DE19742701A1 - Medizinisches oder dentales Handinstrument - Google Patents
Medizinisches oder dentales HandinstrumentInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C3/00—Dental tools or instruments
- A61C3/02—Tooth drilling or cutting instruments; Instruments acting like a sandblast machine
- A61C3/025—Instruments acting like a sandblast machine, e.g. for cleaning, polishing or cutting teeth
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein medizinisches oder dentales
Handinstrument nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, 17, 20
oder 21.
Ein Handinstrument dieser Art ist jeweils in den Druckschrift
US 2 814 877, IT 1180538 und US 4 648 840 beschrieben.
Diesen bekannten Handinstrumenten ist ein stabförmiges
Handstück gemeinsam, das in seinem vorderen Endbereich eine
Austrittsdüse für ein Behandlungsmittel und an seinem hinteren
Ende einen Kupplungsanschluß für ein lösbares Ankuppeln des
Handstücks an eine flexible Versorgungsleitung aufweist. Vom
Kupplungsanschluß erstrecken sich durch das Handstück eine
oder mehrere Zuführungsleitungen für das Behandlungsmittel zur
Austrittsdüse.
Das in der US 2 814 877 beschriebene Handstück weist an seinem
hinteren Ende einen Vorratsbehälter für das Behandlungsmittel
auf. Der Kupplungsanschluß für die Versorgungsleitung ist am
hinteren Ende des Vorratsbehälters angeordnet, wobei die
Zuführungsleitung sich koaxial durch den Behälter erstreckt.
Das Handstück ist ein aus mehreren Längsabschnitten fest
zusammengesetzter Körper. Im vorderen Endbereich des
Handstücks ist ein Ventil in der Zuführungsleitung angeordnet,
das durch ein quer abstehendes Betätigungselement manuell
wahlweise zu öffnen oder zu schließen ist. Die
Austrittsöffnung befindet sich am vorderen Ende einer vom
Handstück vorragenden Kanüle, deren freies Ende bezüglich der
Längsmittelachse des Handinstruments schräg nach vorne
verläuft.
Ein mit dem vorbeschriebenen bekannten Handinstrument etwa
vergleichbares bekanntes Handinstrument ist in der IT 1180538
beschrieben. Dieses Handinstrument weist in seinem hinteren
Endbereich ebenfalls eine Vorratskammer für das
Behandlungsmittel auf, wobei in der vorderen Hälfte des
Handstücks eine erste und eine zweite Wirbelkammer für das
Behandlungsmittel angeordnet sind.
Ein in der US 4 648 840 beschriebenes dentales Handinstrument
weist im Unterschied zu den vorbeschriebenen Bauweisen einen
seitlich abstehenden Vorratsbehälter auf, der im hinteren
Endbereich des Handinstruments angeordnet ist.
Ein vorliegendes Handinstrument hat u. a. zwei Forderungen zu
erfüllen. Zum einen soll es handhabungsfreundlich sein, um mit
möglichst wenig Kraftanstrengung das Handinstrument bei seinem
Gebrauch gezielt und sicher bewegen und führen zu können. Zum
anderen ist eine einfache und kostengünstig herstellbare
Bauweise angezeigt, die insbesondere unter Berücksichtigung
des zur Verfügung stehenden verhältnismäßig geringen Bauraums
von wesentlicher Bedeutung ist. Dabei ist zu berücksichtigen,
daß die Zuführungsleitung zwischen dem der Versorgungsleitung
zugehörigen Kupplungsteil und dem dem Handinstrument
zugehörigen Kupplungsteil sowie der weiterführenden
Zuführungsleitung kompliziert ist und zur Herstellung dieser
Zuführungsleitungsabschnitte ein verhältnismäßig großer
Herstellungs- und Zeitaufwand erforderlich ist, wodurch auch
hohe Herstellungskosten vorgegeben sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem
Handinstrument der im Oberbegriff des Anspruchs 1
beschriebenen Art die Kupplung zum Ankuppeln an die
Versorgungsleitung zu vereinfachen bzw. zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruch 1 gelöst.
Bei dieser Ausgestaltung sind das zugehörige Kupplungsteil und
eine oder mehrere koaxial oder achsparallel angeordnete,
abgedichtete Rohrstutzen-Kupplungen an einem separaten
Einsatzteil ausgebildet, das sich einfach und kostengünstig
vorfertigen und montieren läßt. Das Handstück kann im Bereich
des Kupplungsanschlusses wesentlich einfacher ausgebildet
werden. Dies ist dadurch begründet, daß die Herstellung der
Zuführungsleitung zum einen am separaten Einsatzteil und zum
anderen im Handinstrument bei herausgenommenem Einsatzteil bei
besserer Zugänglichkeit einfacher und leichter ist. Hierzu
trägt auch die Ausgestaltung der zwischen dem Einsatzteil und
dem Handstück einfach oder mehrfach vorhandenen
Rohrstutzen-Kupplung bei, die sich in einfacher Weise herstellen sowie
abdichten läßt und eine kleine Bauweise ermöglicht.
Im weiteren ermöglicht diese erfindungsgemäße Ausgestaltung
eine Benutzung des Einsatzteils als Adapter zur Anpassung des
Handinstruments an unterschiedliche, der Versorgungsleitung
zugehörige Kupplungsteile, wenn mehrere Einsatzteile
vorgesehen sind, die zu Kupplungsteilen unterschiedlicher
Hersteller passen. Hierdurch ist eine einfache Anpassung des
Handinstruments an unterschiedliche Hersteller von
Versorgungsleitungen oder Geräte-Hersteller möglich, die sich
handhabungsfreundlich und schnell sowie kostengünstig
durchführen läßt.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, ein
medizinisches oder dentales Handinstrument der im Oberbegriff
des Anspruchs 17 angegebenen Art so auszugestalten, daß eine
einfachere und bessere Handhabung möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 17 gelöst.
Bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung läßt sich das
Griffteil mit einer gegebenenfalls vorhandenen Kanüle
unabhängig vom dahinter angeordneten Schaft leicht und
handhabungsfreundlich drehen und die Austrittsöffnung in
wahlweise Stellungen bringen. Hierdurch wird eine gezielte
Behandlung der Zähne eines Kiefers oder des Unter- und
Oberkiefers wesentlich erleichtert.
Es ist außerdem vorteilhaft, den Kupplungsanschluß seitlich am
Handinstrument anzuordnen. Hierdurch kann die wirksame
Hebelbelastung, die die flexible Versorgungsleitung bei der
Handhabung des Handinstruments auf letzteres ausübt,
wesentlich reduziert werden. Dies ist dadurch zu erklären, daß
zum einen aufgrund des seitlichen Kupplungsanschlusses der
wirksame Belastungsschwerpunkt der flexiblen
Versorgungsleitung zum Handinstrument hin verlagert wird. Zum
anderen läßt sich der Wirkabstand, den die Anschlußkupplung
vom Griffteil aufweist, wesentlich verringern, so daß auch
dadurch das Stabilisierungsmoment, das die Bedingungshand bei
der Handhabung des Handinstruments aufbringen muß, wesentlich
reduziert ist. Die vorteilhafte Folge davon ist, daß die
Behandlungsperson das Handinstrument einfacher, leichter und
mit geringerer Aufmerksamkeit bewegen und führen kann.
Infolgedessen kann die Behandlungsperson sich vermehrt der
eigentlichen Behandlung widmen, so daß auch eine Verbesserung
der Qualität der Behandlung erreichbar ist.
