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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft lichtemittierende Halbleitervorrichtungen
und Verfahren zur Herstellung von lichtemittierenden Vorrichtungen.
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Hintergrund der Erfindung
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Lichtemittierende
Halbleitervorrichtungen wie etwa Leuchtdioden (Light Emitting Diodes;
LEDs) oder Laserdioden werden verbreitet für viee Anwendungen eingesetzt.
Wie dem Fachmann allgemein bekannt ist, weist eine lichtemittierende
Halbleitervorrichtung ein lichtemittierendes Halbleiterelement mit
einer oder mehr Halbleiterschichten auf, die dazu konfiguriert sind,
kohärentes
und/oder inkohärentes Licht
zu emittieren, wenn sie bestromt werden. Insbesondere weist eine
Leuchtdiode oder Laserdiode im Allgemeinen einen aktiven Bereich
auf einem mikroelektronischen Substrat auf. Das mikroelektronische Substrat
kann beispielsweise Galliumarsenid, Galliumphosphid, Legierungen
von diesen, Siliciumcarbid und/oder Saphir sein. Weiterführende Entwicklungen bei
LEDs resultierten in hocheffizienten und mechanisch robusten Lichtquellen,
die das sichtbare Spektrum und darüber hinaus abdecken können. Diese
Attribute in Verbindung mit der potentiell langen nützlichen
Lebensdauer von Halbleiterbauelementen können eine Vielfalt von neuen
Anzeigeanwendungen ermöglichen
und LEDs in eine Position versetzen, mit den weit verbreiteten Glühlampen
und Leuchtstofflampen zu konkurrieren. Neuerdings wurden Anwendungen
für LEDs
identifiziert, die im Tief-UV (Deep UltraViolet; DUV)-Bereich des
Spektrums (weniger als ungefähr
375 nm) emittieren. Diese Anwendungen umfassen Systeme zur Erfassung
von chemischen und biologischen Agenzien, Non-Line-of-Sight-Kommunikationssysteme,
Wasser- und Luftreinigungssysteme, und/oder Bräunungsanwendungen.
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In
der Entwicklung hat sich neuerdings das Interesse und die kommerzielle
Aktivität
stark auf LEDs konzentriert, die aus bzw. auf Siliciumcarbid hergestellt
werden, da diese LEDs Strahlung im blauen/grünen Abschnitt des sichtbaren
Spektrums emittieren können.
Siehe z.B. das auf die gegenwärtige Anmelderin übertragene
US-Patent 5,416,342 für Edmond
et al. mit der Bezeichnung Blue Light-Emitting Diode With High External
Quantum Efficiency, auf dessen Offenbarungsgehalt hiermit vollinhaltlich Bezug
genommen wird. Es bestand auch ein großes Interesse an LEDs, die
auf Galliumnitrid basierende Diodenbereiche auf Siliciumcarbid-Substraten
umfassen, weil auch diese Vorrichtungen Licht mit einem hohen Wirkungsgrad
emittieren können.
Siehe z.B. das
US-Patent 6,177,688 für Linthicum
et al. mit der Bezeichnung Pendeoepitaxial Gallium Nitride Semiconductor
Layers On Silicon Carbide Substrates, auf dessen Offenbarungsgehalt
hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Ultraviolettes
Licht emittierende Vorrichtungen wurden ebenfalls beschrieben, z.B.
in dem
US-Patent 6,734,033 für Emerson
et al. mit der Bezeichnung Ultraviolet Light Emitting Diode;
US-Patent 6,664,560 für Emerson
et al. mit der Bezeichnung Ultraviolet Light Emitting Diode;
US-Patent Nr. 5,661,074 für Tischler
mit der Bezeichnung High Brightness Electroluminescent Device Emitting
In The Green To Ultraviolet Spectrum And Method Of Making The Same;
US-Patent Nr. 5,874,747 für Redwing
et al. mit der Bezeichnung High Brightness Electroluminescent Device
Emitting In The Green To Ultraviolet Spectrum And Method Of Making
The Same; und
US-Patent Nr. 5,585,648 für Tischler
mit der Bezeichnung High Brightness Electroluminescent Device, Emitting
In The Green To Ultraviolet Spectrum, And Method Of Making The Same,
auf deren Offenbarungsgehalt hiermit Bezug genommen wird.
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Andere
haben vergleichsweise hocheffiziente LEDs im DUV-Bereich des Spektrums
hergestellt. Beispielsweise gab Nichia Corporation die Entwicklung
von Leuchtdioden mit Ausgängen
von 365 nm und 375 nm bekannt. Siehe hierzu Nichia Product Specifications
NSHU550A, NSHU590A, NSHU550B und NSHU590B. Bislang wurden jedoch
keine hocheffizienten DUV-LEDs
mit Emissionswellenlängen von
weniger als ca. 360 nm erzielt, und zwar wegen mehrerer grundlegender
technischer Herausforderungen, einschließlich der folgenden: Ausgangsleistung
zu gering für
einen gegebenen Treiberstrom, Stecker-Wirkungsgrad zu niedrig, und
Lebensdauer der Vorrichtung zu kurz.
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Hocheffiziente
LEDs auf Galliumnitridbasis und Laser auf Siliciumcarbid sind in
einer Veröffentlichung
von Edmond et al. mit der Bezeichnung High efficiency GaN-based
LEDs and lasers on SiC, Journal of Crystal Growth, 272 (2004), S.
242-250, beschrieben. Wie in der Zusammenfassung dieser
Veröffentlichung
beschrieben ist, wurden Gruppe III-Nitridschichten mittels metallorganischer
Gasphasenepitaxie (MOVPE) auf Einkristall-Siliciumcarbid (SiC)-Substraten
aufgewachsen und daraus Leuchtdioden (LEDs) und Laserdioden (LDs)
gefertigt. Tief-Ultraviolett (UV)-LEDs von 321 bis 343 nm, die bei
20 mA und 4,1 V arbeiten, weisen jeweils einen Ausgang von 0,2-2,9
mW auf, was einer externen Quanteneffizienz (External Quantum Efficiency; EQE)
von 0,26-4,0% entspricht. Im sichtbaren Spektrum wurde eine EQE
von ~47% im blauen Bereich bei 455-460 nm erzielt, was einem Ausgang
von 25,5 mW bei 20 mA und 3,1 V entspricht. Der Wert für die EQE
verringerte sich zu ~30% bei 395 nm (violett) und ~22% bei 535 nm
(grün).
Es wird spekuliert, dass die Wechselwirkung zwischen Störstellen
und Ladungsträgern
den Strahlung erzeugenden Rekombinationsprozess bei kürzeren Wellenlängen (<~440 nm) dominiert,
während
Hinweise dafür
vorliegen, dass die piezoelektrische Polarisierung bei längeren Wellenlängen, vorwiegend
im grünen
Bereich, dominiert. Weisse LEDs wurden unter Verwendung von 24 mW
Blau-Chips mittels Leuchtstoffanregung hergestellt und weisen Lichtausbeuten
von 78 lm/W auf, was beträchtlich
effizienter als standardmäßige Glühbirnen
ist. Es wurden ein Dauerstrich (Continuous-Wave; CW)-LD-Betrieb
von 348-410 nm und ein gepulster Betrieb mit einer geringen Länge von 343
nm erzielt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Einige
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen
und Verfahren zur Herstellung von lichtemittierenden Vorrichtungen
zur Verfügung,
die bei Wellenlängen
von weniger als 360 nm mit Stecker-Wirkungsgraden von wenigstens
4% emittieren. Bei anderen Ausführungsformen
betragen die Stecker-Wirkungsgrade wenigstens 5%. Bei weiteren Ausführungsformen
betragen die Stecker-Wirkungsgrade wenigstens 6%. Ausserdem können die
lichtemittierenden Halbleitervorrichtungen eine Gleichstrom-Lebensdauer
von wenigstens 100 h, wenigstens 500 h oder wenigstens 1000 h haben.
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Bei
weiteren Ausführungsformen
emittieren die lichtemittierenden Vorrichtungen bei Wellenlängen von
weniger als 345 nm mit Stecker-Wirkungsgraden von wenigstens 2%.
Bei anderen Ausführungsformen
betragen die Stecker-Wirkungsgrade von Vorrichtungen, die in diesem
Wellenlängenbereich
emittieren, wenigstens 3%. Bei weiteren Ausführungsformen betragen die Stecker-Wirkungsgrade
wenigstens 4%. Ausserdem können
die lichtemittierenden Halbleiter vorrichtungen eine Gleichstrom-Lebensdauer
von wenigstens 100 h, wenigstens 500 h oder wenigstens 1000 h haben.
