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Die
Erfindung betrifft eine Airbagvorrichtung zum Schützen eines
Fahrgasts in einem Fahrzeug.
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Eine
Airbagvorrichtung verfügt
im allgemeinen über
ein Gehäuse,
das in einem Armaturenbrettteil des Fahrgastraums des Fahrzeugs
untergebracht ist, z. B. unmittelbar im Armaturenbrett oder in der Mitte
des Lenkrads, und sie verfügt über einen
Airbag, der im Gehäuse
in gefaltetem Zustand untergebracht ist und durch eine Aufblaseinrichtung,
die Gas erzeugt, aufblasbar ist. Die Airbagvorrichtung ist so aufgebaut,
dass im Fall eines Zusammenstoßes
der Airbag durch das durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas zur
Fahrgastseite hin aufgeblasen wird, wodurch er den Körper eines
Fahrgasts auffängt.
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Um
das Auffaltverhalten eines Airbags bei dieser Art von Airbagvorrichtung
zu kontrollieren, offenbart das Dokument
JP 07 90 744 B2 eine Airbagvorrichtung,
bei der ein Gehäuse
so in einem Armaturenbrett untergebracht ist, dass es nach oben
offen ist, wobei die Aufblaseinrichtung an der Vorderseite des Gehäuses angeordnet
ist und eine Gaszuführöffnung der Aufblaseinrichtung
an einer mehr zur Vorderseite liegenden Position angeordnet ist.
Ein Vorderseitenteil des gefalteten Airbags ist über dieser Gaszuführöffnung angeordnet,
und infolgedessen wird, wenn sich der Airbag auffaltet, dieser Vorderseitenteil
desselben als erster aufgeblasen, und dann wird der Airbag fortschreitend
und frei expandiert.
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Wenn
jedoch die Gaszuführöffnung der
Aufblaseinrichtung lediglich näher
an der Vorderseite des Inneren des Gehäuses bei einer Konstruktion
angeordnet ist, bei der der Vorderseitenteil des gefalteten Airbags über dieser
Gaszuführöffnung angeordnet
ist, wie oben beschrieben, variiert der Zustand desjenigen Teils
des Airbags, der über
der Gaszuführöffnung liegt,
abhängig
vom Faltungszustand und vom Verpackungszustand des Airbags, was
Einfluss auf das Auffaltverhalten desselben hat. Demgemäß bestand
das Problem, dass es schwierig war, das Auffaltverhalten eines Airbags
zu kontrollieren.
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Bei
Airbagvorrichtungen der obenbeschriebenen Art existierten, hinsichtlich
der Anordnung der Aufblaseinrichtung und des Airbags, wenn die zwei innerhalb
des Gehäuses
untergebracht sind, herkömmlicherweise
eine Reihenanordnung, wie sie in 23 dargestellt
ist, und eine Parallelanordnung, wie sie in 24 dargestellt
ist.
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Bei
der in 23 dargestellten Reihenanordnung
ist eine zylindrische Aufblaseinrichtung 102 am Boden eines
nach oben offenen Gehäuses 101 angeordnet,
und ein Airbag 103 ist auf der Seite der Öffnung auf
die Oberseite des Gehäuses 101 aufgebracht.
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Bei
der in 24 dargestellten Parallelanordnung
ist eine zylindrische Aufblaseinrichtung 102 an derjenigen
Seite eines nach oben offenen Gehäuses 101 angeordnet,
die näher zur
Fahrzeugvorderseite liegt, d. h. auf der weiter vom Fahrgast entfernten
Seite, und ein Airbag 103 ist auf der der Rückseite
des Fahrzeugs näher
liegenden Seite, d. h. der Fahrgastseite, untergebracht.
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Bei
der obenbeschriebenen Reihenanordnung ist es nicht einfach, das
Auffaltverhalten des Airbags 103 zu kontrollieren, da dieser
und die Aufblaseinrichtung 102 in vertikaler Richtung angeordnet
sind, was es allerdings ermöglicht,
die Öffnungsfläche im Gehäuse 101 klein
zu machen. Der gesamte Airbag 103 wird durch das von der
Aufblaseinrichtung 102 erzeugte Gas ausgestoßen.
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Bei
der Parallelanordnung kann zwar das durch die Aufblaseinrichtung 102 erzeugte
Gas dafür sorgen,
dass der Airbag 103 von seiner Oberseite her entfaltet
wird, da die Aufblaseinrichtung 102 und der Airbag 103 in
horizontaler Richtung angeordnet sind, jedoch bestehen, da die Öffnungsfläche im Gehäuse 101 groß ist, viele
Beschränkungen
hinsichtlich der Montage dieser Airbagvorrichtung in einem Fahrzeug.
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Bei
der im Dokument
JP
07 90 744 B2 offenbarten, obenbeschriebenen Airbagvorrichtung
ist es durch Anordnen des vorderen Teils des gefalteten Airbags über der
Aufblaseinrichtung, d. h. auf der Seite der Gehäuseöffnung, möglich, die Fläche der Gehäuseöffnung kleiner
als beim obengenannten Parallelanordnungstyp zu machen. Wenn jedoch
der Airbag einfach so angebracht wird, dass er sich auf diese Art
von der Seite der Gehäuseöffnung von
der Aufblaseinrichtung zur Fahrgastseite hin erstreckt, wie oben
beschrieben, wird, abhängig
vom Faltungszustand und vom Verpackungszustand des Airbags, nicht
immer ein gutes Auffaltverhalten desselben erzielt.
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Als
obengenannte Aufblaseinrichtungen sind im wesentlichen zylindrische
bekannt, die bei Airbagvorrichtungen wie sol chen zur Verwendung
bei Fahrgastsitzen verwendet werden. In den letzten Jahren werden
im wesentlichen zylindrische Aufblaseinrichtungen vom Hybridtyp,
die mit Gas unter hohem Druck geladen sind, verwendet. Bei einer
Aufblaseinrichtung dieses Hybridtyps ist, da an einem Ende derselben
ein Gasausblasteil vorhanden ist, eine Ausströmeinrichtung zwischen der Aufblaseinrichtung und
dem Airbag vorhanden, um die Strömung
des Gases zu regulieren, das von der Aufblaseinrichtung in den Airbag
geliefert wird. Z. B. werden Konstruktionen verwendet, bei denen
eine Gaszuführöffnung in der
Mitte der Ausströmeinrichtung
vorhanden ist, um das Gas in die Mitte des Airbags zu führen, oder
es ist eine Gaszuführöffnung in
der Ausströmeinrichtung auf
der Seite des Gasausblasteils der Aufblaseinrichtung klein gemacht,
und eine Gaszuführöffnung in der
Ausströmeinrichtung
auf der entgegengesetzten Seite ist groß gemacht, um die Mengen von
Gas auszugleichen, die in den Airbag geführt werden und nach links und
rechts strömen.
Eine derartige Airbag-Anordnung ist aus
US 4332398 bekannt.
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Außerdem wurden
Ausströmeinrichtungen gemäß der einschlägigen Technik
so angeordnet, dass Gas auf gleichmäßige Weise in der Breitenrichtung
des Airbags in diesen geführt
wurde, und sie kontrollierten die Form des Airbags während dessen Auffalten
nicht in sicherer Weise mittels ihrer Gaszuführöffnung. Daher sind bei Airbagvorrichtungen
gemäß der einschlägigen Technik
zum Kontrollieren des Auffaltverhaltens des Airbags Reißnähte und Stricke
am Airbag selbst vorhanden, und demgemäß existierten Probleme dahingehend,
dass das Packvolumen des Airbags groß war und dieser teuer war.
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WO 96/25309 A1 offenbart
ein Airbagmodul mit einem Diffusor zum Regulieren der Gasströmung beim
Aufblasen. Die unabhängigen
Ansprüche
der vorliegenden Erfindung wurden in Hinblick auf dieses Dokument
in zweiteiliger Form abgefaßt.
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Weiterführender
Stand der Technik ist in
US 5425551 und
JP 06127320 A offenbart.
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Es
ist eine Hauptaufgabe der Erfindung, eine verbesserte Airbagvorrichtung
zu schaffen, die die obenerörterten
Probleme überwindet,
speziell eine Airbagvorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht,
das Auffalten des Airbags zu kontrollieren, ohne dass eine Beeinflussung
durch den Packzu stand des Airbags besteht.
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Diese
Aufgabe ist durch die Airbagvorrichtungen gemäß den beigefügten unabhängigen Ansprüchen 1,
6 und 12 gelöst.
