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Schneidkasse Die Erfindung betrifft eine Schneidkasse für aus mehreren
Abschnitten bestehende Belege, vorzugsweise für Anhängeetiketts, bestehend aus einer
von Hand oder motorisch zu betreibenden Schneideeinrichtung und einer in das Gehäuse
der Kasse einsetzbaren Kassette zur zwangläufigen Stapelung der mittels der Schneideeinrichtung
abgetrennten Belegabschnitte.
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Solche Schneidkassen werden vorzugsweise in Verkaufshäusern eingesetzt,
in denen die zu verkaufenden Waren, wie z. B. Bekleidungsstücke, mit Anhängeetiketts
versehen sind. Diese Anhängeetiketts bestehen alsdann aus mehreren Abschnitten und
die von der Bedienungsperson zu bedienende Schneidkasse hat die Aufgabe, einen Abschnitt
dieses als Anhängeetikett ausgebildeten Beleges bei Tätigung des Verkaufs von dem
Etikett abzutrennen und eine zwangläufige Sammlung dieser abgetrennten Belegabschnitte
in der Kasse herbeizuführen, wobei diese Belegabschnitte für das Verkaufshaus anschließend
nach verschiedenen Richtungen hin ausgewertet werden. Eine äußerst umfangreiche
Auswertungsmöglichkeit ist dann gegeben, wenn es sich um solche Belege handelt,
deren Abschnitte mittels einer Lochkartenmaschine mit einer Lochung versehen sind.
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Besonders in diesen Fällen ist es von besonderer Bedeutung, daß die
Stapelung der einzelnen Belegabschnitte in der Kassette der Sehneidkasse mit äußerster
Genauigkeit erfolgt, damit bei der späteren Zuführung dieses Kartenstapels an der
Auswertungsmaschine keine Störung und auch keine Fehlauswertung eintritt.
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Es wurde bereits vorgeschlagen, bei einer Kasse der zuvor erläuterten
Art im Einführungsschlitz für das Etikett Steuerungsvorrichtungen vorzusehen, die
durch das Einbringen des Etiketts in den Einführungsschlitz zur Wirkung gebracht
werden und die durch Begrenzungsschalter gesteuerte aufeinanderfolgende Arbeitsgänge
der einzelnen Arbeitsaggregate auslösen. Dabei wird durch das bewegliche Messer
mittels eines Anschlages die Steuerungseinrichtung eines Wagens ausgelöst, der Abtastfinger
trägt. Ein weiterer Anschlag ist vorgesehen, bei dessen Rückwärtsbewegung ein Schalter
betätigt wird, zur Einleitung der Inbetriebsetzung eines Stapelmotors, durch den
Stapelfinger in den Bereich des Kassettenraumes eingeführt werden. Mit Hilfe dieser
Stapelfmger werden dann die abgetrennten Abschnitte in Sammelraum der Kassette transportiert
und dort getapelt.
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Es ißt bereits eine Vorrichtung bekannt, bei der e1 zwei- oder mehrteiliges
Auszeichnungsetikett in ein von Hand oder maschinell betriebenes Stempelgerät gegeben
und dort mit einem Kontrollvermerk und laufender Nummer versehen wird und durch
die gleichzeitig eine Trennung der Etikett-Teile vorgenommen und mindestens ein
Etikett-Teil in einen abgeschlossenen Sammelbehälter eingebracht wird, während der
oder die anderen Teile ausgegeben werden. Dabei fällt der abgeschnittene Teil frei
in einen innerhalb der Vorrichtung angeordneten geschlossenen Sammelbehälter. Bei
dieser einfachen Einrichtung sind keine Vorkehrungen getroffen, um irgendwelche
Manipulationen durch die Verkaufsperson auszuschließen.
