DE19601561C1 - Wasserdichter Handschuh - Google Patents

Wasserdichter Handschuh

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Description

Die Erfindung betrifft einen wasserdichten Handschuh, wie er beispielsweise zum Skifahren oder Motorradfahren ver­ wendet wird.
In jüngerer Zeit werden Handschuhe dadurch wasserdicht und trotzdem atmungsaktiv gemacht, daß man für ihr Außenmaterial wasser-und luftdurchlässiges Material, beispielsweise Leder oder ein Textilmaterial, verwendet und auf dessen Innenseite eine Funktionsschicht aus was­ serdichtem, jedoch wasserdampfdurchlässigem Material an­ ordnet, bei dem es sich beispielsweise um mikroporöses Polytetrafluorethylen (PTFE) handelt. Nach derzeitiger Praxis ordnet man die Funktionsschicht entweder in Form eines sogenannten Inserts, das heißt als handschuhartigen Einsatz, lose innerhalb des Außenmaterials des Handschuhs an, ohne daß das Insert von Nähnähten des Außenmaterials durchdrungen wird, oder man baut den Handschuh mit einem Laminat auf, das eine Außenmaterialschicht und auf deren Innenseite eine Funktionsschicht aufweist, wobei die Funktionsschicht durchsetzende Nähnähte des Handschuhs auf der Innenseite der Funktionsschicht mittels wasserdichten Schweißbandes abgedichtet werden. Solche Handschuhe blei­ ben trotz Wasserdichtigkeit atmungsaktiv, so daß sich in­ nerhalb des Handschuhs bildende Schwitzfeuchtigkeit durch die Funktionsschicht und das Außenmaterial hindurch ent­ weichen kann.
In den Fig. 7 und 8 ist in schematischer Teilansicht ein einschlupfseitiger Schaftendbereich eines solchen Hand­ schuhs dargestellt, der mit einem Laminat aufgebaut ist, das auf der Außenseite eine wasser- und luftdurchlässige Außenschicht und auf deren Innenseite eine wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht aufweist. Auf der Innenseite der Funktionsschicht befindet sich in der Regel eine Innentextilschicht, bei der es sich um eine Futter­ schicht handeln kann. Im Bereich des einschlupfseitigen Schaftendes 13 befindet sich innerhalb des Schaftes ein röhrenartiger Abschluß 15, dessen einschlupfseitiges Ober­ ende 17 mittels einer Nähnaht 19 an dem Schaftende 13 be­ festigt ist. Am Unterende ist der Abschluß 15 mit einem Gummizug 21 versehen, damit das untere Ende des Abschlus­ ses 15 immer fest am Unterarmbereich des Benutzers des Handschuhs anliegt.
Wenn im Zusammenhang mit diesem bekannten Handschuh und nachfolgend im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Handschuh Begriffe wie oben und unten verwendet werden, bezieht sich dies immer auf eine Lage des Handschuhs, bei welcher der Fingerbereich nach unten und der einschlupf­ seitige Schaftrand nach oben weisen. Für den Fall, daß ein Handschuh in einer anderen Lage betrachtet werden sollte, wären solche Begriffe entsprechend zu transformieren. Soweit solche Begriffe in Ansprüchen auftreten, sind sie in dem Sinn auszulegen, daß sie auch solche transformier­ ten Begriffe umfassen.
Wasserdichte Handschuhe der in den Fig. 7 und 8 skizzier­ ten Art werden normalerweise in Kombination mit mantel- oder jackenförmigen Bekleidungsstücken getragen, deren Ärmel enden über den Schaftrand dieser Handschuhe hinüber­ ragen, so daß es zu einer Überlappung des einschlupfseiti­ gen Endbereichs des Handschuhschafts 11 und des Bereichs des zur Hand weisenden Ärmelendes kommt, wie dies in den Fig. 7 und 8 dargestellt ist. Solche wasserdichten Hand­ schuhe werden häufig in Kombination mit wasserdichten Be­ kleidungsstücken getragen. In diesem Fall wären auch die Ärmel eines solchen Bekleidungsstücks wasserdicht.
In den Fig. 7 und 8 ist ein Ärmel 23 eines solchen Beklei­ dungsstückes angedeutet. Der sich mit dem Schaftende 13 überlappende Bereich des Ärmels 23 kann entweder gemäß Fig. 7 außerhalb des Handschuhs oder gemäß Fig. 8 inner­ halb des Handschuhs getragen werden. Dabei ist in den Fig. 7 und 8 davon auszugehen, daß sich die Außenseite des Handschuhs jeweils links und die zur Hand weisende Innen­ seite des Handschuhs jeweils rechts vom Schaft 11 befin­ den.
Bei den beiden in den Fig. 7 und 8 gezeigten Methoden, den Ärmel außerhalb bzw. innerhalb des Schaftes 11 des Hand­ schuhs zu tragen, besteht die Gefahr, daß Wasser, bei­ spielsweise in Form von Regen oder Schnee, in das Innere des Handschuhs gelangt.
