DE19532765A1 - Sicherheitsvorrichtung - Google Patents
SicherheitsvorrichtungInfo
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- G08B13/00—Burglar, theft or intruder alarms
- G08B13/02—Mechanical actuation
- G08B13/14—Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
- G08B13/1445—Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles with detection of interference with a cable tethering an article, e.g. alarm activated by detecting detachment of article, breaking or stretching of cable
Description
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung zur
Befestigung an einer Fläche, mit der Möglichkeit einer
relativen Bewegung der Vorrichtung und der zu überwachenden
Flächel, sowie einen Verbindungsstecker für solch eine
Vorrichtung.
In Geschäften, in denen wertvolle Gegenstände ausgestellt
werden, ist es notwendig, zu verhindern, daß Diebe die
Gegenstände stehlen. Eine bekannte Vorrichtung, die für
diesen Zweck verwendet wird, hat einen flexiblen Körper mit
einem Kopfstück und einem Endstück. Eine Seite des
Kopfstücks trägt eine Klebeschicht, um die Vorrichtung an
einer Fläche (die zweckmäßigerweise die Fläche eines
ausgestellten Gegenstandes ist) zu befestigen. Ein
elektrisch leitender Streifen, der einen bestimmten
Widerstand haben kann, verläuft von einem Kontakt am
distalen Ende des Endstücks über das Kopfstück (wo es
zwischen dem Körper und der Klebeschicht liegt) und zurück
zu einem weiteren Kontakt am distalen Ende des Endstücks.
Die Klebeschicht hat zwei getrennte innere und äußere
Bereiche. Der leitende Streifen, der auf dem äußeren Bereich
liegt, haftet fest am Körper und der Klebeschicht. Der
leitende Streifen, der über dem inneren Bereich liegt,
haftet an dem Klebstoff, es liegt jedoch eine nicht haftende
Schicht zwischen dem inneren Bereich und dem Körper. Beim
Gebrauch wird ein Alarmgerät an die Kontakte angeschlossen,
um den Widerstand zwischen diesen zu kontrollieren. Wenn ein
Versuch gemacht wird, das Kopfstück der Vorrichtung von der
Fläche abzuheben, bleiben der innere Bereich und der über
ihm liegende Teil des leitenden Streifens an der Fläche
haften, während der äußere Bereich und der Rest des
leitenden Streifens abgehoben werden. Dadurch wird der Kreis
unterbrochen, und der Alarm ausgelöst.
Diese Vorrichtung bereitet einige Probleme, z. B.:
- - es ist für geschickte Diebe möglich, die gesamte Vorrichtung von der Fläche abzuheben, ohne den Alarm auszulösen, indem zuerst die Kante der Vorrichtung abgehoben und dann ein Werkzeug zwischen die Klebeschicht und die Fläche geschoben wird, z. B. von der Kante des Kopfstücks aus, die vom Endstück am meisten entfernt ist, wo der leitende Streifen nicht verläuft;
- - die Teile des leitenden Streifens im Endstück liegen frei, und ein Dieb kann daher den Streifen im Kopfstück überbrücken, indem er einen Kurzschluß des richtigen Widerstands über diesen Teilen erzeugt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die
Sicherheitsvorrichtung der eingangs genannten Art
hinsichtlich ihrer Manipulierbarkeit zu verbessern, und auch
einen Verbindungsstecker zum Anschluß an ein Kontrollgerät
zu schaffen.
Lösungen dieser Aufgabe und zweckmäßige Ausgestaltungen
ergeben sich aus den Ansprüchen. Die Erfindung wird
nachstehend anhand der Fig. 1-6 beispielsweise erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Aufsicht der Sicherheitsvor
richtung;
Fig. 2 in auseinandergezogener Anordnung die Vor
richtung der Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt längs der Linie I-I in Fig. 1,
aus dem die Vorrichtung der Fig. 1 an einer
Fläche befestigt hervorgeht;
Fig. 4 in auseinandergezogener Anordnung eine zweite
Sicherheitsvorrichtung;
Fig. 5 eine schematische Aufsicht einer dritten
Sicherheitsvorrichtung; und
Fig. 6 eine Teilaufsicht eines Verbindungssteckers.
