DE19508678A1 - Luftfilter - Google Patents

Luftfilter

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DE19508678A1
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Description

Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Verbesserungen an einem Luftreinigungsgerät oder Luftfilter.
Erörterung des Standes der Technik
Es ist ein Luftfilter für ein Kraftfahrzeug bekannt, das un­ ter Verwendung von zwei Gehäuseteilen, die zusammengebaut wer­ den, wobei ein Filterelement in den Gehäuseteilen aufgenom­ men wird, gefertigt wird. Ein Beispiel eines solchen Typs eines Luftfilters ist in der Offenlegungsschrift Nr. 4-79958 einer ungeprüften Japanischen Gebrauchsmusteran­ meldung offenbart. Das dem Stand der Technik zuzurechnende Luftfilter enthält: (a) ein erstes Gehäuseteil mit einem Lufteinlaß und einer ersten Öffnung; (b) ein zweites Gehäu­ seteil mit einer zweiten Öffnung, mit einer die zweite Öff­ nung umschließenden Abdichtfläche und mit einem Luftauslaß; (c) ein Filterelement mit einem Dichtungselement, das am Außenumfang des Filterelements angebracht und zwischen das erste sowie zweite Gehäuseteil eingesetzt wird, wenn die beiden Gehäuseteile miteinander zusammengebaut werden. Das erste Gehäuseteil besitzt (d) ein erstes Anlageteil, das außenseitig der ersten Öffnung angeordnet ist. Das zweite Gehäuseteil besitzt (e) ein zweites Anlageteil, das außensei­ tig der Abdichtfläche angeordnet und mit dem ersten Anlage­ teil zur Anlage zu bringen ist, wenn die beiden Anlageteile relativ zueinander in einer im wesentlichen zur Ebene, in der sich das Dichtungselement erstreckt, parallelen Richtung verlagert werden. Das zweite Anlageteil bestimmt den Abstand zwischen dem ersten sowie zweiten miteinander zusammenge­ bauten Gehäuseteil, gemessen in einer zur Ebene der ersten Öffnung im wesentlichen senkrechten Richtung. Das Luftfil­ ter enthält ferner (f) eine Klemmvorrichtung, um einander zugeordnete Teile des ersten und zweiten Gehäuseteils, wel­ che von dem ersten und zweiten Anlage- oder Eingriffsteil entfernt sind, fest miteinander zu verbinden. Die Klemmvor­ richtung wirkt mit dem ersten Anlage- oder Eingriffsteil, die miteinander verbunden sind, zusammen, um zu bewirken, daß die Abdichtfläche des zweiten Gehäuseteils in abdichten­ de Anlage mit dem im ersten Gehäuseteil aufgenommenen Dich­ tungselement kommt.
Das oben beschriebene Luftfilter wird somit durch Verbinden des ersten sowie zweiten Anlage- oder Eingriffsteils mitein­ ander an der einen von einander entgegengesetzten Seitenflä­ chen des Luftfilters und durch Verklemmen des ersten sowie zweiten Gehäuseteils miteinander an der anderen Seitenfläche mittels der Klemmvorrichtung zusammengebaut. Bei dieser An­ ordnung ist es nicht notwendig, eine weitere Klemmvorrichtung an der oben angegebenen einen Seitenfläche vorzusehen, weil das erste und zweite Gehäuseteil miteinander durch die Ver­ bindung der ersten und zweiten Eingriffsteile gekoppelt wer­ den. Somit kann das bekannte Luftfilter im Vergleich mit einem Luftfilter, bei dem ein erstes und zweites Gehäuseteil unter Verwendung einer Klemmvorrichtung an jeder der einander entgegengesetzten Seitenflächen des Luftfilters zusammenge­ baut wird, mit niedrigeren Kosten gefertigt werden. Darüber hinaus erleichtert die Anordnung nach dem Stand der Technik das Öffnen und Schließen des ersten sowie zweiten Gehäuse­ teils, wodurch das Reinigen oder Ersetzen des darin aufge­ nommenen Filterelements leichter oder einfacher gemacht wird.
Bei dem vorstehend beschriebenen Luftfilter wird die Ab­ dichtfläche des zweiten Gehäuseteils in abdichtender Berüh­ rung mit dem am Filterelement angebrachten Dichtungselement zu dem Zweck gehalten, das Vermischen von Staub mit der durch das Luftfilter strömenden Luft zu verhindern. Für dieses Ziel ist es jedoch nicht wesentlich, das Dichtungs­ element zwischen das erste und zweite Gehäuseteil einzuset­ zen, wie es die oben angegebene Schrift lehrt, vielmehr ist es möglich, daß das erste Gehäuseteil das Dichtungselement durch Beschränkung der Aufnahmetiefe des Dichtungselements in das erste Gehäuseteil lagert. Im letztgenannten Fall ist es auch erforderlich, daß die Abdichtfläche des zweiten Ge­ häuseteils in abdichtender Anlage mit dem Dichtungselement dem Filterelements gehalten wird, wenn das zweite Gehäuseteil das erste Gehäuseteil verschließt.
Die Fig. 21 zeigt eine Art, in welcher das obige Luftfilter zusammengebaut wird. Im einzelnen bewegt ein Monteur ein zweites Gehäuseteil 206 mit Bezug zu einem ersten Gehäuse­ teil 202 in einer durch einen Pfeil angegebenen Richtung, so daß ein zweites Eingriffsteil 200 des zweiten Gehäuseteils 206 in einer in Fig. 21 nach rechts gerichteten Richtung ver­ lagert wird, um in ein erstes Eingriffsteil 204 des ersten Gehäuseteils 202 einzutreten. Da das zweite Gehäuseteil 206 in einer Richtung von der Innen- zur Außenseite des ersten Gehäuseteils 202 verschoben wird, kann eine Außenkante 210 einer Abdichtfläche 208 des zweiten Gehäuseteils 206 mit einem im ersten Gehäuseteil 202 aufgenommenen Dichtungsele­ ment 212 aufeinandertreffen und sogar das Dichtungselement 212 vom Filterelement abstreifen, was eine elastische Ver­ formung des Dichtungselements 212 hervorruft, wie in der Fig. 21 angedeutet ist. Somit gewährleistet das bekannte Luftfilter einen zufriedenstellenden luftdichten Verschluß zwischen dem ersten und zweiten Gehäuseteil 202, 206 auf­ grund der elastischen Verformung des Dichtungselements 212, die bestehen bleibt, nachdem die beiden Gehäuseteile 202, 206 miteinander zusammengebaut sind, nicht.
Abriß der Erfindung
Es ist deshalb eine Aufgabe dieser Erfindung, ein Luftfil­ ter zu schaffen, das ein teilbares Gehäuse, welches in ein erstes sowie zweites Gehäuseteil zu trennen ist, und ein im teilbaren Gehäuse aufgenommenes Filterelement besitzt, wobei das erste sowie zweite Gehäuseteil miteinander derart zusam­ mengebaut werden, daß ein mit dem Filterelement verbundenes Dichtungselement nicht dem Problem einer elastischen Verfor­ mung unterliegt, die zu einem schlechten, mangelhaften Abdich­ ten zwischen dem ersten sowie zweiten Gehäuseteil des Luft­ filters als einem Endprodukt führt.
Die obige Aufgabe wird durch die vorliegende Erfindung gelöst, die ein Luftfilter zur Reinigung von durch einen Luftkanal strömender Luft schafft, das umfaßt: ein teilbares Gehäuse mit einem ersten und einem zweiten Gehäuseteil zum Anschluß an einen jeweiligen stromauf- bzw. stromabwärtigen Abschnitt des Luftkanals, wobei diese Gehäuseteile eine erste bzw. zweite Öffnung besitzen; ein in dem teilbaren Gehäuse aufge­ nommenes Filterelement; eine Abdichtfläche am einen der er­ sten und zweiten Gehäuseteile, die die jeweils zugeordnete der ersten und zweiten Öffnungen umschließt; ein mit der Ab­ dichtfläche in abdichtender Anlage befindliches Dichtungs­ element; eine außenseitig der ersten und zweiten Öffnungen der ersten und zweiten Gehäuseteile angeordnete Gelenkvor­ richtung, die die beiden Gehäuseteile verschwenkbar mitein­ ander verbindet und ein Aufnahmeelement mit einer Aufnahme­ öffnung sowie ein durch diese Aufnahmeöffnung hindurch im Aufnahmeelement aufzunehmendes Achsenelement enthält, wobei das Achsenelement und das Aufnahmeelement mit Bezug zuein­ ander im wesentlichen längs einer Ebene verlagerbar sind, in welcher sich das Dichtungselement erstreckt; eine mit der Gelenkvorrichtung zur festen Verbindung der beiden Gehäuse­ teile zusammenwirkende Klemmvorrichtung; und eine einen er­ sten sowie einen zweiten aneinanderstoßenden Abschnitt ein­ schließende Schutzeinrichtung, die zuläßt, die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Achsenelement der Gelenkvorrichtung in einer vorgeschriebenen Schwenkposition im Aufnahmeelement dieser Gelenkvorrichtung befindet, und die durch Anlage ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte aneinan­ der verhindert, die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Achsenelement nicht in der genannten Schwenkposition befin­ det, wobei die Schutzeinrichtung als ihre ersten und zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte ein jeweiliges Teil des ersten Gehäuseteils bzw. ein jeweiliges Teil des zweiten Gehäuseteils enthält.
Das Filterelement kann in dem teilbaren Gehäuse auf verschie­ dene Arten aufgenommen werden. Beispielsweise kann der Außen­ umfangsabschnitt des Filters unter Verwendung einer Verstei­ fungseinrichtung oder eines Verstärkungselements versteift oder verstärkt sein, so daß das erste oder zweite Gehäuseteil den verstärkten oder versteiften Abschnitt des Filters la­ gert. Alternativ kann das Dichtungselement am Außenumfang des Filters so angebracht sein, daß das erste oder zweite Gehäuseteil das Dichtungselement lagert. Im letztgenannten Fall kann das Dichtungselement sandwichartig zwischen dem ersten und zweiten Gehäuseteil eingeklemmt werden. Sowohl die erste als auch die zweite Art und Weise kann bei einem einzigen Luftfilter zur Anwendung gelangen. Bei der zweiten Art, wobei das Dichtungselement zwischen dem ersten und zwei­ ten Gehäuseteil eingeklemmt wird, wird im Hinblick auf das Aufrechterhalten der Abschlußdichtheit bevorzugt, jeweils eine erste bzw. eine zweite Abdichtfläche, die die erste bzw. zweite Öffnung des ersten und zweiten Gehäuseteils um­ gibt, auszubilden und das Dichtungselement zwischen dem er­ sten sowie zweiten Gehäuseteil einzuklemmen.
Bei dem Luftfilter mit der oben beschriebenen Konstruktion ermöglichen es die ersten und zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte der Schutzeinrichtung einem Monteur oder einem Roboter, das erste und zweite Gehäuseteil relativ zueinander zu bewegen, so daß das Achsenelement der Gelenkvorrichtung in der Schwenkposition im Aufnahmeelement der Gelenkvorrich­ tung positioniert wird. Während dieses Vorgangs verhindert die Schutzeinrichtung wirksam, daß die äußere oder innere Kante der Abdichtfläche mit dem Dichtungselement, das am im ersten oder zweiten Gehäuseteil aufgenommenen Filterelement angebracht ist, in störender Weise zusammentrifft, und sie verhindert insbesondere ein solches Zusammentreffen, das in einer elastischen Verformung des Dichtungselements in einem solchen Ausmaß resultiert, daß das Dichtungselement eine zu­ friedenstellende Abdichtfunktion nicht erfüllen kann. Somit kann der Monteur auf einfache Weise die beiden Gehäuseteile miteinander allein in Abhängigkeit von den aneinanderstoßen­ den Abschnitten der Schutzeinrichtung zusammenbauen, ohne daß das Problem einer elastischen Verformung des Dichtungs­ elements hervorgerufen wird. Wenn das Achsenelement in der Schwenkposition angeordnet wird, so verbleibt nicht länger irgendeine Möglichkeit, daß die Abdichtfläche mit dem Dich­ tungselement in störende Beeinflussung gelangt, und deshalb ermöglicht es die Schutzeinrichtung dem Monteur, die Abdicht­ fläche und das Dichtungselement miteinander in geeignete ab­ dichtende Anlage zu bringen. Hiernach können die beiden Ge­ häuseteile durch die Klemmvorrichtung miteinander fest ver­ bunden werden, so daß die Klemmvorrichtung mit der Gelenkvor­ richtung zusammenwirkt, um das Dichtungselement in der zu­ friedenstellenden abdichtenden Anlage mit der Abdichtfläche zu halten. Auf diese Weise können das erste und zweite Ge­ häuseteil miteinander zusammengebaut werden, ohne die Abdicht­ funktion des Dichtungselements zu beeinträchtigen oder zu schädigen.
