DE19512905A1 - Vorrichtung zum Herausziehen oder Abdrehen von Verschlüssen von Gefäßen - Google Patents
Vorrichtung zum Herausziehen oder Abdrehen von Verschlüssen von GefäßenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herausziehen oder Abdrehen von
Verschlüssen von Gefäßen, insbesondere von Probengefäßen mit
- - einer Gefäßaufnahmevorrichtung, in der ein Gefäß so gehaltert wird, daß sich ein Verschluß des Gefäßes frei zugänglich oberhalb der Halterung befindet,
- - einer Verschlußhaltevorrichtung mit Halteelementen, die zur Halterung des Verschlusses dienen,
- - einer Bewegungsvorrichtung zur Bewegung der Verschlußhaltevorrichtung im wesentlichen parallel zur Gefäßachse und zur Rotation der Verschlußhaltevorrichtung um die Gefäßachse.
Vorrichtungen zum Entfernen von Verschlüssen von Gefäßen werden insbesondere im Bereich
der klinischen Analyse eingesetzt, da hier eine Vielzahl von Probengefäßen anfallen,
die mit Stopfen oder Schraubkappen verschlossen sind, die vor der Durchführung einer
Analyse entfernt werden müssen.
Im Stand der Technik sind bereits automatisch arbeitende Vorrichtungen bekannt, mit denen
Stopfen von Probengefäßen entfernt werden können. In der Patentschrift US-5 340 544
wird beispielsweise eine Apparatur beschrieben, mit der Gummistopfen von Probengefäßen
entfernt werden können. Dies erfolgt, indem Blattfedern von der Seite an den Gummistopfen
herangefahren werden, die den Stopfen seitlich aus dem Gefäß herausstoßen. Eine
nach einem ähnlichen Prinzip arbeitende Vorrichtung wird in den europäischen Patentanmeldungen
EP-A-0 487 492 und EP-A-0 487 493 beschrieben. Bei der in diesen Anmeldungen
beschriebenen Vorrichtungen wird ein Gummistopfen von einer Seite mit einer Nadel
angestochen und die Nadel über eine Führungskulisse so bewegt, daß der Stopfen aus dem
Probengefäß herausgeschoben wird. In der europäischen Patentschrift EP-B-0 264 456 wird
ebenfalls eine Apparatur zum Herausziehen von Stopfen aus Probengefäßen beschrieben.
Diese Apparatur besitzt eine Haltevorrichtung für die Probengefäße, sowie einen Mechanismus,
mit dem die Stopfen von 2 gegenüberliegenden Haltebacken umfaßt werden. Beim
Zusammenfahren der Haltebacken werden außerdem Dornen in den Stopfen hineingestochen,
die eine sichere Halterung ermöglichen. Der Stopfen wird entfernt, indem die Vorrichtung
mit den Haltebacken nach oben vom Probengefäß entfernt wird.
Die im Stand der Technik bekannten Vorrichtungen besitzen den Nachteil, daß lediglich die
Entfernung von Stopfen möglich ist, jedoch nicht die Entfernung von Schraubkappen. Diese
Beschränkungen auf Stopfen zieht nach sich, daß nicht alle in der Praxis verwendeten Typen
von Probengefäßen bearbeitet werden können.
Aufgabe der Erfindung war es, eine Vorrichtung vorzuschlagen, mit der sowohl die Entfernung
von Stopfen als auch von Schraubkappen möglich ist. Es war weiterhin Aufgabe der
Erfindung, eine Vorrichtung vorzuschlagen, mit der beliebige in der Praxis verwendete
Probengefäße von ihren Verschlüssen befreit werden können.
Es wurde gefunden, daß diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Herausziehen oder Abdrehen von Verschlüssen von Gefäßen gelöst werden konnte, die
- - mindestens eine Gefäßaufnahmevorrichtung, in der ein Gefäß so gehaltert wird, daß sich ein Verschluß des Gefäßes frei zugänglich oberhalb der Halterung befindet,
- - eine Verschlußhaltevorrichtung mit Halteelementen, die zur Halterung des Verschlusses dient sowie
- - eine Bewegungsvorrichtung zur Bewegung der Verschlußhaltevorrichtung im wesentlichen parallel zur Gefäßachse und zur Rotation der Verschlußhaltevorrichtung um die Gefäßachse besitzt.