Für den Fall, daß ein solcher Handschuh von einem Motor­ radfahrer getragen wird, kann man davon ausgehen, daß sich die behandschuhte Hand in einer Winkelstellung befindet, die irgendwo zwischen einer horizontal vorgestreckten Hand und einer vertikal herabhängenden Hand liegt. Gelangt auf Ärmel und Handschuh Wasser, insbesondere Regenwasser oder von voraus fahrenden Fahrzeugen von der Straßenoberfläche aufgewirbeltes Wasser, wird dieses während der Fahrt auf­ grund des Fahrtwindes entlang der Außenseite des Schaftes 11 nach oben zum Schaftende 13 getrieben. Steht der Motor­ radfahrer, beispielsweise an einer roten Ampel, läuft das Wasser an der Außenseite von Ärmel 23 und Schaft 11 des Handschuhs hinab. Wird der Ärmel 23 gemäß Fig. 7 außerhalb des Schaftes 11 getragen, läuft das Wasser zwar ab, ohne in das Innere des Handschuhs zu dringen, wenn der Motor­ radfahrer steht, wird das Wasser aber zwischen der Innen­ seite des Ärmels 23 und der Außenseite des Schaftes 11 bis über das Schaftende oder den Schaftrand 13 getrieben, von wo es dann in das Innere des Handschuhs laufen kann. Wird der Ärmel gemäß Fig. 8 innerhalb des Schaftes 11 des Hand­ schuhs getragen, gelangt während des Stehens des Motorradfahrers Wasser zwischen die Außenseite des Ärmels 23 und die Innenseite des Schaf­ tes 11 und somit in das Innere des Handschuhs.
Aus der DE 78 19 843 U1 ist ein Handschuh, insbesondere für Motorradfahrer, bekannt, der eine das Handgelenk um­ schließende Innenstulpe aufweist, die von einer Außenstul­ pe umgeben ist, deren Außenrand über den Außenrand der Innenstulpe hinausragt. Zwischen Außenstulpe und Innen­ stulpe ist eine Ärmelaufnahmerinne gebildet, in die ein unterer Endbereich eines Ärmels eines von dem Benutzer des Handschuhs getragenen Kleidungsstücks hineinsteckbar ist. Ein Rinnengrund dieser Ärmelaufnahmerinne befindet sich an einer Stelle, an welcher der Handschuh, die Außenstulpe und die Innenstulpe aneinander befestigt sind. Die Außen­ stulpe ist entweder mit einer Wasserablaufdurchbrechung, die sich in der Nähe des Rinnengrundes befindet, oder mit einer Wasserablaufausnehmung, die sich vom Außenrand der Außenstulpe bis in die Nähe des Rinnengrundes erstreckt, versehen. Wasser, das sich zwischen der Innenstulpe und der Außenstulpe ansammelt, soll über die Wasserablauf­ durchbrechung bzw. die Wasserablaufausnehmung abfließen. Damit die sich zwischen Innenstulpe und Außenstulpe sam­ melnde Nässe nicht vom Fahrtwind an einem Ablauf über die Wasserablaufdurchbrechung bzw. die Wasserablaufausnehmung gehindert und in den Raum zwischen Innenstulpe und Außen­ stulpe gedrängt wird, ist die Wasserablaufdurchbrechung bzw. die Wasserablaufausnehmung mit einem Abweiskragen zur Verminderung des Fahrtwindeinflusses oder mit einer hutzenartigen Abdeckung versehen.
Problematisch ist bei dieser Lösung, daß aufgrund der Ein­ wirkung des Fahrtwindes die Außenstulpe derart gegen den in der Ärmelaufnahmerinne befindlichen Ärmel gedrückt wer­ den kann, daß Wasser, das sich in der Ärmelaufnahmerinne gesammelt hat, nicht über die Wasserablaufdurchbrechung bzw. die Wasserablaufausnehmung abfließen kann. Da der Außenrand der Außenstulpe über den Außenrand der Innen­ stulpe hinausragt, kann dabei Wasser zwischen Innenstulpe und Außenstulpe soweit ansteigen, bis es den Außenrand der kürzeren Innenstulpe erreicht und in die Innenstulpe hin­ einläuft, von wo aus es bis in den Innenraum des Hand­ schuhs vordringen kann. Dieser Effekt wird auch nicht durch einen Abweiskragen bzw. eine hutzenartige Abdeckung verhindert, da die Gefahr groß ist, daß diese vom Fahrt­ wind über die Wasserablaufdurchbrechung bzw. die Wasser­ ablaufausnehmung gedrückt werden und diese verschließen, wodurch der Wasserablauf noch mehr behindert wird als wenn kein Abweiskragen bzw. keine hutzenartige Abdeckung vor­ handen wäre.
Aus der DE 38 20 100 A1 ist ein Handschuh mit luftun­ durchlässiger Außenhaut, einem mit einer wasserdichten, wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht versehenen In­ nenfutter und einem zwischen Außenhaut und Innenfutter angeordneten Ventilationsschichtmaterial bekannt. Aufgrund dieses Aufbaus kann Schwitzfeuchtigkeit der Hand durch die Funktionsschicht hindurch zum Ventilationsschichtmaterial gelangen und über dieses aus dem Handschuh heraus ab­ geführt werden. Schwitzfeuchtigkeit, die an der Innensei­ te der luftundurchlässigen Außenhaut kondensiert, kann aufgrund der Wasserundurchlässigkeit der Funktionsschicht des Futters nicht zur Hand zurückgelangen.
