DE19618206A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Beschichtung von Glasbehältern und beschichteter Glasbehälter - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Beschichtung von Glasbehältern und beschichteter GlasbehälterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des An
spruchs 1, eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 17 und
einen Glasbehälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 44.
Bei einem bekannten Verfahren dieser Art (WO 94/17002 A1) werden zahl
reiche Greifvorrichtungen an einem Endlosförderer durch die Beschich
tungsanlage geführt. Die Behältergruppen werden zunächst in ein Bad mit
flüssigem Beschichtungsmaterial getaucht und nach dem Verlassen des Ba
des zunächst durch eine Zone zur thermischen Alterung des Tauchüberzugs
und sodann durch eine Aushärtezone geführt und schließlich wieder auf
dem Kühlofenband abgesetzt. Jede Greifvorrichtung weist zwei Greiflei
sten auf, die jeweils alle Glasbehälter der betreffenden Gruppe auf ge
genüberliegenden Seiten unterhalb der Mündung ergreifen.
Ein ähnliches Verfahren ist aus der EP 0 442 735 A2 bekannt. Hier wird
allerdings am Ende des Förderweges eine zweistufige Bestrahlung der
Glasbehälter verwendet.
Aus der US 3 270 710 A ist es an sich bekannt, eine Glasflasche zu
nächst mit einem flüssigen Primer und sodann mit einem flüssigen Vinyl
harz zu überziehen.
Aus der US 3 200 002 A ist es an sich bekannt, Flaschen im Tauchverfah
ren mit einem flüssigen Plastisol zu überziehen und dazu Greifvorrich
tungen mit einer endlosen Förderkette zu bewegen.
Aus der US 4 022 155 A ist es an sich bekannt, Glasbehälter mit einer
parallelogrammartigen Handhabungsvorrichtung an Greifvorrichtungen von
einem ersten förderband über eine Beschichtungsstation und nach dem Be
schichten auf ein zweites förderband weiterzuschwenken. Die Beschich
tungsstation weist ein Wirbelbett auf, in das die Behälter eingetaucht
werden. Das Wirbelbett enthält ein thermoplastisches Polymer.
Aus der DE 26 17 976 B2 ist eine besondere, glockenförmige Greifeinheit
an sich bekannt. Innerhalb einer geschlossenen, äußeren Glocke ist mit
einem Kolben eine längsgeschlitzte Federhülse verschiebbar geführt. An
jeder Zunge der Federhülse befindet sich unten eine Greifklaue, die bei
axialer Relativbewegung zwischen Federhülse und Glocke durch einen ver
schleißfesten Ring radial nach innen in formschlüssige Berührung mit
dem Glasbehälter bewegt wird. Ein mit der Glocke starr verbundener
Stopfen sitzt oben auf der Mündung oder dem Verschluß des Glasbehäl
ters. Eine Druckfeder spannt die Greifklauen in ihre Greifposition vor.
Die Greifklauen werden durch Druckluft in ihre Freigabeposition ge
führt. Die Druckluft wirkt auf die Oberseite des Kolbens der Feder
hülse.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Beschichtung zu schaf
fen, durch welche die Oberfläche der Glasbehälter besser vor Beschädi
gungen geschützt wird.
Diese Aufgabe ist hinsichtlich des Verfahrens durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst. Durch die Aushärtung auf dem Transportband in der
zweiten Aushärtezone wird die Qualität der ausgehärteten Schicht erheb
lich verbessert.
Die Merkmale des Anspruchs 2 empfehlen sich, wenn die Schicht an den
Böden der Glasbehälter zunächst verfestigt werden soll, bevor die Glas
behälter auf dem Transportband abgesetzt werden.
Gemäß Anspruch 3 ergibt sich eine gleichmäßige und gut kontrollierbare
Beschichtung. Alternativ könnte das Pulver auch durch ein an sich be
kanntes elektrostatisches Beschichtungsverfahren auf die Glasbehälter
aufgetragen werden.
Durch die Merkmale des Anspruchs 4 läßt sich die Handhabungsvorrichtung
vereinfachen und ist ein störungsfreier Transport der Glasbehälter er
leichtert. Vorzugsweise wird jede Gruppe der Glasbehälter von dem Kühl
ofenband eines einer Glasformmaschine nachgeschalteten Kühlofens abge
nommen. So läßt sich die den Glasbehältern am Ende des Kühlofens noch
innewohnende Wärmeenergie optimal dazu ausnutzen, das Beschichtungsme
dium auf den Glasbehälter aufzutragen und anschließend zu einer wider
standsfähigen Schutzschicht zu verfestigen. Vorteilhafterweise wird die
Gruppe während der Abnahme vom kontinuierlich laufenden Kühlofenband in
der Transportrichtung des Kühlofenbands mitbewegt und dann in die senk
rechte Bewegungsrichtung übergegangen. So lassen sich die Glasbehälter
schonend und zügig aufnehmen.
Die Merkmale jedes der Ansprüche 5 bis 9 führen zu einer insgesamt gün
stigen Bewegungscharakteristik für die Glasbehälter.
Die Servicestation gemäß Anspruch 10 wird entweder in jedem Betriebszy
klus oder nur bei Bedarf mit der Greifvorrichtung angefahren.
Die Merkmale des Anspruchs 11 bieten eine bauliche und betriebliche
Vereinfachung.
Gemäß Anspruch 12 ist ein Schnellwechsel des Behälters auch innerhalb
des normalen Betriebszyklus möglich.
Vorzugsweise geschieht die Bodenaushärtung gemäß Anspruch 13 im Still
stand der Glasbehälter. Eine Beheizung durch Wärmestrahlung kann nicht
nur von unten, sondern unter beliebiger, geeigneter Winkelstellung der
Heizanordnung und der Behälterböden erfolgen.
Die Merkmale des Anspruchs 14 gewährleisten eine sehr gleichmäßige Aus
härtung der Schicht.
Gemäß Anspruch 15 können die Glasbehälter z. B. mit einer reibungsmin
dernden flüssigen Lösung besprüht werden, z. B. mit einer an sich be
kannten Kaltendvergütung.
Die Merkmale des Anspruchs 16 führen zu einer besonders günstigen Be
schichtung der Glasbehälter. So ausgestattete Glasbehälter sind auch
zur Aufnahme von Füllgütern unter erhöhtem Innendruck, z. B. CO₂-haltigen
Getränken, geeignet. Beispielsweise wird Pulver einer Korngröße von 5
bis 60 µm verwendet.
Die zuvor erwähnte Aufgabe ist hinsichtlich der Vorrichtung durch die
Merkmale des Anspruchs 17 gelöst. Als Temperiervorrichtung kann z. B.
der einer Glasformmaschine nachgeschaltete Kühlofen verwendet werden.
Vor der Aufnahme durch die Greifvorrichtung können die Glasbehälter
völlig unbeschichtet oder schon mit einer an sich bekannten Heißendver
gütung versehen sein. Insbesondere kann der Träger im wesentlichen
rechteckig ausgebildet sein. Die Gruppe ist dann z. B. eine rechteckige
Matrix aus 15 Reihen und 40 Spalten, umfaßt also 600 Glasbehälter, die
alle in einem Abstand voneinander angeordnet sind. Die Gruppen lassen
sich nach der Beschichtung einfach und sicher auf dem Transportband ab
setzen. Die Aushärtung auf dem Transportband erfolgt besonders gleich
mäßig und gut kontrollierbar.
Die erste Aushärtezone für die Bodenschicht der Glasbehälter wird gemäß
Anspruch 18 vorgesehen, wenn es zweckmäßig erscheint, eine solche Bo
denhärtung vorzuschalten, bevor die Glasbehälter auf dem Transportband
abgesetzt werden.
Jede Greifeinheit gemäß Anspruch 19 ist vorzugsweise mit vier Greifele
menten versehen. Dies schafft die Möglichkeit, bei einer Anordnung der
Greifeinheiten in einer vorerwähnten Matrix die Greifelemente bei mini
malem Abstand der Greifeinheiten voneinander in geeignete Zwischenräume
zwischen den Greifeinheiten zu bewegen. Die Kolben-Zylinder-Einheit ist
vorzugsweise doppeltwirkend und pneumatisch betätigt. Anstelle eines
Hoch- und Abwärtsschwenkens der Greifelemente können diese auch dadurch
betätigt werden, daß sie relativ zu dem Rest der Greifeinheit linear
bewegt werden.
Gemäß Anspruch 20 läßt sich verhindern, daß in der Greifposition Be
schichtungsmedium in den Innenraum des Greifelements gelangt.
Gemäß Anspruch 21 lassen sich die Greifelemente besonders einfach und
funktionssicher bewegen.
Gemäß Anspruch 22 ist sichergestellt, daß bei Druckmediumausfall die
Greifelemente in ihre Greifposition geschlossen werden.
Die Merkmale des Anspruchs 23 ermöglichen ein Ausweichen der Greifein
heit für den Fall, daß die Mündung eines Glasbehälters unzulässig stark
exzentrisch angeordnet ist und ein geöffnetes Greifelement beim Nieder
fahren der Greifeinheit auf der Behältermündung aufsetzt.
Gemäß Anspruch 24 wird die Greifeinheit stets in die normale Betriebs
stellung vorgespannt.
Die Merkmale des Anspruchs 25 bieten eine besonders einfache Drehsiche
rung.
Gemäß Anspruch 26 läßt sich die Greifeinheit bei Bedarf schnell aus
wechseln.
Die Merkmale des Anspruchs 27 erfüllen eine zweifache Funktion. Zum ei
nen wird durch den Stopfen im normalen Betrieb die Mündung des Glasbe
hälters abgedichtet und so ein unerwünschtes Eindringen von Beschich
tungsmedium in den Glasbehälter verhindert, und zum anderen dichtet der
Stopfen die untere Greiföffnung der in der Greifposition befindlichen
Greifelemente dann ab, wenn sich unterhalb dieser Greifeinheit einmal
kein Glasbehälter befinden sollte. So wird auch in letzterem Fall ver
hindert, daß Beschichtungsmedium in das Innere der Greifeinheit ge
langt.