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Bei
wieder anderen Ausführungsformen emittieren
die lichtemittierenden Vorrichtungen bei Wellenlängen von weniger als 330 nm
mit Stecker-Wirkungsgraden von wenigstens 0,4%. Ausserdem können die
lichtemittierenden Halbleitervorrichtungen eine Gleichstrom-Lebensdauer
von wenigstens 100 h, wenigstens 500 h oder wenigstens 1000 h haben.
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Bei
bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung haben die lichtemittierenden Vorrichtungen
eine Spitzenausgabewellenlänge
von 345 nm oder weniger und einen Stecker-Wirkungsgrad von wenigstens 4% bei einer
Stromdichte von weniger als 0,35 μA/μm2 und/oder einen Stecker-Wirkungsgrad von
wenigstens 6% bei einer Stromdichte von weniger als 0,08 μA/μm2.
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Weitere
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen und
Verfahren zur Herstellung von lichtemittierenden Vorrichtungen zur
Verfügung,
die eine Spitzenausgabewellenlänge
von nicht mehr als 360 nm besitzen und einen Strahlungsausgang von
wenigstens ca. 0,047 μW/μm2 bei Normalisierung auf Chipgröße zur Verfügung stellen.
Bei einigen Ausführungsformen beträgt die Spitzenausgabewellenlänge 345
nm oder weniger. Bei solchen Ausführungsformen kann die lichtemittierende
Vorrichtung einen Stecker-Wirkungsgrad von wenigstens 3% oder sogar
einen Stecker-Wirkungsgrad von wenigstens 6% haben. Bei einigen
Ausführungsformen
beträgt
die Spitzenausgabewellenlänge
320 nm oder weniger.
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Einige
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen
und Verfahren zur Herstellung von lichtemittierenden Vorrichtungen
zur Verfügung,
die eine Basisstruktur mit geringer Störstellendichte aufweisen, welche
ein SiC-Substrat vom n-Typ und eine mit Dotierungsmitteln vom n-Typ
dotierte GaN-Schicht umfasst. Ein aktiver Quantentopfbereich ist
auf der Basisstruktur mit geringer Störstellendichte vorgesehen,
der Licht mit einer Wellenlänge
von weniger als 360 nm emittiert. Der aktive Quantentopfbereich
umfasst eine GaN-, AlGaN- oder AlInGaN-Schicht und eine dotierte
AlGaN-Barriereschicht. Eine AlGaN-Schicht ist auf dem aktiven Quantentopfbereich
vorgesehen, und eine auf GaN basierende Kontaktschicht ist auf der AlGaN-Schicht
vorgesehen. Die dotierte GaN-Schicht kann eine dotierte GaN-Schicht
mit einer Störstellendichte
von weniger als ca. 4 × 108 cm-2 sein. Die
mit Dotierungsmitteln vom n-Typ
dotierte GaN-Schicht kann mit Silicium dotiertes GaN umfassen. Die
AlGaN-Schicht auf dem aktiven Quantentopfbereich kann eine mit einem
Dotierungsmittel vom p-Typ dotierte AlGaN-Schicht auf dem aktiven Quantentopfbereich
umfassen, und die auf GaN basierende Kontaktschicht auf der AlGaN-Schicht
kann eine auf GaN basierende Kontaktschicht umfassen, die mit einem
Dotierungsmittel vom p-Typ dotiert ist. Das Dotierungsmittel vom
p-Typ kann Mg umfassen. Die Barriereschicht kann mit Si dotiert
sein.
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Bei
weiteren Ausführungsformen
umfasst der aktive Quantentopfbereich zehn Quantentopfschichten
und elf Barriereschichten, wobei die Quantentopfschichten zwischen
benachbarten Barriereschichten angeordnet sind. Bei anderen Ausführungsformen
umfasst der aktive Quantentopfbereich fünf Quantentopfschichten und
sechs Barriereschichten, wobei die Quantentopfschichten zwischen
benachbarten Barriereschichten angeordnet sind. Die lichtemittierende
Vorrichtung kann eine Gesamtdicke von weniger als ca. 2,5 μm haben.
Bei weiteren Ausführungsformen
kann die Vorrichtung eine Gesamtdicke von weniger als 2,0 μm oder sogar
1,0 μm haben.
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Einige
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen
und Verfahren zur Herstellung von lichtemittierenden Vorrichtungen
zur Verfügung,
die einen aktiven Quantentopfbereich auf der dotierten GaN-Schicht
aufweisen. Der aktive Quantentopfbereich ist so konfiguriert, dass
er mit einer Spitzenausgabewellenlänge von nicht mehr als 360
nm emittiert, und umfasst eine Barriereschicht mit AlwInxGa1-x-wN, wobei
0 < w ≤ 1, 0 ≤ x < 1 und 0 < w + x ≤ 1, und wobei
w und x eine Barriereenergie zur Verfügung stellen, die größer als eine
Bandlückenenergie
von GaN ist oder innerhalb von ca. 1 eV der Bandlückenenergie
von GaN liegt, und eine Topfschicht mit AlyInzGa1-y-zN auf der
Barriereschicht, wobei 0 ≤ y < 1, 0 ≤ z < 1 und 0 ≤ y + z < 1.
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Weitere
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung weisen eine Pufferstruktur mit einer Störstellendichte
von nicht mehr als 4 × 108 cm-2 auf. Bei einigen
Ausführungsformen
umfasst diese Pufferstruktur eine mit einem Dotierungsmittel vom n-Typ
dotierte GaN-Schicht, und ein aktiver Quantentopfbereich ist auf
der mit einem Dotierungsmittel vom n-Typ dotierten GaN-Schicht vorgesehen.
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Zusätzliche
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung weisen ein Halbleitersubstrat auf, und
der aktive Quantentopfbereich ist auf dem Halbleitersubstrat vorgesehen.
Das Halbleitersubstrat kann leitfähig oder isolierend sein. Bei
einigen Ausführungsformen
weist das Halbleitersubstrat SiC oder GaN auf. Bei anderen Ausführungsformen
weist das Halbleitersubstrat Saphir auf.
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Bei
weiteren Ausführungsformen
kann eine erste Schicht von AlpGa1-pN, das mit einem Dotierungsmittel vom
p-Typ dotiert ist, auf dem aktiven Quantentopfbereich vorgesehen
sein, wobei 0 < p ≤ 0,8, und
eine zweite Schicht von AlqGa1-qN,
das mit einem Dotierungsmittel vom p-Typ dotiert ist, ist auf der
ersten Schicht vorgesehen, wobei 0 ≤ q < p.
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Bei
bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist die Barriereschicht mit dem Dotierungsmittel
vom n-Typ dotiert. Das Dotierungsmittel vom n-Typ kann Si sein.
Das Dotierungsmittel vom p-Typ kann Mg sein. Die Barriereschicht
kann eine Dicke von ca. 10 Å bis
ca. 100 Å haben,
und die Topfschicht kann eine Dicke von ca. 10 Å bis ca. 30 Å haben.
Die erste Schicht kann eine Dicke von ca. 50 Å haben, und die zweite Schicht
kann eine Dicke von ca. 300 Å haben.
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Bei
weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Barriereschicht AlwInxGa1-x-wN,
wobei 0,2 < w ≤ 0,8, 0 ≤ x < 0,2 und 0,2 < w + x ≤ 1, und hat
eine Dicke von ca. 10 Å bis ca.
50 Å,
die Topfschicht umfasst AlyInzGa1-y-zN auf der Barriereschicht, wobei 0 ≤ < 0,4, 0 ≤ z < 0,1 und 0 ≤ y + z < 0,4, und hat eine
Dicke von ca. 10 Å bis ca.
30 Å,
die erste Schicht umfasst mit einem Dotierungsmittel vom p-Typ dotiertes
AlpGa1-pN auf dem aktiven
Quantentopfbereich, wobei 0,3 < p ≤ 0,8, und hat
eine Dicke von ca. 50 Å bis
ca. 250 Å,
die zweite Schicht umfasst mit einem Dotierungsmittel vom p-Typ
dotiertes AlqGa1-qN
auf der ersten Schicht, wobei 0 ≤ q < p, und die zweite
Schicht hat eine Dicke von ca. 200 Å bis ca. 600 Å, der aktive
Quantentopfbereich umfasst von ca. 3 bis ca. 12 Quantentöpfe der
Topfschicht und entsprechende Barriereschichten auf, und eine Spitzenausgabewellenlänge der lichtemittierenden
Vorrichtung beträgt
nicht mehr als 360 nm.
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Bei
zusätzlichen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Barriereschicht AlwInxGa1-x-wN,
wobei 0,3 < w ≤ 0,8, 0 ≤ x < 0,2 und 0,3 < w + x ≤ 1, und hat
eine Dicke von ca. 10 Å bis ca.
