DE19735185C2 - Bausatz zum Erstellen von Kästen - Google Patents
Bausatz zum Erstellen von KästenInfo
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- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
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Description
Die Erfindung betrifft einen Bausatz zum Erstellen von Kästen aus
Bodenplatten, Seitenplatten und Befestigungselementen. - Kästen sind in
verschiedenen Ausführungen bekannt. Sie können auch aus einem Bausatz
erstellt werden, indem Bodenplatten und Seitenplatten mit Hilfe von
Befestigungselementen zusammengefügt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bausatz anzugeben, mit dem auf
einfache Weise stabile Kästen für verschiedene Zwecke erstellt werden
können, wobei insbesondere die Bodenplatten und/oder die Seitenplatten vor
dem Zusammenbau mit zum Beispiel Anschlußaggregaten für die
Energieversorgung bzw. Energieweiterleitung ausrüstbar sein sollen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Seitenplatten einen rechteckigen
bis quadratischen Grundriß besitzen und an zwei einander gegenüberliegen
den Seitenkanten jeweils zumindest einen sich in der Grundrißebene
erstreckenden Vorsprung aufweisen und daß die Bodenplatten einen
rechteckigen bis quadratischen Grundriß besitzen und im Bereich ihrer
Seitenkanten jeweils zumindest zwei Schlitze für den Eingriff der Vorsprünge
sowie im übrigen Bereich wenigstens eine Durchgangsöffnung für einen als
Befestigungselement dienenden Zuganker aufweisen. Insbesondere können
die Seitenkanten jeweils zumindest zwei Vorsprünge aufweisen, wobei die
Vorsprünge der einen Seitenkante gegenüber den Vorsprüngen der anderen
Seitenkante in einer Projektion senkrecht zu diesen Seitenkanten versetzt
angeordnet sind. Zum Erstellen eines Kastens werden auf eine als
Unterboden dienende Bodenplatte die Seitenplatten derart aufgesetzt, daß
ihre Vorsprünge in die Schlitze der Bodenplatte eingreifen. Auf die
Seitenplatte wird dann eine weitere Bodenplatte als Oberboden aufgesetzt,
wobei wiederum die Vorsprünge der Seitenplatten in die Schlitze der oberen
Bodenplatte eingreifen. Mit Hilfe des Zugankers werden die beiden
Bodenplatten gegeneinander verspannt, so daß die Seitenplatten über ihre in
die Schlitze eingreifenden Vorsprünge mit der unteren und der oberen
Bodenplatte gleichsam verriegelt sind. Der Kasten kann auch erweitert
werden, indem auf die obere Bodenplatte, die dann als Zwischenboden dient,
weitere Seitenplatten aufgestellt werden und mit einer weiteren, dann als
Oberboden dienenden Bodenplatte abgedeckt werden. Das ist deswegen
möglich, weil die Seitenplatten an gegenüberliegenden Seitenkanten
gegeneinander versetzte Vorsprünge aufweisen, so daß die in die Schlitze
der als Zwischenboden dienenden Bodenplatte von oben und unten
eingreifenden Vorsprünge einander nicht behindern.
Damit liegt ein Bausatz vor, dessen Einzelteile, nämlich Bodenplatten,
Seitenplatten und Zuganker vom Benutzer nach Bedarf erworben und zu
einem Kasten zusammengebaut werden können. Insbesondere können die
Seitenplatten und/oder die Bodenplatten Öffnungen zum Durchführen von
Kabeln bzw. Leitungen und/oder zum Einsetzen von Anschlußaggregaten
und dergleichen aufweisen. Die Seitenplatten können bereits fabrikmäßig mit
verschiedenen Anschlußaggregaten für zum Beispiel elektrische und/oder
fluide Energieversorgung bzw. Energieweiterleitung ausgerüstet werden und
in dieser Form im Handel angeboten werden, so daß der Benutzer die
seinem Bedarf entsprechenden Ausführungen erwerben und zu einem
Kasten zusammenbauen kann. Ähnliches gilt auch für die Ausrüstung der
Bodenplatten mit Öffnungen, Handgriffen oder dergleichen.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung besitzen die Vorsprünge der
Seitenplatten einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß, wobei die innen
liegenden Seitenflächen der Vorsprünge der einen Seitenkante mit den
außen liegenden Seitenflächen der Vorsprünge der anderen Seitenkante
fluchten. Dadurch wird insbesondere bei mit einem Zwischenboden
ausgerüsteten Kästen die gegenseitige Ausrichtung von in einer Ebene
liegenden Seitenplatten gewährleistet.