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Bei
der Airbagvorrichtung gemäß Anspruch 1
wird das durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas durch den Gasführungskanal,
der auf derjenigen Seite der Trennwand vorhanden ist, die weiter
vom Fahrgast entfernt ist, zur Gehäuseöffnung geführt und in den Gehäuse-seitigen
Endabschnitt des oberen Teils des Airbags geblasen, der so angeordnet
ist, dass er den Auslass des Gasführungskanals bedeckt. Infolgedessen
wird zunächst
dieser Endabschnitt expandiert, und der gefaltete Abschnitt des
Airbags, der auf der Fahrgastseite der Trennwand angeordnet ist, wird
fortschreitend ausgehend vom oberen Teil des Airbags aufgeblasen.
Ferner wird bei dieser erfindungsgemäßen Airbagvorrichtung die Kontrolle
des Auffaltverhaltens in hervorragender Weise erzielt, da der Raum
innerhalb des Gehäuses
neben der Gehäuseöffnung durch
die Trennwand der Ausströmeinrichtung
in einen Teil, in dem ein Gasführungskanal zum
Führen
von Gas in den Endabschnitt des oberen Teils des Airbags ausgebildet
ist, und einen Teil zum Aufnehmen des gefalteten Abschnitts des
Airbags unterteilt ist.
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Bei
der obenbeschriebenen Airbagvorrichtung kann die Zuführöffnung der
Ausströmeinrichtung
am Einlass, d. h. am Ende mit der Aufblaseinrichtung, des Gasführungskanals
angeordnet sein, oder sie kann am Auslass, d. h. am Gehäuseöffnungsende,
des Gasführungskanals
angeordnet sein. Auch kann eine Gaszuführöffnung auf der Fahrgastseite
der Trennwand, wie auch auf der Seite des Gasführungskanals, d. h. der weiter
vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand, vorhanden sein. Jedoch
ist es in diesem Fall erforderlich, dass die Öffnungsfläche der Gaszuführungsöffnung auf
der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand größer als
die Öffnungsfläche der
Gaszuführungsöffnung auf
der Fahrgastseite der Trennwand eingestellt ist. Wenn das Auffalten
bevorzugter ausgehend von der obengenannten Oberseite des Airbags
aus erfolgen soll, ist es bevorzugt, dass die Gaszuführöffnung nur
auf derjenigen Seite der Trennwand vorhanden ist, die weiter vom
Fahrgast entfernt liegt.
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Bei
der obenbeschriebenen Airbagvorrichtung ist die Aufblaseinrichtung
vorzugsweise auf derjenigen Seite im Inneren des Gehäuses untergebracht,
die weiter vom Fahrgast entfernt liegt, und der Airbag ist in unterteilter
Weise in einem ersten Aufnahmeteil auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung
und einem zweiten Aufnahmeteil auf der Gehäuseöffnungsseite der Aufblaseinrichtung
untergebracht. Infolgedessen wird beim Entfalten des Airbags zunächst der
gefaltete Abschnitt im zweiten Aufnahmeteil aufgeblasen, und dann
wird der im ersten Aufnahmeteil aufgenommene gefaltete Abschnitt des
Airbags schnell aufgeblasen, wodurch es möglich ist, die Auffaltungs-Reihenfolge
des Airbags zu kontrollieren. Daher ist es möglich, die obengenannte Kontrolle
des Auffaltverhaltens auf gute Weise auszuführen.
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In
diesem Fall ist das Gehäuse
vorzugsweise so im Fahrzeug angebracht, dass es nach oben offen ist,
und der gefaltete Abschnitt des oberen Teils des Airbags ist im
zweiten Aufnahmeteil untergebracht, während der gefaltete Abschnitt
des unteren Teils des Airbags, der den unteren Teil des aufgefalteten Airbags
bilden soll, im ersten Aufnahmeteil untergebracht ist. Durch diese
Maßnahme
ist es möglich, den
oberen Teil des Airbags beim Auffalten desselben früh aufzublasen
und eine Oberfläche
zum Zurückhalten
eines Fahrgasts auszubilden, woraufhin der andere Teil des Airbags
schnell aufgeblasen wird.
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Auch
ist der obere Teil des Airbags vorzugsweise balgförmig gefaltet,
während
sein unterer Teil rollenförmig
gefaltet ist. Durch diese Maßnahme
ist es möglich,
ein früheres
Auffalten des unteren Teils des Airbags zu ermöglichen.
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Es
ist auch möglich,
eine andere Faltstruktur zu verwenden, abhängig von Faktoren wie der Form des
Airbags, und z. B. können
sowohl der obere als auch der untere Teil des Airbags in Rollenform
gefaltet sein.
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Mit
der Airbagvorrichtung gemäß dieser
ersten Erscheinungsform der Erfindung ist es möglich, eine Kontrolle des Auffaltverhaltens
des Airbags auf solche Weise auszuführen, dass er von seinem oberen
Teil her aufgefaltet wird, da die Ausströmeinrichtung mit einer Trennwand
versehen ist, wobei die Fahrgastseite dieser Trennwand einen Aufnahmeteil für den Airbag
bildet, und wobei ein Gasführungskanal
zum direkten Ausblasen von Gas zum Gehäuse-seitigen Endabschnitt des
oberen Teils des Airbags auf der weiter vom Fahrgast entfernten
Seite der Trennwand ausgebildet ist.
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Bei
der Airbagvorrichtung gemäß der im
Anspruch 6 definierten zweiten Erscheinungsform der Erfindung wird,
da der Airbag in unterteilter Form in einem ersten Aufnahmeteil
auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung und einem zweiten Aufnahmeteil auf
der Gehäuseöffnungsseite
der Aufblaseinrichtung untergebracht ist, beim Auffalten zunächst der im
zweiten Aufnahmeteil untergebrachte gefaltete Abschnitt aufgeblasen,
und dann wird der im ersten Aufnahmeteil untergebrachte gefaltete
Abschnitt schnell aufgeblasen, weswegen es möglich ist, die Auffaltungs-Reihenfolge
des Airbags zu kontrollieren. D. h., dass durch das Unterteilen
des Airbags in zwei Abschnitte eine bestimmte Kontrolle des Auffaltverhaltens
desselben erzielt wird. Auch ist, da der Airbag auf diese Weise
in zwei Abschnitten gepackt ist, die Fläche der Gehäuseöffnung nicht zu groß, wie dies
bei der obenbeschriebenen Parallelanordnung gemäß der einschlägigen Technik
der Fall ist.
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Bei
dieser Airbagvorrichtung ist das Gehäuse vorzugsweise so im Fahrzeug
montiert, dass es nach oben offen ist, und ein gefalteter Abschnitt
des unteren Teils des Airbags, der den unteren Teil des entfalteten
Airbags bilden soll, ist im ersten Aufnahmeteil untergebracht, während ein
gefalteter Abschnitt des oberen Teils, der den oberen Teil des aufgefalteten
Airbags bilden soll, im zweiten Aufnahmeteil untergebracht ist.
Durch diese Maßnahme
ist es beim Auffalten des Airbags möglich, den oberen Teil desselben
früh aufzublasen
und eine Fläche
zum Festhalten eines Fahrgasts zu bilden, und dann den unteren Teil
schnell aufzublasen.
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In
diesem Fall ist der untere Teil des Airbags vorzugsweise rollenförmig gefaltet,
während
sein oberer Teil balgförmig
gefaltet ist. Auf diese Weise ist es möglich, ein früheres Auffalten
des oberen Teils des Airbags zu erzielen.
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Es
ist auch möglich,
eine andere Faltstruktur zu verwenden, abhängig von Faktoren wie der Form des
Airbags, und z. B. können
sowohl der obere als auch der untere Teil des Airbags rollenförmig gefaltet sein.
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Bei
der obenbeschriebenen Airbagvorrichtung ist vorzugsweise eine Ausströmeinrichtung
zum Regulieren der Strömung
des von der Aufblaseinrichtung erzeugten Gases so angeordnet, dass
sie die Aufblaseinrichtung bedeckt, und Gaszuführöffnungen der Ausströmeinrichtung
sind so angeordnet, dass ihre Öffnungsfläche auf
der Seite des zweiten Aufnahmeteils größer als ihre Öffnungsfläche auf
der Seite des ersten Aufnahmeteils ist. Wenn dies der Fall ist,
ist es möglich,
das Auffalten ausgehend vom zweiten Aufnahmeteil gleichmäßiger aus zuführen, da das
durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas vorzugsweise in den im
zweiten Aufnahmeteil untergebrachten gefalteten Abschnitt des Airbags
geleitet werden kann.
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In
diesem Fall ist die Ausströmeinrichtung vorzugsweise
mit einer Trennwand versehen, die sich zur Gehäuseöffnungsseite erstreckt und
den ersten Aufnahmeteil vom zweiten Aufnahmeteil abtrennt, wobei
es durch diese Maßnahme
möglich
ist, dass das durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas vorzugsweise
zum im zweiten Aufnahmeteil untergebrachten gefalteten Abschnitt
geführt
wird.