50 Å,
die Topfschicht umfasst AlyInzGa1-y-zNT auf der Barriereschicht, wobei 0 ≤ y < 0,4, 0 ≤ z < 0,1 und 0 ≤ y + z < 0,5, und hat eine
Dicke von ca. 10 Å bis ca.
30 Å,
die erste Schicht umfasst mit einem Dotierungsmittel vom p-Typ dotiertes
AlpGa1-pN auf dem aktiven
Quantentopfbereich, wobei 0,3 < p ≤ 0,8, und hat
eine Dicke von ca. 50 Å bis
ca. 250 Å,
die zweite Schicht umfasst mit einem Dotierungsmittel vom p-Typ
dotiertes AlqGa1-qN
auf der ersten Schicht, wobei 0 ≤ q < p, und die zweite
Schicht hat eine Dicke von ca. 200 Å bis ca. 600 Å, der aktive
Quantentopfbereich umfasst von ca. 3 bis ca. 12 Quantentöpfe der
Topfschicht und entsprechende Barriereschichten, und eine Spitzenausgabewellenlänge der
lichtemittierenden Vorrichtung beträgt nicht mehr als 330 nm.
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Bei
wieder anderen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Topfschicht AlwInxGa1-x-wN, wobei
w = 0, x = 0, und hat eine Dicke von 15 Å, die Barriereschicht umfasst
mit Silicium dotiertes AlyInzGa1-y-zN auf der Barriereschicht, wobei y =
0,3, z = 0, und hat eine Dicke von 35 Å, die erste Schicht umfasst
mit Mg dotiertes AlpGa1-pN
auf dem aktiven Quantentopfbereich, wobei p = 0,5, und hat eine
Dicke von 85 Å,
die zweite Schicht umfasst mit Mg dotiertes AlqGa1-qN auf der ersten Schicht, wobei q = 0,
und die zweite Schicht hat eine Dicke von 300 Å, der aktive Quantentopfbereich
umfasst zehn Quantentöpfe
der Topfschicht und entsprechende Barriereschichten, und eine Spitzenausgabewellenlänge der
lichtemittierenden Vorrichtung beträgt ca. 340 nm.
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Bei
wieder anderen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Topfschicht AlwInxGa1-x-wN, wobei
w = 0,3, x = 0, und hat eine Dicke von 15 Å, die Barriereschicht umfasst
mit Silicium dotiertes AlyInzGa1-y-zN auf der Barriereschicht, wobei y =
0,5, z = 0, und hat eine Dicke von 20 Å, die erste Schicht umfasst
mit Mg dotiertes AlpGa1-pN
auf dem aktiven Quantentopfbereich, wobei p = 0,5, und hat eine
Dicke von 230 Å,
die zweite Schicht umfasst mit Mg dotiertes AlqGa1-qN auf der ersten Schicht, wobei q = 0,
und die zweite Schicht hat eine Dicke von 300 Å, der aktive Quantentopfbereich
umfasst zehn Quantentöpfe
der Topfschicht und entsprechende Barriereschichten, und eine Spitzenausgabewellenlänge der
lichtemittierenden Vorrichtung beträgt ca. 325 nm.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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1 ist
eine Querschnittansicht zur Veranschaulichung von Tief-Ultraviolettlicht
emittierenden Halbleitervorrichtungen gemäß einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine detaillierte Ansicht eines aktiven Bereichs von Tief-Ultraviolettlicht
emittierenden Halbleitervorrichtungen gemäß einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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3 ist
ein Diagramm der Vorrichtungsleistungsfähigkeit einer LED gemäß Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung, die mit einer Spitzenwellenlänge von
335 nm emittiert.
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4 ist
ein Diagramm der Burn-In-Charakteristiken mehrerer 340 nm-LEDs gemäß Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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Ausführliche Beschreibung
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Die
vorliegende Erfindung wird nun im Nachfolgenden unter Bezugnahme
auf die beigefügte Zeichnung,
in der Ausführungsformen
der Erfindung gezeigt sind, ausführlicher
beschrieben. Die vorliegende Erfindung sollte jedoch nicht als auf
die hier vorgestellten Ausführungsformen
beschränkt
aufgefasst werden. Stattdessen werden diese Ausführungsformen zum Zwecke einer gründlichen
und vollständigen
Offenbarung gegeben und vermitteln dem Fachmann den gesamten Umfang
der Erfindung. In der Zeichnung ist die Dicke von Schichten und
Bereichen für
eine bessere Anschaulichkeit übertrieben dargestellt.
Gleiche Zahlen beziehen sich durchwegs auf gleiche Bestandteile.
Gemäß der vorliegenden Verwendung
umfasst der Ausdruck "und/oder" jegliche und alle
Kombinationen von einem oder mehreren der zugeordneten aufgelisteten
Gegenstände.
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Die
vorliegend verwendete Terminologie hat ausschließlich den Zweck, bestimmte
Ausführungsformen
zu beschreiben, und soll die Erfindung nicht einschränken. Gemäß der vorliegenden
Verwendung sollen die Singularformen der unbestimmten und bestimmten
Artikel auch die Pluralform mit umfassen, ausser wenn dies durch
den Kontext eindeutig anders angegeben wird. Ferner sollte verstanden
sein, dass Ausdrücke
wie "weist auf" und/oder "aufweisend" bei ihrer Verwendung
in dieser Beschreibung das Vorhandensein von genannten Merkmalen,
Gesamtanordnungen, Schritten, Operationen, Bestandteilen und/oder
Komponenten anzeigen, dabei aber das Vorhandensein oder die Hinzufügung von
einzelnen oder mehreren anderen Merkmalen, Gesamtanordnungen, Schritten,
Operationen, Bestandteilen, Komponenten und/oder Gruppen von diesen
nicht ausschließen.
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Wenn
von einem Bestandteil wie etwa einer Schicht oder einem Bereich
oder Substrat gesagt wird, dass er sich "auf" einem
anderen Bestandteil befindet oder sich "auf" einen
anderen Bestandteil erstreckt, sollte verstanden sein, dass er sich
unmittelbar auf dem anderen Bestandteil befinden bzw. sich auf diesen
erstrecken kann, oder dass hierbei auch dazwischen liegende Bestandteile
vorhanden sein können.
Wenn hingegen von einem Bestandteil gesagt wird, dass er sich "unmittelbar auf" einem anderen Bestandteil
befindet oder sich "unmittelbar
auf" diesen erstreckt,
sind keine dazwischen liegenden Bestandteile vorhanden. Es sollte
auch verstanden sein, wenn von einem Bestandteil gesagt wird, dass er
mit einem anderen Bestandteil "verbunden" oder mit diesem "gekoppelt" ist, dass er dann
unmittelbar mit diesem anderen Bestandteil verbunden oder gekoppelt
sein kann, oder dass dazwischen liegende Bestandteile vorhanden
sein können.
Wenn hingegen von einem Bestandteil gesagt wird, dass er mit einem
anderen Bestandteil "unmittelbar
verbunden" oder "unmittelbar gekoppelt" ist, sind keine
dazwischen liegenden Bestandteile vorhanden. Gleiche Zahlen beziehen
sich in der Beschreibung durchwegs auf gleiche Bestandteile.
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Es
sollte verstanden sein, dass vorliegend zwar die Ausdrücke erste,
zweite usw. verwendet werden können,
um verschiedene Bestandteile, Komponenten, Bereiche, Schichten und/oder
Abschnitte zu beschreiben, dass diese Bestandteile, Komponenten,
Bereiche, Schichten und/oder Abschnitte durch diese Ausdrücke jedoch
nicht eingeschränkt
sein sollen. Diese Ausdrücke
werden nur dazu verwendet, eine(n) Bestandteil, Komponente, Bereich,
Schicht oder Abschnitt von einem/einer anderen Bereich, Schicht
oder Abschnitt zu unterscheiden. Daher könnte ein(e) erste(r) Bestandteile,
Komponente, Bereich, Schicht oder Abschnitt in der nachfolgenden
Erörterung
auch als ein(e) zweite(r) Bestandteil, Komponente, Bereich, Schicht
oder Abschnitt bezeichnet werden, ohne von den Lehren der vorliegenden
Erfindung abzuweichen.
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Ferner
können
relative Ausdrücke
wie etwa "untere" oder "unterste" und "obere" oder "oberste" vorliegend verwendet
werden, um die Beziehung eines Bestandteils zu einem anderen Bestandteil
gemäß der Darstellung
in den Figuren zu beschreiben. Es sollte verstanden sein, dass relative
Ausdrücke den
Zweck haben, verschiedene Ausrichtungen der Vorrichtung zusätzlich zu
der in den Figuren abgebildeten Ausrichtung mit zu umfassen. Wenn
die Vorrichtung in den Figuren beispielsweise umgedreht wird, sind
Bestandteile, die als auf der "unteren" Seite von anderen
Bestandteilen beschrieben sind, dann auf der "oberen" Seite der anderen Bestandteile ausgerichtet.