Die an Körperteilen, insbesondere Zähnen, vorhandenen Beläge
oder Verfärbungen können unterschiedlicher Art und Festigkeit
sein.
Der Erfindung liegt deshalb im weiteren die Aufgabe zugrunde,
ein Handinstrument der im Oberbegriff des Anspruchs 20
und/oder 21 beschriebenen Art so auszugestalten, daß das
betreffende Körperteil gezielt behandelt werden kann und/oder
das Handinstrument an die jeweils erforderliche Behandlung
anpaßbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 20
und/oder 21 gelöst.
Gemäß Anspruch 20 können mehrere Behandlungsmittel
unterschiedlicher Antragsfähigkeit wahlweise benutzt werden.
Hierdurch lassen sich unterschiedliche Beläge und/oder
Verfärbungen durch ein Behandlungsmittel größerer oder
geringerer Antragsfähigkeit zum einen leistungsgerecht und zum
anderen schonend und somit gezielt behandeln, z. B. mit einem
Behandlungsmittel feiner, mittlerer oder grober
Antragsfähigkeit. Dabei ist zu berücksichtigen, daß
insbesondere bei der Behandlung mit einem Behandlungsmittel
grober Wirksamkeit je nach Aggressivität des Behandlungsmittels
mit einem geringen Antrag von Zahnsubstanz gerechnet werden
kann. Dies läßt sich durch die Erfindung vermeiden oder auf
ein Minimum reduzieren.
Weiterbildungen dieser Erfindungsmerkmale ermöglichen eine
einfache und handhabungsfreundliche Anpassung des
Behandlungsinstruments an unterschiedliche Behandlungsmittel,
wobei auch die Auswahl zur Durchführung der Anpassung
vereinfacht und erleichtert wird.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, den
Innenraum des Handstücks vor Verunreinigung zu schützen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 24 gelöst.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 24 wird im
Funktionsbetrieb der Innenraum des Handstücks unter Überdruck
gesetzt, der ein Eindringen von Verunreinigungen und
Krankheitserregern durch Spalten und Fugen verhindert.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, ein
Handinstrument der im Oberbegriff des Anspruchs 25
beschriebenen Art so auszugestalten, daß eine Verunreinigung
der Kupplung verhindert ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 25 gelöst.
Bei dieser Ausgestaltung erfolgt eine selbsttätige Schließung
der Zuführungsleitung zur Kupplung hin. Hierdurch werden bei
einer Verstopfung des Handinstruments
Druckentlastungsgeräusche und Verunreinigungen beim Öffnen der
Kupplung vermieden.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, ein
Handinstrument der im Oberbegriff des Anspruchs 27
beschriebenen Art so auszugestalten, daß unabhängig von der
Stellung des Handinstruments ein im wesentlichen gleichmäßiges
Gemisch aus dem Trägerfluid und dem abrasiven
Behandlungsmittel erreicht wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 27 gelöst.
Bei dieser Ausgestaltung befindet sich die Einlaßöffnung für
das Transportfluid und die innere Auslaßöffnung für das
Gemisch im mittleren Bereich der Aufnahmekammer des
Vorratsbehälters. Hierdurch befinden sich diese Öffnungen in
einer Zone der Aufnahmekammer, in der unabhängig von der
Stellung des Handinstruments eine im wesentlichen gleichmäßige
Gemischmenge und -konzentration durch die innere Auslaßöffnung
ausströmen können. Dies ist von wesentlichem Vorteil, da das
Handinstrument bei der Behandlung insbesondere im Mundraum
eines Patienten in unterschiedlichen Stellungen gehalten
werden kann und trotzdem ein im wesentlichen konstantes
Gemisch aus der Auslaßöffnung am Griffteil austritt.
Die Erfindung bezieht sich im übrigen auch auf eine
vorteilhafte Druckentlastungsvorrichtung für den
Vorratsbehälter, die ein sauberes Öffnen des Vorratsbehälters
auch dann ermöglicht, wenn dieser unter Druck steht, z. B. beim
Vorhandensein einer Verstopfung im Bereich des
Handinstruments.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie
erzielbare Vorteile anhand von vereinfachten Zeichnungen und
vorteilhaften Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes medizinisches oder insbesondere
zahnärztliches Handinstrument im vertikalen
Längsschnitt;
Fig. 2 eine Kanüle des Handinstruments im vertikalen
Längsschnitt;
Fig. 3 den Schnitt III-III in Fig. 1;
Fig. 4 die in Fig. 1 mit X gekennzeichnete Einzelheit in der
Draufsicht.
Die Hauptteile des Handinstruments 1 sind ein stabförmiges
Handstück 2, ein Vorratsbehälter 3 für ein pulverförmiges
abrasives Behandlungsmittel, der im hinteren Bereich des
Handinstruments 1 angeordnet ist, ein Kupplungsanschluß 4 zum
lösbaren Ankuppeln des Handinstruments 1 an eine flexible
Versorgungsleitung eines Behandlungsstuhls oder dergleichen,
eine Auslaßöffnung 5 im vorderen Endbereich des
Handinstruments 1 und Zuführungsleitungen, die sich vom
Kupplungsanschluß 4 durch das Handinstrument 1 bis zur
Auslaßöffnung 5 erstrecken.
Bei der vorliegenden bevorzugten Ausgestaltung besteht das
Handstück 2 aus einem vorderen Handstückteil, das ein
Griffteil 6 bildet, und einem hinteren Handstückteil, das
einen sich vom Griffteil 6 nach hinten erstreckenden Schaft 7
bildet, der an seinem hinteren Ende den Vorratsbehälter 3
trägt, und an dem der Kupplungsanschluß 4 in seitlicher
Position angeordnet ist.
Das Griffteil 6 und der Schaft 7 sind hülsenförmige Körper, in
deren Hohlraum 8 vorzugsweise runden Querschnitts eine oder
mehrere Zuführungsleitungen sich zur Auslaßöffnung 5 hin
erstrecken, die vom Kupplungsanschluß 4 ausgehen.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung sind zwei
Zuführungsleitungen 9, 11 vorhanden, nämlich eine für ein
Druckgas, insbesondere Druckluft, und eine für eine
Behandlungsflüssigkeit, insbesondere Wasser. Die im Bereich
des seitlichen Kupplungsanschlusses 4 verlaufenden
Zuführungsleitungsabschnitte 9a, 11a münden im hinteren
Endbereich und bezüglich des Vorratsbehälters 3 an einer nach
vorne versetzten Leitungsverbindung 9c, 11c in weiterführende
Leitungsabschnitte bzw. hier in den Hohlraum 8. Dabei
erstrecken sich die Zuführungsleitungsabschnitte 9a, 11a
vorzugsweise schräg und zwar nach vorne konvergent in eine
Hülsenverdickung hinein, an der ein Anschlußstutzen 12
angeformt ist, insbesondere in der vorgegebenen Schräglage,
die mit der Längsmittelachse 10 des Handstücks 2 einen spitzen
Winkel W, hier von etwa 40 bis 60°, insbesondere etwa 45° bis
55°, einschließt.
