DE19631617A1 - Mopbezug für einen Mophalter - Google Patents
Mopbezug für einen MophalterInfo
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- A47L13/10—Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
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Description
Die Erfindung betrifft einen Mopbezug nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 sowie einen Mopbezug nach dem
Oberbegriff des nebengeordneten Patentanspruchs 8.
Aus der Patentschrift DE 195 10 824 C1 ist ein Mopbezug
bekannt, der auf seiner Rückfläche Mittel zum Befestigen auf
einem Halter und auf seiner Wischfläche ein hochsaugfähiges,
zumindest teilweise aus Baumwolle und/oder Viskose
bestehendes Material aufweist. Zumindest die Längsseiten des
Wischbezugs sind von einem Einfaßband gesäumt. Das Einfaßband
bildet gleichzeitig einen Textilkranz, der sich auf der
Wischfläche des Mopbezugs mindestens um ein Sechstel der
Breite des Mopbezugs zur Mitte hin erstreckt. Der Textilkranz
besteht zumindest teilweise aus Mischgarnen aus Kunst- und
Naturfasern.
Bei diesem bekannten Mopbezug kommen die Mischgarne an der
Wischkante als erste mit dem Bodenschmutz in Berührung. Das
saugfähige Textil liegt in Wischrichtung hinter den
Mischgarnen und dient u. a. zum Auftrocknen der gereinigten,
noch feuchten Bodenfläche. Jedoch muß dieser Mopbezug
vergleichsweise häufig gewechselt werden, beispielsweise bei
einem Einsatz in einem Krankenhaus, wo nach der Desinfektion
und Vorreinigung mit einem ersten Mopbezug die Verwendung
eines frischen Mopbezugs für die Nachreinigung vorgeschrieben
ist.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde,
einen Mopbezug zu schaffen, der nicht so häufig gewechselt
werden muß und trotzdem eine einwandfreie Reinigungswirkung
gewährleistet.
Dieses technische Problem wird erfindungsgemäß von einem
Mopbezug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie von
einem Mopbezug mit den Merkmalen des nebengeordneten
Patentanspruchs 8 gelöst.
Der erfindungsgemäßen Lösung liegt der Gedanke zugrunde,
einen Mopbezug zu schaffen, der im Hinblick auf eine
Flächenmittellinie der Mopbezugfläche so gestaltet ist, daß
die beidseits der Flächenmittellinie liegenden
Mopbezughälften um einen entsprechenden Mophalter derart
herumgelegt werden können, daß sich auf den beiden Seiten des
Mophalters jeweils eine eigene Wischfläche ergibt. Die
genannte Flächenmittellinie bildet somit also gleichzeitig
die Klappachse, um die die beiden Mopbezughälften um den
zugehörigen Mophalter herum umgelegt werden. Die
Flächenmittellinie unterteilt die Mopbezugfläche in zwei
gleichgroße Flächenstücke. Somit geben sich zwei
eigenständige Nutzflächen, die unabhängig voneinander
eingesetzt werden können und somit die Einsparung eines
Wechselvorgangs des Mopbezugs ermöglichen. Wenn der Grundriß
des Mopbezugs eine Längserstreckung aufweist, entspricht die
genannte Flächenmittellinie vorzugsweise der Längsmittelachse
der Grundrißfläche, so daß sich zwei langgestreckte
Mopbezughälften ergeben, deren Längserstreckung dann der
Arbeitsbreite des Mops entspricht. Falls beispielsweise ein
kreisförmiger Grundriß für den Mopbezug gewählt wird,
entspricht die genannte Flächenmittellinie einem Durchmesser
des kreisförmigen Mopbezugs.
Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist der Mopbezug aus
einem textilen Bezugmaterial gebildet und weist eine flächige
Gestalt auf. Dabei ist die eine Oberfläche des Mopbezuges als
flor- und/oder schlingenbesetzte Wischfläche ausgebildet, die
symmetrisch zu einer Flächenmittellinie ausgebaut ist. Mit
anderen Worten ist also eine Symmetrie der verwendeten
Bezugmaterialien bezüglich der Flächenmittellinie gegeben.
Die andere Oberfläche des Mopbezugs ist als Rückfläche in
Form eines Geweberückens des textilen Bezugmaterials
ausgebildet. Die Rückfläche ist dabei mit einer Einrichtung
zur Befestigung des Mopbezugs an einem entsprechenden
Mophalter versehen. An der Wischfläche des Mopbezugs ist
entlang der Flächenmittellinie ein gassenförmiger Streifen
vorgesehen, der im Verhältnis zu den sich beidseits
anschließenden Wischflächenabschnitten vertieft ausgebildet
ist. Mit anderen Worten ist also der Mopbezug im Bereich
dieses gassenförmigen Streifens dünner gestaltet als in den
Bereichen, die an den gassenförmigen Streifen angrenzen.
