DE112004002870T5 - Optische Röhrenanordnung mit trockenem Einsatz - Google Patents

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Jody L. Greenwood
Kenneth D. Temple Jun.
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Abstract

Eine optische Röhrenanordnung, umfassend:
eine Röhre;
mindestens einen Lichtwellenleiter, wobei der Lichtwellenleiter in der Röhre untergebracht ist; und
mindestens eine trockene Einlage, wobei die trockene Einlage eine erste Schicht aufweist, die ein Filz umfasst mit wenigstens einem Typ nicht durchgehender Fasern, wobei die trockene Einlage innerhalb der Röhre untergebracht ist und generell den mindestens einen Lichtwellenleiter umgibt.

Description

  • IM ZUSAMMENHANG STEHENDE ANMELDUNGEN
  • Die vorliegende Anmeldung ist eine Continuation-In-Part (CIP) von U.S. Ser. No. 10/661,204, eingereicht am 12. September 2003, die eine Continuation-In-Part von U.S. Ser. No. 10/326,022 eingereicht am 19. Dezember 2002, ist, deren Offenbarungen in Gesamtheit durch Bezugnahme hier einbezogen sind.
  • ERFINDUNGSGEBIET
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf eine trockene Umhüllung von Lichtwellenleitern. Im Besonderen bezieht sich die Erfindung auf eine optische Röhrenanordnung, die mindestens einen trockenen Einsatz für den Schutz wenigstens eines Lichtwellenleiters umfasst.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Glasfaserkabel beinhalten Lichtwellenleiter, die optische Signale übertragen, wie zum Beispiel Sprache, Video, und/oder Dateninformationen. Eine Bauart eines Glasfaserkabels beinhaltet einen innerhalb einer Röhre angeordneten Lichtwellenleiter, wodurch eine Röhrenanordnung gebildet wird. Allgemein gesprochen, schützt die Röhre den Lichtwellenleiter; jedoch muss der Lichtwellenleiter innerhalb der Röhre über einen weiteren Schutz verfügen. Zum Beispiel sollte der Lichtwellenleiter über etwas Relativbewegung zwischen dem Lichtwellenleiter und der Röhre verfügen, um biegungsfähig zu sein. Andererseits sollten die Lichtwellenleiter mit der Röhre hin reichend gekoppelt sein, um den Lichtwellenleiter an einer Versetzung innerhalb der Röhre zu hindern, wenn zum Beispiel bei der Installation des Kabels Zugkräfte ausgeübt werden. Außerdem sollte die Röhrenanordnung das Eindringen von Wasser in die Röhre verhindern. Überdies sollte die Röhrenanordnung fähig sein, in einem Temperaturbereich ohne übermäßige optische Leistungsabnahme zu funktionieren.
  • Die konventionellen optischen Röhrenanordnungen erfüllen diese Anforderungen, indem die Röhre mit einem thixotropen Material gefüllt wird, wie zum Beispiel Schmierfett. Thixotrope Materialien ermöglichen im allgemeinen eine angemessene Bewegung zwischen dem Lichtwellenleiter und der Röhre, eine Polsterung und Kopplung des Lichtwellenleiters. Außerdem sind thixotrope Materialien wirksam, um das Eindringen von Wasser in die Röhre zu verhindern. Vor der Konfektionierung muss jedoch der Lichtwellenleiter von thixotropem Material gereinigt werden. Das Reinigen des thixotropen Materials von dem Lichtwellenleiter ist ein schmutziger und zeitaufwändiger Vorgang. Darüber hinaus ist die Viskosität des thixotropen Materials üblicherweise temperaturabhängig. Wegen der Viskositätsveränderung können die thixotropen Materialien bei relativ hohen Temperaturen aus einem Röhrende tropfen und bei relativ niedrigen Temperaturen können die thixotropen Materialien optische Dämpfung verursachen.
  • Kabelkonstruktionen versuchten, die thixotropen Materialien aus der Röhre zu eliminieren; aber allgemein sind die Konstruktionen mangelhaft, da sie nicht alle Anforderungen erfüllen und/oder in der Herstellung zu teuer sind. Ein Beispiel, das thixotropes Material aus der Röhre eliminiert, ist das U.S. Pat. Nr. 4,909,592, das eine Röhre mit darin angeordneten konventionellen wasserquellfähigen Bändern und/oder Garnen offenbart. Zum Beispiel sind die konventionellen wasserquellfähigen Bänder üblicherweise aus zwei dünnen nicht verwebten Schichten sandwichartig gebildet, zwischen denen ein wasserquellfähiges Pulver eingelegt ist; dabei wird ein verhältnismäßig dünnes Band gebildet, das den Zwischenraum innerhalb einer Pufferröhre nicht ausfüllt. Demzufolge bieten die konventionellen wasserquellfähigen Bänder für die Lichtwellenleiter wegen des ungefüllten Zwischenraums keine angemessene Koppelung. Außerdem erlaubt der Zwischenraum den Eintritt von Wasser in das Innere der Röhre eher als das konventionelle wasserquellfähige Band. Demnach erfordert diese Konstruktion eine große Anzahl von wasserquellfähigen Komponenten in das Innere der Röhre für eine angemessene Koppelung der Glasfasern an das die Röhre. Überdies ist die Verwendung einer großen Anzahl wasserquellfähiger Komponenten innerhalb der Pufferröhre nicht ökonomisch, denn es erhöht den Herstellungsaufwand zusammen mit den Kosten für das Kabel.
  • Ein weiteres Beispiel für das Eliminieren thixotropen Materials aus einem Glasfaserkabel, ist das U.S. Pat. Nr. 6,278,826, welches einen Schaum mit Feuchtigkeitsgehalt größer als Null, der mit superabsorbierenden Polymeren ausgestattet ist, offenbart. Der Feuchtigkeitsgehalt des Schaumes wird als eine Verbesserung der flammhemmenden Eigenschaften des Schaums beschrieben. Gleichfalls ist der Schaum dieser Konstruktion relativ teuer und erhöht die Kosten für das Kabel.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • 1 ist eine Querschnittsansicht einer Röhrenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. 1a ist eine Quer schnittsansicht einer anderen Röhrenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Querschnittsansicht der trockenen Einlage der Röhrenanordnung der 1. 2a ist eine Querschnittsansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß der vorliegenden Erfindung. 2b2d stellen verschiedene Zusammensetzungen von Klebstoff/Leim dar angewendet auf die trockene Einlage der 2.
  • 3 und 3a sind Querschnittsansichten von Röhrenanordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung mit der trockenen Einlage der 2a.
  • 4 ist eine schematische Darstellung einer Fertigungslinie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels gemäß der vorliegenden Erfindung unter Benutzung der Röhrenanordnung der 1.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels gemäß der vorliegenden Erfindung unter Benutzung der Röhrenanordnung der 3.
  • 7 ist eine Perspektivansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 9 ist eine Perspektivansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 10 ist eine Perspektivansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 11 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels unter Benutzung einer konventionellen schmierfettgefüllten Röhrenanordnung.
  • 12 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels unter Benutzung einer konventionellen trockenen Röhrenanordnung.
  • 13 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels mit einer gepanzerten Schicht gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 14 ist eine Querschnittsansicht eines röhrenlosen Glasfaserkabels gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 15 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels unter Benutzung von verseilten Röhren gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 16 ist eine Querschnittsansicht der trockenen Einlage von 2a mit einer zusätzlichen Schicht.
  • 17 ist eine Querschnittsansicht einer noch anderen Ausführungsform der trockenen Einlage gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 18 ist eine Draufsicht auf die trockene Einlage der 17.
  • 19 und 20 sind Querschnittsansichten von röhrenlosen Glasfaserkabeln gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden detaillierter mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, dabei werden die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gezeigt. Die Erfindung könnte jedoch in vielen verschiedenen Formen ausgeführt werden und sollte nicht beschränkt auf die hier genannten Ausführungsformen ausgelegt werden; stattdessen sind diese Ausführungsformen dafür vorgesehen, dass ihre Offenbarung den Umfang der Erfindung vollständig denjenigen vermittelt, die auf diesem Gebiet qualifiziert sind. Die Zeichnungen sind nicht unbedingt maßstabgerecht gezeichnet, aber sie sind so gestaltet, um die Erfindung klar darzustellen.
