DE19629655A1 - Diagnostischer Testträger und Verfahren zur Bestimmung eines Analyts mit dessen Hilfe - Google Patents
Diagnostischer Testträger und Verfahren zur Bestimmung eines Analyts mit dessen HilfeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen diagnostischen Testträger enthaltend eine Tragschicht mit einer
darauf angeordneten zur Bestimmung eines Analyts in flüssiger Probe erforderliche Reagenzien
enthaltende Nachweisschicht und ein die Nachweisschicht überdeckendes Netzwerk, das
größer als die Nachweisschicht ist und das auf der Tragschicht befestigt ist. Die Erfindung be
trifft außerdem die Verwendung dieses diagnostischen Testträgers zur Bestimmung eines
Analyts in einer Flüssigkeit und die Verwendung eines Flüssigkeit aufnehmen Gewirkes als
Flüssigkeit verteilende Schichten in einem diagnostischen Testträger.
Zur qualitativen oder quantitativen analytischen Bestimmung von Bestandteilen von Körper
flüssigkeiten, insbesondere von Blut, werden oft sogenannte trägergebundene Tests verwendet.
Bei diesen sind Reagenzien in entsprechenden Schichten eines festen Testträgers eingebettet,
der mit der Probe in Kontakt gebracht wird. Die Reaktion von flüssiger Probe und Reagenzien
führt zu einem nachweisbaren Signal, insbesondere einer Farbänderung, welche visuell oder mit
Hilfe eines Geräts, meistens reflektionsphotometrisch, ausgewertet werden kann.
Testträger sind häufig als Teststreifen ausgebildet, die im wesentlichen aus einer länglichen
Tragschicht aus Kunststoffmaterial und darauf angebrachten Nachweisschichten als Testfelder
bestehen. Es sind jedoch auch Testträger bekannt, die als quadratische oder rechteckige Plätt
chen gestaltet sind.
Testträger der eingangs bezeichneten Art sind beispielsweise aus der deutschen Patentschrift
21 18 455 bekannt. Dort werden diagnostische Testträger zum Nachweis von Analyten in
Flüssigkeiten beschrieben, die aus einer Tragschicht und mindestens einer die Nachweis
reagenzien enthaltenden Nachweisschicht, deren nicht auf der Tragschicht anliegende Ober
fläche mit einer Deckschicht versehen ist, bestehen. Die Deckschicht kann aus einem fein
maschigen Netzwerk in Form eines Gewebes, Gewirkes oder Vlieses bestehen. Kunststoff
gewebe werden als bevorzugte Netzwerke angegeben, um eine schnelle Benetzung der Nach
weisschicht mit Probenflüssigkeit zu erreichen und störende Chromatographieeffekte zu ver
meiden. Zum Nachweis eines Analyts in einer Flüssigkeit wird ein solcher diagnostischer Test
träger in eine entsprechende Flüssigkeit eingetaucht. Die Nachweisschicht kommt so mit einem
sehr großen Überschuß an Flüssigkeit in Kontakt, der nicht von dem Testträger aufgenommen
werden kann. Je nach der Dauer des Kontaktes der Nachweisschicht mit der zu untersuchen
den Flüssigkeit können jedoch unterschiedliche Farbintensitäten beobachtet werden. Längere
Kontaktzeiten ehren in der Regel zu um so positiveren Resultaten. Eine korrekte quantitative
Analytbestimmung ist deshalb so nicht möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen diagnostischen Testträger zur quantitativen
Bestimmung eines Analyts in einer Flüssigkeit zur Verfügung zu stellen, auf den eine un
dosierte Probenflüssigkeitsmenge aufgegeben werden kann und bei dem ein Probenflüssig
keitsüberschuß nicht zu zeitabhängigen falsch-positiven Resultaten führt.
