DE1771601B2 - Laminierte anzeigeplatte - Google Patents

Laminierte anzeigeplatte

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Description

55
Die Erfindung bezieht sich auf eine laminierte Anzeigeplatte mit einer hinter einer ersten undurchsichtigen Schicht angeordneten durchscheinenden Schicht sowie mit Markierungen, die durch die Schicht oder Schichten vor der durchscheinenden Schicht ausgebildet sind und ein Stück in die durchscheinende Schicht eindringen.
Bei einer bekannten Anzeigeplatte dieser Art (US-PS 18 726) ist ein durchscheinender Kern, der aus irgendeinem lichtübertragenden Kunststoffmaterial wie z. B. Acrylharz bestehen kann, und eine lichtundurchlässige Schicht vorgesehen, die ebenfalls aus irgendeinem Kunststoffmaterial bestehen kann, wie z. B. Vinylharz.
Markierungen sind in die lichtundurchlässige Schicht bis zu einer derartigen Tiefe eingraviert, daß der durchscheinende Kern freigelegt wird. Auf diese Weise wird das von einer Quelle hinter der Anzeigeplatte kommende Licht durch die Markierungen übertragen, so daß diese auf der Vorderseite der Anzeigeplatte sichtbar werden. Die Lichtausbeute auf der Betrachtungsseite der Anzeigeplatte ist jedoch relativ gering, und das von der Anzeigeplatte gelieferte Bild ist nicht vollständig begrenzt und scharf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anzeigeplatte der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Lichtausbeute verbessert ist und bei der die Markierungen scharf begrenzt sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erste undurchsichtige Schicht ein wesentlich höheres Reflexionsvermögen für sichtbares Licht hat als die durchscheinende Schicht und daß die Markierungen einen Querschnitt im wesentlichen in der Form eines V besitzen, dessen Scheitelwinkel so gewählt ist, daß von hinten durch die durchscheinende Schicht übertragenes Licht von denjenigen Teilen der Wände der Markierungen reflektiert wird, die an der ersten undurchsichtigen Schicht ausgebildet sind.
Das auf der Betrachtungsseite der Anzeigeplatte sichtbare Bild wird hauptsächlich durch das Licht gebildet, das von den Wänden der Markierungen reflektiert wird; das nur übertragende und das Auge erreichende Licht scheint in Form einer sehr dünnen leuchtenden Linie in der Mitte der Markierungen, d. h. längs des Scheitels der V-förmigen Nut oder Nuten, die die Markierungen bilden. Auf diese Weise wird die Lichtausbeute wesentlich verbessert, und das Bild der Markierungen erscheint schärfer abgegrenzt.
Die erste undurchsichtige Schicht besitzt eine helle, vorzugsweise weiße Färbung. Die Anzeigeplatte weist vorzugsweise vor der ersten undurchsichtigen Schicht eine weitere undurchsichtige Schicht aus einem im wesentlichen nicht reflektierenden Werkstoff auf.
Die weitere undurchsichtige Schicht kann eine Schicht aus Farbe oder Druckerschwärze aufweisen, sie kann aber auch in Form eines Blattes ausgebildet sein. Insbesondere kann die weitere undurchsichtige Schicht aus Polyvinylchlorid (PVC)-Farbe oder Druckerschwärze (die matt sein kann) oder aus einem PVC-Blatt bestehen. Ein Blatt kann dann verwendet werden, wenn es der Farbe oder Druckerschwärze vorzuziehen ist, beispielsweise aus Gründen mechanischer Festigkeit.
Die durchscheinende Schicht oder die erste undurchsichtige Schicht (jedoch vorzugsweise beide) bestehen aus nicht plastifiziertem PVC.
Eine Schutzschicht aus einem durchscheinenden Material, welches wesentlich härter ist als die nächste dahinterliegende Schicht, wird vorzugsweise als Außenschicht auf der Stirnseite der Platte angebracht.
Die Platte kann eben oder gekrümmt ausgebildet sein.
Gemäß einer weiteren Maßnahme der Erfindung besteht eine Anzeigeplatte aus einer elektrolumineszenten Tafel mit einer an deren Stirnseite angebrachten, gemäß der Erfindung ausgebildeten laminierten Anzeigeplatte.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung noch näher erläutert.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsforni der erfindungsgemäßen Anzeigeplatte dargestellt.
Die in der Zeichnung gezeigte Ausführungsform der Anzeigeplatte umfaßt eine elektrolumineszente Tafel 10 mit dner Schicht 11 aus einem beidseitig klebenden
Transparentband, das an der Stirnoberfläche der Tafel 10 angebracht ist. Eine mit dem Band 11 verklebte Anzeigeplatte 12 weist ein zweilagiges Schichtteil auf, welchem aus einer nicht plastifizierten PVC-Schicht 13 besteht, die mit einer undurchsichtig weißen nicht plastifizierten PVC-Zwischenschicht 14 preßverklebt ist. Typische Dickenwerte für jede der Schichten 13 und 14 liegen in dem Bereich von 0,127 mm bis 0,508 mm; diese Werte sind jedoch in keiner Weise beschränkt.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Schichten 13 und 14 jeweils eine Dicke von etwa 0,2 mm auf.
