DE112005000620T5 - Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen - Google Patents

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Abstract

System zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend:
ein piezoelektrisches Element, das in oder an einem vorab festgelegten Teil einer Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, bei Verformung elektrische Energie als eine Ausgabe zu erzeugen, und
eine Kommunikationseinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist und auf die von dem piezoelektrischen Element ausgegebene elektrische Energie mit Übermitteln von Daten, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, an einen Datenempfänger abseits von der Veröffentlichung anspricht.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren und Systeme zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Es steht eine große Vielzahl von Verfahren zum automatischen Verfolgen der Exposition von Verbrauchern durch bestimmte Arten von Medien, Fernsehen und Radio einschließend, zur Verfügung. Fernsehen und Radio verwenden empfangbare Übertragungen, egal ob optisch, akustisch oder andernfalls elektronisch empfangbar, und sind somit für die Messung über elektronische Geräte gut geeignet.
  • Andere Formen von Verbraucheraktivitäten verwenden jedoch keine derartigen Arten von Übertragungen und sind somit nicht leicht meßbar. Insbesondere ist das Lesen von Veröffentlichungen durch Verbraucher, einschließlich das Lesen von Zeitschriften, Zeitungen, Büchern, etc., technologisch unwirksam. Heutzutage benutzen Büchereien, Buchläden und andere kommerzielle Einrichtungen, die Bücher und andere Arten von Veröffentlichungen verkaufen, Radiofrequenzidentifikationsbausteine (Radio Frequency Identification Devices (RFID)) als ein Weg zur Verhinderung des Diebstahls von genannten Gegenständen. Der tatsächliche Kauf, das tatsächliche Mieten oder Ausleihen einer Veröffentlichung selbst stellt jedoch ungenügende Information dar, um zu ermitteln oder auf andere Weise herauszufinden, ob die Veröffentlichung gelesen worden ist oder mehrere Male gelesen worden ist, oder andere nützliche Information bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung durch den Verbraucher zu ermitteln.
  • Angesichts des Vorangehenden hat bisher die Vefolgung der Nutzung von Veröffentlichungen prinzipiell die Verwendung von Verbraucherbefragungen und -tagebüchern mit sich gebracht, in denen die Verbraucher deren Leseaktivität von Hand aufzeichnen oder auf andere Weise ermitteln (z.B. während Telefoninterviews). Leider sind Befragungen und Tagebücher arbeitsintensiv, für das tägliche Leben aufdringlich und anfällig für entweder absichtliches und/oder unabsichtliches Falschberichten.
  • Es ist somit erwünscht, Wege zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichung zu finden, die leicht implementierbar, fehlerrobust sind und minimal in die Privatsphäre von Verbrauchern eingreifen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Für die vorliegende Anmeldung sollen die folgenden Begriffe und Definitionen gelten:
    Der Begriff "Veröffentlichung" in der hierin verwendeten Form bedeutet ein oder mehrere von einer Anzahl von physikalischen Objekten, die öffentlich oder privat verbreitet werden, um Daten in gedruckter Form an Personen zu übermitteln, und schließt, ohne aber darauf beschränkt zu sein, Zeitschriften, Zeitungen, Sendungen (Mailings), Kataloge, Bücher, Broschüren, Programme, Reklame- und Werbematerialien ein.
  • Der Begriff "Daten" in der hierin verwendeten Form bedeutet alle Indizes, Signale, Markierungen, Symbole, Domains, Symbolmengen, Repräsentationen und jede andere physikalische Form bzw. Formen, die Information repräsentiert/repräsentieren, egal ob dauerhaft oder temporär, sichtbar, hörbar, akustisch, elektrisch, magnetisch, elektromagnetisch oder auf andere Weise festgehalten. Der zum Repräsentieren von vorab festgelegter Information in einer physikalischen Form verwendete Begriff "Daten" soll jede und alle Repräsentationen derselben vorab festgelegten Information in einer anderen physikalischen Form oder Formen umfassen.
  • Die Begriffe "Mediendaten" und "Medien" in der hierin verwendeten Form bedeuten Mediendaten, mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die allgemein zugänglich sind, egal ob über die Luft oder über Kabel, Satellit, Netzwerk, Inter-Netzwerk (einschließlich dem Internet), angezeigt, auf Speichermedien verteilt, oder durch irgendeine andere Einrichtung oder Technik, die von Menschen wahrnehmbar ist, ohne Rücksicht auf die Form oder den Inhalt genannter Daten, und Audio, Video, Text, Bilder, Animationen, Datenbanken, Datensätze, Rundfunksendungen, Anzeigen, Zeichen, Signale, Internetseiten und Streaming-Media-Daten, ohne aber darauf beschränkt zu sein, enthaltend.
  • Der Begriff "Netzwerk" in der hierin verwendeten Form schließt sowohl Netzwerke als auch Inter-Netzwerke jeglicher Art, einschließlich des Internets, ein und ist nicht auf irgendein spezielles Netzwerk oder Inter-Netzwerk beschränkt.
  • Die Begriffe "erster" und "zweiter" werden zur Unterscheidung eines Elements, einer Menge, von Daten, eines Objekts, Schrittes, Prozesses, Aktivität oder Gegenstands von einem anderen verwendet und werden nicht zur Bezeichnung von einer relativen Position oder zeitlichen Anordnung verwendet, sofern nicht anderes ausdrücklich angegeben wird.
  • Die Begriffe "Verformung", "verformt" und "verformen" in der hierin verwendeten Form bedeuten eine Änderung der Gestalt oder Form oder der Vorgang der Änderung einer Gestalt oder Form einer Veröffentlichung oder eines Teils derselben, egal ob dauerhaft oder temporär und ob zerstörend oder zerstörungsfrei.
  • Die Begriffe "gekoppelt", "gekoppelt an" und "gekoppelt mit" in der hierin verwendeten Form bedeuten jeweils eine Beziehung zwischen bzw. unter zwei oder mehr Geräten, Vorrichtungen, Dateien, Programmen, Medien, Komponenten, Netzwerken, Systemen, Untersystemen und/oder Mitteln, die eine oder mehrere von (a) einer Verbindung, egal ob direkt oder über ein oder mehrere weitere Geräte, Vorrichtungen, Dateien, Programme, Medien, Komponenten, Netzwerke, Systeme, Untersysteme oder Mittel, (b) einer Kommunikationsbeziehung, egal ob direkt oder über ein oder mehrere weitere Geräte, Vorrichtungen, Dateien, Programme, Medien, Komponenten, Netzwerke, Systeme, Untersysteme oder Mittel und/oder (c) einer Kommunikationsbeziehung bildet, in der der Betrieb von irgendeinem oder mehreren Geräten, Vorrichtungen, Dateien, Programmen, Medien, Komponenten, Netzwerken, Systemen, Untersystemen oder Mitteln, ganz oder teilweise, vom Betrieb irgendeines anderen oder mehrerer anderer derselben abhängt.
  • Die Begriffe "kommunizieren übermitteln", "kommunizierend/übermittelnd" und "Kommunikation/Übermittlung" in der hierin verwendeten Form schließen sowohl Transportieren von Daten von einer Quelle zu einem Ziel als auch Liefern von Daten an ein Kommunikationsmedium, -system oder eine Verbindung zum Transportieren zu einem Ziel ein.
  • Der Begriff "Prozessor" in der hierin verwendeten Form bedeutet Verarbeitungsgeräte, -vorrichtungen, -programme, -schaltungen, -komponenten, -systeme und -untersysteme, egal ob in Hardware, Software oder beiden implementiert.
  • Die Begriffe "Speicher (storage)", "Datenspeicher (data storage)" und "interner Speicher (memory)" in der hierin verwendeten Form bedeuten Datenspeichergeräte, -vorrichtungen, -programme, -schaltungen, -systeme, -untersysteme und Speichermedien, die zur Aufbewahrung von Daten, egal ob auf einer temporären oder dauerhaften Basis, und zum Bereitstellen von genannten aufbewahrten Daten dienen.
  • Der Begriff "Datenbank" in der hierin verwendeten Form bedeutet ein geordneter Körper mit verwandten Daten, unabhängig von der Art, in der die Daten oder der geordnete Körper derselben repräsentiert wird. Zum Beispiel kann der geordnete Körper von verwandten Daten in Form einer Tabelle, Karte, eines Netzes, eines Pakets, eines Datenpakets, einer Datei, eines Dokuments, einer Liste oder in irgendeiner anderen Form vorliegen.
  • Der Begriff "Ort" in der hierin verwendeten Form bezieht sich auf eine Position relativ zu irgendeinem Bezugssystem, wie zum Beispiel einer Einrichtung, einem Wohnort, Zug, Flugzeug, Auto oder einer anderen Struktur, eines Beförderungsmittels, Platzes oder Gegenstands, egal ob feststehend oder in Bewegung oder relativ zu einem Koordinatensystem, wie zum Beispiel Länge und Breite.
  • Der Begriff "Disposition" in der hierin verwendeten Form bezieht sich auf einen Ort, eine Änderung des Ortes, Bewegung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit, Bewegung und/oder Beschleunigung.
  • Die Begriffe "Teilnehmer", "Antwortender" und "Beteiligter" werden hierin zur Bezeichnung einer Person, die, wissend oder unwissend, an einer Studie zur Erfassung von Information, egal ob durch elektronische, Überwachungs- oder andere Mittel, über das Verhalten oder die Aktivität oder Exposition durch Medien und/oder Veröffentlichungen der Person teilnimmt, austauschbar verwendet.
  • Die Begriffe "Positionssignal" in der hierin verwendeten Form bedeutet ein Signal, aus dem eine Position, entweder absolut oder relativ, mit oder ohne Verwendung von zusätzlichen Positionssignalen hergeleitet werden kann.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt ein piezoelektrisches Element, das in oder an ein vorab festgelegten Teil einer Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, bei Verformung elektrische Energie als eine Ausgabe zu erzeugen, und eine Kommunikationseinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet und auf die von dem piezoelektrischen Element ausgegebene elektrische Energie mit Übermitteln von Daten, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, an einen Datenempfänger abseits von der Veröffentlichung anspricht.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt die Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, mittels eines piezoelektrischen Elements, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist, und Übermittlung der Nutzungsdaten an eine Datensammeleinrichtung.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Personennähedetektor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, ein Ausgabesignal zu erzeugen, wenn sich eine Person in der Nähe der Veröffentlichung befindet, und eine Kommunikationseinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist und auf die Signalausgabe durch den Detektor mit Übermittlung von Daten, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, an einen Datenempfänger abseits von der Veröffentlichung anspricht.
  • Gemäß einem zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Detektieren der Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Verwendung der Veröffentlichung durch die Person angeben, als Reaktion auf Detektieren der Nähe der Person zu der Veröffentlichung.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Kombination zur Verwendung bei der Erfassung von Daten bezüglich der Exposition eines Beteiligten an einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen bereitgestellt. Die Kombination umfaßt eine in oder an der Veröffentlichung angeordnete Kommunikationseinrichtung, wobei die Kommunikationseinrichtung in ersten und zweiten Zuständen wahlweise betreibbar ist, eine Steuereinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet und mit der Kommunikationseinrichtung kommunikativ gekoppelt ist, wobei die Steuereinrichtung gestaltet ist, um zu bewirken, daß die Kommunikationseinrichtung in dem ersten Zustand arbeitet, wenn zwei vorab festgelegte Seiten der Veröffentlichung zugeschlagen sind, und zu bewirken, daß die Kommunikationseinrichtung in dem zweiten Zustand arbeitet, wenn die beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung aufgeschlagen sind.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Exposition eines Beteiligten einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Detektieren, wenn zwei vorab festgelegte Seiten einer Veröffentlichung zugeschlagen sind, unter Verwendung einer Einwirkung einer ersten Einrichtung auf eine zweite Einrichtung, Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch den Beteiligten angeben, als Antwort auf Detektieren, wenn zwei vorab festgelegte Seiten zugeschlagen sind, Ansteuerung eines drahtlosen Senders zum Arbeiten in einem ersten Zustand, wenn die beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung zugeschlagen sind und zum Arbeiten in einem zweiten Zustand, wenn die beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung aufgeschlagen sind, drahtlose Übermittlung der Nutzungsdaten an eine Datensammeleinrichtung durch den drahtlosen Sender gemäß dem Betriebszustand des drahtlosen Senders.
  • Gemäß einem weiteren zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Verwendung in einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte an der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen bereitgestellt. Das System umfaßt ein tragbares Überwachungsgerät, das gestaltet ist, um von einem Beteiligten an der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen getragen zu werden, und ein RFID-Tag-Lesegerät zur Aktivierung eines RFID-Tags und zum Erhalten von Informationen über die Nutzung einer Veröffentlichung enthält, und einen Speicher zur Speicherung von Daten betreffend die erhaltene Information, und eine Veröffentlichung, die einen RFID-Tag enthält, der gestaltet ist, um von einem RFID-Tag-Lesegerät gespeist zu werden und Informationen bezüglich der Veröffentlichung an das RFID-Tag-Lesegerät zu liefern, und eine Steuereinrichtung, die gestaltet ist, um das Liefern von Informationen durch den RFID-Tag gemäß der Nutzung der Veröffentlichung durch einen Benutzer wahlweise zu aktivieren und deaktivieren.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte an einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt das Tragen eines tragbaren Überwachungsgeräts durch einen Beteiligten der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, Aktivierung eines in oder an einer Veröffentlichung angeordneten RFID-Tags durch das tragbare Überwachungsgerät, drahtloses Erhalten von Informationen über die Nutzung der Veröffentlichung von dem aktivierten RFID-Tag durch das tragbare Überwachungsgerät und wahlweises Aktivieren und Deaktivieren des Betriebs des RFID-Tags gemäß der Nutzung der Veröffentlichung durch den Beteiligten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Verwendung in einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen bereitgestellt. Das System umfaßt eine Veröffentlichung mit einem Teil, der eine leitfähige Struktur enthält, die gestaltet ist, um ein Antwortsignal als Antwort auf eine emittierte Energie von einem vorab festgelegten Typ zu emittieren, wobei das Antwortsignal eine Signatur des Teils der Veröffentlichung repräsentiert, ein Überwachungsgerät, das einen Energieemitter enthält, der gestaltet ist, um Energie des vorab festgelegten Typs in Richtung auf die leitfähige Tinte der Veröffentlichung zu emittieren, wobei das Überwachungsgerät einen Empfänger enthält, der gestaltet ist, um das Antwortsignal des Teils der Veröffentlichung zu empfangen.
  • Gemäß einem weiteren zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte an einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Exponieren einer Veröffentlichung mit einem Teil, der eine leitfähige Struktur enthält, der emittierten Energie eines vorab festgelegten Typs zur Erzeugung eines Antwortsignals, das eine Signatur des Teils der Veröffentlichung repräsentiert, Empfangen des Antwortsignals, und Ermittlung des Teils der Veröffentlichung auf der Grundlage des empfangenen Antwortsignals zur Erzeugung von Informationen über die Nutzung von Veröffentlichungen zur Verwendung bei der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Detektieren von mit dem Biegen einer Seite einer Veröffentlichung verbundenen Kräften zur Erzeugung von Rohdaten, die sich über die Zeit erstrecken, und Verarbeitung der Rohdaten zur Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Wandler in oder an der Veröffentlichung, der zum Detektieren von mit Biegen einer Seite einer Veröffentlichung verbundenen Kräften fähig ist, um Rohdaten zu erzeugen, die sich über die Zeit erstrecken, und einen Prozessor in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Rohdaten zu verarbeiten und Nutzungsdaten zu erzeugen, die die Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  • Gemäß einem zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt, wobei die Veröffentlichung einen ersten Teil enthält, der an einem zweiten Teil zum Verbergen eines vorab festgelegten Ausdrucks (expression) mittels Klebstoff befestigt ist. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von Rohdaten, die mit der Abtrennung des ersten Teils vom zweiten Teil verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt, wobei die Veröffentlichung einen ersten Teil enthält, der an ein zweites Teil zum Verbergen eines vorab festgelegten Ausdrucks mittels Klebstoff befestigt ist. Das System umfaßt einen in oder an der Veröffentlichung angeordneten Sensor, der fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die mit der Abtrennung des ersten Teils vom zweiten Teil verbunden sind, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von Rohdaten, die mit dem Entfernen der Verpackung von einer Veröffentlichung verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die mit dem Entfernen der Verpackung von einer Veröffentlichung verbunden sind, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt die Erzeugung von Rohdaten, die mit dem Ergreifen einer Veröffentlichung durch eine Person verbunden sind, und Erzeugen von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die mit dem Ergreifen einer Veröffentlichung durch eine Person verbunden sind, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem weiteren zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von Rohdaten, die auf die Außenseite einer Veröffentlichung durch eine Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die auf die Außenseite einer Veröffentlichung durch eine Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt die Erzeugung von Rohdaten, die den Unterschied der Beschleunigung von zwei benachbarten Seiten einer Veröffentlichung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die Aufschlagen der Veröffentlichung zwischen den beiden benachbarten Seiten repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die den Unterschied der Beschleunigung von zwei benachbarten Seiten einer Veröffentlichung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die Aufschlagen der Veröffentlichung zwischen den beiden benachbarten Seiten repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erzeugen von Rohdaten, die angeben, daß eine Bind-in-Card von einer Veröffentlichung abgetrennt worden ist, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die Abtrennen der Bind-in-Card repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die angeben, daß eine Bind-in-Card von einer Veröffentlichung abgetrennt worden ist, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die Abtrennen der Bind-in-Card repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten erzeugen.
  • Gemäß einem zusätzlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von Rohdaten, die eine Translationsbewegung einer Veröffentlichung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die eine Translationsbewegung einer Veröffentlichung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt.
