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Die Erfindung bezieht sich auf eine Steckverbindungsanordnung mit
zwei übereinanderliegenden, durch eine Isolierschicht voneinander getrennten Metallplatten
und mit mehreren Kontakten, deren Körperabschnitte sich durch ausfiuchtende Lochpaare
in den Platten erstrecken.
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Schaltnetze, die die Bausteine von Digitalrechnern bilden, sind oft
aus Zwischenverbindungsgruppen mit gedruckten Schaltungsplatten zusammengebaut,
auf denen verschiedenartige Schaltungselemente befestigt sind. Es ist bekannt, die
gedruckten Schaltungsplatten in einen auf der Vorderseite einer Metallplatte angebrachten
Steckanschluß zu stecken. Die Metallplatte dient als Erd- oder Masseebene für die
elektrischen Schaltungen auf den gedruckten Schaltungsplatten sowie als mechanische
Halterung für die gedruckten Schaltungsplatten und die Steckanschlüsse. Jede Steckverbindung
oder jeder Steckanschluß weist ein aus Isoliermaterial hergestelltes Gehäuse auf,
in dem mehrere Kontakte befestigt sind, deren Endabschnitte sich durch die Metallplatte
erstrecken und über die Hinterseite der Metallplatte hinausragen, an der die Steckverbindung
befestigt ist. Die Endabschnitte der Kontakte haben im allgemeinen einen quadratischen
oder rechteckförmigen Querschnitt, so daß man eine herkömmliche automatische Rückwandverdrahtungstechnik
verwenden kann, beispielsweise lötfreies Umwickeln od. dgl., um dem Schaltnetz die
Speisespannung und Eingangssignale zuzuführen sowie die Ausgangssignale abzunehmen.
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Um das Isoliergehäuse eines Anschluß- oder Verbindungsstücks mit
den Metallplatten zu verbinden, ist es bekannt, das Gehäuse mit mehreren Stiften
oder Zapfen zu versehen, die sich durch zugeordnete Öffnungen oder Löcher in der
Metallplatte erstrecken.
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Die Zapfen können mit den Löchern einen Festsitz bilden, werden also
im allgemeinen reibungsschlüssig in der Platte gehalten. Die Zapfen sind durchbohrt
oder mit einer durchgehenden Längsöffnung versehen, so daß sie einen Kontakt aufnehmen
können. An dem Kontaktkörper kann ein Widerhaken od. dgl. angebracht sein, der in
die Wand der Zapfenöffnung eingreift, um den Kontakt im Zapfen zu verankern. Auf
diese Weise werden die Kontakte auf der Metallplatte befestigt, sind jedoch gegenüber
der Platte isoliert.
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Wenn ein Kontakt geerdet oder an Masse gelegt werden soll, dann wird
der Zapfen am Isoliergehäuse im allgemeinen an derjenigen Stelle entfernt, wo die
Masseverbindung hergestellt werden soll, und an Stelle des Zapfens wird eine Metallhülse
in die Platte eingesetzt. Die Metallhülse kann am Kontakt festgepreßt oder anderweitig
derart befestigt sein, daß eine gute elektrische Verbindung zwischen dem Kontakt
und der Hülse besteht. Ein derartiger Kontakt wird Masse- oder Erdkontakt genannt.
Die Metallhülse wird dann in eine Öffnung oder in ein Loch in der Metallplatte gedrückt,
so daß die Metallhülse mit der Platte einen guten elektrischen Kontakt bildet und
somit eine elektrische Verbindung zwischen der Metallplatte und der Schaltung auf
der gedruckten Schaltungsplatte über den Massekontakt herstellt.
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Auf diese Weise können alle auf den gedruckten Schaltungsplatten angeordneten
Schaltungen, die geerdet werden sollen, mit der Metallplatte verbunden werden.