Die in den Fig. 1 und 3 gezeigte Vorrichtung hat ein
flexibles, laminares Oberteil 1 mit einem Kopfstück 2 und
einem langgestreckten Endstück 3. Eine brechbare, elektrisch
leitende Bahn 4 verläuft von einem Kontakt 5 am distalen
Ende des Endstücks 4 längs diesem und um das Kopfstück nahe
seinem Umfang und zurück zu einem Kontakt 6. Zwischen der
Bahn und dem Kopfstück liegen drei Bereiche 7 einer
Trennschicht, die relativ schwach an dem Oberteil haftet.
Eine Klebeschicht 8 zur Befestigung des Kopfteils an einer
Fläche liegt unter der Trennschicht und der Bahn. Die
Verbindung direkt zwischen der Klebstoffschicht und der Bahn
ist schwächer als die direkt zwischen der Bahn und dem
Oberteil, jedoch stärker als die direkt zwischen der
Trennschicht und dem Oberteil. Wenn die Vorrichtung beim
Gebrauch an einer Fläche befestigt wird, und wenn dann
versucht wird, sie von der Fläche zu heben, bricht die Bahn
in Teile 9 (Fig. 3), die an dem Oberteil befestigt bleiben,
nicht jedoch die Klebeschicht, und Teile 10 (Fig. 3) bleiben
an der Klebeschicht befestigt. Dadurch wird der Kreis
zwischen den Kontakten unterbrochen, und die
Widerstandsänderung zwischen den Kontakten kann in üblicher
Weise genutzt werden, um einen Alarm auszulösen.
Das Oberteil besteht aus einer dünnen, flexiblen Folie, die
bedruckt werden kann und die ein Substrat bildet, das die
anderen Schichten trägt. Das Oberteil kann aus Polyester
(insbesondere wärmestabilisiertem Polyester) PVC,
Polycarbonat oder Papier bestehen. Auf der oberen Fläche des
Oberteils sind lichtundurchlässige, strapazierfähige,
abriebfeste Farben aufgedruckt, um die Fläche zu dekorieren
und die unteren Schichten nicht sichtbar zu machen, wenn die
Vorrichtung an einer Fläche befestigt wird.
Die Trennschicht ist eine Schicht aus einer ablösbaren
Substanz, z. B. einem abziehbaren Farbstoff (wie Coates
Lorilleux COSOL 19-75 black) oder eine Kombination von
Farbstoffen, die auf die untere Fläche des Oberteils
gedruckt werden. Die Trennschicht ist mit dem Oberteil und
der leitenden Bahn relativ schwach verbunden. Um den Umfang
des Kopfteils befindet sich ein Bereich ohne Trennschicht,
und die Klebstoffschicht ist direkt mit dem Oberteil
verbunden, um sicherzustellen, daß das Oberteil sicher an
der Fläche befestigt werden kann, und um das Innere der
Vorrichtung abzudichten. Die Trennschicht ist vorzugsweise
relativ spröde und/oder beanspruchungsempfindlich, so daß
sie, wenn irgendein Teil des Kopfstücks verformt wird, wenn
z. B. ein Versuch gemacht wird, seine Kante von einer Fläche
abzuziehen, oder wenn das Substrat von der Klebeschicht
abgezogen wird (oder wenigstens ein Teil von ihr), bricht
und/oder abblättert und/oder sich von dem Oberteil oder der
Bahn ablöst, und die leitende Bahn unterbrochen wird
(zweckmäßigerweise durch vollständigen Bruch der Bahn an
wenigstens einer Stelle).
Die Trennschicht ist radial in drei Bereiche unterteilt, so
daß es einige Stellen gibt, an denen benachbarte Abschnitte
der Bahn direkt mit dem Oberteil und direkt mit der
Trennschicht verbunden sind. Die Wahrscheinlichkeit ist am
größten, daß die Bahn an diesen Stellen unterbrochen wird.
Es wurde festgestellt, daß drei radiale Bereiche der
Trennschicht der Vorrichtung eine geeignete Empfindlichkeit
verleihen.