Die Merkmale des Anspruchs 28 gewährleisten, daß der Stopfen seine
Funktion auch bei Ausfall des zugehörigen Druckmediums erfüllen kann.
Das Druckmedium gemäß Anspruch 29 ist vorzugsweise Druckluft von z. B. 3
bar.
Gemäß Anspruch 30 wird als Spülgas insbesondere Luft mit einem Druck
von z. B. 4900 Pa (500 mm WS) verwendet. Das Spülgas kühlt einerseits
die Greifeinheit und verhindert oder mindert dadurch die Neigung von
Beschichtungsmedium, an der Greifeinheit zu haften. Zum anderen ent
steht durch das Spülgas ein Überdruck im Innenraum der Greifeinheit,
wodurch das Eindringen von Beschichtungsmedium in die Greifeinheit er
schwert oder verhindert wird.
Gemäß Anspruch 31 ergibt sich eine bauliche und betriebliche Vereinfa
chung. Bei der Anzahl von Greifeinheiten handelt es sich vorzugsweise
um sämtliche Greifeinheiten einer Spalte in der vorerwähnten Matrix.
Eine solche Spalte weist z. B. 15 im Abstand voneinander angeordnete
Greifeinheiten auf.
Die Merkmale des Anspruchs 32 sind konstruktiv besonders günstig.
Gemäß Anspruch 33 wird verhindert, daß von den Greifelementen gegebe
nenfalls abfallendes Beschichtungsmedium auf die an den Greifelementen
hängenden Glasbehälter fällt und zu einer ungleichmäßigen Beschichtung
führt.
Gemäß Anspruch 34 ergibt sich eine besonders gleichmäßige und wirt
schaftliche Beschichtung. Mehr als einen Behälter verwendet man dann,
wenn die Betriebsumstände dies erfordern.
Der Behälter gemäß Anspruch 35 gewährleistet einen sicheren Beschich
tungsbetrieb. Die Luftkammer ist vorzugsweise in Zellen unterteilt, um
eine möglichst gleichmäßige Luftversorgung über die Querschnittsfläche
des Wirbelsinterbetts zu gewährleisten. Die poröse Platte ist von sol
cher Porosität, daß zwar die Luft von unten nach oben durchgelassen
wird, im Gegenzug aber Pulverpartikel nicht durch die Platte hindurch
dringen können. Die poröse Platte ist z. B. als Bronze- oder Kunststoff-
Sinterplatte ausgeführt.
Der Scherbenkorb gemäß Anspruch 36 dient dazu, Glasbehälter oder Scher
ben, die in das Wirbelsinterbett gefallen sind, leicht wieder aus dem
Wirbelsinterbett entfernen zu können.
Gemäß Anspruch 37 kann die Umgebung des Behälters wirkungsvoll frei von
Pulverresten gehalten werden.
Die Merkmale des Anspruchs 38 bieten betriebliche Vorteile. Die Ein
tauchtiefe der Greifeinheiten soll möglichst gering gehalten werden,
damit möglichst wenig Beschichtungsmedium an den Greifeinheiten haften
und in die Glasbehälter und die Umgebung gelangen kann.
Gemäß Anspruch 39 ergibt sich eine besonders schnelle und sichere Be
schichtung. Zum Beispiel kann einerseits beim Eintauchen der Glasbehäl
ter kurz vor der Berührung des Spiegels des Beschichtungsmediums durch
die Glasbehälterböden und andererseits beim Ausheben der Glasbehälter
kurz bevor die Behälterböden den Spiegel wieder verlassen, die Ge
schwindigkeit konstant gehalten werden. Insbesondere soll verhindert
werden, daß Beschichtungsmedium durch die Eintauch- und Aushebebewegun
gen der Glasbehälter und der Greifeinheiten übermäßig aufgewirbelt wird
und unkontrolliert in die Umgebung gelangt.
Die Heizvorrichtung gemäß Anspruch 40 kann z. B. als elektrische Wider
standsheizung mit einem kreisförmigen Heizteller oder als ringförmiger
Gasbrenner ausgebildet sein.
Gemäß Anspruch 41 läßt sich einerseits Heizenergie sparen und anderer
seits ein unerwünschtes Aufheizen der betreffenden Greifeinheiten ver
ringern.
Die Merkmale des Anspruchs 42 empfehlen sich insbesondere dann, wenn
die Bodenschicht vor dem Absetzen der Glasbehälter auf dem Transport
band nicht ausgehärtet wird. Das Transportband kann z. B. ähnlich einem
Maschendraht ausgebildet sein.
Gemäß Anspruch 43 kann ein Anhaften der Böden der Glasbehälter an dem
Transportband verhindert oder stark gemindert werden. Das Trennmittel
kann z. B. flüssig auf das Transportband aufgesprüht werden.
Die zuvor erwähnte Aufgabe ist hinsichtlich des Glasbehälters durch die
Merkmale des Anspruchs 44 gelöst. Die Pulverlackschicht kann je nach
Bedarf glänzend, durchscheinend, glatt, glasklar, eingefärbt, oder auf
andere Weise besonders ausgestaltet werden. Die zumindest annähernd du
roplastische Pulverlackschicht stellt einen ausgezeichneten Schutz vor
Beschädigungen der Glasoberfläche dar. So ist es möglich, die Ge
brauchsfestigkeit des Glases während des Einsatzes des Glasbehälters zu
bewahren.
Die Merkmale des Anspruchs 45 führen zu einer völlig ausreichenden Pul
verlackschicht.
Gemäß Anspruch 46 ist es möglich, bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Pulverlackschicht die Glasmasse und damit die Wanddicke des Glasbehäl
ters gegenüber dem Stand der Technik deutlich zu verringern. Jede der
artige Verringerung führt zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen.
Die Merkmale jedes der Ansprüche 47 bis 61 verdeutlichen an Beispielen
von marktgängigen Glasbehältern die möglichen Einsparungen an Glas
masse.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfol
gend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der
Beschichtungsvorrichtung,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer anderen Ausführungsform
der Beschichtungsvorrichtung,
Fig. 3 die Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 die Ansicht gemäß Linie IV-IV in Fig. 1 in vergrößerter Darstel
lung,
Fig. 5, 6 und 7 jeweils einen Längsschnitt durch eine Greifeinheit der
Vorrichtung in unterschiedlichen Betriebssituationen,
Fig. 8 die Ansicht gemäß Linie VIII-VIII in Fig. 5,
Fig. 9 die Ansicht gemäß Linie IX-IX in Fig. 5,
Fig. 10 die Schnittansicht gemäß Linie X-X in Fig. 5,
Fig. 11 die Schnittansicht nach Linie XI-XI in Fig. 7,
Fig. 12 die Schnittansicht nach Linie XII-XII in Fig. 8,
Fig. 13 die Schnittansicht nach Linie XIII-XIII in verkleinerter Dar
stellung,
Fig. 14 die Ansicht gemäß Linie XIV-XIV in Fig. 6,
Fig. 15 die Schnittansicht nach Linie XV-XV in Fig. 5,
Fig. 16 einen Längsschnitt durch einen Randbereich eines Wirbelsinter
betts,
Fig. 17 eine schematische Draufsicht auf ein Heizregister zur Aushär
tung der Bodenschicht der Glasbehälter und
Fig. 18 die Draufsicht auf einen Teil eines die beschichteten Glasbe
hälter aufnehmenden Transportbands.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Aufbringung einer Schicht 2 (Fig.
15) auf einen Teil der Außenfläche von Glasbehältern 3. Die Glasbehäl
ter 3 werden in einer nicht gezeichneten Glasformmaschine hergestellt
und z. B. in 40 zueinander parallelen Spalten 4 (Fig. 4) auf ein Kühl
ofenband 5 geschoben. Ein Obertrum des endlosen Kühlofenbands 5 bewegt
sich kontinuierlich in einer Transportrichtung 6. Das Kühlofenband 5
durchläuft zunächst einen Kühlofen 7 bis zu einem hinteren Ende 8 des
Kühlofens 7 und läuft dann weiter bis zu einer Umlenkstelle 9, von der
es zum vorderen Ende des Kühlofens 7 zurückgeführt wird.
Bei den Glasbehältern 3 handelt es sich insbesondere um Flaschen, die
vor ihrem Eintritt in den Kühlofen 7 mit einer sogenannten Heißendver
gütung versehen werden. Dabei handelt es sich um eine Zinnoxid- oder
Zinndioxidschicht, die in gasförmiger Phase auf die Glasbehälter 3 auf
gebracht wird. Dies geschieht zumeist im sogenannten CVD (Chemical Va
por Deposition)-Verfahren. Die Heißendvergütung hat anorganische Ei
genschaften. Auf dieser oxidischen Oberfläche haftet die nachfolgend
erfindungsgemäß aufzubringende Schicht gleichgut wie auf der ebenfalls
oxidischen frischen Glasoberfläche, die zuvor nicht mit einer Heißend
vergütung versehen wurde. Erfindungsgemäß können also sowohl Glasbehäl
ter 3 mit Heißendvergütung als auch Glasbehälter 3 ohne Heißendvergü
tung mit gleichem Erfolg beschichtet werden.
Der Kühlofen 7 bildet eine Temperiervorrichtung, an deren hinterem Ende
8 die Glasbehälter 3 alle eine möglichst gleiche Temperatur im Bereich
von 100 bis 160°C aufweisen.
