DE112004002891T5 - Optische Röhrenanordnung mit trockenem Einsatz und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents

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Abstract

Eine optische Röhrenanordnung, umfassend:
eine Röhre;
mindestens einen Lichtwellenleiter, wobei der Lichtwellenleiter in der Röhre angeordnet ist; und
mindestens eine trockene Einlage, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine erste Schicht und eine zweite Schicht aufweist, wobei die erste Schicht eine Schaumschicht ist und die zweite Schicht eine wasserquellbare Schicht ist, wobei die erste Schicht an der zweiten Schicht durch einen Klebstoff befestigt ist, wobei die trockene Einlage in der Röhre angeordnet ist und im Allgemeinen den wenigstens einen Lichtwellenleiter umgibt, wobei die trockene Einlage eine Vielzahl von Partikeln beinhaltet, die eine durchschnittliche Partikelgröße von ungefähr 600 Mikrometer oder geringer aufweisen, um Mikrobiegung zu verhindern.

Description

  • IM ZUSAMMENHANG STEHENDE ANMELDUNGEN
  • Die vorliegende Anmeldung ist eine Continuation-In-Part (CIP) von U.S. Ser. No. 10/847,807, eingereicht am 18. Mai 2004, die eine Continuation-In-Part (CIP) von U.S. Ser. No. 10/661,204, eingereicht am 12. September 2003, ist, die eine Continuation-In-Part von U.S. Ser. No. 10/326,022 eingereicht am 19. Dezember 2002, ist, deren Offenbarungen in Gesamtheit durch Bezugnahme hier einbezogen sind.
  • ERFINDUNGSGEBIET
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf eine trockene Umhüllung von Lichtwellenleitern. Im Besonderen bezieht sich die Erfindung auf eine optische Röhrenanordnung, die mindestens einen trockenen Einsatz für den Schutz wenigstens eines Lichtwellenleiters umfasst.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Glasfaserkabel beinhalten Lichtwellenleiter, die optische Signale übertragen, wie zum Beispiel Sprache, Video, und/oder Dateninformationen. Eine Bauart eines Glasfaserkabels beinhaltet einen innerhalb einer Röhre angeordneten Lichtwellenleiter, wodurch eine Röhrenanordnung gebildet wird. Allgemein gesprochen, schützt die Röhre den Lichtwellenleiter; jedoch muss der Lichtwellenleiter innerhalb der Röhre über einen weiteren Schutz verfügen. Zum Beispiel sollte der Lichtwellenleiter über etwas Relativbewegung zwischen dem Lichtwellenleiter und der Röhre verfügen, um biegungsfähig zu sein.
  • Andererseits sollten die Lichtwellenleiter mit der Röhre hinreichend gekoppelt sein, um den Lichtwellenleiter an einer Versetzung innerhalb der Röhre zu hindern, wenn zum Beispiel bei der Installation des Kabels Zugkräfte ausgeübt werden. Außerdem sollte die Röhrenanordnung das Eindringen von Wasser in die Röhre verhindern. Überdies sollte die Röhrenanordnung fähig sein, in einem Temperaturbereich ohne übermäßige optische Leistungsabnahme zu funktionieren.
  • Die konventionellen optischen Röhrenanordnungen erfüllen diese Anforderungen, indem die Röhre mit einem thixotropen Material gefüllt wird, wie zum Beispiel Fett. Thixotrope Materialien ermöglichen im allgemeinen eine angemessene Bewegung zwischen dem Lichtwellenleiter und der Röhre, eine Polsterung und Kopplung des Lichtwellenleiters. Außerdem sind thixotrope Materialien wirksam, um das Eindringen von Wasser in die Röhre zu verhindern. Vor der Konfektionierung muss jedoch der Lichtwellenleiter von thixotropem Material gereinigt werden. Das Reinigen des thixotropen Materials von dem Lichtwellenleiter ist ein schmutziger und zeitaufwändiger Vorgang. Darüber hinaus ist die Viskosität des thixotropen Materials üblicherweise temperaturabhängig. Wegen der Viskositätsveränderung können die thixotropen Materialien bei relativ hohen Temperaturen aus einem Röhrende tropfen und bei relativ niedrigen Temperaturen können die thixotropen Materialien optische Dämpfung verursachen.
  • Kabelkonstruktionen versuchten, die thixotropen Materialien aus der Röhre zu eliminieren; aber allgemein sind die Konstruktionen mangelhaft, da sie nicht alle Anforderungen erfüllen und/oder in der Herstellung zu teuer sind. Ein Beispiel, das thixotropes Material aus der Röhre eliminiert, ist das U.S. Pat. Nr. 4,909,592, das eine Röhre mit darin ange ordneten konventionellen wasserquellfähigen Bändern und/oder Garnen offenbart. Zum Beispiel sind die konventionellen wasserquellfähigen Bänder üblicherweise aus zwei dünnen nicht verwebten Schichten sandwichartig gebildet, zwischen denen ein wasserquellfähiges Pulver eingelegt ist; dabei wird ein verhältnismäßig dünnes Band gebildet, das den Zwischenraum innerhalb einer Pufferröhre nicht ausfüllt. Demzufolge bieten die konventionellen wasserquellfähigen Bänder für die Lichtwellenleiter wegen des ungefüllten Zwischenraums keine angemessene Koppelung. Außerdem erlaubt der Zwischenraum den Eintritt von Wasser in das Innere der Röhre eher als das konventionelle wasserquellfähige Band. Demnach erfordert diese Konstruktion eine große Anzahl von wasserquellfähigen Komponenten in das Innere der Röhre für eine angemessene Koppelung der Glasfasern an das die Röhre. Überdies ist die Verwendung einer großen Anzahl wasserquellfähiger Komponenten innerhalb der Pufferröhre nicht ökonomisch, denn es erhöht den Herstellungsaufwand zusammen mit den Kosten für das Kabel.
  • Ein weiteres Beispiel für das Eliminieren thixotropen Materials aus einem Glasfaserkabel, ist das U.S. Pat. Nr. 6,278,826, welches einen Schaum mit Feuchtigkeitsgehalt größer als Null, der mit superabsorbierenden Polymeren ausgestattet ist, offenbart. Der Feuchtigkeitsgehalt des Schaumes wird als eine Verbesserung der flammhemmenden Eigenschaften des Schaums beschrieben. Gleichfalls ist der Schaum dieser Konstruktion relativ teuer und erhöht die Kosten für das Kabel.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • 1 ist eine Querschnittsansicht einer Röhrenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 1a ist eine Querschnittsansicht einer anderen Röhrenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine Querschnittsansicht der trockenen Einlage der Röhrenanordnung der 1.
  • 2a ist ein Diagramm, das Kompressionskurven für drei verschiedene trockene Einlagen darstellt.
  • 2b2d stellen verschiedene Zusammensetzungen von Klebstoff/Leim in Anwendung auf die trockene Einlage der 2 dar.
  • 3 ist ein Balkendiagramm, das eine Auszugskraft für ein optisches Bändchen für verschiedene Röhrenkonfigurationen darstellt.
  • 4 ist eine schematische Darstellung einer Fertigungslinie gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung.
  • 6 ist ein Diagramm, das eine Auszugskraft für ein optisches Bändchen zugeordnet zu verschiedenen Kabelkonfigurationen darstellt.
  • 7 ist eine Perspektivansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 9 ist eine Perspektivansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 10 ist eine Perspektivansicht einer anderen trockenen Einlage gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung.
  • 11 ist eine Querschnittsansicht eines Kabels mit einer konventionellen mit Fett gefüllten Röhrenanordnung.
  • 12 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels unter Benutzung einer konventionellen trockenen Röhrenanordnung.
  • 13 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels mit einer gepanzerten Schicht gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 14 ist eine Querschnittsansicht eines röhrenlosen Glasfaserkabels gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 15 ist eine Querschnittsansicht eines Glasfaserkabels unter Benutzung von verseilten Röhren gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 16 und 17 sind Querschnittsansichten eines röhrenlosen Glasfaserkabels gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden detaillierter mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, dabei werden die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gezeigt.
  • Die Erfindung könnte jedoch in vielen verschiedenen Formen ausgeführt werden und sollte nicht beschränkt auf die hier genannten Ausführungsformen ausgelegt werden; stattdessen sind diese Ausführungsformen dafür vorgesehen, dass ihre Offenbarung den Umfang der Erfindung vollständig denjenigen vermittelt, die auf diesem Gebiet qualifiziert sind. Die Zeichnungen sind nicht unbedingt maßstabgerecht gezeichnet, aber sie sind so gestaltet, um die Erfindung klar darzustellen.