Eine im wesentlichen nicht reflektierende Schicht 15 aus grauer oder schwarzer matter PVC-Siebdruck-Druckerschwärze wird durch Siebdrucken mehrerer Überzüge aus der Druckerschwärze auf die Stirnoberfläche der Schicht 14 bis zu einer Dicke von beispielsweise etwa 0,05 mm bis 0,076 mm aufgebracht. Über der Schicht 15 wird eine Schutzschicht 16 aus hartem, kratzbeständigem, durchsichtigem Polyuruhan-Lack angebracht.
In der Platte werden durch Eingravierung Markierungen (Anzeigegrößen) 17 ausgebildet. Die Markierungen 17 sind im Querschnitt V-förmig; sie durchsetzen die äußeren Schichten 16, 15 und die undurchsichtige Schicht 14 und dringen ein kleines Stück in die durchsichtige Schicht 13 ein, so daß dort, wo die Markierungen 13 durchschneiden, ein durchsichtiges Teil 18 gebildet wini. Somit gelangt von der elektrolumineszenten Tafel 10 kommendes Licht durch das durchsichtige Teil 18 zum Auge eines gegenüber der Anzeigeplatte 12 befindlichen Beobachters und wird von den weißen Wänden 19 der Markierungen innerhalb der Schicht 14 reflektiert.
Nach der Gravierung kann ein färbender Stoff an den Markierungen angebracht werden. Die Breite des durchsichtigen Teils der Markierungen, d. h. des in die durchscheinende Schicht eindringenden Teils, ist sehr klein, verglichen mit dei Gesamtbreite der Markierungen. Typische Beispiele für die Breitenwerte des durchsichtigen Teils sind 0,0762 mm, 0,1016 mm und 0,2032 mm für Markierungsbuchstaben mit einer nominellen Höhe von 2,381mm bzw. 3,175 mm bzw. 6,350 mm.
Für die Schutzschicht 16 kann irgendein geeigneter Werkstoff verwendet werden; er sollte wesentlich härter als die nächste dahinterliegende Schicht — d. h. die Schicht IS im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel — sein. Der V/erkstoff für die Schicht 16 ist vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, von solcher Art, daß er ein mattes Finish (Endaussehen) ergibt.
Wenn gewünscht, kann nach dem Eingravieren der Markierungen eine weitere Schicht aus dem für oie Schicht 16 veirwendeten Werkstoff aufgebracht werden, um so sowohl die Markierungen als auch die Schicht 15 zu schützen. Dieses Vorgehen ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn auf die Markierungen ein färbender Stoff aufgebracht ist; in diesem Fall wird die zweite Schutzschicht nach dem Färben der Markierungen aufgebracht.
Die Lichtquelle braucht keine elektrolumineszierende Quelle zu sein, vielmehr kann irgendeine geeignete Art einer Lichtquelle Anwendung finden. Die Lichtquelle braucht auch nicht an der Platte befestigt zu sein. Wenn die Lichtquelle mit der Platte verklebt ist. so kann irgendeine geeignete Klebevorrichtung verwendet werden. Beispielsweise kann anstelle des beidseitigen Klebebandes ein durchsichtiges (klares) Kunstharz Verwendung finden.
Auch die Markierungen können durch irgendwelche geeignete Mittel ausgebildet werden, obwohl das Eingravieren bevorzugt wird.
Wenn für die Schicht 15 Farbe oder Druckerschwärze verwendetwird.sokanndiese — stattdurchSiebdruck — durch Aufsprühen oder Bestreichen aufgebracht werden; der Siebdruck ist jedoch vorzuziehen, denn durch diese Vorrichtung kann die Schichtstärke genauer gesteuert werden.
Die Schichten 13 und 14 können aus irgendeinem geeigneten laminierten (Schicht-)Werkstoff oder Werkstoffen bestehen, und zwar normalerweise aus Plastikwerkstoffen. Insbesondere ist PVC für diese beiden Schichten geeignet, wobei das PVC eine klare Eingravierung zuläßt.
Die erste undurchsichtige Schicht (d. h. in der Zeichnung die Schicht 14) muß ein Reflexionsvermögen aufweisen, welches groß genug ist, um eine befriedigende Reflexion derart zuzulassen, daß die reflektierenden Teile der Wände der Markierungen unter den umgebenden Lichtzuständen, bei denen die Anzeigevorrichtung verwendet werden soll, leicht sichtbar sind.
Der Winkel zwischen den reflektierenden Wänden der Markierungen, d. h. der Scheitelwinkel des V, hat einen solchen Wert, daß das in die Markierungen von der durchscheinenden Schicht eintretende Licht auf die Wände der Markierungen geleitet wird, so daß das Licht von diesen Teilen der in der undurchsichtigen Schicht ausgebildeten Wände reflektiert wird; der Winkel ist vorzugsweise derart gewählt, daß zum Auge die maximal mögliche Lichtmenge reflektiert wird. Der Scheitelwinkel hängt allgemein von der Breite der Markierungen ab, und es ist nicht möglich, Regeln für seine Bestimmung anzugeben.
Seine Bestimmung erfolgt vielmehr am besten durch ein einfaches Experiment, in dem man beispielsweise verschiedene Scheitelwinkelwerte bei Markierungen mit der erforderlichen Höhe und Breite ausprobiert, wobei man die erforderliche Lichtquelle bei den Umgebungs-Beleuchtungszuständen verwendet, unter denen die Anzeigevorrichtung verwendet werden soll. Die Bestimmung des zufriedenstellendsten Scheitelwinkels ist dann größtenteils eine Sache persönlichen Urteils.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (10)

