DE19754404A1 - Betriebsmittel mit Kennzeichnung gegen Diebstahlschutz und gekennzeichnetes Betriebsmittel - Google Patents

Betriebsmittel mit Kennzeichnung gegen Diebstahlschutz und gekennzeichnetes Betriebsmittel

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    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/0291Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time
    • G09F3/0294Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time where the change is not permanent, e.g. labels only readable under a special light, temperature indicating labels and the like

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum visuell nicht sichtbaren Kennzeichnen von Gegenständen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und einen entsprechend gekennzeichneten Gegenstand gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
Betriebsmittel wie z. B. Arbeits- und Produktionsmittel, Werkzeuge, Elektrogeräte, Büromaschinen Kommunikationsmittel werden zunehmend vom Eigentümer individuell gekennzeichnet, um den Gegenstand unter aufgefundenem Diebesgut wieder identifizieren zu können. Solche Kennzeichnungen werden in zwei Typen unterteilt: 1. Die visuell nicht sichtbaren Kennzeichnungen und 2. die visuell sichtbaren Kennzeichnungen. Bei der ersten Kennzeichnungsart werden üblicherweise UV-Stifte verwendet, die mit einer nur sehr schwer entfernbaren visuell nicht sichtbaren UV-Farbe eine individuelle Kennzeichnung ermöglichen, beispielsweise durch Aufschreiben des Namens des Eigentümers auf den Gegenstand. Solche UV-Marker sind als Sicherungsstifte im Handel erhältlich. Bei der zweiten Art wird ein Etikett auf den Gegenstand angebracht oder der Gegenstand selbst wird beispielsweise mittels eines Graviergerätes oder Lötkolbens dauerhaft gekennzeichnet. Es ist auch die Kombination möglich, beispielsweise durch Verwendung spezieller UV oder Laserlacke, d. h. Lacke, die erst im UV-Licht oder Laserlicht eine Farbe oder eine andere Farbe zeigen als bei der visuellen Betrachtung. Mit solchen Lacken lassen sich unverfängliche Beschriftungen erstellen, die von einem Dieb oder Hehler - sofern nicht bekannt - nicht entfernt werden. Nachteilig ist bei den visuell sichtbaren Kennzeichnungen insbesondere, daß nach einem Diebstahl alle Mühe aufgewandt wird, die Kennzeichnung, beispielsweise durch Herausschleifen, zu entfernen. Bei der visuell nicht sichtbaren Kennzeichnung besteht der Nachteil, daß diese zur Erreichung einer sicheren Zuordnung aufwendig ist, da immer ein ganzer Name eingetragen werden muß und außerdem besteht bei einer reinen visuell nicht sichtbaren Kennzeichnung die Gefahr, daß potentielle Diebe zum Diebstahl verleitet werden, da sie keinerlei Kennzeichnung an dem Gegenstand (Betriebsmittel) erkennen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Betriebsmittel mit einfachen Mitteln verhältnismäßig sicher zu kennzeichnen.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens gelöst mit den Maßnahmen des Anspruchs 1. Hinsichtlich des gekennzeichneten Betriebsmittels wird die Aufgabe gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 10.
Die Unteransprüche zeigen besonders bevorzugte Ausführungsformen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Gegenstand mit einem visuell nicht sichtbaren Markierungsmittel gekennzeichnet. Ein solches Markierungsmittel ist beispielsweise ein UV-Marker, der erst unter UV-Licht eine visuell sichtbare Farbe bildet. Auch andere Detektionen sind möglich. Das Auftragen des Markierungsmittels erfolgt jedoch nicht wie bisher üblich frei Hand bzw. mittels Schablonen, sondern es wird zuerst ein Etikett auf dem Gegenstand befestigt, um dessen Rand anschließend das Markierungsmittel aufgetragen wird. Hierdurch wird erreicht, daß das Markierungsmittel auf dem Gegenstand eine ganz exakte definierte geometrische Form einnimmt, wobei es durch die unendliche Vielfalt an speziellen Etikettformen nahezu nicht möglich ist, daß ein anderer Kennzeichnender die gleiche geometrische Form auf seinen Gegenständen hat.
Durch die Verwendung eines Etiketts wird gegenüber Schablonen auch erreicht, daß die Markierung wesentlich schneller erfolgt und zur Markierung nicht zusätzlich eine Schablone bevorratet werden muß. Das Bevorraten der Etiketten ist verhältnismäßig einfach und erfolgt im übrigen grundsätzlich bereits bei denjenigen Personen, die bereits Betriebsmittel kennzeichnen, beispielsweise in Form eines Inventarisierungsetiketts. Hinzu kommt bei der Verwendung eines Etiketts der weitere Vorteil, daß das Etikett als visuell sichtbare Kennzeichnung auf den Gegenstand belassen werden kann, so daß man kombiniert eine visuell sichtbare mit einer visuell nicht sichtbaren Kennzeichnung erhält. Allein schon durch die sichtbare Kennzeichnung wird ein gewisser Abschreckungseffekt gegen Diebstahl erreicht.
Als Etikett eignen sich insbesondere solche, die aufgeklebt werden können, da diese am einfachsten anzubringen sind. Jedoch auch andere Befestigungsverfahren, wie beispielsweise Nieten, sind möglich. Insbesondere selbstklebende Etiketten sind geeignet, wobei vorteilhaft nur schwer entfernbare Etiketten (Kleber) verwendet werden.