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Ferner müssen den gedruckten Schaltungsplatten im allgemeinen eine
oder mehrere Speisespannungen zugeführt werden. Hierzu wird im allgemeinen ein
Spannungsleiter
in Form eines verhältnismäßig schweren Metallstabs benutzt, an den sämtliche speisespannungsführenden
Kontakte der Schaltungsplatten angeschlossen werden. Diese Kontakte werden Spannungskontakte
genannt. Der Nachteil von derartigen Anordnungen besteht in der Wirkung der Ausgangsimpedanz
der Spannungsspeiseschaltung. Diese Impedanz ist in erster Linie eine Funktion der
Kapazität zwischen dem Spannungsleiter und Masse sowie der Induktivität des Spannungsleiters.
Da diese Impedanz die Schaltnetze auf den gedruckten Schaltungsplatten beeinträchtigt,
soll sie so klein wie möglich sein, um ihre Wirkung auf die Schaltgeschwindigkeit
der Schaltungen, insbesondere auf die Flankensteilheit der Impulse, so gering wie
möglich zu halten.
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Grundsätzlich werden diese Schwierigkeiten nach der Erfindung dadurch
gelöst, daß zum Vermindern der Speiseschaltungsimpedanz die Masse- oder Erdkapazität
vergrößert und die Induktivität vermindert wird. Dies wird dadurch erreicht, daß
an Stelle eines Spannungsleiters eine » Spannungsebene« benutzt wird, um die Speiseleistung
zu liefern. Die Spannungsebene ist in Form einer Metallplatte ausgebildet und liegt
unter der Masseebene in Form einer Masseplatte. Die beiden Platten sind durch eine
dünne dielektrische Schicht voneinander getrennt. Diese Anordnung hat eine hohe
Kapazität nach Erde und eine niedrige Induktivität sowie einen geringen Widerstand.
Dadurch wird vermieden, daß die Speisespannungsschaltung die Schaltnetze auf den
gedruckten Schaltungsplatten belastet. Die Schwierigkeit besteht nun darin, eine
zuverlässige elektrische Verbindung zwischen einem Spannungskontakt und der Spannungsebene
zu schaffen, die unter der Masseebene liegt, von der der Spannungskontakt isoliert
sein muß. Ferner muß dafür Sorge getragen werden, daß der Massekontakt zuverlässig
mit der Masseebene verbunden ist, jedoch mit der darunterliegenden Spannungsebene
nicht in Berührung steht, obwohl das Kontaktende durch die Spannungsplatte hindurchgeht.
Die Erfindung ist auf die Lösung dieser Probleme gerichtet.
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Diese Aufgabe wird bei der eingangs beschriebenen Steckverbindungsanordnung
nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das eine Loch eines Lochpaares kleiner ist
als das andere Loch und daß der Körperabschnitt eines Kontakts ein elektrisch leitendes
Bauteil aufweist, das zum mechanischen und elektrischen Verbinden des Kontakts mit
nur der einen von den beiden Platten einen Festsitz mit dem in dieser Platte befindlichen
Loch des Lochpaares bildet.
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Nach der Erfindung sind also aufeinander ausgerichtete, aber verschieden
große Öffnungen oder Löcher in der Masse- und Spannungsebene an denjenigen Stellen
vorgesehen, bei denen ein Spannungs-oder Massekontakt liegt. Bei einer Masseverbindung
ist die Öffnung oder das Loch in der oberen Platte, die die Masseebene darstellt,
kleiner. Bei einer Spannungsverbindung ist das Loch in der unteren Platte, die die
Spannungs ebene darstellt, kleiner. Die kleinen Löcher sind jedoch untereinander
alle gleich groß.
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Das gleiche gilt für die großen Löcher. An den Kontaktkörpern sind
gleich große Metallhülsen angepreßt oder anderweitig befestigt. Die Außenabmessungen
der Metallhülsen sind etwas größer als die Abmessungen der kleineren Löcher in den
Platten. Die Hülsen mit den auf obige Weise eingesetzten Kontakten können nun in
die aufeinander ausgerichteten
Löcher in den Metallplatten eingeschoben
werden.
