DE19631617A1 - Mopbezug für einen Mophalter - Google Patents

Mopbezug für einen Mophalter

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Description

Die Erfindung betrifft einen Mopbezug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie einen Mopbezug nach dem Oberbegriff des nebengeordneten Patentanspruchs 8.
Aus der Patentschrift DE 195 10 824 C1 ist ein Mopbezug bekannt, der auf seiner Rückfläche Mittel zum Befestigen auf einem Halter und auf seiner Wischfläche ein hochsaugfähiges, zumindest teilweise aus Baumwolle und/oder Viskose bestehendes Material aufweist. Zumindest die Längsseiten des Wischbezugs sind von einem Einfaßband gesäumt. Das Einfaßband bildet gleichzeitig einen Textilkranz, der sich auf der Wischfläche des Mopbezugs mindestens um ein Sechstel der Breite des Mopbezugs zur Mitte hin erstreckt. Der Textilkranz besteht zumindest teilweise aus Mischgarnen aus Kunst- und Naturfasern.
Bei diesem bekannten Mopbezug kommen die Mischgarne an der Wischkante als erste mit dem Bodenschmutz in Berührung. Das saugfähige Textil liegt in Wischrichtung hinter den Mischgarnen und dient u. a. zum Auftrocknen der gereinigten, noch feuchten Bodenfläche. Jedoch muß dieser Mopbezug vergleichsweise häufig gewechselt werden, beispielsweise bei einem Einsatz in einem Krankenhaus, wo nach der Desinfektion und Vorreinigung mit einem ersten Mopbezug die Verwendung eines frischen Mopbezugs für die Nachreinigung vorgeschrieben ist.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, einen Mopbezug zu schaffen, der nicht so häufig gewechselt werden muß und trotzdem eine einwandfreie Reinigungswirkung gewährleistet.
Dieses technische Problem wird erfindungsgemäß von einem Mopbezug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie von einem Mopbezug mit den Merkmalen des nebengeordneten Patentanspruchs 8 gelöst.
Der erfindungsgemäßen Lösung liegt der Gedanke zugrunde, einen Mopbezug zu schaffen, der im Hinblick auf eine Flächenmittellinie der Mopbezugfläche so gestaltet ist, daß die beidseits der Flächenmittellinie liegenden Mopbezughälften um einen entsprechenden Mophalter derart herumgelegt werden können, daß sich auf den beiden Seiten des Mophalters jeweils eine eigene Wischfläche ergibt. Die genannte Flächenmittellinie bildet somit also gleichzeitig die Klappachse, um die die beiden Mopbezughälften um den zugehörigen Mophalter herum umgelegt werden. Die Flächenmittellinie unterteilt die Mopbezugfläche in zwei gleichgroße Flächenstücke. Somit geben sich zwei eigenständige Nutzflächen, die unabhängig voneinander eingesetzt werden können und somit die Einsparung eines Wechselvorgangs des Mopbezugs ermöglichen. Wenn der Grundriß des Mopbezugs eine Längserstreckung aufweist, entspricht die genannte Flächenmittellinie vorzugsweise der Längsmittelachse der Grundrißfläche, so daß sich zwei langgestreckte Mopbezughälften ergeben, deren Längserstreckung dann der Arbeitsbreite des Mops entspricht. Falls beispielsweise ein kreisförmiger Grundriß für den Mopbezug gewählt wird, entspricht die genannte Flächenmittellinie einem Durchmesser des kreisförmigen Mopbezugs.
Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist der Mopbezug aus einem textilen Bezugmaterial gebildet und weist eine flächige Gestalt auf. Dabei ist die eine Oberfläche des Mopbezuges als flor- und/oder schlingenbesetzte Wischfläche ausgebildet, die symmetrisch zu einer Flächenmittellinie ausgebaut ist. Mit anderen Worten ist also eine Symmetrie der verwendeten Bezugmaterialien bezüglich der Flächenmittellinie gegeben. Die andere Oberfläche des Mopbezugs ist als Rückfläche in Form eines Geweberückens des textilen Bezugmaterials ausgebildet. Die Rückfläche ist dabei mit einer Einrichtung zur Befestigung des Mopbezugs an einem entsprechenden Mophalter versehen. An der Wischfläche des Mopbezugs ist entlang der Flächenmittellinie ein gassenförmiger Streifen vorgesehen, der im Verhältnis zu den sich beidseits anschließenden Wischflächenabschnitten vertieft ausgebildet ist. Mit anderen Worten ist also der Mopbezug im Bereich dieses gassenförmigen Streifens dünner gestaltet als in den Bereichen, die an den gassenförmigen Streifen angrenzen.