Diese Aufgabe wird durch die in den Patentansprüchen näher charakterisierte Erfindung gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist nämlich ein diagnostischer Testträger mit einer Tragschicht und
darauf angeordneten Nachweisschicht, welche zur Bestimmung eines Analyts in flüssiger Probe
erforderliche Reagenzien enthält. Die Nachweisschicht überdeckt ein Netzwerk, das größer als
die Nachweisschicht ist und das außerhalb der Nachweisschicht auf der Tragschicht befestigt
ist. Das Netzwerk des erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers ist ein mehrfädiges
Gewirke, dessen Fäden an der der Nachweisschicht zugewandten Seite stark aufgerauht sind,
während die Fäden an der der Nachweisschicht abgewandten Seite des Gewirkes glatt sind.
Gegenstand der Erfindung ist außerdem die Verwendung eines solchen diagnostischen Test
trägers zur Bestimmung eines Analyts in einer Flüssigkeit. In sofern ist auch ein Verfahren zur
Bestimmung eines Analyts in flüssiger Probe mit Hilfe eines solchen diagnostischen Testträgers
Gegenstand der Erfindung, bei dem soviel Probenflüssigkeit auf die der Nachweisschicht ab
gewandten Seite des Netzwerkes aufgegeben wird, daß die Nachweisschicht mit Flüssigkeit
gesättigt wird. Das Netzwerk führt dann überschüssige Flüssigkeit von der Nachweisschicht in
den die Nachweisschicht überragenden Bereich des Netzwerkes, woraufhin dann die Nach
weisschicht auf eine Farbveränderung hin beobachtet wird. Die Intensität der Farbveränderung
ist ein Maß für die Menge an Analyt in der untersuchten flüssigen Probe.
Schließlich ist auch Gegenstand der Erfindung die Verwendung eines Flüssigkeit aufnehmen
den, flächig ausgebildeten Gewirkes mit einem maschenbildenden Faden aus einem vollsyn
thetischen Material und aus als Schußfäden in das Gewirke eingearbeiteten hydrophilen Fäden
aus saugfähigen Garnen, die auf einer Seite des Gewirkes aufgerauht sind als Flüssigkeit vertei
lende Schicht in einem diagnostischen Testträger. Ein solches Gewirke ist beispielsweise aus
der deutschen Patentschrift 32 13 673 aus einem völlig anderen technischen Gebiet, nämlich als
wundseitig nicht haftendes Wundtextil mit Wundsekret aufnehmenden Eigenschaften bekannt.
Die dort genannten Merkmale des Gewirkes treffen auch für das erfindungsgemäß einsetzbare
Netzwerk zu. So ist dieses Netzwerk ein elastisches Gewirke mit einem maschenbildenden
Faden aus einem ersten Material und mit als Schußfäden eingearbeiteten Fäden aus einem sehr
saugfähigen zweiten Material. Das zweite Material ist vorteilhafterweise hydrophiler als das
erste Material. Dies kann dadurch erreicht werden, daß das erste Material vor allem aus voll
synthetischem Material wie beispielsweise Polyester, Polyamid oder Polypropylen besteht. Das
zweite Material dagegen sollte aus hochsaugfähigen Garnen wie beispielsweise aus Baumwolle,
Zellwolle oder Leinen bestehen. Das erfindungsgemäß einsetzbare Gewirke zeichnet sich unter
anderem auch dadurch aus, daß sich der maschenbildende Faden auf der der Nachweisschicht
abgewandten Seite des Gewirkes befindet und die Schußfäden auf der der Nachweisschicht
zugewandten Seite des Gewirkes.
Überraschenderweise eignet sich das aus dem Stand der Technik lediglich als Wundtextil be
kannte Gewirke in einem diagnostischen Testträger hervorragend dafür, Flüssigkeit schnell und
gleichmäßig zu verteilen und überschüssige Flüssigkeit von einer darunter liegenden Schicht
wegzuführen, wenn das Netzwerk größer als diese darunter liegende Schicht ist, so daß die
überschüssige Flüssigkeit in den die darunter liegende Schicht überragenden Teil des Netz
werkes aufgenommen werden kann.
