DE19739545C1 - Chipkarte mit Speicher für anwendungsabhängig nachladbare Programme - Google Patents
Chipkarte mit Speicher für anwendungsabhängig nachladbare ProgrammeInfo
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Description
Chipkarten weisen häufig einen Datenspeicher auf, welcher beispielsweise in
Form eines hierarchischen Dateisystems organisiert ist
und welcher insbesondere in Form eines EEPROM-Spei
cherbausteins vorliegt. Zusätzlich dient der Datenspei
cher von Chipkarten insbesondere auch als Speicher für anwen
dungsabhängig nachladbare Programme. Das Nachladen von Pro
grammen nach der Herstellung der Chipkarte und insbesondere
nach deren Personalisierung bzw. Initialisierung ermöglicht
es, nachträglich insbesondere Programmroutinen oder Dateien
nachzuladen, wie beispielsweise Verschlüsselungsalgorithmen,
welche nur der Chipkartenanwendungsanbieter und nicht der
Chipkartenhersteller kennt. Auch Programme zur Fehlerbeseiti
gung oder Erweiterungsroutinen insbesondere für das Betriebs
system der Chipkarte sind nachträglich nachladbar. Beispiels
weise kann somit ein aufwendiges Reengineering eines ROM-Spei
cherbausteins mit einem fehlerhaften Chipkartenbetriebs
system entfallen, da Programmroutinen zur Fehlerkorrektur
nachladbar sind. Beispielsweise können anwendungsabhängig
auch Anwendungs- und Benutzerprogramme nachgeladen werden.
Aus der DE 37 43 639 A1 ist eine IC-Karte bekannt, welche über
ein System zur Überprüfung ihrer Funktionstüchtigkeit ver
fügt. Diese hat einen Mikroprozessor, einen Programmspeicher
mit einem erweiterten Programmspeicherbereich und einen pro
grammierbaren Speicher mit einem erweiterten programmierbaren
Speicherbereich. Ein externes Programm, z. B. ein die Funk
tionstüchtigkeit der IC-Karte überprüfendes Testprogramm,
kann vorübergehend in den erweiterten programmierbaren Spei
cherbereich geladen werden.
Desweiteren ist aus der EP 0 535 265 A1 ein Verfahren zur Er
stellung einer ablauffähigen Konfiguration eines in einen Sy
stemspeicherbereich eines Prozessorsystems ladbaren System
programms bekannt. Zur Anpassung des Systemprogramms beim
Laden in den Systemspeicher an dessen Speicherkapazität, ist
das Systemprogramm in ein Basisprogramm- und ein Ergänzungs
programmodul unterteilt. Die Programmodule werden abhängig
von der Speicherkapazität getrennt geladen und über eine
Sprungadressenliste miteinander verknüpft.
Bei Chipkarten besteht dabei das Problem, daß für die in der
Regel auf Chipkarten-Programmcode-Ebene, insbesondere auf der
Maschinenbefehlsebene erstellten Programme nur Befehlsan
weisungen mit absoluten Adreßparametern zur Verfügung stehen.
Dies sind Befehlsanweisungen mit einer absoluten Spei
cheradressierung, bei denen die Zugriffsadresse im Speicher
der Chipkarte direkt angegeben wird und welche unabhängig von
der Speicheradresse der entsprechenden Befehlsanweisung
selbst ist. In der Chipkarte stehen dabei die bei PC-Systemen
in der Regel verwendeten Befehlsanweisungen mit einer relati
ven Speicheradressierung gar nicht oder nur in einem sehr
eingeschränkten Maße zur Verfügung, so daß bei Programmen für
Chipkarten auf Befehlsanweisungen mit einer absoluten Spei
cheradressierung zurückgegriffen werden muß. Derartige Be
fehlsanweisungen bei Chipkarten mit absoluten Adreßparametern
sind insbesondere Sprungbefehle, Verschiebe- oder Adressie
rungsbefehle, wie beispielsweise die sogenannten "MOV_DPTR",
"#adrs", "LCALL_adrs" oder "LJMP_adrs" Befehlsanweisungen.
Bei der Erstellung eines nachladbaren Programms mit Befehl
sanweisungen mit absoluten Adreßparametern für eine Chipkar
te, ist es somit erforderlich, daß der vorgesehene Speicher
bereich bekannt ist, insbesondere die Startadresse bekannt
ist, an den bzw. an die das Programm nachgeladen werden soll.