Zusätzlich können die Seitenplatten an einer vorsprungfreien Seitenkante
eine im wesentlichen rechteckige Ausnehmung und an der
gegenüberliegenden Seitenkante eine im wesentlichen rechteckige
Ausformung aufweisen, wobei die Tiefe der Ausnehmung und der Überstand
der Ausformung über die Seitenkante im wesentlichen der Wandstärke der
Seitenplatten entspricht sowie die Ausnehmung und die Ausformung in einer
Projektion senkrecht zu den vorsprungfreien Seitenkanten miteinander
fluchten. Dadurch entsteht eine zusätzliche Verriegelung benachbarter
Seitenplatten im Bereich der Kastenecken.
Die Schlitze der Bodenplatten sollten einen rechteckigen Querschnitt und
eine Länge besitzen, die gleich oder größer ist als die Länge von zwei
Vorsprüngen der Seitenplatten.
Grundsätzlich können die Bodenplatten und die Seitenplatten bei ent
sprechender Anpassung beliebige rechteckige bis quadratische Grundrisse
aufweisen. Bevorzugt werden allerdings quadratische Grundrisse, weil diese
bereits eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten bieten. Das gilt
insbesondere dann, wenn die Seitenplatten einen quadratischen Grundriß
und die Bodenplatten einen doppelt quadratischen Grundriß aufweisen,
wobei die Bodenplatten im Bereich ihrer längeren Seitenkanten zumindest
vier Schlitze aufweisen. Dann können nämlich aus diesen doppelt
quadratischen Bodenplatten und den quadratischen Seitenplatten
quaderförmige Kästen zusammengebaut werden.
Im folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der
Erfindung erläutert; es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung einen aus zwei identischen
Bodenplatten, vier identischen Seitenplatten und einem Zuganker
erstellten Kasten,
Fig. 2 den Grundriß einer quadratischen Seitenplatte,
Fig. 3 den Grundriß einer quadratischen Bodenplatte,
Fig. 4 den Grundriß einer doppelt quadratischen Bodenplatte.
Der in Fig. 1 wiedergegebene Kasten ist zusammengebaut aus zwei
identischen, quadratischen Bodenplatten 1, 2, wobei die Bodenplatte 1 als
Unterboden und die Bodenplatte 2 als Oberboden dient, ferner aus vier
hinsichtlich ihres Grundrisses identischen, quadratischen Seitenplatten 3 und
einem Zuganker 4, der die beiden Bodenplatten 1, 2 unter
Zwischenschaltung der Seitenplatten 1 miteinander verspannt.
Die Seitenplatten 3 besitzen einen im wesentlichen quadratischen Grundriß
(Fig. 2) und weisen an zwei einander gegenüberliegenden Seitenkanten 5,
6 jeweils zwei sich in der Grundrißebene erstreckende Vorsprünge 7, 8 bzw.
9, 10 auf. Die Vorsprünge 7 bis 10 erstrecken sich in einer Projektion
senkrecht zu den Seitenkanten 5, 6 und besitzen im wesentlichen identische
rechteckige Grundrisse. Die Vorsprünge 7, 8 der Seitenkante 5 sind
gegenüber den Vorsprüngen 9, 10 der Seitenkante 5 derart versetzt, daß die
innen liegenden Seitenflächen 11 der Vorsprünge 9, 10 der Seitenkante 6 mit
den außen liegenden Seitenflächen 12 der Vorsprünge 7, 8 der Seitenkante
5 fluchten. Ferner weisen die Seitenplatten 3 an einer vorsprungfreien
Seitenkante 13 eine rechteckige Ausnehmung 14 und an der
gegenüberliegenden Seitenkante 15 eine rechteckige Ausformung 16 auf.