In einem erfindungsgemäßen diagnostischen Testträger kommen für die Tragschicht insbe
sondere solche Materialien in Frage, die die zu untersuchenden Flüssigkeiten nicht aufnehmen.
Dies sind sogenannte nicht-saugfähige Materialien, wobei Kunststoffolien beispielsweise aus
Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyester oder Polyamid besonders bevorzugt sind. Es ist jedoch
auch möglich, saugfähige Materialien, wie zum Beispiel Holz, Papier oder Pappe mit wasser
abstoßenden Mitteln zu imprägnieren oder mit einem wasserfesten Film zu überziehen, wobei
als Hydrophobierungsmittel Silikone oder Hartfette und als Filmbildner beispielsweise Nitro
cellulose oder Celluloseacetat verwendet werden können. Als weitere Trägermaterialien eignen
sich Metallfolien oder Glas.
Für die Nachweisschicht ist es im Gegensatz hierzu erforderlich, solche Materialien einzu
setzen, die in der Lage sind, die zu untersuchende Flüssigkeit mit darin enthaltenen Inhalts
stoffen aufzunehmen. Dies sind sogenannte saugfähige Materialien, wie beispielsweise Vliese,
Gewebe, Gewirke oder poröse Kunststoffmaterialien, die als Schichtmaterialien verwendet
werden können. Die für die Nachweisschicht in Frage kommenden Materialien müssen natür
lich auch Reagenzien tragen können, die für den Nachweis des zu bestimmenden Analyts er
forderlich sind. Im einfachsten Fall befinden sich alle für den Nachweis des Analyts erforder
liche Reagenzien auf einer Schicht. Es sind jedoch auch Fälle vorstellbar, für die es vorteil
hafter ist, die Reagenzien auf mehrere saugfähige Materialschichten zu verteilen, die dann
übereinander, sich vollflächig berührend angeordnet sind. Der im folgenden verwendete Begriff
"Nachweisschicht" soll sowohl solche Fälle umfassen, bei denen sich die Reagenzien entweder
nur in oder auf einer Schicht oder in zwei oder noch mehr, wie vorstehend beschrieben, ange
ordneten Schichten befinden.
Außerdem kann die Nachweisschicht auch eine Schicht enthalten, die Plasma oder Serum aus
Vollblut abzutrennen in der Lage ist, wie beispielsweise ein Glasfaservlies, wie es zum Beispiel
aus EP-B-0 045 476 bekannt ist. Eine oder mehrere solcher Abtrennschichten kann über einer
oder mehrere Schichten, die Nachweisreagenzien tragen, liegen. Auch ein solcher Aufbau soll
von dem Begriff "Nachweisschicht" umfaßt sein.
Bevorzugte Materialien für die Nachweisschicht sind Papiere oder poröse Kunststoff
materialien, wie Membranen. Besonders bevorzugt sind asymmetrisch poröse Membranen, die
vorteilhafterweise so angeordnet sind daß die zu untersuchende Probenflüssigkeit auf die groß
porige Seite der Membran aufgegeben wird und die Bestimmung des Analyts von der fein
porigen Seite der Membran aus erfolgt. Als poröse Membranmaterialien sind Polyamid-,
Polyvinylidendifluorid-, Polyethersulfon- oder Polysulfonmembranen ganz besonders bevor
zugt. Für den erfindungsgemäßen Testträger sind insbesondere Polyamid
66-Membranen her
vorragend geeignet. Die Reagenzien zur Bestimmung des nachzuweisenden Analyts sind in der
Regel durch Imprägnierung in die vorstehend genannten Materialien eingebracht worden.