Wenn nun der Mopbezug um den zugehörigen Mophalter
herumgelegt und darauf aufgezogen wird, befindet sich der
gassenförmige Streifen des Mopbezugs im Bereich derjenigen
Kante des Mophalters, um die der Mopbezug herumgelegt wird.
Mit anderen Worten umhüllt der gassenförmige Streifen diesen
Kantenbereich des Mophalters. Der zugehörige Stiel des
Mophalters ist dann im Bereich der gegenüberliegenden
Mophalterkante derart gelenkig angeordnet, daß beide Flächen
des Mophalters mit dem darauf aufgezogenen Mopbezug
gleichermaßen für die Reinigung eingesetzt werden können.
Wenn der Mopbezug nun im aufgespannten Zustand zusammen mit
dem Mophalter in eine Moppresse eingeführt wird, um die
Flüssigkeit aus dem Mopbezug herauszudrücken, besteht
normalerweise das Problem, daß die Auspreßelemente der
Moppresse, z. B. zwei Walzen, zwischen die der Mophalter mit
dem Mopbezug eingeführt wird, nur die Flächenabschnitte des
Mophalters beaufschlagen, jedoch nicht die Kantenbereiche.
Somit würde die Flüssigkeit in dem Bereich, in dem der
Mopbezug um den Mophalter herumgeschlagen ist, nicht
ausgepreßt werden. Erfindungsgemäß wird dieses Problem aber
dadurch vermieden, daß in diesem Bereich der gassenförmige
Streifen ausgebildet ist, der kaum Flüssigkeit aufnimmt und
somit nicht speziell ausgepreßt werden muß.
Zwar ist aus der deutschen Patentschrift DE 28 27 909 C2 ein
Mopbezug bekannt, der auf seiner Wischfläche einen
Mittelstreifen aus einer saugfähigen Schicht aufweist, an den
beidseits Streifen aus einem Wirrfaservlies mit
Scheuerwirkung angrenzen. Jedoch ist dieser Mopbezug nicht
dafür vorgesehen, beidseitig um eine Halterplatte herumgelegt
zu werden, sondern er wird als Ganzes auf die Unterseite
eines Mophalters aufgezogen. Bei dieser bekannten Lösung ist
der Mittelstreifen gerade bewußt aus einem saugfähigen
Material ausgebildet, während erfindungsgemäß der
gassenförmige Streifen entlang der Flächenmittellinie gerade
wenig Flüssigkeit aufnehmen soll, so daß es beim Auspressen
des Mopbezugs in einer Moppresse keine Rolle spielt, wenn die
Moppresse im Bereich des gassenförmigen Streifens nur eine
geringe Auspreßwirkung entfaltet. Erfindungsgemäß wird also
vermieden, daß trotz des Auspressens des Mopbezugs in einer
Moppresse sich anschließend noch Schmutzwasser im Bereich der
Umschlagkante des Mopbezugs hält, das beim nachfolgenden
Wischvorgang wieder auf die zu reinigende Bodenfläche
gelangen würde.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist der
gassenförmige Streifen mit einer kurzflorigen Polware
realisiert. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein
kurzfloriges Plüschmaterial oder ein anderes geeignetes
Material handeln. Zusätzlich wirkt dieser gassenförmige
Streifen dann als spezielle Funktionsfläche, die beim Einsatz
des Mops den zuvor von der übrigen Wischfläche des Mopbezugs
eingeweichten Schmutz im Nachlauf durch die erhöhte Reibung
des kurzflorigen Polwarenmaterials ablösen und entfernen
kann.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der
gassenförmige Streifen in Form eines Geweberückens eines
textilen Bezugmaterials ausgebildet. Mit anderen Worten
besteht der Mopbezug im Bereich des gassenförmigen Streifens
nur aus dem Geweberücken, der in diesem Bereich weder mit
einem Polwarenmaterial, noch mit Schlingen oder dergleichen
besetzt ist. Bei dieser Ausführungsform ist besonders gut
gewährleistet, daß der gassenförmige Streifen praktisch keine
Flüssigkeit aufnimmt und es insofern ohne Belang ist, wenn
die Moppresse diesen Bereich nicht richtig ausdrückt.
Außerdem ist bei dieser Ausführungsform eine besonders
deutliche Trennung zwischen den beiden Mopbezughälften, die
sich auf jeweils einer Seite des Mophalters befinden,
gegeben.
