DE19735185C2 - Bausatz zum Erstellen von Kästen - Google Patents

Bausatz zum Erstellen von Kästen

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Description

Die Erfindung betrifft einen Bausatz zum Erstellen von Kästen aus Bodenplatten, Seitenplatten und Befestigungselementen. - Kästen sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Sie können auch aus einem Bausatz erstellt werden, indem Bodenplatten und Seitenplatten mit Hilfe von Befestigungselementen zusammengefügt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bausatz anzugeben, mit dem auf einfache Weise stabile Kästen für verschiedene Zwecke erstellt werden können, wobei insbesondere die Bodenplatten und/oder die Seitenplatten vor dem Zusammenbau mit zum Beispiel Anschlußaggregaten für die Energieversorgung bzw. Energieweiterleitung ausrüstbar sein sollen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Seitenplatten einen rechteckigen bis quadratischen Grundriß besitzen und an zwei einander gegenüberliegen­ den Seitenkanten jeweils zumindest einen sich in der Grundrißebene erstreckenden Vorsprung aufweisen und daß die Bodenplatten einen rechteckigen bis quadratischen Grundriß besitzen und im Bereich ihrer Seitenkanten jeweils zumindest zwei Schlitze für den Eingriff der Vorsprünge sowie im übrigen Bereich wenigstens eine Durchgangsöffnung für einen als Befestigungselement dienenden Zuganker aufweisen. Insbesondere können die Seitenkanten jeweils zumindest zwei Vorsprünge aufweisen, wobei die Vorsprünge der einen Seitenkante gegenüber den Vorsprüngen der anderen Seitenkante in einer Projektion senkrecht zu diesen Seitenkanten versetzt angeordnet sind. Zum Erstellen eines Kastens werden auf eine als Unterboden dienende Bodenplatte die Seitenplatten derart aufgesetzt, daß ihre Vorsprünge in die Schlitze der Bodenplatte eingreifen. Auf die Seitenplatte wird dann eine weitere Bodenplatte als Oberboden aufgesetzt, wobei wiederum die Vorsprünge der Seitenplatten in die Schlitze der oberen Bodenplatte eingreifen. Mit Hilfe des Zugankers werden die beiden Bodenplatten gegeneinander verspannt, so daß die Seitenplatten über ihre in die Schlitze eingreifenden Vorsprünge mit der unteren und der oberen Bodenplatte gleichsam verriegelt sind. Der Kasten kann auch erweitert werden, indem auf die obere Bodenplatte, die dann als Zwischenboden dient, weitere Seitenplatten aufgestellt werden und mit einer weiteren, dann als Oberboden dienenden Bodenplatte abgedeckt werden. Das ist deswegen möglich, weil die Seitenplatten an gegenüberliegenden Seitenkanten gegeneinander versetzte Vorsprünge aufweisen, so daß die in die Schlitze der als Zwischenboden dienenden Bodenplatte von oben und unten eingreifenden Vorsprünge einander nicht behindern.
Damit liegt ein Bausatz vor, dessen Einzelteile, nämlich Bodenplatten, Seitenplatten und Zuganker vom Benutzer nach Bedarf erworben und zu einem Kasten zusammengebaut werden können. Insbesondere können die Seitenplatten und/oder die Bodenplatten Öffnungen zum Durchführen von Kabeln bzw. Leitungen und/oder zum Einsetzen von Anschlußaggregaten und dergleichen aufweisen. Die Seitenplatten können bereits fabrikmäßig mit verschiedenen Anschlußaggregaten für zum Beispiel elektrische und/oder fluide Energieversorgung bzw. Energieweiterleitung ausgerüstet werden und in dieser Form im Handel angeboten werden, so daß der Benutzer die seinem Bedarf entsprechenden Ausführungen erwerben und zu einem Kasten zusammenbauen kann. Ähnliches gilt auch für die Ausrüstung der Bodenplatten mit Öffnungen, Handgriffen oder dergleichen.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung besitzen die Vorsprünge der Seitenplatten einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß, wobei die innen liegenden Seitenflächen der Vorsprünge der einen Seitenkante mit den außen liegenden Seitenflächen der Vorsprünge der anderen Seitenkante fluchten. Dadurch wird insbesondere bei mit einem Zwischenboden ausgerüsteten Kästen die gegenseitige Ausrichtung von in einer Ebene liegenden Seitenplatten gewährleistet.