Soll das Programm an einer anderen Stelle im Speicher abge
speichert werden, so ist eine Anpassung bestimmter Befehlsan
weisungen mit absoluten Adreßparametern erforderlich. Dabei
liegen insbesondere zwei Gruppen von Befehlsanweisungen mit
absoluten Adreßparametern vor. Eine erste Gruppe dieser Be
fehlsanweisungen ist von dem Speicherbereich, den das Pro
gramm im Speicher belegt unabhängig, insbesondere weil die
Adreßparameter auf Speicherbereiche verweisen, welche vom
nachladbaren Programm nicht belegt sind, beispielsweise auf
das Betriebssystem der Chipkarte. Eine zweite Gruppe dieser
Befehlsanweisungen hingegen ist von dem Speicherbereich, den
das Programm im Speicher belegt abhängig, insbesondere weil
die Adreßparameter auf den Speicherbereich verweisen, der vom
nachladbaren Programm belegt ist. Wird das Programm verscho
ben, so müssen die Adreßparameter der zweiten Gruppe von Be
fehlsanweisungen angepaßt werden, während die Adreßparameter
der ersten Gruppe von Befehlsanweisungen unverändert bleiben
müssen.
Ein Problem ist dabei, daß Befehlsanweisungen mit absoluten
Adreßparametern vom Speicherbereich des nachladbaren Pro
gramms im Speicher sowohl unabhängig als auch abhängig sein
können. Die Unterscheidung für Befehlsanweisungen mit absolu
ten Adreßparametern zwischen erster und zweiter Gruppe ist
dabei nicht vom Typus der jeweiligen Befehlsanweisung abhän
gig. Bekannt ist die nachteilhafte Möglichkeit, daß bereits
bei der Erstellung eines nachladbaren Programms für Chipkar
ten für jeden vorsehbaren Anwendungsfall eine spezielle Ver
sion des entsprechenden nachladbaren Programms erstellt wird,
welche dessen jeweilige anwendungsabhängige Anordnung im
Speicher der Chipkarte berücksichtigt.
Besonders nachteilig ist es, daß eine derartige Anpassung des
Programms an dessen anwendungsabhängige Speicherbereichsbele
gung im Speicher der Chipkarte insbesondere vom Anwender
selbst in der Regel nicht vorgenommen werden kann, da dieser
den Aufbau des nachladbaren Programms häufig nicht kennt oder
auch gar nicht kennen soll. Insbesondere ist ein aufwendiges
Überarbeiten des Programms "von Hand" oder mit speziellen
Compilern oder Interpretern durch den Hersteller des nachlad
baren Programms erforderlich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Chipkarte mit anwendungs
abhängig nachladbaren Programmen anzugeben, welche eine vor
teilhaftere Anpassung des jeweiligen Programms an dessen an
wendungsabhängige Speicherbereichsbelegung im Speicher der
Chipkarte ermöglicht.
Die Aufgabe wird gelöst mit der im Anspruch 1 angegebenen
Chipkarte.
Vorteil der erfindungsgemäßen Chipkarte ist es, daß bei der
Erstellung eines nachladbaren Programms, welches Befehlsan
weisungen mit absoluten Adreßparametern aufweist, lediglich
die Erstellung einer einzigen Programm-Version erforderlich
ist. Diese Grundversion des Programms ist dann in den Spei
cher der Chipkarte anwendungsabhängig nachladbar und insbe
sondere durch die Chipkarte selbst installierbar bzw. konfi
gurierbar, d. h. an den anwendungsabhängig belegten Speicher
bereich anpaßbar.