Einen Handschuh innerhalb einer wasserabweisenden Außen­ schicht, die beispielsweise aus Leder oder Synthetikmate­ rial besteht, mit einer wasserdichten, wasserdampfdurch­ lässigen Funktionsschicht auszukleiden, ist auch aus der EP 0 683 989 A1 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit gegen das Eindringen von Wasser in das Innere eines Handschuhs zu erhöhen.
Die wird erreicht mit einem Handschuh der in Anspruch 1 angegebenen Art, der gemäß den weiteren Ansprüchen weitergebildet werden kann.
Wie der in den Fig. 7 und 8 gezeigte herkömmliche Hand­ schuh weist der erfindungsgemäße Handschuh einen Schaft mit einer Einschlupföffnung und einem einschlupfseitigen Schaftrand auf. Neu ist an dem erfindungsgemäßen Handschuh eine wasserdichte Stulpenröhre mit einem Stulpenunterrand, der innerhalb des Schaftes und um eine vorbestimmte Unter­ länge unterhalb des Schaftrandes angeordnet und mit dem Schaftrand verbunden ist, und mit einem Stulpenoberrand, der um eine vorbestimmte Oberlänge über den Schaftrand hinaus aus dem Schaft herausragt. Dabei ist zwischen Schaft und Stulpenröhre eine Ärmelaufnahmerinne gebildet, in-die ein unterer Endbereich eines Ärmels eines von dem Benutzer des Handschuhs getragenen Kleidungsstücks hinein­ steckbar ist. Ein im Bereich des Stulpenunterrandes gebil­ deter Rinnengrund ist gegen einen Übertritt von in der Ärmelrinne befindlichem Wasser in das Innere des Hand­ schuhs abgedichtet. Die Oberlänge der Stulpenröhre ist derart bemessen, daß bei einer Haltung einer mit dem Hand­ schuh bekleideten Hand, bei welcher sich Wasser in der Ärmelrinne sammeln kann, in der Ärmelrinne befindliches Wasser den Stulpenoberrand nicht erreichen kann.
Die mit der Stulpenröhre gebildete Ärmelaufnahmerinne wirkt somit als Wasserbarriere.
Wenn man wieder das Beispiel betrachtet, daß ein solcher Handschuh von einem Motorradfahrer benutzt wird, gelangt während des Stehens des Motorradfahrers sowohl solches Wasser, das während des Stehens auf den Ärmel gelangt und diesen hinabläuft, als auch solches Wasser, das zuvor wäh­ rend der Fahrt vom Fahrtwind den Schaft hinauf bis über den Schaftrand getrieben worden ist und während des Ste­ hens wieder am Ärmel herab zurückläuft, in die Ärmelauf­ nahmerinne. Da der innerhalb des Ärmels befindliche Stul­ penoberrand mit seiner Oberlänge über den Schaftrand hinausragt und da sich bei einer Handstellung, wie sie während des Motorradfahrens üblich ist, die Ärmelaufnahme­ rinne nur bis zur Höhe des Schaftrandes mit Wasser füllen kann, läuft aus der vollgelaufenen Ärmelaufnahmerinne überschüssiges Wasser über den Schaftrand ab und nicht über den Stulpenoberrand. Es könnte allenfalls ein gerin­ ger Anteil des Wassers durch Saugwirkung zum Stulpenober­ rand hochsteigen. Dies kann man leicht dadurch unterbin­ den, daß man mindestens für die zum Ärmel weisende Außen­ seite der Stulpenröhre ein Material verwendet, das keine oder nur sehr geringe Wasserkriechfähigkeit aufweist.
Dafür, ein Hochlaufen oder Hochkriechen von in der Ärmel­ aufnahmerinne befindlichem Wasser bis zum Stulpenoberrand zu verhindern, reicht eine Oberlänge der Stulpenröhre im Bereich von etwa 5 bis 10 cm aus, d. h., daß der Stulpen­ oberrand bei mit den Fingern senkrecht nach unten gehalte­ nem Handschuh etwa 5 bis 10 cm über den einschlupfseitigen Schaftrand des Handschuhs nach oben übersteht.
Die im speziellen Fall gewählte Oberlänge kann von dem für die Stulpenröhre gewählten Material und von der Hand­ schuhgröße abhängig gemacht werden. Weist die Stulpenröhre auf ihrer Außenseite eine höhere Saugfähigkeit auf, wird man eher eine größere Oberlänge wählen. Bei geringerer Saugfähigkeit kann man eher mit einer kleineren Oberlänge auskommen. Bei einer praktischen Ausführungsform eines Herrenhandschuhs, bei dem die Stulpenröhre mit einem Lami­ nat mit einer Funktionsschicht aus mikroporösem PTFE und einer Textilschicht auf deren Außenseite aufgebaut ist, ist für die Stulpenröhre eine Oberlänge von etwa 9 cm ge­ wählt worden.