Patentansprüche:
1. Laminierte Anzeigeplatte mit einer hinter einer ersten undurchsichtigen Schicht angeordneten durchscheinenden Schicht sowie mit Markierungen, die durch die Schicht oder Schichten vor der durchscheinenden Schicht ausgebildet sind und ein Stück in die durchscheinende Schicht eindringen, dadurch gekennzeichnet, daß die erste undurchsichtige Schicht (14) ein wesentlich höheres Reflexionsvermögen für sichtbares Licht hat als die durchscheinende Schicht (13) und daß die Markierungen (17) einen Querschnitt im wesentlichen in der Form eines V besitzen, dessen Scheitelwinkel so gewählt ist, daß von hinten durch die durchscheinende Schicht übertragenes Licht von denjenigen Teilen der Wände (19) der Markierungen reflektiert wird, die an der ersten undurchsichtigen Schicht ausgebildet sind.
2. Platte nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine weitere undurchsichtige Schicht (15) aus einem im wesentlichen nicht reflektierenden Werkstoff, die vor der ersten undurchsichtigen Schicht angeordnet ist.
3. Platte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste undurchsichtige Schicht (14) aus nicht plastifiziertem PVC besteht.
4. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die durchscheinende Schicht (13) aus nicht plastifiziertem PVC besteht.
5. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die undurchsichtige Schicht (15) aus PVC besteht.
6. Platte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere undurchsichtige Schicht (15) aus PVC-Druckerschwärze besteht.
7. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine Schutzschicht (16) aus einem durchscheinenden Material, welches wesentlich härter ist als die nächste dahinterliegende Schicht und welche als die Außenschicht an der Stirnseite der Platte angeordnet ist.
8. Platte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (16) aus Polyurethan besteht.
9. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (17) gefärbt sind.
10. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie an der Stirnseite einer elektrolumineszenten Tafel (10) angeordnet ist.
DE19681771601 1967-06-15 1968-06-14 Laminierte Anzeigeplatte Expired DE1771601C3 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
GB27650/67A GB1235852A (en) 1967-06-15 1967-06-15 Indicator including a laminated indicator plaque
GB2765067 1967-06-15

Publications (3)

Publication Number Publication Date
DE1771601A1 DE1771601A1 (de) 1972-02-03
DE1771601B2 true DE1771601B2 (de) 1977-06-23
DE1771601C3 DE1771601C3 (de) 1978-02-02

Family

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Publication number Publication date
SE346850B (de) 1972-07-17
DE1771601A1 (de) 1972-02-03
FR1568617A (de) 1969-05-23
GB1235852A (en) 1971-06-16
US3578538A (en) 1971-05-11

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