In der Gefäßaufnahmevorrichtung wird ein Probengefäß so gehaltert, daß das Entfernen
eines Verschlusses möglich ist. Dies setzt voraus, daß die Gefäßaufnahmevorrichtung ein
Wiederlager gegen die beim Herausziehen oder Abdrehen auftretenden Kräfte bildet. Die
Gefäßaufnahmevorrichtung muß demgemäß so ausgebildet sein, daß sowohl Drehbewegungen
als auch lineare Bewegungen der Gefäße weitestgehend verhindert werden. Bei den
verwendeten Probengefäßen handelt es sich in der Regel um Reagenzröhrchen aus Glas
oder Kunststoff. Die Gefäßaufnahmevorrichtung muß daher so ausgebildet sein, daß sie
ohne einen zu starken Druck auf das Probengefäß auszuüben, eine Halterung bewirkt, um
eine Zerstörung des Probengefäßes zu verhindern. Eine geeignete Vorrichtung zur Halterung
von Reagenzgefäßen ist beispielsweise in EP-B-0 264 456 beschrieben. Erfindungsgemäß
wurde eine Gefäßaufnahmevorrichtung als besonders geeignet gefunden, bei der die
Reagenzgefäße zwischen Haltebacken aus relativ elastischem Material, z. B. Gummi, eingespannt
werden. Die Haltebacken sind ihrerseits über eine Achse an Stellbacken so befestigt,
daß sie gegenüber der Achse des Gefäßes verkippt werden können. Als besonders
einfach hat es sich erwiesen, wenn die Stellbacken über einen Spindelantrieb aufeinander zu-
bzw. voneinander wegbewegt werden, um die Gefäßaufnahmevorrichtung zu öffnen und zu
schließen. Ein solcher Spindeltrieb für ein Paar von Stellbacken kann vorteilhaft mit einem
einzelnen Motor betrieben werden, wenn der Spindelantrieb für beide Stellbacken auf einer
einzelnen Gewindestange untergebracht ist, die auf einem Abschnitt ein Rechtsgewinde und
auf dem anderen Abschnitt ein Linksgewinde besitzt.
Die beschriebenen Gefäßaufnahmevorrichtungen können zusammen mit Racks für Probengefäße
betrieben werden. Bei gebräuchlichen in der Praxis verwendeten Racks sind mehrere
Reagenzgefäße linear hintereinander angeordnet. Ein solches Rack kann zusammen mit
einer Gefäßaufnahmevorrichtung betrieben werden, indem das Rack zwischen den Haltebacken
der Gefäßaufnahmevorrichtung hindurchgeschoben wird. Ist das Rack so ausgeführt,
daß die Probengefäße von der Seite zugänglich sind, so können die Probengefäße
durch die Haltebacken gehaltert werden, ohne daß eine Entnahme der Probengefäße zur
Entfernung des Verschlusses notwendig ist. Auch die von einigen Geräten verwendeten
Rotoren für Probengefäße, in denen die Probengefäße auf einer Kreislinie angeordnet sind,
können zusammen mit den beschriebenen Gefäßaufnahmevorrichtungen verwendet werden,
sofern die Gefäße von der Seite zugänglich sind. Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich,
die Probengefäße aus beliebigen Racks mit einem Roboterarm zu entnehmen und in die Gefäßaufnahmevorrichtung
einzustellen.
Erfindungsgemäß hat sich eine Gefäßaufnahmevorrichtung als vorteilhaft herausgestellt, die
aus zwei Gefäßaufnahmevorrichtungen besteht, die gemeinsam auf einem Dreharm befestigt
sind. Von diesen beiden Gefäßaufnahmevorrichtungen befindet sich jeweils eine in einer für
die Verschlußhaltevorrichtung zugänglichen Position, in der Regel unterhalb der Verschlußhaltevorrichtung. Die zweite Gefäßaufnahmevorrichtung befindet sich an einer Position, in
der sie mit verschlossenen Probengefäßen bestückt werden kann. Ist das in der ersten Position
befindliche Gefäß geöffnet worden und befindet sich ein verschlossenes Gefäß in der
zweiten Position, so führt der Dreharm eine Drehung aus, mit der die beiden Positionen vertauscht
werden. Nunmehr kann das noch verschlossene Gefäß geöffnet werden und das bereits
geöffnete Gefäß kann zur nachfolgenden Analyse weitertransportiert werden. Die beschriebene
Vorrichtung ist besonders geeignet, um sie in ein Transportsystem einzubinden,
in dem die Probengefäße einzeln eine Vielzahl von Stationen durchlaufen, in denen beispielsweise
Etiketten aufgeklebt, Pipettier-, Verdünnungs- und Zentrifugationsschritte vorgenommen
werden.