Im Kopfstück ist die leitende Bahn aus einem leitenden
Farbstoff gebildet, z. B. einem Kohlenstoff enthaltenden
Farbstoff, und hat einen Widerstand. Längs des Endstücks hat
die leitende Bahn einen sehr niedrigen Widerstand und
besteht z. B. aus einem Silber enthaltenden Farbstoff. Am
distalen Ende des Endstücks ist der Silber enthaltende
Farbstoff an seiner unteren Fläche mit Kohlenstoff
beschichtet, um zu verhindern, daß das Silber korrodiert,
und um Kontakte zu bilden, an die eine Kontrollvorrichtung
angeschlossen werden kann, wenn die Vorrichtung in Benutzung
ist. Ein Alarm kann ausgelöst werden, um einen Ton zu
erzeugen, wenn der Kreis unterbrochen wird, und es tritt
eine Widerstandsänderung auf: entweder eine Zunahme, wenn
die Bahn unterbrochen oder beschädigt wird, oder eine
Abnahme, wenn der Widerstandsteil der Kohlenstoffbahn (durch
ein leitendes Werkzeug wie eine Klinge, die verwendet wird,
um die Vorrichtung zu entfernen) kurzgeschlossen wird.
Die leitende Bahn erstreckt sich im wesentlichen um das
Kopfstück und nahe dessen Umfang, um die Empfindlichkeit der
Vorrichtung gegen Anheben irgendeines Teils des Umfangs des
Kopfstücks von der Oberfläche zu erhöhen.
Eine isolierende dielektrische Schicht 11 aus einem
isolierenden Farbstoff bedeckt die untere Fläche der
leitenden Bahn längs des Endstücks, um das Endstück gegen
einen zufälligen Kurzschluß zu schützen, und um zu
verhindern, daß die Vorrichtung von einem Dieb
kurzgeschlossen wird, der den richtigen Widerstand über den
Bahnen im Endstück anschließt (dies könnte es sonst
ermöglichen, die Vorrichtung von der Fläche zu entfernen,
ohne, daß der Alarm ausgelöst wird).
Die Klebstoffschicht hat einen Gewebeträger (in den Fig.
nicht gezeigt) und ist in geeigneter Weise so ausgewählt,
daß sie eine sofortige feste Adhäsion an einer Fläche hat,
und daß sie in der Lage ist, sich an texturierte Flächen gut
anzupassen und/oder zu haften. Der Klebstoff kann ein Epoxy-
oder ein Acrylklebstoff sein. Der verwendete Klebstoff muß
mit den anderen Schichten kompatibel sein. Geeignete
Klebstoffe sind z. B. Technibond 370 oder T555.
Das Kopfstück ist zweckmäßigerweise im allgemeinen
scheibenförmig und hat einen Durchmesser von etwa 28 mm. Die
leitende Bahn ist zweckmäßigerweise ringsum 2 mm breit, und
die Spalte zwischen benachbarten Bereichen der Trennschicht
sind zweckmäßigerweise ringsum 1 mm breit. Der Spalt
zwischen der Bahn und der Außenkante der Trennschicht sind
zweckmäßigerweise ringsum 1 mm breit. Der Spalt zwischen der
Bahn und der Außenkante der Trennschicht beträgt
zweckmäßigerweise ringsum 2 mm. Die in Fig. 4 gezeigte
Vorrichtung ist allgemein der der Fig. 1-3 ähnlich, und
gleiche Teile sind in Fig. 4 mit den gleichen Bezugsziffern
wie in den Fig. 1-3 versehen. Bei der Vorrichtung der Fig.