  • Dargestellt in 1 ist eine beispielhafte Röhrenanordnung 10 betreffend einen Aspekt der vorliegenden Erfindung. Die Röhrenanordnung 10 beinhaltet wenigstens einen Lichtwellenleiter 12, wenigstens eine trockene Einlage 14 und eine Röhre 18. In diesem Fall ist der wenigstens eine Lichtwellenleiter 12 als Stapel von Bändchen 13 mit einer Diagonale ausgebildet. Abmessung D liegt zwischen den Ecken des Stapels. Die trockene Einlage 14 umgibt im Allgemeinen den mindestens einen Lichtwellenleiter 12 und bildet Ader 15, der innerhalb der Röhre 18 angeordnet ist. Die trockene Einlage 14 erfüllt Funktionen wie Polsterung, Koppelung, Verhinderung des Wassereintritts und Biegungsfähigkeit. Die trockene Einlage 14 ist vorteilhaft, weil die Lichtwellenleiter leicht daraus zu entfernen sind ohne Rückstände oder eine Schicht, die vor der Konfektionierung eine Reinigung erfordert. Darüber hinaus, im Unterschied zu konventionellen thixotropen Materialien verändert trockene Einlage 14 weder die Viskosität bei Temperaturveränderungen noch hat sie eine Neigung, bei hohen Temperaturen an dem Röhrende herunterzutropfen. Außerdem kann Röhrenanordnung 10 andere geeignete Komponenten wie einen Polyesterzwirn 17 umfassen, um die trockene Einlage 14 am Lichtwellenleiter 12 zu halten. Gleichermaßen können zwei oder mehrere Zwirne vernäht sein, um die trockene Einlage 14 zusammenzuhalten, bevor die Röhre 18 darum extrudiert wird. 1a zeigt eine Röhrenanordnung 10', die eine Variante der Röhrenanordnung 10 ist. Im Besonderen umfasst die Röhrenanordnung 10' eine Vielzahl von losen Lichtwellenleitern 12 anstatt des Stapels von Bändchen 13. In diesem Fall umfasst die Röhrenanordnung 10' vierundzwanzig lose Lichtwellenleiter 12, die in der Diagonale die Abmessung D haben, jedoch kann jede beliebige Anzahl an Lichtwellenleitern benutzt werden. Darüber hinaus können die Lichtwellenleiter 12 in einer oder mehreren Gruppen gebündelt sein unter Benutzung von Bindern, wasserquellfähigen Fäden, Bändern, Umwicklungen oder anderen geeigneten Materialien. Außerdem können die Röhrenanordnungen 10 oder 10' auch ein Bestandteil des Kabels wie in 5 gezeigt sein. Des Weiteren können die trockenen Einlagen 14 gemäß der vorliegenden Erfindung mit röhrenlosen Kabelkonstruktionen verwendet werden.
  • Wie dargestellt ist der Lichtwellenleiter 12 eine optische Faser, die einen Teil eines Bändchens mit optischen Fasern bildet. In diesem Fall sind die Lichtwellenleiter eine Vielzahl von single-mode Glasfasern im Bändchenformat, die den Bändchenstapel 13 bilden. Der Bändchenstapel 13 kann eine spiralförmige oder S-Z-Verseilung beinhalten. Zusätzlich können andere Ausführungen oder Konfigurationen von Lichtwellenleitern benutzt werden. Zum Beispiel kann Lichtwellenleiter 12 eine multi-mode, pure-mode, Erbium-dotiert, polarisierungsbeibehaltende Faser, andere geeignete Arten von Lichtwellenleitern und/oder eine Kombination von diesen sein. Außerdem kann der Lichtwellenleiter 12 auch lose oder gebündelt sein. Jeder Lichtwellenleiter 12 beinhaltet einen quarzbasierten Kern, der im Betrieb Licht überträgt und mit quarzbasierter Umhüllung umgeben ist, die einen niedrigeren Brechungsindex hat als der Kern. Zusätzlich können beim Lichtwellenleiter 12 eine oder mehrere Beschichtungen angewendet werden. Zum Beispiel umgibt eine weiche primäre Beschichtung die Umhüllung und eine relativ feste zweite Beschichtung umgibt die primäre Beschichtung. In einer Ausführungsform beinhalten ein oder mehrere Lichtwellenleiter 12 ein Beschichtungssystem wie in der U.S. Patentanmeldung Ser. No. 10/632,219 angemeldet am 18. Juli 2003 offenbart, deren Offenbarung hier durch Bezugnahme aufgenommen ist. Der Lichtwellenleiter 12 kann auch ein Kennzeichnungsmittel enthalten wie Tinte oder andere geeignete Vermerke zur Identifizierung. Geeignete Glasfasern sind handelsüblich von Corning Incorporated aus Corning, New York.
  • In anderen Ausführungen kann der Bändchenstapel 13 Lichtwellenleiter 12a in Ecken mit einer vorbestimmten MAC-Zahl haben, wodurch die optische Dämpfung des Lichtwellenleiters in Ecken verhindert wird, wenn der Lichtwellenleiter Druckkräften ausgesetzt wird. Anders formuliert setzt man zur Auswahl von Lichtwellenleitern in Ecken mit einer vorbestimmten MAC Zahl Lichtwellenleiter, die weniger empfindlich auf Lichtdämpfung durch Druckkräfte sind, an Stellen in Bändchenstapeln, die einen relativ hohen Kompressionsgrad erfahren. Wie hier verwendet, ist die MAC-Zahl berechnet als ein Modenfelddurchmesser (MFD), dividiert durch eine Grenzwellenlänge für den gegebenen Lichtwellenleiter 12a, wobei beide Parameter in Mikrometer erfasst werden, so dass die MAC-Zahl ohne Dimension ist. Mit anderen Worten, MFD wird gewöhnlich in Mikrometern erfasst und die Grenzwellenlänge wird gewöhnlich in Nanometer erfasst, so dass die Grenzwellenlänge zuerst durch 1000 dividiert werden muss, um sie in Mikrometer umzurechnen, wodurch sich eine MAC-Zahl ohne Dimension ergibt.
  • In einer Ausführung haben ein oder mehrere der Lichtwellenleiter 12a in Ecken eine vorbestimmte MAC-Zahl. Im Besonderen ist der MAC-Zahlenwert ungefähr 7,35 oder weniger, mehr bevorzugt ungefähr 7,00 und am meisten bevorzugt ungefähr 6,85 oder weniger. Beispielsweise werden Lichtwellenleiter 12a in Ecken mit einem MFD von 9,11 μm oder weniger und einer Grenzwellenlänge von 1240 nm oder mehr ausgewählt, wodurch sich 7,35 oder weniger für die MAC-Zahl ergibt. Im Allgemeinen gesagt ist die MAC-Zahl direkt proportional zu MFD sowie umgekehrt proportional zu der Grenzwellenlänge. Der Bändchenstapel 13 weist vier Lichtwellenleiter 12a in Ecken auf; jedoch können andere Bändchenstapel-Konfigurationen mehrere Eckenpositionen beinhalten. Zum Beispiel beinhaltet im Allgemeinen ein Bändchenstapel in der Form eines Pluszeichens acht Außenecken. Ähnlich können andere Bändchenstapelkonfigurationen eine andere Anzahl von Eckenpositionen haben.
  • Zusätzlich können die Bändchenausführungen der vorliegenden Erfindung eine positive Bändchenstapelüberlänge (ERL) aufweisen, obgleich auch eine negative ERL möglich ist. Wie hier verwendet, ist ERL definiert als die Länge des einzelnen Bändchens minus der Länge der Röhre oder des Kabels, das das Bändchen beinhaltet, dividiert durch die Länge der Röhre oder des Kabels, das das Bändchen beinhaltet, was als Prozentsatz durch Multiplikation mit 100 ausgedrückt wird. Ob ERL unter Benutzung der Röhren- oder der Kabellänge zu kalkulieren ist, hängt von der jeweiligen Konfiguration ab. Außerdem können einzelne Bändchen des Kabels verschiedene ERL-Werte haben. Beispielsweise können die Bändchen des Kabels einen positiven ERL, vorzugsweise einen positiven ERL im Bereich von ungefähr 0,0% bis ungefähr 0,2% oder größer aufweisen. Ähnliche Ausführungen mit losen oder gebündelten Glasfasern können eine positive Faserüberlänge (EFL) einschließen.
