DE19611335C2 - Sporthandschuh, insbesondere Torwarthandschuh - Google Patents
Sporthandschuh, insbesondere TorwarthandschuhInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sporthandschuh, insbesondere
Torwarthandschuh, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei Sporthandschuhen der vorbezeichneten Art, insbesondere
solchen für Fußballtorwarte, geht die Entwicklung seit einigen
Jahren dahin, den Innenhandteil dieser Handschuhe möglichst
großflächig zu gestalten (eine große "Fangfläche" zu erzielen)
um auf diese Weise die Fangfunktion zu optimieren.
Aus dem genannten Grunde ist es zunächst allgemein üblich,
Torwarthandschuhe - abweichend von der Machart anderer Hand
schuhe - zumindest im Bereich des Innenhandteils mit außen
liegenden Nähten zu versehen. Diese außenliegenden Nähte bewirken
eine im wesentlichen flache Innenhandabdeckung, deren äußere
Begrenzung über die Peripherie der Finger und der gesamten Hand
deutlich hinausragt.
Abgesehen von diesem allgemein üblichen Weg, die "Fangfläche"
eines Torwarthandschuhs zu vergrößern, sind auch noch weitere
spezielle Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels bekannt geworden.
So zeigt das DE-GM 87 14 903 einen Torwarthandschuh, bei dem
der Innenhandteil im Bereich zwischen den Fingern (den Daumen
ausgenommen) eine zumindest teilweise geschlossene Außenfläche
bildet. Die hierdurch erreichte Vergrößerung der "Fangfläche"
ist freilich nur vergleichsweise geringfügig. Sie wird zudem
durch den Nachteil erkauft, daß die betreffenden 4 Finger kaum
noch Bewegungsmöglichkeiten relativ zueinander haben.
Durch die DE 38 23 168 C2 wird des weiteren vorgeschlagen, die
"Fangfläche" eines Torwarthandschuhs dadurch zu vergrößern, daß
der (üblicherweise aus geschäumtem Latex bestehende) Innenhandteil
die Seitenteile und die Finger-Zwischenstücke mit einschließen
solle. Dies geschieht - in einfacher Weise - durch Weglassen
der bei herkömmlichen Torwarthandschuhen vorgesehenen Nahtver
bindungen zwischen dem Innenhandteil und den sich an dieses an
schließenden Seitenteilen und Fingerzwischenstücken. Auch hier
ist indessen die erzielbare Fangflächenvergrößerung nur ver
hältnismäßig klein. Außerdem liegen - nachteiligerweise - die
mit dem Innenhandteil einstückigen und in diesen funktionell
mit einbezogenen Seitenteile und Fingerzwischenstücke gleichwohl
nicht in einer gemeinsamen Ebene mit dem Innenhandteil, was der
angestrebten Optimierung der Fangfunktion entgegensteht.
Ein Torwarthandschuh der eingangs bezeichneten Art ist Gegen
stand der DE 27 21 538 C2. Danach ist es bekannt, Formteile aus
einem elastischen Material, insbesondere Schaumstoff, an oder
in den Fingerkuppen als krallenartige Verlängerungen derart
auszubilden, daß die wirksame Fingerlänge und/oder die wirksame
Fingerbreite vergrößert wird. Die krallenartigen Verlängerungen
der Fingerteile werden hierbei aus elastischem Schaumstoff ge
formt, also aus demselben sehr weichen Material (geschäumter
Latex), welches üblicherweise die Innenhandfläche eines Torwart
handschuhs bildet. Fingerteilverlängerungen aus diesem weichen
Material werden also einem mit Wucht dort auftreffenden Ball
keinen nennenswerten Widerstand entgegensetzen können, werden
vielmehr sogleich nach hinten "abknicken". Würde man deshalb ver
suchen, die Fingerverlängerungen im Verhältnis zu dem übrigen die
Innenhandfläche des Handschuhs bedeckenden Latexmaterial sehr
dick auszuführen, um den "krallenartigen Fingerteilverlängerungen"
eine einigermaßene Steifigkeit zu verleihen, so würden sich
gravierende herstelltechnische Probleme ergeben. Denn es wird
selten gelingen, in einem Formteil (gleichgültig, ob aus Latex
oder einem anderen Material) einerseits große Bereiche mit sehr
geringer Dicke und andererseits die sehr dicken Fingerverlängerungen
auszuformen. Andererseits muß aber das Schaumteil, welches die
Innenhand eines Torwarthandschuhs abdeckt, sehr weich sein, zum
einen, um die Flexibilität des Torwarthandschuhs nicht zu be
hindern, zum anderen, um eine wirksame Aufpralldämpfung zu ge
währleisten. Die "krallenartige" Fingerverlängerung sollte da
gegen, wie gesagt, steif und stabil sein.