4 besteht die leitende Bahn insgesamt aus einem leitenden,
Silber enthaltenden Farbstoff (mit einem sehr niedrigen
Widerstand). Im Gegensatz zu den Vorrichtungen der Fig. 1-
3 hat diese Vorrichtung den Nachteil, daß ihr Kurzschluß
nicht als wesentlicher Abfall des Widerstands festgestellt
werden kann. Sie hat jedoch die Vorteile, daß sie billiger
herzustellen ist (da keine Notwendigkeit besteht, den
Kohlenstoff enthaltenden Farbstoff auf die Vorrichtung
aufzudrucken), und daß ein einfacheres Gerät verwendet
werden kann, um die Vorrichtung zu kontrollieren, wenn sie
im Gebrauch ist, da es nur notwendig ist, offene oder
geschlossene Kreise zu ermitteln.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Vorrichtung sind gleiche Teile
wie in den Fig. 1-4 beziffert. Bei der Vorrichtung der
Fig. 5 hat das Kopfstück 2 die Form eines langgestreckten
Streifens (dies ermöglicht es, die Vorrichtung an schmalen
Objekten wie dem Umfang von Videokameralinsen) zu
befestigen, und das Eckstück 3 ist kürzer als das der
anderen Vorrichtungen (dies verringert die Gefahr, daß an
der Vorrichtung hantiert wird, um das Kopfstück zu
überbrücken). Die leitende Bahn 4 verläuft um den Umfang des
Kopfstücks, und die Bereiche 7 der Trennschicht liegen in
Streifen seitlich über dem Kopf, wobei sich zwei
Teilstreifen 7a am oberen Ende des Kopfstückes befinden. Es
wurde festgestellt, daß diese Konstruktion besonders
empfindlich ist. Die Teilstreifen sind vorgesehen, um eine
engere Verteilung der Bereiche der Trennschicht am oberen
Ende des Kopfstückes zu schaffen, wo die Vorrichtung am
leichtesten von einem Substrat abziehbar ist.
Fig. 6 zeigt einen Verbindungsstecker, der geeignet ist, die
in den anderen Fig. gezeigten Vorrichtungen mit Leitern in
Kontakt zu halten, die zum Kontrollgerät führen. Der Stecker
besteht aus Isoliermaterial (z. B. Kunststoffmaterial), und
hat einen Basisblock 12, einen Kontaktdeckel 13, der mit dem
Basisblock durch ein Scharnier 14 verbunden ist, und einen
Leitungsdeckel (nicht gezeigt). Der Basisblock hat einen
etwa ebenen Boden, von dem sich aus Leitungswände 15, 16
erheben, zwischen denen die Leitungen in das Innere des
Steckers laufen. Die Leitungswände haben Vorsprünge 17, um
die Leiter festzuhalten. An ihren inneren Wänden sind die
Leiterwände durch eine Trennwand 18 getrennt. Die beiden
Leiter verlaufen auf jeder Seite der Trennwand, und die
inneren Enden der Leiter etwa jenseits der Stelle, an der
sich die Trennwand befindet, sind blank, damit sie die
Kontakte 5, 6 der Vorrichtungen kontaktieren. Der
Leiterdeckel 15 hat Laschen, die über äußere Wände 19 des
Basisblocks schnappen, um die Drähte im Stecker zu halten.
Die blanken Leiterenden (durch strichpunktierte Linien 20
gezeigt) verlaufen über eine erste Seitenwand 21, die sich
vom Boden eines Kontaktbereichs 20 des Basisblocks aus
erhebt.
Wenn eine Verbindung zu einer Vorrichtung hergestellt werden
soll, wird die Vorrichtung auf dem Basisblock angeordnet,
wobei ihre Kontakte die blanken Drähte berühren, da sie über
die erste Seitenwand verlaufen. Schultern 23 der Vorrichtung
liegen an den inneren Kanten der Haltewände 24 des
Basisblocks an, so daß die Vorrichtung im Stecker gehalten
wird, wenn der Kontaktdeckel 13 geschlossen wird. Der
Kontaktdeckel hat eine Lasche 25, die über einen Vorsprung
26 am Basisblock schnappt, um ihn geschlossen zu halten,
zweite Seitenwände 27 und einen Stift 28, der in eine
Ausnehmung 19 in einer ringförmigen Wand den Basisblock
faßt. Die zweiten Seitenwände sind so ausgebildet, daß sie
mit der ersten Seitenwand zusammenwirken, um die Kontakte
gegen die blanken Leiter zu drücken, wenn der Kontaktdeckel
geschlossen wird. Der Stift dient dazu, die Vorrichtung
dadurch im Stecker zu halten, daß er gegen das Endstück der
Vorrichtung drückt, oder durch eine Öffnung im Endstück
verläuft, wenn sie vorgesehen ist. Wenn solch eine Öffnung
vorgesehen ist, ist sie vorzugsweise so bemessen, daß der
Stift mit festem Reitsitz in der Öffnung aufgenommen wird.
