DE19541453A1 - Laserkennzeichnungsverfahren - Google Patents

Laserkennzeichnungsverfahren

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DE19541453A1
DE19541453A1 DE19541453A DE19541453A DE19541453A1 DE 19541453 A1 DE19541453 A1 DE 19541453A1 DE 19541453 A DE19541453 A DE 19541453A DE 19541453 A DE19541453 A DE 19541453A DE 19541453 A1 DE19541453 A1 DE 19541453A1
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Laserkennzeichnungsver­ fahren sowie Kennzeichnungsflachmaterial, auf dem Kennzeich­ nungsabschnitte durch Einstrahlen von Laserlicht gebildet sind, um Buchstaben, Symbole, Bilddarstellungen und dergleichen her­ zustellen, wobei das Kennzeichnungsflachmaterial zur Bildung von Firmen- bzw. Typenschildern geeignet ist, die auf die Außenfläche von Automobilteilen geklebt werden, beispielsweise um die Teile-Nr., das Herstellungsdatum, das Warenzeichen usw. darzustellen.
Ein herkömmliches Laserkennzeichnungsverfahren dieser Art ist in der Veröffentlichung des geprüften japanischen Patents Nr. 5-37753 vorgeschlagen. Demnach wird eine Oberfläche eines transparenten Substrats mit einer ersten gefärbten Schicht abgedeckt, die ein höheres Laserlicht-Absorptionsvermögen als das Substrat hat, und Laserlicht wird von der Außenfläche des Substrats aus eingestrahlt, um eine thermische Expansion und eine Beseitigung bzw. Ablösung von Abschnitten gewünschter Form auf der ersten gefärbten Schicht zu erreichen, wodurch Kenn­ zeichnungsabschnitte gebildet werden.
Eine zweite gefärbte Schicht unterschiedlichen Farbtons wird außerdem über der ersten gefärbten Schicht derart gebildet, daß die Farbe der zweiten gefärbten Schicht die Kennzeichnungs­ abschnitte abdeckt, welche die gewünschte Form haben.
Da jedoch die Bildung der Kennzeichnungsabschnitte bei diesem Stand der Technik die Bildung einer zweiten gefärbten Schicht mit einem unterschiedlichen Farbton nach der Bildung der Kenn­ zeichnungsabschnitte mit der gewünschten Form auf der ersten gefärbten Schicht durch Laserlichteinstrahlung erfordert, muß ein gesonderter Schritt (Beschichtungsschritt) zur Bildung der zweiten gefärbten Schicht durchgeführt werden, wodurch die Her­ stellungskosten steigen.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Laserlichtkennzeichnungsverfahren sowie ein Kennzeichnungsflach­ material zu schaffen, das kostengünstig durchgeführt bzw. her­ gestellt werden kann.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein derartiges Verfahren und ein Kennzeichnungsflachmaterial zu schaffen, die es erlau­ ben, daß die Farbe eines damit versehenen Produkts durch das Kennzeichnungsflachmaterial hindurch gesehen werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Ansprüche. Mit anderen Wor­ ten werden Kennzeichnungsabschnitte in Kennzeichnungsflachmate­ rial unter Verwendung der Farbe der Außenfläche des Produkts selbst geschaffen, ohne daß, wie beim vorstehend erläuterten Stand der Technik, die Bildung einer zweiten gefärbten Schicht mit unterschiedlichem Farbton erforderlich ist.
Gemäß einem ersten Aspekt (Anspruch 1) schafft die vorliegende Erfindung ein Laserkennzeichnungsverfahren, bei dem ein Kenn­ zeichnungsflachmaterial zumindest die folgenden Schichten umfaßt:
eine Haftschicht,
eine abziehbar auf einer Seite der Haftschicht vorgesehene Abdeckschicht, und
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der Haftschicht vorgesehen ist und mit Laserlicht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärb­ ten Schicht zu entfernen und dadurch Kennzeichnungsabschnitte zu bilden.