Das Handinstrument 1 dient dazu, beispielsweise Beläge,
insbesondere an Zähnen, mittels eines an der Düse oder
Auslaßöffnung 5 unter Druck aus strömenden, pulverförmige
Partikel enthaltenden Stromes zu reinigen, was noch
beschrieben wird. Wenn als abrasives Mittel im Strom kleine
harte Körner, z. B. Schleifkörner oder Corund-Körner verwendet
werden, eignet sich das Handinstrument auch zum Antragen
härteren Gewebes wie Zahnschmelz, z. B. zum Anrunden von
scharfen Kanten oder Höhenanpassungen. Dabei können je nach
Härte der Körner auch Füllmaterialien oder Metalle von Kronen
oder Inlays spanabhebend bearbeitet werden.
Der Kupplungsanschluß 4 ist Teil einer Schraubkupplung oder
vorzugsweise Steck/Drehkupplung 13, mit der der
Kupplungsanschluß 4 an die nicht dargestellte flexible
Versorgungsleitung handhabungsfreundlich und schnell lösbar
ankuppelbar ist. Die Steck/Drehkupplung 13 umfaßt einen
zylindrischen Kupplungszapfen und eine ihn aufnehmende
zylindrische Kupplungsausnehmung 14, wobei bei der
vorliegenden Ausgestaltung der andeutungsweise dargestellte
Kupplungszapfen von einem Anschlußteil der flexiblen
Versorgungsleitung vorragt und die Kupplungsausnehmung 14 im
Anschlußstutzen 12 angeordnet ist.
Die in der flexiblen Versorgungsleitung verlaufenden
Medienleitungen, hier Wasser und Luft, erstrecken sich als
achsparallele Kanäle bis in den Bereich des Kupplungszapfens,
14a, wobei sie die hohlzylindrische Teilungsfuge zwischen dem
Kupplungszapfen 14a und der Kupplungsausnehmung 14b an
Durchdringungsstellen Z-förmig durchsetzen. An jeder
Durchdringungsstelle ist eine Ringnut 15 entweder in der
Mantelfläche des Kupplungszapfens 14a oder in der Innenfläche
der Kupplungsausnehmung 14b angeordnet, wobei zu beiden Seiten
der Durchdringungsstelle jeweils ein Dichtungsring 16 jeweils
in der Ringnut des Kupplungszapfens 14a oder der
Kupplungsausnehmung 14b zur Abdichtung sitzt. Der
Kupplungszapfen 14a und die Kupplungsausnehmung 14b können
stufenförmig nach vorne konvergent abgestuft sein, wie es Fig.
1 zeigt, wobei die Leitungsverbindungsstellen axial versetzt
in jeder Stufe vorhanden sein können.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Kupplungsausnehmung
14b in einem zylindrischen Einsatzstück 17 angeordnet, das an
seinem vorderen Ende z. B. diametral gegenüberliegend zwei
vorragende Rohrstutzen 17, 18 aufweist, durch die sich die
Zuführungsleitungsabschnitte 9a, 11a erstrecken, und die in
eine passende Steckausnehmung 19 einsteckbar sind, von der
sich die Rohrstutzen 17, 18 aufnehmende Kanäle 21, 22
erstrecken. Zur Abdichtung können jeweils in Ringnuten der
Mantelfläche der Rohrstutzen 17, 18 oder in der Innenfläche
der Kanäle 21, 22 angeordnete Ringdichtungen 23 vorgesehen
sein. Das Einsatzteil 20 ist durch eine auf den
Anschlußstutzen 12 lösbar aufgeschraubte Überwurfmutter 24
gehalten.
Zur lösbaren Sicherung der Steck/Drehkupplung 13 ist eine
Verrastungsvorrichtung 25 mit einem federnden
Verrastungselement 25a vorgesehen, das in eine
Verrastungsausnehmung entweder im Kupplungszapfen 14a oder in
der Kupplungsausnehmung 14b federnd einrastbar und zur Lösung
der Steck/Drehkupplung 13 überdrückbar ist.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Auslaßöffnung 5 am
freien Ende einer sich gerade oder seitlich schräg oder quer
erstreckenden Kanüle 27 angeordnet, deren freies Ende mit der
Längsmittelachse 10 des Handinstruments 1 einen rechten oder
stumpfen Winkel W1 einschließt. Die Kanüle 27 ist durch ein
Außenrohr 27a gebildet, dessen hinteres Ende fest mit einem
hohlzylindrischen Kanülenfuß 27b verbunden ist, der durch eine
Schnellschlußverbindung, hier ein Bajonettverschluß 31, mit
dem vorderen Ende der Griffhülse 6 lösbar verbindbar ist. Der
Bajonettverschluß 31 weist in an sich bekannter Weise einen
Verschlußzapfen, hier in Form eines radialen Stiftes 29 am
Kanülenfuß 24b auf, der durch Einstecken und Drehen der Kanüle
27 in einer Bajonettnut der Griffhülse 6 einführbar und
vorzugsweise auch in eine Verrastungsausnehmung verrastbar
ist, so daß ein ungewolltes Rückdrehen verhindert ist.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist eine den Kanülenfuß 27b
aufnehmende zylindrische oder stufenzylindrische
Steckausnehmung 32 in einer Aufnahmehülse 33 angeordnet, die
fest im hülsenförmigen Griffteil 6 angeordnet ist, z. B. durch
Pressen oder Kleben. In der Aufnahmehülse 33 sind in einer
rückseitigen Stufenbohrung ein Innenrohr 34 und ein Außenrohr
35 fest und dicht angesetzt, von denen sich das Innenrohr 34
koaxial bis in den mittleren Bereich des Aufnahmeraums 36 des
Vorratsbehälters 3 erstreckt. Das Außenrohr 35, das das
Innenrohr 34 mit einem Ringabstand umgibt, erstreckt sich bis
zu einem zylindrischen Verbindungsteil 37, in dem eine
Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsabschnitt 9b und dem
einen weiterführenden Leitungsabschnitt 11b bildenden
Ringkanal zwischen dem Innen- und Außenrohr 35 verwirklicht
ist. Das Verbindungsstück ist an die Querschnittsgröße des
Hohlraums 8 angepaßt und gegen eine axiale Verschiebung darin
durch geeignete Befestigungsmaßnahmen gesichert, z. B. durch
Kleben oder einen Sicherungsquerstift oder eine
Sicherungsquerschraube. An der Mündungsstelle des
Leitungsabschnitts 11a ist im Verbindungsstück 37 ein radiales
Verbindungsloch 38 angeordnet, das sich nach innen in ein
vorderseitiges Stufenloch 39 erstreckt, in das hinein sich das
hintere Ende des Außenrohrs 35 erstreckt und abgedichtet ist,
z. B. durch Einpressen. Vorzugsweise ist in der Querebene des
Verbindungslochs 38 eine Ringnut 40 in der Mantelfläche des
Verbindungsstücks 37 vorgesehen, und es können auch mehrere
Verbindungslöcher 38 auf den Umfang verteilt angeordnet sein.
Zu beiden Seiten des Verbindungslochs 38 ist das
Verbindungsstück 37 im Hohlraum 8 durch jeweils einen
Dichtungsring 41 abgedichtet, der in einer zugehörigen Ringnut
in der Mantelfläche des Verbindungsstücks 37 oder in der
Innenfläche des Hohlraums 8 sitzt. Die axiale Sicherung des
Verbindungsstücks 37 kann auch dadurch erfolgen, daß es
mittels des Außenrohrs 35 axial unverschieblich an der
Aufnahmehülse 33 gehalten ist.