In einer bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung enthält die Schutzeinrichtung als ihre ersten sowie zweiten aneinan­ derstoßenden Abschnitte ein erstes Führungsstück sowie ein zweites Führungsstück, von denen jedes jeweils zur Gelenkvor­ richtung benachbart ist, und zusätzlich als ihre ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte ein drittes Führungs­ stück sowie ein viertes Führungsstück, von denen jedes je­ weils von der Gelenkvorrichtung weg zur Klemmvorrichtung hin angeordnet ist. Hierbei haben das erste, zweite, dritte sowie vierte Führungsstück jeweils eine erste, zweite, dritte sowie vierte Ausgestaltung, die zulassen, daß das Achsenelement der Gelenkvorrichtung mit Bezug zum Aufnahmeelement dieser Gelenkvorrichtung zur genannten Schwenkposition in der Gelenk­ vorrichtung zu verlagern ist, während ein das Dichtungsele­ ment elastisch verformendes Aufeinandertreffen mit dem Dich­ tungselement, was die abdichtende Anlage unzulänglich macht, unterbunden wird, und die zulassen, daß die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement in abdichtende Anlage miteinan­ der zu bringen sind, wenn sich das Achsenelement in der ge­ nannten Schwenkposition befindet.
Bei dieser Ausführungsform können das Achsenelement und das Aufnahmeelement der Gelenkvorrichtung relativ zueinander ver­ schoben werden, und zwar entweder in einer ersten Weise, daß eines aus dem Achsen- und dem Aufnahmeelement relativ zum anderen Element in einer auswärtigen Richtung von der Innen- zur Außenseite des teilbaren Gehäuses bewegt wird, wie in der oben angegebenen Schrift offenbart ist, oder in einer zweiten Weise, daß eines aus dem Achsen- und dem Aufnahmeele­ ment mit Bezug zum anderen Element in der einwärtigen Rich­ tung von der Außen- zur Innenseite des teilbaren Gehäuses be­ wegt wird.
Das Dichtungselement kann eine von der Innen- zur Außenseite des teilbaren Gehäuses in auswärtiger Richtung vorragende Dich­ tungslippe enthalten, wobei die auswärtige Richtung einen Winkel mit Bezug zur Ebene, in der das Dichtungselement sich erstreckt, bildet und die Dichtungslippe die abdichtende An­ lage mit der Abdichtfläche herstellt. Im letztgenannten Fall ist die Spitze der Dichtungslippe für sich frei vom übrigen Teil des Dichtungselements, bevor das Dichtungsele­ ment in abdichtender Anlage mit der Abdichtfläche gehalten wird. Selbst wenn das Achsen- und Aufnahmeelement der Ge­ lenkvorrichtung relativ zueinander in der oben erwähnten zweiten Weise verlagert werden können, schirmt die Schutz­ einrichtung wirksam die Dichtungslippe gegen die Innenkan­ te der Abdichtfläche ab, die relativ zum Dichtungselement bewegt wird. Nachdem das Achsenelement der Gelenkvorrichtung in der Schwenkposition im Aufnahmeelement der Gelenkvorrich­ tung angeordnet worden ist und das erste sowie zweite Gehäu­ seteil durch die Klemmvorrichtung fest untereinander gehalten sind, können das erste und zweite Führungsstück und/oder das dritte und vierte Führungsstück der Schutzeinrichtung entwe­ der in Anlage miteinander bleiben oder voneinander getrennt werden.
Die Art und Weise des Eingriffs oder der Anlage der ersten und zweiten Führungsstücke oder der dritten und vierten Füh­ rungsstücke ist nicht auf eine spezielle Art zu beschränken. Jedoch wird bevorzugt, daß mindestens eines (a) der ersten sowie zweiten Führungsstücke und (b) der dritten sowie vier­ ten Führungsstücke in Anlage miteinander bleiben, wobei das erste und zweite Gehäuseteil miteinander mit Hilfe der Klemm­ vorrichtung zusammengeklemmt werden, so daß die beiden Ge­ häuseteile behindert sind, sich aus ihrer Position relativ zueinander in irgendeiner Richtung längs der "Abdichtebene" zu bewegen, in welcher sich das Dichtungselement erstreckt. Auf diese Weise wird die Konstanz und Stabilität in der Funktionsweise des Luftfilters erheblich verbessert und gesteigert. Die Richtung, in welcher die beiden Gehäuseteile an einem Bewegen aus ihrer Position gehindert werden, kann auf eine spezielle Richtung oder spezielle Richtungen paral­ lel zur Abdichtebene beschränkt werden. Beispielsweise kön­ nen das dritte und vierte Führungsstück die dritte und vierte Ausgestaltung aufweisen, welche gewährleisten, daß die beiden Führungsstücke in Anlage oder Eingriff miteinan­ der verbleiben, wenn die zwei Gehäuseteile miteinander ver­ klemmt werden, so daß die beiden Gehäuseteile an einer Be­ wegung aus der Position in wenigstens einer der Vor- und Rückwärtsrichtungen gehindert werden, in welcher das Achsen­ element der Gelenkvorrichtung relativ zum Aufnahmeelement der Gelenkvorrichtung verlagert wird. Die Gelenkvorrichtung verbindet das erste und zweite Gehäuseteil derart, daß die beiden Gehäuseteile mit Bezug zueinander um eine Achslinie dreh- oder verschwenkbar sind, welche im wesentlichen dem Achsenelement der Gelenkvorrichtung, das in der Schwenkposi­ tion angeordnet ist, entspricht.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform dieser Erfin­ dung enthält die Schutzeinrichtung als ihre ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte ein erstes sowie ein zweites Behinderungselement, wobei dieses erste sowie zweite Behinderungselement störend aufeinander einwir­ ken, um zu verhindern, daß das Achsenelement der Gelenkvor­ richtung in der genannten Schwenkposition im Aufnahmeele­ ment der Gelenkvorrichtung positioniert wird, wenn das erste sowie zweite Gehäuseteil mit Bezug zueinander inner­ halb eines Winkellagebereichs angeordnet werden, dessen erste Grenze der ersten Winkelstellung entspricht, in der die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement in der ab­ dichtenden Anlage miteinander gehalten werden, und dessen zweite Grenze einer zweiten Winkelstellung entspricht, in der die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement voneinander getrennt sind, wobei das erste sowie zweite Behinderungs­ element zulassen, die Abdichtfläche und das Dichtungsele­ ment miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Achsenelement in der genannten Schwenkposition befin­ det.
Das Achsenelement der Gelenkvorrichtung kann in der Schwenk­ position im Aufnahmeelement der Gelenkvorrichtung nur an­ geordnet werden, falls das erste und zweite Gehäuseteil nicht mit Bezug zueinander innerhalb des Winkellagebereichs positioniert werden, und wenn die beiden Gehäuseteile nicht innerhalb des Winkellagebereichs positioniert werden, so besteht keine Möglichkeit, daß die Abdichtfläche mit dem Dichtungselement in störende Beeinflussung gelangt, wodurch das Dichtungselement elastisch verformt wird. Wenn die bei­ den Gehäuseteile um das in der Schwenkposition befindliche Achsenelement gedreht werden, wird die Abdichtfläche relativ zum Dichtungselement in einer zusammengesetzten Richtung einer ersten, zur Abdichtfläche, in der das Dichtungselement sich erstreckt, senkrechten Richtung und einer zweiten Rich­ tung von der Innen- zur Außenseite des teilbaren Gehäuses des Luftfilters bewegt. Deshalb streift die Abdichtfläche das Dichtungselement nicht vom Filterelement ab.
In einer noch weiteren bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung enthält die Schutzeinrichtung als ihre ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte einen ersten Ansatz sowie einen zweiten Ansatz, die zur Gelenkvorrich­ tung benachbart sind, wobei der erste Ansatz sich in einer im wesentlichen zu einer Ebene der ersten Öffnung des ersten Gehäuseteils senkrechten Richtung erstreckt, sich der zwei­ te Ansatz in einer im wesentlichen zu einer Ebene der zwei­ ten Öffnung des zweiten Gehäuseteils senkrechten Richtung erstreckt, und der erste sowie zweite Ansatz aneinander­ stoßen, um zu verhindern, daß die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement in abdichtende Anlage miteinander gebracht werden, wenn das Achsenelement der Gelenkvorrichtung mit Be­ zug zum Aufnahmeelement der Gelenkvorrichtung zu der genann­ ten Schwenkposition im Aufnahmeelement hin verlagert ist, wobei der erste sowie zweite Ansatz zulassen, die Abdicht­ fläche und das Dichtungselement miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Achsenelement in der ge­ nannten Schwenkposition befindet.
Der erste und zweite Ansatz können jeweils aneinanderstoßen, bevor die Abdichtfläche und das Dichtungselement sich einan­ der störend beeinflussen, wenn das Achsenelement der Gelenk­ vorrichtung relativ zu deren Aufnahmeelement verlagert wird und auch wenn die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement zur Annäherung aneinander bewegt werden. Folglich werden die Abdichtfläche und das Dichtungselement voneinander in der Richtung im wesentlichen rechtwinklig zur Ebene der ersten oder zweiten Öffnung des ersten oder zweiten Gehäuse teils fern­ gehalten und an einer störenden Beeinträchtigung miteinan­ der gehindert. Wenn die beiden Gehäuseteile in angemessener oder korrekter Weise relativ zueinander bewegt werden, so können jedoch die ersten und zweiten Ansätze nicht aneinan­ derstoßen. Nachdem die beiden Ansätze einander passiert ha­ ben, ist das Achsenelement in der Schwenkposition im Aufnah­ meelement positioniert worden und werden die beiden Gehäuse­ teile miteinander mittels der Klemmvorrichtung verklemmt so­ wie die Abdichtfläche und das Dichtungselement in der zufrie­ denstellenden, angemessenen abdichtenden Anlage miteinander gehalten. Damit ist der Zusammenbau des Luftfilters beendet.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Die obige Aufgabe sowie weitere Ziele und die Merkmale sowie Vorteile dieser Erfindung werden durch die folgende Be­ schreibung, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, von gegenwärtig bevorzugten Ausführungsfor­ men der Erfindung verdeutlicht. Es zeigen:
Fig. 1 eine geschnittene Frontansicht eines Luftfilters in einer ersten Ausführungsform dieser Erfindung;
Fig. 2 eine Frontansicht des Luftfilters der Fig. 1;
Fig. 3 eine linke Seitenansicht des Luftfilters von Fig. 1;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung eines oberen sowie eines unteren Bauteils einer bei dem Luftfilter der Fig. 1 ver­ wendeten Gelenkvorrichtung;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Gelenkvorrich­ tung von Fig. 4, wobei das obere und untere Bauteil mitein­ ander verbunden sind;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des oberen und unteren Bauteils der Gelenkvorrichtung von Fig. 4, bevor diese mit­ einander verbunden werden, wobei das obere Bauteil in einer vertikalen Richtung relativ zum unteren Bauteil bewegt wird;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung des oberen und unte­ ren Bauteils der Gelenkvorrichtung von Fig. 4, bevor diese miteinander verbunden werden, wobei das obere Bauteil in einer horizontalen Richtung mit Bezug zum unteren Bauteil bewegt wird;
Fig. 8 eine Querschnittsdarstellung der Gelenkvorrichtung von Fig. 4, wobei eine Weiterbewegung der Haube 20 aufgrund eines Anstoßens des vorstehenden Ansatzstücks 72 der Welle 68 gegen den Ansatz 65 verhindert wird;
Fig. 9 eine geschnittene Frontansicht eines Luftfilters in einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 10 eine Frontansicht des Luftfilters der Fig. 9;
Fig. 11 eine linke Seitenansicht des Luftfilters der Fig. 9;
Fig. 12 eine perspektivische Darstellung eines oberen und eines unteren Bauteils der im Luftfilter der Fig. 9 ver­ wendeten Gelenkvorrichtung, bevor diese miteinander ver­ bunden werden;
Fig. 13 eine Schnittdarstellung des oberen und unteren Bau­ teils der Gelenkvorrichtung nach Fig. 12, wobei ein anfäng­ licher Eingriffszustand des oberen Bauteils mit dem unteren Bauteil gezeigt ist;
Fig. 14 eine Schnittdarstellung des oberen und unteren Bauteils der Gelenkvorrichtung nach Fig. 12, wobei ein nachfolgender Zustand im Eingriff der beiden Bauteile ge­ zeigt ist;
Fig. 15 eine perspektivische Darstellung der oberen und unteren Bauteile der Gelenkvorrichtung nach Fig. 12, die miteinander verbunden sind;
Fig. 16 eine geschnittene Teil-Frontansicht einer abgewan­ delten Ausführungsform des Luftfilters von Fig. 1;
Fig. 17 eine geschnittene Frontansicht, die wesentliche Tei­ le eines Luftfilters in einer dritten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 18 eine geschnittene Frontansicht, die wesentliche Teile eines Luftfilters in einer vierten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 19 eine Schnittdarstellung eines oberen sowie eines unteren Bauteils einer in einem Luftfilter gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung verwendeten Gelenk­ vorrichtung;
Fig. 20(A) eine Querschnittsdarstellung der Klemmvorrich­ tung des Luftfilters der Fig. 1;
Fig. 20(B) eine Querschnittsdarstellung einer Klemmvor­ richtung eines Luftfilters als eine sechste Ausführungs­ form dieser Erfindung;
Fig. 21 eine geschnittene Teil-Frontansicht eines herkömm­ lichen Luftfilters, bei dem ein Dichtungselement bei einer Anlage eines oberen und eines unteren Bauteils einer Gelenkvorrichtung aneinander einer elastischen Verformung unterliegt, die zu einer mangelhaften Abdich­ tung zwischen der Haube und dem Behälter des Luftfilters führt.
Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
Die Fig. 1 zeigt ein Luftfilter zur Verwendung in einem Luft­ ansaugkanal, der mit einem Motor eines Kraftfahrzeugs in Verbindung steht. Das Luftfilter umfaßt: einen Behälter oder ein erstes Gehäuseteil 14 mit einem Lufteinlaß 10 und einer Öffnung (erste Öffnung) 12; eine Haube oder ein zweites Ge­ häuseteil 20 mit einem Luftauslaß 16 und einer Öffnung (zwei­ te Öffnung) 18; ein im Behälter 14 aufgenommenes Filterele­ ment 22; ein Paar von Gelenk- oder Scharniervorrichtungen 24, die an der einen von einander gegenüberliegenden Seiten­ flächen des Luftfilters (an der rechten Seitenfläche in Fig. 1) vorgesehen sind; ein Paar von Klemmvorrichtungen 26, die an der anderen Seitenfläche des Luftfilters (linke Seitenfläche in Fig. 1) angebracht sind.
In der folgenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnun­ gen wird eine Richtung von einer Mitte des Luftfilters zum Behälter 14 als eine "Abwärtsrichtung" bezeichnet, während eine Richtung von der Mitte des Luftfilters zur Haube 20 hin als eine "Aufwärtsrichtung" bezeichnet wird. Ferner wird eine Richtung von der Mitte des Luftfilters zu jeder der rechten und linken Seitenflächen von diesem als eine "Auswärtsrichtung" bezeichnet, während eine Richtung von je­ der der rechten und linken Seitenflächen zur Mitte des Luft­ filters als eine "Einwärtsrichtung" bezeichnet wird.
Der Behälter 14 besitzt einen Flansch (erster Flansch) 28, der am gesamten Außenumfang der ersten Öffnung 12 ausge­ bildet ist, während die Haube 20 einen Flansch (zweiten Flansch) 30 besitzt, der längs des gesamten Umfangs der zweiten Öffnung 18 ausgestaltet ist. Wenn der Behälter 14 und die Haube 20 miteinander zusammengebaut sind, liegen der erste und zweite Flansch 28, 30 einander gegenüber.
Der erste Flansch 28 hat einen abwärts sich erstreckenden Abschnitt 32, der von der Kante des ersten Flansches 28 nach unten sich erstreckt, wie in Fig. 1 gezeigt ist, während der zweite Flansch 30 eine äußere Wand 34 hat, die nach un­ ten verläuft und den abwärts sich erstreckenden Abschnitt 32 des ersten Flansches 28 überdeckt, wie in Fig. 2 und 3 gezeigt ist. Der abwärts sich erstreckende Abschnitt 32 und die äußere Wand 34 sind nicht an der rechten Seitenfläche des Luftfilters, an welcher die Gelenkvorrichtungen 24 vorgese­ hen sind, ausgebildet. Statt des abwärts sich erstreckenden Abschnitts 32 und der äußeren Wand 34 haben der erste sowie zweite Flansch 28 bzw. 30 an der angegebenen rechten Seiten­ fläche des Luftfilters eine Außenwand 36 und einen aufwärts sich erstreckenden Abschnitt 38, die beide aufragen. Der ab­ wärts sich erstreckende Abschnitt 32 grenzt an die Außenwand 36 an, während die äußere Wand 34 an den aufwärts sich er­ streckenden Abschnitt 38 angrenzt. Wenn der Behälter 14 und die Haube 20 miteinander zusammengebaut sind, liegt die äußere Wand 34 am abwärts sich erstreckenden Abschnitt 32 so an, daß die äußere Wand 34 der Außenfläche des abwärts sich erstreckenden Abschnitts 32 angepaßt ist, so daß die Bewe­ gung der Haube 20 relativ zum Behälter 14, nachdem sie mit­ einander zusammengebaut sind, verhindert wird, um die ein­ stückige Konstruktion des Luftfilters zu schaffen. Im ein­ zelnen verhindert die Anlage der äußeren Wand 34 am abwärts sich erstreckenden Abschnitt 32 die Bewegung der Haube 20 relativ zum Behälter 14 in der nach rechts verlaufenden Richtung bei Betrachtung von Fig. 1 und 2 wie auch die Be­ wegung der Haube 20 relativ zum Behälter 14 in der rechts- sowie linksseitigen Richtung bei Betrachtung der Fig. 3; die Bewegung der Haube 20 relativ zum Behälter 14 in der linksseitigen Richtung in Fig. 1 und 2 wird durch die Klemm­ vorrichtung 26 unterbunden. Die Funktionsweise der Klemm­ vorrichtung 26, um die nach links gerichtete Bewegung der Haube 20 zu verhindern, wird beschrieben werden.
In dem erfindungsgemäß aufgebauten Luftfilter ist ein Dich­ tungselement am und über den gesamten Umfang des ersten Flan­ sches 28 des Behälters 14 vorhanden. Wenn der Behälter 14 und die Haube 20 zusammengebaut sind, ist das Dichtungselement 40 zwischen den ersten Flansch 28 des Behälters 14 und den zweiten Flansch 30 der Haube 20 eingefügt. Wie in Fig. 4 ge­ zeigt ist, hat das Dichtungselement 40 einen allgemein U-förmigen Querschnitt und ein Paar von an dessen einander gegenüberliegenden Seitenwänden ausgebildeten Dichtungslip­ pen 46. Jede der Dichtungslippen 46 erstreckt sich zum unte­ ren Steg des U-förmigen Dichtungselements 40 derart, daß je­ de Dichtungslippe 46 allmählich einen Abstand von der zuge­ ordneten Seitenwand weg einnimmt. In die Aussparung des U-förmigen Dichtungselements 40 ist ein auswärts gerichteter Flansch 44 eines Dichtungsträgers 42 eingesetzt, der am Außenumfang des Filterelements 22 befestigt ist. Somit schließt das Dichtungselement 40 einen durch den ersten Flansch 28 des Behälters 14 und den zweiten Flansch 30 der Haube 20 bestimmten Zwischenraum dicht ab, während es das Filterelement 22 innerhalb des Behälters 14 hält.
Das Dichtungselement 40 wirkt dahingehend, eine Luftströmung von einem durch den Behälter 14 sowie das Filterelement 22 abgegrenzten Hohlraum zu einem durch die Haube 20 sowie das Filterelement 22 abgegrenzten Hohlraum 50 ohne einen Durch­ tritt durch das Filterelement 22 zu unterbinden. Das Dich­ tungselement 40 verhindert ferner ein Einströmen der Umge­ bungsluft in den Hohlraum 50 von der Außenseite des Luft­ filters her.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 5-7 werden die Gelenk- oder Scharniervorrichtungen 24, die an der rechten Seitenfläche des Luftfilters bei Betrachtung von Fig. 1) vorhanden sind, beschrieben. Jede der Gelenkvorrichtungen 24 besteht aus einem an der Außenwand 36 des Behälters 14 ausgebildeten unteren Bauteil 52 und einem am aufwärts sich erstreckenden Abschnitt 38 der Haube 20 ausgestalteten oberen Bauteil 54. Das obere und untere Bauteil 52, 54 kommen miteinander in Eingriff oder Verbindung in einer Weise, die beschrieben werden wird, um dadurch eine Gelenkvorrichtung 24 zu schaf­ fen. Bei der in Rede stehenden Ausführungsform sind an der rechten Seitenfläche des Luftfilters zwei Paare von unteren und von oberen Bauteilen 52 bzw. 54 in beabstandeter Lagebe­ ziehung voneinander in einer Längsrichtung der Außenwand 36 ausgebildet. Die unteren und oberen Bauteile 52, 54 eines je­ den Paars werden miteinander zur Ausbildung einer Gelenkvor­ richtung 24 in Eingriff gehalten.
Das untere Bauteil 52 weist ein Paar von Aufnahme- oder Ein­ steckelementen 55 und 56, die voneinander mit einem geeigne­ ten Abstand in der Längsrichtung der Außenwand 36 getrennt sind, und ein zwischen dem Paar von Aufnahmeelementen 55, 56 ausgebildetes Führungsstück 57 auf. Die Aufnahmeelemente 55, 56 sind von identischer Konstruktion und mit Bezug zum Füh­ rungsstück 57 symmetrisch angeordnet. Deshalb wird in dieser Beziehung lediglich das Aufnahmeelement 55 im einzelnen be­ schrieben, während eine solche Beschreibung des Aufnahmeele­ ments 56 unterbleibt. Dieselben Bezugszahlen, die für das Aufnahmeelement 55 verwendet werden, sind entsprechenden Teilen des Aufnahmeelements 56 zugeordnet. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, besteht das Aufnahmeelement 55 aus einem auf­ ragenden Wandstück 59, das als Stützwand dient und oberhalb der sowie parallel zur Außenwand 36 ausgebildet ist und sich in Aufwärtsrichtung rechtwinklig zu einer Ebene des Führungsstücks 57 erstreckt, sowie aus einem einwärts gerich­ teten Teil 60, das als ein Anlageteil dient und sich von einem oberen Ende der Stützwand 59 einwärts erstreckt. Das Aufnahmeelement 55 ist an der Seitenwand des Gehäuses 14 über zwei Paare von Rippen 62, 63 gelagert und mit dieser Wand verbunden. Die Fig. 5-7 zeigen, daß die Rippe 63 als eine Seitenwand des Aufnahmeelements 55 wirkt.
Das untere Bauteil 52 der Gelenkvorrichtung 24 ist aus Kunstharz gefertigt und wird einstückig mit dem Behälter 14 geformt. Weil jedoch das Führungsstück 57 so ausgestaltet ist, daß es einen Raum zwischen dem Paar von Aufnahmeelemen­ ten 55, 56 bildet, und weil jedes Aufnahmeelement 55, 56 so gestaltet ist, daß es nach unten offen ist, wie in Fig. 6 klar dargestellt ist, werden der Behälter 14 und das untere Bauteil 52, die einstückig in einer Form ausgebildet worden sind, ohne Schwierigkeiten aus der Form entnommen.
Die Außenwand 36 ist mit einem Paar von Ansätzen 65 verse­ hen, die dem Paar von Aufnahmeelementen 55 und 56 entspre­ chen, wobei die Ansätze 65 mit einem geeigneten Wert vom oberen Ende der Außenwand 36 vorragen. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, ist jeder Ansatz 65 mit einem geeigneten Abstand von der Innenkante des Anlageteils 60 einwärts angeordnet.
Das obere Bauteil 54 der Gelenkvorrichtung 24 enthält ein Paar von Armen 67, die sich von der Ebene des aufwärts sich erstreckenden Abschnitts 38 der Haube 20 auswärts erstrec­ ken, und ein Achsenelement oder eine Welle 68, die an den Enden des Paars von Armen 67 befestigt ist. Ein Außenmaß des Armpaars 67, d. h. ein Abstand zwischen dem Armpaar 67, gemessen in der Längsrichtung des aufwärts sich erstrecken­ den Abschnitts 38, ist geringfügig kleiner als ein Innenmaß, das durch die sowie zwischen den beiden Aufnahmeelementen 55, 56 bestimmt ist, und deshalb kann das Armpaar 67 in eine Aufnahmeöffnung 58 zwischen den Aufnahmeelementen 55, 56 eingesetzt werden.
Die an den Enden der beiden Arme 67 gehaltene Welle 68 hat ein Breitenmaß, das größer als die Außenabmessung der Arme 67 und kleiner als eine Innenabmessung des Paars von Rip­ pen 63 ist. Die Höhe der Welle 68 ist geringer als ein Ab­ stand zwischen den Innenflächen der Anlageteile 60 sowie der Ebene des Führungsstücks 57 und auch geringer als ein Abstand zwischen den Ansätzen 65 sowie den Innenflächen der Stützwände 59. Demzufolge wird die Welle 68 innerhalb eines Ausschnitts, der als ein Lagerteil dient und durch das Paar von Aufnahmeelementen 55 sowie 56, das Führungsstück 57 sowie die Ansätze 65 abgegrenzt ist, drehbar aufgenommen.
Die Welle 68 hat ein Dickenmaß, das kleiner als ein Abstand zwischen den Innenkanten der Anlageteile 60 und den Ansätzen 65, gemessen in einer zur Ebene des Führungsstücks 57 paralle­ len Richtung, ist. Demzufolge kann die Welle 68 in einen durch die Kanten der Anlageteile 60 sowie der Ansätze 65 bestimmten Freiraum in einer vertikalen Richtung mit Bezug zur Ebene des Führungsstücks 57 eingesetzt oder aus diesem Raum entfernt werden.
Die Welle 68 hat Endstücke 70, um in Eingriff mit den entspre­ chenden Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55 und 56 gehal­ ten zu werden. Ferner besitzt die Welle 68 ein vorstehendes Ansatzstück 72, das an den Ansätzen 65 des unteren Bauteils 52 anstoßen kann.
Im folgenden wird ein Paar von an der linken Seitenfläche (bei Betrachtung von Fig. 1) des Luftfilters ausgebildeten Klemmvorrichtungen 26 beschrieben. Jede der Klemmvorrichtun­ gen 26 enthält ein Federlagerteil 80, eine halbkreisförmige Feder 82 und eine Abstandsregeleinrichtung 84, die zu dem Zweck vorgesehen ist, in geeigneter Weise den Abstand zwi­ schen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zwei­ ten Flansch 30 der Haube 20 zu kontrollieren.
