DE19736243B4 - Airbagvorrichtung - Google Patents

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Abstract

Airbagvorrichtung mit
einem in einem Fahrzeug zu montierenden Gehäuse (2) mit einer Öffnung (21);
einem Airbag (3), der in gefaltetem Zustand im Inneren des Gehäuses untergebracht ist;
einer am Boden des Gehäuses (2) angeordneten Aufblaseinrichtung (4) zum Aufblasen des Airbags (3) zur Fahrgastseite hin;
einer Ausströmeinrichtung (5) zum Regulieren der Strömung des durch die Aufblaseinrichtung (4) erzeugten Gases, die so angeordnet ist, dass sie die Aufblaseinrichtung (4) bedeckt;
einer Trennwand (51), die den Raum zwischen der Ausströmeinrichtung (5) und der Gehäuseöffnung (21) innerhalb des Gehäuses (2) in eine Fahrgastseite und eine weiter vom Fahrgast entfernte Seite unterteilt; und
einem Gasführungskanal (7) zum Führen von durch die Aufblaseinrichtung (4) erzeugtem Gas, der auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand (51) ausgebildet ist,
wobei der gefaltete Airbag (3) so untergebracht ist, dass ein gehäuseseitiger Endabschnitt (32a) eines oberen Teils des Airbags (3), der...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Airbagvorrichtung zum Schützen eines Fahrgasts in einem Fahrzeug.
  • Eine Airbagvorrichtung verfügt im allgemeinen über ein Gehäuse, das in einem Armaturenbrettteil des Fahrgastraums des Fahrzeugs untergebracht ist, z. B. unmittelbar im Armaturenbrett oder in der Mitte des Lenkrads, und sie verfügt über einen Airbag, der im Gehäuse in gefaltetem Zustand untergebracht ist und durch eine Aufblaseinrichtung, die Gas erzeugt, aufblasbar ist. Die Airbagvorrichtung ist so aufgebaut, dass im Fall eines Zusammenstoßes der Airbag durch das durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas zur Fahrgastseite hin aufgeblasen wird, wodurch er den Körper eines Fahrgasts auffängt.
  • Um das Auffaltverhalten eines Airbags bei dieser Art von Airbagvorrichtung zu kontrollieren, offenbart das Dokument JP 07 90 744 B2 eine Airbagvorrichtung, bei der ein Gehäuse so in einem Armaturenbrett untergebracht ist, dass es nach oben offen ist, wobei die Aufblaseinrichtung an der Vorderseite des Gehäuses angeordnet ist und eine Gaszuführöffnung der Aufblaseinrichtung an einer mehr zur Vorderseite liegenden Position angeordnet ist. Ein Vorderseitenteil des gefalteten Airbags ist über dieser Gaszuführöffnung angeordnet, und infolgedessen wird, wenn sich der Airbag auffaltet, dieser Vorderseitenteil desselben als erster aufgeblasen, und dann wird der Airbag fortschreitend und frei expandiert.
  • Wenn jedoch die Gaszuführöffnung der Aufblaseinrichtung lediglich näher an der Vorderseite des Inneren des Gehäuses bei einer Konstruktion angeordnet ist, bei der der Vorderseitenteil des gefalteten Airbags über dieser Gaszuführöffnung angeordnet ist, wie oben beschrieben, variiert der Zustand desjenigen Teils des Airbags, der über der Gaszuführöffnung liegt, abhängig vom Faltungszustand und vom Verpackungszustand des Airbags, was Einfluss auf das Auffaltverhalten desselben hat. Demgemäß bestand das Problem, dass es schwierig war, das Auffaltverhalten eines Airbags zu kontrollieren.
  • Bei Airbagvorrichtungen der obenbeschriebenen Art existierten, hinsichtlich der Anordnung der Aufblaseinrichtung und des Airbags, wenn die zwei innerhalb des Gehäuses untergebracht sind, herkömmlicherweise eine Reihenanordnung, wie sie in 23 dargestellt ist, und eine Parallelanordnung, wie sie in 24 dargestellt ist.
  • Bei der in 23 dargestellten Reihenanordnung ist eine zylindrische Aufblaseinrichtung 102 am Boden eines nach oben offenen Gehäuses 101 angeordnet, und ein Airbag 103 ist auf der Seite der Öffnung auf die Oberseite des Gehäuses 101 aufgebracht.
  • Bei der in 24 dargestellten Parallelanordnung ist eine zylindrische Aufblaseinrichtung 102 an derjenigen Seite eines nach oben offenen Gehäuses 101 angeordnet, die näher zur Fahrzeugvorderseite liegt, d. h. auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite, und ein Airbag 103 ist auf der der Rückseite des Fahrzeugs näher liegenden Seite, d. h. der Fahrgastseite, untergebracht.
  • Bei der obenbeschriebenen Reihenanordnung ist es nicht einfach, das Auffaltverhalten des Airbags 103 zu kontrollieren, da dieser und die Aufblaseinrichtung 102 in vertikaler Richtung angeordnet sind, was es allerdings ermöglicht, die Öffnungsfläche im Gehäuse 101 klein zu machen. Der gesamte Airbag 103 wird durch das von der Aufblaseinrichtung 102 erzeugte Gas ausgestoßen.
  • Bei der Parallelanordnung kann zwar das durch die Aufblaseinrichtung 102 erzeugte Gas dafür sorgen, dass der Airbag 103 von seiner Oberseite her entfaltet wird, da die Aufblaseinrichtung 102 und der Airbag 103 in horizontaler Richtung angeordnet sind, jedoch bestehen, da die Öffnungsfläche im Gehäuse 101 groß ist, viele Beschränkungen hinsichtlich der Montage dieser Airbagvorrichtung in einem Fahrzeug.
  • Bei der im Dokument JP 07 90 744 B2 offenbarten, obenbeschriebenen Airbagvorrichtung ist es durch Anordnen des vorderen Teils des gefalteten Airbags über der Aufblaseinrichtung, d. h. auf der Seite der Gehäuseöffnung, möglich, die Fläche der Gehäuseöffnung kleiner als beim obengenannten Parallelanordnungstyp zu machen. Wenn jedoch der Airbag einfach so angebracht wird, dass er sich auf diese Art von der Seite der Gehäuseöffnung von der Aufblaseinrichtung zur Fahrgastseite hin erstreckt, wie oben beschrieben, wird, abhängig vom Faltungszustand und vom Verpackungszustand des Airbags, nicht immer ein gutes Auffaltverhalten desselben erzielt.
  • Als obengenannte Aufblaseinrichtungen sind im wesentlichen zylindrische bekannt, die bei Airbagvorrichtungen wie sol chen zur Verwendung bei Fahrgastsitzen verwendet werden. In den letzten Jahren werden im wesentlichen zylindrische Aufblaseinrichtungen vom Hybridtyp, die mit Gas unter hohem Druck geladen sind, verwendet. Bei einer Aufblaseinrichtung dieses Hybridtyps ist, da an einem Ende derselben ein Gasausblasteil vorhanden ist, eine Ausströmeinrichtung zwischen der Aufblaseinrichtung und dem Airbag vorhanden, um die Strömung des Gases zu regulieren, das von der Aufblaseinrichtung in den Airbag geliefert wird. Z. B. werden Konstruktionen verwendet, bei denen eine Gaszuführöffnung in der Mitte der Ausströmeinrichtung vorhanden ist, um das Gas in die Mitte des Airbags zu führen, oder es ist eine Gaszuführöffnung in der Ausströmeinrichtung auf der Seite des Gasausblasteils der Aufblaseinrichtung klein gemacht, und eine Gaszuführöffnung in der Ausströmeinrichtung auf der entgegengesetzten Seite ist groß gemacht, um die Mengen von Gas auszugleichen, die in den Airbag geführt werden und nach links und rechts strömen. Eine derartige Airbag-Anordnung ist aus US 4332398 bekannt.
  • Außerdem wurden Ausströmeinrichtungen gemäß der einschlägigen Technik so angeordnet, dass Gas auf gleichmäßige Weise in der Breitenrichtung des Airbags in diesen geführt wurde, und sie kontrollierten die Form des Airbags während dessen Auffalten nicht in sicherer Weise mittels ihrer Gaszuführöffnung. Daher sind bei Airbagvorrichtungen gemäß der einschlägigen Technik zum Kontrollieren des Auffaltverhaltens des Airbags Reißnähte und Stricke am Airbag selbst vorhanden, und demgemäß existierten Probleme dahingehend, dass das Packvolumen des Airbags groß war und dieser teuer war.
  • WO 96/25309 A1 offenbart ein Airbagmodul mit einem Diffusor zum Regulieren der Gasströmung beim Aufblasen. Die unabhängigen Ansprüche der vorliegenden Erfindung wurden in Hinblick auf dieses Dokument in zweiteiliger Form abgefaßt.
  • Weiterführender Stand der Technik ist in US 5425551 und JP 06127320 A offenbart.
  • Es ist eine Hauptaufgabe der Erfindung, eine verbesserte Airbagvorrichtung zu schaffen, die die obenerörterten Probleme überwindet, speziell eine Airbagvorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, das Auffalten des Airbags zu kontrollieren, ohne dass eine Beeinflussung durch den Packzu stand des Airbags besteht.
  • Diese Aufgabe ist durch die Airbagvorrichtungen gemäß den beigefügten unabhängigen Ansprüchen 1, 6 und 12 gelöst.