Im Bereich der Aufnahmehülse 33 umgeht die Zuführungsleitung
11 das freie Ende des Kanülenfußes 27b. Dies erfolgt dadurch,
daß von einem das Außenrohr 35 aufnehmenden hinteren
Stufenloch 42 in der Aufnahmehülse 33 ein oder mehrere auf den
Umfang verteilt angeordnete radiale Kanäle 43 ausgehen, der
oder die in einen etwa achsparallel in der Aufnahmehülse 33
angeordnetes Längskanal 44a münden, der sich bis zum
Kanülenfuß 27b erstreckt und durch einen Querkanal 44b in der
Aufnahmehülse 33 und einen damit verbundenen Querkanal 45 im
Kanülenfuß 27b mit dem Hohlraum des Außenrohrs 27a verbunden
ist. Auch hier können mehrere Querlöcher 45 oder auch eine
zugehörige Ringnut 46 in der Mantelfläche des Kanülenfußes 27b
oder in der Innenfläche der Steckausnehmung 32 angeordnet
sein, wobei zu beiden Seiten Ringdichtungen 47 angeordnet
sind, die in Ringnuten im Kanülenfuß 47b oder in der
Aufnahmehülse 33 sitzen.
Im Außenrohr 27a der Kanüle 27 befindet sich ein Innenrohr 51,
dessen Außenquerschnittsgröße kleiner bemessen ist als die
Innenquerschnittsgröße des Außenrohrs 27a, so daß sich
zwischen letzterem und dem Innenrohr 51 ein Spalt 52 befindet.
Wenn sich das Innenrohr 51 koaxial im Außenrohr 27a erstreckt,
ist dieser Spalt 52 ein Ringspalt. Dies ist jedoch nicht
erforderlich, denn das Innenrohr 51 kann einseitig am
Außenrohr 27a anliegen. Das Innenrohr 51 erstreckt sich bis in
den freien Endbereich des Außenrohrs 27a, wobei es mit
letzterem abschließen kann, zurückstehen kann oder etwas
vorstehen kann, wie es dargestellt ist. Bei der vorliegenden
Ausgestaltung ist der freie Endbereich des Innenrohrs 51 in
einer vorzugsweise konvergenten Kappe 53 gehalten, die mit dem
zugewandten Ende des Außenrohrs 27a verschraubt ist,
insbesondere mit einem Gewindeansatz 54 eingeschraubt ist.
Die Kappe 53 umgibt das Innenrohr 51 mit einem mit dem kleinen
Spalt 52 vergleichbaren Abstand. Zwecks Vergleichsmäßigung der
Ausströmung ist es vorteilhaft, am freien Ende des Spalts 52
eine Spaltvergrößerung 52a auszubilden.
Es ist von Vorteil, die Querschnittsgröße des Gewinderohrs 51
ein einem Abstand a vor seinem freien Ende zu verjüngen.
Hierdurch werden der Querschnitt des Innenrohrs 51 verringert
und die Strömungs- und Austrittsgeschwindigkeit des
durchströmenden Mediums, hier Wasser, vergrößert, was zur
Leistungsfähigkeit der abrasiven Behandlung beiträgt und
außerdem die Vermischung der Medien mit dem abrasiven Mittel
verbessert. Die Querschnittsverjüngung 55 soll vorzugsweise
nicht stufig sondern allmählich bzw. konisch erfolgen, um eine
zur Verstopfung neigende Kante zu vermeiden. Im übrigen
Bereich des Innenrohrs 51 ist sein Innenquerschnitt etwas
größer bemessen, wodurch die Verstopfungsgefahr verringert
wird. Bei der vorliegenden Ausgestaltung beträgt der Abstand a
etwa 5 bis 10 mm.
Der Spalt 52 setzt sich im Bereich des Kanülenfußes 27b bis
hinter das Querloch 45 fort, wobei ein das Außenrohr 27a
aufnehmendes Längsloch 30 gegebenenfalls stufig entsprechend
groß bemessen ist. Das hintere Ende des Innenrohrs 51 ist
dicht mit dem hinteren Ende des Kanülenfußes 27b verbunden,
z. B. eingepreßt oder gelötet, wenn der Kanülenfuß 27b und das
Innenrohr 51 aus Metall bestehen. Bei der vorliegenden
Ausgestaltung ist das hintere Ende des Innenrohrs 51 in seinem
Endbereich etwas verdickt und in das Längsloch 30 oder in eine
Stufenvergrößerung desselben eingepreßt, wobei Dichtheit
gewahrt ist.
Zur Andichtung des hinteren Endes des Kanülenfußes 27b und des
vorderen Endes des Innenrohrs 34 ist ein vorzugsweise
hülsenförmiger Dichtungsring 56 vorgesehen, der im Grund der
Steckausnehmung 32 sitzt, wobei vorzugsweise das vordere Ende
des Innenrohrs 34 in das Loch des Dichtungsringes 56
hineinragt, das an den Außenquerschnitt des Innenrohrs 34
angepaßt ist. Die Länge des Dichtungsringes 56 ist etwas
größer bemessen, als der Abstand zwischen den Innenrohren 34
und 51 oder zwischen dem Innenrohr 34 und dem Kanülenfuß 27b.
Infolgedessen wird der Dichtungsring 56 beim Anmontieren der
Kanüle 27, hier mit dem Bajonettverschluß, axial komprimiert,
wodurch die Abdichtung dieser allgemein mit 57 bezeichneten
Dichtungsvorrichtung gewährleistet ist. Der Dichtungsring 56
besteht deshalb aus elastisch zusammendrückbarem Material, wie
z. B. Gummi oder Kunststoff.
Der Vorratsbehälter 3 bildet das hintere Ende des
Handinstruments 1, wobei er koaxial zum Handstück 2 angeordnet
ist und einen hutförmigen Deckel 61 aufweist, der durch ein in
seinem freien Randbereich angeordnetes Schraubgewinde 62 mit
einer flachen oder ringförmigen Behälterbasis 63 verschraubbar
ist. Vorzugsweise ist die Behälterbasis 63 topfförmig
ausgebildet, wodurch der Aufnahmeraum 64 des Vorratsbehälters
3 vergrößert ist. Der Deckel 61 besteht vorzugsweise aus
transparentem Material, z. B. Glas, Quarz oder Kunststoff.
Das Innenrohr 34 durchsetzt das Verbindungsstück 37 im
Stufenloch 39, wobei es im hinteren Anschnitt des Stufenlochs
39 dicht aufgenommen ist. Der hinter dem Verbindungsstück 37
befindliche Teil des Hohlraums 8 ist zum Aufnahmeraum 64 hin
durch eine Hülse 65 verschlossen, die das Innenrohr 34 mit
einem Ringspalt 66 umgibt, wobei das Innenrohr 34 sich bis zu
einer oder in eine Innenschulter 67 im hinteren Endbereich der
Hülse 65 erstreckt. Der Ringspalt 66 stellt eine nach hinten
gerichtete Verlängerung des Hohlraums 8 dar. Die Hülse 65 ist
in das durch den Hohlraum 8 gebildete Loch dicht eingesetzt
oder eingeschraubt. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die
Hülse 65 in ihrem Querschnitt kleiner bemessen als der
Querschnitt des Hohlraums 8, und sie weist einen Flansch 68
mit einem Außengewinde 69 auf, der in ein Innengewinde des
Hohlraums 8 eingeschraubt ist. Der Flansch 68 selbst oder ein
darin eingesetzter Stützring 71 hält den hinteren Endbereich
des Innenrohrs 37 in axialer Position. Der Stützring 71 weist
eine längsgerichtete Perforation oder Durchgangslöcher 72 auf,
um den Durchgang der Luft in den Ringspalt 66 zu
gewährleisten. In der Hülse 65 befinden sich in einer
bezüglich des Aufnahmeraums 64 vorzugsweisen mittleren
Position eine Mehrzahl Querlöcher 73, die den Ringspalt 66 mit
dem Aufnahmeraum 64 verbinden. Es sind in der Längsrichtung
der Mittelachse 10 mehrere, hier jeweils drei Querlöcher 73
vorgesehen, von denen sich der oder ein mittlerer, etwa radial
und der oder ein vorderer und der oder ein hinterer nach außen
divergent schräg erstrecken. Die Querlöcher 73 können auch auf
dem Umfang verteilt angeordnet sein.