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Es ist ferner ein Stempel- und Kontrollgerät für Wettscheine, Zahlkarten
u. dgl. bekannt, bei welchem ein entsprechender Schein mit einer Kennziffer, einer
laufenden Nummer od. dgl. auf den verschiedenen Abschnitten versehen wird und bei
der gleichzeitig auch die Trennung und die selbständige Förderung der nicht für
den Käufer bzw. Wetter bestimmten Abschnitte in einen Aufbewahrungs- oder Zettelkasten
erfolgt. Diese Vorgänge werden bei der bekannten Einrichtung mit einer einzigen
Kurbel- oder Hebelbewegung ausgeführt. Dabei dienen zum Transport des eingelegten
Scheines Transportrollen, die zum Teil mit Schneidrollen zur Teilung des Scheines
versehen sind. Bei diesem Gerät sind auch Verriegelungen vorgesehen, damit die Kassette
und ein Zettelkasten während der Betätigung des Gerätes nicht zu entfernen sind
und eine falsche Betätigung des Gerätes nicht erfolgen kann. Die abgetrennten Abschnitte
fallen frei in einen Zettelkasten. Bei einer Weiterbildung dieses bekannten Stempel-
und Kontrollgerätes für Wettscheine sind Vorrichtungen vorgesehen, durch die der
Schein während des Stempelvorganges durch die Stempelwerke und während des gleichzeitig
durchgeführten Schneidens durch scherenartig wirkende Messer in einer Lage verbleibt,
in die
er von Hand gebracht worden ist, wobei der nicht zur Aushändigung
bestimmte Abschnitt des Scheines durch Abstreichbügel mit Druckschuhen in einen
völlig geöffneten Zettelkasten gedrückt werden.
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Es hat sich gezeigt, daß diese Vorrichtung nicht genügend zuverlässig
ist, denn es kann immer wieder vorkommen, daß sich die abgeschnittenen Abschnitte
während des Hineinfallens verecken oder an den Auflageklappen hängenbleiben. Zur
Behebung dieser Nachteile wurde bei einer weiteren Ausgestaltung der bekannten Geräte
ein Stapelblech verwendet, das mit Abschnitte um 180° faltet und durch einen engen
Schlitz in den Zettelkasten hineindrückt. Bei dieser bekannten Einrichtung muß somit
zusätzlich eine Stapelvorrichtung vorgesehen werden mit einem gesonderten Antrieb,
um ein ordnungsgemäßes Einschieben der Belege in einen Zettelkasten zu ermöglichen.
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Bei einer anderen bekannten Schneidkasse wird der abgeschnittene Teil
durch einen mit dem Schneidmesser verbundenen Schlitten so weit verschoben, bis
er über eine schräge Gleitfläche in einen Aufbewahrungskasten fällt. Diese bekannte
Kasse weist jedoch keine verschließbare Kassette auf. Eine einwandfreie gleichmäßige
Stapelung der Abschnitte, derart, daß sie sofort einer Auswertungsmaschine zugeführt
werden können, ist bei dieser bekannten Einrichtung nicht möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Schneidkasse der
eingangs erläuterten Art eine schnellere, einwandfreie Stapelung der gleichmäßig
abgetrennten Belegabschnitte in einer Kassette zu erreichen, wobei jegliche willkürliche
oder fahrlässige Störung des Abtrenn- und Stapelvorganges ausgeschlossen ist. Zur
Erfüllung der gestellten Aufgabe besteht die Erfindung in erster Linie darin, daß
ein Einführungsschlitz im Gehäuse der Kasse für die Belege sich oberhalb eines Endes
der Kassette derart befindet, daß jeder Beleg durch diesen Einführungsschlitz hindurch
unmittelbar von Hand, mit seiner Unterkante auf Anschlagblechen des Bodens der Kassette
aufliegen, eingebracht werden kann und daß ferner eine bewegliche Messerplatte der
Schneideeinrichtung gleichzeitig als Stapelvorrichtung dient, wobei mittels dieser
Messerplatte der bereits im Kassettenraum befindliche abzutrennende Belegabschnitt
in die Stapelstellung im Kassettenraum bringbar ist.
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Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäß ausgebildeten Schneidkasse
besteht darin, daß der Schneidvorgang, der mit dem Stapelvorgang gekoppelt ist,
sich zur Gänze innerhalb der Kassette abspielt, so daß ein Transport des in der
Kasse verbleibenden Abschnittes von der Schneidstelle in die Kassette entfällt.
Bei einer solchen Anordnung erübrigt sich auch eine besondere zusätzliche Fördereinrichtung
von der Schneideeinrichtung bis in den Stapelraum der Kassette. Der Wegfall einer
solchen gesonderten Fördereinrichtung bedingt eine wesentliche Vereinfachung der
Schneidkasse, wodurch ein störungsfreier Betrieb gesichert wird. Dadurch, daß der
Beleg von Hand unmittelbar in den Kassettenraum eingebracht wird und die Schneideeinrichtung
gleichzeitig dazu dient, den soeben abgetrennten Belegabschnitt in die ordnungsgemäße
Stapellage in den Stapelraum der Kassette zurückzuführen, wird auch der gesamte
Arbeitsvorgang als solcher beschleunigt abgewickelt. Die Bedienung der Schneidkasse
erfolgt in diesem Fall über einen Hebel, der als Handhebel bedient werden kann.