Ausgehend von dem im vorstehenden geschilderten Stand der Technik
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine merkbare und
funktionell wirksame (also nicht nur eine unwesentliche) Ver
größerung der durch den Innenhandteil gebildeten "Fangfläche"
zu erzielen und zugleich einen aufpralldämpfenden Schutz für
besonders exponierte und verletzungsgefährdete Handbereiche zu
schaffen.
Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe bei einem Sporthandschuh
der eingangs bezeichneten Gattung durch die kennzeichnenden Merk
male des Patentanspruchs 1 gelöst.
Schon durch eine einzige der erfindungsgemäßen mit Polsterung
gefüllten Taschen (vgl. kennzeichnender Teil des Anspruchs 1),
z. B. an der kleinfingerseitigen Außenkante des Handschuhs, wird
- im Gegensatz zu den bekannten Maßnahmen nach dem Stand der
Technik (s. o.) - eine merkbare und damit funktionell erhebliche
Vergrößerung der sogenannten Fangfläche des Torwarthandschuhs
erreicht, denn die ausgepolsterte Tasche überragt die eigentliche
Fläche des Innenhandteils (jeweils) etwa um Fingerbreite. (Bei
der Breitenbemessung der jeweiligen ausgepolsterten Tasche
sollen dem Fachmann keine engen Grenzen gesetzt werden. So kann
die Tasche, je nach Bedarf und speziellen Wünschen, schmaler,
breiter oder - vorzugsweise - gleich breit sein wie die Finger
teile des Handschuhs.) Dieser vorteilhafte Effekt der merkbaren
Fangflächenvergrößerung läßt sich durch die erfindungsgemäße
Mehrfachanordnung derartiger polstergefüllter Taschen in den
nach Anspruch 1 möglichen diversen Kombinationen entsprechend
steigern.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die er
findungsgemäßen Maßnahmen - sozusagen als Nebeneffekt - einen
Schutz der Hand vor Verletzungen bewirken, wobei insbesondere
die Polsterung an der kleinfingerseitigen Außenkante der Hand
eine besondere Schutzfunktion hat, denn mit dieser Handkante
wird der Flug nach einem seitlichen Hechtsprung des Torwarts
bei der Landung zunächst abgebremst. Die genannte Schutzfunktion
läßt sich durch die aus Anspruch 3 entnehmbaren Merkmale optimie
ren.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Varianten der Erfindung
beinhalten die Ansprüche 2 bis 13.
Zur Veranschaulichung und näheren Erläuterung von Einzelheiten
der Erfindung dienen Ausführungsbeispiele, die in der Zeichnung
dargestellt und im folgenden beschrieben sind. Es zeigen (jeweils
in perspektivischer Darstellung):
Fig. 1 eine Ausführungsform eines Torwarthandschuhs (teil
weise aufgebrochen bzw. in Querschnittsdarstellung)
mit Blick auf das Innenhandteil, bei der insgesamt
drei ausgepolsterte Taschen vorgesehen sind,
Fig. 2 - in Darstellung entsprechend Fig. 1 - eine andere
Ausführungsform eines Torwarthandschuhs, ebenfalls
mit insgesamt drei ausgepolsterten Taschen,
Fig. 3 - in Darstellung entsprechend Fig. 1 und 2 -
eine Variante, die gegenüber der Ausführungsform
nach Fig. 1 durch spezielle Gestaltung der ausge
polsterten Taschen abgewandelt worden ist,
Fig. 4 eine gegenüber den Ausführungsformen nach Fig. 1
und 3 nochmals abgewandelte Variante mit insgesamt
drei ausgepolsterten Taschen,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines Torwarthandschuhs
mit drei ausgepolsterten Taschen, wobei deren Außen
wände jeweils einstückig durch das Oberhandteil des
Handschuhs gebildet werden,
Fig. 6 - in perspektivischer Transparentdarstellung, mit
Blick auf den Oberhandteil - eine weitere Ausführungs
form eines mit ausgepolsterten Taschen versehenen
Torwarthandschuhs, und
Fig. 7 eine Variante des aus Fig. 3 ersichtlichen Torwart
handschuhs, in entsprechend perspektivischer Dar
stellung.