  • 2 und 2a illustrieren Querschnittsansichten der erläuterten trockenen Einlage 14 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die trockenen Einlagen 14 werden aus einem langgestreckten Material oder Materialien gebildet, die fähig sind, sich während der Herstellung für kontinuierliche Anwendung von einer Rolle abzurollen. Die trockene Einlagen 14 können aus einer Vielzahl von Schichten (2) gebildet sein, die verschiedene Funktionen erfüllen; jedoch kann die trockene Einlage 14 (2a) auch eine einzelne Schicht sein, wie Filzmaterial, das pressbar ist. Die trockene Einlage 14 polstert den Lichtwellenleiter 12 gegenüber der Röhre 18, dabei wird die optische Dämpfung des Lichtwellenleiters 12 unter ungefähr 0,4 dB/km bei einer Referenzwellenlänge 1310 nm und 0,3 dB/km bei Referenzwellenlängen von 1550 und 1625 nm aufrechterhalten. In einer Ausführung ist die trockene Einlage 14 aus zwei unterschiedlichen Schichten und/oder Materialien gebildet. Zum Beispiel stellt 2 eine erste Schicht 14a der trockenen Einlage 14 dar, die eine pressbare Schicht ist, und eine zweite Schicht 14b, die eine wasserquellfähige Schicht ist. In diesem Fall, ist die erste Schicht 14a aus einem kompressiblem Material gebildet und hat eine vorbestimmte Federkonstante, um angemessene Koppelcharakteristika zu bieten. Beispielweise ist die erste Schicht ein Schaumband; vorzugsweise Schaumstoff mit offenen Poren; man kann jedoch beliebiges geeignetes kompressibles Material verwen den, wie ein Schaumband mit geschlossenen Poren. Die zweite Schicht 14b ist eine wasserquellfähige Schicht wie ein Band mit einem wasserquellfähigen Pulver, das den Eintritt des Wassers in die Röhre 18 verhindert. Zusätzlich können die einzelnen Schichten der trockenen Einlage gemäß der vorliegenden Erfindung über ähnliche Charakteristika verfügen.
  • Die 2a stellt eine weitere trockene Einlage 14 dar, der eine einzelne nicht gewebte Filzschicht aus einem oder mehreren Materialien aufweist. In diesem Fall beihaltet die trockene Einlage 14 eine Vielzahl von wasserquellfähigen Fäden 24a zusammen mit anderen Fäden 24b, die im Wasser nicht quellen, wodurch eine Filzschicht mit mehreren Materialien gebildet wird. Wie hier angewendet meint Filz ein Material, das eine oder mehrere Arten nicht durchgehender Fäden und/oder Fasern enthält, welche veranlasst sind, aneinander zu kleben und durch die Anwendung von Hitze, Feuchtigkeit, Chemikalien, Druck oder einer Kombination aller dieser vorhergehenden Faktoren zu verfilzen, um dadurch eine relativ dicke und kompressible Schicht zu bilden. Die wasserquellfähigen Fäden 24a können geeignetes wasserquellfähiges Material umfassen, aber vorzugsweise mindestens ein superabsorbierendes Polymer. Bevorzugte superabsorbierende Polymere sind teilweise vernetzte Polymere, die ein Vielfaches ihres Eigengewichts in Wasser absorbieren und erheblich anschwellen ohne sich aufzulösen, zum Beispiel Akrylat, Urethan oder zellulosehaltige Materialien. Beispielweise kann die einzelne Schicht der trockenen Einlage 14 von 2a ungefähr 25% oder weniger vom Gewicht der wasserquellfähigen Fäden 24a und ungefähr 75% oder mehr an Gewicht anderer Fäden 24b beinhalten; jedoch sind andere geeignete Verhältnisse möglich. Ähnlich kann in dieser Konfiguration die Dichte der trockenen Einlage beeinflusst werden, um die Anforderungen an die Röhrenanordnung einzuhal ten. Allgemein gesagt ist die einzelne Filzschicht der trockenen Einlage eine kompressible Schicht zur Polsterung und Koppelung der Glasfasern und kann wasserquellende Materialien zur Verhinderung des Wassereintritts beinhalten. Im Unterschied zu wasserquellfähigen Bändern hat die einzelne Filzschicht eine beträchtliche Dicke, die allgemein gesagt die Lücken innerhalb der Röhre oder des Hohlraums füllt. Darüber hinaus kann die trockene Filzeinlage die wasserquellfähigen Fäden benutzen, die bei der Bereitstellung der Kompressibilität oder Flockigkeit der trockenen Einlage helfen, eher als wasserquellfähige Pulver, die in konventionellen wasserquellfähig Bändern benutzt werden.
  • Weitere Fäden 24b können jegliche geeignete Fäden und/oder Fasermaterial wie Polymer-Fäden wie Polypropylen, Polyäthylen und Polyester enthalten, ähnlich können andere geeignete Materialien wie Walle, Nylon, Kunstseide, Elastomere, Fiberglas, Aramide, Polymere, gummibasierende Urethane, zusammengesetzte Materialien und/oder Mischungen davon als Bestandteil anderer Fäden 24b beinhaltet sein und "nach Maß geschneidert" werden, um spezifische Eigenschaften zu erzielen. Zum Beispiel können Polymerfäden für die Koppelung der trockenen Einlage mit der Röhre benutzt werden, wenn dieselbe darüber extrudiert wird. Mit anderen Worten schmilzt das heiße Röhrenextrudat wenigstens teilweise die Fäden aus Polymer und verursacht dadurch zwischen diesen zwei Bestandteilen eine Adhäsion. Ein anderes Beispiel ist, dass die elastomeren Fasern in der trockenen Einlage beinhaltet sein können, um eine verbesserte Kopplung des Lichtwellenleiters 12 an die Röhre 18 zu bieten. Die Verwendung der elastomeren Fasern oder anderen geeigneten Materials erlaubt die Koppelung der trockenen Einlage 14 an die Röhre 18 und/oder des Lichtwellenleiters 12 an den trockenen Einsatz 14, sodass der Rei bungskoeffizient erhöht wird. Selbstverständlich, wie in 2b2d dargestellt, können Klebstoffe, Leime (2b2d) oder andere Methoden zum Befestigen der trockenen Einlage an die Röhre benutzt werden. Darüber hinaus kann die trockene Einlage auch andere Chemikalien oder Zusatzstoffe beinhalten, um Eigenschaften wie Flammhemmung zu beeinflussen
  • 3 und 3a stellen die Röhrenanordnungen 30 und 30' dar, die ähnlich der Röhrenanordnungen 10 und 10' sind, die in 1 und 1a beschrieben sind, außer dass sie die trockene Einlage der 2a anwenden.
  • Weiterhin können die Röhrenanordnungen 30 und 30' als Bestandteil eines faseroptischen Kabel 60 wie in 6 dargestellt sein. Die trockene Einlage 14 der 2a übt vorzugsweise Funktionen der Polsterung, Koppelung und Verhinderung des Wassereintritts aus und nimmt Biegung wie die mehrschichtige trockene Einlage auf. Zusätzlich kann die Einzelschichtkonstruktion die Kosten reduzieren sowie die Kabelfertigung verbessern.
  • Darüber hinaus kann die trockene Einlage der 2a eine oder mehrere Schichten zusätzlich zum Filz für maßgeschneiderte Leistungscharakteristika beinhalten. Um dies zu illustrieren, ist eine andere trockene Einlage 14 in 16 dargestellt, mit einer zweiten Schicht 162, die an einer Seite der trockenen Filzeinlage der 2a befestigt ist. Die Anwendung einer zweiten Schicht, die an der trockenen Filzeinlage befestigt ist, erlaubt einige unterschiedliche Trockeneinlagen-Konfigurationen. Zum Beispiel kann die trockene Filzeinlage wasserquellfähige Fäden anschließen und statt der zweiten Schicht 162 ist ein wasserquellfähiges Band vorgesehen, das den Eintritt von Wasser verhindert. In einer anderen Aus führung beinhaltet der Filz wasserquellfähige Fäden und ein daran befestigtes wasserquellfähiges Band. In einer weiteren Ausführung ist die zweite Schicht 162 eine schmelzbare Schicht mit einem Polymer, das wenigstens teilweise während der Extrusion der Röhre schmilzt. Ähnlich sind auch andere Ausführungen der trockenen Einlage möglich.