Für die Nachweisschicht kommen jedoch auch sogenannte offene Filme in Frage, wie sie bei
spielsweise in EP-B-0 016 387 beschrieben sind. Hiertür werden einer wäßrigen Dispersion
von filmbildenden organischen Kunststoffen Feststoffe als feine, unlösliche, organische oder
anorganische Partikel zugegeben und die für die Nachweisreaktion erforderlichen Reagenzien
zusätzlich hinzugefügt. Geeignete Filmbildner sind bevorzugt organische Kunststoffe, wie
Polyvinylester, Polyvinylacetate, Polyacrylester, Polymethacrylsäure, Polyacrylamide, Poly
amide, Polystyrol, Mischpolymerisate, zum Beispiel von Butadien und Styrol oder von Malein
säureester und Vinylacetat oder andere filmbildende, natürliche und synthetische organische
Polymere sowie Mischungen derselben in Form von wäßrigen Dispersionen. Die Dispersionen
lassen sich auf einer Unterlage zu einer gleichmäßigen Schicht verstreichen, die nach dem
Trocknen einen wasserfesten Film ergibt. Die trocknen Filme haben eine Dicke von 10 µm bis
500 µm, vorzugsweise von 30 bis 200 µm. Der Film kann mit der Unterlage als Träger
zusammen verwendet werden oder für die Nachweisreaktion auf einen anderen Träger aufge
bracht werden. Obwohl die für die Nachweisreaktion erforderlichen Reagenzien normalerweise
in die zur Herstellung der offenen Filme verwendete Dispersion gegeben werden, kann es auch
vorteilhaft sein, wenn der gebildete Film nach seiner Herstellung mit den Reagenzien im
prägniert wird. Auch eine Vorimprägnierung der Füllstoffe mit den Reagenzien ist möglich.
Welche Reagenzien zur Bestimmung eines bestimmten Analyts eingesetzt werden können sind
dem Fachmann bekannt. Dies muß hier nicht näher ausgeführt werden.
In dem erfindungsgemäßen diagnostischen Testträger ist das die Nachweisschicht über
deckende Netzwerk größer als die darunter liegende Nachweisschicht. Der die Nachweis
schicht überragende Teil des Netzwerkes ist auf der Tragschicht befestigt. Die Befestigung
kann nach dem Fachmann aus der Testträgertechnologie bekannten Methoden erfolgen. Bei
spielsweise kann die Befestigung mittels Heißsiegelschichten (Polyethylen), Schmelzkleber
oder härtendem Kaltkleber erfolgen. Als vorteilhaft haben sich auch doppelseitig klebende
Streifen erwiesen. In allen Fällen ist es jedoch wichtig, daß die Befestigung des Netzwerkes auf
der Tragschicht so erfolgt, daß von der Nachweisschicht ein kapillaraktiver Flüssigkeitstrans
port in den Teil des Netzwerkes möglich ist, der auf der Tragschicht befestigt ist. Dieser ka
pillaraktive Flüssigkeitstransport muß insbesondere dann möglich sein, wenn die Nachweis
schicht mit Flüssigkeit gesättigt ist.
Zur Bestimmung des in der Probenflüssigkeit nachzuweisenden Analyts ist in dem erfindungs
gemäßen diagnostischen Testträger die Nachweisschicht durch die Tragschicht sichtbar. Dies
kann dadurch erreicht werden, daß die Tragschicht transparent ist. Es ist aber auch möglich,
daß die Tragschicht ein Loch aufweist, das von der Nachweisschicht überdeckt ist. Durch das
Loch ist dann die Nachweisschicht sichtbar. In einer bevorzugten Ausführungsform des erfin
dungsgemäßen diagnostischen Testträgers befindet sich in der Tragschicht unterhalb der
Nachweisschicht ein Loch, durch das die Nachweisschicht beobachtbar ist. Das Loch besitzt
einen etwas kleineren Durchmesser als die kleinste Längenausdehnung der Nachweisschicht, so
daß die Nachweisschicht außerhalb des Loches auf der Tragschicht aufliegt und dort befestigt
sein kann. In der Regel ist die Nachweisschicht durch ein doppelseitiges Klebeband und das
darüber liegende Netzwerk und dessen Befestigung auf der Tragschicht ausreichend fixiert.