In einer günstigen Ausgestaltung der Erfindung sind die
beidseits des gassenförmigen Streifens liegenden Wischflächen
des Mopbezugs jeweils durchgehend mit einem Polwarenmaterial,
insbesondere einem Plüschmaterial besetzt. Falls der
gassenförmige Streifen in Form eines kurzflorigen
Polwarenmaterials ausgebildet ist, sind die angrenzenden
Wischflächenabschnitte aus einem im Vergleich dazu etwas
höherflorigen Polwarenmaterial hergestellt.
In einer weiteren günstigen Ausführungsform sind die an den
gassenförmigen Streifen angrenzenden Wischflächenbereiche
durchgehend mit Schlingen besetzt, die in einem Geweberücken
verankert sind.
Vorzugsweise ist jedoch angrenzend an den gassenförmigen
Streifen auf jeder Seite zunächst ein Wischflächenabschnitt
mit Schlingen ausgebildet, an den sich dann jeweils ein
weiterer Wischflächenabschnitt aus einem Polwarenmaterial
anschließt. Bei der letztgenannten Ausführung ergeben sich
also verschiedene Funktionsbereiche im Verlauf jeder
Wischflächenhälfte, die aus einem Polwarenabschnitt, einem
Schlingenabschnitt und dem gassenförmigen Streifen bestehen.
Der Polwarenabschnitt dient dabei zum Scheuern oder Schrubben
des Bodens, um beispielsweise grobe Verunreinigungen zu
lösen, während der Schlingenabschnitt weicher und saugfähiger
ausgebildet sein kann, um Schmutz und Feuchtigkeit besser
aufnehmen zu können.
In einer weiteren Ausführungsform kann eine alternierende
Anordnung von Schlingen-Wischflächenabschnitten, Polwaren-
Wischflächenabschnitten und gegebenenfalls auch
Wischflächenabschnitten aus anderen Materialien für den
Wischbezug vorgesehen sein.
Durch den symmetrischen Aufbau der gegebenenfalls
verschiedenen Wischflächenmaterialien bezüglich der
Flächenmittellinie, d. h. der Umschlagkante des Mopbezugs,
ergeben sich bei den vorangehend erläuterten
Ausführungsformen jeweils zwei gleichwertige, den jeweiligen
Anforderungen entsprechend gestaltete Nutzflächen des
Mopbezugs. Um bei dieser symmetrischen Materialanordnung die
beiden Nutzflächen unterscheiden zu können, ist es
vorteilhaft, eine der beiden Wischflächenhälften des
Mopbezugs durch eine andere Farbgestaltung, eine Aufschrift,
eine Markierung oder ähnliches optisch von der anderen
Wischflächenhälfte abzuheben, so daß jede der beiden
Nutzflächen einwandfrei identifiziert werden kann. Auf diese
Weise kann beispielsweise bei einem Einsatz im Krankenhaus
zunächst die eine Wischflächenhälfte des Mopbezugs zur
Vorreinigung und dann die andere Wischflächenhälfte des
Mopbezugs für eine Nachreinigung eingesetzt werden, ohne daß
es dabei zu Verwechslungen kommen kann.
Zwar ist aus der Offenlegungsschrift DE 43 18 792 AI ein
Saugkörper bekannt, der lösbar an einer Platte eines
Flächenwischgerätes befestigt wird und sich beidseitig
verwenden läßt. Jedoch handelt es sich bei diesem Saugkörper
nicht wie bei der Erfindung um einen Mopbezug von flächiger
Gestalt, der um einen Mophalter herumgelegt wird, sondern um
einen taschenförmigen räumlichen Saugkörper, der auf eine
entsprechende Platte eines Flächenwischgerätes aufgeschoben
wird.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung ist ein Mopbezug aus
zumindest zwei textilen Bezugmaterialien gebildet, und weist
eine flächige Gestalt auf. Die eine Oberfläche des Mopbezugs
ist als flor- und/oder schlingenbesetzte Wischfläche
ausgebildet und die andere Oberfläche des Mopbezugs ist als
Rückfläche in Form eines Geweberückens der textilen
Bezugmaterialien ausgebildet. Die Rückfläche des Mopbezugs
ist mit einer Einrichtung zur Befestigung des Mopbezugs an
einem zugehörigen Mophalter versehen. Die Wischfläche des
Mopbezugs ist durch eine Flächenmittellinie in zwei
verschiedene Wischfunktionsbereiche unterteilt, die aus
unterschiedlichen Bezugmaterialanordnungen gebildet sind.
