DE19506564C2 - Knochenklammer - Google Patents

Knochenklammer

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DE19506564C2 DE19506564A DE19506564A DE19506564C2 DE 19506564 C2 DE19506564 C2 DE 19506564C2 DE 19506564 A DE19506564 A DE 19506564A DE 19506564 A DE19506564 A DE 19506564A DE 19506564 C2 DE19506564 C2 DE 19506564C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Knochenklammer mit zwei Scheren­ armen, die mit einem Zapfen gegeneinander schwenkbar verbunden sind. Diese Klammer wird bei chirurgischen Methoden verwendet, um gebrochene Knochen in Ausrichtung zu deren richtigen Fügung zu bringen. Ferner dient diese Klammer dem Fixieren von Platten an gebrochenen Knochen, damit die Platten an die Knochen geschraubt werden können, um deren richtige Positionierung nach Wiedereinrenkung oder Approximation der Fraktur aufrechtzuerhalten.
Eine Vielzahl von Knochenklammern sind kommerziell erhältlich, um Kno­ chenbrüche ausrichten zu können. Diese betreffen allgemein zwei Kategorien, parallele und senkrechte Klammertypen. Eine parallele Knochenklammer nähert sich der Achse der Fraktur parallel mit ihrer eigenen Achse. Eine senkrechte Knochenklammer nähert sich der Achse der Fraktur mit ihrer eigenen Achse senkrecht zur Achse der Fraktur.
Zu den gebräuchlichen parallelen Knochenklammern gehören die nach Ver­ brugge, Lange, Kern, Ulrich, Lambotte, Seidel und Lanenbeck benannten Knochenklammern.
Jede dieser Klammervorrichtungen verwendet einen Sperrklinkenmechanismus, um Druck auf die getrennten Teile des Knochens auszuüben und aufrecht­ zuerhalten, die gerade in gegenseitige berührende Ausrichtung gebracht sind. Obwohl diese Klammervorrichtungen für eine Vielfalt von Anwendungen wirksam sind, nehmen die oben erwähnten Knochenklammern zuviel Raum ein, um bei der Fügung kleiner Knochenfrakturen verwendet werden zu können, wie es z. B. für den Mittelhandknochen sowie Finger- oder Zehen­ glieder zutrifft. Beim Fügen solcher Frakturen muß diese Klammer mit ihrer Achse parallel zur Knochenfraktur orientiert werden und kann nicht in die beengende Wunde wegen der großen Nähe zu den benachbarten Mittelhand­ knochen oder Mittelfußknochen eingeführt werden. In ähnlicher Weise behin­ dert der Sehnenmechanismus bei der Wiederherstellung von Frakturen des Finger- oder Zehenglieds stark die Einführung solcher paralleler Knochen­ klammern in die Wunde.
Das zur Zeit am meisten für die Wiederherstellung kleiner Knochenfrakturen verwendete Instrument ist allgemein der Tuchspannhaken (towel clip). Der Name ist abgeleitet von dem ursprünglich gedachten Zweck des Zusam­ menhaltens von Tüchern in einem sterilen Umfeld. Der Tuchspannhaken war nie zur Verwendung in der Knochenbruchchirurgie gedacht. Der Tuchspann­ haken fällt in die Kategorie von Knochenklammern des parallelen Typs, wobei seine Form einer Miniatureiszange ähnelt, und zwar mit einem Paar scharfer sich gegenüberliegender Spitzen, die durch Scherenwirkung zusam­ mengebracht werden können. Ein Sperrklinkenmechanismus ist beim Ausüben und Aufrechterhalten von Druck auf einen gebrochenen Knochen behilflich, der zwischen den Spitzen angeordnet ist. Dieser Mechanismus hat in einer Vorrichtung Anwendung gefunden, die beim Wiedereinrenken bzw. Zusam­ menfügen kleiner gebrochener Knochen verwendet wird. Sie nimmt nämlich weniger Raum als die meisten parallelen Knochenklammern ein und ist all­ gemein verfügbar ist. Weiterhin erlaubt ihre robuste Konstruktion die Aus­ übung relativ großer Kräfte, die zum Ein- bzw. Ausrichten von gebrochenen Knochen erforderlich sind. Zwei scharfe Spitzen ergreifen zuverlässig die auseinandergebrochenen, gegenüberliegenden Oberflächen der Knochenteile, ohne dabei zu rutschen. Der Tuchspannhaken besitzt jedoch zwei wesentliche Nachteile. Da der Tuchspannhaken wie eine parallele Knochenklammer funktioniert, nimmt er zuviel Raum für kleinere knochenchirurgische Ein­ griffe ein. Auch haben viele Tuchspannhaken Sperrhakenriegel nicht aus­ reichender Länge. Die Sperrhakenzähne können sich daher lösen, wenn der Tuchspannhaken während des Wiedereinrenkens eines Knochens geöffnet wird.