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Bei einer Masseanschlußstelle setzt sich die Hülse in das Loch in
der Masseebene fest ein, um eine gute elektrische Verbindung zwischen dem Kontakt
und der Masseebene herzustellen. Das größere Loch in der Spannungsebene steht nicht
mit der Hülse in Verbindung. Bei einer Spannungsanschlußstelle läuft die Hülse frei
durch das Loch in der Masseplatte, setzt sich aber fest in das Loch in der Spannungsplatte
oder Spannungs ebene ein, um eine elektrische Verbindung zwischen dem Kontakt und
der Spannungsebene herzustellen.
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An den Metalihülsen sind Schultern angebracht, die die Einsetztiefe
der Hülsen in die Spannungsebene begrenzen und damit die Nase des Kontakts bei einer
genauen Höhe über der Masseebene halten, damit der Kontakt an einer Leitungsbahn
auf einer gedruckten Schaltungsplatte angreifen kann. Bei einem Spannungskontakt
kann die Öffnung in der Masseebene für die Schulter der Hülse zu groß sein.
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In einem solchen Fall wird vor dem Einsetzen eine Isolierhülse über
die Metallhülse geschoben. Das eine Ende einer derartigen isolierenden Abstandshülse
liegt an der Spannungs ebene an und das andere Ende an der Schulter der Metallhülse.
Die Länge der Isolierhülse wird derart gewählt, daß die Schulter der Metallhülse
genau in Höhe der Vorderseite der Masseebene liegt.
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Die in den Figuren beschriebenen Steckverbindungsanordnungen stellen
lediglich Ausführungsbeispiele der Erfindung dar.
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Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer auf zwei aufeinanderliegenden
Metallplatten befestigten Steckverbindungsanordnung; Fig.2 zeigt perspektivisch
eine in auseinandergezogener Anordnung dargestellte, auf Metallplatten befestigte
Steckverbindungsanordnung; F i g. 3 ist ein Schnitt längs der Linie 3-3 von Fig.
1; Fig. 4 ist ein Schnitt längs der Linie 4-4 von Fig. 1; F i g. 5 ist ein Schnitt
längs der Linie 5-5 von Fig. 1; F i g. 6 ist ein Schnitt durch eine Schaltungsplattenführung
mit einem Erd- und Spannungskontakt, die an der gleichen Längsschnittstelle, jedoch
auf entgegengesetzten Seiten der eingeschobenen gedruckten Schaltungsplatte angeordnet
sind; F i g. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform mit drei Metallplatten.
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In der F i g. 1 ist eine Steckverbindungsanordnung 10 für gedruckte
Schaltungsplatten dargestellt. Die Steckverbindungsanordnung ist an zwei übereinanderliegenden
Metallplatten 11 und 12 befestigt, die durch eine Isolierschicht 13 voneinander
getrennt sind. Die beiden Platten können daher auf verschiedenen Potentialen liegen.
Die obere, stärkere Platte 11 stellt im allgemeinen die Masse- oder Erdebene und
die dünnere untere Platte 12 die Spannungsebene dar. Die Aufeinanderfolge der Platten
oder ihre relative Stärke oder Dicke ist für die Steckverbindungsanordnung nicht
erheblich.
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Mehrere gedruckte Schaltungsplattenl4 sind mit ihrem einen Rand in
die Steckverbindungsanordnung 10 eingesteckt. Dieser Rand weist mehrere Leiterbahnen
15 auf. Bei der in F i g. 1 dargestellten Anordnung sind die als Spannungsleiter
16 dienenden Leiterbahnen 15 auf der linken Seite der Steckver-
bindungsanordnung
und die als Masseleiter (nicht gezeigt) dienenden Leiterbahnen 15 auf der rechten
Seite angeordnet. Bei den in Fig.1 gezeigten Schaltungsplatten sind nur auf der
einen Plattenseite Leiterbahnen 15 vorhanden. Man braucht daher nur auf der einen
Seite der Platte ein Kontaktgabe vorzusehen. Die in Fig.1 gezeigten Isoliergehäusel7
kann man aber derart abändern, daß eine beidseitige Kontaktgabe möglich ist, wie
es in F i g. 6 bei einer auf beiden Seiten mit einer gedruckten Schaltung versehenen
Platte gezeigt ist. Die Gehäuse 17 der Steckverbindungsanordnung 10 sind bausteinartige
Baueinheiten, die verschieden lange Schaltungsplatten aufnehmen können. Die modulare
Bauweise wird dadurch erreicht, daß das Isoliergehäuse 17 drei Arten von Teilen
enthält, nämlich zwei einander entgegengesetzte Außenführungen 18 und 19 und mehrere
voneinander getrennte Mittelführungen 20. Die Führungen 18, 19 und 20 haben einen
Boden 21, der auf der Oberseite 22 der Platte 11 ruht, und zwei voneinander getrennte
Längswände 23 und 24, die am Boden befestigt sind und sich senkrecht zur Oberfläche
22 erstrecken. Die Wände 23 und 24 begrenzen eine längliche Vertiefung 25, die den
Rand der gedruckten Schaltungsplatte 14 mit den Leiterbahnen 15 und 16 aufnimmt.