Die Tiefe der Ausnehmung 14 und der Überstand der Ausformung 16 über
die Seitenkante 15 entspricht der Wandstärke der Seitenplatten 3. Die
Ausnehmung 14 und die Ausformung 16 fluchten im übrigen in einer
Projektion senkrecht zu den vorsprungfreien Seitenkanten 13, 15.
Die in Fig. 3 dargestellten Bodenplatten 1, 2 besitzen ebenfalls einen
quadratischen Grundriß. Sie weisen im Bereich ihrer Seitenkanten jeweils
zwei Schlitze 17 auf, die sich parallel zu den Seitenkanten erstrecken. Die
Schlitze 17 besitzen einen rechteckigen Querschnitt und eine Länge, die bei
der dargestellten Ausführung gleich der Länge von zwei Vorsprüngen 7, 9
bzw. 8, 10 der Seitenplatten 3 ist, so daß eine Seitenplatte 3 mit den
Vorsprüngen 7, 8 von der einen Seite der Bodenplatte 1 bzw. 2 in die
Schlitze 17 eingesteckt werden kann und eine weitere Seitenplatte 3 mit den
Vorsprüngen 9, 10 von der anderen Seite der Bodenplatte 1, 2 in die
gleichen Schlitze 17. Die Breite der Schlitze entspricht der Wandstärke der
Seitenplatten 3. Der Abstand der Schlitze 17 von den Seitenkanten der
Bodenplatte 1 bzw. 2 sollte gleich oder größer sein als die Wandstärke der
Bodenplatten 1, 2. Im übrigen weist die dargestellte Bodenplatte 1 bzw. 2 im
mittleren Bereich eine Durchgangsöffnung 18 für den Zuganker 4 auf.
Der in Fig. 1 dargestellte Kasten wird wie folgt zusammengebaut: Auf die
als Unterboden dienende Bodenplatte 1 werden die Seitenplatten 3 mit ihren
Seitenkanten 6 derart aufgestellt, daß die Vorsprünge 9, 10 dieser
Seitenkanten 6 in die Schlitze 17 der Bodenplatte 1 eingreifen. Wie aus Fig.
1 ersichtlich, greifen dabei die Ausformungen 16 der einzelnen Seitenplatten
3 in die Ausnehmungen 14 der benachbarten Seitenplatten 3 ein. Auf die
Seitenplatten 3 wird dann die als Oberboden dienende Bodenplatte 2
aufgesetzt, wobei die Vorsprünge 7, 8 der Seitenkanten 5 der Seitenplatten 3
in die Schlitze 17 der Bodenplatte 1 eingreifen. Mit einem durch die
Durchgangsöffnungen 18 der Bodenplatten 1, 2 gesteckten Zuganker 4
werden dann die beiden Bodenplatten 1, 2 unter Zwischenschaltung der
Seitenplatten 3 verspannt.
Der Kasten kann durch ein weiteres Segment erweitert werden, indem auf
die in Fig. 1 wiedergegebene obere Bodenplatte 2 weitere Seitenplatten 3
mit ihren Seitenkanten 6 aufgesetzt werden, wobei die Vorsprünge 9, 10 der
Seitenkanten 6 in die noch verbleibenden Räume der Schlitze 17 der
Bodenplatte 2 eingreifen. Dabei stützen sich die inneren Seitenflächen 11
der Vorsprünge 9, 10 an den äußeren Seitenflächen 12 der Vorsprünge 7, 8
ab. Auf die so errichteten Seitenplatten 3 wird eine weitere, dann als
Oberboden dienende Bodenplatte in der beschriebenen Weise aufgesetzt,
während die Bodenplatte 2 als Zwischenboden dient.
Die in Fig. 4 dargestellte Bodenplatte 19 besitzt einen doppelt
quadratischen Grundriß. Auf diese Bodenplatte 19 wird im Bereich der
kurzen Seitenkanten jeweils eine Seitenplatte 3 aufgesetzt und werden im
Bereich der langen Seitenkanten jeweils zwei miteinander fluchtende
Seitenplatten 3 aufgesetzt, wobei die Ausformung 16 der einen Seitenplatte
3 in die Ausnehmung 14 der anderen Seitenplatte 3 eingreift. Der Kasten
wird wiederum mit einer identischen Bodenplatte 19 abgedeckt. Die obere
und die untere Bodenplatte 19 werden mit jeweils zwei durch
Durchgangsöffnungen 18 gesteckte Zuganker 4 verspannt.
