DE1759722A1 - Versiegelte Parkettplatte und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents

Versiegelte Parkettplatte und Verfahren zu ihrer Herstellung

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DE1759722A1 DE19681759722 DE1759722A DE1759722A1 DE 1759722 A1 DE1759722 A1 DE 1759722A1 DE 19681759722 DE19681759722 DE 19681759722 DE 1759722 A DE1759722 A DE 1759722A DE 1759722 A1 DE1759722 A1 DE 1759722A1
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Description

Die "Erfindung betrifft eine versiegelte, zum Verlegen bereite Parkettplatte die aus einzelnen, aneinandergereihten Parkettklötzchen zusammengesetzt ist.
Aus solchen Klötzchen zusammengesetzte Parkettplatten, insbesondere sogenannte Mosaikparkettplatten, bei Vielehen die Klötzchen schrc1· orettartig mit gekreuzter Faserrichtung zusammengefügt sind, erhalten auf der Unterseite eine aus schmalen Streifen bestehende Verbindung, um die Klötzchen vor dem Verlegen zusammenzuhalten. Diese Verbindungsmittel liegen flach auf der Unterseite der Platten oder sind um etwa 0,5 mm versenkt, wodurch die Dicke der Parkettklötzchen vollständig als Nutzdicke erhalten bleibt. Die Platten werden mit normalen wässrigen Dispersionsleimen, üblicherweise mit PVA-Leimen verlegt. Für
EG/LM
13.5.68.
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BAD
die Versiegelung werden normale Lacke verwendet, die einen harten Oberflächenbelag bilden.
Es ist kein schwieriges Problem, rohe Mosaikparksttplatten mit wasserhaltigem Leim zu verlegen. Die Klötzchen quellen etwas auf der Unterseite, wenn die Platten in die Leimschicht eingelegt werden. Die Verformungen sind aber klein und werden beim nachträglichen Schleifen des Parkettbelages beseitigt, soweit sie durch Ausgleich des Feuchtigkeitsgehaltes nicht ohnehin schon verschwunden sind. Auch das nachträgliche Versiegeln des Belages ergibt keine Schwierigkeiten. Die Spannungen, welche die trocknende und abbindende Versiegelungsschicht ausüben kann, sind, verglichen mit den Spannungen, die der Leim aufnehmen kann, unerheblich.
Schwierigkeiten treten jedoch dann auf, wenn die Parkettplatten in der Fabrik, also vor dem Verlegen, geschliffen und versiegelt sind. Zum Verlegen hat man dann nicht mehr gliedrige, lockere Einheiten aus losen Parkettklötzchen, sondern es müssen steife Holzbretter verlegt werden, weil ja alle Klötzchen der versiegelten Platte vom Versiegelungslack quer zur Faser miteinander starr verbunden sind. Diese Verbindung ist unerwünscht, sie ist aber nicht zu vermeiden, denn die Versiegelungsschicht bildet einen Film, der die Fugen zwischen den Klötzchen überbrückt und auch in die Fugen eindringt und die Klötzchen miteinander verklebt.
Wenn eine solche Parkettplatte, die im Vergleich
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zum Einzelklötzchen ein vielfach breiteres Element darstellt, bei der Verlegung auf der Unterseite durch den Leim aufgefeuchtet wird, so wirken sich Quellung und Verformung sehr viel stärker aus, denn die Pfeilhöhe eines Kreissegmentes nimmt etwa im Quadrat mit dessen Länge zu. Flächen aus so konkav verformten Platten sehen nicht nur schlecht aus, sondern sie sind technisch unzulänglich, da die verzogenen Platten nur stellenweise mit dem Unterlagsboden verklebt sind.
Es sind schon verschiedene Massnahmen angewendet worden, um diese unerwünschte Erscheinung, die bisher den in der Fabrik, vor dem Verlegen, versiegelten Parkettplatten den Erfolg verwehrte, zu beheben. Man kann beispielsweise wasserfreie Leime zum Verlegen benützen. Diese besitzen jedoch verarbeitungstechnische Nachteile; sie sind oft gesundheitsschädlich und feuergefährlich und neigen zur Alterung und zum Verspröden.