Gleich hinter dem hinteren Ende 8 des Kühlofens 7 wird eine Gruppe 10
der Glasbehälter 3 an einer Aufnahmestelle 11 durch eine Greifvorrich
tung 12 einer Handhabungsvorrichtung 13 gegriffen. Während dieses
Greifvorgangs läuft das Kühlofenband 5 in der Transportrichtung 6 wei
ter. Deshalb wird die Handhabungsvorrichtung 13 während der Abnahme der
Gruppe 10 vom Kühlofenband 5 in nicht dargestellter Weise überlagert in
der Transportrichtung 6 und nach oben gefahren. So kann die Gruppe 10
aufgenommen werden, ohne daß die auf dem Kühlofenband 5 nachrückenden
Glasbehälter 3 dadurch beeinträchtigt würden.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Gruppe 10 aus ei
ner Matrix von 40 Spalten 4 (Fig. 4) und 15 Reihen 14, also insgesamt
600 Glasbehältern 3. Die Greifvorrichtung 12 weist einen Träger 15 auf,
der entlang einer im einzelnen nicht gezeichneten Bahn der Handhabungs
vorrichtung 13 bewegbar ist. An dem Träger ist für jeden Glasbehälter 3
der Gruppe 10 eine Greifeinheit 16 angeordnet, deren Einzelheiten im
Zusammenhang mit den Fig. 5 bis 15 erläutert werden.
Von der Aufnahmestelle 11 wird die Gruppe 10 durch die Handhabungsvor
richtung 13 in im wesentlichen senkrechter Richtung auf ein erstes Ni
veau 17 angehoben, sodann in waagerechter Richtung in Fig. 1 nach links
über einen Behälter 18 transportiert und schließlich in senkrechter
Richtung auf ein zweites Niveau 19 in dem Behälter 18 abgesenkt. Der
Behälter 18 enthält ein Pulver als Beschichtungsmedium für die Glasbe
hälter 3 und bildet mit diesem Pulver ein Wirbelsinterbett.
Normalerweise umgreifen die Greifeinheiten 16 eine Mündung 20 des zuge
hörigen Glasbehälters 3 und verhindern, daß die Mündung 20 mit dem Pul
ver beschichtet wird. Um eine vollständige Beschichtung des Rests der
Glasbehälter 3 zu gewährleisten, werden nicht nur die Glasbehälter 3,
sondern auch ein unterer, z. B. maximal 20 mm hoher Bereich der Greif
einheiten 16 in das Pulver in dem Behälter 18 eingetaucht. Die Ein
tauchdauer beträgt z. B. von < 0 s bis < 5 s, bis genügend Pulver an der
erhitzten Oberfläche des Glasbehälters 3 haftet. Die Gruppe 10 wird so
dann durch die Handhabungsvorrichtung 13 von dem zweiten Niveau 19 auf
ein drittes Niveau 21 angehoben und anschließend in waagerechter Rich
tung, in Fig. 1 nach rechts, über ein Transportband 22 transportiert.
Zweckmäßigerweise wird das dritte Niveau 21 gleich dem ersten Niveau 17
gemacht.
Ein Obertrum des Transportbands 22 läuft vorzugsweise ständig in einer
Transportrichtung 23, normalerweise parallel zu der Transportrichtung 6
des Kühlofenbands 5. Vorzugsweise wird die Handhabungsvorrichtung 13 in
dieser Abgabestellung oberhalb des Transportbands 22 nicht nur in senk
rechter Richtung, sondern überlagert auch in der Transportrichtung 23
bewegt, während die Greifvorrichtung 12 passiviert wird und die Gruppe
10 an das Transportband 22 übergibt. Auf diese Weise werden die Glasbe
hälter 3 standsicher auf das Transportband 22 abgegeben. An dieser Ab
gabestelle kann eine nicht gezeichnete Absaugevorrichtung für über
schüssig anhaftendes Beschichtungsmedium vorgesehen sein. Vor der Über
nahme der Glasbehälter 3 kann das Transportband 22 in nicht gezeichne
ter Weise mit einem Trennmittel versehen werden, das ein Anhaften der
Behälterböden 31 (Fig. 16) verringert oder verhindert.
Die von den Glasbehältern 3 entleerte Greifvorrichtung 12 wird auf ei
nem vierten Niveau 24 in waagerechter Richtung, in Fig. 1 nach links,
in eine Position oberhalb der Aufnahmestelle 11 zurücktransportiert und
anschließend in senkrechter Richtung zu der Aufnahmestelle 11 hin abge
senkt, um eine neue Gruppe 10 zu übernehmen.
Alternativ kann die entleerte Greifvorrichtung 12 auf dem vierten Ni
veau 24 in waagerechter Richtung über die Aufnahmestelle 11 hinaus bis
in eine Servicestation 25 zurücktransportiert werden. In der Servi
cestation 25 können nach Bedarf Servicehandlungen, wie die Kühlung der
Greifvorrichtung 12, die Reinigung der Greifvorrichtung 12 von anhaf
tendem Beschichtungsmedium oder der Abwurf von Ausschußbehältern 26,
vorgenommen werden. In der Servicestation 25 kann auch die bis dahin
eingesetzte Greifvorrichtung durch eine neue Greifvorrichtung 12 er
setzt werden. Zwei solche neue Greifvorrichtungen 12 sind in Fig. 1
links von der Servicestation 25 in Wartestellung eingezeichnet.
Die von der Greifvorrichtung 12 übernommenen, beschichteten Gasbehälter
3 fördert das Transportband 22 in der Transportrichtung 23 in eine
zweite Aushärtezone 27, die als tunnelartiger Aushärteofen ausgebildet
ist. In der zweiten Aushärtezone 27 wird die Pulverschicht auf den
Glasbehältern 3 z. B. während 10 min bei ca. 180 bis 220°C ausgehärtet.
Danach können die Glasbehälter auf etwa 80°C abgekühlt und noch mit ei
ner an sich bekannten Kaltendvergütung versehen werden.
Die Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 bietet auch die alternative Möglichkeit,
die Glasbehälter 3 auf Wunsch oder bei Störungen in der Pulverbeschich
tungsanlage nicht mit Pulverlack zu beschichten. In diesem Fall bleibt
die Greifvorrichtung 12 an der Aufnahmestelle 11 inaktiv, so daß die
Glasbehälter 3, wie in Fig. 1 rechts unten angedeutet, auf dem Kühl
ofenband 5 weiterlaufen und dort mit einer an sich bekannten Beschich
tungsvorrichtung 28 mit einer üblichen Kaltendvergütung versehen wer
den.
Das vierte Niveau 24 kann gleich dem ersten Niveau 17 gemacht werden.
In allen Zeichnungsfiguren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszahlen
versehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 1 nach Fig. 2 wird die
Gruppe 10 der Glasbehälter 3 in der gleichen Weise an der Aufnahme
stelle 11 von dem Kühlofenband 5 durch die Handhabungsvorrichtung 13
abgehoben, wie gemäß Fig. 1. Von dem ersten Niveau 17 wird die Gruppe
10 dann allerdings nicht nach links in Fig. 2, sondern nach rechts in
waagerechter Richtung verfahren, bis sie oberhalb des Behälters 18 an
gelangt ist. Sodann wird die Gruppe 10 in der gleichen Weise in den Be
hälter 18 eingetaucht und aus diesem wieder ausgehoben, wie in Fig. 1.
Nach dem Ausheben aus dem Beschichtungsmedium in dem Behälter 18 wird
die Gruppe 10 in waagerechter Richtung nach rechts in Fig. 2 in eine
erste Aushärtezone 29 transportiert. In der ersten Aushärtezone 29 ist
unterhalb der Gruppe 10 ein Heizregister 30 stationär angeordnet. Mit
dem Heizregister 30 wird im wesentlichen nur die Schicht 2 (Fig. 15)
auf den Böden 31 (Fig. 16) der Glasbehälter 3 ausgehärtet. Dieses Aus
härten dauert z. B. maximal 40 s und findet vorzugsweise auf dem ersten
Niveau 17 statt.
Im Anschluß an die Bodenhärtung in der ersten Aushärtezone 29 wird die
Gruppe 10 durch die Handhabungsvorrichtung 13 in waagerechter Richtung
nach rechts in Fig. 2 über das Transportband 22 transportiert. Die
Gruppe 10 wird in der gleichen Weise auf dem Transportband 22 abge
setzt, wie dies zu Fig. 1 beschrieben wurde. Es folgt die Aushärtung
des Rests der Schicht 2 (Fig. 15) in der zweiten Aushärtezone 27, die
wiederum als tunnelartiger Aushärteofen ausgebildet ist. Nach einem
hinteren Ende 32 der zweiten Aushärtezone 27 kühlen die beschichteten
Glasbehälter 3 ab und werden schließlich durch die Beschichtungsvor
richtung 28 mit einer an sich bekannten Kaltendvergütung versehen.
Eine solche Kaltendvergütung kann analog zu Fig. 1 auch hinter der Auf
nahmestelle 11 auf die Glasbehälter 3 aufgebracht werden, wenn diese
ohne Pulverlackbeschichtung auf dem Kühlofenband 5 weiterlaufen.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Vorrichtung 1 gemäß Fig. 2 in
schematischer Darstellung. Wenn der Behälter 18 zu Reparatur- oder War
tungszwecken ausgetauscht werden soll, wird er in Richtung des Pfeils
33 seitlich aus seiner Betriebsposition herausbewegt. Ein frischer, be
triebsbereiter Behälter 18 wird sodann in Richtung des Pfeils 34 von
der gegenüberliegenden Seite her in die vollausgezogene Betriebsposi
tion gebracht. So kann der Wechsel des Behälters 18 mit geringstmögli
cher Verlustzeit vonstatten gehen.
Fig. 4 zeigt die Ansicht von unten auf die Greifvorrichtung 12. Man er
kennt, wie in diesem Fall 600 Greifeinheiten 16 matrixartig in Spalten
4 und Reihen 14 an dem Träger 15 angeordnet sind. Bestandteile des Trä
gers 15 sind rohrförmige Traversen 35, von denen in Fig. 4 nur eine ge
zeichnet ist. Je eine dieser Traversen 35 ist einer Spalte 4 von in
diesem Fall 15 Greifeinheiten 16 zugeordnet und trägt diese Greifein
heiten 16. Der Träger 15 weist in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4
in seiner Längsmitte eine Teilung 36 auf. Die Teilung 36 dient dazu,
die beiden dadurch geschaffenen Hälften der Greifvorrichtung 12 in den
Richtungen des Doppelpfeils 37 etwas auseinanderzufahren, bevor jede
Hälfte der Greifvorrichtung 12 in in diesem Fall einen gesonderten Be
hälter (nicht dargestellt) mit Beschichtungsmedium abgesenkt wird.