  • Bei der Airbagvorrichtung gemäß Anspruch 1 wird das durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas durch den Gasführungskanal, der auf derjenigen Seite der Trennwand vorhanden ist, die weiter vom Fahrgast entfernt ist, zur Gehäuseöffnung geführt und in den Gehäuse-seitigen Endabschnitt des oberen Teils des Airbags geblasen, der so angeordnet ist, dass er den Auslass des Gasführungskanals bedeckt. Infolgedessen wird zunächst dieser Endabschnitt expandiert, und der gefaltete Abschnitt des Airbags, der auf der Fahrgastseite der Trennwand angeordnet ist, wird fortschreitend ausgehend vom oberen Teil des Airbags aufgeblasen. Ferner wird bei dieser erfindungsgemäßen Airbagvorrichtung die Kontrolle des Auffaltverhaltens in hervorragender Weise erzielt, da der Raum innerhalb des Gehäuses neben der Gehäuseöffnung durch die Trennwand der Ausströmeinrichtung in einen Teil, in dem ein Gasführungskanal zum Führen von Gas in den Endabschnitt des oberen Teils des Airbags ausgebildet ist, und einen Teil zum Aufnehmen des gefalteten Abschnitts des Airbags unterteilt ist.
  • Bei der obenbeschriebenen Airbagvorrichtung kann die Zuführöffnung der Ausströmeinrichtung am Einlass, d. h. am Ende mit der Aufblaseinrichtung, des Gasführungskanals angeordnet sein, oder sie kann am Auslass, d. h. am Gehäuseöffnungsende, des Gasführungskanals angeordnet sein. Auch kann eine Gaszuführöffnung auf der Fahrgastseite der Trennwand, wie auch auf der Seite des Gasführungskanals, d. h. der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand, vorhanden sein. Jedoch ist es in diesem Fall erforderlich, dass die Öffnungsfläche der Gaszuführungsöffnung auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand größer als die Öffnungsfläche der Gaszuführungsöffnung auf der Fahrgastseite der Trennwand eingestellt ist. Wenn das Auffalten bevorzugter ausgehend von der obengenannten Oberseite des Airbags aus erfolgen soll, ist es bevorzugt, dass die Gaszuführöffnung nur auf derjenigen Seite der Trennwand vorhanden ist, die weiter vom Fahrgast entfernt liegt.
  • Bei der obenbeschriebenen Airbagvorrichtung ist die Aufblaseinrichtung vorzugsweise auf derjenigen Seite im Inneren des Gehäuses untergebracht, die weiter vom Fahrgast entfernt liegt, und der Airbag ist in unterteilter Weise in einem ersten Aufnahmeteil auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung und einem zweiten Aufnahmeteil auf der Gehäuseöffnungsseite der Aufblaseinrichtung untergebracht. Infolgedessen wird beim Entfalten des Airbags zunächst der gefaltete Abschnitt im zweiten Aufnahmeteil aufgeblasen, und dann wird der im ersten Aufnahmeteil aufgenommene gefaltete Abschnitt des Airbags schnell aufgeblasen, wodurch es möglich ist, die Auffaltungs-Reihenfolge des Airbags zu kontrollieren. Daher ist es möglich, die obengenannte Kontrolle des Auffaltverhaltens auf gute Weise auszuführen.
  • In diesem Fall ist das Gehäuse vorzugsweise so im Fahrzeug angebracht, dass es nach oben offen ist, und der gefaltete Abschnitt des oberen Teils des Airbags ist im zweiten Aufnahmeteil untergebracht, während der gefaltete Abschnitt des unteren Teils des Airbags, der den unteren Teil des aufgefalteten Airbags bilden soll, im ersten Aufnahmeteil untergebracht ist. Durch diese Maßnahme ist es möglich, den oberen Teil des Airbags beim Auffalten desselben früh aufzublasen und eine Oberfläche zum Zurückhalten eines Fahrgasts auszubilden, woraufhin der andere Teil des Airbags schnell aufgeblasen wird.
  • Auch ist der obere Teil des Airbags vorzugsweise balgförmig gefaltet, während sein unterer Teil rollenförmig gefaltet ist. Durch diese Maßnahme ist es möglich, ein früheres Auffalten des unteren Teils des Airbags zu ermöglichen.
  • Es ist auch möglich, eine andere Faltstruktur zu verwenden, abhängig von Faktoren wie der Form des Airbags, und z. B. können sowohl der obere als auch der untere Teil des Airbags in Rollenform gefaltet sein.
  • Mit der Airbagvorrichtung gemäß dieser ersten Erscheinungsform der Erfindung ist es möglich, eine Kontrolle des Auffaltverhaltens des Airbags auf solche Weise auszuführen, dass er von seinem oberen Teil her aufgefaltet wird, da die Ausströmeinrichtung mit einer Trennwand versehen ist, wobei die Fahrgastseite dieser Trennwand einen Aufnahmeteil für den Airbag bildet, und wobei ein Gasführungskanal zum direkten Ausblasen von Gas zum Gehäuse-seitigen Endabschnitt des oberen Teils des Airbags auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand ausgebildet ist.
  • Bei der Airbagvorrichtung gemäß der im Anspruch 6 definierten zweiten Erscheinungsform der Erfindung wird, da der Airbag in unterteilter Form in einem ersten Aufnahmeteil auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung und einem zweiten Aufnahmeteil auf der Gehäuseöffnungsseite der Aufblaseinrichtung untergebracht ist, beim Auffalten zunächst der im zweiten Aufnahmeteil untergebrachte gefaltete Abschnitt aufgeblasen, und dann wird der im ersten Aufnahmeteil untergebrachte gefaltete Abschnitt schnell aufgeblasen, weswegen es möglich ist, die Auffaltungs-Reihenfolge des Airbags zu kontrollieren. D. h., dass durch das Unterteilen des Airbags in zwei Abschnitte eine bestimmte Kontrolle des Auffaltverhaltens desselben erzielt wird. Auch ist, da der Airbag auf diese Weise in zwei Abschnitten gepackt ist, die Fläche der Gehäuseöffnung nicht zu groß, wie dies bei der obenbeschriebenen Parallelanordnung gemäß der einschlägigen Technik der Fall ist.
  • Bei dieser Airbagvorrichtung ist das Gehäuse vorzugsweise so im Fahrzeug montiert, dass es nach oben offen ist, und ein gefalteter Abschnitt des unteren Teils des Airbags, der den unteren Teil des entfalteten Airbags bilden soll, ist im ersten Aufnahmeteil untergebracht, während ein gefalteter Abschnitt des oberen Teils, der den oberen Teil des aufgefalteten Airbags bilden soll, im zweiten Aufnahmeteil untergebracht ist. Durch diese Maßnahme ist es beim Auffalten des Airbags möglich, den oberen Teil desselben früh aufzublasen und eine Fläche zum Festhalten eines Fahrgasts zu bilden, und dann den unteren Teil schnell aufzublasen.
  • In diesem Fall ist der untere Teil des Airbags vorzugsweise rollenförmig gefaltet, während sein oberer Teil balgförmig gefaltet ist. Auf diese Weise ist es möglich, ein früheres Auffalten des oberen Teils des Airbags zu erzielen.
  • Es ist auch möglich, eine andere Faltstruktur zu verwenden, abhängig von Faktoren wie der Form des Airbags, und z. B. können sowohl der obere als auch der untere Teil des Airbags rollenförmig gefaltet sein.
  • Bei der obenbeschriebenen Airbagvorrichtung ist vorzugsweise eine Ausströmeinrichtung zum Regulieren der Strömung des von der Aufblaseinrichtung erzeugten Gases so angeordnet, dass sie die Aufblaseinrichtung bedeckt, und Gaszuführöffnungen der Ausströmeinrichtung sind so angeordnet, dass ihre Öffnungsfläche auf der Seite des zweiten Aufnahmeteils größer als ihre Öffnungsfläche auf der Seite des ersten Aufnahmeteils ist. Wenn dies der Fall ist, ist es möglich, das Auffalten ausgehend vom zweiten Aufnahmeteil gleichmäßiger aus zuführen, da das durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas vorzugsweise in den im zweiten Aufnahmeteil untergebrachten gefalteten Abschnitt des Airbags geleitet werden kann.
  • In diesem Fall ist die Ausströmeinrichtung vorzugsweise mit einer Trennwand versehen, die sich zur Gehäuseöffnungsseite erstreckt und den ersten Aufnahmeteil vom zweiten Aufnahmeteil abtrennt, wobei es durch diese Maßnahme möglich ist, dass das durch die Aufblaseinrichtung erzeugte Gas vorzugsweise zum im zweiten Aufnahmeteil untergebrachten gefalteten Abschnitt geführt wird.
  • Durch diese zweite Erscheinungsform der Erfindung ist es möglich, eine kompakte Airbagvorrichtung zu schaffen, bei der das Auffaltverhalten des Airbags sicher kontrolliert wird. Bei der Airbagvorrichtung gemäß der dritten Erscheinungsform der Erfindung, wie sie durch den beigefügten Anspruch 12 definiert ist, liegen der obere und der untere Teil des Airbags jeweils über einem Bereich der Ausströmeinrichtung, die die Aufblaseinrichtung bedeckt. Jeder dieser Bereiche hat dieselbe Größe, jedoch unterscheiden sich die Öffnungsflächen von in ihnen vorhandenen Öffnungen.
  • Da bei dieser Airbagvorrichtung die gesamte Öffnungsfläche der Gaszuführöffnungen in der Ausströmeinrichtung auf der Seite, auf der der obere Teil des Airbags angebracht ist, größer ist als die gesamte Öffnungsfläche der Gaszuführöffnungen auf der Seite, auf der der untere Teil angebracht ist, wird von der Aufblaseinrichtung ausgeblasenes Gas während der Anfangsperiode des Auffaltens des Airbags vorzugsweise in den oberen Teil desselben geleitet. Im Ergebnis wird zunächst der obere Teil aufgeblasen, und danach wird schnell der untere Teil aufgeblasen, um eine vorbestimmte aufgefaltete Form zu erzielen. Im Ergebnis wird ein gutes Auffaltverhalten erzielt.