Dieser Mopbezug weist also zwei in ihrer
Materialbeschaffenheit unterschiedlich gestaltete
Wischfunktionsbereiche auf, mit denen sich zwei unabhängige
Arbeitsgänge, die jeweils andere Anforderungen an den
Mopbezug stellen, nacheinander durchführen lassen, ohne
zwischendurch den Mopbezug wechseln zu müssen. Bisher waren
hierfür zwei Mopbezüge erforderlich, die nacheinander
aufgezogen werden mußten.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der eine
Wischfunktionsbereich mit einem Polwarenmaterial gebildet,
während der andere Wischfunktionsbereich mit Schlingen
gebildet ist, die in einem Geweberücken verankert sind. Als
Polwarenmaterial wird vorzugsweise ein Plüschmaterial
verwendet. So kann beispielsweise der Polwarenmaterial-
Wischfunktionsbereich zum Scheuern oder Schrubben eingesetzt
werden, um etwa im Rahmen einer Vorreinigung grobe
Verunreinigungen von der zu reinigenden Bodenfläche zu lösen,
während der Schlingen-Wischfunktionsbereich als weicheres,
saugfähigeres Material etwa für die Nachreinigung zur
Aufnahme von Schmutz und Feuchtigkeit, d. h. zum Nachwischen
und Trocknen der Bodenfläche eingesetzt werden kann.
In anderen günstigen Ausführungsformen kann jeder der beiden
Wischfunktionsbereiche in einer speziellen
Bezugmaterialanordnung gestaltet werden, so daß sich ein
Mopbezug ergibt, der zwar hinsichtlich seiner
Flächenabmessung symmetrisch zur Flächenmittellinie, d. h. der
Umschlagkante ist, der jedoch hinsichtlich der
Bezugmaterialanordnungen asymmetrisch bezüglich der
Flächenmittellinie gestaltet ist. So kann beispielsweise der
eine Wischfunktionsbereich mit Schlingen besetzt sein,
während der andere Wischfunktionsbereich abwechselnd mit
streifenförmigen Abschnitten von Schlingen und Polware
besetzt ist.
Vorzugsweise ist zwischen den beiden Wischfunktionsbereichen
entlang der Flächenmittellinie ein gassenförmiger Streifen
vorgesehen, der im Verhältnis zu den jeweils auf den beiden
Seiten angrenzenden Wischflächenabschnitten vertieft
ausgebildet ist. Dieser gassenförmige Streifen kann dabei
sowohl durch eine entsprechende kurzflorige Polware gebildet
werden, um einen Funktionsstreifen, etwa zum Scheuern
vorzusehen, als auch durch einen freien Geweberücken gebildet
werden, der weder mit einer Polware, noch mit Schlingen oder
ähnlichem besetzt ist. Dabei ergibt sich wiederum der
Vorteil, daß der gassenförmige Streifen in Form des
Geweberückens kaum Flüssigkeit aufnimmt und daher in der
Moppresse nicht ausgepreßt werden muß.
Florbesetzte bzw. mit einer Polware versehene Bereiche sowie
schlingenbesetzte Bereiche der entsprechend den beiden
erfindungsgemäßen Aspekten ausgebildeten Mopbezüge können
Naturfasern, beispielsweise aus Baumwolle, Viskose o. ä.,
und/oder Kunstfasern, beispielsweise aus Polyester, Polyamid
o. ä., umfassen. Die florbesetzten und schlingenbesetzten
Bereiche können also auch aus Garnmischungen gebildet sein.
Die schlingenbesetzten Bereiche können alternativ auch aus
Fransen gebildet sein oder sowohl Schlingen als auch Fransen
umfassen.
Die entsprechend den beiden erfindungsgemäßen Aspekten
gestalteten Mopbezüge weisen vorzugsweise jeweils einen
rechteckigen Grundriß auf. Dieser läßt sich mit
vergleichsweise wenig Aufwand fertigen und verschiedene
Bezugmaterialien lassen sich dabei gut in streifenförmiger
Anordnung realisieren. Der Mopbezug kann dann auf einen
Mophalter von ebenfalls im wesentlichen rechteckiger Gestalt
aufgezogen werden, indem er entlang seiner Mittellinie um
diesen herumgelegt wird. Es ist jedoch auch denkbar, den
Mopbezug in einer anderen geometrischen Gestalt auszubilden,
beispielsweise in einer rechteckigen Gestalt mit abgerundeten
Ecken, einer trapezförmigen Gestalt, einer ovalen Gestalt
oder einer kreisförmigen Gestalt.