Zusätzlich können die Seitenplatten an einer vorsprungfreien Seitenkante eine im wesentlichen rechteckige Ausnehmung und an der gegenüberliegenden Seitenkante eine im wesentlichen rechteckige Ausformung aufweisen, wobei die Tiefe der Ausnehmung und der Überstand der Ausformung über die Seitenkante im wesentlichen der Wandstärke der Seitenplatten entspricht sowie die Ausnehmung und die Ausformung in einer Projektion senkrecht zu den vorsprungfreien Seitenkanten miteinander fluchten. Dadurch entsteht eine zusätzliche Verriegelung benachbarter Seitenplatten im Bereich der Kastenecken.
Die Schlitze der Bodenplatten sollten einen rechteckigen Querschnitt und eine Länge besitzen, die gleich oder größer ist als die Länge von zwei Vorsprüngen der Seitenplatten.
Grundsätzlich können die Bodenplatten und die Seitenplatten bei ent­ sprechender Anpassung beliebige rechteckige bis quadratische Grundrisse aufweisen. Bevorzugt werden allerdings quadratische Grundrisse, weil diese bereits eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten bieten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Seitenplatten einen quadratischen Grundriß und die Bodenplatten einen doppelt quadratischen Grundriß aufweisen, wobei die Bodenplatten im Bereich ihrer längeren Seitenkanten zumindest vier Schlitze aufweisen. Dann können nämlich aus diesen doppelt quadratischen Bodenplatten und den quadratischen Seitenplatten quaderförmige Kästen zusammengebaut werden.
Im folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert; es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung einen aus zwei identischen Bodenplatten, vier identischen Seitenplatten und einem Zuganker erstellten Kasten,
Fig. 2 den Grundriß einer quadratischen Seitenplatte,
Fig. 3 den Grundriß einer quadratischen Bodenplatte,
Fig. 4 den Grundriß einer doppelt quadratischen Bodenplatte.
Der in Fig. 1 wiedergegebene Kasten ist zusammengebaut aus zwei identischen, quadratischen Bodenplatten 1, 2, wobei die Bodenplatte 1 als Unterboden und die Bodenplatte 2 als Oberboden dient, ferner aus vier hinsichtlich ihres Grundrisses identischen, quadratischen Seitenplatten 3 und einem Zuganker 4, der die beiden Bodenplatten 1, 2 unter Zwischenschaltung der Seitenplatten 1 miteinander verspannt.
Die Seitenplatten 3 besitzen einen im wesentlichen quadratischen Grundriß (Fig. 2) und weisen an zwei einander gegenüberliegenden Seitenkanten 5, 6 jeweils zwei sich in der Grundrißebene erstreckende Vorsprünge 7, 8 bzw. 9, 10 auf. Die Vorsprünge 7 bis 10 erstrecken sich in einer Projektion senkrecht zu den Seitenkanten 5, 6 und besitzen im wesentlichen identische rechteckige Grundrisse. Die Vorsprünge 7, 8 der Seitenkante 5 sind gegenüber den Vorsprüngen 9, 10 der Seitenkante 5 derart versetzt, daß die innen liegenden Seitenflächen 11 der Vorsprünge 9, 10 der Seitenkante 6 mit den außen liegenden Seitenflächen 12 der Vorsprünge 7, 8 der Seitenkante 5 fluchten. Ferner weisen die Seitenplatten 3 an einer vorsprungfreien Seitenkante 13 eine rechteckige Ausnehmung 14 und an der gegenüberliegenden Seitenkante 15 eine rechteckige Ausformung 16 auf. Die Tiefe der Ausnehmung 14 und der Überstand der Ausformung 16 über die Seitenkante 15 entspricht der Wandstärke der Seitenplatten 3. Die Ausnehmung 14 und die Ausformung 16 fluchten im übrigen in einer Projektion senkrecht zu den vorsprungfreien Seitenkanten 13, 15.