Besonders vorteilhaft ist es, daß der vom nachladbaren Pro
gramm belegte Speicherbereich erfindungsgemäß einen ersten
und zweiten Teilbereich zur Separierung zumindest der Befehl
sanweisungen mit absoluten Adreßparametern aufweist, welche
auf den vom Programm belegten speicherbereich und die vom
Programm nicht belegten Speicherbereiche verweisen. Somit ist
vorteilhaft die erforderliche Anpassung des nachladbaren Pro
gramms an den von diesem belegten Speicherbereich, d. h. die
erforderliche Anpassung des Programms insbesondere an dessen
anwendungsabhängige Startadresse, vollständig von der Pro
grammausführungseinheit der Chipkarte ausführbar. Ein Anwen
der der Chipkarte benötigt zum Nachladen eines Programms so
mit vorteilhaft keine Detailkenntnisse von der Programmstruk
tur, so daß insbesondere auch Programme nachladbar sind, wel
che die Chipkartensicherheit betreffen und deren innere
Strukturen dem Anwender nicht bekannt werden sollen.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in
den entsprechenden Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird desweiteren anhand der in den nachfolgend
kurz angeführten Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele
weiter erläutert. Dabei zeigt beispielhaft:
Fig. 1 einen schematischen Aufbau der Chipkarte gemäß der
Erfindung mit Programmausführungseinheit und Spei
cher, in welchem anwendungsabhängig nachgeladene Pro
gramme gespeichert sind, welche erste und zweite Be
fehlsanweisungen mit absoluten Adreßparametern auf
weisen, und
Fig. 2 einen schematischen Aufbau eines nachladbaren Pro
gramms, dessen erste und zweite Befehlsanweisungen im
ersten bzw. zweiten Teilbereich des vom nachladbaren
Programm belegten Speicherbereichs separiert sind.
In der Fig. 1 ist beispielhaft ein schematischer Aufbau der
Chipkarte CK gemäß der Erfindung mit einer Programmausfüh
rungseinheit P und einem Speicher S dargestellt. Der Speicher
S weist wenigstens ein anwendungsabhängig nachladbares Pro
gramm auf, wobei in der Fig. 1 beispielhaft die mit den Be
zugszeichen P1 bis Pn bezeichneten, anwendungsabhängig in den
Speicher S nachgeladenen Programme dargestellt sind. Jedes
der nachladbaren Programme P1 bis Pn belegt im nachgeladenen
Zustand im Speicher S einen bestimmten Speicherbereich B1 bis
Bn, von denen jeder insbesondere eine Startadresse SA1 bis
SAn aufweist. Die Erfindung wird im folgenden insbesondere am
Beispiel des nachladbaren Programms P1 beschrieben.
Das nachladbare Programm P1 weist mit OP1 bezeichnete erste
Befehlsanweisungen mit absoluten Adreßparametern A1 auf, wel
che auf Speicherbereiche verweisen, die vom nachladbaren Pro
gramm P1 bis Pn nicht belegt sind. Beispielsweise sind dies
für das in Fig. 1 dargestellte, nachladbare Programm P1 die
jenigen Speicherbereiche des Speichers S, welche außerhalb
des Speicherbereichs B1 liegen. Der über die Adreßparameter
A1 angeforderte, absolute Adressierungsbezug der ersten Be
fehlsanweisungen OP1 ist in der Fig. 1 beispielhaft mit dem
Pfeil J1 dargestellt.
Des weiteren weist das nachladbare Programm P1 mit OP2 be
zeichnete zweite Befehlsanweisungen mit absoluten Adreßpara
metern A2 auf, welche auf den vom nachladbaren Programm P1
belegten Speicherbereich B1 verweisen. Der über die Adreßpa
rameter A2 angeforderte, absolute Adressierungsbezug der
zweiten Befehlsanweisungen OP2 ist in der Fig. 1 beispiel
haft mit dem Pfeil J2 dargestellt.
In der Fig. 2 ist beispielhaft ein nachladbares Programm P1
der erfindungsgemäßen Chipkarte CK dargestellt, welches den
Speicherbereich B1 im Speicher S der erfindungsgemäßen Chip
karte CK belegt. Die in der Fig. 1 das Bezugszeichen OP1
bzw. OP2 aufweisenden ersten bzw. zweiten Befehlsanweisungen
weisen in der Fig. 2 beispielhaft die Bezugszeichen OP11 bis
OP1z bzw. OP21 bis OP2x mit den absoluten Adreßparametern
adr11 bis adr1z bzw. adr21 bis adr2x auf. Der vom nachladba
ren Programm P1 im Speicher S belegte Speicherbereich B1
weist gemäß der Erfindung einen ersten Teilbereich NLA1 und
wenigstens einen zweiten Teilbereich LA1 auf. Dabei sind er
findungsgemäß die ersten Befehlsanweisungen OP11 bis OP1z,
deren absolute Adreßparameter adr11 bis adr1z auf Speicherbe
reiche verweisen, die vom nachladbaren Programm P1 nicht be
legt sind, im ersten Teilbereich NLA1 angeordnet. Adressie
rungsbezüge der ersten Befehlsanweisungen OP11 und OP1y auf
vom nachladbaren Programm P1 nicht belegte Speicherbereiche
sind in der Fig. 2 beispielhaft mit den Pfeilen J4 bzw. J5
dargestellt. Die zweiten Befehlsanweisungen OP21 bis OP2x,
deren absolute Adreßparameter adr21 bis adr2x auf den vom
nachladbaren Programm P1 belegten Speicherbereich B1 verwei
sen, sind erfindungsgemäß im zweiten Teilbereich LA1 angeord
net. Adressierungsbezüge der zweiten Befehlsanweisungen OP21
und OP2x auf den vom nachladbaren Programm P1 belegten Spei
cherbereich B1 sind in der Fig. 2 beispielhaft mit den Pfei
len J6 bzw. J7 dargestellt.