Gemäß einem zweiten Aspekt (Anspruch 2) schafft die vorliegende Erfindung ein Laserkennzeichnungsverfahren, bei dem ein Kenn­ zeichnungsflachmaterial zumindest die folgenden Schichten umfaßt:
eine transparente Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
eine Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der transpa­ renten Haftschicht vorgesehen ist,
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist, und
eine transparente Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laser­ licht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen und mit Laser­ licht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärbten Schicht zu entfernen und dadurch Kennzeichnungsabschnitte zu bilden.
Gemäß einem dritten Aspekt (Anspruch 3) schafft die vorliegende Erfindung ein Laserkennzeichnungsverfahren, wobei ein Kenn­ zeichnungsflachmaterial umfaßt:
eine transparente Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
eine Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der transpa­ renten Haftschicht vorgesehen ist,
eine transparente Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laser­ licht, die auf der anderen Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist, und
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der transparenten Schicht vorgesehen und mit Laserlicht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärbten Schicht zu entfernen und dadurch Kennzeichnungsabschnitte zu bilden.
Gemäß einem vierten Aspekt (Anspruch 4) schafft die vorliegende Erfindung ein Laserkennzeichnungsverfahren, wobei ein Kenn­ zeichnungsflachmaterial umfaßt:
eine gefärbte Haftschicht mit guter Absorption von Laserlicht,
eine Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der gefärb­ ten Haftschicht vorgesehen ist,
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der gefärbten Haftschicht vorgesehen ist, und
eine transparente Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laser­ licht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen ist und mit Laserlicht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärb­ ten Schicht und der gefärbten Haftschicht zu entfernen und dadurch Kennzeichnungsabschnitte zu bilden.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 5) schafft die vorlie­ gende Erfindung ein Kennzeichnungsflachmaterial mit zumindest den folgenden Schichten:
einer Haftschicht,
einer Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der Haft­ schicht vorgesehen ist,
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der Haftschicht vorgesehen ist, und auf der Kennzeichnungsabschnitte durch Entfernen vorbestimmter Bereiche durch Einstrahlen von Laserlicht gebildet sind bzw. gebildet werden können.
Gemäß noch einem weiteren Aspekt (Anspruch 6) schafft die vor­ liegende Erfindung ein Kennzeichnungsflachmaterial mit:
einer transparenten Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
einer Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der trans­ parenten Haftschicht vorgesehen ist,
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der transparenten Haftschicht vorge­ sehen ist, und
einer transparenten Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen ist, auf der Kennzeichnungsbereiche durch Entfernen vorbestimmter Berei­ che durch Einstrahlung von Laserlicht gebildet sind bzw. gebil­ det werden können.
Gemäß noch einem weiteren Aspekt (Anspruch 7) schafft die vor­ liegende Erfindung ein Kennzeichnungsflachmaterial mit:
einer transparenten Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
einer Abdeckschicht, die in abziehbarer Weise auf einer Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist,
einer transparenten Schicht, mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der anderen Seite der transparenten Haft­ schicht vorgesehen ist, und
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der transparenten Schicht vorgesehen ist, wobei auf der gefärbten Schicht durch Entfernen vorbestimmter Bereiche durch Einstrahlen von Laserlicht Kennzeichnungsabschnitte gebildet sind bzw. gebildet werden können.
Schließlich schafft die Erfindung gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 8) ein Kennzeichnungsflachmaterial mit:
einer gefärbten Haftschicht mit guter Absorption von Laser­ licht,
einer Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der gefärb­ ten Haftschicht vorgesehen ist,
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der gefärbten Haftschicht vorgesehen ist, und
einer transparenten Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen ist, wobei auf der gefärbten Schicht und der gefärbten Haftschicht durch Entfernen vorbestimmter Bereiche durch Einstrahlung von Laser­ licht Kennzeichnungsabschnitte gebildet sind bzw. gebildet wer­ den können.