Die Führungen 20 weisen ferner quere Stirnwände 26 und 27 sowie eine quere Mittelwand
28 auf, die in der Mitte der Vertiefung25 angeordnet ist, um zwei längliche, voneinander
getrennte Kontaktkammern zu bilden. Die Wände 26, 27 und 28 verlaufen senkrecht
zur Ebene der gedruckten Schaltungsplatte und weisen an ihren freien Enden gegenüber
dem Boden 21 Schlitze 29 auf, die den Rand der gedruckten Schaltungsplatte mit den
Leiterbahnen 15 aufnehmen. Die geschlossenen Enden der Schlitze 29 dienen als Anschlag
und begrenzen die Einstecktiefe des Randes der gedruckten Schaltungsplatte.
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Jede Führung 20 weist ein Paar von hohlen Zapfen 30 auf, die in Längsrichtung
voneinander beabstandet sind und die vom Boden 21 in mit den Zapfen ausgerichtete
Löcher oder Öffnungen31 in den Platten 11 und 12 ragen. Ferner weist jede Führung
20 ein Paar von in Längsrichtung beabstandeten, massiven Zapfen 32 auf, die sich
in mit den Zapfen ausfiuchtende Löcher oder Öffnungen 33 in den Platten erstrecken.
Die Zapfen 30 und 32 haben einen runden Querschnitt und einen etwas größeren Durchmesser
als die Öffnungen 31 und 33 in der Platte 11, um ein derart gutes Zusammenwirken
mit der Platte zu bilden, daß die Führungen durch einen Festsitz auf den Metallplatten
festgehalten werden.
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Die Länge der Zapfen 30 und 32 ist etwas größer als die Stärke der
Platte 11, so daß das freie Ende jedes Zapfens über die untere Oberfläche (gegenüber
der Oberfläche 22) der Platte 11 herausragt. Die freien Enden der Zapfen können
einen etwas größeren Durchmesser haben als die Öffnungen 31 und 33 in der Platte
11, so daß man eine Schulter oder einen Bund vorsehen kann, der den Zapfen hinter
der unteren Oberfläche der Platte 11 verriegelt. Die freien Enden der Zapfen 30
sind vorzugsweise kegelstumpfförmig ausgebildet, um das Einführen der Zapfen in
die Öffnungen 31 und 33 zu erleichtern. Durch das Eingreifen der Zapfen in die Öffnungen
31 und 33 werden die durch die Platten 11 und 12 laufenden Durchführungen festgehalten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform haben die Zapfen 30 und 32 eine
Länge
von 3,175 mm und einen Durchmesser von 1,854 mm, wohingegen die Platte 11 eine Stärke
von 2,032 mm und die Löcher 31 und 33 einen Durchmesser von 1,829 mm haben.
