DE19681647C2 - Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf Objektträgern - Google Patents
Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf ObjektträgernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf
Objektträgern, umfassend eine Vielzahl von Arbeitsstationen, die in mehreren Reihen
auf einem Unterbau angeordnet sind, wobei ein wesentlicher Teil der Stationen
Färbestationen sind, die Gefäße mit Flüssigkeitsflotten zur Aufnahme von Körben, die
Objektträger mit gegenständlichen Proben enthalten, aufnehmen, und
einen Transportmechanismus mit einem Hebemittel, das so angeordnet ist, daß es über
die Gefäße hinwegbewegt werden und die Körbe in die Gefäße versenken oder aus
diesen herausnehmen kann und die Körbe zwischen den Arbeitsstationen gemäß einem
programmgesteuerten Färbeprozeß transportieren kann.
Bei der mikroskopischen Untersuchung von Zell- und Gewebeproben ist eine
Präparation der Proben gemäß voneinander abhängiger Arbeitsschritte erforderlich.
Nach der Fixierung und Einbettung der Proben müssen die Probenblöcke geschnitten
werden. Um ein einfache mikroskopische Untersuchung zu ermöglichen, muß das
Einbettungsmedium entfernt werden, woraufhin die Proben gefärbt werden. Der
Zweck dieses histologischen Färbens ist es, einen Einblick in die Struktur des
Gewebes zu erhalten und zwischen den Bestandteilen des Gewebes unterscheiden zu
können. Es ist deshalb wichtig, daß die unterschiedlichen Farben Affinitäten zu den
einzelnen Gewebeelementen zeigen.
Eine Färbevorrichtung der gattungsgemäßen Art ist aus der DE 36 34 976 A1 bekannt.
Bei dieser bekannten Färbevorrichtung ist eine Vielzahl von Gefäßen auf einem
horizontalen Haupttisch im rückseitigen oder rückwärtigen Bereich der
Färbevorrichtung angeordnet, während im Frontbereich dieser bekannten
Färbevorrichtung eine horizontale Reihe von Gefäßen auf einem gegenüber dem
Haupttisch höher angeordneten weiteren Tisch angeordnet ist.
Dabei ist die vorderste, auf dem höchsten Level angeordnete Reihe von Gefäßen mit
Xylol als Reagenz gefüllt.
Die Konstruktion der vorbekannten Färbevorrichtung läßt eine jederzeitige Inspektion
aller Gefäße innerhalb der verschiedenen Reihen nicht zu und es ist auch nicht ohne
weiteres möglich, jedes einzelne Gefäß bei Bedarf behinderungsfrei aus der
Färbevorrichtung zu entnehmen.
Weiterhin ist mit der Anordnung der vordersten, auf dem höchsten Level angeordneten
Reihe von Gefäßen mit Xylol als Reagenz ein größeres Risiko für den Benutzer
verbunden, mit schädlichen Dämpfen in Kontakt zu kommen.
Aus dem Stand der Technik sind weitere Färbevorrichtungen bekannt, z. B.
WO 93/23 732 A1
DE 41 17 833 C2
DE 41 17 831 C2
US 5 439 649 A
JP 60-76787 A in:
Patent Abstracts of Japan P-554 March 5, 1987, Vol. 11/No. 27
Patent Abstracts of Japan 07140052 A,
bei denen allerdings alle Gefäße in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind, so daß auch hier der Nachteil gegeben ist, daß nicht alle Gefäße gleichzeitig und jederzeit einer visuellen Inspektion zugänglich sind.
WO 93/23 732 A1
DE 41 17 833 C2
DE 41 17 831 C2
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JP 60-76787 A in:
Patent Abstracts of Japan P-554 March 5, 1987, Vol. 11/No. 27
Patent Abstracts of Japan 07140052 A,
bei denen allerdings alle Gefäße in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind, so daß auch hier der Nachteil gegeben ist, daß nicht alle Gefäße gleichzeitig und jederzeit einer visuellen Inspektion zugänglich sind.
