DE1761016A1 - Verschluss fuer einen aus einem Schlauch hergestellten Beutel - Google Patents
Verschluss fuer einen aus einem Schlauch hergestellten BeutelInfo
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Description
Fisons (Proprietary) Limited
Albatros House
Corner Marshall and West Streets Johannesburg / Südafrikanische Republik
Verschluß für einen aus einem Schlauch hergestellten Beutel
Die Erfindung betrifft einen Verschluß für einen aus ä
einem Schlauch hergestellten Beutel.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verschluß für einen Beutel, der vorzugsweise aus thermoplastischem
Plastikmaterial besteht, so auszubilden, daß der Austritt absorbierter oder entwickelter Gase
aus dem Beutel möglichst ist und daß gleichzeitig verhindert oder weitgehend unterbunden wird, daß Feuchtigkeit
in den Beutel von außen eindringt.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Verschlusses
zu entwickeln. "
Der erfindungsgemäße Verschluß für einen aus einem Schlauch hergestellten Beutel ist dadurch gekennzeichnet,
daß ein längsgefalteter Streifen über die beiden Ränder eines offenen Endes des Beutels gestülpt ist und längs
des Streifens mit Abstand von der Faltkante des Streifens eine die beiden Ränder verbindende und an wenigstens
einer Stelle unterbrochene, innere Abdichtung und zwei die Ränder mit den Blättern des Streifens verbindende
äußere Abdichtungen vorgesehen sind.
κ/τη. 109811/0677 - 2 -
Bei einem derartigen Verschluß können Gase und Dämpfe, die in dem Beutel eingeschlossen sind oder sich entwickelt
haben, aus dem Beutel entströmen, und zwar über die unterbrochene Stelle der inneren Abdichtung, dann
quer dazu längs des Kanals, der durch den gefalteten Streifen und die innere Abdichtung gebildet wird, und
schließlich durch die offenen Enden des gefalteten Streifens. Der Druck, mit dem das eingeschlossene oder sich
entwickelte Gas entströmt, hängt unter anderem von dem Durchmesser der Ränder des Beutels und von den Abmessun-
| gen der unterbrochenen Stelle der inneren Abdichtung ab.
Vorzugsweise ist der Beutel aus thermoplastischem, synthetischem Plastikmaterial.
Sofern es gewünscht wird, können eine oder zwei der äußeren Abdichtungen ebenfalls an einer oder mehreren
Stellen längs der Abdichtungslinie unterbrochen sein, so daß auch hier Gas oder Dampf entströmen kann.
Selbstverständlich kann der erfindungsgemäße Verschluß an beiden Enden eines Schlauches vorgesehen sein.
' Die innere Abdichtung soll längs der gesamten Breite
des offenen Endes verlaufen und diese mit Ausnahme einer oder mehrerer unterbrochenen Stellen abschließen.
Der Streifen kann aus irgendeinem geeigneten Material bestehen. Vorzugsweise besteht er aus einem unter Wärmeeinwirkung
abdichtenden Material. Die Abdichtungen können dann mit einem geeigneten Wärmebehandlungsgerät hergestellt
werden, z.B. mit einem rotierenden Abdichtungsgerät.
-3-
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Zweckmäßigerweise wird der Abstand zwischen der inneren Abdichtung und der Knickkante des Streifens relativ
schmal gehalten. Wenn der Abstand nämlich zu breit ist, kann nicht verhindert werden, daß Feuchtigkeit in den
Kanal und eventuell auch in den Beutel eindringt. Aus diesem Grunde wird der Abstand vorzugsweise schmal gewählt,
z.B. 3 mm. Der Abstand braucht nur so groß zu sein, daß Gas und Dampf über diesen Weg entströmen kann.