Eine andere Möglichkeit, das Verformen von vorversiegelten Parkettplatten bei der Verlegung zu vermeiden, ist die Abdeckung der Unterseite der Platten, d.h. der Schutz der Platte gegen das Wasser im Leim. Man kann beispielsweise Bitumenpapier auf die Unterseite der Platte kleben. Eine solche Zwischenschicht kann jedoch die Verklebung der Parkettplatten mit dem Unterlagsboden bis zur Unbrauchbarkeit verschlechtern. Es sind auch durchgehende Trägerschichten, bzw. Schutzschichten mit besseren Festigkeitseigenschaften verwendet worden, jedoch sind solche zusätzlichen Schichten teuer und ergeben
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wieder andere Nachteile.
Man kann auch die Zusammensetzung des Versiegelungsmittels ändern, um die hauptsächlich für alle Schwierigkeiten verantwortliche Fugenverklebung zu vermeiden. Wenn man einen Versiegelungslack mit sehr niedrigem Festkörpergehalt verwendet und den Lack ausserdem in ganz dünner Schicht aufträgt, verkleben bei Anwendung der richtigen Auftragstechnik die mit diesem Lack behandelten Parkettplattenklötzchen nur schwach, so dass die gefürchtete Verwerfung der Platten nicht eintritt. Die Versiegelung mit solchen Mitteln ist jedoch mangelhaft und schlecht versiegelte Platten sind nicht brauchbar.
Man könnte auch die einzelnen Parkettklötzchen zuerst versiegeln und dann zu einer Platte zusammensetzen. Diese Massnahme ist jedoch nicht geeignet, denn es ist praktisch nicht möglich, die Parkettklötzchen ohne störende Markierung und Ueberzähne auszurichten, ganz abgesehen vom höheren Versiegelungsmittelverbrauch.
Mit der Parkettplatte gemäss der vorliegenden Erfindung sollen die geschilderten Nachteile vermieden werden, was dadurch erreicht wird, dass auf der Unterseite der aneinandergereihten Parkettklötzchen Verbindungsmittel aus dehnbarem Material aufgeklebt sind, um die Klötzchen vor dem Verlegen der Platte zusammenzuhalten, wobei die Dehnbarkeit der Verbindungsmittel mindestens das Doppelte der Dehnbarkeit
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der Versiegelungsschicht auf der Oberseite der aneinandergereihten Klötzchen beträgt, und dass die Versiegelungsschicht über sämtliche Fugen zwischen den Parkettklöxzchen aufgebrochen ist.
Bei Mosaikparkettplatten, bei welchen die einzelnen Parkettklötzchen beispielsweise zu quadratischen Elementen aneinandergereiht und diese schachbrettartig mit gekreuzter Faserrichtung zu einer Platte zusammengefügt sind, bestehen die auf der Unterseite der Parkettplatte angebrachten Verbindungsmittel zweckmässig aus dehnbaren Streifen, welche sich über die Fugen zwischen den Elementen und längs der Aussenseiten der Elemente erstrecken.
Die Verbindungsmittel auf der Unterseite der Parkettplatten können auch aus beleimten Fäden bestehen, die in Nuten liegen, welche längs der Stirnenden der Klötzchen auf der Unterseite an den Fugen der Quadrate angeordnet sind.
Vorzugsweise sind die Verbindungsmittel an der Unterseite der Platten unter Anwendung von Wärme verklebt.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung solcher versiegelten, zur Verlegung bereiten Parkettplatten, welches darin besteht, dass eine Anzahl länglicher Parkettklötzchen zu Platten zusammengesetzt und auf der einen Seite mit sich über die Fugen zwischen den Klötzchen erstreckenden Verbindungsmitteln aus dehnbarem Material zusammengehalten werden, worauf die miteinander verbundenen Klötzchen auf der andern Seite geschliffen und versiegelt werden,
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so dass auf einer Seite der Klötzchen eine die ganze Ober-r fläche der Klötzchen überdeckende Versiegelungsschicht gebildet wird, und dass diese Versiegelungsschicht durch gegenseitige Knickung der Parkettklötzchen an den Fugen der Klötzchen aufgebrochen wird.
In der'heiliegenden Zeichnung zeigt Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Parkettplatte gemäss Erfindung in einer Draufsicht auf die Unterseite der Platte.
Fig. 2 bis Fig. 10 erläutern das Verfahren zur Herstellung der Platte.
Fig. 11 und 12 zeigen Beispiele für andere Klötzchenanordnungen.