Wenn nun der Mopbezug um den zugehörigen Mophalter herumgelegt und darauf aufgezogen wird, befindet sich der gassenförmige Streifen des Mopbezugs im Bereich derjenigen Kante des Mophalters, um die der Mopbezug herumgelegt wird. Mit anderen Worten umhüllt der gassenförmige Streifen diesen Kantenbereich des Mophalters. Der zugehörige Stiel des Mophalters ist dann im Bereich der gegenüberliegenden Mophalterkante derart gelenkig angeordnet, daß beide Flächen des Mophalters mit dem darauf aufgezogenen Mopbezug gleichermaßen für die Reinigung eingesetzt werden können. Wenn der Mopbezug nun im aufgespannten Zustand zusammen mit dem Mophalter in eine Moppresse eingeführt wird, um die Flüssigkeit aus dem Mopbezug herauszudrücken, besteht normalerweise das Problem, daß die Auspreßelemente der Moppresse, z. B. zwei Walzen, zwischen die der Mophalter mit dem Mopbezug eingeführt wird, nur die Flächenabschnitte des Mophalters beaufschlagen, jedoch nicht die Kantenbereiche. Somit würde die Flüssigkeit in dem Bereich, in dem der Mopbezug um den Mophalter herumgeschlagen ist, nicht ausgepreßt werden. Erfindungsgemäß wird dieses Problem aber dadurch vermieden, daß in diesem Bereich der gassenförmige Streifen ausgebildet ist, der kaum Flüssigkeit aufnimmt und somit nicht speziell ausgepreßt werden muß.
Zwar ist aus der deutschen Patentschrift DE 28 27 909 C2 ein Mopbezug bekannt, der auf seiner Wischfläche einen Mittelstreifen aus einer saugfähigen Schicht aufweist, an den beidseits Streifen aus einem Wirrfaservlies mit Scheuerwirkung angrenzen. Jedoch ist dieser Mopbezug nicht dafür vorgesehen, beidseitig um eine Halterplatte herumgelegt zu werden, sondern er wird als Ganzes auf die Unterseite eines Mophalters aufgezogen. Bei dieser bekannten Lösung ist der Mittelstreifen gerade bewußt aus einem saugfähigen Material ausgebildet, während erfindungsgemäß der gassenförmige Streifen entlang der Flächenmittellinie gerade wenig Flüssigkeit aufnehmen soll, so daß es beim Auspressen des Mopbezugs in einer Moppresse keine Rolle spielt, wenn die Moppresse im Bereich des gassenförmigen Streifens nur eine geringe Auspreßwirkung entfaltet. Erfindungsgemäß wird also vermieden, daß trotz des Auspressens des Mopbezugs in einer Moppresse sich anschließend noch Schmutzwasser im Bereich der Umschlagkante des Mopbezugs hält, das beim nachfolgenden Wischvorgang wieder auf die zu reinigende Bodenfläche gelangen würde.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist der gassenförmige Streifen mit einer kurzflorigen Polware realisiert. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein kurzfloriges Plüschmaterial oder ein anderes geeignetes Material handeln. Zusätzlich wirkt dieser gassenförmige Streifen dann als spezielle Funktionsfläche, die beim Einsatz des Mops den zuvor von der übrigen Wischfläche des Mopbezugs eingeweichten Schmutz im Nachlauf durch die erhöhte Reibung des kurzflorigen Polwarenmaterials ablösen und entfernen kann.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der gassenförmige Streifen in Form eines Geweberückens eines textilen Bezugmaterials ausgebildet. Mit anderen Worten besteht der Mopbezug im Bereich des gassenförmigen Streifens nur aus dem Geweberücken, der in diesem Bereich weder mit einem Polwarenmaterial, noch mit Schlingen oder dergleichen besetzt ist. Bei dieser Ausführungsform ist besonders gut gewährleistet, daß der gassenförmige Streifen praktisch keine Flüssigkeit aufnimmt und es insofern ohne Belang ist, wenn die Moppresse diesen Bereich nicht richtig ausdrückt. Außerdem ist bei dieser Ausführungsform eine besonders deutliche Trennung zwischen den beiden Mopbezughälften, die sich auf jeweils einer Seite des Mophalters befinden, gegeben.