Die Betätigungswelle dieses Handhebels kann auch mit einem motorischen Antrieb versehen
werden.
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Die genaue Stapellage des in der Schneidkasse abzutrennenden Belegabschnittes
setzt nicht nur voraus, daß der Belegabschnitt von Hand mit seiner Unterkante in
voller Länge auf die im Bereich des Einführungsschlitzes mit Anschlagblechen versehenen
Teile des Kassettenbodens aufliegend eingebracht wird, sondern zur Durchführung
einer exakten Stapelung dieses abzutrennenden Belegabschnittes ist es auch wichtig,
daß keine Verkantung des jeweils zu stapelnden Belegabschnittes von der Schnittstellung
bis in die Stapelstellung erfolgen kann. Dementsprechend wird nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung die Einrichtung so getroffen, daß der in dem Kassettenraum
befindliche und zu stapelnde Belegabschnitt unmittelbar vor dem Schneidvorgang sich
kraftschlüssig an Halteblechen anliegend, zwischen einer unter Federdruck stehenden
Stapelplatte und der als Fördervorrichtung ausgebildeten Messerplatte befindet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die aus
dem Kassengehäuse entnehmbare Kassette an ihrem der Schneideeinrichtung zugekehrten
Ende einen Klappenverschluß auf; ferner bildet die in Gebrauchslage ins Kassengehäuse
eingeschobene Kassette eine Sperre für die Betätigung der Schneideeinrichtung; schließlich
ist die Gebrauchsendlage der Kassette nur erreichbar, wenn in einer Zwischenstellung
der Kassette der Klappenverschluß von Hand mittels eines Schlüssels geöffnet wurde.
Dadurch wird erreicht, daß die auswechselbare Kassette der Bedienungsperson von
der Geschäftsleitung in geschlossenem Zustand ausgehändigt werden kann, daß diese
Kassette nur in geschlossenem Zustand in das Kassengehäuse einbringbar ist und daß
schließlich die Kassette wiederum nur im geschlossenen Zustand aus dem Kassengehäuse
entfernbar ist, während bei ordnungsgemäßer Einführung der geschlossenen Kassette
in die Gebrauchslage das der Schneideeinrichtung zugewendete Stirnende der Kassette
mittels eines nicht abziehbaren Schlüssels geöffnet und mit geöffnetem Klappenverschluß
in die Gebrauchsendlage gebracht werden kann. Hierbei ist auch dafür gesorgt, daß
die Schneideeinrichtung in der Kasse nicht betriebsfähig ist, also der entsprechende
Bedienungshebel nicht betätigt werden kann, wenn nicht zuvor ordnungsgemäß eine
Kassette in die Gebrauchsendlage gebracht wurde.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist eine aus
einem Winkelhebel und einer Sperrplatte bestehende Rasteinrichtung unter der Messerplatte
vorgesehen, die mittels eines Zettelfühlers durch einen durch den Einführungsschlitz
in die Kassette eingeführten Beleg auslösbar ist. Dadurch wird erreicht, daß die
Betätigung der Schneidkasse z. B. mittels eines Handhebels erst dann freigegeben
wird, wenn durch Einbringen des Beleges in den Einführungsschlitz ein entsprechender
Fühler durch die Unterkante des eingebrachten Belegabschnittes in einem entsprechenden
Ausmaß bewegt wurde.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung sind als
Sicherungseinrichtung an sich bekannte, in ihrer Längsrichtung bewegbare AbMhlstifte
vorgesehen, die eine Sperreinrichtung für die
Schneideeinrichtung
erst dann freigeben, wenn diese Stifte durch entsprechende Löcher des ordnungsgemäß
eingeführten Etiketts hindurchgedrungen sind und hierdurch eine vorzeitige Entnahme
des oberen Etikettabschnittes gleichzeitig verhindert wird.
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Um eine vorzeitige Entnahme des nicht in der Kasse verbleibenden Belegabschnittes
aus dem Einführun2sschlitz zu verhindern, kann nach einer Weiterbildung der Erfindung
eine an sich bekannte Rücklaufsperre für die Bedienungshandhabe vorgesehen werden,
deren Freigabe erst nach ordnungsgemäßer Beendigung des Schneid- und Stapelvorganges
erfolgt.