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Durch
diese zweite Erscheinungsform der Erfindung ist es möglich, eine
kompakte Airbagvorrichtung zu schaffen, bei der das Auffaltverhalten
des Airbags sicher kontrolliert wird. Bei der Airbagvorrichtung
gemäß der dritten
Erscheinungsform der Erfindung, wie sie durch den beigefügten Anspruch
12 definiert ist, liegen der obere und der untere Teil des Airbags
jeweils über
einem Bereich der Ausströmeinrichtung,
die die Aufblaseinrichtung bedeckt. Jeder dieser Bereiche hat dieselbe
Größe, jedoch
unterscheiden sich die Öffnungsflächen von
in ihnen vorhandenen Öffnungen.
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Da
bei dieser Airbagvorrichtung die gesamte Öffnungsfläche der Gaszuführöffnungen
in der Ausströmeinrichtung
auf der Seite, auf der der obere Teil des Airbags angebracht ist,
größer ist
als die gesamte Öffnungsfläche der
Gaszuführöffnungen
auf der Seite, auf der der untere Teil angebracht ist, wird von der
Aufblaseinrichtung ausgeblasenes Gas während der Anfangsperiode des
Auffaltens des Airbags vorzugsweise in den oberen Teil desselben
geleitet. Im Ergebnis wird zunächst
der obere Teil aufgeblasen, und danach wird schnell der untere Teil
aufgeblasen, um eine vorbestimmte aufgefaltete Form zu erzielen. Im
Ergebnis wird ein gutes Auffaltverhalten erzielt.
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Bei
dieser Airbagvorrichtung kann die Öffnungsfläche auf der Seite, auf der
sich der obere Teil des Airbags befindet, zu mehr als 80% der gesamten Öffnungsfläche der
Aufblaseinrichtung eingestellt sein. In diesem Fall ist sicher für das obengenannte bevorzugte
Hineinführen
von Gas in den oberen Teil des Airbags gesorgt.
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Bei
dieser Airbagvorrichtung kann die Anzahl von Gaszuführöffnungen
links-rechts-symmetrisch in der Ausströmeinrichtung angeordnet sein.
In diesem Fall wird Gas in gleicher Weise nach links und rechts geführt, und
es ist ein links-rechts-symmetrisches Auffalten
möglich.
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Auch
kann die Öffnungsfläche am linken
und rechten Ende der Ausströmeinrichtung
größer als diejenige
in der Mitte derselben eingestellt sein. Durch diese Maßnahme wird
das Auffalten des Airbags zu den Seiten hin gefördert, und es kann ein noch
besseres Auffaltverhalten erzielt werden.
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Auch
kann die Anzahl der Gaszuführöffnungen
bei dieser Airbagvorrichtung ein Satz im wesentlichen kreisförmiger,
kleiner Löcher
sein. Dies erhöht die
Wirkung der Ausströmeinrichtung
hinsichtlich der Regulierung der Gasströmung.
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Eine
weitere Variante der dritten Erscheinungsform der Erfindung ist
im abhängigen
Anspruch 17 dargelegt. Bei der Vorrichtung mit diesem Aufbau wird
von der Aufblaseinrichtung ausgeblasenes Gas durch die Gaszuführöffnungen
auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Ausströmeinrichtung
in den oberen Teil des Airbags geführt, während Gas durch die Gaszuführöffnungen
auf der Fahrgastseite der Ausströmeinrichtung
in den unteren Teil des Airbags geführt wird. Hierbei wird, da
die Öffnungsfläche auf
der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Ausströmeinrichtung
größer als
die Öffnungsfläche auf
der Fahrgastseite ist, Gas vorzugsweise in den oberen Teil des Airbags
geleitet, und im Ergebnis wird dieser obere Teil zunächst aufgeblasen,
und anschließend
wird der untere Teil schnell aufgeblasen, um eine vorbestimmte Auffaltungsform
zu schaffen. Im Ergebnis wird ein gutes Auffaltverhalten erzielt.
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In
diesem Fall wird die Öffnungsfläche auf der
weiter vom Fahrgast entfernten Seite vorzugsweise zu über 80%
der gesamten Öffnungsfläche der Aufblaseinrichtung
eingestellt. In diesem Fall wird sicher für das obengenannte bevorzugte
Führen
von Gas in den oberen Teil des Airbags gesorgt.
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Bei
einer Airbagvorrichtung gemäß der dritten
Erscheinungsform der Erfindung kann als Ergebnis des verbesserten Öffnungsmusters
der Gaszuführöffnungen
der Aufblaseinrichtung ein bevorzugtes Aufblasverhalten auf einfache
Weise ohne gesondertes Anbringen von Aufblas-Kontrolleinrichtungen, wie
Stricken, erhalten werden, bei dem der obere Teil des Airbags als
erstes aufgeblasen wird und danach schnell der untere Teil aufgeblasen
wird.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von durch Figuren veranschaulichten bevorzugten
Ausführungsbeispielen
näher beschrieben.
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1 ist
eine vertikale Schnittansicht einer Airbagvorrichtung 10 gemäß einem
ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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2 ist
eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht der Airbagvorrichtung 10;
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3A bis 3C sind
Schnittansichten, die das Auffaltverhalten eines Airbags 3 in
der Airbagvorrichtung 10 veranschau lichen;
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4 ist
eine Draufsicht, die ein modifiziertes Beispiel einer Ausströmeinrichtung 5 in
der Airbagvorrichtung 10 zeigt;
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5 ist
ein Vertikalschnitt einer Airbagvorrichtung 11, die ein
Beispiel zeigt, bei dem die Position einer Trennwand 51 der
Ausströmeinrichtung 5 beim
ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
geändert
ist;
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6 ist
eine Schnittansicht einer Airbagvorrichtung 12 eines zweiten
bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung;
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7 ist
eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht der Airbagvorrichtung 12;
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8 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein modifiziertes Beispiel einer
Ausströmeinrichtung 5 in
der Airbagvorrichtung 12 zeigt;
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9 ist
ein Vertikalschnitt einer Airbagvorrichtung 13 eines dritten
bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung;
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10 ist
eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht der Airbagvorrichtung 13;
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11A und 11B sind
Schnittansichten, die das Auffaltverhalten eines Airbags 3 in
der Airbagvorrichtung 13 veranschaulichen;
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12 bis 15 sind
Vertikalschnitte einer jeweiligen Airbagvorrichtung 14 bis 17 eines
vierten bis siebten bevorzug ten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
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16A bis 16D sind
Ansichten, die die Faltstruktur eines Airbags beim siebten bevorzugten Ausführungsbeispiel
veranschaulichen;
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17A und 17B sind
Schnittansichten, die das Auffaltverhalten eines Airbags in der
Airbagvorrichtung 17 veranschaulichen;
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18 ist
ein Vertikalschnitt einer Airbagvorrichtung 18 eines achten
bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung;
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19 ist
eine Schnittansicht einer Airbagvorrichtung 19 eines neunten
bevorzugten Ausführungsbeispiels
der Erfindung, das in einem Fahrzeug montiert ist;
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20 ist
eine perspektivische Explosionsansicht der Airbagvorrichtung 19;
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21 ist
eine Draufsicht, die das Öffnungsmuster
einer Ausströmeinrichtung 5 der
Airbagvorrichtung 19 zeigt;
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22 ist
eine Draufsicht, die ein anderes Beispiel eines Öffnungsmusters der Ausströmeinrichtung 5 zeigt;
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23 ist
eine vertikale Schnittansicht einer Airbagvorrichtung gemäß der einschlägigen Technik; und
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24 ist
ein Vertikalschnitt einer anderen Airbagvorrichtung gemäß der einschlägigen Technik.
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Die
Airbagvorrichtung 10 gemäß den 1, 2 sowie 3A bis 3C besteht
aus einem nach oben offenen Gehäuse 2,
das in einem Armaturenbrett IP vor einem Sitz in einem Fahrzeug
montiert ist, einem Airbag 3, der in gefaltetem Zustand
in dieses Gehäuse 2 hineingepackt
ist, einer zylindrischen Aufblaseinrichtung 4, die ein
Gaserzeuger ist, und einer Ausströmeinrichtung 5 zum
Einstellen des durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugten
Gasstroms. Die Vorrichtung ist so aufgebaut, dass, im Fall eines
Zusammenstoßes,
durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas den Airbag 3 zur
Rückseite
des Fahrzeugs hin aufbläst,
um den Körper
eines Fahrgasts aufzufangen. Ein Deckel 6 bedeckt die Öffnung 21 des
Gehäuses,
und er ist so aufgebaut, dass er durch den Aufblasdruck des Airbags 3 geöffnet wird.