  • Dargestellt in 1 ist eine beispielhafte Röhrenanordnung 10 betreffend einen Aspekt der vorliegenden Erfindung. Die Röhrenanordnung 10 beinhaltet wenigstens einen Lichtwellenleiter 12, wenigstens eine trockene Einlage 14 und eine Röhre 18. In diesem Fall ist der wenigstens eine Lichtwellenleiter 12 als Stapel von Bändchen 13 mit einer Diagonale ausgebildet. Abmessung D liegt zwischen den Ecken des Stapels. Die trockene Einlage 14 umgibt im Allgemeinen den mindestens einen Lichtwellenleiter 12 und bildet Ader 15, der innerhalb der Röhre 18 angeordnet ist. Die trockene Einlage 14 erfüllt Funktionen wie Polsterung, Koppelung, Verhinderung des Wassereintritts und Biegungsfähigkeit. Die trockene Einlage 14 ist vorteilhaft, weil die Lichtwellenleiter leicht daraus zu entfernen sind ohne Rückstände oder eine Schicht, die vor der Konfektionierung eine Reinigung erfordert. Darüber hinaus, im Unterschied zu konventionellen thixotropen Materialien verändert trockene Einlage 14 weder die Viskosität bei Temperaturveränderungen noch hat sie eine Neigung, bei hohen Temperaturen an dem Röhrende herunterzutropfen. Außerdem kann Röhrenanordnung 10 andere geeignete Komponenten wie einen Polyesterzwirn 17 umfassen, um die trockene Einlage 14 am Lichtwellenleiter 12 zu halten. Gleichermaßen können zwei oder mehrere Zwirne vernäht sein, um die trockene Einlage 14 zusammen zuhalten, bevor die Röhre 18 darum extrudiert wird. 1a zeigt eine Röhrenanordnung 10', die eine Variante der Röhrenanordnung 10 ist. Im Besonderen umfasst die Röhrenanordnung 10' eine Vielzahl von losen Lichtwellenleitern 12 anstatt des Stapels von Bändchen 13. In diesem Fall umfasst die Röhrenanordnung 10' vierundzwanzig lose Lichtwellenleiter 12, die in der Diagonale die Abmessung D haben, jedoch kann jede beliebige Anzahl an Lichtwellenleitern benutzt werden. Darüber hinaus können die Lichtwellenleiter 12 in einer oder mehreren Gruppen gebündelt sein unter Benutzung von Bindern, wasserquellfähigen Fäden, Bändern, Umwicklungen oder anderen geeigneten Materialien. Außerdem können die Röhrenanordnungen 10 oder 10' auch ein Bestandteil des Kabels wie in 5 gezeigt sein. Des Weiteren können die trockenen Einlagen 14 gemäß der vorliegenden Erfindung mit röhrenlosen Kabelkonstruktionen verwendet werden.
  • Wie dargestellt ist der Lichtwellenleiter 12 eine optische Faser, die einen Teil eines Bändchens mit optischen Fasern bildet. In diesem Fall sind die Lichtwellenleiter eine Vielzahl von single-mode Glasfasern im Bändchenformat, die den Bändchenstapel 13 bilden. Der Bändchenstapel 13 kann eine spiralförmige oder S-Z-Verseilung beinhalten. Zusätzlich können andere Ausführungen oder Konfigurationen von Lichtwellenleitern benutzt werden. Zum Beispiel kann Lichtwellenleiter 12 eine multi-mode, pure-mode, Erbium-dotiert, polarisierungsbeibehaltende Faser, andere geeignete Arten von Lichtwellenleitern und/oder eine Kombination von diesen sein. Außerdem kann der Lichtwellenleiter 12 auch lose oder gebündelt sein. Jeder Lichtwellenleiter 12 beinhaltet einen quarzbasierten Kern, der im Betrieb optische Signale überträgt und mit quarzbasierter Umhüllung umgeben ist, die einen niedrigeren Brechungsindex hat als der Kern. Zusätzlich können beim Lichtwellenleiter 12 eine oder mehrere Beschichtungen angewendet werden. Zum Beispiel umgibt eine weiche primäre Beschichtung die Umhüllung und eine relativ feste zweite Beschichtung umgibt die primäre Beschichtung. In einer Ausführungsform beinhalten ein oder mehrere Lichtwellenleiter 12 ein Beschichtungssystem wie in der U.S. Patentanmeldung Ser. No. 10/632,219 angemeldet am 18. Juli 2003 offenbart, deren Offenbarung hier durch Bezugnahme aufgenommen ist. Der Lichtwellenleiter 12 kann auch ein Kennzeichnungsmittel enthalten wie Tinte oder andere geeignete Vermerke zur Identifizierung. Selbstverständlich kann der Lichtwellenleiter ebenfalls eine feste Schutzschicht beinhalten. Geeignete Glasfasern sind handelsüblich von Corning Incorporated aus Corning, New York.
  • In anderen Ausführungen kann der Bändchenstapel 13 Lichtwellenleiter 12a in Ecken mit einer vorbestimmten MAC-Zahl haben, wodurch die optische Dämpfung des Lichtwellenleiters in Ecken verhindert wird, wenn der Lichtwellenleiter Druckkräften ausgesetzt wird. Anders formuliert setzt man zur Auswahl von Lichtwellenleitern in Ecken mit einer vorbestimmten MAC Zahl Lichtwellenleiter, die weniger empfindlich auf Lichtdämpfung durch Druckkräfte sind, an Stellen in Bändchenstapeln, die einen relativ hohen Kompressionsgrad erfahren. Wie hier verwendet, ist die MAC-Zahl berechnet als ein Modenfelddurchmesser (MFD), dividiert durch eine Grenzwellenlänge für den gegebenen Lichtwellenleiter 12a, wobei beide Parameter in Mikrometer erfasst werden, so dass die MAC-Zahl ohne Dimension ist. Mit anderen Worten, MFD wird gewöhnlich in Mikrometern erfasst und die Grenzwellenlänge wird gewöhnlich in Nanometer erfasst, so dass die Grenzwellenlänge zuerst durch 1000 dividiert werden muss, um sie in Mikrometer umzurechnen, wodurch sich eine MAC-Zahl ohne Dimension ergibt.
  • In einer Ausführung haben ein oder mehrere der Lichtwellenleiter 12a in Ecken eine vorbestimmte MAC-Zahl. Im Besonderen ist der MAC-Zahlenwert ungefähr 7,35 oder weniger, mehr bevorzugt ungefähr 7,00 und am meisten bevorzugt ungefähr 6,85 oder weniger. Beispielsweise werden Lichtwellenleiter 12a in Ecken mit einem MFD von 9,11 μm oder weniger und einer Grenzwellenlänge von 1240 nm oder mehr ausgewählt, wodurch sich 7,35 oder weniger für die MAC-Zahl ergibt. Im Allgemeinen gesagt ist die MAC-Zahl direkt proportional zu MFD sowie umgekehrt proportional zu der Grenzwellenlänge. Der Bändchenstapel 13 weist vier Lichtwellenleiter 12a in Ecken auf; jedoch können andere Bändchenstapel-Konfigurationen mehrere Eckenpositionen beinhalten. Zum Beispiel beinhaltet im Allgemeinen ein Bändchenstapel in der Form eines Pluszeichens acht Außenecken. Ähnlich können andere Bändchenstapelkonfigurationen eine andere Anzahl von Eckenpositionen haben.
  • Zusätzlich können die Bändchenausführungen der vorliegenden Erfindung eine positive Bändchenüberlänge (ERL) aufweisen, obgleich auch eine negative ERL möglich ist. Wie hier verwendet, ist ERL definiert als die Länge des einzelnen Bändchens minus der Länge der Röhre oder des Kabels, das das Bändchen beinhaltet, dividiert durch die Länge der Röhre oder des Kabels, das das Bändchen beinhaltet, was als Prozentsatz durch Multiplikation mit 100 ausgedrückt wird. Ob ERL unter Benutzung der Röhren- oder der Kabellänge zu kalkulieren ist, hängt von der jeweiligen Konfiguration ab. Außerdem können einzelne Bändchen des Kabels verschiedene ERL-Werte haben. Beispielsweise können die Bändchen des Kabels einen positiven ERL, vorzugsweise einen positiven ERL im Bereich von ungefähr 0,0% bis ungefähr 0,2% oder größer aufweisen. Ähnliche Ausführungen mit losen oder gebündelten Glasfasern können eine positive Faserüberlänge (EFL) einschließen.
  • 2 illustriert eine Querschnittsansicht einer erläuterten trockenen Einlage 14. Die trockene Einlage 14 wird aus einem langgestreckten Material oder Materialien gebildet, die fähig sind, sich während der Herstellung für kontinuierliche Anwendung von einer Rolle abzurollen. Die trockene Einlage 14 kann aus einer Vielzahl von Schichten gebildet sein, die verschiedene Funktionen erfüllen; jedoch kann die trockene Einlage 14 auch eine einzelne Schicht sein, wie Filzmaterial, das pressbar ist. Die trockene Einlage 14 polstert den Lichtwellenleiter 12 gegenüber der Röhre 18, dabei wird die optische Dämpfung des Lichtwellenleiters 12 unter ungefähr 0,4 dB/km bei einer Referenzwellenlänge 1310 nm und 0,3 dB/km bei Referenzwellenlängen von 1550 und 1625 nm aufrechterhalten, bevorzugterweise beträgt die Dämpfung 0,35/0,25 für die jeweiligen Wellenlängen. In einer Ausführung ist die trockene Einlage 14 aus zwei unterschiedlichen Schichten gebildet. Zum Beispiel stellt 2 eine erste Schicht 14a der trockenen Einlage 14 dar, die eine pressbare Schicht ist, und eine zweite Schicht 14b, die eine wasserquellfähige Schicht ist. In diesem Fall, ist die erste Schicht 14a aus einem kompressiblem Material gebildet und hat eine vorbestimmte Federkonstante, um angemessene Koppelcharakteristika zu bieten. Beispielweise ist die erste Schicht ein Schaumband; vorzugsweise Schaumstoff mit offenen Poren; man kann jedoch beliebiges geeignetes kompressibles Material verwenden, wie ein Schaumband mit geschlossenen Poren. Wie in 2 gezeigt kann die zweite Schicht 14b irgendeinen geeigneten Aufbau aufweisen und ist in bevorzugten Ausführungen als ein geeignetes wasserquellbares Band mit einer oder mehreren Komponenten ausgebildet. Beispielsweise können die wasserquellbaren Bänder unterschiedlichen Aufbau aufweisen, wie dies durch die zwei verschiedenen Vergrößerungsaugen der 2 gezeigt ist, jedoch enthalten sie wenigstens ein Band ähnlich einem nicht gewebten Band 14f mit einer Vielzahl von wasserquellbaren Partikeln 14e. Die trockene Einlage 14 kann jedoch auch andere Arten von Partikeln, die aus einem oder mehreren Materialien gebildet sind, beinhalten.