  • Bei dieser Airbagvorrichtung kann die Öffnungsfläche auf der Seite, auf der sich der obere Teil des Airbags befindet, zu mehr als 80% der gesamten Öffnungsfläche der Aufblaseinrichtung eingestellt sein. In diesem Fall ist sicher für das obengenannte bevorzugte Hineinführen von Gas in den oberen Teil des Airbags gesorgt.
  • Bei dieser Airbagvorrichtung kann die Anzahl von Gaszuführöffnungen links-rechts-symmetrisch in der Ausströmeinrichtung angeordnet sein. In diesem Fall wird Gas in gleicher Weise nach links und rechts geführt, und es ist ein links-rechts-symmetrisches Auffalten möglich.
  • Auch kann die Öffnungsfläche am linken und rechten Ende der Ausströmeinrichtung größer als diejenige in der Mitte derselben eingestellt sein. Durch diese Maßnahme wird das Auffalten des Airbags zu den Seiten hin gefördert, und es kann ein noch besseres Auffaltverhalten erzielt werden.
  • Auch kann die Anzahl der Gaszuführöffnungen bei dieser Airbagvorrichtung ein Satz im wesentlichen kreisförmiger, kleiner Löcher sein. Dies erhöht die Wirkung der Ausströmeinrichtung hinsichtlich der Regulierung der Gasströmung.
  • Eine weitere Variante der dritten Erscheinungsform der Erfindung ist im abhängigen Anspruch 17 dargelegt. Bei der Vorrichtung mit diesem Aufbau wird von der Aufblaseinrichtung ausgeblasenes Gas durch die Gaszuführöffnungen auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Ausströmeinrichtung in den oberen Teil des Airbags geführt, während Gas durch die Gaszuführöffnungen auf der Fahrgastseite der Ausströmeinrichtung in den unteren Teil des Airbags geführt wird. Hierbei wird, da die Öffnungsfläche auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Ausströmeinrichtung größer als die Öffnungsfläche auf der Fahrgastseite ist, Gas vorzugsweise in den oberen Teil des Airbags geleitet, und im Ergebnis wird dieser obere Teil zunächst aufgeblasen, und anschließend wird der untere Teil schnell aufgeblasen, um eine vorbestimmte Auffaltungsform zu schaffen. Im Ergebnis wird ein gutes Auffaltverhalten erzielt.
  • In diesem Fall wird die Öffnungsfläche auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite vorzugsweise zu über 80% der gesamten Öffnungsfläche der Aufblaseinrichtung eingestellt. In diesem Fall wird sicher für das obengenannte bevorzugte Führen von Gas in den oberen Teil des Airbags gesorgt.
  • Bei einer Airbagvorrichtung gemäß der dritten Erscheinungsform der Erfindung kann als Ergebnis des verbesserten Öffnungsmusters der Gaszuführöffnungen der Aufblaseinrichtung ein bevorzugtes Aufblasverhalten auf einfache Weise ohne gesondertes Anbringen von Aufblas-Kontrolleinrichtungen, wie Stricken, erhalten werden, bei dem der obere Teil des Airbags als erstes aufgeblasen wird und danach schnell der untere Teil aufgeblasen wird.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von durch Figuren veranschaulichten bevorzugten Ausführungsbeispielen näher beschrieben.
  • 1 ist eine vertikale Schnittansicht einer Airbagvorrichtung 10 gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2 ist eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht der Airbagvorrichtung 10;
  • 3A bis 3C sind Schnittansichten, die das Auffaltverhalten eines Airbags 3 in der Airbagvorrichtung 10 veranschau lichen;
  • 4 ist eine Draufsicht, die ein modifiziertes Beispiel einer Ausströmeinrichtung 5 in der Airbagvorrichtung 10 zeigt;
  • 5 ist ein Vertikalschnitt einer Airbagvorrichtung 11, die ein Beispiel zeigt, bei dem die Position einer Trennwand 51 der Ausströmeinrichtung 5 beim ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel geändert ist;
  • 6 ist eine Schnittansicht einer Airbagvorrichtung 12 eines zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 7 ist eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht der Airbagvorrichtung 12;
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht, die ein modifiziertes Beispiel einer Ausströmeinrichtung 5 in der Airbagvorrichtung 12 zeigt;
  • 9 ist ein Vertikalschnitt einer Airbagvorrichtung 13 eines dritten bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 10 ist eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht der Airbagvorrichtung 13;
  • 11A und 11B sind Schnittansichten, die das Auffaltverhalten eines Airbags 3 in der Airbagvorrichtung 13 veranschaulichen;
  • 12 bis 15 sind Vertikalschnitte einer jeweiligen Airbagvorrichtung 14 bis 17 eines vierten bis siebten bevorzug ten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 16A bis 16D sind Ansichten, die die Faltstruktur eines Airbags beim siebten bevorzugten Ausführungsbeispiel veranschaulichen;
  • 17A und 17B sind Schnittansichten, die das Auffaltverhalten eines Airbags in der Airbagvorrichtung 17 veranschaulichen;
  • 18 ist ein Vertikalschnitt einer Airbagvorrichtung 18 eines achten bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 19 ist eine Schnittansicht einer Airbagvorrichtung 19 eines neunten bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das in einem Fahrzeug montiert ist;
  • 20 ist eine perspektivische Explosionsansicht der Airbagvorrichtung 19;
  • 21 ist eine Draufsicht, die das Öffnungsmuster einer Ausströmeinrichtung 5 der Airbagvorrichtung 19 zeigt;
  • 22 ist eine Draufsicht, die ein anderes Beispiel eines Öffnungsmusters der Ausströmeinrichtung 5 zeigt;
  • 23 ist eine vertikale Schnittansicht einer Airbagvorrichtung gemäß der einschlägigen Technik; und
  • 24 ist ein Vertikalschnitt einer anderen Airbagvorrichtung gemäß der einschlägigen Technik.
  • Die Airbagvorrichtung 10 gemäß den 1, 2 sowie 3A bis 3C besteht aus einem nach oben offenen Gehäuse 2, das in einem Armaturenbrett IP vor einem Sitz in einem Fahrzeug montiert ist, einem Airbag 3, der in gefaltetem Zustand in dieses Gehäuse 2 hineingepackt ist, einer zylindrischen Aufblaseinrichtung 4, die ein Gaserzeuger ist, und einer Ausströmeinrichtung 5 zum Einstellen des durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugten Gasstroms. Die Vorrichtung ist so aufgebaut, dass, im Fall eines Zusammenstoßes, durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas den Airbag 3 zur Rückseite des Fahrzeugs hin aufbläst, um den Körper eines Fahrgasts aufzufangen. Ein Deckel 6 bedeckt die Öffnung 21 des Gehäuses, und er ist so aufgebaut, dass er durch den Aufblasdruck des Airbags 3 geöffnet wird.
  • Das Gehäuse 2 ist ein kastenförmiger Behälter aus Metall mit einer rechteckigen Öffnung 21. Dieses Gehäuse 2 ist, wie es in den 3A bis 3C dargestellt ist, so an einer Oberseite des Armaturenbretts IP montiert, dass es im wesentlichen nach oben offen ist. Genauer gesagt, ist das Gehäuse 2 so angebracht, dass sein unteres Ende leicht zur Vorderseite des Fahrzeugs geneigt ist.
  • Die Aufblaseinrichtung 4 ist am Boden des Gehäuses 2 in dessen Inneres so eingesetzt, dass sich ihre axiale Richtung in der Breitenrichtung des Fahrzeugs erstreckt, und sie ist im wesentlichen zentral in der Längsrichtung des Gehäuses 2 angeordnet. Wie es in 2 dargestellt ist, ist diese Aufblaseinrichtung 4 von einem Hybridtyp, und sie ist mit Gas unter hohem Druck gefüllt, mit einem Gasausblasteil 41 an einem Ende. Für die Aufblaseinrichtung 4 besteht keine Beschränkung auf diesen Hybridtyp mit Gasausblasteil an einem Ende, sondern sie kann eine solche sein, die einen Gasausblasteil aufweist, der sich über ihre gesamte Länge erstreckt.
  • Die Ausströmeinrichtung 5 besteht aus einem Metallblechmaterial und ist durch Verschweißen, Vernieten oder Verschrauben so an den Innenseiten des Gehäuses 2 befestigt, dass sie die Aufblaseinrichtung 4 von der Seite der Öffnung 21 des Gehäuses her abdeckt. Diese Ausströmeinrichtung 5 unterteilt das Innere des Gehäuses 2 in einen Raum auf der Bodenseite des Gehäuses, in dem die Aufblaseinrichtung 4 untergebracht ist, und einen Raum auf der Seite der Gehäuseöffnung 21, in dem der Airbag 3 aufgenommen ist.