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf die Unterseite der Parkettplatte 1, die aus einzelnen Parkettklötzchen oder -leisten 2 besteht. Eine Anzahl Klötzchen 2, je fünf im dargestellten Beispiel, bilden rechteckige oder quadratische Gruppen, die schachbrettartig mit gekreuzter Faserrichtung zu einer Platte zusammengesetzt sind. Um die Klötzchen 2 dieser Platte vor dem Verlegen zusammenzuhalten, sind auf der Unterseite der Platte Streifen 3 aus einem dehnbaren Material wie Papier, Kunststoff, beschichtetes oder verstärktes Papier auf die Klötzchen aufgeklebt, vorzugsweise mit einem dehnbaren Kleber oder mit einem durch Behandlung, z.B. Erwärmung zeitweise dehnbar einstellbaren Klebet». Je ein solcher Streifen 3 erstreckt sich entlang jedem der vier Ränder der Platte quer über die Klötzchen der einen Gruppe
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und längs dem äusseren Klötzchen der benachbarten Gruppe, und zwei weitere Streifen 3 erstrecken sich längs den beiden Mittellinien der Platte und verbinden die Stirnenden der Klötzchen einer Gruppe mit dem Längsrand des ersten Klötzchens der benachbarten Klötzchengruppe. Diese schmale Verbindung durch die Streifen 3 reicht aus, um die Klötzchen 2 vor der Verlegung der Platten 1 zu einem Parkettbelag zusammenzuhalten. Die grosse, freie Holzfläche der Platte ermöglicht eine wirksame Verklebung derselben mit dem Unterlagsboden, dass die Festigkeit der Verbindung der einzelnen Klötzchen mittels der Streifen 3 in den Hintergrund tritt und Plattenmarkierungen oder Ueberzähne nicht zu befürchten sind.
Die in dieser Weise aus den Klötzchen 2 zusammengesetzte Platte wird nun in der Fabrik geschliffen und versiegelt, was durch Verwendung normaler Versiegelungslacke erfolgt.
Die in Fig. 1 dargestellte Parkettplatte kann auch in anderer Weise hergestellt werden. Wie in Fig. 2 dargestellt ist, kann man parallelliegende Klötzchen 2a zu einem langen Strang 4 aneinanderreihen und die einzelnen Klötzchen durch Streifen 3a zusammenhalten, welche auf die Unterseite der Klötzchen, längs den beiden Rändern des Stranges 4 aufgeklebt werden. Diese Streifen bestehen aus dem gleichen Material wie die Streifen 3 in Fig. 1, d.h. aus Papier, Kunststoff, beschichtetem oder verstärktem Papier. Ein solcher
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Strang wird dann in Stücke von passender Länge zerschnitten, die in konventioneller Weise geschliffen und versiegelt werden, was durch Verwendung normaler Versiegelungslacke erfolgt. Die Versiegelung der aus einer Anzahl Klötzchen 2a gebildeten Parkettstreifen ergibt die unerwünschte Wirkung, dass das Versiegelungsmittel in die Fugen zwischen den einzelnen Parkettklötzchen eindringt und diese miteinander verklebt. Die Fugenverklebung muss anschliessend aufgebrochen werden, bevor die versiegelten Parkettklötzchenstreifen zu einer Parkettplatte zusammengesetzt werden und die Platte verlegt werden kann. Dies kann in einfacher Weise dadurch geschehen, dass der Strang über eine Umlenkrolle 5 geführt wird, wie in Fig. 3 gezeigt ist. Die Versiegelungsschicht 6 des Stranges soll dabei in der Zugzone, also auf der Aussenseite des Stranges liegen. Bei der Umlenkung um die Rolle 5 werden die Klötzchen des Stranges U geknickt, die Versiegelungsschicht an den Fugen und der an den Fugenwänden eingedrungene Versiegelungslack wird auf Zug beansprucht und zerreisst, während die Streifen 3a, welche die Klötzchen 2a zusammenhalten, nicht beansprucht werden, und das Stranagebilde bestehen bleibt. Aus dem zusammenhängenden aber nicht mehr durch den Versiegelungslack zusammengeklebten Klötzchen werden quadratische Klötzchengruppen abgetrennt und zu Platten nach Fig. 1 zusammengesetzt. Zum Zusammenhalt dieser Klötzchengruppen werden über die Fugen der Gruppen neue Streifen 3 geklebt. Es
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ist auch möglich, schon bei der Herstellung der Stränge seitlich überstehende Verbindungsstreifen vorzusehen, die für eine spätere Verbindung der abgetrennten Klötzchengruppen zu einer Platte dienen.