  • Die erste Schicht 14a und die zweite Schicht 14b sind vorzugsweise mit einem Klebstoff 14d aneinander befestigt, so dass eine Kraft von ungefähr 5 Newton oder mehr erforderlich ist, um die Schichten voneinander zu trennen. Der Klebstoff 14d kann auf eine oder beide Schichten während der Herstellung aufgesprüht werden, wodurch ein feiner Beschlag gebildet wird, der die Bildung von Klebstoffklumpen verhindert; jedoch sind andere geeignete Anwendungsverfahren ebenfalls möglich. Der Klebstoff kann aber auch anderes ausgebildet sein wie als Pulver, welches auf eine oder mehrere Schichten angewandt wird. Unabhängig von der Ausbildung des verwendeten Klebstoffs sollte kein erhöhter Grad an Dämpfung verursacht werden, wenn die trockene Einlage um den Lichtwellenleiter herumgelegt wird. In gleicher Weise sollten wasserquellbare Partikel oder Gemisch aus Partikeln wie Klebstoff und/oder wasserquellbare Partikel keine Mikrobiegung verursachen. Mit anderen Worten sollte die durchschnittliche Partikelgröße des Klebstoffs 14d oder eines Gemisches anderer Materialien wie Klebstoff und wasserquellbares Pulver relativ klein ausgebildet sein wie 600 μm oder geringer, vorzugsweise ungefähr 450 μm oder geringer und meist bevorzugt ungefähr 300 μm oder geringer, so dass, wenn die Partikel über einen Teil der trockenen Einlage 14 gegen den Lichtwellenleiter drücken, sie keinen erhöhten Grad an Mikrobiegung erzeugen. Hier bezieht sich die durchschnittliche Partikelgröße auf Partikel von einem oder mehreren Materialien, die in der trockenen Einlage 14 verwendet werden.
  • Wie im rechten Vergrößerungsauge der 2 gezeigt ist die zweite Schicht 14b als ein wasserquellbares Band ausgebildet, das wasserquellbare Partikel 14e aufweist, die zwischen zwei nicht verwebte bandartige Materialien 14f angeordnet sind, wobei die zweite Schicht durch Klebstoff 14d an der ersten Schicht 14a befestigt ist. Dieser Aufbau verhindert, dass Partikel Mikrobiegung erzeugen, da ein nicht verwebtes Band vorgesehen ist, das als ein Puffer zwischen der ersten Schicht 14a und den wasserquellbaren Partikeln 14b wirkt. Vorzugsweise sollte die durchschnittliche Partikelgröße des wasserquellbaren Pulvers relativ klein sein wie 600 μm oder geringer, vorzugsweise ungefähr 450 μm oder geringer und am meist bevorzugt ungefähr 300 μm oder geringer, so dass, wenn die wasserquellbaren Partikel durch einen Teil der trockenen Einlage 14 gegen den Lichtwellenleiter drücken, sie keinen erhöhten Grad an Mikrobiegung erzeugen. Die zweite Schicht 14b kann andere Ausgestaltungen aufweisen, wie sie in dem linken Vergrößerungsauge der 2 gezeigt sind. Speziell zeigt diese Ausführungsform wasserquellbare Partikel 14e, die an einer Seite eines einzelnen nicht verwebten Bandes 14f befestigt sind, welches dann an der kompressiblen ersten Schicht 14a befestigt ist, so dass die wasserquellbaren Partikel 14e zwischen den ersten und zweiten Schichten ohne eine Pufferschicht angeordnet sind. Bei diesem Aufbau wirkt der Klebstoff 14f so, dass die wasserquellbaren Partikel 14e und die ersten und zweiten Schichten 14a, 14b der trockenen Einlage 14 aneinander befestigt werden. Jedoch führt dieser Aufbau der trockenen Einlage 14 im allgemeinen zu einer größeren durchschnittlichen Partikelgröße eines Gemischmaterials gebildet aus Klebstoff und wasserquellbaren Partikeln. Mit anderen Worten sind alle Elemente, die gleich der durchschnittlichen Partikelgröße in diesem Aufbau der trockenen Einlage sind, im allgemeinen größer, da im Vergleich zum einzelnen wasserquellbaren Partikel ein Mischpartikel erzeugt wird. Folglich kann dies erhöhte Mikrobiegung erzeugen, wenn die durchschnittliche Partikelgröße zu groß wird. Daher sollte bei diesem Aufbau die durchschnittliche Partikelgröße der Partikel des Gemisches oder der Zusammensetzung in dem gleichen Bereich wie oben zur Verhinderung von Mikrobiegung angegeben liegen.
  • In ähnlicher Weise sollte die innere Oberfläche der trockenen Einlage 14 keinen erhöhten Grad von Mikrobiegung erzeugen. Somit sollte eine Oberfläche derjenigen Schicht, die die Lichtwellenleiter berühren kann, eine relativ glatte Oberfläche aufweisen. Wenn beispielsweise als die erste Schicht 14a der trockenen Einlage 14 ein Schaum verwendet wird, weist die durchschnittliche Zellengröße des Schaums vorzugsweise ungefähr 1000 μm oder geringer, und bevorzugterweise ungefähr 700 μm oder geringer auf, wodurch eine relativ glatte Oberfläche erzeugt wird. Zusätzlich kann der Schaum Schichten mit verschiedenen Zellgrößen aufweisen und größere Zellen entfernt von den Lichtwellenleitern und kleinere Zellen nahe der Oberfläche des Schaums, die die Lichtwellenleiter berühren kann, aufweisen. Andere Abwandlungen beinhalten eine Oberflächenbehandlung zur Glättung der Oberfläche der Schaumschicht. Die Oberflächenbehandlungen beinhalten ein Erhitzen, um die Oberfläche zu glätten oder die Zellen mit einem geeigneten Material zu füllen. Zusätzlich verhindert die erste Schicht 14a wie ein Schaumpolster, dass die wasserquellbaren Partikel und/oder der Klebstoff der trockenen Einlage 14 Mikrobiegung erzeugen.
  • In einer Ausführung ist die erste Schicht als ein Schaumband aus Polyurethan (PU) mit offenen Zellen ausgebildet. Das PU- Schauband kann entweder ein Ether-basierter PU oder ein Ester-basierer PU sein, wobei aber andere geeignete kompressible Schichten aus Schaumband verwendet werden können wie ein Polyethylenschaum, ein Polypropylenschaum oder ein EVA-Schaum. Jedoch verwenden bevorzugte Ausführungen ein Ether-basiertes Schaumband, da es sich besser als ein Ester-basierter PU-Schaum verhält, wenn es der Feuchtigkeit ausgesetzt wird. Mit anderen Worten kann der Ester-basierte PU-Schaum bei Feuchtigkeit zusammenbrechen, wogegen der Ether-basierte PU-Schaum im allgemeinen im Hinblick auf Feuchtigkeit robuster ist. Zusätzlich weist die Schaumschicht eine vorbestimmte Dichte im allgemeinen im Bereich von ungefähr 1 lb/ft3 bis ungefähr 3 lb/ft3, aber in bevorzugten Ausführungen beträgt die Dichte ungefähr 2 lb/ft3. Die trockene Einlage 14 weist also eine vorbestimmte höchste tensile Stärke auf, um während der Herstellung einen Bruch zu vermeiden. Allgemein gesprochen wird bei trockenen Einlagen mit sowohl einer kompressiblen Schicht als auch einer wasserquellbaren Schicht der Hauptteil der tensilen Belastung durch die wasserquellbare(n) Schicht(en) bereitgestellt. Die höchste tensile Stärke der trockenen Einlage beträgt vorzugsweise ungefähr 20 N pro Zentimeter an Breite W der trockenen Einlage 14 oder größer, bevorzugterweise ungefähr 30 N pro Zentimeter Breite W der trockenen Einlage 14 oder größer.