Die in Fig. 3 dargestellten Bodenplatten 1, 2 besitzen ebenfalls einen quadratischen Grundriß. Sie weisen im Bereich ihrer Seitenkanten jeweils zwei Schlitze 17 auf, die sich parallel zu den Seitenkanten erstrecken. Die Schlitze 17 besitzen einen rechteckigen Querschnitt und eine Länge, die bei der dargestellten Ausführung gleich der Länge von zwei Vorsprüngen 7, 9 bzw. 8, 10 der Seitenplatten 3 ist, so daß eine Seitenplatte 3 mit den Vorsprüngen 7, 8 von der einen Seite der Bodenplatte 1 bzw. 2 in die Schlitze 17 eingesteckt werden kann und eine weitere Seitenplatte 3 mit den Vorsprüngen 9, 10 von der anderen Seite der Bodenplatte 1, 2 in die gleichen Schlitze 17. Die Breite der Schlitze entspricht der Wandstärke der Seitenplatten 3. Der Abstand der Schlitze 17 von den Seitenkanten der Bodenplatte 1 bzw. 2 sollte gleich oder größer sein als die Wandstärke der Bodenplatten 1, 2. Im übrigen weist die dargestellte Bodenplatte 1 bzw. 2 im mittleren Bereich eine Durchgangsöffnung 18 für den Zuganker 4 auf.
Der in Fig. 1 dargestellte Kasten wird wie folgt zusammengebaut: Auf die als Unterboden dienende Bodenplatte 1 werden die Seitenplatten 3 mit ihren Seitenkanten 6 derart aufgestellt, daß die Vorsprünge 9, 10 dieser Seitenkanten 6 in die Schlitze 17 der Bodenplatte 1 eingreifen. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, greifen dabei die Ausformungen 16 der einzelnen Seitenplatten 3 in die Ausnehmungen 14 der benachbarten Seitenplatten 3 ein. Auf die Seitenplatten 3 wird dann die als Oberboden dienende Bodenplatte 2 aufgesetzt, wobei die Vorsprünge 7, 8 der Seitenkanten 5 der Seitenplatten 3 in die Schlitze 17 der Bodenplatte 1 eingreifen. Mit einem durch die Durchgangsöffnungen 18 der Bodenplatten 1, 2 gesteckten Zuganker 4 werden dann die beiden Bodenplatten 1, 2 unter Zwischenschaltung der Seitenplatten 3 verspannt.
Der Kasten kann durch ein weiteres Segment erweitert werden, indem auf die in Fig. 1 wiedergegebene obere Bodenplatte 2 weitere Seitenplatten 3 mit ihren Seitenkanten 6 aufgesetzt werden, wobei die Vorsprünge 9, 10 der Seitenkanten 6 in die noch verbleibenden Räume der Schlitze 17 der Bodenplatte 2 eingreifen. Dabei stützen sich die inneren Seitenflächen 11 der Vorsprünge 9, 10 an den äußeren Seitenflächen 12 der Vorsprünge 7, 8 ab. Auf die so errichteten Seitenplatten 3 wird eine weitere, dann als Oberboden dienende Bodenplatte in der beschriebenen Weise aufgesetzt, während die Bodenplatte 2 als Zwischenboden dient.
Die in Fig. 4 dargestellte Bodenplatte 19 besitzt einen doppelt quadratischen Grundriß. Auf diese Bodenplatte 19 wird im Bereich der kurzen Seitenkanten jeweils eine Seitenplatte 3 aufgesetzt und werden im Bereich der langen Seitenkanten jeweils zwei miteinander fluchtende Seitenplatten 3 aufgesetzt, wobei die Ausformung 16 der einen Seitenplatte 3 in die Ausnehmung 14 der anderen Seitenplatte 3 eingreift. Der Kasten wird wiederum mit einer identischen Bodenplatte 19 abgedeckt. Die obere und die untere Bodenplatte 19 werden mit jeweils zwei durch Durchgangsöffnungen 18 gesteckte Zuganker 4 verspannt.