Damit in der Ärmelaufnahmerinne stehendes Wasser nicht vom Rinnengrund aus in das Innere des Handschuhs laufen kann, ist der Rinnengrund gegen ein solches Auslaufen zum Hand­ schuhinnenraum hin wasserdicht abgedichtet, vorzugsweise mittels einer Klebenaht aus wasserdichtem Klebstoff und/oder einer Nähnaht, die mittels eines wasserdichten Schweißbandes gegen einen Übertritt von im Rinnengrund befindlichem Wasser in den Handschuhinnenraum abgedichtet ist.
Ein erfindungsgemäßer Handschuh kann dadurch wasserdicht sein, daß sein Außenmaterial wasserdicht ist. Man kann aber einen solchen Handschuh in an sich bekannter Weise auch dadurch wasserdicht machen, daß man zwar luftdurch­ lässiges und damit auch wasserdurchlässiges Außenmaterial verwendet, daß man aber auf dessen Innenseite eine Schicht oder Lage anordnet, die mit einem wasserdichten Material aufgebaut ist, bei dem es sich zur Aufrechterhaltung von Atmungsaktivität vorteilhafterweise um eine wasserdichte, jedoch wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht handelt, beispielsweise aus mikroporösem PTFE.
Bei Verwendung einer solchen wasserdichten, wasserdampf­ durchlässigen Funktionsschicht gibt es verschiedene Reali­ sierungsmöglichkeiten für einen erfindungsgemäßen Hand­ schuh. Eine Möglichkeit besteht darin, den Handschuh mit einem Laminat herzustellen, das sowohl eine Außenmaterial­ lage als auch eine Funktionsschichtlage aufweist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Handschuh mit einem das Außenmaterial aufweisenden Außenhandschuh und einem die Funktionsschicht aufweisenden, innerhalb des Außen­ handschuhs angeordneten Innenhandschuh aufzubauen. Der Innenhandschuh kann entweder mit einem Laminat aufgebaut sein, das die Funktionsschicht und auf deren Innenseite eine Futterschicht aufweist. Der Innenhandschuh kann aber auch ohne eine solche Futterschicht aufgebaut sein. In diesem Fall wird bevorzugtermaßen innerhalb des Innenhand­ schuhs ein Futterhandschuh angeordnet, der mit einem Fut­ termaterial, in der Regel in Form eines Futtertextils, aufgebaut ist.
Für die Funktionsschicht geeignete Materialien umfassen mikroporöses gerecktes Polytetrafluorethylen (PTFE), wie es in den US-Patentschriften 3 953 566 und 4 187 390 be­ schrieben ist; gerecktes PTFE, das mit hydrophilen Impräg­ niermitteln und/oder Schichten versehen ist, wie es in der US-Patentschrift 4 194 041 beschrieben ist; atmungsfähige Polyurethanschichten; oder Elastomere, wie Copolyether­ ester und deren Laminate, wie es in den US-Patentschriften 4 725 481 und 4 493 870 beschrieben ist.
Weitere Ausgestaltungen und Ausführungsformen des erfin­ dungsgemäßen Handschuhs sind den Unteransprüchen entnehm­ bar.
Die Erfindung wird nun anhand einiger Ausführungsformen näher erläutert. In den beiliegenden Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 bis 6 in schematisch skizzierter Weise Ausschnitte verschiedener Ausführungsformen eines erfin­ dungsgemäßen Handschuhs; und
Fig. 7 und 8 in schematisch skizzierter Weise einen Aus­ schnitt eines herkömmlichen Handschuhs in Kombination mit einem außerhalb bzw. inner­ halb dieses Handschuhs getragenen Ärmel.
Die Fig. 1 und 2 zeigen je eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Handschuhs, der mit einem Laminat aufge­ baut ist, das sowohl eine Schicht aus Außenmaterial als auch eine wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Funktions­ schicht aufweist. Die Fig. 3 und 4 zeigen Ausführungsfor­ men mit einem mit luft- und wasserdurchlässigem Außenma­ terial aufgebauten Außenhandschuh und einem Innenhand­ schuh, der mit einem Laminat aufgebaut ist, das sowohl eine wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Funktions­ schicht als auch eine Futterschicht auf der zur Innenseite des Innenhandschuhs weisenden Seite aufweist. Die Fig. 5 und 6 zeigen Ausführungsformen mit einem Außenhandschuh, der mit luft- und wasserdurchlässigem Material aufgebaut ist, mit einem Innenhandschuh, der mit einer wasserdich­ ten, wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht aufgebaut ist, und mit einem Futterhandschuh, der mit einem textilen Futtergewebe aufgebaut ist und sich innerhalb des die Funktionsschicht aufweisenden Innenhandschuhs befindet.
