen Bauelementen, die auf ihrer Oberfläche angeordnet sind, wie auch einen an einem Ende der PCB ausgebildeten Steckverbinderabschnitt, der sich teilweise über Abschnitte des Gehäuses hinaus erstreckt. Der Rand des Steckverbinderabschnitts enthält mehrere leitende Leiterzüge, die sich mit Leiterzügen eines Wirtssystems wie etwa eines Computers, eines Signalrouters, oder einer anderen Eingangs-/Ausgangsvorrichtung verbinden, wenn das Transceivermodul mit dem Wirtssystem verbunden ist.
  • Die PCB enthält ferner zwei Löcher, die neben dem Steckverbinderabschnitt der PCB durch sie hindurch definiert sind. Jedes Loch ist mit einem leitenden Mate rial wie etwa Kupfer ausgekleidet. Die PCB ist so im Inneren des Gehäuses angeordnet, dass sich die Löcher mit Gehäuseerdungs-Kontaktpunkten ausrichten, die sich sowohl am oberen als auch am unteren Abschnitt des Transceivergehäuses befinden. In der vorliegenden Ausführungsform enthält der obere Gehäuseabschnitt einen erhöhten Aufbau, der zwei obere Platten aufweist, die sich mit den leitend ausgekleideten PCB-Löchern elektrisch verbinden, wenn die Gehäuseabschnitte und die PCB zusammengesetzt sind. Auf ähnliche Weise enthält der untere Gehäuseabschnitt zwei untere Platten, die mit den leitend ausgekleideten Löchern ausgerichtet sind und sich im zusammengesetzten Zustand damit verbinden. Zwei Säulen erstrecken sich ebenfalls vom oberen Gehäuse, um die PCB mit den Gehäuseabschnitten auszurichten. Bei dieser Gestaltung ist der obere Gehäuseabschnitt des Transceivermoduls über die Platte-Loch-Platte-Anordnung elektrisch mit dem unteren Gehäuseabschnitt verbunden. Dies ermöglicht, dass sich eine Gehäuseerdungsverbindung über die oberen Platten, die unteren Platten und die leitend ausgekleideten Löcher zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt ausdehnt.
  • Die durch die oben besprochene Platte-Loch-Platte-Anordnung hergestellte Gehäuseerdungsverbindung erzeugt eine "Gehäuseerdungsumzäunung", die das Einfallen von EMI, die durch das hintere Ende des Transceivermoduls austritt, wesentlich verringert. Dies wiederum führt zu weniger Störungen zugehöriger elektronischer Bauelemente. Dies ermöglicht bedeutsamerweise, dass mit Hochfrequenzen tätige optische Transceivermodule, die durch die EMI deutlicher betroffen sind, frei von den Auswirkungen der EMI funktionieren.
  • Zusätzliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beinhalten verschiedene alternative Gestaltungen, um die oben besprochene Gehäuseerdungsumzäunung elek trisch zu erzeugen. Darin eingeschlossen ist eine Stift-Loch-Buchse-Gestaltung, wobei sich die Stifte durch die PCB-Löcher erstrecken und in den Buchsen aufgenommen werden, und eine Säule-Loch-Platte-Gestaltung, wobei sich die Säulen von einem Gehäuseabschnitt durch die PCB-Löcher erstrecken, um direkt mit der Platte des anderen Gehäuseabschnitts in Kontakt zu treten.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform sind leitende Kontaktlöcher durch die PCB definiert, um sowohl mit dem oberen als auch mit dem unteren Gehäuseabschnitt elektrisch in Kontakt zu treten, während Leiterzüge, die verwendet werden, um die PCB-Randleiterzüge mit den verschiedenen elektronischen Bauelementen auf der PCB zu verbinden, in den Körper der PCB eingebettet sind. Diese Anordnung gestattet, dass die Öffnung am Ende des Transceivergehäuses verkleinert oder beseitigt wird, was zu einer wesentlichen Verringerung der EMI vom Transceivermodul führt.
  • Diese und andere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung und den beiliegenden Ansprüchen offensichtlicher werden oder können durch die praktische Ausführung der wie nachstehend bekannt gemachten Erfindung erfahren werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Damit die Weise, in der die oben angeführten und andere Vorteile und Merkmale der Erfindung erhalten werden, verstanden wird, wird unter Bezugnahme auf eine bestimmte Ausführungsform, die in den beiliegenden Zeichnungen veranschaulicht ist, eine ausführlichere Beschreibung der oben kurz beschriebenen Erfindung gegeben werden. Diese Zeichnungen stellen nur einige Ausführungsformen der Erfindung dar und sollen nicht als ihren Inhalt beschränkend betrachtet werden.
  • 1A ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines zum Einschließen von EMI-Wellen gestalteten Transceivermoduls nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 1B ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht des hinteren Endes eines zum Einschließen von EMI-Wellen gestalteten Transceivermoduls nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 1C ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der unteren Seite eines zum Einschließen von EMI-Wellen gestalteten Transceivermoduls nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 1D ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der unteren Seite des hinteren Endes eines zum Einschließen von EMI-Wellen gestalteten Transceivermoduls nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2A ist eine andere perspektivische Ansicht eines zum Einschließen von EMI-Wellen gestalteten Transceivermoduls nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2B ist eine Hinteransicht des Transceivermoduls von 2A;
  • 2C ist eine Seitenansicht des Transceivermoduls von 2A;
  • 2D veranschaulicht eine entlang der Linien 2D2D von 2C genommene geschnittene Hinteransicht;
  • 2E veranschaulicht eine entlang der Linien 2E in 2D genommene, aus der Nähe gesehene geschnittene Hinteransicht;
  • 3A veranschaulicht eine auseinandergezogene Ansicht einer anderen Ausführungsform eines Transceivermoduls;
  • 3B ist eine auseinandergezogene Ansicht, die zusätzliche Einzelheiten des hinteren Endes des Transceivermoduls von 3A zeigt;
  • 3C ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Unterseite des Transceivermoduls von 3A;
  • 3D ist eine auseinandergezogene Ansicht des hinteren Endes des Transceivermoduls von 3A;
  • 4A ist eine andere perspektivische Ansicht des Transceivermoduls von 3A;
  • 4B ist eine Hinteransicht des Transceivermoduls von 4A;
  • 4C ist eine Seitenansicht des Transceivermoduls von 4A;
  • 4D ist eine entlang der Linien 4D–4D in 4C genommene geschnittene Hinteransicht des Transceivermoduls;
  • 4E ist eine entlang der Linien 4E in 4D genommene, aus der Nähe gesehene geschnittene Ansicht des Transceivermoduls;
  • 5A ist eine Endansicht eines Transceivermoduls, das nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gestaltet ist;
  • 5B ist eine entlang der Linien 5B in 5A genommene, aus der Nähe gesehene geschnittene Ansicht des Transceivermoduls;
  • 6A veranschaulicht eine perspektivische Ansicht des Abschnitts einer gedruckten Schaltplatte nach noch einer anderen alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 6B veranschaulicht eine entlang der Linien 6B in 6A genommene geschnittene Hinteransicht einer gedruckten Schaltplatte; und
  • 7A bis 8C zeigen verschiedene beispielhafte Ansichten von Modulen des Stands der Technik.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Nun wird auf die Zeichnungen Bezug genommen werden, um gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zu beschreiben. Es versteht sich, dass die Zeichnungen diagrammatische und schematische Darstellungen der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen sind und die vorliegende Erfindung weder beschränken, noch dass sie notwendigerweise maßstabsgetreu gezeichnet sind.
  • Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung ein elektronisch anschließbares Modul, das in einer Weise aufgebaut ist, die die Ausstrahlung von möglicherweise schädlichen EMI-Wellen auf ein Mindestmaß verringert. In bevorzugten Ausführungsformen bewahrt das Modul ein niedriges Profil und entspricht den physischen Abmessungen, die durch bestehende Industriestandards bekannt gemacht sind. Zusätzlich ist die EMI-Abschirmung in einer Weise bereitgestellt, die die elektronische Leistung des Moduls nicht stört. Desgleichen ist das Modul so aufgebaut, dass es Wärme leistungsfähig ablei tet und dadurch ein Überhitzen der elektrischen oder optischen Bauelemente vermeidet. Obwohl die bevorzugten Ausführungsformen im Kontext eines optoelektronischen Transceivermoduls beschrieben sind, wird man verstehen, dass die Lehren der vorliegenden Erfindung im Kontext anderer Umgebungen einschließlich anderer elektrisch anschließbarer Module verwendet werden können.