In Fig. 1 ist noch dargestellt, daß die Bodenplatten 1, 2 und/oder die Seiten
platten 3 strichpunktiert angedeutete Öffnungen 20 unterschiedlicher Größe
und in unterschiedlicher geometrischer Anordnung aufweisen können. Diese
Öffnungen 20 können zur Durchführung von elektrischen oder fluiden Versor
gungsleitungen oder Steuerleitungen dienen. In die Öffnungen 20 können
aber auch Anschlußaggregate für elektrische oder fluide Energieversorgung
bzw. Energieweiterleitung eingesetzt werden. Ferner können an den
Bodenplatten 1, 2 und/oder den Seitenplatten 3 Handgriffe oder dergleichen
angeordnet werden.
Claims (7)
1. Bausatz zum Erstellen von Kästen aus Bodenplatten, Seitenplatten und Befesti
gungselementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenplatten
(3) einen rechteckigen bis quadratischen Grundriß besitzen und an zwei einander
gegenüberliegenden Seitenkanten (5, 6) jeweils zumindest einen sich in der
Grundrißebene erstreckende Vorsprung (7, 8 bzw. 9, 10) aufweisen und daß die
Bodenplatten (1, 2) einen rechteckigen bis quadratischen Grundriß besitzen und im
Bereich ihrer Seitenkanten jeweils zumindest einen Schlitz (17) für den Eingriff der
Vorsprünge (7, 8; 9, 10) sowie im übrigen Bereich wenigstens eine Durchgangs
öffnung (18) für einen als Befestigungselement dienenden Zuganker (4) aufweisen.
2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten
kanten (5, 6) jeweils zumindest zwei Vorsprünge (7, 8 bzw. 9, 10) aufweisen, wobei
die Vorsprünge (7, 8) der einen Seitenkante (5) gegenüber den Vorsprüngen der
anderen Seitenkante (6) in einer Projektion senkrecht zu diesen Seitenkanten (5, 6)
versetzt angeordnet sind.
3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenplatten (3) und/oder die Bodenplatten (1, 2) Öffnungen (20) zum
Durchführen von Kabeln oder Leitungen und/oder zum Einsetzen von
Anschlußaggregaten und dergleichen aufweisen.
4. Bausatz nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorsprünge (7, 8, 9, 10) der Seitenplatten (3) einen rechteckigen Grundriß besitzen
und die innen liegenden Seitenflächen (11) der Vorsprünge (9, 10) der einen
Seitenkante (6) mit den außen liegenden Seitenflächen (12) der Vorsprünge (7, 8)
der anderen Seitenkante (5) fluchten.
5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Seitenplatten (3) an einer vorsprungfreien Seitenkante (13)
eine rechteckige Ausnehmung (14) und an der gegenüberliegenden Seitenkante
(15) eine rechteckige Ausformung (16) aufweisen, wobei die Tiefe der Ausnehmung
(14) und der Überstand der Ausformung (16) über die Seitenkante (15) der
Wandstärke der Seitenplatten (3) entspricht sowie die Ausnehmung (14) und Aus
formung (16) in einer Projektion senkrecht den vorsprungfreien Seitenkanten (13,
15) miteinander fluchten.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schlitze (17) der Bodenplatten (1, 2) einen rechteckigen
Querschnitt und eine Länge besitzen, die gleich oder größer ist als die Länge von
zwei Vorsprüngen (7, 9 bzw. 8, 10) der Seitenplatten (3).
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Seitenplatten (3) einen quadratischen Grundriß und die
Bodenplatten (19) einen doppelt quadratischen Grundriß aufweisen, wobei die
Bodenplatten (19) im Bereich ihrer längeren Seitenkanten zumindest vier Schlitze
(17) aufweisen.
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