Diese beiden Behälter stoßen mit ihren Stirnwänden aneinander oder ha
ben eine gemeinsame Stirnwand, so daß die beiden Hälften der Greifvor
richtung 12 nur so weit auseinanderbewegt werden müssen, daß die Trenn
wand zwischen den beiden Behältern durch die beiden Hälften passiert
werden kann. Nach dem Ausheben der beiden Hälften der Greifvorrichtung
12 aus den Wirbelsinterbetten werden die Hälften der Greifvorrichtung
12 wieder zusammengefahren, so daß sie sich in der Teilung 36 berühren
und für den Weitertransport verriegelt sind. Der Träger 15 kann in ähn
licher Weise auch mehr als eine solche Teilung 36 aufweisen. Entspre
chend wächst dann die Anzahl der Behälter 18.
Fig. 5 zeigt Einzelheiten der Greifvorrichtung 12 und insbesondere ei
ner der in gleicher Weise ausgebildeten Greifeinheiten 16.
Jede Greifeinheit 16 weist ein Basisteil 38 auf, an dem in diesem Fall
vier Greifelemente 39 jeweils um eine Achse 40 heb- und senkbar gela
gert sind. Jedes Greifelement 39 ist mit einem sich zur Längsachse 41
der Greifeinheit 16 hin erstreckenden Betätigungsarm 42 versehen. Jeder
Betätigungsarm 42 weist an seinem freien Ende einen Kugelkopf 43 auf,
der in eine sich radial nach außen öffnende Nut eines Betätigungsrings
44 eingreift. Der Betätigungsring 44 ist durch eine Mutter 45 an einer
Kolbenstange 46 eines Kolbens 47 einer Kolben-Zylinder-Einheit 48 fest
gelegt. Der Kolben 47 gleitet in einem Zylinder 49, der in einem oberen
Kolbenteil 50 des Basisteils 38 ausgebildet ist. Alternativ können die
Greifelemente in nicht gezeichneter Weise auch linear zwischen ihrer
Greif- und Freigabeposition bewegbar sein.
Jedes Greifelement 39 ist segmentartig ausgebildet und wirkt in einer
in Fig. 5 gezeigten Greifposition mit den übrigen Greifelementen 39
längs Fugen 51 und dem zugehörigen Glasbehälter 3 abdichtend zusammen.
Am unteren Ende trägt jedes Greifelement 39 einen eingeschraubten
Greifeinsatz 52, der sich in der Greifposition gemäß Fig. 5 form
schlüssig und abdichtend unter und an ein Sicherungsband 53 der Mündung
20 legt. Oberhalb des umlaufenden Sicherungsbands 53 weist jede Mündung
20 in der üblichen Weise ein Außengewinde 54 zur Befestigung einer
nicht gezeichneten Verschlußkappe auf. Die Greifeinsätze 52 liegen in
den Ebenen der Fugen 51 außerdem in Umfangsrichtung abdichtend aneinan
der an, wenn sich die Greifelemente 39 in der in Fig. 5 gezeichneten
Greifposition befinden.
Die Anordnung von drei und mehr Greifelementen 39 je Greifeinheit 16
hat einen besonderen Vorteil. Wenn nämlich die Mündung 20 des zugehöri
gen Glasbehälters 3 nicht konzentrisch mit der Längsachse 41 der Greif
einheit 16 angeordnet ist, bevor die Mündung 20 durch die Greifelemente
ergriffen wird, kann innerhalb vorgegebener Toleranzen eine Zentrierung
der Mündung 20 auf die Längsachse 41 durch die Greifelemente 39 erfol
gen. Der besondere Vorteil ist, daß dies bei drei und mehr Greifelemen
ten 39 für Exzentrizitäten der Mündung 20 in jeder beliebigen radialen
Richtung gilt. Solche Exzentrizitäten können mehrere Gründe haben. Zum
einen kann der an sich gerade Glasbehälter 3 schon mit seinem Boden 31
(Fig. 16) exzentrisch positioniert sein. Zum anderen kann aber auch ein
mit dem Boden exakt positionierter Glasbehälter 3 schief sein, so daß
seine Mündung 20 von der idealen konzentrischen Position abweicht. Zur
Berücksichtigung solcher Umstände weist die Matrix gemäß Fig. 4 in bei
den Koordinaten ein ausreichend großes Rastermaß 55 von z. B. 128 mm
auf.
In Fig. 5 ist die Kolbenstange 46 in einer Bohrung 56 des Basisteils 38
durch eine Führungsbuchse 57 in radialer Richtung geführt. Zwischen dem
Basisteil 38 und dem Kolben 47 ist eine die Greifelemente 39 in ihre
Greifposition vorspannende Feder 58 angeordnet.
Der obere Kolbenteil 50 ist unter Bildung einer Zylinderkammer 59 in
einem Hauptzylinder 60 verschiebbar und durch Dichtungen 61 abgedichtet
geführt. Zwischen dem oberen Kolbenteil 50 und dem Hauptzylinder 60 ist
eine den oberen Kolbenteil 50 in eine in Fig. 5 gezeichnete Tiefststel
lung vorspannende Feder 62 angeordnet. Diese Tiefststellung ist defi
niert durch einen Zapfen 63 des Basisteils 38, der in einem unteren
Ende 64 eines Längsschlitzes 65 anliegt. Der Längsschlitz 65 ist Be
standteil einer eine schnelle Montage und Demontage der Greifeinheit 16
gestattenden Bajonettkulisse 66 (siehe auch Fig. 15) für den Zapfen 63.
Die Bajonettkulisse 66 ist in einer Seitenwand 67 einer Tasse 68 ausge
bildet, die an einen unteren Fortsatz 69 der Traverse 35 angeschraubt
ist.
Die Kolbenstange 46 weist eine konzentrische Durchbrechung 70 auf,
durch die hindurch sich eine weitere Kolbenstange 71 erstreckt. Ein
freies, oberes Ende 72 der weiteren Kolbenstange 71 ist durch eine Mut
ter 73 an dem oberen Kolbenteil 50 des Basisteils 38 festlegbar. Ein
unteres Ende 74 der weiteren Kolbenstange 71 trägt auf der Höhe der
Greifelemente 39 einen weiteren Kolben 75. Auf dem weiteren Kolben 75
und der weiteren Kolbenstange 71 ist ein weiterer Zylinder 76 ver
schiebbar geführt, der unten einen Stopfen 77 trägt. Der Stopfen 77
wirkt entweder mit der Mündung 20 des Glasbehälters 3 in der aus Fig. 5
ersichtlichen Weise zusammen, oder der Stopfen 77 sitzt abdichtend in
der mittleren Öffnung 78 der Greifeinsätze 52, wenn die Greifelemente
39 sich in ihrer in Fig. 5 gezeichneten Greifstellung befinden, jedoch
kein Glasbehälter 3 gegriffen wurde. Es kann vorkommen, daß in der Ma
trix einer Gruppe 10 der Glasbehälter 3 hier und da Glasbehälter 3 feh
len. In diesem Fall sorgt der Stopfen 77 dafür, daß Beschichtungsmedium
nicht in einen Innenraum 79 der zugehörigen Greifelemente 39 gelangt.
Zwischen dem weiteren Zylinder 76 und der weiteren Kolbenstange 71 ist
eine den Stopfen 77 in eine in Fig. 7 gezeichnete Tiefststellung vor
spannende Feder 80 angeordnet. Die weitere Kolbenstange 71 weist einen
Hohlraum 81 auf, durch den zum Heben des weiteren Zylinders 76 Druck
luft auf eine obere Seite 82 des weiteren Kolbens 75 geleitet werden
kann. Diese Druckluft kommt über einen Verbindungskanal 83 aus einem
Ringraum 84 des oberen Kolbenteils 50. Der Ringraum 84 steht über eine
in Fig. 5 nur schematisch angedeutete Öffnung 85 in einer Seitenwand 86
des Hauptzylinders 60 in ständiger Verbindung mit einem achsparallelen
Anschlußkanal 87 (Fig. 10 und 11) in der Seitenwand 86. Bei Entlüftung
des Hohlraums 81 wird der Stopfen 77 durch die Kraft der Feder 80 in
seine Tiefststellung zurückgeführt.
In die Zylinderkammer 59 ist ein unter erhöhtem Druck stehendes Spül
gas, insbesondere Spülluft, einleitbar. Das Spülgas gelangt aus einer
Versorgungsvorrichtung 88 durch eine Bohrung 89 (Fig. 9) in einer obe
ren Stirnwand 90 des Hauptzylinders 60 in die Zylinderkammer 59. Aus
der Zylinderkammer 59 gelangt das Spülgas durch z. B. sechs über den Um
fang verteilte Kanäle 91 in dem oberen Kolbenteil 50 in die Durchbre
chung 70 der Kolbenstange 46 und von dort in den Innenraum 79 der
Greifelemente 39. Bei Bedarf ist in dem Innenraum 79 außerhalb des
weiteren Zylinders 76 eine Leithülse 92 angeordnet, welche die Spülluft
nach unten hin auf die Mündung 20 und den Dichtungsbereich zwischen der
Mündung 20 und den Greifeinsätzen 52 leitet. Die Leithülse 92 ist mit
Madenschrauben 93 an der Mutter 45 festgelegt. Durch die Spülluft ent
steht in dem Innenraum 79 ein gewisser Überdruck gegenüber der Umge
bung. Dadurch wird das Eindringen von Beschichtungspulver in den Innen
raum 79 erschwert oder unterbunden.
Der Hauptzylinder 60 ist in ein im wesentlichen quadratisches Aufnah
merohr 94 der Traverse 35 eingesetzt. Die Stirnwand 90 ist radial außen
durch Schrauben 95 an der Traverse 35 festgelegt.