Im einzelnen ist das Federlagerteil 80 einstückig mit der Seitenwand des Behälters 14 ausgebildet und besitzt einen Stift 86, der verschwenkbar die halbkreisförmige Feder 82 lagert, sowie einen Sitz 88, in dem der Stift 86 gehalten ist.
Die oberhalb des Sitzes 88 vorgesehene Abstandsregeleinrich­ tung 84 umfaßt: ein bewegbares Regelglied 92, das sich über eine geeignete Strecke von der äußeren Wand 34 abwärts er­ streckt; eine U-förmige Kehle 94, die ein unteres Ende des bewegbaren Regelglieds 92 aufnimmt, wenn der Behälter 14 so­ wie die Haube 20 in richtiger Weise miteinander zusammenge­ baut sind; und eine Führung 96, die sich (bei Betrachtung von Fig. 1 in einer linksseitigen Richtung) von der Kehle 94 auswärts erstreckt. Die U-förmige Kehle wird durch ein Teil des abwärts sich erstreckenden Abschnitts 32, an welchem die Abstandsregeleinrichtung 84 anzubringen ist, ein Bo­ denstück 90, das das untere Ende des bewegbaren Regelglieds 92 aufnimmt, wenn der Behälter 14 sowie die Haube 20 mitein­ ander zusammengebaut sind, und eine Seitenwand 93, die sich vom Bodenstück 90 aufwärts erstreckt, begrenzt. Die Führung 96 erstreckt sich vom oberen Ende der Seitenwand 93 so nach außen, daß sie etwas aufwärts mit Bezug zur Ebene des Dich­ tungselements 40 geneigt ist.
In dem erfindungsgemäß konstruierten Luftfilter wirken die Gelenkvorrichtungen 24 und die Klemmvorrichtungen 26 mitein­ ander zusammen, um luftdicht die Haube 20 relativ zum Behäl­ ter 14 unter Zwischenfügung des Dichtungselements 40 zwi­ schen den ersten Flansch 28 des Behälters 14 und den zwei­ ten Flansch 30 der Haube 20 festzuhalten. Somit werden der Behälter 14 und die Haube 20 zusammengebaut, um das in Fig. 1 gezeigte Luftfilter auszubilden.
Im einzelnen wird das Dichtungselement 40 zwischen den er­ sten sowie den zweiten Flansch 28, 30 eingesetzt und von diesen komprimiert, so daß ein Paar von dickwandigen Teilen der einander entgegengesetzten Seitenwände des U-förmigen Dichtungselements 40 dazwischen den auswärts gerichteten Flansch 44 des am Filterelement 22 angebrachten Dichtungs­ trägers 42 einklemmt. Ferner wird ein Paar von an der Außenseite der jeweiligen entgegengesetzten Seitenwände des U-förmigen Dichtungselements 40 ausgebildeten Dichtungslip­ pen 46 in elastischer Berührung mit der oberen Fläche des ersten Flansches 28 des Behälters 14 und der unteren Fläche des zweiten Flansches 30 der Haube 20 gehalten, wie in Fig. 4 klar zu erkennen ist. Somit wirkt das Dichtungselement 40 mit den Dichtungslippen 46 dahingehend, den Zwischenraum zwi­ schen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 luftdicht abzuschließen. Die obere Fläche des ersten Flansches 28 und die untere Fläche des zweiten Flansches 30 dienen jeweils als eine Dichtungsfläche, die in elastischer Anlage mit den jeweiligen Dichtungslippen 46 des Dichtungselements 40 zu halten ist. Jedoch wird bei der in Rede stehenden Ausführungsform lediglich die untere Fläche des zweiten Flansches 30 als eine Abdichtfläche 98 bezeichnet.
Bei einem Zusammenbau des erfindungsgemäßen Luftfilters wird das Filterelement 22 mit dem das Dichtungselement 40 an sei­ nem auswärts gerichteten Flansch 44 haltenden Dichtungsträ­ ger 42 zuerst innerhalb des Behälters 14 aufgenommen. Dann wird die Haube 20 am Behälter 14 montiert, wobei das Dich­ tungselement 40 am ersten Flansch 28 des Behälters 14 gela­ gert wird. Hierauf werden der Behälter 14 und die Haube 20 fest miteinander durch das Paar von Gelenkvorrichtungen 24 an der rechten Seitenfläche des Luftfilters (bei Betrachtung der Fig. 1) und durch das Paar von Klemmvorrichtungen 26 an der linken Seitenfläche (bei Betrachtung der Fig. 1) verbun­ den.
Im folgenden wird im einzelnen eine Art der Verbindung des oberen Bauteils 54 mit dem unteren Bauteil 52 der Gelenkvor­ richtung 24, um die Haube 20 fest am Behälter 14 anzubrin­ gen, beschrieben. Zum Eingriff des oberen Bauteils 54 mit mit dem unteren Bauteil 52 wird die Haube 20 relativ zum Behälter 14 so bewegt, daß das obere Bauteil 54 der Haube 20, das sich gerade über dem unteren Bauteil 52 des Behälters 14 befindet, wie in Fig. 6 gezeigt ist, abwärts bewegt wird, d. h. in einer zur Ebene der Öffnung 12 des Behälters 14 rechtwinkligen Richtung, wie durch einen Pfeil in Fig. 6 an­ gegeben ist. Alternativ kann die Haube 20 relativ zum Behäl­ ter 14 so bewegt werden, daß das obere Bauteil 54 der Haube 20 in einer zur Ebene der Öffnung 12 des Behälters 14 paral­ lelen Richtung verlagert wird, wie durch einen Pfeil in Fig. 7 angegeben ist. Ferner kann die Haube 20 so bewegt werden, daß das obere Bauteil 54 relativ zum unteren Bauteil 52 in einer schiefen Richtung verlagert wird, die unter einem geeigneten Winkel mit Bezug zur Ebene der Öffnung 12 geneigt ist.
Wenn das obere Bauteil 54 relativ zum unteren Bauteil 52 in der oben beschriebenen senkrechten Richtung bewegt wird, d. h. in der durch einen Pfeil in Fig. 6 angegebenen Rich­ tung, wird die Haube 20 zuerst über dem Behälter 14 so posi­ tioniert, daß die Welle 68 des oberen Bauteils 54 in dem Raum aufgenommen werden kann, der durch die und zwischen den Ansätzen 65 sowie Innenkanten der jeweiligen Anlageteile 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 bestimmt ist. Dann wird das obere Bauteil 54 in der durch den Pfeil in Fig. 6 angegebe­ nen Richtung nach unten bewegt, so daß das freie Ende oder das vorstehende Ansatzstück 72 der Welle 68 sich gegen die Ansätze 65 anlegt, wie in Fig. 4 gezeigt ist. In diesem Zu­ stand befindet sich die Haube 20 in einer durch eine strich­ punktierte Linie in Fig. 1 angegebenen Position, d. h., an der linken Seitenfläche des Luftfilters wird das bewegbare Re­ gelglied 92 der Klemmvorrichtung 26 an seinem unteren Ende in anstoßender Berührung mit der Führung 96 gehalten. Auf diese Weise wird die Haube 20 mit Bezug zum Behälter 14 durch Anstoßen des bewegbaren Regelglieds 92 gegen die Führung 96 an der linken Seitenfläche und durch Anstoßen des vorstehenden Ansatzstücks 72 der Welle 68 gegen das Führungsstück 57 an der rechten Seitenfläche gelagert. Des­ halb "schwimmt" die Haube 20 als Ganzes etwas über dem Be­ hälter 14 und ist sie unter einem kleinen Winkel mit Bezug zur Ebene der Öffnung 12 des Behälters 14 geneigt, wie durch die strich-punktierte Linie in Fig. 1 angegeben ist. In die­ sem Zustand wird die Abdichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 auf der Seite der Klemmvorrichtungen 26 gänzlich vom Dichtungselement 40 ferngehalten. Andererseits ist die Ab­ dichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 auf der Seite der Gelenkvorrichtungen 24 mit einem geringen Abstand vom Dich­ tungselement 40 entfernt oder wird in leichter Berührung mit dem Dichtungselement 40 gehalten.
Anschließend wird die mit den Ansätzen 65 in Anlage gehaltene Welle 68, wie in Fig. 4 gezeigt ist, zu einer Verbindung der Endstücke 70 der Welle 68 mit den zugeordneten Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55 und 56 in einer rechtsseitigen Richtung, wie in Fig. 4 durch einen Pfeil angegeben ist, bewegt. Bei der Bewegung der Welle 68 in der rechtsseitigen Richtung kann die Abdichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 auf der Seite der Gelenkvorrichtungen 24 mit der oberen Dich­ tungslippe 46 in Gleitanlage gebracht werden. Bei dieser An­ ordnung unterliegt jedoch das Dichtungselement 40 keiner ela­ stischen Verformung, die durch die auf der Gleitberührung des Dichtungselements 40 mit der Abdichtfläche 98 beruhen­ de Reibungskraft hervorgerufen werden könnte, weil die Ab­ dichtfläche 98 mit einem geringen Maß vom Dichtungselement beabstandet oder lediglich in leichter Berührung mit dem Dichtungselement 40 gehalten wird, wie oben beschrieben wurde.
Auf der anderen Seite wird die Abdichtfläche 98 gänzlich von der oberen Dichtungslippe 46 des Dichtungselements 40 auf der Seite der Klemmvorrichtungen 26 getrennt gehalten. Dem­ zufolge kommt die Abdichtfläche 98 nicht mit der oberen Dichtungslippe 46 in störende Beeinflussung, während die Welle 68 in der in Fig. 4 rechtsseitigen Richtung bewegt wird. Somit ist die Dichtungslippe 46 von der Möglich­ keit frei, daß sie von einer Innenkante der Abdichtfläche 98 erfaßt und in unerwünschter Weise verformt werden könn­ te, was es unmöglich macht, eine ausreichende abschließende Dichtheit zwischen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 zu gewährleisten. Wenn die Welle 68 der Gelenkvorrichtung 24 in der rechts­ seitigen Richtung zum Eingriff der Endstücke 70 mit den je­ weiligen Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 bewegt wird, wird das bewegbare Regelglied 92 der Klemmvorrichtung 26, das mit der Führung 96 in anstoßender Berührung gewesen ist, nach rechts in Fig. 1 bewegt und folglich innerhalb der Kehle 94 aufgenommen, so daß die Haube 20 in ihrer La­ ge mit Bezug zum Behälter 14 gehalten wird, wie in Fig. 1 durch ausgezogene Linien dargestellt ist, wobei die Ab­ dichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 in abdichtender An­ lage mit dem Dichtungselement 40 gehalten ist. Da in diesem Fall die Abdichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 zum Dich­ tungselement 40 abwärts geradewegs von oberhalb des Dich­ tungselements 40 verlagert wird, unterliegt die obere Dich­ tungslippe 46 keiner elastischen Verformung, die durch die oben beschriebene Gleitberührung mit der Abdichtfläche 98 verursacht wird und zu einer mangelhaften Abdichtung zwi­ schen dem Behälter 14 sowie der Haube 20 führt.
Während das untere Ende des bewegbaren Regelglieds 92 in an­ stoßender Anlage mit der Führung 96 gehalten wird, wird die Welle 68 des oberen Bauteils 54 der Gelenkvorrichtung 24 an ihrem freien Ende oder Ansatzstück 72 durch das Füh­ rungsstück 57 des unteren Bauteils 52 abgestützt. Anschlie­ ßend wird das bewegbare Regelglied 92 innerhalb der Kehle 94 aufgenommen und kommt die Abdichtfläche 98 in abdichten­ de Anlage mit dem Dichtungselement 40, wie oben beschrie­ ben wurde. Zur gleichen Zeit "schwimmt" die Welle 68 über dem Führungsstück 57, und folglich werden die Endstücke 70 der Welle 68 mit den jeweiligen Anlageteilen 60 der Aufnahme­ elemente 55, 56 in anstoßende Berührung gebracht. In diesem Zustand wird der durch den ersten Flansch 28 des Behälters 14 sowie den zweiten Flansch 30 der Haube 20 und zwischen diesen Teilen bestimmte Abstand auf einem vorbestimmten Wert gehalten. Wenn das bewegbare Regelglied 92 einmal in­ nerhalb der Kehle 94 aufgenommen ist, wird die Haube 20 an einer Bewegung nach rechts und links bei Betrachtung der Fig. 1 relativ zum Behälter 14 gehindert. Zusätzlich wird die Haube 20 an einer Bewegung nach rechts und links bei Be­ trachtung der Fig. 3 gehindert, was auf die Anlage der äuße­ ren Wand 34 der Haube 20 und des abwärts sich erstreckenden Abschnitts 32 des Behälters 14 zurückzuführen ist. Die in Rede stehende Anordnung ist somit imstande, eine eindeutig fest zusammengebaute Konstruktion des Luftfilters zu gewähr­ leisten.
Der Zusammenbau des Luftfilters wird durch Festklemmen des oberen Endes des bewegbaren Regelgliedes 92 durch die halb­ kreisförmige Feder 82 vollendet, wodurch eine abschließende Dichtheit zwischen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 unter Einfügung des Dichtungselements 40 dazwischen geschaffen wird. Bei dem so­ mit zusammengebauten Luftfilter wird der Freiraum zwischen dem ersten und zweiten Flansch 28, 30 sowohl durch die Ver­ bindung des bewegbaren Regelgliedes 92 mit der Nut 94 auf der Seite der Klemmvorrichtungen 26 als auch durch die Ver­ bindung der Endstücke 70 der Welle 68 mit den zugeordneten Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 auf der Seite der Gelenkvorrichtungen 24 konstantgehalten. Folglich wird der Berührungsdruck der ersten und zweiten Flansche 28, 30 mit Bezug zum Dichtungselement 40 auf einem vorbestimmten geeigneten Wert in dem Luftfilter mit der oben beschrie­ benen Konstruktion gehalten.