In den parallel zur Flächenmittellinie des Mopbezugs
liegenden Randbereichen der Rückfläche sind vorzugsweise
Taschen als Befestigungseinrichtung zur Anbringung des
Mopbezugs an einem zugehörigen Mophalter vorgesehen. Die
Taschen öffnen sich dabei zweckmäßigerweise zur Mitte des
Mopbezugs, d. h. zur Flächenmittellinie hin. So können
entsprechende Befestigungsabschnitte des Mophalters in die
Taschen eingefahren werden und die Befestigungsabschnitte,
die sich z. B. an entsprechenden Klappflächen befinden, können
dann nach oben zusammengeklappt werden, so daß sich dabei der
Mopbezug um den Mophalter herumlegt.
Zweckmäßigerweise sind die Ränder des Mopbezugs mit
Randeinfassungen versehen, um sie weniger verschleißanfällig
zu gestalten. Bei Bedarf können an den quer zur
Flächenmittellinie liegenden Rändern zumindest
abschnittsweise Fransen und/oder Schlingen angeordnet sein.
Bei den gemäß den beiden erfindungsgemäßen Aspekten
ausgebildeten Mopbezügen kann entweder ein durchgehender
Geweberücken vorgesehen sein, der dann auf der Wischseite in
der gewünschten Weise mit Polwarenmaterialien und/oder
Schlingen und/oder anderen Bezügen besetzt wird oder auch
stellenweise, etwa zur Bildung des gassenförmigen Streifens,
unbesetzt bleibt. Die verschiedenen Bezüge werden
vorzugsweise streifenförmig auf dem durchgehenden
Geweberücken angebracht. Alternativ können die
erfindungsgemäßen Ausführungsformen mit verschiedenen
Bezugmaterialien durch ein Zusammennähen einzelner
Geweberücken, die jeweils mit anderen Bezügen besetzt sind,
realisiert werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Mopbezugs in der Draufsicht auf
die Wischfläche;
Fig. 2 den Mopbezug von Fig. 1 in der Draufsicht auf die
Rückfläche;
Fig. 3 den Mopbezug von Fig. 1 in einer
Querschnittsansicht entlang der Linie I-I;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Mophalters mit dem darauf
aufgezogenen Mopbezug von Fig. 1;
Fig. 5 ein zweites Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Mopbezugs in der Draufsicht auf
die Wischfläche;
Fig. 6 den Mopbezug von Fig. 5 in der Draufsicht auf die
Rückfläche;
Fig. 7 den Mopbezug von Fig. 5 in einer
Querschnittsansicht entlang der Linie II-II;
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Mophalters mit dem darauf
aufgezogenen Mopbezug von Fig. 5.
Zunächst wird ein erstes Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Mopbezugs mit Bezug auf die Fig. 1 bis 3
beschrieben. Der Mopbezug ist allgemein mit dem Bezugszeichen
1 bezeichnet. In Fig. 1 ist die Oberseite des Mopbezugs 1
dargestellt, die allgemein als Wischfläche 2 bezeichnet ist.
In Fig. 2 ist die Unterseite des Mopbezugs dargestellt, die
allgemein als Rückfläche 3 bezeichnet ist.
Der Mopbezug 1 weist einen rechteckigen Grundriß auf und er
ist symmetrisch zu seiner Längsmittelachse 4 aufgebaut.
Entlang der Längsmittelachse 4 erstreckt sich ein
gassenförmiger Streifen 7, der mit einer kurzflorigen
textilen Polware besetzt ist. Auf beiden Seiten davon
schließen sich jeweils Streifen 6 an, die mit textilen
Schlingen besetzt sind. An die Streifen 6 wiederum schließen
sich jeweils Streifen 5 an, die mit einer kurzflorigen
textilen Polware besetzt sind. Somit ergeben sich auf beiden
Seiten der Längsmittelachse 4 zwei gleiche
Wischflächenhälften, die ihrerseits jeweils einen
rechteckigen Grundriß aufweisen.
Die Rückfläche 3 des Mopbezugs 1 wird durch den textilen
Geweberücken gebildet, der auf der Wischseite 2, wie zuvor
erläutert, mit Polwarenfäden und Schlingen besetzt ist. Die
Polwarenfäden und Schlingen sind im textilen Geweberücken
verankert. An den längsseitigen Randbereichen der Rückfläche
3 des Mopbezugs 1 sind jeweils Taschen 8 vorgesehen. Die
Taschen 8 sind durch Aufnähen von Stoffstreifen ausgebildet
und durch Abnäher 9 in jeweils zwei Taschen pro Längsrand des
Mopbezugs unterteilt. Wie in Fig. 3 erkennbar ist, öffnen
sich die Taschen 8 jeweils zur Mitte des Mopbezugs. Aus Fig.
3 ist außerdem ersichtlich, daß der gassenförmige Streifen 7
eine geringere Dicke aufweist, als die benachbarten, mit
Schlingen besetzten Streifen 6. Die beiden stirnseitigen
Ränder des Mopbezugs 1 sind mit Randnähten 11 eingefaßt,
während die beiden längsseitigen Ränder des Mopbezugs jeweils
mit Stoffstreifen 10 eingefaßt sind.
In Fig. 4 ist der zuvor anhand der Fig. 1 bis 3 erläuterte
Mopbezug 1 auf einem passenden Mophalter aufgezogen, der
allgemein mit Bezugszeichen 20 bezeichnet ist. Der Mophalter
20 ist lediglich schematisch dargestellt, um den Einsatz des
Mopbezugs 1 auf einem Mophalter zu veranschaulichen. Ein
Stiel 21 ist über ein Kugelgelenk 22 oder ein vergleichbares
Gelenk mit einer Mophalterplatte verbunden. Die
Mophalterplatte umfaßt zwei Klappflächen 25, die um ein
Schwenkgelenk 23 verschwenkbar angeordnet sind. Die freien
Randbereiche der Klappflächen 25 sind als
Befestigungsabschnitte 24 gestaltet.
Wenn der Mopbezug 1 so, wie in Fig. 2 gezeigt, auf den Boden
gelegt wird, kann der Mophalter 20 von oben her in den
Mopbezug eingefahren werden. Die beiden Klappflächen 25 des
Mophalters 20 werden hierfür um das Schwenkgelenk 23 aus der
in Fig. 4 gezeigten Position auseinandergeklappt, so daß die
Befestigungsabschnitte 24 der Klappflächen 25 von oben her
dachartig in die Taschen 8 des Mopbezugs 1 eingefahren werden
können. Dabei spreizen sich die beiden Klappflächen 25
auseinander. Nach dem vollständigen Einführen des Mophalters
in die Taschen 8 werden die beiden Klappflächen 25 wieder
zusammengeklappt, so daß die in Fig. 4 gezeigte Anordnung
erhalten wird. Der Mophalter 20 weist eine (nicht
dargestellte) Verriegelungseinrichtung auf, so daß die beiden
zusammengeklappten Klappflächen 25 in der Arbeitsposition
fixiert sind. Durch das Zusammenklappen der beiden
Klappflächen 25 wird gleichzeitig der Mopbezug 1 um den
Mophalter 20 herumgelegt und so auf diesen aufgezogen.
Wie in Fig. 4 gezeigt, ist in der Arbeitsposition des
Mopbezugs die streifenförmige Gasse 7 um die Klappachse des
Mophalters, d. h. um das Schwenkgelenk 23 herumgelegt. Die
eine Wischflächenhälfte mit den Streifen 5 und 6 bedeckt die
eine Klappfläche 25, während die andere Wischflächenhälfte
mit den Streifen 5 und 6 die andere Klappfläche 25 bedeckt.
Es liegen also zwei unabhängige Wischflächen des aufgezogenen
Mopbezugs 1 vor. Die Hauptarbeitsrichtung des Mops verläuft
in Fig. 4 von links nach rechts. In der gezeigten Position
ist die untere Wischflächenhälfte, die aus den Streifen 5 und
6 gebildet wird, im Einsatz, um beispielsweise eine
Bodenfläche zu reinigen, während die obere Wischflächenhälfte
5, 6 in dieser Position nicht zum Einsatz kommt. Während der
Mop über eine Bodenfläche wischt, kommen entsprechend der
genannten Arbeitsrichtung von links nach rechts zunächst die
Polwarenfäden des Streifens 5 zum Einsatz, um den Boden zu
schrubben und Schmutz zu lösen, anschließend fahren die
weicheren und saugfähigeren Schlingen des Streifens 6 über
den zuvor geschrubbten Bereich, um den Schmutz weiter
aufzuweichen und ihn aufzunehmen. Schließlich fährt im
Nachlauf auch noch die in Fig. 4 untere Hälfte des
gassenförmigen Streifens 7 über die Bodenfläche, um
gegebenenfalls noch vorhandenen Schmutz abzulösen. Die im
Einsatz befindliche Wischfläche weist also drei verschiedene
Funktionsbereiche 5, 6 und 7 auf, die bei einem Wischvorgang
nacheinander zum Einsatz kommen.
