DE19631677C1 - Endoskopisches Gerät für Perforanzvenen - Google Patents
Endoskopisches Gerät für PerforanzvenenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät der im Oberbegriff des Anspruches
1 genannten Art.
Das menschliche Bein wird durch ein paralleles Venensystem ent
sorgt. Dabei übernehmen tiefe Venen den größten Teil des abzu
führenden Blutstromes. Oberflächliche Venen, die im Hausbereich
laufen, tragen nur mit etwa 10% zur Blutabfuhr bei. Zwischen den
oberflächlichen und den tiefen Venen verlaufen an mehreren Stellen
Querverbindungen, die sogenannten Perforanzvenen, die auf ihrem
Wege nach innen Abzweigungen aufweisen.
Störungen im oberflächlichen Venensystem führen zu einer Vielzahl
von Erkrankungen, die von nur kosmetisch störenden Krampfadern
bis hin zu großflächigen Gewebezerstörungen reichen. Zur opera
tiven Beseitigung dieser Probleme liegen eine Reihe von Techniken
vor, bei denen z. B. nur die Perforanzvenen unterbunden werden
oder die äußeren Venen völlig entfernt werden. In jedem Fall ist
dabei ein Arbeiten an den Perforanzvenen erforderlich, um diese zu
unterbinden oder zu durchtrennen und die getrennten Enden zu ver
schließen.
Offene Operationen zu solchen Arbeiten an den Perforanzvenen
sind aufwendig und hinterlassen Narben. Daher setzt sich hier zu
nehmend endoskopische Technik durch.
Das bekannte Standardinstrumentarium zum endoskopischen Ar
beiten auf diesem Gebiet ist in dem Aufsatz
M. Jugenheimer, Th. Junginger: "Endoscopic Subfascial Sectioning of Incompetent Perforating Veins in Treatment of Primary Varicosis" World J. Surg. 16, 971-975, 1992
beschrieben. Es besteht aus einem proximal offenen Schaft mit Handgriff, in den eine Optik mit Handgriff und ein Arbeitsinstru ment eingeführt werden. Das Arbeiten geschieht dabei in dem Raum zwischen dem Muskel und der den Muskel umgebenden Fas zie, der sich leicht durch Abheben der Faszie vom Muskel zu einem Arbeitsraum erweitern läßt.
M. Jugenheimer, Th. Junginger: "Endoscopic Subfascial Sectioning of Incompetent Perforating Veins in Treatment of Primary Varicosis" World J. Surg. 16, 971-975, 1992
beschrieben. Es besteht aus einem proximal offenen Schaft mit Handgriff, in den eine Optik mit Handgriff und ein Arbeitsinstru ment eingeführt werden. Das Arbeiten geschieht dabei in dem Raum zwischen dem Muskel und der den Muskel umgebenden Fas zie, der sich leicht durch Abheben der Faszie vom Muskel zu einem Arbeitsraum erweitern läßt.
Dieses Instrumentarium ist nachteilig, da mehrere Teile zu halten
und zu betätigen sind, wozu mehr als zwei Hände erforderlich sind.
Außerdem ist der Schaft offen, so daß Gasabsaugung, z. B. zum
Entfernen von Rauch und Dampf bei elektrochirurgischem Arbeiten
oder Gasinsufflation zum Erweitern des Arbeitsraumes nicht mög
lich ist.
Ein gattungsgemäßes Gerät ist in
WO 95/14425 A1
beschrieben. Dieses Gerät weist einen Schaft mit integrierter Optik
auf. Beide Teile können also von einer Hand bedient werden. Die
andere Hand bleibt frei zum Bedienen des Arbeitsinstrumentes, bei
spielsweise einer Schere, eines Messers oder einer Hochfrequenz
schneidelektrode zum Trennen der Perforanzvene, eines Koagula
tionsinstrumentes oder eines Clipapplikators zum Verschließen der
Perforanzvene u. dgl. Durch die integrierte Konstruktion ist eine
bessere Abdichtung möglich, z. B. eine am Arbeitsinstrument ab
dichtende Gummilippe am proximalen Ende des Arbeitskanales.
Dadurch wird Insufflation und Absaugen erleichtert.
Bei dieser Konstruktion ist die Optik in dem den Abgängen be
nachbarten Querschnittsbereich des Schaftes angeordnet, während
der Arbeitskanal den Abgängen gegenüberliegend angeordnet ist.