  • Um dieses zu illustrieren, stellen die 17 und 18 die trockene Einlage 14 mit einer ersten und zweiten Schicht 172, 176 mit wenigstens einer wasserquellfähigen Schicht 174 dar, die zwischen diesen in einem Abschnitt 174a angeordnet ist. Mit anderen Worten ist, die wasserquellfähige Schicht 174 allgemein in einem oder mehreren Abschnitten 174a zwischen der ersten und zweiten Schicht 172, 176, die als Stützschichten wirken, enthalten. Die erste und zweite Schicht können beispielsweise aus Nylon, Polymer, Fiberglas, Aramid, W-S Band, zusammengesetzten Materialien oder anderen geeigneten Materialien in einer bandförmigen Konfiguration gebildet sein. Materialien für diese Konfiguration sollten die nötige Festigkeit aufweisen, um die Kabelverlegung sowie die vorgesehene Anwendung auszuhalten. Zusätzlich sollte mindestens eine der ersten und/oder zweiten Schicht porös sein für das Eindringen von Wasser. Die wasserquellfähige Schicht 174 enthält vorzugsweise nicht durchgehende wasserquellfähige Fäden, die lose zwischen der ersten und zweiten Schicht 172, 174 angeordnet sind, wodurch eine pressbare trockene Einlage gebildet wird. Geeignete wasserquellfähige Fäden sind zum Beispiel die Materialien LANSEAL, erhältlich von Toyobo aus Osaka, Japan, oder OASIS Materialien, erhältlich von Technical Absorbents Ltd. aus South Humberside, Vereinigtes Königreich. Außerdem kann die wasserquellfähige Schicht 174 ein wasserquellfähiges Pulver neben den wasserquellfähigen Fäden beinhalten. Außerdem kann die wasserquellfähige Schicht 174 ande re Fäden als Füllstoff zur Steigerung der Dicke der wasserquellfähigen Schicht und folglich der trockenen Einlage aufweisen, während die Kosten der trockenen Einlage reduziert werden. Die anderen Fäden können beliebig geeignete nicht-quellfähige Materialien umfassen, wie hier diskutiert wurde.
  • Des weiteren sind die erste und zweite Schicht 172, 176 so zusammengefügt, dass die wasserquellfähige Schicht 174 allgemein zwischen diesen geschichtet ist, wodurch ein oder mehrere Abschnitte 174a gebildet werden, welche allgemein gesagt die wasserquellfähige Schicht 174 darin einschließen. Mindestens sind die Schichten 172, 176 zusammengefügt mit einer Vielzahl von Nähten 178 entlang der Längskanten, sie sind aber auch auf andere Weise zusammenfügbar. Die Schichten 172, 176 sind zusammenfügbar unter Verwendung von Klebstoffen, Hitze, wo dies möglich ist, Nähten oder mit anderen geeigneten Verfahren. In den bevorzugten Ausführungen sind die Schichten 172, 176 an den Zwischenpositionen längs der Länge der trockenen Einlage befestigt. Wie in 18 dargestellt, sind die Schichten 172, 176 unter Anwendung eines Diamantmusters von Nähten 178 befestigt; andere geeignete Muster, wie dreieck-, halbkreis- oder kurvenförmige Muster sind möglich, wobei die Vielzahl von Abschnitten 174a gebildet wird. Zusätzlich können die Nähte zwischen den Abschnitten als Hilfsmittel zur Bildung der trockenen Einlage um die Lichtwellenleiter herum angeordnet werden. Die Abschnittsaufteilung der wasserquellfähigen Schicht 174 verhindert zweckmäßigerweise die Bewegung oder Verschiebung des Materials jenseits der einzelnen Abschnitte. Darüber hinaus fügen die Abschnitte der trockenen Einlage eine kissenförmige Textur zu.
  • In weiteren Ausführungen brauchen erste und zweite Schicht 172, 176 nicht dasselbe Material zu beinhalten. Mit anderen Worten können die Materialien der ersten und zweiten Schicht auf das Verhalten der trockenen Einlage entsprechend den Bedürfnissen einer jeden Seite der trockenen Einlage ausgewählt werden. Zum Beispiel wird die erste Schicht so angepasst, dass sie an der extrudierten Röhre haftet und die zweite Schicht ist so angepasst, dass sie eine glatte Oberfläche für den Kontakt mit dem Lichtwellenleiter hat. Außerdem kann die trockene Einlage in anderen Ausführungen mehr als eine erste und zweite Schicht haben, um zum Beispiel die Befestigung der Schichten, Koppelung und/oder Verhinderung des Wassereintritts zu optimieren. Die trockene Einlage sollte jedoch nicht so starr sein, dass es zu schwierig ist, sie in eine Kabelanordnung einzubauen. Zusätzlich kann wie in der 2a gezeigt es zweckmäßig sein, für eine der Längskanten einer der trockenen Einlagen abgeschrägte Kanten 24c vorzusehen, so dass die Längskanten ohne große Wölbung überlappen, wenn die trockene Einlage um mindestens eine optische Faser 12 herum gebildet wird.
  • Die trockenen Einlagen 14 der vorliegenden Erfindung haben vorzugsweise eine solche Wasserschwellgeschwindigkeit, dass der Großteil der Schwellhöhe der wasserquellfähigen Substanz innerhalb von 120 Sekunden oder weniger nach der Einwirkung von Wasser eintritt, bevorzugter Weise von ungefähr 90 Sekunden oder weniger. Überdies verfügen die trockene Einlagen 14 vorzugsweise über ein Maximum an Schwellhöhe von rund 18 mm für destilliertes Wasser und ungefähr 8 mm für eine 5% ionisierte Wasserlösung, d.h. Salzwasser, man kann jedoch auch trockene Einlagen mit anderen geeigneten maximalen Schwellhöhen verwenden. Die trockenen Einlagen 14 können während der Verarbeitung zusammengedrückt werden, so dass eine vorbestimmte normale Kraft entwickelt wird, die verhindert, dass sich ein Lichtwellenleiter 12 einfach entlang der Röhre 18 längswärts verschiebt. Die trockene Einlagen 14 haben vorzugsweise eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 5 mm oder weniger, um den Röhren- und/oder Kabeldurchmesser zu minimieren; für die trockene Einlage 14 kann man jedoch eine beliebig geeignete Höhe verwenden. Beispielweise kann eine einzige trockene Einlage 14 eine unkomprimierte Höhe im Bereich von ungefähr 0,5 mm bis ungefähr 2 mm haben, dabei ergibt sich ein relativ kleiner Durchmesser für eine Röhrenanordnung. Überdies braucht die Höhe h der trockenen Einlage 14 über die Breite nicht konstant zu sein, kann sich aber ändern, wodurch sie sich an die Querschnittsform des Lichtwellenleiters anpasst und eine verbesserte Polsterung für eine verbesserte optische Leistung (10) liefert. Die Kompression der trockenen Einlage 14 ist in Wirklichkeit eine lokalisierte Maximalkompression der trockenen Einlage 14. Im Falle der 1 tritt das lokalisierte Kompressionsmaximum der trockenen Einlage 14 an den Ecken des Bändchenstapels längs des Durchmessers auf. Die Berechnung der Prozente an Kompression der trockenen Einlage 14 erfordert Kenntnis eines inneren Durchmessers der Röhre 18, eine diagonale Dimension D des Bändchenstapels und eine unkomprimierte Höhe h der trockenen Einlage 14. Beispielweise ist der innere Durchmesser der Röhre 18 5,1 mm, und die unkomprimierte Höhe h der trockenen Einlage 14 über den Durchmesser 3,0 mm (zweimal 1,5 mm). Die Diagonale D (5,1 mm) und die unkomprimierte Höhe h der trockenen Einlage 14 über den Durchmesser (3,0 mm) zusammenzählt ergibt eine unkomprimierte Abmessung von 8,1 mm. Wenn der Bändchenstapel und die trockene Einlagen 14 in die Röhre 18 mit dem Innendurchmesser von 7,1 mm hineingebracht werden, wird die trockene Einlage um insgesamt 1 mm zusammengedrückt (8,1 mm–7,1 mm). Somit wird die trockene Einlage 14 um ungefähr dreißig Prozent über den Durchmesser der Röhre 18 komprimiert. Den Konzepten der derzeitigen Erfindung entsprechend liegt die Kompression der trockenen Einlage 14 vorzugsweise im Bereich von ungefähr 10% bis zu ungefähr 90%; andere geeignete Kompressionsbereiche jedoch können die erwünschte Performance ergeben. Nichtsdestoweniger sollte die Kompression der trockenen Einlage 14 nicht so groß sein, dass eine unerwünschte optische Dämpfung in irgendeinem Lichtwellenleiter verursacht wird.
