DE19750592A1 - Vorrichtung zur Ablage von Blättern, die von einer Büromaschine ausgegeben werden - Google Patents
Vorrichtung zur Ablage von Blättern, die von einer Büromaschine ausgegeben werdenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ablage von Blät
tern, die von einer Büromaschine ausgegeben werden, gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei zahlreichen Büromaschinen, wie Druckern, Telekopierern,
Kopiergeräten usw. werden die von der Büromaschine mit Auf
zeichnungen versehenen Blätter gestapelt abgelegt. Werden
aufeinanderfolgend Blätter auf den Stapel abgelegt, die zu
unterschiedlichen Vorgängen gehören, so müssen die zu den
einzelnen Vorgängen gehörenden Blattgruppen mühsam aus dem
Stapel herausgesucht werden. Dies ist beispielsweise der Fall,
wenn mehrere Bildschirm-Arbeitsplätze an einen gemeinsamen
zentralen Drucker angeschlossen sind, wenn verschiedene Druck
jobs unterschiedlichen Bearbeitern zugeordnet sind oder wenn
verschiedene Unterlagen aufeinanderfolgend kopiert werden.
Aus Patents Abstracts of Japan M-657 (JP 62-167170 A) ist ein
Kopiergerät bekannt, welches ein Vorratsmagazin für das Ko
pierpapier und ein Vorratsmagazin für Trennfolien aufweist.
Nachdem eine Gruppe von zusammengehörenden Kopien in einer
Ablage des Kopiergeräts gestapelt abgelegt ist, wird gesteuert
eine Trennfolie auf den Stapel abgelegt. Die Trennfolien sind
länger als die Blätter des Kopierpapieres, so daß die Trenn
folien aus dem Stapel in der Ablage überstehen. Die zusammen
gehörenden Blätter einer Gruppe können auf diese Weise leicht
getrennt und entnommen werden. Das Magazin für die Trennfolien
ist bei dem Magazin für das Kopierpapier angeordnet. Die
Trennfolien werden über denselben Transportweg durch das Ko
piergerät geführt wie das Kopierpapier. Die Trennfolien müssen
daher im wesentlichen die gleichen Breitenabmessungen und die
gleichen Materialeigenschaften aufweisen wie das Kopierpapier.
Die Trennfolien eignen sich daher wenig für eine Mehrfach
verwendung. Dementsprechend ist auch ein einfaches Wiederein
legen der gebrauchten Trennfolien in das Vorratsmagazin nicht
vorgesehen.
Aus der CH 647 735 A5 ist eine Vorrichtung zum Stapeln von
gefalzten Druckbogen bekannt, bei welcher die Druckbogen am
Ende einer Förderstrecke in einen Stapelschacht fallen und
dort gestapelt werden. Jeweils eine zusammengehörige Gruppe
von Druckbogen wird durch eine obere und eine untere Endplatte
zusammengehalten. Die Endplatten werden von einem oberhalb des
Stapelschachtes angeordneten Magazin vereinzelt in Malterungen
zugeführt, die die Endplatten auf dem Stapel der Druckbogen
ablegen. Die Endplatten weisen dieselben Abmessungen auf wie
die Druckbogen und dienen nicht zum Trennen des Stapels, son
dern zum Zusammenpressen der Druckbogen.