  • Es wird zuerst auf 1A bis 1D und 2A bis 2E Bezug genommen, die zusammen eine gegenwärtig bevorzugte Ausführungsform eines Transceivermoduls veranschaulichen, das allgemein mit 100 bezeichnet ist. Wie in 1A und 1C gezeigt enthält das Transceivermodul 100 einen oberen Gehäuseabschnitt 105, eine gedruckte Schaltplatte ("PCB") 110, und einen unteren Gehäuseabschnitt 115. Der obere und der untere Gehäuseabschnitt 105, 115 sind dazu bestimmt, zusammenzupassen und einen inneren Abschnitt zu bilden, der eine PCB 110 und zugehörige elektronische und optische Bauelemente beinhaltet. Ein Satz von Schrauben 116 (oder jeder beliebige andere passende Befestigungsmechanismus) wird verwendet, um die beiden Gehäuseabschnitte 105, 115 aneinander zu befestigen, um die äußere Hülle oder das äußere Gehäuse 103 des Transceivermoduls 100 zu bilden. Wenn sie miteinander verbunden sind, bilden der obere und der untere Gehäuseabschnitt 105, 115 auch eine vordere Öffnung 117 und eine hintere Öffnung 118. Die vordere Öffnung 117 ist dazu bestimmt, einen modularen Stecker (nicht gezeigt) zu empfangen, der mit zwei Lichtwellenleitern, einem Eingangswellenleiter und einem Ausgangswellenleiter (nicht gezeigt) verbunden ist, und dessen Aufbau und Ausführung in der Technik der optischen Kommunikationen wohlbekannt sind. Die hintere Öffnung 118 ist dazu bestimmt, einen mit 112 bezeichneten elektrischen Rand-Steckverbinder freizulegen, der entlang eines Endes der PCB 110 ausgebildet ist. Der Rand-Steckverbinder 112 ist dazu fähig, elektrisch und physisch in einem entsprechenden Steckverbinder (wie er etwa in
  • 8A mit 702 gezeigt ist), der typischerweise an einer Wirtsleiterplatte (700 in 8A) einer passenden Wirtsvorrichtung (nicht gezeigt) angebracht ist, aufgenommen zu werden. Die Gehäuseabschnitte 105, 115 können mehrere Löcher oder Spalten enthalten, die gestatten, dass während des Betriebs Wärme aus dem Inneren des Transceivermoduls 100 entweicht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform bestehen der obere und der untere Gehäuseabschnitt 105, 115 zumindest teilweise aus einem leitenden Material, so dass dann, wenn die Gehäuseabschnitte miteinander verbunden sind, eine Hülle aus leitendem Material um den Umfang des Transceivermoduls 100 gebildet ist. Das leitende Material an den Gehäuseabschnitten 105, 115 bildet das, was als die Gehäuseerdung bekannt ist. Eine Erdung ist ein elektrischer Pfad oder Abfall, durch den Spannung verlaufen kann. Wie nachstehend besprochen kann eine Erdung auch elektromagnetische Auswirkungen aufweisen. Die Gehäuseerdung ist vom gesamten Schaltungssystem auf der PCB 110 elektrisch isoliert.
  • Wie erwähnt ist die PCB 110 im Wesentlichen im inneren Abschnitt, der zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt 105, 115 gebildet ist, angeordnet. Der obere und der untere Gehäuseabschnitt 105, 115 beinhalten verschiedene Halteaufbauten, um die PCB 110 sicher zu halten, wenn die beiden Gehäuseabschnitte miteinander verbunden sind. 2A bis 2C veranschaulichen ein fertiggestelltes Transceivermodul 100, in dem die PCB 110 sicher zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt 105, 115 angeordnet ist. Die PCB 110 enthält eine obere Fläche 110A, die zum oberen Gehäuseabschnitt 105 ausgerichtet ist, und eine untere Fläche 110B, die zum unteren Gehäuseabschnitt 115 ausgerichtet ist.
  • Die PCB 100 enthält ferner mehrere Hochgeschwindigkeitsleiterzüge 140, die Daten elektrisch von einer Stelle zu einer anderen übertragen. Im Besonderen enthält die PCB 100 Randleiterzüge 140A, die sich sowohl an der oberen als auch an der unteren Fläche 110A und 110B des Rand-Steckverbinders 112 befinden, und verbindende Leiterzüge 140B, die sich an der Oberfläche der oberen PCB-Fläche befinden. Da Daten mit einer sehr hohen Frequenz in einer elektrischen Form übertragen werden, werden im Transceivermodul 100 möglicherweise schädliche EMI-Wellen erzeugt. Die Art der EMI-Wellen, der gestattet wird, aus dem Transceivermodul 100 zu entweichen, hängt von der Größe und der Position jedweder im Gehäuse vorhandenen Öffnung ab. Darüber hinaus würde die EMI nicht leistungsfähig eingeschlossen werden, wenn die Gehäuseabschnitte 105, 115 nicht geerdet wären.
  • Die größte Öffnung, die im Gehäuse eines typischen Transceivermoduls des Stands der Technik vorhanden ist, befindet sich am mit 119 bezeichneten hinteren Ende des Gehäuses, wo der Rand-Steckverbinder der PCB 110 freiliegt, um sich mit einem entsprechenden Steckverbinder elektrisch zu verbinden. Wie bemerkt muss die hintere Öffnung 118, die sich am hinteren Gehäuseende 119 befindet, einen Mindestfreiraum für die PCB 110 bereitstellen, um die elektrischen Signale, die an den Hochgeschwindigkeitsleiterzügen 140A und 140B vorhanden sind, welche mit dem Rand-Steckverbinder 112 kommunizieren, nicht zu stören. In bekannten Vorrichtungen wird der größte Öffnungsabstand im Allgemeinen diagonal über eine Öffnung gemessen (als die Abmessung "X" in 7C bezeichnet), da dies die größte eindimensionale Länge des verfügbaren Raums ist. Die Länge der größten Öffnung steht mathematisch in einer Beziehung zu den Frequenzen der EMI-Wellen, denen gestattet wird, aus dem Transceivermodul zu entweichen. Wenn Daten schneller übertragen werden, steigen die Betriebsfre quenzen der elektrischen Bauelemente an; und somit steigt die Frequenz der ausgestrahlten EMI an. Da die Frequenz umgekehrt proportional zur Wellenlänge ist, ist die relative Wellenlänge der EMI-Wellen, die durch die Hochgeschwindigkeitsdaten erzeugt werden, um so kürzer, je höher die Frequenz ist. Daher muss der größte Öffnungsabstand verkleinert werden, um das Entweichen von EMI-Wellen, die aus höheren Frequenzen erzeugt werden, zu verringern. Unglücklicherweise kann die Öffnung an der Hinterseite des Transceivermoduls aufgrund der Hochgeschwindigkeitsleiterzüge, die sich an der Oberfläche der PCB befinden, nicht gänzlich beseitigt werden. Wie erwähnt muss zwischen den Gehäuseabschnitten, die an der Gehäuseerdung geerdet sind, und den leitenden Leiterzügen, die durch die hintere Öffnung des Transceivermoduls verlaufen, ein gewisser Raum vorhanden sein, um eine Signalverschlechterung der durch die Leiterzüge verlaufenden Signale zu vermeiden.