Dadurch vereinfacht sich die Konstruktion, da bei der Führung von
Bildleiter und Lichtleiter aus der Optik in die Abgänge der Arbeits
kanal nicht im Wege ist.
Bei der üblichen Arbeitsweise mit einem solchen Gerät wird dieses
durch einen Stichkanal unter die Haut und die Muskelfaszie in den
Raum zwischen Faszie und Muskel eingeschoben und dort bis zu
einer zu bearbeitenden Perforanzvene vorgeschoben, um eventuell
anschließend bis zu einer weiteren in einem Arbeitsgang zu bear
beitenden benachbarten Perforanzvene weitergeschoben zu werden.
Dabei liegt das Gerät naturgemäß mit seinem äußeren, aus der Haut
herausragenden proximalen Ende unmittelbar am Bein an. Die Ab
gänge müssen aus Platzgründen und zu ihrer Handhabung vom Bein
weggerichtet sein.
Daher liegt bei der bekannten Konstruktion der Arbeitskanal des
Gerätes zum Beininneren hin, während die Optik zur Beinaußen
seite, also zur Faszie hin, liegt. Daraus ergibt sich aber, daß ein
durch den Arbeitskanal eingeschobenes Instrument, beispielsweise
ein Clipapplikator in dem Raum zwischen Faszie und Muskel, in
dem an der Perforanzvene gearbeitet wird, innen am Muskel an
liegend liegt. Nur dort kann einigermaßen bequem an der Per
foranzvene gearbeitet werden.
Andererseits ist aber das Arbeiten an dieser muskelnahen Stelle der
Perforanzvene ungünstig, da die Perforanzvene in dem Arbeits
bereich, also in dem Raum zwischen Faszie und Muskel Ver
zweigungen aufweist. Eine Versorgung der Perforanzvene muß außerhalb dieser
Verzweigungen, also möglichst weit außen an der Faszie, erfolgen.
Mit dem bekannten Gerät, bei dem das Instrument zum Muskel hin liegt, ist das
Arbeiten am fasziennahen Bereich einer Perforanzvene nur sehr mühsam mög
lich. An dem Gerät muß dazu mit großer Kraft gehebelt werden, was mühsam ist
und zu ungewünschten Verletzungen führt.
Aus der DE 29 26 919 C2 ist ein endoskopisches Gerät bekannt, bei dem in dem
Rohrschaft die Optik mit dem Bildleiter zusammen mit einem getrennt verlegten
Lichtleiter auf einer Seite des Querschnittes des Rohrschaftes angeordnet ist,
während der Arbeitskanal auf der anderen Seite des Querschnittes liegt. Der Ab
gang des Bildleiters liegt wie bei der WO 95/14425 A1 auf der Seite des Rohrschaf
tes, an der der Bildleiter in diesem verläuft. Der Abgang des Lichtleiters liegt
jedoch, abweichend voll der Konstruktion der WO 95/14425 A1 auf der anderen
Seite des Rohrschaftes, auf der der Arbeitskanal liegt. Die beiden Abgänge liegen
in bezug auf den Rohrschaft diametral gegenüber. Ersichtlich läßt sich ein sol
ches Gerät für die vorliegenden Zwecke nicht einsetzen, da bei der erforderlichen
Winkelposition mit vom Körper abgewandt liegendem Bildleiterabgang der
Lichtleiterabgang unmittelbar zum Körper hin liegen würde.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein gattungsgemäßes Gerät zu schaffen,
mit dem im eröffneten Raum zwischen Muskel und Muskelfaszie das Arbeiten
am außenliegenden Bereich einer Perforanzvene erleichtert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 ge
löst.
Bei dem erfindungsgemäßen Gerät ist die Lage von Optik und Arbeitskanal im
Schaft, und zwar in bezug auf die Lage der Abgänge umgekehrt wie bei dem be
kannten gattungsgemäßen Gerät. Bei der zuvor beschriebenen Arbeitslage des
Gerätes, bei dem die Abgänge vom Bein weg gerichtet sind, liegt folglich das
durch den Arbeitskanal eingeführte Instrument bereits konstruktionsbedingt au
ßen nahe der Faszie in dem Bereich, in dem am günstigsten an der Perforanzvene
gearbeitet wird. Umständliche und den Patienten traumatisierende Versuche,
durch Hebeln des Schaftes in den äußeren Bereich der Perforanzvene zu kom
men, können entfallen.