Der schematisch dargestellte Aufbau des in der Fig. 2 darge
stellten, nachladbaren Programms P1 ist selbstverständlich
auf die in der Fig. 1 dargestellten, gemäß der Erfindung
nachladbaren Programme P1 bis Pn übertragbar, welche im Spei
cher S die Speicherbereiche B1 bis Bn belegen. Diese weisen
die in der Fig. 1 dargestellten ersten und zweiten Teilbe
reiche NLA1 bis NLAn bzw. LA1 bis LAn auf.
Aufgrund des programmtechnischen, insbesondere semantischen
Zusammenhangs von Befehlsanweisungen in einem Programm, kann
es insbesondere erforderlich sein, auch aus dem im zweiten
Teilbereich LA1 abgespeicherten Teil des nachladbaren Pro
gramms P1 auf Speicherbereiche zugreifen zu können, welche
außerhalb des belegten Speicherbereichs B1 liegen. Bei einer
vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erfolgt ein pro
grammtechnischer Zugriff von zweiten Befehlsanweisungen OP21
bis OP2x im zweiten Teilbereich LA1 auf vom nachladbaren Pro
gramm P1 nicht belegte Speicherbereiche über die im ersten
Teilbereich NLA1 angeordneten ersten Befehlsanweisungen OP11
bis OP1z. Dies wird im folgenden am Beispiel eines das Be
zugszeichen OP21 aufweisenden zweiten Befehlsanweisung OP21
erläutert. Die absoluten Adreßparameter adr21 der im zweiten
Teilbereich LA1 angeordneten zweiten Befehlsanweisung OP21
verweisen dabei auf eine im ersten Teilbereich NLA1 angeord
nete erste Befehlsanweisung OP1y, wie in Fig. 2 beispielhaft
durch den Pfeil J6 dargestellt ist. Die absoluten Adreßpara
meter adr1y der entsprechenden ersten Befehlsanweisung OP1y
verweisen auf die Speicherbereiche, d. h. insbesondere auf
diejenige Speicheradresse des Speichers S, auf welche der
programmtechnische Zugriff erfolgen soll, wie in Fig. 2 bei
spielhaft durch den Pfeil J5 dargestellt ist. Vorteilhaft ist
im ersten Teilbereich NLA1 insbesondere eine Sprungtabelle T
mit ersten Befehlsanweisung OP1y bis OP1z angeordnet, über
welche ein programmtechnischer Zugriff von im zweiten Teilbe
reich LA1 angeordneten zweiten Befehlsanweisungen OP21 bis
OP2x auf vom nachladbaren Programm P1 nicht belegte Speicher
bereiche erfolgen kann, beispielsweise auf Speicherbereiche
der Chipkarte, an denen Betriebssystemroutinen abgespeichert
sind.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden
im folgenden anhand der Fig. 1 und 2 näher beschrieben.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
weist der Speicher S der Chipkarte CK einen ersten Teilspei
cher S1 auf, auf den die Adreßparameter A1 der ersten Befehls
anweisungen OP1 der nachladbaren Programme P1 bis Pn verwei
sen. Des weiteren weist der Speicher S vorteilhaft wenigstens
einen zweiten Teilspeicher S2 auf, in welchem der von den
nachladbaren Programmen P1 bis Pn belegte Speicherbereich B1
bis Bn liegt. Bevorzugt ist im ersten Teilspeicher S1 des
Speichers S insbesondere ein Betriebssystemprogramm BS der
Chipkarte CK abgespeichert. Der erste Teilspeicher S1 und der
zweite Teilspeicher S2 sind insbesondere physikalisch unter
schiedliche Speicher der Chipkarte CK, wie beispielsweise ein
in Form eines ROM-Bausteins vorliegender Nur-Lese-Speicher
bzw. ein in Form eines EEPROM-Bausteins vorliegender Schreib-
Lese-Speicher. Während beispielsweise das Betriebssystempro
gramm BS bereits bei der Herstellung der Chipkarte CK im er
sten Teilspeicher S1 des Speichers S abspeicherbar ist, sind
die Programme P1 bis Pn nachträglich anwendungsabhängig in
den zweiten Teilspeicher S2 nachladbar. Unabhängig vom ersten
und zweiten Teilspeicher S1 bzw. S2 kann der Speicher S der
Chipkarte CK vorteilhaft eine durchgehende Speicheradressie
rung aufweisen, beispielsweise von Hexadezimal 0000h bis He
xadezimal FFFFh.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist im
Speicher S der Chipkarte zumindest die Größe der ersten Teil
bereiche NLA1 bis NLAn der von den nachladbaren Programmen P1
bis Pn belegten Speicherbereiche B1 bis Bn abgespeichert.