Erfindungsgemäß können die Abmessungen der unterbrochenen
Stellen der inneren Abdichtung so groß gewählt werden, daß Gas oder Qmpf mit einem gewünschten Druck entströmen ™
kann. Es wurde herausgefunden, daß unterbrochene Stellen mit einer Länge von etwa 7 mm bis 2o mm sehr gute Ergebnisse
bringen. Vorzugsweise können die unterbrochenen Stellen I^ mm lang sein. Werden die unterbrochenen Stellen
länger ausgelegt, dann wird der Druck, mit dem die Gase oder Dämpfe entweichen, selbstverständlich niedriger
sein. Wenn auch für die meisten Fälle bei einem Beutel mit einer inneren Abdichtung eine einzige unterbrochene
Stelle ausreicht, kann es doch von Vorteil sein, zwei mit Abstand voneinander an den Enden der inneren Abdichtung
angeordnete unterbrochene Stellen in der inneren Abdichtung vorzusehen. Z.B. können bei einem Beutel, |
der eine Breite von etwa 53° mm hat, die unterbrochenen
Stellen J mm von jedem Ende entfernt angeordnet sein. Eine solche Anordnung hat spezifische praktische Vorteile,
die insbesondere darin bestehen, daß der Beutel längs seiner Abdichtung durch die unterbrochenen Stellen
nicht merklich geschwächt wird, da, im Falle daß die Unterbrechungen im Bereich der Enden der inneren Abdichtung
vorgesehen sind, die Verformungs- und Stoßkräfte die an dieser Stelle auf die Abdichtung einwirken,
relativ klein sind.
- 4 109811/0677
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die sich gegenüberliegenden Flächen der unterbrochenen Stellen der
Abdichtung mit einem nicht klebenden Stoff überzogen, so daß sich die unterbrochene Stelle leicht öffnen läßt und
die Gase oder Dämpfe ausströmen läßt. Als nicht klebender Stoff hat sich z.B. Druckfarbe, die zum Bedrucken von
synthetischen Plastikmaterialien, wie z.B. Polythen oder Polyvenylchlorid, geeignet ist, bewährt. Eine solche Druckfarbe,
mit der hervorragende Ergebnisse erzielt wurde, ist im Handel unter dem Handelsnamen "Coate's Briteflex Flexo"
erhältlich.
Es ist aber auch möglich, die sich gegenüberliegenden Flächen der unterbrochenen Stellen mit einem Klebstoff zu
überziehen, der die beiden Flächen so lange zusammenhält, bis ein vorgegebener Druck in dem Beutel überschritten wird.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Verschlusses für einen aus einem Schlauch hergestellten
Beutel.
Bei einem derartigen Verfahren besteht die Erfindung darin, daß ein längsgefalteter Streifen über ein zu verschließendes
Ende des Beutels derartig gelegt wird, daß Blätter des Streifens beide Seitenränder des Beutels überlappen und
daß die Seitenränder innen bis auf wenigstens eine Stelle miteinander und außen mit den Blättern des Streifens verschlossen
werden. Vorzugsweise wird als Material für den Beutel synthetisches, thermoplastisches Material und für
den Streifen ein unter Wärmeeinwirkung dichtendes Material verwendet. Diese Materialien können zur Abdichtung des Beutels
mit Wärme behandelt werden.
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Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann die unterbrochene
Stelle in der inneren Abdichtung auf einfache Weise dadurch hergestellt werden, daß zwischen den Rändern
des Beutels oder zwischen den Händern und den Blättern des gefalteten Streifens eine solche Abdeckung gelegt wird,
die ein Verkleben der beiden Ränder miteinander verhindert. Im Falle, daß die Abdeckung zwischen den Rändern des
Beutels gelegt wird, kann die Abdeckung aus einem Stoff bestehen, der auch bei erhöhten Temperaturen nicht an den
Rändern des Beutels klebt und sich nicht verlagert. In diesem Zusammenhang soll unter dem Ausdruck "nicht kleben"
verstanden werden, daß der nicht klebende Stoff unter den Abdichtungsbedingungen sich nicht mit dem Material des
Beutels auf den normalen Kontaktflächen verschmelzt. Das Material der Abdeckung kann nach einem weiteren Vorschlag
der Erfindung in fester Phase fein verteilt in einem Träger in flüssiger Phase stabilisiert sein.