  • In anderen Ausführungen ist die erste Schicht 14a der trockenen Einlage 14 in der Röhrenanordnung 10 unkomprimiert, beginnt jedoch zu komprimieren, wenn eine Bewegung der Lichtwellenleiter beginnt. Andere Veränderungen enthalten ein Anhängen, Kleben oder Koppeln eines Teiles der trockenen Einlage 14 an die Röhre 18. Zum Beispiel werden Klebstoffe, Leime, Elastomere und/oder Polymere 14c auf einem Teil der Oberfläche der trockenen Einlage 14 angeordnet, der die Röhre kontaktiert, um die trockene Einlage 14 an der Röhre 18 zu befestigen. Überdies ist es möglich, die trockene Einlage 14 um den Lichtwellenleiter 12 rundherum spiralförmig zu wickeln, statt sie länglich anzuordnen. In wiederum weiteren Ausführungen können zwei oder mehr trockene Einlagen um einen oder mehreren Lichtwellenleiter 12 ausgebildet werden, wie zwei innerhalb der Röhre 18 eingebrachte Hälften.
  • Andere Ausgestaltungen können einen flüchtigen Leim/Klebstoff für die Kopplung der Kabelader 15 und/oder der trockenen Einlage 14' mit der Röhre 18 umfassen. Der Leim/Klebstoff oder ein ähnliches Mittel wird auf die radial äußere Oberfläche der trockenen Einlage 14 angewandt, zum Beispiel im Verlauf des Fertigungsverfahrens. Der flüchtige Leim/Klebstoff wird auf die äußere Oberfläche der trockenen Einlage 14 angewandt, wenn er noch heiß oder geschmolzen ist, dann wird er während des Abschreckens oder der Abkühlung des Kabels abgekühlt oder eingefroren. Beispielweise ist ein geeigneter flüchtiger Leim unter der Handelsmarke LITE-LOK® 70-003A von der National Starch and Chemical Company aus Bridgewater, New Jersey erhältlich. Der flüchtige Leim oder andere geeignete Klebstoffe/Materialien können in Raupenform angewandt werden, diese verfügen über eine kontinuierliche oder diskontinuierliche Konfiguration, wie in 2b2d dargestellt. Zum Beispiel können eine oder mehrere Leim-/Klebstoffraupen in Längsrichtung entlang der trockenen Einlage angewandt werden, in Längsrichtung mit Abstand positionierte Raupen, in einer Zick-Zack-Linie entlang der Längsachse der trockenen Einlage oder in beliebiger anderer geeigneter Konfiguration.
  • Bei einer Anwendung wird auf die trockene Einlage 14 eine Vielzahl von Raupen des flüchtigen Leims/Klebstoffes o.ä. angewandt. Beispielsweise können drei kontinuierliche oder unterbrochene Raupen an Stellen so angeordnet sein, dass – wenn die trockene Einlage um die Bändchen gebildet wird – die Raupen im Winkel von 120° zueinander stehen. Desgleichen können vier Raupen an Stellen so angeordnet werden, dass – wenn die trockene Einlage um die Lichtwellenleiter gebildet wird – die Raupen im Winkel von 90° zueinander stehen. In Ausgestaltungen, bei denen die Raupen entlang der Längsachse positioniert sind, können die Raupen einen Längsabstand S von etwa 20 mm und etwa 800 mm oder mehr haben; allerdings können auch andere geeignete Abstände verwendet werden. Überdies können die Raupen intermittierend so angewandt werden, dass die erforderliche Materialmenge minimiert wird und dadurch die Produktionskosten bei ausreichender Kopplung/Verbindung gesenkt werden.
  • Da die Röhrenanordnungen 10 nicht mit einem thixotropen Material gefüllt sind, kann sich die Röhre deformieren oder kol labieren, wodurch dann eine ovale anstelle einer runden Röhre ausgebildet wird. Die am 30. Mai 2003 eingereichte U.S. Patentmeldung Nr. 10/448,509, deren Offenbarung durch Bezugnahme in das vorliegende Dokument aufgenommen gilt, erörtert trockene Röhrenanordnungen, bei denen die Röhre aus einem bimodalen Polymermaterial mit einer vorbestimmten durchschnittlichen Ovalität gebildet wird. Wie hier verwendet, entspricht die Ovalität der Differenz zwischen einem größeren Durchmesser D1 und einem kleineren Durchmesser D2 der Röhre 18 dividiert durch den größeren Durchmesser D1 und multipliziert mit einem Faktor von Hundert, wodurch die Ovalität als Prozentsatz ausgedrückt wird. Bimodale Polymermaterialien beinhalten Materialien, die mindestens ein erstes Polymermaterial mit einem relativ hohen Molekulargewicht und ein zweites Polymermaterial mit einem relativ niedrigen Molekulargewicht haben, die in einem Dualreaktorprozess hergestellt werden. Dieser Dualreaktorprozess liefert die erwünschten Materialeigenschaften und darf nicht mit einfachen Postreaktor-Polymermischungen verwechselt werden, die die Eigenschaften beider Harze in der Mischung beeinträchtigen. Bei einer Ausgestaltung weist die Röhre eine durchschnittliche Ovalität von ungefähr 10 Prozent oder weniger auf. So wird beispielsweise die Röhre 18 aus einem HDPE, erhältlich bei der Dow Chemical Company aus Midland, Michigan unter der Schutzmarke DGDA-2490 NT, gebildet.
  • Die Kopplung des Lichtwellenleiters in der Röhrenanordnung kann durch einen normierten Auszugskrafttest für das optische Bändchen gemessen werden. Der Bändchenauszugskrafttest misst die Kraft (N/m), die erforderlich ist, um eine Bewegung eines Bändchenstapels bei einer Kabellänge von 10 m hervorzurufen. Dieser Test ist selbstverständlich ebenso für lose oder gebündelte Lichtwellenleiter gleichermaßen anwendbar. Speziell misst der Test die Kraft, die notwendig ist, um eine Bewegung eines Bändchenstapels oder anderer Konfigurationen von Lichtwellenleitern relativ zur Röhre hervorzurufen. Die Kraft wird geteilt durch die Länge des Kabels, wodurch die Auszugskraft des optischen Bändchens normiert wird. Die Bändchenauszugskraft liegt vorzugsweise im Bereich von ungefähr 0,5 N/m und 5,0 N/m, noch bevorzugter im Bereich von ungefähr 1 N/m bis ungefähr 4 N/m.
  • 4 illustriert schematisch eine beispielhafte Produktionslinie 40 für die Röhrenanordnung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Produktionslinie 40 enthält mindestens eine Abspultrommel für Lichtwellenleiter 41, eine Abspultrommel für trockene Einlagen 42, eine optionale Kompressionsstation 43, eine Leim-/Klebstoffstation 43a, eine Verbindungsstation 44, einen Kreuzschlitz-Extruder 45, einen Wassertrog 46 und eine Aufwickeltrommel 49. Zusätzlich dazu kann die Röhrenanordnung 10 eine Ummantelung 20 aufweisen, wodurch ein Kabel 50 wie in 5 dargestellt gebildet wird. Die Umhüllung 20 kann die Zugentlastungselemente 19a und eine Schützhülle 19b enthalten, die auf derselben Linie wie die Röhrenanordnung 10 oder auf einer zweiten Linie gefertigt werden können. Das beispielhafte Fertigungsverfahren umfasst das Abwickeln von mindestens einem Lichtwellenleiter 12 und einer trockenen Einlage 14 von den jeweiligen Trommeln 41 und 42. Aus Gründen der Klarheit werden nur eine Abspultrommel für den Lichtwellenleiter 12 und die trockene Einlage 14 dargestellt; die Fertigungsstrecke kann jedoch eine geeignete Anzahl von Abspultrommeln für die Fertigung der Röhrenanordnungen und Kabel gemäß der vorliegenden Erfindung enthalten. Als nächstes wird die trockene Einlage 14 an der Komprimierungsstation 43 auf eine vorbestimmte Höhe h komprimiert und wahlweise wird auf die äußere Oberfläche der trockenen Einlage 14 an der Station 43 ein Leim/Klebstoff angewandt. Dann wird die trockene Einlage allgemein um den Lichtwellenleiter 12 positioniert, und, falls gewünscht, wickelt oder näht eine Verbindungsstation einen oder mehrere Bindfäden um die trockene Einlage 14 herum, wodurch Ader 15 gebildet wird. Danach wird die Ader 15 dem Kreuzschlitz-Extruder 45 zugeführt, wo eine Röhre 18 um die Ader 15 herum extrudiert wird. Die Röhre 18 wird dann im Wassertrog 46 abgekühlt und danach wird die Röhrenanordnung 10 auf die Aufwickeltrommel 49 gewickelt. Wie im gestrichelten Kästchen dargestellt, werden, wenn eine Produktionslinie für die Fertigung des Kabels 50 eingerichtet wird, die Zugentlastungselemente 19a von Trommel 47 abgewickelt und neben Röhre 18 positioniert, und die Schützhülle 19b wird unter Verwendung des Kreuzschlitz-Extruders 48 über die Zugentlastungselemente 19a und die Röhre 18 extrudiert. Danach durchläuft das Kabel 50, bevor es auf die Aufwickeltrommel 49 aufgewickelt wird, einen zweiten Wassertrog 46. Überdies, sind auch andere Kabel- und/oder Produktionslinien nach den Konzepten der vorliegenden Erfindung möglich. So können die Kabel- und/oder Produktionslinien zum Beispiel einen wasserquellfähigen Streifen 19c und/oder eine Armierung zwischen Röhre 18 und Zugentlastungselementen 19a enthalten; allerdings ist auch die Anwendung anderer geeigneter Kabelkomponenten möglich.