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Wenn nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ein drei Nasen aufweisender
Sperrhebel für die Sicherung der in das Kassengehäuse eingeschobenen Kassette vorgesehen
ist, der, wie an sich bekannt, erst dann lösbar ist, wenn der Schneid- und Stapelvorgang
jeweils beendet ist, wird in vorteilhafter Weise erreicht, daß eine Entnahme der
Kassette aus dem Kassengehäuse unmöglich ist, bevor der letzte Schneidvorgang mittels
der Schneideeinrichtung beendet ist. Im übrigen kann eine der Nasen dieses Sperrhebels
so ausgebildet sein, daß die Freigabe der Kassette für deren Entnahme aus dem Kassengehäuse
selbsttätig erfolgt, wenn das Kassetteninnere mit der vorgesehenen Menge von gestapelten
Belegabschnitten gefüllt ist. Dadurch wird ferner erreicht, daß eine Überfüllung
der Kassette vermieden wird, so daß auch keine Betriebsstörungen der Kasse eintreten
können.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt F i g. 1. eine Draufsicht, F i g. 2 einen Längsschnitt entlang der
Linie A-B der F i g. 1, F i g. 3 a die Kassette in perspektivischer Ansicht mit
geöffnetem Klappenverschluß und geöffnetem Deckel, F i g. 3 b eine Teilansicht der
Kassette in geschlossenem Zustand, F i g. 4 den Kassenschlüssel in perspektivischer
Ansicht, F i g. 5 die Abfühlstiftsperrvorrichtung, F i g. 6 den Zettelfühler, F
i g. 7 die Rücklaufsperre für die Schneideeinrichtung, F i g. 8 die Kassettensperre,
F i g. 9 die Kassetteneinführsperre und F i g. 10 in perspektivischer, auseinandergezogener
Ansicht die Führung für den Kassenschlüssel.
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Auf dem Gehäuse 1 einer Schubladenkasse ist, wie aus F i g. 1 ersichtlich,
eine Grundplatte 2 angebracht die mit Führungseinrichtungen 3 und 4 für eine Kassette
5 zur Stapelung abgetrennter Etikettabschnitte versehen ist. Ferner ist auf der
Grundplatte 2 eine Schneideeinrichtung (23, 23', 23") angeordnet. Auf den Führungseinrichtungen
3 und 4 ist die Schute zur Einführung von Belegen z. B. Anhängeetiketts 59 angeordnet,
die aus zwei Schutenblechen 13 und 14 besteht, die in an sich bekannter
Weise mit Fingerausschnitten 15,16 versehen sind und durch Abstandsstücke 17, 18
einen Einführungsschlitz 19 für die zu schneidenden Anhängeetiketts 59 bilden.
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Der Schneidvorgang wird durch die gesamte Schneideeinrichtung durchgeführt,
deren Untermesser 23" (F i g. 2) das an einer Messerplatte 23 angeschraubt
ist, mit einem festen Obermesser 23' zusammenwirkt. Die Messerplatte 23 wird über
einen Antriebshebel 24 in Zusammenwirken mit einer Rolle 25 und zwei Antriebsböcken
26 und 27 mittels eines Handhebels 28 (F i g. 1) oder eines anderen Antriebs nach
Auslösung der einzelnen später beschriebenen Sperrvorrichtungen entlang der Führungseinrichtungen
3 und 4 bewegt. Die Rückbewegung der Messerplatte 23 mit den daran befindlichen
weiteren Einzelheiten wird durch Druckfedern 29 und 30 bewirkt, die sich einerseits
gegen Stützböcke 31 und 32 der Grundplatte 2 und andererseits gegen Winkelstücke
33 und 34 an der Messerplatte 23 stützen. Zur Führung dieser Druckfedern dienen
Bolzen 35, 36, 37 und 39.
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Zur Verriegelung der Kassette 5 (F i g. 8) während des Einschiebens
zum Öffnen eines Klappenverschlusses 75 (F i g. 3 a) bzw. in der Gebrauchsendstellung
dient ein Kassettensperrhebel 45 (F i g. 8) der mit einer Nase 46 in einen seitlichen
Schlitz 47 der Kassette 5 eingreift und mit einer zweiten Nase 48 ein Herausziehen
der Kassette während des Schneidvorganges im Zusammenwirken mit einem Sperrbolzen
49 verhindert. Dieser Sperrbolzen 49 begrenzt den Weg einer Nase
50 am Hebel 45 so lange, bis der Schneid- und Stapelvorgang vollständig
durchgeführt ist.