Senkrechte Knochenklammern, die zur Zeit verfügbar sind, weisen solche Vorrichtungen auf, wie sie z. B. als Lowman-Gerster- und Lowman-Hoglund- Knochenklammern bekannt sind. Dazu gehört auch die Bunnell-Howard- Arthrodese-Knochenklammer. Indem deren Einführung in den Wundeinschnitt senkrecht zur Achse der Fraktur ermöglicht wird, können solche Instrumente wirksamer als parallele Knochenklammern beim Wiedereinrenken von Kno­ chenfrakturen in beengten Bereichen verwendet werden. Die obigen Knochen­ klammern verwenden jedoch einen Schraubmechanismus, um die Klauen der Klammer zum Wiedereinrenken des dazwischengehaltenen gebrochenen Knochens festzuziehen. Folglich kann die Prozedur des Wiedereinrenkens weder mit der Geschwindigkeit ausgeführt werden, die die Verwendung eines Sperrhakenmechanismus erlaubt, noch wird die Kraft so leicht und wirksam auf den Knochen ausgeübt. Weiterhin erfordert der Schraubmechanismus oft die Anwendung beider Hände, wohingegen die Anwendung nur einer Hand zu bevorzugen ist.
Aus der US 2,427,128 ist ferner eine Knochenklammer bekannt, die einen ersten und einen zweiten Scherenarm aufweist, wobei die Scherenarme ein erstes und ein zweites Ende aufweisen. Die Scherenarme sind schwenkbar zueinander an einem Schwenkzapfenpunkt verbunden, der sich zwischen den ersten und den zweiten Enden befindet.
Danach sind ferner ein erstes und ein zweites Klammerelement vorgesehen, wobei das erste Klammerelement an einem ersten Ende mit dem zweiten Ende des ersten Scherenarms verbunden ist und eine Greifoberfläche an dessen zweitem Ende aufweist. Außerdem gehört danach eine Einrichtung zum gleitenden Montieren des zweiten Klammerelements an das erste Klammerelement zum Stand der Technik, wobei das zweite Klammerelement schwenkbar an dessen erstem Ende mit dem zweiten Ende des zweiten Scherenarms verbunden ist.
Schließlich ist es daraus bekannt, daß das Klammerelement einen hakenförmigen Abschnitt aufweist, welcher in Ausrichtung mit und gegenüber der ersten Greifoberfläche liegt. Weiterhin ist eine Sperrhakeneinrichtung vorgesehen, die ein schrittweises Bewegen des ersten und zweiten Scherenarmes zueinander ermöglicht.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Knochenklammer und einen Knochenapproximator mit einem Paar derartiger Knochenklammern zu schaffen, welche robust sind und nur einen minimalen Raum in der Wunde einnehmen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der nebengeordneten Ansprüche 1 und 9 gelöst. Die Merkmale der Unteransprüche gestalten die Erfindung konstruktiv weiter aus.
Mit der Erfindung wird eine Knochenklammer mit einem Sperrhakenmechanis­ mus geschaffen, die in einen chirurgischen Einschnitt senkrecht zu einer Knochenfraktur eingeführt werden kann. Die Knochenklammer weist einen Scherenabschnitt und einen Klammerabschnitt auf. Der Scherenabschnitt weist einen ersten und einen zweiten Scherenarm auf, die schwenkbar zueinander zwischen jeweils einem ersten und einem zweiten Ende verbunden sind. Am ersten Ende jedes Scherenarms sind Ringe zum Aufnehmen eines Daumens und eines gegenüberliegenden Fingers, wie z. B. eines Zeigefingers, vorgesehen. Zusammenwirkende Komponenten des Sperrhakenmechanismus sind an jedem Scherenarm nahe dem jeweils ersten Ende vorgesehen, wodurch eine schrittweise Reduzierung des Abstands zwischen den Fingerringen und zwischen den zweiten Enden der Scherenarme durch die Schwenkverbindung erlaubt. Der Sperrhakenmechanismus verhindert auch die Trennung der Fingerringe. Der Klammerabschnitt weist ein erstes und ein zweites Klammerelement auf. Das erste Klammerelement ist ein verlängerter Stift, der schwenkbar an einem ersten Ende mit dem zweiten Ende des ersten Scherenarms verbunden ist. Ein zweites Ende des ersten Klammerelements ist eine scharfe Spitze oder eine andere Oberflächenkonfiguration, welche zum Ergreifen eines Knochens geeignet ist. Das zweite Klammerelement ist gleitbar in dem ersten Klammerelement montiert, wobei die jeweiligen Längsachsen sich in paralleler Ausrichtung befinden. Ein Hakenabschnitt ist am zweiten Ende des zweiten Klammerelements angeordnet, der in einer Spitze oder einer anderen damit fluchtenden Greifoberfläche für den Knochen endet und der Greifoberfläche des ersten Klammerelements gegenübersteht.