  • Überdies kann für die Modellierung der an dem/den Lichtwellenleiter(n) anliegenden Kräfte, wenn ein Kabel beispielsweise während der Installation gezogen wird, ein Bändchenkopplungskrafttest angewendet werden. Obwohl die Ergebnisse der Bändchenauszugskraft und der Bändchenkopplungskraft Kräfte in demselben allgemeinen Bereich aufweisen können, bildet die Bändchenkopplungskraft im Allgemeinen einen besseren Indikator für die tatsächliche Kabelleistung.
  • Der Bändchenkopplungstest simuliert speziell eine Erdkabelinstallation in einer Kabelleerröhre, indem eine Zugspannung von 600 Pfund an eine Kabellänge von 250 m angelegt wird, wobei die Zugscheiben an den entsprechenden Hüllen der Kabelenden platziert werden. Ähnlich wie beim Bändchenauszugstest kann auch dieser Test gleichermaßen auf lose oder gebündelte Lichtwellenleiter angewendet werden. Allerdings können jedoch dabei andere dazu geeigneten Zuglasten, Längen und/oder Installationskonfigurationen für die Charakterisierung der Wellenleiterkopplung in anderen Simulationen angewendet werden. Dann wird die Kraft an dem/den Lichtwellenleiter(n) entlang dessen Länge vom Kabelende aus gemessen. Die Kraft an dem/den Lichtwellenleiter(n) wird unter Verwendung des Optischen Zeit-Reflektometers nach Brillouin (BODTR) gemessen. Durch die Bestimmung einer am besten angepassten Kurvensteigung wird die Bandkopplungskraft normiert. Dementsprechend liegt gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung die Kopplungskraft vorzugsweise im Bereich von ungefähr 0,5 N/m bis ungefähr 5,0 N/m, weiter bevorzugt im Bereich von ungefähr 1 N/m bis ungefähr 4 N/m. Die erwünschte Leistung kann jedoch auch von anderen geeigneten Bereichen der Kopplungskraft erreicht werden.
  • Überdies können die Konzepte der vorliegenden Erfindung auch auf andere Konfigurationen der trockenen Einlage angewandt werden. Wie in 7 dargestellt, weist die trockene Einlage 74 eine erste Schicht 74a und eine zweite Schicht 74b auf, die verschiedene geeignete Arten von wasserquellenden Substanzen enthalten. In einer Ausgestaltung werden zwei verschiedene wasserquellende Substanzen in oder auf der zweiten Schicht 14b so angeordnet, dass die Röhrenanordnung 10 für mehrere Umgebungen nutzbar ist und/oder über eine verbesserte Wassersperrwirkung verfügt. Zum Beispiel kann die zweite Schicht 14b eine erste wasserquellende Komponente 76, die für ionisierte Flüssigkeiten, wie z.B. Salzwasser, wirksam ist, sowie eine zweite wasserquellende Komponente 78 enthalten, die für nichtionisierte Flüssigkeiten wirksam ist. Beispielsweise ist das erste wasserquellende Material ein Polyakrylamid und das zweite wasserquellende Material ein Polyakrylat-Superabsorbent. Überdies können die erste und zweite wasserquellende Komponente 76, 78 vorbestimmte Abschnitte des wasserquellenden Bandes besetzen. Durch den Wechsel der wasserquellenden Materialien ist das Band für Standardanwendungen, Salzwasseranwendungen oder für beides zweckmäßig. Andere Varianten der verschiedenen wasserquellenden Substanzen umfassen die Existenz einer wasserquellenden Substanz mit unterschiedlichen Quellgeschwindigkeiten, Gelstärken und/oder Verbundwirkung mit dem Band.
  • 8 stellt eine andere Ausgestaltung der trockenen Einlage dar. Die Einlage 84 wird aus drei Schichten gebildet. Die Schichten 84a und 84c sind wasserquellende Schichten, zwischen denen eine Schicht 84b angeordnet ist, die komprimierbar ist, um eine Kopplungskraft zu mindestens einem optischen Wellenleiter zu erreichen. Desgleichen können andere Ausgestaltungen der trockenen Einlage andere Veränderungen beinhalten, wie mindestens zwei komprimierbare Schichten, die eine wasserquellende Schicht einschließen. Die zwei komprimierbaren Schichten können unterschiedliche Federkonstanten haben, um die an mindestens einen optischen Wellenleiter angelegte Normalkraft entsprechend anzupassen.
  • In 9 ist eine trockene Einlage 94 mit den Schichten 94a und 94b nach einer anderen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Schicht 94a ist aus einem geschlos senzelligen Schaum mit mindestens einer Perforierung 95 durch diese gebildet und die Schicht 94b beinhaltet mindestens eine wasserquellende Substanz; allerdings können auch andere geeigneten Materialien für die komprimierbare Schicht verwendet werden. Der geschlossenzellige Schaum wirkt als passives wassersperrendes Material, das dem Eindringen von Wasser entlang dessen entgegenwirkt, während die Perforierung 95 einer aktivierten wasserquellenden Substanz der Schicht 94b ein radiales Eindringen hin zum Lichtwellenleiter ermöglicht. Jede geeignete Größe, Form und/oder Perforierungsstruktur 95, die es der aktivierten wasserquellenden Substanz ermöglicht, sich radial einwärts zu bewegen, um Wasser wirkungsvoll zu blockieren, ist zulässig. Die Größe, Form und/oder Perforierungsstruktur können ausgewählt sowie um die Lichtwellenleiter in den Ecken des Stapels herum angeordnet werden, wodurch die Leistung der Lichtwellenleiter in den Ecken verbessert wird. So kann beispielsweise die Perforierung 95 Variationen bei der Komprimierbarkeit der trockenen Einlage bieten, um dadurch die Normalkraft auf den optischen Wellenleiter zur Aufrechterhaltung der optischen Leistung anzupassen.
  • 10 stellt die trockene Einlage 104 dar, mit der auch andere Konzepte der vorliegenden Erfindung dargestellt werden. Die trockene Einlage 104 beinhaltet Schichten 104a und 104b. Schicht 104a ist aus einer Vielzahl nicht kontinuierlicher komprimierbarer Elemente gebildet, die auf der Schicht 104b angeordnet sind, die wiederum eine kontinuierliche, wasserquellende Schicht ist. In einer Ausgestaltung sind die Elemente der Schicht 104a in regelmäßigen Abständen angeordnet, die allgemein mit der Verseillänge eines Bändchenstapels korrelieren. Überdies haben die Elemente eine Höhe h, die sich über deren Breite w hinweg ändert. Mit anderen Worten ausgedrückt, sind die Elemente so geformt, dass sie der Form der optischen Wellenleiter, die sie allgemein umgeben sollen, entsprechen.
  • In 13 wird das Kabel 130 dargestellt, das eine andere Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist, bei der die Röhrenanordnung 10 Einsatz findet. Das Kabel 130 beinhaltet ein Ummantelungssystem 137 um die Röhrenanordnung 10, um die Röhrenanordnung 10 beispielsweise vor Querdruckkräften sowie vor Umwelteinwirkungen zu schützen. In diesen Fall beinhaltet das Ummantelungssystem 137 ein wasserquellendes Band 132, das mit einem (nicht sichtbaren) Bindfaden gesichert ist, ein Paar Reißleinen 135, ein armiertes Band 136 sowie eine Schutzhülle 138. Das armierte Band 136 ist vorzugsweise gewalzt hergestellt; es können allerdings auch andere geeignete Fertigungsmethoden eingesetzt werden. Das Paar der Reißleinen 135 ist allgemein ungefähr einhundertachtzig Grad mit Abständen von neunzig Grad von der Überlappung der Armierung auseinander angeordnet, wodurch ein Abscheren der Reißleine an einer Kante des armierten Bandes während des Gebrauchs verhindert wird. In bevorzugten Ausgestaltungen weisen die für das Reißen durch ein bewehrtes Band hindurch geeigneten Reißleinen eine Konstruktion wie in der US-Patentanmeldung Nr. 10/652,046 offenbart und eingereicht am 29. August 2003 auf, wobei deren Offenbarung durch Bezugname hierin aufgenommen gilt. Das armierte Band 136 kann entweder dielektrisches oder metallisches Material sein. Bei Verwendung eines dielektrischen bewehrten Bandes kann das Kabel auch einen Metalldraht zur Lokalisierung des Kabels bei unterirdischer Verlegung enthalten. Anders ausgedrückt macht der Metalldraht das Kabel auffindbar. Die Ummantelung 138 umgibt allgemein das armierte Band 136 und schützt das Kabel 130 vor Umwelteinwirkungen. Selbstverständlich können andere geeignete Ummantelungssysteme ebenfalls für die Röhrenanordnung verwendet werden.