In Fig. 1 bezeichnet 10 insgesamt das Oberhandteil und 11 insge
samt das die sogenannte Fangfläche bildende Innenhandteil des
gezeigten Torwarthandschuhs. Oberhandteil 10 und Innenhandteil 11
können aus den hierfür bei Torwarthandschuhen üblichen und be
währten Materialien bestehen, wobei z. B. für das Innenhandteil 11
- vorzugsweise - auf dünnem textilem Trägermaterial aufgebauter
geschäumter Latex verwendet werden kann. Oberhandteil 10 und
Innenhandteil 11 sind, wie ebenfalls bei Torwarthandschuhen
allgemein üblich, bei 12 bis 18 miteinander vernäht, wobei die
Verbindung mittelbar über Seitenteile 19, 20 und Fingerzwischen
stücke, z. B. 21, 22, 41, 42, erfolgt, was ebenfalls dem Stand
der Technik entspricht.
Zur Aufnahme der fünf Finger der Hand besitzt der in Fig. 1 ge
zeigte Handschuh vier Fingerteile 23 bis 26 und ein Daumenteil 27,
die nicht fest miteinander verbunden sind, so daß eine ent
sprechende Beweglichkeit aller fünf Finger gewährleistet ist.
Die wesentliche Besonderheit des aus Fig. 1 ersichtlichen Tor
warthandschuhs besteht nun darin, daß an der Außenseite des
kleinen Fingers (Fingerteil 23), des Zeigefingers (Fingerteil 26)
und des Daumens (Daumenteil 27) Taschen 28, 29, 30 angesetzt sind,
die in etwa Rechteckquerschnitt aufweisen und jeweils mit einem
entsprechenden Querschnitt besitzenden Weichschaum-Polsterformteil
31 bzw. 32 bzw. 33 vollständig ausgefüllt sind. Wie die Finger
teile 23 bis 27 selbst (vgl. z. B. das Daumenteil 27), bestehen
die ausgepolsterten Taschen 28, 29, 30 jeweils aus zwei Seiten
teilen - 19, 34 bzw. 22, 35 bzw. 20, 36 - sowie aus einem Innen
handteil und einem Oberhandteil, welche beiden letzteren Teile -
vorzugsweise und wie auch in Fig. 1 dargestellt - jeweils ein
stückig durch das Innenhandteil 11 bzw. durch das Oberhandteil 10
des gesamten Handschuhs gebildet werden.
Gestrichelte Linien 37, 38, 39 markieren lediglich die Naht
verbindungen der inneren Seitenwände 34, 35, 36 der Taschen 28,
29, 30 mit dem Innenhandteil 11. Entsprechende Nahtverbindungen
(nicht gezeigt) bestehen auch mit dem Oberhandteil 10.
Vorteilhafterweise bilden die äußeren Seitenwände der Taschen 28,
29, 30 zugleich die bereits erwähnten und mit 19, 20 und 22 be
zifferten Seitenwände des gesamten Handschuhs.
Es ist noch auf die Besonderheit hinzuweisen, daß sich die
polstergefüllten Taschen 28 und 30 nicht nur über die Länge des
jeweils zugeordneten Fingerteils - 23 bzw. 27 - erstrecken,
sondern vielmehr bis in den Bereich des Handgelenks (etwa bei 40)
verlängert sind, um so einen optimalen Aufprallschutz für die
Hand, etwa bei Bodenberührung des Sportlers, zu ermöglichen.