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Um ein sicheres und vollständiges Trennen der einzelnen Etikettabschnitte
sowie eine einwandfreie Stapelung des abgetrennten unteren Abschnittes sicherzustellen,
ist, wie in F i g. 2 dargestellt, eine an sich bekannte Rücklaufsperre (51 bis 53,
97 bis 102) vorgesehen, die mit Hilfe einer Fallklinke 51, einem Winkelhebel 52
und einer Zahnplatte 53 ein Zurücklaufen der Messerplatte 23 verhindert, solange
nicht das Untermesser 23" der Schneideeinrichtung 23, 23', 23" in die vorderste
Lage gebracht, d. h. der Etikettabschnitt vollständig abgetrennt worden ist.
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Die Rücklaufsperre ist in F i g. 7 besonders dargestellt. Beim Vorwärtsbewegen
der Messerplatte 23 rastet die Fallklinke 51 jeweils in einen Zahn der Zahnplatte
53 ein. Diese Fallklinke 51 ist an einem Befestigungsklotz 97 frei drehbar gelagert.
Ein Leitstift 98 gleitet an der Unterkante 99 des ebenfalls frei beweglich in der
Führung 4 gelagerten Winkelhebels 52, der auf einer Anschlagschraube 100 aufliegt.
Bei Beendigung des Schneidvorganges hebt der Leitstift 98 den Winkelhebel 52 kurzzeitig
von der Anschlag schraube 100 ab und gleitet noch ein Stück über die Anschlagschraube
hinaus. Der Hebel 52 legt sich von selbst wieder auf die genannte Schraube 100 auf.
Beim Rücklauf gleitet der Leitstift 98 nunmehr auf der oberen Kante 101 des Hebels
52, wodurch die Fallklinke 51 außer Eingriff mit den Zähnen der Zahnplatte 53 gebracht
wird. Am Ende des Rücklaufs fällt die Klinke 51, nachdem der Leitstift 98 über die
Hinterkante 102 des Hebels 52 geglitten ist, wieder auf die Zahnplatte 53.
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Um ein ordnungsgemäßes Einführen der Etiketts 59 in den Schlitz 19
sicherzustellen, sind - wie in F i g. 1 dargestellt - Fühlstifte 54 und
55 vorgesehen, die durch Löcher 56', 56", 57', 57" in den Schutenblechen
13 und 14 durchtreten können. Die Etiketts 59 sind an den entsprechenden zugeordneten
Stellen mit Löchern 58', 58" versehen. Der Fühlstift 55 ist verlängert und weist
an seinem verlängerten Teil eine Kröpfung 60 (F i g. 5) auf, die in Verbindung mit
einem an einer schwenkbar gelagerten Raste 61 befestigten
Führungsstift
62 die Raste 61 aus ihrer Sperrstellung hebt, so daß die Messerplatte 23 zum Schneidvorgang
freigegeben wird. Solange der Fühlstift 55, wenn ein Etikett 59 in flascher Lage
in den Schlitz 19 eingeführt ist, nicht durch die Löcher 58" bzw. 57" treten kann,
legt sich die Raste 61 mit ihrer Nase 63 gegen eine auf der Messerplatte 23 angebrachte
Anschlagplatte 64 und verhindert eine Bewegung der Messerplatte.
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Vor Beginn des Schneidvorganges ist zwischen der Nase 63 (F i g. 2)
der Raste 61 und der Anschlagplatte 64 noch ein geringes Spiel vorhanden. Um bei
unrichtiger Einführung des Etiketts 59 eine Beschädigung der Fühlstifte 54 bzw.
55 zu verhindern, sind diese in einem Führungsklotz 65 mit Hilfe von Druckfedern
66 federnd gelagert.
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In F i g. 2 ist außer den zuvor beschriebenen Sperreinrichtungen noch
eine weitere Sicherungseinrichtung dargestellt, die eine Auslösung des Schneidvorganges
erst dann ermöglicht, wenn das zu trennende Etikett vollständig in den Schlitz 19
eingedrückt ist. Zu diesem Zweck ist ein Zettelfühler 67 vorgesehen, der um eine
Achse 68 drehbar gelagert ist. Mit diesem Zettelfühler 67 ist ein Winkelsperrhebel
69 gelenkig verbunden, der um eine Achse 70 drehbar ist. Dieser Winkelsperrhebel
69 legt sich gegen eine Sperrplatte 71 an der Unterseite der Messerplatte 23. Durch
Einführen eines Etiketts in den Schlitz 19 wird mit dessen Unterkante der Zettelfühler
67 nach abwärts bewegt. Dadurch wird zwangläufig auch der Winkelsperrhebel 69 so
weit verdreht, daß er die Sperrplatte 71 freigibt.