In allen Figuren werden für gleiche Teile gleiche Bezugs­ zeichen verwendet, auch wenn solche Teile mit unterschied­ lichen Materialien aufgebaut sind.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform sind der Hand­ schuh und damit auch dessen Schaft 11 mit einem Laminat aufgebaut, das auf der Außenseite des Schaftes 11 ein Außenmaterial, auf dessen Innenseite eine Funktionsschicht und auf deren Innenseite möglicherweise eine Futterschicht aufweist. Auf der Innenseite des Schaftes 11 ist eine Stulpenröhre 25 angeordnet, die einen innerhalb des Schaf­ tes 11 angeordneten Stulpenunterrand 27 und einen über den Schaftrand hinaus ragenden Stulpenoberrand 29 aufweist. Die Stulpenröhre 25 ist mit wasserdichtem Material aufge­ baut, vorzugsweise in Form einer wasserdichten, wasser­ dampfdurchlässigen Funktionsschicht. Vom Schaftrand 13 aus betrachtet liegt der Stulpenunterrand 27 um eine vorbe­ stimmte Unterlänge 31 unterhalb des Schaftrandes 13 und ragt der Stulpenoberrand 29 um eine Oberlänge 33 über den Schaftrand 13 hinaus aus dem Schaft 11 heraus. Der Stul­ penunterrand 27 ist mittels einer Unterrandnähnaht 35 am Schaft 11 befestigt. Diese befindet sich der Unterlänge 31 entsprechend unterhalb des Schaftrandes 13. Auf der Innen­ seite der Stulpenröhre 25 ist die Unterrandnähnaht 35 mittels eines wasserdichten Schweißbandes 37 wasserdicht abgedichtet. Damit wird verhindert, daß an der Stelle der Unter­ randnähnaht 35, an welcher die Funktionsschicht des Schaftlaminates durchlöchert ist, entlang dieser Unter­ randnähnaht 35 auf die Innenseite des Handschuhs gelangt. Die zum Schaft 11 weisende Seite des Schweißbandes 37 ver­ klebt so fest mit dem Schaftlaminat, daß das Schweißband 37 eine wasserdichte Abdichtung bis zur Oberfläche der Funktionsschicht bildet, auch wenn sich auf dieser eine die Funktionsschicht mechanisch schützende Textilschicht befindet.
Zwischen dem Teil des Schaftes 11, der sich zwischen Schaftrand 13 und Unterrandnähnaht 35 befindet, und der Stulpenröhre 25 ist eine Ärmelaufnahmerinne 39 gebildet, in welcher das untere Ende eines in Fig. 1 schematisch angedeuteten Ärmels 41 aufnehmbar ist. Der Schaftrand 13 und der Stulpenoberrand 29 sind je mit einem Gummizug 43 bzw. 45 versehen, damit sowohl der Stulpenoberrand 29 als auch der Schaftrand 13 als auch der in der Ärmelaufnahme­ rinne 39 befindliche Ärmel 41 dicht am Arm der den Hand­ schuh tragenden Person gehalten werden. Der Gummizug 43 kann aber nicht verhindern, daß Wasser, das am Ärmel 41 hinabläuft, in die Ärmelaufnahmerinne 39 gelangt. Wie be­ reits erwähnt gelangt dieses Wasser aber nicht in den In­ nenraum des Handschuhs, weil es bei normaler Haltung des mit dem Handschuh versehenen Arms nur bis zum Schaftrand 13 ansteigen und bei weiterem Wasserzulauf über den Schaftrand 13 ablaufen kann. Durch geeignete Bemessung der Oberlänge 33 der Stulpenrohre 25 kann, wie bereits er­ wähnt, verhindert werden, daß Wasser an der Stulpenröhre 25 hinauf bis über deren Stulpenoberrand 29 gelangt.
Die in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform ist der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform sehr ähnlich. Sie unterscheidet sich von der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform lediglich dadurch, daß anstelle der Unterrandnähnaht 35 eine Unter­ randklebenaht 47 vorgesehen ist, die mittels eines wasser­ dichten Klebers gebildet ist.
Die Stulpenröhre 25 kann bei den beiden in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen aus dem gleichen Material wie der Schaft 11 hergestellt sein oder aus einem anderen Material, das aus einer Funktionsschicht besteht oder mit einer Funktionsschicht aufgebaut ist.