An ihrem etwa im mittleren Bereich des Aufnahmeraums 64
positionierten freien Ende weist die Hülse 65 wenigstens ein
axiales Eintrittsloch 74 auf, das koaxial mit dem freien
Innenquerschnitt des Innenrohrs 34 angeordnet ist. Bei der
vorliegenden Ausgestaltung ist dem Eintrittsloch 74 eine
Scheibe 75 vorgeordnet, die radiale Zugangslöcher 74a bildet.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Scheibe Teil einer
Mutter, die eine entsprechende Ausnehmung mit Gewinde am
hinteren Ende der Hülse 65 eingeschraubt ist.
Das Griffteil 6 und der Schaft 7 sind in einem Drehlager 78 um
die Längsmittelachse 10 relativ zueinander drehbar aneinander
gelagert, wobei sie gleichzeitig durch eine
Verbindungsvorrichtung 79 axial aneinander gehalten sind. Das
Drehlager 78 ist durch ein passendes Übergreifen der
Hülsenkörper des Griffteils 6 und des Schaftes 7 gebildet. Bei
der vorliegenden Ausgestaltung weist das Griffteil 6 einen von
seinem hinteren Ende koaxial abstehenden, vorzugsweise
verjüngten Hülsenansatz 81 auf, der von einem vorragenden
Hülsenmantel 82 des Schaftes 7 mit geringem Bewegungsspiel
umgeben ist. Die Verbindungsvorrichtung 79 ist durch eine
Verrastungsvorrichtung 83 mit wenigstens einer radialen nach
außen gerichteten Verrastungsnase 84 an einen vom Hülsenansatz
81 nach hinten ragenden Verrastungsarm 85 gebildet, wobei die
Verrastungsnase 84 eine Verrastungskante an der Innenseite des
Hülsenansatzes 82 hintergreift. Rückseitig weist der
Verrastungsarm 85 eine konvergente Einführungsfläche 86 auf,
die beim Einstecken ein selbsttätiges Einbiegen der
elastischen Verrastungsarme 85 bewirkt. Der Hülsenansatz 82
ist in Richtung nach vorne vorzugsweise konvergent bzw. mit
einer konischen Mantelfläche 87a versehen, wobei er etwa
schließend in die Mantelfläche 87 des Griffteils 6 übergeht.
Die Mantelfläche 87 ist zwecks Verbesserung der Griffestigkeit
mit einer Griffstruktur versehen. Bei der vorliegenden
Ausgestaltung sind in der Längsrichtung einander abwechselnde
Ringwellen 88 und Ringvertiefungen vorgesehen, die
vorzugsweise gerundet sind und an nur geringfügig geneigten
Ringflankenflächen ineinander übergehen. Die weitere
Verbesserung der Griffestigkeit weist die Mantelfläche 87b
drei auf den Umfang gleichmäßig verteilt angeordnete
Griffflächen 89 auf, die eine vorteilhafte Dreipunkthalterung
des Griffteils 6 zwischen drei Fingern der Bedienungshand
gestatten, während der Schaft 7 auf dem Mittelhandbereich
insbesondere zwischen dem Zeigefinger und dem Daumen aufliegen
kann. Die Auflagestelle ergibt sich im Schaft 7 in der Nähe
des Anschlußstutzens 12.
Die Drehbarkeit des Griffteils 6 ermöglicht eine Anpassung der
Position der Kanüle 27 an die jeweilige Behandlungsstelle. Zum
Verdrehen braucht lediglich das Griffteil 6 mit dem es
ergreifenden Fingern verdreht zu werden, wobei die Kanüle 27
mitgedreht wird. Dabei liegt der Schaft 7 auf dem Basisbereich
zwischen dem Zeigefinger und dem Daumen des Handrückens auf.
Aufgrund des Gewichtes der flexiblen Versorgungsleitung kann
der Schaft 7 beim Drehen der Griffhülse 6 in seiner jeweiligen
Drehstellung verbleiben.
Im Funktionsbetrieb kann gleichzeitig die
Behandlungsflüssigkeit in der Zuführungsleitung 11 und
Druckluft in der Zuführungsleitung 9 durch die
Dreh/Steckkupplung in das Handstück 2 strömen, wobei die
Druckluft zunächst nach hinten durch den Ringspalt 66 strömt
und aus den Querlöchern 72 vorzugsweise verteilt in den
Aufnahmeraum 64 strömt und das darin befindliche abrasive
Mittel, z. B. Natriumbicarbonat oder Kaliumsulfat in
Pulverform, aufwirbelt. Das so gebildete Luft/Pulvergemisch
strömt durch das Eintrittsloch 74 oder beim Vorhandensein
einer Scheibe 75 durch die Zugangslöcher 74a und durch das
Eintrittsloch 74 in die Innenhülse 34 und weiter zur
Auslaßöffnung 5, wo es sich mit dem Wasser vermischt und einen
abrasiven Strom zur Entfernung von Belägen an Zähnen und
dergleichen bildet. Die vorbeschriebene Zufuhr der Medien kann
durch einen geeigneten Schalter ausgelöst werden. Bei der
vorliegenden Ausgestaltung ist ein Fußschalter vorgesehen, der
elektrisch entsprechende Öffnungsventile einer
Steuereinrichtung für die Medien betätigt.
Um den Übergang des abrasiven Materials in den Bereich der
Steck/Drehkupplung 13 zu verhindern, ist im
Zuführungsleitungsabschnitt 9a ein Rückschlagventil 91
angeordnet, dessen Ventilkörper, vorzugsweise eine
Ventilkugel, ein Rückströmen im Zuführungsleitungsabschnitt
11a sperrt. Hierdurch sind andere Handinstrumente 1, z. B.
Turbine, die ebenfalls mit der Steck/Drehkupplung 13
ankuppelbar sind, vor Verunreinigung und Beschädigung durch
das abrasive Mittel geschützt.
Ohne die vorbeschriebene Sperre könnte das abrasive Material
z. B. durch Eigengewicht nach Abschaltung des Handinstruments 1
oder im folgenden Störungsfall in den Bereich der
Steck/Drehkupplung 13 gelangen.
Im Falle einer Verstopfung der Luft/Pulvergemischzuführungs
leitung, z. B. im Bereich der Kanüle 27 baut sich in den von
der Druckluft durchströmten Räumen des Handinstruments 1 der
anstehende Luftdruck auf. In diesem Druckzustand ist es
ungünstig, die Steck/Drehkupplung 13 oder den Vorratsbehälter
3 zu öffnen, weil beim Öffnen der in den Hohlräumen des
Handinstruments 1 befindliche Staudruck ausströmt, was
insbesondere beim Vorratsbehälter 8 ungünstig ist, da beim
Ausströmen Pulverpartikel mitgerissen werden, was unerwünscht
ist.
