DE19681647C2 - Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf Objektträgern - Google Patents

Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf Objektträgern

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Description

Die Erfindung betrifft eine Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf Objektträgern, umfassend eine Vielzahl von Arbeitsstationen, die in mehreren Reihen auf einem Unterbau angeordnet sind, wobei ein wesentlicher Teil der Stationen Färbestationen sind, die Gefäße mit Flüssigkeitsflotten zur Aufnahme von Körben, die Objektträger mit gegenständlichen Proben enthalten, aufnehmen, und einen Transportmechanismus mit einem Hebemittel, das so angeordnet ist, daß es über die Gefäße hinwegbewegt werden und die Körbe in die Gefäße versenken oder aus diesen herausnehmen kann und die Körbe zwischen den Arbeitsstationen gemäß einem programmgesteuerten Färbeprozeß transportieren kann.
Bei der mikroskopischen Untersuchung von Zell- und Gewebeproben ist eine Präparation der Proben gemäß voneinander abhängiger Arbeitsschritte erforderlich. Nach der Fixierung und Einbettung der Proben müssen die Probenblöcke geschnitten werden. Um ein einfache mikroskopische Untersuchung zu ermöglichen, muß das Einbettungsmedium entfernt werden, woraufhin die Proben gefärbt werden. Der Zweck dieses histologischen Färbens ist es, einen Einblick in die Struktur des Gewebes zu erhalten und zwischen den Bestandteilen des Gewebes unterscheiden zu können. Es ist deshalb wichtig, daß die unterschiedlichen Farben Affinitäten zu den einzelnen Gewebeelementen zeigen.
Eine Färbevorrichtung der gattungsgemäßen Art ist aus der DE 36 34 976 A1 bekannt.
Bei dieser bekannten Färbevorrichtung ist eine Vielzahl von Gefäßen auf einem horizontalen Haupttisch im rückseitigen oder rückwärtigen Bereich der Färbevorrichtung angeordnet, während im Frontbereich dieser bekannten Färbevorrichtung eine horizontale Reihe von Gefäßen auf einem gegenüber dem Haupttisch höher angeordneten weiteren Tisch angeordnet ist.
Dabei ist die vorderste, auf dem höchsten Level angeordnete Reihe von Gefäßen mit Xylol als Reagenz gefüllt.
Die Konstruktion der vorbekannten Färbevorrichtung läßt eine jederzeitige Inspektion aller Gefäße innerhalb der verschiedenen Reihen nicht zu und es ist auch nicht ohne weiteres möglich, jedes einzelne Gefäß bei Bedarf behinderungsfrei aus der Färbevorrichtung zu entnehmen.
Weiterhin ist mit der Anordnung der vordersten, auf dem höchsten Level angeordneten Reihe von Gefäßen mit Xylol als Reagenz ein größeres Risiko für den Benutzer verbunden, mit schädlichen Dämpfen in Kontakt zu kommen.
Aus dem Stand der Technik sind weitere Färbevorrichtungen bekannt, z. B.
WO 93/23 732 A1
DE 41 17 833 C2
DE 41 17 831 C2
US 5 439 649 A
JP 60-76787 A in:
Patent Abstracts of Japan P-554 March 5, 1987, Vol. 11/No. 27
Patent Abstracts of Japan 07140052 A,
bei denen allerdings alle Gefäße in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind, so daß auch hier der Nachteil gegeben ist, daß nicht alle Gefäße gleichzeitig und jederzeit einer visuellen Inspektion zugänglich sind.
Auch ein behinderungsfreies Entnehmen jedes einzelnen Gefäßes aus der Färbevorrichtung ist nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Färbevorrichtung zu schaffen, die so konstruiert ist, daß sie maximale Einsicht in und Übersicht über die Prozeßfortschritte und die Flotten ermöglicht,
bei der die Erreichbarkeit von Flotten und Körben, etwa im Falle von Betriebsstörungen, im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen wesentlich verbessert und bei der entsprechend auch die Erreichbarkeit beim Entleeren und Befüllen der Gefäße verbessert ist,
die eine kompakte Bauweise aufweist und nicht sehr voluminös ist und die gleichzeitig funktional effizient und zuverlässig ist und zu einem konkurrenzfähigen Preis hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Färbevorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1 durch die Merkmale im Kennzeichen gelöst.