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Das
Gehäuse 2 ist
ein kastenförmiger
Behälter
aus Metall mit einer rechteckigen Öffnung 21. Dieses
Gehäuse 2 ist,
wie es in den 3A bis 3C dargestellt
ist, so an einer Oberseite des Armaturenbretts IP montiert, dass
es im wesentlichen nach oben offen ist. Genauer gesagt, ist das
Gehäuse 2 so angebracht,
dass sein unteres Ende leicht zur Vorderseite des Fahrzeugs geneigt
ist.
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Die
Aufblaseinrichtung 4 ist am Boden des Gehäuses 2 in
dessen Inneres so eingesetzt, dass sich ihre axiale Richtung in
der Breitenrichtung des Fahrzeugs erstreckt, und sie ist im wesentlichen
zentral in der Längsrichtung
des Gehäuses 2 angeordnet.
Wie es in 2 dargestellt ist, ist diese
Aufblaseinrichtung 4 von einem Hybridtyp, und sie ist mit Gas
unter hohem Druck gefüllt,
mit einem Gasausblasteil 41 an einem Ende. Für die Aufblaseinrichtung 4 besteht
keine Beschränkung
auf diesen Hybridtyp mit Gasausblasteil an einem Ende, sondern sie
kann eine solche sein, die einen Gasausblasteil aufweist, der sich über ihre
gesamte Länge
erstreckt.
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Die
Ausströmeinrichtung 5 besteht
aus einem Metallblechmaterial und ist durch Verschweißen, Vernieten
oder Verschrauben so an den Innenseiten des Gehäuses 2 befestigt,
dass sie die Aufblaseinrichtung 4 von der Seite der Öffnung 21 des
Gehäuses
her abdeckt. Diese Ausströmeinrichtung 5 unterteilt
das Innere des Gehäuses 2 in
einen Raum auf der Bodenseite des Gehäuses, in dem die Aufblaseinrichtung 4 untergebracht
ist, und einen Raum auf der Seite der Gehäuseöffnung 21, in dem
der Airbag 3 aufgenommen ist.
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In
der Ausströmeinrichtung 5 ist
eine Trennwand 51, die den Raum auf der Gehäuseöffnung 21 in
eine Fahrgastseite, d. h. die Rückseite
in der Längsrichtung
des Fahrzeugs, und eine Seite unterteilt, die weiter vom Fahrgast
entfernt ist, d. h., die zur Vorderseite des Fahrzeugs hin liegt,
so ausgebildet, dass sie von der Oberfläche der Aufblaseinrichtung zur
Seite der Gehäuseöffnung 21 hin
vorsteht. Diese Trennwand 51 ist an einer Position angeordnet,
die in bezug auf das Längsrichtungszentrum
des Gehäuses 2 mehr
zur Seite liegt, die weiter vom Fahrgast entfernt ist, und sie erstreckt
sich über
die volle Breite des Gehäuses 2.
Die Höhe
der Trennwand 51 ist so eingestellt, dass sie gegenüber der
Gehäuseöffnung 21 leicht
zur Seite des Gehäusebodens
hin zurückversetzt
ist. Dank dieser Trennwand 51 ist zwischen ihr und der
Wand des Gehäuses 2 an
der vom Fahrgast weiter entfernten Seite ein Gasführungskanal 7 ausgebildet,
der durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas vom Raum
an der Bodenseite des Gehäuses 2 zur
Gehäuseöffnung 21 leitet.
Auch ist auf der Fahrgastseite der Trennwand 51 ein Airbag-Aufnahmeteil 8 ausgebildet,
in dem der gefaltete Airbag 3 aufgenommen ist.
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Zuführöffnungen 52 zum
Liefern von durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugten Gas
in den Airbag 3 sind in der Ausströmeinrichtung 5 auf
der Seite der Trennwand 51 ausgebildet, die weiter vom
Fahrgast entfernt liegt. Diese Zuführöffnungen 52 sind am
unteren Ende, d. h. dem Einlassende, des Gas führungskanals 7 ausgebildet,
und, wie es in 2 dargestellt ist, verfügen sie
jeweils über
eine Form mit geschlossener Kurve, wie im wesentlichen Kreisform,
und sie sind mehrfach (z. B. dreifach) in der Breitenrichtung des
Gehäuses 2 angeordnet.
Diese Ausströmeinrichtung 5 mit
der Trennwand 51 kann integral durch Pressformen oder dergleichen
hergestellt werden, oder sie kann dadurch hergestellt werden, dass
eine Trennwand 51 durch z. B. Verschweißen an der Oberfläche der
Ausströmeinrichtung
oder am Gehäuse
befestigt wird.
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Der
Airbag 3 ist ein mit dreidimensionaler Form unter Verwendung
eines Tuchs aus einer Kunstfaser oder dergleichen genähter Beutel
mit einer Montageöffnung,
die mittels Nieten 91 und einer Airbag-Befestigungseinrichtung 9 an
der Innenseite der Gehäuseöffnung 21 befestigt
ist. Dieser Airbag 3 ist mit einer vorbestimmten Form gefaltet,
und sein gefalteter Abschnitt 31 ist im Airbag-Aufnahmeteil 8 auf
der Fahrgastseite der Trennwand 51 aufgenommen, wie oben
angegeben. Aus dem obengenannten gefalteten Abschnitt 31 ist
ein Montageendeabschnitt 32a zum Befestigen eines oberen
Teils 32 des Airbags am Gehäuse 2, um einen oberen
Teil des entfalteten Airbags 3 zu bilden, d. h. mit einer
Form des Airbags beim Abschluss seines Auffaltvorgangs, wie in 3C dargestellt,
herausgeführt,
und er ist so angeordnet, dass er die Umgebung des Auslasses des Gasführungskanals 7,
d. h. dessen Oberseite, abdeckt.
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Der
Airbag 3 ist in seiner vertikalen Richtung in Balgform
gefaltet, wie in 1 dargestellt, um wirkungsvoll
ein fortschreitendes Auffalten von seinem oberen Teil 32 aus
zu ermöglichen,
wenn ein Aufblasen erfolgt. D. h., dass er so gefaltet ist, dass
seine Faltabschnitte von seinem oberen Teil 32 zu seinem unteren
Teil 33 so übereinanderliegen,
dass ein unterer Teil des entfalteten Airbags gebildet ist.
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Wie
in 2 dargestellt, sind im Gehäuse 2 Einführlöcher 22 für die Nieten 91 zum
Montieren des Airbags 3 an ihm vorhanden. In 2,
wie auch in den 7 und 10, die
später
erörtert
werden, ist der Airbag 3 nicht dargestellt.
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Bei
dieser Airbagvorrichtung 10 wird, wie es in 3A dargestellt
ist, im Fall eines Zusammenstoßes,
von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas durch den Gasführungskanal 7 zur
Gehäuseöffnung 21 geleitet,
und dem darüberliegenden
Montageendeabschnitt 32a des oberen Teils 32 des
Airbags zugeführt.
Im Ergebnis beginnt dieser Montageendeabschnitt 32a zu
expandieren, und dieser Expansionsdruck öffnet den Deckel 6.
Dann wird, wie es in 3B dargestellt ist, ausgehend
mit dem oberen Teil des Airbags, der gefaltete Abschnitt 31 desselben
herausgezogen und fortschreitend aufgefaltet. Wenn der gesamte gefaltete
Abschnitt 31 herausgezogen ist, wie es in 3C dargestellt
ist, ist der Auffaltvorgang beendet.
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So
kann bei dieser Airbagvorrichtung 10 ab der Anfangsperiode
des Auffaltvorgangs des Airbags 3 für ein fortschreitendes Auffalten
ab der Seite des oberen Teils 32 desselben bis zur Seite
seines unteren Teils 33 gesorgt werden. Demgemäß kann dafür gesorgt
werden, dass sich der Airbag 3 gleichmäßig auffaltet, so dass ein
gutes Auffaltverhalten erzielbar ist. Ferner kann dieses Auffaltverhalten
auf zufriedenstellende Weise erzielt werden, da der obengenannte
Raum auf der Seite der Gehäuseöffnung 21 durch
die Trennwand 51 der Ausströmeinrichtung 5 in
den Gasführungskanal 7 zum
Leiten von Gas zum Montageendeabschnitt 32a des oberen
Teils 32 des Airbags sowie den Airbag-Aufnahmeteil 8 unterteilt ist,
in dem der gefaltete Abschnitt 31 des Airbags 3 aufgenommen
ist.