Eine Verschlußhaltevorrichtung ist mit Halteelementen ausgestattet, die zur Halterung eines
Verschlusses dienen. Beispielsweise kann als Verschlußhaltevorrichtung die in den Fig. 11
bis 15 dargestellte Vorrichtung der europäischen Patentschrift EP-B-0 264 456 beschriebene
Vorrichtung oder eine ähnliche Vorrichtung verwendet werden. Zur Erfindung
gehört jedoch eine neue Verschlußhaltevorrichtung, die sich für die spezielle Anwendung als
besonders vorteilhaft erwiesen hat. Diese erfindungsgemäße Verschlußhaltevorrichtung besitzt
eine Mehrzahl von Greifbacken, vorzugsweise 4 bis 8 und besonders bevorzugt 6. Die
Greifbacken sind um ein Zentrum herum im wesentlichen auf einer Ebene angeordnet.
Durch einen Antrieb können die Greifbacken aus einer ersten Postion in eine zweite Position
bewegt werden, wobei in der ersten Position zwischen den Greifbacken ein Zwischenraum
besteht, der ausreichend groß ist, um den jeweiligen Verschluß aufzunehmen. Für die
in der klinischen Praxis auftretenden Verschlußdurchmesser von 11 bis 19 mm ist ein Abstand
zwischen den Greifbacken größer als 19 mm geeignet. In der zweiten Position sind die
Greifbacken soweit aufeinander zugerückt, daß sie den jeweiligen Verschluß, der sich
zwischen ihnen befindet, haltern. Aus dem Ziel der Erfindung, unterschiedliche Typen von
Verschlüssen handhaben zu können, ergibt sich, daß die genannte zweite Position nicht fest
ist, sondern sich der Größe des jeweiligen Verschlusses anpassen muß. Die erste Position
hingegen wird in der Regel aus Gründen der Einfachheit so groß gewählt, daß alle in der
Praxis auftretenden Verschlüsse zwischen die Greifbacken passen. Bei dem Antrieb der
Greifbacken kann es sich beispielsweise um Druckzylinder oder einen Spindeltrieb handeln.
Erfindungsgemäß wurde jedoch ein Antrieb gefunden, der in einfacher Weise alle Greifbacken
simultan bewegt. Dieser Antrieb besitzt zwei zueinander parallel angeordnete
Platten, die mit einem Plattenantrieb senkrecht zu ihrer Ebene gegeneinander rotiert werden
können. Vorzugsweise besitzen diese beiden Platten kreisförmige Ausnehmungen im Bereich
der Drehachse. Jeder der Greifbacken ist über eine Verbindungsachse drehbar mit der
ersten Platte verbunden und kann mit Stiften, die an der zweiten Platte befestigt sind, um
seine Verbindungsachse mit der ersten Platte gedreht werden. Die Stifte der zweiten Platte
greifen dazu vorzugsweise in Ausnehmungen der Greifbacken ein, die als Führungsschiene
dienen. Die Führungsschiene und die Verbindungsachse sind so angeordnet, daß sich die
Spitzen der Greifbacken aus dem Zentrum zur Aufnahme des Verschlusses wegbewegen,
wenn die Platten so gegeneinander rotiert werden, daß sich die Verbindungsachsen auf der
ersten Platte und die Stiftte auf der zweiten Platte voneinander entfernen. Durch eine entgegengesetzte
Drehung können die Greifbacken auf ihr gemeinsames Zentrum zubewegt
werden, um so einen Verschluß, der sich zwischen ihnen befindet, zu erfassen. Es hat sich
als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Kanten bzw. Flächen der Greifbacken, die gegen den
Verschluß drücken, eine Zähnung aufweisen. Als besonders vorteilhaft hat es sich auch erwiesen,
wenn sich auf den Greifbacken Stachel befinden, die zumindest teilweise in den
Verschluß eindringen, wenn dieser gehaltert wird.