Dies hat die Wirkung, daß die Vorrichtung am Kontaktdeckel
durch Reibung haftet, so daß die Kontakte der Vorrichtung,
wenn der Kontaktdeckel geöffnet wird (z. B. durch eine
Person, die am Stecker hantiert) von den blanken Leitern
abgehoben werden und der Alarm ausgelöst wird. Dies macht es
schwierig, Zugang zu den Kontakten zu erhalten, ohne den
Alarm auszulösen. Als weitere Sicherheitseigenschaften
umschließt der Stecker einen Teil des Endstücks der
Vorrichtung um die Gefahr zu verringern, daß am Endstück
hantiert wird.
Claims (28)
1. Sicherheitsvorrichtung zur Befestigung an einer Fläche
mit der Möglichkeit der relativen Bewegung der Vorrichtung
und der zu überwachenden Fläche,
gekennzeichnet durch
ein Substrat mit einem Befestigungsteil, durch das die
Vorrichtung an der Fläche befestigt werden kann, eine
Klebeschicht zur Befestigung des Befestigungsteils an der
Fläche, und eine Schaltungsanordnung, die einen Kreis
zwischen zwei Stellen auf der Vorrichtung bildet, wobei
wenigstens ein Teil des Kreises zwischen dem Substrat und
der Klebeschicht liegt, und in einem ersten Bereich eine
größere Haftung mit dem Substrat als mit der Klebeschicht
und in einem zweiten Bereich eine größere Haftung mit der
Klebeschicht als mit dem Substrat hat, um die relative
Bewegung des Substrats und der Fläche zu ermöglichen, wenn
die Vorrichtung durch den Klebstoff an der Fläche befestigt
wird, um die Schaltungsanordnung zu unterbrechen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
eine Trennschicht nahe der Schaltungsanordnung zur
Verringerung der Haftung der Schaltungsanordnung an der
Klebeschicht oder dem Befestigungsteil.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennschicht zwischen dem zweiten Bereich der
Schaltungsanordnung und dem Substrat liegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennschicht aus abziehbaren Farbstoff besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennschicht auf Beanspruchung anspricht, so daß sie in
Abhängigkeit von einer Verformung des Befestigungsteils
bricht oder sich ablöst.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens ein Teil der Schaltungsanordnung nahe dem Umfang
des Befestigungsteils liegt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungsanordnung um im wesentlichen den gesamten
Umfang des Befestigungsteils verläuft.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Bereich in mehrere getrennte erste Bereiche
unterteilt ist, an jedem von denen die Schaltungsanordnung
eine größere Haftung als mit der Klebeschicht hat.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die ersten Bereiche vorzugsweise radial um den Umfang des
Befestigungsteils verteilt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9,
gekennzeichnet durch
wenigstens drei beabstandete erste Bereiche.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Bereich in mehrere beabstandete zweite Bereiche
unterteilt ist, in jedem von denen die Schaltungsanordnung
eine größere Haftung mit der Klebeschicht als mit dem
Substrat hat.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Klebeschicht den gesamten Bereich des Befestigungsteils
bedeckt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Substrat im Bereich des Befestigungsteils undurchsichtig
ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungsanordnung eine Kohlenstoffbahn aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungsanordnung einen elektrischen Widerstand hat.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungsanordnung elektrisch leitend ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Substrat einen langgestreckten Schenkel hat, der sich
vom Befestigungsteil aus erstreckt, und daß sich die
Schaltungsanordnung längs des Schenkels erstreckt.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
eine Isolierschicht, die sich längs des Schenkels erstreckt,
und dadurch, daß wenigstens ein Teil der Schaltungsanordnung
zwischen dem Schenkel und der Isolierschicht angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungsanordnung einen Kreis zwischen zwei Stellen am
distalen Ende des Schenkels bildet.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
einen Kontakt an jeder der Stellen, um die Kontinuität oder
die Unterbrechung des Kreises zu überwachen,
zweckmäßigerweise mittels eines Widerstandsmonitors, der in
ein Alarmgerät eingebaut ist.