Schließlich schafft die Erfindung gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 9) ein mit einer Kennzeichnung versehenes Produkt, wobei die Abdeckschicht eines Kennzeichnungsflachmaterials gemäß einem der Ansprüche 5 bis 8 von der Haftschicht abgezogen ist, und wobei das Kennzeichnungsflachmaterial auf die Außen­ fläche des Produkts mittels der Haftschicht derart geklebt ist, daß die Farbe der Außenfläche des Produkts durch die Kennzeich­ nungsabschnitte hindurch gesehen werden kann.
Demnach sieht die Erfindung gemäß den Ansprüchen 1 bis 9 den Aufbau eines Kennzeichnungsflachmaterials vor, bei dem Kenn­ zeichnungsabschnitte durch den Kontrast zwischen der Farbe der gefärbten Schicht und der Farbe der Außenfläche des Produkts dargestellt werden, weshalb die Kennzeichnungsabschnitte unter Verwendung der Farbe der Außenfläche des Produkts selbst durch einfaches Bilden von Kennzeichnungsabschnitten durch Einstrah­ lung von Laserlicht auf das Flachmaterial, das einen einfachen Aufbau hat, ohne die Notwendigkeit einer zweiten gefärbten Schicht eines unterschiedlichen Farbtons gemäß dem Stand der Technik zufriedenstellend dargestellt werden können. Dadurch kann das erfindungsgemäße Laserkennzeichnungsverfahren mit niedrigen Kosten realisiert werden, wobei die erfindungsgemäße Ausführung in der Praxis zu einer überraschenden Wirkung führt, weil die Farbe des gekennzeichneten Produkts in das Erschei­ nungsbild der erfindungsgemäßen Kennzeichnung mit einbezogen ist.
Da die Kennzeichnungsabschnitte unter Verwendung der Farbe der Außenfläche des Produkts selbst dargestellt werden, besteht keinerlei Bedarf, das Produkt mit einer speziellen Farbe anzu­ streichen. Außerdem gestaltet sich der Laserkennzeichnungsvor­ gang gemäß der vorliegenden Erfindung einfacher als bei der direkten Kennzeichnung von Produkten, weil dadurch Kennzeich­ nungsabschnitte durch Einstrahlung von Laserlicht auf kleinen Kennzeichnungsschildern gebildet werden können.
Ferner erlaubt die in den Ansprüchen 2 und 6 festgelegte Erfin­ dung einen Schutz der gefärbten Schicht, da die transparente Schicht unerwünschte Vorgänge, wie beispielsweise das Abtrennen der gefärbten Schicht von den Kennzeichnungsabschnitten verhin­ dert, wenn auf die gefärbte Schicht externe Kräfte direkt aus­ geübt werden.
Ferner wird durch die in den Ansprüchen 3 und 7 festgelegte Erfindung aufgrund einer nichtwärmeerzeugenden transparenten Schicht zwischen der gefärbten Schicht, die Wärme durch Laser­ lichteinstrahlung erzeugt und der transparenten Haftschicht eine Wärmeübertragung von der gefärbten Schicht auf die Haft­ schicht während der Laserlichteinstrahlung minimal gehalten. Die Haftfähigkeit der Haftschicht wird deshalb durch eine ansteigende Temperatur nicht beeinträchtigt.
Die in den Ansprüchen 4 und 8 festgelegte Erfindung sieht die Verwendung eines gefärbten Acrylhaftmittels mit guter Absorp­ tion von Laserlicht für die Haftschicht vor, wobei die Kenn­ zeichnungsabschnitte gebildet werden, wenn Laserlicht darauf gestrahlt wird, um eine Wärmeerzeugung in den und ein Entfernen der vorbestimmten Bereichen sowohl in der gefärbten Schicht wie in der gefärbten Haftschicht zu erzeugen. Wenn deshalb die Abdeckschicht von der gefärbten Haftschicht abgezogen und das Flachmaterial auf die Außenfläche eines Produkts durch die Haftschicht geklebt und befestigt wird, kann die Farbe der Außenfläche des Produkts gesehen werden, da sie lediglich durch die transparente Schicht ausgehend von den Kennzeichnungs­ abschnitten scheinen muß, wodurch die Farbe der Außenfläche des Produkts noch deutlicher gesehen werden kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen bei spiel­ haft näher erläutert; es zeigen
Fig. 1 eine Schnittansicht der ersten Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung,
Fig. 2 eine Schnittansicht des Kennzeichnungsblatts der ersten Ausführungsform in einem auf die Außenfläche eines Produkts geklebten Zustand,
Fig. 3 eine Schnittansicht der zweiten Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung, und Fig. 4 eine Schnittansicht der dritten Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung.