Wenn die Parkettplatte wie mit Bezug auf Fig. 1 beschrieben, zusammengesetzt wurde, d.h., wenn beispielsweise vier oder sechzehn aus Klötzchen 2 gebildete Quadrate zu einer Platte zusammengestellt, und mittels Streifen 3 auf der Unterseite zusammengehalten werden, und dann erst die Platte als Ganzes geschliffen und versiegelt wird, kann zum Aufbrechen der durch das Versiegelungsmittel zusammengeklebten Klötzchen selbstverständlich nicht eine Vorrichtung entsprechend Fig. 3 verwendet werden, denn jedes Klötz]enquadrat ist ja an mindestens einer Stirnseite mit einem quer davorliegenden Klötzchen des benachbarten Quadrates verbunden. Um mit geringerer Gesamtverformung die Versiegelungsschicht auf Zug zu beanspruchen und aufzubrechen, kann man schrittweise vorgehen, wie in Fig. U schematisch dargestellt ist. Da die Versiegelungsschicht spröde, die unterseitige Verbindung aber elastisch dehnbar ist, wie schon früher erwähnt, sind solche Verformungen in der gewünschten Weise wirksam, d.h. die Verlegungsschicht reisst auf, während die Verbindung auf der Unterseite unbeschädigt bleibt. Wenn, wie in Fig. 4· dargestellt, in drei aufeinanderfolgenden Schritten gebrochen wird, ist zudem noch die Unterseite weniger beansprucht als die Oberseite, denn die
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Knickwinkel sind dort nur halb so gross. Mit ausreichend dehnbaren, unterseitigen Verbindungen darf man aber - wie die Erfahrung zeigt - schärfer vorgehen, nämlich in zwei Schritten, wie in Fig. 5 dargestellt.
Fig. 6,7 und 8 zeigen das Schema einer Vorrichtung zum Aufbrechen einer Parkettplatte nach der Methode entsprechend Fig. 5, also in zwei Schritten. Selbstverständlich würde die Vorrichtung nur in Einzelheiten aber nicht im Prinzip anders aussehen, wenn in drei Schritten, entsprechend Fig. 1J, vorgegangen würde.
In Fig. 6 ist ein Teil einer Parkettplatte dargestellt. Mit a,b,c,d und e sind die mit den Stirnseiten sichtbaren fünf Parkettklötzchen einer quadratischen Klötzchengruppe der Fig. 1 bezeichnet. 3 ist die unterseitige Verbindung der Klötzchen, 6 die Versiegelungsschicht, 7 stellt eine Grundplatte dar, 8 sind feste Leisten, etwa 0,5 mm dick und etwas kürzer als die Parkettleisten, d.h. sie ragen nicht über das Klötzchenquadrat hinaus. Mit 9 ist eine Gummiplatte bezeichnet, welche durch eine Pressvorrichtung gegen die Klötzchen angepresst werden kann.
Die Leisten 8 befinden sich unter den Fugen zwischen den Klötzchen a/b, c/d und am äusseren Rand des Klötzchens e wenn die Parkettplatte in die Vorrichtung eingelegt ist. Zum Brechen der Versiegelung wird die Gummiplatte 9 abgesenkt und gegen die Klötzchen angepresst. Dabei verformt
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sich das Klötzchenquadrät nach Fig. 7, d.h., es bricht zwischen den Leisten, die jetzt als Auflager wirken, ein. In den Fugen über den Leisten entsteht Zugspannung, die Versiegelungs· schicht bricht.
Um die restlichen Fugen aufzubrechen, die unzer»- stört blieben, weil sie nicht auf Zug beansprucht wurden - es sind dies die Fugen zwischen den Klötzchen b/c und d/e - wird die Gummipressplatte 9 abgehoben und die Parkettplatte in die Vorrichtung gemäss Fig. 8 gebracht und dort wiederum mit einer Gummiplatte angedrückt. Die Leisten 8 sind hier um eine Klötzchenbreite verschoben angeordnet.
Die beschriebene Platte mit Leisten reicht aus,um ein Klötzchenquadrat aufzubrechen. Wie vorher schon erwähnt, bestehen die zu behandelnden Parkettplatten aber schon aus mehreren Quadraten, beispielsweise aus vier oder sechzehn. Entsprechend ausgeführt ist selbstverständlxch die vollständige Vorrichtung, also beispielsweise aus vier oder sechzehn der erwähnten Platten mit Leisten zusammengesetzt.
