DE1900227B2 - Katheter - Google Patents

Katheter

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DE1900227B2 DE19691900227 DE1900227A DE1900227B2 DE 1900227 B2 DE1900227 B2 DE 1900227B2 DE 19691900227 DE19691900227 DE 19691900227 DE 1900227 A DE1900227 A DE 1900227A DE 1900227 B2 DE1900227 B2 DE 1900227B2
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Description

Die Erfindung betrifft einen Katheter mit einem Rohr aus weichem, gewebefreundlichem Werkstoff mit einem Rohrabschnitt, dessen Wandung mindestens eine Öffnung sowie radial abstehende, am Rohr befestigte Vorsprünge aus einem biegbaren, gewebefreundlichen Werkstoff und eine Anzahl von in Rohrlängsrichtung im Abstand angeordnete Öffnungen aufweist.
Bei Kathetern zum Einführen in körpereigene Gefäße ergibt sich häufig das Problem, daß die Öffnungen in der Wandung der Katheter durch frei umherschwimmende Gewebeteilchen oder durch die Wände der Gefäße verstopft werden. Bei für die verschiedensten Zwecke vorgesehenen Kathetern hat man versucht, diese Gefahr der Verstopfung durch eine geeignete Formgebung der Katheter zu beseitigen.
So iüt beispielsweise ein Drainrohr mit strahlförmig abstehenden, am Rohr angeformten Längsrippen bekannt (DT-PS 88 138). Die Längsrippen dienen als Abstandshalter zur Gefäßwand, sie können jedoch ein Verstopfen der Rohröffnungen durch in der Gefäßflüssigkeit schwimmende Gewebeteilchen nicht verhindern. Ähnliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der in der DT-PS 3 87 654 beschriebenen Wundkanüle, deren Längsrippen auch nur Abstandshalterfunktion haben.
Ein in der DT-PS 4 08 449 beschriebener Katheter weist kugelartige Wellungen auf, die die anliegende Gefäßwand von den in den jeweiligen Wellentälern
angeordneten Öffnungen fernhalten sollen. Auch hier wird eine Verstopfung der Öffnungen durch freie Gewebeteilchen nicht wirksam verhindert.
Auf dem Gebiet der Urologie sind Katheter bekannt (Katalog 1967 der Firma Willi Rüsch, Rommeishausen bei Stuttgart, Teil II, Urologie), die an ihrem freien Ende radial abstehende Doppelflügel aufweisen. Diese Doppelflügel wirken ebenfalls als Abstandshalter gegenüber einer Gefäßwand, ein Verstopfen der in der Rohrwandung angeordneten Öffnungen können sie jedoch nicht verhindern, da sie gegenüber den Öffnungen winkelmäßig versetzt angeordnet sind.
Auf dem Markt sind gegenwärtig auch verschiedene Ventilsysteme verfügbar, um Herzkammer-Vorkammer-Parallel-Leitungen zu schaffen und mit denen Cerebrospinal-Flüssigkeit aus den Ventrikeln des Gehirns in das venöse Blut abgeleitet werden kann. Beispiele derartiger Systeme sind in den US-Patentschriften 29 69 066,30 20 913 und 32 88 142 beschrieben. Bei bekannten Kathetern dieser Art weist das Rohr einen Schlitz auf, an dessen Grund die Öffnungen angeordnet sind, da man auf diese Weise hoffte, vermeiden zu können, daß lebendes Gewebe beim Berühren des Katheters die Öffnungen verstopft. Es hat sich jedoch gezeigt, daß wenn eine Gewebefaser nahezu parallel zu einem solchen Schlitz liegt, schon eine geringe Bewegung genügt, daß diese Faser in den Schlitz einfällt und so die Öffnungen verstopft.
Bei diesen Kathetern kommt es aber auch häufig vor,
daß die öffnungen durch den Gewebeabrieb verstopft werden, der entsteht, wenn der Katheter eingeführt wird und dabei die Ränder der öffnungen am Gewebe schaben. Ferner können Änderungen der Hohlraumgröße eines Ventrikels zum Blockieren der Abflußöffnungen führen, weil die Wände des Hohlraums diese Offnungen verstopfen, insbesondere dann, wenn der Katheter kurz ist. Schließlich werden schon eine oder mehrere öffnungen einfach dadurch häufig blockiert, daß der Katheter die Hohlraurnwand berührt. to
Die größten Nachteile der üblichen Ventrikel-Katheter ergeben sich beim Behandeln des Chorioid-Plexus. Dieses Organ schwimmt normalerweise frei in der ventrikulären Kammer und kann infolgedessen rein zufällig mit den Abflußöffnungen des Katheters in Berührung kommen. 1st dies der Fall, so verursacht der konstante Strom der Cerebrospinal-Flüssigkeit eine Längung des Plexus in Strömungsrichtung, so daß er in den Hohlraum des Katheterrohrs eintritt und u. U. einen Abfluß durch diesen vollständig verhindert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Katheter der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß eine Verstopfung der Katheteröffnungen weder beim Ein- und Ausführen des Katheters in das Gefäß noch dann erfolgt, wenn der Katheter in ein Gefäß eingesetzt
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorsprünge als in Rohrlängsrichtung im Abstand angeordnete, die öffnungen zwischen sich aufnehmende, in Rohrlängsrichtung umfaltbare Lamellen ausgebildet sind, deren freies Ende sich in radialer Richtung so weit erstreckt, daß sie beim Umfalten in Richtung auf das Rohr die öffnungen abdecken.