Vorteilhaft sind die Merkmale des Anspruches 2 vorgesehen. Auf diese bekannte
Weise läßt sich die Reinigung des Gerätes verbessern und besteht die Möglich
keit, Schäfte unterschiedlichen Querschnittes je nach Bedarf zu verwenden.
Bei dem bekannten gattungsgemäßen Gerät ist die Optik zusammen mit dem Ar
beitskanal in einem Innenschaft vorgesehen, den der Schaft mit geringem Ab
stand zur Ausbildung eines getrennten
Saugkanales umgibt. Dadurch ist der Querschnitt des Arbeitskana
les eingeschränkt, und es ergibt sich eine aufwendige mehrrohrige
Konstruktion.
Vorteilhaft sind daher die Merkmale des Anspruches 3 vorgesehen.
Der Arbeitskanal ergibt sich dabei mit maximalem Querschnitt ein
geschränkt nur in notwendiger Weise durch den Querschnitt der
Optik.
Bei einer frei im Schaft liegenden Optik nach Anspruch 3 ergeben
sich Justierprobleme. Leichte Fehljustierungen bei der Montage
oder in der einen kuppelbaren Schaft verbindenden Trennkupplung
sowie Verbiegungen der Optik bei unsachgemäßer Behandlung
würden über die freie Länge der Optik zu einer Fehllage des Ob
jektives führen und somit zu einer Verschiebung des Blickfeldes.
Vorteilhaft sind daher die Merkmale des Anspruches 4 vorgesehen.
Beim Ansetzen des Schaftes gleitet das distale Ende der Optik in die
Führungsrinne und wird unter leichter elastischer Verbiegung der
Optik in eine genau definierte Position gebracht. Die leichte distale
Schrägstellung der Optik in Richtung auf den Arbeitskanal ergibt
außerdem eine Ausrichtung in Richtung des Arbeitsfeldes, das distal
vor dem Arbeitskanal liegt. Die Blickabwinkelung im Objektiv
kann daher etwas geringer gewählt werden.
Vorteilhaft sind die Merkmale des Anspruches 5 vorgesehen. Ein
solcher Sauganschluß kann in bekannter Weise zum Absaugen von
beim Hochfrequenzschneiden auftretenden Dämpfen und auch zu
einer den Arbeitsraum erweiternden Insufflation verwendet werden.
Dabei sind vorteilhaft die Merkmale des Anspruches 6 vorgesehen.
Die Anordnung aller Abgänge in derselben Winkelposition ermög
licht eine kompakte Anordnung der Abgänge, die als Handgriff be
nutzbar oder gestaltbar sein können.
Vorteilhaft sind die Merkmale des Anspruches 7 vorgesehen. Die
Optik, die vorzugsweise in größerer Länge freitragend ausgebildet
ist, wird auf diese Weise sehr stabil. Im Zwischenraum zwischen
den Rohren kann das in üblicher Weise als Lichtleiter verwendete
Faserbündel optisch getrennt vom Bildleiter angeordnet sein, wel
cher als Stablinsenoptik oder als bildübertragendes Faserbündel
ausgebildet sein kann.
Dabei sind vorteilhaft die Merkmale des Anspruches 8 vorgesehen.
Die Kammern ermöglichen eine hervorragende allseitige Abdich
tung von Bildleiter und Lichtleiter im kritischen Bereich zwischen
dem proximalen Ende der Optik und den Abgängen. Dabei besteht
insbesondere auch eine gute Abdichtung zwischen Bildleiter und
Lichtleiter, daß in das üblicherweise als Lichtleiter verwendete di
stal offene Faserbündel eindringende Feuchtigkeit nicht in den
feuchtigkeitsempfindliche Linsenoberflächen aufweisenden Bildlei
ter eindringen kann. Die Kammern ergeben ferner einen guten me
chanischen Schutz für den Bildleiter und den Lichtleiter gegen Be
schädigungen beispielsweise durch in den Arbeitskanal eingeführte
Arbeitsinstrumente.
In den Zeichnungen ist die Erfindung beispielsweise und schema
tisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Gerätes in Arbeitsstellung am
Operationsort,
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie 2-2 in Fig. 1,
Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt gemäß Fig. 1 durch eine
Ausführungsvariante des Gerätes und
Fig. 4 einen Schnitt nach Linie 4-4 in Fig. 3.
Im Schnitt ist der Wadenmuskel 1 eines Patienten dargestellt mit
darüberliegender Faszie 2 und außen abdeckendem Hautgewebe 3.