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das zweite Klammerelement in seiner Struktur eine langgestreckte Röhre konstanter innerer Abmessung auf, in der das erste Klammerelement gleitbar aufgenommen ist. Die verlängerte bzw. langgestreckte Röhre des zweiten Klammerelements ist schwenkbar an einem ersten Ende mit dem zweiten Ende des zweiten Scherenarms ver­ bunden. An einem zweiten Ende der verlängerten Röhre befindet sich in einstückiger Weise oder fest daran angebracht der zuvor erwähnte Haken­ abschnitt. Der Hakenabschnitt endet in einer Spitze oder einer anderen geeigneten Greifkonfiguration für den Knochen und liegt der Öffnung im zweiten Ende der langgestreckten Röhre gegenüber und fluchtet mit der Greifoberfläche am zweiten Ende des ersten Klammerelements.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist ein Knochenklammerpaar gemäß der vorliegenden Erfindung gleitbar auf einer Gleitschiene montiert, und zwar Seite an Seite, vorzugsweise parallel, und weisen zusammen einen Knochenapproximator auf. Eine oder beide Knochenklammern ist bzw. sind bis zu einer gewünschten Stelle entlang einer wesentlichen Länge der Gleit­ schiene gleitbar ausgeführt. Der Knochenapproximator umfaßt ferner eine Einrichtung zum Sichern jeder gleitbaren Knochenklammer an der gewünsch­ ten Stelle. Die Verwendung des Knochenapproximators, der ein Paar senk­ rechter Knochenklammern gemäß der vorliegenden Erfindung aufweist, erlaubt die Approximation einer Querfraktur, wobei ein minimaler Raum in dem chirurgischen Einschnitt gefordert wird. Die getrennten Knochenteile werden jeweils von einem Paar der Knochenklammern ergriffen. Indem die Knochenklammern zusammengeschoben werden, können die zwischen ent­ gegengesetzten Greifoberflächen ergriffenen Teile zu deren Fügung angenä­ hert werden. Die Knochenklammern können dann in einer Position entlang der Gleitschiene gesichert werden, wobei eine Bewegung der Knochenteile bis zum Abschluß der Fügeprozedur verhindert wird.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausfüh­ rungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der Knochenklammer gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Knochenklammer gemäß Fig. 1, gezeigt bei der Wiederherstellung einer Mittelhandknochenfraktur;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Tuchspannhakens des Standes der Technik, gezeigt bei der Verwendung bei der Wiederherstellung einer Mittelhandknochenfraktur;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Knochenapproximators, wobei ein Paar Knochenklammern gemäß der Erfindung verwendet wird;
Fig. 5 eine Teilschnittansicht entlang der Linie V-V gemäß Fig. 4;
Fig. 6 eine detaillierte Ansicht des Knochenapproximators gemäß Fig. 4 von unten, wobei die Befestigung einer Knochenklammer an der Gleitschiene gezeigt ist;
Fig. 7 ein Detail eines Ausführungsbeispiels der Knochenklammer zur Dreipunktbefestigung einer Knochenfraktur; und
Fig. 8 ein Detail eines Ausführungsbeispiels der Knochenklammer zur Vierpunktbefestigung einer Knochenfraktur.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 ist dort allgemein eine Knochenklammer 10 gemäß der Erfindung gezeigt. Die Komponenten der Knochenklammer 10 sind aus einem geeigneten Material konstruiert, das typischerweise für Instrumente oder ähnliche Anwendungen verwendet wird. Im allgemeinen erlauben solche Materialien eine Sterilisierung, sind korrosionsbeständig und haben gute Festigkeitscharakteristiken, wie z. B. rostfreier Stahl.