  • In 14 ist das Glasfaserkabel 140 dargestellt. Kabel 140 umfasst mindestens einen optischen Wellenleiter 12 und eine trockene Einlage 14, wodurch eine Kabelader im Ummantelungssystem 142 gebildet wird. Anders ausgedrückt bildet das Kabel 140 eine röhrenfreie Konstruktion, da der Zugang zur Kabelader 141 einfach durch Aufschneiden des Ummantelungssystems 142 erreicht wird. Das Ummantelungssystem 142 enthält auch die darin integrierten und um 180 Grad zueinander versetzt angeordneten Zugentlastungselemente 142a, wobei damit dem Kabel eine bevorzugte Krümmung gewährt wird. Andere Ummantelungssystemkonfigurationen, wie beispielsweise unterschiedliche Typen, Mengen, und/oder Platzierungen der Zugentlastungen 142a sind selbstverständlich möglich. Kabel 140 kann auch eine oder mehrere Reißleinen 145 enthalten, die zwischen der Kabelader 141 und der Ummantelung 142 zum Aufreißen der Ummantelung 142 angeordnet sind, wodurch den Facharbeitern ein einfacher Zugriff auf die Kabelader 141 ermöglicht wird.
  • In 15 ist ein Glasfaserkabel 150 mit einer Vielzahl von Röhrenanordnungen 10 verseilt um ein Zentralelement 151 dargestellt. Speziell werden die Röhrenanordnungen 10 mit einer Menge von Fülldrähten 153, um das Zentralelement 151 S-Z verseilt und mit einem oder mehreren (nicht sichtbaren) Bindfäden gesichert, wodurch eine verseilte Kabelader gebildet wird. Die verseilte Kabelader hat ein wasserquellendes Band 156, das mit einem (nicht sichtbaren) Bindfaden gesichert wird, bevor die Ummantelung 158 darüber extrudiert wird. Optional können Aramidfasern oder geeignete Zugentlastungen und/oder wassersperrende Bauteile, wie z.B. wasserquellende Fäden, um das Zentralelement 151 verseilt werden, wodurch ein Teil der verseilten Kabelader gebildet wird. Desgleichen können die wasserquellenden Bauteile, wie z.B. Fäden oder ein Band, um das Zentralelement 151 platziert werden, um so das Eindringen von Wasser entlang der Mitte des Kabels 150 zu verhindern. Andere Varianten des Kabels 150 können ein bewehrtes Band, eine innere Ummantelung und/oder unterschiedliche Anzahlen von Röhrenanordnungen umfassen.
  • In 19 und 20 sind zur Erläuterung dienende röhrenlose Kabelkonstruktionen nach der vorliegenden Erfindung dargestellt. Speziell handelt es sich bei Kabel 190 um ein Verbindungskabel mit mindestens einem Lichtwellenleiter 12, der allgemein in einem Hohlraum der Ummantelung 198 von der trockenen Einlage 14 umgeben ist. Kabel 190 umfasst ebenfalls mindestens ein Zugentlastungselement 194. Andere röhrenlose Verbindungskabelkonfigurationen sind ebenfalls möglich, so z.B. runde oder ovale Konfigurationen. In 20 ist ein röhrenloses Achterverbindungskabel 200 dargestellt, das einen Übertragungsabschnitt 202 und einen Trägerabschnitt 204 verbunden mit einer gemeinsamen Ummantlung 208 aufweist. Der Übertragungsabschnitt 202 umfasst ein Zugentlastungselement 203 und der Trägerabschnitt 204 umfasst einen Hohlraum, der mindestens einen Lichtwellenleiter 12 aufweist, der allgemein von der trockenen Einlage 14 umgeben ist. Der Trägerabschnitt 204 kann auch mindestens ein Stauchschutzelement 205 umfassen, um ein Einschrumpfen zu verhindern, wenn der Trägerabschnitt 204 vom Übertragungsabschnitt 202 getrennt wird. Obwohl die 19 und 20 die trockene Einlage aus der 2a darstellen, kann jede geeignete trockene Einlage verwendet werden.
  • Viele Modifikationen oder andere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche werden einem sachkundigen Fachmann offensichtlich werden. Beispielsweise können Lichtwellenleiter in einer Rei he von Bändchenstapeln oder Konfigurationen wie ein gestuftes Profil des Bändchenstapels ausgebildet werden. Kabel gemäß der vorliegenden Erfindung können auch mehr als eine spiralförmig verseilte optische Röhrenanordnung beinhalten anstelle von S-Z verseilten Konfigurationen. Darüber hinaus können die trockenen Einlagen der vorliegenden Erfindung wie gezeigt zusammen laminiert sein oder als individuelle Komponenten angewandt werden. Daher versteht sich, dass die Erfindung nicht auf die speziellen hier offenbarten Ausführungsformen beschränkt ist und dass Modifikationen und andere Ausführungsformen im Umfang der beigefügten Ansprüche gemacht werden können. Obwohl spezielle Begriffe hier angewandt werden, werden sie nur in einem allgemeinen und beschreibenden Sinne verwendet und nicht zum Zweck einer Beschränkung. Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf quarzbasierte Lichtwellenleiter beschrieben, jedoch sind die erfinderischen Konzepte der vorliegenden Erfindung auf andere geeignete Lichtwellenleiter und/oder Kabelkonfigurationen anwendbar.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • KURZFASSUNG DER OFFENBARUNG
  • Eine optische Röhrenanordnung, die mindestens einen Lichtwellenleiter, mindestens eine trockene Einlage (14) und eine Röhre (18) aufweist. Der wenigstens eine Lichtwellenleiter (12) ist in der Röhre (18) angeordnet und umgibt generell den wenigstens einen Lichtwellenleiter (12). In einer Ausführung hat die trockene Einlage (14) eine erste Schicht, die ein Filz umfasst, der mindestens einen Typ nicht durchgehender Fasern hat. Die trockene Einlage (14) kann auch eine Vielzahl wasserquellender Fasern enthalten (24a). In einer anderen Ausführung hat eine trockene Einlage (14) eine erste Schicht (172), eine zweite Schicht (176) sowie eine Vielzahl wasserquellender Fasern (174). Die erste und die zweite Schicht (172, 176) sind zumindest entlang deren Längskanten miteinander verbunden und bilden dadurch mindestens eine Kammer (174a) zwischen der ersten und der zweiten Schicht (172, 176), und die Vielzahl wasserquellender Fasern (174) ist generell in der wenigstens einen Kammer (174a) angeordnet. Die trockene Einlage (14) ist ebenfalls von Vorteil in röhrenlosen Kabelausführungen.

Claims (65)

  1. Eine optische Röhrenanordnung, umfassend: eine Röhre; mindestens einen Lichtwellenleiter, wobei der Lichtwellenleiter in der Röhre untergebracht ist; und mindestens eine trockene Einlage, wobei die trockene Einlage eine erste Schicht aufweist, die ein Filz umfasst mit wenigstens einem Typ nicht durchgehender Fasern, wobei die trockene Einlage innerhalb der Röhre untergebracht ist und generell den mindestens einen Lichtwellenleiter umgibt.
  2. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine trockene Einlage wenigstens zwei verschiedenen Typen nicht durchgehender Fasern beinhaltet.
  3. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die trockene Einlage außerdem eine Vielzahl wasserquellfähiger Fasern beinhaltet.
  4. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 3, wobei die Vielzahl wasserquellfähiger Fasern gewichtsmäßig ungefähr 25 oder weniger der trockenen Einlage umfasst.
  5. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die trockene Einlage außerdem eine zweite Schicht umfasst.
  6. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 5, wobei die zweite Schicht ein wasserquellfähiges Band ist.
  7. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil eines faseroptischen Bändchens umfasst.