Die rückbezogenen Ansprüche 2 bis 10 betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen.
Die Erfindung wird im folgenden im Zusammenhang mit einem Ausführungsbeispiel näher beschrieben. Dabei wird auf die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen, von denen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Färbevorrichtung gemäß der Erfindung darstellt,
Fig. 2 eine schematische Schnittseitenansicht der Vorrichtung in Fig. 1 darstellt,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Korbes mit eingefügten Objektträgern darstellt,
Fig. 4 eine Auflageschiene mit einem zugehörigen exzentrischen Mittel darstellt, welches einen Teil eines Rührmittels für Objektträgerkörper bildet, und
Fig. 5 eine Ansicht ist, welche die Aufnahme eines Objektträgerkorbes von einer Flüssigkeitsflotte in einem Gefäß darstellt.
Die in Fig. 1 dargestellte Färbevorrichtung ist so konstruiert, daß sie zur Durchführung aller Arten von Routine- und Spezialfärbeprozessen auf histologischem und zytologischem Gebiet in der Lage ist. Die Vorrichtung in dem illustrierten Ausführungsbeispiel umfaßt 36 Arbeitsstationen, doch kann diese Zahl erhöht werden, beispielsweise auf 50 Stationen. Die Stationen können beispielsweise vier bis fünf Abhol-/Entladestationen, vier bis fünf Warte-/Trockenstationen, vier bis fünf Wasserspülstationen und zwanzig bis dreißig Färbestationen umfassen. In Fig. 1 sind diese Stationstypen - in der oben aufgeführten Reihenfolge - mit den Bezugszeichen 1, 2, 3 und 4 versehen. Jede Färbestation 4 empfängt einen Behälter oder ein Gefäß 5 mit einer Färbeflotte 6 (vgl. Fig. 2) zur Aufnahme der Körbe 7 mit den Objektträgern mit den gegenständlichen Gewebeproben. Die Gefäße 8 zur Ein- und Ausgabe von Körben sind auf entsprechende Weise an den Abhol-/Entladestationen 1 angeordnet, und an den Spülstationen 3 sind geeignete Behälter oder Gefäße für die Spülwasserflotten angeordnet. Das Spülwasser wird den Gefäßen 9 über die mit einem Wassereinlaß 11 verbundenen Wasserrohre 10 zugeführt. Des weiteren ist ein Ablaßschlauch 11 in Verbindung mit den Gefäßen 9 zum Ablasen des Berieselungswassers von den Spülflotten angeordnet. Dieser Schlauch ist mit dem Wasserauslaß 13 verbunden.
Wie gezeigt, sind die Warte-/Trockenstationen 2 als nach oben offene Umhüllung 14 geformt, die eine obere Kante zur Unterstützung der Objektträgerkörbe 7 in mehreren unterschiedlichen Trocknungspositionen in Entsprechung zu den einzelnen Stationen aufweist. Die Stationen werden mittels heißer Luft erwärmt, die von einem Ventilator 15 gemeinsam mit einem (nicht dargestellten) Heizelement geliefert wird. Was die Färbestationen betrifft, so können diese auch Behandlungsstationen umfassen, bei denen es sich nicht um eigentliche Färbestationen handelt, die jedoch chemische Flotten für eine andere Präparierung des Gewebes enthalten. Unter Färbestationen sind demnach Flüssigkeitsstationen zu verstehen, welche Chemikalien enthalten, die zum Färben oder zur Präparierung des Gewebes für das Färben dienen.