Ein Paar Scherenarme 1a und 1b sind über einen Scherenzapfen 2 ver­ bunden. Fingerringe 3a und 3b sind an jeweiligen Enden der Scherenarme 1a und 1b zum Übertragen der Handbewegung auf die Scherenarme 1a und 1b vorgesehen. Vorzugsweise sind die Fingerringe 3a und 3b als geschlosse­ ne Ringe ausgebildet, indem dem Anwender das Schließen der Knochenklam­ mer 10 ermöglicht wird, wobei die Fingerringe 3a und 3b zusammenge­ bracht werden und die Scherenarme 1a und 1b sich in eine Position bewe­ gen, in der sich jeder einer gemeinsamen Scherenlängsachse A annähert. In ähnlicher Weise wird das Öffnen der Knochenklammer 10 durch eine Bewegung bewirkt, welche den Abstand zwischen den Fingerringen 3a und 3b vergrößert. Die Knochenklammer 10 in Fig. 1 ist in einer geöffneten Position gezeigt. Ein Sperrhakenbogen 4 erstreckt sich vom Scherenarm 1b im wesentlichen entlang einer gemeinsamen Ebene der Knochenklammer 10, und ist so orientiert, daß er mit einer entsprechenden Sperrhakennase 5 am Scherenarm 1a zusammenwirkt. Der Sperrhakenbogen bzw. -arm 4 weist eine Reihe von Zähnen 4a auf, die jeweils eine Fläche senkrecht zum Sperrhakenbogen 4 auf einer Seite, die dem Fingerring 3b gegenüberliegt, und eine geneigte Fläche an der anderen Seite aufweisen. Die Sperrhakenna­ se 5 weist einen einzelnen Zahn auf, der ein Profil ähnlich dem Zahn 4a aufweist, wobei dessen senkrechte Fläche dem Fingerring 3a gegenüberliegt.
Diese Konfiguration erlaubt das schrittweise Schließen der Scherenarme 1a und 1b, wenn die Sperrhakennase 5 über die geneigte Oberfläche jedes Zahns 4a auf den Sperrhakenbogen 4 gleitet, wobei die senkrechten Ober­ flächen an sowohl der Sperrhakennase 5 als auch den Zähnen 4a in Eingriff kommen, um ein Öffnen der Scherenarme 1a und 1b zu verhindern. Das Öffnen der Knochenklammer 10 wird durch eine Drehbewegung erreicht, die ausreicht, um jeden der Scherenarme 1a und 1b voneinander weg und aus der gemeinsamen Ebene der Knochenklammer 10 zu bewegen, wobei die Sperrhakennase 5 von den Zähnen 4a gelöst wird. Obwohl der Sperrhaken­ bogen 4 so gezeigt ist, daß er sich im bevorzugten Ausführungsbeispiel vom Scherenarm 1b erstreckt, kann er stattdessen einstückig mit dem Scherenarm 1a ausgeführt sein, und die Sperrhakennase 5 kann ihrerseits am Scherenarm 1b angeordnet sein. Weiterhin ist der Scherenarm 1b so gezeigt, daß er den Scherenarm 1a kreuzt, jedoch kann dies umgekehrt sein, z. B. in dem Fall, bei dem das Instrument von einer linkshändigen Person bedient werden soll, wodurch das Lösen des Sperrhakenmechanismus erleichtert ist.
Ein stiftförmiges Klammerelement 6 ist an einem Anschlußende des Scheren­ arms 1a über einen Stiftmontierzapfen 7 verbunden, der sich dort quer hindurch erstreckt. Das stiftförmige Klammerelement 6 ist ein verlängerter Zylinder mit einer scharfen Spitze 8 an seinem freien Ende. Ein Stifthalte- Klammerelement 9 weist einen Röhrenabschnitt 11 und einen Hakenabschnitt 12 auf, der einstückig oder fest mit dem Röhrenabschnitt 11 verbunden ist und sich von einem der freien Enden wegerstreckt. Der Röhrenabschnitt 11 ist eine sich längserstreckende zylindrische Röhre, die an beiden Enden offen ist und eine Innenabmessung hat, um darin das stiftförmige Klam­ merelement 6 aufzunehmen. Da der Röhrenabschnitt 11 als eine Führungs­ schiene zur Gleitbewegung des stiftförmigen Klammerelements 6 dient, sollte es kein übermäßiges Spiel zwischen dem äußeren Durchmesser des stiftförmi­ gen Klammerelements 6 und dem Innendurchmesser des Röhrenabschnitts 11 geben, noch sollte der Sitz zu fest sein, so daß eine sanfte Gleitbewegung behindert wird. Das Stifthalte-Klammerelement 9 ist schwenkbar mit dem Scherenarm 1b über dem Montierzapfen 13 verbunden. Der Montierzapfen 13 erstreckt sich jedoch nicht durch den Röhrenabschnitt 11, was die Gleitbewegung des stiftförmigen Klammerelements 6 innerhalb des röhrenför­ migen Elements verhindern würde. Stattdessen befindet sich der Montierzap­ fen 13 entweder vollständig außerhalb des Röhrenabschnitts 11, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, oder ist exzentrisch zur Klammerlängsachse B des Röh­ renabschnitts 11 orientiert.