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Wenn die Führungen 20 zur beidseitigen Kontaktgabe oder zum beidseitigen
Auslegen von Schaltungsplatten benutzt werden, dann sind die beiden in Längsrichtung
voneinander beabstandeten Zapfen 32 ebenfalls hohl ausgebildet. Bei der gezeigten
Ausführungsform sind jedoch lediglich die Zapfen 31 hohl, um den Körper 34 eines
Kontaktes 35 aufzunehmen. Der Kontakt wird vorzugsweise aus einem Blech mit einem
Doppelstufenmaterial gestanzt. Das dickere Material bildet den Kontaktkörper und
die Endabschnitte, wohingegen das dünnere Material das Arbeitsstück des Nasenabschnitts
bildet. Der Kontaktkörper 34 des Kontakts 35 hat grundsätzlich drei Hauptabschnitte
gleicher Stärke, nämlich einen Halterungsabschuitt 36, dessen Breite etwas geringer
ist als die Breite der Basis 37 des Nasenabschnitts 38, so daß eine Schulter 39
gebildet wird, deren Abstand von der Basis 37 etwa gleich der Stärke des Bodens
21 ist, einen Schaftabschnitt 40 mit etwa derselben Breite wie der Endabschnitt
41 und einen konisch zulaufenden Widerhaken 42, dessen Abstand von der Schulter
39 etwas größer ist als die Stärke der Platte 11.
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Wenn ein Kontakt in die in dem Zapfen 30 vorgesehene Öffnung richtig
eingesetzt ist, dann setzt sich die Schulter, die am Übergang zwischen der Basis
37 und dem Halterungsabschnitt36 angeordnet ist, auf der Oberseite des Bodens 21
auf, und der Widerhaken 42 drückt gegen eine Schulter 43 einer Fassung 44, die im
freien Ende des Zapfens 30 angebracht ist. Derjenige Abschnitt der Zapfenöffnung,
der die Fassung 44 mit der Vertiefung oder Kammer 25 verbindet, hat vorzugsweise
einen Querschnitt, der gleich dem Querschnitt des Endabschnitts 41 ist.
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Der Halterungsabschnitt 36 bildet einen Festsitz mit dem Boden 21.
Dieser Festsitz und das Eingreifen des Widerhakens 42 hinter die Schulter 43 hält
den Kontakt im Durchführungszapfen fest. Vorzugsweise werden die Kontakte in die
Führungen 20 eingesetzt, bevor die Führungen in die Platten eingeschoben werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat der Kontakt eine Stärke von 0,635
mm, der Halterungsabschuitt 36 eine Breite von 0,940 mm und der Widerhaken eine
maximale Breite von 1,016mm.
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Die Außenführungen 18 und 19 haben an ihrem einen längsseitigen Ende
eine quere Stirnwand27, die der Stirnwand 27 an den Führungen 20 entspricht. Am
anderen längsseitigen Ende der Führungen 18 und 19 ist eine quere Führungswand 45
mit einem Querschlitz 46 angeordnet, in den die eine Kante einer gedruckten Schaltungsplatte
gleitend eingeschoben werden kann. Der Schlitz 46 dient als Führung für die gedruckte
Schaltungsplatte und begrenzt die Längsbewegung der Schaltungsplatte in der Vertiefung
oder Kammer 25. Die Leiterbahnen 15 und 16 auf der Schaltungsplatte 14 sind mit
dem Nasenabschnitt 36 des Kontakts genau ausgerichtet. Die Außenführungen 18 und
19 haben mehrere in Längsrichtung voneinander beabstandete Querwände 28, die Kontaktkammern
begrenzen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind drei Querwände vorhanden,
so daß vier Kontaktkammern gebildet werden. Es können auch weniger oder mehr Querwände
vorhanden sein.
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Außer einer Kammer hat jedes Kammerpaar in einer Außenführung ein
Paar von Zapfen 30 und 32, die sich vom Boden 21 nach außen in die mit den Zapfen
ausgerichteten Öffnungen 31 und 33 in den Platten 11 und 12 erstrecken. Die Kammer
47, die als einzige Kammer keine Zapfen aufweist, kann entweder einen Masse- oder
Spannungskontakt enthalten. Vorzugsweise grenzt die Kammer 47 an die Führungswand
45 an. Die Kammer 47 kann aber auch an einer beliebigen Stelle in den Außenführungen
18 und 19 angeordnet oder sogar in einer Mittelführung 20 vorgesehen sein. Um genügend
Raum zum Anbringen des Masse- und Spannungskontakts in den Plattenanordnungen 11,
12 und 13 vorzusehen, ist der Boden 21 in der Kammer 47 entfernt, um einen freien
Raum 48 vorzusehen.