Der beispielhafte Ausdruck "unter" kann daher, je nach
der jeweiligen Ausrichtung der Figur, sowohl eine "untere" als auch eine "obere" Ausrichtung umfassen.
Auf ähnliche
Weise, wenn die Vorrichtung in einer der Figuren umgedreht wird,
sind Bestandteile, die als "unter" oder "unterhalb" anderer Bestandteile
befindlich beschrieben sind, dann "über" den anderen Bestandteilen
ausgerichtet. Die beispielhaften Ausdrücke "unter" oder "unterhalb" können
daher sowohl eine obere als eine untere Ausrichtung umfassen.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden vorliegend unter Bezugnahme auf Querschnittdarstellungen
beschrieben, bei denen es sich um schematische Darstellungen von
idealisierten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung handelt. Insofern sind Abweichungen von
den Formen der Darstellungen, beispielsweise als Folge von Herstellungsverfahren
und/oder -toleranzen, zu erwarten. Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sollten folglich nicht als auf die vorliegend veranschaulichten,
bestimmten Formen von Bereichen aufgefasst werden, sondern sollen
auch Abweichungen der Form mit umfassen, die sich z.B. aus der Herstellung
ergeben. Beispielsweise weist ein geätzter Bereich, der als Rechteck
veranschaulicht oder beschrieben ist, typischerweise gerundete oder
gekrümmte
Merkmale auf. Daher sind die in den Figuren veranschaulichten Bereiche
schematischer Natur, und ihre Formen sollen weder die genaue Form eines
Bereiches einer Vorrichtung darstellen noch den Umfang der vorliegenden
Erfindung einschränken.
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Falls
nicht anders definiert, haben alle vorliegend verwendeten Ausdrücke (einschließlich technischer
und wissenschaftlicher Begriffe) die Bedeutung, die von einem Durchschnittsfachmann
auf demjenigen technischen Gebiet, zu dem die vorliegende Erfindung
gehört,
aufgefasst wird. Es sollte ferner verstanden sein, dass Ausdrücke, die
in gemeinhin verwendeten Wörterbüchern definiert
sind, in einer Bedeutung aufzufassen sind, die mit ihrer Bedeutung
im Kontext des betreffenden Fachgebietes und der vorliegenden Offenbarung
im Einklang sind, und nicht auf eine idealisierte oder übermäßig formalisierte
Weise interpretiert werden sollen, ausser wenn dies ausdrücklich so
definiert wird.
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Für den Fachmann
dürfte
es ferner verständlich
sein, dass Hinweise auf eine Struktur oder ein Merkmal, das sich "benachbart" zu einem anderen Merkmal
befindet, Abschnitte aufweisen kann, die das benachbarte Merkmal überlappen
oder unter diesem liegen.
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Obgleich
verschiedene Ausführungsformen von
vorliegend beschriebenen LEDs ein Substrat umfassen, sollte es für den Fachmann
verständlich sein,
dass das Substrat für
das epitaktische Aufwachsen, auf dem die eine LED umfassenden Epitaxieschichten
aufgewachsen werden, entfernt werden kann, und dass die frei stehenden
Epitaxieschichten auf einem Ersatzträgersubstrat oder Hilfsträger montiert
werden können,
dessen thermische, elektrische, strukturelle und/oder optische Merkmale
von denjenigen des ursprünglichen
Substrats verschieden sein können.
Die vorliegend beschriebene Erfindung ist nicht auf Strukturen mit
kristallinen Aufwachssubstraten beschränkt und kann in Verbindung
mit Strukturen verwendet werden, bei denen die Epitaxieschichten
von ihren ursprünglichen
Aufwachssubstraten entfernt und an Ersatzträgersubstrate gebondet wurden.
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Einige
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
Tief-Ultraviolettlicht emittierende Vorrichtungen mit einem aktiven
Bereich vorsehen, der auf einer Basisstruktur mit geringer Störstellendichte
gemäß der vorliegenden
Beschreibung ausgebildet ist. Gemäß der vorliegenden Verwendung
bezeichnet Tief-Ultraviolett – ausser
bei anderweitiger Angegabe – eine
Spitzenausgabewellenlänge
von nicht mehr als 360 nm. Weitere Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sehen Tief-Ultraviolettlicht emittierende Vorrichtungen
mit einem verbesserten Stecker-Wirkungsgrad vor. Der Stecker-Wirkungsgrad
bezieht sich auf das Verhältnis
von Ausgangsleistung zu Eingangsleistung. Ausserdem sehen einige
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung Tief-Ultraviolettlicht emittierende Vorrichtungen
mit verbesserten Gleichstrom-Lebensdauern vor. Die Gleichstrom-Lebensdauer
bzw. Dauergleichlast-Lebensdauer bezieht sich auf die Zeitdauer,
bis sich die Ausgangsleistung der Vorrichtung im Dauerstrichbetrieb
oder dem Äquivalent
zu einem Dauerstrichbetrieb um 50% verschlechtert. Wenn beispielsweise
ein gepulster Betrieb verwendet wird, ist die Gleichstrom-Lebensdauer
die Gesamtzeit, während der
die Vorrichtung aktiv ist, und umfasst nicht die Zeit, in der die
Vorrichtung inaktiv ist. Wieder andere Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sehen Tief-Ultraviolettlicht emittierende Vorrichtungen vor,
die eine hohe Stromdichte ertragen.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
insbesondere für
eine Verwendung in lichtemittierenden Vorrichtungen auf Nitridbasis
wie etwa Vorrichtungen auf der Basis von Gruppe III-Nitrid geeignet
sein. Gemäß der vorliegenden
Verwendung bezieht sich der Ausdruck "Gruppe III-Nitrid" auf solche halbleitenden Verbindungen,
die zwischen Stickstoff und den Elementen der Gruppe III des Periodensystems
gebildet werden, für
gewöhnlich
Aluminum (Al), Gallium (Ga) und/oder Indium (In). Der Ausdruck bezieht
sich auch auf ternäre
und quaternäre
Verbindungen wie etwa AlGaN und AlInGaN. Wie dem Fachmann auf diesem
Gebiet bekannt sein wird, können
sich die Gruppe III-Elemente mit Stickstoff zu binären (z.B.
GaN), ternären
(z.B. AlGaN, AlInN) und quaternären
(z.B. AlInGaN) Verbindungen kombinieren. Diese Verbindungen besitzen
sämtlich empirische
Formeln, in denen ein Mol Stickstoff mit insgesamt einem Mol der
Gruppe III-Elemente kombiniert ist. Folglich können Formeln wie etwa AlxGa1-xN, wobei 0 ≤ x ≤ 1, zu ihrer
Beschreibung verwendet werden. Ausserdem beziehen sich Bezugnahmen
auf ein auf GaN basierendes Material auf ein Material, das GaN aufweist,
und können
binäre,
ternäre
quaternäre
oder andere Materialien umfassen, die GaN enthalten.
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Lichtemittierende
Vorrichtungen gemäß einigen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
eine Leuchtdiode, Laserdiode und/oder andere Halbleitervorrichtung
umfassen, die eine oder mehrere Halbleiterschichten enthält, die
Silicium, Siliciumcarbid, Galliumnitrid und/oder andere Halbleitermaterialien
enthalten können,
ein Substrat, das Saphir, Silicium, Siliciumcarbid, Galliumnitrid und/oder
andere mikroelektronische Substrate enthalten kann, und eine oder
mehrere Kontaktschichten, die Metall und/oder andere leitfähige Schichten enthalten
können.
Bei einigen Ausführungsformen werden
Tief-Ultraviolettlicht emittierende Vorrichtungen wie etwa LEDs
vorgesehen, die eine Spitzenausgabewellenlänge von nicht mehr als 360
nm besitzen. Bei einigen Ausführungsformen
werden Tief-Ultraviolettlicht emittierende Vorrichtungen wie etwa LEDs
vorgesehen, die eine Spitzenausgabewellenlänge von nicht mehr als 345
nm besitzen. Bei weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden Tief-Ultraviolettlicht emittierende
Vorrichtungen wie etwa LEDs vorgesehen, die eine Spitzenausgabewellenlänge von
nicht mehr als 330 nm besitzen.
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Bei
bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden lichtemittierende Vorrichtungen
zur Verfügung
gestellt, die eine Spitzenausgabewellenlänge von nicht mehr als 360
nm und einen Stecker-Wirkungsgrad von mehr als 4%, und bei einigen
Ausführungsformen
mehr als 5% und bei anderen von mehr als 6% haben, wobei die Stromdichte
in allen Fällen
weniger als 0,35 μA/μm2 beträgt.