Die Taschen 28 und/oder 29 und/oder 30 an den Seiten der Finger
teile 23, 26, 27 können, einschließlich der jeweiligen Polster
formteile 31, 32, 33, auch über die Kuppen des jeweils zuge
ordneten Fingerteils gezogen werden, so daß sich auch eine ent
sprechende Verlängerung der betreffenden Fingerteile (23 und/oder
26 und/oder 27) ergibt (in Fig. 1 nicht gezeigt).
Bei der Ausführungsform flach Fig. 2 besteht eine wesentliche
Besonderheit darin, daß die hier mit 28' und 29' bezeichneten
Taschen einschließlich ihrer Polsterungen 31', 32' - von der
Außenkante 19' - über die Enden von kleinem Finger und Ring
finger einerseits und - von der Innenkante 22' - über die Enden
von Zeigefinger und Mittelfinger hinweg jeweils bogenförmig
(siehe Bezugszeichen 43, 44) verlängert sind.
Damit durch die vorstehend geschilderten Maßnahmen die Möglich
keit des Fingerspreizens nicht unterbunden oder verringert wird,
werden die genannten Fingerpaare nicht unmittelbar, sondern je
weils unter Zwischenschaltung einer V-förmigen Verbindungs
tasche 45 bzw. 46 verbunden. Beim Spreizen der Finger wird dann
die betreffende Verbindungstasche - 45 bzw. 46 - ähnlich wie
eine Schwimmhaut gespannt. Fig. 2 zeigt die betreffenden Be
reiche des Innenhandteils 11' in diesem durch Spreizen der
Finger schwimmhautartig ausgespannten Zustand.
Die V-förmigen Verbindungstaschen 45, 46 können zur Stabilisie
rung mit einem weichen hochkompressiblen Schaumstoff ausgefüllt
sein, der sich weitgehend zusammendrücken läßt, wenn der Spieler
eine Faust bildet.
Um zu ermöglichen, daß die an den Außenkanten 19', 22' des
Handschuhs angesetzten ausgepolsterten Taschen 28', 29' über
die Fingerkuppen von kleinem Finger und Ringfinger einerseits
und von Zeigefinger und Mittelfinger andererseits gezogen
werden, müssen die Taschen 28', 29' Brücken bilden, welche die
jeweils zugeordneten Fingerteile mit der jeweiligen Außenkante
(19' bzw. 22') verbinden. Da hierdurch jeweils zwei Fingerteile
verbunden werden, eröffnet sich die (in Fig. 2 auch dargestellte)
Möglichkeit, für je ein Fingerpaar ein gemeinsames Fingerteil
im Handschuh auszubilden. Es ergibt sich auf diese Weise ein
"dreifingriger" Handschuh. Führt man den dargelegten Gedanken
konsequent weiter, so kann man in entsprechender Weise auch zu
einem Fausthandschuh gelangen, bei dem für vier Finger ein ge
meinsames Fingerteil am Handschuh ausgebildet ist.
Der aus Fig. 2 ersichtliche Handschuh kann in einer Variante
auch als Sonderform ausgebildet sein, wonach wiederum Zeige- und
Mittelfinger einerseits und kleiner Finger und Ringfinger anderer
seits jeweils in einem gemeinsamen Fingerzuschnitt untergebracht
sind, das jeweilige Fingerpaar aber nicht durch eine V-förmige
Tasche (z. B. 45), sondern durch eine eingebaute Zwischenwand
getrennt ist. Im vorliegenden Fall ist die Zwischenwand als
Weichschaum-Formteil (siehe Bezugszeichen 47) ausgeführt, das
sich zu den Fingerkuppen hin V-förmig verbreitert. Die Flanken
dieses Formteils sind der Fingerkontur entsprechend gewölbt.
Diese Ausführung verfolgt den Zweck, daß die Finger ebenso fest
oder fester im Handschuh geführt werden wie in einem Handschuh,
in dem die Fingerteile einzeln ausgearbeitet sind. Diese Führung
ist im Sinne einer anzustrebenden möglichst großen Fangsicher
heit sehr wichtig. Das V-förmige Weichschaum-Formteil 47 kann
komprimiert werden, so daß die Hand mühelos eine Faust bilden
kann, erlaubt aber auch ein Spreizen der Finger.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform läßt sich - wie
gesagt - auch auf einen Handschuh übertragen, dessen Außenzu
schnitt vollständig einem Fausthandschuh entspricht, der aber
zur Führung der einzelnen Finger interne Fingertrennwände (z. B.
47) enthält.
Die Ausführungsform nach Fig. 2 läßt sich vorteilhafterweise
auch so abwandeln, daß für den Zeigefinger ein normaler eigener
Fingerzuschnitt (mit angesetzter, die Fingerkuppe übergreifender
Tasche) ausgeführt ist, während Mittel-, Ring- und kleiner
Finger in einem gemeinsamen Fingerzuschnitt untergebracht sind.
Da der Zeigefinger bei allen Fang- und Greifbewegungen die
wichtigste Funktion aller Finger hat, könnte eine derartige
Variante, bei der der Zeigefinger in seiner Beweglichkeit nicht
eingeschränkt ist, in der Praxis eine besondere Bedeutung er
langen.
Die Ausführungsform nach Fig. 3 ähnelt in den meisten Belangen
derjenigen nach Fig. 1. Eine Besonderheit des Torwarthandschuhs
nach Fig. 3 besteht jedoch darin, daß die äußeren Seitenteile
- in Fig. 3 mit 19", 20" und 22" bezeichnet - eine größere
Höhe aufweisen als die jeweiligen inneren Seitenwände - 34, 35
und 36 - der ausgepolsterten Taschen 28", 29" und 30", wo
durch diese im Querschnitt Trapezform erhalten. Entsprechend
trapezförmigen Querschnitt haben auch die die Taschen ausfüllenden
Polsterungen 31", 32" und 33". Durch die unterschiedliche
Höhenerstreckung der die Taschen 28", 29", 30" beidseitig
begrenzenden Seitenwände ergeben sich entsprechende Anhebungen
der Außenkanten des Innenhandteils 11, wodurch dieses eine die
Fangfunktion begünstigende Schalenform erlangt.
Die vorstehend geschilderte Besonderheit der Ausführungsform
nach Fig. 3 läßt sich auch ohne weiteres mit einer Handschuh
ausführung kombinieren, wie sie aus Fig. 2 ersichtlich und
bereits oben beschrieben worden ist.
Die aus Fig. 4 ersichtliche Variante eines Torwarthandschuhs
trägt dem Umstand Rechnung, daß zwar ein möglichst großflächiges
Innenhandteil 11 anzustreben ist (um die sogenannte Fangfläche
des Handschuhs zu vergrößern), während des Oberhandteil 10
einer solchen Vergrößerung nicht bedarf. Dies findet bei der
Variante nach Fig. 4 durch entsprechende Schrägstellung (und
verbreiterte Ausführung) der die ausgepolsterten Taschen 28''',
29''' und 30''' jeweils außenseitig begrenzenden Seitenteile
19''', 22''' und 20''' Berücksichtigung. Hierdurch ergibt sich
ein trapezförmiger Querschnitt der Taschen 28''', 29''' und 30'''
und der diese ausfüllenden Polsterung 31''', 32''' und 33'''.
Das Oberhandteil 10 beschränkt sich hierbei auf das durch die
anatomischen Erfordernisse der Hand vorgegebene Maß, ist also
nicht größerflächig ausgebildet.
In ihren übrigen Merkmalen entspricht die Ausführungsform nach
Fig. 4 dem in Fig. 1 dargestellten und bereits oben ausführlich
beschriebenen Torwarthandschuh, so daß bezüglich Fig. 4 auf
eine (nochmalige) Erörterung dieser Einzelheiten verzichtet
werden kann.
Eine weitere, der Ausführungsform nach Fig. 4 ähnliche Variante
geht aus Fig. 5 hervor. Hier besteht indessen, abweichend von
Fig. 4, die Besonderheit darin, daß auf separate Seitenteile
(wie sie z. B. in Fig. 4 mit 19''', 20''' und 22''' bezeichnet
sind) verzichtet worden ist. Vielmehr werden diese peripheren
Handschuhpartien bei der Ausführungsform nach Fig. 5 einstückig
durch das Oberhandteil 10' gebildet, welches sich zu diesem
Zweck zu den Außenkanten des Innenhandteils 11 hin erstreckt
und bei 13, 18 und 14 mit diesem vernäht ist.