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Die Außenführungen 18 und 19 werden in der Plattenanordnung in derselben
Weise festgehalten wie die Führungen 20, also beispielsweise durch den Festsitz
zwischen den Zapfen 30 und 32 und den mit den Zapfen ausgerichteten Öffnungen 31
und 33 in den beiden Platten. Wie bei den Führungen 20, so sind auch die Zapfen
30 von den Führungen 18 und 19 hohl oder durchbohrt und befinden sich auf derselben
Seite von diesen Führungen wie die Kammer 47. Die Zapfen 32 sind massiv. Die Kontakte
35 werden in den Zapfen 30 der Außenführungen in der gleichen Weise festgehalten
wie bei den Mittelführungen. Der wesentliche Unterschied zwischen den Außenführungen
und den Mittelführungen besteht darin, daß ein Zapfen an der für einen Masse- oder
Spannungskontakt vorgesehenen Stelle nicht vorhanden ist und daß ein zusätzliches
Paar von massiven Zapfen 49 am Boden der queren Führungswände 45 vorgesehen ist.
Diese Zapfen werden reibungsschlüssig von Öffnungen 50 in den Platten 11 und 12
aufgenommen. Vorzugsweise werden die Kontakte 35 zuerst in die in den Zapfen 30
der Außenführungen vorgesehenen Öffnungen eingesetzt und anschließend diese Unteranordnung
in die Öffnungen in den Metallplatten 11 und 12 gepreßt.
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Wie es am besten aus Fig. 1 hervorgeht, enthält die Anordnung 10
mehrere Isoliergehäuse 17, die nebeneinander auf den Platten 11 und 12 angeordnet
sind, so daß die Kammern 25 der Gehäuse seitlich nebeneinander in Querrichtung der
Platten 11 und 12 vorgesehen sind und die eingesetzten gedruckten Schaltungsplatten
in zueinander parallelen Ebenen liegen. Der Zusammenbau geschieht vorzugsweise derart,
daß die Masse- und Spannungskontakte an den in den Platten und 12 vorgesehenen Stellen
angebracht werden, bevor die aus den Führungen 18, 19 und 20 gebildete Unteranordnung
in die Metallplatte 11 eingesetzt wird. Die Kontakte 35 sind dabei bereits in den
Führungen angeordnet. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel enthält die Kammer
47 in der Führung 19 den Massekontakt 35' und die Kammer 47 in der Führung 18 den
Spannungskontakt 35", wenn die Führungen an der Platte 11 befestigt sind. Um dies
zu erreichen, werden die Kontakte 35' und 35" an den dafür vorgesehenen Stellen
in die Platten 11 und 12 gepreßt, so daß dann beim Einsetzen der Führungen 18 und
19 in die Platte 11 der Spannungs- und Massekontakt sich in der richtigen Kammer
befinden.
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Die Kontakte 35' und 35" enthalten jeweils einen Kontakt 35 und eine
Anschlußvorrichtung, die festlegt, ob der Kontakt 35 ein Masse- oder ein Spannungskontakt
ist.