Aus Patents Abstracts of Japan M-1168 (JP 3-166 164 A) ist
eine Büromaschine bekannt, bei welcher bei den Vorratskasset
ten für das Aufzeichnungspapier auch eine Vorratskassette für
Trennfolien vorgesehen ist. Ist eine Gruppe von Blättern mit
Aufzeichnungen versehen und in einer Ablage gestapelt abge
legt, so wird gesteuert eine Trennfolie auf den Ablagestapel
abgelegt, um den Stapel leichter trennen zu können. Die Trenn
folien werden von der Vorratskassette durch die Büromaschine
zu der Ablage transportiert, wobei die Trennfolien mittels
eines Weichensystems an der Aufzeichnungsstation der Büro
maschine vorbeigeführt werden. Die Vorrichtung zum Zuführen
der Trennfolien ist aufwendig. Die Abmessungen der Trennfolie
und die Materialbeschaffenheit sind durch den Transport der
Trennfolien durch die Büromaschine festgelegt und können nicht
frei gewählt werden. Dementsprechend eignen sich die Trenn
folien schlecht für eine Mehrfachverwendung, und ein einfaches
Zurücklegen der verwendeten Trennfolien in die Vorratskassette
ist nicht vorgesehen.
Bei allen diesen bekannten Vorrichtungen ist das Magazin für
die Trennfolien in die Büromaschine integriert und die Zufüh
rung der Trennfolien zu der Blattablage erfolgt durch die
Büromaschine. Es ist daher nicht möglich, dieselbe Büromaschi
ne optional mit oder ohne einer Zuführung von Trennfolien
auszubilden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Ablage von Blättern, die von einer Büromaschine ausgegeben
werden, zur Verfügung zu stellen, die das Ablegen von Trenn
folien zum Trennen der gestapelt abgelegten Blätter als Option
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrich
tung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, ein Magazin zur
Aufnahme von Trennfolien an der Blattablage anzuordnen und mit
dieser zu einer Baueinheit zu vereinigen. Es besteht dadurch
die Möglichkeit, an eine handelsübliche Büromaschine alterna
tiv zu einer herkömmlichen Blattablage die mit dem Magazin für
Trennfolien ausgestattete Blattablage anzubauen oder anzustel
len. Eine Leiteinrichtung der Baueinheit dient dazu, die von
der Büromaschine ausgegebenen Blätter und auf einen Steuerbe
fehl die jeweilige Trennfolie den Auswurfmitteln zuzuführen,
die die Blätter bzw. die Trennfolien in die Blattablage för
dern und auf dem Stapel ablegen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die ein
zige Figur zeigt die Vorrichtung schematisch in einem Verti
kalschnitt.
Eine handelsübliche Büromaschine 10 ist nur schematisch dar
gestellt. Diese Büromaschine kann beispielsweise ein Drucker
oder ein Kopierer sein. Die Büromaschine 10 weist eine Blatt
ausgabe 12 auf, über welche die in der Büromaschine 10 mit
Aufzeichnungen versehenen Blätter ausgegeben werden.
Angrenzend an die Blattausgabe 12 wird an die Büromaschine 10
die erfindungsgemäße Vorrichtung angebaut oder angestellt, die
in einem Gehäuse 14 aufgenommen ist.
Die Vorrichtung weist eine Blattablage 16 auf, in welcher die
von der Büromaschine 10 ausgegebenen Blätter 18 gestapelt
abgelegt werden. Die Blattablage 16 ist an der von der Büro
maschine 10 abgewandten Seite des Gehäuses 14 zugänglich, so
daß der Stapel der Blätter 18 an dieser Seite entnommen werden
kann. Um zusammengehörige Gruppen von auf dem Stapel abgeleg
ten Blättern 18 in einfacher Weise trennen zu können, sind
Trennfolien 20 vorgesehen, die zumindest in einer Dimension
größere Abmessungen als die Blätter 18 aufweisen, so daß sie
über den Rand des Stapels der Blätter 18 hinausragen, und ein
einfaches Trennen des Stapels ermöglichen.
Die Trennfolien 20 sind in einem Magazin 22 bevorratet, wel
ches in dem Gehäuse 14 oberhalb der Blattablage 16 angeordnet
ist. Das Magazin 22 nimmt einen Stapel von Trennfolien 20 auf.