Vorteilhaft ist die Größe des ersten Teilbereichs NLA1 bis
NLAn dabei im entsprechenden, belegten Speicherbereich B1 bis
Bn abgespeichert, wie in der Fig. 2 beispielhaft für das
Programm P1 mit dem Bezugszeichen L1 dargestellt ist. Des
weiteren kann insbesondere zusätzlich auch die Größe des
zweiten Teilbereichs LA1 bis LAn abgespeichert sein, wie in
der Fig. 2 beispielhaft für das Programm P1 mit dem Bezugs
zeichen L2 dargestellt ist.
Die Erfindung wird mit Hilfe einer vorteilhaften, in der Fig. 2
dargestellten Ausführungsform näher erläutert. Dabei paßt die Pro
grammausführungseinheit P beispielhaft die im zweiten Teilbereich LA1 an
geordneten Adreßparameter adr21 bis adr2x der zweiten Befehl
sanweisungen OP21 bis OP2x beim Nachladen des Programms P1
auf den anwendungsabhängig belegten Speicherbereich B1 an.
Durch die gemäß der Erfindung vorliegende, vorteilhafte Sor
tierung zwischen ersten und zweiten Befehlsanweisungen OP11
bis OP1z bzw. OP21 bis OP2x sind nur alle der im zweiten Teilbe
reich LA1 angeordneten Adreßparameter adr21 bis adr2x der
zweiten Befehlsanweisungen OP21 bis OP2x anzupassen. Die An
passung der zweiten Befehlsanweisungen OP21 bis OP2x erfolgt
insbesondere in Abhängigkeit der Startadresse SA1 des vom
nachgeladenen Programm P1 belegten Speicherbereichs B1. Für
die im ersten Teilbereich NLA1 angeordneten Adreßparameter
adr11 bis adr1z der ersten Befehlsanweisungen OP11 bis OP1z
erfolgt hingegen von der Programmausführungseinheit P keine
Anpassung, da diese auf Speicherbereiche außerhalb des Spei
cherbereichs B1 verweisen.
Beispielsweise ist das Programm P1 vor dem Nachladen zunächst
für die Startadresse hexadezimal 0000h erstellt. Nach dem
Nachladen des Programms P1 an die anwendungsabhängige Star
tadresse SA1, wird durch die Programmausführungseinheit P der
Wert der Startadresse SA1 pauschal auf alle der im zweiten
Teilbereich LA1 angeordneten Adreßparameter adr21 bis adr2x
der zweiten Befehlsanweisungen OP21 bis OP2x aufaddiert. Da
durch bleiben die absoluten Adressierungsbezüge der Adreßpa
rameter adr21 bis adr2x und damit die Funktionstüchtigkeit
des Programms P1 erhalten.