  • Das Verfahren umfaßt Erzeugung von ersten Daten, die einen ersten Zustand repräsentieren und wenigstens eine von Disposition einer Veröffentlichung, auf eine Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition einer Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu einer Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts zu erfassen, und Erzeugen von zweiten Daten, die einen zweiten Zustand repräsentieren, der wenigstens eine von Disposition einer Veröffentlichung, auf eine Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition einer Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu einer Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts umfaßt, wobei sich der zweite Zustand vom ersten Zustand unterscheidet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Prozessor, der in oder an einer Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, erste Daten, die einen ersten Zustand repräsentieren, der wenigstens eine von Disposition der Veröffentlichung, auf die Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition der Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu einer Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts umfaßt, wobei der Prozessor fähig ist, zweite Daten zu erzeugen, die einen zweiten Zustand repräsentieren, der wenigstens eine von Disposition einer Veröffentlichung, auf eine Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition einer Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu einer Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts umfaßt, wobei sich der zweite Zustand vom ersten Zustand unterscheidet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt ein Substrat mit einer in eine Bindung einer Veröffentlichung einzubettenden Kante, einen piezoelektrischen Sensor in oder an dem Substrat benachbart zur Kante desselben, einen Lichtsensor in oder an dem Substrat und von der Kante versetzt, einen mit dem piezoelektrischen Wandler zum Empfangen von ersten Daten von selbigem und mit dem Lichtsensor zum Empfangen von zweiten Daten gekoppelten Prozessor, wobei der Prozessor fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung einer Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der ersten Daten und der zweiten Daten zu erzeugen, und eine Kommunikations einrichtung, die mit dem Prozessor zur Übermittlung der Nutzungsdaten von dem System gekoppelt ist.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung von Medien bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von ersten Daten in einem tragbaren Überwachungsgerät, das an dem Körper eines Antwortenden getragen wird, die die Nutzung einer Veröffentlichung repräsentieren, und Erzeugung von zweiten Daten in dem tragbaren Überwachungsgerät, die die Nutzung von Medien repräsentieren.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung und von Medien mittels eines tragbaren Überwachungsgeräts bereitgestellt, das an dem Körper eines Antwortenden getragen wird. Das System umfaßt ein Gehäuse mit einer Größe, die geeignet ist, um an dem Körper eines Antwortenden getragen zu werden, eine erste Datensammeleinrichtung, die von dem Gehäuse getragen wird und fähig ist, die Daten zu sammeln, die die Nutzung einer Veröffentlichung repräsentieren, und eine zweite Datensammeleinrichtung, die von dem Gehäuse getragen wird und fähig ist, die Daten zu sammeln, die die Nutzung von Medien repräsentieren.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Programmierung eines Datenerfassungssystems bereitgestellt, das in oder an einer Veröffentlichung zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung getragen wird. Das Verfahren umfaßt Übermittlung von ersten Daten an ein tragbares Überwachungsgerät, das an dem Körper eines Antwortenden getragen wird, von dem System, die angeben, daß sich das System innerhalb des Kommunikationsbereiches des tragbaren Überwachungsgeräts befindet, und Übermittlung von zweiten Daten von dem tragbaren Überwachungsgerät an das System, die Programmierdaten zur Steuerung des Betriebs des Systems umfassen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Programmierung eines Datenerfassungssystems bereitgestellt, das in oder an einer Veröffentlichung zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung getragen wird. Das System umfaßt ein Datenerfassungsystem, das in oder an einer Veröffentlichung zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung getragen wird und die Fähigkeit zur drahtlosen Kommunikation aufweist, und ein tragbares Überwachungsgerät, das gestaltet ist, um an dem Körper eines Antwortenden getragen zu werden und die Fähigkeit zur drahtlosen Kommunikation zur Kommunikation mit dem Datenerfassungsystem aufweist, wobei das tragbare Überwachungsgerät fähig ist, Daten an das Datenerfassungsystem zu übermitteln, die Programmierdaten zur Steuerung des Betrieb des Systems umfassen.
  • Der Begriff "Zeitbasisdaten" in der hierin verwendeten Form umfaßt Daten, die Zeit, egal ob absolut und relativ, repräsentieren, und Taktdaten.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erzeugung von Nutzungsdaten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von ersten Daten mittels einer ersten Datenerzeugungseinrichtung in oder an einer Veröffentlichung, wobei die ersten Daten die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, Erzeugung von Zeitbasisdaten mittels einer Einrichtung in oder an der Veröffentlichung und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der ersten Daten und der Zeitbasisdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt eine erste Datenerzeugungseinrichtung in oder an einer Veröffentlichung, die fähig ist, erste Daten zu erzeugen, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, eine Zeitbasisdatenerzeugungseinrichtung in oder an der Veröffentlichung, die fähig ist, Zeitbasisdaten zu erzeugen, und einen Prozessor, der fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der ersten Daten und der Zeitbasisdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von Rohdaten, die die auf eine Veröffentlichung durch eine Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung zur Erzeugung von Rohdaten angeordnet ist, die auf die Veröffentlichung von einer Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt, wobei die Veröffentlichung einen ersten Teil enthält, der an einem zweiten Teil zum Verbergen eines vorab festgelegten Ausdrucks lösbar befestigt ist. Das Verfahren umfaßt Erzeugung von Rohdaten, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt, wobei die Veröffentlichung einen ersten Teil enthält, der an einen zweitem Teil zum Verbergen eines vorab festgelegten Ausdrucks lösbar befestigt ist. Das Verfahren umfaßt die Erzeugung von Rohdaten, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Bereitstellung von Nutzungsdaten, die die Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, Speicherung der Nutzungsdaten in einem Speicher in oder an der Veröffentlichung und Übermittlung der gespeicherten Nutzungsdaten von dem Speicher bei Auftreten eines vorab festgelegten Zustands.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt eine Datenquelle in oder an der Veröffentlichung, die fähig ist, Nutzungsdaten bereitzustellen, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, einen Speicher in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Nutzungsdaten zu speichern, und eine Kommunikationseinrichtung, die fähig ist, die gespeicherten Nutzungsdaten von dem Speicher bei Auftreten eines vorab festgelegten Zustands zu speichern.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Erfassung von Rohdaten, die die Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person betreffen, mittels einer Datenquelle in oder an der Veröffentlichung, Verarbeitung der Rohdaten mittels eines Prozessors in oder an der Veröffentlichung, um verarbeitete Daten zu erzeugen, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person angeben, und Übermittlung der verarbeiteten Daten an eine Datensammeleinrichtung.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Datenquelle in oder an einer Veröffentlichung, die fähig ist, Rohdaten bereitzustellen, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, einen Prozessor in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Rohdaten zu verarbeiten und verarbeitete Daten zu erzeugen, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, und eine Kommunikationseinrichtung, die fähig ist, die verarbeiteten Daten an eine Datensammeleinrichtung zu übermitteln.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das Verfahren umfaßt Detektieren von mit Biegen einer Seite einer Veröffentlichung verbundenen Kräften zur Erzeugung von Rohdaten, die sich über die Zeit erstrecken, und Verarbeitung der Rohdaten zur Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person bereitgestellt. Das System umfaßt einen Wandler in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, mit Biegen einer Seite einer Veröffentlichung verbundene Kräfte zu detektieren und Rohdaten zu erzeugen, die sich über die Zeit erstrecken, und einen Prozessor in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Rohdaten zu verarbeiten und Nutzungsdaten zu erzeugen, die die Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung von Systemen, die zur Erfassung von Daten verwendet werden, gemäß bestimmten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Veröffentlichung, die einen piezoelektrischen Wandler gemäß bestimmten Ausführungsformen enthält.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Veröffentlichung, die eine faltbare Klappe gemäß bestimmten Ausführungsformen enthält.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung einer Veröffentlichung mit einem Einband, der an oder in einem piezoelektrischen Wandler plaziert ist, gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 4a zeigt eine weitere schematische Darstellung einer Veröffentlichung mit einem piezoelektrischen Wandler gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 5 zeigt eine weitere schematische Darstellung einer Veröffentlichung gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 5a zeigt eine weitere schematische Darstellung einer Veröffentlichung gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 6 zeigt eine schematische Darstellung einer Veröffentlichung mit Beschleunigungsdetektoren gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 7 zeigt eine schematische Darstellung einer Veröffentlichung mit einem lösbaren Karteneinsatz gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 8 zeigt ein Funktionsblockdiagramm eines mit bestimmten Ausführungsformen verwendeten tragbaren Überwachungsgeräts.
  • 9 zeigt ein Funktionsblockdiagramm, das Datensensoren und einen drahtlosen Sender zeigt, die mit einer Veröffentlichung gemäß bestimmten Ausführungsformen verwendet werden.
  • 10 zeigt eine schematische Darstellung von Systemen, die die Erzeugung einer Signatur gemäß bestimmten Ausführungsformen der Erfindung verwendet werden.
  • 11 zeigt eine weitere schematische Darstellung von Systemen gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 12 zeigt eine weitere schematische Darstellung von Systemen gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 13 zeigt ein Funktionsblockdiagramm eines Hauptmoduls gemäß bestimmten Ausführungsformen.
  • 14 zeigt ein Funktionsblockdiagramm eines mit bestimmten Ausführungsformen verwendeten tragbaren Überwachungsgeräts.
  • 15 zeigt ein Ablaufdiagramm, das einen in bestimmten Ausführungsformen verwendeten Datenerfassungsprozesses darstellt.
  • 16 zeigt ein weiteres Ablaufdiagramm, das einen in bestimmten Ausführungsformen verwendeten Datenerfassungsprozesses darstellt.
  • 17 zeigt ein weiteres Ablaufdiagramm, das einen in bestimmten Ausführungsformen verwendeten Datenerfassungsprozeß darstellt.
  • Ausführliche Beschreibung von bestimmten vorteilhaften Ausführungsformen
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Erfassung von Daten bezüglich bzw. betreffend die Nutzung von Veröffentlichungen. In den beschriebenen verschiedenen Ausführungsformen werden Veröffentlichungen mit einer oder mehreren elektronischen Einrichtungen ausgestattet und sind externe Einrichtungen fähig, nützliche Informationen darüber zu erfassen, wie die ausgestatteten Veröffentlichungen benutzt werden. In bestimmten beschriebenen Ausführungsformen tragen Teilnehmer, die an einer Studie über die Nutzung von Veröffentlichungen teilnehmen, tragbare Überwachungsgeräte, die Informationen bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen erfassen, und die tragbaren Überwachungsgeräte laden danach oder übertragen auf andere Weise die erfaßten Informationen auf einen zentralen Prozessor zur Verwendung bei der Erstellung von nützlichen Berichten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen (z. B. durch eine Marktforschungsfirma) herunter. Diese Berichte können Demographien der Teilnehmer gemeinsam mit der Veröffentlichungsnutzungsaktivität dieser Teilnehmer verkörpern. In bestimmten anderen Ausführungsformen, die unten auch beschrieben werden, erfaßt/erfassen eine oder mehrere Datensammeleinrichtung(en), die nicht generell Teilnehmern zugeordnet sind, Informationen bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen und liefern danach die erfaßte Information an einen zentralen Prozessor zur weiteren Handhabung.
  • Nunmehr auf die Zeichnungen bezugnehmend, stellt 1 schematisch mehrere Ausführungsformen von Systemen dar, die zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung 20 durch einen Teilnehmer einer Studie über die Nutzung von Veröffentlichungen verwendet werden. Der Teilnehmer trägt ein tragbares Überwachungsgerät 24 an seinem/ihrem Körper, das fähig ist, Veröffentlichungsnutzungsdaten bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung 20 durch den Teilnehmer zu empfangen und zu speichern und/oder zu übermitteln. Die Veröffentlichungsnutzungsdaten entsprechen Daten oder basieren darauf, die von einem drahtlosen Sender 28 in oder an der Veröffentlichung 20 drahtlos übermittelt werden.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist der drahtlose Sender 28 an einem Einband 21 der Veröffentlichung 20 befestigt oder wird er davon getragen, wie dies in 1 dargestellt ist. In bestimmten Ausführungsformen ist der drahtlose Sender 28 an einer Bindung oder einem Buchrücken 32 der Veröffentlichung 20 befestigt oder wird er von oder in dieser/diesem getragen. In bestimmten Ausführungsformen ist der drahtlose Sender 28 an einer Seite, Karte oder anderen inneren Komponenten der Veröffentlichung 20 befestigt oder wird er davon oder in selbiger getragen. Bestimmte Ausführungsformen benutzen eine Vielzahl von drahtlosen Sendern zur Übermittlung von Daten an das tragbare Überwachungsgerät 24.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist der drahtlose Sender 28 ein Hochfrequenz (HF)-Sender, der auf einer oder mehreren Frequenzen) in Betrieb ist, die in einem Bereich bis hinauf zu Mikrowellen ausgewählt ist/sind. In anderen Ausführungsformen sendet der drahtlose Sender 28 Infrarotenergie, Energie von sichtbarem Licht oder akustische Energie.
  • In bestimmten Ausführungsformen werden Nutzungsdaten von dem drahtlosen Sender 28 an ein Datensammelgerät oder -system 36 anstelle des tragbaren Überwachungsgeräts 24 oder zusätzlich zu selbigem übermittelt. In bestimmten von genannten Ausführungsformen kommuniziert der drahtlose Sender 28 mit einer Basisstation (z. B. System 36), die sich in einem Haushalt eines Beteiligten befindet (z. B. an einer Wand montiert, auf einem Tisch plaziert etc.), um Daten betreffend die Veröffentlichung zu übermitteln. In bestimmten anderen Ausführungsformen ist die Basisstation in einer kommerziellen Einrichtung, wie zum Beispiel einem Buchladen oder einer Bücherei, angeordnet. Für diese Ausführungsformen, die eine Basisstation verwenden, übermittelt die Basisstation die übermittelten Daten an einen zentralen Prozessor (der Einfachheit und Klarheit halber nicht gezeigt), um die Erstellung von Berichten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen zu ermöglichen. Vorteilhafterweise ist die Basisstation von der Bauart, die in dem US-Patent Nr. 5,483,276 in den Namen von Brooks et al. beschrieben ist, das auf den Rechtsnachfolger der vorliegenden Anmeldung übertragen ist und dessen gesammelter Inhalt hierin durch Bezugnahme aufgenommen wird.
  • Für verschiedene Ausführungsformen, die ein tragbares Überwachungsgerät verwenden, überträgt das tragbare Überwachungsgerät die erfaßten Daten an das Datensammelgerät oder -system 36, das wiederum die Daten auf den oben genannten (oder einen anderen) zentralen Prozessor überträgt, um die Erstellung von Berichten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen zu ermöglichen.
  • 2 stellt schematisch eine Ausführungsform eines Systems zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen dar, das zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung 40 durch einen Beteiligten einer Studie über die Nutzung von Veröffentlichungen dient. In der Ausführungsform von 2 ist ein piezoelektrischer Wandler 44 an einer Seite 48 der Veröffentlichung 40 befestigt oder wird er davon getragen. Wenn die Seite 48 der Veröffentlichung 40, wie durch Umblättern der Seite 48, gebogen wird, biegt sich auch der piezoelektrische Wandler 44, so daß er ein elektrisches Signal erzeugt, das er an Leitungen 52 und 54 gibt. Die Leitungen 52 und 54 sind mit einem drahtlosen Sender 58 verbunden, der mit Senden eines drahtlosen Signals, das Daten enthält, die auf der Ausgabe des piezoelektrischen Wandlers 44 basieren, zum Empfängen durch ein tragbares Überwachungsgerät, wie zum Beispiel Überwachungsgerät 24 in 1, oder eine andere Datensammeleinrichtung anspricht.
  • In bestimmten Ausführungsformen umfaßt der Wandler 44 eine piezoelektrische Polymerfolie auf oder in der Seite 48, so daß bei Biegen der Seite 48 die Folie gespannt wird und ein entsprechendes Signal erzeugt wird, das von den Leitungen 52 und 54 an den drahtlosen Sender 58 geliefert wird. Der drahtlose Sender 58 verarbeitet in bestimmten Ausführungsformen das Signal, um zum Beispiel Rauschen zu unterdrücken. In anderen Ausführungsformen übermittelt der drahtlose Sender 58 das Signal im wesentlichen so, wie es ist, an ein Überwachungsgerät oder eine Datensammeleinrichtung. In bestimmten Ausführungsformen liefert der Wandler 44 Strom, um zu ermöglichen, daß der Sender 58 sein drahtloses Funksignal sendet.
  • In bestimmten Ausführungsformen werden mehrere Seiten einer Veröffentlichung mit einem Wandler 44 und drahtlosen Sender 58 (der Zweckmäßigkeit halber hierin auch als „Wandler/Sender" bezeichnet) ausgestattet. Jeder Wandler/Sender ist zum Senden eines jeweiligen unterschiedlichen Signals gestaltet, so daß die Datensammeleinrichtung zwischen jeder Sendung unterscheiden und die umgeblätterte jeweilige Seite bzw. umgeblätterten jeweiligen Seiten ermitteln kann. In bestimmten Ausführungsformen sind nur ausgewählte Seiten einer Veröffentlichung mit einem Wandler/Sender ausgestattet, wie zum Beispiel jede zweite Seite, jede dritte Seite etc. In bestimmten Ausführungsformen ist die erste Seite (alternativ zweite Seite, letzte Seite etc.) jedes Teils einer Veröffentlichung mit einem Wandler/Sender versehen. In weiteren bestimmten Ausführungsformen sind mehrere Seiten einer Veröffentlichung mit einem jeweiligen Wandler 44 ausgestattet und ist jeder Wandler mit einem einzigen drahtlosen Sender (z. B. Sender 58) gekoppelt, der in der Veröffentlichung angeordnet ist. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Wandler, der aktiviert wird, sendet der drahtlose Sender Daten, die für die jeweilige Seite der Veröffentlichung, die umgeblättert wurde, repräsentativ sind.
  • Ein Bewegungsdetektor, wie zum Beispiel Beschleunigungsmesser 55, ist in bestimmten Ausführungsformen vorgesehen, um eine Bewegung der Veröffentlichung, die angibt, daß sie möglicherweise verwendet wird, zu detektieren. Der Bewegungsdetektor liefert ein Aktivierungssignal an den Sender 58, wenn der Bewegungsdetektor ausreichende Bewegung detektiert, um zu folgern, daß die Veröffentlichung verwendet wird, und der Sender 58 wird daraufhin zum Senden seines Signals aktiviert. In bestimmten Ausführungsformen wird der Bewegungsdetektor in Verbindung mit dem Wandler 44 verwendet, wodurch sowohl der Wandler als auch der Bewegungsdetektor "aktiviert" werden müssen, um den Sender 58 zum Senden eines Signals zu aktivieren. In alternativen Ausführungsformen sendet der Sender 58 ein Signal, wenn eine oder beide Einrichtungen aktivier sind. In bestimmten anderen Ausführungsformen wird der Bewegungsdetektor ohne den Wandler verwendet.
  • 3 liefert eine schematische Darstellung einer Veröffentlichung 62 mit einer Seite 66, die eine Außenklappe 72 enthält, die auf die Proben einer Seite 66 zum Verbergen des Inhalts, wie zum Beispiel einer Annonce, oder zur Aufnahme einer Duftprobe, zurückgeklappt ist. Die Klappe 72 ist an der Seite 66 in einem Gebiet 76 durch einen schwachen Klebstoff befestigt, der ermöglicht, daß die Klappe 72 von einem Leser von der Seite 66 ohne Beschädigung entweder der Klappe 72 oder der Seite 66 abgetrennt wird. Ein piezoelektrischer Wandler 80, der ein piezoelektrisches Element, wie zum Beispiel eine piezoelektrische Polymerfolie umfaßt, die zwischen der Seite 66 und dem Gebiet 76 sandwichartig angeordnet ist, unterliegt einer Spannung, wenn die Klappe 72 von der Seite 66 abgetrennt wird. Als Antwort auf die Spannung erzeugt der Wandler 80 ein elektrisches Signal, das er an einen drahtlosen Sender 84 liefert, der damit durch Leitungen 88 und 92 gekoppelt ist. Entweder verarbeitet der drahtlose Sender 88 das Signal und sendet es drahtlos oder übermittelt er es im wesentlichen unverändert an ein Überwachungsgerät oder eine Datensammeleinrichtung. In bestimmten Ausführungsformen liefert der Wandler 80 Strom, um zu ermöglichen, daß der Sender 84 sein Funksignal sendet.