  • Es wird weiterhin auf 1A bis 2E Bezug genommen. Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung stellen ein Mittel zum Verkleinern der Größe der Öffnung bereit, wodurch die Menge der EMI, die durch sie hindurch entweichen kann, auf ein Mindestmaß verringert wird. Zum Beispiel enthält die PCB 110 in der veranschaulichten Ausführungsform zumindest zwei Löcher, die sich durch die gesamte Dicke der mit 110 bezeichneten Schaltplatte erstrecken. Die Löcher sind mit einem leitenden Material ausgekleidet, um elektrisch leitende Kontaktlöcher („vias") 120 zu bilden. 2E veranschaulicht, wie die Löcher ausgekleidet sind, um die Kontaktlöcher 120 zu bilden. Die Kontaktlöcher 120 sind in einer solchen Weise in der Schaltplatte 110 gebildet, dass sie vom Rest des Schaltsystems auf der PCB 110 elektrisch isoliert sind. Wie man sehen wird, ermöglichen die leitenden Kontaktlöcher 120, dass neben dem hinteren Gehäuseende 119 eine "Gehäuseerdungsumzäunung" erzeugt wird, um die Ausstrahlung der EMI vom Inneren des Transceivermoduls 100 zu verringern.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform enthält der obere Gehäuseabschnitt 105 einen erhöhten Aufbau 104, der sich am hinteren Gehäuseende 119 neben der hinteren Öffnung 118 befindet. Wie am besten in 1D ersichtlich ist, enthält der erhöhte Aufbau 104 zwei Säulen 125, die zum unteren Gehäuseabschnitt 115 ausgerichtet sind. Die Säulen 125 sind so positioniert, dass sie in den Löchern, die die leitenden Kontaktlöcher 120 definieren, aufgenommen werden, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt 105, 115 miteinander verbunden sind. Somit dienen die Säulen 125 dazu, die PCB 110 in Bezug auf das obere Gehäuse 105 auszurichten. Wenn die Säulen 125 mit den leitenden Kontaktlöchern 120 ausgerichtet und teilweise darin aufgenommen sind, sind zwei Platten 122, die auf dem erhöhten Aufbau 104 des oberen Gehäuseabschnitts 105 ausgebildet sind, mit leitenden Abschnitten am äußeren Umfang der leitenden Kontaktlöcher 120 in Kontakt gebracht. Die Platten 122 sind aus einem elektrisch leitenden Material gebildet, das sie befähigt, eine elektrische Verbindung mit den leitenden Kontaktlöchern 120 herzustellen und zum Herstellen der Gehäuseerdung beizutragen, wenn das obere und das untere Gehäuse 105, 115 miteinander verbunden sind, wie ersichtlich werden wird. Diese Anordnung ist am besten in 2E ersichtlich, die die Platten 122 in einem elektrischen Kontakt mit der leitenden Beschichtung der Kontaktlöcher 120 zeigt, wodurch ein elektrischer Kontakt zwischen den Kontaktlöchern 120 und dem oberen Gehäuse 105 hergestellt wird.
  • Wie am besten in 1B und 2E (im Querschnitt) ersichtlich ist, enthält das untere Gehäuse 115 zwei Platten 130, die auf einem Wulst 132 des unteren Gehäuses positioniert sind, um mit den leitenden Kontaktlö chern ausgerichtet zu werden. In dieser Ausrichtung sind die Platten 130 so positioniert, dass sie physisch mit dem äußeren Umfang der leitenden Kontaktlöcher 120 in Kontakt treten, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt 105 und 115 verbunden sind. Die Platten 130 bestehen ebenfalls aus einem leitenden Material und sind elektrisch mit dem unteren Gehäuse 115 verbunden. Dies befähigt die Platten 130, am Leiten der Gehäuseerdung zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt 105 und 115 teilzunehmen, wenn die Gehäuseabschnitte verbunden sind, wie in 2A gezeigt ist. Die Platten 122 des oberen Gehäuseabschnitts 105 und die Platten 130 des unteren Gehäuseabschnitts 115 sind so positioniert, dass sie nur mit den Kontaktlöchern 120 elektrisch verbunden sind und vom gesamten anderen Schaltsystem auf der PCB 110 elektrisch isoliert sind.
  • Ausführlicher gesprochen ist das obere Gehäuse 105 aufgrund der elektrischen Verbindung der Platten 122 des oberen Gehäuses 105 mit den in der PCB 110 definierten leitenden Kontaktlöchern 120 und der elektrischen Verbindung der Kontaktlöcher mit den Platten 130 durch einen leitenden Pfad, welcher sich durch die leitenden Kontaktlöcher und jeden Satz von Platten erstreckt, wenn die Gehäuseabschnitte in einen Kontakt miteinander gespannt sind, indirekt und elektrisch mit dem unteren Gehäuse 115 verbunden. Somit wird eine Gehäuseerdung, die an einem oder beiden Gehäuseabschnitten 105, 115 vorhanden ist, wie gerade beschrieben durch den leitenden Pfad ausgedehnt. Die Ausdehnung der Gehäuseerdung durch diesen leitenden Pfad erzeugt das, was hierin als eine "Gehäuseerdungsumzäunung" bezeichnet ist. Wie nachstehend erklärt verringert diese Gehäuseerdungsumzäunung das Entweichen der EMI vom Transceivermodul, wodurch die Leistung des Transceivers verbessert wird.
  • 2E veranschaulicht eine aus der Nähe gesehene Schnittansicht eines Abschnitts der Gehäuseerdungsum zäunung. Demgemäß zeigt diese Figur eine Säule 125, eine Platte 122, ein vollständiges leitendes Kontaktloch 120 und eine Platte 130, wie sie angeordnet sind, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt 105 und 115 verbunden sind, um das Transceivermodulgehäuse zu bilden. Die physische Verbindung zwischen diesen Bauelementen ist in den Figuren klar ersichtlich, und dadurch wird die elektrische Verbindung zwischen dem oberen Gehäuseabschnitt 105 und dem unteren Gehäuseabschnitt 115 hervorgerufen.
  • Wie aus 2A bis 2E ersichtlich ist, ist die hintere Öffnung 118 des hinteren Gehäuseendes 119 als Ergebnis des Vorhandenseins der Gehäuseerdungsumzäunung, die durch die Säulen 125, die Platten 122, die leitenden Kontaktlöcher 120 und die Platten 130 definiert ist, geteilt und in der Abmessung verkleinert. Im Besonderen bringen diese Aufbauten Abschnitte der Gehäuseerdung durch einen früher offenen Bereich, der durch die hintere Öffnung 118 definiert war (siehe, zum Vergleich, die Abmessung "X" in 6B), ein, um zwei Öffnungen 136 und 138 mit verkleinerter Abmessung zu definieren. Durch die Gehäuseerdungsumzäunung und die entsprechende Verkleinerung in der Gesamtabmessung der hinteren Öffnung 118 ist die EMI nicht fähig, das hintere Gehäuseende 119 durch die Öffnungen 136 mit verkleinerter Abmessung hindurch wirksam zu durchdringen. Dies wiederum verringert die EMI-Ausstrahlung vom Transceivermodul 100 und verhindert eine Störung des Betriebs entweder des Transceivers oder anderer nahegelegener Bauelemente. Die Öffnungen 136 und 138 mit verkleinerter Abmessung bleiben ausreichend groß, um zu gestatten, dass die verbindenden Leiterzüge 140B hindurchverlaufen, ohne dass die Qualität des Signals, das sie tragen, beeinflusst wird.
  • Man wird verstehen, dass die besondere Gestaltung der Gehäuseerdungsumzäunung, die durch die obigen Bauele mente definiert ist, verändert werden kann, während nach wie vor der gewünschte EMI-Schutz bereitgestellt wird. Zum Beispiel kann die Anzahl der Platte-Kontaktloch-Säule-Platte-Kombinationen verändert werden, um sowohl die Anzahl als auch die Größe der Öffnungen mit verkleinerter Abmessung am hinteren Gehäuseende 119 zu erhöhen oder zu verringern. Zusätzlich kann die Anwesenheit, die besondere Form und die Gestaltung des erhöhten Aufbaus 104 des oberen Gehäuses 105 wie auch des Wulsts 132, der die Platten 103 des unteren Gehäuses 115 trägt, ebenfalls wie gewünscht abgeändert werden, um die optimale Funktion zu erzielen. In einer Ausführungsform, zum Beispiel, kann die Höhe des erhöhten Aufbaus 104 geändert werden, um den Freiraum, der zwischen dem oberen Gehäuse 105 und der Oberfläche der PCB 110, auf der sich die leitenden Leiterzüge 140B befinden, bereitgestellt ist, zu verändern. Diese und andere Veränderungen an der Gehäuseerdungsumzäunung sind kompliziert.