Der Hakenabschnitt 12 erstreckt sich vom Röhrenabschnitt 11 weg und endet in einer scharfen Spitze 14. Die scharfe Spitze 14 liegt der scharfen Spitze 8 des stiftförmigen Klammerelements 6 gegenüber und liegt auf einer gemeinsamen Klammerlängsachse B mit der scharfen Spitze 8, um Stabilität zu gewährleisten, wenn die Knochenklammer 10 geschlossen wird. Die scharfen Spitzen 8 und 14 ergreifen die entgegengesetzten Oberflächen eines gebrochenen Knochens, der dazwischen angeordnet ist. Obwohl im Ausführungs­ beispiel nur die scharfen Spitzen als die Mittel zum Ergreifen der Oberfläche des wiedereinzurenkenden Knochens gewählt worden sind, ist selbst­ verständlich, daß jede Art einer geeigneten Oberflächenkonfiguration zum Greifen eines Knochens verwendet werden kann. Zum Beispiel können Zähne an Stelle von einzelnen Spitzen verwendet werden. Weiterhin können die Zähne mit einer breiten Basis versehen sein, um ein Loch in einer Platte anzubrin­ gen, die an dem Knochen befestigt werden soll, wobei die Leistungsfähigkeit der Knochenklammer 10 weiter erhöht wird, wenn eine solche Platte zum Halten der richtigen Ausrichtung der wiedereingerenkten Fraktur verwendet wird. Im Hinblick auf den Gleitmechanismus der Knochenklammer 10, die im Falle des bevorzugten Ausführungsbeispiels ein stiftförmiges Klammer­ element 6 aufweist, das in dem Röhrenabschnitt 11 aufgenommen ist, ist darauf hinzuweisen, daß jedes geeignete Mittel zum gleitenden Montieren zwischen jedem verlängerten Klammerelement, das an den Anschlußenden der Scherenarme 1a und 1b schwenkbar montiert ist und sich davon weger­ streckend eingesetzt werden kann. Wenn ein Stift verwendet wird, der innerhalb einer Röhre aufgenommen ist, brauchen ferner die verlängerten Komponenten nicht zylindrisch ausgeführt sein, wie es bezüglich des bevor­ zugten Falles offenbart ist. Zum Beispiel können, solange deren Konfigurationen gleitbar über deren Verschiebelänge in Eingriff bringbar sind, die Elemente rechteckförmig oder eine andere geeignete Form im Querschnitt haben.
Die Knochenklammer 10 wird durch Einstecken eines Daumens und eines gegenüberliegenden Fingers der gleichen Hand durch die Fingerringe 3a und 3b und durch Schließen der Scherenarme 1a und 1b bedient, indem die Finger der Hand zueinander bewegt werden. Auf den angewandten Druck hin gleitet das stiftförmige Klammerelement 6 innerhalb des Röhrenabschnitts 11 des Stifthalte-Klammerelements 9, wobei der Abstand zwischen der scharfen Spitze 8 des stiftförmigen Klammerelements 6 und der scharfen Spitze 14 des Hakenabschnitts 12 des Stifthalte-Klammerelements 9 ver­ kleinert wird. Der Stiftmontierzapfen 7 und der Stiftmontierzapfen 13 erlau­ ben, daß die bogenförmige Bewegung der Scherenarme 1a und 1b in eine lineare Gleitbewegung zwischen dem stiftförmigen Klammerelement 6 und dem Röhrenabschnitt 11 des Stifthalte-Klammerelements 9 umgewandelt wird. Die Sperrhakennase 5 und der Sperrhakenbogen 4 erlauben nur eine schritt­ weise Bewegung in einer Schließrichtung, wodurch die Wiedereinrenkung erleichtert wird, weil nicht zugelassen wird, daß sich die Fraktur aufweitet, sobald ein bestimmtes Ausmaß an Druck darauf ausgeübt worden ist, und zwar durch schrittweisen Vorschub. In einem bevorzugten Fall hat der Sperrhakenbogen 4 eine ausreichende Länge, um noch zu gewährleisten, daß die Sperrhakennase 5 mit den Zähnen 4a in Eingriff ist, wenn das stiftför­ mige Klammerelement 6 vollständig in den Röhrenabschnitt 11 zurückgezo­ gen ist, wobei die Knochenklammer 10 in einer vollständig geöffneten Position ist. Der Abstand zwischen den Scherenzapfen 2 und den Enden jedes der Scherenarme 1a und 1b weist vorzugsweise die gleiche Länge auf, so daß die Klammerlängsachse B etwa senkrecht zur Scherenlängsachse A steht. Weiterhin wird, indem der Abstand zwischen dem Scherenzapfen 2 und den Enden der Scherenarme 1a und 1b kürzer als der Abstand zwischen dem Scherenzapfen 2 und den Fingerringen 3a und 3b gemacht wird, eine Erhöhung eines mechanischen Vorteils erhalten, was die Anwendung erhöhten Drucks auf die Knochenfraktur erleichtert.