  • 4 stellt schematisch eine Veröffentlichung 100 mit einem Einband 102 dar, auf dem ein piezoelektrischer Wandler plaziert ist, um zu detektieren, daß die Hand eines Lesers die Veröffentlichung 100 ergriffen hat, und deren Nutzung anzugeben. Der piezoelektrische Wandler umfaßt eine piezoelektrische Polymerfolie 104 in oder an einem wesentlichen Teil des Einbands der Veröffentlichung 100. In bestimmten Ausführungsformen wird die Folie 104 zum Detektieren der durch Ergreifen der Veröffentlichung verursachten Spannung verwendet, während sie in anderen dazu dient, eine Temperaturänderung aufgrund von Wärme von den Fingern des Lesers zu detektieren. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt ein piezoelektrischer Sensor ein keramisches Element.
  • In bestimmten vorteilhaften Ausführungsformen wird die Folie 104 verwendet, um sowohl Spannung als auch Körperwärme zu detektieren und die Wahrscheinlichkeit von korrektem Detektieren von Ergreifen der Veröffentlichung durch einen Nutzer zu erhöhen. Da sich das elektrische Signal, das von der Folie als Antwort auf Körperwärme erzeugt wird, von demjenigen unterscheidet, das aufgrund der Spannung durch Ergreifen der Veröffentlichung erzeugt wird, können die beiden Effekte separat detektiert werden, zum Beispiel auf der Grundlage des Frequenzgehalts des Signals, das von der Folie 104 erzeugt wird.
  • Die Folie 104 ist mit einem drahtlosen Sender 108 über Leitungen 112 und 116 gekoppelt, um ihr elektrisches Signal dorthin zu liefern. In bestimmten Ausführungsformen umfassen die Leitungen 112 und 116 elektrisch leitfähige Medien, wie zum Beispiel leitfähige Tinte, die auf dem Einband angeordnet ist. In bestimmten Ausführungsformen verarbeitet der Sender 108 das Signal zum Beispiel zur Reduzierung von Rauschen oder anderenfalls zur Detektion von Komponenten in selbigen, die Spannung und/oder Temperaturänderung angeben. Entweder sendet der Sender 108 das verarbeitete Signal drahtlos an ein Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung oder sendet das von dem Wandler empfangene Signal im wesentlichen unverändert. In bestimmten Ausführungsformen liefert die Folie 104 Strom, um zu ermöglichen, daß der Sender 108 sein drahtloses Funksignal sendet.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist ein Nähesensor, wie zum Beispiel Folie 104, gestaltet, um die Nähe einer Person in der Nähe/Annäherung der Veröffentlichung zu detektieren. In bestimmten Ausführungsformen wird die Nähe durch elektrische Feldeffekte detektiert, die durch den Körper einer Person erzeugt werden. In bestimmten Ausführungsformen wird die Nähe durch Änderung einer elektrischen Eigenschaft des Sensors detektiert. In anderen Ausführungsformen wird die Nähe auf der Grundlage von Wärmeenergie detektiert, die von dem Wandler in oder an der Veröffentlichung empfangen wird. In bestimmten Ausführungsformen detektiert die piezoelektrische Polymerfolie Körperwärme aufgrund der Anwesenheit einer Person mit oder ohne Detektion des Ergreifens der Veröffentlichung durch die Person. In jeder dieser Ausführungsformen sendet der Sender Daten, die die jeweilige Aktivität durch die Person angeben, drahtlos.
  • 4A stellt schematisch eine Verpackung 103 dar, die eine Veröffentlichung (der Einfachheit und Klarheit halber nicht gezeigt) enthält, auf der ein piezoelektrischer Wandler 105 plaziert ist. Der piezoelektrische Wandler 105 umfaßt eine piezoelektrische Polymerfolie in oder an der Verpackung 103. Die Folie detektiert die Spannung, die sich durch Entfernung der Verpackung 103 von der Veröffentlichung ergibt.
  • Der Wandler 105 ist mit einem drahtlosen Sender 109 über Leitungen 113 und 115 gekoppelt, um sein elektrisches Signal dorthin zu liefern. In bestimmten Ausführungsformen umfassen die Leitungen 113 und 115 elektrisch leitfähige Medien, wie zum Beispiel leitfähige Tinte, die auf dem Einband angeordnet ist. In bestimmten Ausführungsformen verarbeitet der Sender 109 das Signal zum Beispiel zur Reduzierung von Rauschen oder anderenfalls zur Detektion von Komponenten in selbigem, die Spannung und/oder Temperaturänderungen angeben. Entweder sendet der Sender 109 das verarbeitete Signal drahtlos an ein Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung oder er sendet das von dem Wandler empfangene Signal im wesentlichen unverändert. In bestimmten Ausführungsformen liefert der Wandler 105 Strom, um zu ermöglichen, daß der Sender 109 sein Funksignal sendet.
  • 5 stellt schematisch eine Veröffentlichung 120 dar, die auf einer Seite 122 aufgeschlagen ist. Ein drahtloser Sender 124 ist in oder auf der Seite 122 angeordnet und fähig, ein Signal, das die Nutzung der Veröffentlichung angibt, durch Aufschlagen derselben auf Seite 122 drahtlos zu senden. Eine Seite 126 der Veröffentlichung 120 ist der Seite 122 zugewandt. Eine Einrichtung 128 ist in oder auf der Seite 126 angeordnet und so positioniert, daß sie ausreichend nahe zum drahtlosen Sender 124 gebracht wird, wenn die Seiten 122 und 124 gegeneinander zugeschlagen werden. In dieser Position wechselwirkt die Einrichtung 128 drahtlos mit dem Sender 124, um einen ersten Zustand des Senders 124 zu erzeugen. Wenn die Seiten 122 und 126 bei Aufschlagen der Veröffentlichung zwischen diesen Seiten voneinander getrennt werden, wird ein zweiter Zustand des Senders 124 erzeugt. In bestimmten Ausführungsformen wird der Sender 124 in einem Nichtsendemodus gehalten, wenn er sich in sei nem ersten Zustand befindet, aber in einen Sendemodus umgeschaltet, wenn er sich in seinem zweiten Zustand befindet. In genannten Ausführungsformen empfängt ein tragbares Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung eine Sendung von dem Sender 124 als einen Hinweis, daß die Veröffentlichung auf Seite 122 und/oder Seite 126 aufgeschlagen ist. In anderen Ausführungsformen sendet der Sender 124 verschiedene Daten in seinen beiden Betriebsmoden, so daß das tragbare Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung bestimmen kann, ob die Veröffentlichung 120 auf den Seiten 122 und 126 aufgeschlagen worden ist.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist ein Bewegungsdetektor, wie zum Beispiel ein Beschleunigungsmesser 125, in oder an der Veröffentlichung enthalten, um Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren. Der Bewegungsdetektor ist mit dem Sender 124 gekoppelt, um ein Aktivierungssignal, wenn ausreichend Bewegung der Veröffentlichung detektiert wird, dorthin zu liefern, und anzugeben, daß sie möglicherweise benutzt wird. Bei Erhalt von genanntem Aktivierungssignal wird der Sender 124 zum Senden aktiviert.
  • In bestimmten Ausführungsformen umfaßt der drahtlose Sender 124 ein RFID-Tag mit einer Antennenschaltung, die mit der Einrichtung 128 drahtlos gekoppelt ist, wenn die Seiten 122 und 126 aufeinander zugeschlagen sind. In zahlreichen vorgenannten Ausführungsformen umfaßt die Einrichtung 128 eine Schaltung, die mit der Antennenschaltung des Senders 124 gekoppelt wird, um sie zu verstimmen, wenn sie sich in dichter Nähe befindet. In anderen genannten Ausführungsformen wirkt die Einrichtung 128 wie eine HF-Abschirmung, um HF-Energie, die von dem Sender 124 erhalten oder gesendet wird, zu dämpfen. Die Einrichtung 128 ist in zahlreichen Ausführungsformen durch Drucken oder Plazieren von einer oder mehreren Schichten aus leitfähigen Tinten, Folien oder anderen leitfähigen Materialien auf die Seite 126 ausgebildet. Diese Techniken ermöglichen, daß zahlreiche Schaltungskomponenten, wie zum Beispiel Induktoren oder Kondensatoren, auf der Veröffentlichung durch Auftragen von einer oder mehreren Schichten aus leitfähigen Materialien, sofern angemessen, mit Isolierschichten erzeugt werden.
  • 5A stellt schematisch eine Variante der Ausführungsform von 5 dar, worin übereinstimmende Elemente dieselben Bezugszahlen aufweisen. In der Ausführungsform von 5A ist ein drahtloser Sender 132 mit einer ersten Einrichtung 130 auf Seite 126 über eine Leitung 134 und mit einer zweiten Einrichtung 138 auf Seite 122 über Leitung 136 gekoppelt. Die Einrichtungen 130 und 138 sind auf deren jeweiligen Seiten so positioniert, daß, wenn die Seiten 122 und 126 aufeinander zugeschlagen werden, die Einrichtungen 130 und 138 miteinander drahtlos gekoppelt werden, um einen ersten Zustand des Senders 132 zu erzeugen, während, wenn die Seiten 126 und 122 ausreichend aufgeschlagen werden, die Einrichtungen 130 und 138 entkoppelt werden, um einen zweiten Zustand des Senders 132 zu erzeugen. Die beiden Zustände des Senders 132 werden in derselben Weise wie in der Ausführungsform von 5 verwendet, um zu bestimmen, ob die Veröffentlichung 120 auf den Seiten 122 und 126 aufgeschlagen worden ist.
  • In bestimmten Ausführungsformen sind die Einrichtungen 130 und 138 leitfähige Strukturen, die eine kapazitive Kopplung erzeugen, wenn die Seiten 122 und 126 zugeschlagen sind. In bestimmten Ausführungsformen bilden die Einrichtungen 130 und 138 jeweilige Induktoren, die miteinander induktiv gekoppelt sind, wenn die Seiten 122 und 126 zugeschlagen sind.
  • 6 stellt schematisch eine Veröffentlichung 140 dar, die auf den ersten und zweiten Seiten 142 und 146 aufgeschlagen ist. Ein erster Beschleunigungsdetektor 144 ist in oder auf der Seite 142 positioniert, während ein zweiter Beschleunigungsdetektor in oder auf der zweiten Seite 146 positioniert ist. Ein Differenzbeschleunigungsdetektor 150 ist mit jedem der Beschleunigungsdetektoren 144 und 148 gekoppelt, um eine Differenz zwischen deren Ausgabesignalen zu detektieren und zu bestimmen, daß die Seiten relativ zueinander bewegt worden sind, was anzeigt, daß die Seiten 142 und 146 von dem Leser entweder aufgeschlagen oder zugeschlagen worden sind. In bestimmten Ausführungsformen ist der Differenzbeschleunigungsdetektor 150 in oder an der Veröffentlichung 140 positioniert und entweder enthält er einen drahtlosen Sender zur Übermittlung von detektierten Daten an ein tragbares Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung oder ist er mit einem separaten drahtlosen Sender für diesen Zweck gekoppelt. In anderen Ausführungsformen ist der Differenzbeschleunigungsdetektor in das tragbare Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung eingebaut und werden die Ausgaben der Detektoren 144 und 148 von einem oder mehreren drahtlosen Sendern in oder an der Veröffentlichung 140 dorthin drahtlos gesendet.
  • In bestimmten Ausführungsformen sind beide Beschleunigungsdetektoren 144 und 148 auf derselben Seite, aber in unterschiedlichen Entfernungen von einer Bindung 154 der Veröffentlichung 140 positioniert. In bestimmten Ausführungsformen ist einer der Beschleunigungsdetektoren in oder an der Bindung 154 oder in oder an einem Einband der Veröffentlichung 140 positioniert.
  • 7 stellt schematisch eine Veröffentlichung 160 mit einem Karteneinsatz 164 dar, der zwischen zwei Seiten der Veröffentlichung 160 befestigt ist und einen ersten Teil 168 aufweist, der an einem zweiten Teil 172, der an der Veröffentlichung dauerhaft befestigt ist, lösbar befestigt ist. Der erste Teil 168 des Karteneinsatzes 164 kann von dem zweiten Teil 172 entlang eines perforierten oder auf andere Weise geschwächten Teils 174 von einem Benutzer der Veröffentlichung abgetrennt und verwendet werden, um eine Anfrage per Post oder andere physikalische Zustellung bezüglich eines Produkts oder einer Dienstleistung abzuschicken oder andernfalls Informationen zu liefern oder Informationen von einem anderen Dritten zu erbitten.
  • Ein drahtloser Sender 176 ist in oder an dem entfernbaren ersten Teil 168 angeordnet und mit einer Einrichtung 178 in oder an dem zweiten Teil 172 gekoppelt, solange die ersten und zweiten Teile befestigt bleiben. Wenn der Leser den ersten Teil 168 von dem zweiten Teil 172 entfernt, wird die Einrichtung 178 von dem drahtlosen Sender 176 entkoppelt. Der drahtlose Sender 176 weist einen ersten Zustand, in dem er so lange bleibt, wie die ersten und zweiten Teile befestigt sind und die Einrichtung 178 somit mit dem drahtlosen Sender 176 gekoppelt ist, und einen zweiten Zustand auf, der bei Abtrennung der ersten und zweiten Teile und der folgenden Entkoppelung der Einrichtung 178 von dem drahtlosen Sender 176 erzeugt wird. In bestimmten Ausführungsformen wird der Sender 176 in einem inaktiven Modus gehalten, wenn er sich in seinem ersten Zustand befindet, aber in einen aktiven Modus umgeschaltet, wenn er sich in seinem zweiten Zustand befindet. In genannten Ausführungsformen empfängt ein tragbares Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung eine Sendung von dem Sender 176 als eine Angabe, daß der erste Teil 168 von der Veröffentlichung 160 entfernt worden ist. In bestimmten weiteren Ausführungsformen sendet der Sender 176 in seinem ersten Zustand und hört mit Senden auf, wenn er in seinen zweiten Zustand umschaltet. In bestimmten Ausführungsformen sendet der Sender 176 in seinen beiden Zuständen unterschiedliche Daten, so daß das tragbare Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung ermitteln kann, ob der erste Teil 168 von der Veröffentlichung 160 entfernt worden ist.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist die Einrichtung 178 mit dem Sender 176 leitend gekoppelt, so daß bei Abtrennung von Teilen 168 und 172 diese Verbindung unterbrochen wird. In bestimmten von genannten Ausführungsformen ist die Einrichtung 178 ein Jumper, der eine Verbindung zwischen zwei Punkten in einer Steuerschaltung des Senders 176 aufrecht erhält. In bestimmten von genannten Ausführungsformen bildet die Einrichtung 178 eine Steuerschaltung. In bestimmten Ausführungsformen ist die Einrichtung 178 ein elektromagnetischer Deflektor. In bestimmten anderen Ausführungsformen ist die Einrichtung 178 eine Auslöschungsschaltung. In bestimmten anderen Ausführungsformen ist die Schaltung 178 eine Dämpfungsschaltung. In bestimmten anderen Ausführungsformen ist die Einrichtung 178 eine Verstimmungsschaltung.
  • In bestimmten Ausführungsformen ist der drahtlose Sender 176 in oder an dem Teil 172 positioniert, während die Einrichtung 178 in oder an dem Teil 168 positioniert ist.
  • 8 stellt schematisch ein tragbares Überwachungsgerät 200 dar, das ein Gehäuse 208 mit einer Größe und Gestalt aufweist, die so ausgewählt sind, daß das tragbare Überwachungsgerät 200 an dem Körper eines Beteiligten einer Studie über die Nutzung von Veröffentlichungen getragen werden kann. Das tragbare Überwachungsgerät 200 umfaßt eine Schnittstelle 212 des tragbaren Überwachungsgeräts zur Übermittlung von Daten zu und von dem Überwachungsgerät 200. Die Schnittstelle 212 enthält einen drahtlosen Empfänger (der Einfachheit und Klarheit halber nicht gezeigt), der fähig ist, Sendungen von drahtlosen Sendern in oder an Veröffentlichungen, wie zum Beispiel einem oder mehreren der Sender 28, 58, 84, 124, 132 und 176, drahtlos zu empfangen. Das tragbare Überwachungsgerät 200 speichert die empfangenen Daten oder darauf basierende Daten bei 216 zum späteren Herunterladen über die Schnittstelle 212 (oder andere Schnittstelle) auf einen zentralen Prozessor (der Einfachheit und Klarheit halber nicht gezeigt) oder übermittelt genannte Daten ohne vorherige Speicherung zur Erstellung von Berichten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen.
  • In bestimmten Ausführungsformen enthält das Überwachungsgerät 200 eine Schaltung 220, die ein Aktivierungssignal erzeugt, das von der Schnittstelle 212 zu einem oder mehreren drahtlosen Transceivern in einer Veröffentlichung drahtlos gesendet wird, um sie zum Senden von Daten zu aktivieren. In bestimmten von genannten Ausführungsformen arbeiten die Schaltung 220 und die Schnittstelle 212 gemeinsam als ein RFID-Tag-Lesegerät. Da die RFID-Technologie und RFID-Tag-Lesegeräte auf dem Gebiet allgemein bekannt sind, ist hierin keine weitere Beschreibung von deren Gestaltung und Betrieb vorgesehen.
  • In bestimmten Ausführungsformen enthält das Überwachungsgerät 200 eine Schaltung 224 zur Erzeugung von Ortsdaten, die einen Ort des Beteiligten angeben, der das tragbare Überwachungsgerät 200 trägt. Genannte Ortsdaten werden in zahlreichen Ausführungsformen mit tels eines GPS-Empfängers, eines Assisted-GPS-Empfängers, einer Trägheitsüberwachungseinheit oder eines drahtlosen Ortssignalempfängers erzeugt, der Nahbereichsortssignale empfängt, die Daten enthalten, die Orte von deren jeweiligen Sendern angeben. In bestimmten Ausführungsformen werden die für diesen Zweck verwendeten Signale von einem Mobiltelefonsystem, Wi-Fi-Zugangspunkten, Bluetooth-Gerät oder einem TV-GPS-Empfänger, wie zum Beispiel von Rosum Corporation entwickelte TV-GPS-Geräte, erhalten.