Die Verschlußhaltevorrichtung befindet sich erfindungsgemäß an einer Bewegungsvorrichtung,
die die Verschlußhaltevorrichtung sowohl im wesentlichen parallel zur Gefäßachse
bewegen kann als auch eine Rotation der Verschlußhaltevorrichtung um die Gefäßachse
ermöglicht. Bei dieser Bewegungsvorrichtung kann es sich beispielsweise um einen
Roboterarm handeln, der die entsprechenden Bewegungen mit der Verschlußhaltevorrichtung
durchführt. Weiterhin ist es denkbar, daß die Bewegungsvorrichtung aus einer feststehenden
Zahnstange besteht, an der die Verschlußhaltevorrichtung über einen Zahnradantrieb
auf und nieder bewegt werden kann, während ein separater Motor für die Drehung der
Verschlußhaltevorrichtung sorgt. Erfindungsgemäß wurde eine besonders einfache Lösung
für die Bewegungsvorrichtung gefunden, bei der ein einzelner Motor eine Schraube antreibt,
an der sich die Verschlußhaltevorrichtung befindet. Diese Schraube befindet sich in einer
Mutter, so daß bei Drehung des Motors die Verschlußhaltevorrichtung sowohl eine
Drehung um die Schraubenachse als auch eine Linearbewegung in Richtung der
Schraubenachse ausführt. Für die in der Praxis verwendeten Verschlüsse hat es sich als
vorteilhaft herausgestellt, wenn die Drehung der Verschlußhaltevorrichtung 400° beträgt
und die genannte Schraube so gewählt wird, daß der Vorschub der Verschlußhaltevorrichtung
bei dieser Drehung 9 mm beträgt. Gute Ergebnisse ließen sich mit der Vorrichtung
auch erzielen, wenn der Drehwinkel der Gefäßaufnahmevorrichtung oberhalb 300° liegt
und der Vorschub der Gefäßaufnahmevorrichtung mindestens 5 mm beträgt.
Für die Absenkung der Verschlußhaltevorrichtung auf einen Verschluß kann es notwendig
sein, daß die Verschlußhalterung relativ große Wege in Richtung der Gefäßachse ausführen
muß. Es kann für diesen Fall vorgesehen werden, daß die Mutter, in der sich die Schraube
der Verschlußhaltevorrichtung befindet, zusätzlich in Richtung der Gefäßachse bewegt
wird.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Öffnen von Gefäßen, insbesondere von
Probengefäßen, durch das Herausziehen oder Abdrehen der Verschlüsse, bei dem
- - ein Gefäß in einer Gefäßaufnahmevorrichtung gehaltert wird,
- - eine Verschlußhaltevorrichtung den Verschluß des Gefäßes haltert und
- - die Verschlußhaltevorrichtung mit einer Bewegungsvorrichtung so bewegt wird, daß sie mit einer Linear- und Drehbewegung den Verschluß vom Gefäß entfernt.
Bei dem genannten Verfahren kann die bereits beschriebene erfindungsgemäße Apparatur
verwendet werden. Zur Durchführung des Verfahrens muß sich ein Gefäß so in einer Gefäßaufnahmevorrichtung befinden, daß ein oberes Ende, an dem sich der Verschluß befindet,
für die Verschlußhaltevorrichtung zugänglich ist, d. h. der Verschluß muß aus der Gefäßaufnahmevorrichtung
herausragen und es dürfen sich um die Umfangsfläche des Verschlusses
keine störenden Gerätebauteile befinden. Zum Öffnen des Verschlusses wird die
Verschlußhaltevorrichtung zunächst so auf den Verschluß abgesenkt, daß sich der Verschluß
im Zentrum zwischen den Greifbacken befindet. Da mit der erfindungsgemäßen
Apparatur eine Vielzahl verschiedener Typen von Probengefäßen und Verschlüssen bearbeitet
werden sollen, sollte auch eine Vorrichtung vorhanden sein, welche die Absenkung
der Verschlußhaltevorrichtung so steuert, daß gewährleistet ist, daß der jeweilige Verschluß
von den Greifbacken erfaßt werden kann. Ein mechanischer Detektionsmechanismus für die
Stopfenoberkante ist beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 467 470
beschrieben. In der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 467 302 hingegen wird ein
optoelektronisches System beschrieben, das zur Abtastung von Probengefäßen dient. Letztgenanntes
System kann vorteilhaft im Rahmen dieser Erfindung eingesetzt werden, da es
nicht nur die Stopfenoberkante zu erkennen vermag, sondern auch die Abmessungen des
Stopfens erkennt und die Verschlußhaltevorrichtung so gesteuert werden kann, daß sie den
Verschluß an einer gut geeigneten Position haltert. Die Offenbarung der Patentanmeldungen
EP-A-0 467 470 und EP-A-0 467 302 wird hiermit vollinhaltlich in diese Patentanmeldung
aufgenommen.