Vorzugsweise ist das Rückschlagventil 91 im Bereich des
Grundes einer vorderseitigen Stufenbohrung 91a angeordnet, in
die eine jeweils die Rohrstutzen 17, 18 bildende Hülse mit
Anstand zur das Rückschlagventil 91 aufnehmenden Stufe fest
eingesetzt ist.
Der Vorratsbehälter 3 weist eine besondere
Druckentlastungsvorrichtung 92 auf, die eine Druckentlastung
gewährleistet, bevor der Vorratsbehälter 3 geöffnet wird, hier
der Deckel 61 abgenommen wird. Die Druckentlastungsvorrichtung
92 weist in der mit dem Dichtungsring 94 zusammenwirkenden
Dichtfläche 95 eine Ausnehmung 96 auf, die beim Losschrauben
des Deckels 61 einen kleinen Durchgang für die unter Druck
stehende Druckluft bildet, durch den diese aus strömen kann,
bevor der Deckel aus dem Gewindeeingriff kommt. Bei dieser
Druckentlastung findet kaum ein Pulveraustritt statt, und zwar
insbesondere dann nicht, wenn der Deckel 61 in einer mit der
so gebildeten Austrittsöffnung nach oben weisenden Stellung
des Handinstruments geöffnet wird, in der das Pulver sich auf
dem Grund des Deckels befindet. Bei der vorliegenden
Ausgestaltung ist die Ausnehmung durch eine oder mehrere auf
dem Umfang verteilt angeordnete Abflachungen 97 gebildet, die
an der runden Mantelfläche 98 eines das Außengewinde
aufweisenden Ringansatzes 99 angeordnet sind, der in seinem
freien Randbereich mit dem Dichtungsring 94 zusammenwirkt. Die
wenigstens eine Abflachung 97 braucht nur im freien
Randbereich des Ringansatzes angeordnet zu sein. Sie kann sich
jedoch auch über die gesamte Länge des Ringansatzes 99
erstrecken, wobei das Gewinde ebenfalls eine Abflachung
aufweist.
Das abrasive Mittel besteht aus einem Material, das sich in
Feuchtigkeit bzw. Wasser auflöst, und somit verhältnismäßig
leicht von der Behandlungsstelle hier aus den Mundraum des
Patienten, wieder auszuspülen ist. Zwecks
Geschmacksverbesserung ist es vorteilhaft, dem abrasiven
Mittel bzw. Pulver einen angenehmen Geschmacksstoff
beizumischen, z. B. Zitronen- oder Orangengeschmack.
Es eignet sich ein Pulver mit einer Korngröße zwischen etwa 15
um und 125 µm sehr gut zum Entfernen und Reinigen von Belägen
auf Zähnen.
Da der Belag oder die Verschmutzung oder die Verfärbung der
Zähne von unterschiedlicher Stärke oder Festigkeit sein
können, ist es vorteilhaft, mehrere Arten Pulver mit
unterschiedlicher Abtragsfähigkeit bzw. abrasiver
Leistungsfähigkeit dem Handinstrument 1 jeweils in einem
Vorratsbehälter zuzuordnen. Es ist auch vorteilhaft, Pulver in
mehreren unterschiedlichen Korngrößen oder -bereichen, wie
grob, mittel und fein oder grob und fein, in Vorratsbehältern
bereitzustellen. Im letzteren Fall kann z. B. das Pulver für
grobe Arbeiten eine Korngröße von 60 µm bis 100 µm aufweisen,
während das Pulver für feine Arbeiten eine Korngröße zwischen
15 µm und 50 µm aufweisen kann. Die letztere Korngröße eignet
sich sowohl für feine Arbeiten an empfindlichen Zähnen als
auch zur Politur von Zähnen.
Es ist im weiteren vorteilhaft, dem Handinstrument 1 mehrere
Kanülen 27 oder Kanülenköpfe 53 zuzuordnen, die alle zur
Halterung am Handstück 2 bzw. An der Kanüle 27 passen, jedoch
sich bezüglich ihrer Form und/oder Größe oder bezüglich der
Größe ihrer Auslaßöffnung 5 unterscheiden. Durch die Auswahl
und den Austausch einer bestimmten von unterschiedlichen
Kanülen 27 oder Kanülenkappen bzw. -Köpfen 53
unterschiedlicher Formen und/oder Größen läßt sich das
Handinstrument auch an schwierigen Behandlungsstellen
anpassen. Eine Auswahl unterschiedlich groß gebaute Kanülen 27
oder unterschiedlich großer Auslaßöffnungen 5 ermöglicht es,
die Wirksamkeit des an der Auslaßöffnung 5 austretenden
Behandlungsstroms zu beeinflussen und somit die
Leistungsfähigkeit zu bestimmen, um eine grobe oder mehr feine
Arbeit gezielt ausführen zu können. Außerdem eignen sich
Kanülen 27 mit einer unterschiedlichen Größe der Auslaßöffnung
5 für Pulver unterschiedlicher Korngröße oder
unterschiedlicher Abtragsfähigkeit.
Um unterschiedliche Arten Pulver voneinander unterscheiden zu
können, ist es vorteilhaft, die Arten in unterschiedlichen
Farben herzustellen. Sofern mehrere unterschiedliche Kanülen
27 oder Kanülenköpfe 53 vorhanden sind, die bestimmten
Pulverarten zugeordnet sind, ist es vorteilhaft, die Kanülen
oder die Kanülenköpfe mit einer entsprechenden Markierung zu
versehen, die die Zugehörigkeit des passenden Pulvers angibt.
Vorzugsweise ist diese Markierung eine Farbmarkierung in der
gleichen Farbe, die das zugehörige Pulver aufweist.
Es ist außerdem vorteilhaft, dem Handinstrument 1 mehrere
unterschiedlich große, hier durch das wenigstens eine
Austrittsloch 73 und/oder Eintrittsloch 74 gebildete
Aus- und/oder Eintrittsdüsen für den Träger-Luftstrom und/oder für
das Gemisch aus Luft und abrasivem Mittel zuzuordnen, die je
nach gewünschter Korngröße des Pulvers austauschbar sind.
Dabei kann vorzugsweise jeweils ein Teilesatz, bestehend aus
einer Kanüle 27 und einer Aus- und/oder Eintrittsdüse, hier
der hülsenförmige Düsenträger 15, bezüglich der
Durchlaßöffnungen aufeinander abgestimmt sein.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel bestehen das Einsatzteil
20, die Kanüle 21, die Aufnahmehülse 33, das Verbindungsstück
37, das Innen- und Außenrohr 34, 35 und die Hülse 65 sowie
gegebenenfalls auch die Scheibe 75 aus insbesondere hartem
Metall, vorzugsweise Stahl, wodurch ein früher Verschleiß
dieser Teile vermieden wird. Das Griffteil 6 und/oder der
Schaft 7 und/oder der Deckel 61 bzw. der Vorratsbehälter 3
bestehen aus Metall, Kunststoff oder vorzugsweise aus Glas.
Diese Werkstoffe lassen sich auch bei schwieriger Bauform
einfach und kostengünstig herstellen, und sie sind
unempfindlich gegen Desinfektions- und Sterilisationsmittel.