  • Das tragbare Überwachungsgerät 200 empfängt die Ortsdaten bei 216 zur Verwendung bei der Bestätigung von Veröffentlichungsnutzungsdaten, die von der Schnittstelle 212 empfangen werden. Wenn zum Beispiel die Ortsdaten angeben, daß der Beteiligte einen Gehweg, eine Straße entlang oder in einem Park geht oder läuft, deuten genannte Ortsdaten an, daß der Beteiligte wahrscheinlich keine Veröffentlichung liest, deren Daten dann von dem Überwachungsgerät 200 empfangen werden. Wenn jedoch die Ortsdaten angeben, daß der Beteiligte sich zu Hause oder in einem Zug befindet, deuten diese Ortsdaten an, daß der Beteiligte gut eine Veröffentlichung lesen kann, und neigen diese somit dazu, die Gültigkeit von Veröffentlichungsnutzungsdaten zu bestätigen, die von dem Überwachungsgerät 200 zu dem Zeitpunkt empfangen werden. In bestimmten Ausführungsformen bestätigt das Überwachungsgerät 200 die Genauigkeit der empfangenen Veröffentlichungsnutzungsdaten. In bestimmten anderen Ausführungsformen speichert das Überwachungsgerät 200 die Ortsdaten gemeinsam mit den Veröffentlichungsnutzungsdaten zum späteren Herunterladen auf einen zentralen Prozessor. Der zentrale Prozessor bestätigt danach oder verifiziert die Genauigkeit der Veröffentlichungsnutzungsdaten unter Verwendung der Ortsdaten. In bestimmten Ausführungsformen werden sowohl die Zeit- als auch Ortsinformationen in dem Überwachungsgerät 200 mit jedem Veröffentlichungsnutzungsdatum/daten für spätere Handhabung durch den zentralen Prozessor gespeichert.
  • 9 stellt eine Veröffentlichung 300 schematisch dar, die einen ersten Datensensor 310 und einen zweiten Datensensor 320 darin oder darauf aufweist. Der erste Sensor 310 mißt eine ausgewählte von Translationsbewegung, Verformung, Ergreifen, Nähe der Veröffentlichung zu einer Person und Exposition der Veröffentlichung. Der zweite Datensensor 320 mißt eine von Translationsbewegung, Verformung, Ergreifen, Nähe der Veröffentlichung zu einer Person und Exposition der Veröffentlichung, mit Ausnahme des Ereignisses bzw. des Zustands, das bzw. der von dem ersten Datensensor 310 gemessen wird. Die ersten und zweiten Datensensoren sind mit einem drahtlosen Sender 330 gekoppelt, um die von den ersten und zweiten Datensensoren gemessenen Daten an ein tragbares Überwachungsgerät oder ein anderes Datensammelsystem zu übermitteln. In bestimmten Ausführungsformen verarbeitet der Sender 330 die empfangenen Daten zum Beispiel zur Reduzierung von Rauschen oder andernfalls zur Detektion von Komponenten darin, die angeben, daß ein Ereignis oder Zustand gemessen wird. Entweder sendet der Sender 330 das verarbeitete Signal drahtlos an ein Überwachungsgerät oder eine andere Datensammeleinrichtung oder er sendet das von dem Wandler empfangene Signal im wesentlichen unverändert. In bestimmten Ausführungsformen sendet der drahtlose Sender 330 oder wird er zum Senden von Nutzungsdaten aktiviert, wenn die von dem ersten Datensensor 310 (oder dem zweiten Datensensor 320) gemessene Größe in einen vorab festgelegten Bereich fällt. In bestimmten Ausführungsformen sendet der drahtlose Sender 330 oder wird er zum Senden von Nutzungsdaten aktiviert, wenn sowohl die von den ersten und zweiten Datensensoren 310 und 320 gemessenen jeweiligen Größen in jeweilige vorab festgelegte Bereiche fallen. In bestimmten von diesen Ausführungsformen wird dasselbe Zeitintervall zum Messen von sowohl den ersten als auch den zweiten Datensensoren 310 und 320 verwendet. In anderen Ausführungsformen werden verschiedene Zeitintervalle verwendet.
  • 10 stellt schematisch ein System zur Erzeugung einer Signatur dar, die eine Veröffentlichung oder einen Teil 400 derselben repräsentiert. Die Signatur dient dazu, die Veröffentlichung oder deren Teil, wie zum Beispiel eine Annonce in einer Veröffentlichung, zu identifizieren. In 10 umfaßt der Teil 400 eine Annonce für ein fiktives Produkt, POW! Cola. In bestimmten Ausführungsformen ist die Veröffentlichung oder ein Teil davon in leitfähiger Tinte gedruckt und emittiert ein Energieemitter 420 des Systems von 10 HF- oder andere elektromagnetische Energie in Richtung auf die Veröffentlichung 400 unter der Steuerung eines Prozessors 410. Das leitfähige Bild auf der Veröffentlichung 400 reagiert mit der empfangenen Energie und reflektiert Teile davon und/oder speichert, modifiziert und sendet Teile davon an einen Empfänger 430 weiter. Der Empfänger 430 liefert seine empfangenen Daten, Daten einschließend, die von der Veröffentlichung 400 empfangene Energie repräsentieren, an den Prozessor 410, der genannte Daten zum Extrahieren von Teilen davon auf der Grundlage von Frequenz, Amplitude, Phase oder anderen Signaleigenschaften analysiert und daraus eine Gruppe von Daten erzeugt, die die Veröffentlichung oder einen Teil derselben, die bzw. der der elektromagnetischen Energie ausgesetzt war, charakterisieren. Diese Gruppe von Daten wird in einem Speicher 440 gemeinsam mit zugehörigen Daten gespeichert, die die Veröffentlichung oder einen Teil davon identifizieren oder die eine oder den anderen auf andere Weise charakterisieren.
  • Auf diese Weise wird eine Bibliothek von Signaturen erzeugt, die Veröffentlichungen oder Teile davon, wie zum Beispiel Annoncen, identifizieren oder charakterisieren. Unter Bezugnahme auf 11 werden bei der Durchführung einer Studie über die Nutzung von Veröffentlichungen Beteiligte mit tragbaren Überwachungsgeräten, wie zum Beispiel einem Überwachungsgerät 500, das in Blockdiagrammformat schematisch dargestellt ist, ausgestattet. Das Überwachungsgerät 500 enthält einen Energieemitter 510, der Energie von derselben Art wie das System von 10 emittiert, um zu verursachen, daß eine Veröffentlichung oder ein Teil 520 davon Energie zu einem Empfänger 530 in dem Überwachungsgerät 500 reflektiert oder sendet. Ein Prozessor 540 in dem Überwachungsgerät 500 extrahiert eine Signatur in derselben Weise wie Prozessor 410 von 10 und entweder speichert dieselbe für spätere Verarbeitung in dem Speicher 550 oder unternimmt andernfalls den Versuch, sie mit einer Referenzsignatur in der Bibliothek aus Referenzsignaturen zu vergleichen, die Veröffentlichungen und Teile von Veröffentlichungen repräsentieren, die von dem System von 10 entwickelt und in dem Speicher 550 gespeichert sind. Wenn eine derartige Übereinstimmung auftritt, wird bestimmt, daß der das tragbare Überwachungsgerät, das die Signatur erfaßte, tragende Beteiligte der Veröffentlichung oder einem Teil davon ausgesetzt war. Wenn eine derartige Übereinstimmung auftritt, werden die mit der Referenzsignatur verbundenen Daten in dem Speicher 550 mit oder ohne eine Angabe des Beteiligten zur Erstellung von Berichten bezüglich der Nutzung derselben gespeichert. Eine Kommunikationsschnittstelle 560 ist in dem Überwachungsgerät 500 entweder zum Übertragen von Signaturen, die von dem Überwachungsgerät 500 erfaßt wurden, an einen zentralen Prozessor zum Vergleichen mit Referenzsignaturen oder andernfalls zum Übertragen von Vergleichsdaten zur Verwendung bei der Erstellung von Berichten über die Nutzung von Veröffentlichungen vorgesehen.
  • Unter nochmaliger Bezugnahme auf 11 enthält das Überwachungsgerät 500 auch einen Mediendatensensor 570, der dazu dient, Daten bezüglich der Exposition des Beteiligten durch Mediendaten zu sammeln. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt der Mediendatensensor 570 ein Mikrophon zur Aufnahme von Audiomediendaten, die er an den Prozessor 540 zur Erzeugung von Daten bezüglich der Exposition des Beteiligten durch Audiomediendaten und zugehörige weitere Daten, wie zum Beispiel Videodaten, liefert. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt der Sensor 570 einen Lichtdetektor zur Aufnahme von Fernsteuerungssignalen, die die Auswahl eines Kanals oder einer anderen Quelle von Mediendaten angeben. In bestimmten Ausführungsformen ist der Sensor 570 ein HF-Empfänger, der HF-Energie aufnimmt, die Mediendaten angibt, die zur Exposition des Beteiligten ausgewählt sind. In jedem Fall erzeugt der Prozessor 540 Daten über die Exposition durch Mediendaten, die er in dem Speicher 550 speichert, um Aufzeichnungen von Mediendaten bereitzustellen, denen der Teilnehmer exponiert war. Vorzugsweise werden sowohl die Veröffentlichungsnutzungsdaten als auch die Daten über die Exposition durch Mediendaten gemeinsam mit einem Zeitstempel gespeichert, der Zeiten der Nutzung oder Exposition, sofern angemessen, angibt. Der Zeitstempel wird von einer einzigen Uhr (der Einfachheit und Klarheit nicht gezeigt) erhalten, so daß alle Zeitstempel auf derselben Zeitbasis bereitgestellt werden. In bestimmten Ausführungsformen enthält das Überwachungsgerät 500 eine Schaltung zum Empfangen von Positi onssignalen, so daß der Ort des Überwachungsgerätes 500 ermittelt und den in dem Speicher 550 gespeicherten Daten zugeordnet werden kann.
  • 12 stellt eine Ausführungsform eines Systems zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer beispielhaften Veröffentlichung 1000 durch eine Person dar. Die Veröffentlichung 1000 enthält zwei oder mehr Seiten, von denen die Seiten 1010 und 1020 in 12 dargestellt sind. Die Seiten der Veröffentlichung sind an einem Buchrücken 1030 der Veröffentlichung, egal ob durch einen Klebstoff, ein Befestigungsmittel oder durch Befestigungsmittel, Faden oder auf andere Weise, miteinander verbunden.
  • Ein Datenerfassungsystem 1040 ist in der Veröffentlichung 1000 enthalten und enthält ein Substrat 1050 mit einem inneren Teil 1060, der mit der Veröffentlichung 1000 an der Bindung 1030 verbunden ist. Das System 1040 enthält ferner einen piezoelektrischen Wandler 1070 in oder an dem Substrat 1050 und weist wenigstens ein Teil auf, der sich in dem Buchrücken 1030 der Veröffentlichung 1000 befindet oder damit verbunden ist. Von dem Buchrücken 1030 wahrgenommene Kräfte werden somit von dem piezoelektrischen Wandler 1070 wahrgenommen, so daß er elektrische Energie erzeugen wird, die genannte Kräfte charakterisiert. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt der piezoelektrische Wandler 1070 eine oder mehrere Schicht(en), wie zum Beispiel piezoelektrisches Polymer- oder Keramikmaterial, die auf das Substrat 1050 gedruckt ist/sind.
  • Der Wandler 1070 ist mit einem Hauptmodul 1080 des Systems 1040 gekoppelt, um dorthin eine Wandlerausgabe zu liefern. In bestimmten Ausführungsformen werden die Wandlerausgabedaten in das Hauptmodul 1080 als elektrische Energie, als ein Signal mit oder ohne Energieübertragung, und/oder als eine Eingabe zur Steuerung eines Schalters oder einer anderen Eingabeeinrichtung eingegeben. Ein teilweise schematisches Diagramm des Hauptmoduls 1080 ist in 13 dargestellt, das einen Prozessor 1090, eine mit dem Prozessor 1090 gekoppelte Stromquelle 1100 zum Liefern von Strom an selbigen zum Betreiben des Systems 1040, einen mit dem Prozessor gekoppelten Speicher 1110 zum Liefern von gespeicherten Daten an den Prozessor 1090 und/oder zum Speichern von davon gelieferten Daten, eine mit dem Prozessor 1090 gekoppelte Takt/Zeitgeberschaltung 1092, einen ersten Sensor 1120 und einen zweiten Sensor 1130, die jeweils mit dem Prozessor 1090 gekoppelt sind, um mit der Nutzung der Veröffentlichung 1000 durch eine Person verbundene Daten dahin zu liefern, ein mit dem Prozessor 1090 gekoppeltes HF-Modul 1140 zum Empfangen von Strom von selbigen über eine Leitung 1094 und zum Eingeben und/oder Ausgeben von Daten von dem Prozessor 1090 über eine Leitung 1096 und eine mit dem HF-Modul 1140 gekoppelte Antenne 1150 zum Abstrahlen und/oder Empfangen von HF-Energie von und zum HF-Modul 1140 enthält. Der Prozessor 1090 weist auch einen mit dem piezoelektrischen Wandler 1070 gekoppelten Eingang 1160 zum Empfangen seiner Ausgabe auf.
  • Das Substrat 1050 umfaßt eine oder mehrere Lagen von geeignetem Material, wie zum Beispiel Papier, Kunststoff, Stoff oder anderes Material. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt die Stromquelle 1100 eine druckbare Zelle oder Zellen oder eine Dünnschichtzelle oder -zellen, entweder auf das Substrat 1050 gedruckt oder vormontiert und daran mit Klebstoff befestigt. In bestimmten Ausführungsformen umfassen der Prozessor 1090 und der Speicher 1110 Flip-Chip-Komponenten mit passenden Anschlüssen, die ermöglichen, daß sie übereinander plaziert und miteinander verbunden werden. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt das HF-Modul 1140 einen Sender zum drahtlosen Senden von Daten von dem System 1040, während in bestimmten Ausführungsformen das HF-Modul 1140 einen Transceiver zum Senden von Daten sowie zum Empfangen von Daten, wie zum Beispiel Steuerdaten und/oder Programmierdaten, umfaßt.
  • In bestimmten Ausführungsformen umfaßt der erste Sensor 1120 einen Dispositionsdatensensor, der fähig ist, Ausgabedaten zu liefern, die Dispositionsdaten des Systems 1040 und somit der Veröffentlichung 1000 liefern. In bestimmten von genannten Ausführungsformen umfaßt der erste Sensor 1120 einen Beschleunigungsmesser und/oder einen Bewegungssensor. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt der zweite Sensor 1130 einen Lichtsensor, der fähig ist, Ausgabedaten zu liefern, die die Exposition des Sensors durch Licht repräsentieren. In bestimmten Ausführungsformen liefert der Prozessor 1090, in Abhängigkeit von der Art der Sensoren 1120 und 1130, Energie an einen oder beide, wie erforderlich, über Verbindungen damit (der Einfachheit und Klarheit halber nicht gezeigt). In bestimmten Ausführungsformen sind die Komponenten auf dem Substrat 1050 mittels Strukturen aus leitfähiger Tinte miteinander verbunden, die auf das Substrat gedruckt sind.
  • Die Takt/Zeitgeberschaltung 1092 ist in bestimmten Ausführungsformen vom Prozessor 1090 getrennt, während sie sich in anderen innerhalb des Prozessors 1090 befindet. In bestimmten Ausführungsformen liefert die Takt/Zeitgeberschaltung 1092 Taktpulse zum Synchronisieren der Operationen des Prozessors 1090. In bestimmten Ausführungsformen liefert die Takt/Zeitgeberschaltung 1092 Zeitdaten, die entweder eine Relativzeit oder Echtzeit reflektieren. In bestimmten von genannten Ausführungsformen wird der Zeitstempel mit Sensordaten oder verarbeiteten Daten, die aus den Sensordaten hergeleitet sind, in Speicher 1110 gespeichert, um eine Zeitbasis zur Auswertung von genannten Daten in dem System 1040 und/oder in einem Prozessor außerhalb des Systems 1040 bereitzustellen. In bestimmten von den vorangehenden Ausführungsformen werden die Taktpulse und/oder Zeitdaten von dem Prozessor 1090 verwendet, um Rohdaten von einem oder mehreren Sensoren 1120 und 1130 und piezoelektrischen Wandler 1070 auszuwerten und festzustellen, ob sie Veröffentlichungsnutzungsaktivität einer Person repräsentieren oder nicht. Zum Beispiel wird ein einziger Energiepuls von dem piezoelektrischen Wandler 1070 oder Sensor 1120, der von anderen genannten Pulsen zeitlich getrennt ist, allgemein als nicht mit der Nutzung einer Veröffentlichung in Beziehung stehend angesehen. Es ist jedoch wahrscheinlicher, daß wiederholte Pulse vom Wandler 1070 oder Sensor 1120 Nutzung von Veröffentlichungen repräsentieren, wie zum Beispiel eine Person, die Seiten einer Zeitschrift umdreht, und können als ein Hinweis für genannte Nutzung angesehen werden. Weitere Eigenschaften von genannten Pulsen, wie zum Beispiel Pulsbreite, -höhe und/oder -frequenz werden auch in verschiedenen Ausführungs formen verwendet, um die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, daß genannte Pulse die Nutzung von Veröffentlichungen durch eine Person repräsentieren. Diese Eigenschaften liefern auch einen Hinweis auf die Art der Nutzung durch die Person. Das heißt, daß relativ breite Pulse (das heißt Pulse mit einer größeren Zeitdauer) langsameres Seitenumblättern und eine größere Wahrscheinlichkeit reflektieren, daß die Person, die die Zeitschrift oder eine andere Veröffentlichung nutzt, ihrem Inhalt größere Aufmerksamkeit widmet. Schmalere Pulse können geringere Beachtung der Inhalte der Veröffentlichung reflektieren, wenn zum Beispiel die Person die Veröffentlichung in einem Warteraum zum "Zeittöten" überfliegt und ungeduldig ist.
  • Eine detektierte Kombination von Sensor- oder Wandlerausgaben, die eine fortdauernde Bewegung der, Belastung auf und Beschleunigung der Veröffentlichung angeben, gemeinsam mit einer Ausgabe von einem Lichtsensor, wie zum Beispiel einem zweiten Sensor 1130 in derselben Zeitdauer, liefert einen starken Hinweis darauf, daß die Veröffentlichung von einer Person genutzt wird und daß die Person die Veröffentlichung zwischen den Seiten aufgeschlagen hat, wo das System 1040 befestigt ist. In bestimmten Ausführungsformen speichert das System 1040 die Rohsensordaten gemeinsam mit einem Zeitstempel in dem Speicher 1110, damit sie nachfolgend an eine Datensammeleinrichtung übermittelt werden. In bestimmten Ausführungsformen speichert das System 1040 selektiv genannte Rohdaten mit einem Zeitstempel, nur wenn der Prozessor 1090 anhand einer Bewertung von genannten Daten feststellt, daß eine ausreichende Wahrscheinlichkeit besteht, daß die Rohdaten Nutzung einer Veröffentlichung repräsentieren. In bestimmten Ausführungsformen verarbeitet der Prozessor 1090 die Rohdaten unter Verwendung der Taktpulse oder Zeitbasis, die von der Schaltung 1092 oder seiner inneren Uhr bereitgestellt werden, um zu ermitteln, ob die Rohdaten die Nutzung von Veröffentlichungen repräsentieren, und/oder die Art von genannter Nutzung zu ermitteln, und erzeugt er Daten, die genannte Nutzung repräsentieren und die er in dem Speicher 1110 mit oder ohne einen Zeitstempel speichert. In bestimmten Ausführungsformen sen det der Prozessor 1090 die Roh- oder verarbeiteten Daten direkt an eine Datensammeleinrichtung über das HF-Modul 1140, ohne sie in dem Speicher 1110 zu speichern.