Die Anschlußvorrichtung enthält ausgerichtete, aber verschieden große Öffnungen
56 und 57 in den Platten 11 und 12 sowie eine metallische Hülse 51. Für einen Massekontakt
ist die Öffnung 56, die die kleinere der beiden ausgerichteten Öffnungen ist und
die die gleiche Größe hat wie die Öffnungen31 in der der Masseebene zugeordneten
Platte 11, wohingegen die Öffnung 57, die größer als die Öffnung 56 ist, sich in
der der Spannungsebene zugeordneten Platte 12 befindet. Bei einem Spannungskontakt
befindet sich die Öffnung 56 in der der Spannungsebene zugeordneten Platte 12 und
die Öffnung 57 in der der Masseebene zugeordneten Platte 11. Die metallische Hülse
51 ist jedoch bei beiden Anschlußvorrichtungen dieselbe. Die metallische Hülse 51
weist einen zylindrischen Körper 52 auf, dessen Durchmesser etwas größer ist als
der Durchmesser der Öffnungen 56 in den metallischen Platten, jedoch etwas geringer
als derjenige der Öffnungen 57. Die Länge der Hülse 51 ist etwa gleich der gesamten
Stärke der Platten 11 und 12 einschließlich der Isolierschicht 13. An dem einen
axialen Ende des Körpers 52 ist eine Schulter 53, deren Stärke der Stärke des Bodens
21 entspricht. Am anderen axialen Ende des Körpers 52 befindet sich ein konisch
zulaufender Einführabschnitt 54, um das Einsetzen der Hülse 51 in eine Öffnung 31
zu erleichtern. Die Hülse 51 weist ferner eine axiale Bohrung 55 auf, deren Durchmesser
kreisförmig ist und die einen festen Sitz mit dem Halterungsabschnitt 36 und dem
Widerhaken 42 bildet, so daß ein in die Bohrung 55 eingesetzter Kontakt 35 reibungsschlüssig
an der passenden Einsetztiefe gehalten wird.
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Da zwischen dem Kontakt 35 und der Hülse 51 sowohl eine gute elektrische
als auch mechanische Verbindung hergestellt werden muß, wird die Hülse an voneinander
getrennten Stellen längs ihres Umfangs gekrempt, so daß das Metall der Hülse eine
innige Verbindung mit dem Schaft 40 eingeht, ohne daß dabei der zylindrische Körper
52 erheblich deformiert wird. Durch dieses Herstellungsverfahren geht die metallische
Hülse eine feste Verbindung mit dem Kontakt ein, um eine Unteranordnung zu bilden,
die sehr leicht gehandhabt werden kann und die entweder als Masse- oder Spannungskontakt
dient.
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Andere Verfahren können benutzt werden, um eine metallische Hülse
mit einem Kontakt mechanisch und elektrisch zu verbinden. Die Platte mit dem kleineren
Lochdurchmesser ist diejenige Platte, mit der der elektrische Kontakt hergestellt
wird. In jeder Platte 11 und 12 sind zwei parallele Lochreihen vorgesehen, in die
die Zapfen der ein Gehäuse 17 bildenden Führungen 18, 19 und 20 eingreifen. Der
Lochabstand ist in beiden Platten derselbe. Alle Löcher haben denselben Durchmesser,
allerdings nicht an denjenigen Stellen, an denen ein Masse-oder Spannungskontakt
angeordnet ist. An diesen Stellen sind große Öffnungen 57 vorgesehen.
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Bei der Anordnung nach F i g. 4 befindet sich die Öffnung56 in der
Platte 11 und die Öffnung57 in der Platte 12. Wenn daher die Kontaktunteranordnung
35/51 in die Öffnung 56 eingesetzt wird, um den Massekontakt 35 zu bilden, setzt
sich die Schulter 53 auf die Oberseite 22 auf. Die Nase 38 des Kontakts befindet
sich daher auf derselben Höhe über der Oberfläche22 der Platte 11 wie die Nase des
Kontakts35, der in die Zapfen 30 der Führungen 18, 19 und 20 eingesetzt ist, wenn
die Führungen an
der Platte befestigt sind. Dies ist auf die Stärke der Schulter
53 zurückzuführen. Obgleich der Körper 52 der Hülse 51 durch die Platten 11 und
12 hindurchgeht, berührt er nur die Platte 11, da die Öffnung 57 größer ist als
der Körper 52.