  • In der Ausströmeinrichtung 5 ist eine Trennwand 51, die den Raum auf der Gehäuseöffnung 21 in eine Fahrgastseite, d. h. die Rückseite in der Längsrichtung des Fahrzeugs, und eine Seite unterteilt, die weiter vom Fahrgast entfernt ist, d. h., die zur Vorderseite des Fahrzeugs hin liegt, so ausgebildet, dass sie von der Oberfläche der Aufblaseinrichtung zur Seite der Gehäuseöffnung 21 hin vorsteht. Diese Trennwand 51 ist an einer Position angeordnet, die in bezug auf das Längsrichtungszentrum des Gehäuses 2 mehr zur Seite liegt, die weiter vom Fahrgast entfernt ist, und sie erstreckt sich über die volle Breite des Gehäuses 2. Die Höhe der Trennwand 51 ist so eingestellt, dass sie gegenüber der Gehäuseöffnung 21 leicht zur Seite des Gehäusebodens hin zurückversetzt ist. Dank dieser Trennwand 51 ist zwischen ihr und der Wand des Gehäuses 2 an der vom Fahrgast weiter entfernten Seite ein Gasführungskanal 7 ausgebildet, der durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas vom Raum an der Bodenseite des Gehäuses 2 zur Gehäuseöffnung 21 leitet. Auch ist auf der Fahrgastseite der Trennwand 51 ein Airbag-Aufnahmeteil 8 ausgebildet, in dem der gefaltete Airbag 3 aufgenommen ist.
  • Zuführöffnungen 52 zum Liefern von durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugten Gas in den Airbag 3 sind in der Ausströmeinrichtung 5 auf der Seite der Trennwand 51 ausgebildet, die weiter vom Fahrgast entfernt liegt. Diese Zuführöffnungen 52 sind am unteren Ende, d. h. dem Einlassende, des Gas führungskanals 7 ausgebildet, und, wie es in 2 dargestellt ist, verfügen sie jeweils über eine Form mit geschlossener Kurve, wie im wesentlichen Kreisform, und sie sind mehrfach (z. B. dreifach) in der Breitenrichtung des Gehäuses 2 angeordnet. Diese Ausströmeinrichtung 5 mit der Trennwand 51 kann integral durch Pressformen oder dergleichen hergestellt werden, oder sie kann dadurch hergestellt werden, dass eine Trennwand 51 durch z. B. Verschweißen an der Oberfläche der Ausströmeinrichtung oder am Gehäuse befestigt wird.
  • Der Airbag 3 ist ein mit dreidimensionaler Form unter Verwendung eines Tuchs aus einer Kunstfaser oder dergleichen genähter Beutel mit einer Montageöffnung, die mittels Nieten 91 und einer Airbag-Befestigungseinrichtung 9 an der Innenseite der Gehäuseöffnung 21 befestigt ist. Dieser Airbag 3 ist mit einer vorbestimmten Form gefaltet, und sein gefalteter Abschnitt 31 ist im Airbag-Aufnahmeteil 8 auf der Fahrgastseite der Trennwand 51 aufgenommen, wie oben angegeben. Aus dem obengenannten gefalteten Abschnitt 31 ist ein Montageendeabschnitt 32a zum Befestigen eines oberen Teils 32 des Airbags am Gehäuse 2, um einen oberen Teil des entfalteten Airbags 3 zu bilden, d. h. mit einer Form des Airbags beim Abschluss seines Auffaltvorgangs, wie in 3C dargestellt, herausgeführt, und er ist so angeordnet, dass er die Umgebung des Auslasses des Gasführungskanals 7, d. h. dessen Oberseite, abdeckt.
  • Der Airbag 3 ist in seiner vertikalen Richtung in Balgform gefaltet, wie in 1 dargestellt, um wirkungsvoll ein fortschreitendes Auffalten von seinem oberen Teil 32 aus zu ermöglichen, wenn ein Aufblasen erfolgt. D. h., dass er so gefaltet ist, dass seine Faltabschnitte von seinem oberen Teil 32 zu seinem unteren Teil 33 so übereinanderliegen, dass ein unterer Teil des entfalteten Airbags gebildet ist.
  • Wie in 2 dargestellt, sind im Gehäuse 2 Einführlöcher 22 für die Nieten 91 zum Montieren des Airbags 3 an ihm vorhanden. In 2, wie auch in den 7 und 10, die später erörtert werden, ist der Airbag 3 nicht dargestellt.
  • Bei dieser Airbagvorrichtung 10 wird, wie es in 3A dargestellt ist, im Fall eines Zusammenstoßes, von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas durch den Gasführungskanal 7 zur Gehäuseöffnung 21 geleitet, und dem darüberliegenden Montageendeabschnitt 32a des oberen Teils 32 des Airbags zugeführt. Im Ergebnis beginnt dieser Montageendeabschnitt 32a zu expandieren, und dieser Expansionsdruck öffnet den Deckel 6. Dann wird, wie es in 3B dargestellt ist, ausgehend mit dem oberen Teil des Airbags, der gefaltete Abschnitt 31 desselben herausgezogen und fortschreitend aufgefaltet. Wenn der gesamte gefaltete Abschnitt 31 herausgezogen ist, wie es in 3C dargestellt ist, ist der Auffaltvorgang beendet.
  • So kann bei dieser Airbagvorrichtung 10 ab der Anfangsperiode des Auffaltvorgangs des Airbags 3 für ein fortschreitendes Auffalten ab der Seite des oberen Teils 32 desselben bis zur Seite seines unteren Teils 33 gesorgt werden. Demgemäß kann dafür gesorgt werden, dass sich der Airbag 3 gleichmäßig auffaltet, so dass ein gutes Auffaltverhalten erzielbar ist. Ferner kann dieses Auffaltverhalten auf zufriedenstellende Weise erzielt werden, da der obengenannte Raum auf der Seite der Gehäuseöffnung 21 durch die Trennwand 51 der Ausströmeinrichtung 5 in den Gasführungskanal 7 zum Leiten von Gas zum Montageendeabschnitt 32a des oberen Teils 32 des Airbags sowie den Airbag-Aufnahmeteil 8 unterteilt ist, in dem der gefaltete Abschnitt 31 des Airbags 3 aufgenommen ist.
  • Obwohl beim obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbei spiel die Zuführöffnungen 52 der Ausströmeinrichtung 5 nur auf derjenigen Seite der Trennwand 51 angeordnet sind, die weiter vom Fahrgast wegliegt, können Zuführöffnungen 52 sowohl auf dieser Seite als auch der Fahrgastseite der Trennwand 51 vorhanden sein. Jedoch ist es in diesem Fall erforderlich, dass diese Zuführöffnungen 52 so vorliegen, dass die Gesamtfläche der Zuführöffnungen auf der Seite der Trennwand 51 der Ausströmeinrichtung 5, die weiter vom Fahrgast wegliegt, größer ist als die Gesamtfläche der Zuführöffnungen auf der Fahrgastseite. Z. B. können, wie es in 4 dargestellt ist, große Zuführöffnungen 52 auf derjenigen Seite der Trennwand 51 vorhanden sein, die weiter vom Fahrgast wegliegt, mit kleineren Zuführöffnungen 52 auf der Fahrgastseite.
  • Auch ist zwar beim obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel die Trennwand 51 mehr zu derjenigen Seite hin angeordnet, die in bezug auf die Längsrichtung des Inneren des Gehäuses 2 weiter vom Fahrgast wegliegt, jedoch kann sie im wesentlichen zentral in der Längsrichtung angeordnet sein, wie bei der in 5 dargestellten Airbagvorrichtung 11. Aus dem Gesichtspunkt, die Fläche der Öffnung des Gehäuses 2 klein zu machen, ist es jedoch bevorzugt, dass die Trennwand 51 auf derjenigen Seite des Gehäuses 2 liegt, die weiter vom Fahrgast entfernt ist, wie dies beim obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel der Fall ist.
  • Das zweite bevorzugte Ausführungsbeispiel, wie es in den 6 und 7 dargestellt ist, unterscheidet sich vom obenbeschriebenen ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel dahingehend, dass die Gaszuführöffnung 52 der Ausströmeinrichtung 5 am oberen Ende, d. h. am Auslassende des Gasführungskanals 7, vorhanden ist. D. h., dass die Ausströmeinrichtung 5 bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel aus einer Trennwand 51, einem Teil, der sich vom unteren Ende dieser Trennwand 51 zur Wand des Gehäuses 2 auf der Fahrgastseite erstreckt, und einem Teil besteht, der sich vom oberen Ende der Trennwand 51 zur Wand des Gehäuses 2, die auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite liegt, erstreckt, wobei die Gaszuführöffnung 52 in demjenigen Teil ausgebildet ist, der sich zur Wand auf der vom Fahrgast weiter entfernten Seite erstreckt. Wie es in 7 dargestellt ist, besteht die Gaszuführöffnung 52 aus einer rechteckigen Öffnung, die beinahe über den gesamten Bereich desjenigen Teils ausgebildet ist, der sich zur Wand auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite erstreckt.
  • Auch bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel werden dieselben Wirkungen wie beim ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel erzielt, und es ist auch möglich, da die Gasströmung durch den Gasführungskanal 7 kontrolliert wird, ein stabiles Auffaltverhalten des Airbags 3 selbst dann zu erzielen, wenn die Gaszuführöffnung 52 eine rechteckige Öffnung ist, wie oben beschrieben.
  • Wie es in 8 dargestellt ist, können auch bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel, wie beim ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel, mehrere Zuführöffnungen 52 in der Ausströmeinrichtung 5 vorhanden sein. Auch können Zuführöffnungen 52 in solchem Ausmaß, dass sie die obengenannten Wirkungen nicht beeinträchtigen, auf der Fahrgastseite der Trennwand 51 vorhanden sein.
  • Das dritte bevorzugte Ausführungsbeispiel, wie es in den 9 bis 11 dargestellt ist, unterscheidet sich vom obenbeschriebenen ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel dahingehend, dass die Aufblaseinrichtung 4 gegenüber dem ungefähren Längsrichtungszentrum des Gehäuses 2 zu derjenigen Seite hin verschoben angeordnet ist, die weiter vom Fahrgast wegliegt, und dass auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung 4 auch ein Aufnahmeteil für den Airbag 3 vorhanden ist.