  • Die trockene Einlage 14 weist vorzugsweise eine solche Wasserschwellgeschwindigkeit auf, dass der Großteil der Schwellhöhe der wasserquellfähigen Substanz innerhalb von 120 Sekunden oder weniger nach der Einwirkung von Wasser eintritt, bevorzugterweise von ungefähr 90 Sekunden oder weniger. Zusätzlich weist die trockene Einlage 14 bevorzugterweise eine maximale Schwellhöhe von ungefähr 18 mm für destilliertes Was ser und ungefähr 8 mm für eine 5% ionisierte Wasserlösung, d.h. Salzwasser in einem unbeschränkten Schwellzustand auf; jedoch können trockene Einlagen mit anderen geeigneten maximalen Schwellhöhen verwendet werden. Vorzugsweise sind die Röhrenanordnungen mit einem Wasserschwellverhältnis von ungefähr 3 oder mehr, bevorzugterweise ungefähr 5 oder mehr und meist bevorzugt ungefähr 7 oder mehr ausgestattet. Das Wasserschwellverhältnis ist festgelegt als die Querschnittsfläche des unbeschränkten Schwellzustands der trockenen Einlage dividiert durch die freie Fläche in der Röhrenanordnung. Die freie Fläche der Röhrenanordnung ist festgelegt als eine Fläche über einen inneren Durchmesser der Röhre minus der Fläche, welche die Lichtwellenleiter belegen. Wenn beispielsweise die trockene Einlage eine Querschnittsfläche des unbeschränkten Schwellzustands von 50 mm2 aufweist und die Röhre eine freie Fläche von 10 mm2 aufweist, beträgt das Wasserschwellverhältnis fünf.
  • Die trockene Einlage 14 kann während der Herstellung zusammengedrückt werden, sodass sie eine vorbestimmte senkrechte Kraft bereitstellt, die verhindert, dass der Lichtwellenleiter 12 sich einfach in Längsrichtung längs der Röhre 18 versetzt. Die trockenen Einlagen 14 weisen vorzugsweise eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 5 mm oder geringer auf, um den Röhrendurchmesser und/oder Kabeldurchmesser minimal zu halten; jedoch kann jegliche geeignete Höhe h für die trockene Einlage 14 verwendet werden. Zusätzlich braucht die Höhe h der trockenen Einlage 14 über die Breite nicht konstant zu sein, kann aber variieren, wodurch sie sich an die Querschnittsform der Lichtwellenleiter anpasst und eine verbesserte Polsterung bereitstellt, um die optische Leistung zu verbessern (10). Die zweite Schicht 14b ist eine wasser quellbare Schicht wie ein Band, das das Eindringen von Wasser innerhalb der Röhre 18 verhindert.
  • Die Kompression der trockenen Einlage 14 ist in Wirklichkeit eine lokalisierte Maximalkompression der trockenen Einlage 14. Im Falle der 1 tritt das lokalisierte Kompressionsmaximum der trockenen Einlage 14 an den Ecken des Bändchenstapels längs des Durchmessers auf. Die Berechnung der Prozente an Kompression der trockenen Einlage 14 erfordert Kenntnis eines inneren Durchmessers der Röhre 18, eine diagonale Dimension D des Bändchenstapels und eine unkomprimierte Höhe h der trockenen Einlage 14. Beispielweise ist der innere Durchmesser der Röhre 18 5,1 mm, und die unkomprimierte Höhe h der trockenen Einlage 14 über den Durchmesser 3,0 mm (zweimal 1,5 mm). Die Diagonale D (5,1 mm) und die unkomprimierte Höhe h der trockenen Einlage 14 über den Durchmesser (3,0 mm) zusammenzählt ergibt eine unkomprimierte Abmessung von 8,1 mm. Wenn der Bändchenstapel und die trockene Einlagen 14 in die Röhre 18 mit dem Innendurchmesser von 7,1 mm hineingebracht werden, wird die trockene Einlage um insgesamt 1 mm zusammengedrückt (8,1 mm–7,1 mm). Somit wird die trockene Einlage 14 um ungefähr dreißig Prozent über den Durchmesser der Röhre 18 komprimiert.
  • 2a ist ein Diagramm, das beispielhafte Kompressionskurven 200, 202 und 204 für drei verschiedene trockene Einlagen 14 darstellt. Speziell repräsentieren die Kurven 200 und 202 zwei verschiedene trockene Einlagen, von denen jede eine kompressible Schicht aus Ether-basiertem PU-Schaum mit offenen Zellen und eine wasserquellbare Schicht aufweist. Die Kurven 200 und 202 repräsentieren jeweils trockene Einlagen mit Höhen h von ungefähr 1,5 mm bzw. ungefähr 1,8 mm. Auf der anderen Seite repräsentiert Kurve 204 eine trockene Einlage mit eine kompressiblen Schicht aus Ester-basiertem PU-Schaum mit offenen Zellen und einer wasserquellbaren Schicht mit einer Höhe von ungefähr 1,8 mm. Die Kompressionskurven werden erzeugt, indem eine Probe der trockenen Einlage zwischen zwei runde Platten mit einem Durchmesser von ungefähr 2,2 Inch gelegt werden, während die Kraft gemessen wird, die erforderlich ist, um die Probe unter Anwendung einer Instron-Maschine zusammenzudrücken.
  • Wie gezeigt sind die Kompressionskurven für alle drei trockenen Einlagen 14 im Allgemeinen über den Kompressionsbereich nicht linear. Aber allgemein gesprochen weisen die Kompressionskurven 200, 202 und 204 eine im Allgemeinen lineare Kompression bis zu ungefähr 0,70 mm auf. In einer anderen Ausfüherung weist die trockene Einlage 14 eine Kompression von ungefähr 1,0 mm oder geringer bei einer Kraft von 10 Newton auf. Allgemein gesprochen wird die Schaumschicht zusammengedrückt, während die wasserquellbare Schicht relativ unkompressibel ist.
  • In anderen Ausführungen ist die erste Schicht 14a der trockenen Einlage 14 in der Röhrenanordnung 10 unkomprimiert, beginnt jedoch zu komprimieren, wenn eine Bewegung der Lichtwellenleiter beginnt. Andere Veränderungen enthalten ein Anhängen oder Koppeln eines Teiles der trockenen Einlage 14 an die Röhre 18. Zum Beispiel werden Klebstoffe, Leime, Elastomere und/oder Polymere 14c auf einem Teil der Oberfläche der trockenen Einlage 14 angeordnet, der die Röhre kontaktiert, um die trockene Einlage 14 an der Röhre 18 zu befestigen. Beispielsweise ist die Schicht 14c eine Polymerschicht, die wenigstens teilweise während der Extrusion von Röhre 18 schmilzt, wodurch eine gegenseitige Kopplung gebildet wird. Überdies ist es möglich, die trockene Einlage 14 um den Lichtwellenleiter 12 rundherum spiralförmig zu wickeln, statt sie länglich anzuordnen. In wiederum weiteren Ausführungen können zwei oder mehr trockene Einlagen um einen oder mehreren Lichtwellenleiter 12 ausgebildet werden, wie zwei innerhalb der Röhre 18 eingebrachte Hälften.
  • Andere Ausgestaltungen können einen flüchtigen Leim/Klebstoff für die Kopplung der Kabelader 15 und/oder der trockenen Einlage 14' mit der Röhre 18 umfassen. Der Leim/Klebstoff oder ein ähnliches Mittel wird auf die radial äußere Oberfläche der trockenen Einlage 14 angewandt, zum Beispiel im Verlauf des Fertigungsverfahrens. Der flüchtige Leim/Klebstoff wird auf die äußere Oberfläche der trockenen Einlage 14 angewandt, wenn er noch heiß oder geschmolzen ist, dann wird er während des Abschreckens oder der Abkühlung des Kabels abgekühlt oder eingefroren. Beispielweise ist ein geeigneter flüchtiger Leim unter der Handelsmarke LITE-LOK® 70-003A von der National Starch and Chemical Company aus Bridgewater, New Jersey erhältlich. Der flüchtige Leim oder andere geeignete Klebstoffe/Materialien können in Raupenform angewandt werden, diese verfügen über eine kontinuierliche oder diskontinuierliche Konfiguration, wie in 2b2d dargestellt. Zum Beispiel können eine oder mehrere Leim-/Klebstoffraupen in Längsrichtung entlang der trockenen Einlage angewandt werden, in Längsrichtung mit Abstand positionierte Raupen, in einer Zick-Zack-Linie entlang der Längsachse der trockenen Einlage oder in beliebiger anderer geeigneter Konfiguration.
  • Bei einer Anwendung wird auf die trockene Einlage 14 eine Vielzahl von Raupen des flüchtigen Leims/Klebstoffes o.ä. angewandt. Beispielsweise können drei kontinuierliche oder unterbrochene Raupen an Stellen so angeordnet sein, dass – wenn die trockene Einlage um die Bändchen gebildet wird – die Rau pen im Winkel von 120° zueinander stehen. Desgleichen können vier Raupen an Stellen so angeordnet werden, dass – wenn die trockene Einlage um die Lichtwellenleiter gebildet wird – die Raupen im Winkel von 90° zueinander stehen. In Ausgestaltungen, bei denen die Raupen entlang der Längsachse positioniert sind, können die Raupen einen Längsabstand S von etwa 20 mm und etwa 800 mm oder mehr haben; allerdings können auch andere geeignete Abstände verwendet werden. Überdies können die Raupen intermittierend so angewandt werden, dass die erforderliche Materialmenge minimiert wird und dadurch die Produktionskosten bei ausreichender Kopplung/Verbindung gesenkt werden.