Einige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen
zur Verfügung,
die eine Spitzenausgabewellenlänge
von 345 nm oder weniger und einen Stecker-Wirkungsgrad von mehr
als 2% oder mehr als 3% oder mehr als 4% haben, wobei die Stromdichte
in allen Fällen weniger
als 0,35 μA/μm2 beträgt.
Bei anderen Ausführungsformen
beträgt
der Stecker-Wirkungsgrad mehr als 6%, wenn die Stromdichte weniger
als 0,08 μA/μm2 beträgt.
Einige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen
zur Verfügung,
die eine Spitzenausgabewellenlänge
von 330 nm oder weniger und einen Stecker-Wirkungsgrad von wenigstens
0,4% haben, wenn die Stromdichte weniger als 0,35 μA/μm2 beträgt.
-
Bei
bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden lichtemittierende Vorrichtungen
zur Verfügung
gestellt, die eine Spitzenausgabewellenlänge von nicht mehr als 360
nm und eine Ausgangsleistung von wenigstens 5 mW bei einer Stromdichte
von weniger als ungefähr
0,35 μA/μm2 haben. Einige Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen zur Verfügung, die
eine Spitzenausgabewellenlänge
von 345 nm oder weniger und eine Ausgangsleistung von wenigstens
3 mW bei einer Stromdichte von weniger als ca. 0,35 μA/μm2 haben. Andere Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen zur Verfügung, die
eine Spitzenausgabewellenlänge
von 330 nm oder weniger und eine Ausgangsleistung von wenigstens
0,3 mW bei einer Stromdichte von weniger als ca. 0,35 μA/μm2 haben.
-
Gemäß der vorliegenden
Verwendung bezieht sich die Stromdichte auf den Strom pro Einheitsfläche. Eine
solche Einheitsfläche
kann einer Fläche
der lichtemittierenden Vorrichtung entsprechen, und die Messungen
pro Einheitsfläche
beziehen sich auf die durchschnittliche Stromdichte über die
Fläche
der lichtemittierenden Vorrichtung. Somit können beispielsweise bestimmte
Bereiche der Vorrichtung eine über
dem Durchschnitt liegende Stromdichte aufweisen, während andere
Bereiche der Vorrichtung eine unter dem Durchschnitt liegende Stromdichte
aufweisen.
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Falls
nicht anders angegeben, werden Charakterisierungen der Leistungsfähigkeit
von lichtemittierenden Vorrichtungen, die sich auf Anordnungen von
Chips oder einzelne Chips beziehen können, vorliegend unter Bezugnahme
auf einen einzelnen Chip und nicht auf Anordnungen von Chips angegeben. So
ist beispielsweise die Ausgangsleistung von 3 mW die Ausgangsleistung
eines einzelnen Chip und nicht einer Anordnung von Chips.
-
Einige
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung enthalten einen aktiven Bereich auf einer Basisstruktur
mit geringer Störstellendichte.
Gemäß der vorliegenden
Verwendung bezieht sich eine Basisstruktur auf eine Struktur, auf
der der aktive Bereich ausgebildet ist. Eine Basisstruktur mit geringer Störstellendichte
bezieht sich auf eine Basisstruktur mit einer Schicht, auf der der
aktive Bereich ausgebildet ist, die eine Störstellendichte von weniger
als ca. 4 × 108 cm-2 aufweist.
Gemäß der vorliegenden
Verwendung bezieht sich der Ausdruck Störstellendichte auf eine Anzahl von
Schraubenversetzungen pro Einheitsfläche. Eine solche Einheitsfläche kann
einer Fläche
der lichtemittierenden Vorrichtung entsprechen, und die Messung
pro Einheitsfläche
bezieht sich auf die durchschnittliche Anzahl von Störstellen über die
Fläche
der lichtemittierenden Vorrichtung. So können beispielsweise bestimmte
Bereiche der Vorrichtung eine über
dem Durchschnitt liegende Anzahl von Störstellen aufweisen, während andere
Bereiche der Vorrichtung eine unter dem Durchschnitt liegende Anzahl
von Störstellen
aufweisen. Eine Messung der Versetzungsdichte kann unter Verwendung
herkömmlicher
Störstellenmesstechniken
vorgenommen werden, wie etwa derjenigen, die bei der Messung von
Schraubenversetzungs-Störstellen
in Gruppe III-Nitridmaterialien
verwendet werden. Solche Verfahrensweisen können beispielsweise Ätzen und
optische Abbildung und/oder Atomkraftmikroskopie umfassen. Im Anschluss
an das Ätzen
oder Polieren werden Vertiefungen mit geringem Durchmesser und geringer
Tiefe am Ort von Schraubenversetzungen gebildet und können mittels
Atomkraftmikroskopie problemlos untersucht werden. Die Schraubenversetzungsdichte
wird abgetastet, und der Durchschnittswert zur Charakterisierung
der Schraubenversetzungs-Störstellendichte
verwendet.
-
Bei
bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden lichtemittierende Vorrichtungen
zur Verfügung
gestellt, die eine Spitzenausgabewellenlänge von nicht mehr als 360
nm und eine Gleichstrom-Lebensdauer von mehr als 100 h, bei einigen
Ausführungsformen
mehr als 500 h, und bei einigen Ausführungsformen mehr als 1000
h haben. Einige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen
zur Verfügung,
die eine Spitzenausgabewellenlänge
von 345 nm oder weniger und eine Gleichstrom-Lebensdauer von mehr als 100 h, bei
einigen Ausführungsformen
mehr als 500 h, und bei einigen Ausführungsformen mehr als 1000
h haben. Einige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung stellen lichtemittierende Vorrichtungen
zur Verfügung,
die eine Spitzenausgabewellenlänge
von 330 nm oder weniger und eine Gleichstrom-Lebensdauer von mehr
als 100 h, bei einigen Ausführungsformen
mehr als 500 h, und bei einigen Ausführungsformen mehr als 1000
h haben.
-
1 veranschaulicht
eine lichtemittierende Vorrichtung, wie etwa eine Leuchtdiode, gemäß einigen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung. Wie in
1 zu sehen
ist, weist ein SiC-Substrat
10 vom
n-Typ eine optionale Pufferschicht
12 auf die auf einer
ersten Oberfläche
des Substrats
10 angeordnet ist. Das SiC-Substrat kann
ein Substrat sein, wie es von Cree Inc., Durham, North Carolina,
erhältlich
ist. Verfahrensweisen zur Herstellung von SiC-Substraten sind dem
Fachmann bekannt und brauchen daher vorliegend nicht beschrieben
zu werden. Verfahren zur Herstellung von SiC-Substraten sind beispielsweise
in den
US-Patenten Nr. 34,861 ;
4,946,547 ;
6,706,114 beschrieben, auf deren Offenbarungsgehalt
hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird. Bei bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann das SiC-Substrat 6H- oder 4H-Polytypen
von SiC sein. Auch wenn beispielhafte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf ein leitfähiges SiC-Substrat beschrieben
werden, können
andere Substrate wie etwa ein leitfähiges GaN-Substrat verwendet
werden. Es könnten
auch isolierende Substrate wie etwa Saphir und/oder isolierendes
oder halbisolierendes SiC oder GaN mit einer lateralen Vorrichtungsstruktur verwendet
werden.
-
Die
Pufferschicht
12 kann eine AlGaN-Schicht oder eine andere
geeignete Pufferschicht sein, die in der Lage ist, das Wachstum
einer Gruppe III-Nitridschicht mit geringer Störstellendichte auf der Pufferschicht
12 zu
ermöglichen.
Bei einigen Ausführungsformen
kann die Pufferschicht
12 optional Galliumnitridpunkte
(nicht gezeigt) auf der Oberfläche
des Siliciumcarbid-Substrats aufweisen, wobei die Punkte wiederum
mit AlGaN-Kappen bedeckt sind. Somit kann die Pufferschicht
12 auch
als auf den Punkten und deren Kappen befindlich beschrieben werden.