Kennzeichnend für das Verfahren ist die begrenzte Knickung nach Fig. 4 und 5. Die Vorrichtung nach Fig. 6, 7 und 8 ist nur eine von vielen möglichen Ausführungsformen. Beispielsweise kann statt der Anpressplatte aus Gummi eine starre Platte verwendet werden, welche, wie die untere Platte, Leisten trägt, jedoch um einen Platz, bzw. eine Klötzchen* breite versetzte, damit die wechselweise Knickung erreicht wird.
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Auch ist denkbar, die obere Platte mit den Leisten, wie in Fig. 9 dargestellt, auszuführen. Fig. 10 zeigt die Wirkung swe is e.
Man kann auch statt der fest angebrachten Auflageleisten versenkbare Leisten verwenden und zwar an den Fugen a/b, b/c, c/d, d/e und am Ende des Klötzchens e und durch geeignete Vorrichtungen wechselweise jene Leisten aus der Oberfläche hervortreten lassen, die zur Herbeiführung der Verformung der Klötzchengruppe gebraucht werden. Auf diese Weise würde das Uebergeben der Platte in eine zweite Vorrichtung erspart werden. Die Gegendruckplatte kann aus Gummi oder ebenfalls aus einer starren Platte mit steuerbaren, versenkbaren Leisten bestehen.
Das anhand der Fig. 6 bis 10 erläuterte Verfahren zur Herstellung verlegungsfertiger versiegelter Mosaikparkettplatten, ist vorteilhafter als das Verfahren nach Fig. 2 und 3, nach welchem die in Strangform angeordneten Klötzchen geschliffen, versiegelt, dann die Versiegelungsschicht gebrochen und erst anschliessend die Klötzchen zu einer fertigen Parkettplatte zusammengesetzt werden. Mit dem erstgenannten Verfahren, bei welchem die Klötzchen zuerst mosaikförmig zusammengesetzt und die zusammengesetzte Platte geschliffen und versiegelt wird, und die Klötzchen nachträglich aufgebrochen werden, können Parkettbeläge hergestellt werden, in denen eine Markierung der Fugen zwischen den einzelnen Klötzchen und zwischen den Klötzchenquadraten vermieden werden kann.
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Es ist vorteilhaft, zur Durchführung des Brechvorganges der Versiegelungsschicht, wie mit Bezug auf Fig. 6 bis 10 beschrieben wurde, die Unterseite der Parkettplatte zu erwärmen, so dass bei thermoplastischer Verklebung der Verbindungsstreifen 3 etwas erweicht und die Dehnung der Streifen bei der Knickung der nebeneinanderliegenden Klötzchen erleichtert wird.
Anstelle der Verbindungsstreifen 3 zum Zusammenhalten der Klötzchen und Quadrate könnte die Verbindung auch so hergestellt werden, dass an den stirnseitigen Enden der Klötzchen an den Aussenseiten der Parkettplatte und längs der Fugen zwischen den Quadraten je eine Nute in das Holz der Klötzchen eingefräst sein, in welche ein dehnbarer beleimter Faden eingelegt ist. Durch diese Fäden werden die einzelnen Klötzchen und die Quadrate in gleicher Weise wie mit den Streifen 3 vor dem Verlegen zusammengehalten.
Selbstverständlich können für das Verfahren zum Aufbrechen der Versiegelungsschicht statt der unterseitigen Streifen 3 auch ganzflächige Verbindungen, z.B. ein sich über annähernd die ganze untere Fläche der Platte erstreckendes dünnes Blatt aus dehnbarem Material, angebracht sein.
Die einfache Klötzchenanordnung nach Fig. 1 ist hier beschrieben, doch sind selbstverständlich andere Anordnungen möglich, z.B. nach Fig. 11 und Fig. 12. Für die Stabilität der Platten können sich daraus noch besondere Vorteile ergeben, wie in diesen beiden Beispielen durch die einen Rahmen bildenden Leisten 12 und 13.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche :
    1. Versiegelte, zum Verlegen bereite Parkettplatte, die aus einzelnen, aneinandergereihten, länglichen Parkettklötzchen zusammengesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite der aneinandergereihten Parkettklötzchen Verbindungsmittel (3,3a) aus dehnbarem Material aufgeklebt sind, um die Klötzchen (2,2a) vor dem Verlegen der Platte zusammenzuhalten, wobei die Dehnbarkeit der Verbindungsmittel mindestens das Doppelte der Dehnbarkeit der Versiegelungsschicht (6) auf der Oberseite der aneinandergereihten Klötzchen beträgt, und dass die Versiegelungsschicht über sämtliche Fugen zwischen den Parkettklötzchen aufgebrochen ist.