Auch diese Ausführungsform zeichnet sich, ähnlich wie die
Variante nach Fig. 4, durch im Querschnitt etwa dreieck- bis
trapezförmige polstergefüllte Taschen 28IV, 29IV und 30IV
aus. Durch passend geformte Polsterformteile 31IV, 32IV,
33IV erhält auch hier die Innenhandfläche (Innenhandteil 11)
die gewünschte ebene Verbreiterung oder, wie aus Fig. 5 er
sichtlich, sogar eine schalenförmige Aufwölbung der Innenhand
ränder (bei 13, 18, 14).
Fig. 6 zeigt einen transparent dargestellten Handschuh, der
als Fausthandschuh ausgebildet ist, mit Blick auf das Oberhand
teil 10". Bei diesem Handschuh übergreifen seitlich angesetzte
polsterförmige Taschen 28V, 29V und 30V die Kuppen aller
fünf Finger.
Damit beim Aufprall eines zu fangenden Balles die durch die
Taschen 28V, 29V und 30V mit ihrer Weichschaumfüllung be
wirkte "Verlängerung" der Finger bzw. der Hand nicht nach rück
wärts weggebogen wird, wenn der Ball gerade eben die Finger
spitzen berührt, ist das Oberhandteil 10" im Bereich der Finger
enden 48 bis 51 durch ein eingenähtes Verstärkungsbauteil 52
versteift, welches - vorzugsweise - aus thermoplastischem Kunst
stoff besteht. Das Verstärkungsbauteil 52 ist - wie Fig. 6
erkennen läßt - in einer durch das eigentliche Oberhandteil 10"
und eine zusätzliche Abdeckung 53 gebildeten Tasche angeordnet
bzw. eingenäht. (Die Abdeckung 53 ist in Fig. 6 halbseitig
aufgebrochen dargestellt, um das darunterliegende Verstärkungs
bauteil 52 besser kenntlich zu machen.) Die Abdeckung 53 kann
aus einem geeigneten Textil-, Leder-, Gummi- oder flexiblen
Kunststoffmaterial gefertigt sein.
Alternativ zu der in Fig. 6 gezeigten Anordnung kann das Ver
stärkungsbauteil 52 auch zwischen zwei Lagen des Oberhandteils 10"
eingenäht oder eingeklebt sein.
Eine Verstärkung der "Fingerverlängerung", wie sie aus Fig. 6
hervorgeht und im vorstehenden beschrieben worden ist, kann -
in entsprechender Abwandlung - auch an dem in Fig. 2 dargestellten
"Dreifingerhandschuh" vorgesehen sein, wobei in diesem Fall
jeweils ein getrenntes Verstärkungsbauteil (52) für jedes
Fingerpaar benötigt wird. Außerdem kann eine derartige Ver
stärkung natürlich in entsprechender Abwandlung auch für einzelne
Finger ausgeführt werden.
In jedem Fall sollte das betreffende Verstärkungsbauteil (z. B. 52
in Fig. 6) nicht nur die äußersten Fingerglieder übergreifen,
sondern zumindest auch in den Bereich der mittleren Fingerglieder,
wie in Fig. 6 angedeutet, hineinragen, damit es gemeinsam mit
den Fingerenden für ausreichende Steifigkeit in diesem äußeren
Handschuhbereich zu sorgen vermag.
Bei dem in Fig. 7 dargestellten Torwarthandschuh handelt es
sich um eine Variante der Ausführungsform nach Fig. 3, weshalb
in Fig. 7 die der Ausführungsform nach Fig. 3 entsprechenden
Teile mit denselben Bezugszeichen wie dort beziffert sind. Dessen
ungeachtet läßt sich aber die Besonderheit, durch die sich der
Handschuh nach Fig. 7 auszeichnet, ebensogut auch bei den anderen
oben beschriebenen und aus Fig. 1, 2 und 4 bis 6 ersichtlichen
Ausführungsformen und ferner auch bei denjenigen Varianten
realisieren, die in der Zeichnung nicht im einzelnen gezeigt,
jedoch durch die Ansprüche mit umfaßt sind. Darüber hinaus ist
die in Rede stehende und nachstehend im einzelnen beschriebene
Besonderheit vorteilhafterweise sogar bei praktisch jedem be
liebigen Torwarthandschuh nach dem bisherigen Stand der Technik
anwendbar.