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In F i g. 3 a ist die zur Stapelung der abgetrennten Etikettabschnitte
dienende Kassette 5 in geöffnetem Zustand dargestellt. Die Kassette 5 besteht aus
einem Boden 72, aus Seitenteilen 73 und 74, aus dem Klappenverschluß 75 und aus
einem Hinterteil 76. Am Hinterteil 76 ist gelenkig ein Deckel 77 befestigt. Zum
Einschieben der Kassette 5 in die Kasse ist ein Handgriff 78 vorgesehen. Im Kassettenboden
72 ist gleitbar eine Stapelplatte 79 gelagert, die mittels einer Flachfeder 80 gegen
die einzuführenden und zu stapelnden, in F i g. 3 a nicht dargestellten Etikettabschnitte
gedrückt wird.
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Die Seitenwand 74 weist einen Durchbruch 82 sowie den Schlitz 47 auf.
Im vorderen Teil sind die Seitenwände 73 und 74 abgerundet und außerdem ist der
Boden 72 aufwärts gekrümmt. Im geschlossenen Zustand nach F i g. 3 b überlappt der
Klappenverschluß 75 den Deckel 77, so daß ein Öffnen der Kassette 5 (F i g. 10)
ohne Verwendung eines zugehörigen Schlüssels 83 nicht möglich ist. Der Deckel 77
(F i g. 3 a) kann außerhalb der Kasse nur von einer dazu autorisierten Person geöffnet
werden. Zum Einführen der Kassette 5 in die Kasse und während der Betätigung der
Kasse ist der Deckel 77 jedoch geschlossen. Andererseits muß der Klappenverschluß
75 in der Kasse geöffnet werden. Der Schlüssel 83 wird in ein seitlich angebrachtes
Schloß 84 eingeführt, wobei dieses Schloß derart ausgebildet ist, daß die Einführung
des Schlüssels nur in einer ganz bestimmten Lage möglich ist und andererseits ein
Abziehen des Schlüssels nur in geschlossenem Zustand der Kassette erfolgen kann,
Der Klappenverschluß 75 ist mit dem Schloß 84 drehbeweglich verbunden. Im vorderen
Teil der Kassette 5 sind Führungsbleche 85, 86 und Haltebleche 87 und 88 vorgesehen,
die die untere Verlängerung des Einführungsschlitzes 19 bilden. Auf denn Kassettenboden
72 sind zwei Anschlagbleche 89 und 90 befestigt, die einerseits die untere Begrenzung
für den Einführungsvorgang des Etiketts bilden und andererseits einen Schlitz 91
für den Zettelfühler 67 (F i g. 2) freilassen. Um eine Beschädigung des Zettel fühlers
67 bei unsachgemäßem Einführen der Kassette 5 in die Kasse zu verhindern, ist im
Klappenverschluß 75 ein Schlitz 92 (F i g. 3 b) vorgesehen, durch den der Zettelfühler
67 (F i g. 2) auch im geschlossenen Zustand der Kassette 5 in den Innenraum eingreifen
kann.
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Zur Betätigung des Sicherheitsschlosses 84
(F i g. 3 a) dient
der Spezialschlüssel 83, der einen Bund 93 aufweist (F i g. 4). Dieser Bund dient
wie aus F i g. 9 ersichtlich ist, zur Führung des in die Kassette 5 eingesteckten
Schlüssels in einer Schlüsselführung 94' der Führungseinrichtung 3. Dieser Bund
93 ist an zwei gegenüberliegenden Stellen 118`, 118"
flach ausgebildet, so
daß eine seitliche Verschiebung des Schlüssels in der Schlüsselführung 94' beim
Einschieben der Kassette nur in einer ausgezeichneten Stellung des Schlüssels, nämlich
bei vollständig geöffnetem Klappenverschluß 75 möglich ist. Der Schlüssel 83 ist
mit der Kasse verbunden, jedoch in der Schlüsselführung 94' in Längsrichtung federnd
als auch quer zur Schlüsselachse verschiebbar gelagert. Um eine Bewegung des Schlüssels
83 in seiner Längsrichtung nur an einer Stelle der Schlüsselführung 94'
zu
ermöglichen, weist der Schlüssel 83 eine Längsnut 94 auf, die mit einem Stift
93 zusammenwirkt. In der Nähe des Griffstückes ist eine Ringnut 96 vorgesehen, die
ein Verdrehen des Schlüssels und somit ein Öffnen bzw. Schließen der Kassette ermöglicht.