In einer günstigen Ausgestaltung der Erfindung sind die beidseits des gassenförmigen Streifens liegenden Wischflächen des Mopbezugs jeweils durchgehend mit einem Polwarenmaterial, insbesondere einem Plüschmaterial besetzt. Falls der gassenförmige Streifen in Form eines kurzflorigen Polwarenmaterials ausgebildet ist, sind die angrenzenden Wischflächenabschnitte aus einem im Vergleich dazu etwas höherflorigen Polwarenmaterial hergestellt.
In einer weiteren günstigen Ausführungsform sind die an den gassenförmigen Streifen angrenzenden Wischflächenbereiche durchgehend mit Schlingen besetzt, die in einem Geweberücken verankert sind.
Vorzugsweise ist jedoch angrenzend an den gassenförmigen Streifen auf jeder Seite zunächst ein Wischflächenabschnitt mit Schlingen ausgebildet, an den sich dann jeweils ein weiterer Wischflächenabschnitt aus einem Polwarenmaterial anschließt. Bei der letztgenannten Ausführung ergeben sich also verschiedene Funktionsbereiche im Verlauf jeder Wischflächenhälfte, die aus einem Polwarenabschnitt, einem Schlingenabschnitt und dem gassenförmigen Streifen bestehen. Der Polwarenabschnitt dient dabei zum Scheuern oder Schrubben des Bodens, um beispielsweise grobe Verunreinigungen zu lösen, während der Schlingenabschnitt weicher und saugfähiger ausgebildet sein kann, um Schmutz und Feuchtigkeit besser aufnehmen zu können.
In einer weiteren Ausführungsform kann eine alternierende Anordnung von Schlingen-Wischflächenabschnitten, Polwaren- Wischflächenabschnitten und gegebenenfalls auch Wischflächenabschnitten aus anderen Materialien für den Wischbezug vorgesehen sein.
Durch den symmetrischen Aufbau der gegebenenfalls verschiedenen Wischflächenmaterialien bezüglich der Flächenmittellinie, d. h. der Umschlagkante des Mopbezugs, ergeben sich bei den vorangehend erläuterten Ausführungsformen jeweils zwei gleichwertige, den jeweiligen Anforderungen entsprechend gestaltete Nutzflächen des Mopbezugs. Um bei dieser symmetrischen Materialanordnung die beiden Nutzflächen unterscheiden zu können, ist es vorteilhaft, eine der beiden Wischflächenhälften des Mopbezugs durch eine andere Farbgestaltung, eine Aufschrift, eine Markierung oder ähnliches optisch von der anderen Wischflächenhälfte abzuheben, so daß jede der beiden Nutzflächen einwandfrei identifiziert werden kann. Auf diese Weise kann beispielsweise bei einem Einsatz im Krankenhaus zunächst die eine Wischflächenhälfte des Mopbezugs zur Vorreinigung und dann die andere Wischflächenhälfte des Mopbezugs für eine Nachreinigung eingesetzt werden, ohne daß es dabei zu Verwechslungen kommen kann.
Zwar ist aus der Offenlegungsschrift DE 43 18 792 AI ein Saugkörper bekannt, der lösbar an einer Platte eines Flächenwischgerätes befestigt wird und sich beidseitig verwenden läßt. Jedoch handelt es sich bei diesem Saugkörper nicht wie bei der Erfindung um einen Mopbezug von flächiger Gestalt, der um einen Mophalter herumgelegt wird, sondern um einen taschenförmigen räumlichen Saugkörper, der auf eine entsprechende Platte eines Flächenwischgerätes aufgeschoben wird.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung ist ein Mopbezug aus zumindest zwei textilen Bezugmaterialien gebildet, und weist eine flächige Gestalt auf. Die eine Oberfläche des Mopbezugs ist als flor- und/oder schlingenbesetzte Wischfläche ausgebildet und die andere Oberfläche des Mopbezugs ist als Rückfläche in Form eines Geweberückens der textilen Bezugmaterialien ausgebildet. Die Rückfläche des Mopbezugs ist mit einer Einrichtung zur Befestigung des Mopbezugs an einem zugehörigen Mophalter versehen. Die Wischfläche des Mopbezugs ist durch eine Flächenmittellinie in zwei verschiedene Wischfunktionsbereiche unterteilt, die aus unterschiedlichen Bezugmaterialanordnungen gebildet sind.