Eine solche Struktur und ein Verfahren zur Herstellung solcher Strukturen
sind in den
US-Patenten Nr. 6,734,033 und
6,664,560 beschrieben, auf
deren Offenbarungsgehalt hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
Beispielhafte Pufferstrukturen und -zusammensetzungen sind auch
in den
US-Patenten Nr. 5,393,993 und
5,523,589 angegeben, auf
deren Offenbarungsgehalt hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Wie
weiterhin in
1 veranschaulicht ist, kann
die Pufferschicht
12 optional Maskenbereiche
14 aufweisen,
bei denen es sich beispielsweise um eine SiN-Schicht und eine Gruppe
III-Nitridschicht
16 handeln kann, wie etwa eine mit Si
dotierte GaN-Schicht, die auf der Pufferschicht und den Maskenbereichen
14 ausgebildet
ist. Das SiN kann stöchiometrisch
oder nicht-stöchiometrisch
sein. Die Aufnahme der SiN-Schicht
14 kann ein epitaktisches laterales Überwachsen
der Gruppe III-Nitridschicht
16 ermöglichen, um dadurch die Störstellendichte der
Gruppe III-Nitridschicht
16 zu
reduzieren. Andere Verfahrensweisen zum Aufwachsen einer Gruppe III-Nitridschicht wie
etwa einer GaN-Schicht können ebenfalls
angewendet werden, wie etwa Cantilever- oder pendeo-epitaktisches
Aufwachsen. Verfahrensweisen für
Cantilever-Aufwachsen, pendeo-epitaktisches Aufwachsen und/oder
epitaktisches laterales Überwachsen
sind dem Fachmann auf diesem Gebiet bekannt und brauchen vorliegend
nicht weiter beschrieben zu werden. Beispiele für ein solches Aufwachsen sind
jedoch beispielsweise in den
US-Patenten
Nr. 6,582,986 ,
6,686,261 ,
6,621,148 ,
6,608,327 ,
6,602,764 ,
6,602,763 ,
6,586,778 ,
6,582,986 ,
6,570,192 ,
6,545,300 ,
6,521,514 ,
6,489,221 ,
6,486,042 ,
6,462,355 ,
6,380,108 ,
6,376,339 ,
6,261,929 ,
6,255,198 ,
6,177,688 und
6,051,849 beschrieben, auf deren Offenbarungsgehalt
hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird. Desgleichen wurden andere
Verfahrensweisen für das
epitaktische Aufwachsen von Gruppe III-Nitriden, die bei einigen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung zur Verwendung geeignet sein können, beispielsweise
in
US-PatentNr. 5,210,051 ;
5,393,993 ;
5,523,589 ; und
5,592,501 beschrieben, auf deren Offenbarungsgehalt
hiermit vollinhaltlich Bezug genommen wird.
-
Wie
vorstehend kurz erörtert
wurde, ist eine Gruppe III-Nitridschicht 16 auf der Pufferschicht 12 vorgesehen.
Bei bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist die Gruppe III-Nitridschicht mit Dotierungsmitteln
vom n-Typ wie etwa Si dotiert. Bei weiteren Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung ist die Gruppe III-Nitridschicht mit Si dotiertes GaN.
Die Gruppe III-Nitridschicht 16 kann eine Schicht mit geringer
Störstellendichte
sein, wie vorstehend erörtert
wurde, und eine Störstellendichte von
4 × 108 cm-2 oder weniger
haben. Bei einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung hat die Gruppe III-Nitridschicht 16 eine
Dicke von ca. 0,8 μm
bis ca. 2,0 μm.
Bei bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung absorbieren das Substrat 10,
die Pufferschicht 12 und/oder die Gruppe III-Nitridschicht 16 im
Wellenlängenbereich
des Ausgangs der lichtemittierenden Vorrichtung.
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Bin
aktiver Quantentopfbereich 20 ist auf der Gruppe III-Nitridschicht 16 vorgesehen.
Der aktive Quantentopfbereich 20 kann eine oder mehrere Quantentopfstrukturen
aufweisen, wobei die Barriereschichten der Quantentopfstrukturen
eine Barriereenergie von mehr als der Bandlücke von GaN oder nahe der Bandlückenenergie
von GaN besitzen, wie etwa innerhalb von ca. 1 eV der Bandlückenenergie von
GaN. Bei bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung weist der aktive Quantentopfbereich 20 von
3 bis 12 Quantentöpfe
auf. Die Dicke und Zusammensetzung der Topfschichten können so gewählt werden,
dass eine gewünschte
Ausgabewellenlänge
zur Verfügung
gestellt wird. Ausserdem können Änderungen
in der Zusammensetzung der Topfschicht durch Änderungen der Dicke der Topfschicht
ausgeglichen werden. Um beispielsweise eine Ausgabewellenlänge von
340 nm zur Verfügung zu
stellen, kann eine GaN-Topfschicht mit einer Dicke von ca. 15 Å verwendet
werden, während
eine AlGaN-Topfschicht
verwendet werden kann, um eine Ausgabewellenlänge von 320 nm zur Verfügung zu stellen.
Um die Charakteristiken des Quantentopfes und der Barriereschichten
zu wählen,
können
also die Dicke und die Zusammensetzung der Barriere- und Topfschichten
so gewählt
werden, dass eine optimierte Leistungsfähigkeit zur Verfügung gestellt wird.
Dies kann das Balancieren einer ausreichenden Zusammensetzung umfassen,
um einen Ladungsträgereinschluss
für die
Emissionswellenlänge
zur Verfügung
zu stellen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Es kann ein Optimieren der Dicke umfassen, um einen ausreichenden
Ladungsträgereinschluss
bei gleichzeitiger Minimierung von Beanspruchungen (Stress) in dem
Film zur Verfügung
zu stellen, was wiederum eine Rissebildung in den Epitaxieschichten
minimiert. Bestimmte Strukturen des aktiven Quantentopfbereichs 20 sind
nachstehend in weiterem Detail beschrieben.
-
2 ist
eine detailliertere Ansicht eines aktiven Quantentopfbereiches
20 gemäß einigen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung. Während
2 eine
Darstellung mit fünf
Quantentopfstrukturen ist, können
gemäß der vorliegenden
Beschreibung andere Anzahlen von Quantentopfstrukturen vorgesehen
werden. Wie in
2 zu sehen ist, weisen die Quantentopfstrukturen
eine Barriereschicht
22 und eine Topfschicht
24 mit
jeweils mehreren Wiederholungen von diesen auf. Die Topfschichten
24 sind
jeweils zwischen zwei gegenüberliegenden
Barriereschichten
22 angeordnet. Somit können bei
n Topfschichten
24 n + 1 Barriereschichten
22 vorgesehen
werden. Ausserdem kann eine Barriereschicht
22 in Form
von einer oder mehreren Schichten vorgesehen werden, wie beispielsweise
in der
US-Patentveröffentlichungsschrift Nr. 2003/0006418 mit
der Bezeichnung Group III Nitride Based Light Emitting Diode Structures
With A Quantum Well And Superlattice, Group III Nitride Based Quantum
Well Structures And Group III Nitride Based Superlattice Structures
beschrieben ist, auf deren Offenbarungsgehalt hiermit vollinhaltlich
Bezug genommen wird. Die Barriereschichten
22 und die Topfschichten
24 können unter
Verwendung von herkömmlichen
Gruppe III-Nitridaufwachsverfahren
wie etwa den vorstehend erörterten
hergestellt werden. Bei bestimmten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung hat die Barriereschicht
22 eine Dicke von ca.
10 Å bis
ca. 100 Å,
und die Topfschicht
24 hat eine Dicke von ca. 10 Å bis ca.
30 Å.
-
Unter
erneuter Bezugnahme auf 1 ist eine mit Dotierungsmitteln
vom p-Typ dotierte AlGaN-Schicht 30 auf
dem aktiven Quantentopfbereich 20 vorgesehen. Bei bestimmten
Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung kann die AlGaN-Schicht 30 mit Mg
dotiert sein. Bei weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann die AlGaN-Schicht 30 einen
Aluminumprozentanteil von ca. 40% bis ca. 60% aufweisen. Ausserdem
kann die AlGaN-Schicht 30 eine Dicke von ca. 50 Å bis ca.
250 Å haben.
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Eine
Kontaktschicht 32 kann ebenfalls auf der AlGaN-Schicht 30 vorgesehen
sein. Die Kontaktschicht 32 kann eine auf GaN basierende
Schicht sein und einen geringeren Prozentanteil an Al als die AlGaN-Schicht 30 aufweisen.
Die Kontaktschicht 32 kann mit einem Dotierungsmittel vom
p-Typ wie etwa Mg dotiert sein und kann eine Dicke von ca. 200 Å bis ca.
600 Å haben.
Die AlGaN-Schicht 30 und die Kontaktschicht 32 können unter
Verwendung herkömmlicher
Gruppe III-Nitridaufwachsverfahren wie etwa den vorstehend erörterten
hergestellt werden.
-
Wie
ferner in 1 veranschaulicht ist, kann ein
ohmscher Kontakt 40 auf der Kontaktschicht 32 vorgesehen
sein, und ein ohmscher Kontakt 42 kann auf einer zweiten
Oberfläche
des Substrats 10 der ersten Oberfläche gegenüberliegend vorgesehen sein.
Der Kontakt 40 kann ein Platinkontakt sein. Auch andere
Materialien können
für den
ohmschen Kontakt 40 verwendet werden.