Es wurde herausgefunden, daß gewisse Druckfarben als Material des Trägers gut geeignet sind. Eine solche Druckfarbe
ist z.B. die Druckfarbe, die gewöhnlich zum Bedrucken synthetischer Plastikmaterialien verwendet wird. Nagellack
und gewisse andere Farben können als Material des Trägers verwendet werden. Es ist aber auch möglich, daß als Material
für den Träger ein Streifen aus nicht klebendem Material verwendet wird, wie z.B. Aluminiumfolie, oder ein Streifen,
der mit druckempfindlicher Zellulose überzogen ist, und ähnliche Materialien. Eine andere Möglichkeit zur Herstellung
der offenen Stelle in der inneren Abdichtung besteht darin, daß zwischen den Rändern des Beutels und den Blättern des
Streifens an der offenzuhaltenden Stelle solches Abdeckungsmaterial gelegt wird, durch das ein Verkleben der Berührungsflächen
der Ränder verhindert wird. Dafür eignet sich nicht wärmeleitendes Matgerial. Durch dieses nicht wärmeleitende
Material
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wird die während der Abdichtung erzeugte Wärme von der offenzuhaltenden Stelle ferngehalten. In einem solchen
Fall kann als Abdeckungsmaterial ein Material verwendet werden, das klebende synthetische Plastikstoffe enthält.
Unter dem Ausdruck "kieteenä" klebender Stoff" wird in
diesem Zusammenhang ein Stoff verstanden, der an dem Material des Beutels und des Streifens unter Abdichtungsbedingungen haftet oder mit dem Material des Beutels oder
des Streifens verschmilzt. Ein solcher klebender Stoff würde z.B. aus dem gleichen synthetischen Plastikmaterial
bestehen, wie der Beutel oder der Streifen.
Beispielsweise kann das klebende Abdeckungsmaterial in geschmolzenem Zustand auf die Ränder des Beutels aufgetragen
werden und dann zum Erhärten auf den Rändern gebracht werden. Das Abdeckungsmaterial kann z.B. ein sogenanntes
heiß_schmelzendes Material sein.
Die Dicke des Abdeckungsmaterials zwischen den Rändern des Beutels kann so dick gewählt werden, daß sichergestellt
ist, daß die Wärme von den Berührungsflächen der Ränder des Beutels ferngehalten wird und auf diese Weise ein
Zusammenkleben verhindert wird.
Im folgenden wird der erfindungsgemäße Verschluß und dessen Herstellungsverfahren anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Darstellung
eines offenen Endes eines Plastikbeutels,
Fig. 2 einen Beutel mit dem erfindungsgemäßen Verschluß in schematischer Darstellung und in Seitenansicht«
109811/0677 ~T"
Pig. 3 und 4 den Verschluß des Beutels nach Fig. 2 in
zwei bezüglich der Anordnung der Abdeckung unterschiedlichen Ausführungsformen vor
der Herstellung der Abdichtungen in Aufsicht und im Schnitt aus der Sicht der Pfeile A-A
nach Fig. 2,
Fig. 5 den Gegenstand nach den Figuren 3 und 4 nach der Herstellung der Abdichtung.,
Fig. 6 und 7 die Gegestände nach den Figuren 3 und 4 vor λ
der Herstellung der Abdichtung in Seitenansicht und im Schnitt aus der Sicht der
Pfeile B-B nach Fig. 2 und
Fig. 8 den Gegenstand nach Fig. 6 und 7 nach der Herstellung der Abdichtung.
Ein in der Zeichnung dargestellter schlauchförmiger Beutel Io weist an seinen Rändern 12, 14 Streifen aus einem Abdeckungsmaterial
16 auf. Das Abdeckungsmaterial wird zwischen den Berührungsflächen der Ränder 12, 14 aufgetragen
und ist z.B. nicht klebende Druckfarbe, wie sie im allgemeinen zum Bedrucken synthetischer Plastikmaterialien ver- (
wendet wird. Sie ist im Handel unter dem Handelsnamen "Coate's Briteflex Flexo" erhältlich. Selbstverständlich
braucht das Abdeckungsmaterial nur auf einen Rand 14 aufgetragen zu werden. In dem Ausführungsbeispiel nach den
Figuren 3 und 6 ist das Abdeckungsmaterial 16 aber auf
beiden Innenseiten der Ränder 12, 14 aufgetragen. In dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 4 und 7 liegt das
Trägermaterial auf den Außenseiten der Ränder 12, 14. In diesem Fall ist es ein klebendes, warm schmelzendes
synthetisches Plastikmaterial. In diesem Fall soll das
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Abdeckungsmaterial auf beide Außenseiten der Ränder 12, aufgetragen werden. Die Streifen des Abdeckungsmaterial
sind etwa 7 mm bis 2o mm breit, vorzugsweise sind die Streifen aber 13 mm breit und an den Rändern des Beutels
Io befestigt.