Dieser Mopbezug weist also zwei in ihrer Materialbeschaffenheit unterschiedlich gestaltete Wischfunktionsbereiche auf, mit denen sich zwei unabhängige Arbeitsgänge, die jeweils andere Anforderungen an den Mopbezug stellen, nacheinander durchführen lassen, ohne zwischendurch den Mopbezug wechseln zu müssen. Bisher waren hierfür zwei Mopbezüge erforderlich, die nacheinander aufgezogen werden mußten.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der eine Wischfunktionsbereich mit einem Polwarenmaterial gebildet, während der andere Wischfunktionsbereich mit Schlingen gebildet ist, die in einem Geweberücken verankert sind. Als Polwarenmaterial wird vorzugsweise ein Plüschmaterial verwendet. So kann beispielsweise der Polwarenmaterial- Wischfunktionsbereich zum Scheuern oder Schrubben eingesetzt werden, um etwa im Rahmen einer Vorreinigung grobe Verunreinigungen von der zu reinigenden Bodenfläche zu lösen, während der Schlingen-Wischfunktionsbereich als weicheres, saugfähigeres Material etwa für die Nachreinigung zur Aufnahme von Schmutz und Feuchtigkeit, d. h. zum Nachwischen und Trocknen der Bodenfläche eingesetzt werden kann.
In anderen günstigen Ausführungsformen kann jeder der beiden Wischfunktionsbereiche in einer speziellen Bezugmaterialanordnung gestaltet werden, so daß sich ein Mopbezug ergibt, der zwar hinsichtlich seiner Flächenabmessung symmetrisch zur Flächenmittellinie, d. h. der Umschlagkante ist, der jedoch hinsichtlich der Bezugmaterialanordnungen asymmetrisch bezüglich der Flächenmittellinie gestaltet ist. So kann beispielsweise der eine Wischfunktionsbereich mit Schlingen besetzt sein, während der andere Wischfunktionsbereich abwechselnd mit streifenförmigen Abschnitten von Schlingen und Polware besetzt ist.
Vorzugsweise ist zwischen den beiden Wischfunktionsbereichen entlang der Flächenmittellinie ein gassenförmiger Streifen vorgesehen, der im Verhältnis zu den jeweils auf den beiden Seiten angrenzenden Wischflächenabschnitten vertieft ausgebildet ist. Dieser gassenförmige Streifen kann dabei sowohl durch eine entsprechende kurzflorige Polware gebildet werden, um einen Funktionsstreifen, etwa zum Scheuern vorzusehen, als auch durch einen freien Geweberücken gebildet werden, der weder mit einer Polware, noch mit Schlingen oder ähnlichem besetzt ist. Dabei ergibt sich wiederum der Vorteil, daß der gassenförmige Streifen in Form des Geweberückens kaum Flüssigkeit aufnimmt und daher in der Moppresse nicht ausgepreßt werden muß.
Florbesetzte bzw. mit einer Polware versehene Bereiche sowie schlingenbesetzte Bereiche der entsprechend den beiden erfindungsgemäßen Aspekten ausgebildeten Mopbezüge können Naturfasern, beispielsweise aus Baumwolle, Viskose o. ä., und/oder Kunstfasern, beispielsweise aus Polyester, Polyamid o. ä., umfassen. Die florbesetzten und schlingenbesetzten Bereiche können also auch aus Garnmischungen gebildet sein.
Die schlingenbesetzten Bereiche können alternativ auch aus Fransen gebildet sein oder sowohl Schlingen als auch Fransen umfassen.
Die entsprechend den beiden erfindungsgemäßen Aspekten gestalteten Mopbezüge weisen vorzugsweise jeweils einen rechteckigen Grundriß auf. Dieser läßt sich mit vergleichsweise wenig Aufwand fertigen und verschiedene Bezugmaterialien lassen sich dabei gut in streifenförmiger Anordnung realisieren. Der Mopbezug kann dann auf einen Mophalter von ebenfalls im wesentlichen rechteckiger Gestalt aufgezogen werden, indem er entlang seiner Mittellinie um diesen herumgelegt wird. Es ist jedoch auch denkbar, den Mopbezug in einer anderen geometrischen Gestalt auszubilden, beispielsweise in einer rechteckigen Gestalt mit abgerundeten Ecken, einer trapezförmigen Gestalt, einer ovalen Gestalt oder einer kreisförmigen Gestalt.