Im folgenden wird ein anderer Weg zur Positionierung des oberen Bauteils 54 mit Bezug zum unteren Bauteil 52 vor dem Eingriff der beiden Bauteile 52, 54 miteinander beschrieben, d. h., die Haube 20 wird mit Bezug zum Behälter 14 so bewegt, daß das obere Bauteil 54 der Haube 20 in einer zur Ebene der Öffnung 12 parallelen Richtung, nämlich einer durch einen Pfeil in Fig. 7 angegebenen Richtung, verlagert wird, oder so, daß das obere Bauteil 54 der Haube 20 mit Bezug zum un­ teren Bauteil 52 in einer schiefen Richtung verlagert wird, die unter einem geeigneten Winkel mit Bezug zur Ebene der Öffnung 12 geneigt ist, nämlich in einer nach rechts abwärts in Fig. 7 verlaufenden Richtung.
Wenn das obere Bauteil 54 mit Bezug zum unteren Bauteil 52 in der oben angegebenen parallelen oder in der geneigten Richtung zur Verbindung der oberen und unteren Bauteile 52, 54 verlagert wird, kann die Außenkante der Abdichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 mit der Innenkante des Dichtungs­ elements 40 auf der Seite der Gelenkvorrichtungen 24 zusam­ mentreffen, was bei dem in Fig. 21 gezeigten herkömmlichen Luftfilter der Fall ist, wodurch in unerwünschter Weise eine elastische Verformung des Dichtungselements 40 hervorgeru­ fen wird, was die abschließende Dichtheit zwischen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 beeinrächtigt. Bei der vorliegenden Erfin­ dung wird jedoch eine solche störende Beeinflussung der Ab­ dichtfläche 98 mit dem Dichtungselement wirksam durch ein Anstoßen des vorstehenden Ansatzstücks 72 der Welle 68 des oberen Bauteils 54 gegen die Ansätze 65 des unteren Bau­ teils 52 vermieden, wie unter Bezugnahme auf die Fig. 8 beschrieben werden wird.
Folglich unterliegt das erfindungsgemäße Luftfilter keiner mangelhaften abschließenden Dichtheit zwischen dem ersten sowie zweiten Flansch 28 und 30, die aus einer elastischen Verformung des Dichtungselements 40 resultiert. Wenn die Haube 20 zu einer Position hin bewegt wird, in welcher die Außenkante der Abdichtfläche 98 wahrscheinlich mit der In­ nenkante des Dichtungselements 40 zusammentrifft, wird die Abdichtfläche 98 zwangsweise aufgrund des Anstoßens des vor­ stehenden Ansatzstücks 72 der Welle 68 gegen die Ansätze 65 auf der Seite der Gelenke 24 vom Dichtungselement 40 ferngehalten, wie in Fig. 8 gezeigt ist, und zwar zusätzlich zum Anstoßen des bewegbaren Regelglieds 92 gegen die Führung 96 auf der Seite der Klemmvorrichtungen 26, wie oben erläutert wurde. Folglich ist das Dichtungselement 40 an einer elastischen Verformung aufgrund seines Zusammentreffens mit der Außenkan­ te der Abdichtfläche 98 gehindert.
Wenn das obere Bauteil 54 relativ zum unteren Bauteil 52 in der oben beschriebenen parallelen oder geneigten Richtung für einen Eingriff der unteren und oberen Bauteile 52, 54 bewegt wird, so ist es im besonderen erwünscht, daß die Haube 20 relativ zum Behälter 14 so bewegt wird, daß das obere Bauteil 54 der Haube 20 einen geeigneten Bogen be­ schreibt, damit das vorstehende Ansatzstück 72 der Welle 68 nicht gegen die Ansätze 65 des unteren Bauteils 52 stößt.
Falls das obere Bauteil 54 eine ungeeignete bogenförmige Bahn beschreibt, die in unerwünschter Weise das Anstoßen der Außenkante der Abdichtfläche 98 gegen die Innenkante des Dichtungselements 40 hervorruft, stößt das Ansatzstück 72 der Welle 68 gegen die Ansätze 65 vor dem möglichen Zusammen­ treffen der Abdichtfläche 98 mit dem Dichtungselement 40, wie in Fig. 8 gezeigt ist. Das Anstoßen des vorstehenden Ansatzstücks 72 gegen die Ansätze 65 behindert eine weite­ re Fortbewegung der Haube 20 in der rechtsseitigen Rich­ tung zum Eingriff der Endstücke 70 der Welle 68 mit den zu­ geordneten Anlageteilen 68 der Aufnahmeelemente 55 und 56. Hierbei hält das Anschlagen des bewegbaren Regelglieds 92 an der Führung 96 auf der Seite der Klemmvorrichtungen 26 den zweiten Flansch 30 der Haube 20 mit einem geeigneten Abstand vom Dichtungselement 40, das an der oberen Fläche des er­ sten Flansches 28 des Behälters 14 angeordnet ist, entfernt. Um unter diesem Gesichtspunkt das Luftfilter gemäß der vor­ liegenden Erfindung zusammenzubauen, wird die Haube 20 mit Bezug zum Behälter 14 in einer solchen Weise bewegt, daß das obere Bauteil 54 die geeignete bogenförmige Bahn be­ schreibt, wie oben gesagt wurde, um so das Anstoßen des vor­ stehenden Ansatzstücks 72 der Welle 68 gegen die Ansätze 65 zu vermeiden.
Bei dieser Anordnung wird das obere Bauteil 54 relativ zum unteren Bauteil 52 in einer anfänglichen Stufe der Verbin­ dung der beiden Bauteile 52, 54 positioniert, wie in Fig. 4 gezeigt ist, wobei das vorstehende Ansatzstück 72 der Welle 68 in anstoßender Berührung mit den Ansätzen 65 des unteren Bauteils 52 gehalten wird. Auf diese Weise unterliegt das Dichtungselement 40 keiner elastischen Verformung, die zur schlechten abschließenden Dichtheit zwischen dem Behälter 14 und der Haube 20 führt, weil die Abdichtfläche 98 an ihrer Außenkante nicht mit der Innenkante des Dichtungselements 40 auf der Seite der Gelenkvorrichtungen 24 zusammentrifft. Die Welle 68 des oberen Bauteils 52, die, wie in Fig. 4 ge­ zeigt ist, in anstoßender Berührung mit den Ansätzen 65 ge­ halten wird, wird weiter zu den Aufnahmeelementen 55, 56 hin zum Eingriff der Endstücke 70 der Welle 68 mit den jeweili­ gen Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 in der Wei­ se bewegt, wie oben unter Bezugnahme auf die Fig. 6 be­ schrieben wurde.
Wenn in dem erfindungsgemäß konstruierten Luftfilter das verwendete Filterelement 22 gegen ein neues ausgetauscht wird, wird die Haube 20 entweder gänzlich vom Behälter 14 abgenommen oder durch ein Schwenken mit Bezug zum Behälter 14 geöffnet.
Wird die Haube 20 vom Behälter 14 abgenommen, wird zuerst die halbkreisförmige Feder 82 der Klemmvorrichtung 26 gelöst, um das untere Ende des bewegbaren Regelglieds 92 aus der Kehle 94 freizugeben. Andererseits werden die Endstücke 70 der Welle 68 der Gelenkvorrichtung 24 aus den jeweiligen Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 gelöst und somit folglich die Welle 68 aus dem Innenraum entfernt, der durch das Paar von Aufnahmeelementen 55 und 56, das Führungsstück 57 und die Ansätze 65 bestimmt ist.
Wenn die Haube 20 durch Drehen relativ zum Behälter 14 geöff­ net wird, wird die Haube 20 anfangs mit einem geeigneten Wert verschwenkt, wobei sie an der Abdichtfläche 98 ihres zweiten Flansches 30 durch das Dichtungselement 40 auf der Seite der Gelenkvorrichtungen 24 gelagert wird. In diesem Zustand wer­ den die Endstücke 70 der Welle 68 aus den Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 gelöst und wird die Welle 68 an ihrem freien Ende, d. h. am vorstehenden Ansatzstück 72, durch das Führungsstück 57 gelagert. Bei der weiteren Schwenkbewe­ gung der Haube 20 stößt die Welle 68 an die Stützwände 59 der Aufnahmeelemente 55 und 56. Wenn die Schwenkbewegung der Haube 20 weiter fortschreitet, wird die Welle 68 nach links bei Betrachtung der Fig. 1 bewegt, wobei das vorstehen­ de Ansatzstück 72 von dieser in Berührung mit dem Führungs­ stück 57 gehalten wird, während gleichzeitig die anstoßende Lage der Welle 68 an den Stützwänden 59 nach unten bei Be­ trachtung der Fig. 1 verschoben wird. Somit wird die Haube 20 mit Bezug zum Behälter 14 gedreht, während die Welle 68 innerhalb des durch das Paar von Aufnahmeelementen 55 und 56, das Führungsstück 57 sowie die Ansätze 65 gebildeten Lage­ rungsteils gedreht wird. Bei der oben beschriebenen Drehbe­ wegung der Haube 20 kann diese übermäßig nach links bei Be­ trachtung der Fig. 1 verschoben werden. Jedoch wird bei die­ ser Anordnung das vorstehende Ansatzstück 72 als das freie Ende der Welle 68 an den Ansätzen 65 anstoßen, so daß die Welle 68 an einem Abrutschen vom Führungsstück 57 gehindert wird.
Aus der obigen Beschreibung wird deutlich, daß die Welle 68 des oberen Bauteils 54 in stabiler Weise innerhalb des durch das Paar von Aufnahmeelementen 55 und 56, das Führungsstück 57 sowie die Ansätze 65 geschaffenen Lagerungsteils drehbar ist. Somit verbindet die Gelenkvorrichtung 24 mit ihren obe­ ren und unteren Bauteilen 54, 52 in sicherer Weise den Be­ hälter 14 und die Haube 20 untereinander derart, daß die Haube 20 mit Bezug zum Behälter 14 im wesentlichen um eine Achslinie der Welle 68 drehbar ist.
Die unteren und oberen Bauteile 52, 54 werden miteinander in Eingriff gebracht, wie in Fig. 5 gezeigt ist, und vonein­ ander getrennt, wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt ist. Während der Behälter 14 und die Haube 20 korrekt miteinander verbun­ den sind, werden die Endstücke 70 der Welle 68 mit den je­ weils zugeordneten Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 in Eingriff gehalten, wodurch der Zwischenraum oder Ab­ stand zwischen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 bei der in Rede stehen­ den Anordnung in geeigneter Weise konstantgehalten wird. Die Anlageteile 60 und die Endstücke 70 entsprechen jeweils einem ersten Anlageteil und einem zweiten Anlageteil des Luftfilters dieser Erfindung.
Die Führung 96 und das Regelglied 92 der Klemmvorrichtung 26 entsprechen jeweils einer ersten Führungsfläche und einem ersten geführten Teil des Luftfilters dieser Erfindung, wäh­ rend das Führungsstück 57 und das vorstehende Ansatzstück 72 jeweils einer zweiten Führungsfläche und einem zweiten ge­ führten Teil des Luftfilters dieser Erfindung entsprechen.
Das vorstehende Ansatzstück 72 der Welle 68 ist imstande, gegen die Ansätze 65 des unteren Bauteils 52 in dem Fall zu stoßen, da die Abdichtfläche 98 des Flansches 30 dazu neigt, mit der Innenkante des Dichtungselements 40 in störende Be­ einflussung zu kommen. In dieser Hinsicht entsprechen der An­ satz 65 und das vorstehende Ansatzstück 72 jeweils einem ersten Ansatz und einem zweiten Ansatz des Luftfilters die­ ser Erfindung.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 9-11 wird eine zweite Ausfüh­ rungsform des erfindungsgemäßen Luftfilters beschrieben. Das Luftfilter dieser zweiten Ausführungsform ist in seiner Kon­ struktion zum Luftfilter der ersten Ausführungsform mit Aus­ nahme der Bauweisen der Gelenkvorrichtungen 24 und der Klemm­ vorrichtungen 26, die im folgenden beschrieben werden, iden­ tisch. Unter diesem Gesichtspunkt werden dieselben Bezugs­ zahlen wie bei der ersten Ausführungsform verwendet, um ein­ ander entsprechende Bauteile bei dieser modifizierten Ausfüh­ rungsform zu kennzeichnen.