Fig. 1 betrifft die erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Insbesondere zeigt Fig. 1 den Aufbau eines Kenn­ zeichnungsflachmaterials A im Querschnitt, das bei dem erfin­ dungsgemäßen Verfahren zum Einsatz gelangt, wobei eine transpa­ rente Schicht 1 aus einem dünnen Film vorbestimmter Dicke (etwa 50 um) aus einem transparenten Substrat mit guter Durchlässig­ keit für Laserlicht, wie beispielsweise einem Polyesterfilm, besteht. Eine gefärbte Schicht 2, die aus einer dampfniederge­ schlagenen Aluminiumschicht besteht, ist auf der Oberfläche der einen Seite der transparenten Schicht 1 durch Dampfniederschla­ gen integral gebildet. Die gefärbte Schicht 2 hat eine gute Absorption für Laserlicht.
Da vorliegend die dampfniedergeschlagene Aluminiumschicht Sil­ berfarbe zeigt, kann dann, wenn die Farbe der gefärbten Schicht 2 eine andere Farbe als Silber haben soll, eine Farbdruck­ schicht geeigneter Farbe durch Acrylbeschichtung auf der dampf­ niedergeschlagenen Aluminiumschicht gebildet werden. Die gefärbte Schicht 2 ist deshalb nicht auf einen Aufbau mit einer einzigen dampfniedergeschlagenen Aluminiumschicht beschränkt, sondern kann einen Mehrschichtaufbau haben.
Eine transparente Haftschicht 3 ist auf die Oberfläche einer Seite der gefärbten Schicht 2 aufgebracht bzw. geklebt und sie besteht aus einem transparenten Haftmittel, wie beispielsweise Acrylhaftmittel, und hat eine gute Durchlässigkeit für Laser­ licht.
Einer Grundschicht 4 kommt die Funktion einer Abdeckschicht (Trennelement) zu, welche die Seite der transparenten Haft­ schicht 3 gegenüberliegend zur gefärbten Schicht 2 abdeckt, und auf der Oberfläche der Grundschicht 4 ist eine transparente Abdeckschicht mit einer Eigenschaft gebildet, die dafür sorgt, daß diese Schicht nicht auf der transparenten Haftschicht 3 haftet, wodurch die Grundschicht 4 von der transparenten Haft­ schicht 3 problemlos abgezogen werden kann. Für die Grund­ schicht 4 verwendetes Material kann beispielsweise siliciumim­ prägniertes Papier sein.
Das in Fig. 1 in Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigte Kennzeichnungsflachmaterial A wird als Firmen- bzw. Typenschild verwendet, das auf die Außenfläche eines Automobilteils geklebt wird, und die Kenn­ zeichnungsabschnitte 5 sind gebildet, um den Herstellernamen, das Warenzeichen, den Produktnamen, die Teile-Nr., das Herstel­ lungsdatum usw. darzustellen. Die Kennzeichnungsabschnitte 5 bilden eine Kombination aus Buchstaben, Symbolen oder Bilddar­ stellungen.
Das Verfahren zur Bildung der Kennzeichnungsabschnitte 5 sieht vor, daß das wie in Fig. 1 gezeigt aufgebaute Kennzeichnungs­ flachmaterial A mit Laserlicht 6, ausgehend von der Seite der transparenten Schicht 1 auf vorbestimmte Bereiche bestrahlt wird, welche die Kennzeichnungsabschnitte 5 bilden sollen. Die Bestrahlung mit Laserlicht 6 erzeugt in den vorbestimmten Bereichen der gefärbten Schicht 2 Wärme, um sie zu entfernen und um dadurch die Kennzeichnungsabschnitte 5 zu bilden.