Außerdem gibt es insbesondere bei Glas keine elektrostatische
Aufladung.
Im Betrieb eines vorliegenden Handinstruments 1 besteht die
Gefahr, daß Feuchtigkeit und/oder abrasives Material durch
kleine Spalten und Fugen im vorderen Bereich des Handstücks 2
in dessen Inneres eindringen, wo sie z. B. die Verbindung 31
für die Kanüle 27 und/oder das Drehlager 78 verunreinigen und
beschädigen können. Um dies zu vermeiden, ist der Innenraum 8
des Handstücks 2 durch eine Leitungsverbindung 101 mit der
Zuführungsleitung 9 für die Druckluft verbunden. Der Luftdruck
kann sich somit in den Innenraum fortpflanzen, wobei er
gegebenenfalls auch aus den Spalten oder Fugen austreten kann
und das Eindringen der vorgenannten Verschmutzung verhindert.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist der sich nach hinten
erstreckende Zuführungs-Leitungsabschnitt nämlich der hintere
Teil des Innenraums 8 durch ein Durchgangsloch 102 im
Verbindungsteil 37 mit dem vorderen Teil des Innenraumes 8
verbunden. Hierdurch kann aufgrund des Innendrucks weder in
den Spalten des Drehlagers 78 noch im Bereich der
Verbindungsvorrichtung 31 Schmutz eindringen.
Es ist vorteilhaft, dem abrasiven pulverförmigen Mittel Fluor
oder ein fluorhaltiges Mittel, insbesondere ebenfalls in
Pulverform, beizumischen. Hierdurch wird erreicht, daß bei der
Behandlung Fluor in die Zahnoberfläche eindringt und diese
erhärtet und stabilisiert. Aufgrund der
Strömungsgeschwindigkeit und des dadurch hervorgerufenen
Aufpralls der Fluor enthaltenden Partikel ist die Einwirkung
in die Zahnoberfläche besonders wirksam.
Claims (31)
1. Medizinisches oder dentales Handinstrument (1) mit
- - einem Handstück (2) und einem am Handstück (2) angeordneten Griffteil (6),
- - einer bezüglich des Griffteils (6) vorderseitig angeordneten Auslaßöffnung (5) für den Austritt eines abrasiven Behandlungsmittels und eines Transportfluids,
- - und einem Kupplungsanschluß (4) zum Ankuppeln des Handinstruments (1) an eine Versorgungsleitung für wenigstens ein Transportfluid, insbesondere Wasser und/oder Luft,
- - wobei der Kupplungsanschluß (4) ein Kupplungsteil
(14b) einer Kupplung (13) ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (14b) an einem Einsatzteil (20) angeordnet ist, das in eine Steckfassung oder Steckausnehmung (19) einsteckbar ist und in seinem stromabseitigen Endbereich eine oder mehrere koaxial oder achsparallel angeordnete, abgedichtete Rohrstutzen-Kupplungen (10) aufweist, die jeweils eine Zuführungsleitung (9, 11) für das Transportfluid mit einer weiterführenden Zuführungsleitung (21, 22) verbinden.
2. Handinstrument nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß vom Einsatzteil (20) Rohrstutzen (17, 18) vorragen,
die jeweils in einem weiterführenden
Zuführungsleitungskanal (21, 22) stecken.
3. Handinstrument nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kupplung (13) durch eine Steckkupplung mit einem
Steckzapfen (14a) und eine ihn aufnehmende
Steckausnehmung (14b) gebildet ist, wobei die
Steckausnehmung (14b) im Einsatzteil (20) oder in dem
Kupplungsteil angeordnet ist, das zur Versorgungsleitung
gehört.
4. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführungsleitung oder die Zuführungsleitungen
(9, 11) die Teilungsfuge zwischen dem Kupplungszapfen
(14a) und dem die Kupplungsausnehmung (14b) aufweisenden
Teil an Durchdringungsstellen Z-förmig durchsetzen und
die Durchdringungsstellen beidseitig durch jeweils einen
Dichtungsring (16) abgedichtet sind.
5. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungsanschluß (4) seitlich am Handstück (2)
angeordnet ist.
6. Handinstrument nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittelachse des Kupplungsanschlusses und die
Längsmittelachse (10) des Handstücks (2) einen rechten
oder nach vorne spitzen Winkel (W) einschließen.
7. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Einsatzteile (20) vorgesehen sind, die zu
unterschiedlich ausgebildeten oder geformten, der
Versorgungsleitung zugehörigen Kupplungsteilen passen.
8. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß es einen Vorratsbehälter (3) für das abrasive
Behandlungsmittel, insbesondere Pulver, aufweist, der mit
der Zuführungsleitung (9, 11) verbunden ist, wobei
vorzugsweise der Vorratsbehälter (3) im hinteren Bereich
des Handinstruments (1) angeordnet ist.
9. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungsanschluß (4) insgesamt oder zumindest
der Fußbereich des Kupplungsanschlusses (4) bezüglich dem
Vorratsbehälter (3) nach vorne versetzt angeordnet ist.
10. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungsanschluß (4) zwei Zuführungsleitungen
(9, 11) aufweist, vorzugsweise eine für die
Behandlungsflüssigkeit, insbesondere Wasser, und die
andere für ein Gas, insbesondere Luft.
11. Handinstrument nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführungsleitung (9b) für Gas rückseitig von der
Zuführungsleitung (11a) für Behandlungsflüssigkeit
angeordnet ist.
12. Handinstrument nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorratsbehälter (3) am hinteren Ende des
Handstücks (2) und insbesondere koaxial zum Griffteil (6)
angeordnet ist, vorzugsweise das hintere Ende bildet.
13. Handinstrument nach einem der Ansprüche 8 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorratsbehälter (3) einen lösbaren Deckel (61)
aufweist, wobei die Teilungsfuge des Deckels (61) sich
vorzugsweise quer, insbesondere rechtwinklig zur
Längsmittelachse (10) des Handinstruments (1) erstreckt.
14. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche 8 bis
13,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Zuführungsleitung (9) für das Transportfluid mit
einem vorzugsweise axialen Einlaßrohr (65) sich in den
Vorratsbehälter (3) erstreckt, insbesondere in dessen
mittleren Bereich endet.
15. Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche 8 bis
14,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Zuführungsleitung (9) für das Transportfluid mit
einem Auslaßrohr (34) vom Vorratsbehälter (3) ausgeht,
das in den Vorratsbehälter (3) ragt, vorzugsweise in
dessen mittleren Bereich ragt.
16. Handinstrument nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich das Einlaßrohr (65) vorzugsweise vom hinteren
Ende des Handstücks (2) nach hinten in den
Vorratsbehälter (3) erstreckt und das Auslaßrohr (34)
koaxial angeordnet ist, insbesondere im Einlaßrohr (65)
angeordnet ist.
17. Medizinisches oder dentales Handinstrument (1) mit
- - einem Handstück (2) und einem am Handstück (2) angeordneten Griffteil (6),
- - einer bezüglich des Griffteils (6) vorderseitig angeordneten Auslaßöffnung (5) für den Austritt eines abrasiven Behandlungsmittels und eines Transportfluids
- - und einem Kupplungsanschluß (4) zum Ankuppeln des Handinstruments (1) an eine Versorgungsleitung für wenigstens ein Transportfluid, insbesondere Wasser und/oder Luft,
- - oder Handinstrument nach einem der vorherigen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Handstück (2) in seinem vorderen Bereich ein Griffteil (6) aufweist, von dem sich der Schaft (7) nach hinten erstreckt und daß das Griffteil (6) und der Schaft (7) um deren Längsmittelachse (10) frei drehbar aneinander gelagert sind.