Das Magazin 22 weist eine Vereinzelungseinrichtung 24 auf,
mittels welcher die Trennfolien 20 vereinzelt aus dem Magazin
22 abgezogen werden können. Die Vereinzelungseinrichtung 24
kann in beliebiger, dem Fachmann bekannter Weise ausgebildet
sein. Da die Trennfolien 20 mehrfach verwendet werden, beste
hen die Trennfolien 20 vorzugsweise aus Kunststoff, Papier
oder dünner Pappe, so daß sie ausreichend haltbar und bean
spruchbar sind. Die Trennfolien 20 weisen zweckmäßigerweise
eine Eigensteifigkeit auf und sind elastisch biegsam. Die
Vereinzelungseinrichtung 24 kann den Abmessungen und Materi
aleigenschaften der Trennfolien 20 angepaßt werden. Durch
Anheben der Trennfolien 20 an ihrem über den Stapel der Blät
ter 18 überstehenden Rand, kann der Stapel daher leicht durch
gesucht werden, um die gewünschte Gruppe von Blättern 18 zu
finden und aus dem Stapel herauszuziehen. Das Magazin 22 weist
eine nach oben offene Aufnahme für die Trennfolien 20 auf, die
vorzugsweise an der Oberseite des Gehäuses 14 frei zugänglich
ist, so daß die aus dem Ablagestapel entnommenen und nicht
mehr benötigten Trennfolien 20 wieder bequem in das Magazin 22
zurückgelegt werden können und für die weitere Verwendung in
dem Magazin 22 zur Verfügung stehen.
Weiter ist in dem Gehäuse 14 eine Leiteinrichtung 26 angeord
net und mit der Blattablage 16 und dem Magazin 22 in dem Ge
häuse 14 zu einer Baueinheit vereinigt. Die Leiteinrichtung 26
dient dazu, die von der Blattausgabe 12 der Büromaschine 10
kommenden Blätter 18 und alternativ die von dem Magazin 22
über dessen Vereinzelungseinrichtung 24 ausgegebenen Trenn
folien 20 zu der Blattablage 16 zu führen, wo die Blätter 18
bzw. Trennfolien 20 von Auswurfmitteln 28, z. B. in Form von
Rollenpaaren, erfaßt und in die Blattablage 16 gefördert und
auf den dortigen Stapel abgelegt werden.
Ist das Gehäuse 14 an die Büromaschine 10 angesetzt, so
schließt sich die Leiteinrichtung 26 an die Blattausgabe 12
der Büromaschine 10 an. Die Leiteinrichtung 26 weist eine
erste Blattführung 30 auf, die sich an die Blattausgabe 12
anschließt und die aus der Blattausgabe 12 austretenden Blät
ter 18 übernimmt. Die erste Blattführung 30 verzweigt sich in
eine zweite Blattführung 32 und eine dritte Blattführung 34.
Die zweite Blattführung 32 lenkt die Blätter 18 nach unten zu
den Auswurfmitteln 28. Die dritte Blattführung 34 führt die
Blätter 18 zu einer Wendestation 36. An der Verzweigung der
ersten Blattführung 30 in die zweite Blattführung 32 und die
dritte Blattführung 34 ist eine Weiche 38 angeordnet, die
umschaltbar ist, um die von der Blattausgabe 12 in die erste
Blattführung 30 eintretenden Blätter 18 wahlweise gesteuert in
die zweite Blattführung 32 oder die dritte Blattführung 34 zu
lenken. Werden die Blätter 18 über die zweite Blattführung 32
direkt den Auswurfmitteln 28 zugeführt und von diesen in die
Blattablage 16 befördert, so werden die Blätter 18 in der
Blattablage 16 in derselben Lage abgelegt, in welcher sie aus
der Büromaschine 10 herausgegeben werden. Sollen die Blätter
18 gewendet abgelegt werden, so werden die von der Blattaus
gabe 12 kommenden Blätter 18 mittels der Weise 38 über die
dritte Blattführung 34 in die Wendestation 36 geführt. Ist das
Blatt 18 mit seiner gesamten Länge in die Wendestation 36
gefördert, so wird das Blatt 18 mittels Transportrollen 40
über eine vierte Blattführung 42 den Auswurfmitteln 28 zu
geführt. Dabei wird das Blatt 18 mit seiner ursprünglich nach
laufenden hinteren Kante voraus und mit seiner ursprünglich
oberen Seite nach unten gewendet durch die Auswurfmittel 28 in
der Blattablage 16 abgelegt.