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Obwohl
beim obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbei spiel die Zuführöffnungen 52 der Ausströmeinrichtung 5 nur
auf derjenigen Seite der Trennwand 51 angeordnet sind,
die weiter vom Fahrgast wegliegt, können Zuführöffnungen 52 sowohl auf
dieser Seite als auch der Fahrgastseite der Trennwand 51 vorhanden
sein. Jedoch ist es in diesem Fall erforderlich, dass diese Zuführöffnungen 52 so
vorliegen, dass die Gesamtfläche
der Zuführöffnungen
auf der Seite der Trennwand 51 der Ausströmeinrichtung 5,
die weiter vom Fahrgast wegliegt, größer ist als die Gesamtfläche der
Zuführöffnungen auf
der Fahrgastseite. Z. B. können,
wie es in 4 dargestellt ist, große Zuführöffnungen 52 auf
derjenigen Seite der Trennwand 51 vorhanden sein, die weiter
vom Fahrgast wegliegt, mit kleineren Zuführöffnungen 52 auf der
Fahrgastseite.
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Auch
ist zwar beim obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel die Trennwand 51 mehr
zu derjenigen Seite hin angeordnet, die in bezug auf die Längsrichtung
des Inneren des Gehäuses 2 weiter
vom Fahrgast wegliegt, jedoch kann sie im wesentlichen zentral in
der Längsrichtung
angeordnet sein, wie bei der in 5 dargestellten
Airbagvorrichtung 11. Aus dem Gesichtspunkt, die Fläche der Öffnung des
Gehäuses 2 klein
zu machen, ist es jedoch bevorzugt, dass die Trennwand 51 auf
derjenigen Seite des Gehäuses 2 liegt,
die weiter vom Fahrgast entfernt ist, wie dies beim obenbeschriebenen bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Fall ist.
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Das
zweite bevorzugte Ausführungsbeispiel, wie
es in den 6 und 7 dargestellt
ist, unterscheidet sich vom obenbeschriebenen ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiel
dahingehend, dass die Gaszuführöffnung 52 der
Ausströmeinrichtung 5 am oberen
Ende, d. h. am Auslassende des Gasführungskanals 7, vorhanden
ist. D. h., dass die Ausströmeinrichtung 5 bei
diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
aus einer Trennwand 51, einem Teil, der sich vom unteren
Ende dieser Trennwand 51 zur Wand des Gehäuses 2 auf
der Fahrgastseite erstreckt, und einem Teil besteht, der sich vom
oberen Ende der Trennwand 51 zur Wand des Gehäuses 2, die
auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite liegt, erstreckt, wobei
die Gaszuführöffnung 52 in
demjenigen Teil ausgebildet ist, der sich zur Wand auf der vom Fahrgast
weiter entfernten Seite erstreckt. Wie es in 7 dargestellt
ist, besteht die Gaszuführöffnung 52 aus
einer rechteckigen Öffnung,
die beinahe über
den gesamten Bereich desjenigen Teils ausgebildet ist, der sich
zur Wand auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite erstreckt.
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Auch
bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden dieselben Wirkungen wie beim ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
erzielt, und es ist auch möglich,
da die Gasströmung
durch den Gasführungskanal 7 kontrolliert
wird, ein stabiles Auffaltverhalten des Airbags 3 selbst
dann zu erzielen, wenn die Gaszuführöffnung 52 eine rechteckige Öffnung ist,
wie oben beschrieben.
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Wie
es in 8 dargestellt ist, können auch bei diesem bevorzugten
Ausführungsbeispiel,
wie beim ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel,
mehrere Zuführöffnungen 52 in
der Ausströmeinrichtung 5 vorhanden
sein. Auch können
Zuführöffnungen 52 in
solchem Ausmaß,
dass sie die obengenannten Wirkungen nicht beeinträchtigen,
auf der Fahrgastseite der Trennwand 51 vorhanden sein.
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Das
dritte bevorzugte Ausführungsbeispiel, wie
es in den 9 bis 11 dargestellt
ist, unterscheidet sich vom obenbeschriebenen ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
dahingehend, dass die Aufblaseinrichtung 4 gegenüber dem
ungefähren
Längsrichtungszentrum
des Gehäuses 2 zu
derjenigen Seite hin verschoben angeordnet ist, die weiter vom Fahrgast
wegliegt, und dass auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung 4 auch
ein Aufnahmeteil für
den Airbag 3 vorhanden ist.
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D.
h., dass die Aufblaseinrichtung 4 in der Nähe des Bodens
und der vom Fahrgast weiter entfernten Seitenwand des Gehäuses 2 angeordnet
ist. Die Ausströmeinrichtung 5 ist
so angebracht, dass sie die Aufblaseinrichtung 4 von der
Fahrgastseite und der Öffnungsseite
des Gehäuses
her abdeckt. Der Aufnahmeteil 8 für den Airbag 3 besteht
aus einem ersten Aufnahmeteil 81, der auf der Fahrgastseite
der Aufblaseinrichtung 4 zwischen einer Fahrgast-seitigen
Wand der Ausströmeinrichtung 5 und der
Fahrgast-seitigen Wand des Gehäuses 2 ausgebildet
ist, und einem zweiten Aufnahmeteil 82 auf der Seite der
Gehäuseöffnung 21 der
Aufblaseinrichtung 4, und der durch eine Wand der Ausströmeinrichtung 5 auf
der Seite der Gehäuseöffnung 21,
die Fahrgast-seitige Wand des Gehäuses 2 und die Trennwand 51 begrenzt
wird.
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Auch
ist der gefaltete Abschnitt des oberen Teils 32 des Airbags 3 im
zweiten Aufnahmeteil 82 aufgenommen, während der gefaltete Abschnitt
des unteren Teils 33 desselben im ersten Aufnahmeteil 81 aufgenommen
ist, so dass der Airbag 3 in zwei Abschnitte unterteilt
ist. D. h., dass der Airbag 3 so gefaltet ist, dass sein
oberer Teil 2 und sein unterer Teil 33 jeweils
einen gefalteten Abschnitt bilden, die in den jeweiligen Aufnahmeteilen 82, 81 aufgenommen
sind.
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Genauer
gesagt, wird der Airbag 3 durch seinen oberen Teil 32 in
seiner Ebene ausgebreitet, und der untere Teil 31 wird
nach oben und unten gezogen, und in diesem Zustand werden die linke
und die rechte Seite des Airbags bis auf die Breite des Gehäuses 2 gefaltet,
um einen in vertikaler Richtung gestreckten, bandförmigen Körper zu
bilden, und dann wird, wie es in 9 dargestellt
ist, der untere Teil 33, der den unteren Teil dieses bandförmigen Körpers bildet,
rollenförmig
gefaltet und in den ersten Aufnahmeteil 81 einge setzt,
während
der obere Teil 32, der den oberen Teil des bandförmigen Körpers bildet, balgförmig gefaltet
wird und in den zweiten Aufnahmeteil 82 eingesetzt wird.
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Bei
dieser Airbagvorrichtung 13 wird, im Fall eines Zusammenstoßes, durch
die Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas durch den Gasführungskanal 7 zum
Montageendeabschnitt 32a des oberen Teils 32 des
Airbags geleitet. Im Ergebnis expandiert, wie es in 11A dargestellt ist, der gefaltete Abschnitt des oberen
Teils 32 des Airbags früh
und bildet eine Fläche
zum Zurückhalten
eines Fahrgasts. Dann expandiert, wie es in 11B dargestellt
ist, der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 33 des Airbags,
während er
durch den oberen Teil 32 schnell herausgezogen wird.
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Dadurch,
dass die gefalteten Abschnitte des oberen Teils 32 und
des unteren Teils 33 des Airbags auf diese Weise gesondert
untergebracht sind, kann dafür
gesorgt werden, dass der obere Teil 32 leicht expandiert
und der untere Teil 33 danach schnell expandiert, wodurch
eine bestimmte Kontrolle des Auffaltverhaltens erzielt ist.
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Auch
ist die Expansion des oberen Teils 32 des Airbags schneller,
da dieser Teil, der im zweiten Aufnahmeteil 82 untergebracht
ist, balgförmig
gefaltet ist, und es ist eine Kontrolle des Auffaltverhaltens möglich.
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Aus
dem Gesichtspunkt, die Fläche
der Gehäuseöffnung klein
zu machen, ist die Längsabmessung
des ersten Aufnahmeteils 81 vorzugsweise so klein wie möglich, wobei
es aber immer noch möglich ist,
dass der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 33 des Airbags
in ihm aufgenommen werden kann.
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Auch
dann, wenn die gesamte Öffnungsfläche der
Zuführöffnungen 52 der
Ausströmeinrichtung 5 auf
der Seite der Trennwand 51, die weiter vom Fahrgast entfernt
liegt, groß gemacht
wird, wie bei den obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispielen,
ist es möglich,
auch Zuführöffnungen 52 auf
der Fahrgastseite der Trennwand 51 anzubringen. Dieser
Punkt gilt in ähnlicher
Weise für
die nachfolgend beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele.