Die Versorgungsvorrichtung 88 weist für jede Greifeinheit 16 eine
Brücke 96 auf. Durch jede Brücke 96 hindurch erstrecken sich in waage
rechter Richtung vier zueinander parallele Bohrungen 97, in die jeweils
eine rohrförmige Leitung 98 bis 101 (Fig. 8 und 12) dicht eingelötet
ist. Jede der Leitungen 98 bis 101 ist von der Unterseite der Brücke 96
her mit einer Verbindungsbohrung 102 bis 105 (siehe auch Fig. 8 und 12)
angebohrt. Die Verbindungsbohrung 104 fluchtet mit der Bohrung 89 (Fig.
9). Die Verbindungsbohrungen 102, 103 und 105 (siehe auch Fig. 8)
fluchten jeweils mit einem in der Stirnwand 90 ausgebildeten Stichkanal
106 bis 108 (siehe auch Fig. 9). Der Stichkanal 106 mündet in einen
achsparallelen Anschlußkanal 109 (Fig. 9 bis 11), der Stichkanal 107
mündet in den Anschlußkanal 87, und der Stichkanal 108 mündet in einen
achsparallelen Anschlußkanal 110 (Fig. 9 bis 11).
Der Anschlußkanal 109 ist über eine in Fig. 5 nur schematisch angedeu
tete Öffnung 111 in der Seitenwand 86 ständig mit einem Ringraum 112 in
dem oberen Kolbenteil 50 verbunden. Der Ringraum 112 steht über einen
Verbindungskanal 113 in ständiger Verbindung mit einem Zylinderraum 114
oberhalb des Kolbens 47.
Der Anschlußkanal 110 steht über eine in Fig. 5 nur schematisch ange
deutete Öffnung 115 in der Seitenwand 86 nur dann in Verbindung mit ei
nem Ringraum 116 in dem oberen Kolbenteil 50, wenn sich das Basisteil
38 in seiner in Fig. 5 gezeichneten Tiefststellung befindet. Der Ring
raum 116 steht über einen Verbindungskanal 117 in ständiger Verbindung
mit einem Zylinderraum 118 auf der Unterseite des Kolbens 47. Durch die
axial verhältnismäßig kurze Ausbildung des Ringraums 116 ist sicherge
stellt, daß dann, wenn das Basisteil 38 sich nicht in seiner Tiefst
stellung befindet, keine Druckkraft aufgrund von Druckmedium auf die
Unterseite des Kolbens 47 ausgeübt wird.
Zwischen jede Brücke 96 und die zugehörige Stirnwand 90 ist eine zur
Vereinfachung in den Zeichnungen nicht dargestellte Flachdichtung ge
legt, die durch Schrauben 119 (Fig. 8, 9 und 12) in Position gehalten
wird. Die Schrauben 119 durchdringen die Brücke 96 und sind in Gewinde
bohrungen der Stirnwand 90 eingedreht (Fig. 12).
Fig. 6 zeigt eine Greifeinheit 16 mit den Greifelementen 39 in ihrer
Freigabeposition. Diese Freigabeposition nehmen die Greifelemente ein,
bevor die Glasbehälter 3 vom Kühlofenband 5 abgenommen werden, und spä
ter, wenn die Glasbehälter 3 auf dem Transportband 22 abgesetzt werden.
Der Stopfen 77 sitzt in Fig. 6 auf der Mündung 20 und dichtet das In
nere des Glasbehälters 3 gegen das Eindringen von Fremdkörpern, z. B.
des Beschichtungspulvers, ab. Dabei ist der Stopfen 77 relativ zu dem
weiteren Kolben 75 nach oben verschoben worden. Sollen die Greifele
mente 39 aus der in Fig. 6 gezeigten Freigabestellung den Glasbehälter
3 greifen, wird Druckluft in den Ringraum 116 eingeleitet, wodurch der
Kolben 47 nach oben gefahren wird und damit die Greifelemente 39 um die
Achsen 40 absenkt, bis die Greifeinsätze 52 dichtenden und formschlüs
sigen Kontakt mit dem Glasbehälter 3 gemacht haben.
In Fig. 7 ist ein wiederum anderer Betriebszustand der Greifeinheit 16
dargestellt. Hier befindet sich der Stopfen 77 in seiner durch die Fe
der 80 verursachten Tiefststellung, ohne daß er in Berührung mit der
Mündung des Glasbehälters 3 getreten wäre. Der Glasbehälter 3 steht in
diesem Fall jedoch nicht koaxial zu der Längsachse 41. Dies hat dazu
geführt, daß beim Absenken der Greifvorrichtung 12 das in der Freigabe
stellung befindliche rechte Greifelement 39 bestimmungswidrig auf der
Mündung 20 aufgesetzt hat. Beim weiteren Absenken der Greifvorrichtung
12 hat sich sodann das Basisteil 38 mit seinem oberen Kolbenteil 50
weiter in den Hauptzylinder 60 gegen die Kraft der Feder 62 eingescho
ben. Die Verbindung von der Öffnung 115 in den Ringraum 116 wurde dabei
unterbrochen, so daß das Druckmedium nicht in der Lage ist, die Greif
elemente 39 in ihre Greifposition zu schließen, wenn die Greifelemente
39 der übrigen Greifeinheiten 16 zum Ergreifen ihrer Glasbehälter 3 ge
schlossen werden.
Fig. 8 zeigt jeweils ein Stück der Leitungen 98 bis 101, die sich über
die gesamte Länge der zugehörigen Traverse 35 erstrecken. Die Leitungen
98 und 101 sind in der in Fig. 8 angedeuteten Weise an ein Wegeventil
120 angeschlossen. Die Leitung 99 ist mit einem Wegeventil 121 verbun
den und die Leitung 100 mit einem Wegeventil 122.
Die Fig. 9 bis 12 zeigen Einzelheiten der Greifvorrichtung 12, auf die
zum Teil zuvor schon Bezug genommen wurde.
Fig. 13 zeigt eine andere Ansicht der in ihrer Greifposition befindli
chen Greifelemente 39.
Fig. 14 stellt die Verhältnisse dar, wenn die Greifelemente 39 sich in
ihrer Freigabeposition befinden. Dann besteht zwischen benachbarten
Greifelementen 39 jeweils ein Abstand 123, der kleiner als der Durch
messer der Mündung 20 (Fig. 5) ist. So kann also die Mündung 20 beim
Schließen der Greifelemente 39 in ihre Greifposition nicht durch die
Zwischenräume zwischen den Greifelementen 39 ausweichen, sondern wird,
wenn die Mündung 20 von vornherein exzentrisch zu der Längsachse 41 an
geordnet ist, während des Schließens der Greifelemente 39 auf die
Längsachse 41 zentriert.
Fig. 15 zeigt weitere Einzelheiten der Bajonettkulisse 66. Innerhalb
des Längsschlitzes 65 ist strichpunktiert die oberste Betriebsstellung
des Zapfens 63 eingetragen, die dieser in dem besonderen Betriebsfall
gemäß Fig. 7 einnimmt. Dadurch ist ein Betriebshub 124 für den Zapfen
63 definiert, der voll in dem Längsschlitz 65 liegt, jedoch nicht in
die Bajonettkulisse 66 gerät. Unbeabsichtigtes Lösen des Basisteils 38
von dem Hauptzylinder 60 ist daher ausgeschlossen.
Aus Fig. 15 ist auch ersichtlich, daß die in ihre Greifposition ge
schlossenen Greifelemente 39 allseitig einen radialen Überstand 125 von
z. B. 5 mm gegenüber dem Glasbehälter 3 aufweisen.
Die Schicht 2 auf dem Glasbehälter 3 ist in Fig. 15 übertrieben dick
dargestellt. Die Schicht 2 ist zumindest annähernd duroplastisch und
aus einem Pulver entstanden, das einen Bestandteil aus härtbaren Harzen
und einen Härterbestandteil aufweist. Mit einer solchen Schicht ist op
timaler Schutz der jungfräulichen oder schon mit einer Heißendvergütung
versehenen Glasoberfläche gewährleistet. Dieser Schutz besteht vor al
lem gegenüber mechanischen Beschädigungen. Unter diesem Schutz ist es
möglich, die Wanddicke des Glasbehälters zu verringern, ohne dabei Ein
bußen an den Festigkeitswerten des fertigen Verpackungsbehälters hin
nehmen zu müssen.
Fig. 16 zeigt Einzelheiten des Behälters 18, der, ausgehend von seinem
Boden 126, in dieser Reihenfolge eine Luftkammer 127, eine poröse
Platte 128 und eine in dem Pulver 129 bewegbare Auflockerungseinrich
tung 130 aufweist. Der Luftraum 127 ist zur gleichmäßigen Durchströmung
des Pulvers 129 mit Druckluft in Zellen 131, 132 unterteilt. Das Pulver
bildet mit der aus dem Luftraum 127 zugeführten Druckluft ein Wirlbel
sinterbett, dessen minimale Spiegelhöhe 133 und maximale Spiegelhöhe
134 in Fig. 16 mit strichpunktierten Linien eingetragen sind. Ideal
wird die Spiegelhöhe zumindest annähernd konstant gehalten und durch
Steuerung des Antriebes der Handhabungsvorrichtung 13 dafür gesorgt,
daß die Greifeinheiten 16, unabhängig von der Anzahl der durch die
Greifvorrichtung 12 in jedem Betriebszyklus gegriffenen Glasbehälter 3,
zumindest annähernd gleich tief und möglichst wenig in das Pulver 129
eintauchen.
Oberhalb der Auflockerungseinrichtung 130 ist ein aus dem Pulver 129
aushebbarer Scherbenkorb 135 angeordnet. Entlang eines oberen Randes
136 jedes Behälters 18 ist ein zum Wirbelsinterbett hin offener Ab
saugkanal 137 angeordnet.