Die Lamellen verhindern nicht nur vollständig, daß die Abflußöffnungen in irgendeiner Weise verstopft werden, sondern sie erleichtern auch noch dem den Katheter handhabenden Arzt das richtige Positionieren des Katheters im Ventrikel, da der Arzt infolge der Lamellen fühlen kann, wenn der Katheter richtig eingeführt worden ist und seine gewünschte Lage einnimmt. Die Lamellen sind so flexibel, daß schon der geringste Kontakt mit dem den Katheter umgebenden Gewebe dazu führt, daß sie sich umbiegen und die dann darunterliegenden öffnungen abdecken.
Ganz allgemein gesehen hat der erfindungsgemäße Katheter an einem Ende also Mittel, die verhindern, daß die öffnungen in diesem Ende blockiert werden, wobei diese Mittel flexibel sind, so daß der Katheter auch in kleine Löcher eingeführt werden kann, ohne das Gewebe zu beschädigen. Ferner nehmen diese erfindungsgemäßen Mittel ihre normale Form wieder an, nachdem der Katheter in den Hohlraum eingeführt worden ist, während sie vorher die Abflußöffnungen gegenüber dem Gewebe abgedeckt haben.
Zweckmäßigerweise bestehen die Lamellen und das eigentliche Rohr des Katheters aus demselben Werkstoff, und der einfachen Fertigung halber sind sie einstückig miteinander. Infolgedessen ist der erfindungsgemäße Katheter nicht nur leicht herzustellen, sondern er kann auch leicht sterilisiert und gehandhabt werden.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen, flexiblen Lamellen ist darin zu sehen, daß diese selbstreinigend sind. Dank der pulsierenden Cerebrospinal-Flüssigkeit in den Ventrikeln des Gehirns infolge der Herztätigkeit
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Dewegen sich nämin-n uiv-a^ ^omniv.. .... .-~. —
jedem Herzschlag. Wären nun die Lamellen steif und nicht flexibel, so würden sich kleine Hirnteilchen und Bluiteilchen an den Wänden der Lamellen ansammeln und schließlich zu solchen Anhäufungen führen, die eine oder mehrere öffnungen verstopfen würden. Da sich jedoch die erfindungsgemäßen Lamellen pulsierend bewegen, werden derartige Ansammlungen an den Lamellen verhindert.
Zweckmäßig ist es auch, wenn die beiden vom vorderen Katheterende abgekehrten Lamellen keine öffnung zwischen sich aufnehmen. Die innerste Lamelle wird nämlich in der von der Lamellengruppe wegführenden Richtung nicht gestützt und läßt sich infolgedessen leichter umbiegen; aus diesem Grund werden öffnungen neben dieser innersten Lamelle zweckmäßigerweise weggelassen.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und/oder aus der nachfolgender. Beschreibung, die der Erläuterung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung dient; es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Katheters in größerem Maßstab, und zwar des vorderen Endes dieses Katheters, während die übrigen Teile weggelassen wurden, da sie dem Stand der Technik entsprechen;
Fig.2 eine Seitenansicht des in Fig. 1 gezeigten Katheters in größerem Maßstab, und
F i g. 3 einen Längsschnitt durch diesen Katheter. In der Zeichnung wurden verschiedene Teile mit z. T. unterschiedlichen Maßstäben dargestellt, um die erfindungsgemäßen Merkmale deutlich zeigen zu können.