  • Wie in 2E ersichtlich ist, erstrecken sich die Säulen 125, obwohl sie sich mit den leitenden Kontaktlöchern 120 ausrichten und damit in Kontakt stehen können, nicht vollständig durch die Kontaktlöcher, um direkt mit irgendeinem Abschnitt des unteren Gehäuses 115 in Kontakt zu treten. Tatsächlich ist ein direkter Kontakt zwischen den Säulen 125 und dem unteren Gehäuse 115 nicht nötig, um die Gehäuseerdung zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt 105 und 115 auszudehnen. Vielmehr dehnt sich die Gehäuseerdung in der veranschaulichten Ausführungsform entlang mehrerer Pfade aus, die jeweils eine der Platten 122, eines der leitenden Kontaktlöcher 120 und eine der Platten 130 umfassen. Falls gewünscht, kann jede Säule 125 jedoch in einer Ausführungsform so gestaltet sein, dass sie elektrisch mit dem entsprechenden leitenden Kontaktloch 120, in dem sie aufgenommen ist, in Kontakt tritt, wo durch sie zur Bereitstellung der Gehäuseerdung zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuse 105, 115 beiträgt.
  • Angesichts der obigen Besprechung ist ersichtlich, dass die Kombination der Platten 122, der leitenden Kontaktlöcher 120, der Säulen 125 und der Platten 130 als ein Mittel dient, um den oberen und den unteren Gehäuseabschnitt 105, 115 zu verbinden, während die Fläche der EMI-Ausstrahlung an einem Ende des Transceivermoduls 100 nächst des Rand-Steckverbinders 112 verkleinert wird. Es versteht sich jedoch, dass andere Mittel ebenfalls eingesetzt werden können, um diese gleiche Funktionalität zu erzielen. Zum Beispiel könnten alternative Aufbauten wie etwa leitende Schäume und Federn benutzt werden, um eine elektrische Gehäuseerdungsverbindung zwischen dem oberen Gehäuse 105 und dem unteren Gehäuse 115 herzustellen. Diese alternativen Ausführungsformen sind daher zusätzlich zu anderen Ausführungsformen, die nachstehend deutlich beschrieben werden sollen, innerhalb der Ansprüche der vorliegenden Erfindung ins Auge gefasst.
  • Als nächstes wird auf 3A bis 3D und 4A bis 4E Bezug genommen, die ein Transceivermodul veranschaulichen, das allgemein mit 200 bezeichnet ist und nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gestaltet ist. Das Transceivermodul 200 enthält viele der gleichen Bauelemente wie die Ausführungsform, die unter Bezugnahme auf 1A bis 1D und 2A bis 2E ausführlich beschrieben wurde, und soweit sich die Ausführungsformen gemeinsame Merkmale teilen, werden einige dieser Merkmale nicht besprochen werden. Wie in den Figuren gezeigt enthält das Modul 200 einen oberen Gehäuseabschnitt 205, einen unteren Gehäuseabschnitt 215, und eine PCB 210. Wie oben beschrieben passen der obere und der untere Gehäuseabschnitt 205, 215 zusammen, um ein äußeres Gehäuse 203 zu bilden, das die PCB 210 zumindest teilweise einschließt. Zusätzlich trägt dieses äußere Gehäuse 203 in der gleichen Weise wie oben beschrieben eine elektrische Gehäuseerdung um die PCB 210. Von einem hinteren Gehäuseende 219 des Moduls 200 erstreckt sich ein Abschnitt eines Rand-Steckverbinders 212 der PCB 210. Der Rand-Steckverbinder 212 enthält mehrere leitende Randleiterzüge 240A, die mit verbindenden Leiterzügen 240B in Verbindung stehen, um elektrische Datensignale zwischen dem Modul 200 und einer Wirtsvorrichtung (nicht gezeigt), die sich mit dem Rand-Steckverbinder verbindet, zu übertragen.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform enthält die PCB 210 ferner zwei Löcher 220, die durch die PCB 210 hindurch ausgebildet sind. Anders als bei der oben beschriebenen Ausführungsform sind die Löcher 220 nicht mit irgendeinem leitenden Material ausgekleidet, sondern sind einfach durch das dielektrische Material, das die PCB 210 umfasst, hindurch ausgebildet. Die Löcher 220 befinden sich im Wesentlichen neben dem Rand-Steckverbinderabschnitt 212 der PCB 210.
  • Der obere Gehäuseabschnitt 205 enthält zwei am besten in 3C und 3D sichtbare Ansätze 225, die auf einem erhöhten Aufbau 204 des oberen Gehäuses 205 positioniert sind, um in den entsprechenden Löchern 220 aufgenommen zu werden, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt 205 und 215 miteinander verbunden sind. Im Besonderen veranschaulichen 3D und 4E, wie die Ansätze 225 in den Löchern 220 aufgenommen werden. Jeder Ansatz 225 besteht aus einem elektrisch leitenden Material und ist elektrisch mit dem oberen Gehäuse 205 verbunden. Auf diese Weise sind die Ansätze 225 mit der Gehäuseerdung verbunden, wenn der obere Gehäuseabschnitt 205 gehäusegeerdet ist.
  • Der untere Gehäuseabschnitt 215 enthält zwei auf einem Wulst 232 positionierte Stifte 230, die teilweise in den Löchern 220 aufgenommen werden sollen, welche in der PCB 210 definiert sind. Im Besonderen sind die Stifte 230 so gestaltet, dass sie in entsprechenden Buchsen aufgenommen werden, welche in den Enden der Ansätze 225 ausgebildet sind, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt 205, 215 miteinander verbunden sind. Dies ist am besten in 4E gezeigt. Wie die Ansätze 225 bestehen auch die Stifte 230 aus einem elektrisch leitenden Material und sind sie elektrisch mit dem unteren Gehäuseabschnitt 215 verbunden, so dass die Stifte mit der Gehäuseerdung verbunden sind, wenn der untere Gehäuseabschnitt 215 gehäusegeerdet ist.
  • Die oben beschriebene Ausrichtung ermöglicht den Löchern 220, Ansätzen 225 und Stiften, elektrisch leitende Pfade zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuse 205 und 215 zu bilden, wenn die Gehäuseabschnitte miteinander verbunden sind. Im Besonderen verläuft jeder Stift 230 teilweise durch das entsprechende Loch 220 und wird in der Buchse, die im entsprechenden Ansatz 225 ausgebildet ist, aufgenommen (wobei der Ansatz ebenfalls teilweise durch das Loch aufgenommen wird), wenn die Gehäuseabschnitte 205 und 215 verbunden sind, so dass der Stift und der Ansatz elektrisch verbunden sind. Da es nicht mit einem leitenden Material beschichtet ist, trägt das Loch 220 im Gegensatz zur vorhergehenden Ausführungsform nicht zur elektrischen Verbindung zwischen dem Stift 230 und dem Ansatz 225 bei, sondern stellt es vielmehr nur Raum für ihre Verbindung bereit. Somit sind die PCB 210 und jedwedes darauf befindliche Schaltsystem von jedem beliebigen der Ansätze 225 oder Stifte 230 elektrisch isoliert.