Zwischen einer äußeren Vene 4b und einer inneren Vene 4a ver
läuft eine Perforanzvene 4, die mit einem Clip 4c versehen werden
soll. Die Perforanzvene 4 weist kurz unterhalb der Faszie 2
Abzweigungen 4d auf. Der Clip 4c soll außerhalb der Abzweigun
gen 4d also möglichst nahe der Faszie 2 liegen.
Zu diesem Zweck ist das dargestellte Gerät mit seinem als Rohr
ausgebildeten Schaft 5 durch einen das Hautgewebe 3 und die Fas
zie 2 durchlaufenden Stichkanal in den Raum zwischen der Oberflä
che des Muskels 1 und der Faszie 2 eingeführt und in den Bereich
vor der Perforanzvene 4 vorgeschoben. Im proximalen Bereich des
Schaftes 5, in dem dieser das Hautgewebe durchläuft, ist er vor
zugsweise mit relativ großem Durchmesser ausgebildet, um in dem
Stichkanal gut abzudichten. Im distalen Endbereich kann der
Durchmesser verjüngt sein, obwohl ein großer Durchmesser auch
hier von Vorteil ist, um den Raum zwischen Muskel 1 und Faszie 2
zu erweitern. Eine solche Erweiterung des Raumes, wie in Fig. 1
dargestellt, kann jedoch auch durch Insufflation, also durch Einbla
sen von Inertgas unter Druck erfolgen.
Zu diesem Zweck ist am proximalen Endbereich des Schaftes 5 ein
Abgang 6 zu einem Sauganschluß vorgesehen, durch den bei Ar
beiten an der Perforanzvene 4 mit Hochfrequenz auftretende
Dämpfe abgesaugt werden können und der auch zur Insufflation
verwendbar ist.
Über eine schematisch dargestellte, mit nicht dargestellten Mitteln
verriegelbare Trennkupplung 5a ist der Schaft 5 mit einem End
stück 7 verbunden. Der Schaft 5 und das Endstück umschließen
einen das gesamte Gerät durchlaufenden Arbeitskanal 5c, in dem
eine stabförmige Optik 8 frei angeordnet ist, die an ihrem proxi
malen Ende im Endstück 7 befestigt ist.
Der Arbeitskanal 5c ist vom proximalen Ende des Endstückes 7 her
mit einer Öffnung 9 zugänglich, die gegebenenfalls zur Gasabdich
tung mit einer Gummimembran verschlossen sein kann, die das
Durchschieben eines Arbeitsinstrumentes 10 abdichtend ermöglicht.
Das dargestellte Arbeitsinstrument 10 ist im Ausführungsbeispiel
ein Clipapplikator mit Scherengriffbetätigung, der zum Setzen des
Clips 4c dient. Das am distalen Ende der Optik 8 vorgesehene Ob
jektiv ist leicht schräg blickend angeordnet, um den Arbeitsbereich
am Clip 4c beobachten zu können.
Die Optik 8 ist proximal im Endstück 7 all einem Endteil 11 befe
stigt, von dem ein Lichtleiter 12 in üblicher Ausführung als Licht
leitfaserbündel zu einen seitlich vom Endstück 7 abgehenden Ab
gang 13 verläuft. Ein Bildleiter 14 verläuft zu einem Abgang 15.
Der Bildleiter 14 kann als Bildleiterfaserbündel ausgebildet sein
oder als Linsenoptik, beispielsweise bestehend aus Stablinsen, Um
lenkprismen u. dgl.
Wie die Figuren zeigen, ist die Optik in bezug auf die Lage der
Abgänge 13 und 15 im Schaft 5 gegenüberliegend angeordnet. Dies
hat den Vorteil, daß der Arbeitskanal 5c den Abgängen 13 und 15
anliegend angeordnet ist. Wie Fig. 1 zeigt, liegt das Endstück 7 au
ßerhalb des Körpers sehr nahe an der Haut des Patienten. Die Ab
gänge 13 und 15 ebenso wie der Abgang 6 für die Sauganschlüsse
können daher nur vom Patienten weg gerichtet angeordnet sein. Ein
die Abgänge 6, 13 und 15 umgebender Handgriff 16 kann zur bes
seren Bedienung vorgesehen sein.