  • D. h., dass die Aufblaseinrichtung 4 in der Nähe des Bodens und der vom Fahrgast weiter entfernten Seitenwand des Gehäuses 2 angeordnet ist. Die Ausströmeinrichtung 5 ist so angebracht, dass sie die Aufblaseinrichtung 4 von der Fahrgastseite und der Öffnungsseite des Gehäuses her abdeckt. Der Aufnahmeteil 8 für den Airbag 3 besteht aus einem ersten Aufnahmeteil 81, der auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung 4 zwischen einer Fahrgast-seitigen Wand der Ausströmeinrichtung 5 und der Fahrgast-seitigen Wand des Gehäuses 2 ausgebildet ist, und einem zweiten Aufnahmeteil 82 auf der Seite der Gehäuseöffnung 21 der Aufblaseinrichtung 4, und der durch eine Wand der Ausströmeinrichtung 5 auf der Seite der Gehäuseöffnung 21, die Fahrgast-seitige Wand des Gehäuses 2 und die Trennwand 51 begrenzt wird.
  • Auch ist der gefaltete Abschnitt des oberen Teils 32 des Airbags 3 im zweiten Aufnahmeteil 82 aufgenommen, während der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 33 desselben im ersten Aufnahmeteil 81 aufgenommen ist, so dass der Airbag 3 in zwei Abschnitte unterteilt ist. D. h., dass der Airbag 3 so gefaltet ist, dass sein oberer Teil 2 und sein unterer Teil 33 jeweils einen gefalteten Abschnitt bilden, die in den jeweiligen Aufnahmeteilen 82, 81 aufgenommen sind.
  • Genauer gesagt, wird der Airbag 3 durch seinen oberen Teil 32 in seiner Ebene ausgebreitet, und der untere Teil 31 wird nach oben und unten gezogen, und in diesem Zustand werden die linke und die rechte Seite des Airbags bis auf die Breite des Gehäuses 2 gefaltet, um einen in vertikaler Richtung gestreckten, bandförmigen Körper zu bilden, und dann wird, wie es in 9 dargestellt ist, der untere Teil 33, der den unteren Teil dieses bandförmigen Körpers bildet, rollenförmig gefaltet und in den ersten Aufnahmeteil 81 einge setzt, während der obere Teil 32, der den oberen Teil des bandförmigen Körpers bildet, balgförmig gefaltet wird und in den zweiten Aufnahmeteil 82 eingesetzt wird.
  • Bei dieser Airbagvorrichtung 13 wird, im Fall eines Zusammenstoßes, durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas durch den Gasführungskanal 7 zum Montageendeabschnitt 32a des oberen Teils 32 des Airbags geleitet. Im Ergebnis expandiert, wie es in 11A dargestellt ist, der gefaltete Abschnitt des oberen Teils 32 des Airbags früh und bildet eine Fläche zum Zurückhalten eines Fahrgasts. Dann expandiert, wie es in 11B dargestellt ist, der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 33 des Airbags, während er durch den oberen Teil 32 schnell herausgezogen wird.
  • Dadurch, dass die gefalteten Abschnitte des oberen Teils 32 und des unteren Teils 33 des Airbags auf diese Weise gesondert untergebracht sind, kann dafür gesorgt werden, dass der obere Teil 32 leicht expandiert und der untere Teil 33 danach schnell expandiert, wodurch eine bestimmte Kontrolle des Auffaltverhaltens erzielt ist.
  • Auch ist die Expansion des oberen Teils 32 des Airbags schneller, da dieser Teil, der im zweiten Aufnahmeteil 82 untergebracht ist, balgförmig gefaltet ist, und es ist eine Kontrolle des Auffaltverhaltens möglich.
  • Aus dem Gesichtspunkt, die Fläche der Gehäuseöffnung klein zu machen, ist die Längsabmessung des ersten Aufnahmeteils 81 vorzugsweise so klein wie möglich, wobei es aber immer noch möglich ist, dass der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 33 des Airbags in ihm aufgenommen werden kann.
  • Auch dann, wenn die gesamte Öffnungsfläche der Zuführöffnungen 52 der Ausströmeinrichtung 5 auf der Seite der Trennwand 51, die weiter vom Fahrgast entfernt liegt, groß gemacht wird, wie bei den obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispielen, ist es möglich, auch Zuführöffnungen 52 auf der Fahrgastseite der Trennwand 51 anzubringen. Dieser Punkt gilt in ähnlicher Weise für die nachfolgend beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele.
  • Das in 12 dargestellte vierte bevorzugte Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dem Grunde nach ähnlich dem obenbeschriebenen dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel, jedoch verfügt es über das Merkmal, dass, wie beim obenbeschriebenen zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiel, die Gaszuführöffnung 52 der Ausströmeinrichtung 5 am Auslassende des Gasführungskanals 7 angeordnet ist. Auch in diesem Fall werden ähnliche Wirkungen wie beim dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel erzielt, und es ist auch möglich, da die Gasströmung durch den Gasführungskanal 7 reguliert wird, ein stabiles Auffaltverhalten des Airbags 3 selbst dann zu erzielen, wenn die Gaszuführöffnung 52 eine rechteckige Öffnung ist, wie oben beschrieben.
  • Beim in 13 dargestellten fünften bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung unterscheidet sich die Position der Trennwand 51 von der beim obenbeschriebenen dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel. Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist nämlich die Fahrgast-seitige Wand der Ausströmeinrichtung 5 nach oben zur Gehäuseöffnung 21 hin verlängert, und dieser verlängerte Teil ist zur Trennwand 51 gemacht, um den Gasführungskanal 7 vom Airbag-Aufnahmeteil 8 abzutrennen. In diesem Fall ist der Wirkungsgrad beim Zuführen von Gas zum Airbag 3 hervorragend, da es möglich ist, den Gasführungskanal 7 groß zu machen. Jedoch ist hinsichtlich des Gesichtspunkts, die Fläche der Gehäuseöffnung klein zu machen, das obenbeschriebene dritte bevorzugte Ausführungsbeispiel besser.
  • Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind der obere Teil 32 des Airbags, wie er im zweiten Aufnahmeteil 82 aufgenommen ist, und der im ersten Aufnahmeteil 81 aufgenommene untere Teil 33 beide in Rollenform gefaltet. Wenn der obere Teil 32 und der untere Teil 33 auf diese Weise gesondert im zweiten Aufnahmeteil 82 und im ersten Aufnahmeteil 81 aufgenommen sind, ist ihre Faltstruktur nicht auf die Strukturen der obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele 3 und 4 beschränkt, bei denen der obere Teil 32 balgförmig gefaltet ist, während der untere Teil 33 rollenförmig gefaltet ist, sondern es kann eine andere Faltstruktur abhängig von der Form des Airbags 3 und der die Vorrichtung aufbauenden Elemente verwendet werden. Z. B. können sowohl der obere Teil 32 als auch der untere Teil 33 balgförmig gefaltet sein.
  • Das sechste bevorzugte Ausführungsbeispiel gemäß 14 unterscheidet sich vom obenbeschriebenen fünften bevorzugten Ausführungsbeispiel dahingehend, dass die Zuführöffnungen 52 am Auslassende des Gasführungskanals 7 vorhanden sind.
  • Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Faltstruktur des Airbags 3 dergestalt, dass sein oberer Teil 32 balgförmig gefaltet ist, während sein unterer Teil 33 rollenförmig gefaltet ist, wie dies beim dritten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Fall ist.
  • Die in 15 dargestellte Airbagvorrichtung 17 gemäß dem siebten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ebenfalls an einem Armaturenbrett vor dem Sitz eines Fahrzeugs montiert, und sie verfügt über ein Gehäuse 2, einen Airbag 3, eine Aufblaseinrichtung 4, eine Ausströmeinrichtung 5 und einen Deckel 6, und sie ist so aufgebaut, dass, im Fall eines Zusammenstoßes, von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas den Airbag 3 zur Rückseite des Fahrzeugs hin aufbläst, um den Körper eines Fahrgasts aufzufangen.
  • Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel verfügt das Gehäuse 2 über im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einer gekrümmten Unterseite, und es ist zur Vorderseite des Fahrzeugs hin fortschreitend nach unten abgeschrägt.
  • Die am Boden in das Gehäuse 2 eingesetzte Aufblaseinrichtung 4 ist leicht zur Fahrzeugvorderseite hin, d. h. auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite, in bezug auf das Längsrichtungszentrum C des Gehäuses 2 angeordnet. Genauer gesagt, ist die Aufblaseinrichtung 4 in der Nähe des Bodens und der weiter vom Fahrgast entfernten Seitenwand des Gehäuses 2 angeordnet.
  • Die Ausströmeinrichtung 5 ist so im Inneren des Gehäuses 2 angebracht, dass sie die Aufblaseinrichtung 4 von der Fahrgastseite und der Seite der Gehäuseöffnung 21 her abdeckt. Diese Ausströmeinrichtung 5 unterteilt das Innere des Gehäuses 2 in einen Aufnahmeraum 59 für die Aufblaseinrichtung 4 sowie einen Aufnahmeraum 57 für den Airbag 3. Der Aufnahmeraum 57 für den Airbag 3 besteht aus einem ersten Aufnahmeteil 71, der auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung 4 zwischen einer Fahrgast-seitigen Wand der Ausströmeinrichtung 5 und der Fahrgast-seitigen Wand des Gehäuses 2 ausgebildet ist, und einem zweiten Aufnahmeteil 72, der auf der Seite der Gehäuseöffnung 21 der Aufblaseinrichtung 4 über einer Gehäuseöffnungs-Seitenwand der Ausströmeinrichtung 5 ausgebildet ist. In der Gehäuseöffnungs-Seitenwand der Aus strömeinrichtung 5 ist eine Gaszuführöffnung 52 vorhanden, die von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas in den zweiten Aufnahmeteil 72 für den Airbag 3 liefert.