Die Fig. 3 und 4 zeigen Ausführungsformen mit einem Außen­ material-Außenhandschuh und einem Funktionsschicht-Innen­ handschuh. Der Außenhandschuh weist einen Außenschaft 49 auf, an dessen einschlupfseitigem Ende sich ein Außen­ schaftrand 51 befindet. Der Innenhandschuh weist einen Innenschaft 53 mit einem Innenschaftrand 55 am einschlupf­ seitigen Ende auf. Bei dieser Ausführungsform ist der Stulpenunterrand 27 mit dem Außenschaftrand 51 nicht di­ rekt sondern über eine Zwischenröhre 57 aus wasserdichtem Material verbunden. Diese weist einen Zwischenröhrenober­ rand 59 und einen Zwischenröhrenunterrand 61 auf. Der Zwischenröhrenoberrand 59 ist mittels einer Zwischenröh­ renoberrandnähnaht 63 mit dem Außenschaftrand 51 verbun­ den. Der Zwischenröhrenunterrand 61 ist mittels einer Zwi­ schenröhrenunterrandnähnaht 65 sowohl mit dem Stulpenun­ terrand 27 als auch mit dem Innenschaftrand 55 verbunden. Damit in der Ärmelaufnahmerinne 39 befindliches Wasser nicht durch die Zwischenröhrenunterrandnähnaht 65 in den Innenraum des Handschuhs gelangen kann, ist der Rinnen­ grund 67 oberhalb der Zwischenröhrenunterrandnähnaht 65 mit einer Klebenaht 47 abgedichtet. Außerdem ist die Zwischenröhrenunterrandnähnaht 65 auf der zum Außenschaft 49 weisenden Seite mittels eines Schweißbandes 37 wasser­ dicht abgedichtet, um Wasser, das durch den Außenschaft 49 hindurch auf die Außenseite der Zwischenröhrenunter­ randnähnaht 65 gelangt, an einem Durchtritt durch die Zwischenröhrenunterrandnähnaht 65 hindurch in das Innere des Handschuhs zu hindern.
Bei dieser Ausführungsform ist der Innenhandschuh mit einem Laminat aufgebaut, das einerseits eine Funk­ tionsschicht und andererseits auf der zum Handschuhinnen­ raum weisenden Seite eine Futterschicht aufweist.
Die Stulpenröhre 25 und die Zwischenröhre 57 können aus dem gleichen Material wie der Innenhandschuh aufgebaut sein oder aus einem anderen Material, das eine Funktions­ schicht bildet oder aufweist.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform, die derjenigen von Fig. 3 recht ähnlich ist, wobei jedoch der Innenschaftrand nicht an der Zwischenröhrenunterrandnähnaht 65 befestigt ist sondern am Stulpenoberrand 29. Außerdem ist bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform die Zwischenröhrenunter­ randnähnaht 65 auch durch den Außenschaft 49 hindurch­ geführt, wodurch der Rinnengrund 67 der Ärmelaufnahmerinne 39 am Außenschaft 49 fixiert ist. Dadurch wird verhindert, daß die Zwischenröhre 57 und damit die Ärmelaufnahmerinne 39 aus dem Handschuh herausgezogen werden können.
Bei dieser Ausführungsform ist der Innenhandschuh wieder mit einem Laminat aufgebaut, das sowohl eine Funktions­ schicht als auch eine Futterschicht aufweist. Wenn die Stulpenröhre 25 aus dem gleichen Material wie der Innen­ schaft 53 besteht, kann man die Stulpenröhre 25 und den Innenschaft 53 einstückig ausbilden, mit einer Faltung im Bereich von Stulpenoberrand 29 und Innenschaftrand 55. Besteht auch noch die Zwischenröhre 57 aus diesem Mate­ rial, kann man diese drei Teile, also Zwischenröhre 57, Stulpenrohre 25 und Innenschaft 53 einstückig ausbil­ den. In diesem Fall befindet sich auch im Bereich von Zwischenröhrenunterrand 61 und Stulpenunterrand 27 eine (in Fig. 4 nicht gezeigte) Faltung dieses einstückigen Teils. Um dieses einstückige Teil in der in Fig. 4 gezeig­ ten Form zu halten, werden vorzugsweise trotz dieser Ein­ stückigkeit die Zwischenröhrenunterrandnähnaht 65 und eine Stulpenoberrandnähnaht 69 vorgesehen.
Die Fig. 5 und 6 zeigen Handschuhe, die auf der Außenseite einen mit luft- und wasserdurchlässigem Außenmaterial auf­ gebauten Außenhandschuh mit einem Außenschaft 49 und einem Außenschaftrand 51, darin einen mit einer Funktionsschicht aufgebauten Innenhandschuh mit einem Innenschaft 53 und einem Innenschaftrand 55 und darin einen mit Futtermateri­ al aufgebauten Futterhandschuh mit einem Futterschaft 71 und einem Futterschaftrand 73 aufweisen. In beiden Fällen sind wieder eine Stulpenröhre 25 mit einem Stulpenunter­ rand 27 und einem Stulpenoberrand 29 und eine Zwi­ schenröhre 57 mit einem Zwischenröhrenoberrand 59 und ei­ nem Zwischenröhrenunterrand 61 vorgesehen.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform sind mittels einer Zwischenröhrenoberrandnähnaht 63 der Außenschaftrand 51, der Innenschaftrand 55 und der Zwischenröhrenoberrand 59 aneinander befestigt. Auch hier ist wieder der Rinnen­ grund 67 der Ärmelaufnahmerinne 39 mittels einer Unter­ randklebenaht 47 gegen einen Austritt von in der Ärmelauf­ nahmerinne 39 befindlichem Wasser zur Innenseite des Hand­ schuhs abgedichtet.
Der Futterschaftrand 73 ist mittels einer Stulpenunter­ randnähnaht 75 am Stulpenunterrand 27 befestigt.