In den parallel zur Flächenmittellinie des Mopbezugs liegenden Randbereichen der Rückfläche sind vorzugsweise Taschen als Befestigungseinrichtung zur Anbringung des Mopbezugs an einem zugehörigen Mophalter vorgesehen. Die Taschen öffnen sich dabei zweckmäßigerweise zur Mitte des Mopbezugs, d. h. zur Flächenmittellinie hin. So können entsprechende Befestigungsabschnitte des Mophalters in die Taschen eingefahren werden und die Befestigungsabschnitte, die sich z. B. an entsprechenden Klappflächen befinden, können dann nach oben zusammengeklappt werden, so daß sich dabei der Mopbezug um den Mophalter herumlegt.
Zweckmäßigerweise sind die Ränder des Mopbezugs mit Randeinfassungen versehen, um sie weniger verschleißanfällig zu gestalten. Bei Bedarf können an den quer zur Flächenmittellinie liegenden Rändern zumindest abschnittsweise Fransen und/oder Schlingen angeordnet sein.
Bei den gemäß den beiden erfindungsgemäßen Aspekten ausgebildeten Mopbezügen kann entweder ein durchgehender Geweberücken vorgesehen sein, der dann auf der Wischseite in der gewünschten Weise mit Polwarenmaterialien und/oder Schlingen und/oder anderen Bezügen besetzt wird oder auch stellenweise, etwa zur Bildung des gassenförmigen Streifens, unbesetzt bleibt. Die verschiedenen Bezüge werden vorzugsweise streifenförmig auf dem durchgehenden Geweberücken angebracht. Alternativ können die erfindungsgemäßen Ausführungsformen mit verschiedenen Bezugmaterialien durch ein Zusammennähen einzelner Geweberücken, die jeweils mit anderen Bezügen besetzt sind, realisiert werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mopbezugs in der Draufsicht auf die Wischfläche;
Fig. 2 den Mopbezug von Fig. 1 in der Draufsicht auf die Rückfläche;
Fig. 3 den Mopbezug von Fig. 1 in einer Querschnittsansicht entlang der Linie I-I;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Mophalters mit dem darauf aufgezogenen Mopbezug von Fig. 1;
Fig. 5 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mopbezugs in der Draufsicht auf die Wischfläche;
Fig. 6 den Mopbezug von Fig. 5 in der Draufsicht auf die Rückfläche;
Fig. 7 den Mopbezug von Fig. 5 in einer Querschnittsansicht entlang der Linie II-II;
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Mophalters mit dem darauf aufgezogenen Mopbezug von Fig. 5.
Zunächst wird ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mopbezugs mit Bezug auf die Fig. 1 bis 3 beschrieben. Der Mopbezug ist allgemein mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. In Fig. 1 ist die Oberseite des Mopbezugs 1 dargestellt, die allgemein als Wischfläche 2 bezeichnet ist. In Fig. 2 ist die Unterseite des Mopbezugs dargestellt, die allgemein als Rückfläche 3 bezeichnet ist.
Der Mopbezug 1 weist einen rechteckigen Grundriß auf und er ist symmetrisch zu seiner Längsmittelachse 4 aufgebaut. Entlang der Längsmittelachse 4 erstreckt sich ein gassenförmiger Streifen 7, der mit einer kurzflorigen textilen Polware besetzt ist. Auf beiden Seiten davon schließen sich jeweils Streifen 6 an, die mit textilen Schlingen besetzt sind. An die Streifen 6 wiederum schließen sich jeweils Streifen 5 an, die mit einer kurzflorigen textilen Polware besetzt sind. Somit ergeben sich auf beiden Seiten der Längsmittelachse 4 zwei gleiche Wischflächenhälften, die ihrerseits jeweils einen rechteckigen Grundriß aufweisen.
Die Rückfläche 3 des Mopbezugs 1 wird durch den textilen Geweberücken gebildet, der auf der Wischseite 2, wie zuvor erläutert, mit Polwarenfäden und Schlingen besetzt ist. Die Polwarenfäden und Schlingen sind im textilen Geweberücken verankert. An den längsseitigen Randbereichen der Rückfläche 3 des Mopbezugs 1 sind jeweils Taschen 8 vorgesehen. Die Taschen 8 sind durch Aufnähen von Stoffstreifen ausgebildet und durch Abnäher 9 in jeweils zwei Taschen pro Längsrand des Mopbezugs unterteilt. Wie in Fig. 3 erkennbar ist, öffnen sich die Taschen 8 jeweils zur Mitte des Mopbezugs. Aus Fig. 3 ist außerdem ersichtlich, daß der gassenförmige Streifen 7 eine geringere Dicke aufweist, als die benachbarten, mit Schlingen besetzten Streifen 6. Die beiden stirnseitigen Ränder des Mopbezugs 1 sind mit Randnähten 11 eingefaßt, während die beiden längsseitigen Ränder des Mopbezugs jeweils mit Stoffstreifen 10 eingefaßt sind.