Auch ein behinderungsfreies Entnehmen jedes einzelnen Gefäßes aus der
Färbevorrichtung ist nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Färbevorrichtung zu schaffen, die so konstruiert ist,
daß sie maximale Einsicht in und Übersicht über die Prozeßfortschritte und die Flotten
ermöglicht,
bei der die Erreichbarkeit von Flotten und Körben, etwa im Falle von Betriebsstörungen, im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen wesentlich verbessert und bei der entsprechend auch die Erreichbarkeit beim Entleeren und Befüllen der Gefäße verbessert ist,
die eine kompakte Bauweise aufweist und nicht sehr voluminös ist und die gleichzeitig funktional effizient und zuverlässig ist und zu einem konkurrenzfähigen Preis hergestellt werden kann.
bei der die Erreichbarkeit von Flotten und Körben, etwa im Falle von Betriebsstörungen, im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen wesentlich verbessert und bei der entsprechend auch die Erreichbarkeit beim Entleeren und Befüllen der Gefäße verbessert ist,
die eine kompakte Bauweise aufweist und nicht sehr voluminös ist und die gleichzeitig funktional effizient und zuverlässig ist und zu einem konkurrenzfähigen Preis hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Färbevorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruches 1 durch die Merkmale im Kennzeichen gelöst.
Die rückbezogenen Ansprüche 2 bis 10 betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen.
Die Erfindung wird im folgenden im Zusammenhang mit einem Ausführungsbeispiel
näher beschrieben. Dabei wird auf die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen,
von denen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Färbevorrichtung gemäß der
Erfindung darstellt,
Fig. 2 eine schematische Schnittseitenansicht der Vorrichtung in Fig. 1
darstellt,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Korbes mit eingefügten Objektträgern darstellt,
Fig. 4 eine Auflageschiene mit einem zugehörigen exzentrischen Mittel
darstellt, welches einen Teil eines Rührmittels für Objektträgerkörper
bildet, und
Fig. 5 eine Ansicht ist, welche die Aufnahme eines Objektträgerkorbes von
einer Flüssigkeitsflotte in einem Gefäß darstellt.
Die in Fig. 1 dargestellte Färbevorrichtung ist so konstruiert, daß sie zur
Durchführung aller Arten von Routine- und Spezialfärbeprozessen auf histologischem
und zytologischem Gebiet in der Lage ist. Die Vorrichtung in dem illustrierten
Ausführungsbeispiel umfaßt 36 Arbeitsstationen, doch kann diese Zahl erhöht werden,
beispielsweise auf 50 Stationen. Die Stationen können beispielsweise vier bis fünf
Abhol-/Entladestationen, vier bis fünf Warte-/Trockenstationen, vier bis fünf
Wasserspülstationen und zwanzig bis dreißig Färbestationen umfassen. In Fig. 1 sind
diese Stationstypen - in der oben aufgeführten Reihenfolge - mit den Bezugszeichen
1, 2, 3 und 4 versehen. Jede Färbestation 4 empfängt einen Behälter oder ein Gefäß 5
mit einer Färbeflotte 6 (vgl. Fig. 2) zur Aufnahme der Körbe 7 mit den Objektträgern
mit den gegenständlichen Gewebeproben. Die Gefäße 8 zur Ein- und Ausgabe von
Körben sind auf entsprechende Weise an den Abhol-/Entladestationen 1 angeordnet,
und an den Spülstationen 3 sind geeignete Behälter oder Gefäße für die
Spülwasserflotten angeordnet. Das Spülwasser wird den Gefäßen 9 über die mit einem
Wassereinlaß 11 verbundenen Wasserrohre 10 zugeführt. Des weiteren ist ein
Ablaßschlauch 11 in Verbindung mit den Gefäßen 9 zum Ablasen des
Berieselungswassers von den Spülflotten angeordnet. Dieser Schlauch ist mit dem
Wasserauslaß 13 verbunden.
Wie gezeigt, sind die Warte-/Trockenstationen 2 als nach oben offene Umhüllung 14
geformt, die eine obere Kante zur Unterstützung der Objektträgerkörbe 7 in mehreren
unterschiedlichen Trocknungspositionen in Entsprechung zu den einzelnen Stationen
aufweist. Die Stationen werden mittels heißer Luft erwärmt, die von einem Ventilator
15 gemeinsam mit einem (nicht dargestellten) Heizelement geliefert wird. Was die
Färbestationen betrifft, so können diese auch Behandlungsstationen umfassen, bei
denen es sich nicht um eigentliche Färbestationen handelt, die jedoch chemische
Flotten für eine andere Präparierung des Gewebes enthalten. Unter Färbestationen sind
demnach Flüssigkeitsstationen zu verstehen, welche Chemikalien enthalten, die zum
Färben oder zur Präparierung des Gewebes für das Färben dienen.