Das Laserlicht 6, das vorliegend verwendet wird, ist ein sol­ ches Licht, das durch die gefärbten Abschnitte absorbiert wird, das jedoch nicht durch die transparenten Abschnitte absorbiert wird und diese deshalb durchsetzt. Bevorzugt wird hierfür ein Yttrium-Aluminium-Granat-Laser (YAG-Laser) verwendet.
Da das Laserlicht 6 die transparente Schicht 1 und die transpa­ rente Haftschicht 3 durchsetzt, wird in der transparenten Schicht 3 keine Wärme erzeugt, weshalb diese Schichten durch die Bestrahlung mit dem Laserlicht 6 nicht beeinflußt werden.
Das Laserlicht 6, das die Grundschicht 4 erreicht, wird durch die gefärbte Schicht 2 absorbiert und dort abgeschwächt, und da es dort ankommt, nachdem es die transparente Schicht 1 und die transparente Haftschicht 3 durchsetzt hat, ist die Abschwächung beträchtlich, daß selbst dann, wenn die Grundschicht 4 gefärbt ist, in dieser eine geringe Wärme erzeugt wird. Es liegt selbstverständlich keine Wärmeerzeugung vor, falls die Grund­ schicht 4 aus einem transparenten Material aufgebaut ist.
Fig. 2 zeigt das Kennzeichnungsflachmaterial A mit markierten Abschnitten 5, das auf die Außenseite eines Produkts 7 geklebt ist, wobei die Grundlage 4 von der Haftschicht 3 abgezogen wurde, und wobei das Kennzeichnungsflachmaterial A auf die Außenfläche des Produkts 7 durch die Haftschicht 3 geklebt und befestigt wurde.
Wenn das Kennzeichnungsflachmaterial A auf die Außenfläche des Produkts 7 geklebt ist, kann die Farbe der Außenfläche des Pro­ dukts 7, beispielsweise die Farbe der Nabe einer Magnetkupplung für den Kompressor einer Auto-Klimaanlage (wobei der Rotator an die Drehwelle des Kompressors angeschlossen ist), d. h. die schwarze Farbe des auf die Außenfläche der Eisennabe aufgetra­ genen Anstrichs kann durch die Kennzeichnungsabschnitte 5 der gefärbten Schicht 2 hindurch gesehen werden, wobei sie durch die transparente Haftschicht 3 und die Klebeschicht 1 hindurch­ scheint bzw. durch diese hindurch zu sehen ist, wodurch die Buchstaben, Abbildungen und Symbole auf den Kennzeichnungsab­ schnitten 5 durch den Kontrast zwischen den Farben der gefärb­ ten Schicht 2 und der Außenfläche des Produkts 7 lesbar bzw. erkennbar werden.
Die Farbe der gefärbten Schicht 7 ist deshalb bevorzugt derart ausgewählt, daß sie einen hohen Kontrast mit der Farbe der Außenfläche des Produkts 7 hat.
Die transparente Schicht 1 bildet ferner einen Schutz für die gefärbte Schicht 2, indem sie verhindert, daß unerwünschte Ereignisse, wie beispielsweise die Trennung der gefärbten Schicht von den Kennzeichnungsabschnitten 5 auftritt, wenn eine externe Kraft direkt auf die gefärbte Schicht 2 ausgeübt wird.
Die zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun­ mehr anhand von Fig. 3 erläutert. Wie in Fig. 3 gezeigt, wird ein gefärbtes Acrylhaftmittel mit guter Absorption von Laser­ licht 6 als Haftschicht 30 verwendet, und die Kennzeichnungs­ abschnitte 5 werden gebildet, wenn Laserlicht 6 darauf gestrahlt wird, um die Erzeugung von Wärme in vorbestimmten Bereichen sowie die Entfernung dieser Bereiche in bzw. von sowohl der gefärbten Schicht 2 wie der gefärbten Haftschicht 30 zu verursachen.