Claims (7)
1. Chipkarte (CK) mit einer Programmausführungseinheit (P)
und einem Speicher (S) für wenigstens ein anwendungsabhängig
nachladbares Programm (P1 . . . Pn), wobei
- a) das nachladbare Programm (P1 . . . Pn) im nachgeladenen Zustand
im Speicher (S) einen bestimmten Speicherbereich (B1 . . . Bn)
belegt und zumindest aufweist
- a1) erste Befehlsanweisungen (OP1, OP11 . . . OP1z) mit absolu ten Adreßparametern (A1, adr11 . . . adr1z), welche auf Speicherbereiche (S1) verweisen, die vom nachladbaren Programm (P1 . . . Pn) nicht belegt sind, und
- a2) zweite Befehlsanweisungen (OP2, OP21 . . . OP2x) mit abso luten Adreßparametern (A2, adr21 . . . adr2x), welche auf den Speicherbereich (B1 . . . Bn) verweisen, der vom nach ladbaren Programm (P1 . . . Pn) belegt ist, und wobei
- b) der vom nachladbaren Programm (P1 . . . Pn) im Speicher (S)
belegte Speicherbereich (B1 . . . Bn) einen ersten Teilbereich
(NLA) und wenigstens einen zweiten Teilbereich (LA) auf
weist, wobei
- b1) die ersten Befehlsanweisungen (OP1, OP11 . . . OP1z) im er sten Teilbereich (NLA1 . . . NLAn) angeordnet sind, und
- b2) die zweiten Befehlsanweisungen (OP2, OP21 . . . OP2x) im zweiten Teilbereich (LA1 . . . LAn) angeordnet sind, und
- c) die Programmausführungseinheit (P) die im zweiten Teilbe reich (LA1 . . . LAn) angeordneten Adreßparameter (A2, adr21 . . . adr2x) der zweiten Befehlsanweisungen (OP2, OP21 . . . OP2x) beim Nachladen des Programms (P1 . . . Pn) auf den anwendungs abhängig belegten Speicherbereich (B1 . . . Bn) anpaßt.
2. Chipkarte (CK) nach Anspruch 1, wobei die Anpassung der
Adreßparameter (A2, adr21 . . . adr2x) der zweiten Befehlsanwei
sungen (OP2, OP21 . . . OP2x) in Abhängigkeit einer Startadresse
(SA1 . . . SAn) des vom nachgeladenen Programm (P1 . . . Pn) belegten
Speicherbereichs (B1 . . . Bn) erfolgt.
3. Chipkarte (CK) nach Anspruch 1 oder 2, wobei ein programm
technischer Zugriff (J5, J6) von zweiten Befehlsanweisungen
(OP21) auf vom nachladbaren Programm (P1) nicht belegte Spei
cherbereiche (S1) dadurch erfolgt, daß
- a) die absoluten Adreßparameter (adr21) der im zweiten Teil bereich (LA) angeordneten zweiten Befehlsanweisungen (OP21) auf im ersten Teilbereich (NLA1) angeordnete erste Befehlsanweisungen (OP1y, T) verweisen (J6), und
- b) die absoluten Adreßparameter (adr1y) der entsprechenden, im ersten Teilbereich (NLA1) angeordneten ersten Befehl sanweisungen (OP1y, T) auf die Speicherbereiche (S1) ver weisen, auf welche der programmtechnische Zugriff (J5, J6) erfolgen soll.
4. Chipkarte (CK) nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
wobei der Speicher (S) aufweist
- a) einen ersten Teilspeicher (S1), auf den die Adreßparameter (A1, adr11 . . . adr1z) der ersten Befehlsanweisungen (OP1, OP11 . . . OP1z) des nachladbaren Programms (P1 . . . Pn) verweisen, und
- b) wenigstens einen zweiten Teilspeicher (S2), in welchem der vom nachladbaren Programm (P1 . . . Pn) belegte Speicherbereich (B1 . . . Bn) liegt.
5. Chipkarte (CK) nach Anspruch 4, wobei im ersten Teilspei
cher (S1) ein Betriebssystemprogramm (BS) der Chipkarte (CK)
abgespeichert ist.
6. Chipkarte (CK) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, wobei
der erste Teilspeicher (S1) und der zweite Teilspeicher (S2)
physikalisch unterschiedliche Speicher der Chipkarte (CK)
sind.
7. Chipkarte (CK) nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
wobei im Speicher (S) zumindest die Größe des ersten Teilbe
reichs (NLA1 . . . NLAn) des vom nachladbaren Programm (P1 . . . Pn)
belegten Speicherbereichs (B1 . . . Bn) abgespeichert (L1) ist.
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