Die F1 g. 1 zeigt, wie erwähnt, das vordere Ende eines Katheters, der ein Rohr 2 aus einem weichen, gewebefreundlichen Werkstoff wie beispielsweise Silicongummi aufweist. Dieses Rohr hat einen Kanal 4 (s. F i g. 3), der am vorderen Rohrende 6 verschlossen ist. Gegebenenfalls kann es vorteilhaft sein, wenn der Werkstoff, aus dem der Katheter gefertigt wurde, ein Röntgenkontrastmittel enthält, beispielsweise 5% Bariumsulfat, damit der Katheter mittels Röntgenstrahlen leicht lokalisiert und vom Arzt einfacher gehandhabt werden kann. Am Rohr sind vorzugsweise in regelmäßigen Abständen mehrere, sich in radialer Richtung erstreckende Lamellen angeordnet, die mit dem Bezugszeichen 8 bezeichnet wurden. Auch diese Lamellen bestehen aus einem weichen, flexiblen und gewebefreundlichen Werkstoff, und vorteilhafterweise bestehen sie aus demselben Silicongummi wie das Rohr 2. Jede Lamelle ist mit Schlitzen 10 versehen, so daß sie in einzelne Segmente oder Flügel 12 unterteilt ist. Diese Schlitze haben den Zweck, ein Um- oder Zusammenfalten der Lamellen zu erleichtern, wenn der Katheter durch das Gewebe hindurchgeführt wird, obwohl diese Schlitze auch weggelassen werden können, wenn die Lamellen auch so leicht genug zusammengefaltet werden können.
Zwischen den Lamellen (beispielsweise zwischen den Lamellen 14 und 16 in Γ ig. 2) weist die Rohrwandung jeweils ein Paar von Abflußöffnungen 18 auf. Selbstverständlich könnte anstelle zweier Öffnungen auch eine einzige vorgesehen sein. Zur Erhöhung der Ableitungsmöglichkeiten werden jedoch jeweils zwei öffnungen zwischen einem Lamellenpaar bevorzugt.
Hervorzuheben ist, daß die Durchmesser, auf denen jeweils zwei zusammengehörende öffnungen liegen, gegeneinander winkelmäßig versetzt sind, vorzugsweise um jeweils 90 Grad. Der Winkel kann jedoch auch kleiner sein.
Wie die F i g. 2 zeigt, liegen zwischen den Lamellen
und 16 die öffnungen 18, zwischen den Lamellen 14 und 24 die öffnungen 20 und zwischen den Lamellen 16 und 26 die öffnungen 22. Keine öffnungen liegen jedoch zwischen den beiden innersten Lamellen (siehe die beiden Lamellen links außen F i g. 2 und 3). Die Lamellen 8 werden zweckmäßigerweise einstückig mit dem Rohr 2 geformt, insbesondere gespritzt. Sie können aber auch getrennt als Scheiben gefertigt werden oder sie könnten als eine kontinuierliche Spirale bzw. Schraubenfläche aus flexiblem Werkstoff hergestellt sein, die ebenfalls mit Schlitzen 10 versehen ist. Schließlich ist es möglich, die Lamellen 8 aus einer dünnen Schicht aus Silicongummi auszuschneiden, und zwar mit einem Loch in der Mitte, dessen Durchmesser geringfügig kleiner als der Außendurchmesser des Rohrs 2 ist. Dann werden die Lamellen hintereinander über das vordere Ende des Rohrs 2 geschoben und an der richtigen Stelle mittels eines geeigneten Klebstoffs am Rohr befestigt, welcher sowohl mit dem Werkstoff des Rohrs und demjenigen der Lamellen als auch mit dem Gewebe verträglich ist. Werden die Lamellen getrennt hergestellt, so hat es sich als zweckmäßig erwiesen, sie vor dem Anbringen der öffnungen 18,20, 22 usf. auf dem Rohr zu befestigen. Wird hingegen der Katheter mitsamt den Lamellen gespritzt, so lassen sich in demselben Arbeitsgang auch gleich die öffnungen erzeugen.
Bei einem typischen Ausführungsbeispiel ergaben sich folgende Abmessungen: Außendurchmesser des Rohrs 2 ungefähr 2,2 mm, Durchmesser des Kanals 4 ungefähr 0,7 mm. Durchmesser der öffnungen 18,20,22 usf. ungefähr 0,3 mm, Außendurchmesser der Lamellen 8 ungefähr 8 mm und Dicke der Lamellen ungefähr 0,1 mm. Selbstverständlich können diese Abmessungen in Abhängigkeit vom Verwendungszweck des Katheters abgeändert werden; erforderlich ist jeweils nur, daß die Lamellen so lang und derart angeordnet sind, daß sie die öffnungen 18 usf. abdecken, wenn sie über diese gefaltet sind.