Durch Herumklappen des Mophalters 20 um das Gelenk 22 derart,
daß die in Fig. 4 obere Wischfläche 5, 6 sich anschließend
unten befindet und die zuvor benutzte in Fig. 4 untere
Wischfläche 5, 6 nach oben geklappt wird, werden die beiden
Wischflächenhälften des Mopbezugs 1 ausgetauscht. So können
die beiden Wischflächenhälften nacheinander z. B. für eine
Vorreinigung und eine Nachreinigung eingesetzt werden, ohne
zwischendurch den Mopbezug wechseln zu müssen.
Zur Fig. 4, und ebenso zur Fig. 8, ist noch anzumerken, daß
hinsichtlich des Mophalters 20 nur dessen prinzipielles
Funktionsschema veranschaulicht ist. In der konkreten
Ausgestaltung müßte das Gelenk 22 in den Figuren rechts außen
angeordnet sein, falls es zentral an der Mophalterplatte
vorgesehen ist, damit der Stiel 21 nicht mit dem Mopbezug 1
kollidiert. Der Stiel 21 könnte aber auch gabelförmig
ausgebildet sein und außen seitlich an der Mophalterplatte,
d. h. an den quer zur Klappachse 23 liegenden Rändern der
Mophalterplatte angelenkt sein. Dann kann sich das Gelenk 22
in der gezeigten Position befinden, ohne daß sich der Stiel
21 und der Mopbezug 1 in die Quere kommen können. Alternativ
können aber auch entsprechende Ausnehmungen in den zentralen
Bereichen der beiden längsseitigen Ränder des Mopbezugs 1
ausgebildet werden, die dann, wenn ein gerader Stiel 21
zentral an der Mophalterplatte angelenkt ist, ein freies
Verschwenken und Herumklappen des Stiels 21 in den
Ausnehmungen im Mopbezug ermöglichen.
Nachfolgend wird nun ein zweites Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Mopbezugs mit Bezug auf die Fig. 5 bis 8
beschrieben. Gleiche oder sich entsprechende Komponenten sind
beim zweiten Ausführungsbeispiel mit den gleichen
Bezugszeichen versehen wie beim ersten Ausführungsbeispiel
und es wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
Die Wischfläche 2 des Mopbezugs 1 weist nun einen
gassenförmigen Streifen 17 auf, der sich entlang der
Längsmittelachse 4 des Mopbezugsgrundrisses erstreckt. Dieser
gassenförmige Streifen 17 ist, wie in Fig. 7 erkennbar ist,
nur aus einem textilen Geweberücken gebildet und weder mit
Schlingen noch mit Polwarenfäden oder ähnlichem besetzt. Auf
der einen Seite der Wischfläche 2 schließt sich an dem
gassenförmigen Streifen 17 eine Wischflächenhälfte 16 an, die
mit Schlingen besetzt ist. Auf der anderen Seite der
Wischfläche 2 schließt sich an den gassenförmigen Streifen 17
eine Wischflächenhälfte 15 an, die mit Polwarenfäden besetzt
ist. Somit ist zwar der Grundriß des Mopbezugs 1 symmetrisch
zur Längsmittelachse 4, jedoch sind die beiden
Wischflächenhälften beidseits der Längsmittelachse 4
hinsichtlich ihres Bezugmaterials asymmetrisch aufgebaut. Man
hat also eine schlingenbesetzte Wischflächenhälfte 16 und
eine polwarenbesetzte Wischflächenhälfte 15.
Während beim ersten Ausführungsbeispiel die Rückfläche aus
einem durchgehenden Geweberücken gebildet ist, sind nun die
beiden unterschiedlich ausgebildeten Hälften des Mopbezugs
entlang einer Verbindungsnaht 13 an ihren Geweberücken
zusammengenäht. Die beiden Wischflächenhälften 15, 16 sind
durch den gassenförmigen Streifen 17 getrennt, der, wie in
Fig. 7 dargestellt ist, vertieft ausgebildet ist.
Nach dem Aufziehen des Mopbezugs 1 auf einen Mophalter 20
erhält man nun, wie in Fig. 8 veranschaulicht, zwei
unterschiedliche Wischflächen 15, 16. Diese beiden
Wischflächen können unabhängig voneinander eingesetzt werden,
indem der Mophalter 20 um das Gelenk 22 herumgeklappt wird,
so daß die in Figur untenliegende Wischfläche 16 nach oben
geklappt wird und entsprechend die in Fig. 8 obenliegende
Wischfläche 15 in die Einsatzposition kommt. So kann die z. B.
mit Plüsch besetzte Wischfläche 15 zur Vorreinigung verwendet
werden, und die mit saugfähigen Schlingen besetzte
Wischfläche 16 kann für die Nachreinigung eingesetzt werden.