Zur Durchführung eines Verfahrens zur Bestimmung eines Analyts in flüssiger Probe mit Hilfe
eines erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers wird soviel Probenflüssigkeit auf die der
Nachweisschicht abgewandte Seite des Netzwerkes aufgegeben, daß die durch das Netzwerk
gelangende Flüssigkeit die Nachweisschicht vollständig sättigt. Als Probenflüssigkeit kommen
insbesondere Körperflüssigkeiten wie Blut, Plasma, Serum, Urin, Speichel etc. in Frage. Blut
oder von Blut abgeleitete Flüssigkeiten wie Plasma oder Serum sowie Urin sind besonders be
vorzugte Probenflüssigkeiten. Überschüssige Flüssigkeit wird durch das Netzwerk von der
Nachweisschicht in den die Nachweisschicht überragenden Bereich des Netzwerkes wegge
führt. In der Nachweisschicht kann dann bei Anwesenheit des zu bestimmenden Analyts ein
Signal nachgewiesen werden. Vorteilhafterweise handelt es sich bei einem solchen Signal um
eine Farbänderung, worunter sowohl Farbbildung, Farbverlust als auch Farbumschlag ver
standen wird. Die Intensität der Farbänderung ist ein Maß für die Menge an Analyt in der
untersuchten flüssigen Probe. Sie kann visuell oder mit Hilfe eines Gerätes, meistens reflek
tionsphotometrisch quantitativ ausgewertet werden.
Zur Markierung der Probenflüssigkeitsauftragsstelle kann vorteilhafterweise eine Abdeckung
der über die Nachweisschicht hinausragenden Bereiche des Netzwerkes erfolgen. Hiertür
können beispielsweise zwei wasserundurchlässige inerte Schichtmaterialien so auf dem Netz
werk befestigt werden, daß der Bereich des Netzwerkes, der über dem Loch unter der Nach
weisschicht in der Tragschicht liegt, zur Probenaufgabe frei bleibt. Als besonders günstig hat es
sich erwiesen, wenn diese Schichtmaterialien Klebefolien sind, die nicht nur die über die Nach
weisschicht hinausragenden Bereiche des Netzwerkes mit ihrer Klebeseite kontaktieren, sonder
darüberhinaus auch noch auf der Tragschicht befestigt sind. Neben der Markierung der
Probenflüssigkeitsauftragsstelle unterstützt eine solche Abdeckung auch noch die Kapillar
kräfte, die ein Wegleiten überschüssiger Flüssigkeit von der Nachweisschicht bewirken.
Außerdem führt die Abdeckung dazu, daß von der Nachweisschicht weggeleitete über
schüssige Flüssigkeit von Kontakt geschützt ist und solche Flüssigkeit nicht leicht von dem
Testträger herabtropfen kann.
Ein großer Vorteil des erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers besteht darin, daß kein
vorbestimmtes Volumen einer Probenflüssigkeit auf den Testträger aufgegeben werden muß.
Es ist lediglich sicherzustellen, daß ein Überschuß verwendet wird, so daß die Nachweisschicht
vollständig mit Flüssigkeit gesättigt wird. Überschüssige Flüssigkeit wird, wie bereits vor
stehend erwähnt, durch das über die Nachweisschicht hinausragenden Netzwerk von der
Nachweisschicht weggeleitet. Weil überschüssige Flüssigkeit von der Nachweisschicht wegge
leitet wird, wird auch hygienischen Gesichtspunkten Rechnung getragen. Ein Herabtropfen von
Flüssigkeit aus dem Testträger oder ein Kontakt von Flüssigkeit beispielsweise mit Teilen eines
Gerätes, in das der Testträger zur apparativen Auswertung gelegt wird, wird zuverlässig ver
mieden. Dies ist insbesondere bei der Untersuchung von Blut oder von Blut abgeleiteten
Proben, wie Plasma oder Serum, ein sehr wichtiger Aspekt.