In jeder Gelenkvorrichtung 24 dieser zweiten Ausführungsform besitzt das untere Bauteil 52 ein Paar von auswärts gerichte­ ten Aufnahme- oder Einsteckelementen 55, 56. Wie in Fig. 12 gezeigt ist, umfaßt jedes von diesen: eine Stützwand 59, die sich mit einem geeigneten Wert vom oberen Ende der Außenwand 36 aufwärts erstreckt, wie in Fig. 13 gezeigt ist; Anlage­ teile 60, die das obere Ende der Stützwand 59 bestimmen und sich in der auswärtigen Richtung (in der rechtsseitigen Rich­ tung in Fig. 13) des Behälters 14 erstrecken; und ein Füh­ rungsstück 57 mit einer bogenförmigen Lagerkehle 102, die imstande ist, eine Welle 68 mit Kreisquerschnitt des oberen Bauteils 54, wie in Fig. 12 gezeigt ist, aufzunehmen. Das untere Bauteil 52 dieser zweiten Ausführungsform hat im Ge­ gensatz zum unteren Bauteil 52 der ersten Ausführungsform keine Ansätze (65) an Teilen der Außenwand 36, die dem Paar von Aufnahmeelementen 55, 56 zugeordnet sind. Andererseits hat jede Klemmvorrichtung 26 dieser Ausführungsform im Ge­ gensatz zu den Klemmvorrichtungen 26 der vorausgehenden er­ sten Ausführungsform keine Kehle (94) zur Aufnahme des unte­ ren Endes des bewegbaren Regelglieds 92 oder auch keine Füh­ rung (96), an welcher das untere Ende des Regelglieds 92 an­ stößt.
Bei der in Rede stehenden Gelenkvorrichtung 24 ist ein durch die und zwischen der Ebene des aufwärts sich erstreckenden Abschnitts 38 sowie die kreisförmige Welle 68 bestimmter Zwischenraum kleiner gehalten als eine Dickenabmessung des Paars von Aufnahmeelementen 55 und 56. Demzufolge ist es bei dieser Ausführungsform unmöglich, die Endstücke 70 der Welle 80 mit den jeweils zugeordneten Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55 und 56 zu verbinden, indem zuerst das obere Bauteil 54 der Haube 20 gerade über dem unteren Bau­ teil 52 des Behälters 14 positioniert und dann das obere Bauteil 54 in der abwärtigen, zur Ebene der Öffnung 12 des Behälters 14 senkrechten Ebene bewegt wird, wie das bei der in Fig. 6 gezeigten ersten Ausführungsform erfolgt. Deshalb wird bei dieser Ausführungsform für die Verbindung der End­ stücke 70 der Welle 68 mit den Anlageteilen 60 der Aufnah­ meelemente 55 und 56 das obere Bauteil 54 der Haube 20 mit Bezug zum unteren Bauteil 52 des Behälters 14 in einer Rich­ tung von rechts nach links (bei Betrachtung der Fig. 12) bewegt, d. h., die Welle 68 wird in einen inneren Raum, der durch die Aufnahmeelemente 55, 56 sowie das Führungsstück 57 bestimmt wird, mit Bezug zum Behälter 14 in der Einwärts­ richtung eingesetzt.
Wenn die Welle 68 in die Aufnahmeelemente 55, 56 eingesetzt wird, so muß darüber hinaus die Haube 20 mit einem bestimm­ ten Winkel relativ zum Behälter 14 gedreht werden, wie in Fig. 13 gezeigt ist, um zu verhindern, daß der zweite Flansch 30 der Haube 20 mit dem Paar von Aufnahmeelementen 55, 56 störend zusammentrifft. Bei dieser Anordnung trifft die Au­ ßenkante der Abdichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 nicht auf das am ersten Flansch 28 gelagerte Dichtungselement 40, und deshalb ist das Dichtungselement 40 von einer elastischen Verformung, die aufgrund dessen Aufeinandertreffen mit der Abdichtfläche 98 hervorgerufen werden könnte, völlig frei.
Wenn bei Betrachtung der Fig. 9 die Haube 20 zum Eingriff der Welle 68 mit den Aufnahmeelementen 55, 56 bewegt wird, wobei die Abdichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 in Be­ rührung mit der Abdichtlippe 46 des Dichtungselements 40 ist, würde die Abdichtlippe 46 aufgrund des Zusammentreffens mit der Abdichtfläche 98 zurückgebogen und in unerwünschter Weise verformt werden, was in einer schlechten Abdichtung zwischen dem Behälter 14 und der Haube 20 resultiert. Jedoch kann bei der in Rede stehenden Ausführungsform, wobei der durch die Welle 68 und die Ebene des aufwärts sich erstreckenden Ab­ schnitts 38 bestimmte Freiraum kleiner als das Dickenmaß der Aufnahmeelemente 55, 56 gemacht wird, die Welle 68 nicht in derselben Weise, wie zur Fig. 6 beschrieben wurde, mit diesen verbun­ den werden, und deshalb unterliegt die in Rede stehende Anord­ nung nicht einer derartigen elastischen Verformung der Ab­ dichtlippe 46 aufgrund deren Aufeinandertreffen mit der Ab­ dichtfläche 98.
Es ist zu bemerken, daß die Aufnahmeelemente 55, 56 einem ersten Behinderungsteil entsprechen, während der zweite Flansch 30 der Haube 20 und Teile der Haube 20, die dem zweiten Flansch 30 benachbart sind, einem zweiten Behinde­ rungsteil des Luftfilters dieser Erfindung entsprechen.
Nachdem die Haube 20 mit einem gewissen Winkel relativ zum Behälter 14 gedreht ist, wie in Fig. 13 gezeigt ist, wobei der zweite Flansch 30 des oberen Bauteils 54 von den Aufnah­ meelementen 55, 56 entfernt gehalten wird, wird die Welle 68 in den Innenraum der Aufnahmeelemente 55, 56 bei Betrachtung von Fig. 13 von rechts nach links, d. h. in der Einwärtsrich­ tung mit Bezug zum Behälter 14, eingesetzt, bis die Welle 68 gegen die Stützwände 59 der Aufnahmeelemente 55 und 56 an­ stößt. Wird die Haube 20 nach unten bewegt, wird die Welle 68 innerhalb der bogenförmigen Lagerkehle 102 aufgenommen und durch diese Kehle drehbar gelagert, wie in Fig. 14 ge­ zeigt ist. Somit ist die Haube 20 um eine Achslinie der Wel­ le 68 drehbar.
Wie aus der Fig. 14 deutlich wird, ist die Achslinie der Welle 68, um die die Haube 20 drehbar ist, oberhalb der Abdichtlippe 46 des Dichtungselements 40 angeordnet. Als Ergebnis der Drehbewegung der Haube 20 um die Achslinie der Welle 68 legt sich die Abdichtfläche 98 des zweiten Flan­ sches 30 am Dichtungselement 40 so an, daß die Außenkante der Abdichtfläche 68 auf die Abdichtlippe 46 drückt, so daß das Dichtungselement 40 durch die Abdichtfläche 98 des zwei­ ten Flansches 30 und die obere Fläche des ersten Flansches 28 eng dazwischen festgehalten wird. Demzufolge werden der Behälter 14 und die Haube 20 miteinander unter einer zufrie­ denstellenden, ausreichenden abschließenden Dichtheit zwi­ schen diesen zusammengebaut.
Nachdem die Abdichtfläche 98 des zweiten Flansches 30 am Dichtungselement 40 in der oben beschriebenen Weise in An­ lage gebracht ist, wird die Haube 20 so bewegt, daß die Welle 68, die innerhalb der bogenförmigen Lagerkehle 102 aufgenommen worden ist, aus der Kehle 102 austritt, bis die Endstücke 70 der Welle 68 sich gegen die jeweiligen Anlageteile 60 des Paars von Aufnahmeelementen 55, 56 an­ legen, wie in Fig. 15 gezeigt ist.
Somit wird die Haube 20 in geeigneter Weise mit Bezug zum Behälter 14 an der rechten Seitenfläche bei Betrachtung der Fig. 9 durch die Anlage der unteren und oberen Bauteile 52, 54 einer jeden Gelenkvorrichtung 24 festgehalten. An der bei Betrachtung der Fig. 9 linken Seitenfläche werden der Behälter 14 und die Haube 20 durch die Klemmvorrichtungen 26 klemmend verbunden. Deshalb werden die Haube 20 und der Behälter 14 mit dem zwischen den ersten Flansch 28 des Behäl­ ters 14 und den zweiten Flansch 30 der Haube 20 eng eingepaß­ ten Dichtungselement 40 zusammengebaut. In jeder Klemmvorrich­ tung 26 dieser Ausführungsform, wobei im Gegensatz zu den Klemmvorrichtungen 26 der vorherigen ersten Ausführungs­ form weder die Führung 96 noch die U-förmige Kehle 94 vor­ gesehen ist, wird der Raum zwischen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 in geeigneter Weise durch Anstoßen des unteren Endes des beweg­ baren Regelglieds 92 gegen die obere Fläche des Sitzes 88 bestimmt, wie in Fig. 9 gezeigt ist.
Wenngleich die vorliegende Erfindung anhand ihrer gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Fig. 1-15 beschrieben worden ist, so sollte klar sein, daß die Erfindung auf andere Weise verwirklicht werden kann.
Bei den erläuterten Ausführungsformen ist das Dichtungsele­ ment 40 zwischen dem ersten Flansch 28 des Behälters 14 und dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 eingesetzt, um den Ver­ bindungsbereich (die Grenzflächen) zwischen dem Behälter 14 und der Haube 20 luftdicht abzuschließen. Jedoch kann das Dichtungselement 40 zwischen dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 und dem Außenumfang des Filterelements 22 einge­ setzt und folglich das Dichtungselement in abdichtender An­ lage lediglich mit dem zweiten Flansch 30 gehalten werden. In diesem Fall wird das Filterelement 22 innerhalb des Be­ hälters 14 durch Anlage des Außenumfangs seines unteren Teils am Behälter 14 abgestützt, wie in Fig. 16 gezeigt ist.
Bei den besprochenen Ausführungsformen sind die beiden Ge­ lenkvorrichtungen 24 an der einen der einander entgegenge­ setzten Seitenflächen des Luftfilters (an der rechten Seiten­ fläche bei Betrachtung der Fig. 1 und 9) vorgesehen, während die beiden Klemmvorrichtungen 26 an der anderen Seitenfläche (der linken Seitenfläche bei Betrachtung der Fig. 1 und 9) angebracht sind. Jedoch sind die Anzahl und die Position dieser Vorrichtungen nicht auf diejenigen der besprochenen Ausführungsformen begrenzt. Beispielsweise kann nur eine Klemmvorrichtung 26 an der linken Seitenfläche vorhanden sein, während zwei Gelenkvorrichtungen 24 an der rechten Sei­ tenfläche angebracht sind. Ferner müssen die Gelenkvorrich­ tung 24 und die Klemmvorrichtung 26 nicht notwendigerweise an den Seitenflächen des Luftfilters in gegenüberliegender La­ gebeziehung zueinander angeordnet sein. Die Klemmvorrichtung 26 kann z. B. an einer Front- oder Rückfläche des Luftfilters vorgesehen sein, während die Gelenkvorrichtung 24 an einer der einander 12688 00070 552 001000280000000200012000285911257700040 0002019508678 00004 12569 gegenüberliegenden Seitenflächen angebracht ist.
Wenngleich in den erläuterten Ausführungsformen die Haube 20 mit Bezug zum Behälter 14 an der linken Seitenfläche durch die Klemmvorrichtung 26 festgehalten wird, wobei die Feder­ wirkung der halbkreisförmigen Feder 82 ausgenutzt wird, kön­ nen der Behälter 14 und die Haube 20 miteinander unter Ver­ wendung von Schrauben und Muttern oder von anderen Klemmele­ menten zusammengeklemmt werden.
Bei der dargestellten ersten Ausführungsform wird das Dichtungselement 40 effektiv an einer elastischen Verfor­ mung, welche aus dem störenden Aufeinandertreffen dieses Elements mit dem zweiten Flansch 30 der Haube 20 resultiert, sowohl durch das Vorsehen des Ansatzes 65 und des vorstehen­ den Ansatzstücks 72 der Welle 68, die miteinander in Anlage kommen, wenn der zweite Flansch 30 dazu neigt, mit dem Dich­ tungselement 40 aufeinanderzutreffen, als auch durch das Vorsehen des bewegbaren Regelglieds 92 und der Führung 96, die in Anlage miteinander gehalten werden, um den zweiten Flansch 30 vom Dichtungselement 40 getrennt zu halten, bis die Welle 68 sich gegen die Anlageteile 60 der Aufnahmeele­ mente 55, 56 in einer vorgeschriebenen Anlageposition in den Aufnahmeelementen 55, 56 anlegt, gehindert. Jedoch kann die­ se Erfindung in die Praxis umgesetzt werden, wie in einer dritten Ausführungsform der Fig. 17 gezeigt ist, wonach im Gegensatz zur ersten Ausführungsform der Ansatz 65 nicht im unteren Bauteil 52 vorhanden ist.
Bei dieser abgewandelten dritten Ausführungsform hat das bewegbare Regelglied 92 ein geeignet bestimmtes Längsmaß, um zu gewährleisten, daß die Außenkante der Abdichtfläche 98 auf der Seite der Gelenkvorrichtungen 24 nicht mit der In­ nenkante des Dichtungselements 40 störend zusammentrifft, solange das bewegbare Regelglied 52 in Anlage an der Füh­ rung 96 und während die Welle 68 in Anlage am Führungsstück 57 gehalten wird, wie in Fig. 17 gezeigt ist. Somit ist auch bei dieser dritten Ausführungsform das Dichtungselement 40 frei von einer elastischen Verformung, die zu einer schlech­ ten abschließenden Dichtheit zwischen dem Behälter 14 und der Haube 20 führt.