Das Magazin 22 ist in dem Gehäuse 14 in der Weise oberhalb der
Blattablage 16 und der Wendestation 36 angeordnet, daß die
Vereinzelungseinrichtung 24 die Trennfolien 20 aus dem Magazin
22 über eine Folienführung 44 der Leiteinrichtung 26 zuführt.
Die Folienführung 44 kreuzt in der Leiteinrichtung 26 die
dritte Blattführung 34 und mündet gemeinsam mit der zweiten
Blattführung 32 und der vierten Blattführung 42 in Richtung
der Auswurfmittel 28.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Ablage von Blättern, die von einer Büro
maschine ausgegeben werden, mit einer Blattablage, in
welcher die Blätter gestapelt abgelegt werden, mit einem
Magazin zur Aufnahme von gegenüber den Blättern unter
schiedlichen Trennfolien, die vereinzelt aus dem Magazin
abgezogen und zum Trennen aufeinanderfolgender Gruppen
jeweils zusammengehörender Blätter auf die in der Blatt
ablage gestapelt abgelegten Blätter gelegt werden, und
mit Auswurfmitteln, die die Blätter und die Trennfolien
in die Blattablage fördern und ablegen, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Magazin (22) an der Blattablage (16)
angeordnet und mit dieser zu einer Baueinheit vereinigt
ist und daß die Baueinheit eine Leiteinrichtung (26)
aufweist, die die von der Büromaschine (10) kommenden
Blätter (18) und die von dem Magazin (22) kommenden
Trennfolien (20) zu den Auswurfmitteln (28) leitet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Blattablage (16), das Magazin (22) und die Leitein
richtung (26) in einem gemeinsamen Gehäuse (14) angeord
net sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Leiteinrichtung (26) an die Blattausgabe
(12) der Büromaschine (10) anschließend angeordnet ist
und die von der Blattausgabe (12) kommenden Blätter (18)
über eine Blattführung (30, 32) zu den Auswurfmitteln
(28) der Blattablage (16) führt und die Trennfolien (20)
über eine Folienführung (44) von dem Magazin (22) zu den
Auswurfmitteln (28) der Blattablage (16) führt.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Leiteinrichtung (26) eine
Wendestation (36) zugeordnet ist und daß eine Weiche (38)
die von der Blattausgabe (12) kommenden Blätter (18)
umschaltbar entweder direkt den Auswurfmitteln (28) der
Blattablage (16) oder der Wendestation (36) zuführt, von
welcher sie den Auswurfmitteln (28) in gewendeter Lage
zugeführt werden.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Magazin (22) für die
Trennfolien (20) oberhalb der Blattablage (16) in dem
Gehäuse (14) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Magazin (22) eine oben offene Aufnahme für das Ein
legen der Trennfolien (20) aufweist.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Magazin (22) so in dem Gehäuse (14)
angeordnet ist, daß die Trennfolien (20) in Richtung auf
die Blattausgabe (12) der Büromaschine (10) aus dem Maga
zin (22) austreten und daß die Trennfolien (20) von der
von der Büromaschine (10) abgewandten Seite des Gehäuses
(14) in das Magazin (22) eingelegt werden können.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4 und einem der Ansprüche 5 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wendestation (36)
zwischen der Blattablage (16) und dem Magazin (22) für
die Trennfolien (20) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Folienführung (44) die zu der Wendestation (36) füh
rende Blattführung (34) kreuzt.
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