  • Wie es bei der vorhergehenden Ausführungsform der Fall war, bilden die elektrisch leitenden Pfade, die über die Ansatz-Loch-Stift-Gestaltung zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt 205, 215 hergestellt sind, wenn diese miteinander verbunden sind, mehrere Gehäuseerdungspfade zwischen den Gehäuseabschnitten, wenn einer oder beide Gehäuseabschnitte gehäusegeerdet sind. Wie vorher verläuft die Gehäuseerdung über die Ansatz-Loch-Stift-Gestaltung zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt 205, 215 durch die PCB 210, um eine Gehäuseerdungsumzäunung zu bilden. Erneut verkleinert die Gehäuseerdungsumzäunung wie bei der vorhergehenden Ausführungsform die gesamte Größe der Öffnung (d.h., der hinteren Öffnung 218) am hinteren Gehäuseende 219, indem sie sie in Öffnungen mit kleinerer Abmessung unterteilt, die mit 236 und 238 bezeichnet sind. Die Öffnungen 236 und 238 sind von einer ausreichenden Größe, um den verbindenden Leiterzügen 240B zu gestatten, durch sie hindurch zu verlaufen, ohne die Signale, die sie tragen, zu beinträchtigen. 4E veranschaulicht die maximale Abmessung einer der Öffnungen, der Öffnung 238, als einen Abstand 235 umfassend. Wie im Vergleich mit der Öffnung 20 des in 6B gezeigten Transceivers des Stands der Technik ersichtlich ist, ist die Abmessung 235 der Öffnung 238 wesentlich kleiner als die Abmessung X der Öffnung 20. Wie vorher führt diese verhältnismäßig verkleinerte Abmessung der Öffnungen 236 und 238 am hinteren Gehäuseende 219 dazu, dass weniger EMI-Ausstrahlungen vom hinteren Gehäuseende des Transceivermoduls 200 entweichen. Erneut würde der Öffnungsabstand bei Fehlen der beiden Sätze von Löchern 220, Ansätzen 225 und Stiften 230 eine Fläche überspannen, die viel größer als jene ist, die durch die beiden Öffnungen 236, 238 mit verkleinerter Abmessung definiert ist, wodurch die Fläche für das Entweichen der EMI unerwünschterweise vergrößert würde. Wie vorher sollte nicht vergessen werden, dass die in der vorliegenden Ausführungsform gezeigte besondere Loch-Ansatz-Stift-Gestaltung nur für den Aufbau beispielhaft ist, der benutzt werden kann, um eine Gehäuseerdungsumzäunung zum Einschließen der EMI in einem Transceivermodul bereitzustellen. Andere Gestaltungen, die diese Funktion bewahren, sind ebenfalls ins Auge gefasst. Zusätzlich versteht sich, dass das Konzept der Gehäuseerdungsumzäunung, falls gewünscht, auf andere Flächen des Transceivermoduls als das hintere Gehäuseende ausgedehnt werden kann.
  • Nun wird auf 5A bis 5B Bezug genommen, die noch eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulichen. Soweit sich diese und die vorhergehenden Ausführungsformen gemeinsame Merkmale teilen, werden einige dieser Merkmale erneut nicht besprochen werden. 5A und 5B enthalten Ansichten eines Abschnitts eines optischen Transceivermoduls 300, das einen oberen bzw. einen unteren Gehäuseabschnitt 305 und 315 aufweist. Der obere und der untere Gehäuseabschnitt 305 und 315 bilden zusammen das Transceivergehäuse, das eine PCB 310 enthält. Ähnlich wie bei der vorhergehenden Ausführungsform enthält die PCB 310 zwei Löcher 320, die nahe eines Endes durch sie hindurch definiert sind, wobei sich das Ende im Wesentlichen neben einem hinteren Gehäuseende 319 des Transceivermoduls 300 befindet. Die Löcher 320 sind nicht mit einem leitenden Material ausgekleidet und sind so ausgerichtet, dass sie jeweils eine Säule 325 aufnehmen, die sich von einem Abschnitt des oberen Gehäuseabschnitts 305 erstreckt und elektrisch damit verbunden ist. Jede Säule 325 erstreckt sich durch das entsprechende Loch 320 und tritt mit einem Abschnitt des unteren Gehäuseabschnitts 315, in diesem Fall einer von zwei Platten 330, die mit dem unteren Gehäuseabschnitt elektrisch verbunden sind, in Kontakt.
  • Der Eingriff jeder Säule 325 mit der entsprechenden Platte 330 erzeugt einen leitenden Pfad, der den oberen Gehäuseabschnitt 305 elektrisch mit dem unteren Gehäuseabschnitt 315 verbindet. Ferner ermöglicht diese Verbindung, dass die Gehäuseerdung durch den leitenden Pfad ausgedehnt wird, wodurch wie in den vorhergehenden Ausführungsformen eine Gehäuseerdungsumzäunung am hinteren Gehäuseende 319 des Transceivermoduls 300 gebil det wird. Im Gegensatz zu den vorhergehenden Ausführungsformen erstreckt sich jede Säule 325 jedoch völlig durch das entsprechende Loch 320 der PCB 310, um mit der entsprechenden Platte 330 des unteren Gehäuseabschnitts 315 in Kontakt zu treten. In anderen Ausführungsformen kann sich die Säule 325 durch das Loch 325 erstrecken und direkt mit einer flachen Oberfläche des unteren Gehäuseabschnitts 315 in Kontakt treten, wodurch die Erfordernis der Platte 330 beseitigt wird. Oder in noch einer anderen Ausführungsform kann die Säule-Loch-Platte-Gestaltung durch Beschichten jedes Lochs 320 mit einer leitenden Beschichtung ähnlich der, die sich in der in 1A bis 2E veranschaulichten Ausführungsform findet, abgeändert werden, wodurch der elektrische Kontakt zwischen den Gehäuseabschnitten weiter gesteigert wird. Die vorliegende Ausführungsform dient daher zusätzlich zu den vorhergehenden und folgenden Ausführungsformen als anderes Beispiel eines Mittels zum elektrischen Verbinden des oberen und des unteren Gehäuseabschnitts mit einer Gehäuseerdung, um die Fläche der Ausstrahlung der elektromagnetischen Störung von einem Ende des Transceivermoduls zu verkleinern.
  • Als nächstes wird auf 6A bis 6B Bezug genommen, die eine allgemein mit 500 bezeichnete gedruckte Schaltplatte veranschaulichen, die nach noch einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gestaltet ist. Die gedruckte Schaltplatte 500 in dieser Ausführungsform ist dazu entworfen, in das Gehäuse eines Transceivermoduls zu passen. Doch die EMI-Verringerungsabänderungen sind nur auf der gedruckten Schaltplatte 500 ausgeführt. Daher kann die in dieser Ausführungsform beschriebene gedruckte Schaltplatte 500 mit bestehenden, nicht abgeänderten Gehäusen mit dem gleichen Formfaktor benutzt werden, um ein vollständiges Transceivermodul zu bilden. Die gedruckte Schaltplatte 500 enthält Hochgeschwindigkeits-Randleiterzüge 520, die am Rand-Steckverbinderabschnitt 512 der gedruckten Schaltplatte 500 positioniert sind. Die Hochgeschwindigkeits-Randleiterzüge 520 sind elektrisch mit eingebetteten Leiterzügen 525 verbunden, die durch das dielektrische Material im Inneren der gedruckten Schaltplatte führen und dann elektrisch mit zentralen Leiterzügen 530 verbunden sind. Wie in 6A veranschaulicht sind die zentralen Leiterzüge 530 so wie die Hochgeschwindigkeits-Randleiterzüge 520 auf der Oberfläche der gedruckten Schaltplatte 500 positioniert. Die gedruckte Schaltplatte 500 enthält ferner zwei elektrische Kontaktlöcher 535. Die elektrischen Kontaktlöcher 535 sind enge Löcher, die sich durch die gesamte gedruckte Schaltplatte 500 erstrecken und mit einem elektrisch leitenden Material gefüllt sind. Die Kontaktlöcher 535 sind vom gesamten anderen Schaltungssystem auf oder in der gedruckten Schaltplatte 500 elektrisch isoliert. Diese Kontaktlöcher 535 stellen einen Verbindungspunkt mit dem Modulgehäuse bereit, so dass sich eine Gehäuseerdung durch die gedruckte Schaltplatte ausdehnen kann. Aufgrund einer eingebetteten Erdungsschicht 540, die nachstehend beschrieben ist, muss nur eine Seite der Kontaktlöcher 535 elektrisch mit dem Gehäuse verbunden sein, um die eingebetteten Leiterzüge 525 mit der Gehäuseerdung zu umgeben.