  • Der Airbag 3 ist, wie es in 16A dargestellt ist, ein mit dreidimensionaler Form unter Verwendung eines Tuchs aus einer Kunstfaser oder dergleichen genähter Beutel mit einer Montageöffnung 63, die mittels Nieten oder dergleichen und einer Airbag-Befestigungseinrichtung 9 an der Innenseite der Gehäuseöffnung 21 befestigt ist. Dieser Airbag 3 ist mit vorbestimmter Form gefaltet, und ein gefalteter unterer Teil 33 des Airbags, der beim aufgefalteten Airbag einen Unterteil bildet, ist im ersten Aufnahmeteil 71 untergebracht, während ein gefalteter oberer Teil 32 im zweiten Aufnahmeteil 72 untergebracht ist. D. h., dass der Airbag 3 so gefaltet ist, dass sein oberer Teil 32 und sein unterer Teil 33 jeweils einen gefalteten Abschnitt bilden, die in den jeweiligen Aufnahmeteilen 71, 72 untergebracht sind.
  • Genauer gesagt, wird der Airbag 3 durch den oberen Teil 32 in einer Ebene ausgebreitet, und sein unterer Teil 33 wird nach oben und unten gezogen, wie es in 16B dargestellt ist. Dann werden, ausgehend von diesem ausgebreiteten Zustand, linke und rechte Seitenteile 34, 34 an der Montageseite am Gehäuse 2 auf die jeweilige Innenseite von Faltlinien 34a, 34a gefaltet, wie es in 16C dargestellt ist. Dann werden die linken und rechten Seitenteile 34, 34 jeweils in Balgform gefaltet, um einen in vertikaler Richtung langgestreckten bandförmigen Körper 35 zu bilden. D. h., dass die linken und rechten Seitenteile 34, 34 jeweils an einer Reihe von Stellen 34b, 34c gefaltet werden, die zwischen der Mitte des Airbags 3 und seiner linken und rechten Kante liegen, und dass mehrere Faltabschnitte aufeinanderfolgend im mittleren Teil übereinandergelegt werden, um den bandförmigen Körper 35 zu bilden. Wie es in 16D dargestellt ist, wird ein gefalteter Körper dadurch erhalten, dass die obere Seite dieses bandförmigen Körpers 35, d. h. der obere Teil 32 des Airbags, in Balgform gefaltet wird, während die untere Seite des bandförmigen Körpers 35, d. h. der untere Teil 33 des Airbags in Rollenform gefaltet wird.
  • D. h., dass hinsichtlich des oberen Teils 32 der bandförmige Körper 35 an einer Reihe von Stellen 35a, 35b, 35c, 35d, 35e gefaltet ist, die zwischen der Mitte und der Oberkante des bandförmigen Körpers 35 liegen, wobei die mehreren Faltabschnitte aufeinanderfolgend übereinandergelegt sind, und hinsichtlich des unteren Teils 33 ist die untere Seite des bandförmigen Körpers 35 so als Rolle gefaltet, dass die Unterkante 35f des bandförmigen Körpers 35 auf der Innenseite liegt.
  • Der untere Teil 33, der rollenförmig gefaltet ist, wird im ersten Aufnahmeteil 71 untergebracht, wie es in 15 dargestellt ist, und dann wird der obere Teil 32, der balgförmig gefaltet ist, im zweiten Aufnahmeteil 72 so untergebracht, dass er die Oberseite des unteren Teils 33 bedeckt.
  • Bei dieser Airbagvorrichtung 17 expandiert, wie es in 17A dargestellt ist, im Fall eines Zusammenstoßes, von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas den gefalteten Abschnitt des oberen Teils 32 in einem frühen Stadium und bildet dadurch eine Fläche zum Zurückhalten eines Fahrgasts, und dann expandiert, wie es in 17B dargestellt ist, der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 34 auf schnelle Weise, während er durch den oberen Teil 32 herausgezogen wird.
  • So ist es mit dieser Airbagvorrichtung 17 mittels der gefalteten Abschnitte des oberen Teils 32 und des unteren Teils 33 des Airbags 3, die gesondert untergebracht sind, möglich, das Auffaltverhalten des Airbags 3 so zu kontrollieren, dass der obere Teil 32 früh expandiert, während der untere Teil 33 danach schnell expandiert.
  • Auch ist, da der Airbag 3 in unterteilter Form im zweiten Aufnahmeteil 72 über der Aufblaseinrichtung 4 und im ersten Aufnahmeteil 71 auf der Fahrgastseite aufgenommen ist, die Fläche der Gehäuseöffnung nicht groß, wie bei der herkömmlichen, obenbeschriebenen Parallelanordnung, bei der der Airbag und die Aufblaseinrichtung einfach voreinander angeordnet sind.
  • Daher ist es mit der Airbagvorrichtung 17 dieses bevorzugten Ausführungsbeispiels möglich, das Auffaltverhalten des Airbags 3 zu kontrollieren, während die Vorrichtung kompakt gehalten ist.
  • Insbesondere ist, da das von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugte Gas durch die Gaszuführöffnungen 52 der Ausströmeinrichtung 5 zur Seite des zweiten Aufnahmeteils 72 geblasen wird, und da auch der in diesem zweiten Aufnahmeteil 72 aufgenommene obere Teil 32 des Airbags balgförmig gefaltet ist, die Expansion dieses oberen Teils 32 beschleunigt, und es ist eine bestimmtere Kontrolle des Auffaltverhaltens möglich.
  • Hierbei ist, aus dem Gesichtspunkt heraus, die Fläche der Gehäuseöffnung klein zu machen, die Längsrichtungsabmessung des ersten Aufnahmeteils 71 vorzugsweise so klein wie möglich, wobei es immer noch möglich ist, dass der gefaltete Abschnitt des unteren Teils 33 des Airbags in ihm untergebracht wird.
  • Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein Fall beschrieben, bei dem eine Ausströmeinrichtung 5 vorhanden ist, die besonders in solchen Fällen wirksam ist, in denen eine sogenannte Aufblaseinrichtung vom Hybridtyp mit einem Gasausblasteil an einem Ende als Aufblaseinrichtung 4 verwendet ist. Wenn eine Aufblaseinrichtung von einem Typ mit einem Gasausblasteil, der sich entlang ihrer gesamten Länge erstreckt, als Aufblaseinrichtung 4 verwendet wird, ist die Ausströmeinrichtung 5 nicht wesentlich.
  • Auch sind im obigen Fall zwar der obere Teil 32 des Airbags balgförmig gefaltet, während der untere Teil 33 rollenförmig gefaltet ist, jedoch ist die Faltstruktur nicht hierauf beschränkt, sondern abhängig von der Form des Airbags 3, und statt der die Vorrichtung aufbauenden Elemente können andere Faltstrukturen verwendet werden. Z. B. können sowohl der obere Teil 32 als auch der untere Teil 33 in Rollenform oder beide in Balgform gefaltet sein.
  • Das in 18 dargestellte achte bevorzugte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Airbagvorrichtung 18 stimmt dem Grunde nach mit dem obenbeschriebenen siebten bevorzugten Ausführungsbeispiel überein, verfügt jedoch über das Merkmal, dass die Fahrgast-seitige Wand der Ausströmeinrichtung 5 zur Gehäuseöffnung 21 verlängert ist, wobei dieser verlängerte Teil eine Trennwand 62 bildet, die den ersten Aufnahmeteil 71 und den zweiten Aufnahmeteil 72 für den Airbag 3 abteilt. Diese Trennwand 62 ist so ausgebildet, dass sie sich über die gesamte Breite des Gehäuses 2 erstreckt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es möglich, die obengenannte Kontrolle des Auffaltverhaltens gleichmäßiger zu erzielen, da durch die Gaszuführöffnungen 52 der Ausströmeinrichtung 5 in den zweiten Aufnahmeteil 72 geblasenes Gas bevorzugter zum gefalteten Abschnitt des oberen Teils 32 des Airbags geleitet werden kann.
  • Auch bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel können, wie im Fall des siebten bevorzugten Ausführungsbeispiels, was die Faltstruktur des Airbags 3 betrifft, dessen oberer Teil 32 und dessen unterer Teil 33 in Rollenform oder beide in Balgform gefaltet sein.
  • Das in den 19 und 20 dargestellte neunte bevorzugte Ausführungsbeispiel der Airbagvorrichtung 19 ist an einem Armaturenbrett IP vor einem Fahrzeugsitz montiert, und sie verfügt über einen Airbag 3, eine Aufblaseinrichtung 4 und eine Ausströmeinrichtung 5, die innerhalb eines nach oben offenen Gehäuses 2 untergebracht sind.
  • Das Gehäuse 2 ist ein kastenförmiger Behälter mit rechteckiger Horizontalschnittform, der mit im wesentlichen U-förmigem Querschnitt ausgebildet ist und einen gekrümmten Boden aufweist. In diesem gekrümmten Bodenteil des Gehäuses 2 ist eine zylindrische Aufblaseinrichtung 4 so angeordnet, dass ihre axiale Richtung mit der Längsrichtung des Gehäuses 2 übereinstimmt, und ein Befestigungsloch 20 zum Befestigen der Aufblaseinrichtung 4 ist in einer der Stirnwände des Gehäuses 2 vorhanden.