Wird die erfindungsgemäße Vorrichtung jedoch wie bereits beschrieben in einer Abarbeitungsstraße
für Probengefäße betrieben, in der eine Vielzahl von verschiedenen Operationen
durchgeführt werden, so kann das Abtasten des Probengefäßes räumlich von der erfindungsgemäßen
Vorrichtung getrennt sein, da die Abtastung der Probengefäße in der Regel
einen der ersten Schritte darstellt, weil die mit dem Abtasten erhaltenen Daten für viele verschiedene
Schritte der Abarbeitungsstraße verwendet werden können.
Zur geeigneten Steuerung der Bewegungsvorrichtung zur Bewegung der Verschlußhaltevorrichtung
kann vorteilhaft ein Mikroprozessor eingesetzt werden, der Daten, die bei
einem Abtasten der Probengefäße erhalten werden, verarbeitet und die einzelnen Bewegungen,
wie Absenkung, Drehung und Anhebung der Verschlußhaltevorrichtung steuert. Bei
Verwendung eines Mikroprozessors können auch vorteilhaft die in der Praxis gängigen
Typen von Probengefäßen und Verschlüssen gespeichert werden, so daß bereits mit einer
relativ wenig aufwendigen optischen oder mechanischen Abtastvorrichtung eine Identifizierung
des Probengefäßes und des Verschlusses möglich ist und die beim Abtastvorgang nicht
ermittelten Kenngrößen, wie z. B. Durchmesser des Verschlusses und Elastizität des Verschlusses,
einer Tabelle entnommen werden können.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Entfernen von Verschlüssen kann in die folgenden
Schritte eingeteilt werden:
- - Die Verschlußhaltevorrichtung wird von der Bewegungsvorrichtung in eine Ausgangsstellung gefahren und die Anwesenheit der Verschlußhaltevorrichtung in dieser Position über eine Lichtschranke detektiert.
- - In der Verschlußhaltevorrichtung werden deren erste und die zweite Platte so gegeneinander verdreht, daß sich die Haltebacken voneinander entfernen, um die Verschlußhaltevorrichtung für die Aufnahme eines Verschlusses zu öffnen.
- - Ein geschlossenes Gefäß wird die Gefäßaufnahmevorrichtung eingebracht und dort gehaltert.
- - Die Bewegungsvorrichtung senkt die Verschlußhaltevorrichtung auf den Verschluß des Gefäßes ab bis der obere Rand des Verschlusses detektiert wird.
- - Die Verschlußhaltevorrichtung wird in eine Position fahren, in der die Haltebacken auf Höhe des Verschlusses sind.
- - Die erste und zweite Platte in der Verschlußhaltevorrichtung werden so gegeneinander verdreht, daß sich die Haltebacken aufeinander zubewegen und den Verschluß haltern.
- - Die Verschlußhaltevorrichtung wird von der Bewegungsrichtung gedreht und nach oben bewegt.
- - Die Verschlußhaltevorrichtung wird von der Bewegungsrichtung in die Ausgangsstellung zurückgefahren.
- - Die Platten in der Verschlußhaltevorrichtung werden so gegeneinander verdreht, daß die Haltebacken den Verschluß freigegen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1: Verschlußhaltevorrichtung und Bewegungsvorrichtung in Seitenansicht
Fig. 2: Querschnitt durch Verschlußhaltevorrichtung in geöffneter (Fig. 2A) und geschlossener
(Fig. 2B) Position und einzelner Greifbacken (Fig. 2C)
Fig. 3: Gefäßaufnahmevorrichtung.