    2. Parkettplatte nach Anspruch 1, bei welcher die einzelnen Parkettklötzchen zu Elementen aneinandergereiht und diese zu einer Platte zusammengefügt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Unterseite der Parkettplatte angebrachten Verbindungsmittel (3) der Parkettklötzchen (2) aus dehnbaren Streifen bestehen, welche sich über die Fugen zwischen den Elementen und längs der Aussenseiten der Elemente erstrecken.
    3. Parkettplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Unterseite der Parkettplatte angebrachten Verbindungsmittel aus beleimten Fäden bestehen,
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    die in Nuten liegen, welche längs der Stirnenden der Klötzchen an den Fugen der Quadrate angeordnet sind.
    *i. Parkettplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (3) an der Unterseite der Platten thermoplastisch verklebt sind.
    5. Parkettplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Unterseite der Parkettplatten aufgeklebten Verbindungsmittel aus einem ganzflächig auf die Platte aufgebrachten Blatt aus dehnbarem Material bestehen.
    6. Verfahren zur Herstellung der Parkettplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzahl länglicher Parkettklötzchen (2,2a) aneinandergereiht und auf der einen Seite mit sich über die Fugen zwischen den Klötzchen erstreckenden Verbindungsmitteln (3,3a) aus dehnbarem Material zusammengehalten werden, worauf die miteinander verbundenen Klötzchen auf der andern Seite geschliffen und versiegelt werden, so dass auf einer Seite der Klötzchen eine die ganze Oberfläche der Klötzchen überdeckende Versiegelungsschicht (6) gebildet wird, und dass diese Versiegelungsschicht durch gegenseitige Knickung der Parkettklötzchen an den Fugen der Klötzchen aufgebrochen wird.
    7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die länglichen Parkettklötzchen (3a) zu einem Strang (h) zusammengefügt und miteinander verbunden werden, welcher Strang geschliffen und versiegelt wird, worauf zwecks gegenseitiger Knickung der Klötzchen und Aufbrechens der Versiege-
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    lungsschicht an den Fugen der Strang mit der Versiegelungsschicht nach oben über eine konvexe Fläche (5) geführt wird, und dass aus dem Strang einzelne Klötzchengruppen gewünschter Länge abgeschnitten und zu einer Platte zusammengefügt werden, wonach auf die Unterseite der Platte über die Fugen zwischen den Klötzchengruppen Verbindungsmittel (3a) geklebt werden.
    8. Verfahren nach Anspruch 6 zur Herstellung von Mosaikparkettplatten, dadurch gekennzeichnet, dass Gruppen von länglichen Parkettklötzen (2) mosaikförmig zusammengefügt und die Klötzchen und Gruppen auf der einen Seite durch aufgeklebte dehnbare Verbindungsmittel (2) zusammengehalten werden, worauf die Platte geschliffen und versiegelt wird, und dass anschliessend die einzelnen Klötzchen soweit gegeneinander geknickt werden, dass die Versiegelungsschicht (6) an allen Fugen gebrochen wird, ohne dass die Verbindung auf der Unterseite der Platte infolge ihrer höheren Dehnbarkeit zerstört wird.
    9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkettplatte vor dem Aufbrechen der Versiegelungsschicht erwärmt wird.
    10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die versiegelte Platte auf eine mit Leisten (8) versehene Tragplatte (7) gelegt wird, deren Leisten einen gegenseitigen Abstand von mindestens der doppelten Breite eines
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    Parkettklötzchens (2) besitzen, so dass die Klötzchengruppe einer Parket-tplatrte mit der Versiegelungsschicht (6) nach oben so auf die Leisten gelegt werden kann, dass höchstens jede zweite Fuge zwischen zwei Klötzchen auf einer Leiste liegt, worauf durch einen Druck von oben auf die zwischen den Leisten liegenden Teile der Parkettplatte diese so verformt wird, dass an der Versiegelungsschicht über den auf den Leisten liegenden Fugen Zugspannungen entstehen, welche die Versiegelungsschicht (6) an diesen Fugen brechen.
    11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausübung eines Druckes auf den auf den . Leisten der Tragplatte liegenden Parkettplattenteil eine Gummidruckplatte (9) verwendet wird.
    12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausübung eines Druckes auf den auf den Leisten (8) der Tragplatte (7) liegenden Parkettplattenteil eine ebenfalls mit Leisten (11) versehene Druckplatte (10) verwendet wird, deren Leisten gegenüber denjenigen der Tragplatte versetzt angeordnet sind.
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    Lee rseite
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