Gemäß der Erfindung ist die Vorrichtung so konstruiert, daß die Gefäße 5, 8, 9 in mehreren horizontalen, übereinander liegenden Reihen auf einem abgestuften, tribünenartigen Unterbau oder einer solchen Basis 16 angeordnet sind. Die Gefäße bestehen aus einem durchsichtigen Material, z. B. aus Glas. Die Tribüne weist ein Gefälle auf, welches die Sichtprüfung der einzelnen Gefäße von einem Einsichtnahmeplatz vor der Vorrichtung aus ermöglicht. Diese Anordnung gestattet dem Bedienpersonal einen wesentlich besseren Überblick über die Flotten und den Prozeß als ganzen als die zuvor bekannten flachen Konstruktionen; gleichzeitig bewirkt die Durchsichtigkeit der Gefäße, daß es auf einfache Weise möglich ist, die Flüssigkeitsbedingungen in den einzelnen Flotten zu beurteilen. Zusätzlich ergibt sich ein ergonomischer Vorteil beim manuellen Transport der Flotten in die Vorrichtungen hinein und aus diesen heraus. Der Transportmechanismus der Vorrichtung umfaßt ein Hebemittel 17, das so angeordnet ist, daß es über den Gefäßen bewegt werden und Körbe in diese hineinlegen oder aus diesen herausnehmen und die Körbe zwischen den Arbeitsstationen gemäß einem vorprogrammierten Färbeprozeß transportieren kann. Der Transportmechanismus umfaßt Hebeführungsmittel mit einem Paar Führungsschienen 18, die sich zwischen den Ober- und Unterseiten der Tribüne 16 zu beiden Seiten derselben erstrecken und ein dem Tribünengefälle entsprechendes Gefälle aufweisen, wobei auf jeder der Schienen 18 eine die Schiene entlang bewegte Trägervorrichtung 19 für ein Querschrauben- und Wellenmittel aufliegt, welches der Unterstützung und Querbewegung des Hebemittels 17 dient. Das Antriebsmittel für die Träger 19 ist nicht weiter dargestellt, kann aber aus einem herkömmlichen Schrauben- oder aus einem Zahnriemenmittel bestehen. Demgemäß können die Körbe durch die Transportmittel in die x, y und z-Richtung nach Fig. 1 bewegt werden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ist das dargestellte Ausführungsbeispiel der Färbevorrichtung auf eine rampenförmige Tribüne aufgebracht. Es ist allerdings festzuhalten, daß auch ein Ausführungsbeispiel vorstellbar ist, bei dem der Tribünenunterbau die Form eines angeschnittenen Kegels annimmt, in welchem Fall die Tribüne mehrere kreisförmige, übereinander angeordnete Reihen umfaßt. In einem solchen Ausführungsbeispiel ist der Tribünenunterbau um die Kegelachse drehbar, so daß der Transportmechanismus die Hebelmittel nicht in die oben erwähnte x-Richtung zu bewegen braucht, sondern nur in die Richtungen y und z.
Im Sinne eines effizienten Färbens und Spülens der Gewebeproben auf den Objektträgern ist ein Mittel zum Rühren der Objektträgerkörbe 7 vorgesehen, die sich in den Färbeflotten/chemischen Flotten und den Spülflotten befinden. In der vorliegenden Vorrichtung ist das Rührmittel allen diesen Körben gemeinsam. Das Mittel umfaßt einen Rahmen mit mehreren (in Fig. 2 weggelassenen) Auflageschienen 21, die sich entlang und zu jeder Seite der ansteigenden Gefäßreihen 5, 9 erstrecken und zur Unterstützung der Körbe 7 in den jeweiligen Reihen angeordnet sind. Eine der Auflageschienen 21 ist in Fig. 4 zum Teil dargestellt. Wie dargestellt, ist die Schiene an ihrer oberen Kante mit mehreren V-förmigen Einkerbungen 22 zur Aufnahme einer Drahtaufhängung 23 (z. B. aus rostfreiem Stahl) versehen, die an der Oberseite der Körbe 7 montiert ist. Ein Ausführungsbeispiel der Drahtaufhängung 23 ist in Fig. 3 dargestellt, die auch mehrere Objektträger 24 zeigt, welche in den Korb 7 eingefügt sind. Der dargestellte Korb kann auch als Kassette bezeichnet werden, in welche die Objektträger in die jeweiligen Halterillen 25 in den Seiten und am Boden der Kassette eingefügt werden.