In Fig. 1 ist noch dargestellt, daß die Bodenplatten 1, 2 und/oder die Seiten­ platten 3 strichpunktiert angedeutete Öffnungen 20 unterschiedlicher Größe und in unterschiedlicher geometrischer Anordnung aufweisen können. Diese Öffnungen 20 können zur Durchführung von elektrischen oder fluiden Versor­ gungsleitungen oder Steuerleitungen dienen. In die Öffnungen 20 können aber auch Anschlußaggregate für elektrische oder fluide Energieversorgung bzw. Energieweiterleitung eingesetzt werden. Ferner können an den Bodenplatten 1, 2 und/oder den Seitenplatten 3 Handgriffe oder dergleichen angeordnet werden.

Claims (7)

1. Bausatz zum Erstellen von Kästen aus Bodenplatten, Seitenplatten und Befesti­ gungselementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenplatten (3) einen rechteckigen bis quadratischen Grundriß besitzen und an zwei einander gegenüberliegenden Seitenkanten (5, 6) jeweils zumindest einen sich in der Grundrißebene erstreckende Vorsprung (7, 8 bzw. 9, 10) aufweisen und daß die Bodenplatten (1, 2) einen rechteckigen bis quadratischen Grundriß besitzen und im Bereich ihrer Seitenkanten jeweils zumindest einen Schlitz (17) für den Eingriff der Vorsprünge (7, 8; 9, 10) sowie im übrigen Bereich wenigstens eine Durchgangs­ öffnung (18) für einen als Befestigungselement dienenden Zuganker (4) aufweisen.
2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten kanten (5, 6) jeweils zumindest zwei Vorsprünge (7, 8 bzw. 9, 10) aufweisen, wobei die Vorsprünge (7, 8) der einen Seitenkante (5) gegenüber den Vorsprüngen der anderen Seitenkante (6) in einer Projektion senkrecht zu diesen Seitenkanten (5, 6) versetzt angeordnet sind.
3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenplatten (3) und/oder die Bodenplatten (1, 2) Öffnungen (20) zum Durchführen von Kabeln oder Leitungen und/oder zum Einsetzen von Anschlußaggregaten und dergleichen aufweisen.
4. Bausatz nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (7, 8, 9, 10) der Seitenplatten (3) einen rechteckigen Grundriß besitzen und die innen liegenden Seitenflächen (11) der Vorsprünge (9, 10) der einen Seitenkante (6) mit den außen liegenden Seitenflächen (12) der Vorsprünge (7, 8) der anderen Seitenkante (5) fluchten.
5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Seitenplatten (3) an einer vorsprungfreien Seitenkante (13) eine rechteckige Ausnehmung (14) und an der gegenüberliegenden Seitenkante (15) eine rechteckige Ausformung (16) aufweisen, wobei die Tiefe der Ausnehmung (14) und der Überstand der Ausformung (16) über die Seitenkante (15) der Wandstärke der Seitenplatten (3) entspricht sowie die Ausnehmung (14) und Aus­ formung (16) in einer Projektion senkrecht den vorsprungfreien Seitenkanten (13, 15) miteinander fluchten.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schlitze (17) der Bodenplatten (1, 2) einen rechteckigen Querschnitt und eine Länge besitzen, die gleich oder größer ist als die Länge von zwei Vorsprüngen (7, 9 bzw. 8, 10) der Seitenplatten (3).
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Seitenplatten (3) einen quadratischen Grundriß und die Bodenplatten (19) einen doppelt quadratischen Grundriß aufweisen, wobei die Bodenplatten (19) im Bereich ihrer längeren Seitenkanten zumindest vier Schlitze (17) aufweisen.
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