Fig. 1 zeigt die Verschlußhaltevorrichtung 10 und die Bewegungsvorrichtung 20 in
Seitenansicht. Die erste Platte 11 der Verschlußhaltevorrichtung 10 wird durch das Gehäuse
der Verschlußhaltevorrichtung gebildet, während sich die zweite Platte 12 im
Inneren des Gehäuses befindet und die Form eines Kreisringes mit einem äußeren Zahnkranz
besitzt. Eine Verdrehung der ersten Platte 11 und der zweiten Platte 12 wird mit
dem Getriebemotor 13 erreicht, der auf der ersten Platte 11 montiert ist, und der an
seiner Welle ein Zahnrad trägt, das in die Zähnung der zweiten Platte 12 eingreift.
An der Oberseite der Verschlußhaltevorrichtung 10 befindet sich eine Schraube 21, die
in eine Mutter 22 eingeschraubt ist. Die Schraube 21 ist fest mit der Achse eines zweiten
Getriebemotors 23 verbunden, der die Schraube dreht. Der Getriebemotor 23 besitzt
seinerseits einen Mitnehmer 24, der eine Drehung des Motorgehäuses im Raum verhindert,
jedoch eine Auf- und Abbewegung des Motors ermöglicht. Bei einer Drehung des
Getriebemotors 23 bewegt sich demnach die Anordnung aus Verschlußhaltevorrichtung
10, Schraube 21 und Getriebemotor 23 parallel zur Drehachse, während die Mutter
22 raumfest bleibt. Zur Bewegung der gesamten Anordnung aus Gefäßhaltevorrichtung
10 und Bewegungsvorrichtung 20 parallel zur Drehachse kann es vorgesehen werden,
daß die Mutter 22 über einen Antrieb, z. B. einen Zahnstangenantrieb, bewegt wird, um so
eine schnelle Bewegung der Anordnung über größere Distanzen zu ermöglichen.
Fig. 2 zeigt die erfindungsgemäße Verschlußhaltevorrichtung im Querschnitt von der
Unterseite (Ansicht X). In dieser Darstellung ist zu erkennen, daß die Greifbacken 14 über
eine an ihrem Ende befestigte Achse 15 mit der ersten Platte 11 drehbar verbunden sind.
Die Greifbacken 14 besitzen eine Ausnehmung 16, in der Zapfen 17 laufen. Die Zapfen
17 sind ihrerseits fest auf der zweiten Platte 12 befestigt.
Fig. 2A zeigt die Verschlußhaltevorrichtung in einer geöffneten Position, aus der sie durch
Drehung der zweiten Platte 12 im Uhrzeigersinn geschlossen wird.
Fig. 2B zeigt einen Zustand der Verschlußaufnahmevorrichtung, in der die Greifbacken
14 den Verschluß 30 haltern.
Fig. 2C zeigt einen einzelnen Greifbacken 14 mit der Ausnehmung 16 und der Zähnung
18 an seiner pfeilförmigen Spitze. An der Spitze des Greifbackens weist die Zähnung 18
einen relativ großen Abstand zwischen den Zähnen auf. Der Abstand der Zähne und auch
die Größe der einzelnen Zähne nimmt mit zunehmendem Abstand von der Spitze ab. Diese
Ausgestaltung der Zähnung hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn mit ein und
derselben Gefäßhaltevorrichtung sowohl relativ kleine als auch relativ große Verschlüsse
gehaltert werden sollen.
Fig. 3 zeigt eine Anordnung 40 aus zwei Gefäßaufnahmevorrichtungen, die gemeinsam
auf einer Achse 45 montiert sind. Jede der Gefäßaufnahmevorrichtungen besitzt zwei
Haltebacken 41, 41′, die über eine Achse 46 mit den Stellbacken 42, 42′ verbunden
sind. Durch die Befestigung der Haltebacken 41 an einer Achse 46 können die Haltebacken
verkippt werden, was sich zur effektiven Halterung von Probengefäßen als vorteilhaft
erwiesen hat. Die Stellbacken 42, 42′ liegen verschiebbar auf dem Dreharm 45 auf
und besitzen jeweils ein Gewinde, in dem sich eine Spindel 43, 43′ befindet. Jede der
Spindeln 43, 43′ besitzt sowohl ein Links- als auch ein Rechtsgewinde. Die Spindeln werden
über einen Motor 44 bzw. 44′ angetrieben, um die Haltebacken 41, 41′ aufeinander
zu- und voneinander wegzubewegen. Die gesamte Anordnung aus den zwei Gefäßhaltevorrichtungen
kann über den Dreharm, der über eine Achse 46 drehbar angeordnet ist, geschwenkt
werden.