Die Knochenklammer 10, wie sie mit Bezug auf Fig. 1 beschrieben ist, verwendet eine Zweipunktbefestigung des Knochens, d. h. zwei entgegen­ gesetzte und ausgerichtete Punkte an jeder Seite des Knochens. In alternati­ ver Weise kann für bestimmte Anwendungen eine Drei-, Vier- oder Mehr­ punktbefestigung wünschenswert sein. Die Fig. 7 und 8 veranschaulichen zwei mögliche Konfigurationen, wobei eine Drei- bzw. Vierpunktbefestigung veranschaulicht ist. In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 ist das stift­ förmige Klammerelement 6 so abgeändert, daß es an dem einen, mit 6' bezeichneten Ende ein Paar Spitzen 8' zur Gewährleistung eines Zweipunkt­ kontakts an einer Seite des Knochens und eine einzelne Spitze 14 zur Gewährleistung eines Einpunktkontakts an der anderen Seite des Knochens aufweist. Im Ausführungsbeispiel von Fig. 8 weist ein abgeänderter Haken­ abschnitt 12' zusätzlich zwei scharfe Spitzen 14' auf, die in Kombination mit dem abgeänderten, stiftförmigen Klammerelement 6' einen Zweipunktkon­ takt an beiden Seiten des Knochens gewährleisten.
Die Knochenklammer gemäß der Erfindung ist bezüglich der Behebung kleiner Knochenfrakturen, wie sie z. B. in der Hand auftreten, beschrieben worden, und zwar wegen ihrer besonderen Vorteile bei einer solchen An­ wendung. Es ist jedoch ohne weiteres zu verstehen, daß die Erfindung auch mit gleicher Brauchbarkeit bei der Wiedereinrenkung von großen Knochen, wie z. B. der Speiche, der Elle, des Oberarmknochens, des Wadenbeins, des Schienbeins, des Oberschenkelknochens, usw. verwendet werden kann, wobei die Größe des erforderlichen Einschnitts bei einem Minimum gehalten werden kann. In solchen Fällen würden die Abmessungen der Knochen­ klammer vergrößert werden oder in geeigneter Weise geändert werden.
In Fig. 2 ist eine Knochenklammer 10 gemäß der Erfindung in Anwendung gezeigt. Die Knochenklammer 10 wird in einen Einschnitt 21 in einer Hand 20 eingeführt und in Position um eine Fraktur 22 des Mittelhandknochens 23 orientiert. Die Klammerlängsachse steht all­ gemein senkrecht zur Fraktur 22, und es drücken die scharfe Spitze 8 von oben und die scharfe Spitze 12 des Hakenabschnitts von unten zusammen, um die Fraktur 22 durch Ausüben einer Handkraft durch Zusammenbringen der Fingerringe 3a und 3b wiedereinzurenken, wie es durch die Pfeile gezeigt ist. Obwohl es nicht gezeigt ist, kann eine Plane zwischen einem der scharfen Spitzen 8 und der Spitze des Hakenabschnitts 12 sowie dem Mittelhandknochen 23 angeordnet sein, um sie daran anzubringen, und um eine richtige Ausrichtung nach Entfernen der Knochenklammer 10 aufrecht­ zuerhalten.
Fig. 3 veranschaulicht die Verwendung einer Knochenklammer des Standes der Technik, insbesondere eines Tuchspannhakens, allgemein bezeichnet mit 30, zum Zwecke der Gegenüberstellung mit der Erfindung. Eine Längsachse C des Tuchspannhakens 30 wird in einen Einschnitt 21 eingefügt und parallel zur Fraktur 22 im Mittelhandknochen 23 orientiert. Gekrümmte Zangenabschnitte 24a und 24b enden in scharfen Spitzen, welche den Mittel­ handknochen 23 dazwischen ergreifen, um Druck auf Abschnitte des Mittel­ handknochens 23 an entgegengesetzten Seiten der Fraktur auszuüben. Da der Tuchspannhaken 30 parallel zur Fraktur 22 in den Einschnitt 21 eingeführt werden muß, erfordert er mehr Raum als eine Knochenklammer 10, welche senkrecht eingeführt wird, wie es in Fig. 2 gezeigt ist. Nach Fig. 3 weisen viele Tuchspannhaken des weiteren zusammenwirkende Sperrhakeneinrichtun­ gen 25a, 25b auf, die einen nicht ausreichenden Bogen aufweisen, um deren Eingriff zu erlauben, wenn sich der Tuchspannhaken 30 in einer geöffneten Position befindet, da deren beabsichtigter Zweck das Klammern von Tüchern in einem sterilen Umfeld anstatt von Knochen ist.