Gemäß der Erfindung ist die Vorrichtung so konstruiert, daß die Gefäße 5, 8, 9 in
mehreren horizontalen, übereinander liegenden Reihen auf einem abgestuften,
tribünenartigen Unterbau oder einer solchen Basis 16 angeordnet sind. Die Gefäße
bestehen aus einem durchsichtigen Material, z. B. aus Glas. Die Tribüne weist ein
Gefälle auf, welches die Sichtprüfung der einzelnen Gefäße von einem
Einsichtnahmeplatz vor der Vorrichtung aus ermöglicht. Diese Anordnung gestattet
dem Bedienpersonal einen wesentlich besseren Überblick über die Flotten und den
Prozeß als ganzen als die zuvor bekannten flachen Konstruktionen; gleichzeitig
bewirkt die Durchsichtigkeit der Gefäße, daß es auf einfache Weise möglich ist, die
Flüssigkeitsbedingungen in den einzelnen Flotten zu beurteilen. Zusätzlich ergibt sich
ein ergonomischer Vorteil beim manuellen Transport der Flotten in die Vorrichtungen
hinein und aus diesen heraus. Der Transportmechanismus der Vorrichtung umfaßt ein
Hebemittel 17, das so angeordnet ist, daß es über den Gefäßen bewegt werden und
Körbe in diese hineinlegen oder aus diesen herausnehmen und die Körbe zwischen den
Arbeitsstationen gemäß einem vorprogrammierten Färbeprozeß transportieren kann.
Der Transportmechanismus umfaßt Hebeführungsmittel mit einem Paar
Führungsschienen 18, die sich zwischen den Ober- und Unterseiten der Tribüne 16 zu
beiden Seiten derselben erstrecken und ein dem Tribünengefälle entsprechendes
Gefälle aufweisen, wobei auf jeder der Schienen 18 eine die Schiene entlang bewegte
Trägervorrichtung 19 für ein Querschrauben- und Wellenmittel aufliegt, welches der
Unterstützung und Querbewegung des Hebemittels 17 dient. Das Antriebsmittel für
die Träger 19 ist nicht weiter dargestellt, kann aber aus einem herkömmlichen
Schrauben- oder aus einem Zahnriemenmittel bestehen. Demgemäß können die Körbe
durch die Transportmittel in die x, y und z-Richtung nach Fig. 1 bewegt werden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ist das dargestellte Ausführungsbeispiel der
Färbevorrichtung auf eine rampenförmige Tribüne aufgebracht. Es ist allerdings
festzuhalten, daß auch ein Ausführungsbeispiel vorstellbar ist, bei dem der
Tribünenunterbau die Form eines angeschnittenen Kegels annimmt, in welchem Fall
die Tribüne mehrere kreisförmige, übereinander angeordnete Reihen umfaßt. In einem
solchen Ausführungsbeispiel ist der Tribünenunterbau um die Kegelachse drehbar, so
daß der Transportmechanismus die Hebelmittel nicht in die oben erwähnte x-Richtung
zu bewegen braucht, sondern nur in die Richtungen y und z.
Im Sinne eines effizienten Färbens und Spülens der Gewebeproben auf den
Objektträgern ist ein Mittel zum Rühren der Objektträgerkörbe 7 vorgesehen, die sich
in den Färbeflotten/chemischen Flotten und den Spülflotten befinden. In der
vorliegenden Vorrichtung ist das Rührmittel allen diesen Körben gemeinsam. Das
Mittel umfaßt einen Rahmen mit mehreren (in Fig. 2 weggelassenen)
Auflageschienen 21, die sich entlang und zu jeder Seite der ansteigenden Gefäßreihen
5, 9 erstrecken und zur Unterstützung der Körbe 7 in den jeweiligen Reihen
angeordnet sind. Eine der Auflageschienen 21 ist in Fig. 4 zum Teil dargestellt. Wie
dargestellt, ist die Schiene an ihrer oberen Kante mit mehreren V-förmigen
Einkerbungen 22 zur Aufnahme einer Drahtaufhängung 23 (z. B. aus rostfreiem Stahl)
versehen, die an der Oberseite der Körbe 7 montiert ist. Ein Ausführungsbeispiel der
Drahtaufhängung 23 ist in Fig. 3 dargestellt, die auch mehrere Objektträger 24 zeigt,
welche in den Korb 7 eingefügt sind. Der dargestellte Korb kann auch als Kassette
bezeichnet werden, in welche die Objektträger in die jeweiligen Halterillen 25 in den
Seiten und am Boden der Kassette eingefügt werden.
Die Auflageschienen 21 werden auf einer Seite von einer exzentrischen Scheibe 26
gehalten, die von einer motorgetriebenen Welle 27 gedreht wird und die auch mit einer
Seite eines Arms 28 verbunden ist, der an seiner anderen Seite eine Gelenkverbindung
mit der Auflageschiene 21 aufweist, um der Schiene gleichzeitig eine Hin- und
Herbewegung zu ermöglichen, während sie durch die Rotation der exzentrischen
Scheibe angehoben und gesenkt wird. An ihrer anderen Seite wird die Auflageschiene
von einer entsprechenden exzentrischen Scheibe 29 gehalten, welche synchron mit der
ersten Scheibe 26 gedreht wird. Die Rotation der exzentrischen Scheibe verursacht
demnach ein Anheben und Senken der Schienen 21 und damit der Körbe 7 in
kreisender Bewegung.
Alle automatischen Bewegungen der Antriebs- und Betriebselemente der Vorrichtung
werden von kleinen Elektromotoren bewirkt, die in den schematischen Zeichnungen
nicht dargestellt sind.
Das flüssigkeitsbefüllte Gefäß 5 an den Färbestationen wird auch mit (nicht
dargestellten) Deckeln versehen, die so angeordnet sind, daß sie von einem geeigneten
Motor automatisch geöffnet und schlossen werden. Die Gefäße können mit einzelnen
Deckeln, die Gefäße in einer horizontalen Reihe aber auch mit einem gemeinsamen
Deckel versehen sein. Diese Deckel verhindern ein Abtropfen von den Körben in die
nicht benutzten Flotten und daneben wird auch noch das Verdampfen aus den Flotten
beschränkt.
Wir in Fig. 5 dargestellt, ist das Hebemittel 17 in seiner Stop-Position an den
Färbestationen ein wenig seitlich versetzt im Verhältnis zu den Gefäßen 5 in der
fraglichen Stationsreihe. Dies hat zur Folge, daß ein Objektträgerkorb 7, wenn er aus
einer Flotte 6 nach einem präzise programmierten Zeitraum herausgenommen wird,
entlang einer Seitenkante des Gefäßes 5 oder des Deckels desselben geführt wird, so
daß die angrenzenden Seitenkanten der Objektträger 24 an der Kante streifen und
überflüssige Flüssigkeit auf dem Objektträger auf diese Weise abgekratzt wird und
wieder in das Gefäß zurückfließt. Der Zweck dieser Vorkehrung ist die Erhaltung der
Flüssigkeiten in den Flotten und gleichzeitig die Einschränkung der Verunreinigungen
von einer Flotte in die andere.
Zum Entleeren erschöpfter oder verunreinigter Flotten ist die Vorrichtung mit einem
Saug- und Abflußmittel versehen. Dieses besteht aus einem Saugkopf 30 mit einem
Schlauch 31, wie in Fig. 1 dargestellt. Die Flotten können normalerweise mit diesen
Mitteln entleert werden, so daß sich das Anheben der vollen Flotten mit dem Risiko
einer Verschmutzung und direkten Kontakts mit den Chemikalien erübrigt. Der
Schlauch ist so angeordnet, daß er die Flüssigkeit zur Regeneration,
Abfallaufbereitung usw. ganz nach Wunsch in einzelne Gefäße leiten kann. Auf diese
Weise ermöglicht die Anordnung eine umweltfreundliche und benutzerfreundliche
Sammlung und Sortierung unterschiedlicher, mehr oder weniger schädlicher
Chemikalien und verhindert Verschmutzungen und direkten Kontakt, wie sie bei der
manuellen Entleerung der Gefäße gegeben sind. Dabei vereinfacht auch die
Tribünenkonstruktion das Überprüfen des Flüssigkeitsstandes in den Gefäßen, von
Ablagerungen am Gefäßboden usw.. Die Gefäße sind mit einem leicht abgeschrägten
Boden und einer Sammelgrube gebildet, damit die Entleerung mittels des Saugkopfes
so effizient wie möglich vor sich geht.
Wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, ist die Vorrichtung auch mit einem Aussaugmittel 32
versehen, welches einen Belüftungsventilator umfaßt, der mit einem Filtersystem zur
Absorption von Gasen aus Lösungen kombiniert ist. Die Vorrichtung verfügt über eine
Hauptabdeckung 33, die am oberen, hinteren Rand der Vorrichtung schwenkbar
angebracht und zusätzlich mit einem Paar gasgedämpfter Zylinder 34 verbunden ist.