Fig. 17 zeigt Einzelheiten zweier Ausführungsformen des Heizregisters
30 gemäß Fig. 2. In dem gleichen Rastermaß 55 wie bei der Greifvorrich
tung 12 gemäß Fig. 4 sind in Fig. 17 unterhalb des Bodens 31 (Fig. 16)
jedes Glasbehälters 3 Heizvorrichtungen 138 oder 139 angeordnet. Bei
den Heizvorrichtungen 138 handelt es sich um durch elektrische Wider
standsheizung beheizbare kreisförmige Heizteller. Die Heizvorrichtungen
139 stellen ringförmige Gasbrenner dar.
Fig. 18 zeigt ein Detail einer möglichen Ausführungsform des Transport
bands 22. Das Transportband 22 besteht in diesem Fall aus Maschendraht,
der vergleichsweise kleine und zahlreiche, mit den beschichteten Böden
31 der Glasbehälter 3 in Berührung tretende Tragbereiche 140 aufweist.
Nachfolgend werden einige Beispiele für das Verhältnis V = (Glasmasse
des erfindungsgemäß beschichteten Glasbehälters (3)) : (Glasmasse eines
das gleiche Füllvolumen und das gleiche Füllgut aufweisenden, aber un
beschichteten oder nur mit einer Heißendvergütung und einer Kaltendver
gütung versehenen Glasbehälters nach dem Stand der Technik) aufgeführt:
0,33 l - Bierflasche mit ca. 5 g CO₂/l V = 100 g/130g = 0,77
0,5 l - Bierflasche mit ca. 5 g CO₂/l V = 130 g/180 g = 0,72
0,33 l - Limonaden- oder Mineralwasserflasche mit ca. 8 g CO₂/l V = 115 g/145 g 0,79
1,0 l - Limonaden- oder Mineralwasserflasche mit ca. 8 g CO₂/l V = 290 g/400 g = 0,73
0,75 l - Sektflasche mit ca. 10 bis 12 g CO₂/l V = 450 g/550 g = 0,82
0,33 l - Bierflasche mit ca. 5 g CO₂/l V = 100 g/130g = 0,77
0,5 l - Bierflasche mit ca. 5 g CO₂/l V = 130 g/180 g = 0,72
0,33 l - Limonaden- oder Mineralwasserflasche mit ca. 8 g CO₂/l V = 115 g/145 g 0,79
1,0 l - Limonaden- oder Mineralwasserflasche mit ca. 8 g CO₂/l V = 290 g/400 g = 0,73
0,75 l - Sektflasche mit ca. 10 bis 12 g CO₂/l V = 450 g/550 g = 0,82
Flaschen für Wein oder stilles Wasser mit bis zu 4 g CO₂/l:
0,75 l - Weinflasche V = 240 g/330 g = 0,73
1,0 l - Weinflasche V = 250 g/350 g = 0,72
1,0 l - Flasche für stilles Wasser V = 250 g/290 g = 0,86
1,5 l - Flasche für stilles Wasser V = 380 g/480 g = 0,79
16 U.S. fluid ounces (= 474 ml) - Softdrinkflasche V = 130 g/180 g = 0,72
12 U.S. fluid ounces (= 355 ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung (ohne Pasteurisation bei bis zu 68°C) V = 120 g/195 g = 0,62
500 ml - Softdrinkflasche V = 130 g/180 g = 0,72
12 U.S. fluid ounces (= 355 ml) - Softdrinkflasche V = 115 g/160 g = 0,72
13 U.S. fluid ounces (= 381 ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung V = 130 g/210 g = 0,62.
0,75 l - Weinflasche V = 240 g/330 g = 0,73
1,0 l - Weinflasche V = 250 g/350 g = 0,72
1,0 l - Flasche für stilles Wasser V = 250 g/290 g = 0,86
1,5 l - Flasche für stilles Wasser V = 380 g/480 g = 0,79
16 U.S. fluid ounces (= 474 ml) - Softdrinkflasche V = 130 g/180 g = 0,72
12 U.S. fluid ounces (= 355 ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung (ohne Pasteurisation bei bis zu 68°C) V = 120 g/195 g = 0,62
500 ml - Softdrinkflasche V = 130 g/180 g = 0,72
12 U.S. fluid ounces (= 355 ml) - Softdrinkflasche V = 115 g/160 g = 0,72
13 U.S. fluid ounces (= 381 ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung V = 130 g/210 g = 0,62.
Claims (62)
1. Verfahren zur Aufbringung einer Schicht (2) auf zumindest einen Teil
der Außenfläche von Glasbehältern (3),
mit folgenden Schritten:
mit folgenden Schritten:
- (a) Die Glasbehälter (3) werden auf eine für die Beschichtung geeig nete Temperatur oberhalb der Raumtemperatur gebracht,
- (b) jeweils eine Gruppe (10) der Glasbehälter (3) wird an einer Auf nahmestelle (11) durch Aktivieren einer Greifvorrichtung (12) ei ner Handhabungsvorrichtung (13) gegriffen, über einen ein Be schichtungsmedium (129) enthaltenden Behälter (18) transportiert und ganz oder teilweise in das Beschichtungsmedium (129) abgesenkt, bis Beschichtungsmedium (129) in der gewünschten Weise an den Glasbehältern (3) haftet,
- (c) jede Gruppe (10) der beschichteten Glasbehälter (3) wird mittels der Handhabungsvorrichtung (13) aus dem Beschichtungsmedium (129) ausgehoben und über ein Transportband (22) transportiert,
- (d) die Greifvorrichtung (12) wird nachfolgend passiviert, wodurch die Gruppe (10) der Glasbehälter (3) auf das Transportband (22) abgegeben wird, und
- (e) die von den Glasbehältern (3) entleerte Greifvorrichtung (12) wird zu der Aufnahmestelle (11) zurücktransportiert, um dort eine neue Gruppe (10) von Glasbehältern (3) gemäß Schritt (b) zu grei fen,
dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an Schritt (d) jede Gruppe
(10) der beschichteten Glasbehälter (3) durch das Transportband (22)
durch eine zweite Aushärtezone (27) transportiert wird, in welcher
zweiten Aushärtezone (27) zumindest ein Teil der Schicht (2) der
Glasbehälter (3) ausgehärtet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schritt (c) jede Gruppe (10) der be
schichteten Glasbehälter (3) nach dem Ausheben aus dem Beschich
tungsmedium (129) in eine erste Aushärtezone (29) transportiert
wird, bevor sie über das Transportband (22) gelangt,
daß in der ersten Aushärtezone (29) im wesentlichen nur die Schicht (2) auf Böden (31) der Glasbehälter (3) ausgehärtet wird,
und daß in der zweiten Aushärtezone (27) der Rest der Schicht (2) der Glasbehälter (3) ausgehärtet wird.
daß in der ersten Aushärtezone (29) im wesentlichen nur die Schicht (2) auf Böden (31) der Glasbehälter (3) ausgehärtet wird,
und daß in der zweiten Aushärtezone (27) der Rest der Schicht (2) der Glasbehälter (3) ausgehärtet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gruppe (10) der Glasbehälter (3) im
Schritt (b) in ein ein Pulver (129) als Beschichtungsmedium aufwei
sendes Wirbelsinterbett abgesenkt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) im
Schritt (b) durch die Handhabungsvorrichtung (13) von der Aufnahme
stelle (11) in im wesentlichen senkrechter Richtung auf ein erstes
Niveau (17) angehoben, sodann in waagerechter Richtung über den Be
hälter (18) transportiert und schließlich in senkrechter Richtung
auf ein zweites Niveau (19) in dem Behälter (18) abgesenkt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) im
Schritt (c) durch die Handhabungsvorrichtung (13) von dem zweiten
Niveau (19) in senkrechter Richtung auf ein drittes Niveau (21) an
gehoben und sodann in waagerechter Richtung über das Transportband
(22) transportiert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) im
Schritt (c) durch die Handhabungsvorrichtung (13) von dem zweiten
Niveau (19) in senkrechter Richtung auf ein drittes Niveau (21) an
gehoben und sodann in waagerechter Richtung in die erste Aushärte
zone (29) transportiert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) im
Schritt (c) durch die Handhabungsvorrichtung (13) in waagerechter
Richtung aus der ersten Aushärtezone (29) über das Transportband
(22) transportiert wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das dritte Niveau (21) gleich dem ersten
Niveau (17) gemacht wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schritt (e) die entleerte Greifvor
richtung (12) auf einem vierten Niveau (24) in waagerechter Richtung
in eine Position oberhalb der Aufnahmestelle (11) zurücktranspor
tiert und anschließend in senkrechter Richtung zu der Aufnahmestelle
(11) hin abgesenkt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schritt (e) die entleerte Greifvor
richtung (12) auf einem vierten Niveau (24) in waagerechter Richtung
in eine Servicestation (25) zurücktransportiert wird,
daß in der Servicestation (25) Servicehandlungen, wie Kühlung der Greifvorrichtung (12), Reinigung der Greifvorrichtung (12) von an haftendem Beschichtungsmedium (129), Abwurf von Ausschußbehältern und/oder Austausch der bisher eingesetzten Greifvorrichtung (12) ge gen eine andere Greifvorrichtung (12), vorgenommen werden,
und daß die Greifvorrichtung (12) danach auf dem vierten Niveau (24) in waagerechter Richtung in eine Position oberhalb der Aufnahme stelle (11) transportiert und anschließend in senkrechter Richtung zu der Aufnahmestelle (11) hin abgesenkt wird.
daß in der Servicestation (25) Servicehandlungen, wie Kühlung der Greifvorrichtung (12), Reinigung der Greifvorrichtung (12) von an haftendem Beschichtungsmedium (129), Abwurf von Ausschußbehältern und/oder Austausch der bisher eingesetzten Greifvorrichtung (12) ge gen eine andere Greifvorrichtung (12), vorgenommen werden,
und daß die Greifvorrichtung (12) danach auf dem vierten Niveau (24) in waagerechter Richtung in eine Position oberhalb der Aufnahme stelle (11) transportiert und anschließend in senkrechter Richtung zu der Aufnahmestelle (11) hin abgesenkt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Niveau (24) gleich dem ersten
Niveau (17) gemacht wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß ein servicebedürftiger Behälter (18) für
das Beschichtungsmedium (129) quer zu einer Transportrichtung (23)
der Glasbehälter (3) aus seiner Betriebsposition herausbewegt und
durch einen betriebsbereiten Reservebehälter (18) ersetzt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (2) auf den Böden der Glas
behälter (3) in der ersten Aushärtezone (29) durch eine Heizanord
nung (30) vorzugsweise von unten mit Wärme beaufschlagt wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten Aushärtezone (27) die
Glasbehälter (3) durch einen vorzugsweise tunnelartigen Aushärteofen
transportiert werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Glasbehälter (3) im Anschluß an die
zweite Aushärtezone (27) abgekühlt und mit einer Vergütung (28) ver
sehen werden.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß als Beschichtungsmedium ein Pulver (129)
verwendet wird,
und daß das Pulver (129) einen Bestandteil aus härtbaren Harzen und
einen Härterbestandteil aufweist und zu einer zumindest annähernd
duroplastischen Schicht (2) auf den Glasbehältern (3) ausgehärtet
wird.