Ein längsgefalteter Streifen 18 mit einer Faltkante 19 und Blättern l8a, l8b ist über die Ränder 12, 14 gestülpt.
Eine innere Abdichtung 2o und äußere Abdichtungen 23 sind
zwischen den Rändern 12, 14 und längs des Streifens 18 durch Wärmebehandlung hergestellt. Die Abdichtungen 2o,
23 sind von der Knickkante 19 des Streifens 18 so weit
entfernt angeordnet, daß ein Kanal 22 gebildet wird.
Die Streifen des Abdeckungsmaterials 16 verhindern, daß die Ränder 12, 14 an den Stellen zusammengeklebt werden,
wo die beiden Unterbrechungen IJ in der Abdichtung 2o hergestellt werden sollen. Die Unterbrechungen 17 werden
auf folgende Weise hergestellt:
In dem Ausführungsbeispiel nach denFiguren 3 und 6 ist
das Abdeckungsmaterial nicht klebend mit dem Material des Beutels und verhindert infolge seines physischen Vorhandenseins
an den zu unterbrechenden Stellen, daß die Ränder 12, l4 an diesen Stellen zusammengeklebt werden. In dem
Ausführungsbeispiel nach den Figuren 4 und 7 ist das Abdeckungsmaterial mit dem Material des Beutels Io und des
Streifens 18 klebend, so daß die Ränder 12, 14 mit den Blättern 18a, 18b des Streifens 18 zusammengeklebt werden
können. Bei der Herstellung der Abdichtung durch Wärmebehandlung wird aber so viel Wärme von den Streifen der
Abdeckung aufgenommen, daß sie als Wärmeisolator wirken und die Wärme von den Innenseiten der Ränder 12, 14 fernhalten
und auf diese Weise ein Zusammenkleben dieser Ränder verhindern.
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In dem Beutel Io eingeschlossene oder sich entwickelnde
Gase oder Dämpfe können über die unterbrochenen Stellen IYt dann quer über den Kanal 22 zu den offenen Enden
2-ki 26 des Streifens 18 entströmen. Aufgrund der kleinen
Abmessungen des Kanals 22 und der unterbrochenen Stellen 17 und infolge der Länge des Kanals 22 wird verhindert oder
wenigstens weitgehend verhindert, daü Feuchtigkeit in den Beutel Io eindringt.
Patentansprüche:
- Io -
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Claims (22)
1. Verschluß für einen aus einem Schlauch hergestellten Beutel, dadurch gekennzeichnet, daß ein längsgefalteter
Streifen (18) über die beiden Ränder (12,14) eines offenen Endes des Beutels (Io) gestülpt ist, und daß
längs des Streifens (18) mit Abstand von der Faltkante (19) des Streifens(18) eine die beiden Ränder (12,U)
verbindende und an wenigstens einer Stelle (17) unterbrochene, innere Abdichtung (2o) und zwei die Ränder
(12,14) mit den Blättern (I8ä,l8b) des Streifens (18)
verbindende äußere Abdichtungen (23) vorgesehen sind.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (Io) aus synthetischem, thermoplastischen
Material ist und der Streifen (18) aus unter Wärmeeinwirkung abdichtendes Material ist und die Abdichtungen
( 2o, 23) Wärmeabdi chtungen sind.
3. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Faltkante (19) von der inneren Abdichtung (2o) relativ schmal ist.
4. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Faltkante (19) von der inneren Abdichtung
(2o) etwa 3 mm beträgt.
5. Verschluß nacheinem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzahl und die Abmessungen der unterbrochenen Stellen (17) so ausgelegt werden, daß Gas und/oder
Dampf unter einem gewünschten Druck austreten.
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ORIGINAL INSPECTED
6. Verschluß nach Anspruch 5* dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge der unterbrochenen Stelle (17) etwa 7 mm bis
2o mm beträgt.
7. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der beiden Enden der inneren Abdichtung (2o) je eine unterbrochene Stelle (17) vorgesehen
ist.
8. Verschluß nach Anspruch 7> dadurch gekennzeichnet, daß
die unterbrochenen Stellen an den Stellen der inneren Abdichtung (2o) angeordnet sind, wo die Verformungs- und
Stoßkräfte verhältnismäßig klein sind.
9· Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeicimet,
daß die sich gegenüberliegenden Flächen der unterbrochenen St.·"ilen (17) der Abdichtung (2o) mit einem
nicht klebenden Stoff (16) überzogen sind.
10. Verschluß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der nicht klebende Stoff (16) Druckfarbe zum Bedrucken von synthetischen Plastikmaterialien ist.
11. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die sich gegenüberliegenden Flächen der unterbrochenen Stellen (17) mit einem selchen Klebstoff
o.dgl. überzogen sind, der die beiden Flächen so lange zusammenhalt, bis ein vorgegebener Druck in dem
Beutel (io) überschritten wird.
12. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dacurch gekennzeichnet,
daß an beider Enden des auc slue;:. Schlauch
hergestellten Beutels (lo) ein Verschluß vor-eserer· ist.
1 0 S 8 1 1 / 0 6 7 7
13. Verfahren zur Herstellung eines Verschlusses für einen
aus einem Schlauch hergestellten Beutel, dadurch gekennzeichnet, daß ein langsgefalteter Streifen (18) über
ein zu versctiießendes Ende des Beutels (Io) derartig gelegt wird, daß Blätter (18a, 18b) des Streifens (18)
beide Seitenränder (12,14) des Beutels (Io) überlappen,
und daß die Seitenränder (12,14) innen bis auf wenigstens eine Stelle (17) miteinander und außen mit den Blättern
(l8a,l8b) des Streifens (18) verschlossen werden.
14. Verfahren nach Anspruch 1J>, dadurch gekennzeichnet, daß
als Material für den Beutel (Io) synthetisches, thermoplastisches Material und für den Streifen (18) ein unter
Wärmeeinwirkung dicht verschließendes Material verwendet wird und daß diese Materialien bis zur Abdichtung des
Beutels mit Wärme behandelt werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche I3 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß an der zu unterbrechenden Stelle (17) zwischen den Rändern (12,14) des Beutels (Io) solche
Abdeckungen gelegt werden, die ein Verkleben der beiden Ränder (12,14) miteinander verhindern.
16. Verfahren nach Anspruch I5, dadurch gekennzeichnet, daß
als Material für die Abdeckung (16) ein auch bei erhöhten Temperaturen nicht an den Rändern (12,14) des Beutels (Io)
klebender und sich nicht verlagernder Stoff verwendet wird.
17. Verfahren nach Anspruch l6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Material der Abdeckung (17) in fester Phase fein verteilt in einem Träger in flüssiger Phase stabilisiert wird.
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18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
als Material des Trägers Druckfarbe verwendet wird, die zum Bedrucken synthetischer Plastikmaterialien geeignet
ist.
19. Verfahren nach Anspruch IJ, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Rändern (12,14) des Beutels (Io) und den
Blättern (I8a,l8b) des Streifens (18) an die offenzu-haltenden
Stellen (17) solches Abdeckungsmaterial gelegt wird, durch das ein Verkleben der Berührungsflächen der Ränder
(12,14) verhindert wird. f
20. Verfahren nach Anspruch 19>
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen die Außenseiten der Ränder (12,14) des Beutels
(lo) und die Blätter (I8a,l8b) des Streifens (18) solches
Abdeckungsmaterial gelegt wird, durch das während der Erwärmung der Blätter (I8a,l8b) und der Ränder (12,14) keine
Wärme geleitet wird.
21. Verfahren nach Anspruch 2o, dadurch gekennzeichnet, daß als Abdeckungsmaterial ein Material verwendet wird, das
klebende synthetische Ab Plastikstoffe enthält.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abdeckungsmaterial in geschmolzenem Zustand auf die Ränder (12,14) des Beutels (Io) aufgetragen wird und
dann zum Erhärten gebracht wird.
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Lee r s e i t e
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