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Zum Einführen der geschlossenen Kassette 5 in die Führungseinrichtungen
3 und 4 wird gemäß F i g. 8 der Sperrhebel 45 gegen die elastische Wirkung
einer Feder 103 die an einem Stützbock 104 angeschraubt ist, nach außen geschwenkt.
Im Verlauf des Einschiebens rastet die Nase 46 in den Durchbruch 82
im Seitenteil
74 der Kassette 5 ein. Sobald diese Stellung erreicht ist, kann der Schlüssel 83
(F i g. 10) in einer Ausfräsung 119 der Schlüsselführung 94' gedreht
werden, nachdem er gegen die Wirkung einer Feder 106 in das Schloß
84 der Kassette 5 eingeführt worden ist und dabei ein Sackloch 105
eines vorgesetzten zusätzlichen Führungsstückes 115 verlassen hat. Der Durchmesser
des Sackloches 105 und der Ausfräsung 119 entsprechen dem des Bundes 93 des
Schlüssels.
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Aus F i g. 10 ist ersichtlich, daß der Schlüssel 83 zum öffnen der
in die Kasse einzuschiebenden Kassette 5 im Betriebszustand der Kasse unverlierbar
befestigt ist. Dies wird dadurch bewirkt, daß vor der Schlüsselführung 94' an der
Führungseinrichtung 3 das zusätzliche Sehlüsselführungsstück 115 angeschraubt ist.
Dieses zusätzliche Schlüsselführungsstück 115 weist eine Nut 116 auf, in der ein
Schlüsselschaft 117 gleiten kann, während der Bund 93 mit den flachen Stellen 118'
und 118" in der Schlüsselführung 94' verschiebbar ist. Nach vollständiger öffnung
des Verschlußdeckels 75, wobei die flachen Stellen 118' und 118" des Schlüssel 83
parallel zur Führung 94' liegen, kann bei neuerlichem Wegdrücken des Sperrhebels
43 (F i g. 8) die Kassette S vollständig in die Kasse eingeführt werden. In der
Endstellung rastet dann die Nase 46 in den Schlitz 47 des Seitenteiles 74
der Kassette 5 ein. Gleichzeitig legt sich die Nase 48 hinter das Hinterteil 76
der
Kassette 5. Um eine Entnahme der Kassette 5 wähtend des Schneidvorganges,
jedoch vor der vollständigen Abtrennung bzw. Stapelung des abgetrennten Etikettabschnittes
zu verhindern, wird gleichzeitig mit der Messerplatte 23 der Sperrbolzen 49 verschoben,
der mit einer Stange 120 verbunden ist. Diese Stange wird andererseits von
der Schneideeinrichtung 23, 23' und 23" mitgenommen und mit Hilfe
einer Druckfeder 107 in ihre Ruhelage zurückgeführt. Bei vollständiger Füllung der
Kassette mit Etikettabschnitten drückt die Stapelplatte 79 die Nase 46 des Sperrhebels
45 aus dem Schlitz 47, so daß die Kassette 5 selbsttätig durch die Kraft
der Feder 80,
die sich in der Kassette befindet, sodann ein bestimmtes Stück
aus den Führungseinrichtungen 3 und 4 herausgedrückt wird.
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Um eine Betätigung der Schneidvorrichtung auch bei geöffneter Kassette
zu verhindern, solange diese nicht vollständig in die Gebrauchslage gebracht ist,
ist, wie in F i g. 9 gezeigt, auf der Betätigungswelle 42 für die Schneidvorrichtung
ein Hebel 108 befestigt, der sich mit einer keilförmigen Nase 109
auf einen Sperrklotz 110 auflegt. Dieser Sperrklotz 110
ist auf einem
drehbaren Hebel 111 angebracht, der um einen Bolzen 112 auf der Führungseinrichtung
3 drehbar gelagert ist. Eine Rückholfeder 113 in Verbindung mit einem Stift
114 zieht den Hebel 111 in Sperrstellung, solange er nicht durch das
Kassettenseitenteil73 entsprechend verschwenkt ist. Wird er verschwenkt, dann fällt
der Hebel 108 vom Sperrklotz 110 ab und gibt die Betätigung der Schneidvorrichtung
frei. Beim Rückgang der Messerplatte 23 wird durch die Drehung der Betätigungswelle
42 der Hebel 108 wieder gehoben.