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Das
in 12 dargestellte vierte bevorzugte Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist dem Grunde nach ähnlich dem obenbeschriebenen
dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel,
jedoch verfügt
es über das
Merkmal, dass, wie beim obenbeschriebenen zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel,
die Gaszuführöffnung 52 der
Ausströmeinrichtung 5 am
Auslassende des Gasführungskanals 7 angeordnet
ist. Auch in diesem Fall werden ähnliche
Wirkungen wie beim dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel erzielt, und
es ist auch möglich,
da die Gasströmung
durch den Gasführungskanal 7 reguliert
wird, ein stabiles Auffaltverhalten des Airbags 3 selbst
dann zu erzielen, wenn die Gaszuführöffnung 52 eine rechteckige Öffnung ist,
wie oben beschrieben.
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Beim
in 13 dargestellten fünften bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung unterscheidet sich die Position der Trennwand 51 von
der beim obenbeschriebenen dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel.
Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist nämlich
die Fahrgast-seitige Wand der Ausströmeinrichtung 5 nach
oben zur Gehäuseöffnung 21 hin
verlängert,
und dieser verlängerte
Teil ist zur Trennwand 51 gemacht, um den Gasführungskanal 7 vom
Airbag-Aufnahmeteil 8 abzutrennen. In diesem Fall ist der
Wirkungsgrad beim Zuführen
von Gas zum Airbag 3 hervorragend, da es möglich ist, den
Gasführungskanal 7 groß zu machen.
Jedoch ist hinsichtlich des Gesichtspunkts, die Fläche der
Gehäuseöffnung klein
zu machen, das obenbeschriebene dritte bevorzugte Ausführungsbeispiel
besser.
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Bei
diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind der obere Teil 32 des Airbags, wie er im zweiten Aufnahmeteil 82 aufgenommen
ist, und der im ersten Aufnahmeteil 81 aufgenommene untere Teil 33 beide
in Rollenform gefaltet. Wenn der obere Teil 32 und der
untere Teil 33 auf diese Weise gesondert im zweiten Aufnahmeteil 82 und
im ersten Aufnahmeteil 81 aufgenommen sind, ist ihre Faltstruktur nicht
auf die Strukturen der obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele 3 und 4 beschränkt, bei
denen der obere Teil 32 balgförmig gefaltet ist, während der
untere Teil 33 rollenförmig
gefaltet ist, sondern es kann eine andere Faltstruktur abhängig von
der Form des Airbags 3 und der die Vorrichtung aufbauenden
Elemente verwendet werden. Z. B. können sowohl der obere Teil 32 als
auch der untere Teil 33 balgförmig gefaltet sein.
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Das
sechste bevorzugte Ausführungsbeispiel
gemäß 14 unterscheidet
sich vom obenbeschriebenen fünften
bevorzugten Ausführungsbeispiel
dahingehend, dass die Zuführöffnungen 52 am Auslassende
des Gasführungskanals 7 vorhanden sind.
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Bei
diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Faltstruktur des Airbags 3 dergestalt, dass sein
oberer Teil 32 balgförmig
gefaltet ist, während
sein unterer Teil 33 rollenförmig gefaltet ist, wie dies
beim dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Fall ist.
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Die
in 15 dargestellte Airbagvorrichtung 17 gemäß dem siebten
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist ebenfalls an einem Armaturenbrett vor dem Sitz
eines Fahrzeugs montiert, und sie verfügt über ein Gehäuse 2, einen Airbag 3,
eine Aufblaseinrichtung 4, eine Ausströmeinrichtung 5 und
einen Deckel 6, und sie ist so aufgebaut, dass, im Fall eines
Zusammenstoßes,
von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas den Airbag 3 zur
Rückseite
des Fahrzeugs hin aufbläst,
um den Körper
eines Fahrgasts aufzufangen.
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Bei
diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
verfügt
das Gehäuse 2 über im wesentlichen U-förmigen Querschnitt
mit einer gekrümmten
Unterseite, und es ist zur Vorderseite des Fahrzeugs hin fortschreitend
nach unten abgeschrägt.
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Die
am Boden in das Gehäuse 2 eingesetzte Aufblaseinrichtung 4 ist
leicht zur Fahrzeugvorderseite hin, d. h. auf der weiter vom Fahrgast
entfernten Seite, in bezug auf das Längsrichtungszentrum C des Gehäuses 2 angeordnet.
Genauer gesagt, ist die Aufblaseinrichtung 4 in der Nähe des Bodens
und der weiter vom Fahrgast entfernten Seitenwand des Gehäuses 2 angeordnet.
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Die
Ausströmeinrichtung 5 ist
so im Inneren des Gehäuses 2 angebracht,
dass sie die Aufblaseinrichtung 4 von der Fahrgastseite
und der Seite der Gehäuseöffnung 21 her
abdeckt. Diese Ausströmeinrichtung 5 unterteilt
das Innere des Gehäuses 2 in
einen Aufnahmeraum 59 für
die Aufblaseinrichtung 4 sowie einen Aufnahmeraum 57 für den Airbag 3.
Der Aufnahmeraum 57 für
den Airbag 3 besteht aus einem ersten Aufnahmeteil 71,
der auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung 4 zwischen
einer Fahrgast-seitigen Wand der Ausströmeinrichtung 5 und der
Fahrgast-seitigen Wand des Gehäuses 2 ausgebildet
ist, und einem zweiten Aufnahmeteil 72, der auf der Seite
der Gehäuseöffnung 21 der
Aufblaseinrichtung 4 über
einer Gehäuseöffnungs-Seitenwand
der Ausströmeinrichtung 5 ausgebildet
ist. In der Gehäuseöffnungs-Seitenwand
der Aus strömeinrichtung 5 ist
eine Gaszuführöffnung 52 vorhanden,
die von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas in den zweiten Aufnahmeteil 72 für den Airbag 3 liefert.
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Der
Airbag 3 ist, wie es in 16A dargestellt
ist, ein mit dreidimensionaler Form unter Verwendung eines Tuchs
aus einer Kunstfaser oder dergleichen genähter Beutel mit einer Montageöffnung 63,
die mittels Nieten oder dergleichen und einer Airbag-Befestigungseinrichtung 9 an
der Innenseite der Gehäuseöffnung 21 befestigt
ist. Dieser Airbag 3 ist mit vorbestimmter Form gefaltet,
und ein gefalteter unterer Teil 33 des Airbags, der beim
aufgefalteten Airbag einen Unterteil bildet, ist im ersten Aufnahmeteil 71 untergebracht,
während
ein gefalteter oberer Teil 32 im zweiten Aufnahmeteil 72 untergebracht
ist. D. h., dass der Airbag 3 so gefaltet ist, dass sein
oberer Teil 32 und sein unterer Teil 33 jeweils
einen gefalteten Abschnitt bilden, die in den jeweiligen Aufnahmeteilen 71, 72 untergebracht
sind.
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Genauer
gesagt, wird der Airbag 3 durch den oberen Teil 32 in
einer Ebene ausgebreitet, und sein unterer Teil 33 wird
nach oben und unten gezogen, wie es in 16B dargestellt
ist. Dann werden, ausgehend von diesem ausgebreiteten Zustand, linke und
rechte Seitenteile 34, 34 an der Montageseite
am Gehäuse 2 auf
die jeweilige Innenseite von Faltlinien 34a, 34a gefaltet,
wie es in 16C dargestellt ist. Dann werden
die linken und rechten Seitenteile 34, 34 jeweils
in Balgform gefaltet, um einen in vertikaler Richtung langgestreckten
bandförmigen
Körper 35 zu
bilden. D. h., dass die linken und rechten Seitenteile 34, 34 jeweils
an einer Reihe von Stellen 34b, 34c gefaltet werden,
die zwischen der Mitte des Airbags 3 und seiner linken
und rechten Kante liegen, und dass mehrere Faltabschnitte aufeinanderfolgend im
mittleren Teil übereinandergelegt
werden, um den bandförmigen
Körper 35 zu
bilden. Wie es in 16D dargestellt ist, wird ein
gefalteter Körper
dadurch erhalten, dass die obere Seite dieses bandförmigen Körpers 35,
d. h. der obere Teil 32 des Airbags, in Balgform gefaltet
wird, während
die untere Seite des bandförmigen
Körpers 35,
d. h. der untere Teil 33 des Airbags in Rollenform gefaltet
wird.
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D.
h., dass hinsichtlich des oberen Teils 32 der bandförmige Körper 35 an
einer Reihe von Stellen 35a, 35b, 35c, 35d, 35e gefaltet
ist, die zwischen der Mitte und der Oberkante des bandförmigen Körpers 35 liegen,
wobei die mehreren Faltabschnitte aufeinanderfolgend übereinandergelegt
sind, und hinsichtlich des unteren Teils 33 ist die untere
Seite des bandförmigen
Körpers 35 so
als Rolle gefaltet, dass die Unterkante 35f des bandförmigen Körpers 35 auf
der Innenseite liegt.