17. Vorrichtung (1) zur Aufbringung einer Schicht (2) auf zumindest ei
nen Teil der Außenfläche von Glasbehältern (3),
mit einer Temperiervorrichtung (7), welche die Glasbehälter (3) auf eine für die Beschichtung geeignete Temperatur oberhalb der Raumtem peratur temperiert,
mit einer eine Greifvorrichtung (12) aufweisenden Handhabungsvor richtung (13), wobei mit der Greifvorrichtung (12) jeweils eine Gruppe (10) der temperierten Glasbehälter (3) an einer Aufnahme stelle (11) gleichzeitig greifbar und transportierbar ist,
wobei die Greifvorrichtung (12) einen entlang einer Bahn der Handha bungsvorrichtung (13) bewegbaren Träger (15) aufweist,
wobei an dem Träger (15) für jeden Glasbehälter (3) der Gruppe (10) eine Greifeinheit (16) angeordnet ist,
wobei jede Greifeinheit (16) Greifelemente (39) aufweist, die zwi schen einer den Glasbehälter (3) greifenden Greifposition und einer den Glasbehälter (3) freigebenden Freigabeposition steuerbar sind,
wobei die Vorrichtung (1) ferner einen ein Beschichtungsmedium (129) enthaltenden Behälter (18) aufweist, in welches Beschichtungsmedium (129) jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) durch die Handhabungs vorrichtung (13) ganz oder teilweise eintauchbar ist, bis Beschich tungsmedium (129) in der gewünschten Weise an den Glasbehältern (3) haftet,
wobei jede Gruppe (10) der beschichteten Glasbehälter (3) durch die Handhabungsvorrichtung (13) aus dem Beschichtungsmedium (129) aus hebbar und über ein Transportband (22) der Vorrichtung (1) transpor tierbar ist,
wobei jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) durch Steuerung der Greifelemente (39) in ihre Freigabeposition auf das Transportband (22) abgebbar ist,
und wobei die von den Glasbehältern (3) entleerte Greifvorrichtung (12) durch die Handhabungsvorrichtung (13) wieder zu der Aufnahme stelle (11) zurücktransportierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) eine zweite Aushär tezone (27) aufweist, durch die hindurch jede Gruppe (10) der be schichteten Glasbehälter (3) durch das Transportband (22) zur Aus härtung zumindest eines Teils der Schicht (2) der Glasbehälter (3) transportierbar ist.
mit einer Temperiervorrichtung (7), welche die Glasbehälter (3) auf eine für die Beschichtung geeignete Temperatur oberhalb der Raumtem peratur temperiert,
mit einer eine Greifvorrichtung (12) aufweisenden Handhabungsvor richtung (13), wobei mit der Greifvorrichtung (12) jeweils eine Gruppe (10) der temperierten Glasbehälter (3) an einer Aufnahme stelle (11) gleichzeitig greifbar und transportierbar ist,
wobei die Greifvorrichtung (12) einen entlang einer Bahn der Handha bungsvorrichtung (13) bewegbaren Träger (15) aufweist,
wobei an dem Träger (15) für jeden Glasbehälter (3) der Gruppe (10) eine Greifeinheit (16) angeordnet ist,
wobei jede Greifeinheit (16) Greifelemente (39) aufweist, die zwi schen einer den Glasbehälter (3) greifenden Greifposition und einer den Glasbehälter (3) freigebenden Freigabeposition steuerbar sind,
wobei die Vorrichtung (1) ferner einen ein Beschichtungsmedium (129) enthaltenden Behälter (18) aufweist, in welches Beschichtungsmedium (129) jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) durch die Handhabungs vorrichtung (13) ganz oder teilweise eintauchbar ist, bis Beschich tungsmedium (129) in der gewünschten Weise an den Glasbehältern (3) haftet,
wobei jede Gruppe (10) der beschichteten Glasbehälter (3) durch die Handhabungsvorrichtung (13) aus dem Beschichtungsmedium (129) aus hebbar und über ein Transportband (22) der Vorrichtung (1) transpor tierbar ist,
wobei jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3) durch Steuerung der Greifelemente (39) in ihre Freigabeposition auf das Transportband (22) abgebbar ist,
und wobei die von den Glasbehältern (3) entleerte Greifvorrichtung (12) durch die Handhabungsvorrichtung (13) wieder zu der Aufnahme stelle (11) zurücktransportierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) eine zweite Aushär tezone (27) aufweist, durch die hindurch jede Gruppe (10) der be schichteten Glasbehälter (3) durch das Transportband (22) zur Aus härtung zumindest eines Teils der Schicht (2) der Glasbehälter (3) transportierbar ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem das Beschichtungsmedium
(129) enthaltenden Behälter (18) und dem Transportband (22) eine er
ste Aushärtezone (29) vorgesehen ist,
daß die erste Aushärtezone (29) zur Aushärtung im wesentlichen nur der Schicht (2) auf Böden (31) der Glasbehälter (3) ausgebildet ist,
und daß die zweite Aushärtezone (27) zur Aushärtung des Rests der Schicht (2) der Glasbehälter (3) ausgebildet ist.
daß die erste Aushärtezone (29) zur Aushärtung im wesentlichen nur der Schicht (2) auf Böden (31) der Glasbehälter (3) ausgebildet ist,
und daß die zweite Aushärtezone (27) zur Aushärtung des Rests der Schicht (2) der Glasbehälter (3) ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Greifeinheit (16) ein Basisteil
(38) aufweist,
daß wenigstens drei Greifelemente (39) zwischen der Greif- und der Freigabeposition bewegbar an dem Basisteil (38) gelagert sind,
daß jedes Greifelement (39) einen sich zur Längsachse (41) der Greifeinheit (16) hin erstreckenden Betätigungsarm (42) aufweist,
und daß alle Betätigungsarme (42) jeder Greifeinheit (16) durch eine Kolben-Zylinder-Einheit (48) der Greifeinheit (16) betätigbar sind.
daß wenigstens drei Greifelemente (39) zwischen der Greif- und der Freigabeposition bewegbar an dem Basisteil (38) gelagert sind,
daß jedes Greifelement (39) einen sich zur Längsachse (41) der Greifeinheit (16) hin erstreckenden Betätigungsarm (42) aufweist,
und daß alle Betätigungsarme (42) jeder Greifeinheit (16) durch eine Kolben-Zylinder-Einheit (48) der Greifeinheit (16) betätigbar sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Greifelement (39) segmentartig
ausgebildet ist und in der Greifposition mit den übrigen Greifele
menten (39) der Greifeinheit (16) und dem zugehörigen Glasbehälter
(3) abdichtend zusammenwirkt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Kolben (47) und eine Kolbenstange
(46) der Kolben-Zylinder-Einheit (48) in einem Hauptzylinder (60)
und einer Bohrung (56) des Basisteils (38) konzentrisch angeordnet
und verschiebbar gelagert sind,
und daß die Betätigungsarme (42) mit der Kolbenstange (46) gekuppelt sind.
und daß die Betätigungsarme (42) mit der Kolbenstange (46) gekuppelt sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Basisteil (38) und einem
Kolben (47) der Kolben-Zylinder-Einheit (48) eine die Greifelemente
(39) in ihre Greifposition vorspannende Feder (58) angeordnet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß ein oberer Kolbenteil (50) jedes Basi
steils (38) in einem an dem Träger (15) festlegbaren Hauptzylinder
(60) der zugehörigen Greifeinheit (16) unter Bildung einer Zylinder
kammer (59) verschiebbar und abgedichtet geführt ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem oberen Kolbenteil (50) und
dem Hauptzylinder (60) eine den oberen Kolbenteil (50) in eine
Tiefststellung vorspannende Feder (62) angeordnet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (38) im Betrieb durch eine
Zapfen- (63)/Längsschlitz- (65) Verbindung zwischen dem Basisteil
(38) und dem Träger (15) vor Drehung gegenüber dem Hauptzylinder
(60) gesichert ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß der Längsschlitz (65) Bestandteil einer
eine schnelle Montage und Demontage der Greifeinheit (16) gestatten
den Bajonettkulisse (66) für den Zapfen (63) ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstange (46) eine konzentrische
Durchbrechung (70) aufweist,
daß sich durch die Durchbrechung (70) hindurch eine weitere Kolben stange (71) erstreckt, deren freies, oberes Ende (72) an dem Ba sisteil (38) festlegbar (73) ist, und deren unteres Ende (74) auf der Höhe der Greifelemente (39) einen weiteren Kolben (75) trägt,
daß auf dem weiteren Kolben (75) und auf der weiteren Kolbenstange (71) ein weiterer Zylinder (76) verschiebbar geführt ist,
und daß der weitere Zylinder (76) unten einen Stopfen (77) trägt, der entweder mit einer Mündung (70) des Glasbehälters (3) oder mit den in ihrer Greifposition befindlichen Greifelementen (39) abdich tend zusammenwirkt.