  • Der Airbag 3 ist in gefaltetem oder gerolltem Zustand an der Innenseite der rechteckigen Gehäuseöffnung 21 befestigt. Der Teil des Airbags 3 um seine Öffnung herum ist mit Nieten 91 und einem Paar Beutelbefestigern 9, die sich in der Längsrichtung des Gehäuses 2 erstrecken, an diesem befestigt.
  • Die Aufblaseinrichtung 4 ist mit einem Steuerungsteil (nicht dargestellt) verbunden, und sie bläst, unter bestimmten Bedingungen, wie bei einem Zusammenstoß, Gas in das Gehäuse 2 ein und bläst den Airbag 3 aus der Gehäuseöffnung 21 heraus auf, d. h. zum Fahrgast hin. Diese Aufblaseinrichtung 4 ist vom mit Gas unter hohem Druck geladenem Hybridtyp und verfügt an einem Ende über einen Gasausblasteil 41.
  • Die Ausströmeinrichtung 5 ist ein Metallblechelement zum Regulieren der Strömung des durch die Aufblaseinrichtung 4 erzeugten Gases, und sie ist zwischen dieser Aufblaseinrichtung 4 und dem Airbag 3 angeordnet und durch Verschweißen, Vernieten oder Verschrauben an der Innenseite des Gehäuses 2 befestigt. Diese Ausströmeinrichtung 5 ist so geformt, dass sie der Oberseite der Aufblaseinrichtung 4 folgend, mit der axialen Richtung der Aufblaseinrichtung 4 als ihrer Längsrichtung, konvex nach oben gekrümmt ist, um die Oberseite der Aufblaseinrichtung 4 zu bedecken, wobei sie den Bodenraum des Gehäuses 2, in dem die Aufblaseinrichtung 4 angeordnet ist, gegen den darüberliegenden Raum abteilt.
  • In der Ausströmeinrichtung 5 sind in einem Öffnungsbereich derselben, der der die Aufblaseinrichtung 4 abdeckende Teil der Ausströmeinrichtung 5 ist, eine Anzahl von Gaszuführöffnungen 52 angeordnet, um von der Aufblaseinrichtung 4 erzeugtes Gas in den Airbag 3 zu leiten.
  • Wie es in 19 dargestellt ist, ist diese Airbagvorrichtung 19 so in einem Fahrzeug montiert, dass die Längsrichtung des Gehäuses 2 in der Querrichtung des Fahrzeugs verläuft und die nach oben offene Gehäuseöffnung 21 zur Fahrgastseite hin geneigt ist. D. h., dass die Gehäuseöffnung 21 nach oben und auch zur Fahrgastseite hin zeigt. Die Aufblaseinrichtung 4 ist so angeordnet, dass ihre axiale Richtung mit der Querrichtung des Fahrzeugs übereinstimmt, und die Ausströmeinrichtung 5 ist so angeordnet, dass ihre Längsrichtung ebenfalls mit dieser Querrichtung übereinstimmt.
  • Die Gehäuseöffnung 21 ist mit einem Deckel 6 aus Kunststoff bedeckt. Dieser Deckel 6 verfügt im wesentlichen über rechteckige Form, die an die Form der Gehäuseöffnung 21 angepasst ist, und er ist integral mit dem Armaturenbrett IP des Fahrzeugs ausgebildet, mit solchem Aufbau, dass er durch den Aufblasdruck des Airbags 3 wie eine Tür aufgebrochen oder geöffnet werden kann, so dass sich der Airbag 3 zur Fahrgastseite hin auffalten kann.
  • Nun wird das Muster der mehreren in der Ausströmeinrichtung 5 ausgebildeten Gaszuführöffnungen 52 beschrieben.
  • Der Öffnungsbereich der Ausströmeinrichtung 5 ist durch eine Mittellinie L derselben, die sich in deren Längsrichtung (Querrichtung des Fahrzeugs) erstreckt, in zwei gleiche Teile unterteilt. Wenn der Bereich auf der Fahrgastseite dieser Mittellinie L als Fahrgast-seitiger Bereich P bezeichnet wird und der Bereich auf der entgegengesetzten Seite als weiter vom Fahrgast entfernter Bereich Q bezeichnet wird, sind die obengenannten mehreren Gaszuführöffnungen 52 überwiegend im weiter vom Fahrgast wegliegenden Bereich Q angeordnet, so dass ihre Öffnungsfläche in diesem Bereich Q größer als im Fahrgast-seitigen Bereich P ist. D. h., dass die Gesamtsumme der Flächen der Gaszuführöffnungen 52 im Bereich Q größer als die Summe der Gesamtflächen der Gaszuführöffnungen 52 im Bereich P ist. Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Öffnungsfläche im Bereich Q auf mehr als 80% der Gesamtfläche aller Gaszuführungöffnungen 52 in der Ausströmeinrichtung 5 eingestellt.
  • Wie es in 21 dargestellt ist, besteht diese Anzahl von Gaszuführöffnungen 52 aus einem Satz im wesentlichen kreisförmiger kleiner Löcher, und das Öffnungsmuster ist links-rechts-symmetrisch, d. h. symmetrisch in bezug auf eine Mittellinie M, die die Ausströmeinrichtung 5 in deren Querrichtung schneidet. Damit die Öffnungsfläche am linken und rechten Ende der Ausströmeinrichtung 5 größer als in der Mitte ist, sind an den Enden mehr Gaszuführöffnungen (d. h. kleine Löcher) 52 als in der Mitte ausgebildet.
  • Bei dieser Airbagvorrichtung 19 wird, wie es in 19 dargestellt ist, derjenige Teil, der den oberen Teil 32 des aufgefalteten Airbags 3 bildet, auf derjenigen Seite des Gehäuses 2 angeordnet, die weiter vom Fahrgast entfernt ist, und derjenige Teil, der den unteren Teil 33 bildet, ist auf der Fahrgastseite des Gehäuses 2 angeordnet. Demgemäß wird Gas, wie es durch die im vom Fahrgast weiter entfernt liegenden Bereich Q angeordneten Gaszuführöffnungen 52 geblasen wird, zum Teil geführt, der den oberen Teil 32 des Airbags bildet, und Gas, das durch die im Fahrgast-seitigen Bereich P der Ausströmeinrichtung 5 angeordneten Gaszuführöffnungen 52 geblasen wird, wird zu demjenigen Teil geführt, der den unteren Teil 33 des Airbags bildet. Da die Öffnungsfläche im Bereich Q größer als die Öffnungsfläche im Bereich P ist, wird aus der Aufblaseinrichtung 4 in den Boden des Gehäuses 2 eingeblasenes Gas vorzugsweise zu demjenigen Teil des Airbags 3 geleitet, der den oberen Teil 32 bildet. Demgemäß wird der obere Teil 32 des Airbags 3 zunächst aufgeblasen, und dann wird der untere Teil 33 schnell aufgeblasen, um die in 19 dargestellte vorbestimmte aufgefaltete Form auszubilden. Anders gesagt, zeigt der Airbag 3 gutes Auffaltverhalten.
  • Insbesondere wird, da die Öffnungsfläche im weiter vom Fahrgast entfernten Bereich Q der Ausströmeinrichtung 5 auf mindestens 80% der gesamten Öffnungsfläche der Ausströmungseinrichtung 5 eingestellt ist, eine Führung des Gases in den oberen Teil 32 des Airbags 3 in reichlicher und bevorzugter Weise erzielt, und es ist eine bestimmte Auffaltkontrolle ermöglicht.
  • Da die Form des Airbags 3, wenn er sich auffaltet, dadurch eingestellt wird, dass das Öffnungsmuster der Ausströmeinrichtung 5 in dieser Weise eingestellt ist, ist es nicht erforderlich, eine gesonderte Auffaltungs-Kontrolleinrichtung wie Stricke und Reißnähte am Airbag anzubringen, wie dies bei der einschlägigen Technik erfolgt, und demgemäß ist es möglich, auf einfache Weise ein gutes Auffaltverhalten des Airbags 3 zu erzielen, ohne dass damit Probleme wie eine Zunahme des Volumens des Airbag-Bausteins oder Kostensteige rungen einhergehen.
  • Auch wird, da das Öffnungsmuster der Ausströmeinrichtung 5 links-rechts-symmetrisch ist, Gas in gleicher Weise zur linken und rechten Seite des Airbags 3 geleitet, und demgemäß ist ein links-rechts-symmetrisches Auffalten des Airbags 3 möglich. Auch ist, da die Öffnungsfläche am linken und rechten Ende der Ausströmeinrichtung 5 größer als in deren Mitte ist, das Aufblasen der Seiten des Airbags 3 gefördert, wodurch er besseres Auffaltverhalten zeigt.
  • Ferner ist, da die Gaszuführöffnungen 52 aus einem Satz kleiner, im wesentlichen kreisförmiger Löcher bestehen, der Gasströmungs-Regulierungseffekt der Ausströmeinrichtung 5 gut.