In Fig. 4 ist der zuvor anhand der Fig. 1 bis 3 erläuterte Mopbezug 1 auf einem passenden Mophalter aufgezogen, der allgemein mit Bezugszeichen 20 bezeichnet ist. Der Mophalter 20 ist lediglich schematisch dargestellt, um den Einsatz des Mopbezugs 1 auf einem Mophalter zu veranschaulichen. Ein Stiel 21 ist über ein Kugelgelenk 22 oder ein vergleichbares Gelenk mit einer Mophalterplatte verbunden. Die Mophalterplatte umfaßt zwei Klappflächen 25, die um ein Schwenkgelenk 23 verschwenkbar angeordnet sind. Die freien Randbereiche der Klappflächen 25 sind als Befestigungsabschnitte 24 gestaltet.
Wenn der Mopbezug 1 so, wie in Fig. 2 gezeigt, auf den Boden gelegt wird, kann der Mophalter 20 von oben her in den Mopbezug eingefahren werden. Die beiden Klappflächen 25 des Mophalters 20 werden hierfür um das Schwenkgelenk 23 aus der in Fig. 4 gezeigten Position auseinandergeklappt, so daß die Befestigungsabschnitte 24 der Klappflächen 25 von oben her dachartig in die Taschen 8 des Mopbezugs 1 eingefahren werden können. Dabei spreizen sich die beiden Klappflächen 25 auseinander. Nach dem vollständigen Einführen des Mophalters in die Taschen 8 werden die beiden Klappflächen 25 wieder zusammengeklappt, so daß die in Fig. 4 gezeigte Anordnung erhalten wird. Der Mophalter 20 weist eine (nicht dargestellte) Verriegelungseinrichtung auf, so daß die beiden zusammengeklappten Klappflächen 25 in der Arbeitsposition fixiert sind. Durch das Zusammenklappen der beiden Klappflächen 25 wird gleichzeitig der Mopbezug 1 um den Mophalter 20 herumgelegt und so auf diesen aufgezogen.
Wie in Fig. 4 gezeigt, ist in der Arbeitsposition des Mopbezugs die streifenförmige Gasse 7 um die Klappachse des Mophalters, d. h. um das Schwenkgelenk 23 herumgelegt. Die eine Wischflächenhälfte mit den Streifen 5 und 6 bedeckt die eine Klappfläche 25, während die andere Wischflächenhälfte mit den Streifen 5 und 6 die andere Klappfläche 25 bedeckt. Es liegen also zwei unabhängige Wischflächen des aufgezogenen Mopbezugs 1 vor. Die Hauptarbeitsrichtung des Mops verläuft in Fig. 4 von links nach rechts. In der gezeigten Position ist die untere Wischflächenhälfte, die aus den Streifen 5 und 6 gebildet wird, im Einsatz, um beispielsweise eine Bodenfläche zu reinigen, während die obere Wischflächenhälfte 5, 6 in dieser Position nicht zum Einsatz kommt. Während der Mop über eine Bodenfläche wischt, kommen entsprechend der genannten Arbeitsrichtung von links nach rechts zunächst die Polwarenfäden des Streifens 5 zum Einsatz, um den Boden zu schrubben und Schmutz zu lösen, anschließend fahren die weicheren und saugfähigeren Schlingen des Streifens 6 über den zuvor geschrubbten Bereich, um den Schmutz weiter aufzuweichen und ihn aufzunehmen. Schließlich fährt im Nachlauf auch noch die in Fig. 4 untere Hälfte des gassenförmigen Streifens 7 über die Bodenfläche, um gegebenenfalls noch vorhandenen Schmutz abzulösen. Die im Einsatz befindliche Wischfläche weist also drei verschiedene Funktionsbereiche 5, 6 und 7 auf, die bei einem Wischvorgang nacheinander zum Einsatz kommen.