  • Da die Röhrenanordnungen 10 nicht mit einem thixotropen Material gefüllt sind, kann sich die Röhre deformieren oder kollabieren, wodurch dann eine ovale anstelle einer runden Röhre ausgebildet wird. Die am 30. Mai 2003 eingereichte U.S. Patentmeldung Nr. 10/448,509, deren Offenbarung durch Bezugnahme in das vorliegende Dokument aufgenommen gilt, erörtert trockene Röhrenanordnungen, bei denen die Röhre aus einem bimodalen Polymermaterial mit einer vorbestimmten durchschnittlichen Ovalität gebildet wird. Wie hier verwendet, entspricht die Ovalität der Differenz zwischen einem größeren Durchmesser D1 und einem kleineren Durchmesser D2 der Röhre 18 dividiert durch den größeren Durchmesser D1 und multipliziert mit einem Faktor von Hundert, wodurch die Ovalität als Prozentsatz ausgedrückt wird. Bimodale Polymermaterialien beinhalten Materialien, die mindestens ein erstes Polymermaterial mit einem relativ hohen Molekulargewicht und ein zweites Polymermaterial mit einem relativ niedrigen Molekulargewicht haben, die in einem Dualreaktorprozess hergestellt werden. Dieser Dualreaktorprozess liefert die erwünschten Materialeigenschaften und darf nicht mit einfachen Postreaktor-Polymer mischungen verwechselt werden, die die Eigenschaften beider Harze in der Mischung beeinträchtigen. Bei einer Ausgestaltung weist die Röhre eine durchschnittliche Ovalität von ungefähr 10 Prozent oder weniger auf. So wird beispielsweise die Röhre 18 aus einem HDPE, erhältlich bei der Dow Chemical Company aus Midland, Michigan unter der Schutzmarke DGDA-2490 NT, gebildet.
  • 3 ist ein Balkendiagramm, das eine normierte Auszugskraft (N/m) eines optischen Bändchens für verschiedene Röhrenaufbauten darstellt. Durch den Bändchenauszugskrafttest wurde die Kraft gemessen, die erforderlich ist, um eine Bewegung eines Bändchenstapels aus einem Kabel mit 10 Metern Länge hervorzurufen. Dieser Auszugskrafttest ist selbstverständlich ebenso für lose oder gebündelte Lichtwellenleiter anwendbar. Speziell wurde der Bändchenstapel aus der Röhre gezogen und die Kraft, die erforderlich ist, um eine Bewegung hervorzurufen, wurde durch die Länge des Kabels dividiert, wodurch die Auszugskraft für das optische Bändchen normiert wird. Als eine Bezugslinie für einen Vergleich stellt der Balken 30 eine Bändchenauszugskraft von ungefähr 4,8 N/m für einen Bändchenstapel mit 120 Fasern in einer mit herkömmlichem Fett (ein thixotropes Material) gefüllten Röhre dar (11). Der Balken 32 stellt eine Bändchenauszugskraft für einen herkömmlichen Entwurf mit trockener Röhre dar, der nur ein wasserquellbares Band um einen Bändchenstapel mit 144 Fasern aufweist (12), der lose in einer Röhre angeordnet ist. Speziell stellt der Balken 32 eine Bändchenauszugskraft von ungefähr 0,6 N/m für den Bändchenstapel mit 144 Fasern dar. Somit weist der herkömmliche Entwurf mit trockener Röhre (12) eine Bändchenauszugskraft auf, die ungefähr 12% der Bändchenauszugskraft der herkömmlichen mit Fett gefüllten Röhre (11) ist, was für gute Kabelleistung ungeeignet ist.
  • Die Balken 34, 36, 38 und 39 stellen Röhrenanordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung dar. Speziell stellt der Balken 34 eine Bändchenauszugskraft eines Stapels mit 144 Fasern aus einer Röhrenanordnung 10 mit einer trockenen Einlage 14 mit einer unkomprimierten Höhe h von ungefähr 1,5 mm mit ungefähr Null Prozent Kompression der trockenen Einlage 14 dar. Bei dieser Ausführung stellt der Balken 34 eine Bändchenauszugskraft von ungefähr 1,0 N/m dar, was eine überraschende Verbesserung gegenüber der herkömmlichen trockenen Röhre ist. Die Balken 36 und 38 repräsentieren Aufbauten, bei denen die trockene Einlage 14 innerhalb der Röhrenanordnung 10 um einen Prozentsatz gegenüber ihrer ursprünglichen Höhe auf eine durchschnittliche komprimierte Höhe komprimiert sind. Spezieller repräsentiert der Balken 36 eine Bändchenauszugskraft einer ähnlichen Röhrenanordnung wie der Balken 34 mit der Ausnahme, dass in dieser Ausführung die trockene Einlage 14 um ungefähr 30% zusammengedrückt ist. In dieser Ausgestaltung stellt der Balken 36 eine Bändchenauszugskraft von ungefähr 2,7 N/m dar. Der Balken 38 repräsentiert eine Bändchenauszugskraft von einem Bändchenstapel mit 144 Fasern aus einer Röhrenanordnung mit einer trockenen Einlage 14 mit einer unkomprimierten Höhe h von ungefähr 3 mm, die um ungefähr 30% innerhalb der Röhre zusammengedrückt ist. In dieser Ausführung stellt der Balken 38 eine Bändchenauszugskraft von ungefähr 0,5 N/m dar. Der Balken 39 repräsentiert eine Bändchenauszugskraft eines Stapels mit 144 Fasern aus einer Röhrenanordnung 10 mit einer trockenen Einlage mit einer unkomprimierten Höhe h von ungefähr 1,5 mm mit ungefähr einer Kompression von 17% der trockenen Einlage 14 und mit Leimraupen. In diesem Fall wurden vier Leimraupen fortlaufend in Längsrichtung entlang der trockenen Einlage angebracht, sodass sie um ungefähr 90° zueinander beabstandet sind. Die Bändchenauszugskraft für diese Ausführung betrug ungefähr 4,0 N/m. Wie gezeigt erhöhte die Anwendung von Klebstoff-/Leimraupen die Bändchenauszugskraft bei geringerer Kompression der trockenen Einlage. Somit liegt gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung die Kompression der trockenen Einlage 14 vorzugsweise im Bereich von ungefähr 10% bis ungefähr 90%; jedoch können andere geeignete Kompressionsbereiche die gewünschte Leistung bereitstellen. Trotzdem sollte die Kompression der trockenen Einlage 14 nicht zu groß sein, dass sie ungemäße optische Dämpfung in irgendeinem der Lichtwellenleiter erzeugt, und sie kann durch die Anwendung von Klebstoff-/Leimraupen optimiert werden. Vorzugsweise liegt die Bändchenauszugskraft oder die Auszugskraft für andere Lichtwellenleiteraufbauten im Bereich von ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m, vorzugsweise im Bereich von ungefähr 1 N/m bis ungefähr 4 N/m.
  • 4 illustriert schematisch eine beispielhafte Produktionslinie 40 für die Röhrenanordnung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Produktionslinie 40 enthält mindestens eine Abspultrommel für Lichtwellenleiter 41, eine Abspultrommel für trockene Einlagen 42, eine optionale Kompressionsstation 43, eine Leim-/Klebstoffstation 43a, eine Verbindungsstation 44, einen Kreuzschlitz-Extruder 45, einen Wassertrog 46 und eine Aufwickeltrommel 49. Zusätzlich dazu kann die Röhrenanordnung 10 eine Ummantelung 20 aufweisen, wodurch ein Kabel 50 wie in 5 dargestellt gebildet wird. Die Umhüllung 20 kann die Zugentlastungselemente 19a und eine Schützhülle 19b enthalten, die auf derselben Linie wie die Röhrenanordnung 10 oder auf einer zweiten Linie gefertigt werden können. Das beispielhafte Fertigungsverfahren umfasst das Abwickeln von mindestens einem Lichtwellenleiter 12 und einer trockenen Einlage 14 von den jeweiligen Trommeln 41 und 42. Aus Gründen der Klarheit werden nur eine Abspultrommel für den Lichtwellenleiter 12 und die trockene Einlage 14 dargestellt; die Fertigungsstrecke kann jedoch eine geeignete Anzahl von Abspultrommeln für die Fertigung der Röhrenanordnungen und Kabel gemäß der vorliegenden Erfindung enthalten. Als nächstes wird die trockene Einlage 14 an der Komprimierungsstation 43 auf eine vorbestimmte Höhe h komprimiert und wahlweise wird auf die äußere Oberfläche der trockenen Einlage 14 an der Station 43 ein Leim/Klebstoff angewandt. Dann wird die trockene Einlage allgemein um den Lichtwellenleiter 12 positioniert, und, falls gewünscht, wickelt oder näht eine Verbindungsstation einen oder mehrere Bindfäden um die trockene Einlage 14 herum, wodurch Ader 15 gebildet wird. Danach wird die Ader 15 dem Kreuzschlitz-Extruder 45 zugeführt, wo eine Röhre 18 um die Ader 15 herum extrudiert wird. Die Röhre 18 wird dann im Wassertrog 46 abgekühlt und danach wird die Röhrenanordnung 10 auf die Aufwickeltrommel 49 gewickelt. Wie im gestrichelten Kästchen dargestellt, werden, wenn eine Produktionslinie für die Fertigung des Kabels 50 eingerichtet wird, die Zugentlastungselemente 19a von Trommel 47 abgewickelt und neben Röhre 18 positioniert, und die Schützhülle 19b wird unter Verwendung des Kreuzschlitz-Extruders 48 über die Zugentlastungselemente 19a und die Röhre 18 extrudiert. Danach durchläuft das Kabel 50, bevor es auf die Aufwickeltrommel 49 aufgewickelt wird, einen zweiten Wassertrog 46. Überdies, sind auch andere Kabel- und/oder Produktionslinien nach den Konzepten der vorliegenden Erfindung möglich. So können die Kabel- und/oder Produktionslinien zum Beispiel einen wasserquellfähigen Streifen 19c und/oder eine Armierung zwischen Röhre 18 und Zugentlastungselementen 19a enthalten; aller dings ist auch die Anwendung anderer geeigneter Kabelkomponenten möglich.