Bei der sich zwangsweise ergebenden Winkellage des Gerätes ge
mäß Fig. 1 liegt der Arbeitskanal 5c nach außen zur Faszie 2 hin
bzw. zum Hautgewebe 3, während die Optik 8 nach innen zum
Muskel 1 hin liegt. Wie Fig. 1 zeigt, kann dabei der Clip 4c am äu
ßeren Ende der Perforanzvene 4 angebracht werden unter Beob
achtung durch die Optik 8, deren Bildleiter 14 und Lichtleiter 12 in
nicht dargestellter Weise außerhalb des Gerätes an ein Okular oder
eine Videokamera bzw. eine Lichtquelle angeschlossen sind.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Ausführungsvariante, bei der soweit
wie möglich die in Fig. 1 und 2 verwendeten Bezugszeichen beibe
halten wurden.
Der Schaft 5 dieses Gerätes ist wiederum über eine Trennkupplung
5a mit nicht dargestellten Verriegelungsmitteln mit dem Endstück 7
gekoppelt. Er weist einen Abgang 6 für den Sauganschluß auf mit
angeschlossenem Schlauch 26 und Ventil 27.
Der Arbeitskanal 5c ist proximal mit der Öffnung 9 zugänglich, an
der eine elastische Membrandichtung 28 dargestellt ist, die das Ar
beitsinstrument 10 abdichtend umgreifend dem Arbeitskanal 5c gas
dicht verschließt.
An dem als kurzer Stutzen ausgebildeten Abgang 13 für den als Fa
serbündel ausgebildeten Lichtleiter 12 läßt sich ein gestrichelt dar
gestelltes Lichtleitkabel 29 anschließen, das zu einer nicht darge
stellten Kaltlichtquelle führt. An den ebenfalls als Stutzen ausgebil
deten Abgang 15 des Bildleiters 14 läßt sich eine gestrichelt darge
stellte Videokamera 30 anschließen oder an deren Stelle ein Okular
zur Betrachtung mit dem Auge.
Der Bildleiter 14 ist im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 als Bildlei
terbündel ausgebildet. Er führt das Bild von der am distalen Ende
der Optik 8 angeordneten Objektivlinse 31 zu einer am äußeren
Ende des Abganges 15 vorgesehenen Okularlinse 32. Diese Linsen
oder gegebenenfalls zusätzlich vorgesehene Fenster dichten die En
den des Bildleiters 14 gegen eindringende Flüssigkeit ab, die zum
Beschlagen von Linsenoberflächen und somit zur Trübung des Bil
des führen würde.
Die Optik 8 weist ein Außenrohr 33 und ein Innenrohr 34 auf. Der
Bildleiter 14 ist im inneren des Innenrohres 34 verlegt und der
Lichtleiter 12 im Zwischenraum zwischen den Rohren 33 und 34.
Im Endstück 7 sind eine Bildleiterkammer 35 und eine Lichtleiter
kammer 36 vorgesehen. Diese umlaufen ringförmig, wie Fig. 4
zeigt, den gegenüber den Kammern mit einem Hüllrohr 38 um
grenzten Arbeitskanal 5c. Sie sind gegeneinander mit einer Wand
37 abgegrenzt. Die Bildleiterkammer 35 ist proximal mit einer
Endwand 39 und die Lichtleiterkammer 36 distal mit einer End
wand 40 verschlossen.
Das Außenrohr 33 der Optik 8 ist in der distalen Endwand 40 gela
gert, so daß sein Innenraum in die Lichtleiterkammer 36 mündet.
Durch diese ist der Lichtleiter 12 bis zu seinem Abgang 13 um den
Arbeitskanal 5c herum verlegt.
Das Innenrohr 34 der Optik 8 verläuft durch die Lichtleiterkammer
36 und endet in der Wand 37, die die beiden Kammern trennt,
mündet also in die Bildleiterkammer 35. Durch diese ist der Bild
leiter um den Arbeitskanal 5c herum bis zu seinem Abgang 15 ver
legt, wie dies Fig. 4 zeigt.
Auf diese Weise lassen sich Bildleiter 14 und Lichtleiter 12 auf ih
rer gesamten Länge vollständig und ohne schwierige Dichtungspro
bleme sehr gut gegeneinander abgrenzen, so daß in das endseitig of
fene Faserbündel des Lichtleiters 12 eindringendes Wasser nicht
zum Bildleiter 14 gelangen kann.
Fig. 3 zeigt, daß im distalen Endbereich des Schaftes 5 auf dessen
Innenwand eine Rampe 41 angeordnet ist, die in ihrer Umfangs
winkelposition in bezug auf die Lage der Abgänge 13 und 15 ge
genüberliegend, also um 180° versetzt angeordnet ist. Die Rampe
41 weist eine Führungsrinne 42 auf, die vom proximalen Ende zum
distalen Ende der Rampe ansteigend verläuft und mit ihrem distalen
Ende im mittleren Querschnittsbereich des Schaftes 5 liegt.