Mit der in Fig. 3 dargestellten Vorrichtung ist es demnach möglich, in einer der Gefäßhaltevorrichtungen
ein verschlossenes Probengefäß zu haltern, um es zu öffnen und gleichzeitig
oder zeitlich versetzt in der zweiten Gefäßhaltevorrichtung ein neues, noch verschlossenes
Probengefäß einzustellen. Nachdem das in der ersten Gefäßhaltevorrichtung gehalterte
Gefäß geöffnet worden ist, wird der Dreharm 45 um die Achse 46 gedreht, so
daß die beiden Gefäßaufnahmevorrichtungen gegeneinander ausgetauscht werden. Das bereits
geöffnete Gefäß kann nunmehr aus der Gefäßaufnahmevorrichtung entnommen werden
und gleichzeitig oder zeitlich versetzt das noch geschlossene Gefäß geöffnet werden.
Bezugszeichenliste:
10 Verschlußhaltevorrichtung
11 erste Platte
12 zweite Platte
13 Getriebemotor
14 Greifbacken
15 Achse
16 Ausnehmung
17 Zapfen
18 Zähnung
20 Bewegungsvorrichtung
21 Schraube
22 Mutter
23 Getriebemotor
24 Mitnehmer
30 Verschluß
40 Anordnung mit zwei Gefäßaufnahmevorrichtungen
41, 41′ Haltebacken
42, 42′ Stellbacken
43, 43′ Spindel
44, 44′ Antriebsmotor
45 Dreharm
46 Achse
11 erste Platte
12 zweite Platte
13 Getriebemotor
14 Greifbacken
15 Achse
16 Ausnehmung
17 Zapfen
18 Zähnung
20 Bewegungsvorrichtung
21 Schraube
22 Mutter
23 Getriebemotor
24 Mitnehmer
30 Verschluß
40 Anordnung mit zwei Gefäßaufnahmevorrichtungen
41, 41′ Haltebacken
42, 42′ Stellbacken
43, 43′ Spindel
44, 44′ Antriebsmotor
45 Dreharm
46 Achse
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Herausziehen oder Abdrehen von Verschlüssen von Gefäßen, insbesondere
von Probengefäßen mit
- - einer Gefäßaufnahmevorrichtung, in der ein Gefäß so gehaltert wird, daß sich ein Verschluß des Gefäßes frei zugänglich oberhalb der Halterung befindet,
- - einer Verschlußhaltevorrichtung mit Halteelementen, die zur Halterung des Verschlusses dienen,
- - eine Bewegungsvorrichtung zur Bewegung der Verschlußhaltevorrichtung im wesentlichen parallel zur Gefäßachse und zur Rotation der Verschlußhaltevorrichtung um die Gefäßachse.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Halteelemente der Verschlußhaltevorrichtung
Greifbacken sind, die um ein Zentrum angeordnet sind durch einen Antrieb
von einer ersten Position in eine zweite Position bewegt werden können, wobei in der
ersten Position zwischen den Greifbacken ein Zwischenraum besteht, der größer als
der Verschluß ist, so daß die Verschlußhaltevorrichtung den Verschluß aufnehmen
kann und in der zweiten Position die Greifbacken an die Umfangsfläche des Verschlusses angedrückt sind, so daß sie den Verschluß haltern.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, bei welcher der Antrieb zur Bewegung der Greifbacken
eine erste und eine zweite Platte besitzt, die Platten zueinander parallel angeordnet
sind und mit einem Plattenantrieb um eine Achse senkrecht zu den Plattenebenen
gegeneinander rotiert werden, wobei jeder der Greifbacken über eine Verbindungsachse
drehbar mit der ersten Platte verbunden ist und jeder der Greifbacken über
Stifte, die an der zweiten Platte befestigt sind, um seine Verbindungsachse mit der
ersten Platte gedreht wird.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder 3, bei der die Verschlußhaltevorrichtung 4 bis
8 Greifbacken besitzt.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 2 bis 4, bei der die Greifbacken an einer Kante eine
Zähnung aufweisen, bei welcher der Abstand der Zähne von der einen Seite der Kante
zur anderen Seite hin abnimmt.
6. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Bewegungsvorrichtung zur Bewegung
der Verschlußhaltevorrichtung die Linearbewegung parallel zur Gefäßachse und die
Rotationsbewegung um die Gefäßachse simultan ausführt.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 6, bei der die Verschlußhaltevorrichtung an
einer Gewindestange befestigt ist, die sich ihrerseits in einem raumfest montierten
Gewinde befindet und von einem Motor in Drehung versetzt wird, so daß die Drehbewegung
des Motors teilweise in eine Linearbewegung umgesetzt wird und die Verschlußhaltevorrichtung
somit sowohl eine Linear- als auch eine Rotationsbewegung
ausführt.
8. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Gefäßaufnahmevorrichtung zwei oder
mehr Haltebacken besitzt, die so angebracht sind, daß sie einen Zwischenraum zur
Aufnahme von Gefäßen bilden und sie so gegeneinander verschiebbar angeordnet
sind, daß der Zwischenraum zur Aufnahme von Gefäßen vergrößert und zur Halterung
von Gefäßen verkleinert werden kann.
9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, bei der die Haltebacken der Gefäßaufnahmevorrichtung
an Stellbacken über eine Achse so befestigt sind, daß sie gegen die Achse des
Gefäßes verkippt werden können.
10. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, 8 oder 9, mit zwei Gefäßaufnahmevorrichtungen, die
gemeinsam auf einem Dreharm montiert sind, wobei sich eine der Gefäßaufnahmevorrichtungen
jeweils in einer Position unterhalb der Verschlußhaltevorrichtung und
die andere Gefäßaufnahmevorrichtung in einer Position zum Befüllen mit einem Gefäß
befindet und die beiden Gefäßaufnahmevorrichtungen durch Drehen des Dreharms
ihre Positionen tauschen, so daß in der einen Position ein geöffnetes Gefäß aus der
Gefäßaufnahmevorrichtung entnommen und in der anderen Position ein neues Gefäß
geöffnet werden kann.
11. Verfahren zum Öffnen von Gefäßen, insbesondere von Probengefäßen, durch das
Herausziehen oder Abdrehen der Verschlüsse, bei dem
- - ein Gefäß in einer Gefäßaufnahmevorrichtung gehaltert wird,
- - eine Verschlußhaltevorrichtung den Verschluß des Gefäßes haltert und
- - die Verschlußhaltevorrichtung mit einer Bewegungsvorrichtung so bewegt wird, daß sie mit einer Linear- und Drehbewegung den Verschluß vom Gefäß entfernt.
12. Verschlußhaltevorrichtung mit Greifbacken, die durch einen Antrieb bewegt werden,
der eine erste und eine zweite Platte besitzt, die Platten zueinander parallel angeordnet
sind und mit einem Plattenantrieb um eine Achse senkrecht zu den Plattenebenen
gegeneinander rotiert werden, wobei jeder der Greifbacken über eine Verbindungsachse
drehabr mit der ersten Platte verbunden ist und jeder der Greifbacken über
Stifte, die an der zweiten Platte befestigt sind, um seine Verbindungsachse mit der
ersten Platte gedreht wird, wobei die Greifbacken so bewegt werden, daß sie in Abhängigkeit
von der Verdrehung der ersten und der zweiten Platte gegeneinander den
freien Raum zwischen sich, der zur Aufnahme der Verschlüsse dient, vergrößern oder
verkleinern.
13. Verschlußhaltevorrichtung gemäß Anspruch 12 mit 4 bis 8 Greifbacken.
14. Verschlußhaltevorrichtung gemäß Anspruch 12 mit einer Gewindestange, die zum
Antrieb der Verschlußhaltevorrichtung dient.
Priority Applications (6)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19512905A DE19512905A1 (de) | 1995-04-06 | 1995-04-06 | Vorrichtung zum Herausziehen oder Abdrehen von Verschlüssen von Gefäßen |
EP96105314A EP0736481B1 (de) | 1995-04-06 | 1996-04-03 | Vorrichtung zum Herausziehen oder Abdrehen von Verschlüssen von Gefässen |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ROCHE DIAGNOSTICS GMBH, 68305 MANNHEIM, DE |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |