DE19611335C2 - Sporthandschuh, insbesondere Torwarthandschuh - Google Patents

Sporthandschuh, insbesondere Torwarthandschuh

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    • A63B71/148Gloves for bowling and other ball games

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Sporthandschuh, insbesondere Torwarthandschuh, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei Sporthandschuhen der vorbezeichneten Art, insbesondere solchen für Fußballtorwarte, geht die Entwicklung seit einigen Jahren dahin, den Innenhandteil dieser Handschuhe möglichst großflächig zu gestalten (eine große "Fangfläche" zu erzielen) um auf diese Weise die Fangfunktion zu optimieren.
Aus dem genannten Grunde ist es zunächst allgemein üblich, Torwarthandschuhe - abweichend von der Machart anderer Hand­ schuhe - zumindest im Bereich des Innenhandteils mit außen­ liegenden Nähten zu versehen. Diese außenliegenden Nähte bewirken eine im wesentlichen flache Innenhandabdeckung, deren äußere Begrenzung über die Peripherie der Finger und der gesamten Hand deutlich hinausragt.
Abgesehen von diesem allgemein üblichen Weg, die "Fangfläche" eines Torwarthandschuhs zu vergrößern, sind auch noch weitere spezielle Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels bekannt geworden.
So zeigt das DE-GM 87 14 903 einen Torwarthandschuh, bei dem der Innenhandteil im Bereich zwischen den Fingern (den Daumen ausgenommen) eine zumindest teilweise geschlossene Außenfläche bildet. Die hierdurch erreichte Vergrößerung der "Fangfläche" ist freilich nur vergleichsweise geringfügig. Sie wird zudem durch den Nachteil erkauft, daß die betreffenden 4 Finger kaum noch Bewegungsmöglichkeiten relativ zueinander haben.
Durch die DE 38 23 168 C2 wird des weiteren vorgeschlagen, die "Fangfläche" eines Torwarthandschuhs dadurch zu vergrößern, daß der (üblicherweise aus geschäumtem Latex bestehende) Innenhandteil die Seitenteile und die Finger-Zwischenstücke mit einschließen solle. Dies geschieht - in einfacher Weise - durch Weglassen der bei herkömmlichen Torwarthandschuhen vorgesehenen Nahtver­ bindungen zwischen dem Innenhandteil und den sich an dieses an­ schließenden Seitenteilen und Fingerzwischenstücken. Auch hier ist indessen die erzielbare Fangflächenvergrößerung nur ver­ hältnismäßig klein. Außerdem liegen - nachteiligerweise - die mit dem Innenhandteil einstückigen und in diesen funktionell mit einbezogenen Seitenteile und Fingerzwischenstücke gleichwohl nicht in einer gemeinsamen Ebene mit dem Innenhandteil, was der angestrebten Optimierung der Fangfunktion entgegensteht.
Ein Torwarthandschuh der eingangs bezeichneten Art ist Gegen­ stand der DE 27 21 538 C2. Danach ist es bekannt, Formteile aus einem elastischen Material, insbesondere Schaumstoff, an oder in den Fingerkuppen als krallenartige Verlängerungen derart auszubilden, daß die wirksame Fingerlänge und/oder die wirksame Fingerbreite vergrößert wird. Die krallenartigen Verlängerungen der Fingerteile werden hierbei aus elastischem Schaumstoff ge­ formt, also aus demselben sehr weichen Material (geschäumter Latex), welches üblicherweise die Innenhandfläche eines Torwart­ handschuhs bildet. Fingerteilverlängerungen aus diesem weichen Material werden also einem mit Wucht dort auftreffenden Ball keinen nennenswerten Widerstand entgegensetzen können, werden vielmehr sogleich nach hinten "abknicken". Würde man deshalb ver­ suchen, die Fingerverlängerungen im Verhältnis zu dem übrigen die Innenhandfläche des Handschuhs bedeckenden Latexmaterial sehr dick auszuführen, um den "krallenartigen Fingerteilverlängerungen" eine einigermaßene Steifigkeit zu verleihen, so würden sich gravierende herstelltechnische Probleme ergeben. Denn es wird selten gelingen, in einem Formteil (gleichgültig, ob aus Latex oder einem anderen Material) einerseits große Bereiche mit sehr geringer Dicke und andererseits die sehr dicken Fingerverlängerungen auszuformen. Andererseits muß aber das Schaumteil, welches die Innenhand eines Torwarthandschuhs abdeckt, sehr weich sein, zum einen, um die Flexibilität des Torwarthandschuhs nicht zu be­ hindern, zum anderen, um eine wirksame Aufpralldämpfung zu ge­ währleisten. Die "krallenartige" Fingerverlängerung sollte da­ gegen, wie gesagt, steif und stabil sein.
Ausgehend von dem im vorstehenden geschilderten Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine merkbare und funktionell wirksame (also nicht nur eine unwesentliche) Ver­ größerung der durch den Innenhandteil gebildeten "Fangfläche" zu erzielen und zugleich einen aufpralldämpfenden Schutz für besonders exponierte und verletzungsgefährdete Handbereiche zu schaffen.
Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe bei einem Sporthandschuh der eingangs bezeichneten Gattung durch die kennzeichnenden Merk­ male des Patentanspruchs 1 gelöst.
Schon durch eine einzige der erfindungsgemäßen mit Polsterung gefüllten Taschen (vgl. kennzeichnender Teil des Anspruchs 1), z. B. an der kleinfingerseitigen Außenkante des Handschuhs, wird - im Gegensatz zu den bekannten Maßnahmen nach dem Stand der Technik (s. o.) - eine merkbare und damit funktionell erhebliche Vergrößerung der sogenannten Fangfläche des Torwarthandschuhs erreicht, denn die ausgepolsterte Tasche überragt die eigentliche Fläche des Innenhandteils (jeweils) etwa um Fingerbreite. (Bei der Breitenbemessung der jeweiligen ausgepolsterten Tasche sollen dem Fachmann keine engen Grenzen gesetzt werden. So kann die Tasche, je nach Bedarf und speziellen Wünschen, schmaler, breiter oder - vorzugsweise - gleich breit sein wie die Finger­ teile des Handschuhs.) Dieser vorteilhafte Effekt der merkbaren Fangflächenvergrößerung läßt sich durch die erfindungsgemäße Mehrfachanordnung derartiger polstergefüllter Taschen in den nach Anspruch 1 möglichen diversen Kombinationen entsprechend steigern.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die er­ findungsgemäßen Maßnahmen - sozusagen als Nebeneffekt - einen Schutz der Hand vor Verletzungen bewirken, wobei insbesondere die Polsterung an der kleinfingerseitigen Außenkante der Hand eine besondere Schutzfunktion hat, denn mit dieser Handkante wird der Flug nach einem seitlichen Hechtsprung des Torwarts bei der Landung zunächst abgebremst. Die genannte Schutzfunktion läßt sich durch die aus Anspruch 3 entnehmbaren Merkmale optimie­ ren.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Varianten der Erfindung beinhalten die Ansprüche 2 bis 13.
Zur Veranschaulichung und näheren Erläuterung von Einzelheiten der Erfindung dienen Ausführungsbeispiele, die in der Zeichnung dargestellt und im folgenden beschrieben sind. Es zeigen (jeweils in perspektivischer Darstellung):
Fig. 1 eine Ausführungsform eines Torwarthandschuhs (teil­ weise aufgebrochen bzw. in Querschnittsdarstellung) mit Blick auf das Innenhandteil, bei der insgesamt drei ausgepolsterte Taschen vorgesehen sind,
Fig. 2 - in Darstellung entsprechend Fig. 1 - eine andere Ausführungsform eines Torwarthandschuhs, ebenfalls mit insgesamt drei ausgepolsterten Taschen,
Fig. 3 - in Darstellung entsprechend Fig. 1 und 2 - eine Variante, die gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 1 durch spezielle Gestaltung der ausge­ polsterten Taschen abgewandelt worden ist,
Fig. 4 eine gegenüber den Ausführungsformen nach Fig. 1 und 3 nochmals abgewandelte Variante mit insgesamt drei ausgepolsterten Taschen,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform eines Torwarthandschuhs mit drei ausgepolsterten Taschen, wobei deren Außen­ wände jeweils einstückig durch das Oberhandteil des Handschuhs gebildet werden,
Fig. 6 - in perspektivischer Transparentdarstellung, mit Blick auf den Oberhandteil - eine weitere Ausführungs­ form eines mit ausgepolsterten Taschen versehenen Torwarthandschuhs, und
Fig. 7 eine Variante des aus Fig. 3 ersichtlichen Torwart­ handschuhs, in entsprechend perspektivischer Dar­ stellung.
In Fig. 1 bezeichnet 10 insgesamt das Oberhandteil und 11 insge­ samt das die sogenannte Fangfläche bildende Innenhandteil des gezeigten Torwarthandschuhs. Oberhandteil 10 und Innenhandteil 11 können aus den hierfür bei Torwarthandschuhen üblichen und be­ währten Materialien bestehen, wobei z. B. für das Innenhandteil 11 - vorzugsweise - auf dünnem textilem Trägermaterial aufgebauter geschäumter Latex verwendet werden kann. Oberhandteil 10 und Innenhandteil 11 sind, wie ebenfalls bei Torwarthandschuhen allgemein üblich, bei 12 bis 18 miteinander vernäht, wobei die Verbindung mittelbar über Seitenteile 19, 20 und Fingerzwischen­ stücke, z. B. 21, 22, 41, 42, erfolgt, was ebenfalls dem Stand der Technik entspricht.
Zur Aufnahme der fünf Finger der Hand besitzt der in Fig. 1 ge­ zeigte Handschuh vier Fingerteile 23 bis 26 und ein Daumenteil 27, die nicht fest miteinander verbunden sind, so daß eine ent­ sprechende Beweglichkeit aller fünf Finger gewährleistet ist.
Die wesentliche Besonderheit des aus Fig. 1 ersichtlichen Tor­ warthandschuhs besteht nun darin, daß an der Außenseite des kleinen Fingers (Fingerteil 23), des Zeigefingers (Fingerteil 26) und des Daumens (Daumenteil 27) Taschen 28, 29, 30 angesetzt sind, die in etwa Rechteckquerschnitt aufweisen und jeweils mit einem entsprechenden Querschnitt besitzenden Weichschaum-Polsterformteil 31 bzw. 32 bzw. 33 vollständig ausgefüllt sind. Wie die Finger­ teile 23 bis 27 selbst (vgl. z. B. das Daumenteil 27), bestehen die ausgepolsterten Taschen 28, 29, 30 jeweils aus zwei Seiten­ teilen - 19, 34 bzw. 22, 35 bzw. 20, 36 - sowie aus einem Innen­ handteil und einem Oberhandteil, welche beiden letzteren Teile - vorzugsweise und wie auch in Fig. 1 dargestellt - jeweils ein­ stückig durch das Innenhandteil 11 bzw. durch das Oberhandteil 10 des gesamten Handschuhs gebildet werden.
Gestrichelte Linien 37, 38, 39 markieren lediglich die Naht­ verbindungen der inneren Seitenwände 34, 35, 36 der Taschen 28, 29, 30 mit dem Innenhandteil 11. Entsprechende Nahtverbindungen (nicht gezeigt) bestehen auch mit dem Oberhandteil 10.
Vorteilhafterweise bilden die äußeren Seitenwände der Taschen 28, 29, 30 zugleich die bereits erwähnten und mit 19, 20 und 22 be­ zifferten Seitenwände des gesamten Handschuhs.
Es ist noch auf die Besonderheit hinzuweisen, daß sich die polstergefüllten Taschen 28 und 30 nicht nur über die Länge des jeweils zugeordneten Fingerteils - 23 bzw. 27 - erstrecken, sondern vielmehr bis in den Bereich des Handgelenks (etwa bei 40) verlängert sind, um so einen optimalen Aufprallschutz für die Hand, etwa bei Bodenberührung des Sportlers, zu ermöglichen.
Die Taschen 28 und/oder 29 und/oder 30 an den Seiten der Finger­ teile 23, 26, 27 können, einschließlich der jeweiligen Polster­ formteile 31, 32, 33, auch über die Kuppen des jeweils zuge­ ordneten Fingerteils gezogen werden, so daß sich auch eine ent­ sprechende Verlängerung der betreffenden Fingerteile (23 und/oder 26 und/oder 27) ergibt (in Fig. 1 nicht gezeigt).
Bei der Ausführungsform flach Fig. 2 besteht eine wesentliche Besonderheit darin, daß die hier mit 28' und 29' bezeichneten Taschen einschließlich ihrer Polsterungen 31', 32' - von der Außenkante 19' - über die Enden von kleinem Finger und Ring­ finger einerseits und - von der Innenkante 22' - über die Enden von Zeigefinger und Mittelfinger hinweg jeweils bogenförmig (siehe Bezugszeichen 43, 44) verlängert sind.
Damit durch die vorstehend geschilderten Maßnahmen die Möglich­ keit des Fingerspreizens nicht unterbunden oder verringert wird, werden die genannten Fingerpaare nicht unmittelbar, sondern je­ weils unter Zwischenschaltung einer V-förmigen Verbindungs­ tasche 45 bzw. 46 verbunden. Beim Spreizen der Finger wird dann die betreffende Verbindungstasche - 45 bzw. 46 - ähnlich wie eine Schwimmhaut gespannt. Fig. 2 zeigt die betreffenden Be­ reiche des Innenhandteils 11' in diesem durch Spreizen der Finger schwimmhautartig ausgespannten Zustand.
Die V-förmigen Verbindungstaschen 45, 46 können zur Stabilisie­ rung mit einem weichen hochkompressiblen Schaumstoff ausgefüllt sein, der sich weitgehend zusammendrücken läßt, wenn der Spieler eine Faust bildet.
Um zu ermöglichen, daß die an den Außenkanten 19', 22' des Handschuhs angesetzten ausgepolsterten Taschen 28', 29' über die Fingerkuppen von kleinem Finger und Ringfinger einerseits und von Zeigefinger und Mittelfinger andererseits gezogen werden, müssen die Taschen 28', 29' Brücken bilden, welche die jeweils zugeordneten Fingerteile mit der jeweiligen Außenkante (19' bzw. 22') verbinden. Da hierdurch jeweils zwei Fingerteile verbunden werden, eröffnet sich die (in Fig. 2 auch dargestellte) Möglichkeit, für je ein Fingerpaar ein gemeinsames Fingerteil im Handschuh auszubilden. Es ergibt sich auf diese Weise ein "dreifingriger" Handschuh. Führt man den dargelegten Gedanken konsequent weiter, so kann man in entsprechender Weise auch zu einem Fausthandschuh gelangen, bei dem für vier Finger ein ge­ meinsames Fingerteil am Handschuh ausgebildet ist.
Der aus Fig. 2 ersichtliche Handschuh kann in einer Variante auch als Sonderform ausgebildet sein, wonach wiederum Zeige- und Mittelfinger einerseits und kleiner Finger und Ringfinger anderer­ seits jeweils in einem gemeinsamen Fingerzuschnitt untergebracht sind, das jeweilige Fingerpaar aber nicht durch eine V-förmige Tasche (z. B. 45), sondern durch eine eingebaute Zwischenwand getrennt ist. Im vorliegenden Fall ist die Zwischenwand als Weichschaum-Formteil (siehe Bezugszeichen 47) ausgeführt, das sich zu den Fingerkuppen hin V-förmig verbreitert. Die Flanken dieses Formteils sind der Fingerkontur entsprechend gewölbt. Diese Ausführung verfolgt den Zweck, daß die Finger ebenso fest oder fester im Handschuh geführt werden wie in einem Handschuh, in dem die Fingerteile einzeln ausgearbeitet sind. Diese Führung ist im Sinne einer anzustrebenden möglichst großen Fangsicher­ heit sehr wichtig. Das V-förmige Weichschaum-Formteil 47 kann komprimiert werden, so daß die Hand mühelos eine Faust bilden kann, erlaubt aber auch ein Spreizen der Finger.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform läßt sich - wie gesagt - auch auf einen Handschuh übertragen, dessen Außenzu­ schnitt vollständig einem Fausthandschuh entspricht, der aber zur Führung der einzelnen Finger interne Fingertrennwände (z. B. 47) enthält.
Die Ausführungsform nach Fig. 2 läßt sich vorteilhafterweise auch so abwandeln, daß für den Zeigefinger ein normaler eigener Fingerzuschnitt (mit angesetzter, die Fingerkuppe übergreifender Tasche) ausgeführt ist, während Mittel-, Ring- und kleiner Finger in einem gemeinsamen Fingerzuschnitt untergebracht sind. Da der Zeigefinger bei allen Fang- und Greifbewegungen die wichtigste Funktion aller Finger hat, könnte eine derartige Variante, bei der der Zeigefinger in seiner Beweglichkeit nicht eingeschränkt ist, in der Praxis eine besondere Bedeutung er­ langen.
Die Ausführungsform nach Fig. 3 ähnelt in den meisten Belangen derjenigen nach Fig. 1. Eine Besonderheit des Torwarthandschuhs nach Fig. 3 besteht jedoch darin, daß die äußeren Seitenteile - in Fig. 3 mit 19", 20" und 22" bezeichnet - eine größere Höhe aufweisen als die jeweiligen inneren Seitenwände - 34, 35 und 36 - der ausgepolsterten Taschen 28", 29" und 30", wo­ durch diese im Querschnitt Trapezform erhalten. Entsprechend trapezförmigen Querschnitt haben auch die die Taschen ausfüllenden Polsterungen 31", 32" und 33". Durch die unterschiedliche Höhenerstreckung der die Taschen 28", 29", 30" beidseitig begrenzenden Seitenwände ergeben sich entsprechende Anhebungen der Außenkanten des Innenhandteils 11, wodurch dieses eine die Fangfunktion begünstigende Schalenform erlangt.
Die vorstehend geschilderte Besonderheit der Ausführungsform nach Fig. 3 läßt sich auch ohne weiteres mit einer Handschuh­ ausführung kombinieren, wie sie aus Fig. 2 ersichtlich und bereits oben beschrieben worden ist.
Die aus Fig. 4 ersichtliche Variante eines Torwarthandschuhs trägt dem Umstand Rechnung, daß zwar ein möglichst großflächiges Innenhandteil 11 anzustreben ist (um die sogenannte Fangfläche des Handschuhs zu vergrößern), während des Oberhandteil 10 einer solchen Vergrößerung nicht bedarf. Dies findet bei der Variante nach Fig. 4 durch entsprechende Schrägstellung (und verbreiterte Ausführung) der die ausgepolsterten Taschen 28''', 29''' und 30''' jeweils außenseitig begrenzenden Seitenteile 19''', 22''' und 20''' Berücksichtigung. Hierdurch ergibt sich ein trapezförmiger Querschnitt der Taschen 28''', 29''' und 30''' und der diese ausfüllenden Polsterung 31''', 32''' und 33'''.
Das Oberhandteil 10 beschränkt sich hierbei auf das durch die anatomischen Erfordernisse der Hand vorgegebene Maß, ist also nicht größerflächig ausgebildet.
In ihren übrigen Merkmalen entspricht die Ausführungsform nach Fig. 4 dem in Fig. 1 dargestellten und bereits oben ausführlich beschriebenen Torwarthandschuh, so daß bezüglich Fig. 4 auf eine (nochmalige) Erörterung dieser Einzelheiten verzichtet werden kann.
Eine weitere, der Ausführungsform nach Fig. 4 ähnliche Variante geht aus Fig. 5 hervor. Hier besteht indessen, abweichend von Fig. 4, die Besonderheit darin, daß auf separate Seitenteile (wie sie z. B. in Fig. 4 mit 19''', 20''' und 22''' bezeichnet sind) verzichtet worden ist. Vielmehr werden diese peripheren Handschuhpartien bei der Ausführungsform nach Fig. 5 einstückig durch das Oberhandteil 10' gebildet, welches sich zu diesem Zweck zu den Außenkanten des Innenhandteils 11 hin erstreckt und bei 13, 18 und 14 mit diesem vernäht ist.
Auch diese Ausführungsform zeichnet sich, ähnlich wie die Variante nach Fig. 4, durch im Querschnitt etwa dreieck- bis trapezförmige polstergefüllte Taschen 28IV, 29IV und 30IV aus. Durch passend geformte Polsterformteile 31IV, 32IV, 33IV erhält auch hier die Innenhandfläche (Innenhandteil 11) die gewünschte ebene Verbreiterung oder, wie aus Fig. 5 er­ sichtlich, sogar eine schalenförmige Aufwölbung der Innenhand­ ränder (bei 13, 18, 14).
Fig. 6 zeigt einen transparent dargestellten Handschuh, der als Fausthandschuh ausgebildet ist, mit Blick auf das Oberhand­ teil 10". Bei diesem Handschuh übergreifen seitlich angesetzte polsterförmige Taschen 28V, 29V und 30V die Kuppen aller fünf Finger.
Damit beim Aufprall eines zu fangenden Balles die durch die Taschen 28V, 29V und 30V mit ihrer Weichschaumfüllung be­ wirkte "Verlängerung" der Finger bzw. der Hand nicht nach rück­ wärts weggebogen wird, wenn der Ball gerade eben die Finger­ spitzen berührt, ist das Oberhandteil 10" im Bereich der Finger­ enden 48 bis 51 durch ein eingenähtes Verstärkungsbauteil 52 versteift, welches - vorzugsweise - aus thermoplastischem Kunst­ stoff besteht. Das Verstärkungsbauteil 52 ist - wie Fig. 6 erkennen läßt - in einer durch das eigentliche Oberhandteil 10" und eine zusätzliche Abdeckung 53 gebildeten Tasche angeordnet bzw. eingenäht. (Die Abdeckung 53 ist in Fig. 6 halbseitig aufgebrochen dargestellt, um das darunterliegende Verstärkungs­ bauteil 52 besser kenntlich zu machen.) Die Abdeckung 53 kann aus einem geeigneten Textil-, Leder-, Gummi- oder flexiblen Kunststoffmaterial gefertigt sein.
Alternativ zu der in Fig. 6 gezeigten Anordnung kann das Ver­ stärkungsbauteil 52 auch zwischen zwei Lagen des Oberhandteils 10" eingenäht oder eingeklebt sein.
Eine Verstärkung der "Fingerverlängerung", wie sie aus Fig. 6 hervorgeht und im vorstehenden beschrieben worden ist, kann - in entsprechender Abwandlung - auch an dem in Fig. 2 dargestellten "Dreifingerhandschuh" vorgesehen sein, wobei in diesem Fall jeweils ein getrenntes Verstärkungsbauteil (52) für jedes Fingerpaar benötigt wird. Außerdem kann eine derartige Ver­ stärkung natürlich in entsprechender Abwandlung auch für einzelne Finger ausgeführt werden.
In jedem Fall sollte das betreffende Verstärkungsbauteil (z. B. 52 in Fig. 6) nicht nur die äußersten Fingerglieder übergreifen, sondern zumindest auch in den Bereich der mittleren Fingerglieder, wie in Fig. 6 angedeutet, hineinragen, damit es gemeinsam mit den Fingerenden für ausreichende Steifigkeit in diesem äußeren Handschuhbereich zu sorgen vermag.
Bei dem in Fig. 7 dargestellten Torwarthandschuh handelt es sich um eine Variante der Ausführungsform nach Fig. 3, weshalb in Fig. 7 die der Ausführungsform nach Fig. 3 entsprechenden Teile mit denselben Bezugszeichen wie dort beziffert sind. Dessen ungeachtet läßt sich aber die Besonderheit, durch die sich der Handschuh nach Fig. 7 auszeichnet, ebensogut auch bei den anderen oben beschriebenen und aus Fig. 1, 2 und 4 bis 6 ersichtlichen Ausführungsformen und ferner auch bei denjenigen Varianten realisieren, die in der Zeichnung nicht im einzelnen gezeigt, jedoch durch die Ansprüche mit umfaßt sind. Darüber hinaus ist die in Rede stehende und nachstehend im einzelnen beschriebene Besonderheit vorteilhafterweise sogar bei praktisch jedem be­ liebigen Torwarthandschuh nach dem bisherigen Stand der Technik anwendbar.