Bei dieser Ausführungsform ist der Innenhandschuh mit einem wasserdichten Material aufgebaut, das eine Funk­ tionsschicht, jedoch kein Futter aufweist. Stulpenröhre 25 und Zwischenröhre 57 können aus dem gleichen Material be­ stehen oder aus einem anderen eine Funktionsschicht auf­ weisenden Material. Bestehen der Innenschaft 53, die Zwischenröhre 57 und die Stulpenröhre 25 aus dem gleichen Material, kann man auch diese Ausführungsform so abwan­ deln, daß alle drei Teile einstückig ausgebildet sind und an ihren Übergangsstellen durch Faltungen miteinander ver­ bunden sind. Letztere können wieder durch Nähnähte und/oder durch Klebenähte fixiert werden.
Die in Fig. 6 gezeigte Ausführungsform weicht von der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform dadurch ab, daß ihr In­ nenschaftrand 55 nicht bis zum Außenschaftrand 51 reicht sondern nur bis zu einer Stulpenunterrandnähnaht 75, mit­ tels welcher der Stulpenunterrand 27, der Zwischenröhren­ unterrand 61, der Innenschaftrand 55 und der Futterschaft­ rand 73 aneinander befestigt werden. Auch hier findet wie­ der eine Abdichtung des Rinnengrundes 67 mittels einer Unterrandklebenaht 47 statt.
Damit Wasser, welches das wasserdurchlässige Material des Außenschaftes 49 durchdringt, nicht durch die Stulpenun­ terrandnähnaht 75 hindurch zur Innenseite des Handschuhs dringen kann, ist die Außenseite der Stulpenunter­ randnähnaht 75 mittels eines Schweißbandes 37 wasserdicht abgedichtet.
Bei den in den Fig. 2 bis 6 gezeigten, eine Zwischenröhre 57 aufweisenden Ausführungsformen können diese Zwischenröhre 57 und die Stulpenröhre 25 dann, wenn sie aus dem gleichen wasserdichten Material bestehen, ein­ stückig ausgebildet sein. In diesem Fall sind der Stulpen­ unterrand 27 und der Zwischenröhrenunterrand 61 durch eine Faltung dieses einstückigen Materials miteinander verbun­ den, die z. B. mittels einer Klebenaht fixiert sein kann.
Außerdem kann in Abweichung von den Fig. 5 und 6 der Fut­ terschaftrand 73 auch am Stulpenoberrand 29 befestigt sein.

Claims (24)

1. Wasserdichter Handschuh, mit einem eine Einschlupföffnung und einen ein­ schlupfseitigen Schaftrand (13; 51) aufweisenden,
mit einem Außenmaterial aufgebauten Schaft (11; 49) und mit einer wasserdichten Stulpenröhre (25) mit einem Stulpenunterrand (27), der innerhalb des Schaftes (11; 49) und um eine vorbestimmte Unterlän­ ge (31) unterhalb des Schaftrandes (13; 51) angeord­ net und mit dem Schaft (11; 49) verbunden ist, und
mit einem Stulpenoberrand (29), der um eine vorbe­ stimmte Oberlänge (33) über den Schaftrand (13; 51) hinaus aus dem Schaft (11; 49) herausragt, wobei
zwischen Schaft (11; 49) und Stulpenröhre (25) eine Ärmelaufnahmerinne (39) gebildet ist, in die ein unterer Endbereich eines Ärmels (41) eines von dem Benutzer des Handschuhs getragenen Kleidungsstücks hineinsteckbar ist,
ein im Bereich des Stulpenunterrandes (27) gebilde­ ter Rinnengrund (67) gegen einen Übertritt von in der Ärmelaufnahmerinne (39) befindlichem Wasser in das Innere des Handschuhs abgedichtet ist
und die Oberlänge (33) der Stulpenröhre (25) derart bemessen ist, daß bei einer Haltung einer mit dem Handschuh bekleideten Hand, bei welcher sich Wasser in der Ärmelaufnahmerinne (39) sammeln kann, in der Ärmel­ aufnahmerinne (39) befindliches Wasser den Stulpenoberrand (29) nicht erreichen kann.
2. Handschuh nach Anspruch 1, bei welchem das Außenmaterial mit wasserdichtem Ma­ terial aufgebaut ist.
3. Handschuh nach Anspruch 2, bei welchem der Stulpenunterrand (27) in einem un­ terhalb des Schaftrandes (13; 51) befindlichen Schaftbereich direkt mit dem Schaft (11; 49) verbun­ den ist.
4. Handschuh nach Anspruch 3, bei welchem der Stulpenunterrand (27) an dem Schaft (11; 49) mittels einer Nähnaht (35) befestigt und die Nähnaht (35) auf der zum Handschuhinnenraum wei­ senden Seite der Stulpenröhre (25) mittels wasser­ dichten Schweißbandes (37) abgedichtet ist.
5. Handschuh nach Anspruch 3 oder 4, bei welchem der Stulpenunterrand (27) mit dem Schaft (11) mittels einer wasserdichten Klebenaht (47) ver­ klebt ist.
6. Handschuh nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei welchem das Außenmaterial auf seiner Innenseite mit einer Futterlage versehen ist.
7. Handschuh nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei welchem innerhalb des Außenmaterials ein Futterhandschuh angeordnet ist.