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Bei der Anordnung nach Fig. 5 befindet sich die Öffnung 56 in der
Platte 12 und die Öffnung 57 in der Platte 11. Wenn die Kontaktunteranordnung 35/51
in die Öffnung 56 gepreßt wird, um den Massekontakt 35" zu bilden, dann liegt die
Schulter 53 und die Oberseite 22 in der gleichen Ebene, und die Nase 38 des Kontakts
befindet sich auf der richtigen Höhe über der Oberfläche 22 der Platte 11. Der durch
die Platte 11 hindurchgehende Körper 52 der Hülse 51 berührt die Platte 11 nicht,
da die Öffnung 57 größer ist als der Querschnitt des Hülsenkörpers. Zum leichteren
Anordnen einer als Spannungskontakt dienenden Hülse 51 wird es vorgezogen, eine
zylindrische nichtleitende Hülse oder Durchführung 58 zu benutzen, deren Außendurchmesser
etwas geringer ist als die Größe der Öffnung 57 und deren Innendurchmesser etwas
größer ist als der Außendurchmesser des Körpers 52 der Hülse 51. Die Isolierhülse
58 hat eine axiale Länge die mindestens gleich der gesamten Stärke der Platte 11
und der Isolierschicht 13 ist. Die Isolatordurchführung 58 kann daher oberhalb der
Oberseite der Platte 12 als Anschlag für die Schulter 53 der metallischen Hülse
51 dienen. Vorzugsweise hat die Isolierhülse 58 eine versenkte Bohrung an jedem
Ende, so daß ein Teil des Isolators die Schulter 53 überdeckt und die Öffnung 48
abschließt. Die versenkten Bohrungen an jedem Ende gestatten es, daß die Isolierdurchführung
über die metallische Hülse geschoben werden kann, bevor die Hülse in eine Öffnung
56 in der der Spannungsebene zugeordneten Plattel2 eingesetzt wird. Der Abstand
zwischen den Schultern der versenkten Bohrungen an den beiden Enden der Durchführung
ist etwa gleich der gesamten Stärke der Platte 11 und der Isolierschicht 13.
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Nachdem die notwendigen Öffnungen in den Platten 11 und 12 angeordnet
sind, werden zweckmäßigerweise die benötigten Masse- und Spannungskontakte in die
Platten eingesetzt. Die verschiedenartigen Führungen, in die die Kontakte eingesetzt
sind, werden auf den Platten befestigt. Die Ausnehmung 48 in jeder Kammer 47 schafft
Raum für die Nasen abschnitte der Masse- und Spannungskontakte.
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Falls eine auf beiden Seiten mit einer gedruckten Schaltung versehene
Schaltungsplatte benutzt wird, wie es in F i g. 6 gezeigt ist, dann sind alle Zapfen
30 und 32 in den Führungen mit einer Bohrung oder durchgehenden Längsöffnung versehen.
Die Leiterbahnen auf den entgegengesetzten Oberflächen der gedruckten Schaltungsplatte
liegen sich einander gegenüber, und es kommt manchmal vor, daß ein Spannungsleiter
auf der einen Seite einem Masseleiter auf der entgegengesetzten Seite gegenüberliegt.
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Für eine derartige Schaltungsplatte verwendet man zweckmäßigerweise
die in F i g. 6 gezeigte Anordnung nach der Erfindung.
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In F i g. 7 wird die Steckverbindungsanordnung in Verbindung mit
drei übereinanderliegenden Metallplatten 11, 12 und 60 verwendet, die jeweils durch
Isolierschichten 13 voneinander getrennt sind. In diesem Fall muß die Länge der
metallischen Hülse 51' mindestens gleich der Stärke von allen übereinanderliegenden
Metallplatten sein, so daß man die
Hülse mit einer ausgewählten
Metallplatte verbinden kann. Wie es in der Figur gezeigt ist, befindet sich die
kleinere Öffnung56 in derjenigen Platte, die elektrisch verbunden werden soll, und
die damit ausgerichteten größeren Öffnungen 57 sind in den anderen Platten. Eine
Isolierhülse 61 kann man verwenden, um die metallische Durchführung oder Hülse zu
ummanteln, wenn die elektrische Verbindung mit der zweiten oder mit der dritten
Platte hergestellt werden soll. Die Steckverbindungsanordnung kann auch in Verbindung
mit mehr als drei Metallplatten verwendet werden.