Die Besonderheit nach Fig. 7 besteht darin, daß in dem etwa dreieckförmigen Bereich zwischen dem Daumenteil 27 und der an das Zeigefingerteil 26 angefügten polstergefüllten Tasche 29" ein gepolstertes Materialteil 54 eingenäht ist. Durch das ge­ polsterte Material 54 wird die durch das Innenhandteil 11 und die integrierten ausgepolsterten Taschen 28", 29", 30" gebildete, bereits großflächige "Fanghand" nochmals beträchtlich vergrößert. Das gepolsterte Materialteil 54 kann in einfacher Weise im wesentlichen aus zwei Schichten aufgebaut sein, zwischen denen Polstermaterial angeordnet ist. Vorzugsweise kann hierbei die eine Schicht einstückig mit dem Innenhandteil 11 und die andere Schicht einstückig mit dem Oberhandteil 10 aus­ gebildet sein. Das in das Materialteil 54 eingenähte Polster­ material sorgt einerseits für eine genügende Stabilität der Fangfläche, andererseits wird durch das Materialteil 54 die Beweglichkeit der Fingerteile 26, 27 relativ zueinander nicht nennenswert beeinflußt.

Claims (13)

1. Sporthandschuh, insbesondere Torwarthandschuh, mit einem aus aufpralldämpfendem Material, vorzugsweise auf Basis eines geschäumten Latex, bestehenden Innenhandteil, einem den Handrücken bedeckenden Oberhandteil und Ober- und Innen­ handteil verbindenden Seitenteilen und Finger-Zwischenstücken, wobei das Innenhandteil eine gegenüber den anatomischen Vorgaben der Hand-Innenfläche größere Fläche aufweist, dergestalt, daß zumindest die wirksame Breite, ggf. auch die wirksame Länge eines oder mehrerer Finger vergrößert wird, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem kleinen Finger (48) benachbarten Außenseite, zwischen kleinem Finger und Seiten­ teil (19, 19', 19", 19'''), und/oder an der (dem Daumen (27) zugewandten) Außenseite des Zeigefingers (51) und/oder an der (vom Zeigefinger (51) abgewandten) Außenseite (20, 20", 20''') des Daumens (je) eine in Geometrie und Machart einem Fingerteil (23 bis 27) etwa entsprechende Tasche (28, 29, 30; 28', 29', 30'; 28", 29", 30"; 28''', 29''', 30'''; 28IV, 29IV, 30IV; 28V, 29V, 30V) ausgebildet ist, die mit einem Polstermaterial (31, 32, 33; 31', 32', 33'; 31", 32", 33"; 31''', 32''', 33'''; 31IV, 32IV, 33IV) ausgefüllt ist.
2. Sporthandschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der ausgepolsterten Tasche(n) (28, 29, 30; 28', 29', 30'; 28", 29", 30"; 28''', 29''', 30'''; 28IV, 29IV, 30IV; 28V, 29V, 30V) (jeweils) etwa der Breite eines Fingerteils (23, 24, 25, 26) des Handschuhs entspricht.
3. Sporthandschuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an der dem kleinen Finger (48) benachbarten Außenseite und/oder die an der Außenseite des Daumenteils (27) angeordnete und mit Polstermaterial (31, 31', 31", 31''', 31IV) gefüllte Tasche (28, 28', 28", 28''', 28IV, 28V) bzw. (30, 30", 30''', 30IV, 30V) sich über den Handbereich bis hin zum Handgelenk (40) erstreckt.
4. Sporthandschuh nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Polsterung (31', 32') gefüllte(n) Tasche(n) (28', 29'; 28V, 29V) um die Kuppe des (der) zugeordneten Finger(s) (48 bis 51) herumgezogen ist (sind), derart, daß sich dort das Innenhandteil (11') über das (die) betreffende(n) Fingerende(n) hinaus erstreckt (Fig. 2 und 6).
5. Sporthandschuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß - zumindest im Bereich des Innen­ handteils (11') - die Fingerteile von kleinem Finger (48) und Ringfinger (49) einerseits und von Zeigefinger (51) und Mittelfinger (50) andererseits miteinander verbunden sind und daß die mit Polstermaterial (31', 32') gefüllten Taschen (28', 29') einerseits - ausgehend von der (dem kleinen Finger benachbarten) Außenseite - die Kuppen von kleinem Finger und Ringfinger übergreifen (bei 43) und andererseits - ausgehend von der (dem Daumen zugewandten) Innenseite des Zeigefingers - die Kuppen von Zeigefinger und Mittelfinger übergreifend (bei 44) verlängert ausgebildet sind (Fig. 2).
6. Sporthandschuh nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die beiden Fingerpaare (43, 44) bildenden Fingerteile (kleiner Finger und Ringfinger einerseits sowie Zeigefinger und Mittelfinger andererseits) jeweils unter Zwischenschaltung einer V-förmigen Verbindungs­ tasche (45) schwimmhautartig miteinander verbunden sind (Fig. 2).
7. Sporthandschuh nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungstaschen (45) zur Stabilisierung mit einem weichen hochkompressiblen Schaumstoff (47) ausgefüllt sind.
8. Sporthandschuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß für jedes der beiden Fingerpaare (43, 44) ein gemeinsames Fingerteil vorgesehen ist und daß die beiden Fingerteile sich zu den Fingerspitzen hin V-förmig erweitern, derart, daß ein Spreizen der beiden Finger (48, 49 bzw. 50, 51) jedes Fingerpaars möglich ist (Fig. 2).
9. Sporthandschuh nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den V-förmigen Zwischenraum zwischen den beiden Fingern (48, 49 bzw. 50, 51) jedes Finger­ paars ein weiches Schaumstoffpolster (47) eingenäht ist, welches ein sich dem Finger-Seitenprofil anpassendes ein­ geformtes Fingerbett aufweisen kann.
10. Sporthandschuh nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils die äußere Seitenwand (19", 19''' bzw. 22", 22''' bzw. 20", 20''') der drei den Handschuh kleinfingerseitig bzw. zeigefingerseitig bzw. daumenseitig abschließenden polstergefüllten Taschen (28", 28''' bzw. 29", 29''' bzw. 30", 30''') höher ausgebildet sind als die die Taschen jeweils innenseitig begrenzenden Seitenteile (34, 35, 36), derart, daß das Innenhandteil (11) einen hochgezogenen äußeren Rand erhält und damit insgesamt Schalenform aufweist (Fig. 3, 4 und 5).
11. Sporthandschuh nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Fingerkuppen hinaus­ ragenden Bereiche der Fingerteile jeweils eine Versteifung (52) aufweisen, die zumindest das oberste Fingerglied über­ deckt (Fig. 6).
12. Sporthandschuh, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der (etwa dreieckförmige) Be­ reich zwischen dem Daumenteil (27) und dem Zeigefingerteil (26) oder zwischen dem Daumenteil (27) und einer an das Zeigefingerteil (26) angefügten ausgepolsterten Tasche (29") durch ein gepolstertes Materialteil (54) ausgefüllt ist, derart, daß die einander zugewandten Kanten von Daumenteil (27) und Zeigefingerteil (26) bzw. von Daumenteil (27) und ausgepolsterter Tasche (29") beweglich miteinander verbunden sind (Fig. 7).
13. Sporthandschuh nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das gepolsterte Materialteil (54) im wesentlichen aus zwei Schichten besteht, zwischen denen Polstermaterial angeordnet ist, wobei die eine Schicht ein­ stückig mit dem Innenhandteil (11) und die andere Schicht einstückig mit dem Oberhandteil (10) ausgebildet sein kann.
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