Wenn deshalb die Grundschicht 4 von der gefärbten Haftschicht 30 abgezogen und das Kennzeichnungsflachmaterial A auf der Außenfläche eines Produkts 7 durch die Haftschicht 30 zum Haf­ ten gebracht und befestigt wird, kann die Farbe der Außenfläche des Produkts 7, die lediglich durch die transparente Schicht 1 von den markierten Abschnitten 5 hindurchscheint, gesehen wer­ den, wodurch die Farbe der Außenfläche des Produkts 7 deutli­ cher gesehen werden kann.
Die dritte Ausführungsform wird nunmehr anhand von Fig. 4 erläutert. Wie in Fig. 4 gezeigt, sind die Schichtpositionen der gefärbten Schicht 2 und der transparenten Schicht 1 umge­ dreht bzw. ausgetauscht, indem die gefärbte Schicht 2 auf der äußersten Seite angeordnet ist, während die transparente Schicht 1 in der Zwischenposition liegt.
Bei dieser Art von Schichtstruktur liegt die Nichtwärme-erzeu­ gende transparente Schicht 1 zwischen der gefärbten Schicht 2, welche bei Bestrahlung mit Laserlicht 6 Wärme erzeugt, und der transparenten Haftschicht 3, weshalb die Wärmeübertragung von der gefärbten Schicht 2 zur Haftschicht 3 während der Bestrah­ lung mit dem Laserlicht minimal gehalten wird. Dadurch wird die Haftfähigkeit der Haftschicht 3 durch den Temperaturanstieg nicht beeinträchtigt.
Infolge davon wird die Haftfähigkeit der Haftschicht 3 selbst nach der Laserlichtbestrahlung ausreichend beibehalten, wodurch das Kennzeichnungsflachmaterial A auf der Außenfläche des Pro­ dukts 7 schnell zum Haften und zum festen Verbinden gebracht wird.
Da bei diesem Beispiel die gefärbte Schicht 2 auf der äußersten Seite angeordnet ist, und die transparente Schicht 1 in der Zwischenposition liegt, wird die gefärbte Schicht 2 von der Rückseite aus durch die transparente Schicht 1 verstärkt, was dazu beiträgt, eine Verformung und Sprungbildung der gefärbten Schicht 2 zu verhindern.
Bei sämtlichen der vorstehend erläuterten ersten bis dritten Ausführungsformen wird das Laserlicht 6 ausgehend von der der Grundschicht 4 gegenüberliegenden Seite aus bestrahlt; wenn die Grundschicht 4 jedoch aus einem transparenten Material (transparenter Film) mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht 6 gebildet ist, kann das Laserlicht 6 auch von der Seite der Grundschicht 4 aus eingestrahlt werden.
Bei den vorstehend erläuterten Ausführungsformen findet sich kein Hinweis auf den Transparenzgrad der transparenten Schicht 1 oder der transparenten Haftschicht 3, da diese durchaus auch halbtransparent sein können, also eine eher geringe Transparenz haben, solange diese ausreicht, das Laserlicht während der Laserlichtbestrahlung hindurchtreten kann, und solange die Farbe der Außenfläche des Produkts 7 erkannt bzw. gesehen wer­ den kann.

Claims (9)

1. Laserkennzeichnungsverfahren, bei dem ein Kennzeichnungs­ flachmaterial zumindest die folgenden Schichten umfaßt:
eine Haftschicht,
eine abziehbar auf einer Seite der Haftschicht vorgesehene Abdeckschicht, und
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der Haftschicht vorgesehen ist und mit Laserlicht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärbten Schicht zu entfernen und dadurch Kennzeich­ nungsabschnitte zu bilden.