  • In bestimmten Ausführungsformen empfängt das System 1040 Veröffentlichungsnutzungsdaten durch Übermittlungen, die von dem HF-Modul 1040 empfangen werden. In bestimmten Ausführungsformen enthalten genannte Daten Daten, die von einem Herausgeber oder Lieferanten übermittelt werden und angeben, daß die Veröffentlichung mit dem System 1040 an einen Bezieher oder einen Zeitungsstand oder Händler von Veröffentlichungen geschickt oder auf andere Weise geliefert worden ist, oder andernfalls den Typ von Bezieher, wie zum Beispiel Hausbezieher, Bücherei, akademische Einrichtung oder Geschäftsorganisation, identifizieren oder einen Datumsstempel liefern. Genannte Daten können auch Daten enthalten, die von einem Zeitungsstand, Händler, einer Bücherei, Spediteur oder anderen Zwischenhändler übermittelt werden, die seine Identität, den Ort, einen Zeitstempel und angeben, ob die Veröffentlichung verkauft, weggegeben oder weggeworfen wurde.
  • Unter nochmaliger Bezugnahme auf 12 sendet das System 1040 drahtlos Daten an ein tragbares Überwachungsgerät 1170 und/oder empfängt es davon Daten, das an dem Körper eines Antwortenden in einer laufenden Marktrecherche getragen wird, wobei die Daten Erfassungsdaten bezüglich der Exposition des Antwortenden/Teilnehmers durch die Veröffentlichung 1000 mit dem System 1040 sowie andere Veröffentlichungen mit ähnlichen Einrichtungen enthalten. Das tragbare Überwachungsgerät 1170 dient zur Speicherung von Daten, die Daten repräsentieren, die von dem System 1040 sowie anderen genannten Einrichtungen empfangen werden, und übermittelt nachfolgend genannte Daten und/oder eine verarbeitete Version davon gemeinsam mit Daten, die das Überwachungsgerät und/oder den Antwortenden identifizieren, an eine Verarbeitungseinrichtung 1180, die genannte Daten von der Vielzahl von Überwachungsgeräten, wie zum Beispiel dem tragbaren Überwachungsgerät 1170, erfaßt und verarbeitet. In genannten Ausführungsformen sendet das System 1040 Daten an das Überwachungsgerät 1170, die Nutzungsdaten umfassen, die sich auf die Nutzung durch den jeweiligen Antwortenden beziehen, der das Überwachungsgerät 1170 trägt, wobei das Überwachungsgerät 1170 speichert. In bestimmten Ausführungsformen speichert das System 1040 und sendet es später Daten an das Überwachungsgerät 1170, die Nutzungsdaten umfassen, die sich auf die Nutzung durch Personen mit Ausnahme des jeweiligen Antwortenden beziehen, der das Überwachungsgerät 1170 trägt, wobei das Überwachungsgerät 1170 speichert. In bestimmten Ausführungsformen speichert das System 1040 und sendet es später Daten an das Überwachungsgerät 1170, wobei die Daten an das System 1040 von einem Herausgeber, Verwandten, Zeitungsstand, Veröffentlichungshändler, einer Bücherei, akademischen Einrichtung, Geschäftsorganisation oder dergleichen übermittelt und in dem System 1040 gespeichert worden sind. In bestimmten Ausführungsformen wird die Kommunikation zwischen dem System 1040 und Überwachungsgerät 1170 als ein Hinweis auf die Nähe der Person, die das Überwachungsgerät trägt, zur Veröffentlichung verwendet. In bestimmten Ausführungsformen wird der Empfang von Daten von dem Überwachungsgerät 1170 von dem System 1040 und/oder der Empfang von Daten von dem System 1040 von dem Überwachungsgerät 1170 als ein Hinweis für die Nähe der Person, die das Überwachungsgerät 1170 trägt, zur Veröffentlichung 1000 verwendet. Diese Daten, die, in bestimmten Ausführungsformen, die Nähe angeben, werden als Veröffentlichungsnutzungsdaten behandelt.
  • 14 liefert ein Blockdiagramm einer Ausführungsform eines tragbaren Überwachungsgeräts 1170. Das Überwachungsgerät ist in einem geeignetem Gehäuse 1172, wie zum Beispiel Gehäusen von der Art oder Größe, die ein Mobiltelefon, einen Pager, PDA oder ein tragbares Medienabspielgerät aufnehmen, oder einem Gehäuse, wie zum Beispiel einer Armbanduhr, einem Schlüsselanhänger oder einem Schmuckgegenstand, untergebracht. Der Gesamtbetrieb des tragbaren Überwachungsgeräts wird von einem Prozessor 1175 gesteuert. Die Datenkommunikation mit dem System 1040 wird von dem Überwachungsgerät 1170 mittels eines HF-Kommunikationsmoduls 1178 durchgeführt, das mit dem Prozessor 1175 zum Empfangen von Steuerdaten von selbigem und Empfangen von Daten vom Prozessor 1175 und/oder Liefern von Daten an selbigen und Senden an das System 1040 oder Empfangen von selbigem gekoppelt ist. Der Prozessor 1175 ist auch mit dem Speicher 1185 zum Speichern von Daten oder zum Wiedergewinnen von Daten aus selbigem gekoppelt. Genannte Daten schließen Daten ein, die von den Systemen zur Überwachung der Nutzung von Veröffentlichungen, wie zum Beispiel System 1040, empfangen werden. Von Zeit zu Zeit übermittelt das tragbare Überwachungsgerät 1170 seine gespeicherten Daten an die Verarbeitungseinrichtung 1180 über Kommunikationen 1190.
  • In bestimmten Ausführungsformen enthält das Überwachungsgerät 1170 ein System 1195 zur Überwachung der Nutzung von Medien, das dazu dient, die Nutzung und/oder Exposition der das Überwachungsgerät 1170 tragenden Person durch Medien zu überwachen. Zur Überwachung der Exposition durch Audiomedien umfaßt das Mediennutzungsüberwachungsgerät 1195 vorzugsweise ein von Arbitron Inc., Columbia, Maryland, USA, geliefertes PPMTM-System. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt das System zur Überwachung der Nutzung von Medien ein Audiosignaturextraktionssystem und/oder einen Zusatzcodedekodierer zur Überwachung der Exposition durch Audiomedien. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt das System 1195 zur Überwachung der Nutzung von Medien ein Mikrophon zur Aufnahme von Audiomediendaten, die es an den Prozessor 1175 zur Erzeugung von Daten bezüglich der Exposition des Beteiligten durch Audiomediendaten und zugehörige andere Daten, wie zum Beispiel Videodaten, liefert. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt das System 1195 einen Lichtdetektor zur Aufnahme von Fernsteuerungssignalen, die die Auswahl eines Kanals oder einer anderen Quelle von Mediendaten angeben. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt das System 1195 einen Empfänger, der HF- oder Zwischenfrequenzenergie aufnimmt, die die Mediendaten angibt, die zur Exposition des Beteiligten ausgewählt sind. In bestimmten Ausführungsformen umfaßt das System 1195 von Hand betätigbare Schalter oder andere von Hand betätigbare Einrichtungen, die von dem Antwortenden zur Eingabe von Medienexpositionsdaten verwendet werden. In jedem Fall erzeugt der Prozessor 1175 Daten über die Exposition durch Mediendaten, die er in dem Speicher 1085 speichert, um Aufzeichnungen von Mediendaten bereitzustellen, denen der Beteiligte ausgesetzt war.
  • Vorzugsweise werden sowohl die Veröffentlichungsnutzungsdaten als auch die Daten über die Exposition durch Mediendaten gemeinsam mit einem Zeitstempel gespeichert, der die Zeiten der Nutzung, Exposition und/oder des Empfangs, wie erforderlich, angibt. Der Zeitstempel wird vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, von einer einzigen Uhr (der Einfachheit und Klarheit halber nicht gezeigt) erhalten, so daß alle Zeitstempel auf derselben Zeitbasis bereitgestellt werden.
  • In bestimmten Ausführungsformen enthält das Überwachungsgerät 1170 eine Dispositionsdatenquelle 1198, um Daten bereitzustellen, die die Disposition des Überwachungsgeräts 1170 repräsentieren. In bestimmten von genannten Ausführungsformen umfaßt die Anordnungsdatenquelle 1198 einen Bewegungsdetektor, der die Daten erzeugt, die Beschleunigung, Geschwindigkeit, Schnelligkeit oder Bewegung repräsentieren, anhand derer ein entsprechender Zustand des Beteiligten gefolgert werden kann. Genannte Daten werden an den Prozessor 1175 geliefert, der die Daten beurteilt, um die Aktivität der Person, wie zum Beispiel Sitzen, Stehen, Gehen und/oder Laufen festzustellen und/oder die Umgebung der Person festzustellen, wie zum Beispiel einen Zug oder ein Auto in Bewegung und ein Flugzeug im Flug, und/oder eine stationäre Umgebung. In bestimmten von genannten Ausführungsformen umfaßt die Anordnungsdatenquelle 1198 einen Ortsdetektor, wie zum Beispiel einen GPS-Empfänger, einen Empfänger eines terrestrischen Signals oder ein Trägheitsüberwachungsgerät, der Daten erzeugt, die einen Ort des Überwachungsgeräts 1170 repräsentieren, anhand dessen der Ort des Antwortenden entnommen werden kann. Genannte Daten werden an den Prozessor 1175 geliefert, der die Daten auswertet, um festzustellen, ob sich das Überwachungsgerät und/oder der Antwortende zu Hause, bei der Arbeit, in einem Einzelhandelsgeschäft, Vergnügungsort oder einem anderen öffentlichen Platz befindet, sich von einem stationären Ort oder an einem Ort bewegend, der sich von einem früheren Ort unterscheidet. Der Prozessor 1175 speichert Daten, die eine oder mehrere der vorangehenden Aktivitäten, Zustände und/oder Orte repräsentieren, in dem Speicher 1185, aus dem auf genannte Daten die nachfolgend für Übermittlung an die Einrichtung 1180 zugegriffen wird.
  • 15 liefert ein Ablaufdiagramm, das einen Datenerfassungsprozeß darstellt, der in bestimmten Ausführungsformen des Systems 1040 der 12 und 13 benutzt wird. Zu Beginn arbeitet das System in einem "Schlaf"-Modus 1200, in dem es Daten überwacht, die von dem piezoelektrischen Wandler 1070 und/oder ersten Sensor 1120 erzeugt werden, der als ein Bewegungssensor fungiert. In dem Schlafmodus beurteilt der Prozessor 1090 genannte Daten hinsichtlich Muster, die eine Möglichkeit angeben, daß sich die Veröffentlichung 1000 im Gebrauch durch eine Person befindet. In bestimmten Ausführungsformen werden genannte Muster durch die Art der durch den piezoelektrischen Wandler 1070 erfahrenen Spannungen erkannt. Wenn zum Beispiel eine Person wiederholt die Seiten der Veröffentlichung 1000 umdreht, wird dies als eine Reihe von Energiepulsen festgehalten, die von dem Wandler 1070 ausgegeben werden. Wenn genannte Pulse wiederholt von dem Prozessor 1090 über eine vorab festgelegte Zeitdauer empfangen werden, wird dies als eine qualifizierte Bewegung (1210) angesehen und schaltet der Prozessor 1090 in einen "Aufwach"-Modus bei 1220 um. In diesem Schritt setzt der Prozessor 1090 auch einen inneren Zeitgeber zurück, der danach in Richtung auf einen vorab festgelegten Zielwert zählt, der eine vorab festgelegte Zeitdauer repräsentiert. Nach Schritt 1220 überprüft der Prozessor 1090 einen Zeitgeber, um zu sehen, ob er den vorab festgelegten Stillwert erreicht hat, das heißt, ob der Zeitgeber "abgelaufen" ist. Da der Zeitgeber gerade zurückgesetzt worden ist, setzt die Verarbeitung mit Schritt 1240 fort.
  • In dem Aufwachmodus überwacht der Prozessor 1090, wie bei 1240 angegeben, die Ausgabe von den zweiten Sensor 1130 hinsichtlich Daten, die die Exposition durch Licht angeben, das darauf hindeutet, daß die Veröffentlichung zwischen den Seiten 1010 und 1020 aufgeschlagen worden ist. Wenn dies auftritt, erzeugt der Prozessor 1090 Daten, die dieses Auftreten repräsentieren, und bewirkt er bei 1250, daß das HF-Modul 1140 genannte Daten für einen Empfang durch ein tragbares Überwachungsgerät 1170 sendet, wenn es sich innerhalb des Bereiches befindet. Genannte Daten werden wiederholt gesendet, solange Licht von dem zweiten Sensor 1130 detektiert wird und auch von dem Prozessor 1090 herausgefunden wird, daß sich eine qualifizierte Bewegung innerhalb einer vorab festgelegten Zeitdauer wiederholt. Wenn genannte Bewegung nicht innerhalb der vorab festgelegten Zeitdauer ermittelt wird, so daß der Schritt 1220 umgangen wird und der Zeitgeber nicht zurückgesetzt wird, wird davon ausgegangen, daß die Veröffentlichung 1000 nicht länger genutzt wird, und bewirkt das System 1040, daß das HF-Modul 1140 mit dem Senden von Daten aufhört, und kehrt das System 1040 in seinen Schlafmodus zurück, wie dies bei 1230 angegeben ist.
  • In bestimmten Ausführungsformen folgt das System 1040 einem anderen Datenerfassungsprozeß, der in 16 dargestellt ist, worin das System 1040 zu Beginn in einem Schlafmodus arbeitet, in dem der Prozessor 1090 empfangene Daten hinsichtlich einer qualifizierten Bewegung auswertet (1310). Wenn auf diese Weise eine qualifizierte Bewegung gefunden wird, setzt der Prozessor 1090 einem inneren Zeitgeber zurück, der dann mit dem Zählen in Richtung auf einen vorab festgelegten Zählwert beginnt, der eine vorab festgelegte Zeitdauer repräsentiert. In einem Schritt 1320 greift der Prozessor 1090 auf einen Code aus dem Speicher 1110 zu, der dem detektierten Bewegungsereignis entspricht, und steuert das HF-Modul 1140 zum Senden des Codes zum Empfangen durch ein tragbares Überwachungsgerät 1170 an, wenn sich eines in dem Bereich befindet, wie bei 1320 angegeben.
  • In einem Schritt 1330 wertet der Prozessor 1090 wieder empfangene Daten hinsichtlich einer qualifizierten Bewegung aus. Wenn sie vorhanden ist, setzt der Prozessor 1090 in dem Schritt 1340 den Zeitgeber zurück und überprüft er danach in einem Schritt 1350 den Erhalt von Daten an dem zweiten Sensor 1130, die die Exposition durch Licht angeben. Wenn jedoch keine qualifizierte Bewegung in dem Schritt 1330 detektiert wird, ermittelt der Prozessor 1090 in einem Schritt 1360, ob der innere Zeitgeber den vorab festgelegten Zählwert erreicht hat. Falls nicht, überprüft er die Exposition durch Licht in Schritt 1350. Aber wenn der Zeitgeber seinen vorab festgelegten Zählwert erreicht hat, was darauf hindeutet, daß die Veröffentlichung 1000 nicht länger benutzt wird, wie dies in Schritt 1360 detektiert ist, kehrt das System 1040 in seinen Schlafmodus 1300 zurück.
  • Wenn in dem Schritt 1350 kein Licht detektiert wird, kehrt die Verarbeitung zu Schritt 1320 zurück, um mit dem Senden von Code 1 fortzusetzen und anzugeben, daß die Veröffentlichung 1000 benutzt wird, obwohl sie nicht zwischen den Seiten 1010 und 1020 aufgeschlagen ist. Wenn jedoch Licht in dem Schritt 1350 detektiert wird, steuert der Prozessor 1090 in einem Schritt 1370 das HF-Modul 1140 zum Senden eines anderen Codes, Code 2, an, der angibt, daß die Veröffentlichung 1000 benutzt wird und zwischen den Seiten 1010 und 1020 aufgeschlagen ist.
  • Nach Ansteuerung des HF-Moduls 1140 zum Senden von Code 2 überprüft der Prozessor 1090 wieder eine Fortsetzung einer qualifizierten Bewegung in einem Schritt 1380. Wenn eine qualifizierte Bewegung festgestellt wird, setzt der Prozessor 1090 den Zeitgeber in einem Schritt 1390 zurück und kehrt er dann zu Schritt 1350 zurück, um zu ermitteln, ob Licht weiterhin von dem zweiten Sensor 1130 empfangen wird. Wenn keine qualifizierte Bewegung in dem Schritt 1380 detektiert wird, ermittelt der Prozessor 1090 in einem Schritt 1396, ob der Zeitgeber abgelaufen ist. Falls nicht, kehrt die Verarbeitung zu Schritt 1350 zurück, um eine Lichtdetektion zu überprüfen. Aber wenn der Zeitgeber seinen vorab festgelegten Zählwert erreicht hat, bevor eine qualifizierte Bewegung detektiert worden ist, kehrt das System 1040 in seinen Schlafmodus 1300 zurück.
  • In bestimmten Ausführungsformen folgt das System 1040 einem weiteren anderen Datenerfassungsprozeß, der in 17 dargestellt ist, worin das System 1040 anfänglich in einem Schlafmodus 1400 arbeitet, in dem der Prozessor 1090 empfangene Daten hinsichtlich einer qualifizierten Bewegung auswertet (1410). Bei Fehlen einer Detektion von qualifizierter Bewegung durch den Prozessor 1090 bleibt das System in dem Schlafmodus 1400. Aber in dem Fall, daß der Prozessor 1090 eine qualifizierte Bewegung detektiert, steuert er das HF-Modul 1140 zum Senden von Daten für einen Empfang für jedes tragbare Überwachungsgerät 1170 in dem Bereich an, um das Überwachungsgerät darüber zu informieren, daß, in der Tat, "Hier bin ich". Das System 1040 wartet auf den Empfang einer Antwort von dem Überwachungsge rät 1170. Bei Fehlen einer derartigen Antwort, wie in einem Schritt 1430 angegeben, kehrt das System in den Schlafmodus zur nochmaligen Überprüfung einer qualifizierten Bewegung zurück.