8. Handschuh nach Anspruch 7 in Verbindung mit Anspruch 4, bei welchem ein einschlupfseitiger Schaftrand (73) des Futterhandschuhs mit dem Stulpenoberrand (29) verbunden ist.
9. Handschuh nach Anspruch 7 in Verbindung mit Anspruch 5, bei welchem ein einschlupfseitiger Schaftrand (73) des Futterhandschuhs unterhalb der Klebenaht (47) mit dem Stulpenunterrand (27) verbunden ist.
10. Handschuh nach Anspruch 1, bei welchem der Handschuh einen mit dem Außenmater­ ial aufgebauten Außenhandschuh mit einem Außenschaft (49) und einen innerhalb des Außenhandschuhs ange­ ordneten Innenhandschuh mit einem Innenschaft (53) umfaßt und der Stulpenunterrand (27) mit einem Außenschaftrand (51) über eine zwischen Außenschaft (49) und Stulpenröhre (25) angeordnete Zwischenröhre (57) verbunden ist, die einen mit dem Außenschaftrand (51) verbundenen Zwischenröhrenober­ rand (59) und einen unterhalb des Außenschaftrandes (51) innerhalb des Außenschaftes (49) befindlichen Zwischenröhrenunterrand (61), der mit dem Stulpen­ unterrand (27) verbunden ist, aufweist, wobei das Außenmaterial wasserdurchlässig ist und die Zwischenröhre (57) und der Innenhandschuh mit wasserdichtem Material aufgebaut sind.
11. Handschuh nach Anspruch 10, bei welchem ein einschlupfseitiger Innenschaftrand (55) zwischen dem Außenhandschuh und der Zwischen­ röhre (57) angeordnet und gemeinsam mit dem Zwi­ schenröhrenoberrand (59) an dem Außenschaftrand (51) befestigt ist.
12. Handschuh nach Anspruch 10, bei welchem ein einschlupfseitiger Innenschaftrand (55) mit dem Stulpenoberrand (29) verbunden ist und die Stulpenröhre (25) und die Zwischenröhre (57) zwischen dem Außenschaft (49) und dem Innenschaft (53) angeordnet sind.
13. Handschuh nach Anspruch 11 oder 12, bei welchem von den drei Handschuhteilen Innenhand­ schuh, Stulpenröhre (25) und Zwischenröhre (57) min­ destens zwei mittels einer Faltverbindung einstückig miteinander verbunden sind.
14. Handschuh nach Anspruch 13, bei welchem die Faltverbindung mittels einer Näh- und/oder Klebenaht in Faltstellung fixiert ist.
15. Handschuh nach Anspruch 10, bei welchem ein einschlupfseitiger Innenschaftrand (55) mit dem Zwischenröhrenunterrand (61) verbunden ist.
16. Handschuh nach Anspruch 15, bei welchem der Innenschaftrand (55) und der Zwi­ schenröhrenunterrand (61) mittels einer Nähnaht (65) verbunden sind, die auf der zum Außenschaft (49) weisenden Außenseite mittels eines wasserdichten Schweißbandes (37) abgedichtet ist.
17. Handschuh nach einem der Ansprüche 10 bis 16, bei welchem die Innenseite des wasserdichten Materi­ als des Innenhandschuhs mit einer Futterschicht ver­ sehen ist.
18. Handschuh nach einem der Ansprüche 10 bis 16, bei welchem innerhalb des Innenhandschuhs ein Fut­ terhandschuh angeordnet ist.
19. Handschuh nach Anspruch 18, bei welchem ein einschlupfseitiger Futterschaftrand (73) mit dem Stulpenunterrand (27) verbunden ist.
20. Handschuh nach einem der Ansprüche 10 bis 19, bei welchem Stulpenunterrand (27) und Zwischenröh­ renunterrand (61) mittels einer wasserdichten Kle­ benaht (47) miteinander verbunden sind.
21. Handschuh nach Anspruch 20 in Verbindung mit An­ spruch 19, bei welchem der Futterschaftrand (73) mittels einer unterhalb der Klebenaht (47) befindlichen Nähnaht (75) mit dem Stulpenunterrand (27) verbunden ist.
22. Handschuh nach Anspruch 20 in Verbindung mit den An­ sprüchen 15 und 19, bei welchem sowohl der Innenschaftrand (55) als auch der Futterschaftrand (73) als auch der Stulpenunter­ rand (27) und/oder der Zwischenröhrenunterrand (61) mittels einer unterhalb der Klebenaht (47) befindli­ chen Nähnaht (75) aneinander befestigt sind, die auf ihrer zum Außenschaft weisenden Außenseite mittels eines wasserdichten Schweißbandes (37) abgedichtet ist.
23. Handschuh nach einem der Ansprüche 2 bis 22, bei welchem das wasserdichte Material mit einer was­ serdichten und wasserdampfdurchlässigen Funktions­ schicht aufgebaut ist.
24. Handschuh nach Anspruch 23, bei welchem die Funktionsschicht durch mikroporöses PTFE gebildet ist.
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