2. Laserkennzeichnungsverfahren, wobei ein Kennzeichnungs­ flachmaterial umfaßt:
eine transparente Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
eine Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist,
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist, und
eine transparente Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen und mit Laserlicht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärbten Schicht zu entfernen und dadurch Kennzeichnungs­ abschnitte zu bilden.
3. Laserkennzeichnungsverfahren, wobei ein Kennzeichnungs­ flachmaterial umfaßt:
eine transparente Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
eine Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist,
eine transparente Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der anderen Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist, und
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der transparenten Schicht vorgesehen und mit Laser­ licht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärb­ ten Schicht zu entfernen und dadurch Kennzeichnungs­ abschnitte zu bilden.
4. Laserkennzeichnungsverfahren, wobei ein Kennzeichnungs­ flachmaterial umfaßt:
eine gefärbte Haftschicht mit guter Absorption von Laser­ licht,
eine Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der gefärbten Haftschicht vorgesehen ist,
eine gefärbte Schicht mit guter Absorption von Laserlicht, die auf der anderen Seite der gefärbten Haftschicht vorge­ sehen ist, und
eine transparente Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen ist und mit Laserlicht bestrahlt wird, um vorbestimmte Bereiche der gefärbten Schicht und der gefärbten Haftschicht zu ent­ fernen und dadurch Kennzeichnungsabschnitte zu bilden.
5. Kennzeichnungsflachmaterial mit zumindest den folgenden Schichten:
einer Haftschicht,
einer Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der Haftschicht vorgesehen ist,
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laser­ licht, die auf der anderen Seite der Haftschicht vorgesehen ist, und auf der Kennzeichnungsabschnitte durch Entfernen vorbestimmter Bereiche durch Einstrahlen von Laserlicht gebildet sind bzw. gebildet werden können.
6. Kennzeichnungsflachmaterial mit:
einer transparenten Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
einer Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist,
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laser­ licht, die auf der anderen Seite der transparenten Haft­ schicht vorgesehen ist, und
einer transparenten Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen ist, auf der Kennzeichnungsbereiche durch Entfernen vorbestimm­ ter Bereiche durch Einstrahlung von Laserlicht gebildet sind bzw. gebildet werden können.
7. Kennzeichnungsflachmaterial mit:
einer transparenten Haftschicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht,
einer Abdeckschicht, die in abziehbarer Weise auf einer Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist,
einer transparenten Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der anderen Seite der transparenten Haftschicht vorgesehen ist, und
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laser­ licht, die auf der transparenten Schicht vorgesehen ist, wobei auf der gefärbten Schicht durch Entfernen vorbestimm­ ter Bereiche durch Einstrahlen von Laserlicht Kennzeich­ nungsabschnitte gebildet sind bzw. gebildet werden können.
8. Kennzeichnungsflachmaterial mit:
einer gefärbten Haftschicht mit guter Absorption von Laser­ licht,
einer Abdeckschicht, die abziehbar auf einer Seite der gefärbten Haftschicht vorgesehen ist,
einer gefärbten Schicht mit guter Absorption von Laser­ licht, die auf der anderen Seite der gefärbten Haftschicht vorgesehen ist, und
einer transparenten Schicht mit guter Durchlässigkeit für Laserlicht, die auf der gefärbten Schicht vorgesehen ist, wobei auf der gefärbten Schicht und der gefärbten Haft­ schicht durch Entfernen vorbestimmter Bereiche durch Ein­ strahlung von Laserlicht Kennzeichnungsabschnitte gebildet sind bzw. gebildet werden können.
9. Mit einer Kennzeichnung versehenes Produkt, wobei die Abdeckschicht eines Kennzeichnungsflachmaterials gemäß einem der Ansprüche 5 bis 8 von der Haftschicht abgezogen ist, und wobei das Kennzeichnungsflachmaterial auf die Außenfläche des Produkts mittels der Haftschicht derart geklebt ist, daß die Farbe der Außenfläche des Produkts durch die Kennzeichnungsabschnitte hindurch gesehen werden kann.
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