  • Wenn jedoch das System 1040 eine Antwort von einem tragbaren Überwachungsgerät, wie zum Beispiel Überwachungsgerät 1170, erhält, dann überprüft der Prozessor 1090 den zweiten Sensor 1130 hinsichtlich Daten, die eine Lichtexposition angeben, wie in Schritt 1440 angegeben. Bei Fehlen von Lichtdetektionen steuert der Prozessor 1090 das HF-Modul 1140 zum Senden von Daten zum Überwachungsgerät 1170 zur Übertragung dieser Information an. Siehe Schritt 1450. In einem nachfolgenden Schritt 1460 prüft der Prozessor 1090 wieder hinsichtlich einer qualifizierten Bewegung. Wenn genannte Bewegung detektiert wird, setzt der Prozessor 1090 den Zeitgeber zurück und kehrt die Verarbeitung zu Schritt 1440 zurück, um eine Überprüfung hinsichtlich Lichtdetektion vorzunehmen. Wenn keine qualifizierte Bewegung in dem Schritt 1460 detektiert wird, prüft der Prozessor 1090 in einem Schritt 1470, um zu sehen, ob der Zeitgeber abgelaufen ist. Falls nicht, kehrt die Verarbeitung auch zu Schritt 1440 zurück, um eine Überprüfung hinsichtlich Licht vorzunehmen. Wenn sich jedoch eine qualifizierte Bewegung nicht fortsetzt und der Zeitgeber abgelaufen ist, kehrt das System zum Schlafmodus 1400 zurück.
  • Wenn Licht in dem Schritt 1440 detektiert wird, wird in einem Schritt 1480 eine Angabe von genannter Detektion von dem Prozessor 1090 in dem Speicher 1110 gespeichert und prüft der Prozessor 1090 dann eine fortgesetzte qualifizierte Bewegung in einem Schritt 1484. Wenn genannte Bewegung detektiert wird, prüft der Prozessor wieder eine Exposition durch Licht in einem Schritt 1488. Wenn jedoch entweder keine qualifizierte Bewegung in dem Schritt 1484 detektiert wird oder keine Exposition durch Licht in dem Schritt 1488 detektiert wird, kehrt die Verarbeitung zu Schritt 1430 zurück, um wieder eine Antwort von einem Überwachungsgerät 1170 zu prüfen. Wenn eine derartige Antwort empfangen worden ist, fährt die Verar beitung mit Schritt 1440 fort; andernfalls kehrt das System 1040 zum Schlafmodus zurück und überwacht das Auftreten von weiterer qualifizierter Bewegung.
  • Man wird anhand von 17 sowie anhand der obigen Diskussion sehen, daß in bestimmten Ausführungsformen das tragbare Überwachungsgerät 1170 Daten an das System 1040 zur Steuerung seines Betriebs liefert. In bestimmten Ausführungsformen liefert das Überwachungsgerät 1170 Parameter an das System 1040, um bei der Detektion der Nutzung von Veröffentlichungen durch den Antwortenden, der dem Überwachungsgerät 1170 entspricht, wie zum Beispiel den Demographien des Antwortenden und/oder Vorlieben bei der Nutzung von Veröffentlichungen, zu helfen, oder Daten auf der Grundlage des Vorangehenden, um dem System 1040 bei der Ermittlung der Wahrscheinlichkeit zu helfen, daß die Veröffentlichung 1000 von dem Antwortenden benutzt wird, wenn Nutzungstypdaten von dem Prozessor 1090 von den Sensoren 1120 und 1130 und dem Wandler 1070 empfangen werden. Genannte von dem Überwachungsgerät 1170 an das System 1010 gelieferte Parameter in bestimmten Ausführungsformen schließen Parameter ein, die die Eigenschaften der typischen Nutzung von Veröffentlichungen des jeweiligen Antwortenden angeben, wie zum Beispiel Daten, die die charakteristischen Belastungen und Verwendungen angeben, die einer Veröffentlichung durch den jeweiligen Antwortenden auferlegt werden, der das Überwachungsgerät 1170 trägt, wenn er eine Veröffentlichung benutzt. In bestimmten Ausführungsformen liefert das Überwachungsgerät 1170 aktualisierte oder modifizierte Programmierung für das System 1040, die sie in dem Speicher 1110 speichert, zur Steuerung seiner Operationen. Diese Ausführungsformen ermöglichen, daß Verbesserungen in das System 1010 aufgenommen werden können, ohne es zu ersetzen, was normalerweise nicht praktikabel wäre, wenn es bereits in eine Veröffentlichung eingebaut worden ist, oder wenn es erwünscht ist, den Austausch von Beständen von Systemen 1040 zu vermeiden, die sich bereits in den Händen von Herausgebern oder irgendwelchen anderen befinden, die sie in die Veröffentlichungen einbauen.
  • Obwohl verschiedene Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf eine besondere Anordnung von Teilen, Merkmalen und dergleichen beschrieben worden sind, sollen diese nicht alle möglichen Anordnungen oder Merkmale erschöpfend behandeln, und werden in der Tat viele andere Ausführungsformen, Modifikationen und Variationen für Fachleute auf dem Gebiet ersichtlich sein.
  • Zusammenfassung
  • Verfahren und Systeme zur Messung und Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte einer Studie über die Leserschaft von Publikationen. Einige Verfahren und Systeme verwenden tragbare Überwachungsgeräte, die von Beteiligten der Studien getragen werden, gemeinsam mit Veröffentlichungen die mit verschiedenen Einrichtungen, wie zum piezoelektrischen Wandlern, RFID-Tags und und anderen Einrichtungen und Schaltungen ausgestattet sind.

Claims (282)

  1. System zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: ein piezoelektrisches Element, das in oder an einem vorab festgelegten Teil einer Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, bei Verformung elektrische Energie als eine Ausgabe zu erzeugen, und eine Kommunikationseinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist und auf die von dem piezoelektrischen Element ausgegebene elektrische Energie mit Übermitteln von Daten, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, an einen Datenempfänger abseits von der Veröffentlichung anspricht.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es die Veröffentlichung umfaßt.
  3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung einen drahtlosen Sender umfaßt.
  4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das piezoelektrische Element auf oder in einer Seite der Veröffentlichung angeordnet und gestaltet ist, um elektrische Energie zu erzeugen, wenn die Seite der Veröffentlichung umgedreht wird.
  5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das piezoelektrische Element eine piezoelektrische Polymerfolie ist.
  6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Veröffentlichung eine Anzahl von Seiten enthält und das System eine Anzahl von piezoelektrischen Elementen enthält, die mit der Kommunikationseinrichtung gekoppelt sind, wobei jedes der piezoelektrischen Elemente auf oder in einer jeweiligen anderen der Anzahl von Seiten der Veröffentlichung angeordnet ist und die Kommunikationseinrichtung gestaltet ist, um Daten zu übermitteln, die die Seite der Veröffentlichung identifizieren, die dem jeweiligen piezoelektrischen Element entspricht, das die elektrische Energie an die Kommunikationseinrichtung liefert.
  7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungsdetektor umfaßt, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist und mit der Kommunikationseinrichtung gekoppelt und gestaltet ist, um eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren, wobei die Kommunikationseinrichtung gestaltet ist, um die Daten zu übermitteln, wenn der Bewegungsdetektor eine Bewegung der Veröffentlichung detektiert.
  8. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Veröffentlichung eine Anzahl von Seiten enthält, wobei wenigstens eine der Seiten eine faltbare Klappe enthält, die zum zeitweiligen Verbergen eines Gegenstands zur Anzeige auf der Seite gestaltet ist, das piezoelektrische Element in der Nähe der faltbaren Klappe angeordnet und gestaltet ist, um elektrische Energie bei Anheben der faltbaren Klappe zum Preisgeben des Gegenstands zur Anzeige auf der Seite zu erzeugen.
  9. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das piezoelektrische Element eine piezoelektrische Polymerfolie umfaßt, die in oder an einem wesentlichen Teil eines Einbands der Veröffentlichung angeordnet und gestaltet ist, um elektrische Energie bei Ergreifen des Einbands durch eine Hand einer Person zu erzeugen.
  10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die piezoelektrische Polymerfolie gestaltet ist, um elektrische Energie bei Detektion einer Temperaturänderung zu erzeugen, die durch Wärme von der den Einband greifenden Hand verursacht wird.
  11. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die piezoelektrische Polymerfolie gestaltet ist, um elektrische Energie mit einer detektierbaren Eigenschaft nur bei Detektion von sowohl mechanischer Belastung als auch einer Temperaturänderung, die durch das Ergreifen des Einbandes mit der Hand verursacht werden, zu erzeugen, und die Kommunikationseinrichtung gestaltet ist, um Daten, die Ergreifen der Veröf fentlichung angeben, bei Erhalt der elektrischen Energie mit der detektierbaren Eigenschaft zu übermitteln.
  12. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das piezoelektrische Element und die Kommunikationseinrichtung über ein elektrisch leitfähiges sichtbares Medium gekoppelt sind.
  13. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Veröffentlichung ein äußeres Verpackungsmaterial enthält, wobei das piezoelektrische Element in oder an dem äußeren Verpackungsmaterial angeordnet und gestaltet ist, um elektrische Energie bei Entfernen des äußeren Verpackungsmaterials zu erzeugen, und die Kommunikationseinrichtung Daten, die das Entfernen des äußeren Verpackungsmaterials angeben, bei Erhalt der erzeugten elektrischen Energie sendet.
  14. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ein tragbares Überwachungsgerät umfaßt, das gestaltet ist, um von einem Beteiligten einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen getragen zu werden, wobei das tragbare Überwachungsgerät einen drahtlosen Empfänger, der fähig ist, die von der Kommunikationseinrichtung gesendeten Daten zu empfangen, und einen Speicher enthält, der fähig ist, die empfangene Information zu speichern.
  15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der drahtlose Empfänger des tragbaren Überwachungsgeräts ferner gestaltet ist, um ein oder mehrere Positionssignal(e) zu empfangen, und der Speicher des tragbaren Überwachungsgeräts fähig ist, Positionsdaten betreffend das empfangene eine oder mehrere Positionssignal(e) gemeinsam mit der empfangenen Information zu speichern.
  16. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das piezoelektrische Element mit der Kommunikationseinrichtung durch leitfähige Tinte gekoppelt ist.
  17. Verfahren zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, mittels eines piezoelektrischen Elements, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist, und Übermittlung der Nutzungsdaten an eine Datensammeleinrichtung.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Übermittlung drahtlose Übermittlung der Nutzungsdaten an eine Datensammeleinrichtung umfaßt.
  19. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß Erzeugung von Nutzungsdaten die Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung des piezoelektrischen Elements, wenn eine Seite der Veröffentlichung umgedreht wird, umfaßt.
  20. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung von Nutzungsdaten die Verwendung einer piezoelektrischen Polymerfolie umfaßt.
  21. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es Bereitstellung einer Anzahl von piezoelektrischen Elementen, die auf oder in jeweiligen verschiedenen Seiten der Veröffentlichung angeordnet sind, umfaßt, und Erzeugung von Nutzungsdaten die Erzeugung von Nutzungsdaten, die einer umgedrehten Seite entsprechen, mit tels des jeweiligen piezoelektrischen Elements umfaßt, das auf oder in der umgedrehten Seiten angeordnet ist.
  22. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es die Detektion einer Bewegung der Veröffentlichung und drahtlose Übermittlung von Daten auf der Grundlage der detektierten Bewegung an eine Datensammeleinrichtung umfaßt.
  23. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es Bereitstellung des piezoelektrischen Elements in der Nähe einer gefalteten Klappe einer Seite der Veröffentlichung umfaßt und der Schritt der Erzeugung von Nutzungsdaten bei Anheben der gefalteten Klappe durchgeführt wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von Nutzungsdaten umfaßt, die Ergreifen der Veröffentlichung entsprechen.
  25. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von Nutzungsdaten, die Ergreifen der Veröffentlichung entsprechen, unter Verwendung einer piezoelektrischen Polymerfolie in oder an einem Einband der Veröffentlichung umfaßt.
  26. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von Nutzungsdaten durch Detektieren einer Temperaturänderung umfaßt, die durch Wärme von einer die Veröffentlichung greifenden Hand verursacht wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß Erzeugung von Nutzungsdaten die Detektion von mechanischer Belastung einschließt und Übermittlung der Nutzungsdaten nur bei Detektion von sowohl mechanischer Belastung als auch der Temperaturänderung durchgeführt wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß Erzeugung von Nutzungsdaten bei Entfernen der Veröffentlichung aus einem äußeren Verpackungsmaterial umfaßt.
  29. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß es drahtlose Übermittlung der Nutzungsdaten an ein tragbares Überwachungsgerät umfaßt, das von einem Beteiligten einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen getragen wird.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß es Ermittlung eines Orts des tragbaren Überwachungsgeräts bei Empfang der drahtlos übermittelten Nutzungsdaten und Speicherung des Orts mit den drahtlos übermittelten Nutzungsdaten in dem tragbaren Überwachungsgerät umfaßt.
  31. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der Übermittlung der Nutzungsdaten durch einen drahtlosen Sender durchgeführt wird, wobei das Verfahren ferner Kopplung einer Ausgabe des piezoelektrischen Elements mit dem drahtlosen Sender über auf der Veröffentlichung angeordnete leitfähige Tinte umfaßt.
  32. System zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Personennähedetektor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, ein Ausgabesignal zu erzeugen, wenn sich eine Person in der Nähe der Veröffentlichung befindet, und eine Kommunikationseinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist und auf die Signalausgabe durch den Detektor mit Übermittlung von Daten, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, an einen Datenempfänger abseits von der Veröffentlichung anspricht.
  33. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß es die Veröffentlichung umfaßt.
  34. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung einen drahtlosen Sender umfaßt.
  35. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor zum Detektieren von elektrischen Feldeffekten, die durch eine Person in dichter Nähe zur Veröffentlichung erzeugt werden, und Erzeugung eines Ausgabesignals als Antwort darauf geeignet ist.
  36. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor zum Detektieren einer Änderung der elektrischen Eigenschaft des Detektors und Erzeugen eines Ausgabesignals als Antwort darauf geeignet ist.
  37. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor zum Detektieren von Wärmeenergie von einer Person in dichter Nähe zur Veröffentlichung und zum Erzeugen eines Ausgabesignals als Antwort darauf geeignet ist.
  38. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Veröffentlichung eine lösbar angebrachte Karte und eine Detektionseinrichtung enthält, die in oder an einer der Veröffentlichung und der Karte angeordnet und mit der Kommunikationseinrichtung gekoppelt ist, um zu bewirken, daß sich die Kommunikationseinrichtung in einem ersten Zustand befindet, wenn die Karte an der Veröffentlichung angebracht ist, und in einem zweiten Zustand befindet, wenn die Karte von der Veröffentlichung abgetrennt ist.
  39. System nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektionseinrichtung eine von einem Jumper, einem elektromagnetischen Deflektor, einer Auslöschungsschaltung, einer Dämpfungsschaltung und einer Verstimmschaltung ist.
  40. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung einen drahtlosen Sender umfaßt, das System ferner ein tragbares Überwachungsgerät umfaßt, das gestaltet ist, um von einem Beteiligten einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen getragen zu werden, das tragbare Überwachungsgerät einen drahtlosen Empfänger enthält, der fähig ist, die von dem drahtlosen Sender gesendeten Daten zu empfangen, und einen Speicher umfaßt, der fähig ist, die empfangenen Daten zu speichern.
  41. System nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Überwachungsgerät ferner gestaltet ist, um ein oder mehrere Positionssignal(e), das/die dem Erhalt der von dem drahtlosen Sender gesendeten Daten entspricht/entsprechen, zu empfangen, und der Speicher des tragbaren Überwachungsgeräts fähig ist, Positionsdaten betreffend das empfangene eine oder mehrere Positionssignal(e) zu speichern.
  42. System nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Überwachungsgerät gestaltet ist, um einen Ort des tragbaren Überwachungsgeräts auf der Grundlage des empfangenen einen oder der mehreren Positionssignal(e) zur Bestätigung der Nutzung der Veröffentlichung durch die Person zu verwenden.
  43. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Personennähedetektor einen ersten Detektor, der zum Detektieren einer ausgewählten von Translationsbewe gung, Verformung, Ergreifen, Nähe zu der und Exposition der Person durch die Veröffentlichung fähig ist, und einen zweiten Detektor umfaßt, der zur Detektion einer von Translationsbewegung Verformung, Ergreifen, Nähe zu der und Exposition der Person durch die Veröffentlichung mit Ausnahme der einen ausgewählten fähig ist.
  44. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausgabesignal des Personennähedetektors an die Kommunikationseinrichtung durch auf der Veröffentlichung angeordnete leitfähige Tinte geliefert wird.
  45. Verfahren zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Detektieren der Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Verwendung der Veröffentlichung durch die Person angeben, als Antwort auf Detektieren von Nähe der Person zur Veröffentlichung.
  46. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an eine Datensammeleinrichtung umfaßt.
  47. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens der Nähe durch Detektieren von elektrischen Feldeffekten durchgeführt wird, die durch eine Person in dichter Nähe zur Veröffentlichung erzeugt werden.
  48. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens von Nähe durch Detektieren einer Änderung einer elektrischen Eigenschaft des Detektors durchgeführt wird.
  49. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens von Nähe durch Detektieren von Wärmeenergie einer Person in dichter Nähe zur Veröffentlichung durchgeführt wird.
  50. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß es Detektieren der Abtrennung einer lösbar angebrachten Karte von der Veröffentlichung umfaßt und der Schritt der Erzeugung von Nutzungsdaten Angeben des Entfernens der Karte als Antwort auf das Detektieren von Abtrennen der Karte umfaßt.
  51. Verfahren nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens von Abtrennen der Karte mittels eines von einem Jumper, einem elektromagnetischen Deflektor, einer Auslöschungsschaltung, einer Dämpfungsschaltung und einer Verstimmschaltung durchgeführt wird.
  52. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß es drahtlose Übermittlung der Nutzungsdaten umfaßt.
  53. Verfahren nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß es Bereitstellung eines tragbaren Überwachungsgeräts, das von einem Beteiligten einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen zu tragen ist, und Empfangen der drahtlos übermittelten Nutzungsdaten durch das tragbare Überwachungsgerät umfaßt.
  54. Verfahren nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, es Ermittlung eines Orts des tragbaren Überwachungsgeräts bei Empfang der drahtlos übermittelten Nutzungsdaten und Speicherung des Orts mit den drahtlos übermittelten Nutzungsdaten in dem tragbaren Überwachungsgerät umfaßt.
  55. Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß es Bestätigung der Nutzung der Veröffentlichung durch die Person unter Verwendung des Orts des tragbaren Überwachungsgeräts und der drahtlos übermittelten Nutzungsdaten umfaßt.
  56. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens von Nähe Detektieren von wenigstens zwei von Translationsbewegung, Verformung, Ergreifen, Nähe zu der und Exposition der Person durch die Veröffentlichung umfaßt.
  57. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens von Nähe durch eine Einrichtung durchgeführt wird und der Schritt der drahtlosen Übermittlung der Nutzungsdaten durch einen drahtlosen Sender durchgeführt wird, das Verfahren ferner Kopplung einer Ausgabe der Einrichtung mit dem drahtlosen Sender über auf der Veröffentlichung angeordnete leitfähige Tinte umfaßt.