Um die Endstücke 70 der Welle 68 mit den zugeordneten Anlage­ teilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 in Verbindung zu brin­ gen, wird bei der erläuterten ersten Ausführungsform die Haube 20 mit Bezug zum Behälter 14 in der Auswärtsrichtung (d. h. bei Betrachtung der Fig. 1 von links nach rechts) be­ wegt, während das vorstehende Ansatzstück 72 der Welle 68 durch das Führungsstück 57 geführt wird. Jedoch kann die Haube 20 in der umgekehrten Richtung, nämlich in der Einwärts­ richtung mit Bezug zum Behälter 14 (d. h. bei Betrachtung der Fig. 1 von rechts nach links), bewegt werden, wie in einer vierten Ausführungsform gemäß der Fig. 18 gezeigt ist.
Diese modifizierte vierte Ausführungsform besitzt eine Füh­ rung 106 auf der Seite der Klemmvorrichtungen 26, die sich vom am Filterelement 22 angebrachten Dichtungsträger 42 auf­ wärts erstreckt, um die Abdichtfläche 98 des zweiten Flan­ sches 30 zu führen. Für die Anlage der Endstücke 70 der Wel­ le 68 an den Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55 und 56 wird die Welle 68 wie bei der zweiten Ausführungsform der Fig. 9-15 (bei Betrachtung der Fig. 18) von rechts nach links bewegt.
Die Führung 106 und die Abdichtfläche 98 entsprechen einem ersten sowie einem zweiten Führungsstück des Luftfilters dieser Erfindung, während das Führungsstück 57 und die Wel­ le 68 einem dritten und vierten Führungsstück des Luftfil­ ters der vorliegenden Erfindung entsprechen.
Während bei dieser Ausführungsform die Haube 20 für die An­ lage der Welle 68 mit den Aufnahmeelementen 55 und 56 nach links bewegt wird, wie durch einen Pfeil in Fig. 18 angedeu­ tet ist, wird die Abdichtfläche 98 vom Dichtungselement 40 getrennt gehalten, so daß diese nicht aufeinandertreffen. Gleichzeitig wird, wenn die Welle 68 mit den Aufnahmeele­ menten 55, 56 in Verbindung tritt, die Abdichtfläche 98, die in anstoßender Berührung mit der Führung 106 gehalten worden ist, von dieser gelöst, was zuläßt, daß die Abdicht­ fläche 98 mit dem Dichtungselement 40 in Anlage kommen kann.
Diese Ausführungsform ist von einem mangelhaften dichten Ab­ schluß zwischen dem Behälter 14 und der Haube 20, der aus einer elastischen Verformung der Abdichtlippe 46 aufgrund des Aufeinandertreffens der Innenkante der Abdichtfläche 98 mit der Abdichtlippe 46 auf der Seite der Gelenkvorrichtun­ gen 24 resultiert, frei, weil die Innenkante der Abdichtflä­ che 98 vom Dichtungselement 40 getrennt gehalten wird, wäh­ rend die Welle 68 bei Betrachtung der Fig. 18 für eine Ver­ bindung mit den Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55, 56 bewegt wird.
Es wird nun auf die Fig. 19 Bezug genommen, die eine fünfte Ausführungsform dieser Erfindung zeigt, welche eine Abwand­ lung gegenüber der zweiten Ausführungsform ist, wobei die Gelenkvorrichtung 24, die die auswärts gerichteten Aufnahme­ elemente 55, 56 besitzt, mit einem Ansatz oder Vorsprung 65 versehen ist. Bei dieser Anordnung wirkt das untere Ende der Welle 68 wie das vorstehende, in Fig. 4 gezeigte An­ satzstück, das mit dem Ansatz 65 zusammenarbeitet, um zu verhindern, daß die Innenkante der Abdichtfläche 98 mit der Abdichtlippe 46 des Dichtungselements 40 störend aufeinan­ dertrifft, während die Haube 20 mit Bezug zum Behälter 14 in der Einwärtsrichtung, d. h. in der linksseitigen Richtung in Fig. 19, zur Anlage der Endstücke 70 der Welle 68 mit den Anlageteilen 60 der Aufnahmeelemente 55 und 56 bewegt wird.
Wenn die Innenkante der Abdichtfläche 98 im Begriff ist, mit der Abdichtlippe 46 zusammenzutreffen, während die Hau­ be 20 nach links zum Einsetzen der Welle 68 in einen Innen­ raum, der durch die Aufnahmeelemente 55 und 56, das Führungs­ stück 57 sowie die Ansätze 65 bestimmt ist, bewegt wird, stößt das untere Ende oder das vorstehende Ansatzstück 72 der Welle 68 vor einer störenden Beeinflussung der Ab­ dichtfläche 98 und der Abdichtlippe 46 miteinander an den Ansatz 65 und unterbindet eine Weiterbewegung der Haube 20 nach links, wenn die Fig. 19 betrachtet wird.
Demzufolge wird das störende Zusammentreffen der Abdicht­ fläche 98 mit der Dichtungslippe 46 bei dieser Anordnung in günstiger Weise vermieden, solange die Welle 68 bewegt wird, so daß deren vorstehendes Ansatzstück 72 nicht mit dem Ansatz 65 aufeinandertrifft.
Der Ansatz 65 wirkt als ein Sperrglied oder Anschlag, um zu verhindern, daß die Welle 68 aus der Führung 57 austritt, wenn die Welle 68 innerhalb des Lagerungsteils zum Öffnen der Haube 20 gedreht wird.
Die Fig. 20(A) zeigt einen Querschnitt des abwärts sich er­ streckenden Abschnitts 32 und einer äußeren Wand 93 des Be­ hälters 14 als dem ersten Gehäuseteil des Luftfilters gemäß der Fig. 1 und des Regelglieds 92 der Haube 20 als dem zwei­ ten Behälterteil des Luftfilters. Die Kehle 94 wird durch die beiden Wände 32 und 93 in der rechten sowie linken Rich­ tung bei Betrachtung der Fig. 20(A) begrenzt, sie wird jedoch nicht durch irgendwelche Wände in der auf- und abwärtigen Richtung begrenzt. Weil die äußere Wand 34 der Haube 20 über den abwärts sich erstreckenden Abschnitt 32 des Behäl­ ters 14 gesetzt wird, wird jedoch das Regelglied 92 auch in der Auf- und Abwärtsrichtung unbewegbar gemacht, wenn das Regelglied 92 mit der Kehle 94 in Eingriff ist, d. h., wenn der Behälter 14 und die Haube 20 miteinander zusammen­ gebaut sind.
Die Fig. 20(B) zeigt einen Querschnitt einer Klemmvorrich­ tung eines weiteren Luftfilters als eine sechste Ausführungs­ form der vorliegenden Erfindung. Dieses Luftfilter besitzt keine der Wand 34 der in Fig. 1 gezeigten Haube 20 entspre­ chende äußere Wand. Jedoch weist die Klemmvorrichtung eine Kehle 116, die der Kehle 94 der Klemmvorrichtung 26 von Fig. 1 entspricht, auf. Die Kehle oder Eingriffsaussparung 116 wird durch ein erstes Paar von einander gegenüberliegenden Wänden 110 und ein zweites Paar von einander gegenüberlie­ genden Wänden 112 begrenzt. Wenn ein dem in Fig. 20(A) gezeig­ ten Regelglied 92 entsprechendes Regelglied 114 mit der Aus­ sparung 116 in Eingriff gelangt, wird das Regelglied 114 nicht nur in der rechten sowie linken Richtung, sondern auch in der aufwärtigen und abwärtigen Richtung unbewegbar gehal­ ten. Auf diese Weise werden auch der Behälter 14 und die Haube 20 in jeder Richtung parallel zu der Ebene, in wel­ cher sich im Luftfilter das Dichtungselement 40 erstreckt, relativ zueinander unbewegbar gehalten.
Die Erfindung offenbart somit ein Luftfilter zur Anwendung in einem mit einem Motor eines Fahrzeugs verbundenen Luft­ ansaugkanal. Das Luftfilter enthält ein in zwei Gehäuse­ teile teilbares Gehäuse, ein im einen Gehäuseteil aufgenom­ menes Filterelement, ein Dichtungselement zur abdichtenden Anlage mit einer Abdichtfläche des anderen Gehäuseteils und eine Gelenkvorrichtung, die die beiden Gehäuseteile verbin­ det. Die Gelenkvorrichtung umfaßt ein Aufnahmeelement sowie ein Achsenelement, die relativ zueinander im wesentlichen längs einer Ebene verlagerbar sind, in welcher sich das Dichtungselement erstreckt. Das Luftfilter enthält ferner eine Klemmvorrichtung, die mit der Gelenkvorrichtung zur Befestigung der beiden Gehäuseteile untereinander zusammen­ arbeitet. Des weiteren enthält das Filter eine Schutzein­ richtung, die zwei aneinanderstoßende Abschnitte ein­ schließt, wobei die Schutzeinrichtung zuläßt, die Abdicht­ fläche und das Dichtungselement in abdichtende Anlage mitein­ ander zu bringen, wenn das Achsenelement in einer Schwenkpo­ sition im Aufnahmeelement angeordnet ist, und die durch An­ lage der zwei aneinanderstoßenden Abschnitte unterbindet, daß die Abdichtfläche sowie das Dichtungselement in ab­ dichtende Anlage gebracht werden, wenn sich das Achsenele­ ment nicht in der Schwenkposition befindet, wobei die Schutzeinrichtung als ihre zwei aneinanderstoßenden Ab­ schnitte ein Teil des einen Gehäuseteils bzw. ein Teil des anderen Gehäuseteils einschließt.
Es sollte klar sein, daß die vorliegende Erfindung mit wei­ teren Änderungen, Abwandlungen und Verbesserungen, die dem Fachmann bei Kenntnis der durch die Erfindung vermit­ telten Lehre nahegelegt sind, verwirklicht werden kann, ohne den Rahmen der Erfindung, wie er in den folgenden Pa­ tentansprüchen definiert ist, zu verlassen.

Claims (20)

1. Luftfilter zur Reinigung von durch einen Luftkanal strö­ mender Luft, das umfaßt
  • - ein teilbares Gehäuse mit einem ersten und einem zwei­ ten Gehäuseteil (14, 20) zum Anschluß an einen jeweili­ gen stromauf- sowie stromabwärtigen Abschnitt des Luft­ kanals, wobei diese Gehäuseteile eine jeweilige erste und zweite Öffnung (12, 18) besitzen,
  • - ein in dem teilbaren Gehäuse aufgenommenes Filterele­ ment (22),
  • - eine Abdichtfläche (98) am einen der ersten und zweiten Gehäuseteile (14, 20), die die jeweils zugeordnete der ersten und zweiten Öffnungen (12, 18) umschließt,
  • - ein mit der Abdichtfläche (98) in abdichtender Anlage befindliches Dichtungselement (40),
  • - eine außenseitig der ersten und zweiten Öffnungen (12, 18) der ersten und zweiten Gehäuseteile (14, 20) angeord­ nete Gelenkvorrichtung (24), die die beiden Gehäuseteile verschwenkbar miteinander verbindet und ein Aufnahme­ element (55, 56) mit einer Aufnahmeöffnung (58) sowie ein durch diese Aufnahmeöffnung hindurch im Aufnahme­ element (55, 56) aufzunehmendes Achsenelement (68) ent­ hält, wobei das Achsenelement und das Aufnahmeelement mit Bezug zueinander im wesentlichen längs einer Ebene verlagerbar sind, in welcher sich das Dichtungselement (40) erstreckt,
  • - eine mit der Gelenkvorrichtung (24) zur festen Verbin­ dung der beiden Gehäuseteile (14, 20) zusammenwirkende Klemmvorrichtung (26) und
  • - eine einen ersten sowie einen zweiten aneinanderstoßen­ den Abschnitt (96, 94, 65, 57, 55, 56, 106; 92, 72, 30, 98) einschließende Schutzeinrichtung, die zuläßt, die Ab­ dichtfläche (98) sowie das Dichtungselement (40) mitein­ ander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Ach­ senelement (68) der Gelenkvorrichtung (24) in einer vor­ geschriebenen Schwenkposition im Aufnahmeelement (55, 56) dieser Gelenkvorrichtung befindet, und die durch Anlage ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte aneinander verhindert, die Abdichtfläche (98) sowie das Dichtungselement (40) miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Achsenelement (98) nicht in der genannten Schwenkposition befindet, wobei die Schutzeinrichtung als ihre ersten und zweiten aneinan­ derstoßenden Abschnitte ein jeweiliges Teil (96, 94, 65, 57, 55, 56) des ersten Gehäuseteils (14) sowie ein je­ weiliges Teil (92, 72, 30, 98) des zweiten Gehäuseteils (20) enthält.
2. Luftfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als den einen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte eine außerhalb der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) des ersten so­ wie zweiten Gehäuseteils (14, 20) und entfernt von der Gelenkvorrichtung (24) angeordnete erste Führungsfläche (96) enthält, welche sich entlang eines Teils eines Außenumfangs von einer der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) erstreckt, und daß die Schutzeinrichtung als den anderen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßen­ den Abschnitte ein erstes geführtes Teil (92, 114) ent­ hält, das mit der ersten Führungsfläche (96) in Anlage zu bringen sowie an dieser Fläche verschiebbar ist.