Dadurch, daß die umgefalteten Lamellen die öffnungen abdecken, wird weitgehendst verhindert, daß der Katheter beim Einführen infolge von Kanten am Gewebe schabt, und gleichzeitig erlaubt es die erfindungsgemäße Konstruktion, daß relativ große Lamellen durch kleine Löcher hindurch eingeführt werden. Außerdem wird verhindert, daß zufällig Teilchen des Gehirns in die öffnungen des Katheters eindringen und diese verstopfen. Sobald jedoch die Lamellen im Ventrikelhohiraum frei werden, nehmen sie wieder ihre ursprüngliche, in der Zeichnung gezeigte
ίο Lage ein und öffnen dadurch die Abflußöffnungen des Katheters; gleichzeitig dienen sie als Abstandshalter und verhindern so, daß die Öffnungen beispielsweise durch anliegendes Gewebe verstopft werden. Ferner wirken die aufgestellten Lamellen als Filter gegenüber den Membranen des Chorioid-Plexus und verhindern, daß diese die Öffnungen des Katheters berühren. Die Lamellen am Katheter bringen also Vorteile mit sich, die Rippen oder Schlitze aus mehr oder minder steifem Werkstoff, wie sie bei den bekannten Kathetern verwendet werden, nicht herbeizuführen vermögen. Beim erfindungsgemäßen Katheter führt beispielsweise schon ein dünner Gewebestrang, der unter einem kleinen Winkel gegen die Lamellen anliegt, zum Umbiegen der letzteren, so daß diese einen Schutz über den Abflußöffnungen bilden und trotzdem noch Flüssigkeit von der Seite her durch diese öffnungen abströmen kann.
Befindet sich der Katheter einmal im Ventrikelhohlraum, so kann der den Katheter betätigende Arzt diesen leicht und vorsichtig zurückziehen, wobei er dann einen Widerstand fühlt, wenn die hinterste Lamelle gegen die Ventrikelwand anliegt. Schiebt er dann den Katheter wieder leicht nach vorn, so kann er sicher sein, daß der Katheter sich in der richtigen Lage im Ventrikelhohlraum befindet. Soll der Katheter jedoch wieder vollständig entfernt werden, so läßt er sich ebenso leicht aus dem Ventrikelhohlraum herausziehen, wie er eingeführt werden konnte, ohne daß das Gewebe beschädigt wird, da sich die Lamellen 8 auch in umgekehrter Richtung umbiegen oder umfalten lassen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

Patentansprüche: 19 OO 227
1. Katheter mit einem Rohr aus weichem, gewebefreundlichem Werkstoff mit einem Rohrabschnitt, dessen Wandung mindestens eine Öffnung sowie radial abstehende, am Rohr befestigte Vorsprünge aus einem biegbaren, gewi-'· f eundlichen Werkstoff und eine Anzahl von in ,rlängsrichtung im Abstand angeordneten öffnungen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge als in Rohrlängsrichtung im Abstand angeordnete, die Öffnungen (18, 20, 22) zwischen sich aufnehmende, in Rohrlängsrichtung umfaltbare Lamellen (8, 14, 16, 24, 26) ausgebildet sind, deren freies Ende sich in radialer Richtung so weit erstreckt, daß sie beim Umfalten in Richtung auf das Rohr (2) die Öffnungen (18,20,22) abdecken.
2. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mit den Öffnungen (18, 20, 22) versehene Rohrabschnitt am vorderen Ende des Katheters vorgesehen ist, an dessen Stirnseite das Rohr (2) verschlossen ist.
3. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lamelle (8, 14, 16, 24, 26) eine gesonderte, am Rohr (2) befestigte Einheit darstellt.
4. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (8, 14, 16, 24, 26) einen kontinuierlichen Aufbau aufweisen.
5. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lamelle (8, 14, 16, 24, 26) mit dem Rohrabschnitt einstückig ausgebildet ist.
6. Katheter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lamelle (8, 14, 16, 24, 26) zur Bildung von Segmenten (12) in radialer Richtung vom Umfang her bis zum Mittelbereich geschlitzt ist.
7. Katheter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (18, 20, 22) beidseitig von Lamellen (8, 14, 16, 24, 26) umgeben sind, deren Abstand voneinander einerseits geringfügig größer als der Durchmesser der Öffnungen ist, andererseits jedoch so klein ist, daß sie den Durchtritt von Teilchen zwischen sich verhindern, die größer als der Durchmesser der Öffnungen ist.
8. Katheter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (8, 14, 16, 24, 26) scheibenförmig ausgebildet sind und ein Paar zwischen sich jeweils eine oder mehrere Öffnungen (18,20,22) aufnimmt.
9. Katheter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen paarweise auf Rohrdurchmessern angeordnet sind, und daß der einem Paar von Öffnungen (20 oder 22) zugeordnete Rohrdurchmesser gegenüber demjenigen des benachbarten Paars von Öffnungen (18) winkelmäßig versetzt ist.
10. Katheter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (8, 14, 16, 24, 26) so leicht flexibel sind, daß sie durch die pulsierende Cerebrospinal-Fiüssigkeit zum Zwecke der Selbstreinigung bewegbar sind.
11. Katheter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lamelle (8, 14, 16, 24, 26) aus mehreren radial vorspringenden, flexiblen Segmenten (12) aufgebaut ist, von denen jedes so angeordnet und so lang bemessen ist, daß es eine benachbarte Öffnung (18,20,22) abdecken kann.
12. Katheter nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden vom vorderen Katheterende abgekehrten Lamellen keine Öffnung zwischen sich aufnehmen.
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