  • Die in 6B veranschaulichte geschnittene Ansicht zeigt, wie die gedruckte Schaltplatte ferner eine eingebettete Erdungsschicht 540 enthält, die die eingebetteten Leiterzüge 525 umgibt. Die eingebettete Erdungsschicht 540 ist elektrisch mit den Kontaktlöchern 535 verbunden, um die Gehäuseerdung vom Gehäuse zu tragen. Die eingebettete Erdungsschicht 540 ist ein leitendes Material, das in der in 6B gezeigten Weise im Inneren der gedruckten Schaltplatte eingebettet ist. Durch das Aufnehmen dieser eingebetteten Erdungsschicht 540, die die Gehäuseerdung trägt, werden besondere EMI-Wellen, die im Inneren des Gehäuses erzeugt werden, wirksam an einem Entweichen gehindert. Die gedruckte Schaltplatte 500 in dieser Ausführungsform ist dazu entworfen, in ein Gehäuse zu passen, das eine hintere Öffnung völlig beseitigt, indem es die gedruckte Schaltplatte 500 an einer seitlichen Stelle zwischen den Hochgeschwindigkeits-Randleiterzügen 520 und den Kontaktlöchern 535 tatsächlich berührt. Da alle elektrischen Daten innerhalb dieses Bereichs durch die eingebetteten Leiterzüge 525 übertragen werden, ist es dem Gehäuse möglich, die gedruckte Schaltplatte physisch zu berühren (den freien Raum, der im Allgemeinen EMI-Wellen ein Austreten gestattet, völlig zu beseitigen), ohne die Übertragung von Daten elektrisch zu stören. Wie oben beschrieben können die Kontaktlöcher 535 mit leitenden Vorrichtungen, die in der Technik bekannt sind, ausgestattet sein, um sicherzustellen, dass eine elektrische Verbindung zwischen den Kontaktlöchern 535 und dem Gehäuse (nicht gezeigt) hergestellt wird, wie etwa einem leitenden Schaum oder einer Feder. Zusätzlich kann die eingebettete Erdung dieser Ausführungsform mit den Verbindungsschemata der vorhergehenden Ausführungsformen kombiniert werden, um eine andere elektrische Verbindung zwischen der gedruckten Schaltplatte 500 und dem Gehäuse (nicht gezeigt) bereitzustellen.
  • In einer Ausführungsform kann zur weiteren Erleichterung einer verlässlichen elektrischen Verbindung zwischen dem oberen Gehäuse und den Kontaktlöchern 535 und zwischen dem unteren Gehäuse und den Kontaktlöchern 535 ein leitendes Band 550 um die Oberfläche der PCB 500 gebildet sein, wie in 6A und 6B veranschaulicht ist. Die Dicke des leitenden Bands 550 ist in 6B zum Zweck der Sichtbarkeit in der Abbildung übertrieben dargestellt. Das leitende Band 550 stellt sowohl einen leitenden Erdungspfad um die PCB herum her, und steigert auch die elektrische Verbindung mit dem oberen und dem unteren Gehäuse. Dieses leitende Band oder der Streifen 550 ist beim Herstellen einer verlässlichen elektrischen Verbindung mit Federn oder Schaum-EMI-Dichtungen, die mit dem oberen und dem unteren Gehäuse verwendet werden können, besonders nützlich.
  • Zusammengefasst betrifft die vorliegende Erfindung einen Modulentwurf, der das Entweichen besonderer EMI-Wellen verhindert, indem eine Erdung durch eine PCB, welche sich in einem geerdeten Gehäuse befindet, geführt wird oder diese durchbohrt. Die durchbohrende Erdung beeinflusst keine der Schaltungen auf der PCB, sondern weist die Wirkung des Verkleinerns der Größe jeglicher Öffnungen, durch die die EMI entweichen kann, auf. Die Lehren der vorliegenden Erfindung sind auf jedes beliebige elektrische Modul anwendbar, das möglicherweise Hochfrequenzdaten erzeugt, die möglicherweise schädliche EMI-Wellen verursachen.
  • Die vorliegende Erfindung kann in anderen besonderen Formen verkörpert sein, ohne von ihrem Geist oder ihren wesentlichen Eigenschaften abzuweichen. Die beschriebenen Ausführungsformen sollen in jeder Hinsicht nur als veranschaulichend und nicht als beschränkend betrachtet werden. Der Umfang der Erfindung ist daher anstatt durch die vorhergehende Beschreibung vielmehr durch die Ansprüche angegeben. Alle Veränderungen, die in die Bedeutung und den Bereich der Gleichwertigkeit der Ansprüche fallen, sollen in ihrem Umfang erfasst sein.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Die Erfindung betrifft ein optisches Transceivermodul, das sich durch eine reduzierte elektromagnetische Störstrahlung („EMI") zwecks eines verbesserten Betriebs auszeichnet. Der Transceiver weist ein Gehäuse auf, das durch obere und untere Gehäuseabschnitte gebildet ist, die zur Bildung eines Hohlraums zusammengefügt sind. Eine bedruckte Leiterplatte („PCB") ist innerhalb des Hohlraums angeordnet und weist einen Rand-Steckverbinder auf, der sich von einem Gehäuseende erstreckt. Die PCB weist des weiteren zwei Löcher auf, die nahe dem Rand-Steckverbinder ausgebildet sind und mit elektrisch leitendem Material ausgekleidet sind. Es sind zwei leitende Platten vorgesehen, die auf den oberen und unteren Gehäuseabschnitten angeordnet sind und elektrisch mit den leitenden Löchern verbunden sind, um die oberen und unteren Gehäuseabschnitte elektrisch miteinander zu verbinden. Zwei Säulen auf dem oberen Gehäuseabschnitt werden von den leitenden Löchern aufgenommen, um die PCB auf die Gehäuseabschnitte auszurichten. Eine Gehäuseerdung eines oder beider Gehäuseabschnitte erstreckt sich durch durch die Platten und Löcher, um eine „Gehäuseerdungsumzäunung" bereitzustellen und EMI Emissionen aus dem Transceiverhohlraum zu verhindern.

Claims (34)

  1. Elektronisches Modul, umfassend einen elektrisch leitenden unteren Gehäuseabschnitt; einen elektrisch leitenden oberen Gehäuseabschnitt; eine gedruckte Schaltplatte ("PCB"), die sich in einem Hohlraum befindet, der durch den oberen und den unteren Gehäuseabschnitt gebildet wird, wenn die Gehäuseabschnitte miteinander verbunden sind, wobei die PCB elektronische Bauelemente und einen Rand-Steckverbinder enthält, der sich zumindest teilweise durch ein Ende des elektronischen Moduls erstreckt, das durch den oberen und den unteren Gehäuseabschnitt definiert ist; und ein Mittel zum elektrischen Verbinden des oberen und des unteren Gehäuseabschnitts und zum Verkleinern der Fläche der Ausstrahlung einer elektromagnetischen Störung ("EMI") am Ende des elektronischen Moduls nächst dem Rand-Steckverbinder.
  2. Elektronisches Modul nach Anspruch 1, wobei das elektronische Modul ein optisches Transceivermodul umfasst.
  3. Elektronisches Modul nach Anspruch 1, wobei das Mittel zum elektrischen Verbinden ferner dazu gestaltet ist, die Größe von zumindest einer Öffnung, die sich an dem Ende befindet, das durch den oberen und den unteren Gehäuseabschnitt definiert ist, wenn die Gehäuseabschnitte verbunden sind, wesentlich zu beschränken.
  4. Elektronisches Modul nach Anspruch 1, wobei das Mittel zum elektrischen Verbinden Folgendes umfasst: zwei Löcher, die im Wesentlichen neben einem Rand-Steckverbinder der PCB durch die PCB hindurch definiert sind, wobei jedes der Löcher mit einem elektrisch leitenden Material ausgekleidet ist; einen ersten Satz von zwei Platten, die physisch und elektrisch am oberen Gehäuseabschnitt angebracht sind und so ausgerichtet sind, dass die Platten mit dem elektrisch leitenden Material der Löcher elektrisch in Kontakt treten; einen zweiten Satz von zwei Platten, die physisch und elektrisch am unteren Gehäuseabschnitt angebracht sind und so ausgerichtet sind, dass die Platten mit dem elektrisch leitenden Material der Löcher elektrisch in Kontakt treten; und zwei Säulen, die sich von zumindest einem des oberen und des unteren Gehäuseabschnitts erstrecken, wobei die Säulen zumindest teilweise in den beiden Löchern aufgenommen werden, um die PCB mit dem entsprechenden Gehäuseabschnitt auszurichten.