  • 6 ist ein Diagramm, das die Ergebnisse von Bändchenkopplungskräften für Kabel mit ähnlichen Röhrenanordnungen wie in 3 verwendet darstellt. Der Bändchenkopplungskrafttest wird angewandt, um die Kräfte zu modellieren, die auf den/die Lichtwellenleiter einwirken, wenn ein Kabel beispielsweise einer Zugbelastung während der Installation des Kabels ausgesetzt wird. Obwohl die Ergebnisse bei der Bändchenauszugskraft und der Bändchenkopplungskraft Kräfte im selben allgemeinen Bereich aufweisen können, ist die Bändchenkopplungskraft im allgemeinen ein besserer Indikator für die tatsächliche Kabelleistung.
  • In diesem Fall simuliert der Bändchenkopplungstest eine unterirdische Kabelinstallation in einer Leerröhre, indem eine Zugbelastung von 600 Pfund auf ein Kabel mit 250 m Länge angewandt wird, indem Zugscheiben auf die entsprechenden Hüllen der Kabelenden gesetzt werden. Jedoch können andere geeignete Lasten, Längen und/oder Installationsanordnungen verwendet werden, um die Bändchenkopplung in anderen Simulationen zu charakterisieren. Dann wird die Kraft auf den/die Lichtwellenleiter entlang ihrer Länge vom Ende das Kabels gemessen. Die Kraft auf den/die Lichtwellenleiter wird gemessen, indem ein optisches Zeit-Reflektometer nach Brillouin (BOTDR) verwendet wird. Durch Festlegung einer am besten angepassten Steigung der Kurve wird die Bändchenkopplungskraft normiert.
  • Als eine Bezugslinie für einen Vergleich stellt die Kurve 60 eine normierte Bändchenkopplungskraft von ungefähr 1,75 N/m für ein Kabel dar, dass eine Bändchenstapel mit 120 Fasern in einem herkömmlichen mit Fett gefüllten Kabel aufweist (11). Eine Kurve 62 stellt eine Bändchenauszugskraft für ein Kabel dar, das einen herkömmlichen Entwurf mit trockener Röhre mit einem wasserquellbaren Band um einen Bändchenstapel mit 144 Fasern (12) aufweist, der lose in einer Röhre angeordnet ist. Speziell stellt die Kurve 62 eine normierte Bändchenkopplungskraft von ungefähr 0,15 N/m für den Bändchenstapel mit 144 Fasern dar. Somit weist der herkömmliche Entwurf mit trockener Röhre (12) eine normierte Bändchenkopplungskraft auf, die ungefähr neun Prozent der normierten Bändchenkopplungskraft der herkömmlichen mit Fett gefüllten Röhre (11) ist, was für eine gute Kabelleistung unangemessen ist. Mit anderen Worten kann sich der Bändchenstapel des herkömmlichen Kabels mit trockener Röhre in einfache Weise während einer Dehnung des Kabelmantels beispielsweise während einer Belastung mit Eis aus der Umgebungsluft, Luftbewegungen, Ausgrabungen von Kabeln und Zugbelastung während der Kabelinstallation bewegen.
  • Die Kurven 64, 66, 68 und 69 repräsentieren Kabel gemäß der vorliegenden Erfindung. Speziell stellt die Kurve 64 eine Bändchenkopplungskraft eines Kabels dar, das einen Stapel von 144 Fasern aufweist mit einer Röhrenanordnung 10, die eine trockene Einlage 14 mit einer unkomprimierten Höhe h von ungefähr 1,5 mm und ungefähr Null Prozent Kompression der trockenen Einlage 14 aufweist. In dieser Ausführung stellt die Kurve 64 eine Bändchenkopplungskraft von ungefähr 0,80 N/m dar, die eine Verbesserung gegenüber dem herkömmlichen trockenen Kabel von 12 ist. Die Kurven 66 und 68 repräsentieren Kabelaufbauten, bei denen eine trockene Einlage 14 innerhalb einer Röhrenanordnung 10 um einen Prozentsatz gegenüber der ursprünglichen Höhe auf eine durchschnittliche komprimierte Höhe zusammengedrückt ist. Spezieller repräsentiert die Kurve 66 eine Bändchenkopplungskraft eines ähnlichen Ka bels wie bei der Kurve 64 mit der Ausnahme, dass in dieser Ausführung die trockene Einlage 14 um ungefähr dreißig Prozent zusammengedrückt ist. In dieser Ausführung stellt die Kurve 66 eine Bändchenkopplungskraft von ungefähr 2,80 N/m dar. Die Kurve 68 repräsentiert eine Bändchenkopplungskraft eines Kabels, das einen Bändchenstapel mit 144 Fasern aus einem Kabel aufweist, das eine Röhrenanordnung mit einer trockenen Einlage 14 mit einer unkomprimierten Höhe h von ungefähr 3 mm aufweist, die um ungefähr 30% innerhalb der Röhre zusammengedrückt ist. In dieser Ausführung stellt die Kurve 68 eine Bändchenkopplungskraft von ungefähr 0,75 N/m dar. Die Kurve 69 repräsentiert eine Bändchenkopplungskraft eines Kabels, das einen Bändchenstapel mit 144 Fasern von einem Kabel aufweist, das eine Röhrenanordnung mit einer trockenen Einlage 14 mit einer unkomprimierten Höhe h von ungefähr 1,5 mm aufweist, die um ungefähr siebzehn Prozent innerhalb der Röhre zusammengedrückt ist und Klebstoff/Leimraupen enthält. In diesem Fall wurden vier Leimraupen fortlaufend in Längsrichtung längs der trockenen Einlage aufgebracht, so dass sie um ungefähr 90 Grad voneinander beabstandet sind. Wie gezeigt stellt die Kurve 69 eine Bändchenkopplungskraft, die ähnlich der Kurve 66 ist, von ungefähr 2,80 N/m dar mit geringerer Kompression der trockenen Einlage. Somit liegt gemäß den Konzepten der vorliegenden Erfindung die Bändchenkopplungskraft vorzugsweise in einem Bereich von ungefähr 0,5 N/m bis ungefähr 5,0 N/m, bevorzugterweise in dem Bereich von ungefähr 1 N/m bis ungefähr 4 N/m. Jedoch können auch andere geeignete Bereiche der Bändchenkopplungskraft die gewünschte Leistung bereitstellen.
  • Überdies können die Konzepte der vorliegenden Erfindung auch auf andere Konfigurationen der trockenen Einlage angewandt werden. Wie in 7 dargestellt, weist die trockene Einlage 74 eine erste Schicht 74a und eine zweite Schicht 74b auf, die verschiedene geeignete Arten von wasserquellenden Substanzen enthalten. In einer Ausgestaltung werden zwei verschiedene wasserquellende Substanzen in oder auf der zweiten Schicht 14b so angeordnet, dass die Röhrenanordnung 10 für mehrere Umgebungen nutzbar ist und/oder über eine verbesserte Wassersperrwirkung verfügt. Zum Beispiel kann die zweite Schicht 14b eine erste wasserquellende Komponente 76, die für ionisierte Flüssigkeiten, wie z.B. Salzwasser, wirksam ist, sowie eine zweite wasserquellende Komponente 78 enthalten, die für nichtionisierte Flüssigkeiten wirksam ist. Beispielsweise ist das erste wasserquellende Material ein Polyakrylamid und das zweite wasserquellende Material ein Polyakrylat-Superabsorbent. Überdies können die erste und zweite wasserquellende Komponente 76, 78 vorbestimmte Abschnitte des wasserquellenden Bandes besetzen. Durch den Wechsel der wasserquellenden Materialien ist das Band für Standardanwendungen, Salzwasseranwendungen oder für beides zweckmäßig. Andere Varianten der verschiedenen wasserquellenden Substanzen umfassen die Existenz einer wasserquellenden Substanz mit unterschiedlichen Quellgeschwindigkeiten, Gelstärken und/oder Verbundwirkung mit dem Band.
  • 8 stellt eine andere Ausgestaltung der trockenen Einlage dar. Die Einlage 84 wird aus drei Schichten gebildet. Die Schichten 84a und 84c sind wasserquellende Schichten, zwischen denen eine Schicht 84b angeordnet ist, die komprimierbar ist, um eine Kopplungskraft zu mindestens einem optischen Wellenleiter zu erreichen. Desgleichen können andere Ausgestaltungen der trockenen Einlage andere Veränderungen beinhalten, wie mindestens zwei komprimierbare Schichten, die eine wasserquellende Schicht einschließen. Die zwei komprimierbaren Schichten können unterschiedliche Federkonstanten haben, um die an mindestens einen optischen Wellenleiter angelegte Normalkraft entsprechend anzupassen.