  58. Kombination zur Verwendung bei der Erfassung von Daten bezüglich der Exposition eines Beteiligten einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, umfassend: eine Kommunikationseinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist, wobei die Kommunikationseinrichtung wahlweise in ersten und zweiten Zuständen betreibbar ist, eine Steuereinrichtung, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet und mit der Kommunikationseinrichtung kommunikativ gekoppelt ist, wobei die Steuereinrichtung gestaltet ist, um zu bewirken, daß die Kommunikationseinrichtung in dem ersten Zustand arbeitet, wenn zwei vorab festgelegte Seiten der Veröffentlichung zugeschlagen sind, und zu bewirken, daß die Kommunikationseinrichtung in dem zweiten Zustand arbeitet, wenn die beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung aufgeschlagen sind.
  59. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Veröffentlichung mit einer Anzahl von Seiten umfaßt.
  60. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung einen drahtlosen Sender umfaßt.
  61. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung benachbart zueinander sind.
  62. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung in oder an einer ersten der beiden vorab festgelegten Seiten angeordnet ist und die Steuereinrichtung in oder an einer zweiten der beiden vorab festgelegten Seiten angeordnet ist und die Steuereinrichtung und die Kommunikationseinrichtung gemeinsam fähig sind zu messen, wenn sich die Steuereinrichtung und die Kommunikationseinrichtung in dichter Nähe zu einander befinden, so daß die Kommunikationseinrichtung in dem ersten Zustand arbeitet, wenn sich die ersten und zweite vorab festgelegten Seiten in vorab festgelegter Nähe befinden.
  63. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung einen RFID-Tag umfaßt und die Steuereinrichtung wenigstens einen von einem elektromagnetischen Deflektor, einer Interferenzschaltung, einer Dämpfungsschaltung und einer Verstimmschaltung umfaßt.
  64. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Bewegungsdetektor umfaßt, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist und mit der Kommunikationseinrichtung in Verbindung steht, wobei der Bewegungsdetektor fähig ist, Signale zur Steuerung des Zustands der Kommunikationseinrichtung zu erzeugen.
  65. Kombination nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungsdetektor ein Beschleunigungsmesser ist.
  66. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung einen drahtlosen Sender umfaßt, der in dem ersten Zustand betreibbar ist, wenn beide vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung zugeschlagen sind, und in dem zweiten Zustand betreibbar ist, wenn die beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung aufgeschlagen sind.
  67. Kombination nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein tragbares Überwachungsgerät, das gestaltet ist, um an dem Körper des Beteiligten getragen zu werden, zum Detektieren des zweiten Zustands des drahtlosen Überwachungsgeräts umfaßt.
  68. Kombination nach Anspruch 67, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Überwachungsgerät durch den zweiten Betriebszustand des drahtlosen Senders aktiviert wird.
  69. Kombination nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung einen ersten Beschleunigungsdetektor, der in oder an einer der vorab festgelegten Seiten angeordnet ist, einen zweiten Beschleunigungsdetektor, der in oder an der Veröffentlichung an einem von einem Ort des ersten Beschleunigungsdetektors verschiedenen Ort angeordnet ist, und eine Differenzschaltung umfaßt, die mit den ersten und zweiten Beschleunigungsdetektoren zum Detektieren einer Differenz zwischen Aus gaben der ersten und zweiten Beschleunigungsdetektoren und Ermittlung einer Bewegung von Seiten relativ zueinander kommunikativ gekoppelt ist, wobei die Differenzschaltung fähig ist, um Signale zum Steuern des Zustands der Kommunikationseinrichtung zu erzeugen.
  70. Kombination nach Anspruch 69, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Beschleunigungsdetektoren jeweils in oder an ersten und zweiten der beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung angeordnet sind, so daß die Differenzschaltung eine Bewegung der ersten und zweiten Seiten relativ zueinander ermittelt.
  71. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Exposition eines Beteiligten einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, umfassend: Detektieren, wenn zwei vorab festgelegte Seiten einer Veröffentlichung zugeschlagen sind, unter Verwendung einer Wirkung einer ersten Einrichtung auf eine zweite Einrichtung, Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Verwendung der Veröffentlichung durch den Beteiligten angeben, als Antwort auf Detektieren, wenn zwei vorab festgelegte Seiten zugeschlagen sind, Aussteuerung eines drahtlosen Senders zum Arbeiten in einem ersten Zustand, wenn zwei vorab festgelegte Seiten der Veröffentlichung zugeschlagen sind, und zum Arbeiten in einem zweiten Zustand, wenn die beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung aufgeschlagen sind, drahtlose Übermittlung der Nutzungsdaten an eine Datensammeleinrichtung durch den drahtlosen Sender gemäß dem Betriebszustand des drahtlosen Senders.
  72. Verfahren nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß es Detektieren, wenn die beiden vorab festgelegten benachbarten Seiten der Veröffentlichung zugeschlagen sind, umfaßt.
  73. Verfahren nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß es Detektieren, daß die beiden vorab festgelegten Seiten zugeschlagen sind, unter Verwendung der ersten und zweiten Einrichtungen umfaßt, die an den jeweiligen ersten und zweiten der beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung in vorab festgelegter Nähe zueinander angeordnet sind.
  74. Verfahren nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens mittels eines RFID-Tags und wenigstens eines von einem elektromagnetischen Deflektor, einer Interferenzschaltung, einer Dämpfungsschaltung und einer Verstimmschaltung durchgeführt wird.
  75. Verfahren nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß es Detektieren von vorab festgelegter Bewegung der Veröffentlichung umfaßt und der drahtlose Sender in Abhängigkeit davon gesteuert wird, ob die vorab festgelegte Bewegung der Veröffentlichung detektiert wird.
  76. Verfahren nach Anspruch 75, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens von Bewegung durch einen Beschleunigungsmesser durchgeführt wird.
  77. Verfahren nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß es Bereitstellung eines tragbaren Überwachungsgeräts, das von dem Beteiligten der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen zu tragen ist, und Empfangen der drahtlos übermittelten Nutzungsdaten durch das tragbare Überwachungsgerät umfaßt.
  78. Verfahren nach Anspruch 77, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt der drahtlosen Übermittlung der Nutzungsdaten während des zweiten Betriebszustands des drahtlosen Senders durchgeführt wird.
  79. Verfahren nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Detektierens, wenn zwei vorab festgelegte Seiten der Veröffentlichung zugeschlagen sind, Detektieren und Vergleichen von Beschleunigungsraten der beiden vorab festgelegten Seiten der Veröffentlichung umfaßt.
  80. System zur Verwendung in einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, umfassend: ein tragbares Überwachungsgerät, das gestaltet ist, um von einem Beteiligten der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen getragen zu werden, und ein RFID-Tag-Lesegerät zur Aktivierung eines RFID-Tags und zum Erhalten von Informationen über die Nutzung einer Veröffentlichung und einen Speicher zum Speichern von Daten betreffend die erhaltenen Information enthält, und eine Veröffentlichung, die einen RFID-Tag, der gestaltet ist, um durch ein RFID-Tag-Lesegerät gespeist zu werden und Informationen bezüglich der Veröffentlichung an das RFID-Tag-Lesegerät zu liefern, und eine Steuereinrichtung enthält, die gestaltet ist, um wahlweise das Bereitstellen von Informationen durch den RFID-Tag entsprechend der Nutzung der Veröffentlichung durch einen Benutzer zu aktivieren und deaktivieren.
  81. System nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Überwachungsgerät ein Ausgabegerät enthält, das fähig ist, die gespeicherten Daten zu einem For schungsunternehmen zur nachfolgenden Erstellung von Berichten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen durch die Beteiligten der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen herunterzuladen.
  82. System nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung ein Bewegungssensor ist, der gestaltet ist, um den RFID-Tag zu aktivieren, wenn die Veröffentlichung bewegt wird, um einem RFID-Tag-Lesegerät zu ermöglichen, Informationen betreffend den RFID-Tag zu erhalten, nur wenn er aktiviert ist.
  83. System nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Überwachungsgerät einen drahtlosen Empfänger enthält, der gestaltet ist, um ein oder mehrere Positionssignal(e) wenigstens um einen Zeitpunkt herum, wenn das RFID-Tag-Lesegerät Informationen über die Nutzung einer Veröffentlichung erhält, zu empfangen.
  84. System nach Anspruch 83, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Überwachungsgerät gestaltet ist, um einen Ort des tragbaren Überwachungsgeräts auf der Grundlage des empfangenen einen oder mehreren Positionssignal(e) zur Bestätigung der Nutzung der Veröffentlichung, wie durch die bereitgestellte Information angegeben, zu verwenden.
  85. Verfahren zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, umfassend: Tragen eines tragbaren Überwachungsgeräts durch einen Beteiligten der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, Aktivieren eines in oder an einer Veröffentlichung angeordneten RFID-Tags durch das tragbare Überwachungsgerät, drahtloses Erhalten von Informationen über die Nutzung der Veröffentlichung von dem aktivierten RFID-Tag durch das tragbare Überwachungsgerät, und wahlweises Aktivieren und Deaktivieren des Betriebs des RFID-Tags gemäß der Nutzung der Veröffentlichung durch den Beteiligten.
  86. Verfahren nach Anspruch 85, dadurch gekennzeichnet, daß es Herunterladen von durch das tragbare Überwachungsgerät erhaltenen Informationen zu einem Forschungsunternehmen zur nachfolgenden Erstellung von Berichten bezüglich der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen umfaßt.
  87. Verfahren nach Anspruch 85, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des wahlweisen Aktivierens und Deaktivierens des Betriebs des RFID-Tags Messen einer Bewegung der Veröffentlichung und Aktivieren des Betriebs des RFID-Tags, wenn eine Bewegung der Veröffentlichung gemessen wird, umfaßt.
  88. Verfahren nach Anspruch 85, dadurch gekennzeichnet, daß es Feststellen eines Orts des tragbaren Überwachungsgeräts, wenn das tragbare Überwachungsgerät die Nutzungsinformationen erhält, umfaßt.
  89. Verfahren nach Anspruch 88, dadurch gekennzeichnet, daß es Bestätigung der Nutzung der Veröffentlichung durch die Person unter Verwendung des festgestellten Orts und der drahtlos erhaltenen Nutzungsdaten umfaßt.
  90. System zur Verwendung in einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, umfassend: eine Veröffentlichung mit einem Teil, der eine leitfähige Struktur enthält, die gestaltet ist, um ein Antworsignal als Antwort auf eine emittierte Energie eines vorab festgelegten Typs zu emittieren, wobei das Antwortsignal eine Signatur des Teils der Veröffentlichung repräsentiert, ein Überwachungsgerät, das einen Energieemitter enthält, der gestaltet ist, um Energie des vorab festgelegten Typs in Richtung auf die leitfähige Tinte der Veröffentlichung zu emittieren, wobei das Überwachungsgerät einen Empfänger enthält, der gestaltet ist, um das Antwortsignal des Teils der Veröffentlichung zu empfangen.
  91. System nach Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Struktur wenigstens einen Teil des sichtbaren Inhalts des Teils der Veröffentlichung bildet.
  92. System nach Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Struktur leitfähige Tinte umfaßt.
  93. System nach Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil der Veröffentlichung eine Annonce ist.
  94. System nach Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, daß die Veröffentlichung eine Anzahl von Teilen aufweist, die leitfähige Tinte enthalten, wobei jeder der Teile gestaltet ist, um ein jeweiliges Antwortsignal als Antwort auf die emittierte Energie zu emittieren, wobei jedes jeweilige Antworsignal eine jeweilige Signatur repräsentier.
  95. System nach Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Speicher zum Speichern einer Bibliothek von Signaturen, die jeweilige Teile der Veröffentlichungen identifizieren oder charakterisieren, und einen Prozessor umfaßt, der fähig ist, das empfangene Antwortsignal mit einer der Signaturen, die in der Bibliothek in dem Speicher enthalten sind, zu vergleichen, um den Teil der Veröffentlichung zu ermitteln, der zu dem empfangenen Antwortsignal gehört.
  96. System nach Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, daß das Überwachungsgerät ein tragbares Überwachungsgerät ist, das gestaltet ist, um von durch einem Beteiligten der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen getragen zu werden.
  97. System nach Anspruch 96, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Überwachungsgerät fähig ist, die Exposition durch Mediendaten zu überwachen.
  98. Verfahren zur Verfolgung der Nutzung von Veröffentlichungen durch Beteiligte einer Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen, umfassend: Exponieren einer Veröffentlichung mit einem Teil, der eine leitfähige Struktur enthält, emittierter Energie eines vorab festgelegten Typs zur Erzeugung eines Antwortsignals, das eine Signatur des Teils der Veröffentlichung repräsentiert, Empfangen des Antwortsignals, und Ermitteln des Teils der Veröffentlichung auf der Grundlage des empfangenen Antwortsignals zum Erzeugen von Informationen über die Nutzung von Veröffentlichungen zur Verwendung in der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen.
  99. Verfahren nach Anspruch 98, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Struktur wenigstens einen Teil eines sichtbaren Inhalts des Teils der Veröffentlichung bildet.
  100. Verfahren nach Anspruch 98, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Struktur leitfähige Tinte umfaßt.
  101. Verfahren nach Anspruch 98, dadurch gekennzeichnet, daß der Exponierschritt durch Exponieren eines sichtbaren Annonceteils einer Veröffentlichung, die die leitfähige Struktur enthält, emittierter Energie des vorab festgelegten Typs zum Erzeugen des Antwortsignals durchgeführt wird.
  102. Verfahren nach Anspruch 98, dadurch gekennzeichnet, daß es Speichern einer Bibliothek von Signaturen, die jeweilige Teile von Veröffentlichungen identifizieren oder charakterisieren, und Vergleichen des empfangenen Antwortsignals mit einer der Signaturen, die in der Bibliothek enthalten sind, zur Ermittlung des Teils der Veröffentlichung, der zu dem empfangenen Antwortsignal gehört, umfaßt.
  103. Verfahren nach Anspruch 98, dadurch gekennzeichnet, daß der Exponierschritt durch ein tragbares Überwachungsgerät durchgeführt wird, das von einem Beteiligten der Studie über die Leserschaft von Veröffentlichungen getragen wird.
  104. Verfahren nach Anspruch 103, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner Überwachung der Exposition durch Mediendaten durch das tragbare Überwachungsgerät umfaßt.
  105. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Detektieren von Kräften, die mit Biegen einer Seite der Veröffentlichung verbunden sind, zur Erzeugung von Rohdaten, die sich über die Zeit erstrecken, und Verarbeitung der Rohdaten zur Erzeugung von Nutzungsdaten, die der Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  106. Verfahren nach Anspruch 105, dadurch gekennzeichnet, daß Detektieren von Kräften, die mit Biegen einer Seite der Veröffentlichung verbunden sind, Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  107. Verfahren nach Anspruch 105, dadurch gekennzeichnet, daß es Messen einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  108. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet, daß Messen einer Bewegung Messen wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit (speed), Geschwindigkeit (velocity) und Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  109. Verfahren nach Anspruch 105, dadurch gekennzeichnet, daß es Messen der Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  110. Verfahren nach Anspruch 105, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  111. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Wandler in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, Kräfte, die mit Biegen einer Seite der Veröffentlichung verbunden sind, zur Erzeugung von Rohdaten zu detektieren, die sich über die Zeit erstrecken, und einen Prozessor in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Rohdaten zur Erzeugung von Nutzungsdaten zu verarbeiten, die die Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  112. System nach Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandler ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  113. System nach Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor in oder an der Veröffentlichung umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  114. System nach Anspruch 113, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor gestaltet ist, um wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  115. System nach Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, daß einen Photosensor in oder an der Veröffentlichung umfaßt, der fähig ist, die Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  116. System nach Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung in oder an der Veröffentlichung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  117. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, wobei die Veröffentlichung einen ersten Teil enthält, der an einen zweiten Teil zum Verbergen von vorab festgelegtem Ausdruck mittels Klebstoff befestigt ist, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  118. Verfahren nach Anspruch 117, dadurch gekennzeichnet, daß Erzeugung von Rohdaten, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  119. Verfahren nach Anspruch 117, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung der Bewegung von einem der ersten und zweiten Teile der Veröffentlichung relativ zu dem anderen der ersten und zweiten Teile umfaßt.
  120. Verfahren nach Anspruch 119, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung von genannten einen der ersten und zweiten Teile umfaßt.
  121. Verfahren nach Anspruch 117, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung der Exposition von einem der ersten und zweiten Teile durch Licht umfaßt.
  122. Verfahren nach Anspruch 117, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgeräts umfaßt.
  123. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, wobei die Veröffentlichung ein ersten Teil enthält, der an einem zweiten Teil zum Verbergen von einem vorab festgelegten Ausdruck mittels Klebstoff befestigt ist, umfassend: einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  124. System nach Anspruch 123, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  125. System nach Anspruch 123, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung von einem der ersten und zweiten Teile der Veröffentlichung relativ zu dem anderen der ersten und zweiten Teile zu detektieren.
  126. System nach Anspruch 125, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung von genanntem einen der ersten und zweiten Teile zu messen.
  127. System nach Anspruch 123, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, Exposition von einem der ersten und zweiten Teile durch Licht zu messen.
  128. System nach Anspruch 123, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  129. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die mit dem Entfernen einer Verpackung von der Veröffentlichung verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  130. Verfahren nach Anspruch 129, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  131. System nach Anspruch 129, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung einer Veröffentlichung umfaßt.
  132. Verfahren nach Anspruch 131, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung umfaßt.
  133. Verfahren nach Anspruch 129, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung der Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  134. Verfahren nach Anspruch 129, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  135. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die mit dem Entfernen einer Verpackung von einer Veröffentlichung verbunden sind, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  136. System nach Anspruch 135, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  137. System nach Anspruch 135, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, wenigstens eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren.
  138. System nach Anspruch 137, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  139. System nach Anspruch 135, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, die Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  140. System nach Anspruch 135, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  141. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die mit dem Ergreifen einer Veröffentlichung durch eine Person verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  142. Verfahren nach Anspruch 141, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  143. Verfahren nach Anspruch 141, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  144. Verfahren nach Anspruch 143, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung umfaßt.
  145. Verfahren nach Anspruch 141, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung der Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  146. Verfahren nach Anspruch 141, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  147. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die mit dem Ergreifen einer Veröffentlichung durch eine Person verbunden sind, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  148. System nach Anspruch 147, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  149. System nach Anspruch 147, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren.
  150. System nach Anspruch 149, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  151. System nach Anspruch 147, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  152. System nach Anspruch 147, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  153. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die die auf das Äußere einer Veröffentlichung durch eine Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  154. Verfahren nach Anspruch 153, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  155. System nach Anspruch 153, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  156. Verfahren nach Anspruch 155, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung umfaßt.
  157. Verfahren nach Anspruch 153, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung der Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  158. Verfahren nach Anspruch 153, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  159. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die auf das Äußere einer Veröffentlichung durch eine Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  160. System nach Anspruch 159, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  161. System nach Anspruch 159, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren.