Durch Herumklappen des Mophalters 20 um das Gelenk 22 derart, daß die in Fig. 4 obere Wischfläche 5, 6 sich anschließend unten befindet und die zuvor benutzte in Fig. 4 untere Wischfläche 5, 6 nach oben geklappt wird, werden die beiden Wischflächenhälften des Mopbezugs 1 ausgetauscht. So können die beiden Wischflächenhälften nacheinander z. B. für eine Vorreinigung und eine Nachreinigung eingesetzt werden, ohne zwischendurch den Mopbezug wechseln zu müssen.
Zur Fig. 4, und ebenso zur Fig. 8, ist noch anzumerken, daß hinsichtlich des Mophalters 20 nur dessen prinzipielles Funktionsschema veranschaulicht ist. In der konkreten Ausgestaltung müßte das Gelenk 22 in den Figuren rechts außen angeordnet sein, falls es zentral an der Mophalterplatte vorgesehen ist, damit der Stiel 21 nicht mit dem Mopbezug 1 kollidiert. Der Stiel 21 könnte aber auch gabelförmig ausgebildet sein und außen seitlich an der Mophalterplatte, d. h. an den quer zur Klappachse 23 liegenden Rändern der Mophalterplatte angelenkt sein. Dann kann sich das Gelenk 22 in der gezeigten Position befinden, ohne daß sich der Stiel 21 und der Mopbezug 1 in die Quere kommen können. Alternativ können aber auch entsprechende Ausnehmungen in den zentralen Bereichen der beiden längsseitigen Ränder des Mopbezugs 1 ausgebildet werden, die dann, wenn ein gerader Stiel 21 zentral an der Mophalterplatte angelenkt ist, ein freies Verschwenken und Herumklappen des Stiels 21 in den Ausnehmungen im Mopbezug ermöglichen.
Nachfolgend wird nun ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mopbezugs mit Bezug auf die Fig. 5 bis 8 beschrieben. Gleiche oder sich entsprechende Komponenten sind beim zweiten Ausführungsbeispiel mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie beim ersten Ausführungsbeispiel und es wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
Die Wischfläche 2 des Mopbezugs 1 weist nun einen gassenförmigen Streifen 17 auf, der sich entlang der Längsmittelachse 4 des Mopbezugsgrundrisses erstreckt. Dieser gassenförmige Streifen 17 ist, wie in Fig. 7 erkennbar ist, nur aus einem textilen Geweberücken gebildet und weder mit Schlingen noch mit Polwarenfäden oder ähnlichem besetzt. Auf der einen Seite der Wischfläche 2 schließt sich an dem gassenförmigen Streifen 17 eine Wischflächenhälfte 16 an, die mit Schlingen besetzt ist. Auf der anderen Seite der Wischfläche 2 schließt sich an den gassenförmigen Streifen 17 eine Wischflächenhälfte 15 an, die mit Polwarenfäden besetzt ist. Somit ist zwar der Grundriß des Mopbezugs 1 symmetrisch zur Längsmittelachse 4, jedoch sind die beiden Wischflächenhälften beidseits der Längsmittelachse 4 hinsichtlich ihres Bezugmaterials asymmetrisch aufgebaut. Man hat also eine schlingenbesetzte Wischflächenhälfte 16 und eine polwarenbesetzte Wischflächenhälfte 15.
Während beim ersten Ausführungsbeispiel die Rückfläche aus einem durchgehenden Geweberücken gebildet ist, sind nun die beiden unterschiedlich ausgebildeten Hälften des Mopbezugs entlang einer Verbindungsnaht 13 an ihren Geweberücken zusammengenäht. Die beiden Wischflächenhälften 15, 16 sind durch den gassenförmigen Streifen 17 getrennt, der, wie in Fig. 7 dargestellt ist, vertieft ausgebildet ist.
Nach dem Aufziehen des Mopbezugs 1 auf einen Mophalter 20 erhält man nun, wie in Fig. 8 veranschaulicht, zwei unterschiedliche Wischflächen 15, 16. Diese beiden Wischflächen können unabhängig voneinander eingesetzt werden, indem der Mophalter 20 um das Gelenk 22 herumgeklappt wird, so daß die in Figur untenliegende Wischfläche 16 nach oben geklappt wird und entsprechend die in Fig. 8 obenliegende Wischfläche 15 in die Einsatzposition kommt. So kann die z. B. mit Plüsch besetzte Wischfläche 15 zur Vorreinigung verwendet werden, und die mit saugfähigen Schlingen besetzte Wischfläche 16 kann für die Nachreinigung eingesetzt werden.