Zusätzlich zu den Vorteilen, die bei der Behebung von Fraktu­ ren, die ein Wiedereinrenken erfordern, kann die hier beschriebene Knochen­ klammer ähnliche Vorteile beim Beheben von Frakturen aufweisen, die quer zur Knochenachse verlaufen und eine Annäherung erfordern. Die Fig. 4 bis 6 zeigen einen Knochenapproximator, der allgemein mit 100 bezeichnet ist. Der Knochenapproximator 100 weist ein Paar von Knochenklammern 10' auf, von denen wenigstens eine und vor­ zugsweise beide gleitbar auf einer Gleitschiene 101 montiert sind, wobei jeweils eine Ebene im wesentlichen parallel zueinander den bevorzugten Fall darstellt. Der Aufbau der Knochenklammern 10' ist der gleiche wie jener der Knochenklammer 10, die unter Bezug auf Fig. 1 beschrieben ist, unter Hinzufügung eines Montierschuhs 103, der an einem unteren Abschnitt eines Scherenarms 1a' (entsprechend dem Scherenarm 1a von Fig. 1) befestigt ist. Obwohl bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel der Montierschuh 103 einstückig mit dem Scherenarm 1a' ausgeführt ist, ist darauf hinzuweisen, daß ein geeignet konstruierter Schuh auch lösbar an einer Knochenklammer 10 angebracht sein kann. Weiterhin können, obwohl in dem Ausführungsbeispiel Montiereinrichtungen bereitgestellt sind, die einen Montierschuh 103 auf­ weisen, der am Scherenarm 1a' angeordnet ist, die Knochenklammern 10' durch eine Anzahl von anderen Mitteln an der Gleitschiene 101 montiert sein, die an verschiedenen anderen Stellen der Knochenklammer 10' an­ geordnet sein können.
Ein Führungsweg 102 verläuft über die Länge der Gleitschiene 101, um darin den Montierschuh 103 gleitend aufzunehmen. Es sind Mittel bereit­ gestellt, vorzugsweise in der Form von Flügelschrauben 104, (eine davon ist in den Fig. 5 und 6 gezeigt), um die Knochenklammern 10' an jeder gewünschten Position entlang der Gleitschiene 101 zu sichern. Der Montier­ schuh 103 wird von unten eingeschraubt, um einen Gewindeabschnitt der Flügelschraube 104 aufzunehmen, welche sich durch einen Schlitz 105 erstreckt, der im wesentlichen über die Länge der Gleitschiene 101 verläuft. Die Knochenklammern 10' werden an einer gewünschten Stelle gesichert, indem die Flügelschrauben 104 gegen die Unterseite der Gleitschiene 101 festgezogen werden.
Zur Beschreibung der Vorgehensweise, bei der der Knochenapproximator 100 verwendet wird, wird auch auf die Fig. 4 verwiesen. Die Klammerenden der Knochenklammern 10' werden in einen chirurgischen Einschnitt 121 eingeführt, und zwar jeweils so ausgerichtet, um jeweils getrennte Abschnitte eines Knochens 123 zu klammern. Es wird dann ein Druck von Hand ausgeübt, um die Kno­ chenteile 123 sicher zu klammern. Die Knochenklammern 10' werden dann entlang der Gleitschiene bewegt, wie es erforderlich ist, um die gebrochenen Enden in eine anatomisch korrekte Ausrichtung zu plazieren. Wenn die gewünschte Positionierung erreicht ist, werden die Knochenklammern 10' an dieser Stelle durch Festziehen der Flügelschrauben 104 gegen die Gleit­ schiene 101 gesichert. Eine Platte (nicht gezeigt) kann dann an den Knochen zu dessen Überbrückung angebracht werden, oder es kann eine andere geeignete Vorgehensweise ausgeführt werden, um eine Einheit zwischen den Knochenteilen 123 aufrechtzuerhalten. Nach Abschluß der Fügeprozedur wird der Greifdruck der Knochenklammern 10' gelöst, und der Knochenappro­ ximator 100 wird aus dem Einschnitt 121 entfernt.

Claims (13)

1. Knochenklammer mit zwei Scherenarmen (1a, 1b), welche mit einem Zapfen (2) gegeneinander schwenkbar verbunden sind;
wobei die Scherenarme (1a, 1b) jeweils an ihren dem Greifabschnitt abgewandten Ende angelenkte Klammerelemente (6, 9) aufweisen,
wobei ein Klammerelement (9) eine Hülse (11) mit einem daran befestigten, an seinem freien Ende eine Greiffläche (14) aufweisenden Hakenabschnitt (12) ist, und
wobei das andere Klammerelement als in der Hülse (11) geführter Stift (6) ausgebildet ist, der an seinem Ende ebenfalls eine Greiffläche (8) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
einerseits der Stift (6) mit dem Scherenarm (1a) und andererseits die Hülse (11) mit dem Scherenarm (1b) mittels Zapfen (7, 13) derart schwenkbar verbunden sind, daß die Längsachsen der Zapfen (7, 13) die Längsachsen von Stift (6) und Hülse (11) schneiden,
die beiden Greifflächen (8, 14; 8', 14') derart an dem Stift (6, 6') und an dem Hakenabschnitt (12, 12') vorgesehen sind, daß
ihre Symmetrieachsen mit der Stift- und Hülsenlängsachse zusammenfallen, und
das äußere Ende der Hülse (11) in der Nähe der beiden Greifflächen (8, 8'; 14, 14') und außerhalb des durch die beiden Scherenarme (1a, 1b) einbeschriebenen Winkels angeordnet ist.
2. Knochenklammer gemäß Anspruch 1, wobei ein Abstand vom Scherenzapfen (2) zu jeweils dem zweiten freien Ende des ersten Scherenarms (1a) bzw. des zweiten Scherenarms (1b) im wesentlichen gleich ist.
3. Knochenklammer gemäß Anspruch 1, wobei die Scherenarme (1a, 1b) an den jeweiligen freien Enden Fingeraufnahmeeinrichtungen aufweisen.
4. Knochenklammer gemäß Anspruch 1, wobei die Scherenarme (1a, 1b) an den jeweiligen freien Enden einen Fingerring (3a, 3b) aufweisen.
5. Knochenklammer gemäß Anspruch 1, wobei die ersten und die zweiten Greifoberflächen scharfe Spitzen (8, 14) aufweisen.
6. Knochenklammer gemäß Anspruch 1, wobei die erste und zweite Greiffläche je eine einzelne scharfe Spitze (8, 14) aufweisen.
7. Knochenklammer gemäß Anspruch 1, wobei die erste Greiffläche zwei scharfe Spitzen (8') und die zweite Greiffläche eine scharfe Spitze (14) aufweisen.
8. Knochenklammer gemäß Anspruch 1, wobei die ersten und die zweiten Greifoberflächen jeweils wenigstens zwei scharfe Spitzen (8', 14') aufweisen.
9. Knochenapproximator mit einem Paar Knochenklammern nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Gleitschiene (101) vorgesehen ist, auf der
das Paar Knochenklammern (10') montiert ist, wobei mindestens eine Knochenklammer (10') zur Bewegung über einen Positionsbereich auf der Gleitschiene (101) gleitbar montiert ist; und daß
die Gleitschiene (101) einen T-nutförmigen Führungsweg (102) aufweist, in dem mindestens eine Einrichtung (103, 104) zum Sichern wenigstens einer Knochenklammer (10') in einer gewünschten Position in dem Bereich der Gleitschiene (101) verschiebbar und feststellbar angeordnet ist.
10. Knochenapproximator nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede Knochenklammer (10') weiterhin eine Sperrhakeneinrichtung (4') zum Gewährleisten der schrittweisen Bewegung des ersten und des zweiten Scherenarms (1a, 1b) von einer Position, bei der die Fingeraufnahmeeinrichtungen voneinander beabstandet sind, zu einer Posi­ tion, bei der die Fingeraufnahmeeinrichtungen näher zueinander gebracht sind, aufweist, wodurch eine Bewegung in eine entgegengesetzte Richtung verhindert ist.
11. Knochenapproximator gemäß Anspruch 9 oder 10, bei dem die Ebenen des Paars von Knochenklammern (10') im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
12. Knochenapproximator gemäß Anspruch 9 oder 10, bei dem beide Kno­ chenklammern (10') verschiebbar und feststellbar auf der Gleitschiene (101) montiert sind.
13. Knochenapproximator gemäß Anspruch 9 oder 10, bei dem zumindest eine gleitbar montierte Knochenklammer (10') einstückig mit einem Montierschuh (103) verbunden ist.
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