  • In 9 ist eine trockene Einlage 94 mit den Schichten 94a und 94b nach einer anderen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Schicht 94a ist aus einem geschlossenzelligen Schaum mit mindestens einer Perforierung 95 durch diese gebildet und die Schicht 94b beinhaltet mindestens eine wasserquellende Substanz; allerdings können auch andere geeigneten Materialien für die komprimierbare Schicht verwendet werden. Der geschlossenzellige Schaum wirkt als passives wassersperrendes Material, das dem Eindringen von Wasser entlang dessen entgegenwirkt, während die Perforierung 95 einer aktivierten wasserquellenden Substanz der Schicht 94b ein radiales Eindringen hin zum Lichtwellenleiter ermöglicht. Jede geeignete Größe, Form und/oder Perforierungsstruktur 95, die es der aktivierten wasserquellenden Substanz ermöglicht, sich radial einwärts zu bewegen, um Wasser wirkungsvoll zu blockieren, ist zulässig. Die Größe, Form und/oder Perforierungsstruktur können ausgewählt sowie um die Lichtwellenleiter in den Ecken des Stapels herum angeordnet werden, wodurch die Leistung der Lichtwellenleiter in den Ecken verbessert wird. So kann beispielsweise die Perforierung 95 Variationen bei der Komprimierbarkeit der trockenen Einlage bieten, um dadurch die Normalkraft auf den optischen Wellenleiter zur Aufrechterhaltung der optischen Leistung anzupassen.
  • 10 stellt die trockene Einlage 104 dar, mit der auch andere Konzepte der vorliegenden Erfindung dargestellt werden. Die trockene Einlage 104 beinhaltet Schichten 104a und 104b. Schicht 104a ist aus einer Vielzahl nicht kontinuierlicher komprimierbarer Elemente gebildet, die auf der Schicht 104b angeordnet sind, die wiederum eine kontinuierliche, wasser quellende Schicht ist. In einer Ausgestaltung sind die Elemente der Schicht 104a in regelmäßigen Abständen angeordnet, die allgemein mit der Verseillänge eines Bändchenstapels korrelieren. Überdies haben die Elemente eine Höhe h, die sich über deren Breite w hinweg ändert. Mit anderen Worten ausgedrückt, sind die Elemente so geformt, dass sie der Form der optischen Wellenleiter, die sie allgemein umgeben sollen, entsprechen.
  • In 13 wird das Kabel 130 dargestellt, das eine andere Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist, bei der die Röhrenanordnung 10 Einsatz findet. Das Kabel 130 beinhaltet ein Ummantelungssystem 137 um die Röhrenanordnung 10, um die Röhrenanordnung 10 beispielsweise vor Querdruckkräften sowie vor Umwelteinwirkungen zu schützen. In diesen Fall beinhaltet das Ummantelungssystem 137 ein wasserquellendes Band 132, das mit einem (nicht sichtbaren) Bindfaden gesichert ist, ein Paar Reißleinen 135, ein armiertes Band 136 sowie eine Schutzhülle 138. Das armierte Band 136 ist vorzugsweise gewalzt hergestellt; es können allerdings auch andere geeignete Fertigungsmethoden eingesetzt werden. Das Paar der Reißleinen 135 ist allgemein ungefähr einhundertachtzig Grad mit Abständen von neunzig Grad von der Überlappung der Armierung auseinander angeordnet, wodurch ein Abscheren der Reißleine an einer Kante des armierten Bandes während des Gebrauchs verhindert wird. In bevorzugten Ausgestaltungen weisen die für das Reißen durch ein bewehrtes Band hindurch geeigneten Reißleinen eine Konstruktion wie in der US-Patentanmeldung Nr. 10/652,046 offenbart und eingereicht am 29. August 2003 auf, wobei deren Offenbarung durch Bezugname hierin aufgenommen gilt. Das armierte Band 136 kann entweder dielektrisches oder metallisches Material sein. Bei Verwendung eines dielektrischen bewehrten Bandes kann das Kabel auch einen Me talldraht zur Lokalisierung des Kabels bei unterirdischer Verlegung enthalten. Anders ausgedrückt macht der Metalldraht das Kabel auffindbar. Die Ummantelung 138 umgibt allgemein das armierte Band 136 und schützt das Kabel 130 vor Umwelteinwirkungen. Selbstverständlich können andere geeignete Ummantelungssysteme ebenfalls für die Röhrenanordnung verwendet werden.
  • In 14 ist das Glasfaserkabel 140 dargestellt. Kabel 140 umfasst mindestens einen optischen Wellenleiter 12 und eine trockene Einlage 14, wodurch eine Kabelader im Ummantelungssystem 142 gebildet wird. Anders ausgedrückt bildet das Kabel 140 eine röhrenfreie Konstruktion, da der Zugang zur Kabelader 141 einfach durch Aufschneiden des Ummantelungssystems 142 erreicht wird. Das Ummantelungssystem 142 enthält auch die darin integrierten und um 180 Grad zueinander versetzt angeordneten Zugentlastungselemente 142a, wobei damit dem Kabel eine bevorzugte Krümmung gewährt wird. Andere Ummantelungssystemkonfigurationen, wie beispielsweise unterschiedliche Typen, Mengen, und/oder Platzierungen der Zugentlastungen 142a sind selbstverständlich möglich. Kabel 140 kann auch eine oder mehrere Reißleinen 145 enthalten, die zwischen der Kabelader 141 und der Ummantelung 142 zum Aufreißen der Ummantelung 142 angeordnet sind, wodurch den Facharbeitern ein einfacher Zugriff auf die Kabelader 141 ermöglicht wird.
  • In 15 ist ein Glasfaserkabel 150 mit einer Vielzahl von Röhrenanordnungen 10 verseilt um ein Zentralelement 151 dargestellt. Speziell werden die Röhrenanordnungen 10 mit einer Menge von Fülldrähten 153, um das Zentralelement 151 S-Z verseilt und mit einem oder mehreren (nicht sichtbaren) Bindfäden gesichert, wodurch eine verseilte Kabelader gebildet wird. Die verseilte Kabelader hat ein wasserquellendes Band 156, das mit einem (nicht sichtbaren) Bindfaden gesichert wird, bevor die Ummantelung 158 darüber extrudiert wird. Optional können Aramidfasern oder geeignete Zugentlastungen und/oder wassersperrende Bauteile, wie z.B. wasserquellende Fäden, um das Zentralelement 151 verseilt werden, wodurch ein Teil der verseilten Kabelader gebildet wird. Desgleichen können die wasserquellenden Bauteile, wie z.B. Fäden oder ein Band, um das Zentralelement 151 platziert werden, um so das Eindringen von Wasser entlang der Mitte des Kabels 150 zu verhindern. Andere Varianten des Kabels 150 können ein bewehrtes Band, eine innere Ummantelung und/oder unterschiedliche Anzahlen von Röhrenanordnungen umfassen.
  • In 16 und 17 sind zur Erläuterung dienende röhrenlose Kabelkonstruktionen nach der vorliegenden Erfindung dargestellt. Speziell handelt es sich bei Kabel 160 um ein Verbindungskabel mit mindestens einem Lichtwellenleiter 12, der allgemein in einem Hohlraum der Ummantelung 168 von der trockenen Einlage 14 umgeben ist. Kabel 160 umfasst ebenfalls mindestens ein Zugentlastungselement 164. Andere röhrenlose Verbindungskabelkonfigurationen sind ebenfalls möglich, so z.B. runde oder ovale Konfigurationen. In 17 ist ein röhrenloses Achterverbindungskabel 170 dargestellt, das einen Übertragungsabschnitt 172 und einen Trägerabschnitt 174 verbunden mit einer gemeinsamen Ummantlung 178 aufweist. Der Übertragungsabschnitt 172 umfasst ein Zugentlastungselement 173 und der Trägerabschnitt 174 umfasst einen Hohlraum, der mindestens einen Lichtwellenleiter 12 aufweist, der allgemein von der trockenen Einlage 14 umgeben ist. Der Trägerabschnitt 174 kann auch mindestens ein Stauchschutzelement 175 umfassen, um ein Einschrumpfen zu verhindern, wenn der Trägerabschnitt 174 vom Übertragungsabschnitt 172 getrennt wird. Obwohl die 16 und 17 die trockene Einlage aus der 2 darstellen, kann jede geeignete trockene Einlage verwendet werden.
  • Viele Modifikationen oder andere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche werden einem sachkundigen Fachmann offensichtlich werden. Beispielsweise können Lichtwellenleiter in einer Reihe von Bändchenstapeln oder Konfigurationen wie ein gestuftes Profil des Bändchenstapels ausgebildet werden. Kabel gemäß der vorliegenden Erfindung können auch mehr als eine spiralförmig verseilte optische Röhrenanordnung beinhalten anstelle von S-Z verseilten Konfigurationen. Darüber hinaus können die trockenen Einlagen der vorliegenden Erfindung wie gezeigt zusammen laminiert sein oder als individuelle Komponenten angewandt werden. Daher versteht sich, dass die Erfindung nicht auf die speziellen hier offenbarten Ausführungsformen beschränkt ist und dass Modifikationen und andere Ausführungsformen im Umfang der beigefügten Ansprüche gemacht werden können. Obwohl spezielle Begriffe hier angewandt werden, werden sie nur in einem allgemeinen und beschreibenden Sinne verwendet und nicht zum Zweck einer Beschränkung. Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf quarzbasierte Lichtwellenleiter beschrieben, jedoch sind die erfinderischen Konzepte der vorliegenden Erfindung auf andere geeignete Lichtwellenleiter und/oder Kabelkonfigurationen anwendbar.