  5. Elektronisches Modul, umfassend einen ersten Gehäuseabschnitt, der ein elektrisch leitendes Material enthält; einen zweiten Gehäuseabschnitt, der ein elektrisch leitendes Material enthält, wobei der zweite Gehäuseabschnitt dazu gestaltet ist, sich mit dem ersten Gehäuseabschnitt zu verbinden, um ein Gehäuse zu bilden, das ein vorderes und ein hinteres Ende aufweist und einen Hohlraum definiert; eine gedruckte Schaltplatte ("PCB"), die im Hohlraum angeordnet ist, wobei die PCB ein elektronisches Bauelement enthält, das fähig ist, eine elektromagnetische Störung ("EMI") zu erzeugen, wobei die PCB einen Rand-Steckverbinder enthält, der sich vom hinteren Ende des Gehäuses erstreckt; und eine leitende Pfadanordnung, die ein erstes Segment des ersten Gehäuseabschnitts enthält, das sich über zumindest ein Loch, das durch die PCB hindurch definiert ist, elektrisch mit einem zweiten Segment des zweiten Gehäuseabschnitts verbindet, wobei die leitende Pfadanordnung eine Gehäuseerdungsebene befähigt, sich zwischen dem ersten und dem zweiten Gehäuseabschnitt auszudehnen, und die Ausstrahlung der EMI vom Gehäuse des elektronischen Moduls verringert.
  6. Elektronisches Modul nach Anspruch 5, wobei das elektronische Modul ein optisches Transceivermodul umfasst.
  7. Elektronisches Modul nach Anspruch 5, wobei die leitende Pfadanordnung ferner Folgendes umfasst: zwei Löcher, die im Wesentlichen neben dem Rand-Steckverbinder durch die PCB hindurch definiert sind, wobei jedes der Löcher mit einem elektrisch leitenden Material ausgekleidet ist; einen ersten Satz von zwei Platten, die physisch und elektrisch am ersten Gehäuseabschnitt angebracht sind und so ausgerichtet sind, dass die Platten mit dem elektrisch leitenden Material der Löcher elektrisch in Kontakt treten; einen zweiten Satz von zwei Platten, die physisch und elektrisch am zweiten Gehäuseabschnitt angebracht sind und so ausgerichtet sind, dass die Platten mit dem elektrisch leitenden Material der Löcher elektrisch in Kontakt treten; und zwei Säulen, die sich von zumindest einem des ersten und des zweiten Gehäuseabschnitts erstrecken, wobei die Säulen zumindest teilweise in den beiden Löchern aufgenommen werden, um die PCB mit dem entsprechenden Gehäuseabschnitt auszurichten.
  8. Elektronisches Modul nach Anspruch 7, wobei sich der erste Satz von zwei Platten und die zwei Säulen auf einem erhöhten Aufbau befinden, der sich vom ersten Gehäuseabschnitt erstreckt.
  9. Elektronisches Modul nach Anspruch 5, wobei die leitende Pfadanordnung die Größe von zumindest einer Öffnung, die am hinteren Ende des Gehäuses vorhanden ist, wesentlich beschränkt.
  10. Elektronisches Modul nach Anspruch 5, wobei die leitende Pfadanordnung mehrere Öffnungen am hinteren Ende des Gehäuses definiert.
  11. Elektronisches Modul nach Anspruch 5, wobei zumindest ein Loch vom Rest der PCB elektrisch isoliert ist.
  12. Optisches Transceivermodul, umfassend einen oberen Gehäuseabschnitt, der ein elektrisch leitendes Material enthält; einen unteren Gehäuseabschnitt, der ein elektrisch leitendes Material enthält, wobei der untere Gehäuseabschnitt dazu gestaltet ist, sich mit dem oberen Gehäuseabschnitt zu verbinden, um ein Gehäuse zu bilden, das ein vorderes und ein hinteres Ende aufweist und einen Hohlraum definiert; eine gedruckte Schaltplatte ("PCB"), die im Hohlraum angeordnet ist, wobei die PCB ein elektronisches Bauelement enthält, das fähig ist, eine elektromagnetische Störung ("EMI") zu erzeugen, wobei die PCB einen Rand-Steckverbinder enthält, der sich vom hinteren Ende des Gehäuses erstreckt; und eine leitende Pfadanordnung, die sich zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt durch die PCB erstreckt, um die Ausstrahlung der EMI vom Inneren des Transceivermoduls zu verringern, umfassend: zwei Löcher, die im Wesentlichen nahe dem Rand-Steckverbinder durch die PCB hindurch definiert sind, wobei die zwei Löcher eine elektrisch leitende Auskleidung enthalten; zwei obere Platten, die physisch und elektrisch am oberen Gehäuseabschnitt angebracht sind, wobei jede obere Platte ausgerichtet ist, um mit der leitenden Auskleidung des jeweiligen PCB-Lochs elektrisch in Kontakt zu treten; und zwei untere Platten, die physisch und elektrisch am unteren Gehäuseabschnitt angebracht sind, wobei jede untere Platte ausgerichtet ist, um mit der leitenden Auskleidung des jeweiligen PCB-Lochs elektrisch in Kontakt zu treten.
  13. Optischer Transceiver nach Anspruch 12, wobei die leitende Pfadanordnung ferner zwei Säulen umfasst, die am oberen Gehäuse angebracht sind, wobei jede Säule so positioniert ist, dass sie sich teilweise in eines der beiden Löcher erstreckt die durch die PCB hindurch definiert sind, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt verbunden sind, wobei die beiden Säulen dazu gestaltet sind, die PCB in Bezug auf den oberen Gehäuseabschnitt auszurichten.
  14. Optischer Transceiver nach Anspruch 13, wobei sich die beiden Säulen neben den oberen Platten befinden.
  15. Optischer Transceiver nach Anspruch 13, wobei sich die beiden Säulen und die beiden oberen Platten auf einem erhöhten Aufbau befinden, wobei der erhöhte Aufbau physisch am oberen Gehäuse angebracht ist.
  16. Optischer Transceiver nach Anspruch 15, ferner umfassend zumindest zwei Öffnungen am hinteren Ende des Gehäuses, wobei sich jede der zumindest zwei Öffnungen neben dem erhöhten Aufbau befindet, wobei leitende Leiterzüge vom Rand-Steckverbinder durch die zumindest zwei Öffnungen verlaufen, um sich mit den mehreren elektronischen Bauelementen zu verbinden, die sich auf der PCB befinden.
  17. Optischer Transceiver nach Anspruch 12, wobei sich die Gehäuseerdung durch die leitende Pfadanordnung ausdehnt, wenn zumindest einer des oberen und des unteren Gehäuseabschnitts gehäusegeerdet ist.
  18. Optisches Transceivermodul, umfassend einen oberen Gehäuseabschnitt, der ein elektrisch leitendes Material enthält; einen unteren Gehäuseabschnitt, der ein elektrisch leitendes Material enthält, wobei der untere Gehäuseabschnitt dazu gestaltet ist, sich mit dem oberen Gehäuseabschnitt zu verbinden, um ein Gehäuse zu bilden, das ein vorderes und ein hinteres Ende aufweist und einen Hohlraum definiert; eine gedruckte Schaltplatte ("PCB"), die im Hohlraum angeordnet ist, wobei die PCB mehrere elektronische Bauelemente enthält, wovon zumindest eines fähig ist, eine elektromagnetische Störung ("EMI") zu erzeugen, wobei die PCB einen Rand-Steckverbinder enthält, der sich vom hinteren Ende des Gehäuses erstreckt; und eine leitende Pfadanordnung, die sich zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt durch die PCB erstreckt, um die Ausstrahlung der EMI vom Inneren des Transceivermoduls zu verringern, umfassend: zwei Löcher, die im Wesentlichen nahe dem Rand-Steckverbinder durch die PCB hindurch definiert sind; zwei Ansätze, die physisch und elektrisch am oberen Gehäuseabschnitt angebracht sind, wobei sich jeder Ansatz teilweise durch eines der beiden Löcher, die durch die PCB hindurch definiert sind, erstreckt und eine an einem Ende des Ansatzes gebildete Buchse enthält; und zwei Stifte, die physisch und elektrisch am unteren Gehäuseabschnitt angebracht sind, wobei jeder Stift dazu ausgerichtet ist, in der Buchse des entsprechenden Ansatzes aufgenommen zu werden, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt verbunden sind, so dass sich der Stift elektrisch mit dem Ansatz verbindet.