21. Sicherheitsvorrichtung zur Befestigung an einer Fläche
mit der Möglichkeit der relativen Bewegung der Vorrichtung
und der zu überwachenden Fläche,
gekennzeichnet durch
ein Substrat mit einem Befestigungsteil, durch das die
Vorrichtung an der Fläche befestigt werden kann, eine
Klebeschicht zur Befestigung des Befestigungsteils an der
Fläche, und eine Schaltungsanordnung, die einen Kreis
zwischen zwei Stellen auf der Vorrichtung bildet, wobei
wenigstens ein Teil der Schaltungsanordnung zwischen dem
Substrat und der Klebeschicht liegt, und eine Trennschicht,
die nahe der Schaltungsanordnung und zwischen der
Klebeschicht und dem Substrat liegt, wobei die Trennschicht
auf Beanspruchung anspricht, um die Schaltungsanordnung zu
unterbrechen, wenn eine relative Bewegung des Substrats und
der Fläche auftritt, wenn die Vorrichtung an der Fläche
durch Klebstoff befestigt ist.
22. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennschicht auf Verformung des Substrats anspricht.
23. Sicherheitsvorrichtung zur Befestigung an einer Fläche
mit der Möglichkeit einer Relativbewegung der Vorrichtung
und der zu überwachenden Fläche,
gekennzeichnet durch
ein Substrat mit einem Befestigungsteil, durch das die
Vorrichtung auf der Fläche befestigt werden kann, und mit
einem langgestreckten Schenkel, der sich vom
Befestigungsteil aus erstreckt, eine Klebeschicht zur
Befestigung des Befestigungsteils an der Fläche, eine
Schaltungsanordnung, die einen Kreis zwischen zwei Stellen
auf dem langgestreckten Schenkel bildet, wobei wenigstens
ein Teil der Schaltungsanordnung zwischen dem Substrat und
der Klebeschicht liegt und unterbrochen werden kann, um die
relative Bewegung des Substrats und der Fläche zu erfassen,
wenn die Vorrichtung an der Fläche durch Klebstoff befestigt
ist, und eine Isolierschicht, die sich längs des Schenkels
erstreckt, wobei wenigstens ein Teil der Schaltungsanordnung
zwischen dem Schenkel und der Isolierschicht angeordnet ist.
24. Verbindungsstecker zur Herstellung einer elektrischen
Verbindung zwischen wenigstens einem Kontakt einer
Vorrichtung und wenigstens einer Leitung,
gekennzeichnet durch
ein Basisteil zur Aufnahme der Leitung, die eine
Verbindungseinrichtung aufweist, um die Leitung auf dem
Basisteil über einem Kontaktbereich des Basisteils zu
halten, und einen Kontaktdeckel, der mit dem Basisteil in
Eingriff bringbar ist, um die Leitung und den Kontakt
zwischen dem Kontaktbereich und dem Kontaktdeckel zu
umschließen, wobei der Kontaktbereich und der Kontaktdeckel
zusammenwirken, um den Kontakt gegen die Leitung zu drücken.
25. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die ersten Bereiche längs des Befestigungsteils verteilt
sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die ersten Bereiche auf einem Abschnitt des
Befestigungsteils enger verteilt sind, vorzugsweise an dem
Abschnitt oder den Abschnitten, die am leichtesten vom
Substrat entfernt werden können.
27. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Substrat mit einer undurchsichtigen Schicht überzogen
ist, um zu verhindern, daß die unteren Schichten sichtbar
sind, wenn die Vorrichtung an einer Fläche befestigt ist.
28. Verbindungsstecker nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kontaktdeckel durch ein Scharnier mit dem Basisteil
verbunden ist.
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