Des weiteren weist die Vorrichtung eine Frontabdeckung 35 und eine Bedienkonsole
36 mit einem in der Mitte derselben angebrachten Display 37 auf. Dies ermöglicht eine
einfache Benutzung und eine logische Kommunikation mit dem Bedienpersonal.
Die Bühnenanlage ergibt zudem eine kompakte Konstruktion, wobei die Vorrichtung
an der Stirnseite eine geringe Konstruktionshöhe aufweist und die Bestandteile der
Vorrichtung, d. h. die nicht an der Oberseite der Tribüne angebrachten mechanischen,
elektrischen und elektronischen Arbeitskomponenten, im Leerraum angeordnet sind,
der sich unter der Tribüne befindet. Wie in Fig. 2 dargestellt, ist dieser Raum unter
anderem mit einem Anschlußkasten 38 versehen, der an einer Rückwand der
Vorrichtung befestigt ist und die Stromzufuhrmittel, die elektronischen Einheiten usw.
der Vorrichtung enthält. Die Vorrichtung ist an die örtliche Netzspannung (110 V AC
-60 Hz oder 230 V AC-50 Hz) angeschlossen, die auf eine Betriebsspannung von 24 V
herunter transformiert wird. Die elektronischen Einheiten, die auf
Mikroprozessortechnologie beruhen, steuern den Betrieb der Vorrichtung gemäß der
vorgegebenen Programme. Die Vorrichtung verfügt über einen Speicher (EEPROM),
in dem bis zu 32 unterschiedliche Programme gespeichert werden können. Bis zu drei
unterschiedliche Programme können gleichzeitig betrieben werden. Die elektronischen
Einheiten ermöglichen den Ausdruck von Färbeprogrammen und Flottenbedingungen.
Des weiteren besteht die Möglichkeit einer automatischen Warnung bezüglich der
Färbeflottenbedingungen. Zu diesem Zweck wird eine Vorrichtung zur Anzeige eines
Signals zum Austausch einer Flotte nach einer bestimmten Anzahl von
Objektträgerkorbimmersionen eingebaut. Das Signal für die gegenständliche Flotte
wird in Abhängigkeit von einem sogenannten Verschleißfaktor gegeben, der für die
einzelnen Färbeflotten individuell programmierbar ist. Dies stellt einen wesentlichen
Vorteil hinsichtlich Flexibilität dar, da sich auf Basis des gewählten Programms eine
Kontrolle des Verschleißausmaßes der unterschiedlichen Arten von Färbeflotten
durchführen läßt, wie sie in den Gefäßen verwendet wurden. Auf Wunsch kann unter
Ausnutzung dieses Verschleißfaktors auch die Färbezeit automatisch variiert werden.
Claims (10)
1. Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf Objektträgern, umfassend
eine Vielzahl von Arbeitsstationen (1-4), die in mehreren Reihen auf einem
Unterbau (16) angeordnet sind, die Gefäße (5) mit Flüssigkeitsflotten (6) zur
Aufnahme von Körben (7), die Objektträger (24) mit gegenständlichen Proben
enthalten, aufnehmen, und
einen Transportmechanismus (17-20) mit einem Hebemittel (17), das so angeordnet ist, daß es über die Gefäße (5) hinweg bewegt werden und Körbe (7) in die Gefäße versenken oder aus diesen herausnehmen kann und die Körbe (7) zwischen den Arbeitsstationen (1-4) gemäß einem programmgesteuerten Färbeprozeß transportieren kann,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Unterbau (16) eine Vorderseite und eine Rückseite und eine Vielzahl von horizontalen Stufen hat, wobei jede der Stufen in eine Richtung von der Vorderseite zu der Rückseite des Unterbaus (16) auf einer nachfolgend größeren Höhe relativ zu einer niedrigsten Frontstufe ist und ein Gefälle aufweist, um dem Verwender zu ermöglichen, die Arbeitsstationen (1-4) auf jeder Stufe von einem Einsichtnahmeplatz vor der Vorrichtung zu sehen und daß
die Gefäße (5) auf den Färbestationen (4) aus einem transparenten Material gebildet sind.