Die Besonderheit nach Fig. 7 besteht darin, daß in dem etwa
dreieckförmigen Bereich zwischen dem Daumenteil 27 und der an
das Zeigefingerteil 26 angefügten polstergefüllten Tasche 29"
ein gepolstertes Materialteil 54 eingenäht ist. Durch das ge
polsterte Material 54 wird die durch das Innenhandteil 11 und
die integrierten ausgepolsterten Taschen 28", 29", 30"
gebildete, bereits großflächige "Fanghand" nochmals beträchtlich
vergrößert. Das gepolsterte Materialteil 54 kann in einfacher
Weise im wesentlichen aus zwei Schichten aufgebaut sein,
zwischen denen Polstermaterial angeordnet ist. Vorzugsweise
kann hierbei die eine Schicht einstückig mit dem Innenhandteil 11
und die andere Schicht einstückig mit dem Oberhandteil 10 aus
gebildet sein. Das in das Materialteil 54 eingenähte Polster
material sorgt einerseits für eine genügende Stabilität der
Fangfläche, andererseits wird durch das Materialteil 54 die
Beweglichkeit der Fingerteile 26, 27 relativ zueinander nicht
nennenswert beeinflußt.
Claims (13)
1. Sporthandschuh, insbesondere Torwarthandschuh, mit einem
aus aufpralldämpfendem Material, vorzugsweise auf Basis
eines geschäumten Latex, bestehenden Innenhandteil, einem
den Handrücken bedeckenden Oberhandteil und Ober- und Innen
handteil verbindenden Seitenteilen und Finger-Zwischenstücken,
wobei das Innenhandteil eine gegenüber den anatomischen
Vorgaben der Hand-Innenfläche größere Fläche aufweist,
dergestalt, daß zumindest die wirksame Breite, ggf. auch die
wirksame Länge eines oder mehrerer Finger vergrößert wird,
dadurch gekennzeichnet, daß an der dem kleinen Finger (48)
benachbarten Außenseite, zwischen kleinem Finger und Seiten
teil (19, 19', 19", 19'''), und/oder an der (dem Daumen (27)
zugewandten) Außenseite des Zeigefingers (51) und/oder an der
(vom Zeigefinger (51) abgewandten) Außenseite (20, 20",
20''') des Daumens (je) eine in Geometrie und Machart einem
Fingerteil (23 bis 27) etwa entsprechende Tasche (28, 29, 30;
28', 29', 30'; 28", 29", 30"; 28''', 29''', 30''';
28IV, 29IV, 30IV; 28V, 29V, 30V) ausgebildet ist, die mit
einem Polstermaterial (31, 32, 33; 31', 32', 33'; 31", 32",
33"; 31''', 32''', 33'''; 31IV, 32IV, 33IV) ausgefüllt ist.
2. Sporthandschuh nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der ausgepolsterten
Tasche(n) (28, 29, 30; 28', 29', 30'; 28", 29", 30";
28''', 29''', 30'''; 28IV, 29IV, 30IV; 28V, 29V,
30V) (jeweils) etwa der Breite eines Fingerteils (23, 24,
25, 26) des Handschuhs entspricht.
3. Sporthandschuh nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die an der dem kleinen Finger
(48) benachbarten Außenseite und/oder die an der Außenseite
des Daumenteils (27) angeordnete und mit Polstermaterial (31,
31', 31", 31''', 31IV) gefüllte Tasche (28, 28', 28",
28''', 28IV, 28V) bzw. (30, 30", 30''', 30IV, 30V)
sich über den Handbereich bis hin zum Handgelenk (40) erstreckt.