  • Beim modifizierten Beispiel des Öffnungsmusters der Ausströmeinrichtung 5 gemäß 22 besteht die Anzahl von Gaszuführöffnungen 52 aus einer Anzahl rechteckiger Öffnungen, die in der Längsrichtung der Ausströmeinrichtung 5 angeordnet sind. Auch in diesem Fall ist die Öffnungsfläche im weiter vom Fahrgast entfernten Bereich Q der Ausströmeinrichtung 5 größer als im Fahrgast-seitigen Bereich P eingestellt, und das Muster der Öffnungen ist links-rechts-symmetrisch. In diesem Fall ist die Öffnungsfläche am linken und rechten Ende der Ausströmeinrichtung 5 größer als in ihrem mittleren Teil gemacht, da die Größen der Gaszuführöffnungen 52, genauer gesagt der Längen der rechteckigen Gaszuführöffnungen 52, die sich um die gekrümmte Oberfläche der Ausströmeinrichtung 5 erstrecken, in der Mitte der Ausströmeinrichtung 5 kleiner (genauer gesagt, kürzer) gemacht sind, während sie an den Enden derselben größer (genauer gesagt, länger) gemacht sind.
  • Beim obenbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein Fall beschrieben, in dem die Airbagvorrichtung 19 so in einem Fahrzeug angebracht ist, dass ihre Gehäuseöffnung 21 nach oben zeigt und zur Fahrgastseite hin schräg steht, jedoch ist die Erfindung nicht hierauf beschränkt, sondern sie umfasst z. B. Airbagvorrichtungen, bei denen die Gehäuseöffnung 21 vertikal nach oben zeigt.
  • Die Erfindung ist nicht auf Airbagvorrichtungen zur Verwendung mit Fahrgastsitzen beschränkt, sondern sie kann auch bei Airbagvorrichtungen für Fahrersitze und bei anderen Airbagvorrichtungen verwendet werden.

Claims (18)

  1. Airbagvorrichtung mit einem in einem Fahrzeug zu montierenden Gehäuse (2) mit einer Öffnung (21); einem Airbag (3), der in gefaltetem Zustand im Inneren des Gehäuses untergebracht ist; einer am Boden des Gehäuses (2) angeordneten Aufblaseinrichtung (4) zum Aufblasen des Airbags (3) zur Fahrgastseite hin; einer Ausströmeinrichtung (5) zum Regulieren der Strömung des durch die Aufblaseinrichtung (4) erzeugten Gases, die so angeordnet ist, dass sie die Aufblaseinrichtung (4) bedeckt; einer Trennwand (51), die den Raum zwischen der Ausströmeinrichtung (5) und der Gehäuseöffnung (21) innerhalb des Gehäuses (2) in eine Fahrgastseite und eine weiter vom Fahrgast entfernte Seite unterteilt; und einem Gasführungskanal (7) zum Führen von durch die Aufblaseinrichtung (4) erzeugtem Gas, der auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand (51) ausgebildet ist, wobei der gefaltete Airbag (3) so untergebracht ist, dass ein gehäuseseitiger Endabschnitt (32a) eines oberen Teils des Airbags (3), der einen oberen Teil des entfalteten Airbags bilden soll, so angeordnet ist, dass er den Auslass des Gasführungskanals (7) bedeckt, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Trennwand (51) über die volle Breite des Gehäuses (2) erstreckt, und der gefaltete Abschnitt (31 bis 33) des Airbags (3) nur auf der Fahrgastseite der Trennwand (51) untergebracht ist.
  2. Airbagvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gaszuführöffnung (52) der Ausströmeinrichtung (5) am Einlassende des Gasführungskanals (7) angeordnet ist.
  3. Airbagvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gaszuführöffnung (52) der Ausströmeinrichtung (5) am Auslassende des Gasführungskanals (7) angeordnet ist.
  4. Airbagvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gaszuführöffnung (52) der Ausströmeinrichtung (5) auch auf der Fahrgastseite der Trennwand (51) vorhanden ist und die Öffnungsfläche dieser Gaszuführöffnung (52) auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite der Trennwand (51) größer als die Öffnungsfläche der Gaszuführöffnung (52) auf der Fahrgastseite der Trennwand (51) ist.
  5. Airbagvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufblaseinrichtung (4) auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite im Inneren des Gehäuses (2) untergebracht ist und der Airbag in einem ersten Aufnahmeteil (71, 81) auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung (4) und in einem zweiten Aufnahmeteil (72, 82) auf der Gehäuseöffnungsseite der Aufblaseinrichtung (4) so untergebracht ist, dass er in zwei übereinanderliegende Abschnitte (32, 33) unterteilt ist.
  6. Airbagvorrichtung mit einem in einem Fahrzeug zu montierenden Gehäuse (2) mit einer Öffnung (21); einem Airbag (3), der in gefaltetem Zustand innerhalb des Gehäuses (2) untergebracht ist; und einer Aufblaseinrichtung (4) zum Aufblasen des Airbags (3) zur Fahrgastseite hin, die auf der weiter vom Fahrgast entfernten Seite des Gehäuses (2) in dessen Innerem angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Airbag (3) in einem ersten Aufnahmeteil (71, 81) auf der Fahrgastseite der Aufblaseinrichtung und einem zweiten Aufnahmeteil (72, 82) auf der Gehäuseöffnungsseite der Aufblaseinrichtung (4) so untergebracht ist, dass er in zwei übereinanderliegende Abschnitte (32, 33) unterteilt ist.
  7. Airbagvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) so in einem Fahrzeug zu montieren ist, dass es nach oben offen ist, und der gefaltete Abschnitt (32) des oberen Teils des Airbags (3) im zweiten Aufnahmeteil (72, 82) untergebracht ist und ein gefalteter Abschnitt (33) des unteren Teil des Airbags (3), der den unteren Teil des aufgefalteten Airbags bildet, im ersten Aufnahmeteil (71, 81) untergebracht ist.
  8. Airbagvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil des Airbags (3) balgförmig gefaltet ist, während sein unterer Teil rollenförmig gefaltet ist.
  9. Airbagvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der obere und der untere Teil des Airbags (3) rollenförmig gefaltet sind.
  10. Airbagvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausströmeinrichtung (5) zum Regulieren der Strömung von durch die Aufblaseinrichtung (4) erzeugtem Gas so vorhanden ist, dass sie die Aufblaseinrichtung (4) bedeckt, und dass die Öffnungsfläche einer Gaszuführöffnung (52) der Ausströmeinrichtung auf der Seite des zweiten Aufnahmeteils größer als die Öffnungsfläche einer Gaszuführöffnung (52) der Ausströmeinrichtung auf der Seite des ersten Aufnahmeteils ist.
  11. Airbagvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausströmeinrichtung (5) mit einer Trennwand (62) versehen ist, die sich zur Gehäuseöffnung (21) hin erstreckt und den ersten Aufnahmeteil vom zweiten Aufnahmeteil abtrennt.
  12. Airbagvorrichtung mit einem Gehäuse (2) mit einer Öffnung (21); einer im wesentlichen zylindrischen Aufblaseinrichtung (4), die im Gehäuse (2) untergebracht ist; einem Airbag (3), der durch von der Aufblaseinrichtung (4) erzeugtes Gas aufblasbar ist; und einer Ausströmeinrichtung (5), die so angeordnet ist, dass sie die Aufblaseinrichtung (4) bedeckt, um die Strömung von Gas zu regulieren, und die mit einer Anzahl von Gaszuführöffnungen (52) zum Führen von durch die Aufblaseinrichtung (4) erzeugtem Gas in den Airbag (3) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Gaszuführöffnungen (52) im wesentlichen auf die Gehäuseöffnung (21) gerichtet sind und ferner so ausgebildet sind, dass ihre Öffnungsfläche auf der Seite, auf der ein oberer Teil des Airbags (3) den oberen Teil des aufgefalteten Teil des Airbags bildet, größer ausgebildet ist als die Öffnungsfläche derselben auf der Seite, auf der der untere Teil des Airbags (3), der den unteren Teil des aufgefalteten Airbags bildet, vorhanden ist, so dass in den oberen Teil des Airbags mehr Gas als in seinen unteren Teil geführt wird.
  13. Airbagvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsfläche auf der Seite, auf der sich der obere Teil des Airbags (3) befindet, auf mindestens 80% der Gesamtöffnungsfläche der Ausströmeinrichtung (5) eingestellt ist.
  14. Airbagvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Gaszuführöffnungen (52) mit Links-Rechts-Symmetrie in der Ausströmeinrichtung (5) angeordnet sind.
  15. Airbagvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsfläche der mehreren Gaszuführöffnungen (52) am linken und rechten Ende der Ausströmeinrichtung (5) größer als ihre Öffnungsfläche in der Mitte derselben ist.
  16. Airbagvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Gaszuführöffnungen (52) einen Satz im wesentlichen kreisförmiger, kleiner Löcher bilden.
  17. Airbagvorrichtung nach Anspruch 12, wobei das nach oben offenen Gehäuse (2) in einem Fahrzeug montierbar ist, die Aufblaseinrichtung (4) so am Boden des Gehäuses (2) montiert ist, dass sich ihre axiale Richtung in Querrichtung des Fahrzeugs erstreckt, der Airbag (3) durch von der Aufblaseinrichtung (4) erzeugtes Gas zur Fahrgastseite hin aufgeblasen wird, die Ausströmeinrichtung (5) ein plattenförmiges Element ist, deren Längsrichtung mit der axialen Richtung der Aufblaseinrichtung (4) übereinstimmt, und die Gaszuführöffnungen (52) so angeordnet sind, dass ihre Öffnungsfläche auf der Seite (Q), die näher am Vorderende des Fahrzeugs liegt, größer ist als ihre Öffnungsfläche auf der Seite (P) der Ausströmeinrichtung, die näher am Hinterende des Fahrzeugs liegt.
  18. Airbagvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsfläche der Gaszuführöffnungen (52) auf der Seite (Q), die näher am Vorderende des Fahrzeugs liegt, mindestens 80% der Gesamtöffnungsfläche der Ausströmeinrichtung beträgt.
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