-
Beispielsweise
kann der ohmsche Kontakt Rhodium, Zinkoxid, Palladium, Palladiumoxid,
Titan, Nickel/Gold, Nickeloxid/Gold, Nickeloxid/Platin und/oder
Titan/Gold umfassen. Bei einigen Ausführungsformen hat der ohmsche
Kontakt eine durchschnittliche Dicke von weniger als 50 Å. Bei einigen Ausführungsformen
hat der ohmsche Kontakt eine durchschnittliche Dicke von weniger
als 25 Å,
und bei weiteren Ausführungsformen
hat der ohmsche Kontakt eine durchschnittliche Dicke von weniger
als 15 Å.
Bei wieder anderen Ausführungsformen
hat der ohmsche Kontakt eine durchschnittliche Dicke von ca. 10 Å. Bei weiteren
Ausführungsformen
hat der ohmsche Kontakt eine durchschnittliche Dicke von 5 Å oder weniger,
3 Å oder
weniger, oder sogar ca. 1 Å.
-
Der
ohmsche Kontakt 40 kann mittels Elektronenstrahl (e-Beam)-Verdampfung
oder jeglicher anderer geeigneter Verfahrensweisen für die steuerbare
Ausbildung von atomar dünnen
metallischen Filmen gebildet werden. Beispielsweise kann es möglich sein,
die ohmschen Kontakte durch Galvanisieren auszubilden, vorausgesetzt,
dass eine angemessene Prozesssteuerung aufrecht erhalten wird. Bei der
Elektronenstrahlverdampfung wird ein Metallquellen-Target in einer
Vakuumkammer durch einen hochenergetischen Elektronenstrahl, der
einen Bereich des Target schmilzt, bis zur Verdampfung erhitzt.
Ein innerhalb der Kammer angeordneter Epitaxiewafer wird auf steuerbare
Weise mit verdampftem Metall beschichtet. Elektronenstrahlverdampfung und
andere Filmabscheidungsverfahren sind in Kapitel 6 von INTRODUCTION
TO MICROELECTRONIC FABRICATION von R. Jaeger (2nd Ed. 2002) beschrieben.
-
Die
Abscheidungsrate des Verfahrens kann durch Andern des Stroms und
der Energie des Elektronenstrahls gesteuert werden. Bei einigen
Ausführungsformen
wird die Abscheidungsrate bei einer niedrigen Rate gehalten, z.B.
in dem Bereich von 0,1-0,5 Å pro
Sekunde, um eine angemessene Steuerung der Filmdicke aufrecht zu
erhalten. Zusätzlich kann
die Filmabscheidung während
des Abscheidens durch Überwachen
der Transmissionseigenschaften eines Kontrollplättchens ("witness slide") gesteuert werden, auf dem der ohmsche
Metallfilm gleichzeitig abgelagert wird. Das Kontrollplättchen kann
Saphir, Quarz oder jedes andere optisch durchlässige Material sein, auf dem
ein Metallfilm abgelagert werden kann. Die Durchlässigkeitsempfindlichkeit
gegen die Metalldicke hängt
von der Wellenlänge des
bei dem Überwachungsprozess
verwendeten Lichts ab. D.h., die Durchlässigkeitsempfindlichkeit wird
bei kürzeren
Wellenlängen
stärker.
Folglich werden bei einigen Ausführungsformen
die Durchlässigkeitseigenschaften
eines Saphir-Kontrollplättchens während oder
nach der Filmabscheidung mittels eines Überwachungssystems überwacht,
das eine UV-Quelle verwendet, die in der Lage ist, Licht mit Wellenlängen von
350 nm oder weniger zu emittieren, wie etwa ein UV-Spektrophotometer.
-
Bei
dem Kontakt 42 kann es sich um ein jegliches Material handeln,
das für
die Ausbildung eines ohmschen Kontaktes an dem SiC-Substrat 10 vom n-Typ
geeignet ist. Beispielsweise kann der ohmsche Kontakt 42 bei
Ausführungsformen,
bei denen das Substrat SiC ist, Nickel oder ein anderes geeignetes Material
sein. Weil das Substrat 10 bei der Ausgabewellenlänge der
Vorrichtung absorbierend sein kann, braucht der Kontakt 42 ausserdem
nicht transparent oder reflektierend zu sein. Es kann daher eine
jegliche Verfahrensweise verwendet werden, die für die Ausbildung eines ohmschen
Kontakts an dem Substrat 10 geeignet ist. Solche Verfahrensweisen
sind dem Fachmann bekannt und brauchen daher vorliegend nicht näher beschrieben
zu werden.
-
Bestimmte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf bestimmte
Zusammensetzungen und Abmessungen der verschiedenen Schichten der
in den 1 und 2 veranschaulichten lichtemittierenden
Vorrichtungen beschrieben.
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Bei
einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, die lichtemittierende Vorrichtungen
mit einer Spitzenausgabewellenlänge
von nicht mehr als 360 nm zur Verfügung stellen, umfasst die Barriereschicht 22 AlwInxGa1-x-wN,
wobei 0,2 < w ≤ 0,8, 0 ≤ x < 0,2 und 0,2 < w + x ≤ 1, und hat
eine Dicke von ca. 10 Å bis
60 Å.
Die Topfschicht 24 umfasst AlyInzGa1-y-zN auf der
Barriereschicht, wobei 0 ≤ y < 0,4, 0 ≤ z < 0,1 und 0 ≤ y + z < 0,5, und hat eine
Dicke von ca. 10 Å bis
ca. 30 Å.
Die AlGaN-Schicht 30 umfasst mit einem Dotierungsmittel
vom p-Typ dotiertes AlpGa1-pN
auf dem aktiven Quantentopfbereich, wobei 0,3 < p ≤ 0,8,
und hat eine Dicke von ca. 50 Å bis ca.
250 Å,
und die Kontaktschicht 32 umfasst mit einem Dotierungsmittel
vom p-Typ dotiertes AlqGa1-qN auf
der AlGaN-Schicht 30, wobei 0 ≤ q < p, und die Kontaktschicht 32 hat
eine Dicke von ca. 200 Å bis ca.
600 Å.
Der aktive Quantentopfbereich 20 umfasst von ca. 3 bis
ca. 12 Quantentöpfe
der Topfschicht 24 und entsprechende Barriereschichten 22.
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Bei
einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, die lichtemittierende Vorrichtungen
mit einer Spitzenausgabewellenlänge
von nicht mehr als 345 nm zur Verfügung stellen, umfasst die Barriereschicht 22 AlwInxGa1-x-wN,
wobei 0,2 < w ≤ 0,8, 0 ≤ x < 0,2 und 0,2 < w + x ≤ 1, und hat
eine Dicke von ca. 10 Å bis
ca. 60 Å,
und die Topfschicht 24 umfasst AlyInzGa1-y-zN auf der
Barriereschicht, wobei y = 0 und z = 0, und hat eine Dicke von ca.
10 Å bis
ca. 30 Å.
Die AlGaN-Schicht 30 umfasst
mit einem Dotierungsmittel vom p-Typ dotiertes AlpGa1-pN auf dem aktiven Quantentopfbereich,
wobei 0,3 < p ≤ 0,8, und hat
eine Dicke von ca. 50 Å bis
ca. 250 Å,
und die Kontaktschicht 32 umfasst mit einem Dotierungsmittel
vom p-Typ dotiertes AlqGa1-qN
auf der AlGaN-Schicht 30, wobei 0 ≤ q < p, und die Kontaktschicht 32 hat
eine Dicke von ca. 200 Å bis
ca. 600 Å. Der
aktive Quantentopfbereich 20 umfasst von ca. 3 bis ca.
12 Quantentöpfe
der Topfschicht 24 und entsprechende Barriereschichten 22.
-
Bei
einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, die lichtemittierende Vorrichtungen
mit einer Spitzenausgabewellenlänge
von nicht mehr als 330 nm zur Verfügung stellen, umfasst die Barriereschicht 22 AlwInxGa1-x-wN,
wobei 0,3 < w ≤ 0,8, 0 ≤ x < 0,2 und 0,3 < w + x ≤ 1, und hat
eine Dicke von ca. 10 Å bis
ca. 50 Å,
und die Topfschicht 24 umfasst AlyInzGa1-y-zN auf der
Barriereschicht, wobei 0 < y < 0,4, 0 ≤ z < 0,1 und 0 ≤ y + z < 0,5, und hat eine Dicke
von ca. 10 Å bis
ca. 30 Å.
Die AlGaN-Schicht 30 umfasst mit einem Dotierungsmittel
vom p-Typ dotiertes AlpGa1-pN
auf dem aktiven Quantentopfbereich, wobei 0,3 < p ≤ 0,8,
und hat eine Dicke von ca.
-
50 Å bis ca.