Claims (17)

1. Mopbezug für einen Mophalter, der aus zumindest einem textilen Bezugmaterial gebildet ist und eine flächige Gestalt aufweist, deren eine Oberfläche als flor- (5) und/oder schlingenbesetzte (6), symmetrisch zu einer Flächenmittellinie (4) aufgebaute Wischfläche (2) ausgebildet ist und deren andere Oberfläche als Rückfläche (3) in Form eines Geweberückens des textilen Bezugmaterials ausgebildet ist, wobei die Rückfläche (3) mit einer Einrichtung (8) zur Befestigung des Mopbezugs (1) an einem Mophalter (20) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Wischfläche (2) entlang der Flächenmittellinie (4) ein gassenförmiger Streifen (7) vorgesehen ist, der im Verhältnis zu den sich beidseits anschließenden Wischflächenabschnitten (6) vertieft ausgebildet ist.
2. Mopbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der gassenförmige Streifen in Form einer kurzflorigen Polware (7) ausgebildet ist.
3. Mopbezug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im gassenförmigen Streifen nur ein Geweberücken eines textilen Bezugmaterials ohne einen Flor- oder Schlingenbesatz vorgesehen ist.
4. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich beidseits des gassenförmigen Streifens jeweils durchgehende Wischflächenbereiche anschließen, die aus einer Polware gebildet sind.
5. Mopbezug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Polware ein Plüschmaterial ist.
6. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich beidseits des gassenförmigen Streifens jeweils durchgehende Wischflächenbereiche anschließen, die aus im Geweberücken verankerten Schlingen gebildet sind.
7. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich beidseits des gassenförmigen Streifens (7) jeweils zunächst Wischflächenbereiche (6), die aus Schlingen gebildet sind, anschließen, an die sich wiederum Wischflächenbereiche (5), die aus einer Polware gebildet sind, anschließen.
8. Mopbezug für einen Mophalter, der aus zumindest zwei textilen Bezugmaterialien gebildet ist und eine flächige Gestalt aufweist, deren eine Oberfläche als flor- (15) und/oder schlingenbesetzte (16) Wischfläche (2) ausgebildet ist und deren andere Oberfläche als Rückfläche (3) in Form eines Geweberückens der textilen Bezugmaterialien ausgebildet ist, wobei die Rückfläche mit einer Einrichtung (8) zur Befestigung des Mopbezugs (1) an einem Mophalter (20) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischfläche (2) zwei verschiedene, beidseits einer Flächenmittellinie (4) der Wischfläche vorgesehene Wischfunktionsbereiche (15, 16) unterteilt ist, die aus unterschiedlichen Bezugmaterialanordnungen gebildet sind.
9. Mopbezug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Wischfunktionsbereich (15) aus einer Polware und der andere Wischfunktionsbereich (16) aus in einem Geweberücken verankerten Schlingen gebildet ist.
10. Mopbezug nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Wischfläche (2) entlang der Flächenmittellinie (4) ein gassenförmiger Streifen (17) vorgesehen ist, der im Verhältnis zu den sich auf beiden Seiten jeweils daran anschließenden Wischfunktionsbereichen (15, 16) vertieft ausgebildet ist.
11. Mopbezug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß im gassenförmigen Streifen (17) nur ein Geweberücken eines textilen Bezugmaterials ohne einen Flor- oder Schlingenbesatz vorgesehen ist.
12. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die flächige Gestalt des Mopbezugs (1) einen rechteckigen Grundriß aufweist.
13. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Befestigung des Wischbezugs (1) in Form von Taschen (8) ausgebildet ist, die jeweils an den parallel zur Flächenmittellinie (4) verlaufenden Randbereichen der Rückfläche (3) angeordnet sind und in die entsprechende Befestigungsabschnitte (24) des Mophalters (20) eingefahren werden können.
14. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Mopbezug (1) Randeinfassungen (10, 11) aufweist.
15. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Flächenmittellinie (4) verlaufenden Ränder zumindest abschnittsweise mit Fransen und/oder Schlingen versehen sind.
16. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Mopbezug (1) einen durchgehenden Geweberücken aufweist.
17. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung unterschiedlicher Wischflächenbereiche verschiedene textile Bezugmaterialien an ihren Geweberücken durch Zusammennähen (13) miteinander verbunden sind.
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