Die Größe des über die Nachweisschicht hinausragenden Bereiches des Netzwerkes richtet sich
nach dem in der Praxis größten zu erwartenden Probenvolumen, damit auch tatsächlich über
schüssige Flüssigkeit von der Nachweisschicht weggeführt werden kann. Auf diese Art und
Weise ist die bei Anwesenheit eines Analyts sich einstellende Signalintensität unabhängig von
der Menge und der Dauer des Kontaktes der Probenflüssigkeit mit der Nachweisschicht. Die
Farbe, die sich nach Beendung der Nachweisreaktion, üblicherweise innerhalb weniger
Sekunden bis weniger Minuten eingestellt hat, bleibt so für die Messung unverändert. Sie wird
lediglich durch die Stabilität des farbgebenden Systems bestimmt, nicht aber beispielsweise
durch Analyt, der aus überschüssiger Flüssigkeit in die Nachweisschicht nachdifundiert. Falsch
positive Resultate werden so ebenfalls vermieden und eine quantitative Analytbestimmung er
möglicht.
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen diagnostischen Testträgers und
Details des als Netzwerk eingesetzten erfindungsgemäßen mehrfädigen Gewirkes sind in Fig. 1
und 2 dargestellt.
Fig. 1 stellt einen Querschnitt durch einen bevorzugten erfindungsgemäßen diagnostischen
Testträger dar.
Fig. 2 zeigt die Aufsicht auf den in Fig. 1 im Querschnitt dargestellten erfindungsgemäßen dia
gnostischen Testträger.
Die in den Figuren verwendeten Bezugszeichen bedeuten:
- 1) Diagnostischer Testträger
- 2) Tragschicht
- 3) Nachweisschicht
- 4) Netzwerk
- 5) Befestigungsschicht
- 6) Über die Nachweisschicht hinausragender Bereich des Netzwerkes
- 7) Loch unter Nachweisschicht in der Tragschicht
- 8) Positionierloch.
- 9) Abdeckung
Der in Fig. 1 dargestellte Querschnitt durch und die in Fig. 2 gezeigte Aufsicht auf einen erfin
dungsgemäßen diagnostischen Testträger (1) zeigt eine Tragschicht (2) mit der Nachweis
schicht (3) und dem die Nachweisschicht (3) überdeckenden Netzwerk (4), welches im über
die Nachweisschicht (3) hinausragenden Bereich (6) auf der Tragschicht (2) mit einer Befesti
gungsschicht (5) befestigt ist. Unter der Nachweisschicht (3) befindet sich ein Loch (7) in der
Tragschicht (2), durch das die Nachweisschicht (3) sichtbar ist. Das Positionierloch (8) dient
dazu, den Teststreifen im Falle einer apparativen, beispielsweise einer reflektionsphotome
trischen Vermessung an einer genau vorbestimmten Stelle des Apparates festzuhalten. Dies
kann dadurch geschehen, daß beispielsweise ein Stift in das Positionierloch (8) hineinragt und
so den Teststreifen (1) an einer vorbestimmten Stelle festhält. Die Abdeckfolie (9) ist auf der
Tragschicht (2) befestigt und überdeckt den über die Nachweisschicht (3) hinausragenden
Bereich (6) des Netzwerkes (4), so daß der Bereich des Netzwerkes (4), der über der Nach
weisschicht (3) liegt, frei bleibt.
Claims (11)
1. Diagnostischer Testträger (1) enthaltend eine Tragschicht (2) mit einer darauf angeord
neten zur Bestimmung eines Analyts in flüssiger Probe erforderliche Reagenzien enthal
tenden Nachweisschicht (3) und ein die Nachweisschicht (3) überdeckendes Netzwerk
(4), das größer als die Nachweisschicht (3) ist und das auf der Tragschicht (2) befestigt
ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Netzwerk (4) ein mehrfädiges Gewirke ist, dessen
Fäden an der der Nachweisschicht (3) zugewandten Seite stark aufgerauht sind, während
die Fäden an der der Nachweisschicht (3) abgewandten Seite des Gewirkes relativ glatt
sind.