  19. Optischer Transceiver nach Anspruch 18, wobei sich die Gehäuseerdung durch die leitende Pfadanordnung ausdehnt, wenn zumindest einer des oberen und des unteren Gehäuseabschnitts gehäusegeerdet ist.
  20. Optischer Transceiver nach Anspruch 18, wobei sich die beiden Ansätze auf einem erhöhten Aufbau befinden, wobei der erhöhte Aufbau physisch am oberen Gehäuse angebracht ist.
  21. Optischer Transceiver nach Anspruch 20, ferner umfassend zumindest zwei Öffnungen am hinteren Ende des Gehäuses, wobei sich jede der zumindest zwei Öffnungen neben dem erhöhten Aufbau befindet, wobei leitende Leiterzüge vom Rand-Steckverbinder durch die zumindest zwei Öffnungen verlaufen, um sich mit den mehreren elektronischen Bauelementen zu verbinden, die sich auf der PCB befinden.
  22. Optisches Transceivermodul, umfassend einen oberen Gehäuseabschnitt, der aus einem elektrisch leitenden Material besteht; einen unteren Gehäuseabschnitt, der aus einem elektrisch leitenden Material besteht, wobei der untere Gehäuseabschnitt dazu gestaltet ist, sich mit dem oberen Gehäuseabschnitt zu verbinden, um ein Gehäuse zu bilden, das ein vorderes und ein hinteres Ende aufweist und einen Hohlraum definiert; eine gedruckte Schaltplatte ("PCB"), die im Hohlraum angeordnet ist, wobei die PCB ein elektronisches Bauelement enthält, das fähig ist, eine elektromagnetische Störung ("EMI") zu erzeugen, wobei die PCB einen Rand-Steckverbinder enthält, der sich vom hinteren Ende des Gehäuses erstreckt; und eine leitende Pfadanordnung, die sich zwischen dem oberen und dem unteren Gehäuseabschnitt durch die PCB erstreckt, um die Ausstrahlung der EMI vom Inneren des Transceivermoduls zu verringern, umfassend: zwei Löcher, die im Wesentlichen nahe dem Rand-Steckverbinder durch die PCB hindurch definiert sind; zwei Säulen, die physisch und elektrisch am oberen Gehäuse angebracht sind, wobei jede Säule positioniert ist, um sich durch eines der beiden durch die PCB definierten Löcher zu erstrecken, wenn der obere und der untere Gehäuseabschnitt verbunden sind; und zwei untere Platten, die physisch und elektrisch am unteren Gehäuseabschnitt angebracht sind, wobei jede untere Platte ausgerichtet ist, um sich mit der entsprechenden Säule, die sich durch eines der beiden durch die PCB definierten Löcher erstreckt, elektrisch zu verbinden.
  23. Optischer Transceiver nach Anspruch 22, wobei sich die beiden Säulen auf einem erhöhten Aufbau befinden, wobei der erhöhte Aufbau physisch am oberen Gehäuse angebracht ist.
  24. Optischer Transceiver nach Anspruch 22, wobei sich die Gehäuseerdung durch die leitende Pfadanordnung ausdehnt, wenn zumindest einer des oberen und des unteren Gehäuseabschnitts gehäusegeerdet ist.
  25. Optischer Transceiver nach Anspruch 24, ferner umfassend zumindest zwei Öffnungen am hinteren Ende des Gehäuses, wobei sich jede der zumindest zwei Öffnungen neben dem erhöhten Aufbau befindet, wobei leitende Leiterzüge vom Rand-Steckverbinder durch die zumindest zwei Öffnungen verlaufen, um sich mit den mehreren elektronischen Bauelementen zu verbinden, die sich auf der PCB befinden.
  26. Gedruckte Schaltplatte ("PCB") zur Verwendung in einem optischen Transceivermodul, wobei die PCB in einem Gehäuse des optischen Transceivermoduls angeordnet ist, wobei sich das Gehäuse in nächster Nähe um die PCB befindet, wobei die PCB Folgendes umfasst: einen im Wesentlichen flachen Körper, der eine obere Oberfläche, eine untere Oberfläche, und ein erstes und ein zweites Ende definiert, wobei sich mehrere elektronische Bauelemente auf der oberen Oberfläche des Körpers befinden; einen Rand-Steckverbinder, der am ersten Ende des Körpers gebildet ist, wobei der Rand-Steckverbinder mehrere Rand-Leiterzüge enthält, die sich auf der oberen Oberfläche des Steckverbinderabschnitts befinden und dazu gestaltet sind, sich mit elektrischen Kontakten eines Wirtssystems elektrisch zu verbinden; mehrere zentrale Leiterzüge, die dazu gestaltet sind, sich mit den elektronischen Bauelementen der PCB elektrisch zu verbinden, wobei sich die zentralen Leiterzüge auf der oberen Oberfläche des Körpers befinden; mehrere leitende Leitungen, wobei jede leitende Leitung einen der mehreren Rand-Leiterzüge mit einem entsprechenden der mehreren zentralen Leiterzüge elektrisch verbindet, wobei die leitenden Leitungen in den Körper der PCB eingebettet sind; und mehrere Kontaktlöcher, die durch den Körper der PCB hindurch definiert sind, wobei sich die mehreren leitenden Kontaktlöcher von einem oberen Abschnitt des Transceivergehäuses zu einem unteren Abschnitt des Transceivergehäuses erstrecken, so dass der obere und der untere Abschnitt des Transceivergehäuses elektrisch verbunden sind.
  27. PCB nach Anspruch 26, wobei die obere Oberfläche der PCB zumindest an einem Punkt, der seitlich zwischen dem Rand-Steckverbinder und den mehreren zentralen Leiterzügen positioniert ist, physisch mit dem oberen Gehäuseabschnitt in Kontakt tritt.
  28. PCB nach Anspruch 26, wobei das Transceivergehäuse in einem wesentlichen Kontakt mit der oberen und der unteren Oberfläche der PCB steht, wobei das Transceivergehäuse die Übertragung von elektromagnetischen Signalen über die leitenden Leitungen nicht stört.
  29. PCB nach Anspruch 26, wobei sich die zentralen Leiterzüge einwärts des Rand-Steckverbinders befinden.
  30. PCB nach Anspruch 29, wobei sich jedes Kontaktloch senkrecht zwischen der oberen und der unteren Oberfläche der PCB erstreckt, und wobei jedes leitende Kontaktloch zwischen den Rand-Steckverbinder und die mehreren zentralen Leiterzüge gefügt ist.
  31. PCB nach Anspruch 26, ferner umfassend ein leitendes Band, das um den äußeren Umfang der PDB angeordnet ist, um die Kontaktlöcher elektrisch mit dem Transceivergehäuse zu verbinden.
  32. PCB nach Anspruch 26, wobei das Transceivergehäuse einen oberen und einen unteren Gehäuseabschnitt umfasst, die sich verbinden, um das Gehäuse des Transceivermoduls zu bilden, wobei der verbundene obere und untere Gehäuseabschnitt ein hinteres Gehäuseende definieren, durch das sich der Rand-Steckverbinder erstreckt.
  33. PCB nach Anspruch 26, wobei sich die mehreren leitenden Leitungen, die in den Körper der PCB eingebettet sind, zwischen Erdungsebenen befinden, wobei die Erdungsebenen ebenfalls in den Körper der PCB eingebettet sind.
  34. PCB nach Anspruch 33, wobei zumindest eine Erdungsebene, die in den Körper eingebettet ist, mit zumindest einem der mehreren Kontaktlöcher elektrisch verbunden ist.
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