Die heute üblichen UV-Lacke, die die visuell nicht sichtbare Markierung (Klarlack) ermöglichen, sind derart gestaltet, daß sie mit den üblichen Lösungsmitteln nicht entfernbar sind und außerdem in viele Gegenstände etwas eindringen, so daß auch ein leichtes Überschleifen nicht zu einem Verlust der Markierung führt.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich jedoch auch zur vollkommen unsichtbaren Kennzeichnung, indem ein Etikett verwendet wird, das verhältnismäßig leicht abziehbar ist. Dabei dient das Etikett wie eine Schablone für die Markierung, um nach der Markierung abgezogen zu werden. Ganz besonders läßt sich beides kombinieren, indem an demselben Gegenstand an einer Stelle das mit der Markierung versehene Etikett verbleibt und an anderer Stelle das Etikett nach der Markierung abgezogen wird. Hierdurch wird erreicht, daß ein Dieb, der die UV-Markierung an dem Etikett - aus irgendwelchen Gründen auch immer - erkennt und die Markierung abschleift, die zweite Markierung unangetastet läßt.
Besonders vorteilhaft hat das Etikett einen Rand, der von einem reinen Kreis, Rechteck, Quadrat oder Dreieck oder sonstigen sehr einfachen geometrischen Formen, auch mit gerundeten Ecken, abweicht. Hierdurch wird praktisch hundertprozentige Individualität bei der Kennzeichnung erreicht. Hierbei kann insbesondere das Etikett auch einen inneren Rand haben, so daß insbesondere zusammen mit dem äußeren Rand eine besonders individuelle Kennzeichnung möglich ist.
Ganz besonders vorteilhaft wird das Etikett als Logo ausgebildet, beispielsweise kann ein Firmenlogo verwendet werden. Hierdurch ist es möglich, durch die UV-Markierung um die Konturen des Logos, insbesondere auch eventueller Innenkonturen, den Gegenstand mit dem Firmenlogo zu kennzeichnen. Das bedeutet, daß das Logo, wenn es auf dem Gegenstand verbleibt, für das Auge ohne Hilfsmittel sichtbar den Gegenstand kennzeichnet, wohingegen nach einem Entfernen des Logos von dem Gegenstand das Logo als nicht durch das bloße Auge erkennbare Markierung auf dem Gegenstand erhalten bleibt. Beispielsweise mit einer UV-Lampe kann dann das Logo sofort erkannt werden, wodurch auch seitens einer Sicherungsbehörde (Polizei) die Zuordnung eines aufgefundenen Gegenstandes sehr einfach möglich wird.
Der erfindungsgemäße Gegenstand enthält die bereits beim Verfahren beschriebenen Merkmale einzeln oder in Kombination. Das Verfahren wird anhand eines Ausführungsbeispiels und Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Computer mit Kennzeichnungen; und
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 1.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, werden an einem Computer zwei Firmenlogos 1 und 3 angebracht. Die Anbringung erfolgt durch Abziehen einer Schutzfolie auf der Rückseite des Logos, Aufkleben des Logos auf den Computer 2 und Andrücken des Logos, beispielsweise mittels einer Übertragungsfolie. Sofern eine Übertragungsfolie vorhanden ist wird diese anschließend abgezogen. Danach wird mittels eines Sicherungsstiftes das gesamte Logo übermalt. Dieses Übermalen braucht nicht sorgfältig entlang des Randes des Logos erfolgen, es kann einfach mit dem Sicherungsstift im Bereich des Randes oder über das gesamte Logo gemalt werden, wobei der Sicherungsstift den Gegenstand im Bereich des Randes des Logos 1 bzw. 3 kennzeichnet und gegebenenfalls auch das Logo selbst markiert. Letzteres ist unproblematisch, da der Sicherungsstift einen für das Auge praktisch nicht erkennbaren Film bildet.
Wie in Fig. 2 vergrößert dargestellt, bildet der Sicherungsstift innen und außen um das Logo 1 bzw. 3 einen unsichtbaren Film 4, der in den Figuren dunkel dargestellt ist, in der Realität jedoch nur mittels eines Hilfsmittels erfaßt bzw. erkannt werden kann. Wie in Fig. 2 ebenfalls näher dargestellt, gibt es hierbei zwei Kennzeichnungsmöglichkeiten. Die erste Kennzeichnungsmöglichkeit ist bei Logo 1 dargestellt. Das Etikett wurde nach dem Übermalen mittels des Sicherungsstiftes entfernt, so daß das gesamte Logo 1 im Prinzip nicht sichtbar ist. Die Filmbereiche 4 sind nur unter UV-Licht erkennbar, zwischen den Filmbereichen 5 ist dann die Originaloberfläche 7 sichtbar. Nur unter UV-Licht erscheint das Logo 1 wie abgebildet. Das Logo 3 hingegen enthält noch das Sicherungsetikett 6, das die Oberfläche 7 überdeckt und ist somit visuell sichtbar. Innen und außen um das Etikett 6 ist wiederum der Sicherungsfilm 4 aufgetragen, so daß für einen Betrachter im Normalfall ohne Hilfsmittel nur das Etikett 6 als Logo sichtbar ist. Unter UV-Licht wird hier alles bunt, wenn der Film 4 auch über das Logo gemalt wurde. Wenn nun dieses Etikett 6 entfernt werden sollte, entsteht automatisch der Zustand wie beim Logo 1, das als bekanntes bzw. recherchierbares Firmenlogo nach einer Sicherstellung des Gegenstandes zur Identifizierung des Eigentümers des Gegenstandes beiträgt.
Gemäß der Erfindung wird also auf einen zu kennzeichnenden Gegenstand 2 ein Etikett 6 geklebt, das ein Firmenlogo 3 darstellt. Das Etikett 6 hat hierbei Ausstanzungen, so daß das Markierungsmittel 4 beim Übermalen der äußeren 8 und inneren 9 Ränder des Etiketts 6 das Logo unsichtbar auf der Oberfläche 7 des Gegenstandes 2 abbildet. Auch nach einem Entfernen des Etiketts 6 bleibt (bei 1) das Logo als nicht markierte Oberfläche 5 in dem unsichtbaren UV-Film 4 zurück.
Die Erfindung eignet sich zum sicheren Kennzeichnen von Betriebsmitteln gegen Diebstahl.