Die Optik 8 ist bei der Ausführungsform der Fig. 3 bei geöffneter
Trennkupplung 5a und abgenommenem Schaft 5 parallel zur Achse
des Gerätes ausgerichtet, wie dies in Fig. 1 zu sehen ist. Wird der
Schaft 5 über die Optik 8 bis zum Endstück 7 geschoben, um mit
diesem verriegelt zu werden, so gleitet das distale Ende der Optik 8
in der Führungsrinne 42 aufwärts bis in die Endposition, die in Fig.
3 dargestellt ist. Die Optik 8 wird dabei leicht gebogen und liegt
nun unter Spannung gegen das distale Ende der Führungsrinne 42
in sicherem Halt in der dargestellten Position, und zwar unabhängig
von etwaigen Justierungsfehlern. Sie liegt also nach Montage des
Schaftes 5 stets in ihrer Sollposition, aus der das Objektiv 31 den
Arbeitsbereich erfaßt.
Claims (8)
1. Endoskopisches Gerät zum Arbeiten an Perforanzvenen (4)
des menschlichen Beines im Raum zwischen Muskel (1) und
Muskelfaszie (2), mit einem Rohrschaft (5), in dem ein zur
axialen Durchführung eines Arbeitsinstrumentes (10) ausge
bildeter Arbeitskanal (5c) und eine mit der Blickrichtung
ihres Objektives (31) auf den Arbeitsbereich gerichtete, einen
Bildleiter (14) und einen Lichtleiter (12) aufweisende Optik
(8) angeordnet sind, und mit einem von dem Arbeitskanal
(5c) durchlaufenen proximalen Endstück (7), in dem die Op
tik (8) befestigt ist und aus dem der Bildleiter (14) und der
Lichtleiter (12) mit im wesentlichen in derselben Umfangs
winkelposition liegenden seitlichen Abgängen (15, 13) her
ausgeführt sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeits
kanal (5c) in einem den Abgängen (13, 15)
benachbarten Querschnittsbereich und die Optik (8) in einem
den Abgängen gegenüberliegenden Quer
schnittsbereich des Schaftes (5) und des Endstückes (7) ange
ordnet sind und daß im Endstück (7) der Bildleiter (14) und
der Lichtleiter (12), den Arbeitskanal (5c) seitlich umlau
fend, vom proximalen Ende der Optik (8) zu den Abgängen
(13, 15) verlegt sind.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schaft (5) über eine Trennkupplung (5a) abnehmbar mit dem
Endstück (7) gekoppelt ist.
3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Optik (8) frei im Schaft (5) liegt, dessen restlicher Quer
schnitt den Arbeitskanal (5c) ausbildet.
4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im
distalen Endbereich des Schaftes (5) an seiner den Abgängen
(13, 15) im wesentlichen gegenüberliegenden Innenseite eine
Rampe (41) mit einer in distaler Richtung von der Schaft
wand bis in einen mittleren Querschnittsbereich des Schaftes
(5) ansteigenden Führungsrinne (42) zur Aufnahme der Optik
(8) angeordnet ist.
5. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
proximalen Endbereich des Schaftes (5) ein seitlicher Abgang
(6) für einen Sauganschluß vorgesehen ist.
6. Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sauganschluß (6) und die Abgänge (13, 15) für den Lichtlei
ter (12) und den Bildleiter (14) in derselben Umfangswinkel
position angeordnet sind.
7. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Optik (8) ein Außenrohr (33) und ein Innenrohr (34) auf
weist, wobei der Bildleiter (14) im Innenrohr (34) und der
Lichtleiter (12) im Zwischenraum zwischen den Rohren (33,
34) angeordnet sind.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im
Endstück (7) zwei Kammern (35, 36) in Achsrichtung hinter
einander und den Arbeitskanal (5c) seitlich umlaufend ange
ordnet sind, wobei der Bildleiterabgang (15) in die proximal
gelegene Bildleiterkammer (35) und der Lichtleiterabgang
(13) in die distal gelegene Lichtleiterkammer (36) münden
und wobei das Innenrohr (34) in die Bildleiterkammer (35)
und das Außenrohr (33) in die Lichtleiterkammer (36) mün
den.
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