2. Diagnostischer Testträger (1) gemäß Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Netzwerk (4) ein elastisches Gewirke mit einem maschenbildenden Faden aus einem
ersten Material und mit als Schußfäden in das Flächengebilde eingearbeiteten Fäden aus
einem sehr saugfähigen zweiten Material ist, wobei das zweite Material hydrophiler als
das erste Material ist und
sich der maschenbildende Faden auf der der Nachweisschicht (3) abgewandten Seite des
Gewirkes befindet und die Schußfäden auf der der Nachweisschicht (3) zugewandten
Seite des Gewirkes.
3. Diagnostischer Testträger (1) gemäß Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schußfäden aus sehr saugfähigen Garnen bestehen, die auf der der Nachweisschicht (3)
zugewandten Seite des Gewirkes stark aufgerauht sind.
4. Diagnostischer Testträger (1) gemäß Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
maschenbildende Faden aus synthetischem Material besteht.
5. Diagnostischer Testträger (1) gemäß einem der Patentansprüche 1-4, dadurch gekenn
zeichnet, daß Nachweisschicht (3) und diese überdeckendes Netzwerk (4) so angeordnet
sind, daß von der Nachweisschicht (3) ein kapillaraktiver Flüssigkeitstransport in den
Teil des Netzwerkes möglich ist, der auf der Tragschicht (2) befestigt ist, insbesondere
wenn die Nachweisschicht (3) mit Flüssigkeit gesättigt ist.
6. Diagnostischer Testträger (1) gemäß einem der Patentansprüche 1-5, dadurch gekenn
zeichnet, daß sich über dem die Nachweisschicht (3) überragenden Bereich (6) des
Netzwerkes (4) eine Abdeckung (9) befindet, die so angeordnet ist, daß der Bereich des
Netzwerkes (4), der über der Nachweisschicht (3) liegt, frei bleibt.
7. Diagnostischer Testträger (1) gemäß einem der Patentansprüche 1-6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Nachweisschicht (3) durch die Tragschicht (2) sichtbar ist.
8. Diagnostischer Testträger (1) gemäß Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tragschicht (2) ein Loch (7) aufweist, das von der Nachweisschicht (3) überdeckt ist.
9. Verwendung eines diagnostischen Testträgers (1) gemäß einem der Patentansprüche 1-8
zur Bestimmung eines Analyten in einer Flüssigkeit.
10. Verfahren zur Bestimmung eines Analyts in flüssiger Probe mit Hilfe eines diagnosti
schen Testträgers (1) gemäß einem der Patentansprüche 1-8, wobei so viel Proben
flüssigkeit auf die der Nachweisschicht (3) abgewandte Seite des Netzwerkes (4) aufge
geben wird, daß die Nachweisschicht (3) mit Flüssigkeit gesättigt wird und das Netzwerk
(4) überschüssige Flüssigkeit von der Nachweisschicht (3) in den die Nachweisschicht
(4) überragenden Bereich des Netzwerkes (6) wegführt und die Nachweisschicht (3) auf
eine Farbveränderung hin beobachtet wird, wobei die Intensität der Farbveränderung ein
Maß für die Menge an Analyt in der untersuchten flüssigen Probe darstellt.
11. Verwendung eines Flüssigkeit aufnehmenden flächig ausgebildeten Gewirkes mit einem
maschenbildenden Faden aus einem vollsynthetischen Material und aus als Schußfäden in
das Gewirke eingearbeiteten hydrophilen Fäden aus saugfähigen Garnen, die auf einer
Seite des Gewirkes aufgerauht sind
als Flüssigkeit verteilende Schicht in einem diagnostischen Testträger (1).
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Date | Code | Title | Description |
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ON | Later submitted papers | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ROCHE DIAGNOSTICS GMBH, 68305 MANNHEIM, DE |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |