DE19815746C1 - Sensoreinrichtung zur Erfassung einer Benetzung auf einer Scheibe - Google Patents
Sensoreinrichtung zur Erfassung einer Benetzung auf einer ScheibeInfo
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Abstract
Es wird eine Sensoreinrichtung zur Erfassung einer Benetzung, insbesondere Niederschlag und Verschmutzung, auf einer Scheibe (22) vorgeschlagen mit mindestens einem Sender (12) und mindestens einem Empfänger (14) für das von den Sendern (12) abgestrahlte Licht (26), wobei Sender (12) und Empfänger (14) auf den Eckpunkten eines gedachten Dreiecks oder Parallelogramms (16) angeordnet sind. Dadurch werden die äußeren Abmessungen (b, 1) des Sensors reduziert und das Verhältnis von sensitiver Fläche (20) und Grundfläche (16) des Sensors verbessert.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Sensoreinrichtung zur
Erfassung einer Benetzung einer Scheibe nach dem Oberbegriff
des Hauptanspruchs.
Aus der DE 197 01 258 A1 ist eine Sensoreinrichtung zur
Steuerung von Wisch-Wasch-Anlagen für Kraftfahrzeugscheiben
bekannt geworden, die nach einem optoelektronischen Prinzip
funktioniert. Die Sensoreinrichtung weist mehrere Sender und
mindestens einen Empfänger auf, die über ein Koppelmittel
eine definierte Strahlung in die Scheibe ein- und
auskoppeln, deren Benetzung durch Feuchtigkeit oder
Verschmutzung gemessen werden soll. Die Strahlung wird
aufgrund des Einkopplungswinkels mindestens einmal in der
Scheibe an der (trockenen) Scheibenoberfläche
totalreflektiert und schließlich an einer vorbestimmten
Stelle wieder auf einen Empfänger ausgekoppelt. Durch eine
Benetzung der Scheibenoberfläche (Luft, Wasser, Eis,
Schmutz, Nebel etc.) wird die Totalreflexion gestört, so daß
benetzungsabhängige Strahlungsverluste durch Auskoppelung
eines Teils der Strahlung aus dem ursprünglichen
Strahlengang, beispielsweise durch Wassertropfen, entstehen.
Die durch den Empfänger detektierte abgeschwächte Strahlung
wird als Sensorsignal an eine signalverarbeitende Anordnung
ausgegeben und dort beispielsweise im Hinblick auf die
Ansteuerung einer Scheibenwisch- oder Waschanlage für
Kraftfahrzeuge ausgewertet. Eine Steuerung steuert in
Abhängigkeit des ausgewerteten Sensorsignals den
Wischermotor in einem Dauer- oder Intervallwischbetrieb an.
Die Sender sind gemäß der DE 197 01 258 A1 konzentrisch auf
dem Koppelmittel um den Empfänger oder abschnittsweise
konzentrisch angeordnet, wobei das Koppelmittel kreis- oder
ringförmig ausgestaltet ist. Durch Sender, Empfänger und
Koppelmittel wird somit eine kreisförmige Grundfläche
aufgespannt. Aufgrund dessen ist der Sensor bzw. das
Sensorgehäuse kreiszylinderförmig ausgestaltet.
Die sensitive Fläche des Sensors ist durch die Summe der
Meßbereiche der Scheibe gegeben, die sich annähernd zwischen
je einem Sender und dem zugehörigen, d. h. angestrahltem,
Empfänger befindet. Dabei ist als Meßbereich der Bereich auf
der benetzbaren Seite der Scheibe zu verstehen, in dem die
Senderstrahlung unbenetzt totalreflektiert wird und daher
die Senderstrahlung aufgrund einer Benetzung der Scheibe
mehr oder weniger in dem Meßbereich ausgekoppelbar ist.
Nachteilig ist hierbei die von den Sendern, Empfängern und
Koppelmittel definierte kreisförmige Grundfläche und das
kreiszylinderförmige Sensorgehäuse, die zu einer relativ
großen Ausdehnung des Sensors und seiner Auflagefläche auf
der Scheibe führen und daher den Sensor augenfällig und
störend für den Fahrer des Kraftfahrzeugs machen, wenn
dieser, wie heute üblich, innerhalb des Wischbereichs auf
der Windschutzscheibe angebracht ist.
Weiterhin nachteilig ist hierbei der geringe Anteil der
sensitiven Fläche zu der Grundfläche des Sensors bzw. seiner
Auflagefläche. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bei einer
vorgegebenen Anzahl von Sendern, beispielsweise acht, die
nicht sensitiven Bereiche zwischen den am äußeren Umfang der
Grundfläche angeordneten Sendern groß sind, üblicherweise
sehr viel größer als die sensitiven Bereiche.
Um den sensitiven Bereich zu vergrößern, könnte eine größere
Anzahl von Sendern verwendet werden. Dabei muß jedoch eine
Verteuerung des Sensors in Kauf genommen werden, ohne daß
die Nachteile der großen Ausdehnung bzw. Auflagefläche des
Sensors behoben werden können.
Die erfindungsgemäße Sensoreinrichtung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat den
Vorteil, daß die Abbildungen der Sender und Empfänger als
optische Elemente durch Projektion auf eine zur Scheibe
parallelen Ebene Eckpunkte eines Parallelogramms oder eines
gleichschenkeligen Dreiecks bilden. Durch diese Anordnung
der optischen Elemente erhöht sich das Verhältnis der
sensitiven Fläche zu der Grundfläche.
Durch die reduzierte Grundfläche verringern sich ebenfalls
die äußeren Abmessungen des Sensors auf der Scheibe und
damit dessen Auflagefläche. Besonders vorteilhaft ist, daß
durch die trapezförmige Grundfläche die äußeren Abmessungen
des Sensorgehäuses rechteckig gewählt werden, so daß die
Grundfläche unter optimaler Ausnutzung der Auflagefläche in
diese angeordnet werden kann. Eine rechteckige Auflagefläche
bzw. Gehäuse wirkt sich darüber hinaus kostenreduzierend bei
der Fertigung aus.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
ergeben sich vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen
der im Hauptanspruch angegebenen Merkmale.
Besonders vorteilhaft ist die Anordnung der Sender und
Empfänger als Parallelogramm derart, daß jeweils zwei Sender
oder zwei Empfänger auf den sich gegenüberliegenden
Eckpunkten angeordnet sind. Unter Verwendung von Sendern,
deren Senderlicht in zwei Richtungen gebündelt und abgelenkt
wird, werden somit vier Meßstrecken, d. h. sensitive Flächen,
des Sensors mit lediglich je zwei Sendern und Empfängern
realisiert. Die Genauigkeit des Sensors bei der Erfassung
einer Benetzung der Scheibe ist dadurch erheblich
verbessert. Im Vergleich zu bekannten Sendern, die lediglich
auf einen Empfänger abstrahlen, hat sich die sensitive
Fläche verdoppelt.
Vorteilhaft ist weiterhin, daß die Abstände der Sender und
Empfänger zueinander und damit die Seiten des
Parallelogramms gleich sind. Damit wird das Parallelogramm
in eine Raute überführt. Insbesondere sind die Abstände
gegeben durch die Vorgabe von lediglich nur noch einer
Totalreflexion der Senderstrahlung in der Scheibe bevor die
Strahlung von einem Empfänger detektiert wird. Die Abstände
sind folglich minimal und damit sind die Seiten der
Grundfläche ebenfalls minimal.
Vorteilhaft ist ebenfalls, daß die Winkel zwischen den
Seiten der Grundfläche variierbar sind und somit die
Grundfläche an die äußeren Abmessungen des Sensors und
umgekehrt angepaßt werden kann. Läßt sich aufgrund von
Vorgaben des Fahrzeugherstellers oder der Gegebenheiten
eines Kraftfahrzeugs lediglich beispielsweise ein schmaler
Regensensor verwenden, so können ohne großen Aufwand die
spitzen Winkel entsprechend kleiner gewählt werden, bis die
Ausdehnungen der Grundfläche in die äußeren Abmessungen des
Sensorgehäuses optimal integriert werden können.
Besonders vorteilhaft ist demzufolge, daß die Sender und
Empfänger innerhalb der Auflagefläche der Sensoreinrichtung
angeordnet sind, wobei die Grundfläche optimal in die
Auflagefläche integriert und gleichzeitig das Verhältnis der
sensitiven Fläche zur Grundfläche erhöht wird. Damit wird
ein kostengünstiger Sensor mit kleinen äußeren Abmessungen
erhalten.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigt Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Sensoreinrichtung und
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Sensoreinrichtung.
Fig. 1 und 2 zeigen eine rechteckige Auflagefläche 10 der
Breite b und der Länge l einer Sensoreinrichtung mit einem
Sensorgehäuse 24 auf einer Scheibe 22. Deren Auflagefläche
10 ist beispielsweise durch den Kontakt des Sensors mit der
Scheibe 22 gegeben. Allgemein entsprechen die äußeren
Abmessungen der Auflagefläche 10 den äußeren Abmessungen der
Sensoreinrichtung. Jedoch ist beispielsweise die
Auflagefläche 10 ebenfalls eine Projektion der äußeren
Abmessungen des Sensorgehäuses 24 bei Aufsicht auf die
Scheibe 22. Alternativ kann daher das Sensorgehäuse 24 auch
bauchig über die kontaktierte Fläche der Scheibe 22
überstehen und darin optische Elemente des Sensors
aufnehmen.
Die Sensoreinrichtung ist beispielsweise in dem Wischbereich
eines Scheibenwischers auf der Innenseite einer
Kraftfahrzeug-Frontscheibe 22 befestigt oder in einem
Spiegelfuß eines Kfz-Rückspiegels integriert. Nicht
dargestellt ist die Befestigung des Sensorgehäuses 24 oder
eines Lichtleitkörpers mit der Scheibe 22.
Vorzugsweise ist der Lichtleitkörper oder das Gehäuse 24
durch Klebung auf der Scheibe 22 befestigt, wobei ersterer
die Funktion innehat, das von einem Sender 12 abgestrahlte
Licht 26 in die Scheibe 22 einzukoppeln und das in der
Scheibe 22 durch Totalreflexion oder Reflexion geleitetet
Licht 26 an einer anderen vorbestimmten Stelle auf einen
Empfänger 14 auszukoppeln. Dies geschieht mitunter an Linsen
28, brechenden Flächen oder Spiegeln, die am Lichtleitkörper
angeformt sind und die die Strahlen 26 in die gewünschte
Richtung bündeln, ab- oder umlenken.
Oberhalb der Auflagefläche 10 bzw. des Lichtleitkörpers sind
zwei lichtausstrahlende Sender 12 und zwei
lichtdetektierende Empfänger 14 an einer, an sich bekannten,
Haltevorrichtung innerhalb des Sensorgehäuses 24 befestigt.
Oftmals bietet sich eine die Elektronik oder eine
Sensoransteuerung tragende Leiterplatte 30 als
Haltvorrichtung zur Befestigung der Sender 12 und Empfänger
14 an. Als Sender 12 sind vorzugsweise Licht-Emittierende-
Dioden (LED), als Empfänger 14 Licht-Detektierende-Dioden
(LRD) zu verwenden, wobei vorzugsweise die Senderstrahlung
26 im infraroten Bereich (IR) oder im visuellen Bereich
(VIS) liegt.
Die Sender 12 und Empfänger 14 spannen eine gestrichelt
angedeutete Grundfläche 16 auf, die erfindungsgemäß einem
Parallelogramm oder einem Doppeldreieck mit den Seiten a'
und a" entspricht. Vorzugsweise sind jeweils zwei Seiten
a', a" der Grundfläche 16 gleich lang beziehungsweise,
wegen der Toleranzen in den Abmessungen sowie in der Montage
der Sender 12 und Empfänger 14, näherungsweise gleich lang.
Die Abstände a' bzw. a" zwischen den Sendern 12 und den
Empfängern 14 bzw. die Seiten der Grundfläche 16 sind u. a.
durch die Wellenlänge der emittierten Strahlung des Senders
12, die Dicke der Scheibe 22 und des Lichtleitkörpers, dem
Brechungsindex der Scheibe 22 als auch dem Eintrittswinkel
und der Eintrittsstelle der Strahlung 26 in die Scheibe 22
derart gegeben, daß die in die Scheibe 22 eingekoppelte
Strahlung 26 lediglich einmal an der Oberfläche der Scheibe
22, vorzugsweise der Außenseite der Kraftfahrzeug-
Frontscheibe, totalreflektiert und anschließend aus der
Scheibe 22 zu dem Empfänger 14 geleitet wird.
Bei mehr als einer gewünschten Totalreflexion an der
benetzbaren Außenseite der Scheibe 22 ist der Abstand a'
bzw. a" der Sender 12 und Empfänger 14 entsprechend größer
zu wählen. Ferner ist der Abstand a' bzw. a" von einem
nicht zusammengehörigen Sender 12 und Empfänger 14, d. h. der
Sender 12 strahlt nicht auf diesen Empfänger 14 ab, beliebig
zu wählen.
Die skizzierten sensitiven Flächen 20 entsprechen den
Bereichen auf der benetzbaren Seite der Scheibe 22, an denen
die Totalreflexion der Strahlung 26 bei unbenetzer Scheibe
22 erfolgt. Je nach Anordnung der Sender 12 und Empfänger 14
zur Scheibe 22, der Dicke der Scheibe 22 und dem Durchmesser
des Senderstrahls 26 sind die sensitiven Bereiche 20 mehr
oder weniger ausgedehnt.
Gemäß Fig. 1 entspricht der Abstand a" beispielsweise
einer Totalreflexion in der Scheibe 22 des von dem Sender 12
auf den Empfänger 14 abgestrahlten Lichts 26. Der Abstand a'
und somit der Abstand zwischen unabhängigen Sendern 12 und
Empfängern 14 ist beliebig wählbar. Durch die Wahl des
Abstandes a' und des Winkels α werden daher wesentlich die
Maße des Parallelogramms und damit der Grundfläche 16 und
der Auflagefläche 10 bestimmt.
Die Winkel α und β zwischen jeweils zwei Seiten des
Parallelogramms sind frei festzulegen, wobei hier per
definitionem der Winkel α jeweils den kleineren bzw. spitzen
Winkel des Parallelogramms bezeichnet. Dem Winkel α ist ein
Winkelbereich von nahezu Null bis neunzig Grad zugeordnet.
Kriterien für die Wahl eines Winkels sind beispielsweise die
äußeren Abmessungen des Sensors, insbesondere das Verhältnis
von Länge l und Breite b seiner Auflagefläche 10, sowie die
Abmessungen der sensitiven Bereiche 20 zwischen den Sendern
12 und Empfängern 14, so daß keine unerwünschte Überlappung
der sensitiven Bereiche 20 und damit eine Einschränkung der
Empfindlichkeit des Sensors auftritt. Weiterhin sind der
Strahldurchmesser und die Maße der Sensoren 12 und Empfänger
14 zu berücksichtigen. Darüberhinaus geht der Abstand a"
zwischen Sender 12 und Empfänger 14 und somit die Anzahl der
in der Scheibe 22 realisierten Totalreflexionen ein.
Beispielsweise wird bei einer schmalen und langen, d. h.
rechteckigen, Auflagefläche 10 des Sensors der Winkel α eher
klein gewählt, beispielsweise α = 45°. Andererseits können
die Winkel α, β rechte Winkel bilden, so daß sich ein
quadratischer oder rechteckiger Aufbau des Sensors ergibt.
Vorzugsweise ist ein Winkelbereich von 65° bis 70° zu
realisieren.
In einer verbesserten Ausgestaltung des Ausführungsbeispiels
werden durch je zwei Sender 12 und Empfänger 14 vier
Meßstrecken realisiert, indem die von den Sendern 12
ausgestrahlte Strahlung 26 in zwei Richtungen mittels Linsen
28 oder dergleichen gebündelt und auf zwei Empfänger 14
abgelenkt wird. Dafür sind folglich alle Abstände a', a"
derart zu wählen, daß sich eine vorgegebene Anzahl von
Totalreflexionen in der Scheibe 22 ergeben. Vorzugsweise
sind die Abstände a', a" gleich lang. Die Grundfläche 16
ist somit eine Raute bzw. ein Doppeldreieck aus zwei
gleichschenkeligen Dreiecken. Die vier Meßstrecken
verdoppeln die sensitiven Bereiche 20 des Sensors und
verbessern somit die Empfindlichkeit der Regenerfassung bei
gleichbleibendem Aufbau.
Fig. 3a und b zeigen zwei Realisierungen eines zweiten
Ausführungsbeispiels der Sensoreinrichtung, mit einer
Auflagefläche 10 der Breite b und der Länge l. Oberhalb der
Auflagefläche 10 bzw. des Lichtleitkörpers sind ein
lichtausstrahlender Sender 12 und zwei lichtdetektierende
Empfänger 14 angeordnet. Der Sender 12 und die Empfänger 14
spannen erfindungsgemäß ein gestrichelt angedeutetes
gleichschenkeliges Dreieck mit den Seiten a' und a" auf.
Vorzugsweise sind die beiden Seiten a" der Grundfläche 16
gleich lang beziehungsweise näherungsweise gleich lang, die
Basisseite a' ist beliebig wählbar.
Die Abstände a" zwischen dem Sender 12 und den beiden
Empfängern 14 sind, wie bereits zu dem ersten
Ausführungsbeispiel beschrieben, derart gegeben, daß die in
die Scheibe 22 eingekoppelte Strahlung 26 einmal oder
mehrmals an der Oberfläche der Scheibe 22 totalreflektiert
und anschließend aus der Scheibe 22 zu den beiden Empfängern
14 geleitet wird.
Nur der Vollständigkeit halber soll erwähnt werden, daß eine
unterschiedliche Länge der Seiten a" eine getrennte
Auswertung der Meßstrecken 20 und der zwei durch die beiden
Empfänger 14 ausgegebenen Sensorsignale durch eine
signalverarbeitende Anordnung erfordert. Insbesondere ist
eine üblicherweise notwendige Signalverstärkung getrennt
einzustellen.
Durch die Wahl des Abstandes a' bzw. des Winkels α wird
daher im wesentlichen die Maße des Dreiecks und damit der
Auflagefläche 10 bestimmt. Fig. 2a und 2b zeigen
unterschiedliche Winkel α und die sich daraus ergebenden
unterschiedlichen Abmessungen b, l der Auflagefläche 10 der
Sensoreinrichtung.
Claims (9)
1. Sensoreinrichtung zur Erfassung einer Benetzung,
insbesondere Niederschlag und Verschmutzung, auf einer
Scheibe (22) mit mindestens einem Sender (12) und
mindestens einem Empfänger (14) für das von dem Sender
(12) abgestrahlte Licht (26), dadurch gekennzeichnet, daß
entweder ein Sender (12) und zwei Empfänger (14) oder ein
Empfänger (14) und zwei Sender (12) so angeordnet sind,
daß deren Projektionen auf eine zur Scheibe (22)
parallele Ebene Eckpunkte eines gleichschenkeligen
Dreiecks bilden.
2. Sensoreinrichtung zur Erfassung einer Benetzung,
insbesondere Niederschlag und Verschmutzung, auf einer
Scheibe (22) mit mindestens einem Sender (12) und
mindestens einem Empfänger (14) für das von den Sendern
(12) abgestrahlte Licht, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sender (12) und Empfänger (14) so angeordnet sind, daß
deren Projektionen auf eine zur Scheibe (22) parallele
Ebene Eckpunkte eines Parallelogramms (16) bilden.
3. Sensoreinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Sender (12) Strahlung
in zwei Richtungen auf zwei Empfänger (14) ausstrahlt.
4. Sensoreinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung vier
Meßstrecken aufweist.
5. Sensoreinrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sender (12) und Empfänger (14)
auf den jeweils gegenüberliegenden Eckpunkten des
Parallelogramms (16) angeordnet sind.
6. Sensoreinrichtung nach Anspruch 2 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Parallelogramm (16) als Raute mit
gleich großen Abständen (a', a") zwischen den Sendern
(12) und den Empfängern (14) ausgebildet ist.
7. Sensoreinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der spitze Winkel (α) des
Parallelogramms (16) oder der durch die Schenkel des
Dreiecks eingeschlossene Winkel (α) Werte zwischen nahezu
Null und neunzig Grad annimmt.
8. Sensoreinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Projektion
eines Gehäuses (24) der Sensoreinrichtung eine
viereckige, insbesondere rechteckige, Auflagefläche (10)
auf der Scheibe (22) ergibt, innerhalb derer die Sender
(12) und die Empfänger (14) unter im wesentlichen
maximaler Ausnutzung der zur Verfügung stehenden
Auflagefläche (10) angeordnet sind.
9. Sensoreinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (a',
a") zwischen einem Sender (12) und einem der das
Senderlicht (26) erfassenden Empfänger (14) derart
bestimmt ist, daß lediglich eine Totalreflexion des
Sendelichts (26) in der Scheibe (22) auftritt.
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