Claims (17)

1. Verfahren zum visuellen nicht sichtbaren Kennzeichnen eines Gegenstandes, wobei ein Markierungsmittel auf den Gegenstand aufgetragen wird, das mit speziellen Hilfsmitteln erfaßbar bzw. erkennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Auftragen des Markierungsmittels ein von einem Rand begrenztes Etikett auf dem Gegenstand befestigt wird, und daß anschließend das Markierungsmittel im Bereich des Randes des Etiketts zumindest auf den Gegenstand aufgetragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett als visuell sichtbare Kennzeichnung auf dem Gegenstand belassen wird, unter Erhalt einer Kombination eines visuell sichtbaren mit einem visuell nicht sichtbaren Kennzeichen.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett nach dem Auftragen des Markierungsmittels entfernt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß an ein und demselben Gegenstand an einer Stelle die Kombination und an einer anderen Stelle das visuell nicht sichtbare Kennzeichen angebracht werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett einen Rand hat, der von einem reinen Kreis, Rechteck, Quadrat oder Dreieck abweicht.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand eine sicher identifizierbare Kontur hat.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett neben einem äußeren Rand auch mindestens einen inneren Rand hat.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett ein Logo beinhaltet.
9. Verfahren nach Anspruch 8 in Verbindung mit einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand das Logo zumindest im wesentlichen bildet.
10. Gegenstand mit einer nicht sichtbaren Kennzeichnung, wobei die nicht sichtbare Kennzeichnung durch Auftragen eines Markierungsmittels auf den Gegenstand erhalten ist und wobei das Markierungsmittel mit einem speziellen Hilfsmittel erfaßbar bzw. erkennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmittel nach der Befestigung eines Etiketts im Bereich eines Randes des Etiketts zumindest auf den Gegenstand aufgetragen ist, so daß unterhalb des Etiketts im wesentlichen kein Markierungsmittel ist.
11. Gegenstand nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett nach dem Auftragen des Markierungsmittels auf dem Gegenstand verblieben ist oder entfernt ist.
12. Gegenstand nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß er an einer Stelle das Etikett mit dem Markierungsmittel und an einer anderen Stelle das Markierungsmittel ohne das Etikett trägt.
13. Gegenstand nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett einen Rand hat, der von einem reinen Kreis, Rechteck oder Quadrat abweicht.
14. Gegenstand nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand eine sicher identifizierbare Kontur hat.
15. Gegenstand nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) neben einem äußeren Rand (8) auch einen inneren Rand (9) hat.
16. Gegenstand nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (6) ein Logo (1, 3) beinhaltet.
17. Gegenstand nach Anspruch 16 in Verbindung mit einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (8, 9) das Logo (1, 3) zumindest im wesentlichen bildet.
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