  • KURZFASSUNG DER OFFENBARUNG
  • Eine optische Röhrenanordnung weist wenigstens einen optischen Lichtwellenleiter auf, wenigstens eine trockene Einlage und eine Röhre. In einer Ausführungsform weist die trockene Einlage eine erste Schicht und eine zweite Schicht auf, die durch einen Klebstoff miteinander verbunden sind. Die trockene Einlage beinhaltet ebenfalls eine Vielzahl von Partikeln mit einer durchschnittlichen Partikelgröße von ungefähr 600 Mikrometer oder weniger, um Mikrobiegung zu verhindern. Die erste Schicht kann ein Polyurethanschaum mit einer durchschnittlichen Zellengröße von ungefähr 1000 Mikrometer oder weniger sein, und die zweite Schicht ist eine wasserquellbare Schicht. Die trockene Einlage ist in der Röhre angeordnet und umgibt im Allgemeinen den wenigstens einen Lichtwellenleiter, und die Röhrenanordnung kann ein Teil eines faseroptischen Kabels sein.

Claims (45)

  1. Eine optische Röhrenanordnung, umfassend: eine Röhre; mindestens einen Lichtwellenleiter, wobei der Lichtwellenleiter in der Röhre angeordnet ist; und mindestens eine trockene Einlage, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine erste Schicht und eine zweite Schicht aufweist, wobei die erste Schicht eine Schaumschicht ist und die zweite Schicht eine wasserquellbare Schicht ist, wobei die erste Schicht an der zweiten Schicht durch einen Klebstoff befestigt ist, wobei die trockene Einlage in der Röhre angeordnet ist und im Allgemeinen den wenigstens einen Lichtwellenleiter umgibt, wobei die trockene Einlage eine Vielzahl von Partikeln beinhaltet, die eine durchschnittliche Partikelgröße von ungefähr 600 Mikrometer oder geringer aufweisen, um Mikrobiegung zu verhindern.
  2. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die durchschnittliche Partikelgröße ungefähr 450 Mikrometer oder geringer ist.
  3. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die Schaumschicht eine durchschnittliche Zellengröße von ungefähr 1000 Mikrometer oder geringer aufweist.
  4. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die Schaumschicht eine durchschnittliche Zellengröße von ungefähr 700 Mikrometer oder geringer aufweist.
  5. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der Polyurethanschaum ein Ether-basierter Polyurethanschaum mit offenen Zellen ist.
  6. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die wasserquellbare Schicht ein wasserquellbares Band ist.
  7. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 6, wobei das wasserquellbare Band eine erste wasserquellbare Komponente und eine zweite wasserquellbare Komponente aufweist.
  8. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m aufweist.
  9. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter eine normierte Ausziehkraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m aufweist.
  10. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter ein Teil eines Bändchens ist, wobei das Bändchen eine normierte Bändchenausziehkraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m aufweist.
  11. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei der mindestens eine Lichtwellenleiter ein Teil eines Bändchens ist, wobei das Bändchen eine normierte Auszugskraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m aufweist.
  12. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe h von ungefähr 5 mm oder weniger aufweist.
  13. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die optische Röhrenanordnung ein Teil eines faseroptischen Kabels ist.
  14. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 13, wobei das faseroptische Kabel eine normierte Bändchenkopplungskraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5 N/m aufweist.
  15. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die optische Röhrenanordnung ein Teil eines faseroptischen Kabels ist, wobei das faseroptische Kabel ein Armierungsband enthält.
  16. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 1, wobei die optische Röhrenanordnung ein Wasserschwellverhältnis von ungefähr drei oder mehr aufweist.
  17. Eine optische Röhrenanordnung, umfassend: eine Röhre, wobei die Röhre eine innere Oberfläche aufweist; wenigstens einen Lichtwellenleiter, wobei der wenigstens eine Lichtwellenleiter in der Röhre angeordnet ist und eine positive Überlänge verglichen mit der Röhre aufweist; und wenigstens eine trockene Einlage, wobei die wenigstens eine trockene Einlage wenigstens zwei geschichtete Schichten aufweist, die mit einem Klebstoff aneinander befestigt sind, wo bei die wenigstens eine trockene Einlage im Allgemeinen den wenigstens einen Lichtwellenleiter umgibt, wodurch eine Ader gebildet wird, die in der Röhre angeordnet ist, wobei die wenigstens eine trockene Einlage bewirkt, dass der wenigstens eine Lichtwellenleiter an die innere Oberfläche der Röhre gekoppelt wird, sodass der wenigstens eine Lichtwellenleiter eine normierte Auszugskraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m aufweist, während der wenigstens eine optische Lichtwellenleiter gepolstert wird, wodurch eine optische Dämpfung von unterhalb ungefähr 0,4 dB/km erreicht wird.
  18. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der Klebstoff eine Partikelgröße von ungefähr 600 Mikrometer oder geringer aufweist.
  19. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei wenigstens einer der zwei geschichteten Schichten eine Schaumschicht mit einer durchschnittlichen Zellengröße von ungefähr 1000 Mikrometer oder geringer ist.
  20. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei wenigstens einer der zwei geschichteten Schichten eine Schaumschicht mit einer durchschnittlichen Zellengröße von ungefähr 700 Mikrometer oder geringer ist.
  21. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die zwei geschichteten Schichten eine kompressible Schicht und wenigstens eine wasserquellbare Schicht umfassen.
  22. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei eine der zwei geschichteten Schichten einen Ether-basierten Polyurethanschaum mit offenen Zellen umfasst.
  23. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei eine der zwei geschichtete Schichten ein wasserquellbares Band ist.
  24. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei eine der zwei geschichteten Schichten eine wasserquellbare Schicht mit einer ersten wasserquellbaren Komponente und einer zweiten wasserquellbaren Komponente ist.
  25. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der wenigstens eine Lichtwellenleiter eine normierte Auszugskraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m aufweist.
  26. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der wenigstens eine Lichtwellenleiter ein Teil eines Bändchens ist, wobei das Bändchen eine normierte Auszugskraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m aufweist.
  27. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei der wenigstens eine Lichtwellenleiter ein Teil eines Bändchens ist, wobei das Bändchen eine normierte Auszugskraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m aufweist.
  28. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die wenigstens eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe von ungefähr 5 mm oder geringer aufweist.
  29. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die optische Röhrenanordnung ein Teil eines faseroptischen Kabels ist.
  30. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 29, wobei das faseroptische Kabel eine normierte Bändchenkopplungskraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5 N/m aufweist.
  31. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die optische Röhrenanordnung ein Teil eines faseroptischen Kabels ist, wobei das faseroptische Kabel ein Armierungsband aufweist.
  32. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 17, wobei die optische Röhrenanordnung ein Wasserschwellverhältnis von ungefähr drei oder mehr aufweist.
  33. Eine optische Röhrenanordnung, umfassend: eine Röhre; wenigstens einen Lichtwellenleiter; und wenigstens eine trockene Einlage, wobei die wenigstens eine trockene Einlage eine Schicht aus Polyurethanschaum mit einer durchschnittlichen Zellengröße von ungefähr 1000 Mikrometer oder weniger aufweist, wobei die wenigstens eine trockene Einlage und der wenigstens eine Lichtwellenleiter eine Ader bilden, die in der Röhre angeordnet ist, wobei der wenigstens eine Lichtwellenleiter eine normierte Auszugskraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5,0 N/m aufweist.
  34. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die wenigstens eine trockene Einlage eine Vielzahl von Partikeln mit einer durchschnittlichen Partikelgröße von ungefähr 600 Mikrometer oder weniger aufweist.
  35. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die Schicht aus Polyurethanschaum eine durchschnittliche Zellengröße von ungefähr 700 Mikrometer oder weniger aufweist.
  36. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die normierte Auszugskraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m beträgt.
  37. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei der wenigstens eine Lichtwellenleiter ein Teil eines Bändchens mit einer normierten Auszugskraft zwischen ungefähr 1 N/m und ungefähr 4 N/m ist.
  38. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die wenigstens eine trockene Einlage eine Schicht aus Ether-basiertem Polyurethanschaum mit offenen Zellen und wenigstens eine wasserquellbare Schicht umfasst.
  39. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 38, wobei die wasserquellbare Schicht wenigstens ein wasserquellbares Band ist.
  40. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die trockene Einlage darüber hinaus eine wasserquellbare Schicht mit einer ersten wasserquellbaren Komponente und einer zweiten wasserquellbaren Komponente umfasst.
  41. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die wenigstens eine trockene Einlage eine unkomprimierte Höhe von ungefähr 5 mm oder weniger aufweist.
  42. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die optische Röhrenanordnung ein Teil eines faseroptischen Kabels ist.
  43. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 42, wobei das faseroptische Kabel eine normierte Bändchenkopplungskraft zwischen ungefähr 0,5 N/m und ungefähr 5 N/m aufweist.
  44. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die optische Röhrenanordnung ein Teil eines faseroptischen Kabels ist, wobei das faseroptische Kabel ein Armierungsband aufweist.
  45. Die optische Röhrenanordnung nach Anspruch 33, wobei die optische Röhrenanordnung ein Wasserschwellverhältnis von ungefähr drei oder mehr aufweist.
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