3. Luftfilter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als den einen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte ein außerhalb der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) des ersten sowie zweiten Gehäuseteils (14, 20) angeordnetes erstes Ab­ stufungsteil (94, 110, 112) enthält, daß sich die erste Führungsfläche (96) angrenzend an das erste Abstufungs­ teil (94, 110, 112) erstreckt und daß die Schutzeinrich­ tung zuläßt, die Abdichtfläche (98) sowie das Dich­ tungselement (40) in die abdichtende Anlage miteinander zu bringen, wenn das erste geführte Teil (92, 114) von der ersten Führungsfläche (96) am ersten Abstufungsteil (94, 110, 112), das der ersten Führungsfläche (96) benach­ bart ist, entfernt ist.
4. Luftfilter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Abstufungsteil (94, 110, 112) ein Paar von einander gegenüberliegenden ersten Wänden (110) umfaßt, die eine Eingriffsaussparung (116) begrenzen, und daß das erste geführte Teil (114) nach seiner Entfernung von der ersten Führungsfläche (96) mit dieser Aussparung (116) zum Eingriff zu bringen ist, so daß die ersten Wän­ de (110) das erste geführte Teil (114) an einer Verlage­ rung in einer ersten, im wesentlichen zu derjenigen Ebe­ ne, in der sich das Dichtungselement (40) erstreckt, parallelen Richtung hindern.
5. Luftfilter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Abstufungsteil (94, 110, 112) ein Paar von einander gegenüberliegenden zweiten Wänden (112) umfaßt, die im Zusammenwirken mit den ersten Wänden (110) die Eingriffsaussparung (116) begrenzen, und daß das erste geführte Teil (114) nach seiner Entfernung von der ersten Führungsfläche (96) mit dieser Aussparung zum Eingriff zu bringen ist, so daß die zweiten Wände (112) das erste geführte Teil (114) an einer Verlagerung in einer zwei­ ten, zu derjenigen Ebene, in der sich das Dichtungsele­ ment (40) erstreckt, parallelen sowie zur ersten Richtung unterschiedlichen Richtung hindern und sich das Achsen­ element (68) der Gelenkvorrichtung (24) in der genannten Schwenkposition befindet sowie das erste und zweite Ge­ häuseteil (14, 20) in ihrer Lage mit Bezug zueinander gehalten sind.
6. Luftfilter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als den einen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnit­ te einen ein zweites Abstufungsteil bildenden Ansatz (65) enthält, welcher sich außerhalb der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) der ersten sowie zweiten Ge­ häuseteile (14, 20) und benachbart zur Gelenkvorrich­ tung (24) befindet, und daß die Schutzeinrichtung ein zweites geführtes Teil (72) als den anderen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte enthält, wobei die das zweite Abstufungsteil (65) und das zweite geführte Teil (72) einschließende Schutzeinrichtung zu­ läßt, die Abdichtfläche (98) sowie das Dichtungselement (40) miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn das erste geführte Teil (92) von der ersten Führungsflä­ che (96) am ersten Abstufungsteil (94), das der ersten Führungsfläche (96) benachbart ist, entfernt ist.
7. Luftfilter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Abstufungsteil (65) und das zweite geführte Teil (72) eine jeweils erste und zweite Ausgestaltung besitzen, die der Abdichtfläche (98) sowie dem Dichtungs­ element (40) eine gegenseitige Annäherung erlauben, wenn sich das Achsenelement (68) der Gelenkvorrichtung (24) in der Nähe der genannten Schwenkposition befindet und folglich das erste sowie zweite Gehäuseteil (14, 20) nahe ihrer Lage mit Bezug zueinander angeordnet sind.
8. Luftfilter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als den einen ihrer ersten so­ wie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte eine außerhalb der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) der ersten sowie zweiten Gehäuseteile (14, 20) und benachbart zur Gelenkverbindung (24) angeordnete zweite Führungsfläche (57) enthält, welche sich längs eines Teils eines Außen­ umfangs von einer der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) erstreckt, und daß das zweite geführte Teil (72) an der zweiten Führungsfläche (57) in Anlage zu bringen sowie an dieser Fläche verschiebbar ist.
9. Luftfilter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung das erste geführte Teil (92) enthält, das an der ersten Führungsfläche (96) in Anlage zu brin­ gen sowie verlagerbar ist und das von der ersten Füh­ rungsfläche am ersten Abstufungsteil (94) entfernbar ist, wenn das zweite Abstufungsteil (65) sowie das zweite geführte Teil (72) eine Annäherung der Abdicht­ fläche (98) und des Dichtungselements (40) zueinander hin zulassen.
10. Luftfilter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (40) eine Dichtungslippe (46) ent­ hält, die in einer Richtung von einer Innen- zur Außen­ seite des teilbaren Gehäuses (14, 20) hin vorragt, daß diese Richtung einen Winkel mit Bezug zu der Ebene, in der sich das Dichtungselement (40) erstreckt, bildet und daß die Dichtungslippe (46) die abdichtende Anlage mit der Abdichtfläche (98) herstellt.
11. Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkvorrichtung (24) das Auf­ nahmeelement (55, 56) einschließt, welches die Aufnahme­ öffnung (58) besitzt, durch die hindurch das Achsenele­ ment (68) der Gelenkvorrichtung im Aufnahmeelement nur aufnehmbar ist, wenn sich das erste sowie zweite Gehäuse­ teil (14, 20) in einer Winkelposition relativ zueinander befinden, die mit mehr als einem vorgegebenen Winkelwert von einer Bezugswinkelposition entfernt ist, in welcher das erste sowie zweite Gehäuseteil (14, 20) in ihrer Lage mit Bezug zueinander gehalten sind, daß das Dichtungsele­ ment (40) eine zweite Abdichtfläche zur abdichtenden An­ lage mit der Abdichtfläche (98) als einer ersten Ab­ dichtfläche des einen der ersten sowie zweiten Gehäuse­ teile (14, 20) besitzt, daß sich eine Drehungsachsenlinie des in der genannten Schwenkposition im Aufnahmeelement (55, 56) angeordneten Achsenelements (68) auf einer von beiden Seiten der besagten zweiten Abdichtfläche, welche Seite der anderen der beiden Seiten, auf welcher das Dichtungselement (40) angeordnet ist, entgegengesetzt ist, befindet und daß ein Teil der ersten Abdichtfläche (98) nahe der Gelenkvorrichtung (24) mit der besagten zwei­ ten Abdichtfläche in einer ersten Richtung von der Innen- zur Außenseite des teilbaren Gehäuses hin in Anlage ge­ langt, wenn das erste sowie zweite Gehäuseteil (14, 20) relativ zueinander zu der Bezugswinkelposition hin um das Achsenelement (68) der Gelenkvorrichtung (24) ge­ dreht werden.
12. Luftfilter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (40) eine in einer zweiten Richtung von der Innen- zur Außenseite des teilbaren Gehäuses hin vorragende Dichtungslippe (46) besitzt, wobei diese zweite Richtung einen Winkel mit Bezug zu derjenigen Ebene, in welcher sich das Dichtungselement (40) erstreckt, bildet, und daß die Dichtungslippe (46) die abdichtende Anlage mit der Abdichtfläche (98) herstellt.
13. Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als den einen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte einen ein Abstufungsteil bildenden Ansatz (65), welcher außerhalb der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) des ersten sowie zweiten Gehäuseteils (14, 20) und benachbart zur Gelenkvorrichtung (24) angeordnet ist, besitzt, daß die Schutzeinrichtung als den anderen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte ein geführtes Teil (72) einschließt und daß die das Abstufungsteil (65) sowie das geführte Teil (72) enthaltende Schutzein­ richtung zuläßt, die Abdichtfläche (98) sowie das Dich­ tungselement (40) miteinander in abdichtende Anlage zu bringen.
14. Luftfilter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstufungsteil (65) sowie das geführte Teil (72) eine jeweils erste sowie zweite Ausgestaltung haben, die eine Annäherung der Abdichtfläche (98) sowie des Dich­ tungselements (40) zueinander hin zulassen, wenn sich das Achsenelement (68) der Gelenkvorrichtung (24) nahe der genannten Schwenkposition befindet und folglich das erste sowie zweite Gehäuseteil (14, 20) nahezu in ihrer Lage mit Bezug zueinander angeordnet sind.
15. Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als den einen ihrer ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnit­ te eine außerhalb der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) der ersten sowie zweiten Gehäuseteile (14, 20) und benachbart zu der Gelenkvorrichtung (24) angeordnete Führungsfläche (57) besitzt, die sich längs eines Teils eines Außenumfangs von einer der ersten sowie zweiten Öffnungen (12, 18) erstreckt, wobei das geführte Teil (72) an dieser Führungsfläche (57) in Anlage zu bringen sowie verschiebbar ist.
16. Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil ein Behälter (14) zur Aufnahme des Filterelements (22) ist, daß das Dichtungselement (40) längs eines Außenumfangs des Fil­ terelements (22) angeordnet ist und daß das zweite Ge­ häuseteil eine den Behälter abdeckende Haube (20) ist.
17. Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (40) eine in einer Richtung von der Innen- zur Außenseite des teilba­ ren Gehäuses vorragende Dichtungslippe (46) besitzt, wo­ bei diese Richtung einen Winkel mit Bezug zu derjenigen Ebene bildet, in der sich das Dichtungselement (40) er­ streckt, und daß die Dichtungslippe (46) die abdichtende Anlage mit der Abdichtfläche (98) herstellt.
18. Luftfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als ihre ersten sowie zweiten aneinanderstoßenden Abschnitte ein erstes Führungsstück (57) sowie ein zweites Führungsstück (72), von denen jedes jeweils zur Gelenkvorrichtung (24) benachbart ist, und zusätzlich als ihre ersten sowie zweiten aneinander­ stoßenden Abschnitte ein drittes Führungsstück (94, 96) sowie ein viertes Führungsstück (92), von denen jedes jeweils von der Gelenkvorrichtung (24) weg zur Klemmvor­ richtung (26) hin angeordnet ist, enthält und daß das erste, zweite, dritte sowie vierte Führungsstück jeweils eine erste, zweite, dritte sowie vierte Ausgestaltung ha­ ben, die zulassen, daß das Achsenelement (68) der Gelenkvor­ richtung (24) mit Bezug zum Aufnahmeelement (55, 56) die­ ser Gelenkvorrichtung zur genannten Schwenkposition in der Gelenkvorrichtung zu verlagern ist, während ein das Dichtungselement (40) elastisch verformendes Aufeinander­ treffen mit dem Dichtungselement, das die abdichtende Anlage unzulänglich macht, unterbunden wird, und die zu­ lassen, daß die Abdichtfläche (98) sowie das Dichtungs­ element (40) in abdichtende Anlage miteinander zu brin­ gen sind, wenn sich das Achsenelement (68) in der genann­ ten Schwenkposition befindet.
19. Luftfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als ihre ersten sowie zweiten anein­ anderstoßenden Abschnitte ein erstes Behinderungselement (55, 56) sowie ein zweites Behinderungselement (30) je­ weils enthält und daß das erste sowie zweite Behinderungs­ element störend aufeinander einwirken, um zu verhindern, daß das Achsenelement (68) der Gelenkverbindung (24) in der genannten Schwenkposition im Aufnahmeelement (55, 56) der Gelenkvorrichtung positioniert wird, wenn das erste sowie zweite Gehäuseteil (14, 20) mit Bezug zueinan­ der innerhalb eines Winkelstellungsbereichs angeordnet werden, dessen erste Grenze der ersten Winkelstellung ent­ spricht, in der die Abdichtfläche (98) sowie das Dich­ tungselement (40) in der abdichtenden Anlage miteinander gehalten werden, und dessen zweite Grenze einer zweiten Winkelstellung entspricht, in der die Abdichtfläche (98) sowie das Dichtungselement (40) voneinander getrennt sind, wobei das erste sowie zweite Behinderungselement (55, 56; 30) zulassen, die Abdichtfläche (98) und das Dichtungselement (40) miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Achsenelement (68) in der ge­ nannten Schwenkposition befindet.
20. Luftfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung als ihre ersten sowie zweiten an­ einanderstoßenden Abschnitte einen ersten Ansatz (65) sowie einen zweiten Ansatz (72) jeweils enthält, die zur Gelenkvorrichtung (24) benachbart sind, daß sich der erste Ansatz (65) in einer im wesentlichen zu einer Ebene der ersten Öffnung (12) des ersten Gehäuseteils (14) senkrechten Richtung erstreckt, daß sich der zweite Ansatz (72) in einer im wesentlichen zu einer Ebene der zweiten Öffnung (18) des zweiten Gehäuseteils (20) senkrechten Richtung erstreckt, daß der erste sowie zweite Ansatz an­ einanderstoßen, um zu verhindern, daß die Abdichtfläche (98) sowie das Dichtungselement (40) in abdichtende An­ lage miteinander gebracht werden, wenn das Achsenelement (68) der Gelenkvorrichtung (24) mit Bezug zum Aufnahme­ element (55, 56) der Gelenkvorrichtung (24) zu der ge­ nannten Schwenkposition im Aufnahmeelement hin verlagert ist, und daß der erste sowie zweite Ansatz (65, 72) zu­ lassen, die Abdichtfläche (98) und das Dichtungselement (40) miteinander in abdichtende Anlage zu bringen, wenn sich das Achsenelement (68) in der genannten Schwenkpo­ sition befindet.
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