einen Transportmechanismus (17-20) mit einem Hebemittel (17), das so angeordnet ist, daß es über die Gefäße (5) hinweg bewegt werden und Körbe (7) in die Gefäße versenken oder aus diesen herausnehmen kann und die Körbe (7) zwischen den Arbeitsstationen (1-4) gemäß einem programmgesteuerten Färbeprozeß transportieren kann,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Unterbau (16) eine Vorderseite und eine Rückseite und eine Vielzahl von horizontalen Stufen hat, wobei jede der Stufen in eine Richtung von der Vorderseite zu der Rückseite des Unterbaus (16) auf einer nachfolgend größeren Höhe relativ zu einer niedrigsten Frontstufe ist und ein Gefälle aufweist, um dem Verwender zu ermöglichen, die Arbeitsstationen (1-4) auf jeder Stufe von einem Einsichtnahmeplatz vor der Vorrichtung zu sehen und daß
die Gefäße (5) auf den Färbestationen (4) aus einem transparenten Material gebildet sind.
2. Färbevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufen
auf dem Unterbau (16) in der aufsteigenden Abfolge von vorne nach hinten
Arbeitsstationen (1) mit Gefäßen (8) zur Eingabe und Herausnahme von
Körben (7) an der untersten vorderen Stufe, Färbestationen (4) auf einer
Vielzahl von Stufen, Spülstationen (3) auf einer Stufe und Trockenstationen (2)
zum Trocknen der Gewebeproben auf den Objektträgern (24) an der obersten
Stufe umfaßt.
3. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
flüssigkeitsbefüllten Gefäße (5) an den Färbestationen (4) mit Deckeln versehen
sind, die für automatisches Öffnen und Schließen angeordnet sind.
4. Färbevorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ein gemeinsames Rührmittel (21, 26-29) für all jene
Objektträgerkörbe (7) umfaßt, die sich in den Flüssigkeitsgefäßen (5, 8, 9) an
den zugehörigen Stationen befinden.
5. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rührmittel einen Rahmen mit mehreren Auflageschienen (21) umfaßt, die sich
entlang und auf jeder Seite ansteigender Gefäßreihen (8, 5, 9) erstrecken und
die zur Unterstützung der Objektträgerkörbe (7) in den jeweiligen Reihen
angeordnet sind, wobei die Auflageschienen (21) an jeder Seite mit einer
synchron betriebenen exzentrischen Scheibe (26, 29) verbunden sind, welche,
wenn sie rotiert, ein Anheben und Absenken der Schienen (21) und damit der
Körbe (7) in einer Kreisbewegung bewirken.
6. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Transportmechanismus ein Hebemittel umfaßt,
welches aus einem Paar Führungsschienen (18) besteht, die sich zwischen der
Unter- und der Oberseite der Tribüne (16) zu beiden Seiten derselben
erstrecken und ein mit dem Tribünengefälle identisches Gefälle aufweisen,
wobei auf jeder Schiene (18) eine entlang der Schiene bewegte
Trägervorrichtung (19) für ein Querschrauben- und Wellenmittel (20) aufliegt,
welches das Hebemittel (17) trägt und in Querrichtung bewegt.
7. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hebemittel (17) in seiner Stop-Position an den
Färbestationen (4) ein wenig seitlich versetzt in Relation zu den Gefäßen (5) in
der gegenständlichen Stationsreihe ist, so daß die Objektträgerkörbe (7), wenn
diese aus den entsprechenden Gefäßen (5) aufgenommen werden, entlang einer
Seitenkante des Gefäßes oder eines Gefäßdeckels geführt werden, damit
angrenzende Seitenkanten der Objektträger (24) an der Kante streifen und
überflüssige Flüssigkeit auf den Objektträgern dadurch zurück in die Gefäße (5)
fließt.
8. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehen den Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß diese mit einem Saug- und Abflußmittel (30, 31) zum
Entleeren und Auslassen von Flüssigkeiten aus den Gefäßen (5, 9) an den
gegenständlichen Stationen (4, 3) versehen ist.
9. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die nicht an der Oberseite der Tribüne (16) angebrachten
mechanischen, elektrischen und elektronischen Arbeitselemente (32, 38) der
Vorrichtung in dem Raum unterhalb der Tribüne angeordnet sind.
10. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß diese ein Mittel zur Abgabe eines Signals zum Austausch
einer Flüssigkeitsflotte (6) nach einer vorbestimmten Zahl von Immersionen der
Objektträger (7) in der Flotte umfaßt, wobei das Signal für die gegenständliche
Flotte in Abhängigkeit zu einen Verschleißfaktor gegeben wird, der individuell
für jede einzelne Flüssigkeitsflotte (6) in den unterschiedlichen Gefäßen (5)
programmiert werden kann.
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