  162. System nach Anspruch 161, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  163. System nach Anspruch 159, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, die Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  164. System nach Anspruch 159, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  165. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die Beschleunigungsdifferenz von zwei benachbarten Seiten einer Veröffentlichung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die das Aufschlagen der Veröffentlichung zwischen den beiden benachbarten Seiten repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  166. Verfahren nach Anspruch 165, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  167. System nach Anspruch 165, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  168. Verfahren nach Anspruch 167, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung umfaßt.
  169. Verfahren nach Anspruch 165, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  170. Verfahren nach Anspruch 165, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  171. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die einen Beschleunigungsunterschied von zwei benachbarten Seiten einer Veröffentlichung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die das Aufschlagen der Veröffentlichung zwischen den beiden benachbarten Seiten repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  172. System nach Anspruch 171, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  173. System nach Anspruch 171, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren.
  174. System nach Anspruch 173, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  175. System nach Anspruch 171, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, eine Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  176. System nach Anspruch 171, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  177. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die angeben, daß eine Bind-in-Card von einer Veröffentlichung abgetrennt worden ist, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die Abtrennung der Bind-in-Card repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  178. Verfahren nach Anspruch 177, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  179. Verfahren nach Anspruch 177, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  180. Verfahren nach Anspruch 179, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung umfaßt.
  181. Verfahren nach Anspruch 177, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  182. Verfahren nach Anspruch 177, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  183. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die angeben, daß eine Bind-in-Card von einer Veröffentlichung abgetrennt worden ist, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die Abtrennen der Bind-in-Card repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  184. System nach Anspruch 183, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  185. System nach Anspruch 183, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren.
  186. System nach Anspruch 185, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  187. System nach Anspruch 183, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, eine Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  188. System nach Anspruch 183, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  189. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die eine Translationsbewegung einer Veröffentlichung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  190. Verfahren nach Anspruch 189, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  191. Verfahren nach Anspruch 189, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  192. Verfahren nach Anspruch 191, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung umfaßt.
  193. Verfahren nach Anspruch 189, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  194. Verfahren nach Anspruch 189, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  195. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Sensor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die eine Translationsbewegung einer Veröffentlichung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  196. System nach Anspruch 195, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  197. System nach Anspruch 195, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren.
  198. System nach Anspruch 197, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  199. System nach Anspruch 195, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, eine Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  200. System nach Anspruch 195, umfassend eine Kommunikationseinrichtung, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  201. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von ersten Daten, die einen ersten Zustand repräsentieren, der wenigstens eine von Disposition einer Veröffentlichung, auf eine Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition einer Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu einer Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts umfaßt, und Erzeugung von zweiten Daten, die einen zweiten Zustand repräsentieren, der wenigstens eine von Disposition einer Veröffentlichung, auf eine Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition einer Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu einer Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts umfaßt, wobei sich der zweite Zustand vom ersten Zustand unterscheidet.
  202. Verfahren nach Anspruch 201, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung des ersten Zustands durch ein erstes Element, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist, und Messung des zweiten Zustands durch ein zweites Element umfaßt, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist.
  203. Verfahren nach Anspruch 201, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung eines der ersten und zweiten Zustände durch ein piezoelektrisches Element umfaßt, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet ist.
  204. Verfahren nach Anspruch 201, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung von einem der ersten und zweiten Zustände durch einen Bewegungssensor umfaßt.
  205. Verfahren nach Anspruch 201, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung von einem der ersten und zweiten Zustände durch Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  206. Verfahren nach Anspruch 205, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung von einem der ersten und zweiten Zustände durch Messung einer Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  207. Verfahren nach Anspruch 201, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung von einem der ersten und zweiten Zustände durch einen Lichtsensor umfaßt.
  208. Verfahren nach Anspruch 201, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von Nutzungsdaten auf der Grundlage der ersten Daten und der zweiten Daten umfaßt.
  209. Verfahren nach Anspruch 208, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von einer Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  210. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Prozessor, der in oder an einer Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, erste Daten zu erzeugen, die einen ersten Zustand repräsentieren, der wenigstens eine von Disposition der Veröffentlichung, auf die Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition der Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu der Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu der Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts umfaßt, wobei der Prozessor fähig ist, zweite Daten zu erzeugen, die einen zweiten Zustand repräsentieren, der wenigstens eine von Disposition einer Veröffentlichung, auf eine Veröffentlichung ausgeübte Belastung, Exposition einer Veröffentlichung durch Licht, Nähe einer Person zu einer Veröffentlichung, Nähe eines tragbaren Überwachungsgeräts zu einer Veröffentlichung, Disposition einer Person und Disposition eines tragbaren Überwachungsgeräts umfaßt, wobei sich der zweite Zustand vom ersten Zustand unterscheidet.
  211. System nach Anspruch 210, dadurch gekennzeichnet, daß es ein erstes Element, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, den ersten Zustand zu messen, und ein zweites Element umfaßt, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, den zweiten Zustand zu messen.
  212. System nach Anspruch 210, dadurch gekennzeichnet, daß es ein piezoelektrisches Element umfaßt, das in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, einen der ersten und zweiten Zustände zu messen.
  213. System nach Anspruch 210, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, einen der ersten und zweiten Zustände zu messen.
  214. System nach Anspruch 203, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung zu messen.
  215. System nach Anspruch 214, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, eine Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  216. System nach Anspruch 210, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, einen der ersten und zweiten Zustände zu messen.
  217. System nach Anspruch 210, dadurch gekennzeichnet, daß der Prozessor fähig ist, Nutzungsdaten auf der Grundlage der ersten Daten und der zweiten Daten zu erzeugen.
  218. System nach Anspruch 217, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von einer Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  219. System nach Anspruch 210, dadurch gekennzeichnet, daß es ein an der Veröffentlichung befestigtes Substrat umfaßt, wobei der Prozessor in oder an dem Substrat angeordnet ist.
  220. System nach Anspruch 219, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat eine in einer Bindung der Veröffentlichung eingebettete Kante aufweist, wobei das System einen piezoelektrischen Wandler in oder an dem Substrat benachbart zu dessen Kante und einen Lichtsensor in oder an dem Substrat umfaßt, wobei der Prozessor mit dem pie zoelektrischen Wandler zum Empfangen von Wandlerausgabedaten und mit dem Lichtsensor zum Empfangen von Sensorausgabedaten gekoppelt und fähig ist, die ersten Daten und die zweiten Daten auf der Grundlage der Wandlerausgabedaten und der Sensorausgabedaten zu erzeugen.
  221. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: ein Substrat mit einer Kante, die in eine Bindung einer Veröffentlichung einzubetten ist, einen piezoelektrischen Sensor in oder an dem Substrat benachbart zur Kante derselben, einen Lichtsensor in oder an dem Substrat und von der Kante derselben versetzt, einen Prozessor, der mit dem piezoelektrischen Wandler zum Empfangen von ersten Daten und mit dem Lichtsensor zum Empfangen von zweiten Daten gekoppelt ist, wobei der Prozessor fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung einer Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der ersten Daten und der zweiten Daten zu erzeugen, und eine Kommunikationseinrichtung, die mit dem Prozessor zur Übermittlung der Nutzungsdaten von dem System gekoppelt ist.
  222. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung und Nutzung von Medien, umfassend: Erzeugung von ersten Daten in einem an dem Körper eines Antwortenden getragenen tragbaren Überwachungsgerät, die die Nutzung einer Veröffentlichung repräsentieren, und Erzeugung von zweiten Daten in dem tragbaren Überwachungsgerät, die die Nutzung von Medien repräsentieren.
  223. Verfahren nach Anspruch 222, dadurch gekennzeichnet, daß es Speicherung der ersten und zweiten Daten in dem tragbaren Überwachungsgerät umfaßt.
  224. Verfahren nach Anspruch 223, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der ersten und zweiten Daten von dem tragbaren Überwachungsgerät zur Verwendung in einer Marktforschung umfaßt.
  225. System zur Erfassung von Daten bezüglich einer Veröffentlichung und von Medien mittels eines an dem Körper eines Antwortenden getragenen tragbaren Überwachungsgeräts, umfassend ein Gehäuse mit einer Größe, die geeignet ist, um an dem Körper eines Antwortenden getragen zu werden, eine erste Datensammeleinrichtung, die von dem Gehäuse getragen wird und fähig ist, die Daten zu sammeln, die die Nutzung einer Veröffentlichung repräsentieren, und eine zweite Datensammeleinrichtung, die von dem Gehäuse getragen wird und fähig ist, Daten zu sammeln, die die Nutzung von Medien repräsentieren.
  226. Verfahren zur Programmierung eines Datenerfassungssystems, das in oder an einer Veröffentlichung getragen wird, zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung, umfassend: Übermittlung von ersten Daten an ein an dem Körper eines Antwortenden getragenes tragbares Überwachungsgerät von dem System, die angeben, daß sich das System in dem Kommunikationsbereich des tragbaren Überwachungsgeräts befindet, und Übermittlung von zweiten Daten von dem tragbaren Überwachungsgerät an das System, die Programmierdaten zur Steuerung des Betriebs des Systems umfassen.
  227. System zur Programmierung eines in oder an einer Veröffentlichung getragenen Datenerfassungssystems zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung, umfassend: ein in oder an einer Veröffentlichung getragenes Datenerfassungssystem zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung der Veröffentlichung und mit der Fähigkeit zur drahtlosen Kommunikation, und ein tragbares Überwachungsgerät, das gestaltet ist, um an dem Körper eines Antwortenden getragen zu werden, und die Fähigkeit zur drahtlosen Kommunikation zur Kommunikation mit dem Datenerfassungssystem aufweist, wobei das tragbare Überwachungsgerät fähig ist, Daten an das Datenerfassungssystem zu übermitteln, die Programmierdaten zur Steuerung des Betriebs des Systems umfassen.
  228. Verfahren zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von ersten Daten mittels einer ersten Datenerzeugungseinrichtung in oder an einer Veröffentlichung, wobei die ersten Daten die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, Erzeugung von Zeitbasisdaten mittels einer Einrichtung in oder an der Veröffentlichung, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der ersten Daten und der Zeitbasisdaten.
  229. Verfahren nach Anspruch 228, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von zweiten Daten mittels einer zweiten Datenerzeugungseinrichtung in oder an der Veröffentlichung umfaßt, wobei die zweiten Daten die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren.
  230. Verfahren nach Anspruch 229, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung der Nutzungsdaten auf der Grundlage der zweiten Daten umfaßt.
  231. System zur Erzeugung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: eine erste Datenerzeugungseinrichtung in oder an einer Veröffentlichung, die fähig ist, erste Daten zu erzeugen, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, eine Zeitbasisdatenerzeugungseinrichtung in oder an der Veröffentlichung, die fähig ist, Zeitbasisdaten zu erzeugen, und einen Prozessor, der fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, auf der Grundlage der ersten Daten und der Zeitbasisdaten zu erzeugen.
  232. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die eine auf eine Veröffentlichung durch eine Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  233. Verfahren nach Anspruch 232, dadurch gekennzeichnet, daß es Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  234. Verfahren nach Anspruch 232, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  235. Verfahren nach Anspruch 234, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung umfaßt.
  236. Verfahren nach Anspruch 232, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  237. Verfahren nach Anspruch 232, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  238. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Sensor, der in oder an einer Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die eine auf die Veröffentlichung durch eine Person ausgeübte Belastung repräsentieren, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die die Nutzung der Veröffentlichung durch die Person repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  239. System nach Anspruch 238, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  240. System nach Anspruch 238, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu detektieren.
  241. System nach Anspruch 240, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  242. System nach Anspruch 238, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, eine Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  243. System nach Anspruch 238, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  244. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, wobei die Veröffentlichung einen ersten Teil enthält, der an einem zweiten Teil zum Verbergen eines vorab festgelegten Ausdrucks lösbar befestigt ist, umfassend: Erzeugung von Rohdaten, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, und Erzeugung von Nutzungsdaten, die die Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten.
  245. Verfahren nach Anspruch 244, dadurch gekennzeichnet, daß Erzeugung von Rohdaten, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  246. Verfahren nach Anspruch 244, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung von einem der ersten und zweiten Teile der Veröffentlichung relativ zu dem anderen der ersten und zweiten Teile umfaßt.
  247. Verfahren nach Anspruch 246, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung von genanntem einen der ersten und zweiten Teile umfaßt.
  248. Verfahren nach Anspruch 244, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Exposition von einem der ersten und zweiten Teile durch Licht umfaßt.
  249. Verfahren nach Anspruch 244, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  250. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, wobei die Veröffentlichung einen ersten Teil enthält, der an einem zweiten Teil zum Verbergen eines vorab festgelegten Ausdrucks lösbar befestigt ist, umfassend: einen Sensor, der in oder an einer Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Rohdaten zu erzeugen, die mit der Abtrennung des ersten Teils von dem zweiten Teil verbunden sind, und einen Prozessor, der in oder an der Veröffentlichung angeordnet und fähig ist, Nutzungsdaten, die eine Exposition einer Person durch den vorab festgelegten Ausdruck repräsentieren, auf der Grundlage der Rohdaten zu erzeugen.
  251. System nach Anspruch 250, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  252. System nach Anspruch 250, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung von einem der ersten und zweiten Teile der Veröffentlichung relativ zu dem anderen der ersten und zweiten Teile zu detektieren.
  253. System nach Anspruch 252, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor fähig ist, wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung von genanntem einen der ersten und zweiten Teile zu messen.
  254. System nach Anspruch 250, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor einen Lichtsensor umfaßt, der fähig ist, Exposition von einem der ersten und zweiten Teile durch Licht zu messen.
  255. System nach Anspruch 250, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
  256. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Bereitstellung von Nutzungsdaten, die die Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, Speicherung der Nutzungsdaten in einem Speicher in oder an der Veröffentlichung, und Übermittlung der gespeicherten Nutzungsdaten von dem Speicher bei Auftreten eines vorab festgelegten Zustands.
  257. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: eine Datenquelle in oder an der Veröffentlichung, die fähig ist, Nutzungsdaten bereitzustellen, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person repräsentieren, einen Speicher in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Nutzungsdaten zu speichern, und eine Kommunikationseinrichtung, die fähig ist, die gespeicherten Nutzungsdaten von dem Speicher bei dem Auftreten eines vorab festgelegten Zustands zu übermitteln.
  258. System nach Anspruch 257, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenquelle einen Datenempfänger umfaßt.
  259. System nach Anspruch 257, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenquelle einen Datenempfänger umfaßt.
  260. System nach Anspruch 259, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenempfänger einen drahtlosen Empfänger umfaßt.
  261. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Erfassung von Rohdaten betreffend die Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person mittels einer Datenquelle in oder an der Veröffentlichung, Verarbeitung der Rohdaten mittels eines Prozessors in oder an der Veröffentlichung, um verarbeitete Daten zu erzeugen, die die Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person angeben, und Übermittlung der verarbeiteten Daten an eine Datensammeleinrichtung.
  262. Verfahren nach Anspruch 261, dadurch gekennzeichnet, daß Erfassung von Rohdaten Umwandlung von Energie umfaßt, die eine Nutzung der Veröffentlichung repräsentiert.
  263. Verfahren nach Anspruch 261, dadurch gekennzeichnet, daß Erfassung von Rohdaten Messung eines Zustands umfaßt, der der mit der Nutzung der Veröffentlichung verbunden ist.
  264. Verfahren nach Anspruch 261, dadurch gekennzeichnet, Erfassung von Rohdaten Empfangen von Daten in einem Datenempfänger in oder an der Veröffentlichung umfaßt.
  265. Verfahren nach Anspruch 264, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenempfänger einen drahtlosen Empfänger umfaßt.
  266. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend eine Datenquelle in oder an einer Veröffentlichung, die fähig ist, Rohdaten bereitzustellen, die die Nutzung der Veröffentlichung repräsentieren, einen Prozessor in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Rohdaten zu verarbeiten, um verarbeitete Daten zu erzeugen, die die Nutzung der Veröffentlichung angeben, und eine Kommunikationseinrichtung, die fähig ist, die verarbeiteten Daten an eine Datensammeleinrichtung zu übermitteln.
  267. System nach Anspruch 266, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenquelle einen Wandler umfaßt.
  268. System nach Anspruch 266, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenquelle einen Sensor umfaßt.
  269. System nach Anspruch 266, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenquelle einen Datenempfänger umfaßt.
  270. System nach Anspruch 269, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenempfänger einen drahtlosen Empfänger umfaßt.
  271. Verfahren zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: Detektieren von Kräften, mit Biegen einer Seite der Veröffentlichung verbunden sind, zum Erzeugen von Rohdaten, die sich über die Zeit erstrecken, und Verarbeitung der Rohdaten, um Nutzungsdaten zu erzeugen, die die Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  272. Verfahren nach Anspruch 271, dadurch gekennzeichnet, daß Detektieren von Kräften, die mit Biegen einer Seite einer Veröffentlichung verbunden sind, Erzeugung von elektrischer Energie unter Verwendung eines piezoelektrischen Elements umfaßt.
  273. Verfahren nach Anspruch 271, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  274. Verfahren nach Anspruch 273, dadurch gekennzeichnet, daß Messung einer Bewegung Messung von wenigstens einer von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung umfaßt.
  275. Verfahren nach Anspruch 271, dadurch gekennzeichnet, daß es Messung einer Exposition der Veröffentlichung durch Licht umfaßt.
  276. Verfahren nach Anspruch 271, dadurch gekennzeichnet, daß es Übermittlung der Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät umfaßt.
  277. System zur Erfassung von Daten bezüglich der Nutzung einer Veröffentlichung durch eine Person, umfassend: einen Wandler in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, Kräfte, die mit Biegen einer Seite der Veröffentlichung verbunden sind, zu detektieren und Rohdaten zu erzeugen, die sich über die Zeit erstrecken, und einen Prozessor in oder an der Veröffentlichung, der fähig ist, die Rohdaten zu verarbeiten, um Nutzungsdaten zu erzeugen, die die Art der Nutzung der Veröffentlichung durch eine Person charakterisieren.
  278. System nach Anspruch 277, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandler ein piezoelektrisches Element umfaßt.
  279. System nach Anspruch 277, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Bewegungssensor in oder an der Veröffentlichung umfaßt, der fähig ist, eine Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  280. System nach Anspruch 279, dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor geeignet ist, um wenigstens eine von Beschleunigung, Schnelligkeit, Geschwindigkeit und Bewegung der Veröffentlichung zu messen.
  281. System nach Anspruch 277, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Lichtsensor in oder an der Veröffentlichung umfaßt, der fähig ist, eine Exposition der Veröffentlichung durch Licht zu messen.
  282. System nach Anspruch 277, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kommunikationseinrichtung in oder an der Veröffentlichung umfaßt, die fähig ist, die Nutzungsdaten an ein von der Person getragenes tragbares Überwachungsgerät zu übermitteln.
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