18. Handinstrument nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Griffhülse (6) einen rückseitigen Hülsenansatz
(81) aufweist und der Schaft (7) einen vorderseitigen
Hülsenansatz (82) aufweist, wobei die Hülsenansätze (81,
82) einander mit geringem Bewegungsspiel koaxial
übergreifen, wobei vorzugsweise der Hülsenansatz (82) des
Schaftes (7) den Hülsenansatz (81) des Griffteils (6)
übergreift.
19. Handinstrument nach Anspruch 17 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Griffteil (6) und der Schaft (7) durch eine
Schnellschlußverbindung, vorzugsweise eine
Verrastungsvorrichtung (83), aneinander gehalten sind.
20. Medizinisches oder dentales Handinstrument (1) mit
- - einem Handstück (2) und einem am Handstück (2) angeordneten Griffteil (6),
- - einer bezüglich des Griffteils (6) vorderseitig angeordneten Auslaßöffnung (5) für den Austritt eines abrasiven Behandlungsmittels und eines Transportfluids
- - und einem Kupplungsanschluß (4) zum Ankuppeln des Handinstruments (1) an eine Versorgungsleitung für wenigstens ein Transportfluid, insbesondere Wasser und/oder Luft,
- - oder Handinstrument nach einem der vorherigen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Handinstrument (1) mit mehreren, in Vorratsbehältern angeordneten abrasiven Behandlungsmitteln unterschiedlicher Antragfähigkeit eine Behandlungseinrichtung bilden.
21. Medizinisches oder dentales Handinstrument (1) mit
- - einem Handstück (2) und einem am Handstück (2) angeordneten Griffteil (6),
- - einer bezüglich des Griffteils (6) vorderseitig angeordneten Auslaßöffnung (5) für den Austritt eines abrasiven Behandlungsmittels und eines Transportfluids
- - und einem Kupplungsanschluß (4) zum Ankuppeln des Handinstruments (1) an eine Versorgungsleitung für wenigstens ein Transportfluid, insbesondere Wasser und/oder Luft,
- - oder Handinstrument nach einem der vorherigen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnung (5) an einer Kanüle (27) oder einem Kanülenkopf (53) angeordnet ist, die bzw. der durch eine Schnellschlußverbindung, insbesondere einen Bajonettverschluß, oder eine Schraubverbindung mit dem Handstück (2) lösbar verbunden ist, wobei vorzugsweise mehrere Kanülen (27) oder Kanülenköpfe (53) unterschiedlicher Form und/oder Größe und/oder Auslaßöffnungsgröße (5) austauschbar vorgesehen sind.
22. Handinstrument nach Anspruch 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Arten der Behandlungsmittel durch eine
unterschiedlich große Körnung unterscheiden und
vorzugsweise drei unterschiedliche Behandlungsmittel für
eine Grob- Mittel- und Feinbehandlung vorgesehen sind.
23. Handinstrument nach einem der Ansprüche 20 bis 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß einer bestimmten Körnung des Behandlungsmittels eine
bestimmte Größe der Auslaßöffnung (5) zugeordnet ist und
die Kanülen (27) oder Kanülenköpfe (53) eine die
Zugehörigkeit zum zugehörigen Behandlungsmittel
kennzeichnende Markierung aufweisen, wobei vorzugsweise
die unterschiedlichen Arten der Behandlungsmittel
unterschiedliche Farben aufweisen und die Kanülen (27)
oder Kanülenköpfe (53) eine Markierung mit der
zugehörigen gleichen Farbe aufweisen.
24. Medizinisches oder dentales Handinstrument (1) mit
- - einem Handstück (2) und einem am Handstück (2) angeordneten Griffteil (6),
- - einer vorderseitig vom Griffteil (6) angeordneten Auslaßöffnung (5) für den Austritt eines abrasiven Behandlungsmittels,
- - und einem Kupplungsanschluß (4) zum Ankuppeln des Handinstruments (1) an eine Versorgungsleitung für wenigstens ein Transportfluid, insbesondere Wasser und/oder Luft,
- - oder Handinstrument (1) nach einem der vorherigen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum (8) des Handstücks (2) durch eine Leitungsverbindung (101) mit der Zuführungsleitung (9) für das Gas verbunden ist.
25. Medizinisches oder dentales Handinstrument (1) mit
- - einem Handstück (2), einem am Handstück (2) angeordneten Griffteil (6), einer vorderseitig vom Griffteil (6) angeordneten Auslaßöffnung (5) für den Austritt eines abrasiven Behandlungsmittels,
- - und einem Kupplungsanschluß (4) zum Ankuppeln des Handinstruments (1) an eine Versorgungsleitung für wenigstens ein Transportfluid, insbesondere Wasser und/oder Luft,
- - oder Handinstrument (1) nach einem der vorherigen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Zuführungsleitung (9a) ein Rückschlagventil (91) in einer dem Kupplungsanschluß (4) vorgeordneten Position angeordnet ist.
26. Handinstrument nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Rückschlagventil (91) in einem ein Kupplungsteil
(14b) aufweisendes Einsatzteil (2) angeordnet ist.
27. Medizinisches oder dentales Handinstrument (1) mit
- - einem Handstück (2) und einem am Handstück (2) angeordneten Griffteil (6),
- - einer vorderseitig vom Griffteil (6) angeordneten Auslaßöffnung (5) für den Austritt eines abrasiven Behandlungsmittels,
- - einem Kupplungsanschluß (4) zum Ankuppeln des Handinstruments (1) an eine Versorgungsleitung für wenigstens ein Transportfluid, insbesondere Wasser und/oder Luft,
- - und einem Vorratsbehälter (3),
- - in den eine Zuführungsleitung (66) mit wenigstens einer Einlaßöffnung (73) mündet,
- - und der durch wenigstens eine innere Auslaßöffnung (74) und eine Verbindungsleitung (9) mit der Auslaßöffnung (5) am Griffteil (6) verbunden ist,
- - oder Handinstrument nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einlaßöffnung (73) und die innere Auslaßöffnung (74) im mittleren Bereich des Aufnahmeraums (64) des Vorratsbehälters (3) angeordnet sind.
28. Handinstrument nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführungsleitung (66) oder die
Verbindungsleitung (9) durch einen Ringkanal gebildet ist
und die jeweils andere Leitung koaxial innerhalb des
Ringkanals verläuft.
29. Handinstrument nach einem der Ansprüche 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß der axiale Anstand zwischen der Einlaßöffnung (73)
und der Auslaßöffnung (74) gering ist, insbesondere nicht
größer als etwa 30mm, vorzugsweise nicht größer als etwa
10mm bis 15mm ist.
30. Handinstrument nach einem der Ansprüche 27 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Auslaßöffnung (74) hinter der
Einlaßöffnung (73) angeordnet ist.
31. Handinstrument nach einem der Ansprüche 27 bis 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführungsleitung (66) und die Verbindungsleitung
(9) durch eine sich in den Aufnahmeraum (64) des
Vorratsbehälters (3) erstreckende Doppelhülse gebildet
sind.
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