Claims (17)
1. Mopbezug für einen Mophalter, der aus zumindest einem
textilen Bezugmaterial gebildet ist und eine flächige
Gestalt aufweist, deren eine Oberfläche als flor- (5)
und/oder schlingenbesetzte (6), symmetrisch zu einer
Flächenmittellinie (4) aufgebaute Wischfläche (2)
ausgebildet ist und deren andere Oberfläche als
Rückfläche (3) in Form eines Geweberückens des textilen
Bezugmaterials ausgebildet ist, wobei die Rückfläche (3)
mit einer Einrichtung (8) zur Befestigung des Mopbezugs
(1) an einem Mophalter (20) versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Wischfläche (2) entlang der Flächenmittellinie
(4) ein gassenförmiger Streifen (7) vorgesehen ist, der
im Verhältnis zu den sich beidseits anschließenden
Wischflächenabschnitten (6) vertieft ausgebildet ist.
2. Mopbezug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der gassenförmige Streifen in Form einer kurzflorigen
Polware (7) ausgebildet ist.
3. Mopbezug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
im gassenförmigen Streifen nur ein Geweberücken eines
textilen Bezugmaterials ohne einen Flor- oder
Schlingenbesatz vorgesehen ist.
4. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich beidseits des gassenförmigen Streifens jeweils
durchgehende Wischflächenbereiche anschließen, die aus
einer Polware gebildet sind.
5. Mopbezug nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Polware ein Plüschmaterial ist.
6. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich beidseits des gassenförmigen Streifens jeweils
durchgehende Wischflächenbereiche anschließen, die aus
im Geweberücken verankerten Schlingen gebildet sind.
7. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich beidseits des gassenförmigen Streifens (7) jeweils
zunächst Wischflächenbereiche (6), die aus Schlingen
gebildet sind, anschließen, an die sich wiederum
Wischflächenbereiche (5), die aus einer Polware gebildet
sind, anschließen.
8. Mopbezug für einen Mophalter, der aus zumindest zwei
textilen Bezugmaterialien gebildet ist und eine flächige
Gestalt aufweist, deren eine Oberfläche als flor- (15)
und/oder schlingenbesetzte (16) Wischfläche (2)
ausgebildet ist und deren andere Oberfläche als
Rückfläche (3) in Form eines Geweberückens der textilen
Bezugmaterialien ausgebildet ist, wobei die Rückfläche
mit einer Einrichtung (8) zur Befestigung des Mopbezugs
(1) an einem Mophalter (20) versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wischfläche (2) zwei verschiedene, beidseits einer
Flächenmittellinie (4) der Wischfläche vorgesehene
Wischfunktionsbereiche (15, 16) unterteilt ist, die aus
unterschiedlichen Bezugmaterialanordnungen gebildet
sind.
9. Mopbezug nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der eine Wischfunktionsbereich (15) aus einer Polware
und der andere Wischfunktionsbereich (16) aus in einem
Geweberücken verankerten Schlingen gebildet ist.
10. Mopbezug nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Wischfläche (2) entlang der Flächenmittellinie
(4) ein gassenförmiger Streifen (17) vorgesehen ist, der
im Verhältnis zu den sich auf beiden Seiten jeweils
daran anschließenden Wischfunktionsbereichen (15, 16)
vertieft ausgebildet ist.
11. Mopbezug nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
im gassenförmigen Streifen (17) nur ein Geweberücken
eines textilen Bezugmaterials ohne einen Flor- oder
Schlingenbesatz vorgesehen ist.
12. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die flächige Gestalt des Mopbezugs (1) einen
rechteckigen Grundriß aufweist.
13. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zur Befestigung des Wischbezugs (1) in
Form von Taschen (8) ausgebildet ist, die jeweils an den
parallel zur Flächenmittellinie (4) verlaufenden
Randbereichen der Rückfläche (3) angeordnet sind und in
die entsprechende Befestigungsabschnitte (24) des
Mophalters (20) eingefahren werden können.
14. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Mopbezug (1) Randeinfassungen (10, 11) aufweist.
15. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die quer zur Flächenmittellinie (4) verlaufenden Ränder
zumindest abschnittsweise mit Fransen und/oder Schlingen
versehen sind.
16. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Mopbezug (1) einen durchgehenden Geweberücken
aufweist.
17. Mopbezug nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
zur Ausbildung unterschiedlicher Wischflächenbereiche
verschiedene textile Bezugmaterialien an ihren
Geweberücken durch Zusammennähen (13) miteinander
verbunden sind.
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