4. Sporthandschuh nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit Polsterung (31', 32')
gefüllte(n) Tasche(n) (28', 29'; 28V, 29V) um die Kuppe
des (der) zugeordneten Finger(s) (48 bis 51) herumgezogen ist
(sind), derart, daß sich dort das Innenhandteil (11') über
das (die) betreffende(n) Fingerende(n) hinaus erstreckt
(Fig. 2 und 6).
5. Sporthandschuh nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß - zumindest im Bereich des Innen
handteils (11') - die Fingerteile von kleinem Finger (48)
und Ringfinger (49) einerseits und von Zeigefinger (51) und
Mittelfinger (50) andererseits miteinander verbunden sind
und daß die mit Polstermaterial (31', 32') gefüllten Taschen
(28', 29') einerseits - ausgehend von der (dem kleinen Finger
benachbarten) Außenseite - die Kuppen von kleinem Finger und
Ringfinger übergreifen (bei 43) und andererseits - ausgehend
von der (dem Daumen zugewandten) Innenseite des Zeigefingers
- die Kuppen von Zeigefinger und Mittelfinger übergreifend
(bei 44) verlängert ausgebildet sind (Fig. 2).
6. Sporthandschuh nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die die beiden Fingerpaare (43,
44) bildenden Fingerteile (kleiner Finger und Ringfinger
einerseits sowie Zeigefinger und Mittelfinger andererseits)
jeweils unter Zwischenschaltung einer V-förmigen Verbindungs
tasche (45) schwimmhautartig miteinander verbunden sind
(Fig. 2).
7. Sporthandschuh nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungstaschen (45) zur
Stabilisierung mit einem weichen hochkompressiblen Schaumstoff
(47) ausgefüllt sind.
8. Sporthandschuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß für jedes der beiden Fingerpaare
(43, 44) ein gemeinsames Fingerteil vorgesehen ist und daß
die beiden Fingerteile sich zu den Fingerspitzen hin V-förmig
erweitern, derart, daß ein Spreizen der beiden Finger (48,
49 bzw. 50, 51) jedes Fingerpaars möglich ist (Fig. 2).
9. Sporthandschuh nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß in den V-förmigen Zwischenraum
zwischen den beiden Fingern (48, 49 bzw. 50, 51) jedes Finger
paars ein weiches Schaumstoffpolster (47) eingenäht ist,
welches ein sich dem Finger-Seitenprofil anpassendes ein
geformtes Fingerbett aufweisen kann.
10. Sporthandschuh nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jeweils die äußere Seitenwand
(19", 19''' bzw. 22", 22''' bzw. 20", 20''') der drei
den Handschuh kleinfingerseitig bzw. zeigefingerseitig bzw.
daumenseitig abschließenden polstergefüllten Taschen (28",
28''' bzw. 29", 29''' bzw. 30", 30''') höher ausgebildet
sind als die die Taschen jeweils innenseitig begrenzenden
Seitenteile (34, 35, 36), derart, daß das Innenhandteil (11)
einen hochgezogenen äußeren Rand erhält und damit insgesamt
Schalenform aufweist (Fig. 3, 4 und 5).
11. Sporthandschuh nach einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die über die Fingerkuppen hinaus
ragenden Bereiche der Fingerteile jeweils eine Versteifung
(52) aufweisen, die zumindest das oberste Fingerglied über
deckt (Fig. 6).
12. Sporthandschuh, insbesondere nach einem der
vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der (etwa dreieckförmige) Be
reich zwischen dem Daumenteil (27) und dem Zeigefingerteil
(26) oder zwischen dem Daumenteil (27) und einer an das
Zeigefingerteil (26) angefügten ausgepolsterten Tasche (29")
durch ein gepolstertes Materialteil (54) ausgefüllt ist,
derart, daß die einander zugewandten Kanten von Daumenteil
(27) und Zeigefingerteil (26) bzw. von Daumenteil (27) und
ausgepolsterter Tasche (29") beweglich miteinander verbunden
sind (Fig. 7).
13. Sporthandschuh nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das gepolsterte Materialteil (54)
im wesentlichen aus zwei Schichten besteht, zwischen denen
Polstermaterial angeordnet ist, wobei die eine Schicht ein
stückig mit dem Innenhandteil (11) und die andere Schicht
einstückig mit dem Oberhandteil (10) ausgebildet sein kann.
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