daß sich durch die Durchbrechung (70) hindurch eine weitere Kolben stange (71) erstreckt, deren freies, oberes Ende (72) an dem Ba sisteil (38) festlegbar (73) ist, und deren unteres Ende (74) auf der Höhe der Greifelemente (39) einen weiteren Kolben (75) trägt,
daß auf dem weiteren Kolben (75) und auf der weiteren Kolbenstange (71) ein weiterer Zylinder (76) verschiebbar geführt ist,
und daß der weitere Zylinder (76) unten einen Stopfen (77) trägt, der entweder mit einer Mündung (70) des Glasbehälters (3) oder mit den in ihrer Greifposition befindlichen Greifelementen (39) abdich tend zusammenwirkt.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem weiteren Zylinder (76) und
der weiteren Kolbenstange (71) eine den Stopfen (77) in eine Tiefst
stellung vorspannende Feder (80) angeordnet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Kolbenstange (71) einen
Hohlraum (81) aufweist, durch den zum Heben des weiteren Zylinders
(76) ein Druckmedium auf eine obere Seite (82) des weiteren Kolbens
(75) leitbar ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß in die Zylinderkammer (59) ein unter er
höhtem Druck stehendes Spülgas einleitbar ist,
daß das Spülgas durch Kanäle (91) in dem oberen Kolbenteil (50) in
eine konzentrische Durchbrechung (70) der Kolbenstange (46) und von
dort in einen Innenraum (79) der Greifelemente (39) leitbar ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die Versorgung einer Anzahl von Greif
einheiten (16) mit Druckmedium durch eine gemeinsame Versorgungsvor
richtung (88) erfolgt,
daß jede Versorgungsvorrichtung (88) mehrere, voneinander getrennte Leitungen (98 bis 101) aufweist,
daß eine (100) der Leitungen (98 bis 101) ständig mit der Zylinder kammer (59) verbunden ist,
und daß jede übrige (98, 99, 101) der Leitungen (98 bis 101) mit einer zugehörigen Öffnung (111, 85, 115) in einer Seitenwand (86) des Hauptzylinders (60) verbunden ist.
daß jede Versorgungsvorrichtung (88) mehrere, voneinander getrennte Leitungen (98 bis 101) aufweist,
daß eine (100) der Leitungen (98 bis 101) ständig mit der Zylinder kammer (59) verbunden ist,
und daß jede übrige (98, 99, 101) der Leitungen (98 bis 101) mit einer zugehörigen Öffnung (111, 85, 115) in einer Seitenwand (86) des Hauptzylinders (60) verbunden ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Versorgungsvorrichtung (88) mit ei ner Stirnwand (90) der zugehörigen Anzahl von Greifeinheiten (16) dicht verbindbar ist,
und daß jede Leitung (98 bis 101) über eine Verbindungsbohrung (102 bis 105) der Versorgungsvorrichtung (88) ständig mit einem Anschluß kanal (106, 109; 107, 87; 89; 108, 110) des Hauptzylinders (60) verbunden ist,
wobei jeder Anschlußkanal in die zugehörige Öffnung (111; 85; 89; 115) mündet.
dadurch gekennzeichnet, daß jede Versorgungsvorrichtung (88) mit ei ner Stirnwand (90) der zugehörigen Anzahl von Greifeinheiten (16) dicht verbindbar ist,
und daß jede Leitung (98 bis 101) über eine Verbindungsbohrung (102 bis 105) der Versorgungsvorrichtung (88) ständig mit einem Anschluß kanal (106, 109; 107, 87; 89; 108, 110) des Hauptzylinders (60) verbunden ist,
wobei jeder Anschlußkanal in die zugehörige Öffnung (111; 85; 89; 115) mündet.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß die Greifelemente (39) in ihrer Greifpo
sition in radialer Richtung allseitig um einen Überstand (125) über
den zugehörigen gegriffenen Glasbehälter (3) hinausragen.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 33,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Gruppe (10) der Glasbehälter (3)
gleichzeitig in wenigstens einen das Beschichtungsmedium (129) ent
haltenden Behälter (18) eintauchbar ist,
und daß jeder Behälter (18) ein ein Pulver (129) als Beschichtungs
medium aufweisendes Wirbelsinterbett enthält.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter (18) ausgehend von seinem
Boden (126), in dieser Reihenfolge eine Luftkammer (127), eine po
röse Platte (128) und eine in dem Pulver (129) bewegbare Auflocke
rungseinrichtung (130) aufweist.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Auflockerungseinrichtung
(130) ein aus dem Pulver (129) aushebbarer Scherbenkorb (135) ange
ordnet ist.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 36,
dadurch gekennzeichnet, daß entlang eines oberen Randes (136) jedes
Behälters (18) ein zum Wirbelsinterbett hin offener Absaugkanal
(137) angeordnet ist.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Sensoreinrichtung vorgesehen ist, mit der feststellbar ist, ob und gegebenenfalls wieviele Greifein heiten (16) der Greifvorrichtung (12) keine Glasbehälter (3) gegrif fen haben,
und daß ein Antrieb der Handhabungsvorrichtung (13) in Abhängigkeit von der Anzahl der nicht gegriffenen Glasbehälter (3) so steuerbar ist, daß die Greifeinheiten (16) stets bis zu einer zumindest annä hernd gleichen Tiefe in das Beschichtungsmedium (129) eintauchen.
dadurch gekennzeichnet, daß eine Sensoreinrichtung vorgesehen ist, mit der feststellbar ist, ob und gegebenenfalls wieviele Greifein heiten (16) der Greifvorrichtung (12) keine Glasbehälter (3) gegrif fen haben,
und daß ein Antrieb der Handhabungsvorrichtung (13) in Abhängigkeit von der Anzahl der nicht gegriffenen Glasbehälter (3) so steuerbar ist, daß die Greifeinheiten (16) stets bis zu einer zumindest annä hernd gleichen Tiefe in das Beschichtungsmedium (129) eintauchen.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 38,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Antrieb der Handhabungsvorrichtung
(13) so steuerbar ist, daß die Geschwindigkeiten, mit denen die
Glasbehälter (3) in das Beschichtungsmedium (129) eingetaucht und
aus dem Beschichtungsmedium (129) ausgehoben werden, moduliert sind.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 39,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Aushärtezone (29) ein Heizre
gister (30) aufweist,
und daß das Heizregister (30) gegenüber dem Boden (31) jedes Glasbe
hälters (3) eine Heizvorrichtung (138; 139) aufweist.
41. Vorrichtung nach Anspruch 40,
dadurch gekennzeichnet, daß diejenigen Heizvorrichtungen (138;139),
denen gegenüber gegebenenfalls kein Glasbehälter (3) angeordnet ist,
inaktivierbar sind.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 41,
dadurch gekennzeichnet, daß das Transportband (22) vergleichsweise
kleine und zahlreiche, mit den beschichteten Böden (31) der Glasbe
hälter (3) in Berührung tretende Tragbereiche (140) aufweist.
43. Vorrichtung nach Anspruch 42,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Tragbereiche (140) des
Transportbands (22) mit einem Trennmittel zu versehen sind, bevor
die Böden (31) auf den Tragbereichen (140) aufsetzen.
44. Glasbehälter (3)
mit einer sich zumindest über einen Teil seiner Außenfläche er
streckenden Schicht (2),
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (2) eine zumindest annähernd
duroplastische Pulverlackschicht (2) aufweist.
45. Glasbehälter nach Anspruch 44,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Pulverlackschicht (2) 30
bis 60 µm beträgt.
46. Glasbehälter nach Anspruch 44 oder 45,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis V = (Glasmasse des erfin
dungsgemäß beschichteten Glasbehälters (3)) : (Glasmasse eines das
gleiche Füllvolumen und das gleiche Füllgut aufweisenden, aber unbe
schichteten oder nur mit einer Heißendvergütung und einer Kaltend
vergütung versehenen Glasbehälters nach dem Stand der Technik) =
0,62 bis 0,86 beträgt.
47. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 0,33 l - Bierflasche
V = 100 g/130 g = 0,77 ist.
48. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 0,5 l - Bierflasche V =
130 g/180 g = 0,72 ist.
49. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 0,33 l - Limonaden- oder Mine
ralwasserflasche V = 115 g/145 g = 0,79 ist.
50. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 0,1 l - Limonaden- oder Mine
ralwasserflasche V = 290 g/400 g = 0,73 ist.
51. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 0,75 l -Sektflasche
V = 450 g/550 g = 0,82 ist.
52. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 0,75 l -Weinflasche
V = 240 g/330 g = 0,73 ist.
53. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 1,0 l - Weinflasche
V = 250 g/350 g = 0,72 ist.
54. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 1,0 l - Flasche für stilles
Wasser V = 250 g/290 g = 0,86 ist.
55. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 1,5 l - Flasche für stilles
Wasser V = 380 g/480 g = 0,79 ist.
56. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 16 U.S. fluid ounces (= 474
ml) - Softdrinkflasche V = 130 g/180 g = 0,72 ist.
57. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 12 U.S. fluid ounces (= 355
ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung V = 120 g/195 g = 0,62 ist.
58. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 500 ml - Softdrinkflasche V =
130 g/180 g = 0,72 ist.
59. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 12 U.S. fluid ounces (355 ml)
- Softdrinkflasche V = 115 g/160 g = 0,72 ist.
60. Glasbehälter nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einer 13 U.S. fluid ounces (= 381
ml) - Bierflasche für Kaltabfüllung V = 130 g/210 g = 0,62 ist.
61. Glasbehälter nach einem der Ansprüche 47 bis 60,
dadurch gekennzeichnet, daß in der jeweiligen Formel für V der er
findungsgemäße Glasmassenwert im Zähler der Formel in einem Bereich
von ± 10% vom angegebenen Wert liegt.
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AT97921843T ATE203935T1 (de) | 1996-05-07 | 1997-05-01 | Verfahren zur beschichtung von glasbehältern und beschichteter glasbehälter |
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