Die Auflageschienen 21 werden auf einer Seite von einer exzentrischen Scheibe 26 gehalten, die von einer motorgetriebenen Welle 27 gedreht wird und die auch mit einer Seite eines Arms 28 verbunden ist, der an seiner anderen Seite eine Gelenkverbindung mit der Auflageschiene 21 aufweist, um der Schiene gleichzeitig eine Hin- und Herbewegung zu ermöglichen, während sie durch die Rotation der exzentrischen Scheibe angehoben und gesenkt wird. An ihrer anderen Seite wird die Auflageschiene von einer entsprechenden exzentrischen Scheibe 29 gehalten, welche synchron mit der ersten Scheibe 26 gedreht wird. Die Rotation der exzentrischen Scheibe verursacht demnach ein Anheben und Senken der Schienen 21 und damit der Körbe 7 in kreisender Bewegung.
Alle automatischen Bewegungen der Antriebs- und Betriebselemente der Vorrichtung werden von kleinen Elektromotoren bewirkt, die in den schematischen Zeichnungen nicht dargestellt sind.
Das flüssigkeitsbefüllte Gefäß 5 an den Färbestationen wird auch mit (nicht dargestellten) Deckeln versehen, die so angeordnet sind, daß sie von einem geeigneten Motor automatisch geöffnet und schlossen werden. Die Gefäße können mit einzelnen Deckeln, die Gefäße in einer horizontalen Reihe aber auch mit einem gemeinsamen Deckel versehen sein. Diese Deckel verhindern ein Abtropfen von den Körben in die nicht benutzten Flotten und daneben wird auch noch das Verdampfen aus den Flotten beschränkt.
Wir in Fig. 5 dargestellt, ist das Hebemittel 17 in seiner Stop-Position an den Färbestationen ein wenig seitlich versetzt im Verhältnis zu den Gefäßen 5 in der fraglichen Stationsreihe. Dies hat zur Folge, daß ein Objektträgerkorb 7, wenn er aus einer Flotte 6 nach einem präzise programmierten Zeitraum herausgenommen wird, entlang einer Seitenkante des Gefäßes 5 oder des Deckels desselben geführt wird, so daß die angrenzenden Seitenkanten der Objektträger 24 an der Kante streifen und überflüssige Flüssigkeit auf dem Objektträger auf diese Weise abgekratzt wird und wieder in das Gefäß zurückfließt. Der Zweck dieser Vorkehrung ist die Erhaltung der Flüssigkeiten in den Flotten und gleichzeitig die Einschränkung der Verunreinigungen von einer Flotte in die andere.
Zum Entleeren erschöpfter oder verunreinigter Flotten ist die Vorrichtung mit einem Saug- und Abflußmittel versehen. Dieses besteht aus einem Saugkopf 30 mit einem Schlauch 31, wie in Fig. 1 dargestellt. Die Flotten können normalerweise mit diesen Mitteln entleert werden, so daß sich das Anheben der vollen Flotten mit dem Risiko einer Verschmutzung und direkten Kontakts mit den Chemikalien erübrigt. Der Schlauch ist so angeordnet, daß er die Flüssigkeit zur Regeneration, Abfallaufbereitung usw. ganz nach Wunsch in einzelne Gefäße leiten kann. Auf diese Weise ermöglicht die Anordnung eine umweltfreundliche und benutzerfreundliche Sammlung und Sortierung unterschiedlicher, mehr oder weniger schädlicher Chemikalien und verhindert Verschmutzungen und direkten Kontakt, wie sie bei der manuellen Entleerung der Gefäße gegeben sind. Dabei vereinfacht auch die Tribünenkonstruktion das Überprüfen des Flüssigkeitsstandes in den Gefäßen, von Ablagerungen am Gefäßboden usw.. Die Gefäße sind mit einem leicht abgeschrägten Boden und einer Sammelgrube gebildet, damit die Entleerung mittels des Saugkopfes so effizient wie möglich vor sich geht.
Wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, ist die Vorrichtung auch mit einem Aussaugmittel 32 versehen, welches einen Belüftungsventilator umfaßt, der mit einem Filtersystem zur Absorption von Gasen aus Lösungen kombiniert ist. Die Vorrichtung verfügt über eine Hauptabdeckung 33, die am oberen, hinteren Rand der Vorrichtung schwenkbar angebracht und zusätzlich mit einem Paar gasgedämpfter Zylinder 34 verbunden ist. Des weiteren weist die Vorrichtung eine Frontabdeckung 35 und eine Bedienkonsole 36 mit einem in der Mitte derselben angebrachten Display 37 auf. Dies ermöglicht eine einfache Benutzung und eine logische Kommunikation mit dem Bedienpersonal.
Die Bühnenanlage ergibt zudem eine kompakte Konstruktion, wobei die Vorrichtung an der Stirnseite eine geringe Konstruktionshöhe aufweist und die Bestandteile der Vorrichtung, d. h. die nicht an der Oberseite der Tribüne angebrachten mechanischen, elektrischen und elektronischen Arbeitskomponenten, im Leerraum angeordnet sind, der sich unter der Tribüne befindet. Wie in Fig. 2 dargestellt, ist dieser Raum unter anderem mit einem Anschlußkasten 38 versehen, der an einer Rückwand der Vorrichtung befestigt ist und die Stromzufuhrmittel, die elektronischen Einheiten usw. der Vorrichtung enthält. Die Vorrichtung ist an die örtliche Netzspannung (110 V AC -60 Hz oder 230 V AC-50 Hz) angeschlossen, die auf eine Betriebsspannung von 24 V herunter transformiert wird. Die elektronischen Einheiten, die auf Mikroprozessortechnologie beruhen, steuern den Betrieb der Vorrichtung gemäß der vorgegebenen Programme. Die Vorrichtung verfügt über einen Speicher (EEPROM), in dem bis zu 32 unterschiedliche Programme gespeichert werden können. Bis zu drei unterschiedliche Programme können gleichzeitig betrieben werden. Die elektronischen Einheiten ermöglichen den Ausdruck von Färbeprogrammen und Flottenbedingungen. Des weiteren besteht die Möglichkeit einer automatischen Warnung bezüglich der Färbeflottenbedingungen. Zu diesem Zweck wird eine Vorrichtung zur Anzeige eines Signals zum Austausch einer Flotte nach einer bestimmten Anzahl von Objektträgerkorbimmersionen eingebaut. Das Signal für die gegenständliche Flotte wird in Abhängigkeit von einem sogenannten Verschleißfaktor gegeben, der für die einzelnen Färbeflotten individuell programmierbar ist. Dies stellt einen wesentlichen Vorteil hinsichtlich Flexibilität dar, da sich auf Basis des gewählten Programms eine Kontrolle des Verschleißausmaßes der unterschiedlichen Arten von Färbeflotten durchführen läßt, wie sie in den Gefäßen verwendet wurden. Auf Wunsch kann unter Ausnutzung dieses Verschleißfaktors auch die Färbezeit automatisch variiert werden.

Claims (10)

1. Färbevorrichtung zum Färben von Gewebeproben auf Objektträgern, umfassend eine Vielzahl von Arbeitsstationen (1-4), die in mehreren Reihen auf einem Unterbau (16) angeordnet sind, die Gefäße (5) mit Flüssigkeitsflotten (6) zur Aufnahme von Körben (7), die Objektträger (24) mit gegenständlichen Proben enthalten, aufnehmen, und
einen Transportmechanismus (17-20) mit einem Hebemittel (17), das so angeordnet ist, daß es über die Gefäße (5) hinweg bewegt werden und Körbe (7) in die Gefäße versenken oder aus diesen herausnehmen kann und die Körbe (7) zwischen den Arbeitsstationen (1-4) gemäß einem programmgesteuerten Färbeprozeß transportieren kann,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Unterbau (16) eine Vorderseite und eine Rückseite und eine Vielzahl von horizontalen Stufen hat, wobei jede der Stufen in eine Richtung von der Vorderseite zu der Rückseite des Unterbaus (16) auf einer nachfolgend größeren Höhe relativ zu einer niedrigsten Frontstufe ist und ein Gefälle aufweist, um dem Verwender zu ermöglichen, die Arbeitsstationen (1-4) auf jeder Stufe von einem Einsichtnahmeplatz vor der Vorrichtung zu sehen und daß
die Gefäße (5) auf den Färbestationen (4) aus einem transparenten Material gebildet sind.
2. Färbevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufen auf dem Unterbau (16) in der aufsteigenden Abfolge von vorne nach hinten Arbeitsstationen (1) mit Gefäßen (8) zur Eingabe und Herausnahme von Körben (7) an der untersten vorderen Stufe, Färbestationen (4) auf einer Vielzahl von Stufen, Spülstationen (3) auf einer Stufe und Trockenstationen (2) zum Trocknen der Gewebeproben auf den Objektträgern (24) an der obersten Stufe umfaßt.
3. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die flüssigkeitsbefüllten Gefäße (5) an den Färbestationen (4) mit Deckeln versehen sind, die für automatisches Öffnen und Schließen angeordnet sind.
4. Färbevorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein gemeinsames Rührmittel (21, 26-29) für all jene Objektträgerkörbe (7) umfaßt, die sich in den Flüssigkeitsgefäßen (5, 8, 9) an den zugehörigen Stationen befinden.
5. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rührmittel einen Rahmen mit mehreren Auflageschienen (21) umfaßt, die sich entlang und auf jeder Seite ansteigender Gefäßreihen (8, 5, 9) erstrecken und die zur Unterstützung der Objektträgerkörbe (7) in den jeweiligen Reihen angeordnet sind, wobei die Auflageschienen (21) an jeder Seite mit einer synchron betriebenen exzentrischen Scheibe (26, 29) verbunden sind, welche, wenn sie rotiert, ein Anheben und Absenken der Schienen (21) und damit der Körbe (7) in einer Kreisbewegung bewirken.
6. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportmechanismus ein Hebemittel umfaßt, welches aus einem Paar Führungsschienen (18) besteht, die sich zwischen der Unter- und der Oberseite der Tribüne (16) zu beiden Seiten derselben erstrecken und ein mit dem Tribünengefälle identisches Gefälle aufweisen, wobei auf jeder Schiene (18) eine entlang der Schiene bewegte Trägervorrichtung (19) für ein Querschrauben- und Wellenmittel (20) aufliegt, welches das Hebemittel (17) trägt und in Querrichtung bewegt.
7. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebemittel (17) in seiner Stop-Position an den Färbestationen (4) ein wenig seitlich versetzt in Relation zu den Gefäßen (5) in der gegenständlichen Stationsreihe ist, so daß die Objektträgerkörbe (7), wenn diese aus den entsprechenden Gefäßen (5) aufgenommen werden, entlang einer Seitenkante des Gefäßes oder eines Gefäßdeckels geführt werden, damit angrenzende Seitenkanten der Objektträger (24) an der Kante streifen und überflüssige Flüssigkeit auf den Objektträgern dadurch zurück in die Gefäße (5) fließt.
8. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehen den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese mit einem Saug- und Abflußmittel (30, 31) zum Entleeren und Auslassen von Flüssigkeiten aus den Gefäßen (5, 9) an den gegenständlichen Stationen (4, 3) versehen ist.
9. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht an der Oberseite der Tribüne (16) angebrachten mechanischen, elektrischen und elektronischen Arbeitselemente (32, 38) der Vorrichtung in dem Raum unterhalb der Tribüne angeordnet sind.
10. Färbevorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese ein Mittel zur Abgabe eines Signals zum Austausch einer Flüssigkeitsflotte (6) nach einer vorbestimmten Zahl von Immersionen der Objektträger (7) in der Flotte umfaßt, wobei das Signal für die gegenständliche Flotte in Abhängigkeit zu einen Verschleißfaktor gegeben wird, der individuell für jede einzelne Flüssigkeitsflotte (6) in den unterschiedlichen Gefäßen (5) programmiert werden kann.
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