  8. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m aufweist.
  9. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m aufweist.
  10. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil eines Bändchens umfasst, wobei das Bändchen eine normierte Bändchenausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m aufweist.
  11. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 5 mm oder weniger aufweist.
  12. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 0,5 mm oder mehr aufweist.
  13. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil an einem faseroptischen Kabel umfasst.
  14. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil an einem faseroptischen Kabel umfasst, wobei das faseroptische Kabel ein armiertes Band enthält.
  15. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil an einem Bändchenstapel mit mindestens einem Lichtwellenleiter in einer Ecke umfasst, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter in einer Ecke eine MAC-Zahl von ungefähr 7,35 oder weniger aufweist.
  16. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die trockene Einlage zwei Längskanten besitzt und wobei mindestens eine der zwei Längskanten zur Überlappung der beiden Längsseiten abgeschrägt ist.
  17. Eine optische Röhrenanordnung, umfassend: eine Röhre; mindestens einen Lichtwellenleiter, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter innerhalb der Röhre untergebracht ist und eine positive Überlänge relativ zu einer Länge der Röhre aufweist; und mindestens eine trockene Einlage, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine erste Schicht aufweist, die Filz mit mindestens einem Typ nicht durchgehender Faser umfasst, wobei die mindestens eine trockene Einlage den mindestens einen Lichtwellenleiter im Allgemeinen umgibt und der mindestens eine Lichtwellenleiter eine optische Dämpfung von ungefähr 0,4 dB/km oder weniger aufweist.
  18. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die mindestens eine trockene Einlage wenigstens zwei verschiedene Typen nicht durchgehender Fasern aufweist.
  19. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die trockene Einlage außerdem eine Vielzahl wasserquellbarer Fasern enthält.
  20. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 19, wobei die Vielzahl wasserquellbarer Fasern gewichtsmäßig ungefähr 25 oder weniger der trockenen Einlage beträgt.
  21. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die trockene Einlage außerdem eine zweite Schicht umfasst.
  22. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 21, wobei die zweite Schicht ein wasserquellbares Band ist.
  23. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil von einem faseroptischen Bändchen umfasst.
  24. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m hat.
  25. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil an einem Bändchen umfasst, wobei das Bändchen eine relative Bändchenausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m hat.
  26. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 5 mm oder weniger aufweist.
  27. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 0,5 mm oder mehr aufweist.
  28. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil an einem Lichtleitfaserkabel aufweist.
  29. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil an einem Lichtleitfaserkabel umfasst, wobei das Lichtleitfaserkabel ein armiertes Band enthält.
  30. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil an einem Bändchenstapel mit mindestens einem Lichtwellenleiter in einer Ecke, wobei der zumindest eine Lichtwellenleiter in einer Ecke eine MAC-Zahl von ungefähr 7,35 oder weniger aufweist.
  31. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die trockene Einlage zwei Längskanten aufweist und wobei mindestens eine der beiden Längskanten zur Überlappung der beiden Längsseiten abgeschrägt ist.
  32. Eine optische Röhrenanordnung, umfassend: eine Röhre; zumindest ein Lichtwellenleiter; und zumindest eine trockene Einlage, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine erste Schicht aufweist, die Filz mit mindestens einem Typ nicht durchgehender, wasserquellbarer Fasern umfasst, wobei der zumindest eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen 0,5 N/m und 5,0 N/m aufweist.
  33. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die zumindest eine trockene Einlage wenigstens zwei verschiedene Typen nicht durchgehender Fasern enthält.
  34. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die trockene Einlage außerdem eine Vielzahl wasserquellbarer Fasern enthält.
  35. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 34, wobei die Vielzahl wasserquellbarer Fasern gewichtsmäßig ungefähr 25 oder weniger der trockenen Einlage beträgt.
  36. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die trockene Einlage außerdem eine zweite Schicht umfasst.
  37. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 36, wobei die zweite Schicht ein wasserquellbares Band ist.
  38. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m liegt.
  39. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei der zumindest eine Lichtwellenleiter Teil eines Bändchenstapels ist.
  40. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 39, wobei das Bändchen eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m aufweist.
  41. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die zumindest eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 5 mm oder weniger aufweist.
  42. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die zumindest eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 0,5 mm oder mehr aufweist.
  43. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil eines Lichtleitfaserkabels umfasst.
  44. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil eines Lichtleitfaserkabels umfasst, wobei das Lichtleitfaserkabel ein armiertes Band beinhaltet.
  45. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 32, wobei der zumindest eine Lichtwellenleiter einen Teil eines Bändchenstapels enthält, der mindestens einen Lichtwellenleiter in einer Ecke aufweist, wobei dieser Lichtwellenleiter in einer Ecke eine MAC-Zahl von ungefähr 7,35 oder weniger hat.
  46. Eine optische Röhrenanordnung, umfassend: eine Röhre; mindestens einen Lichtwellenleiter; und zumindest eine trockene Einlage, wobei die zumindest eine trockene Einlage eine erste Schicht, eine zweite Schicht und eine Vielzahl von den wasserquellbaren Fasern hat und die erste und zweite Schicht mindestens entlang der Längskanten miteinander verbunden sind und dadurch mindestens eine Kammer zwischen der ersten und der zweiten Schicht bilden, wobei die Vielzahl wasserquellbarer Fasern generell in der mindestens einen Kammer angeordnet sind, wobei die mindestens eine trockene Einlage innerhalb der Röhre angeordnet ist und den mindestens einen Lichtwellenleiter umgibt.
  47. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei die trockene Einlage eine Vielzahl von Kammern umfasst.
  48. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil eines faseroptischen Bändchenstapels beinhaltet.
  49. Die optische Röhrenanordnung aus Anspruch 46, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m hat.
  50. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m hat.
  51. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter einen Teil eines Bändchens umfasst und das Bändchen eine normierte Bändchenausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m hat.
  52. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei das Bändchen eine normierte Bändchenausziehkraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m hat.
  53. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei die zumindest eine trockene Einlage eine maximale unkomprimierte Höhe H von ungefähr 5 mm oder weniger hat.
  54. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil eines Lichtleitfaserkabels beinhaltet.
  55. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei das Lichtleitfaserkabel eine normierte Bändchenkopplungskraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5 N/m hat.
  56. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei die optische Röhrenanordnung einen Teil eines Lichtleitfaserkabels beinhaltet und das Lichtleitfaserkabel ein armiertes Band enthält.
  57. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 46, wobei der zumindest eine Lichtwellenleiter einen Teil eines Bändchenstapels beinhaltet, der mindestens einen Lichtwellenleiter in einer Ecke aufweist, wobei und der mindestens einen Lichtwellenleiter in einer Ecke eine MAC-Zahl von ungefähr 7,35 oder weniger hat.
  58. Ein röhrenloses faseroptisches Kabel, umfassend: mindestens einen Lichtwellenleiter; mindestens eine trockenen Einlage, wobei die trockene Einlage generell den Lichtwellenleiter umgibt, wobei der Lichtwellenleiter eine relative Ausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5 N/m hat; eine Kabelhülle, wobei diese Kabelhülle generell den Lichtwellenleiter und den trockenen Einsatz umgibt.
  59. Das röhrenlose faseroptische Kabel nach Anspruch 58, wobei die trockene Schicht ein Filz mit einer Höhe von ungefähr 0,5 mm oder mehr und einschließlich mindestens einem Typ nicht durchgehender Fasern umfasst.
  60. Das röhrenlose faseroptische Kabel nach Anspruch 58, wobei die zumindest eine trockene Einlage mindestens zwei verschiedene Typen nicht durchgehender Fasern beinhaltet.
  61. Das röhrenlose faseroptische Kabel nach Anspruch 58, wobei die trockene Einlage außerdem eine Vielzahl wasserquellbarer Fasern beinhaltet.
  62. Das röhrenlose faseroptische Kabel nach Anspruch 61, wobei die Vielzahl wasserquellbarer Fasern gewichtsmäßig ungefähr 25% oder weniger des trockenen Einsatzes umfasst.
  63. Das röhrenlose faseroptische Kabel nach Anspruch 58, wobei die trockene Einlage außerdem eine erste und eine zweite Schicht beinhalten.
  64. Das röhrenlose faseroptische Kabel nach Anspruch 58, wobei die trockene Einlage eine Schaumschicht und eine wasserquellbare Schicht aufweist.
  65. Das röhrenlose faseroptische Kabel nach Anspruch 58, wobei die trockene Einlage längs der Längsausdehnung des Kabels durchgehend ist.
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