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Der
untere Teil 33, der rollenförmig gefaltet ist, wird im
ersten Aufnahmeteil 71 untergebracht, wie es in 15 dargestellt
ist, und dann wird der obere Teil 32, der balgförmig gefaltet
ist, im zweiten Aufnahmeteil 72 so untergebracht, dass
er die Oberseite des unteren Teils 33 bedeckt.
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Bei
dieser Airbagvorrichtung 17 expandiert, wie es in 17A dargestellt ist, im Fall eines Zusammenstoßes, von
der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas den gefalteten Abschnitt
des oberen Teils 32 in einem frühen Stadium und bildet dadurch eine
Fläche
zum Zurückhalten
eines Fahrgasts, und dann expandiert, wie es in 17B dargestellt ist, der gefaltete Abschnitt des
unteren Teils 34 auf schnelle Weise, während er durch den oberen Teil 32 herausgezogen
wird.
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So
ist es mit dieser Airbagvorrichtung 17 mittels der gefalteten
Abschnitte des oberen Teils 32 und des unteren Teils 33 des
Airbags 3, die gesondert untergebracht sind, möglich, das
Auffaltverhalten des Airbags 3 so zu kontrollieren, dass
der obere Teil 32 früh
expandiert, während
der untere Teil 33 danach schnell expandiert.
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Auch
ist, da der Airbag 3 in unterteilter Form im zweiten Aufnahmeteil 72 über der
Aufblaseinrichtung 4 und im ersten Aufnahmeteil 71 auf
der Fahrgastseite aufgenommen ist, die Fläche der Gehäuseöffnung nicht groß, wie bei
der herkömmlichen,
obenbeschriebenen Parallelanordnung, bei der der Airbag und die
Aufblaseinrichtung einfach voreinander angeordnet sind.
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Daher
ist es mit der Airbagvorrichtung 17 dieses bevorzugten
Ausführungsbeispiels
möglich,
das Auffaltverhalten des Airbags 3 zu kontrollieren, während die
Vorrichtung kompakt gehalten ist.
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Insbesondere
ist, da das von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugte Gas durch
die Gaszuführöffnungen 52 der
Ausströmeinrichtung 5 zur
Seite des zweiten Aufnahmeteils 72 geblasen wird, und da
auch der in diesem zweiten Aufnahmeteil 72 aufgenommene obere
Teil 32 des Airbags balgförmig gefaltet ist, die Expansion
dieses oberen Teils 32 beschleunigt, und es ist eine bestimmtere
Kontrolle des Auffaltverhaltens möglich.
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Hierbei
ist, aus dem Gesichtspunkt heraus, die Fläche der Gehäuseöffnung klein zu machen, die Längsrichtungsabmessung
des ersten Aufnahmeteils 71 vorzugsweise so klein wie möglich, wobei
es immer noch möglich
ist, dass der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 33 des
Airbags in ihm untergebracht wird.
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Bei
diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist ein Fall beschrieben, bei dem eine Ausströmeinrichtung 5 vorhanden
ist, die besonders in solchen Fällen
wirksam ist, in denen eine sogenannte Aufblaseinrichtung vom Hybridtyp
mit einem Gasausblasteil an einem Ende als Aufblaseinrichtung 4 verwendet
ist. Wenn eine Aufblaseinrichtung von einem Typ mit einem Gasausblasteil,
der sich entlang ihrer gesamten Länge erstreckt, als Aufblaseinrichtung 4 verwendet
wird, ist die Ausströmeinrichtung 5 nicht wesentlich.
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Auch
sind im obigen Fall zwar der obere Teil 32 des Airbags
balgförmig
gefaltet, während
der untere Teil 33 rollenförmig gefaltet ist, jedoch ist
die Faltstruktur nicht hierauf beschränkt, sondern abhängig von
der Form des Airbags 3, und statt der die Vorrichtung aufbauenden
Elemente können
andere Faltstrukturen verwendet werden. Z. B. können sowohl der obere Teil 32 als
auch der untere Teil 33 in Rollenform oder beide in Balgform
gefaltet sein.
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Das
in 18 dargestellte achte bevorzugte Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Airbagvorrichtung 18 stimmt
dem Grunde nach mit dem obenbeschriebenen siebten bevorzugten Ausführungsbeispiel überein,
verfügt
jedoch über
das Merkmal, dass die Fahrgast-seitige Wand der Ausströmeinrichtung 5 zur
Gehäuseöffnung 21 verlängert ist, wobei
dieser verlängerte
Teil eine Trennwand 62 bildet, die den ersten Aufnahmeteil 71 und
den zweiten Aufnahmeteil 72 für den Airbag 3 abteilt.
Diese Trennwand 62 ist so ausgebildet, dass sie sich über die
gesamte Breite des Gehäuses 2 erstreckt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist es möglich,
die obengenannte Kontrolle des Auffaltverhaltens gleichmäßiger zu
erzielen, da durch die Gaszuführöffnungen 52 der
Ausströmeinrichtung 5 in
den zweiten Aufnahmeteil 72 geblasenes Gas bevorzugter
zum gefalteten Abschnitt des oberen Teils 32 des Airbags
geleitet werden kann.
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Auch
bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel
können,
wie im Fall des siebten bevorzugten Ausführungsbeispiels, was die Faltstruktur
des Airbags 3 betrifft, dessen oberer Teil 32 und
dessen unterer Teil 33 in Rollenform oder beide in Balgform
gefaltet sein.
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Das
in den 19 und 20 dargestellte neunte
bevorzugte Ausführungsbeispiel
der Airbagvorrichtung 19 ist an einem Armaturenbrett IP
vor einem Fahrzeugsitz montiert, und sie verfügt über einen Airbag 3,
eine Aufblaseinrichtung 4 und eine Ausströmeinrichtung 5,
die innerhalb eines nach oben offenen Gehäuses 2 untergebracht
sind.
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Das
Gehäuse 2 ist
ein kastenförmiger
Behälter
mit rechteckiger Horizontalschnittform, der mit im wesentlichen
U-förmigem
Querschnitt ausgebildet ist und einen gekrümmten Boden aufweist. In diesem gekrümmten Bodenteil
des Gehäuses 2 ist
eine zylindrische Aufblaseinrichtung 4 so angeordnet, dass ihre
axiale Richtung mit der Längsrichtung
des Gehäuses 2 übereinstimmt,
und ein Befestigungsloch 20 zum Befestigen der Aufblaseinrichtung 4 ist
in einer der Stirnwände
des Gehäuses 2 vorhanden.
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Der
Airbag 3 ist in gefaltetem oder gerolltem Zustand an der
Innenseite der rechteckigen Gehäuseöffnung 21 befestigt.
Der Teil des Airbags 3 um seine Öffnung herum ist mit Nieten 91 und
einem Paar Beutelbefestigern 9, die sich in der Längsrichtung des
Gehäuses 2 erstrecken,
an diesem befestigt.
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Die
Aufblaseinrichtung 4 ist mit einem Steuerungsteil (nicht
dargestellt) verbunden, und sie bläst, unter bestimmten Bedingungen,
wie bei einem Zusammenstoß,
Gas in das Gehäuse 2 ein
und bläst den
Airbag 3 aus der Gehäuseöffnung 21 heraus
auf, d. h. zum Fahrgast hin. Diese Aufblaseinrichtung 4 ist vom
mit Gas unter hohem Druck geladenem Hybridtyp und verfügt an einem
Ende über
einen Gasausblasteil 41.
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Die
Ausströmeinrichtung 5 ist
ein Metallblechelement zum Regulieren der Strömung des durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugten
Gases, und sie ist zwischen dieser Aufblaseinrichtung 4 und
dem Airbag 3 angeordnet und durch Verschweißen, Vernieten
oder Verschrauben an der Innenseite des Gehäuses 2 befestigt.
Diese Ausströmeinrichtung 5 ist
so geformt, dass sie der Oberseite der Aufblaseinrichtung 4 folgend,
mit der axialen Richtung der Aufblaseinrichtung 4 als ihrer
Längsrichtung,
konvex nach oben gekrümmt
ist, um die Oberseite der Aufblaseinrichtung 4 zu bedecken,
wobei sie den Bodenraum des Gehäuses 2,
in dem die Aufblaseinrichtung 4 angeordnet ist, gegen den
darüberliegenden
Raum abteilt.
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In
der Ausströmeinrichtung 5 sind
in einem Öffnungsbereich
derselben, der der die Aufblaseinrichtung 4 abdeckende
Teil der Ausströmeinrichtung 5 ist,
eine Anzahl von Gaszuführöffnungen 52 angeordnet,
um von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas in den Airbag 3 zu
leiten.
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Wie
es in 19 dargestellt ist, ist diese
Airbagvorrichtung 19 so in einem Fahrzeug montiert, dass
die Längsrichtung
des Gehäuses 2 in
der Querrichtung des Fahrzeugs verläuft und die nach oben offene
Gehäuseöffnung 21 zur
Fahrgastseite hin geneigt ist. D. h., dass die Gehäuseöffnung 21 nach oben
und auch zur Fahrgastseite hin zeigt. Die Aufblaseinrichtung 4 ist
so angeordnet, dass ihre axiale Richtung mit der Querrichtung des
Fahrzeugs übereinstimmt,
und die Ausströmeinrichtung 5 ist
so angeordnet, dass ihre Längsrichtung
ebenfalls mit dieser Querrichtung übereinstimmt.
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Die
Gehäuseöffnung 21 ist
mit einem Deckel 6 aus Kunststoff bedeckt. Dieser Deckel 6 verfügt im wesentlichen über rechteckige
Form, die an die Form der Gehäuseöffnung 21 angepasst
ist, und er ist integral mit dem Armaturenbrett IP des Fahrzeugs
ausgebildet, mit solchem Aufbau, dass er durch den Aufblasdruck
des Airbags 3 wie eine Tür aufgebrochen oder geöffnet werden
kann, so dass sich der Airbag 3 zur Fahrgastseite hin auffalten
kann.
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Nun
wird das Muster der mehreren in der Ausströmeinrichtung 5 ausgebildeten
Gaszuführöffnungen 52 beschrieben.
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Der Öffnungsbereich
der Ausströmeinrichtung 5 ist
durch eine Mittellinie L derselben, die sich in deren Längsrichtung
(Querrichtung des Fahrzeugs) erstreckt, in zwei gleiche Teile unterteilt. Wenn
der Bereich auf der Fahrgastseite dieser Mittellinie L als Fahrgast-seitiger
Bereich P bezeichnet wird und der Bereich auf der entgegengesetzten
Seite als weiter vom Fahrgast entfernter Bereich Q bezeichnet wird,
sind die obengenannten mehreren Gaszuführöffnungen 52 überwiegend
im weiter vom Fahrgast wegliegenden Bereich Q angeordnet, so dass
ihre Öffnungsfläche in diesem
Bereich Q größer als
im Fahrgast-seitigen Bereich P ist. D. h., dass die Gesamtsumme
der Flächen
der Gaszuführöffnungen 52 im
Bereich Q größer als
die Summe der Gesamtflächen
der Gaszuführöffnungen 52 im
Bereich P ist. Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Öffnungsfläche im Bereich
Q auf mehr als 80% der Gesamtfläche
aller Gaszuführungöffnungen 52 in
der Ausströmeinrichtung 5 eingestellt.
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Wie
es in 21 dargestellt ist, besteht
diese Anzahl von Gaszuführöffnungen 52 aus
einem Satz im wesentlichen kreisförmiger kleiner Löcher, und
das Öffnungsmuster
ist links-rechts-symmetrisch,
d. h. symmetrisch in bezug auf eine Mittellinie M, die die Ausströmeinrichtung 5 in
deren Querrichtung schneidet. Damit die Öffnungsfläche am linken und rechten Ende
der Ausströmeinrichtung 5 größer als
in der Mitte ist, sind an den Enden mehr Gaszuführöffnungen (d. h. kleine Löcher) 52 als
in der Mitte ausgebildet.
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Bei
dieser Airbagvorrichtung 19 wird, wie es in 19 dargestellt
ist, derjenige Teil, der den oberen Teil 32 des aufgefalteten
Airbags 3 bildet, auf derjenigen Seite des Gehäuses 2 angeordnet,
die weiter vom Fahrgast entfernt ist, und derjenige Teil, der den unteren
Teil 33 bildet, ist auf der Fahrgastseite des Gehäuses 2 angeordnet.
Demgemäß wird Gas,
wie es durch die im vom Fahrgast weiter entfernt liegenden Bereich
Q angeordneten Gaszuführöffnungen 52 geblasen
wird, zum Teil geführt,
der den oberen Teil 32 des Airbags bildet, und Gas, das
durch die im Fahrgast-seitigen Bereich P der Ausströmeinrichtung 5 angeordneten
Gaszuführöffnungen 52 geblasen wird,
wird zu demjenigen Teil geführt,
der den unteren Teil 33 des Airbags bildet. Da die Öffnungsfläche im Bereich
Q größer als
die Öffnungsfläche im Bereich P
ist, wird aus der Aufblaseinrichtung 4 in den Boden des
Gehäuses 2 eingeblasenes
Gas vorzugsweise zu demjenigen Teil des Airbags 3 geleitet,
der den oberen Teil 32 bildet. Demgemäß wird der obere Teil 32 des
Airbags 3 zunächst
aufgeblasen, und dann wird der untere Teil 33 schnell aufgeblasen,
um die in 19 dargestellte vorbestimmte
aufgefaltete Form auszubilden. Anders gesagt, zeigt der Airbag 3 gutes Auffaltverhalten.
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Insbesondere
wird, da die Öffnungsfläche im weiter
vom Fahrgast entfernten Bereich Q der Ausströmeinrichtung 5 auf
mindestens 80% der gesamten Öffnungsfläche der
Ausströmungseinrichtung 5 eingestellt
ist, eine Führung
des Gases in den oberen Teil 32 des Airbags 3 in
reichlicher und bevorzugter Weise erzielt, und es ist eine bestimmte
Auffaltkontrolle ermöglicht.
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Da
die Form des Airbags 3, wenn er sich auffaltet, dadurch
eingestellt wird, dass das Öffnungsmuster
der Ausströmeinrichtung 5 in
dieser Weise eingestellt ist, ist es nicht erforderlich, eine gesonderte
Auffaltungs-Kontrolleinrichtung wie Stricke und Reißnähte am Airbag
anzubringen, wie dies bei der einschlägigen Technik erfolgt, und
demgemäß ist es möglich, auf
einfache Weise ein gutes Auffaltverhalten des Airbags 3 zu
erzielen, ohne dass damit Probleme wie eine Zunahme des Volumens
des Airbag-Bausteins oder Kostensteige rungen einhergehen.
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Auch
wird, da das Öffnungsmuster
der Ausströmeinrichtung 5 links-rechts-symmetrisch
ist, Gas in gleicher Weise zur linken und rechten Seite des Airbags 3 geleitet,
und demgemäß ist ein links-rechts-symmetrisches
Auffalten des Airbags 3 möglich. Auch ist, da die Öffnungsfläche am linken und
rechten Ende der Ausströmeinrichtung 5 größer als
in deren Mitte ist, das Aufblasen der Seiten des Airbags 3 gefördert, wodurch
er besseres Auffaltverhalten zeigt.
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Ferner
ist, da die Gaszuführöffnungen 52 aus
einem Satz kleiner, im wesentlichen kreisförmiger Löcher bestehen, der Gasströmungs-Regulierungseffekt
der Ausströmeinrichtung 5 gut.
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Beim
modifizierten Beispiel des Öffnungsmusters
der Ausströmeinrichtung 5 gemäß 22 besteht
die Anzahl von Gaszuführöffnungen 52 aus einer
Anzahl rechteckiger Öffnungen,
die in der Längsrichtung
der Ausströmeinrichtung 5 angeordnet
sind. Auch in diesem Fall ist die Öffnungsfläche im weiter vom Fahrgast
entfernten Bereich Q der Ausströmeinrichtung 5 größer als
im Fahrgast-seitigen Bereich P eingestellt, und das Muster der Öffnungen
ist links-rechts-symmetrisch. In diesem Fall ist die Öffnungsfläche am linken
und rechten Ende der Ausströmeinrichtung 5 größer als
in ihrem mittleren Teil gemacht, da die Größen der Gaszuführöffnungen 52,
genauer gesagt der Längen
der rechteckigen Gaszuführöffnungen 52,
die sich um die gekrümmte
Oberfläche
der Ausströmeinrichtung 5 erstrecken,
in der Mitte der Ausströmeinrichtung 5 kleiner
(genauer gesagt, kürzer)
gemacht sind, während sie
an den Enden derselben größer (genauer
gesagt, länger)
gemacht sind.
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Beim
obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein Fall
beschrieben, in dem die Airbagvorrichtung 19 so in einem
Fahrzeug angebracht ist, dass ihre Gehäuseöffnung 21 nach oben zeigt
und zur Fahrgastseite hin schräg
steht, jedoch ist die Erfindung nicht hierauf beschränkt, sondern sie
umfasst z. B. Airbagvorrichtungen, bei denen die Gehäuseöffnung 21 vertikal
nach oben zeigt.
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Die
Erfindung ist nicht auf Airbagvorrichtungen zur Verwendung mit Fahrgastsitzen
beschränkt, sondern
sie kann auch bei Airbagvorrichtungen für Fahrersitze und bei anderen
Airbagvorrichtungen verwendet werden.