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Die erfindungsgemäße Schneidkasse wird in folgender Weise betrieben
bzw. bedient: Eine verschlossene, leere oder gegebenenfalls auch teilweise gefüllte
Kassette 5 wird von der Bedienungsperson zwischen die Führungseinrichtungen 3 und
4 eingeschoben (F i g. 1). In einer ausgezeichneten Zwischenstellung rastet
der Kassettensperrhebel 45 (F i g. 8) mit seiner Nase 46 in den Durchbruch
82 ein. In dieser Stellung kann der unverlierbar angebrachte Schlüssel 83
von der Seite entgegen der Wirkung der Feder 106
in das Schloß 84 der
Kassette eingeführt und dann gedreht werden.
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Nachdem der Klappenverschluß 75 (F i g. 9) der Kassette geöffnet ist,
läßt sie sich in ihre Betriebsendlage schieben, wobei die flachen Stellen 118' und
118" in der Führung 94' gleiten, bis die Nase 46
(F i g. 8)
in den Schlitz 47 einrastet und die Nase 48 das Hinterteil 76 der Kassette sperrend
umfaßt. Beim Vorschieben der Kassette in die Betriebslage wird die aus dem Hebel
108 und dem Sperrklotz 110 sowie dem drehbaren Hebel 111 bestehende
Sperre entriegelt (F i g. 9). Die Schneidvorrichtung kann somit an sich betätigt
werden. In diesem Zustand ist die Schneidkasse betriebsbereit.
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Nach einem durchgeführten Verkauf wird das Etikett in einer ausgezeichneten
Stellung in den Schlitz 19 eingeführt (F i g. 6). Die Löcher 58', 58" im Etikett
erlauben eine Betätigung der Schneideeinrichtung nur bei entsprechender Orientierung
des Etiketts im Schlitz 19. Durch Niederdrücken des Etiketts wird über den Zettelfühler
67, dureh eine entsprechende Verschwenkung, die Verriegelung der Messerplatte 23
aufgehoben. Diese Entriegelung erfolgt unabhängig von der Lage des Etiketts im Schlitz,
solange nur das Etikett entsprechend tief in den Schlitz eingeführt ist. Erst dann
jedoch, wenn die Fühlstifte 54 und 55
(F i g. 5), durch die entsprechenden
Löcher 58' und 58" des Etiketts durchtreten können, wird eine weitere Verriegelung,
bestehend aus der Raste 61 und der Anschlagplatte 64, außer Wirksamkeit gebracht.
Nunmehr kann der Handhebel 28 (F i g. 1) gedrückt und der Schneidvorgang ausgelöst
werden. Um eine Unterbrechung vor vollständiger Durchtrennung auszuschließen, rastet
die Fallklinke 51 (F i g. 7) in die Zahnplatte 53 ein, bis sie mittels des Winkelhebels
52 nach vollendetem Durchtrennen außer Wirksamkeit gebracht wird.
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Ebenso wie ein Unterbrechen des Schneidvorganges nicht möglich ist,
ist auch ein Entfernen der Kassette 5 (F i g. 8), vor dem endgültigen Abtrennen
des Etiketts, durch die Nase 50 des Hebels 45 in Zusammenwirken mit
dem Sperrbolzen 49 ausgeschlossen. Nach dem Schneid- und Stapelvorgang wird die
Messerplatte 23 (F i g.1) durch die Kraft der Federn 29 und 30 selbsttätig zurückgeführt.
Nunmehr kann nach Entnahme des aus der Kasse zu entnehmenden Etikettabschnittes
ein weiterer Schneidvorgang in der zuvor beschriebenen Weise ablaufen.
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Sobald die Kassette 5 (F i g. 5) mit Belegabschnitten vollständig
gefüllt ist, drückt die Stapelplatte 79 die Nase 46 des Sperrhebels 45 aus dem Schlitz
47, wodurch die Kassette 5 selbsttätig ein kleines Stück von ihrer Gebrauchsendlage
weggedrückt wird.