250 Å,
und die Kontaktschicht 32 umfasst mit einem Dotierungsmittel
vom p-Typ dotiertes AlqGa1-qN
auf der AlGaN-Schicht 30, wobei 0 ≤ q < p, und die Kontaktschicht 32 hat
eine Dicke von ca. 200 Å bis
ca. 600 Å.
Der aktive Quantentopfbereich 20 umfasst von ca. 3 bis
ca. 12 Quantentöpfe
der Topfschicht 24 und entsprechende Barriereschichten 22.
-
Bei
einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, die lichtemittierende Vorrichtungen
mit einer Ausgabewellenlänge
von ca. 340 nm zur Verfügung
stellen, umfasst die Topfschicht 24 AlwInxGa1-x-wN, wobei
w = 0, x = 0, und hat eine Dicke von 15 Å, und die Barriereschicht 22 umfasst
mit Silicium dotiertes AlyInzGa1-y-zN, wobei y = 0,3, z = 0, und hat eine
Dicke von 35 Å.
Die AlGaN-Schicht 30 umfasst mit Mg dotiertes AlpGa1-pN auf dem aktiven Quantentopfbereich,
wobei p = 0,5, und hat eine Dicke von 50 Å, und die Kontaktschicht 32 umfasst
mit Mg dotiertes AlqGa1-qN
auf der AlGaN-Schicht 30, wobei q = 0, und die Kontaktschicht 32 hat
eine Dicke von 300 Å.
Der aktive Quantentopfbereich 20 umfasst zehn Quantentöpfe der
Topfschicht und entsprechende Barriereschichten.
-
Bei
einigen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, die lichtemittierende Vorrichtungen
mit einer Ausgabewellenlänge
von ca. 325 nm zur Verfügung
stellen, umfasst die Topfschicht 24 AlwInxGa1-x-wN, wobei
w = 0,3, x = 0, und hat eine Dicke von 15 Å, und die Barriereschicht 22 umfasst
mit Silicium dotiertes AlyInzGa1-y-zN wobei y = 0,5, z = 0, und hat eine
Dicke von 20 Å.
Die AlGaN-Schicht 30 umfasst mit Mg dotiertes AlpGa1-pN auf dem aktiven Quantentopfbereich,
wobei p = 0,5, und hat eine Dicke von 230 Å, und die Kontaktschicht 32 umfasst
mit Mg dotiertes AlqGa1-qN
auf der AlGaN-Schicht 30, wobei q = 0, und die Kontaktschicht 32 hat
eine Dicke von 300 Å.
Der aktive Quantentopfbereich 20 umfasst zehn Quantentöpfe der
Topfschicht und entsprechende Barriereschichten.
-
Bei
bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, bei denen die Ausgabewellenlänge der
lichtemittierenden Vorrichtung weniger als 330 nm beträgt, weist
die mit einem Dotierungsmittel vom n-Typ dotierte GaN-Schicht eine
Störstellendichte
von weniger als ca. 4 × 108 cm-2 auf.
-
Bei
bestimmten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beträgt
die Gesamtdicke der lichtemittierenden Vorrichtung ca. 2,5 μm oder weniger.
Bei weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beträgt
die Gesamtdicke der lichtemittierenden Vorrichtung von ca. 1 μm bis ca.
2,5 μm.
-
Obgleich
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung in den 1 und 2 unter
Bezugnahme auf bestimmte Strukturen von lichtemittierenden Vorrichtungen
veranschaulicht sind, können
gemäß einigen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung andere Strukturen vorgesehen werden. Beispielsweise
kann bei einigen Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung ein Saphirsubstrat anstelle eines SiC-Substrats
verwendet werden. Bei solchen Ausführungsformen kann eine Kontaktschicht
zwischen dem Saphirsubstrat und dem aktiven Quantentopfbereich vorgesehen
sein. So können
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung auf leitfähigen oder isolierenden Substraten
und als vertikale oder lateral Vorrichtungen vorgesehen sein. Desgleichen
sind, obgleich bestimmte Materialien bzw. Strukturen in den 1 und 2 veranschaulicht
sind, diese beispielhaften Materialien nicht dazu gedacht, den Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung anders als vorliegend beschrieben einzuschränken. Obgleich
beispielsweise fünf
Quantentopfstrukturen in 2 veranschaulicht sind, können andere
Anzahlen von Quantentopfstrukturen verwendet werden. Folglich sollten
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung nicht als auf die besonderen Darstellungen
der 1 und 2 beschränkt aufgefasst werden.
-
Die
folgenden, nicht-einschränkenden
Beispiele werden zur Verfügung
gestellt, um verschiedene Aspekte von Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung zu veranschaulichen.
-
3 veranschaulicht
die Vorrichtungsleistungsfähigkeit
einer LED, die mit einer Spitzenwellenlänge von 335 nm emittiert. Bei
diesem Beispiel hat die Vorrichtung eine Chipgröße von 290 μm × 290 μm, eine Vorrichtungs-Mesagröße von 250 μm × 250 μm, und eine
Vorrichtungs-p-Elektrodengröße von 240 μm × 240 μm. Folglich
erträgt
die Vorrichtung bei einem Treiberstrom von 20 mA eine Stromdichte
von 0,347 μA/μm2. Die Vorrichtung hat eine Ausgangsleistung
von 2,6 mW bei einer Durchlassspannung von 3,7 V. Der entsprechende
Stecker-Wirkungsgrad für
dieses Beispiel bei einem Treiberstrom von 20 mA beträgt 3,5%.
Da der Treiberstrom reduziert ist, nimmt der Stecker-Wirkungsgrad
zu, wobei der Stecker-Wirkungsgrad bei Treiberströmen von
weniger als 5 mA über
5% ansteigt.
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4 veranschaulicht
Burn-In-Charakteristiken für
mehrere 340 nm-Vorrichtungen. Bei diesem Beispiel hat die Vorrichtung
eine Chipgröße von 290 μm × 290 μm, eine Vorrichtungs-Mesagröße von 250 μm × 250 μm, und eine
Vorrichtungs-p-Elektrodengröße von 240 μm × 240 μm. Folglich erträgt die Vorrichtung
bei einem Treiberstrom von 20 mA eine Stromdichte von 0,347 μA/μm2. Die Vorrichtungen wurden im Konstantstrommodus
mit 20 mA betrieben, und die Ausgangsleistung wurde periodisch gemessen.
Bei 1000 h ist eine Verschlechterung von 10-20% zu beobachten.
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In
der Zeichnung und in der Beschreibung wurden Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben, und obgleich konkrete Ausdrücke verwendet werden,
werden diese nur in einem generischen und beschreibenden Sinn und
nicht einschränkend
verwendet, wobei der Schutzumfang der Erfindung in den nachfolgenden
Patentansprüchen
angegeben ist. Ferner sind die Ansprüche nicht auf die vorliegend
erörterten
Beispiele und Ausführungsformen einzuschränken. Indem
z.B. lichtemittierende Halbleitervorrichtungen mit einer Spitzenwellenlänge von nicht
mehr als 360 nm und einem Stecker-Wirkungsgrad von wenigstens 4%
beschrieben wurden, sind die entsprechenden Patentansprüche auf
jegliche andere Halbleitervorrichtungen gerichtet, die diese Merkmale
aufweisen.
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Zusammenfassung
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Lichtemittierende
Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung von lichtemittierenden
Vorrichtungen, die bei Wellenlängen
von weniger als 360 nm mit Stecker-Wirkungsgraden von wenigstens
4% emittieren, werden zur Verfügung
gestellt. Stecker-Wirkungsgrade können wenigstens 5% oder wenigstens
6% betragen. Lichtemittierende Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung
von lichtemittierenden Vorrichtungen, die bei Wellenlängen von weniger
als 345 nm mit Stecker-Wirkungsgraden von wenigstens 2% emittieren,
werden ebenfalls zur Verfügung
gestellt. Lichtemittierende Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung
von lichtemittierenden Vorrichtungen, die bei Wellenlängen von
weniger als 330 nm mit Stecker-Wirkungsgraden von wenigstens 0,4%
emittieren, werden zur Verfügung
gestellt. Lichtemittierende Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung
von lichtemittierenden Vorrichtungen mit einer Spitzenausgabewellenlänge von
nicht mehr als 350 nm und einer Ausgangsleistung von wenigstens 5
mW, mit einer Spitzenausgabewellenlänge von 345 nm oder weniger
und einer Ausgangsleistung von wenigstens 3 mW und/oder einer Spitzenausgabewellenlänge von
330 nm oder weniger und einer Ausgangsleistung von wenigstens 0,3
mW bei einer Stromdichte von weniger als ca. 0,35 μA/μm2 werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Die lichtemittierenden Halbleitervorrichtungen können eine Gleichstrom-Lebensdauer
von wenigstens 100 h, wenigstens 500 h oder wenigstens 1000 h haben.